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        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
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      <div>55 
Die Tabellen weisen ein verhältnismäßig günstiges Ergebnis für 
die Urlaubsverhältnisse der Angestellten auf, da die Zahl derjenigen, die 
keinen Urlaub oder nur auf Wunsch erhalten, im Zurückgehen ist. 
Allerdings ist die Dauer der Erholungszeit nicht immer ausreichend. 
Vierzehn Tage jährlich wird man wohl als Durchschnittsforderung 
ansetzen müssen, damit den Angestellten Gelegenheit gegeben ist, 
ihre Freizeit zur Stärkung günstig zu benutzen; leider wird diese Zeit 
nur der kleineren Hälfte gewährt. Doch muß man dabei in Betracht 
ziehen, daß der Urlaub für das Geschäft doch immerhin eine erhebliche 
Belastung darstellt, da das Gehalt weiter gezahlt werden soll und oft 
Vertretung eingestellt werden muß. Vielfach haben diese Nachteile 
des Geschäftes daher auch dazu geführt, daß wohl Urlaubszeit gewährt 
wird, aber nur unter Abzug des Gehalts. Dadurch wird aber den meisten 
ein zu großes Opfer aufgebürdet, und diese Maßnahme wird daher zum 
Verzicht auf Urlaub veranlassen. Diesem Mangel kann nur abgeholfen 
werden, wenn die Zahlung des vollen Gehalts gesetzlich bestimmt wird. 
In der Regel wird Urlaub um so seltener anzutreffen sein, je kürzere 
Dienstzeiten die Angestellten aufweisen, denn es ist erklärlich, daß die 
Geschäftsinhaber meist nur denen Urlaub gewähren, die schon längere 
Zeit in ihrem Betriebe tätig gewesen sind und voraussichtlich auch 
bleiben werden. Es erhielten nach den Angaben des Kaufmännischen 
Verbandes für weibliche Angestellte aus dem Jahre 1913 und der Ver 
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte vom Jahre 
1911 eine Erholungszeit bis zu 
K. V. f. w. A. 
v. k. v. 
f. w. A. 
im 
im 
im 
im 
im 
im 
im 
2. Jahr 
3. Jahr 
6. Jahr 
1. Jahr 
3. Jahr 
5. Jahr 
7. Jahr 
% 
% 
% 
% 
% 
% 
% 
10 Tagen 
38,4 
21,8 
11,2 
58,1 
22,6 
38,8 
11,1 
14 „ 
45,7 
58,8 
57,7 
5,4 
71,7 
44,4 
77,7 
21 „ 
8,5 
14,5 
23,4 
— 
— 
16,7 
11,1 
35 „ 
3,5 
3,9 
7,6 
— 
— 
— 
— 
keinen 
3,8 
1,0 
0,1 
36,4 
5,5 
— 
— 
Im Handelsgewerbe wird demnach die Zahl derjenigen, die keinen 
Urlaub erhalten, immer geringer, je längere Zeit die Angestellten in 
ihrem Beruf tätig sind. Trotzdem müssen noch vielfach Angestellte 
mit langjähriger Dienstzeit ohne Erholungszeit arbeiten. Besonders 
Stellenwechsel ward häufig den Verlust des Urlaubs nach sich ziehen, 
auch wenig leistungsfähigen Kräften wird vielleicht hier und da die 
Erholungszeit entzogen. 
Die Urlaubszeit beträgt bei der größten Zahl der Betriebe 8—14 Tage, 
im allgemeinen richtet sich auch die Dauer des Urlaubs nach der Ge-</div>
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