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        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
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            <forname>Erna</forname>
            <surname>Reimann</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
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          <msIdentifier>
            <idno>1022451499</idno>
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        ﻿Die Frau als

kaufmännische Angestellte
im Handelsgewerbe

INAÜGURAL-DISSERTATION

ZUR

ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE

DER

HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT

DER

UNIVERSITÄT JENA

VORGELEGT

Erna Reimann

aus Berlin

BERLIN 1915

Universitäts-Buchdruckerei von Gustav Schade (Otto Franeke)
Iinienstraße IBS
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        ﻿
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        ﻿
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        ﻿Inhaltsverzeichnis.

Seite

1.	Kapitel: Der Umfang der Frauenarbeit im Handelsgewerbe..... 9

2.	Kapitel: Soziale Herkunft, Alter und Familienstand.........20

3.	Kapitel: Die Ausbildung der Handlungsgehilfinnen............ . 36

4.	Kapitel: Der Arbeitsnachweis................................ . 48

■5. Kapitel: Die Arbeitszeit ..................................50

45. Kapitel: Die Lohnfrage ....................................57

7. Kapitel: Die Organisation der weiblichen Angestellten.......65
        <pb n="6" />
        ﻿Literaturverzeichnis.

Bäumer, Gertrud: Die Frau in der Kulturbewegung der Gegenwart. Wies-
baden 1904.

Baum, Marie: Drei Klassen von Lohnarbeiterinnen in Industrie und Handel
der Stadt Karlsruhe. 1903.

Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus. Stuttgart 1910.

Braun, Lily: Die Frauenfrage, ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaft-
liche Bedeutung. Leipzig 1908.

Gadesmann, Meta: Die Frau als kaufmännische Angestellte. Berlin 1906.

Gnauck-Kühne, Elisabeth: Die Frau um die Jahrhundertwende. Berlin 1908.

Henschke, Margarete: Die Mädchenfortbildungsschulen; in: Adele Schreiber:
Das Buch vom Kinde. Leipzig-Berlin 1906.

—	Die obligatorische gewerbliche Fortbildungsschule. 1911.

Herrmann, Agnes: Fortbildungsschulzwang für weibliche Handlungsgehilfen
und -lehrlinge. Berlin 1910.

Kellen, Theodor: Frauen im Handel und Gewerbe. Leipzig.

Kerschensteiner: Das Fach- und Fortbildungsschulwesen; in: Kultur der Gegen-
wart. Bd. 1. Berlin-Leipzig 1906.

Köhler, Anna: Über das private Handelsschulwesen in Deutschland. Berlin 1906.

Kisker, Ida: In den Kontoren einer Großstadt. Leipzig 1911.

Lange, Helene: Die Frauenbewegung in ihren modernen Problemen. Leipzig 1900.

Mende, Käthe: Münchener jugendliche Ladnerinnen zu Haus und im Beruf.
München 1912.

Pierstorff, Julius: Weibliche Arbeit und Frauenfrage. Jena 1911.

Pierstorff, Zimmer und Wychgram: Frauenberuf und Frauenerziehung. Ham-
burg 1899.

Boy, Eva von: Der Sommerurlaub der Handlungsgehilfinnen. Kassel 1913.

Salomon, Alice: Über die Ursachen der ungleichen Entlohnung von Männer-
und Frauenarbeit. Berlin 1906.

Schirrmacher, Käthe: Die moderne Frauenbewegung. Leipzig 1909.

Sehurter, Johann: Die kaufmännischen Vereine. Berlin 1899.

Silbermann, Josef: Zur ungleichen Entlohnung der Frauenarbeit. Jahrbuch für
Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. N. F. 23. Jahrgang.

—	Die Lage der Handlungsgehilfen und ihre gesetzliche Beform. Archiv für
soziale Gesetzgebung und Statistik. Bd. 9.

—	Die soziale Stellung der Handlungsgehilfinnen. Archiv für soziale Gesetz-
gebung und Statistik. Bd. 9.

—	Praktische Lehre und theoretische Ausbildung der weiblichen Handlungs-
gehilfen. Berlin 1907.

—	Arbeitsnachweis im Handelsgewerbe. Brauns Archiv Bd. 33.

•— Die Frauenarbeit nach den beiden letzten Berufszählungen. Jahrbuch für
Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik. 1911.
        <pb n="7" />
        ﻿8

Sittel, Valentin: Die Frauenarbeit im Handelsgewerbe. Leipzig 1911.
Waescher, Johanna: Die obligatorische, kaufmännische Fortbildungsschule.
Leipzig 1911.

Zwick, Herrmann: Mädchenfortbildungsschulen. Berlin 1903.

Statistik des Deutschen Beiches. N. F. Bd. 102, 111, 202, 203, 211.
Erhebung der Kommission für Arbeiterstatistik über die Arbeitszeit der Ge-
hilfen und Lehrlinge in den Kontoren des Handelsgewerbes und den kauf-
männischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind.
1900.

Archiv für Frauenarbeit. Herausgegeben von Silbermann. Berlin 1913. Bd. I.
Heft 2 und 3.

Jahresberichte des Kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte in Berlin.
Jahresberichte der Verbündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte.
Denkschrift der Verbündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte.
Enquete der Verbündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte aus
dem Jahre 1909.
        <pb n="8" />
        ﻿1.	Kapitel.

Der Umfang- der Frauenarbeit
im Handelsgewerbe.

Das vergangene Jahrhundert ist erfüllt von einer tiefgreifenden
Entwicklung und Umwälzung der industriellen Verhältnisse. Die zu-
nehmende Industrialisierung entzog den Frauen ein Gebiet ihrer haus-
wirtschaftlichen Tätigkeit nach dem anderen und übernahm für einen
weiten Markt und für eine große Anzahl von Abnehmern die Herstellung
von Waren, die bisher in jeder Einzelwirtschaft für die eigenen Be-
dürfnisse hergestellt worden waren. Der Übergang von der geschlossenen
Hauswirtschaft zur arbeitsteiligen Volkswirtschaft verengte den Kreis
der Tätigkeit und die Möglichkeit einer häuslichen Beschäftigung aller
dieser überflüssig gewordenen Arbeitskräfte. Dazu trat eine enorme
Steigerung der Lebensbedürfnisse, mit der das Einkommen nicht immer
gleichen Schritt hielt. Es wurde daher notwendig, daß alle verfügbaren
Kräfte zum Erwerb herangezogen wurden.

Für die unteren Kreise eröffnete sich den Frauen Gelegenheit zum
Verdienst durch die Fabrikarbeit. Die erforderlichen Verrichtungen bei
der Verwendung von Maschinen waren vielfach so leicht zu erlernen
und so einfach zu versehen, daß Frauen und Kinder zu ihrer Hand-
habung genügten. Da sie außerdem billiger arbeiteten als Männer,
so wurden sie in ausgedehntem Maße herangezogen.

Diesen Kreisen wurde es also durch Zusammenarbeit von Mann und
Frau möglich, die wirtschaftlichen Mißstände, die die Einführung der
Maschinen durch Herabminderung des Verdienstes und Erhöhung des
Verbrauches gezeitigt hatten, zu mildem. Schlimmer stand es für die
mittleren und höheren Schichten. Trotzdem sich auch hier die gesteiger-
ten Lebensansprüche geltend machten, ohne ein gleich starkes Steigen
des Einkommens zur Folge zu haben, und viele weibliche Arbeitskräfte
frei wurden, die zu den Kosten des Haushaltes durch gewerbliche Arbeit
beisteuern konnten, blieb in der Mittelschicht das häusliche Ideal auch
weiterhin bestehen. Das gesellschaftliche Vorurteil gegen gewerbliche
Frauenarbeit zwang zu weitgehender Einschränkung der gesellschaft-
lichen Stellung wegen und veranlaßte dadurch viele weibliche Familien-
        <pb n="9" />
        ﻿10

mitglieder zur Ausführung unerhört schlecht bezahlter Heimarbeit, die
nach außen hin verborgen blieb. Schließlich aber mußte man erkennen,
daß dieses Ideal einer nur hauswirtschaftlichen Beschäftigung einer
früheren Zeit entstamme und im krassen Widerspruch zu den tatsäch-
lichen Verhältnissen stehe. Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer
selbständigen Tätigkeit der Frau trug endlich den Sieg über die früheren
Anschauungen davon.

Diese rein wirtschaftlichen Beweggründe hätten aber vielleicht der
Bewegung nie diesen Umfang gegeben, wenn nicht die individualistischen
Bestrebungen des 18. Jahrhunderts bewirkt hätten, daß auch die Frauen
ihrer selbst bewußt wurden und energisch forderten, als gleichwertig
betrachtet zu werden. Die untätigen Frauenkräfte, die in wertlosen
Spielereien ihre Arbeitskraft anlegten, als ihre hauswirtschaftlichen
Funktionen in die Volkswirtschaft einbezogen wurden, schlossen sich
mit Freuden dieser Bewegung an, die ihnen die Möglichkeit einer auch
den Geist ausfüllenden Tätigkeit bot. Alle die Frauen, die gezwungen
waren, einen Erwerb zu wählen, da sie ihren Lebensunterhalt nicht aus
Vermögen bestreiten konnten, und auch alle die, denen bald offenbar
wurde, wie unbefriedigend und entmutigend ein Leben ohne Inhalt ist,
suchten sich daher außerhalb des Hauses zu beschäftigen und traten in
das Erwerbsleben ein, da ihnen hier die beste Gelegenheit geboten wurde,
ihre Arbeitskräfte nutzbringend zu verwenden.

Besonders lebhaft gestaltete sich die Beteiligung der Frauenkraft
auf einem Gebiet, das aus ähnlichen Gründen wie die Frauenarbeit einen
großen Aufschwung erlebte: im Handelsgewerbe.

Die steigende Verwendung vonMaschinenkräften an Stelle der Hand-
arbeit zeitigte als Folgeerscheinung eine immer ausgedehntere Zusammen-
fassung und Vergrößerung der einzelnen Betriebe. Durch diese Ent-
wicklung gestaltete sich der unmittelbare Verkehr von Hersteller und
Verbraucher immer schwieriger, so daß als notwendiges Zwischenglied
der Handel wachsende Bedeutung erlangen mußte. Da der Handel so
erheblich zunahm, wurden selbstverständlich auch größere Massen von.
Hilfskräften notwendig. Die Folge war daher ein großes Anwachsen
der Angestelltenschaft im Handel und Verkehr, was ganz deutlich aus
den Zahlen der Reichsstatistik von 1882, 1895 und 1907 hervorgeht.
Die Zahl der Erwerbstätigen in Handel und Verkehr betrug:

1882 .................. 1	580	318	Personen

1895 .................. 2	338	511

1907 .................. 3	477	626

Die Zunahme von 1882—1895 betrug 758193 Personen, d. h. 47,9%;
von 1895—1907 betrug sie 1 139 115 Personen, d. h. 48,7%.
        <pb n="10" />
        ﻿11

An männlichen Personen beschäftigten Handel und Verkehr:

1882 ...................... 1282 208

1895 ...................... 1 758 903

1907 ...................... 2 546 253

Danach betrug die Zunahme bei den männlichen Erwerbstätigen von
1882—1895: 476 695, d. h. 37,2% und von 1895—1907: 787 350 =
44,7%. Die Zahlen zeigen, daß die Entwicklung bis jetzt noch nicht
zum Stillstand gekommen ist, da auch die Konzentrationsbewegung in
der Warenherstellung noch nicht abgeschlossen ist.

Bei einer so gewaltigen Vermehrung von Arbeitskräften im Handel
ist es selbstverständlich, daß auch die Frauenbeschäftigung sehr zu-
genommen hat. Es wurden beschäftigt im Handel und Verkehr:

1882 .................. 298	110	Frauen

1895 .................. 579	608

1907 .................. 931	373

Die Vermehrung von Frauenkräften betrug von 1882—1895: 281 498 —
94,4% und von 1895—1907: 351 765 = 60,6%. Das bedeutet ein starkes
Eindringen von Frauenkräften in alle Berufe des Handels- und Verkehrs-
gewerbes. Infolge der sich immer weiter ausbreitenden Arbeitsteilung
ist es gerade auch hier möglich, Frauen mit einfacheren und unselb-
ständigeren Verrichtungen zu betrauen, die der bis jetzt leider noch
üblichen geringen Ausbildung entsprechen.

Auch in den anderen Berufsabteilungen hat die Beschäftigung von
Frauen zugenommen, wenn auch nicht in dem Maße wie im Handel
und Verkehr. In der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Gärtnerei,,
Viehzucht und Fischerei wurden 1907 beschäftigt 4 600 000 Frauen
gegen 2 750 000, die 1895 und gegen 2 535 000, die 1882 auf diesem
Gebiet tätig waren. Das bedeutet also eine stärkere Beteiligung der
Frauen von 1 850 000 — 67,3% bzw. 218 000 = 8,6%. Diese erhebliche
Steigerung von 1895—1907 ist auffallend, da die Zahl der männlichen
hauptberuflich in der Landwirtschaft beschäftigten Personen nicht nur
relativ, sondern auch absolut abgenommen hat entsprechend der Ent-
wicklung Deutschlands vom Agrar- zum Industriestaat. Wenn auch
weibliche Arbeitskräfte vielfach als Ersatz für männliche in die frei-
gewordenen Stellen einspringen, und in der Landwirtschaft auch tat-
sächlich aus Mangel an männlichen Arbeitswilligen sehr viel Frauen
verwendet werden, so ist damit allein diese Erhöhung nicht zu erklären-
Der Grund ist vielmehr formaler Natur und bleibt zum weitaus größten
Teil auf der stärkeren Erfassung der mithelfenden weiblichen Berufs-
zugehörigen begründet.
        <pb n="11" />
        ﻿12

Bei der Industrie einschließlich Bergbau betrug die Zunahme
394 142 = 35,0% bzw. 580000 = 38,1%, da diese Berufszweige im
Jahre 1882 insgesamt 1 127 000 Frauen, 1895 insgesamt 1 520 000 Frauen
Arbeit gaben und 1907 schon 2 100 000 Frauen beschäftigten. Da der
"Übergang der Frauen in die Fabrik zu einem wesentlichen Teil sich schon
vor dieser Zeit vollzogen hat, so beruht die Erweiterung der Arbeits-
möglichkeit auf diesem Gebiet auf einem weiteren Eindringen der Frauen
in die mittleren und oberen Stellen, die an Zahl bedeutend zurückstehen.
Die Verwendung von Frauenkräften in der Industrie hat daher keine
so wesentliche Steigerung erfahren.

Alle anderen Berufe treten an Bedeutung für die Masse der berufs-
tätigen Frauen stark zurück, da sie nur eine geringe Zahl beschäftigen.
Am öffentlichen Dienst, also am Hof-, bürgerlichen und kirchlichen
Dienst und weiter an den sogenannten freien Berufen waren 1907 be-
teiligt 290 000 Frauen gegen 180 000 im Jahre 1895 und 115 000 im Jahre
1882. Die Zunahme belief sich also auf 110 000 = 61,1% bzw. 61 000 =
53,2%. Auch hier ist die Zunahme gewaltig. Das beruht vor allem darauf,
daß gerade auf diesen Gebieten sich in den letzten Jahren für die Frauen
recht bedeutsame Umwälzungen vollzogen haben. In vielen dieser
Berufe ist eine Zulassung von Frauen erst seit einiger Zeit eingetreten,
und da ein lebhaftes Interesse für die Berufe bei den Frauen vorhanden
war, so hat sich ihre Zahl sehr rasch vermehrt.

Durch häusliche Dienste einschließlich persönlicher Bedienung,
auch durch Lohnarbeit wechselnder Art verdienten sich im Jahre 1907
ihren Unterhalt 320 000 Frauen, 230 000 im Jahre 1895 und 184 000
im Jahre 1882. Auch hier ist die Vermehrung um 90 000 = 39,1%
bzw. 50 000 = 27,2% noch recht erheblich. Dagegen zeigt die Zahl der
Dienstboten, die bei der Herrschaft wohnen, eine Abnahme von
1 310 000 erwerbstätigen Frauen im Jahre 1895 auf 1 250 000 im Jahre
1907 um 60 000 = 4,6%, während von 1882—1895 noch eine Zunahme
von 32 000 = 2,5% stattgefunden hatte. Das zeigt also auch zahlen-
mäßig das immer weiter um sich greifende Bestreben, nicht in dienender
Stellung tätig zu sein. Die unteren Schichten schicken jetzt lieber ihre
Töchter in die Fabrik in dem Glauben, daß sie dort mehr verdienen,
da sie nur das bare Geld berechnen, aber Wohnung und Unterhalt zu
gering einschätzen. Auf die Mädchen selbst übt die Fabriktätigkeit
infolge der Ungebundenheit sehr zu ihrem Schaden einen sehr starken
Anreiz aus. Dazu kommt, daß die Tätigkeit im Hause einer Herrschaft
gerade wegen der Abhängigkeit in geringem Ansehen steht, Das alles
wirkt zusammen, um immer mehr Frauen dieser Beschäftigung, die für
sie einen großen wirtschaftlichen Vorteil in sich schließt, durch die Vor-
bereitung für die Führung eines eigenen Haushaltes und auch moralisch

-
        <pb n="12" />
        ﻿für die gerade schulentlassenen Mädchen einen starken Rückhalt bietet
infolge der steten Aufsicht des Arbeitgebers, zu entziehen. Auch in
Kontor- und Verkaufsstellungen rücken die Töchter dieser Kreise gern
ein, da diese Stellen in höherem Ansehen stehen und weniger Zwang
auferlegen. Durch diese Bemühungen, nicht in einer Hauswirtschaft
Erwerb zu suchen, verringert sich das Angebot, aber nicht im gleichen
Maße die Nachfrage. Die Löhne steigen stärker, als der sonstigen Lohn-
erhöhungstendenz entspricht. Dadurch aber wieder werden vielem
Familien gezwungen, sich ohne diese ständigen Dienstboten zu behelfen
und statt dessen mehr und mehr nur Aushilfskräfte anzustellen. Daher
zeigt die Kategorie der Lohnarbeit wechselnder Art, da sich deren An-
gehörige hauptsächlich aus Auf Wärterinnen, Waschfrauen usw. zu-
sammensetzen, eine nicht unerhebliche Steigerung. Diese Tätigkeit
wird besonders gern von Frauen ausgeübt, die wohl gezwungen sind,
Erwerb zu suchen oder viel freie Zeit haben, aber doch nicht in die
Fabrik gehen und ihre Familie sich selbst überlassen wollen bzw..
können.

Die Steigerung in der Erwerbstätigkeit machte sich naturgemäß
unter den Berufsabteilungen da am stärksten geltend, wo mittlere und
höhere Stellen den Frauen Unterkunft boten. Die unteren Schichten
waren schon vorher erwerbstätig. Aber gerade in den Jahren, die zwischen
den beiden Berufszählungen liegen, setzte eine starke bürgerliche
Frauenbewegung ein, die allgemein für eine berufliche Tätigkeit der
Frauen kämpfte und auch Frauen aus den besseren Kreisen auf eigene
Berufsarbeit hinwies. Deshalb zeigt die Tätigkeit der Frauen im Handel
und Verkehr eine sehr erhebliche Steigerung.

Trotzdem ist aber nur ein geringer Teil'aller berufstätigen Frauen
im Handel tätig. Es waren beschäftigt:

	1882	1895	1907
in der Landwirt-			
Schaft . . .	2 540000 = 45,8%	2 750 000 = 41,9%	4 600 000 = 48,5%
in der Industrie in Handel u. Ver-	1 130 000 = 20,3%	1 520 000 = 23,1%	2 100 000 = 22,1%
kehr .... in öffentlichen u.	300 000= 5,4%	580 000= 8,8%	930 000= 9,8%.
freien Berufen in häuslichen	120 000 = 2,2%	180 000= 2,7%	290 000 = 3,1%
Diensten . .	180 000= 3,2%	230 000= 3,5%	320 000= 3,4%
als Dienstboten	1 280 000 = 23,1%	1 310 000 = 20,0%	1 250 000 = 13,1%

Die Hauptmasse der Frauen entfällt auf die Landwirtschaft, am
lebhaftesten ist unter den anderen Berufsabteilungen die Beteiligung
        <pb n="13" />
        ﻿14

•der Frauen an der Industrie. Da hauptsächlich heute noch die Frauen
der untersten und mittleren Schichten beruflich tätig sind, die oberen
Schichten aber seltener ihre Töchter zur Berufsarbeit erziehen, so wird
naturgemäß die Besetzung der Stellen am stärksten sein, die die
meisten Aussichten auf Erwerb für die unteren Klassen bieten; daher
auch die starke Beteiligung an der Landwirtschaft und Industrie.
Die mittleren sozialen Kreise sind allmählich auch völlig an den Ge-
danken einer Berufsarbeit der Töchter gewöhnt. Aber da sie bis jetzt
immer noch für eine gute Ausbildung wenig übrig hatten, sondern rasche
Erwerbsmöglichkeit für die Mädchen suchen in der Hoffnung einer nur
vorübergehenden Berufstätigkeit bis zur Ehe, so konnten diese Frauen
nur für Stellen in Betracht kommen, die keine großen Kenntnisse
voraussetzen. Erst seit sich die Erkenntnis durchgerungen hat, daß
der Beruf doch recht vielen dauernde Unterkunft gewähren muß, ver-
breitet sich auch die Berufsvorbereitung der Frauen, und sie können
mehr und mehr auf selbständigere Stellungen Anspruch erheben. Diese
Umwandlung in der Ansicht über die Berufsarbeit der Frau und damit
verbunden die gründliche Ausbildung für einen Beruf ist erst eine Er-
scheinung der allerletzten Jahrzehnte. Sie muß sich daher besonders
da geltend machen, wo geeignete Stellen für besser vorgebildete Frauen
.sich finden, wo gelernte Arbeit in des Wortes weitester Bedeutung
verlangt wird. Eine Steigerung findet sich daher im Handel und Verkehr
und in den öffentlichen und freien Berufen, wenn auch hier noch gering,
Ja die Bewegung erst in den Anfängen steht. Eine relative Abnahme
müssen die Berufe aufweisen, die von jeher ein Tätigkeitsgebiet für
Frauenarbeit waren, wenn sie auch zahlenmäßig eine Steigerung
erfahren haben; also Industrie und häusliche Dienste. Die Heranziehung
von Frauen zu diesen Berufen hat sich in einem bedeutend geringeren
Maße vollzogen, daher haben sie relativ eine Verringerung erfahren.
Eine starke Abnahme muß aber entsprechend der absoluten Abnahme
die Dienstbotengruppe auf weisen.

