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        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
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            <forname>Erna</forname>
            <surname>Reimann</surname>
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schäftstätigkeit. Mehr als dreiwöchige Ferien werden aber nur 
selten bei weiblichen Angestellten beobachtet. Das hängt zum Teil auch 
damit zusammen, daß längere Urlaubszeiten mehr bei leitenden Per 
sönlichkeiten als bei der Masse der Angestellten anzutreffen und gerade 
in solchen Stellungen Frauen noch sehr selten zu finden sind. 
Über die Urlaubsverhältnisse der Verkäuferinnen bestehen keine 
besonderen Statistiken; die Erhebungen der beiden oben genannten 
Vereine haben sie mitumfaßt. Man wird wohl annehmen müssen, daß 
die Lage der Verkäuferinnen auch hierbei wieder ungünstiger liegt, weil 
gerade im Kleinhandel Gehaltsabzug bei Urlaubsgewährung häufig 
vorkommt. Die Zahl der Verkäuferinnen, die unter diesen Bedingungen 
Urlaub nehmen, wird noch erheblich kleiner sein als bei den Kon 
toristinnen, da die Lohnverhältnisse für sie bedeutend schlechter sind. 
Eine günstige Ausnahme für die Verkäuferinnen machen viele Groß 
betriebe, da hier regelmäßiger, alljährlicher Urlaub fast allgemein Sitte 
ist. Weil die Urlaubszeiten in der Regel in die stille Geschäftszeit gelegt 
werden, so ist ein gegenseitiges Vertreten bei einigermaßen geschickter 
Organisation leicht durchführbar. Es ist sehr anzuerkennen, daß mehr 
fach große Betriebe sogar noch einen Reisezuschuß für den, Urlaub 
bewilligen. Da aber die Mehrzahl der Verkäuferinnen in kleineren und 
Mittelbetrieben beschäftigt ist, so muß man annehmen, daß diese 
günstigen Bedingungen für die wenigsten zutreffen. 
Im allgemeinen kann man zugeben, daß die Urlaubsgewährung 
sehr erfreuliche Fortschritte gemacht hat und noch macht, eine völlige 
Befriedigung wird aber doch erst eine gesetzliche Regelung bringen.</div>
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