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        <title>Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe</title>
        <author>
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            <forname>Erna</forname>
            <surname>Reimann</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1022451499</idno>
          </msIdentifier>
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        Die  Frau  als
kaufmännische  Angestellte
im  Handelsgewerbe

INAÜGURAL-DISSERTATION
ZUR
ERLANGUNG  DER  DOKTORWÜRDE
DER
HOHEN  PHILOSOPHISCHEN  FAKULTÄT
DER
UNIVERSITÄT  JENA
VORGELEGT

Erna  Reimann
aus  Berlin

BERLIN  1915
Universitäts-Buchdruckerei  von  Gustav  Schade  (Otto  Franeke)
Iinienstraße  IBS
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        Inhaltsverzeichnis.
Seite
1.  Kapitel:  Der  Umfang  der  Frauenarbeit  im  Handelsgewerbe  9
2.  Kapitel:  Soziale  Herkunft,  Alter  und  Familienstand  20
3.  Kapitel:  Die  Ausbildung  der  Handlungsgehilfinnen  .  36
4.  Kapitel:  Der  Arbeitsnachweis  .  48
■5.  Kapitel:  Die  Arbeitszeit  50
45.  Kapitel:  Die  Lohnfrage  57
7.  Kapitel:  Die  Organisation  der  weiblichen  Angestellten  65
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        Literaturverzeichnis.
Bäumer,  Gertrud:  Die  Frau  in  der  Kulturbewegung  der  Gegenwart.  Wiesbaden ­
  1904.
Baum,  Marie:  Drei  Klassen  von  Lohnarbeiterinnen  in  Industrie  und  Handel
der  Stadt  Karlsruhe.  1903.
Bebel,  August:  Die  Frau  und  der  Sozialismus.  Stuttgart  1910.
Braun,  Lily:  Die  Frauenfrage,  ihre  geschichtliche  Entwicklung  und  wirtschaftliche ­
  Bedeutung.  Leipzig  1908.
Gadesmann,  Meta:  Die  Frau  als  kaufmännische  Angestellte.  Berlin  1906.
Gnauck-Kühne,  Elisabeth:  Die  Frau  um  die  Jahrhundertwende.  Berlin  1908.
Henschke,  Margarete:  Die  Mädchenfortbildungsschulen;  in:  Adele  Schreiber:
Das  Buch  vom  Kinde.  Leipzig-Berlin  1906.
—  Die  obligatorische  gewerbliche  Fortbildungsschule.  1911.
Herrmann,  Agnes:  Fortbildungsschulzwang  für  weibliche  Handlungsgehilfen
und  -lehrlinge.  Berlin  1910.
Kellen,  Theodor:  Frauen  im  Handel  und  Gewerbe.  Leipzig.
Kerschensteiner:  Das  Fach-  und  Fortbildungsschulwesen;  in:  Kultur  der  Gegenwart. ­
  Bd.  1.  Berlin-Leipzig  1906.
Köhler,  Anna:  Über  das  private  Handelsschulwesen  in  Deutschland.  Berlin  1906.
Kisker,  Ida:  In  den  Kontoren  einer  Großstadt.  Leipzig  1911.
Lange,  Helene:  Die  Frauenbewegung  in  ihren  modernen  Problemen.  Leipzig  1900.
Mende,  Käthe:  Münchener  jugendliche  Ladnerinnen  zu  Haus  und  im  Beruf.
München  1912.
Pierstorff,  Julius:  Weibliche  Arbeit  und  Frauenfrage.  Jena  1911.
Pierstorff,  Zimmer  und  Wychgram:  Frauenberuf  und  Frauenerziehung.  Hamburg ­
  1899.
Boy,  Eva  von:  Der  Sommerurlaub  der  Handlungsgehilfinnen.  Kassel  1913.
Salomon,  Alice:  Über  die  Ursachen  der  ungleichen  Entlohnung  von  Männerund ­
  Frauenarbeit.  Berlin  1906.
Schirrmacher,  Käthe:  Die  moderne  Frauenbewegung.  Leipzig  1909.
Sehurter,  Johann:  Die  kaufmännischen  Vereine.  Berlin  1899.
Silbermann,  Josef:  Zur  ungleichen  Entlohnung  der  Frauenarbeit.  Jahrbuch  für
Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft.  N.  F.  23.  Jahrgang.
—  Die  Lage  der  Handlungsgehilfen  und  ihre  gesetzliche  Beform.  Archiv  für
soziale  Gesetzgebung  und  Statistik.  Bd.  9.
—  Die  soziale  Stellung  der  Handlungsgehilfinnen.  Archiv  für  soziale  Gesetzgebung ­
  und  Statistik.  Bd.  9.
—  Praktische  Lehre  und  theoretische  Ausbildung  der  weiblichen  Handlungsgehilfen. ­
  Berlin  1907.
—  Arbeitsnachweis  im  Handelsgewerbe.  Brauns  Archiv  Bd.  33.
•—  Die  Frauenarbeit  nach  den  beiden  letzten  Berufszählungen.  Jahrbuch  für
Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Statistik.  1911.
        <pb n="4" />
        8

Sittel,  Valentin:  Die  Frauenarbeit  im  Handelsgewerbe.  Leipzig  1911.
Waescher,  Johanna:  Die  obligatorische,  kaufmännische  Fortbildungsschule.
Leipzig  1911.
Zwick,  Herrmann:  Mädchenfortbildungsschulen.  Berlin  1903.

Statistik  des  Deutschen  Beiches.  N.  F.  Bd.  102,  111,  202,  203,  211.
Erhebung  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik  über  die  Arbeitszeit  der  Gehilfen ­
  und  Lehrlinge  in  den  Kontoren  des  Handelsgewerbes  und  den  kaufmännischen ­
  Betrieben,  die  nicht  mit  offenen  Verkaufsstellen  verbunden  sind.
1900.
Archiv  für  Frauenarbeit.  Herausgegeben  von  Silbermann.  Berlin  1913.  Bd.  I.
Heft  2  und  3.
Jahresberichte  des  Kaufmännischen  Verbandes  für  weibliche  Angestellte  in  Berlin.
Jahresberichte  der  Verbündeten  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte.
Denkschrift  der  Verbündeten  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte.
Enquete  der  Verbündeten  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte  aus
dem  Jahre  1909.
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        1.  Kapitel.
Der  Umfang-  der  Frauenarbeit
im  Handelsgewerbe.
Das  vergangene  Jahrhundert  ist  erfüllt  von  einer  tiefgreifenden
Entwicklung  und  Umwälzung  der  industriellen  Verhältnisse.  Die  zunehmende ­
  Industrialisierung  entzog  den  Frauen  ein  Gebiet  ihrer  hauswirtschaftlichen ­
  Tätigkeit  nach  dem  anderen  und  übernahm  für  einen
weiten  Markt  und  für  eine  große  Anzahl  von  Abnehmern  die  Herstellung
von  Waren,  die  bisher  in  jeder  Einzelwirtschaft  für  die  eigenen  Bedürfnisse ­
  hergestellt  worden  waren.  Der  Übergang  von  der  geschlossenen
Hauswirtschaft  zur  arbeitsteiligen  Volkswirtschaft  verengte  den  Kreis
der  Tätigkeit  und  die  Möglichkeit  einer  häuslichen  Beschäftigung  aller
dieser  überflüssig  gewordenen  Arbeitskräfte.  Dazu  trat  eine  enorme
Steigerung  der  Lebensbedürfnisse,  mit  der  das  Einkommen  nicht  immer
gleichen  Schritt  hielt.  Es  wurde  daher  notwendig,  daß  alle  verfügbaren
Kräfte  zum  Erwerb  herangezogen  wurden.
Für  die  unteren  Kreise  eröffnete  sich  den  Frauen  Gelegenheit  zum
Verdienst  durch  die  Fabrikarbeit.  Die  erforderlichen  Verrichtungen  bei
der  Verwendung  von  Maschinen  waren  vielfach  so  leicht  zu  erlernen
und  so  einfach  zu  versehen,  daß  Frauen  und  Kinder  zu  ihrer  Handhabung ­
  genügten.  Da  sie  außerdem  billiger  arbeiteten  als  Männer,
so  wurden  sie  in  ausgedehntem  Maße  herangezogen.
Diesen  Kreisen  wurde  es  also  durch  Zusammenarbeit  von  Mann  und
Frau  möglich,  die  wirtschaftlichen  Mißstände,  die  die  Einführung  der
Maschinen  durch  Herabminderung  des  Verdienstes  und  Erhöhung  des
Verbrauches  gezeitigt  hatten,  zu  mildem.  Schlimmer  stand  es  für  die
mittleren  und  höheren  Schichten.  Trotzdem  sich  auch  hier  die  gesteigerten ­
  Lebensansprüche  geltend  machten,  ohne  ein  gleich  starkes  Steigen
des  Einkommens  zur  Folge  zu  haben,  und  viele  weibliche  Arbeitskräfte
frei  wurden,  die  zu  den  Kosten  des  Haushaltes  durch  gewerbliche  Arbeit
beisteuern  konnten,  blieb  in  der  Mittelschicht  das  häusliche  Ideal  auch
weiterhin  bestehen.  Das  gesellschaftliche  Vorurteil  gegen  gewerbliche
Frauenarbeit  zwang  zu  weitgehender  Einschränkung  der  gesellschaftlichen ­
  Stellung  wegen  und  veranlaßte  dadurch  viele  weibliche  Familien-
        <pb n="6" />
        10

mitglieder  zur  Ausführung  unerhört  schlecht  bezahlter  Heimarbeit,  die
nach  außen  hin  verborgen  blieb.  Schließlich  aber  mußte  man  erkennen,
daß  dieses  Ideal  einer  nur  hauswirtschaftlichen  Beschäftigung  einer
früheren  Zeit  entstamme  und  im  krassen  Widerspruch  zu  den  tatsächlichen ­
  Verhältnissen  stehe.  Die  wirtschaftliche  Notwendigkeit  einer
selbständigen  Tätigkeit  der  Frau  trug  endlich  den  Sieg  über  die  früheren
Anschauungen  davon.
Diese  rein  wirtschaftlichen  Beweggründe  hätten  aber  vielleicht  der
Bewegung  nie  diesen  Umfang  gegeben,  wenn  nicht  die  individualistischen
Bestrebungen  des  18.  Jahrhunderts  bewirkt  hätten,  daß  auch  die  Frauen
ihrer  selbst  bewußt  wurden  und  energisch  forderten,  als  gleichwertig
betrachtet  zu  werden.  Die  untätigen  Frauenkräfte,  die  in  wertlosen
Spielereien  ihre  Arbeitskraft  anlegten,  als  ihre  hauswirtschaftlichen
Funktionen  in  die  Volkswirtschaft  einbezogen  wurden,  schlossen  sich
mit  Freuden  dieser  Bewegung  an,  die  ihnen  die  Möglichkeit  einer  auch
den  Geist  ausfüllenden  Tätigkeit  bot.  Alle  die  Frauen,  die  gezwungen
waren,  einen  Erwerb  zu  wählen,  da  sie  ihren  Lebensunterhalt  nicht  aus
Vermögen  bestreiten  konnten,  und  auch  alle  die,  denen  bald  offenbar
wurde,  wie  unbefriedigend  und  entmutigend  ein  Leben  ohne  Inhalt  ist,
suchten  sich  daher  außerhalb  des  Hauses  zu  beschäftigen  und  traten  in
das  Erwerbsleben  ein,  da  ihnen  hier  die  beste  Gelegenheit  geboten  wurde,
ihre  Arbeitskräfte  nutzbringend  zu  verwenden.
Besonders  lebhaft  gestaltete  sich  die  Beteiligung  der  Frauenkraft
auf  einem  Gebiet,  das  aus  ähnlichen  Gründen  wie  die  Frauenarbeit  einen
großen  Aufschwung  erlebte:  im  Handelsgewerbe.
Die  steigende  Verwendung  vonMaschinenkräften  an  Stelle  der  Handarbeit ­
  zeitigte  als  Folgeerscheinung  eine  immer  ausgedehntere  Zusammenfassung ­
  und  Vergrößerung  der  einzelnen  Betriebe.  Durch  diese  Entwicklung ­
  gestaltete  sich  der  unmittelbare  Verkehr  von  Hersteller  und
Verbraucher  immer  schwieriger,  so  daß  als  notwendiges  Zwischenglied
der  Handel  wachsende  Bedeutung  erlangen  mußte.  Da  der  Handel  so
erheblich  zunahm,  wurden  selbstverständlich  auch  größere  Massen  von.
Hilfskräften  notwendig.  Die  Folge  war  daher  ein  großes  Anwachsen
der  Angestelltenschaft  im  Handel  und  Verkehr,  was  ganz  deutlich  aus
den  Zahlen  der  Reichsstatistik  von  1882,  1895  und  1907  hervorgeht.
Die  Zahl  der  Erwerbstätigen  in  Handel  und  Verkehr  betrug:

1882  1  580  318  Personen
1895  2  338  511
1907  3  477  626

Die  Zunahme  von  1882—1895  betrug  758193  Personen,  d.  h.  47,9%;
von  1895—1907  betrug  sie  1  139  115  Personen,  d.  h.  48,7%.
        <pb n="7" />
        11

An  männlichen  Personen  beschäftigten  Handel  und  Verkehr:

1882  1282  208
1895  .  1  758  903
1907  2  546  253

Danach  betrug  die  Zunahme  bei  den  männlichen  Erwerbstätigen  von
1882—1895:  476  695,  d.  h.  37,2%  und  von  1895—1907:  787  350  =
44,7%.  Die  Zahlen  zeigen,  daß  die  Entwicklung  bis  jetzt  noch  nicht
zum  Stillstand  gekommen  ist,  da  auch  die  Konzentrationsbewegung  in
der  Warenherstellung  noch  nicht  abgeschlossen  ist.
Bei  einer  so  gewaltigen  Vermehrung  von  Arbeitskräften  im  Handel
ist  es  selbstverständlich,  daß  auch  die  Frauenbeschäftigung  sehr  zugenommen ­
  hat.  Es  wurden  beschäftigt  im  Handel  und  Verkehr:

1882  298  110  Frauen
1895  579  608
1907  931  373

Die  Vermehrung  von  Frauenkräften  betrug  von  1882—1895:  281  498  —
94,4%  und  von  1895—1907:  351  765  =  60,6%.  Das  bedeutet  ein  starkes
Eindringen  von  Frauenkräften  in  alle  Berufe  des  Handels-  und  Verkehrsgewerbes. ­
  Infolge  der  sich  immer  weiter  ausbreitenden  Arbeitsteilung
ist  es  gerade  auch  hier  möglich,  Frauen  mit  einfacheren  und  unselbständigeren ­
  Verrichtungen  zu  betrauen,  die  der  bis  jetzt  leider  noch
üblichen  geringen  Ausbildung  entsprechen.
Auch  in  den  anderen  Berufsabteilungen  hat  die  Beschäftigung  von
Frauen  zugenommen,  wenn  auch  nicht  in  dem  Maße  wie  im  Handel
und  Verkehr.  In  der  Land-  und  Forstwirtschaft  einschließlich  Gärtnerei,,
Viehzucht  und  Fischerei  wurden  1907  beschäftigt  4  600  000  Frauen
gegen  2  750  000,  die  1895  und  gegen  2  535  000,  die  1882  auf  diesem
Gebiet  tätig  waren.  Das  bedeutet  also  eine  stärkere  Beteiligung  der
Frauen  von  1  850  000  —  67,3%  bzw.  218  000  =  8,6%.  Diese  erhebliche
Steigerung  von  1895—1907  ist  auffallend,  da  die  Zahl  der  männlichen
hauptberuflich  in  der  Landwirtschaft  beschäftigten  Personen  nicht  nur
relativ,  sondern  auch  absolut  abgenommen  hat  entsprechend  der  Entwicklung ­
  Deutschlands  vom  Agrar-  zum  Industriestaat.  Wenn  auch
weibliche  Arbeitskräfte  vielfach  als  Ersatz  für  männliche  in  die  freigewordenen ­
  Stellen  einspringen,  und  in  der  Landwirtschaft  auch  tatsächlich ­
  aus  Mangel  an  männlichen  Arbeitswilligen  sehr  viel  Frauen
verwendet  werden,  so  ist  damit  allein  diese  Erhöhung  nicht  zu  erklären-Der
  Grund  ist  vielmehr  formaler  Natur  und  bleibt  zum  weitaus  größten
Teil  auf  der  stärkeren  Erfassung  der  mithelfenden  weiblichen  Berufszugehörigen ­
  begründet.
        <pb n="8" />
        12

Bei  der  Industrie  einschließlich  Bergbau  betrug  die  Zunahme
394  142  =  35,0%  bzw.  580000  =  38,1%,  da  diese  Berufszweige  im
Jahre  1882  insgesamt  1  127  000  Frauen,  1895  insgesamt  1  520  000  Frauen
Arbeit  gaben  und  1907  schon  2  100  000  Frauen  beschäftigten.  Da  der
"Übergang  der  Frauen  in  die  Fabrik  zu  einem  wesentlichen  Teil  sich  schon
vor  dieser  Zeit  vollzogen  hat,  so  beruht  die  Erweiterung  der  Arbeitsmöglichkeit ­
  auf  diesem  Gebiet  auf  einem  weiteren  Eindringen  der  Frauen
in  die  mittleren  und  oberen  Stellen,  die  an  Zahl  bedeutend  zurückstehen.
Die  Verwendung  von  Frauenkräften  in  der  Industrie  hat  daher  keine
so  wesentliche  Steigerung  erfahren.
Alle  anderen  Berufe  treten  an  Bedeutung  für  die  Masse  der  berufstätigen ­
  Frauen  stark  zurück,  da  sie  nur  eine  geringe  Zahl  beschäftigen.
Am  öffentlichen  Dienst,  also  am  Hof-,  bürgerlichen  und  kirchlichen
Dienst  und  weiter  an  den  sogenannten  freien  Berufen  waren  1907  beteiligt ­
  290  000  Frauen  gegen  180  000  im  Jahre  1895  und  115  000  im  Jahre
1882.  Die  Zunahme  belief  sich  also  auf  110  000  =  61,1%  bzw.  61  000  =
53,2%.  Auch  hier  ist  die  Zunahme  gewaltig.  Das  beruht  vor  allem  darauf,
daß  gerade  auf  diesen  Gebieten  sich  in  den  letzten  Jahren  für  die  Frauen
recht  bedeutsame  Umwälzungen  vollzogen  haben.  In  vielen  dieser
Berufe  ist  eine  Zulassung  von  Frauen  erst  seit  einiger  Zeit  eingetreten,
und  da  ein  lebhaftes  Interesse  für  die  Berufe  bei  den  Frauen  vorhanden
war,  so  hat  sich  ihre  Zahl  sehr  rasch  vermehrt.
Durch  häusliche  Dienste  einschließlich  persönlicher  Bedienung,
auch  durch  Lohnarbeit  wechselnder  Art  verdienten  sich  im  Jahre  1907
ihren  Unterhalt  320  000  Frauen,  230  000  im  Jahre  1895  und  184  000
im  Jahre  1882.  Auch  hier  ist  die  Vermehrung  um  90  000  =  39,1%
bzw.  50  000  =  27,2%  noch  recht  erheblich.  Dagegen  zeigt  die  Zahl  der
Dienstboten,  die  bei  der  Herrschaft  wohnen,  eine  Abnahme  von
1  310  000  erwerbstätigen  Frauen  im  Jahre  1895  auf  1  250  000  im  Jahre
1907  um  60  000  =  4,6%,  während  von  1882—1895  noch  eine  Zunahme
von  32  000  =  2,5%  stattgefunden  hatte.  Das  zeigt  also  auch  zahlenmäßig ­
  das  immer  weiter  um  sich  greifende  Bestreben,  nicht  in  dienender
Stellung  tätig  zu  sein.  Die  unteren  Schichten  schicken  jetzt  lieber  ihre
Töchter  in  die  Fabrik  in  dem  Glauben,  daß  sie  dort  mehr  verdienen,
da  sie  nur  das  bare  Geld  berechnen,  aber  Wohnung  und  Unterhalt  zu
gering  einschätzen.  Auf  die  Mädchen  selbst  übt  die  Fabriktätigkeit
infolge  der  Ungebundenheit  sehr  zu  ihrem  Schaden  einen  sehr  starken
Anreiz  aus.  Dazu  kommt,  daß  die  Tätigkeit  im  Hause  einer  Herrschaft
gerade  wegen  der  Abhängigkeit  in  geringem  Ansehen  steht,  Das  alles
wirkt  zusammen,  um  immer  mehr  Frauen  dieser  Beschäftigung,  die  für
sie  einen  großen  wirtschaftlichen  Vorteil  in  sich  schließt,  durch  die  Vorbereitung ­
  für  die  Führung  eines  eigenen  Haushaltes  und  auch  moralisch

-
        <pb n="9" />
        für  die  gerade  schulentlassenen  Mädchen  einen  starken  Rückhalt  bietet
infolge  der  steten  Aufsicht  des  Arbeitgebers,  zu  entziehen.  Auch  in
Kontor-  und  Verkaufsstellungen  rücken  die  Töchter  dieser  Kreise  gern
ein,  da  diese  Stellen  in  höherem  Ansehen  stehen  und  weniger  Zwang
auferlegen.  Durch  diese  Bemühungen,  nicht  in  einer  Hauswirtschaft
Erwerb  zu  suchen,  verringert  sich  das  Angebot,  aber  nicht  im  gleichen
Maße  die  Nachfrage.  Die  Löhne  steigen  stärker,  als  der  sonstigen  Lohnerhöhungstendenz ­
  entspricht.  Dadurch  aber  wieder  werden  vielem
Familien  gezwungen,  sich  ohne  diese  ständigen  Dienstboten  zu  behelfen
und  statt  dessen  mehr  und  mehr  nur  Aushilfskräfte  anzustellen.  Daher
zeigt  die  Kategorie  der  Lohnarbeit  wechselnder  Art,  da  sich  deren  Angehörige ­
  hauptsächlich  aus  Auf  Wärterinnen,  Waschfrauen  usw.  zusammensetzen, ­
  eine  nicht  unerhebliche  Steigerung.  Diese  Tätigkeit
wird  besonders  gern  von  Frauen  ausgeübt,  die  wohl  gezwungen  sind,
Erwerb  zu  suchen  oder  viel  freie  Zeit  haben,  aber  doch  nicht  in  die
Fabrik  gehen  und  ihre  Familie  sich  selbst  überlassen  wollen  bzw..
können.
Die  Steigerung  in  der  Erwerbstätigkeit  machte  sich  naturgemäß
unter  den  Berufsabteilungen  da  am  stärksten  geltend,  wo  mittlere  und
höhere  Stellen  den  Frauen  Unterkunft  boten.  Die  unteren  Schichten
waren  schon  vorher  erwerbstätig.  Aber  gerade  in  den  Jahren,  die  zwischen
den  beiden  Berufszählungen  liegen,  setzte  eine  starke  bürgerliche
Frauenbewegung  ein,  die  allgemein  für  eine  berufliche  Tätigkeit  der
Frauen  kämpfte  und  auch  Frauen  aus  den  besseren  Kreisen  auf  eigene
Berufsarbeit  hinwies.  Deshalb  zeigt  die  Tätigkeit  der  Frauen  im  Handel
und  Verkehr  eine  sehr  erhebliche  Steigerung.
Trotzdem  ist  aber  nur  ein  geringer  Teil'aller  berufstätigen  Frauen
im  Handel  tätig.  Es  waren  beschäftigt:

1882

1895

1907

in  der  Landwirt-Schaft

  .  .  .