Bei der starken Zunahme der Frauenarbeit ist wichtig, zu wissen,
in welchen Berufsstellungen das weibliche Geschlecht tätig ist, da sich
doch immerhin daraus ein Bild gewinnen läßt von der Besoldung der
Frauen und ihrer Lebenshaltung und sozialen Stellung. Im allgemeinen
geht die Entwicklungsrichtung dahin, durch Vergrößerung und Er-
weiterung der Betriebe die Zahl der Selbständigen stetig zu vermindern.
Selbständige werden immer in der Minderzahl sein bei einer auf Arbeits-
teilung aufgebauten Volkswirtschaft, da der Bedarf an leitenden
Kräften bei diesem System naturgemäß kleiner sein muß als an aus-
führenden. Es waren
        <pb n="14" />
        ﻿15

	18951)	1907
Selbständige		1 170 000 = 17,8%	1200 000 = 12,6%
Angestellte		50 000 = 0,8%	190 000 = 2,0%
Mithelfende Familienangehör.	1 160 000 = 17,7%	3 180 000 = 33,5%
Arbeiterinnen		2 880 000 = 43,8%	3 680 000 = 38,7%
Dienstboten		1 310 000 = 19,9%	1 250 000 = 13,2%
	6 570 000 =100 %	9500000 =100 %

Die allgemeine Entwicklung, die dahingeht, die Zahl der Selb-
ständigen zu verringern, hat auch die weiblichen Selbständigen stark
beschränkt. Auch die Zahl der als Dienstboten tätigen Frauen ist
beträchtlich zurückgegangen. Eine erhebliche Steigerung weisen die
mithelfenden Familienangehörigen, vornehmlich in der Landwirtschaft,
auf; doch ist schon öfters darauf hingewiesen worden, daß diese Er-
scheinung nur auf einer veränderten Zählung beruht. Auch die Zahl
der als Angestellte tätigen Frauen hat sich stark erhöht.

Im Handel und Verkehr waren:

	1895	1907
Selbständige		200 000 = 23,5%	250 000 = 19,7%
Angestellte 		10 000 = 1,2%	80 000 = 6,3%
Familienangehörige		90 000 = 10,6%	230 000 = 18,1%
Arbeiterinnen		270 000 = 31,8%	370 000 = 29,1%
Dienstboten		280 000 = 32,7%	340 000 = 26,8%
	850 000 =100 %	1 270 000 =100 %

Im Handel und Verkehr ist zwar die Zahl der Selbständigen im
Verhältnis zu der der Gesamtheschäftigten gesunken, aber entgegen
der sonst bemerkbaren Abnahme zeigt sich in den absoluten Ziffern
eine Zunahme. Im Handelsgewerbe liegt die Tätigkeit der Frau als
Selbständige vorzugsweise im Kleinhandel, und da läßt sich allerdings
ein Zugang von Frauen vermuten, denn dieser Zweig gewinnt natürlich
mit wachsender Bevölkerung an Ausdehnung. Sehr viele Frauen, die
auf Erwerb angewiesen sind, eröffnen einen kleinen Laden, um so
schlecht und recht ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Läden
sind meist für den Bedarf der unteren Bevölkerungsklassen zugeschnitten
und legen kein Zeugnis ah für die Unternehmungslust und den Wagemut,
sondern von dem Bestreben der Inhaberin, sich allein durch das Leben
zu helfen. Eine recht beträchtliche Steigerung zeigen die Ziffern für
die Angestellten; denn gerade im Handelsgewerbe hat sich der Frau als

*) Die Zahlen von 1882 sind wegen der seit der Zählung von 1895 genaueren
Erfassung der mithelfenden weiblichen Berufszugehörigen nicht mehr vergleichbar.
        <pb n="15" />
        ﻿kaufmännischer Angestellten ein weites Tätigkeitsgebiet erschlossen.
Die kaufmännische Tätigkeit nimmt auch eine erhebliche Anzahl
helfender weiblicher Familienmitglieder in Anspruch; im Klein- und
Mittelbetrieb vor allem werden die weiblichen Angehörigen beschäftigt.
Allerdings dürfte die Steigerung den Tatsachen nicht entsprechen, da
auch schon früher Frauen im Geschäft des Mannes oder Vaters tätig
gewesen, aber erst bei der letzten Gewerbezählung gesondert aufgeführt
worden sind. Eine starke Bedeutung hat das Handelsgewerbe auch für
die Arbeiterinnen; das sind allerdings in den wenigsten Fällen Arbeiterin-
nen in des Wortes üblichem Sinn, sondern die Statistik zählt hierher
auch einen Teil der Handlungsgehilfinnen: die Verkäuferinnen. Daß
deren Zahl aber einen recht erheblichen Anteil an der gesamten Be-
schäftigung der Frauen im Handelsgewerbe hat, ist bei der Entwicklung,
die vor allem der Kleinverkauf im Großbetrieb genommen hat, erklär-
lich. Trotzdem hat aber prozentual eine Abnahme stattgefunden; da
der Markt mit Verkäuferinnen gesättigt erscheint, so wenden sich die
überzähligen Kräfte anderen Beschäftigungen zu. Auch die große Zahl
von Dienstboten, die das Handelsgewerbe beschäftigt, ist verständlich,
wenn man berücksichtigt, daß in Klein- und Mittelbetrieben vielfach
Dienstboten die Verkäuferinnen ersetzen müssen.

Die größte Zahl von Angestellten beschäftigt Handel und Verkehr.
Es waren 1907 tätig im Handel und Verkehr

als Büroangestellte.................. 80 000 == 8,6%

,, Verkäuferinnen.................... 210 000 =22,6%

aller hier hauptberuflich tätigen Frauen.

Im ganzen ist also ungefähr ein Drittel aller im Handel und Verkehr
tätigen Frauen als Handlungsgehilfin beschäftigt.

Auf die Berufsgruppen dieser Berufsabteilung entfallen:

	vom  Büropersonal	vom  Verkaufspersonal
auf das Handelsgewerbe. . .	48 609 = 61,3%	173 611 = 82,0%
„	„ Versicherungsgewerbe	3 359 = 3,7%	16 =	0,4%
„	„ Verkehrsgewerbe . .	24 599 = 31,3%	5 072 = 2,4%
„ Gast- und Schankwirtsch.	3 122 = 3,7%	32 496 = 15,2%
	79 689 = 100%	211 195 =100 %

Die Hauptmasse der im Handel und Verkehr tätigen Frauen ent-
fällt auf das Handelsgewerbe. Daher läßt sich aus den Verhältnissen
dieser Gruppe ein ziemlich genauer Schluß auf die Lage der Allgemein-
heit ziehen. Für das Kontorpersonal besonders sind die Verhältnisse
dieser einen Berufsgruppe maßgebend für alle anderen, da ein steter
        <pb n="16" />
        ﻿17

Austausch stattfindet und dieser sich nur vollziehen kann, wenn die
Verhältnisse annähernd gleich sind.

Bei einer Betrachtung der Lage der Cg-Personen1) im Handelsgewerbe
handelt es sich nur um Verkäuferinnen; die Statistik versteht aber unter
diesen Personen in Gast- und Schankwirtsehaften die Kellnerinnen.
Deren Verhältnisse sind aber so wesentlich anders, daß selbstverständ-
lich die Ergebnisse für die c2-Personen des Handelsgewerbes, d. h. also
für die Verkäuferinnen, keineswegs für die c2-Personen der Gast- und
Schankwirtschaften zutreffen.

Davon abgesehen gibt die Ermittlung über die Lage der Angestellten
im Handelsgewerbe demnach einen Maßstab für die Beurteilung des
Kontor- und Verkaufspersonals in allen anderen Betrieben, und es ist
anzunehmen, daß die für die Gruppe C: Handel und Verkehr, allgemein
geltenden Bedingungen sich auch bei einer nicht die Gesamtheit um-
fassenden Betrachtung ergeben.

Im Handelsgewerbe waren tätig:

	vom  Büropersonal	vom  Verkaufspersonal
I. Waren- und Produktenhandel im stehenden Gewerbebetrieb . . .	38 478 = 79,2%	171 141 = 98,3%
II. Geld- und Kredithandel ....	2 695 = 5,6%	60 = —
III. Buch-, Kunst- und Musikalienhan- del, einschließlich Verlag, Antiqua- riatshandel, Leihbibliotheken . .	3 063 = 6,4%	1 798 = 1,2%
IV. Zeitungsverlag und -Spedition, auch Zeitungsexpedition		1052 = 2,1%	119 = —
V. Hausierhandel (einschließlich Straßenhandel)		4 = —	207 = —
VI. Handelsvermittlung (Makler [aus- genommen Schiffs- und Asseku- ranzmakler], Kommissionäre, Agenten [Versicherungs- und Schiffsagenten])		1889 = 3,7%	173 = —
VII. Hilfsgewerbe des Handels (Stauer, Schauerleute, Markthelfer, Messer, Wieger, Packer, Sackträger usw.)	102 = 0,2%	15 = —
VIII. Versteigerung, Verleihung, Auf- bewahrung . 			126 = 0,2%	39 = —
IX. Stellenvermittlung		142 = 0,3%	28 = —
X. Anzeigenvermittlung, Auskunft- büros		1058 = 2,3%	31 = —
	48 609 = 100 %	173 611 = 100 %

x) Unter c2-Personen im Handelsgewerbe versteht die Statistik: Handlungs-
gehilfen und Kommisin Ladengeschäften, Verkäufer, Ladenmädchen, auchLehrlinge.
        <pb n="17" />
        ﻿Für das Verkaufspersonal ist maßgebend nur der Waren- und
Produktenhandel, alle anderen Berufsarten beschäftigten Handlungs-
gehilfinnen dieser Art nur in ganz verschwindendem Maße. Auch für
die Kontoristinnen hat der Waren- und Produktenhandel die Haupt-
bedeutung. Bei abweichenden Ergebnissen für die einzelnen Berufsarten
wird also immer zu berücksichtigen sein, daß für eine Beurteilung der
Lage fast ausschließlich der Waren- und Produktenhandel in Betracht
kommt.

Da Frauenarbeit sich so auffallend auf ein Gebiet des Handels-
gewerbes beschränkt, so fragt es sich, ob diese Konzentrationsbewegung
der Frauenarbeit eine entsprechende Erscheinung in der Arbeit des
männlichen Geschlechtes im Handelsgewerbe biete, oder ob hier be-
sondere Gründe vorliegen.

Von 100 Erwerbstätigen waren Frauen im

	beim  Büropersonal	beim  Verkaufs-  personal
I. Waren- und Produktenhandel		20,9 %	43,6%
* II. Geld- und Kredithandel		6.1 %	3,5%
III. Buch-, Kunsthandel		25,0%	20,2 %
IV. Zeitungsverlag, -Spedition			25,0%	20,0%
V. Hausierhandel		20,0%	31,3%
VI. Handelsvermittlung		20,0%	15,4%
VII. Hilfsgewerbe des Handels		4,5%	4,0%
VIII. Versteigerung, Verleihung		7,1 %	11,1%
IX. Stellenvermittlung		28,0%	49,1 %
X. Anzeigenvermittlung		31,4%	13,0%
Handelsgewerbe . .	18,3%	42,8 %

Für das Kontorpersonal treten der Geld- und Kredithandel, die
Hilfsgewerbe des Handels und die Versteigerung an Bedeutung gänz-
lich zurück. Frauenarbeit ist in diesen Berufen eine Ausnahme teils
aus Gründen, die in der Natur der Beschäftigung liegen, teils nur aus
Widerstand gegen die Verwendung weiblicher Kräfte, teils aus Gründen,
die ihre Ursache in der gesetzlichen Beschränkung der Frauenarbeit
haben. Bis jetzt ist die Frauenarbeit im Kontor noch nicht völlig ein-
gebürgert, kaum 20% aller im Büro tätigen Personen sind Frauen.

Dagegen ist die Verwendung als Verkäuferin sehr häufig, da das
weibliche Geschlecht gerade hierfür besonders geeignet ist. Die größte
Bedeutung hat das Stellenvermittlungsgewerbe, das zum weitaus größten
Teil ein Gebiet der Frauentätigkeit ist. Bei den anderen Berufsarten
ist im allgemeinen die Verwendung von Frauenkräften ziemlich gleich-
mäßig .	•
        <pb n="18" />
        ﻿19

Aber selbst im Handelsgewerbe, wo doch die weiblichen Angestellten
die stärkste Zunahme erfahren haben und die meiste Verwendung
finden, bilden die männlichen Angestellten noch die große Überzahl.
Das zeigt, daß Frauenarbeit keineswegs die Männerarbeit verdrängt.
Anfeindungen der Frauenarbeit aus diesem Gesichtspunkt heraus sind
nach diesen minimalen Zahlen für die Beschäftigung nicht herzuleiten;
wohl aber sind andere Gründe, die gegen eine Arbeit der Frauen in
kaufmännischen Berufen angeführt werden, wie Mangel an Bildung,
geringe Herkunft, nicht so ganz ohne weiteres zu verwerfen, da die
folgenden Betrachtungen leider zeigen, daß diese Vorwürfe nicht
grundlos sind.

2*
        <pb n="19" />
        ﻿2.	Kapitel.

Soziale Herkunft, Alter und Familienstand*

A. Soziale Herkunft.

Eine wichtige Frage bei der Behandlung der Frauenarbeit im
Handelsgewerbe wie überhaupt bei jeder Erwerbsarbeit ist die nach der
sozialen Herkunft, deren Einfluß auf das Ansehen und die Lohnverhält-
nisse einer Berufsklasse nicht zu unterschätzen ist. Denn die Lebens-
ansprüche sind zum großen Teil ein Produkt der gesellschaftlichen
Herkunft und ausschlaggebend für die Lohnforderung. Man geht wohl
nicht fehl, wenn man im allgemeinen behauptet: Je niedriger die Be-
völkerungsschicht, die die überwiegende Mehrheit der Berufszugehörigen
stellt, desto niedriger auch die Lohnforderungen infolge der geringeren
geistigen wie leiblichen Bedürfnisse.

Amtliche Erhebungen auf diesem Gebiete liegen bis jetzt leider noch
nicht vor, private Enqueten können aber immer nur schwer den wahren
Sachverhalt ermitteln. Es stellen sich ihnen erhebliche Schwierig-
keiten entgegen, vor allem das Mißtrauen und die Scheu der Ange-
stellten, ihre häuslichen Verhältnisse an die breite Öffentlichkeit zu
bringen und Femerstehenden Auskunft über ihre Herkunft zu geben,
aus deren Kreis sie durch ihren Beruf herausgewachsen sind. Das zeigt,
sich umso mehr, je niedrigeren Bevölkerungskreisen die Angestellten
entstammen. Der Beruf der Kontoristin und Verkäuferin steht in dem
Ansehen einer höheren sozialen Stellung als der der handarbeitenden
Klassen, und daher erscheinen ihnen Fragen über die Herkunft oft
als ein Eingriff in ihre eigensten Angelegenheiten. Sehr oft wird hinter
dem aufrichtigen Interesse, das zu solchen Ermittlungen veranlaßt,
ein unangenehmer Nebenzweck vermutet. Zuweilen werden auch wissent»
lieh falsche Angaben gemacht, weil man glaubt, auf diese Art irgend-
einen Vorteil zu erlangen. Leichter zugänglich zeigen sich die Ange-
stellten ihren Organisationen gegenüber, da hier von vornherein nur
sachliches Interesse vermutet wird, und die Mitglieder wissen, daß ihre
Mitteilungen streng vertraulich behandelt werden.

Ein weiterer Fehler liegt darin, daß nie die ganze Masse der An-
gestellten von einer Privatenquete erfaßt werden kann. Privatpersonen,
die sich mit der Ermittlung dieser Tatsachen befassen, beschränken sich
meist auf eine kleine Gruppe von Angestellten in einer bestimmten
        <pb n="20" />
        ﻿21

Stadt. Auch die Angestellten,verbände haben bisher keine Ergebnisse
für das ganze Reich zusammengestellt; sie müssen sich auf die Orte
beschränken, in denen sie Zweigvereine haben, denn nur von ihren
Mitgliedern können sie eine Antwort erwarten. Der Kreis der An-
gestellten, die bei einer solchen Untersuchung erfaßt werden, ist gering,
da in den einzelnen Verbänden trotz der oft erheblichen Mitgliederzahl
idoch nur ein kleiner Teil der Gesamtangestellten vereinigt ist. Wegen
der großen Kosten und Mühewaltung kann nur ausnahmsweise eine
allgemeine Umfrage abgehalten werden; als Quellen können oft nur
Auszüge und Zusammenstellungen aus den Papieren der Bewerbe-
rinnen beim Stellennachweis der Verbände verwertet werden. Den
Stellennachweis benutzen aber häufiger die weniger brauchbaren Kräfte,
da tüchtige Angestellte nur ungern entlassen werden. Die Angaben
der Stellenvermittlung liefern daher ein unzutreffendes, einseitiges
Bild. Außerdem treten die unteren Schichten einer Berufsklasse
selten in eine Organisation ein, so daß auch diese unberücksichtigt
bleiben. Man kann also im allgemeinen behaupten, daß nur die Mittel-
schicht der Angestellten erfaßt wird. Die besten Kräfte benutzen
den Nachweis nicht, weil sie es nicht nötig haben, die schlechtesten,
weil nur Mitgliedern die Stellenvermittlung zusteht. Diese Mittelschicht
ist nun aber keineswegs gleich Mittelstand zu setzen. Man kann im
Gegenteil oft beobachten, daß gerade die Töchter aus höheren Kreisen
weniger leistungsfähig sind als der Durchschnitt. Sie greifen oft erst
zu einem Beruf, wenn die Not sie dazu zwingt, und entschließen sich
dann gern zu dem der Handlungsgehilfin, der mit der höheren sozialen
Bewertung auch die Möglichkeit einer schnellen Ausbildung bietet.
Mit den schnell erworbenen Vorkenntnissen können sie nur selten
dauernde und gut bezahlte Stellungen finden, wenn sie nicht persön-
licher Eifer veranlaßt, die Lücken in der Vorbildung auszufüllen.
Sie werden infolgedessen zu häufigerem Wechsel gezwungen sein und
damit auch häufiger in der Statistik erscheinen. Andererseits hat aber
die Tochter höherer Stände selten so viel kollegiales Gefühl wie die
Arbeitertochter, die doch meist im Eltemhause den Geist des gewerk-
schaftlichen Zusammenschlusses kennen lernt. Fehler nach der einen
oder anderen Seite sind also unvermeidlich, aber sie sind nicht so be-
deutend und gleichen sich zu einem so großen Teil aus, daß sie wenig-
stens einen annähernd richtigen Schluß auf die Gesamtheit zulassen.
Die Tabellen geben immerhin ein anschauliches, wenn auch etwas
verschobenes Bild von der sozialen Herkunft der Handlungsgehilfin.

Die erste Tabelle, die vom „Kaufmännischen Verband für weib-
liche Angestellte“ zusammengestellt ist, erfaßt Berliner Verhältnisse.
Der Verband begründet diese Beschränkung damit, daß in Berlin die
        <pb n="21" />
        ﻿22

Hauptmasse seiner Mitglieder tätig sei, und daß er in Berlin zwei Dritte!
der ansässigen Berufszugehörigen umfasse, demnach also für Berlin
ein ziemlich genaues Bild geben kann.

Danach waren 1903

unter dem

Töchter von

1.	Höheren Beamten, Ärzten u. a.

2.	Fabrikanten, Kaufleuten u. ä. . .

.3. Subaltembeamten................

4.	Kaufmännischen Angestellten . .

5.	Handwerkern, Land- und Gastwirten u. ä

6.	Werkführern, Inspektoren ....

7.	Unterbeamten...................

8.	Gesellen, Arbeitern, Dienern . . .

9.	Sonstigen Angestellten.........

10.	Verschiedenen (Rentiers, Hausverwal-

Büro-  personal  %		Verkaufs-  personal  0/  Io	
7,0  32,5	39,5	2,6]  20,0	22,6
10,0		4,5	
3,8  24,1	41,7	3,1  22,0	32,2-
3,8		2,6	
7,4		8,7	
10,1		33,6	
0,8		1,0	
2,8		1,0	

Beim Kontorpersonal ist danach die Beteiligung der Töchter von
höheren Beamten, Ärzten u. a. verhältnismäßig gering, die Zahl der
Töchter von Fabrikanten und Kaufleuten dagegen beträgt fasü ein
Drittel. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Familien
der Fabrikanten und Kaufleute auch weit zahlreicher sind als die der
höheren Beamten, Ärzte usw.; doch bleibt trotzdem ein Unterschied
in der Beteiligung bestehen. Die Töchter aller dieser Stände ergreifen
meist erst einen Beruf, wenn die Not es fordert. Von den Töchtern
höherer Beamten, Ärzten u. ä. wird der kaufmännische Beruf viel-
fach noch nicht als standesgemäß betrachtet, sie suchen daher in an-
deren Berufen Unterkommen. Für die Tochter eines Fabrikanten
oder Kaufmannes liegt aber gerade die Tätigkeit im Handelsgewerbe
sehr nahe, da sie aus beruflich verwandten Kreisen stammt. In diesen
persönlichen Gründen liegt wohl eine wesentliche Ursache für die
relativ sehr starke Beteiligung dieser Kreise. Desto erstaunlicher ist
die geringe Beteiligung einer Gruppe, die zu der Stellung der Konto-
ristin und Verkäuferin in noch engerer Beziehung steht: die der Töchter
von kaufmännischen Angestellten. Man müßte doch annehmen, daß
die Töchter dieser Kreise, die fast alle auf Erwerb angewiesen sind,
stark vertreten wären. Es herrscht hier zum Teil wohl auch das Be-
streben, die Kinder einen anderen Beruf als den des Vaters ergreifen
zu lassen und wenn möglich über den Stand der Eltern zu erheben.
Der Hauptgrund ist wohl aber darin zu suchen, daß als Kaufmann
sehr viele Väter angegeben werden, die tatsächlich nur kaufmännische
        <pb n="22" />
        ﻿

— 23 —

Angestellte sind. Zahlreich ist dann wieder die Beteiligung der Töchter von
Handwerkern, Gast- und Landwirten; auch für die Arbeiter- und Unter-
beamtentochter gewinnt die Tätigkeit als Kontoristin an Bedeutung.

Da die Tätigkeit im Kontor in höherer Achtung steht als die im
Verkauf, ist der Anteil der höheren Schichten beim Verkaufspersonal
bedeutend geringer. Bei dem Mittelstand ist der Unterschied kleiner,
wohl aber ist die Beteiligung der besseren Kreise innerhalb dieser
Gruppe geringer. Die Gruppe der kaufmännischen Angestellten ist
hier ähnlich gering vertreten wie beim Kontorpersonal. Auch bei
den Handwerkertöchtem bleibt die Beteiligung fast gleich. Hier ist
die fast gleiche Einschätzung der Tätigkeit im Verkauf und Kontor
wohl daraus zu erklären, daß die Töchter von Handwerkern und Gast-
wirten im Verkehr mit dem kaufenden Publikum von Kindheit an geübt
sind und diese Fertigkeit verwenden, um die Kosten für die Ausbildung
zu sparen. Ganz bedeutend stärker als beim Kontorpersonal ist beim
Verkaufspersonal die Arbeitertochter vertreten. Es besteht in Arbeiter-
kreisen vielfach das Bestreben, die Tochter möglichst nicht Arbeiterin
werden, sondern den kaufmännischen Beruf ergreifen zu lassen. Vor
allem macht sich bis jetzt diese Bewegung in den Kreisen der gelernten
Arbeiter geltend. Die untersten Schichten der Bevölkerung sind es
also immerhin noch nicht, die die Kontorstellen besetzen. Der Beruf
als Verkäuferin wird aber doch mehr und mehr fast ein Vorrecht der
niederen Klassen, die Tochter höherer Stände wendet sich mehr der
Tätigkeit im Kontor zu.

Einen Überblick über die Verschiebung in der Beteiligung der
einzelnen Kreise gibt eine Gegenüberstellung dieser Tabelle mit einer
Statistik des „Kaufmännischen Verbandes“ aus dem Jahr 1897.

