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        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
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            <forname>Erna</forname>
            <surname>Reimann</surname>
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            <idno>1022451499</idno>
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      <div>54 
Noch ein Punkt der Arbeitsbedingungen der Angestellten bedarf 
der gesetzlichen Regelung: der Urlaub. Die dringende Notwendigkeit 
einer Erholungszeit ist allgemein anerkannt, und die Vorteile sind so 
einleuchtend und oft hervorgehoben worden, daß es sich erübrigt, sie 
hier ausführlich zu behandeln. Für die Angestellten liegt der Vorteil 
sehr klar. Eine jährliche, völlige Ausspannung, selbst für wenige Tage,, 
wirkt kräftigend auf Körper und Geist und ist daher von unschätzbarem 
Werte, da hierdurch die Arbeitskraft und -freudigkeit länger erhalten 
bleibt. Auch der Arbeitgeber, in dessen eigenem Interesse es liegen muß,, 
sich eine dauernde, tüchtige Angestelltenschaft zu sichern, zieht Vorteil 
aus dieser Einrichtung, denn die erhöhte Leistungsfähigkeit der An 
gestellten nach der Erholungszeit kommt durch höhere Arbeitsleistung 
seinem Geschäft zugute. Einen Rechtsanspruch besitzen aber die An 
gestellten in Deutschland noch nicht, sie sind bis jetzt auf eine frei 
willige Urlaubsgewährung angewiesen. Mit Freude kann man aber 
bemerken, daß die Ausbreitung dieser guten Sitte bei uns jetzt immer 
weitere Fortschritte macht. Da es aber immer noch Arbeitgeber gibt, 
die den Wert der Erholungszeit nicht richtig einschätzen und infolge 
dessen keinen Urlaub gewähren, so muß den Angestellten eine gesetz 
liche Bestimmung das Recht zuerkennen, ein Mindestmaß von Urlaub 
zu verlangen. Um ein Bild zu gewinnen über die Gewährung und die 
Dauer des Urlaubs, sind in der Reichsumfrage von 1901 über die Arbeits 
zeit der Gehilfen und Lehrlinge in den Kontoren und kaufmännischen 
Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, und 
durch Erhebungen des KaufmännischenjVerbandes und der Verbündetem 
kaufmännischen Vereine Angaben hierüber geliefert worden. 
Der Urlaub dauert nach den Angaben der 
Reichs 
umfrage 
1901 
Verb, kaufm. 1 ), 
Vereine 
1911 
1 Woche und weniger ...... 
/o 
16,1 
/o 
17,4 
mehr als I bis 2 Wochen . . . . 
67,0 
51,8 
53 33 ^ „ 3 }j . . . . 
11,5 
12,2 
33 » 3 ,, • 
3,6 
2,7 
unbestimmt 
1,7 
3,1 
ohne Angabe der Dauer 
2,9 
nur auf Wunseh 
0,6 
keinen 
49,7 
8,4 
von unbestimmter Dauer . . . . 
0,9 
1 ) Die Zahlen sind durch eine Umfrage bei den Mitgliedern gewonnen.</div>
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