2  540000  =  45,8%

2  750  000  =  41,9%

4  600  000  =  48,5%

in  der  Industrie
in  Handel  u.  Ver-1

  130  000  =  20,3%

1  520  000  =  23,1%

2  100  000  =  22,1%

kehr  ....
in  öffentlichen  u.

300  000=  5,4%

580  000=  8,8%

930  000=  9,8%.

freien  Berufen
in  häuslichen

120  000  =  2,2%

180  000=  2,7%

290  000  =  3,1%

Diensten  .  .

180  000=  3,2%

230  000=  3,5%

320  000=  3,4%

als  Dienstboten

1  280  000  =  23,1%

1  310  000  =  20,0%

1  250  000  =  13,1%

Die  Hauptmasse  der  Frauen  entfällt  auf  die  Landwirtschaft,  am
lebhaftesten  ist  unter  den  anderen  Berufsabteilungen  die  Beteiligung
        <pb n="10" />
        14

•der  Frauen  an  der  Industrie.  Da  hauptsächlich  heute  noch  die  Frauen
der  untersten  und  mittleren  Schichten  beruflich  tätig  sind,  die  oberen
Schichten  aber  seltener  ihre  Töchter  zur  Berufsarbeit  erziehen,  so  wird
naturgemäß  die  Besetzung  der  Stellen  am  stärksten  sein,  die  die
meisten  Aussichten  auf  Erwerb  für  die  unteren  Klassen  bieten;  daher
auch  die  starke  Beteiligung  an  der  Landwirtschaft  und  Industrie.
Die  mittleren  sozialen  Kreise  sind  allmählich  auch  völlig  an  den  Gedanken ­
  einer  Berufsarbeit  der  Töchter  gewöhnt.  Aber  da  sie  bis  jetzt
immer  noch  für  eine  gute  Ausbildung  wenig  übrig  hatten,  sondern  rasche
Erwerbsmöglichkeit  für  die  Mädchen  suchen  in  der  Hoffnung  einer  nur
vorübergehenden  Berufstätigkeit  bis  zur  Ehe,  so  konnten  diese  Frauen
nur  für  Stellen  in  Betracht  kommen,  die  keine  großen  Kenntnisse
voraussetzen.  Erst  seit  sich  die  Erkenntnis  durchgerungen  hat,  daß
der  Beruf  doch  recht  vielen  dauernde  Unterkunft  gewähren  muß,  verbreitet ­
  sich  auch  die  Berufsvorbereitung  der  Frauen,  und  sie  können
mehr  und  mehr  auf  selbständigere  Stellungen  Anspruch  erheben.  Diese
Umwandlung  in  der  Ansicht  über  die  Berufsarbeit  der  Frau  und  damit
verbunden  die  gründliche  Ausbildung  für  einen  Beruf  ist  erst  eine  Erscheinung ­
  der  allerletzten  Jahrzehnte.  Sie  muß  sich  daher  besonders
da  geltend  machen,  wo  geeignete  Stellen  für  besser  vorgebildete  Frauen
.sich  finden,  wo  gelernte  Arbeit  in  des  Wortes  weitester  Bedeutung
verlangt  wird.  Eine  Steigerung  findet  sich  daher  im  Handel  und  Verkehr
und  in  den  öffentlichen  und  freien  Berufen,  wenn  auch  hier  noch  gering,
Ja  die  Bewegung  erst  in  den  Anfängen  steht.  Eine  relative  Abnahme
müssen  die  Berufe  aufweisen,  die  von  jeher  ein  Tätigkeitsgebiet  für
Frauenarbeit  waren,  wenn  sie  auch  zahlenmäßig  eine  Steigerung
erfahren  haben;  also  Industrie  und  häusliche  Dienste.  Die  Heranziehung
von  Frauen  zu  diesen  Berufen  hat  sich  in  einem  bedeutend  geringeren
Maße  vollzogen,  daher  haben  sie  relativ  eine  Verringerung  erfahren.
Eine  starke  Abnahme  muß  aber  entsprechend  der  absoluten  Abnahme
die  Dienstbotengruppe  auf  weisen.
Bei  der  starken  Zunahme  der  Frauenarbeit  ist  wichtig,  zu  wissen,
in  welchen  Berufsstellungen  das  weibliche  Geschlecht  tätig  ist,  da  sich
doch  immerhin  daraus  ein  Bild  gewinnen  läßt  von  der  Besoldung  der
Frauen  und  ihrer  Lebenshaltung  und  sozialen  Stellung.  Im  allgemeinen
geht  die  Entwicklungsrichtung  dahin,  durch  Vergrößerung  und  Erweiterung ­
  der  Betriebe  die  Zahl  der  Selbständigen  stetig  zu  vermindern.
Selbständige  werden  immer  in  der  Minderzahl  sein  bei  einer  auf  Arbeitsteilung ­
  aufgebauten  Volkswirtschaft,  da  der  Bedarf  an  leitenden
Kräften  bei  diesem  System  naturgemäß  kleiner  sein  muß  als  an  ausführenden.
  Es  waren
        <pb n="11" />
        15

1895 1 )

1907

Selbständige

1  170  000  =  17,8%

1200  000  =  12,6%

Angestellte

50  000  =  0,8%

190  000  =  2,0%

Mithelfende  Familienangehör.

1  160  000  =  17,7%

3  180  000  =  33,5%

Arbeiterinnen

2  880  000  =  43,8%

3  680  000  =  38,7%

Dienstboten

1  310  000  =  19,9%

1  250  000  =  13,2%

6  570  000  =100  %

9500000  =100  %

Die  allgemeine  Entwicklung,  die  dahingeht,  die  Zahl  der  Selbständigen ­
  zu  verringern,  hat  auch  die  weiblichen  Selbständigen  stark
beschränkt.  Auch  die  Zahl  der  als  Dienstboten  tätigen  Frauen  ist
beträchtlich  zurückgegangen.  Eine  erhebliche  Steigerung  weisen  die
mithelfenden  Familienangehörigen,  vornehmlich  in  der  Landwirtschaft,
auf;  doch  ist  schon  öfters  darauf  hingewiesen  worden,  daß  diese  Erscheinung ­
  nur  auf  einer  veränderten  Zählung  beruht.  Auch  die  Zahl
der  als  Angestellte  tätigen  Frauen  hat  sich  stark  erhöht.
Im  Handel  und  Verkehr  waren:

1895

1907

Selbständige

200  000  =  23,5%

250  000  =  19,7%

Angestellte

10  000  =  1,2%

80  000  =  6,3%

Familienangehörige

90  000  =  10,6%

230  000  =  18,1%

Arbeiterinnen

270  000  =  31,8%

370  000  =  29,1%

Dienstboten

280  000  =  32,7%

340  000  =  26,8%

850  000  =100  %

1  270  000  =100  %

Im  Handel  und  Verkehr  ist  zwar  die  Zahl  der  Selbständigen  im
Verhältnis  zu  der  der  Gesamtheschäftigten  gesunken,  aber  entgegen
der  sonst  bemerkbaren  Abnahme  zeigt  sich  in  den  absoluten  Ziffern
eine  Zunahme.  Im  Handelsgewerbe  liegt  die  Tätigkeit  der  Frau  als
Selbständige  vorzugsweise  im  Kleinhandel,  und  da  läßt  sich  allerdings
ein  Zugang  von  Frauen  vermuten,  denn  dieser  Zweig  gewinnt  natürlich
mit  wachsender  Bevölkerung  an  Ausdehnung.  Sehr  viele  Frauen,  die
auf  Erwerb  angewiesen  sind,  eröffnen  einen  kleinen  Laden,  um  so
schlecht  und  recht  ihren  Lebensunterhalt  zu  verdienen.  Diese  Läden
sind  meist  für  den  Bedarf  der  unteren  Bevölkerungsklassen  zugeschnitten
und  legen  kein  Zeugnis  ah  für  die  Unternehmungslust  und  den  Wagemut,
sondern  von  dem  Bestreben  der  Inhaberin,  sich  allein  durch  das  Leben
zu  helfen.  Eine  recht  beträchtliche  Steigerung  zeigen  die  Ziffern  für
die  Angestellten;  denn  gerade  im  Handelsgewerbe  hat  sich  der  Frau  als

*)  Die  Zahlen  von  1882  sind  wegen  der  seit  der  Zählung  von  1895  genaueren
Erfassung  der  mithelfenden  weiblichen  Berufszugehörigen  nicht  mehr  vergleichbar.
        <pb n="12" />
        kaufmännischer  Angestellten  ein  weites  Tätigkeitsgebiet  erschlossen.
Die  kaufmännische  Tätigkeit  nimmt  auch  eine  erhebliche  Anzahl
helfender  weiblicher  Familienmitglieder  in  Anspruch;  im  Klein-  und
Mittelbetrieb  vor  allem  werden  die  weiblichen  Angehörigen  beschäftigt.
Allerdings  dürfte  die  Steigerung  den  Tatsachen  nicht  entsprechen,  da
auch  schon  früher  Frauen  im  Geschäft  des  Mannes  oder  Vaters  tätig
gewesen,  aber  erst  bei  der  letzten  Gewerbezählung  gesondert  aufgeführt
worden  sind.  Eine  starke  Bedeutung  hat  das  Handelsgewerbe  auch  für
die  Arbeiterinnen;  das  sind  allerdings  in  den  wenigsten  Fällen  Arbeiterinnen ­
  in  des  Wortes  üblichem  Sinn,  sondern  die  Statistik  zählt  hierher
auch  einen  Teil  der  Handlungsgehilfinnen:  die  Verkäuferinnen.  Daß
deren  Zahl  aber  einen  recht  erheblichen  Anteil  an  der  gesamten  Beschäftigung ­
  der  Frauen  im  Handelsgewerbe  hat,  ist  bei  der  Entwicklung,
die  vor  allem  der  Kleinverkauf  im  Großbetrieb  genommen  hat,  erklärlich. ­
  Trotzdem  hat  aber  prozentual  eine  Abnahme  stattgefunden;  da
der  Markt  mit  Verkäuferinnen  gesättigt  erscheint,  so  wenden  sich  die
überzähligen  Kräfte  anderen  Beschäftigungen  zu.  Auch  die  große  Zahl
von  Dienstboten,  die  das  Handelsgewerbe  beschäftigt,  ist  verständlich,
wenn  man  berücksichtigt,  daß  in  Klein-  und  Mittelbetrieben  vielfach
Dienstboten  die  Verkäuferinnen  ersetzen  müssen.
Die  größte  Zahl  von  Angestellten  beschäftigt  Handel  und  Verkehr.
Es  waren  1907  tätig  im  Handel  und  Verkehr
als  Büroangestellte  80  000  ==  8,6%
,,  Verkäuferinnen  210  000  =22,6%
aller  hier  hauptberuflich  tätigen  Frauen.
Im  ganzen  ist  also  ungefähr  ein  Drittel  aller  im  Handel  und  Verkehr
tätigen  Frauen  als  Handlungsgehilfin  beschäftigt.
Auf  die  Berufsgruppen  dieser  Berufsabteilung  entfallen:

vom
Büropersonal

vom
Verkaufspersonal

auf  das  Handelsgewerbe.  .  .

48  609  =  61,3%

173  611  =  82,0%

„  „  Versicherungsgewerbe

3  359  =  3,7%

16  =  0,4%

„  „  Verkehrsgewerbe  .  .

24  599  =  31,3%

5  072  =  2,4%

„  Gast-  und  Schankwirtsch.