Es waren

	beim		beim	
Töchter von	Büropersonal		Verkaufspersonal	
	1897	1903	1897	1903
	%	«/o	%	%
1. Höheren Beamten, Ärzten u. a.	11,0	7,0	2,8	2,6
2. Fabrikanten, Kaufleuten u. ä. .	37,6	32,5	24,5	20,0
3. Subalternbeamten		8,4	10,0	3,6	4,5
4.	Kaufmännischen Angestellten. .  5.	Handwerkern, Gast- und Land-	2,5	3,8	2,4	3,1
wirten u. ä.			24,3	21,4	31,8	22,0
6. Werkführern, Inspektoren . . .	3,5	3,8	6,5	2,6
7. Unterbeamten		4,7	7,4	12,3	8,7
8. Gesellen, Arbeitern, Dienern . .	4,1	10,1	13,1	33,6
9. Sonstigen Angestellten	  10. Verschiedenen (Rentiers, Ver-	0,6	0,8	0,6	1,0
waltern u. ä.)		2,7	2,8	2,2	1,0
        <pb n="23" />
        ﻿24

Bei der Betrachtung der Tabellen für das Büropersonal ist deutlich
bemerkbar die steigende Anteilnahme des Arbeiterstandes an dem
gesellschaftlich höher gewerteten kaufmännischen Beruf. Das Über-
gewicht der bürgerlichen Schichten gegenüber dem Arbeiterstand ist
zwar noch bestehen geblieben, aber doch bedeutend geringer geworden.
Die Beteiligung der oberen Schicht hat von 1897—1903 erheblich ab-
genommen. Damit ist aber natürlich keine zahlenmäßige Abnahme
der aus diesen Kreisen stammenden Angehörigen verbunden, man
kann vielmehr beobachten, daß die Töchter höherer Stände noch
immer gern zu diesem Beruf greifen, der als standesgemäß angesehen
zu werden anfängt. Aber die Abnahme ist prozentual zu bemerken,
da die aus niederen Schichten hervorgehenden Angestellten in solchem
Umfange die Tätigkeit im Kontor suchen, daß sie an Zahl die anderen
bald erreicht haben werden.

Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung beim Verkaufs-
personal; 1897 stellen die höheren und Mittelschichten die Hauptmasse
der Verkäuferinnen. 1903 zeigt sich schon die stark gewachsene Anteil-
nahme der Arbeiterbevölkerung. Sie haben die höheren Stände der
Zahl nach bald erreicht, und es ist anzunehmen, daß der Anteil der
Arbeiterklasse noch wesentlich seitdem gestiegen ist.

Dieses stete Vordringen der Arbeiterkreise hat ein Herabsinken
im Ansehen des Berufes zur Folge. Je weiter die Arbeitertochter sich
hier betätigt, desto mehr verzichtet die Tochter aus höheren Ständen
auf diesen Beruf. Die Beschäftigung als Verkäuferin wird deshalb
als nicht mel?.r standesgemäß gemieden und jetzt lieber eine Stellung
als Kontoristin gesucht. Aber auch hier geht das Einrücken des Arbeiter-
standes weiter, je mehr das Ansehen des Verkäuferinnenberufes sinkt.
Dieses Auf rücken der untersten Klassen in höher bewertete Berufe ist aber
kein Zeichen einer wirklichen Auf wärtsentwicklung; denn nicht gelernte,
sondern ungelernte Kräfte drängen hier nach und tragen auch dadurch bei
zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Ansehens.

Das Kontorpersonal kann ohne höhere Schulbildung in kürzester
Zeit auf den sogenannten Pressen die notwendigste Ausbildung er-
halten. Da die Kosten gering sind, so können selbst die niederen
Stände ihre Töchter zu Kontoristinnen ausbilden lassen. Jede Gründ-
lichkeit ist aber bei dieser Art des Unterrichtes ausgeschlossen und
Heranziehen ungeeigneter Elemente die notwendige Folge.

Auch beim Verkaufspersonal liegt die Schuld an der wachsenden
Beteiligung des Arbeiterstandes in der Zunahme ungelernter Kräfte.
Da die Ausbildung nicht einmal Kosten verursacht, sondern während
der Lehrzeit in den meisten Fällen sofort eine Barvergütung gezahlt
wird, so ist die Verlockung sehr groß.
        <pb n="24" />
        ﻿

25

Diese Entwicklung, die steigende Beteiligung der arbeitenden
Klassen am kaufmännischen Beruf, zeigt sich überall. Die neueste
Erhebung über die soziale Herkunft stammt aus dem Jahre 1909 und
-wurde veranstaltet von den „Verbündeten kaufmännischen Vereinen“.
Danach waren

unter dem

Töchter von

Büro-

personal

%

Verkaufs-

personal

%

1.	Höheren Beamten, Ärzten u. a. ...	4,6	■22,7	0,6	} 14,7
2.	Fabrikanten, Kaufleuten u. ä		18,1		13,4	
3.	Subaltembeamten		10,5		4,8	
4.	Kaufmännischen Angestellten ....	4,6	39,3	5,7	40,1
5.	Handwerkern, Gast- u. Landwirten u. ä.	16,9		22,9	
6.	Werkführern, Inspektoren		7,3		6,3	
7.	Unterbeamten . 			10,5		10,4	
8.	Gesellen, Dienern, Arbeitern		18,8		29,6	
9.	Sonstigen Angestellten		2,6		2,7	
10.	Verschiedenen (Rentiers, Verwaltern usw.)		5,8		3,6	

1777 =100% 335 =100%

Zunächst zeigt die Tabelle, daß in dem Verein die Hauptmasse
■aller Mitglieder Kontoristinnen, also die höhere Schicht der Angestellten-
schaft, sind. Die Tendenz, die sich schon aus den Angaben des Ber-
liner Verbandes ergab, bestätigt sich hier: Das immer weitere Zurück-
treten der oberen Schichten und das Vordringen des unteren Mittel-
standes und der Arbeiterbevölkerung. Ganz so gewaltig wird der
Unterschied aber in den 6 Jahren nicht geworden sein, ein gut Teil
läßt sich erklären aus der Art der Erhebung. Die „Verbündeten kauf-
männischen Vereine“ versuchten aus allen Orten, an denen Zweig-
verbände bestanden, Material zu erlangen; der Berliner Verband be-
rücksichtigte wesentlich Berliner Verhältnisse. In den Klein- und
Mittelstädten ist es aber für die Tochter aus besseren Kreisen sehr
oft noch verpönt, einen Beruf zu ergreifen; zwingt die Not doch zum
Erwerb, so wird vielfach lieber schlecht gelohnte Heimarbeit, die nie-
mand sieht, übernommen, anstatt daß man sich dazu versteht, eine
in den meisten Eällen, selbst unter den ungünstigsten Verhältnissen
■doch noch besser bezahlte Stellung anzunehmen. In Berlin aber ist
jum Teil diese Geringschätzung der weiblichen Erwerbsarbeit schon
-überwunden, andrerseits ist es auch in einer derartigen Großstadt
leicht möglich, zu verbergen, daß man erwerbstätig ist.
        <pb n="25" />
        ﻿26

Die Beteiligung des Mittelstandes ist nicht wesentlich verschieden*
da die Töchter dieser Kreise jetzt wohl regelmäßig einen Erwerb er-
greifen und gern kaufmännisch tätig sind, weil die Ausbildung leider
vielfach noch auf ein Minimum an Zeit und Kosten herabgedriickt
werden kann, und die Möglichkeit, schnell zu Brot zu kommen, immer-
noch aussichtsreich ist. Die Beteiligung der Arbeiterbevölkerung ist
beim Kontorpersonal recht wesentlich gestiegen, beim Verkaufspersonal
etwas gefallen. Für die von den Berliner Ergebnissen abweichende
Tatsache, daß Arbeitertöchter verhältnismäßig nicht mehr so zahlreich
Beschäftigung im Kontor suchen, lassen sich mehrere Gründe an-
führen. Besonders in den Großstädten bevorzugt selbst die Arbeiter-
tochter die Kontortätigkeit gegenüber der Beschäftigung als Ladnerin.
In den Provinzstädten wird der Verkauf auch noth weit mehr als in
Berlin von Angehörigen des Ladeninhabers besorgt, so daß ein starker
bürgerlicher Einschlag entsteht. Außerdem machte sich in den letzten
Jahren eine Bewegung geltend, wieder gebildetere Kräfte zum Ver-
kehr mit der Kundschaft zu verwenden, und da ein starkes Bedürfnis
nach Frauenerwerb bestand, so wurde dieser Hinweis vielfach be-
folgt. Vor allem findet aber ein großer Teil der weiblichen Arbeiter-
jugend in Klein- und Mittelstädten auch weiterhin Unterkommen als
Hauspersonal oder als Arbeiterin.

Eine Verschiebung nach unten hat trotzdem stattgefunden. Die
Beteiligung der unteren Klassen ist vielleicht noch stärker, denn man
muß bedenken, daß sehr viele Angestellte die Frage nach der Herkunft
nicht beantwortet haben, und man annehmen kann, daß die soziale
Stellung der Väter dann weniger angesehen ist, da sonst ein gewisser
Stolz die Töchter veranlaßt hätte, Angaben zu machen.

Alle diese Zahlen beziehen sich selbstverständlich nicht nur auf
die kaufmännischen Angestellten des Handelsgewerbes, sondern auf
das weibliche kaufmännische Personal überhaupt. Doch da ein steter
Austausch zwischen den einzelnen Gewerbegruppen stattfindet, ist
ohne Unterschied auf die Angestellten des Handelsgewerbes anzu-
wenden, was für die Allgemeinheit der weiblichen Angestellten gilt.

Weitere Erhebungen, die für das Bureau- und Verkaufspersonal
gemeinsam an denselben Orten veranstaltet worden sind, bestehen
nicht, private Ermittlungen berücksichtigen entweder die eine oder
die andere Gruppe.

Für das Bureaupersonal ist eine Zusammenstellung aus Leipzig
vom Jahre 1911 vorhanden. 1912 sind dann die Schülerinnen der Mäd-
chen-Handelsschulen der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin,
die sich dort zu Kontoristinnen ausbildeten, nach ihrer gesellschaft-
lichen Herkunft befragt worden.
        <pb n="26" />
        ﻿Es waren

nach den Angaben von

Töchter von	Leipzig Berlin

% %

1.	Höheren Beamten u. ä. (Bin. auch: Lehrer)	0,8	2,8

2.	Fabrikanten und Kaufleuten................ 7,2	21,8

3.	Mittleren Beamten (Bin. auch: höheren)	5,0	22,3

4.	Kaufmännischen Angestellten.............. 14,5	4,0

5.	Handwerkern, Gast- und Landwirten,

Kleinhändlern.......................... 22,7	31,1

6.	Werkmeistern (Bin. auch: gelernt. Arbeit.)	3,5	11,7

7.	Unterbeamten . . ......................... 8,9	—

8.	Markthelfem, Dienern, gel. u. ungel. Arb.	30,2	—

9.	Musikern, Kellnern, Artisten ............. 1,4	—

10.	Verschiedenen (ohne Beruf, Invaliden,

Hausbesitzern u. ä.).................... 5,4	6,1

Ein relativer Rückgang in der Beteiligung der höheren Schichten
ist danach wohl nicht zu leugnen. Auffallend gering aber ist der An-
teil der besseren Kreise von Leipzig. Es ist anzunehmen, daß der
kaufmännische Beruf in Leipzig bei der Oberschicht nicht die gleiche
Achtung genießt wie in Berlin, und daß deshalb die Töchter aus diesen
Kreisen sich für andere Berufe entschließen. In Berlin dagegen ist
die Zahl der Töchter von Staats- und Gemeindebeamten, die im kauf-
männischen Beruf stehen, sehr groß. Das erklärt sich wohl daraus,
daß die Unterbeamten nicht gesondert aufgeführt sind. Stark ist
in Leipzig der Mittelstand vertreten, besonders die kaufmännischen
Angestellten. Die von den bisher gemachten Beobachtungen ab-
weichende Tatsache, daß auch die Angehörigen des kaufmännischen
Personals zahlreich vertreten sind, läßt sich wohl damit begründen,
daß in Leipzig bei dieser Ermittlung mit den Angestellten selbst Füh-
lung genommen wurde, und daher festgestellt werden konnte, ob der
Vater selbständig oder als Angestellter kaufmännisch tätig war. Außer-
dem beginnt der kaufmännische Beruf auch in diesen Kreisen sich
wachsender Beliebtheit zu erfreuen, da in allen anderen Berufen wegen
der Überfüllung wenig Aussicht auf Anstellung und Fortkommen be-
steht. Auch der kleinbürgerliche Mittelstand ist stark im Zunehmen
begriffen. Daß die Gruppe: Gesellen, Diener, Arbeiter in Berlin über-
haupt nicht beteiligt ist, dürfte sich wohl hauptsächlich daraus her-
schreiben, daß die Töchter dieser Kreise ihre Ausbildung fast aus-
schließlich in den Fortbildungsschulen erhalten.

Die nächsten Tabellen stellen das soziale Niveau dar, dem die
Verkäuferinnen in Karlsruhe und München entstammen. Sie sind
zusammengestellt im Jahre 1903 bzw. 1911.
        <pb n="27" />
        ﻿28

Danach waren

nach den Angaben aus
Karlsruhe München

1903

%

2,3

1911

%

5,3

3.9
8,5

6.9
18,2

10,3

47,0

Töchter von

1.	Höheren Beamten, Ärzten (Mnohn.: Privat-

beamten, Lehrern)...................

2.	Fabrikanten, Kaufleuten............... 12,3

3.	Mittleren Beamten.................... 3,6

4.	Kaufmännischen Angestellten........... •—

5.	Handwerkern, Gast- und Landwirten	.	.	15,8

6.	Werkführern, Inspektoren .......	4,9

7.	Unterbeamten......................... 8,0

8.	Gesellen, Dienern, Arbeitern......... 49,9

9.	Sonstigen Angestellten................ —	—

10.	Verschiedenen anderen ................... 2,9	—

Hier ist die Arbeiterschaft noch stärker vertreten als bei den
Kontoristinnen. Dementsprechend ist auch der prozentuale Anteil
der höheren Schichten geringer.

Die Tabellen lassen also den Schluß zu, daß sowohl im Kontor
wie im Verkauf die Tätigkeit der Arbeitertochter unter Verdrängung
der Angestellten aus höheren Kreisen im Anwachsen ist. Im Verkäufe-
rinnenberuf ist es dem Arbeiterstand schon gelungen, die Hälfte aller
Stellen in seine Hand zu bringen; im Kontor scheint eine ähnliche Ent-
wicklung vorzugehen, wenn auch bis jetzt noch die bürgerlichen
Schichten zweifellos überwiegen.

B. Alter und Familienstand.

Nicht unwesentlich für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit
der Frauenarbeit im Handelsgewerbe und der Lohnhöhe ist die Frage
nach dem Alter. Hierüber gibt die Reichsstatistik von 1907 Auskunft.
Von den kaufmännischen Angestellten der betreffenden Altersklasse
waren Personen weiblichen Geschlechtes:

unter dem

	Kontor-	Verkaufs-
	personal	personal
	0/  / 0	%
unter 14 Jahren . . .	. . . 16,6	35,3
von 14—16	,, ....	. . .	27,5	38,8
„ 16—18 			. . .	38,1	41,5
„ 18—20 „ . . . .	. . .	30,9	44,3
„ 20-25	„ . . . .	. . .	26,9	48,2
„ 25—30	......	. . .	15,7	41,8
        <pb n="28" />
        ﻿29

unter dem

	Kontor-	Verkaufs-
	personal	personal
	0/  /o	0/  Jo
von 30—40 Jahren		9,4	40,6
„ 40—50	„		5,9	34,7
„ 50—60	„		5,1	34,4
„ 60—70	„		•	2,3	31,7
„ 70 und mehr Jahren . .	3,2	31,9

Beim Kontorpersonal ist hiernach relativ die Anzahl der Frauen
am stärksten in der Altersklasse 16—18 Jahre. Auffallend ist der
geringe Anteil der Frauen an der untersten Altersstufe. Das ist wohl
damit zu erklären, daß Kontoristinnen meistens keine praktische,
sondern eine theoretische Ausbildung erfahren und daher später als
die gleichaltrigen kaufmännischen Lehrlinge, die schon als kaufmännisch
tätig mitgezählt werden, in der Statistik erscheinen. Mit dem 18. Jahre
beginnt ein Sinken im Anteil der Frauenarbeit. Die Ursache für diese
Erscheinung liegt wohl hauptsächlich darin, daß Von da an viele Frauen
durch Heirat ausscheiden und die männlichen Angestellten des Handels-
gewerbes in diesem Alter einen starken Zuzug aus den höheren Schulen
erhalten.

Beim Verkaufspersonal ist auffallend die fast gleichmäßig starke
Beteiligung des weiblichen Geschlechtes. In den untersten Alters-
stufen ist diese Tatsache wohl damit zu erklären, daß infolge der ge-
ringeren fachlichen Ausbildung es den Frauen schon in sehr jugend-
lichem Alter möglich ist, Stellung zu finden. Die hohe Anteilsziffer
in den späteren Jahren ist wohl darauf zurückzuführen, daß gerade
aus dem Verkäuferberuf viele männliche Angestellte ausscheiden, um
sich selbständig zu machen. Die Frauen aber bleiben in der Kegel so
lange abhängig, bis sie ihren Beruf ganz aufgeben.

Aus diesen Zahlen kann man aber nicht ersehen, in welchem
Alter die weiblichen Angestellten stehen. Dies sollen nun die nächsten
Angaben ermitteln. Nach der Berufs- und Gewerbezählung für das
Deutsche Reich von 1907 standen unter den weiblichen Angestellten

vom

	Kontor-	Verkaufs-
	personal  %	personal  %
im Alter unter 14 Jahren . .	. . . . 0,2	0,7
von 14—16	,, . . ■		12,0
„ 16—18 „ . . ■	...	15,3	17,2
,,	18—20	■	, . . .	16,3	16,5
        <pb n="29" />
        ﻿30

vom

	Kontor-	Verkaufs-
	personal	personal
	%	0/  / 0
von 20—25 Jahren . . .	. .	30,2	28,1
,, 25 30	„ . . . .	. .	15,5	12,7
,, 30—40	,, . . . .	. .	11,7	8,2
„ 40-50	. .	3,6	2,7
über 50	. .	1,9	1,8
	100,0	100,0

Die am stärksten besetzten Altersklassen beim Kontorpersonal
liegen zwischen 16—20 Jahren. Von da ab erfolgt dann die Abnahme,
offenbar, weil gerade in dieser Zeit die meisten Frauen heiraten und
damit ihren Beruf fast stets aufgeben. Die verhältnismäßig zahlreiche
Verwendung jüngerer Kräfte zeigt, daß sehr viele Kontoristinnen
bald nach Verlassen der Schule eine Stellung annehmen und auf jede
gründliche Ausbildung verzichten.

Beim Verkaufspersonal haben ebenfalls die Altersklassen von
16—20 Jahren die stärkste Besetzung, aber hier ist im Verhältnis
zum Kontorpersonal auffallend die stärkere Vertretung der untersten
Altersstufen; dies beruht auf der Art der Fachbildung. Die Lehrzeit
nimmt nur kurze Zeit nach Verlassen der Schule in Anspruch, oft
nicht mehr als ein Vierteljahr. Deshalb kann die Frau schon in sehr
jugendlichem Alter als Angestellte in der Statistik erscheinen, während
sie der Leistung nach nur als Lehrling angesprochen werden kann.
Die Altersklassen über 30 Jahre sind aber schwächer besetzt als bei
den Kontoristinnen. Dies hängt wohl damit zusammen, daß sehr viele
Geschäftsinhaber ältere Frauen nicht gern als Verkäuferinnen verwen-
den. Vielfach werden auch, nur um am Gehalt zu sparen, diese älteren
Kräfte entlassen und durch jüngere und dadurch billigere ersetzt.
Trotzdem gibt es noch viele alte Verkäuferinnen in Vertrauens- und
leitenden Stellen, die man nur erfahrenen und eingearbeiteten Kräften
überlassen kann.

Da sich das auffallend jugendliche Alter der Verkäuferinnen aus
der Schul- und der Art der Fachbildung erklären läßt, so ist anzu-
nehmen, daß auch beim Kontorpersonal das Alter durch die Vorbil-
dung beeinflußt wird. Erhebungen des „Kaufmännischen Verbandes
für weibliche Angestellte“ und der „Verbündeten kaufmännischen
Vereine für weibliche Angestellte“ geben hierüber Auskunft.
        <pb n="30" />
        ﻿31

Nach denAngaben des K. V. f. w. A. hatten die Kontorangestellten:

			mit der Bildung einer			eines		
	ein Alter		prak-  tischen  Lehrzeit  %	Handels-  schule  %	Fort-  bildungs-  schule  %	Presse-  unter-  richtes  %	Privat-  unter-  richtes  %	keiner  Bildung  %
	bis 17	Jahren. . . .	14,8	18,2	26,9	12,7	8,6	2,7
über	17—18	99	....	8,9	12,8	14,4	6,1	2,6	2,7
99	18—20	99	....	23,0	21,2	21,3	15,8	10,5	6,7
JJ	20—25	99	....	29,2	30,3	24,8	31,5	32,9	20,0
99	25—30	99	....	13,3	11,3	5,9	20,4	19,1	29,3
99	30	99	....	10,8	6,2	6,7	13,5	26,3	38,6
			100,0	100,0	100,0	100,0	100,0	100,0

nach den Angaben der V. K. V. f. w. A.

bis 17 Jahren. . . .	13,4	21,0	15,3	19,3	9,6	7,3
über 17—18	,,	....	10,1	14,8	8,9	8,8	1,9	2,4
„ 18—20 „ ....	20,3	24,3	22,1	18,9	15,4	11,0
„	20—25	„	....	27,1	24,6	33,7	24,1	19,2	25,6
„	25—30			15,0	10,1	8,4	14,3	23,1	19,5
„	30	„	. . . .	14,1	5,2	11,6	14,5	30,8	34,2
	100,0	100,0	100,0	100,0	100,0	100,0

Der Hauptgrund für die verschiedene Altershöhe ist in der Schul-
bildung zu suchen. Den Volksschülerinnen ist es selbst bei zweijähriger
Ausbildung, die noch keineswegs die Regel bildet, möglich, mit 17 Jahren
schon erwerbstätig zu sein. Eine starke Besetzung der unteren Alters-
stufen und geringe der oberen wird daher in allen Fällen vorhanden
sein, in denen die Kontoristinnen Unterricht auf einer Volksschule ge-
nossen haben. Das zeigen die Zahlen für die Kontoristinnen mit prak-
tischer Lehrzeit, mit Handels- oder Fortbildungsschulbildung, die in
der größeren Mehrzahl Volksschulbildung besitzen. Einer besonderen
Erklärung bedarf allerdings die auffallend geringe Besetzung der höheren
Altersstufen unter den Fortbildungs- und Handelsschülerinnen. Der
Grund ist wohl darin zu suchen, daß diese Anstalten wesentlich Ein-
richtungen der letzten Jahre sind, und die Mehrzahl der ausgebildeten
Schülerinnen daher noch in jüngerem Alter"steht. Die Fortbildungs-
schulen werden auch seltener von älteren Frauen besucht, da diese
meist ihre Ausbildung möglichst schnell beendet wissen wollen und sich
auch mit eben schulentlassenen Mädchen nur ungern auf dieselbe
Schulbank setzen. Vielleicht darf auch vermutet werden, daß für Fort-
bildungsschülerinnen, meistens Töchter kleinbürgerlicher Kreise, die
Heiratsaussichten noch günstiger sind als in den höheren Ständen,
und daß diese Angestellten, soweit sie Töchter von Handwerkern upd
        <pb n="31" />
        ﻿32

Kleingewerbetreibenden sind, nach einer Tätigkeit in fremden Be-
trieben wieder in das elterliche Geschäft zurückkehren. In der Er-
scheinung, daß Kontoristinnen, die durch eine praktische Lehre ihre
Kenntnisse erworben haben, ein verhältnismäßig hohes Alter haben,
kommt zum Ausdruck, daß diese Sitte fast allgemein stark im Ab-
nehmen begriffen ist.

