<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Erna</forname>
            <surname>Reimann</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1022451499</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>6. Kapitel. 
Die Dohnfrag’e. 
Auch bei der Lohnfrage zeigt sich wieder ein Mangel an ausreichen 
den statistischen Unterlagen. Die beiden Enqueten der Kommission 
für Arbeiterstatistik von 1892 und 1901 haben die Gehälter der An 
gestellten nicht zu ermitteln versucht. Das ist umso bedauerlicher, 
als gerade die Lohnverhältnisse von weitgehendster Bedeutung für 
die Beurteilung eines Standes sind. Je schlechter die Bezahlung ist, 
desto geringer ist das Ansehen des Berufes, desto größer ist die Zahl 
der ungenügend vorgebildeten Berufszugehörigen, desto minderwertiger 
sind die Leistungen. Gewiß ist es schwer zu erfassen, auf welchen Ur 
sachen die Abstufungen in den Gehaltzahlungen beruhen, da hier 
persönliche Verhältnisse eine ausschlaggebende Rolle spielen. 
Den Versuch einer Gehaltsstatistik hat der Kaufmännische Verband 
gemacht, der alljährlich in seinen Jahresberichten über die Gehälter, 
die bei der Stellenvermittlung erzielt worden sind, Angaben bringt. 
Danach erhielten ein monatliches Gehalt 
vom 
Büro 
personal 
0/ 
vom 
Verkaufs- 
personal 
% 
bis 70 M 
/o 
. . 31,4 
33,1 
über 70 bis 100 M. . . 
. . 36,1 
43,2 
über 100 M 
. . 32,5 
23,7 
Zunächst zeigen die Zahlen, daß ein Unterschied in der Entlohnung 
von Büro- und Verkaufspersonal vorhanden ist, und zwar sind die 
Verkäuferinnen schlechter gestellt als die Kontoristinnen. Dieser 
Vorteil für die Kontoristinnen zeigt sich aber noch deutlicher, wenn 
man das Jahreseinkommen berechnet. Für die Büroangestellten 
wird man wohl im allgemeinen eine ständige Beschäftigung annehmen 
können, wenn nicht etwa ungünstige Geschäftslage oder Gründe per 
sönlicher Art, wie minderwertige Leistungen, häusliche oder gesund 
heitliche Rücksichten die Stellenlosigkeit veranlassen. Beim Verkaufs 
personal dagegen möchte man fast von einer Saisonbeschäftigung</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