3  122  =  3,7%

32  496  =  15,2%

79  689  =  100%

211  195  =100  %

Die  Hauptmasse  der  im  Handel  und  Verkehr  tätigen  Frauen  entfällt ­
  auf  das  Handelsgewerbe.  Daher  läßt  sich  aus  den  Verhältnissen
dieser  Gruppe  ein  ziemlich  genauer  Schluß  auf  die  Lage  der  Allgemeinheit ­
  ziehen.  Für  das  Kontorpersonal  besonders  sind  die  Verhältnisse
dieser  einen  Berufsgruppe  maßgebend  für  alle  anderen,  da  ein  steter
        <pb n="13" />
        17

Austausch  stattfindet  und  dieser  sich  nur  vollziehen  kann,  wenn  die
Verhältnisse  annähernd  gleich  sind.
Bei  einer  Betrachtung  der  Lage  der  Cg-Personen 1 )  im  Handelsgewerbe
handelt  es  sich  nur  um  Verkäuferinnen;  die  Statistik  versteht  aber  unter
diesen  Personen  in  Gast-  und  Schankwirtsehaften  die  Kellnerinnen.
Deren  Verhältnisse  sind  aber  so  wesentlich  anders,  daß  selbstverständlich ­
  die  Ergebnisse  für  die  c 2 -Personen  des  Handelsgewerbes,  d.  h.  also
für  die  Verkäuferinnen,  keineswegs  für  die  c 2 -Personen  der  Gast-  und
Schankwirtschaften  zutreffen.
Davon  abgesehen  gibt  die  Ermittlung  über  die  Lage  der  Angestellten
im  Handelsgewerbe  demnach  einen  Maßstab  für  die  Beurteilung  des
Kontor-  und  Verkaufspersonals  in  allen  anderen  Betrieben,  und  es  ist
anzunehmen,  daß  die  für  die  Gruppe  C:  Handel  und  Verkehr,  allgemein
geltenden  Bedingungen  sich  auch  bei  einer  nicht  die  Gesamtheit  umfassenden ­
  Betrachtung  ergeben.
Im  Handelsgewerbe  waren  tätig:

vom
Büropersonal

vom
Verkaufspersonal

I.  Waren-  und  Produktenhandel  im
stehenden  Gewerbebetrieb  .  .  .

38  478  =  79,2%

171  141  =  98,3%

II.  Geld-  und  Kredithandel  ....

2  695  =  5,6%

60  =  —

III.  Buch-,  Kunst-  und  Musikalienhandel, ­
  einschließlich  Verlag,  Antiquariatshandel, ­
  Leihbibliotheken  .  .

3  063  =  6,4%

1  798  =  1,2%

IV.  Zeitungsverlag  und  -Spedition,  auch
Zeitungsexpedition

1052  =  2,1%

119  =  —

V.  Hausierhandel  (einschließlich
Straßenhandel)

4  =  —

207  =  —

VI.  Handelsvermittlung  (Makler  [ausgenommen ­
  Schiffs-  und  Assekuranzmakler], ­
  Kommissionäre,
Agenten  [Versicherungs-  und
Schiffsagenten])

1889  =  3,7%

173  =  —

VII.  Hilfsgewerbe  des  Handels  (Stauer,
Schauerleute,  Markthelfer,  Messer,
Wieger,  Packer,  Sackträger  usw.)

102  =  0,2%

15  =  —

VIII.  Versteigerung,  Verleihung,  Aufbewahrung
  .

126  =  0,2%

39  =  —

IX.  Stellenvermittlung

142  =  0,3%

28  =  —

X.  Anzeigenvermittlung,  Auskunftbüros


1058  =  2,3%

31  =  —

48  609  =  100  %

173  611  =  100  %

x )  Unter  c 2 -Personen  im  Handelsgewerbe  versteht  die  Statistik:  Handlungsgehilfen ­
  und  Kommisin  Ladengeschäften,  Verkäufer,  Ladenmädchen,  auchLehrlinge.
        <pb n="14" />
        Für  das  Verkaufspersonal  ist  maßgebend  nur  der  Waren-  und
Produktenhandel,  alle  anderen  Berufsarten  beschäftigten  Handlungsgehilfinnen ­
  dieser  Art  nur  in  ganz  verschwindendem  Maße.  Auch  für
die  Kontoristinnen  hat  der  Waren-  und  Produktenhandel  die  Hauptbedeutung. ­
  Bei  abweichenden  Ergebnissen  für  die  einzelnen  Berufsarten
wird  also  immer  zu  berücksichtigen  sein,  daß  für  eine  Beurteilung  der
Lage  fast  ausschließlich  der  Waren-  und  Produktenhandel  in  Betracht
kommt.
Da  Frauenarbeit  sich  so  auffallend  auf  ein  Gebiet  des  Handelsgewerbes ­
  beschränkt,  so  fragt  es  sich,  ob  diese  Konzentrationsbewegung
der  Frauenarbeit  eine  entsprechende  Erscheinung  in  der  Arbeit  des
männlichen  Geschlechtes  im  Handelsgewerbe  biete,  oder  ob  hier  besondere ­
  Gründe  vorliegen.
Von  100  Erwerbstätigen  waren  Frauen  im

beim
Büropersonal

beim
Verkaufspersonal ­


I.  Waren-  und  Produktenhandel

20,9  %

43,6%

*  II.  Geld-  und  Kredithandel

6.1  %

3,5%

III.  Buch-,  Kunsthandel

25,0%

20,2  %

IV.  Zeitungsverlag,  -Spedition

25,0%

20,0%

V.  Hausierhandel

20,0%

31,3%

VI.  Handelsvermittlung

20,0%

15,4%

VII.  Hilfsgewerbe  des  Handels

4,5%

4,0%

VIII.  Versteigerung,  Verleihung

7,1  %

11,1%

IX.  Stellenvermittlung

28,0%

49,1  %

X.  Anzeigenvermittlung

31,4%

13,0%

Handelsgewerbe  .  .

18,3%

42,8  %

Für  das  Kontorpersonal  treten  der  Geld-  und  Kredithandel,  die
Hilfsgewerbe  des  Handels  und  die  Versteigerung  an  Bedeutung  gänzlich ­
  zurück.  Frauenarbeit  ist  in  diesen  Berufen  eine  Ausnahme  teils
aus  Gründen,  die  in  der  Natur  der  Beschäftigung  liegen,  teils  nur  aus
Widerstand  gegen  die  Verwendung  weiblicher  Kräfte,  teils  aus  Gründen,
die  ihre  Ursache  in  der  gesetzlichen  Beschränkung  der  Frauenarbeit
haben.  Bis  jetzt  ist  die  Frauenarbeit  im  Kontor  noch  nicht  völlig  eingebürgert, ­
  kaum  20%  aller  im  Büro  tätigen  Personen  sind  Frauen.
Dagegen  ist  die  Verwendung  als  Verkäuferin  sehr  häufig,  da  das
weibliche  Geschlecht  gerade  hierfür  besonders  geeignet  ist.  Die  größte
Bedeutung  hat  das  Stellenvermittlungsgewerbe,  das  zum  weitaus  größten
Teil  ein  Gebiet  der  Frauentätigkeit  ist.  Bei  den  anderen  Berufsarten
ist  im  allgemeinen  die  Verwendung  von  Frauenkräften  ziemlich  gleichmäßig ­
  .  •
        <pb n="15" />
        19

2*

Aber  selbst  im  Handelsgewerbe,  wo  doch  die  weiblichen  Angestellten
die  stärkste  Zunahme  erfahren  haben  und  die  meiste  Verwendung
finden,  bilden  die  männlichen  Angestellten  noch  die  große  Überzahl.
Das  zeigt,  daß  Frauenarbeit  keineswegs  die  Männerarbeit  verdrängt.
Anfeindungen  der  Frauenarbeit  aus  diesem  Gesichtspunkt  heraus  sind
nach  diesen  minimalen  Zahlen  für  die  Beschäftigung  nicht  herzuleiten;
wohl  aber  sind  andere  Gründe,  die  gegen  eine  Arbeit  der  Frauen  in
kaufmännischen  Berufen  angeführt  werden,  wie  Mangel  an  Bildung,
geringe  Herkunft,  nicht  so  ganz  ohne  weiteres  zu  verwerfen,  da  die
folgenden  Betrachtungen  leider  zeigen,  daß  diese  Vorwürfe  nicht
grundlos  sind.
        <pb n="16" />
        2.  Kapitel.
Soziale  Herkunft,  Alter  und  Familienstand*
A.  Soziale  Herkunft.
Eine  wichtige  Frage  bei  der  Behandlung  der  Frauenarbeit  im
Handelsgewerbe  wie  überhaupt  bei  jeder  Erwerbsarbeit  ist  die  nach  der
sozialen  Herkunft,  deren  Einfluß  auf  das  Ansehen  und  die  Lohnverhältnisse ­
  einer  Berufsklasse  nicht  zu  unterschätzen  ist.  Denn  die  Lebensansprüche ­
  sind  zum  großen  Teil  ein  Produkt  der  gesellschaftlichen
Herkunft  und  ausschlaggebend  für  die  Lohnforderung.  Man  geht  wohl
nicht  fehl,  wenn  man  im  allgemeinen  behauptet:  Je  niedriger  die  Bevölkerungsschicht, ­
  die  die  überwiegende  Mehrheit  der  Berufszugehörigen
stellt,  desto  niedriger  auch  die  Lohnforderungen  infolge  der  geringeren
geistigen  wie  leiblichen  Bedürfnisse.
Amtliche  Erhebungen  auf  diesem  Gebiete  liegen  bis  jetzt  leider  noch
nicht  vor,  private  Enqueten  können  aber  immer  nur  schwer  den  wahren
Sachverhalt  ermitteln.  Es  stellen  sich  ihnen  erhebliche  Schwierigkeiten ­
  entgegen,  vor  allem  das  Mißtrauen  und  die  Scheu  der  Angestellten, ­
  ihre  häuslichen  Verhältnisse  an  die  breite  Öffentlichkeit  zu
bringen  und  Femerstehenden  Auskunft  über  ihre  Herkunft  zu  geben,
aus  deren  Kreis  sie  durch  ihren  Beruf  herausgewachsen  sind.  Das  zeigt,
sich  umso  mehr,  je  niedrigeren  Bevölkerungskreisen  die  Angestellten
entstammen.  Der  Beruf  der  Kontoristin  und  Verkäuferin  steht  in  dem
Ansehen  einer  höheren  sozialen  Stellung  als  der  der  handarbeitenden
Klassen,  und  daher  erscheinen  ihnen  Fragen  über  die  Herkunft  oft
als  ein  Eingriff  in  ihre  eigensten  Angelegenheiten.  Sehr  oft  wird  hinter
dem  aufrichtigen  Interesse,  das  zu  solchen  Ermittlungen  veranlaßt,
ein  unangenehmer  Nebenzweck  vermutet.  Zuweilen  werden  auch  wissent»
lieh  falsche  Angaben  gemacht,  weil  man  glaubt,  auf  diese  Art  irgendeinen ­
  Vorteil  zu  erlangen.  Leichter  zugänglich  zeigen  sich  die  Angestellten ­
  ihren  Organisationen  gegenüber,  da  hier  von  vornherein  nur
sachliches  Interesse  vermutet  wird,  und  die  Mitglieder  wissen,  daß  ihre
Mitteilungen  streng  vertraulich  behandelt  werden.
Ein  weiterer  Fehler  liegt  darin,  daß  nie  die  ganze  Masse  der  Angestellten ­
  von  einer  Privatenquete  erfaßt  werden  kann.  Privatpersonen,
die  sich  mit  der  Ermittlung  dieser  Tatsachen  befassen,  beschränken  sich
meist  auf  eine  kleine  Gruppe  von  Angestellten  in  einer  bestimmten
        <pb n="17" />
        21