Ein Einfluß der Schulbildung auf die Altersziffern ist zweifellos
vorhanden, von geringerer Bedeutung scheint aber die Dauer des
Fachunterrichtes zu sein. Fast möchte man sogar behaupten: je ge-
ringer die Fachbildung, desto größer ist verhältnismäßig die Zahl der
älteren Kontoristinnen. Die Erklärung hierfür liegt darin, daß diese
Angestellten in der Mehrzahl Angehörige höherer Kreise der Bevöl-
kerung sind und oft erst zum Erwerb greifen, wenn die Not es fordert,
oder wenn die Heiratsaussichten nicht mehr günstig sind. Da dieser
Zwang vielfach erst in höherem Alter eintritt, so ist verständlich,
daß der Unterricht möglichst abgekürzt wird, sei es, daß die wirtschaft-
lichen Verhältnisse es fordern, sei es, daß die Lust zum Lernen nicht
mehr sehr groß ist. Jüngere Kräfte aber werden jetzt fast regelmäßig
eine theoretische oder praktische Vorbildung aufweisen und sina daher
nur noch in Verschwindend geringer Menge in der Erhebung vor-
handen. Die kleine Zahl von jüngeren Angestellten in diesen Gruppen
ist somit verständlich.

Nun ist aber nicht so sehr das Alter an und für sich maßgebend
für die Lohnhöhe und Erfahrung als vielmehr das Dienstalter.

Für die Kontoristinnen ergab sich als Dienstalter

nach den Angaben

Jahr für

des K. V. f. w. A.  °/	der V. k. V. f. w. A.  0/
/o  12,9	/o  14,1
13,6	16,4
12,0	13,6
21,5	20,0
28,8	23,9
11,1	12,0
L2	3,3
8,9	5,5
11,6	10,3
27,6	21,4
31,5	29,6
19,1	29,9
        <pb n="32" />
        ﻿33

Für die Verkäuferinnen ist die Dauer der Geschäftstätigkeit länger
als für die Kontoristinnen. Zum Teil mag diese Tatsache darin be-
gründet sein, daß die Tätigkeit der Frauen im Kontor jüngeren Ur-
sprunges ist als die im Verkauf, und daher die Zahl der schon lange
Zeit berufstätigen Verkäuferinnen größer sein wird als die der Kon-
toristinnen. Die Erscheinung der verschiedenen Dauer der Tätigkeit
beruht aber wohl zum wesentlichsten Teil darauf, daß die Kontoristinnen
in der Regel später in die Praxis treten, da ihre Ausbildung längere
Zeit in Anspruch nimmt. Daß tatsächlich die Dauer der Ausbildung
Einfluß hat auf das Dienstalter, zeigen die nächsten Tabellen.

Nach den Angaben des K. V. f. w. A. betrug bei den Kontori-
stinnen, die Unterricht genossen hatten durch eine

das Dienstalter		prak-  tische  Lehrzeit  0/  /o	Handels-  schule  %	Fort-  bildungs-  schule  %	Presse  %	Privat-  unter-  weisung  %	gar-  keinen  %
bis 1	Jahr . . .	2,7	17,5	18,3	14,3	12,5	6,3
über 1 „	2	ff	...	10,0	16,0	18,1	14,1	8,0	6,3
„	2 „	3	„ ...	10,6	15,1	14,3	10,2	11,8	8,8
„	3 „	5	ff	...	22,8	19,3	21,3	23,7	15,8	15,2
„	5 „ 10	ff	...	35,9	24,6	21,8	28,4	36,8	31,7
„ 10 „	ff	...	18,0	7,5	6,2	9,2	15,1	31,7

bis 1 Jahr . . .	4,9	20,7	12,2	16,5	11,5
über 1 „	2	„	...	11,5	17,7	13,3	19,3	7,7
,,	2 „	3	,,	...	13,1	15,7	14,4	13,7	11,5
„	3 „	5		22,6	19,1	26,6	18,5	19,2
„	5 „ 10 „	...	30,8	18,7	24,5	21,7	25,0
„10 „ • • .	17,1	8,0	9,0	10,1	25,0

Nach den Angaben der V. k. V. f. w. A.:

2.4

8.5
7,3

15,9
37,8
28,1

Die Dauer der Geschäftstätigkeit ist sehr niedrig für die Fortbil-
dungsschülerinnen. Das ist nicht nur damit zu erklären, daß sie durch
die Dauer ihres Kurses später in die Praxis kommen, sondern daß sie
auch zeitiger wieder ausscheiden. Als Töchter Von kleinbürgerlichen
Existenzen finden sie oft im Geschäft der Eltern bessere Verwendung
für ihre in der Berufstätigkeit erweiterten Kenntnisse.

Sehr kurz ist auch anscheinend die Laufbahn der Handelsschüle-
rinnen. Der Grund liegt aber darin, daß Schulen dieser Art mit kür-
zerer Unterrichtsdauer erst in jüngster Zeit entstanden sind, und in
dieser Weise ausgebildete Angestellte noch kein hohes Dienstalter
auf weisen können.

Sehr hoch ist dagegen die Anteilsziffer der Kontoristinnen mit
praktischer Lehrzeit an den längsten Dienstzeiten. Sie kommen infolge
ihrer Schulbildung, in der Regel in Volksschulen, und der meist sehr
R.	3
        <pb n="33" />
        ﻿34

geringen Zeit der Fachausbildung, in den häufigsten Fällen kaum 1 Jahr,
früher in die Praxis und weisen demnach eine entsprechend längere Be-
rufstätigkeit auf. Außerdem war die Sitte der praktischen Lehre früher
bedeutend weiter verbreitet als heute, so daß diejenigen Angestellten, die
eine Lehrzeit angeben, in der größeren Mehrzahl schon bedeutend älter
und auch länger tätig sind als diejenigen mit theoretischer Ausbildung.

Sehr hohes Dienstalter weisen gerade auch die Angestellten ohne
Vorbildung auf. Das erklärt sich damit, daß ohne Vorbildung fast
meist ältere Frauen den Beruf ergreifen, und eine Ausscheidung durch
Heirat nur sehr selten sich vollzieht, ein Zufluß aber von jüngeren
Kräften fast gar nicht stattfindet, da auch unter dem weiblichen Ge-
schlecht immer mehr das Bestreben Platz greift, einen Beruf zu erlernen,
um im Notfall gesichert zu sein, und infolgedessen jüngere Angestellte
fast immer eine Ausbildung werden angeben können.

Da bei den Frauen eine Berufstätigkeit von mehr als 10 Jahren
also schon nicht mehr zu den Seltenheiten gehört, so wird man wohl
behaupten können, daß viele ihren Beruf dauernd ausüben. Es fragt
sich nun, ob die Frauen bei der Verheiratung ihren Beruf aufgeben,
und ob die dauernde Erwerbstätigkeit wesentlich für die ledigen Frauen
in Betracht kommt. In der Reichsstatistik von 1907 sind auch die
Familienverhältnisse berücksichtigt worden. Danach waren von den
weiblichen Angestellten des Handelsgewerbes

	%	beim  Kontorpersonal  %	beim Ver- kaufspersonal  %
Ledig		95,0	94,8	95,1
Verheiratet		3,2	3,4	3,2
Verwitwet, geschieden		1,8	1,8	1,7

Der größteTeil ist also ledig. Nur wenige betreibenihren Beruf während
der Ehe weiter. Ein ganz geringer Bruchteil tritt als Witwe neu ein.
Nach dem Alter stellt sich die Verteilung folgendermaßen:

im Alter von	ledig  %	verheiratet,  getrennt  %	verwitwet,  geschieden  %
unter 18 Jahren		100,0	—	—
18—20 „		99,7	0,3	—
20—25	„		98,9	1,0	0,1
25—30	„			93,8	4,8	1,4
30—40	„		82,0	12,5	5,5
40 50	„			62,8	22,3	14,9
50 60	„			41,9	30,5	27,6
60 70	„	.			34,7	23,4	41,9
über 70	„		39,1	9,4	51,5
        <pb n="34" />
        ﻿35

Die Beteiligung der Ledigen wird immer schwächer mit steigendem
Alter. Da sie meistens keine Familie zu versorgen haben, können sie
In höherem Alter aus dem Berufe ausscheiden; denn ihre Ersparnisse
und oft auch Pensionsunterstützungen irgendeiner Art genügen für
ihre bescheidenen Bedürfnisse. Von 50 Jahren ab beginnt auch die
Anteilsziffer der Verheirateten zurückzugehen, da diese immer mehr
in die Kategorie der Verwitweten eintreten und vielfach in diesem Alter
auch aufhören können zu verdienen. Die Beteiligung der Verwitweten
ist sehr stark, da in einem Alter über 50 Jahren die größere Masse
der nicht Ledigen verwitwet sein wird und auch ein großer Teil der
Angestellten, gerade weil er ohne Ernährer auf eigenen Erwerb an-
gewiesen ist, noch zur Arbeit gezwungen ist.

Interessant ist die Verteilung auf das Büro- und Verkaufspersonal.

Es waren

		ledig		verheiratet,  getrennt		verwitwet,  geschieden	
	im Alter	Kontor-	Verkaufs-	Kontor-	Verkaufs-	Kontor-	Verkaufs-
		personal  %		personal  o/  /o		personal  %	
unter 16	Jahren		100,0	100,0	—	—	—	—
16—18		99,9	100,0	0,1	—	—	—
18—20		99,7	99,8	0,3	0,2	—	—
20—25	5)			99,0	98,8	0,9	1,0	0,1	0,2
35—30		93,8	93,8	4,5	4,9	1,7	1,3
30—40		86,5	80,1	8,3	14,2	5,2	5,7
40—50		67,1	61,2	18,5	23,7	14,4	15,1
50—60		40,6	42,4	41,7	26,5	17,7	31,1
60—70		46,5	33,1	17,8	24,1	35,7	42,8
über 70	»5	*	*	*	•	*	60,1	36,2	13,3	8,9	26,6	54,9

Beim Kontorpersonal bleibt bis ins späteste Alter die größere
Masse der Angestellten ledig. Beim Verkaufspersonal ist fast ein
Drittel eheversorgt gewesen. Witwen, die durch den Tod des Ernährers
gezwungen sind, wieder Erwerb zu suchen, werden sich selten noch
zur Kontoristin ausbilden lassen, sondern eher eine Stelle als Ver-
käuferin annehmen. In diesem Pall werden sie vor allem in solchen
Stellungen auftreten, zu denen man besonders gern ältere und ver-
trauenswürdige Personen wählt. Der Beruf ist in diesen Fällen meistens
mit Rücksicht auf die Kosten und die Zeit gewählt, die der Unterricht
in Anspruch nehmen würde.

Ein Unterschied zwischen Kontor- und Verkaufspersonal ist
bisher überall deutlich zu bemerken gewesen; der allgemein fühlbare
Standesunterschied hat seine Ursache auch in durch Zahlen erkennbaren
Unterschieden der Herkunft und Ausbildung.

3*
        <pb n="35" />
        ﻿3.	Kapitel.

Die Ausbildung- der Handlungsgebilfinnen^

A. Die Schulbildung.

Von großer Wichtigkeit für Ansehen und Lohnverhältnisse ist Art
und Umfang der Vorbildung der Berufszugehörigen. Auch im Handels-
gewerbe wird die schlechte Besoldung der Frauen allgemein auf die
geringe Leistungsfähigkeit infolge ungenügender Schul- und Fach-
bildung zurückgeführt. Die folgenden Ausführungen sollen nun zeigen,
ob und inwieweit wirklich ein Mangel in dieser Richtung festzustellen
ist. Der „Kaufmännische Verband für weibliche Angestellte“ und die
„Verbündeten kaufmännischen Vereine“ haben 1906 bzw. 1909 bei
ihren Mitgliedern Umfragen veranstaltet, deren Ergebnisse hierbei
verwandt worden sind.

Von den Kontoristinnen hatten besucht:

	nach den Angaben von		
	Jul. Meyer1)	B. V.*)	V. K. V.&gt;)
	1892	1906	1909
	%	%	%
Volksschule		22	50,4	51,8
Mittelschule		9	8,8	22,7
Höhere Mädchenschule		69	40,8	2'»,4

Nach den Ermittlungen ist ein Rückgang in der Schulbildung
seit 1892 sicherlich vorhanden. Töchterschulbildung geht unter den
Kontoristinnen an Umfang relativ zurück, dafür aber zeigt sich ein
stärkerer Besuch von Mittelschulen. Das läßt vermuten, daß die unteren
Mittelschichten der Bevölkerung sich stärker an der Besetzung der
Stellen für das Kontorpersonal beteiligen, da gerade diese Kreise ihre
Töchter in die Mittelschule schicken. Im allgemeinen kann man an-
nehmen, daß der sozialen Herkunft auch einigermaßen die Schulbildung

*) Die Ergebnisse beruhen auf Angaben der Stellenvermittlung des Kauf-
männischen Verbandes für weibliche Angestellte.

2) Die Zahlen wurden gewonnen durch Verteilung von Fragebogen an die
Mitglieder der betreffenden Verbände. — B. V. = Kaufmännischer Verband für
weibliche Angestellte; V. K. V. = Verbündete kaufmännische Vereine für weib-
iche Angestellte.
        <pb n="36" />
        ﻿-entspricht. Denn obgleich der Mittelstand auch heute noch für die
Ausbildung seiner Töchter nicht viel aufzuwenden geneigt ist, schickt
-er sie doch des standesgemäßen Auftretens wegen in eine Mittelschule
-oder doch wenigstens einige Jahre in eine höhere Mädchenschule. Das
jetzt bestehende Übergewicht der Yolksschulhildung ist also eine Folge
des Eindringens der Arbeitertöchter in die Kontortätigkeit und recht-
fertigt die Annahme, daß die unteren Volksklassen ein immer größeres
Kontingent der Berufszugehörigen stellen.

Auch die Zusammenstellung von Schul- und Fachbildung läßt
-einige Schlüsse auf die Herkunft des Kontorpersonals zu.

Es gaben an

		beim Kontorpersonal mit		
	praktischer Lehre		theoretischer Ausbildung	
	B. V.	V. K. V.	B. V.	V. K. V.
	%	%	%	%
Volksschule		64,4	59,7	46,8	50,3
Mittelschule		7,6	21,1	9,0	23,2
Töchterschule		27,9	19,2	44,0	26,5

Bei dem Kontorpersonal mit praktischer Lehrzeit überwiegt die
Volksschule ganz bedeutend. Hierbei ist von großer Bedeutung, daß
«ich allgemein die Sitte einer Lehrlingsvergütung an Stelle eines Lehr-
geldes eingebürgert hat. Den unteren Volksklassen wird dadurch das
Eindringen in diese Stellen erheblich erleichtert; damit ist der hohe
Pozentsatz dieser Angestellten mit Volksschulbildung zu erklären. Es
■darf jedoch nicht außer Betracht gelassen werden, daß die oberen
Schichten der Arbeiterklasse wohl imstande sind, für eine bessere Fach-
bildung ihrer Töchter zu sorgen. Daher haben auch von denen, die
theoretischen Unterricht ängaben, fast die Hälfte nur Volksschulbildung
:genossen. Da aber theoretische Ausbildung ohne Kostenaufwand kaum
erworben werden kann, ist hier die obere Mittelschicht stärker vertreten.

Die theoretische Ausbildung wird auf sehr verschiedenen Wegen
erreicht, daher zeigen sichauchUnterschiedehinsichtlichder Schulbildung.

Von dem Kontorpersonal, das Auskunft über seine Vorbildung er-
teilte, hatten

		Unterricht auf einer				
nach Besuch einer	Handelsschule		Fortbildungs-  schule		Presse	
	B. V.  %	V. K. V.  %	B. V.  %	v. k. y.  %	B. V.  %	V. K. V.  %
Volksschule ....	55,7	54,4	75,0	66,3	35,4	48,2
Mittelschule . .	4,3	23,8	6,2	20,5	13,0	22,9
Höh. Mädchenschule	39,9	21,8	18,7	13,2	51,5	28,9

Privat- oder
gar keinen
Unterricht

B. V.

v. k. v.

%%

27,4

10,0

62,6

33.1

26.2
40,7
        <pb n="37" />
        ﻿38

Bei dem Kontorpersonal mit Handelsschulbildung ist danach die Mehr-
zahl aus einer Volksschule hervorgegangen. Trotzdem ist aber anzu-
nehmen, daß die Angestellten mit Handelsschulbildung nicht den
untersten Schichten entstammen. Die Volksschülerinnen werden infolge
der größeren Kosten der Ausbildung auf den Handelsschulen und der
längeren Zeit der Ausbildung meist dem unteren Mittelstand angehören,,
der die Volksschulbildung für genügend hält, aber für fachliche Aus-
bildung etwas anzuwenden geneigt und auch wohl in der Lage ist.

Von allen in einer Fortbildungsschule ausgebildeten Angestellten
hat nur der kleinere Teil eine Mittel- oder höhere Mädchenschule be-
sucht. Da die Fortbildungsschule an die Volksschulkenntnisse, an-
knüpft, wird sie nur selten von Nicht-Volksschülerinnen besucht. Auch
gilt es unter den höheren Ständen in der Regel nicht als standesgemäß,,
die Tochter auf einer Fortbildungsschule die fachliche Ausbildung
erwerben zu lassen. Die Besucherinnen der Fortbildungsschulen gehören
daher zum größten Teil den unteren Mittelständen und der Arbeiter-
klasse an, weil diese Einrichtungen ohne erheblichen Kostenaufwand
Gelegenheit zu theoretischer Ausbildung bieten. Der Teil der Kon-
toristinnen, der höhere Töchterschulbildung besitzt und eine Fort-
bildungsschule besucht, setzt sich wohl hauptsächlich aus älteren
Elementen zusammen, die keine geeignete Vorbildung genossen haben
oder durch Belegen von Fortbildungskursen besonders in den Abend-
stunden ihre Kenntnisse zu erweitern suchen. Der Besuch der Fort-
bildungsschulen durch diese Angestellten ist inzwischen sicher noch
gestiegen, da es sich die kaufmännischen Vereine angelegen sein lassen,
eigene Fortbildungsschulen zu gründen.

Hoch ist die Zahl der Angestellten, die Pressebildung oder ledig-
lich Besuch eines Stenographiekursus, kaufmännischen Privatunterricht-
oder gar keine Vorbildung angeben und Schülerinnen einer höheren
Lehranstalt sind. Sie dürften in den meisten Fällen den höheren sozialen
Schichten angehören, deren weibliche Mitglieder oft erst dann zu einem
Beruf sich entschließen, wenn die Not sie zwingt, oder wenn sie keine
Möglichkeit mehr sehen, sich zu verheiraten, und daher Betätigung oder
oder Unabhängigkeit von ihren Angehörigen suchen. Häufig sind sie
dann angewiesen, schnell einen Erwerb zu finden nach einer möglichst
kurzen Ausbildung. Vielfach wenden sich dem kaufmännischen Berufe
auch Frauen zu, die schon andere Berufe ausgeübt haben und hier
lohnenderen Erwerb oder größere Befriedigung erhoffen. Auch diese
werden meist gezwungen sein, sich auf eine oberflächliche Ausbildung
zu beschränken. Bei allen diesen Frauen kommt der Entschluß, zum
kaufmännischen Beruf zu greifen oder überzugehen, meist erst in
höherem Alter. Aus diesem Grunde sehen sie von dem Besuch solcher
        <pb n="38" />
        ﻿39

Schulen ah, in denen, wie in den Handels- und Fortbildungsschulen,
hauptsächlich eben schulentlassene Mädchen unterrichtet werden.

Der größere Teil des Kontorpersonals besitzt nur Volksschul-
bildung, aber trotzdem nicht ohneweiteres eine geringe Allgemein-
bildung. Bei dem heutigen Stande unseres Volksschulunterrichtes wird
Vorzügliches geleistet; vielfach ist sogar den Schülerinnen Gelegenheit
gegeben, sich in fremden Sprachen auszubilden. Eine eifrige Schülerin
der Volksschule kann ebendieselben und noch größere Kenntnisse
erwerben als die Besucherin einer höheren Lehranstalt, die auch mit
14 Jahren den kaufmännischen Beruf ergreift. Außerdem ist für weite
Teile Deutschlands jetzt schon der Fortbildungsschulzwang eingeführt,
der sehr wohl geeignet ist, Lücken der Volksschulbildung auszufüllen.

Noch mehr als bei den Kontoristinnen überwiegt die Volksschul-
bildung bei den Verkäuferinnen.

Es hatten besucht

	nach den Angaben von		
	Jul. Meyer	b. y.	Y. K. y.
	1892	1906	1909
	%	%	%
eine Volksschule		51	78,1	65,5
eine Mittelschule		37	11,6	23,2
eine Höhere Mädchenschule ....	12	10,2	11,2

Hiernach tritt das Übergewicht der Verkäuferinnen mit Volks-
schulbildung immer schärfer hervor. Dies beruht wohl hauptsächlich
auf dem Streben der unteren Volksschichten nach den scheinbar an-
genehmeren und angeseheneren Verhältnissen als Verkäuferin. Die
überwiegende Mehrheit aller Verkäuferinnen hat jetzt nur noch Volks-
schulbildung; es läßt sich daraus der Schluß ziehen, daß diese An-
gestellten aus den sozial tieferstehenden Schichten hervorgehen.

Dieser unverkennbare Rückgang in der Schulbildung der kauf-
männischen Angestellten ist noch schwerwiegender und bedauerlicher,
wenn man berücksichtigt, daß von den Knaben jetzt immermehr das
Einjährigenzeugnis zum Eintritt in den kaufmännischen Beruf gefordert
wird, und somit die Ansprüche an die Schulbildung bei den Knaben
sich wesentlich erhöht haben.

