— 56 — schäftstätigkeit. Mehr als dreiwöchige Ferien werden aber nur selten bei weiblichen Angestellten beobachtet. Das hängt zum Teil auch damit zusammen, daß längere Urlaubszeiten mehr bei leitenden Per sönlichkeiten als bei der Masse der Angestellten anzutreffen und gerade in solchen Stellungen Frauen noch sehr selten zu finden sind. Über die Urlaubsverhältnisse der Verkäuferinnen bestehen keine besonderen Statistiken; die Erhebungen der beiden oben genannten Vereine haben sie mitumfaßt. Man wird wohl annehmen müssen, daß die Lage der Verkäuferinnen auch hierbei wieder ungünstiger liegt, weil gerade im Kleinhandel Gehaltsabzug bei Urlaubsgewährung häufig vorkommt. Die Zahl der Verkäuferinnen, die unter diesen Bedingungen Urlaub nehmen, wird noch erheblich kleiner sein als bei den Kon toristinnen, da die Lohnverhältnisse für sie bedeutend schlechter sind. Eine günstige Ausnahme für die Verkäuferinnen machen viele Groß betriebe, da hier regelmäßiger, alljährlicher Urlaub fast allgemein Sitte ist. Weil die Urlaubszeiten in der Regel in die stille Geschäftszeit gelegt werden, so ist ein gegenseitiges Vertreten bei einigermaßen geschickter Organisation leicht durchführbar. Es ist sehr anzuerkennen, daß mehr fach große Betriebe sogar noch einen Reisezuschuß für den, Urlaub bewilligen. Da aber die Mehrzahl der Verkäuferinnen in kleineren und Mittelbetrieben beschäftigt ist, so muß man annehmen, daß diese günstigen Bedingungen für die wenigsten zutreffen. Im allgemeinen kann man zugeben, daß die Urlaubsgewährung sehr erfreuliche Fortschritte gemacht hat und noch macht, eine völlige Befriedigung wird aber doch erst eine gesetzliche Regelung bringen.