Stadt.  Auch  die  Angestellten,verbände  haben  bisher  keine  Ergebnisse
für  das  ganze  Reich  zusammengestellt;  sie  müssen  sich  auf  die  Orte
beschränken,  in  denen  sie  Zweigvereine  haben,  denn  nur  von  ihren
Mitgliedern  können  sie  eine  Antwort  erwarten.  Der  Kreis  der  Angestellten, ­
  die  bei  einer  solchen  Untersuchung  erfaßt  werden,  ist  gering,
da  in  den  einzelnen  Verbänden  trotz  der  oft  erheblichen  Mitgliederzahl
idoch  nur  ein  kleiner  Teil  der  Gesamtangestellten  vereinigt  ist.  Wegen
der  großen  Kosten  und  Mühewaltung  kann  nur  ausnahmsweise  eine
allgemeine  Umfrage  abgehalten  werden;  als  Quellen  können  oft  nur
Auszüge  und  Zusammenstellungen  aus  den  Papieren  der  Bewerberinnen ­
  beim  Stellennachweis  der  Verbände  verwertet  werden.  Den
Stellennachweis  benutzen  aber  häufiger  die  weniger  brauchbaren  Kräfte,
da  tüchtige  Angestellte  nur  ungern  entlassen  werden.  Die  Angaben
der  Stellenvermittlung  liefern  daher  ein  unzutreffendes,  einseitiges
Bild.  Außerdem  treten  die  unteren  Schichten  einer  Berufsklasse
selten  in  eine  Organisation  ein,  so  daß  auch  diese  unberücksichtigt
bleiben.  Man  kann  also  im  allgemeinen  behaupten,  daß  nur  die  Mittelschicht ­
  der  Angestellten  erfaßt  wird.  Die  besten  Kräfte  benutzen
den  Nachweis  nicht,  weil  sie  es  nicht  nötig  haben,  die  schlechtesten,
weil  nur  Mitgliedern  die  Stellenvermittlung  zusteht.  Diese  Mittelschicht
ist  nun  aber  keineswegs  gleich  Mittelstand  zu  setzen.  Man  kann  im
Gegenteil  oft  beobachten,  daß  gerade  die  Töchter  aus  höheren  Kreisen
weniger  leistungsfähig  sind  als  der  Durchschnitt.  Sie  greifen  oft  erst
zu  einem  Beruf,  wenn  die  Not  sie  dazu  zwingt,  und  entschließen  sich
dann  gern  zu  dem  der  Handlungsgehilfin,  der  mit  der  höheren  sozialen
Bewertung  auch  die  Möglichkeit  einer  schnellen  Ausbildung  bietet.
Mit  den  schnell  erworbenen  Vorkenntnissen  können  sie  nur  selten
dauernde  und  gut  bezahlte  Stellungen  finden,  wenn  sie  nicht  persönlicher ­
  Eifer  veranlaßt,  die  Lücken  in  der  Vorbildung  auszufüllen.
Sie  werden  infolgedessen  zu  häufigerem  Wechsel  gezwungen  sein  und
damit  auch  häufiger  in  der  Statistik  erscheinen.  Andererseits  hat  aber
die  Tochter  höherer  Stände  selten  so  viel  kollegiales  Gefühl  wie  die
Arbeitertochter,  die  doch  meist  im  Eltemhause  den  Geist  des  gewerkschaftlichen ­
  Zusammenschlusses  kennen  lernt.  Fehler  nach  der  einen
oder  anderen  Seite  sind  also  unvermeidlich,  aber  sie  sind  nicht  so  bedeutend ­
  und  gleichen  sich  zu  einem  so  großen  Teil  aus,  daß  sie  wenigstens ­
  einen  annähernd  richtigen  Schluß  auf  die  Gesamtheit  zulassen.
Die  Tabellen  geben  immerhin  ein  anschauliches,  wenn  auch  etwas
verschobenes  Bild  von  der  sozialen  Herkunft  der  Handlungsgehilfin.
Die  erste  Tabelle,  die  vom  „Kaufmännischen  Verband  für  weibliche ­
  Angestellte“  zusammengestellt  ist,  erfaßt  Berliner  Verhältnisse.
Der  Verband  begründet  diese  Beschränkung  damit,  daß  in  Berlin  die
        <pb n="18" />
        22

Hauptmasse  seiner  Mitglieder  tätig  sei,  und  daß  er  in  Berlin  zwei  Dritte!
der  ansässigen  Berufszugehörigen  umfasse,  demnach  also  für  Berlin
ein  ziemlich  genaues  Bild  geben  kann.
Danach  waren  1903

unter  dem

Töchter  von
1.  Höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.
2.  Fabrikanten,  Kaufleuten  u.  ä.  .  .
.3.  Subaltembeamten
4.  Kaufmännischen  Angestellten  .  .
5.  Handwerkern,  Land-  und  Gastwirten  u.  ä
6.  Werkführern,  Inspektoren  ....
7.  Unterbeamten
8.  Gesellen,  Arbeitern,  Dienern  .  .  .
9.  Sonstigen  Angestellten
10.  Verschiedenen  (Rentiers,  Hausverwal-Büro

 ­

%

Verkaufspersonal ­

0/
Io

7,0
32,5

39,5

2,6]
20,0

22,6

10,0

4,5

3,8
24,1

41,7

3,1
22,0

32,2-3,8



2,6

7,4

8,7

10,1

33,6

0,8

1,0

2,8

1,0

Beim  Kontorpersonal  ist  danach  die  Beteiligung  der  Töchter  von
höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.  verhältnismäßig  gering,  die  Zahl  der
Töchter  von  Fabrikanten  und  Kaufleuten  dagegen  beträgt  fasü  ein
Drittel.  Allerdings  ist  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  die  Familien
der  Fabrikanten  und  Kaufleute  auch  weit  zahlreicher  sind  als  die  der
höheren  Beamten,  Ärzte  usw.;  doch  bleibt  trotzdem  ein  Unterschied
in  der  Beteiligung  bestehen.  Die  Töchter  aller  dieser  Stände  ergreifen
meist  erst  einen  Beruf,  wenn  die  Not  es  fordert.  Von  den  Töchtern
höherer  Beamten,  Ärzten  u.  ä.  wird  der  kaufmännische  Beruf  vielfach ­
  noch  nicht  als  standesgemäß  betrachtet,  sie  suchen  daher  in  anderen ­
  Berufen  Unterkommen.  Für  die  Tochter  eines  Fabrikanten
oder  Kaufmannes  liegt  aber  gerade  die  Tätigkeit  im  Handelsgewerbe
sehr  nahe,  da  sie  aus  beruflich  verwandten  Kreisen  stammt.  In  diesen
persönlichen  Gründen  liegt  wohl  eine  wesentliche  Ursache  für  die
relativ  sehr  starke  Beteiligung  dieser  Kreise.  Desto  erstaunlicher  ist
die  geringe  Beteiligung  einer  Gruppe,  die  zu  der  Stellung  der  Kontoristin ­
  und  Verkäuferin  in  noch  engerer  Beziehung  steht:  die  der  Töchter
von  kaufmännischen  Angestellten.  Man  müßte  doch  annehmen,  daß
die  Töchter  dieser  Kreise,  die  fast  alle  auf  Erwerb  angewiesen  sind,
stark  vertreten  wären.  Es  herrscht  hier  zum  Teil  wohl  auch  das  Bestreben, ­
  die  Kinder  einen  anderen  Beruf  als  den  des  Vaters  ergreifen
zu  lassen  und  wenn  möglich  über  den  Stand  der  Eltern  zu  erheben.
Der  Hauptgrund  ist  wohl  aber  darin  zu  suchen,  daß  als  Kaufmann
sehr  viele  Väter  angegeben  werden,  die  tatsächlich  nur  kaufmännische
        <pb n="19" />
        —  23  —

Angestellte  sind.  Zahlreich  ist  dann  wieder  die  Beteiligung  der  Töchter  von
Handwerkern,  Gast-  und  Landwirten;  auch  für  die  Arbeiter-  und  Unterbeamtentochter ­
  gewinnt  die  Tätigkeit  als  Kontoristin  an  Bedeutung.
Da  die  Tätigkeit  im  Kontor  in  höherer  Achtung  steht  als  die  im
Verkauf,  ist  der  Anteil  der  höheren  Schichten  beim  Verkaufspersonal
bedeutend  geringer.  Bei  dem  Mittelstand  ist  der  Unterschied  kleiner,
wohl  aber  ist  die  Beteiligung  der  besseren  Kreise  innerhalb  dieser
Gruppe  geringer.  Die  Gruppe  der  kaufmännischen  Angestellten  ist
hier  ähnlich  gering  vertreten  wie  beim  Kontorpersonal.  Auch  bei
den  Handwerkertöchtem  bleibt  die  Beteiligung  fast  gleich.  Hier  ist
die  fast  gleiche  Einschätzung  der  Tätigkeit  im  Verkauf  und  Kontor
wohl  daraus  zu  erklären,  daß  die  Töchter  von  Handwerkern  und  Gastwirten ­
  im  Verkehr  mit  dem  kaufenden  Publikum  von  Kindheit  an  geübt
sind  und  diese  Fertigkeit  verwenden,  um  die  Kosten  für  die  Ausbildung
zu  sparen.  Ganz  bedeutend  stärker  als  beim  Kontorpersonal  ist  beim
Verkaufspersonal  die  Arbeitertochter  vertreten.  Es  besteht  in  Arbeiterkreisen ­
  vielfach  das  Bestreben,  die  Tochter  möglichst  nicht  Arbeiterin
werden,  sondern  den  kaufmännischen  Beruf  ergreifen  zu  lassen.  Vor
allem  macht  sich  bis  jetzt  diese  Bewegung  in  den  Kreisen  der  gelernten
Arbeiter  geltend.  Die  untersten  Schichten  der  Bevölkerung  sind  es
also  immerhin  noch  nicht,  die  die  Kontorstellen  besetzen.  Der  Beruf
als  Verkäuferin  wird  aber  doch  mehr  und  mehr  fast  ein  Vorrecht  der
niederen  Klassen,  die  Tochter  höherer  Stände  wendet  sich  mehr  der
Tätigkeit  im  Kontor  zu.
Einen  Überblick  über  die  Verschiebung  in  der  Beteiligung  der
einzelnen  Kreise  gibt  eine  Gegenüberstellung  dieser  Tabelle  mit  einer
Statistik  des  „Kaufmännischen  Verbandes“  aus  dem  Jahr  1897.
Es  waren

beim

beim

Töchter  von

Büropersonal

Verkaufspersonal

1897

1903

1897

1903

%

«/o

%

%

1.  Höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.

11,0

7,0

2,8

2,6

2.  Fabrikanten,  Kaufleuten  u.  ä.  .

37,6

32,5

24,5

20,0

3.  Subalternbeamten

8,4

10,0

3,6

4,5

4.  Kaufmännischen  Angestellten.  .
5.  Handwerkern,  Gast-  und  Land-2,5



3,8

2,4

3,1

wirten  u.  ä.

24,3

21,4

31,8

22,0

6.  Werkführern,  Inspektoren  .  .  .

3,5

3,8

6,5

2,6

7.  Unterbeamten

4,7

7,4

12,3

8,7

8.  Gesellen,  Arbeitern,  Dienern  .  .

4,1

10,1

13,1

33,6

9.  Sonstigen  Angestellten
10.  Verschiedenen  (Rentiers,  Ver-0,6



0,8

0,6

1,0

waltern  u.  ä.)