B. Fachbildung.

Eine ungenügende Vorbildung kann ausgeglichen werden durch
eine gute Fachbildung. Es fragt sich nun, ob die Frauen durch einen
gründlichen fachlichen Unterricht die Mängel ihrer Schulbildung zu
beseitigen suchen.
        <pb n="39" />
        ﻿40

Früher war in Deutschland im Handelsgewerbe die Ausbildung
durch eine praktische Lehrzeit allgemein üblich. Für die Verkäuferinnen
wird die praktische Lehre immer noch als recht geeignet für die Aus-
bildung angesehen, da ihre Tätigkeit doch meist rein praktisch ist, und
der Unterricht dahin gerichtet sein muß, diese praktischen Fertigkeiten
zu vermitteln. Für die Kontorangestellten aber sieht man mehr und
mehr von einer Lehrzeit ab. Denn obschon die Meinungen über die
Nützlichkeit einer praktischen Ausbildung für das Bureaupersonal sehr
voneinander abweichen, so hat sich doch wohl die öffentliche Meinung
im allgemeinen gegen die praktische Lehre entschieden. Diese weist
jetzt ernste Mängel auf, die niemand wegleugnen kann. Lehrlinge
werden meist nur noch von kleinen Kaufleuten ausgebildet, die infolge
der großen Konkurrenz zur Verwendung billiger Arbeitskräfte ge-
zwungen sind, um an den Geschäftskosten zu sparen. Die Folge ist sehr
oft eine Ausnützung der Arbeitskraft und eine schlechte Ausbildung.
Gewiß gibt es noch gute Lehrherren, die bestrebt sind, die über-
nommenen Pflichten zu erfüllen und die ihnen anvertrauten Lehrlinge
zu brauchbaren Angestellten zu erziehen; doch sind es Ausnahmen.
Selbst bei gutem Willen der Geschäftsinhaber ist aber eine gründliche
Ausbildung infolge der ungenügenden Dauer der üblichen Lehrzeit
nicht immer möglich. Rechnet man ein Jahr als Mindestmaß einer
fachlichen Unterweisung, so entsprechen fast ein Drittel nicht den
Anforderungen, die man an eine zeitlich genügende praktische Aus-
bildung stellt. Nun ist für den Umfang der erworbenen Kenntnisse
und Fertigkeiten die Länge der Lehrzeit nicht allein und schlechtweg
maßgebend; es kommt sehr darauf an, wie der Lehrherr seiner Aufgabe
gerecht zu werden sucht. Im allgemeinen kann man aber doch wohl an-
nehmen, daß in kürzerer Zeit als einem Jahr ein junger Mensch, der eben
die Schule verlassen hat, einen Betrieb nicht wird kennen lernen können.
Außerdem haftet fast jeder praktischen Lehre eine gewisse Einseitig-
keit an, da jeder Geschäftsinhaber die kaufmännischen Angelegenheiten
von seinem Standpunkt aus betrachtet und lehrt.

Immerhin ist für die Verkäuferinnen die Absolvierung einer Lehrzeit
noch durchaus üblich, da eineandere Ausbildungsmöglichkeit bis jetztnoch
nicht gegeben ist; V erkauf erinnenschulen sind erst eine Zukunftshoffnung.
Der „Kaufmännische Verband für weibliche Angestellte“ und die „Ver-
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte“ ermittelten,
daß von den Verkäuferinnen eine Lehrzeit durchgemacht hatten:

	B.V.  0/	V.K.V.  0/
bis 14 Jahr . . .	/o  ...	1,9	/o.  1,0
über % „ y2 „	. . .	. . . 27,9	8,0
        <pb n="40" />
        ﻿41

		B.V.	V.K.V.
		%	0/  / 0
über 34 bis 1	Jahr . . .	. . . 49,9	30,1
„ i „ i y»	,, *	...	3,2	4,1
» iy2 „ 2	5)	*	*	... 6,1	13,9
„ 2	53	.	.	.	...	3,6	6,8
unbestimmt . .		... 1,6	15,3
keine			...	5,8	20,7

Die vorstehende Tabelle liefert den klaren Beweis, daß die größere
Mehrzahl den Mindestanforderungen, die an eine praktische Lehrzeit
zu stellen sind, nicht genügt. Nur in den wenigsten Fällen tritt neben die
praktische noch eine theoretische Ausbildung. Auch Fortbildungs-
schulen sind bis jetzt erst in verschwindend kleinem Maße besucht
worden. Man wird annehmen müssen, daß in der Begel die praktische
Lehre von den Angestellten selbst als genügend angesehen wird. Wenn
der Geschäftsinhaber mit Sachkenntnis die Ausbildung leitet, dürfte
die praktische Fachbildung vielleicht genügen; eine theoretische Unter-
weisung, die Einblick in die wirtschaftlichen und kaufmännischen Zu-
sammenhänge gewährt, darf dennoch nicht fehlen. Von den Verkäuferin-
nen, die keine praktische Lehre angegeben haben, sind einige theoretisch
vorgebildet; eine solche Ausbildung allein ist aber natürlich für eine
Verkäuferin nicht ausreichend, da keine theoretische Unterweisung die
praktische Anleitung zu ersetzen vermag.

Die Zahl der Kontoristinnen mit praktischer Lehrzeit ist recht
gering, das Bestreben geht offenbar dahin, bei ihnen die praktische
Ausbildung mehr und mehr durch eine theoretische zu ersetzen. Die
.Dauer ist recht verschieden. Sie betrug nach den Angaben von

	B.V.  0/	V.K.V.  0/
bis 34 Jahr .	/o  	3,0	5,5
über 34 » V2 »		28,5	15,5
}) /2 1 ”		41,7	33,1
,, 1	11 134 ”		3,9	4,9
&gt;; 134 &gt;&gt; 2	,,		10,7	17,9
11	2	,,		6,3	12,0
unbestimmt			5,9	11,1

Bei den Kontoristinnen ist es jetzt schon vielfach üblich, die in der
Praxis erworbenen Kenntnisse durch eine theoretische Fortbildung zu
ergänzen. Für die Beurteilung der Ausbildung des Büropersonals ist
es daher vor allem wichtig, ein Bild zu gewinnen über Art und Umfang
der theoretischen Vorbildung, da diesen Weg heutzutage die meisten
        <pb n="41" />
        ﻿42

Frauen wählen. Wie verschieden die Dauer der Ausbildung ist, zeigt
die Erhebung.

Es gaben an nach den Zahlen

	B.V.  0/	V.K.V.  0/
keine theoretische Ausbildung . . .	/o  . . . 3,3	/o  5,4
einen Stenographiekursus 		. . . 4,3	} 3,4
kaufmännischen Privatunterricht . .	. . . 2,1	
Ausbildung bis zu % Jahr		. . . 18,8	9,6
„	von % bis y2 Jahr . .	. . . 24,2	38,9
J?	&gt;&gt;	/4	JJ	1	JJ	•	. . . 25,6	26,9
”	J! 1	&gt;) 1/4 &gt;&gt;	* -	. . . 16,6	2,9
JJ	J 3	1/4	^	&gt;&gt;	•	•	. . .	4,9	12,9

Die Dauer der Ausbildung ist recht kurz bemessen, die Mehrzahl
begnügt sich mit viertel- bis halbjährigem Unterricht, nur in den
wenigsten Fällen erstreckt der Unterricht sich auf länger als ein Jahr.
Daß die in so kurzer Zeit erworbenen Kenntnisse weder sehr umfang-
reich noch gründlich sein können, liegt auf der Hand. Dabei gibt es
selbst Angestellte, die nicht einmal diese geringe Zeit an ihre Ausbildung
wenden können. Doch wird die Zahl derjenigen, die keine Vorbildung,
nur stenographischen oder Privatunterricht vorweisen, allmählich
immer geringer werden, da die Unterbringung solcher Kräfte sich bei
den heutigen Ansprüchen recht schwierig gestaltet, und der Arbeit-
geber unter besser vorgebildeten Bewerbern auswählen kann, zumal der
scharfe Wettbewerb viele zwingt, zu recht geringen Lohnsätzen zu
arbeiten.

Auch der Besuch der „Pressen“ mit ihrer minderwertigen Vor-
bildung wird sich hoffentlich zugunsten solcher Anstalten verringern,
die eine gediegene Ausbildung vermitteln wollen. Nach den Mitteilungen
der Verbände ist jetzt fast die Hälfte aller Kontoristinnen auf solchen
Pressen ausgebildet. Gegen diese Art des Unterrichts haben berufene
Kenner des gesamten Handelsschulwesens, vor allem auch zahlreiche
Angestelltenverbände, wiederholt und scharf Stellung genommen.
Gesetzliche Maßnahmen sind jedoch vorerst nicht zu erwarten; es muß
aus den eigenen Berufskreisen auf eine Besserung der Vorbildung hin-
gearbeitet werden. — Der Hauptmangel, den man mit dem Begriff
„Presse“ oder „Privathandelsschule“ verbindet, die schlechte Aus-
bildung, hat seine Ursachen in dem nach Art oder Zahl unzureichenden
Lehrpersonal und der Kürze der Ausbildungsdauer. Da der Leiter den
Betrieb einer solchen Schule als Erwerb ansieht, so ist er bemüht, die
Ausgaben möglichst zu verringern, vor allem die für die Gehälter, da
        <pb n="42" />
        ﻿43

sie den größten Abzug vom Ertrag verursachen. Der Inhaber beschränkt
daher entweder die Zahl der Lehrer und bewirkt dadurch eine über-
starke Besetzung der Klassen, eine Überlastung des Lehrpersonals,
oder er zahlt schlechte Gehälter und beschäftigt infolgedessen nur
ungenügende Kräfte. Die notwendige Folge sind mangelhafte Unter-
richtsergebnisse. Der Leiter will aber nicht nur an den Ausgaben sparen,
sondern auch möglichst große Einnahmen erzielen und daher einen recht
zahlreichen Besuch seines Institutes erreichen. Da dieses Bemühen
den besten Erfolg verspricht, wenn es dem Wunsch der meisten Frauen
nach möglichst kurzbemessener Ausbildungszeit entspricht, so sind die
Kurse fast ausschließlich auf Schnellunterricht eingerichtet, der ein
vollständiges Bewältigen des Lehrstoffes nicht gestattet. Diese Mängel
wirken um so verhängnisvoller, als eine Auswahl nach Schulbildung
und Vorkenntnissen nicht stattfindet. Lehranstalten dieser Art ver-
anlassen daher vielfach ungeeignete Kräfte, sich dem kaufmännischen
Beruf zu widmen.

An die Stelle solcher Schulen treten hoffentlich immer mehr die
Unterrichtsanstalten der öffentlichen Korporationen und Verbände.
Bis jetzt war die Zahl der Besucherinnen einer solchen Anstalt noch recht
gering, da nur Handelsschulen mit zwei- bis dreijähriger Unterrichts-
dauer schon seit längerem bestanden; doch werden solche von Frauen
wenig besucht, weil diese meistens schnell zu einer Stellung gelangen
wollen. In neuerer Zeit sind auch Kurse von ein- bis eineinhalbjähriger
Dauer geschaffen worden, der Besuch der Handelsschulen wird dadurch
eine wesentliche Steigerung erfahren. — Je mehr die Erwerbstätigkeit
der Frauen als dauernd angesehen wird, desto gründlicher muß die
Ausbildung sein. Die Handelsschulen wollen daher Gelegenheit geben,
sich in den handelswissenschaftlichen, sprachlichen und kaufmännischen
Fächern auszubilden. Gewinnerzielung und Ausbeutung liegt nicht in
der Absicht der Gründer, diese sind nur von dem Wunsche geleitet, die
fachliche Ausbildung auf eine höhere Stufe zu bringen. — Die Dauer
der Kurse hat man auf mindestens ein Jahr festgesetzt, damit der vor-
liegende Stoff auch wirklich durchgearbeitet und von den Schülerinnen
auch erfaßt, nicht nur mechanisch erlernt wird. Der Unterricht baut
sich auf einem festgelegten Plan auf und umfaßt alles, was die Kontor-
angestellte in ihrem Beruf wissen muß. Damit der Unterricht keine
unnötigen Erschwerungen und Verzögerungen erleidet, wird eine sorg-
fältige Zusammensetzung der Klassen nach der Schulbildung getroffen.
Nur durch solche Maßnahmen kann das Vorgesetzte Ziel erreicht werden.

Neben Sonderanstalten für das kaufmännische Personal bilden jetzt
die Fortbildungsschulen einen wichtigen Faktor für die Ausbildung.
Zwar ist die Anteilsziffer nach den Erhebungen noch recht gering, aber
        <pb n="43" />
        ﻿44

seither stark gestiegen, da sich gerade im Portbildungsschulwesen eine
bedeutende Änderung vollzogen hat.

Von der Einführung des Fortbildungsschulzwanges hat das Reich
bisher Abstand genommen; es hat sich begnügt mit den Bestimmungen
des § 120 GO. in der Passung vom 27. XII. 1911. Diese Bestimmungen
beschränken sich darauf, die Einführung eines Fortbildungsschulzwanges
für die kaufmännischen Angestellten unter 18 Jahren durch Landes-
gesetz oder statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines
weiteren Kommunalverbandes zu gestatten. Erfolgt von seiten der
beteiligten Arbeitgeber oder -nehmer ein Antrag auf Gründung einer
Fortbildungsschule und wird der Aufforderung der höheren Verwaltungs-
behörde zur Errichtung nicht stattgegeben, so ist diese berechtigt,
die Einführung der Fortbildungsschulpflicht anzuordnen.

Von dem ihm hiernach zustehenden Recht hat Preußen bisher
keinen Gebrauch gemacht. Wohl aber haben eine Reihe von Städten,
besonders Großstädten, den Forderungen der Zeit nachgegeben und
Fortbildungsschulen eingerichtet; doch ist die Organisation dieser
Anstalten sehr verschieden. Vor allem aber haben nicht alle den Zwang
für ihre Schülerinnen ausgesprochen, vielfach haben sie sich mit freien
Fortbildungsschulen begnügt. Die Dauer des Unterrichts bewegt sich
zwischen ein paar Monaten und einem Zeitraum von 4 Jahren; auch
entspricht die Zahl der Wochenstunden nicht immer der für einen ge-
deihlichen Unterricht geforderten. Je mehr aber diesen Fragen eine
weitgehende Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, desto mehr werden
voraussichtlich auch die übrigen Städte sich ihrer sozialen Pflicht be-
wußt werden und an einem Ausbau der Fortbildungsschule mithelfen.

In Bayern besteht seit der Verordnung vom 4. V. 1803 die Pflicht
zum Besuch einer Sonn- und Feiertagsschule während dreier Jahre nach
der Schulentlassung bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. An die Stelle
dieses Unterrichts trat durch Verordnung vom 4. V. 1903 der Besuch
einer Fortbildungsschule, die sich aber darauf beschränkte, das Volks-
schulwissen zu erweitern. Für Bayern ist dieser Unterricht besonders
dringend, da hier nur eine siebenjährige Volksschulpflicht besteht.
Den Anforderungen, die in neuerer Zeit an die Fortbildungsschulen
gestellt werden, genügt diese Schule nicht, da ihr jeder berufliche
Charakter fehlt. Deshalb entschlossen sich seit Anfang dieses Jahrhunderts
die größeren Städte, selbst Schulen einzurichten, die der Berufsaus-
bildung dienen sollen. In Bayern bestehen seitdem städtische Fort-
bildungsschulen, die als Handelsschulen organisiert sind.

In Württemberg besteht der Zwang zum Besuch einer Sonntags-
schule schon seit 1836; doch beschränkten diese Schulen ihr Ziel auf die
Erhaltung des in der Volksschule Gelernten. Da ihre Unzulänglichkeit

j
        <pb n="44" />
        ﻿45

immer mehr empfunden wurde, unternahm der Staat mittels Gesetzes
vom 22. III. 1895 eine Neuregelung des Fortbildungsschulwesens.
Der Zwang erstreckt sich für alle schulentlassenen Personen auf die
Dauer von zwei Jahren nach der Entlassung. Die Verpflichtung zum
Besuch gilt aber nur der allgemeinen Fortbildungsschule, die Einrichtung
von Fortbildungsschulen mit Fachschulcharakter bleibt den Gemeinden
überlassen.

In Baden bildet die Grundlage für die jetzt geltenden Bestimmungen
das Gesetz vom 18. II. 1874. Dasselbe schuf die Verpflichtung zum
mindestens einjährigen Besuch einer Fortbildungsschule mit mindestens
2 Stunden Unterricht wöchentlich. Der Zweck der Einrichtung war
keineswegs eine berufliche Ausbildung. 1891 wurde ein erster Versuch
gemacht, die Fortbildungsschule für die Bedürfnisse des praktischen
Lebens einzurichten, indem verfügt wurde, daß die Unterweisung der
schulpflichtigen Mädchen auch in Form des Haushaltungsunterrichts
erfolgen dürfe. Die Folge war, daß zahlreiche Gemeinden von diesem
Hecht Gebrauch machten und Haushaltungs- und Kochkurse ein-
richteten. Weiter ist aber auch die Gesetzgebung Badens noch nicht
gegangen, so daß landesgesetzlieh angeordnete Handelsfortbildungs-
schulen auch hier noch fehlen.

Weiterhin kennt Sachsen-Meiningen laut Gesetz vom 3.1. 1908 die
Zwangsfortbildungsschule, deren Wirksamkeit sich indessen mit einer
Ergänzung des Volksschulwissens begnügt.

Alle anderen Bundesstaaten haben von dem ihnen zustehenden
Recht, die Pflichtfortbildungsschule einzuführen, keinen Gebrauch
gemacht. Auch noch nicht alle Gemeinden haben Fortbildungsschulen
eingerichtet, nur die größeren Städte weisen erfreulichere Erscheinungen
auf. Zur Erreichung einer erhöhten Allgemeinbildung ist zu wünschen,
daß alle Bundesstaaten zur Einrichtung von Fortbildungsschulen
übergehen.

Diese einzelstaatlichen Bestimmungen lassen erkennen, daß auf
dem Gebiet der Fortbildungsschulen für Mädchen eine sehr große Ver-
schiedenheit herrscht. Tatsächlich hat sich die Entwicklung wohl dahin
vollzogen, daß in allen größeren Städten Berufsschulen, die auf Zwang
beruhen, eingerichtet sind; kleinere Gemeinden sind aber meist nicht
in der Lage, diese Lasten zu tragen. In allen außerpreußischen Gebiets-
teilen besteht aber doch wenigstens auch für diese der Zwang zur Ein-
richtung allgemeiner Fortbildungsschulen, nur Preußen hat noch keine
Maßnahmen getroffen, um den Zwang zum Besuch der allgemeinen
Fortbildungsschule auch für Mädchen auszusprechen.

Aus zwei Gründen aber ist die Fortbildungsschule notwendig:
sie soll eine geistige und sittliche Weiterbildung erzielen und daneben
        <pb n="45" />
        ﻿46

berufliche Kenntnisse vermitteln. Sie ist also Berufs- und Erziehungs-
schule zugleich. Auch für die weibliche Jugend muß die Fortbildungs-
schule gefordert werden, damit die geistige Entwicklung der jungen
Mädchen, von der so viel abhängt für die Zukunft unserer Frauenwelt,
besonders der unteren Stände, in richtige Bahnen gelenkt werde.

Daneben soll die Fortbildungsschule auch beruflichen Zwecken
dienen und durch eine Erweiterung der Fachkenntnisse die Leistungs-
fähigkeit der Frauen heben. Leider sind die meisten jungen Mädchen
im Anschluß an die Schule gezwungen, einen Erwerb zu suchen. Bei
diesen kann die Fortbildungsschule gegen einen untüchtigen und minder-
wertigen Stand der Angestellten ankämpfen.

Über die Notwendigkeit von Fortbildungsschulen herrscht kein
Zweifel, über die Organisation aber gehen die Ansichten stark darüber
auseinander, ob Haushaltungsschule oder nur Fachschule. Sicherlich
haben infolge der Berufsarbeit nur wenige Frauen Gelegenheit, sich
auch die notwendigen Kenntnisse für die Leitung eines Haushaltes zu
erwerben, und es ist gewiß begreiflich, wenn die Fortbildungsschule
bestrebt ist, diesem Mangel abzuhelfen. Jedoch kann das Ziel einer
guten Berufsbildung, gleichwertig der der männlichen Arbeitskräfte,
nicht erreicht werden, wenn der Unterricht auch noch mit außerberuf-
lichen Lehrstoffen belastet wird. Deshalb muß der Haushaltungsunter-
richt aus dem Lehrplan der gewerblichen und kaufmännischen Fort-
bildungsschulen gestrichen werden. Der Einwand gegen einen aus-
schließlichen Fachunterricht, daß Frauen in der Begel ihre Beschäftigung
nur als Übergangsstadium bis zur Heirat betreiben, ist nicht mehr
beweiskräftig genug, da jetzt Frauen die kaufmännische Tätigkeit viel-
fach als Lebensberuf ergreifen und oft auch während der Ehe weiter-
führen. Bei den kaufmännischen Fortbildungsschulen ist überdies eine
weitere Spezialisierung nach der Art der Beschäftigung zu wünschen.
Denn die Anforderungen, die in beruflicher Hinsicht an das Kontor-
und an das Verkaufspersonal gestellt werden, sind so verschieden, daß
diese Verschiedenheit Berücksichtigung verdient. Dem Verkaufspersonal
müßte es ermöglicht werden, in Verkäuferinnenklassen die Mängel der
Vorbildung allmählich zu beseitigen.

Bei uns herrscht augenblicklich noch vielfach die freiwillige Fort-
bildungsschule, da es sich bis jetzt besonders die kaufmännischen An-
gestelltenvereine angelegen sein ließen, für die Gründung von Fort-
bildungsschulen zu sorgen. Ihre Erfolge sind zweifellos günstige. Da
aber diese Verbände ganz auf private Mittel angewiesen sind, leiden sie
sehr unter finanzieller Beschränkung. Weiterhin wirkt aber ungünstig,
daß der Besuch dieser Schulen freiwillig ist. Infolgedessen sind die
Angestellten oft gehindert, von dieser Bildungsgelegenheit Gebrauch
        <pb n="46" />
        ﻿47

zu machen, weil die Geschäftsinhaber die für den Schulbesuch nötige
Zeit den Angestellten nicht zur Verfügung stellen. Deshalb hat man
vielfach die Unterrichtsstunden auf den Abend verlegt; die Erfolge
nach anstrengender Tagesarbeit sind aber gering. Auch zeigen diese
Schulen in den Lehrplänen und in der Unterrichtsdauer wenig Einheit-
lichkeit. Außerdem steht die Wahl der Unterrichtsfächer den Schülerin-
nen frei; daher werden nur die belegt, in denen das Wissen die größten
Lücken zeigt.

Nur mittels Einführung des Schulzwanges können alle diese Miß-
stände behoben werden. Daher richtet sich jetzt das Bestreben dahin,
auch für Mädchen den Besuch der Fortbildungsschulen obligatorisch
zu machen. Die Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule muß
auf 2 bis 3 Jahre bei mindestens 6 Wochenstunden festgesetzt werden,
um die notwendige fachliche und berufliche Ausbildung zu erreichen.
Außerdem müßte der Unterricht in die Tagesstunden verlegt werden;
auch Sonntagsunterricht ist nicht statthaft, damit die Schülerinnen
nicht abgespannt sind und eine ausreichende Ruhezeit behalten. Eine
weitere Forderung geht dahin, den Fortbildungsschulzwang bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr auszudehnen; denn es muß mit der Tatsache
gerechnet werden, daß viele Handlungsgehilfinnen nicht sogleich nach
der Schulentlassung ihren Beruf ergreifen und infolgedessen diese
Bildungsgelegenheit nicht ausnützen könnten.

Im allgemeinen muß zugegeben werden, daß die Vorgesetzten Ziele
noch nicht verwirklicht sind, aber es besteht die Hoffnung, daß sie im
Laufe der Zeit zu erreichen sind, wenn das Reich diese Bestrebungen
gesetzgeberisch ordnet und damit zu einem weiteren Ausbau zwingt.

v
        <pb n="47" />
        ﻿4.	Kapitel.

Der Arbeitsnachweis.

Die älteste Form des Arbeitsnachweises ist die Umfrage, die aber
eine Zeitlang außer Gebrauch gekommen war. Erst mit der wachsenden
Zahl der Warenhäuser, die fast ständig Bedarf an Arbeitskräften haben,
ist die Umfrage für die Verkäuferinnen wieder in Aufnahme gekommen.
Die Kontoristinnen dagegen richten in der Regel ihre Bewerbung
schriftlich an die Firmen mit offenen Stellungen.

Hierbei erscheint jetzt sehr häufig die Zeitungsanzeige als Ver-
mittlerin. Für die Angestellte ist die Aussicht, auf diese Art Stellung
zu finden, recht gering einzuschätzen, für die Firmen ist dieses Verfahren
mit erheblichen Umständen verbunden, wenn sie die Angebote sämt-
licher Bewerberinnen entgegennehmen will. Hierbei wird vielfach auch
eine Gehaltsunterbietung durch solche Personen beobachtet, die sich
schon oft vergeblich um Unterkommen bemüht haben und aus Sorge
vor Stellenlosigkeit in ihren. Ansprüchen heruntergehen.

Ebenso gering ist auch der Wert der gewerbsmäßigen Stellen-
vermittlung. Weil diese Art der Vermittlung mit Unkosten verknüpft
ist, so benutzen sie nur die Firmen, denen die Vereinsnachweise ver-
schlossen sind. Da die Vereine die Arbeitgeber ausweisen, die ihre An-
gestellten unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, bei
denen die Bezahlung in keinem Verhältnis zur geforderten Leistung
steht, oder deren sittliches Verhalten den Angestellten gegenüber nicht
ganz einwandfrei ist, so suchen meist nur schlechte Firmen Arbeits-
kräfte durch den Stellenvermittler. Außerdem wird vielfach Klage
geführt, daß die Stellenvermittler an einem häufigen Stellenwechsel
interessiert sind und daher auf eine Auswahl geeigneter Kräfte und
Stellen keinen Wert legen.

Diese Mißstände privater Arbeitsvermittlung führten endlich zu
einer halbamtlichen Organisation des Stellennachweises. Zuerst ent-
standen Nachweise paritätischer oder charitativer Art. Doch haben
diese gerade für den kaufmännischen Beruf fast gar keinen Wert, weil
die Vermittlung allen in gleicher Weise zur Verfügung stehen muß und
eine Sichtung ausgeschlossen ist.

Es lag daher der Gedanke nahe, daß die kaufmännischen Berufs-
vereine den Nachweis ihrem Tätigkeitsbereich anzugliedern suchten.
Die Stellenvermittlung ist kostenlos, aber nur für Mitglieder der Vereine
        <pb n="48" />
        ﻿— 49 —

tätig. Sie arbeitet jedoch auch für die Geschäftsinhaber unentgeltlich,
weil das durchaus im Interesse der Mitglieder liegt. Aber noch einen
wesentlichen Vorteil außer der Billigkeit für Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer hat die Stellenvermittlung der Vereine. Da sie keinen Verdienst
dabei erzielen wollen, so ist ihr Bestreben nicht, die Stellen häufig zu
besetzen, sondern die geeigneten Kräfte auszusuchen. Die Sichtung
auf beiden Seiten kann scharf durchgeführt werden, weil ihnen ihre
Personalkenntnisse eine sichere Unterlage bieten und bei der großen
Auswahl viel leichter die geeignete Kraft der passenden Stelle zugeführt
werden kann. Die Leitung ist auch über die Lage der Arbeitgeber so
genau unterrichtet, daß sie imstande ist, ihre Mitglieder vor unliebsamen
Erfahrungen zu bewahren; vielfach werden genaue Listen über die
einzelnen Geschäftshäuser geführt, die durch Auskünfte der Mitglieder
dauernd ergänzt werden. Da die Angestelltenvereine möglichst nur gute
Kräfte unterbringen und schlechte Stellen ausschließen, so besteht
hierin eine Möglichkeit, ihr Ziel, das „auf die Hebung der gesellschaft-
lichen und wirtschaftlichen Lage der Handlungsgehilfinnen“ gerichtet
ist, allmählich durchzusetzen.

Sehr oft befassen sich auch die kaufmännischen Unterrichts-
anstalten mit Arbeitsnachweis, doch bringen sie nur ihre Schülerinnen
unter. Diese Art der Vermittlung kann von großem Nutzen sein, denn
im allgemeinen muß der Leiter einer solchen Anstalt die Leistungen
und Fähigkeiten seiner Schülerinnen ziemlich genau kennen. Leider
wächst sich diese Art der Stellenvermittlung immer mehr zu einem
Konkurrenzmanöver aus. Das Versprechen, nach Beendigung des
Kurses eine Stellung zu vermitteln, wird als Lockmittel zum Besuch
der Anstalt benutzt. Der Wettbewerb der einzelnen Schulen veranlaßt
die Inhaber dann, auf jede Auswahl zu verzichten, um augenscheinlich
ihr Versprechen einzulösen. Durch derartige Unternehmungen wird
die Arbeitslosigkeit eher vermehrt als vermindert, da in den seltensten
Fällen auf diese Art Dauerstellungen gefunden werden. In der Aussicht,
nach Absolvierung des Kurses unterzukommen, liegt eine große Ver-
lockung, sich der kaufmännischen Tätigkeit zuzuwenden, für Kräfte, die
später sich als ungeeignet ausweisenund keinUnterkommenfindenkönnen.

Die gemeinnützigen Anstalten müssen hiervon ausgenommen
werden, da ihr Wirken jeden selbstsüchtigen Nebenzweck ausschließt.

Bei der Stellenvermittlung ist von einem gesetzlichen Eingreifen
geringer Erfolg zu erwarten; nur Selbsthilfe kann hier günstig wirken,
deshalb muß das Ziel darauf gerichtet werden, die Vereinstätigkeit
immer weiter auszubauen und die gesamte kaufmännische Stellenver-
mittlung in den Nachweisen der Vereine zu konzentrieren.

n.

4
        <pb n="49" />
        ﻿5.	Kapitel.

Die Arbeitszeit.

Von maßgebender Bedeutung für das gesamte Handelsgewerbe
ist die Arbeitszeit. Eine zu lange Ausdehnung der Arbeitszeit kann zu
Mißständen führen, die sowohl für den einzelnen wie für den ganzen
Stand eine Gefahr bilden. Ist die Arbeitsdauer so ausgedehnt, daß die
verbleibenden Stunden zur Erholung nicht genügen, so müssen allmäh-
lich infolge der Überanstrengung die Kräfte und auch die Lust zur
Tätigkeit erlahmen. Auch kann ein übermäßig lang ausgedehnter Auf-
enthalt in den hygienisch nicht immer einwandfreien Arbeitsräumen
eine schwere Gefährdung der Gesundheit zur Folge haben. Vor allem
bei jungen Mädchen kann eine schwere Schädigung ihrer Gesundheit
dadurch hervorgerufen werden; bei den Verkäuferinnen wirkt be-
sonders ungünstig das langandauernde Stehen. Seit der Verordnung
vom 28. November 1900 betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit
für Angestellte in offenen Verkaufsstellen haben sich hier vielleicht die
Verhältnisse gebessert; leider werden derartige zweckmäßige Vorschriften
vielfach unwirksam gemacht, weil die Geschäftsinhaber einen mittel-
baren Druck auf ihr Personal ausüben, ständig zur Bedienung der
Kunden bereit zu stehen. Außer diesen Klagen über die Gefährdung
der Gesundheit wird noch als Grund gegen eine zu lange Arbeitszeit
angeführt, daß aus Mangel an Zeit die Anregung zu geistiger Betätigung
und beruflicher Weiterbildung und das Familienleben schwer leidet.

Um statistische Unterlagen für eine gesetzliche Ordnung der Arbeits-
zeit zu gewinnen, wurde 1901 von der Kommission für Arbeiter-
statistik eine Erhebung veranstaltet über die Arbeitszeit der Gehilfen
und Lehrlinge in solchen Kontoren des Handelsgewerbes und kauf-
männischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden
sind. Die Ermittlung ergab eine Arbeitszeit von

	9 Std. und	mehr als 9	mehr als
	weniger  o/	bis 10 Std.  0/	10 Std.  0/
für männliche	/o  Gehilfen über	/o	/o
16 Jahre .		61,3	28,1	10,6
für weibliche	Gehilfen über		
16 Jahre .		55,9	30,4	13,7
        <pb n="50" />
        ﻿51

Die weiblichen Angestellten sind in ihrer Arbeitsdauer schlechter
gestellt als die männlichen Gehilfen. Nur etwas mehr als die Hälfte
aller Kontoristinnen konnte eine Arbeitszeit von höchstens 9 Stunden
angeben. Das Ergebnis der ungünstigeren Stellung der weiblichen
Angestellten im Vergleich zu den männlichen überrascht um so mehr,
weil Frauen meist in Großbetrieben und Großstädten tätig sind, die
nach allgemeinen Erfahrungen die günstigsten Arbeitsbedingungen
aufweisen.

Die amtliche Erhebung liegt nun zwar schon ein Jahrzehnt zurück,
auch sind damals nicht alle Betriebe und nur eine geringe Zahl der
beteiligten Angestellten befragt worden. Man wird aber annehmen
müssen, daß trotz wesentlicher unleugbarer Besserung in den Kontor-
zeiten von günstigen Arbeitsbedingungen noch keineswegs gesprochen
werden kann. Die Ergebnisse der Erhebung haben aber das Reich
leider nicht zu einer gesetzlichen Regelung veranlaßt. Im Kontor ist
also die Bestimmung der Arbeitszeit noch immer dem freien Ermessen
des Arbeitgebers überlassen.

Noch ungünstiger sind hier die Verkäuferinnen gestellt. Für diese
war schon 1892 eine amtliche Erhebung gemacht worden, die erhebliche
Mißstände ans Licht brachte. Es ergaben sich durchschnittliche Arbeits-

zeiten von

bei den	bei den

weiblichen	Gesamt-

Angestellten angestellten

o/	0/

/o	/o

bis 10 Stunden für................ 11,1	—

10	„	11	„	„................. 19,3	—

11	„	12	„	„................. 21,4	14,9

12	„	13	„	„................. 14,4	22,0

13	„	14	„	„................. 12,0	17,6

14	„ 15	„	............... 12,2	18,0

über 15	„	„.............. 9,5	27,5

Diese Zustände waren unhaltbar. Arbeitszeiten über 12 Stunden
gehörten keineswegs zu den Ausnahmen, so daß eine reichsgesetzliche
Regelung als notwendig erkannt wurde, die für das Verkaufspersonal
durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 30. VI. 1900 in den
§§ 139 c—f erfolgte. Es ist hier nicht nur das mit der Kundenbedienung
betraute, sondern auch das übrige Personal im kaufmännischen Dienst
offener Verkaufsstellen einbezogen. Kontoristinnen des Kleinhandels
unterliegen daher in demselben Maße den Bestimmungen des Gesetzes
wie die Verkäuferinnen. Die Gesetzgebung hat es hier vermieden, eine
bestimmte Arbeitszeit festzusetzen, sondern sich nur beschränkt auf eine

4*
        <pb n="51" />
        ﻿52

unmittelbare Begrenzung, indem sie den obligatorischen 9-Uhr-Laden-
schluß vorsieht, und auf eine mittelbare, indem sie eine Mindestruhezeit
von 10 Stunden vorschreibt. In Betrieben mit mehr als zwei Gehilfen
und in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern erhöht diese sich
auf 11 Stunden. Diese Begünstigung wurde damit begründet, daß die
Anspannung durch die Tätigkeit nicht gleich bewertet werden dürfe in
großen und kleinen Städten; auch seien die Wege zum Geschäft in Groß-
städten meist bedeutend weiter und die Angestellten häufiger verheiratet.
Außerdem könne bei Geschäften mit zahlreicherem Personal Vertretung,
leichter bewerkstelligt werden. Es ist aber nicht allein die Intensität
der Arbeit maßgebend für die Inanspruchnahme der Arbeitskraft,
sondern schon die stete Arbeitsbereitschaft bedeutet eine Anstrengung.
Ein Grund für eine Bevorzugung der größeren Städte und Betriebe
läßt sich hieraus nicht ableiten. Es muß auch dahingestellt bleiben, ob
die Einrichtung der längeren Ladenzeit bei kleinen Geschäften geeignet
ist, für diese eine Hilfe zu bilden, da in der Begel die Angestellten Be-
schäftigung in den Betrieben suchen werden, die ihnen eine längere
Ereizeit gewähren. Dadurch sind gerade die kleineren Gewerbetreiben-
den ungünstiger gestellt in der Anwerbung von tüchtigen Hilfskräften.
Wesentlich gerechtfertigter sind die anderen Gründe, die für die Ver-
längerung der Ruhezeit in Großstädten und Großbetrieben angeführt
worden sind. Eine Ruhezeit von weniger als 10 bzw. 11 Stunden ist
erlaubt bei Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Waren
unverzüglich vorgenommen werden müssen, oder für die Aufnahme^
der gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, außerdem an jährlich höchstens
30 von der Ortspolizeibehörde allgemein oder für einzelne Geschäfts-
zweige zu bestimmenden Tagen.

Länger als bis 9 Uhr dürfen die Verkäuferinnen beschäftigt werden
bei unvorhergesehenen Notfällen, an höchstens 40 von der Ortspolizei-
behörde zu bestimmenden Tagen, jedoch auch dann nur bis spätestens
10 Uhr und nach näherer Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde
in Städten mit weniger als 2000 Einwohnern sowie ländlichen Ge-
meinden, wenn in denselben der Geschäftsverkehr sich vornehmlich
auf einzelne Tage der Woche oder auf einzelne Stunden des Tages be-
schränkt.

Diese Ausnahmen für eine verlängerte Beschäftigung des Personals
sind für ganz bestimmte Fälle und für eine Höchstzahl von Tagen in
den §§ 139 d—e gesetzlich festgelegt worden, um zu verhüten, daß die
Ausnahmen zur Regel werden.

In den meisten Betrieben des Reiches ist eine Mittagspause üblich,
die zwischen ein und zwei Stunden Dauer nach der Erhebung schwankt.
In Großstädten müßte das Minimum der Pause auf zwei Stunden fest-
        <pb n="52" />
        ﻿53

gesetzt werden, da sonst die Zeit bei der vielfach großen Entfernung
der Arbeitsstätte von der Wohnung nicht erlaubt, nach Haus zu gehen
und mit Ruhe eine Mittagsmahlzeit einzunehmen. Nur für das Verkaufs-
personal und die Kontorangestellten in den Kleinhandelsbetrieben be-
stehen Vorschriften über die Gewährung einer angemessenen Mittags-
pause in dem § 139c Abs. 3 der GO. Für Angestellte, die außerhalb des
Geschäftes ihre freie Zeit verbringen, ist die Dauer auf mindestens
1 y2 Stunden festgesetzt; für die Angestellten, die der Arbeitgeber selbst
beköstigt, ist diesem auch weiterhin die Bemessung der Pausen über-
lassen und dadurch häufig die Ruhepause sehr verkürzt. Da die Sitte
der Beköstigung im Hause des Arbeitgebers immer seltener wird, so
ist dieser Mangel im Gesetz nicht so schwerwiegend. Auf diese Art
haben die Verkäuferinnen einen Rechtsanspruch auf Mittagspause er-
halten, den Kontorangestellten ist aber diese Begünstigung noch nicht
gewährt. Es ist daher zu wünschen, daß auch das Büropersonal in
den § 139c der GO. einbezogen wird, um einer ungehörigen Ausnutzung
der Arbeitskräfte entgegenzuwirken.

Zu dieser Überlastung, die vielfach zu vermeiden wäre, gehört
auch die Sonntagsarbeit. Nach der Erhebung von 1901, die die Kom-
mission für Arbeiterstatistik zur Ermittlung der Arbeitszeit veranstaltete,
wurden noch ein Drittel aller Angestellten auch Sonntags beschäftigt.
Die Mißstände, die die Erhebung in dieser Hinsicht zutage förderte,
bewirkten die Regelung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe durch
§ 105 b der GO. Danach besteht Erlaubnis zur höchstens fünfstündigen
Beschäftigung der Angestellten im Handelsgewerbe, doch kann durch
Ortsstatut diese Beschränkung noch weiter ausgedehnt werden. Von
diesem Recht haben die Gemeinden vielfach Gebrauch gemacht, so daß
sich die Verhältnisse jetzt tatsächlich dahin geändert haben, daß im
Verkauf die Sonntagsarbeit sich auf die Bedürfnisgewerbe beschränkt.
Im Kontor ist es der Einsicht der Arbeitgeber zu verdanken, daß
auch ohne gesetzlichen Zwang Sonntagsarbeit nur noch in den
wenigsten Fällen stattfindet. Dieser tatsächlichen Entwicklung
will jetzt die Gesetzgebung durch eine Neuordnung der Sonntags-
. arbeit folgen. Die Sonntagsbeschäftigung soll jetzt einheitlich für
das ganze Reichsgebiet geregelt werden: Bedürfnisgewerben soll
eine beschränkte Sonntagsarbeit mit einer Unterscheidung nach
Ortsgrößenklassen zugestanden werden, für alle anderen Geschäfts-
zweige vollständige Sonntagsruhe eintreten. Die einzelnen Bestim-
mungen haben eine Flut von Gegenvorschlägen und Protesten der
interessierten Kreise hervorgerufen, doch ist bisher die tatsächliche
Gestaltung noch nicht anzugeben, da die endgültige Regelung noch
.aussteht.
        <pb n="53" />
        ﻿54

Noch ein Punkt der Arbeitsbedingungen der Angestellten bedarf
der gesetzlichen Regelung: der Urlaub. Die dringende Notwendigkeit-
einer Erholungszeit ist allgemein anerkannt, und die Vorteile sind so
einleuchtend und oft hervorgehoben worden, daß es sich erübrigt, sie
hier ausführlich zu behandeln. Für die Angestellten liegt der Vorteil
sehr klar. Eine jährliche, völlige Ausspannung, selbst für wenige Tage,,
wirkt kräftigend auf Körper und Geist und ist daher von unschätzbarem
Werte, da hierdurch die Arbeitskraft und -freudigkeit länger erhalten
bleibt. Auch der Arbeitgeber, in dessen eigenem Interesse es liegen muß,,
sich eine dauernde, tüchtige Angestelltenschaft zu sichern, zieht Vorteil
aus dieser Einrichtung, denn die erhöhte Leistungsfähigkeit der An-
gestellten nach der Erholungszeit kommt durch höhere Arbeitsleistung
seinem Geschäft zugute. Einen Rechtsanspruch besitzen aber die An-
gestellten in Deutschland noch nicht, sie sind bis jetzt auf eine frei-
willige Urlaubsgewährung angewiesen. Mit Freude kann man aber
bemerken, daß die Ausbreitung dieser guten Sitte bei uns jetzt immer
weitere Fortschritte macht. Da es aber immer noch Arbeitgeber gibt,
die den Wert der Erholungszeit nicht richtig einschätzen und infolge-
dessen keinen Urlaub gewähren, so muß den Angestellten eine gesetz-
liche Bestimmung das Recht zuerkennen, ein Mindestmaß von Urlaub
zu verlangen. Um ein Bild zu gewinnen über die Gewährung und die
Dauer des Urlaubs, sind in der Reichsumfrage von 1901 über die Arbeits-
zeit der Gehilfen und Lehrlinge in den Kontoren und kaufmännischen
Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, und
durch Erhebungen des KaufmännischenjVerbandes und der Verbündetem
kaufmännischen Vereine Angaben hierüber geliefert worden.

Der Urlaub dauert nach den Angaben der  Reichs-  umfrage  1901		Verb, kaufm.1), Vereine  1911
1 Woche und weniger ......	/o  16,1	/o  17,4
mehr als I bis 2 Wochen . . . .	67,0	51,8
53	33 ^	„	3	}j	. . . .	11,5	12,2
33	»	3	,,	•	3,6	2,7
unbestimmt		1,7	3,1
ohne Angabe der Dauer			2,9
nur auf Wunseh			0,6
keinen 		49,7	8,4
von unbestimmter Dauer . . . .		0,9

1) Die Zahlen sind durch eine Umfrage bei den Mitgliedern gewonnen.
        <pb n="54" />
        ﻿55

Die Tabellen weisen ein verhältnismäßig günstiges Ergebnis für
die Urlaubsverhältnisse der Angestellten auf, da die Zahl derjenigen, die
keinen Urlaub oder nur auf Wunsch erhalten, im Zurückgehen ist.
Allerdings ist die Dauer der Erholungszeit nicht immer ausreichend.
Vierzehn Tage jährlich wird man wohl als Durchschnittsforderung
ansetzen müssen, damit den Angestellten Gelegenheit gegeben ist,
ihre Freizeit zur Stärkung günstig zu benutzen; leider wird diese Zeit
nur der kleineren Hälfte gewährt. Doch muß man dabei in Betracht
ziehen, daß der Urlaub für das Geschäft doch immerhin eine erhebliche
Belastung darstellt, da das Gehalt weiter gezahlt werden soll und oft
Vertretung eingestellt werden muß. Vielfach haben diese Nachteile
des Geschäftes daher auch dazu geführt, daß wohl Urlaubszeit gewährt
wird, aber nur unter Abzug des Gehalts. Dadurch wird aber den meisten
ein zu großes Opfer aufgebürdet, und diese Maßnahme wird daher zum
Verzicht auf Urlaub veranlassen. Diesem Mangel kann nur abgeholfen
werden, wenn die Zahlung des vollen Gehalts gesetzlich bestimmt wird.
In der Regel wird Urlaub um so seltener anzutreffen sein, je kürzere
Dienstzeiten die Angestellten aufweisen, denn es ist erklärlich, daß die
Geschäftsinhaber meist nur denen Urlaub gewähren, die schon längere
Zeit in ihrem Betriebe tätig gewesen sind und voraussichtlich auch
bleiben werden. Es erhielten nach den Angaben des Kaufmännischen
Verbandes für weibliche Angestellte aus dem Jahre 1913 und der Ver-
bündeten kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte vom Jahre
1911 eine Erholungszeit bis zu

	K. V. f. w. A.				v. k. v.	f. w. A.	
	im	im	im	im	im	im	im
	2. Jahr	3. Jahr	6. Jahr	1. Jahr	3. Jahr	5. Jahr	7. Jahr
	%	%	%	%	%	%	%
10 Tagen 		38,4	21,8	11,2	58,1	22,6	38,8	11,1
14	„			45,7	58,8	57,7	5,4	71,7	44,4	77,7
21 „ 		8,5	14,5	23,4	—	—	16,7	11,1
35	„			3,5	3,9	7,6	—	—	—	—
keinen		3,8	1,0	0,1	36,4	5,5	—	—

Im Handelsgewerbe wird demnach die Zahl derjenigen, die keinen
Urlaub erhalten, immer geringer, je längere Zeit die Angestellten in
ihrem Beruf tätig sind. Trotzdem müssen noch vielfach Angestellte
mit langjähriger Dienstzeit ohne Erholungszeit arbeiten. Besonders
Stellenwechsel ward häufig den Verlust des Urlaubs nach sich ziehen,
auch wenig leistungsfähigen Kräften wird vielleicht hier und da die
Erholungszeit entzogen.