2,7

2,8

2,2

1,0
        <pb n="20" />
        24

Bei  der  Betrachtung  der  Tabellen  für  das  Büropersonal  ist  deutlich
bemerkbar  die  steigende  Anteilnahme  des  Arbeiterstandes  an  dem
gesellschaftlich  höher  gewerteten  kaufmännischen  Beruf.  Das  Übergewicht ­
  der  bürgerlichen  Schichten  gegenüber  dem  Arbeiterstand  ist
zwar  noch  bestehen  geblieben,  aber  doch  bedeutend  geringer  geworden.
Die  Beteiligung  der  oberen  Schicht  hat  von  1897—1903  erheblich  abgenommen. ­
  Damit  ist  aber  natürlich  keine  zahlenmäßige  Abnahme
der  aus  diesen  Kreisen  stammenden  Angehörigen  verbunden,  man
kann  vielmehr  beobachten,  daß  die  Töchter  höherer  Stände  noch
immer  gern  zu  diesem  Beruf  greifen,  der  als  standesgemäß  angesehen
zu  werden  anfängt.  Aber  die  Abnahme  ist  prozentual  zu  bemerken,
da  die  aus  niederen  Schichten  hervorgehenden  Angestellten  in  solchem
Umfange  die  Tätigkeit  im  Kontor  suchen,  daß  sie  an  Zahl  die  anderen
bald  erreicht  haben  werden.
Noch  deutlicher  zeigt  sich  diese  Entwicklung  beim  Verkaufspersonal; ­
  1897  stellen  die  höheren  und  Mittelschichten  die  Hauptmasse
der  Verkäuferinnen.  1903  zeigt  sich  schon  die  stark  gewachsene  Anteilnahme ­
  der  Arbeiterbevölkerung.  Sie  haben  die  höheren  Stände  der
Zahl  nach  bald  erreicht,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  der  Anteil  der
Arbeiterklasse  noch  wesentlich  seitdem  gestiegen  ist.
Dieses  stete  Vordringen  der  Arbeiterkreise  hat  ein  Herabsinken
im  Ansehen  des  Berufes  zur  Folge.  Je  weiter  die  Arbeitertochter  sich
hier  betätigt,  desto  mehr  verzichtet  die  Tochter  aus  höheren  Ständen
auf  diesen  Beruf.  Die  Beschäftigung  als  Verkäuferin  wird  deshalb
als  nicht  mel?.r  standesgemäß  gemieden  und  jetzt  lieber  eine  Stellung
als  Kontoristin  gesucht.  Aber  auch  hier  geht  das  Einrücken  des  Arbeiterstandes ­
  weiter,  je  mehr  das  Ansehen  des  Verkäuferinnenberufes  sinkt.
Dieses  Auf  rücken  der  untersten  Klassen  in  höher  bewertete  Berufe  ist  aber
kein  Zeichen  einer  wirklichen  Auf  wärtsentwicklung;  denn  nicht  gelernte,
sondern  ungelernte  Kräfte  drängen  hier  nach  und  tragen  auch  dadurch  bei
zu  einer  Verschlechterung  der  Arbeitsbedingungen  und  des  Ansehens.
Das  Kontorpersonal  kann  ohne  höhere  Schulbildung  in  kürzester
Zeit  auf  den  sogenannten  Pressen  die  notwendigste  Ausbildung  erhalten. ­
  Da  die  Kosten  gering  sind,  so  können  selbst  die  niederen
Stände  ihre  Töchter  zu  Kontoristinnen  ausbilden  lassen.  Jede  Gründlichkeit ­
  ist  aber  bei  dieser  Art  des  Unterrichtes  ausgeschlossen  und
Heranziehen  ungeeigneter  Elemente  die  notwendige  Folge.
Auch  beim  Verkaufspersonal  liegt  die  Schuld  an  der  wachsenden
Beteiligung  des  Arbeiterstandes  in  der  Zunahme  ungelernter  Kräfte.
Da  die  Ausbildung  nicht  einmal  Kosten  verursacht,  sondern  während
der  Lehrzeit  in  den  meisten  Fällen  sofort  eine  Barvergütung  gezahlt
wird,  so  ist  die  Verlockung  sehr  groß.
        <pb n="21" />
        25

Diese  Entwicklung,  die  steigende  Beteiligung  der  arbeitenden
Klassen  am  kaufmännischen  Beruf,  zeigt  sich  überall.  Die  neueste
Erhebung  über  die  soziale  Herkunft  stammt  aus  dem  Jahre  1909  und
-wurde  veranstaltet  von  den  „Verbündeten  kaufmännischen  Vereinen“.
Danach  waren
unter  dem

Töchter  von

Büropersonal ­

%

Verkaufspersonal ­

%

1.

Höheren  Beamten,  Ärzten  u.  a.  ...

4,6

■22,7

0,6

}  14,7

2.

Fabrikanten,  Kaufleuten  u.  ä

18,1

13,4

3.

Subaltembeamten

10,5

4,8

4.

Kaufmännischen  Angestellten  ....

4,6

39,3

5,7

40,1

5.

Handwerkern,  Gast-  u.  Landwirten  u.  ä.

16,9

22,9

6.

Werkführern,  Inspektoren

7,3

6,3

7.

Unterbeamten  .

10,5

10,4

8.

Gesellen,  Dienern,  Arbeitern

18,8

29,6

9.

Sonstigen  Angestellten

2,6

2,7

10.

Verschiedenen  (Rentiers,  Verwaltern
usw.)

5,8

3,6

1777  =100%  335  =100%
Zunächst  zeigt  die  Tabelle,  daß  in  dem  Verein  die  Hauptmasse
■aller  Mitglieder  Kontoristinnen,  also  die  höhere  Schicht  der  Angestelltenschaft, ­
  sind.  Die  Tendenz,  die  sich  schon  aus  den  Angaben  des  Berliner ­
  Verbandes  ergab,  bestätigt  sich  hier:  Das  immer  weitere  Zurücktreten ­
  der  oberen  Schichten  und  das  Vordringen  des  unteren  Mittelstandes ­
  und  der  Arbeiterbevölkerung.  Ganz  so  gewaltig  wird  der
Unterschied  aber  in  den  6  Jahren  nicht  geworden  sein,  ein  gut  Teil
läßt  sich  erklären  aus  der  Art  der  Erhebung.  Die  „Verbündeten  kaufmännischen ­
  Vereine“  versuchten  aus  allen  Orten,  an  denen  Zweigverbände ­
  bestanden,  Material  zu  erlangen;  der  Berliner  Verband  berücksichtigte ­
  wesentlich  Berliner  Verhältnisse.  In  den  Klein-  und
Mittelstädten  ist  es  aber  für  die  Tochter  aus  besseren  Kreisen  sehr
oft  noch  verpönt,  einen  Beruf  zu  ergreifen;  zwingt  die  Not  doch  zum
Erwerb,  so  wird  vielfach  lieber  schlecht  gelohnte  Heimarbeit,  die  niemand ­
  sieht,  übernommen,  anstatt  daß  man  sich  dazu  versteht,  eine
in  den  meisten  Eällen,  selbst  unter  den  ungünstigsten  Verhältnissen
■doch  noch  besser  bezahlte  Stellung  anzunehmen.  In  Berlin  aber  ist
jum  Teil  diese  Geringschätzung  der  weiblichen  Erwerbsarbeit  schon
-überwunden,  andrerseits  ist  es  auch  in  einer  derartigen  Großstadt
leicht  möglich,  zu  verbergen,  daß  man  erwerbstätig  ist.
        <pb n="22" />
        26

Die  Beteiligung  des  Mittelstandes  ist  nicht  wesentlich  verschieden*
da  die  Töchter  dieser  Kreise  jetzt  wohl  regelmäßig  einen  Erwerb  ergreifen ­
  und  gern  kaufmännisch  tätig  sind,  weil  die  Ausbildung  leider
vielfach  noch  auf  ein  Minimum  an  Zeit  und  Kosten  herabgedriickt
werden  kann,  und  die  Möglichkeit,  schnell  zu  Brot  zu  kommen,  immernoch ­
  aussichtsreich  ist.  Die  Beteiligung  der  Arbeiterbevölkerung  ist
beim  Kontorpersonal  recht  wesentlich  gestiegen,  beim  Verkaufspersonal
etwas  gefallen.  Für  die  von  den  Berliner  Ergebnissen  abweichende
Tatsache,  daß  Arbeitertöchter  verhältnismäßig  nicht  mehr  so  zahlreich
Beschäftigung  im  Kontor  suchen,  lassen  sich  mehrere  Gründe  anführen. ­
  Besonders  in  den  Großstädten  bevorzugt  selbst  die  Arbeitertochter ­
  die  Kontortätigkeit  gegenüber  der  Beschäftigung  als  Ladnerin.
In  den  Provinzstädten  wird  der  Verkauf  auch  noth  weit  mehr  als  in
Berlin  von  Angehörigen  des  Ladeninhabers  besorgt,  so  daß  ein  starker
bürgerlicher  Einschlag  entsteht.  Außerdem  machte  sich  in  den  letzten
Jahren  eine  Bewegung  geltend,  wieder  gebildetere  Kräfte  zum  Verkehr ­
  mit  der  Kundschaft  zu  verwenden,  und  da  ein  starkes  Bedürfnis
nach  Frauenerwerb  bestand,  so  wurde  dieser  Hinweis  vielfach  befolgt. ­
  Vor  allem  findet  aber  ein  großer  Teil  der  weiblichen  Arbeiterjugend ­
  in  Klein-  und  Mittelstädten  auch  weiterhin  Unterkommen  als
Hauspersonal  oder  als  Arbeiterin.
Eine  Verschiebung  nach  unten  hat  trotzdem  stattgefunden.  Die
Beteiligung  der  unteren  Klassen  ist  vielleicht  noch  stärker,  denn  man
muß  bedenken,  daß  sehr  viele  Angestellte  die  Frage  nach  der  Herkunft
nicht  beantwortet  haben,  und  man  annehmen  kann,  daß  die  soziale
Stellung  der  Väter  dann  weniger  angesehen  ist,  da  sonst  ein  gewisser
Stolz  die  Töchter  veranlaßt  hätte,  Angaben  zu  machen.
Alle  diese  Zahlen  beziehen  sich  selbstverständlich  nicht  nur  auf
die  kaufmännischen  Angestellten  des  Handelsgewerbes,  sondern  auf
das  weibliche  kaufmännische  Personal  überhaupt.  Doch  da  ein  steter
Austausch  zwischen  den  einzelnen  Gewerbegruppen  stattfindet,  ist
ohne  Unterschied  auf  die  Angestellten  des  Handelsgewerbes  anzuwenden, ­
  was  für  die  Allgemeinheit  der  weiblichen  Angestellten  gilt.
Weitere  Erhebungen,  die  für  das  Bureau-  und  Verkaufspersonal
gemeinsam  an  denselben  Orten  veranstaltet  worden  sind,  bestehen
nicht,  private  Ermittlungen  berücksichtigen  entweder  die  eine  oder
die  andere  Gruppe.
Für  das  Bureaupersonal  ist  eine  Zusammenstellung  aus  Leipzig
vom  Jahre  1911  vorhanden.  1912  sind  dann  die  Schülerinnen  der  Mädchen-Handelsschulen ­
  der  Korporation  der  Kaufmannschaft  von  Berlin,
die  sich  dort  zu  Kontoristinnen  ausbildeten,  nach  ihrer  gesellschaftlichen ­
  Herkunft  befragt  worden.
        <pb n="23" />
        Es  waren

nach  den  Angaben  von

Töchter  von  Leipzig  Berlin
%  %
1.  Höheren  Beamten  u.  ä.  (Bin.  auch:  Lehrer)  0,8  2,8
2.  Fabrikanten  und  Kaufleuten  7,2  21,8
3.  Mittleren  Beamten  (Bin.  auch:  höheren)  5,0  22,3
4.  Kaufmännischen  Angestellten  14,5  4,0
5.  Handwerkern,  Gast-  und  Landwirten,
Kleinhändlern  22,7  31,1
6.  Werkmeistern  (Bin.  auch:  gelernt.  Arbeit.)  3,5  11,7
7.  Unterbeamten  .  .  8,9  —
8.  Markthelfem,  Dienern,  gel.  u.  ungel.  Arb.  30,2  —
9.  Musikern,  Kellnern,  Artisten  1,4  —
10.  Verschiedenen  (ohne  Beruf,  Invaliden,
Hausbesitzern  u.  ä.)  5,4  6,1

Ein  relativer  Rückgang  in  der  Beteiligung  der  höheren  Schichten
ist  danach  wohl  nicht  zu  leugnen.  Auffallend  gering  aber  ist  der  Anteil ­
  der  besseren  Kreise  von  Leipzig.  Es  ist  anzunehmen,  daß  der
kaufmännische  Beruf  in  Leipzig  bei  der  Oberschicht  nicht  die  gleiche
Achtung  genießt  wie  in  Berlin,  und  daß  deshalb  die  Töchter  aus  diesen
Kreisen  sich  für  andere  Berufe  entschließen.  In  Berlin  dagegen  ist
die  Zahl  der  Töchter  von  Staats-  und  Gemeindebeamten,  die  im  kaufmännischen ­
  Beruf  stehen,  sehr  groß.  Das  erklärt  sich  wohl  daraus,
daß  die  Unterbeamten  nicht  gesondert  aufgeführt  sind.  Stark  ist
in  Leipzig  der  Mittelstand  vertreten,  besonders  die  kaufmännischen
Angestellten.  Die  von  den  bisher  gemachten  Beobachtungen  abweichende ­
  Tatsache,  daß  auch  die  Angehörigen  des  kaufmännischen
Personals  zahlreich  vertreten  sind,  läßt  sich  wohl  damit  begründen,
daß  in  Leipzig  bei  dieser  Ermittlung  mit  den  Angestellten  selbst  Fühlung ­
  genommen  wurde,  und  daher  festgestellt  werden  konnte,  ob  der
Vater  selbständig  oder  als  Angestellter  kaufmännisch  tätig  war.  Außerdem ­
  beginnt  der  kaufmännische  Beruf  auch  in  diesen  Kreisen  sich
wachsender  Beliebtheit  zu  erfreuen,  da  in  allen  anderen  Berufen  wegen
der  Überfüllung  wenig  Aussicht  auf  Anstellung  und  Fortkommen  besteht. ­
  Auch  der  kleinbürgerliche  Mittelstand  ist  stark  im  Zunehmen
begriffen.  Daß  die  Gruppe:  Gesellen,  Diener,  Arbeiter  in  Berlin  überhaupt ­
  nicht  beteiligt  ist,  dürfte  sich  wohl  hauptsächlich  daraus  herschreiben, ­
  daß  die  Töchter  dieser  Kreise  ihre  Ausbildung  fast  ausschließlich ­
  in  den  Fortbildungsschulen  erhalten.
Die  nächsten  Tabellen  stellen  das  soziale  Niveau  dar,  dem  die
Verkäuferinnen  in  Karlsruhe  und  München  entstammen.  Sie  sind
zusammengestellt  im  Jahre  1903  bzw.  1911.
        <pb n="24" />
        28

Danach  waren

nach  den  Angaben  aus
Karlsruhe  München

1903
%
2,3

1911
%
5,3
3.9
8,5
6.9
18,2
10,3
47,0

Töchter  von
1.  Höheren  Beamten,  Ärzten  (Mnohn.:  Privatbeamten, ­
  Lehrern)
2.  Fabrikanten,  Kaufleuten  12,3
3.  Mittleren  Beamten  3,6
4.  Kaufmännischen  Angestellten  •—
5.  Handwerkern,  Gast-  und  Landwirten  .  .  15,8
6.  Werkführern,  Inspektoren  .......  4,9
7.  Unterbeamten  8,0
8.  Gesellen,  Dienern,  Arbeitern  49,9
9.  Sonstigen  Angestellten  —  —
10.  Verschiedenen  anderen  2,9  —
Hier  ist  die  Arbeiterschaft  noch  stärker  vertreten  als  bei  den
Kontoristinnen.  Dementsprechend  ist  auch  der  prozentuale  Anteil
der  höheren  Schichten  geringer.
Die  Tabellen  lassen  also  den  Schluß  zu,  daß  sowohl  im  Kontor
wie  im  Verkauf  die  Tätigkeit  der  Arbeitertochter  unter  Verdrängung
der  Angestellten  aus  höheren  Kreisen  im  Anwachsen  ist.  Im  Verkäuferinnenberuf ­
  ist  es  dem  Arbeiterstand  schon  gelungen,  die  Hälfte  aller
Stellen  in  seine  Hand  zu  bringen;  im  Kontor  scheint  eine  ähnliche  Entwicklung ­
  vorzugehen,  wenn  auch  bis  jetzt  noch  die  bürgerlichen
Schichten  zweifellos  überwiegen.

B.  Alter  und  Familienstand.
Nicht  unwesentlich  für  die  Beurteilung  der  Leistungsfähigkeit
der  Frauenarbeit  im  Handelsgewerbe  und  der  Lohnhöhe  ist  die  Frage
nach  dem  Alter.  Hierüber  gibt  die  Reichsstatistik  von  1907  Auskunft.
Von  den  kaufmännischen  Angestellten  der  betreffenden  Altersklasse
waren  Personen  weiblichen  Geschlechtes:
unter  dem

Kontor-Verkaufs-





personal

0/
/  0

%

unter  14  Jahren  .  .  .

.  .  .  16,6

35,3

von  14—16  ,,  ....

.  .  .  27,5

38,8

„  16—18

.  .  .  38,1

41,5

„  18—20  „  .  .  .  .

.  .  .  30,9

44,3

„  20-25  „  .  .  .  .

.  .  .  26,9

48,2

„  25—30  ......

.  .  .  15,7

41,8
        <pb n="25" />
        29

unter  dem

Kontor-Verkaufs-





personal

0/
/o

0/
Jo

von  30—40  Jahren

9,4

40,6

„  40—50  „

5,9

34,7

„  50—60  „

5,1

34,4

„  60—70  „

•  2,3

31,7

„  70  und  mehr  Jahren  .  .

3,2

31,9

Beim  Kontorpersonal  ist  hiernach  relativ  die  Anzahl  der  Frauen
am  stärksten  in  der  Altersklasse  16—18  Jahre.  Auffallend  ist  der
geringe  Anteil  der  Frauen  an  der  untersten  Altersstufe.  Das  ist  wohl
damit  zu  erklären,  daß  Kontoristinnen  meistens  keine  praktische,
sondern  eine  theoretische  Ausbildung  erfahren  und  daher  später  als
die  gleichaltrigen  kaufmännischen  Lehrlinge,  die  schon  als  kaufmännisch
tätig  mitgezählt  werden,  in  der  Statistik  erscheinen.  Mit  dem  18.  Jahre
beginnt  ein  Sinken  im  Anteil  der  Frauenarbeit.  Die  Ursache  für  diese
Erscheinung  liegt  wohl  hauptsächlich  darin,  daß  Von  da  an  viele  Frauen
durch  Heirat  ausscheiden  und  die  männlichen  Angestellten  des  Handelsgewerbes ­
  in  diesem  Alter  einen  starken  Zuzug  aus  den  höheren  Schulen
erhalten.
Beim  Verkaufspersonal  ist  auffallend  die  fast  gleichmäßig  starke
Beteiligung  des  weiblichen  Geschlechtes.  In  den  untersten  Altersstufen ­
  ist  diese  Tatsache  wohl  damit  zu  erklären,  daß  infolge  der  geringeren ­
  fachlichen  Ausbildung  es  den  Frauen  schon  in  sehr  jugendlichem ­
  Alter  möglich  ist,  Stellung  zu  finden.  Die  hohe  Anteilsziffer
in  den  späteren  Jahren  ist  wohl  darauf  zurückzuführen,  daß  gerade
aus  dem  Verkäuferberuf  viele  männliche  Angestellte  ausscheiden,  um
sich  selbständig  zu  machen.  Die  Frauen  aber  bleiben  in  der  Kegel  so
lange  abhängig,  bis  sie  ihren  Beruf  ganz  aufgeben.
Aus  diesen  Zahlen  kann  man  aber  nicht  ersehen,  in  welchem
Alter  die  weiblichen  Angestellten  stehen.  Dies  sollen  nun  die  nächsten
Angaben  ermitteln.  Nach  der  Berufs-  und  Gewerbezählung  für  das
Deutsche  Reich  von  1907  standen  unter  den  weiblichen  Angestellten
vom

Kontor-Verkaufs-




%

personal
%

im  Alter  unter  14  Jahren  .  .

.  .  .  .  0,2

0,7

von  14—16  ,,  .  .  ■

12,0

„  16—18  „  .  .  ■

...  15,3

17,2

,,  18—20  ■

,  .  .  .  16,3

16,5
        <pb n="26" />
        30

vom

Kontor-Verkaufs-





personal

%

0/
/  0

von  20—25  Jahren  .  .  .

.  .  30,2

28,1

,,  25  30  „  .  .  .  .

.  .  15,5

12,7

,,  30—40  ,,  .  .  .  .

.  .  11,7

8,2

„  40-50

.  .  3,6

2,7

über  50

.  .  1,9

1,8

100,0

100,0

Die  am  stärksten  besetzten  Altersklassen  beim  Kontorpersonal
liegen  zwischen  16—20  Jahren.  Von  da  ab  erfolgt  dann  die  Abnahme,
offenbar,  weil  gerade  in  dieser  Zeit  die  meisten  Frauen  heiraten  und
damit  ihren  Beruf  fast  stets  aufgeben.  Die  verhältnismäßig  zahlreiche
Verwendung  jüngerer  Kräfte  zeigt,  daß  sehr  viele  Kontoristinnen
bald  nach  Verlassen  der  Schule  eine  Stellung  annehmen  und  auf  jede
gründliche  Ausbildung  verzichten.
Beim  Verkaufspersonal  haben  ebenfalls  die  Altersklassen  von
16—20  Jahren  die  stärkste  Besetzung,  aber  hier  ist  im  Verhältnis
zum  Kontorpersonal  auffallend  die  stärkere  Vertretung  der  untersten
Altersstufen;  dies  beruht  auf  der  Art  der  Fachbildung.  Die  Lehrzeit
nimmt  nur  kurze  Zeit  nach  Verlassen  der  Schule  in  Anspruch,  oft
nicht  mehr  als  ein  Vierteljahr.  Deshalb  kann  die  Frau  schon  in  sehr
jugendlichem  Alter  als  Angestellte  in  der  Statistik  erscheinen,  während
sie  der  Leistung  nach  nur  als  Lehrling  angesprochen  werden  kann.
Die  Altersklassen  über  30  Jahre  sind  aber  schwächer  besetzt  als  bei
den  Kontoristinnen.  Dies  hängt  wohl  damit  zusammen,  daß  sehr  viele
Geschäftsinhaber  ältere  Frauen  nicht  gern  als  Verkäuferinnen  verwenden. ­
  Vielfach  werden  auch,  nur  um  am  Gehalt  zu  sparen,  diese  älteren
Kräfte  entlassen  und  durch  jüngere  und  dadurch  billigere  ersetzt.
Trotzdem  gibt  es  noch  viele  alte  Verkäuferinnen  in  Vertrauens-  und
leitenden  Stellen,  die  man  nur  erfahrenen  und  eingearbeiteten  Kräften
überlassen  kann.
Da  sich  das  auffallend  jugendliche  Alter  der  Verkäuferinnen  aus
der  Schul-  und  der  Art  der  Fachbildung  erklären  läßt,  so  ist  anzunehmen, ­
  daß  auch  beim  Kontorpersonal  das  Alter  durch  die  Vorbildung ­
  beeinflußt  wird.  Erhebungen  des  „Kaufmännischen  Verbandes
für  weibliche  Angestellte“  und  der  „Verbündeten  kaufmännischen
Vereine  für  weibliche  Angestellte“  geben  hierüber  Auskunft.
        <pb n="27" />
        31

Nach  denAngaben  des  K.  V.  f.  w.  A.  hatten  die  Kontorangestellten:

mit  der  Bildung  einer

eines

ein  Alter

praktischen ­

Lehrzeit
%

Handelsschule ­

%

Fortbildungs ­
 ­

%

Presseunter ­
 ­

%

Privatunter ­
 ­

%

keiner
Bildung
%

bis  17

Jahren.  .  .  .