Die Urlaubszeit beträgt bei der größten Zahl der Betriebe 8—14 Tage,
im allgemeinen richtet sich auch die Dauer des Urlaubs nach der Ge-
        <pb n="55" />
        ﻿— 56 —

schäftstätigkeit. Mehr als dreiwöchige Ferien werden aber nur
selten bei weiblichen Angestellten beobachtet. Das hängt zum Teil auch
damit zusammen, daß längere Urlaubszeiten mehr bei leitenden Per-
sönlichkeiten als bei der Masse der Angestellten anzutreffen und gerade
in solchen Stellungen Frauen noch sehr selten zu finden sind.

Über die Urlaubsverhältnisse der Verkäuferinnen bestehen keine
besonderen Statistiken; die Erhebungen der beiden oben genannten
Vereine haben sie mitumfaßt. Man wird wohl annehmen müssen, daß
die Lage der Verkäuferinnen auch hierbei wieder ungünstiger liegt, weil
gerade im Kleinhandel Gehaltsabzug bei Urlaubsgewährung häufig
vorkommt. Die Zahl der Verkäuferinnen, die unter diesen Bedingungen
Urlaub nehmen, wird noch erheblich kleiner sein als bei den Kon-
toristinnen, da die Lohnverhältnisse für sie bedeutend schlechter sind.
Eine günstige Ausnahme für die Verkäuferinnen machen viele Groß-
betriebe, da hier regelmäßiger, alljährlicher Urlaub fast allgemein Sitte
ist. Weil die Urlaubszeiten in der Regel in die stille Geschäftszeit gelegt
werden, so ist ein gegenseitiges Vertreten bei einigermaßen geschickter
Organisation leicht durchführbar. Es ist sehr anzuerkennen, daß mehr-
fach große Betriebe sogar noch einen Reisezuschuß für den, Urlaub
bewilligen. Da aber die Mehrzahl der Verkäuferinnen in kleineren und
Mittelbetrieben beschäftigt ist, so muß man annehmen, daß diese
günstigen Bedingungen für die wenigsten zutreffen.

Im allgemeinen kann man zugeben, daß die Urlaubsgewährung
sehr erfreuliche Fortschritte gemacht hat und noch macht, eine völlige
Befriedigung wird aber doch erst eine gesetzliche Regelung bringen.
        <pb n="56" />
        ﻿6.	Kapitel.

Die Dohnfrag’e.

Auch bei der Lohnfrage zeigt sich wieder ein Mangel an ausreichen-
den statistischen Unterlagen. Die beiden Enqueten der Kommission
für Arbeiterstatistik von 1892 und 1901 haben die Gehälter der An-
gestellten nicht zu ermitteln versucht. Das ist umso bedauerlicher,
als gerade die Lohnverhältnisse von weitgehendster Bedeutung für
die Beurteilung eines Standes sind. Je schlechter die Bezahlung ist,
desto geringer ist das Ansehen des Berufes, desto größer ist die Zahl
der ungenügend vorgebildeten Berufszugehörigen, desto minderwertiger
sind die Leistungen. Gewiß ist es schwer zu erfassen, auf welchen Ur-
sachen die Abstufungen in den Gehaltzahlungen beruhen, da hier
persönliche Verhältnisse eine ausschlaggebende Rolle spielen.

Den Versuch einer Gehaltsstatistik hat der Kaufmännische Verband
gemacht, der alljährlich in seinen Jahresberichten über die Gehälter,
die bei der Stellenvermittlung erzielt worden sind, Angaben bringt.
Danach erhielten ein monatliches Gehalt

	vom  Büro-  personal  0/	vom  Verkaufs-  personal  %
bis 70 M		/o  . .	31,4	33,1
über 70 bis 100 M. . .	. .	36,1	43,2
über 100 M		. .	32,5	23,7

Zunächst zeigen die Zahlen, daß ein Unterschied in der Entlohnung
von Büro- und Verkaufspersonal vorhanden ist, und zwar sind die
Verkäuferinnen schlechter gestellt als die Kontoristinnen. Dieser
Vorteil für die Kontoristinnen zeigt sich aber noch deutlicher, wenn
man das Jahreseinkommen berechnet. Für die Büroangestellten
wird man wohl im allgemeinen eine ständige Beschäftigung annehmen
können, wenn nicht etwa ungünstige Geschäftslage oder Gründe per-
sönlicher Art, wie minderwertige Leistungen, häusliche oder gesund-
heitliche Rücksichten die Stellenlosigkeit veranlassen. Beim Verkaufs-
personal dagegen möchte man fast von einer Saisonbeschäftigung
        <pb n="57" />
        ﻿58

sprechen. Eingeführte und langbewährte Kräfte werden natürlich
auch hier Dauerstellungen innehaben, da sie schwer zu ersetzen sind,
und ein Stamm von Verkäuferinnen auch während der stillen Zeit
gehalten werden muß. Die anderen Kräfte aber werden nach Be-
darf eingestellt. Inden Jahresberichten von 1899 gibt der Kaufmännische
Verband eine Zusammenstellung über die Zahl der Tage, die die Be-
nutzerinnen des Stellennachweises von der Aufgabe ihrer Tätigkeit
als Verkäuferin bis zum Antritt in der neuen Stellung beschäftigungs-
los waren. Danach betrug die Zeit der Arbeitslosigkeit:

545 = 21,2 %

0 Monate bei ....			1135 =	44,3 %
y4	99	99	•	•	•	•	59 =	2,3 %
y2	9 9	9 9	•	•	•	•	190 =	L4 %
%	9 9	9 9	....	90 =	3,5 %
i	9 9	99	....	206 =	8,0 %
2	9 9	9 9	....	314 =	12,1 %
3	9 9	99	....	197 =	7,7 %
4	9 9	99	....	138 =	5,4%
5	9 9	,, ....	65 =	2,5 %
6	9 9	99	....	61 =	2,4 %
7	9 9	9 9	....	30 =	1,2 %
8	99	99	....	30 =	1,2 %
9	99	9 9	12 =	0,5 %
10	9 9	99	....	10 =	0,4%
11	9 9	99	....	6 =	0,2 %
12	9 9	9 9	....	3 =	0,1 %
mehr als 12	9 9	99	....	19 =  2565 =	0,7 % 99,9 %

Das ergibt also eine durchschnittliche Stellenlosigkeit von gün-
stigstenfalls iy2 Monaten. Das Ergebnis ist recht traurig und zeigt,
welcher Ungewißheit im Verdienst diese Angestellten anheimgegeben
sind. Durch die Gründung zahlreicher Großbetriebe im Kleinhandel
ist jetzt vielfach eine schnellere Unterbringung der Stellensuchenden
möglich. Aber wiederum bewirkt die gesteigerte Nachfrage infolge
der scheinbaren Leichtigkeit des Erwerbes auch einen stärkeren Zu-
drang. Ein solcher Ausfall im Gehalt beeinflußt natürlich die Höhe
des Jahreseinkommens ganz wesentlich, da er besonders die Angestellten
trifft, die leicht zu ersetzen und daher schlecht oder mäßig bezahlt
sind. Das tatsächlich erzielte Jahreseinkommen der Verkäuferinnen
stellt sich also erheblich geringer als das der Kontoristinnen; eine
große Anzahl, man kann sagen, fast die Hälfte, verdient jährlich nicht
den Lebensunterhalt.
        <pb n="58" />
        ﻿Seit dieser Zeit haben allerdings die Gehälter ein stetes Steigen
zu verzeichnen gehabt; denn es bezogen ein Gehalt

	vom Kontorpersonal			vom Verkaufspersonal		
	bis 70 M.  %	70—100 M. %	über100M. %	bis 70 M.  %	70—100 M. %	über100 M.  %
1893	62,0	32,0	6,0	62,2	32,8	5,0
1898	45,0	39,2	15,8	67,0	29,2	3,8
1903	40,0	41,0	19,0	61,6	31,9	6,5
1908	31,6	37,8	30,6	38,6	46,4	15,0
1912	31,2	36,3	32,5	33,1	43,2	23,7

Stark sind im Steigen begriffen die Gehälter der Kontorangestellten.
Viele Frauen sind jetzt gezwungen, ständig erwerbstätig zu sein; da-
durch eignen sie sieh im Laufe ihrer Berufstätigkeit die erforderliche
Übung in den kaufmännischen Geschäftszweigen an und können dann
auch Anspruch auf besser bezahlte Stellungen erheben. Außerdem
ist es das Bestreben der neueren Zeit, auch die Frauen für einen prak-
tischen Lebenserwerb vorzubereiten, um ihnen eine unabhängige
Stellung für das spätere Leben und ein Anrecht auf gute Bezahlung zu
sichern.

Eine ähnliche Entwicklung, wenn auch nicht in dem gleichen
günstigen Maßstab, haben auch die Gehälter der Verkäuferinnen durch-
gemacht. Der Grund für die geringere Steigerung liegt wohl darin,
daß sich bei dem großen Andrang zum Verkäuferinnenberuf auch
Massen von gänzlich ungeeigneten und minderwertig vorgebildeten
Kräften anbieten.

Bei dieser Gehaltssteigerung ist aber nicht außer acht zu lassen,
daß die Kosten für den Lebensunterhalt mindestens ebenso in die
Höhe gegangen sind, so daß eine wirkliche Aufbesserung kaum wahrzu-
nehmen sein wird.

Durchschnittszahlen geben nur ein unklares Bild über die Lohn-
verhältnisse, verständlicher wird die Darstellung, wenn der Einfluß
persönlicher Fähigkeiten, der Vorbildung und des Dienstalters auf die
Gehaltsbildung berücksichtigt werden. Persönliche Fähigkeiten lassen
sich fast gar nicht erfassen, es bleiben also nur Vorbildung und Dienst-
alter.

Im allgemeinen wird man wohl sagen können, je gründlicher die
Fachausbildung, desto höher die Bezahlung. Ausnahmefälle, in denen
trotz einer geringen Fachausbildung hohe Gehälter erzielt werden,
sind nur auf persönliche Begabung zurückzuführen.

Neben dem Einfluß der Fachausbildung auf die Höhe des Gehaltes
ist auch die Wirkung des Alters nicht zu unterschätzen. Da man ver-
        <pb n="59" />
        ﻿60

muten kann, daß gänzlich unbrauchbare Kräfte schon sehr bald ab-
gestoßen werden, so ist anzunehmen, daß die längere Beschäftigung
eine größere Erfahrung und praktische Sicherheit mit sich bringt,
die sich in der Höhe der Gehälter ausdrücken muß.

Neben dem Gehalt erscheinen Arbeitsvergiitungen auch in der
Form der Lehrvergiitung. Kontorpersonal mit praktischer Lehrzeit
ist jetzt nur noch sehr wenig anzutreffen, da diese Ausbildung beson-
ders für die in Betracht kommt, die sofort einen Verdienst haben
wollen und die Kosten für eine theoretische Ausbildung nicht
auf wenden wollen oder können. Bemerkenswert ist, daß, soweit die
Sitte einer Lehrzeit noch besteht, Lehrgeld fast gar nicht mehr bekannt
ist. An dessen Stelle tritt eine Lehrlingsvergütung in der Form von
Barzahlung; doch wird auch freie Kost und Logis als Gegenwert für
die Arbeitsleistung der Lehrlinge gegeben. Diese Einrichtung ist aber
wenig verbreitet und wenig beliebt, da die Kontoristinnen meist bei
ihren Eltern wohnen und infolgedessen eine Barvergütung lieber sehen.
Die Höhe der Lehrlingsvergütung richtet sich in der Regel nach der
Dauer der Lehre. Je länger die Lehrzeit, desto mehr steigt auch die
Arbeitsvergütung, so daß sie am Schluß einer längeren Lehre einem
Anfangsgehalt fast gleich zu achten ist. Die Besoldung der Lehrlinge
hat ihre Berechtigung darin, daß sie in den meisten Fällen, besonders
bei längerer Lehrzeit, recht gut zu verwendende und vor allem billige
Arbeitskräfte darstellen.

Wenn sich schon bei der Lehrvergütung die Tendenz einer steigen-
den Entlohnung mit steigender Tätigkeit zeigt, so muß sich diese Er-
scheinung noch viel deutlicher bei den Gehältern ausprägen. Es be-
zogen ein Gehalt:

			nach den Angaben			
nach einer	des K. Y. f. w.		A.	der V. k. V. t. w. A.		
Tätigkeit von	bis 70 M.  %	70—100 M. %	überlOOM.  %	bis 70 M. %	70—100 M.  %	überlOOM.  %
3 Jahren . .	23,2	61,5	15,3	43,2	49,0	7,8
4 Jahren . .	15,3	51,2	33,5	27,9	60,0	12,1
längerer . . .	4,3	33,1	62,6	7,3	37,3	55,4

Die Aussichten, ein gutes oder genügendes Gehalt zu erreichen,
werden günstiger mit der Länge der Tätigkeit. Diese allgemein gültige
Erfahrung hat ihren Grund darin, daß die größte Berufserfahrung
und die höchste Leistungsfähigkeit erst in einer mehrjährigen Tätig-
keit erworben werden. Die Besoldung derartiger Kräfte, die unver-
gleichlich wertvoller für das Geschäft sind und bedeutend mehr leisten
als Anfängerinnen, muß mit vollem Recht höher sein als die noch nicht
        <pb n="60" />
        ﻿61

eingearbeiteter Kräfte. Diese Entwicklung zu beschleunigen, liegt
nicht in der Hand der Angestellten, wohl aber können sie auf die Höhe
des Gehaltes dadurch einwirken, daß sie durch eine gute Vorbildung
befähigt werden, sich in kürzerer Zeit in die Praxis einzuarbeiten. Es
wäre daher nur verständlich, wenn das Gehalt auch Unterschiede
nach der Eachbildung zeigte. Es bezogen Gehalt

	nach Angaben			nach Angaben		
	des	K. V. f. w	A.	der	V. k. V. f.	w. A.
Kontoristinnen	bis	70—100	über	bis	70—100	über
	70 M.  %	M.  %	100 M. %	70 M.  %	M.  %	100 M.  %
mit einer Lehrzeit						
bis 1 Jahr		15,7	49,3	35,0	28,8	35,1	36,1
über 1	„			14,7	45,1	40,2	22,6	40,5	36,9
mit Handelsschulbildung						
bis 1 yz Jahr		20,2	39,7	40,1	35,9	41,2	22,9
über iy2 „		18,6	37,2	44,2	22,6	37,1	40,3
mit Fortbildungsschulbildg.						
bis 1 Jahr		19,3	37,6	43,1	26,1	47,8	26,1
über 1	„			20,1	59,0	20,9	27,3	38,4	33,3
mit Pressebildung						
bis y2 Jahr	1  über y2 „	J	11,7	39,7	48,6	27,8  32,5	41,8  40,4	30,8  27,1
mit Privatunterricht . . .	3,5	37,2	59,3	7,7	30,8	61,5
ohne Vorbildung		12,1	27,3	60,6	16,2	32,3	51,5

Auf den ersten Blick könnte man nach den Zahlen fast behaupten:
je schlechter die Fachbildung, desto höher das Gehalt. Denn an erster
Stelle stehen die Angestellten, die Privatunterricht oder gar keine
Ausbildung angegeben haben. Die Höhe des Gehaltes dieser Konto-
ristinnen zeigt, daß die Fachbildung allein nicht ausschlaggebend ist.
Arbeitseifer und Fähigkeit zum kaufmännischen Beruf sind immer
Faktoren, die vieles ersetzen. Dazu kommt, daß diese Angestellten
aus sozial höherstehenden Schichten ein gewisses Gegengewicht für
die fehlende Berufsbildung in der guten Schulbildung haben und prak-
tische Kenntnisse durch größere Lebenserfahrung infolge ihres höheren
Alters ersetzen. Gerade dadurch auch, daß sie Aussicht auf die Ehe
kaum noch haben, müssen sie versuchen, recht leistungsfähig zu wer-
den. Sie werden daher selbst an ihrer Ausbildung weiter arbeiten und
die notwendigen theoretischen Kenntnisse sich neben ihrer beruflichen
Tätigkeit durch Abendunterricht anzueignen suchen.

Ähnlich läßt sich auch die zum Teil günstige Stellung der in halb-
jährigen Kursen von Pressen ausgebildeten Angestellten erklären.
Auch hier überwiegen die älteren und in besseren Schulen vorgebildeten
Kräfte, die in ihrem Beruf eine Versorgung für das ganze Leben sehen und
daher in ihrem Fach Tüchtiges leisten müssen.
        <pb n="61" />
        ﻿6S0gij|jg£S»



SÄH



— 62 —

Für diese Angestellten sind meist also persönliolie Gründe maß-
gebend; für die größere Mehrzahl aber, die bald nach der Schulzeit
in den Beruf eintritt, ist die Berufsbildung ausschlaggebend. Daß
hierbei aber nicht die Dauer allein, sondern auch die Gründlichkeit
der Ausbildung entscheidend ist, beweisen die Gehaltsziffern für die
Schülerinnen, die eine Presse länger als % Jahr besucht haben. Da
diese Anstalten in der Begel nur auf kurze Kurse eingerichtet sind,
so ist eine Schülerin, die die Anstalt länger besucht, gezwungen, den
Unterrichtsstoff zu wiederholen. Man wird nun annehmen müssen,
daß die Schülerinnen, die eine solche Wiederholung wünschen, die
Lehrgegenstände noch nicht ganz erfaßt haben, also schwerlich zu den
fähigsten Kräften gehören.

Für die anderen Anstalten ist aber in der Regel die Dauer des
Unterrichtes gleichbedeutend mit einer Erweiterung des Lehrstoffes,
Bei den Fortbildungsschulen treten die Vorteile weniger scharf hervor.
Das dürfte darauf zurückzuführen sein, daß die Kenntnisse während
der Berufstätigkeit erworben werden und daher weniger Beachtung
finden. Dagegen geht klar aus der Übersicht hervor, daß die Ange-
stellten, die einen Zwei- oder Dreijahreskursus einer Handelsschule
durchgenommen haben, erheblich günstiger gestellt sind. Selbst
wenn man die Kosten in Betracht zieht, die eine solche Ausbildung
verursacht, wird man doch zu dem Schluß kommen, daß die Auf-
wendung für die Ausbildung sich späterhin durch das bedeutend höhere
Gehalt reichlich bezahlt macht. Leider aber sind sehr viele Eltern
noch nicht weitsichtig genug, diesen Vorteil zu erkennen, deshalb
wird noch vielfach das Fortkommen der Handlungsgehilfinnen durch
eine ungenügende Vorbildung erschwert.

Für die Verkäuferinnen ist eine Lehre noch allgemein üblich.
Aber auch hier hat sich die Sitte herausgebildet, schon während der
Lehrzeit eine Vergütung zu zahlen, wodurch natürlich sehr viele un-
geeignete Kräfte veranlaßt werden, sich diesem Beruf zuzuwenden.
Die Vergütung richtet sich auch hier nach der Dauer der Lehrzeit,
doch ist die Lehrvergütung geringer als die der Kontoristinnen. Die
Unterschiede in der Bezahlung dieser beiden Angestelltengruppen
zeigen sich in stärkerem Maße bei den Gehältern. Für die Verkäufe-
rinnen betrug das Gehalt

mit Lehrzeit von

1 Jahr...........

von mehr als 1 Jahr

bis 70 M.  %	über 70 bis 100 M.  %	über 100 M.  %
45,4	33,7	20,9
.	52,5	32,5	15,0
.	46,1	28,4	25,4
        <pb n="62" />
        ﻿63

Die Hälfte aller Angestellten verdient noch nicht so viel wie zum
standesgemäßen Unterhalt notwendig ist. Auch hier zeigt sich der
Unterschied in der Höhe der Gehälter nach der Fachbildung. Relativ
günstig liegen die Verhältnisse für die Angestellten ohne Lehrzeit.
Diese den Erfahrungen scheinbar widersprechende Tatsache hängt
damit zusammen, daß die Not viele zum Verkäuferinnenberuf treibt,
die gute Schulbildung und vielleicht auch Begabung für den Beruf
als Ausgleich mitbringen. Es muß dabei aber in Betracht gezogen
werden, daß sehr viele den Besuch eines Handelskurses angeben konnten,
also immerhin doch eine, wenn auch nicht genügende, Ausbildung
vorweisen. Sonst gilt aber auch für die Verkäuferinnen, daß eine gute
Ausbildung lohnerhöhend wirkt; doch muß man wieder das Gehalt in
Verbindung bringen mit der Dauer der Tätigkeit.

Das Gehalt betrug

nach einer
Tätigkeit von

nach Angaben des K. V. f. w. A.

bis 70 M.
%

70—100 M.
%

über100M.
%

nach Angaben der V. k. V. 1 w. A.
bis 70 M. 70—100 M. über 100 M.

3 Jahren
5	„	.

längerer .

83,3

71,6

15,9

16,7

26,9

53,0

1,5

31,1

89,5

82,0

27,0

7,9	2,6

18,0	—

42,9	30,1

Einen Einfluß auf die Höhe des Gehaltes kann man nach diesen
Zahlen der Dienstzeit nicht absprechen. Das Resultat ist aber im
Vergleich zu den Gehältern für Kontoristinnen erschreckend ungünstig.
■Selbst nach mehrjähriger Tätigkeit gelingt es keineswegs der größeren
Mehrzahl, einen Arbeitsverdienst zu erzielen, der etwas mehr als die
Bestreitung der notwendigsten Bedürfnisse gestattet.

Als Endergebnis der ganzen Gehaltsfrage für die Angestellten
ist also festzustellen, daß immerhin die beste Ausbildung die günstigsten
Aussichten für die Zukunft bietet. Da heutzutage der kaufmännische
Beruf für eine große Anzahl nicht mehr als Durchgangsstadium bis
•zur Versorgung in der Ehe angesehen wird, so ist eine gründliche Er-
ziehung für den Beruf unbedingt erforderlich. Selbst im Falle einer
Heirat ist das für die Ausbildung ausgegebene Geld nicht immer nutz-
los aufgewandt, da die Frau bei ungünstigen Lebenslagen besser für
einen Erwerb vorbereitet ist. Wenn auch Zufälligkeiten einen großen
Einfluß ausüben, bleibt doch immer die persönliche Tüchtigkeit und
Brauchbarkeit als wesentlichster Faktor bestehen. Wer über diese
nicht verfügt, dem kann sie selbst die beste Fachbildung nicht an-
erziehen, die nur mit lehrbaren Fertigkeiten ausrüsten kann. Eine
besonders große Rolle spielt die persönliche Begabung bei den Ver-
käuferinnen, weil die Veranlagung zum Verkehr mit der Kundschaft
        <pb n="63" />
        ﻿64

sehr ins Gewicht fällt. Da sich aber vielfach ungeeignete Elemente
zum Verkäuferinnenberuf drängen, so liegt hierin ein wesentlicher
Grund für die niedrige Bezahlung. Ein gewisser Ausgleich läßt sich
jedoch durch praktische und wissenschaftliche Vorbildung erreichen..

Um die Aufwärtsbewegung in ideeller und materieller Hinsicht
zu stärken, muß das Hauptgewicht immer auf das Bestreben nach
besserer wissenschaftlicher Vorbildung gelegt werden.
        <pb n="64" />
        ﻿7.	Kapitel.

Die Organisation
der weiblichen Angestellten.

In der Einsicht, daß auf dem Gebiet einer sozialpolitischen Für-
sorge für die Angestellten noch sehr viel zu leisten sei, und daß Einig-
keit stark mache, haben sich die Angestellten in Verbände zusammen-
geschlossen. Da aber in diesen Vereinen Männer maßgebend waren,
die die Wünsche der Frauen zum Teil nicht kannten, zum Teil nicht
verstanden und nicht billigten, so erschien es bald erwünscht, daß
Organisationen gegründet würden, die von Frauen geleitet für Frauen
arbeiten. So entstanden die Gehilfinnenorganisationen, die bereits
in kurzer Zeit eine ungeahnte Entwicklung genommen haben.

Es bestehen heute eine große Anzahl von Vereinen für kauf-
männische weibliche Angestellte, von denen aber nur drei infolge ihrer
Mitgliederzahl und ihrer Tätigkeit Bedeutung haben. Die kleineren
Vereine sind oft nur rein gesellig und verzichten auf eine wirtschaft-
liche und soziale Hebung ihres Standes aus Mangel an Macht und
Wirkungsbereich.

Der größte Verein ist der „Kaufmännische Verband für weibliche
Angestellte“, Hauptsitz in Berlin, der im Jahre 19121) 32 753 Mit-
glieder zählte. Er wurde 1889 unter dem Namen „Kaufmännischer
und gewerblicher Hilfsverein“ in Berlin gegründet und blieb auch zu-
nächst nur auf Berliner Angestellte beschränkt. Er entstand nicht
aus Bestrebungen der Angestellten, sondern ist eine Gründung von
Außenstehenden, die die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses der
Angestellten erkannten. Der Verein wollte sich zunächst darauf be-
schränken, zu helfen und einzugreifen, wo es nötig war. Er bildete
sich also als Abwehr- und Unterstützungsverein. Diese Unterstützung
sollte nun nicht nur rein materiell sein, sondern man wollte die er-
werbstätigen Frauen auch dadurch leistungsfähiger machen, daß
man ihnen Mittel und Wege an die Hand gab, sich beruflich auszu-
bilden. Der Verband umfaßte zunächst alle Angestellten außer den

*) Das sind die letzten erreichbaren Zahlen.

R.

5
        <pb n="65" />
        ﻿66

Arbeiterinnen. Aber da die größte Zahl der Angestellten aus kauf-
männischen Berufen stammte, so hielt es der Verein für geboten, seinen
Namen 1900 in „Kaufmännischer Hilfsverein für weibliche Ange-
stellte“ zu ändern. Der Verein zeigte schon in den ersten Jahren eine
sehr rasche Zunahme der Mitgliederzahl, die deutlich beweist, wie stark
das Bedürfnis nach Zusammenschluß war. Da man bald die Notwendig-
keit einer Zusammenfassung der Angestellten auch außerhalb Berlins
erkannte, wurden in den verschiedensten Orten Zweigvereine gegründet,
die dieselben Bestrebungen vertraten. Es waren das zunächst rein
lokale Ortsgruppen, die völlige Unabhängigkeit von dem Berliner
Hauptverein bewahrten. Auf diese Art wurden aber die Kräfte der
Hane lungsgehilfinnen sehr zersplittert, es mußte sich daher sehr bald
der Gedanke einer Zusammenfassung durchringen. Zunächst wollte
man die einzelnen Vereine selbständig lassen, nur die Leitung und
Verteilung der Aufgaben einer Zentralstelle überweisen. Da dieser
Plan scheiterte, ging der Verein seit 1902 dazu über, nur noch abhängige
Verwaltungsstellen zu gründen, die einheitlich nach den Anweisungen
der Zentralstelle in Berlin geleitet werden. Durch diese straffe Zu-
sammenfassung ist die einheitliche Durchführung der Aufgaben ge-
sichert. Nachdem der Verein so seine Tätigkeit über ganz Deutschland
erstreckt hatte, nennt er sich jetzt „Kaufmännischer Verband für
weibliche Angestellte“.

Die Anfänge zu seiner jetzigen Stellung innerhalb der Berufs-
organisationen liegen erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts und
gehen zum wesentlichsten Teil zurück auf die Umgestaltung, die der
Verein in seinem inneren Aufbau erlebte. Die Leitung war zunächst
den Gründern überlassen. In dieser Zeit wollte der Verein daher auch
weiter nichts erstreben, als bestehende Übelstände bei den einzelnen
Beteiligten selbst zu beseitigen. Es wurden daher ein Stellennachweis,
Krankenunterstützung, auch Bildungsgelegenheiten geschaffen. In
dem Maße aber, wie die Angestellten durch diese Hilfe erstarkten und
zur Betätigung im Verband erzogen •wurden, mußte auch der Wunsch
entstehen, selbst die Leitung zu übernehmen. Es schien einleuchtend,
daß aus ihrer Mitte hervorgehende Führerinnen ihre Bedürfnisse besser
keimen mußten als fernerstehende und besser geeignet seien, sie zu
vertreten. Personen, die die Bestrebungen des Vereins fördern wollten,
aber nicht kaufmännisch tätig sind, -wurden daher von jedem Einfluß
auf die Stellung des Vereins ausgeschlossen. Der Verband lehnt fremde
Hilfe ab und betont sehr deutlich den rein gewerkschaftlichen Charakter.
Darin hat er wohl bis jetzt unter den Frauenorganisationen eine Einzel-
stellung, da bisher kein Verein eine derartige Hilfe abzulehnen hat
wagen können. Diese Umwälzung ist sehr wichtig, da sie einen weiteren
        <pb n="66" />
        ﻿67

Fortschritt in der Entwicklung beruflicher Frauenorganisationen be-
deutet. Mit dieser Umbildung der Grundsätze mußten auch die Wohl-
fahrtseinrichtungen immer mehr in den Hintergrund treten, ohne
natürlich an Bedeutung für die Handlungsgehilfinnen zu verlieren. Die
Grundlage für die Betätigung des Vereins bilden jetzt vor allem wirt-
schaftliche und soziale Interessen der Handlungsgehilfinnen. Die
Wohlfahrtseinrichtungen sind trotzdem weiter ausgebaut worden in
der Erkenntnis, daß bestehenden Mißständen nicht durch Gesetze,
sondern durch tatkräftige Selbsthilfe abzuhelfen ist; das Bestreben
geht aber dahin, das Übel an der Wurzel zu beseitigen. Diese Be-
strebungen, die der Verein mit Hilfe der großen Mitgliederzahl so
energisch durchzusetzen versucht hat, haben auch bewirkt, daß sein
Ansehen und Einfluß von Jahr zu Jahr wächst.

Eine ganz andere Organisation weisen die beiden anderen maß-
gebenden Verbände auf. Diese Vereine stehen auf dem Standpunkt,
daß die weiblichen Angestellten keineswegs in der organisatorischen
Tätigkeit so eingearbeitet und die Verbände pekuniär so gestellt sind,
daß sie der Hilfe Außenstehender entraten können. Sie sind ebenfalls
auf Selbsthilfe auf gebaut, zeigen aber doch mehr oder weniger pari-
tätischen Charakter. Auch im äußeren Aufbau sind sie verschieden
gestaltet. Der Berliner Verband ist vollständig auf dem Prinzip der
Zentralisation auf gebaut, die beiden anderen Organisationen dagegen
befürworten eine selbständige Lokalverwaltung.

Bei den „Verbündeten kaufmännischen Vereinen für weibliche
Angestellte“ ist dieses System aus der Art seiner Gründung verständlich.
Ähnlich wie in Berlin waren auch an anderen Orten Vereine für Hand-
lungsgehilfinnen gegründet worden. Als aber mehr und mehr berufliche
Aufgaben sich neben Wohlfahrtseinrichtungen stellten, machte sich
das Bemühen geltend, das Ziel, das lokal aussichtslos war, durch Zu-
sammenarbeit aller Vereine zu erreichen. Dieser Wunsch bewirkte
nach einem fehlgeschlagenen Versuch im Jahre 1900 schließlich einen
Zusammenschluß der Mehrzahl der damals bestehenden Vereine unter
dem Namen „Verbündete kaufmännische Vereine für weibliche An-
gestellte“. Dieser Verband war nur eine lose Vereinigung, die den an-
geschlossenen Vereinen vollständige Selbständigkeit beließ. Die ge-
meinsame Arbeit war für alle Beteiligten außerordentlich günstig,
trotzdem machten sich aber bald Sonderbestrebungen bemerkbar.
Die Meinungen gingen besonders über Organisation der einzelnen
Vereine und des Gesamtverbandes auseinander. Der Berliner Verein
verfocht den Gedanken einer reingewerkschaftlichen Entwicklung unter
Ausschluß aller Prinzipale, während viele Lokalvereine auf finanzielle
Mitwirkung sozialgesinnter Persönlichkeiten außerhalb des Ange-
        <pb n="67" />
        ﻿stelltenkreises angewiesen waren. In bezug auf die Verfassung des
neu zu gründenden Bundes standen zwei Ansichten gegenüber. Königs-
berg beantragte eine vollständige Zentralisation der Verwaltung und die
Überführung der bisher selbständigen Vereine in abhängige Ortsgruppen.
Berlin aber wünschte eine beschränkte Zentralisation nur für alle
Standes- und sozialpolitischen Aufgaben unter seiner Leitung, wollte
aber alle Wohlfahrtseinrichtungen als prinzipiell nebensächlich den
Lokalvereinen überlassen. Nach lebhaftem Widerspruch einigte man
sich 1905 auf einer Tagung in Frankfurt a. M. auf Grund des Berliner
Entwurfs. Trotz dieser Erfolge, die dem Berliner Verband einen über-
wiegenden Einfluß sicherten, erklärte er plötzlich seinen Austritt.
Die vielfach scharfen und sorgsam abwägenden Kritiken und Er-
örterungen seiner Forderungen tragen wohl nicht allein die Schuld,
sondern auch das geringe Interesse, das er als mächtigster Verband
diesen Bestrebungen nach Zusammenschluß entgegenbringen mußte,
da der Hauptgewinn auf seiten der kleinen Vereine lag, die durch den
Zusammenschluß mit größeren erst zur Wirksamkeit gelangten. Der
Berliner Verein hatte offenbar damit gerechnet, daß die verbündeten
kaufmännischen Vereine nicht ohne seine Mitwirkung und Führung
würden fortbestehen können. Die Verbündeten beschlossen aber, auch
ohne seine Hilfe weiterzuarbeiten. Mit großen Schwierigkeiten hatten
sie allerdings zu kämpfen; aber da tüchtige Persönlichkeiten die Leitung
übernahmen, so hat der Verein sie überwunden und die Entwicklung
zu einer maßgebenden Berufsorganisation genommen, deren Mitglieder-
zahl im Jahre 1912 schon 18 415 Personen betrug. Verschmelzungs-
versuche sind nicht wieder unternommen worden, die Verbündeten
kaufmännischen Vereine stellen nur eine lose Interessengemeinschaft
dar, in denen die Lokalvereine ihre Selbständigkeit bewahren. Auch
Mitarbeit interessierter, nicht kaufmännisch tätiger Kreise ist zuge-
lassen in der Erwägung, daß bei der großen Arbeit, die noch zu leisten
ist, jede Kraft, die helfen will, auch mitwirken soll.

Lehnen diese Vereine alle politischen oder religiösen Bestrebungen
ab, so ist der Gesamtverband katholischer kaufmännischer Gehilfinnen
und Beamtinnen Deutschlands auf konfessioneller Grundlage aufgebaut.
Wie bei den anderen Gehilfinnenorganisationen ging auch hier der
Gedanke zur Gründung Von Außenstehenden aus. Auf Anregung
katholischer Geistlichkeit wurde 1897 in Köln ein Verband katholischer
Gehilfinnen gebildet. Mit sozialen Motiven mischen sich hier religiöse,
denn nur auf christlich-katholischer Grundlage übt der Verein seine
Tätigkeit aus, die reinen Wohlfahrtscharakter trägt. Dementsprechend
werden alle Kräfte zur Mitarbeit herangezogen. Auf Anregung Kölns
und nach seinem Muster wurden auch in anderen Städten solche kon-
        <pb n="68" />
        ﻿fessionellen Vereine errichtet. Bald zeigte es sich aber auch hier, daß
soziale Aufgaben in einem großen Rahmen mehr Aussicht auf Verwirk-
lichung haben, und daher wurde 1901 auf einer Tagung in Köln die
Vereinigung der getrennten Einzelvereine vollzogen. Diese neue Ge-
meinschaft trat als Gesamtverband katholischer kaufmännischer
Gehilfinnen Deutschlands ins Leben. Die Vereine behalten ihre völlige
Selbständigkeit, da der Verband nur durch gegenseitige Hilfe die Macht
•der einzelnen Vereine heben will, aber keine Zentralisation der Ver-
waltung bezweckt.

Wegen der Konfessionalität des Verbandes hat die Mitgliederzahl
•bis jetzt noch keineswegs die Höhe der beiden vorgenannten Vereine
erreicht. 1912 wurden 6966 Mitglieder gezählt, doch ist eine weitere
Zunahme sehr wahrscheinlich.

Neben diesen nur für Frauen bestimmten Vereinen bestehen auch
gemischte Organisationen, die kaufmännische Angestellte beiderlei
Geschlechts aufnehmen. Hierher gehören: der Zentralverband der
Handlungsgehilfen und -gehilfinnen Deutschlands und der Verein der
deutschen Kaufleute; doch ist ihre Bedeutung gerade für die Organi-
sation der Frauen ganz gering, da Männer die Führung haben und
weibliche Mitglieder fast immer die Minderheit darstellen. Der Ein-
fluß der Frauen durch ihre Mitgliedschaft in Berufsvereinen be-
schränkt sich auf den, den sie durch reine Frauenorganisation
■ausüben.

Außerdem bestehen einzelne Fach verbände; da sie sich aber wesent-
lich auf einen Teil der Angestellten beschränken, und ihre Mitgliederzahl
demnach recht gering sein wird, so ist ihr Einfluß in wirtschaftlichen
und sozialen Fragen nicht von Belang.

Eine Möglichkeit, daß auch kleinere Verbände ihre Kräfte in den
Dienst der Gesamtheit stellen, besteht nur in der Zusammenfassung.
Aus dieser Einsicht, durch die Masse zu wirken, sind Bestrebungen zu
verstehen, die die Vereine zu gemeinsamer Arbeit heranziehen wollen.
Bis zu einem gewissen Grad ist das auch dem Deutschen Verband
kaufmännischer Vereine gelungen, der 1889 gegründet wurde, aber erst
/1896 auch weibliche Beteiligung gestattete. Der Verband arbeitet nur
.mit Vereinen, Einzelmitglieder sind ausgeschlossen. Ein solcher Ver-
such, alle Beteiligten zu gemeinsamer Arbeit zu gewinnen, wird immer
große Schwierigkeiten bieten, da zu widerstrebende Elemente mitein-
ander in Verbindung gebracht werden sollen. Alle Richtungen werden
daher nie vertreten sein und im Verband die Ansichten herrschen, die
der mächtigste Verein vertritt. Für die Angestellten ist es daher be-
deutend wichtiger, ihre Kräfte in den einzelnen Gehilfinnenorganisatio-
sienzu konzentrieren und auf diese Art ihre Forderungen durchzuführen.
        <pb n="69" />
        ﻿70

Die Aufgaben, die sich die Handlungsgehilfinnenverbände gestellt
haben, entsprechen sich in den Grundzügen; sie richten sich auf sozial-
politische Forderungen und auf Besserung der augenblicklichen Lage,
soweit es durch Selbsthilfe erreichbar ist. In erster Linie kämpfen wohl
alle Vereine für eine reichsgesetzliche Regelung und Einschränkung1
der Arbeitszeit, sie wollen daher den allgemeinen Zwang zum 8-Uhr-
Ladenschluß, Einführung Vollständiger Sonntagsruhe und Rechts-
anspruch auf Sommerurlaub unter Weiterzahlung des Gehalts. Um die
Klagen über schlechte Ausbildung dadurch zu beseitigen, daß den
Angestellten Gelegenheit gegeben wird, sich besser beruflich auszu-
bilden, wird die Pflichtfortbildungsschule auch für weibliche Angestellte
und eine Übernahme der Handelsschulen in staatliche Leitung erstrebt-
Auch das Lehrlingswesen, das dringend einer Besserung bedarf, soll
der Staat neu regeln. Da aber alle diese Forderungen, auch wenn sie
gesetzlich geordnet sind, nur Aussicht auf tatsächliche Erfüllung
haben, wenn die genügende Aufsicht vorhanden ist, so verlangen sie
die Einstellung Von Handelsinspektoren, die für die Ausführung der
Gesetze zu sorgen haben. Bei den Kaufmannsgerichten wird eine Gleich-
berechtigung der Frau gefordert, da die Interessen sonst nicht genügend
gewahrt erscheinen.

Diese Ziele wollen günstige Lebensverhältnisse schaffen; daneben
werden auch rechtliche Besserungen erstrebt. Eine Änderung des be-
stehenden Rechts scheint in der Richtung nötig, daß Maßnahmen, die
den Angestellten belästigen, ohne dem Arbeitgeber doch einen völlig
ausreichenden Schutz zu gewähren, verschwinden; deshalb soll die
Konkurrenzklausel fallen.

Mit diesen Aussichten auf eine bessere Lage in der Zukunft ist aber
den Handlungsgehilfinnen nicht gedient, die eine tatkräftige Unter-
stützung in der Gegenwart gebrauchen. Die Vereine haben sich daher
auf den Boden der Gegenwart gestellt und tatkräftig dort eingegriffen,.
wo es nötig war. Da die Vereine von der Ansicht ausgingen, daß die Vor-
bildung die Grundlage der zukünftigen Stellung ist, so haben sie, um
auch die weiblichen Angestellten für den Wettbewerb geeigneter zu
machen, sich das Bildungswesen sehr angelegen sein lassen. Sie richten
Kurse ein, gründen Handelsschulen, lassen belehrende Vorträge halten*
stellen Vereinsbibliotheken und Lesehallen zur Verfügung und arbeiten
auch durch ihre Zeitschriften an der Hebung der Bildung. Auf diese
Art ermöglichen sie es den Handlungsgehilfinnen, sich stets weiter zu
unterrichten. Doch haben sich die Vereine damit nicht begnügt, sie
helfen ihren Mitgliedern auch in greifbarer Form. Sie richten daher
Stellennachweise ein und versuchen ihre Mitglieder in passenden Stellen
unterzubringen. Sie gewähren kostenlos Rechtshilfe und beraten die
        <pb n="70" />
        ﻿71

Handlungsgehilfinnen in allen Berufsangelegenheiten; in Notfällen
helfen sie, soweit es ihre Mittel erlauben, auch mit Barbeträgen aus.
Gerade diese materielle Hilfe ist oft ein wichtigerer Grund zum Beitritt
als die soziale Betätigung des Vereins.

Ein Verband sollte sich aber nie auf diese Hilfe beschränken; er
soll keine Armenpflege, sondern Sozialpolitik treiben. In dieser Hin-
sicht sind die Aufgaben, die ein Verband übernimmt, fast unbeschränkt;
denn die Mängel, die sich allenthalben zeigen, geben noch viel Gelegen-
heit zur Betätigung. Aber nie soll der Verein Forderungen aufstellen
und Bestrebungen in die Wege leiten, die von vornherein über die Grenze
des Möglichen und Erreichbaren hinausgehen. Damit stößt er die ab,
die tatsächlich gewillt sind, Hilfe zu bringen, und seine eigenen Mit-
glieder, die das Anmaßende solcher Handlungen nicht billigen. Bis
jetzt sind die Vereine in derartige Extreme nicht verfallen, es steht
daher zu hoffen, daß die Ziele, die sie sich gesetzt haben, erreicht werden
und die Lage der Handlungsgehilfinnen dann weniger Anlaß zu Klagen
bietet. Aufhören aber wird die Betätigungsmöglichkeit nie, selbst wenn
alle Wünsche, die bis jetzt gestellt sind, eine gesetzliche Regelung er-
fahren haben, da es in der menschlichen Natur begründet ist, daß
Erreichtes an Wert verliert und die Erkenntnis neuer Mängel bringt.
In diesem steten Weiterdrängen liegt aber der Keim zu neuen Zielen
und die Gewähr einer weiteren Auf wärtesnt Wicklung der Angestellten-
schaft und eines kräftigeren Ausbaues ihrer Organisationen; denn ohne
■ein Weiterstreben würde ein Stillstand eintreten und damit Rückschritt
zu befürchten sein.
        <pb n="71" />
        ﻿Lebenslauf.

Ich, Erna Reimann, wurde am 26. Februar 1892 zu Posen
geboren. Meine erste Schulbildung erhielt ich an der höheren Mädchen»
schule in Beuthen (O.-S.), bis meine Eltern 1900 nach Berlin über-
siedelten. Hier besuchte ich von 1906 an die Realgymnasialklassen Her
Auguste-Viktoria-Schule zu Charlottenburg und legte dort Ostern 1911
meine Reifeprüfung ab. Ich ließ mich sofort an der Berliner Universität
einschreiben, an der ich vier Semester studierte und mich neben meinen
staatswissenschaftlichen Fächern vor allem mit Geschichte sowie mit
deutscher und romanischer Literatur beschäftigte. Ostern 1913 bezog
ich die Universität in Jena, um hier meine Studien als Schülerin von
Herrn Geheimen Rat Pierstorff, Herrn Professor Keßler und Herrn
Geheimrat Rosenthal zu beenden. Nach dreisemestrigem Studium in
Jena legte ich dort am 12. Dezember 1914 meine mündliche Promo-
tionsprüfung ab.
        <pb n="72" />
        ﻿59

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ser Zeit haben allerdings die Gehälter ein stetes Steigen
jj len gehabt; denn es bezogen ein Gehalt

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bis 70 M.

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ind im Steigen begriffen die Gehälter der Kontorangestellten.
3n sind jetzt gezwungen, ständig erwerbstätig zu sein; da-
:n sie sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit die erforderliche
len kaufmännischen Geschäftszweigen an und können dann
*t euch auf besser bezahlte Stellungen erheben. Außerdem
Bestreben der neueren Zeit, auch die Frauen für einen prak-
ibenserwerb vorzubereiten, um ihnen eine unabhängige
r das spätere Leben und ein Anrecht auf gute Bezahlung zu

ihnliche Entwicklung, wenn auch nicht in dem gleichen
daßstab, haben auch die Gehälter der Verkäuferinnen durch-
-«Der Grund für die geringere Steigerung liegt wohl darin,
bei dem großen Andrang zum Verkäuferinnenberuf auch
n gänzlich ungeeigneten und minderwertig vorgebildeten
ibieten.

eser Gehaltssteigerung ist aber nicht außer acht zu lassen,
[osten für den Lebensunterhalt mindestens ebenso in die
-ngen sind, so daß eine wirkliche Aufbesserung kaum wahrzu-
in wird.

.schnittszahlen geben nur ein unklares Bild über die Lohn-
se, verständlicher wird die Darstellung, wenn der Einfluß
3r Fähigkeiten, der Vorbildung und des Dienstalters auf die
düng berücksichtigt werden. Persönliche Fähigkeiten lassen
ar nicht erfassen, es bleiben also nur Vorbildung und Dienst'

Igemeinen wird man wohl sagen können, je gründlicher die
ldung, desto höher die Bezahlung. Ausnahmefälle, in denen
&gt;r geringen Fachausbildung hohe Gehälter erzielt werden,
auf persönliche Begabung zurückzuführen,
a dem Einfluß der Fachausbildung auf die Höhe des Gehaltes
ie Wirkung des Alters nicht zu unterschätzen. Da man ver-
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