14,8

18,2

26,9

12,7

8,6

2,7

über

17—18

99  ....

8,9

12,8

14,4

6,1

2,6

2,7

99

18—20

99  ....

23,0

21,2

21,3

15,8

10,5

6,7

JJ

20—25

99  ....

29,2

30,3

24,8

31,5

32,9

20,0

99

25—30

99  ....

13,3

11,3

5,9

20,4

19,1

29,3

99

30

99  ....

10,8

6,2

6,7

13,5

26,3

38,6

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

nach  den  Angaben  der  V.  K.  V.  f.  w.  A.

bis  17  Jahren.  .  .  .

13,4

21,0

15,3

19,3

9,6

7,3

über  17—18  ,,  ....

10,1

14,8

8,9

8,8

1,9

2,4

„  18—20  „  ....

20,3

24,3

22,1

18,9

15,4

11,0

„  20—25  „  ....

27,1

24,6

33,7

24,1

19,2

25,6

„  25—30

15,0

10,1

8,4

14,3

23,1

19,5

„  30  „  .  .  .  .

14,1

5,2

11,6

14,5

30,8

34,2

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

100,0

Der  Hauptgrund  für  die  verschiedene  Altershöhe  ist  in  der  Schulbildung ­
  zu  suchen.  Den  Volksschülerinnen  ist  es  selbst  bei  zweijähriger
Ausbildung,  die  noch  keineswegs  die  Regel  bildet,  möglich,  mit  17  Jahren
schon  erwerbstätig  zu  sein.  Eine  starke  Besetzung  der  unteren  Altersstufen ­
  und  geringe  der  oberen  wird  daher  in  allen  Fällen  vorhanden
sein,  in  denen  die  Kontoristinnen  Unterricht  auf  einer  Volksschule  genossen ­
  haben.  Das  zeigen  die  Zahlen  für  die  Kontoristinnen  mit  praktischer ­
  Lehrzeit,  mit  Handels-  oder  Fortbildungsschulbildung,  die  in
der  größeren  Mehrzahl  Volksschulbildung  besitzen.  Einer  besonderen
Erklärung  bedarf  allerdings  die  auffallend  geringe  Besetzung  der  höheren
Altersstufen  unter  den  Fortbildungs-  und  Handelsschülerinnen.  Der
Grund  ist  wohl  darin  zu  suchen,  daß  diese  Anstalten  wesentlich  Einrichtungen ­
  der  letzten  Jahre  sind,  und  die  Mehrzahl  der  ausgebildeten
Schülerinnen  daher  noch  in  jüngerem  Alter"steht.  Die  Fortbildungsschulen ­
  werden  auch  seltener  von  älteren  Frauen  besucht,  da  diese
meist  ihre  Ausbildung  möglichst  schnell  beendet  wissen  wollen  und  sich
auch  mit  eben  schulentlassenen  Mädchen  nur  ungern  auf  dieselbe
Schulbank  setzen.  Vielleicht  darf  auch  vermutet  werden,  daß  für  Fortbildungsschülerinnen, ­
  meistens  Töchter  kleinbürgerlicher  Kreise,  die
Heiratsaussichten  noch  günstiger  sind  als  in  den  höheren  Ständen,
und  daß  diese  Angestellten,  soweit  sie  Töchter  von  Handwerkern  upd
        <pb n="28" />
        32

Kleingewerbetreibenden  sind,  nach  einer  Tätigkeit  in  fremden  Betrieben ­
  wieder  in  das  elterliche  Geschäft  zurückkehren.  In  der  Erscheinung, ­
  daß  Kontoristinnen,  die  durch  eine  praktische  Lehre  ihre
Kenntnisse  erworben  haben,  ein  verhältnismäßig  hohes  Alter  haben,
kommt  zum  Ausdruck,  daß  diese  Sitte  fast  allgemein  stark  im  Abnehmen ­
  begriffen  ist.
Ein  Einfluß  der  Schulbildung  auf  die  Altersziffern  ist  zweifellos
vorhanden,  von  geringerer  Bedeutung  scheint  aber  die  Dauer  des
Fachunterrichtes  zu  sein.  Fast  möchte  man  sogar  behaupten:  je  geringer ­
  die  Fachbildung,  desto  größer  ist  verhältnismäßig  die  Zahl  der
älteren  Kontoristinnen.  Die  Erklärung  hierfür  liegt  darin,  daß  diese
Angestellten  in  der  Mehrzahl  Angehörige  höherer  Kreise  der  Bevölkerung ­
  sind  und  oft  erst  zum  Erwerb  greifen,  wenn  die  Not  es  fordert,
oder  wenn  die  Heiratsaussichten  nicht  mehr  günstig  sind.  Da  dieser
Zwang  vielfach  erst  in  höherem  Alter  eintritt,  so  ist  verständlich,
daß  der  Unterricht  möglichst  abgekürzt  wird,  sei  es,  daß  die  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  es  fordern,  sei  es,  daß  die  Lust  zum  Lernen  nicht
mehr  sehr  groß  ist.  Jüngere  Kräfte  aber  werden  jetzt  fast  regelmäßig
eine  theoretische  oder  praktische  Vorbildung  aufweisen  und  sina  daher
nur  noch  in  Verschwindend  geringer  Menge  in  der  Erhebung  vorhanden. ­
  Die  kleine  Zahl  von  jüngeren  Angestellten  in  diesen  Gruppen
ist  somit  verständlich.

Nun  ist  aber  nicht  so  sehr  das  Alter  an  und  für  sich  maßgebend
für  die  Lohnhöhe  und  Erfahrung  als  vielmehr  das  Dienstalter.
Für  die  Kontoristinnen  ergab  sich  als  Dienstalter
nach  den  Angaben

Jahr  für

des  K.  V.  f.
w.  A.
°/

der  V.  k.  V.
f.  w.  A.
0/

/o
12,9

/o
14,1

13,6

16,4

12,0

13,6

21,5

20,0

28,8

23,9

11,1

12,0

L2

3,3

8,9

5,5

11,6

10,3

27,6

21,4

31,5

29,6

19,1

29,9
        <pb n="29" />
        33

Für  die  Verkäuferinnen  ist  die  Dauer  der  Geschäftstätigkeit  länger
als  für  die  Kontoristinnen.  Zum  Teil  mag  diese  Tatsache  darin  begründet ­
  sein,  daß  die  Tätigkeit  der  Frauen  im  Kontor  jüngeren  Ursprunges ­
  ist  als  die  im  Verkauf,  und  daher  die  Zahl  der  schon  lange
Zeit  berufstätigen  Verkäuferinnen  größer  sein  wird  als  die  der  Kontoristinnen. ­
  Die  Erscheinung  der  verschiedenen  Dauer  der  Tätigkeit
beruht  aber  wohl  zum  wesentlichsten  Teil  darauf,  daß  die  Kontoristinnen
in  der  Regel  später  in  die  Praxis  treten,  da  ihre  Ausbildung  längere
Zeit  in  Anspruch  nimmt.  Daß  tatsächlich  die  Dauer  der  Ausbildung
Einfluß  hat  auf  das  Dienstalter,  zeigen  die  nächsten  Tabellen.
Nach  den  Angaben  des  K.  V.  f.  w.  A.  betrug  bei  den  Kontoristinnen, ­
  die  Unterricht  genossen  hatten  durch  eine

das  Dienstalter

praktische ­

Lehrzeit
0/
/o

Handelsschule ­

%

Fortbildungs ­
 ­

%

Presse
%

Privatunter ­
 ­

%

garkeinen

%

bis  1

Jahr  .  .  .

2,7

17,5

18,3

14,3

12,5

6,3

über  1  „  2

ff  ...

10,0

16,0

18,1

14,1

8,0

6,3

„  2  „  3

„  ...

10,6

15,1

14,3

10,2

11,8

8,8

„  3  „  5

ff  ...

22,8

19,3

21,3

23,7

15,8

15,2

„  5  „  10

ff  ...

35,9

24,6

21,8

28,4

36,8

31,7

„  10  „

ff  ...

18,0

7,5

6,2

9,2

15,1

31,7

bis  1  Jahr  .  .  .

4,9

20,7

12,2

16,5

11,5

über  1  „  2  „  ...

11,5

17,7

13,3

19,3

7,7

,,  2  „  3  ,,  ...

13,1

15,7

14,4

13,7

11,5

„  3  „  5

22,6

19,1

26,6

18,5

19,2

„  5  „  10  „  ...

30,8

18,7

24,5

21,7

25,0

„10  „  •  •  .

17,1

8,0

9,0

10,1

25,0

Nach  den  Angaben  der  V.  k.  V.  f.  w.  A.:
2.4
8.5
7,3
15,9
37,8
28,1
Die  Dauer  der  Geschäftstätigkeit  ist  sehr  niedrig  für  die  Fortbildungsschülerinnen. ­
  Das  ist  nicht  nur  damit  zu  erklären,  daß  sie  durch
die  Dauer  ihres  Kurses  später  in  die  Praxis  kommen,  sondern  daß  sie
auch  zeitiger  wieder  ausscheiden.  Als  Töchter  Von  kleinbürgerlichen
Existenzen  finden  sie  oft  im  Geschäft  der  Eltern  bessere  Verwendung
für  ihre  in  der  Berufstätigkeit  erweiterten  Kenntnisse.
Sehr  kurz  ist  auch  anscheinend  die  Laufbahn  der  Handelsschülerinnen. ­
  Der  Grund  liegt  aber  darin,  daß  Schulen  dieser  Art  mit  kürzerer ­
  Unterrichtsdauer  erst  in  jüngster  Zeit  entstanden  sind,  und  in
dieser  Weise  ausgebildete  Angestellte  noch  kein  hohes  Dienstalter
auf  weisen  können.
Sehr  hoch  ist  dagegen  die  Anteilsziffer  der  Kontoristinnen  mit
praktischer  Lehrzeit  an  den  längsten  Dienstzeiten.  Sie  kommen  infolge
ihrer  Schulbildung,  in  der  Regel  in  Volksschulen,  und  der  meist  sehr
R.  3
        <pb n="30" />
        34

geringen  Zeit  der  Fachausbildung,  in  den  häufigsten  Fällen  kaum  1  Jahr,
früher  in  die  Praxis  und  weisen  demnach  eine  entsprechend  längere  Berufstätigkeit ­
  auf.  Außerdem  war  die  Sitte  der  praktischen  Lehre  früher
bedeutend  weiter  verbreitet  als  heute,  so  daß  diejenigen  Angestellten,  die
eine  Lehrzeit  angeben,  in  der  größeren  Mehrzahl  schon  bedeutend  älter
und  auch  länger  tätig  sind  als  diejenigen  mit  theoretischer  Ausbildung.
Sehr  hohes  Dienstalter  weisen  gerade  auch  die  Angestellten  ohne
Vorbildung  auf.  Das  erklärt  sich  damit,  daß  ohne  Vorbildung  fast
meist  ältere  Frauen  den  Beruf  ergreifen,  und  eine  Ausscheidung  durch
Heirat  nur  sehr  selten  sich  vollzieht,  ein  Zufluß  aber  von  jüngeren
Kräften  fast  gar  nicht  stattfindet,  da  auch  unter  dem  weiblichen  Geschlecht ­
  immer  mehr  das  Bestreben  Platz  greift,  einen  Beruf  zu  erlernen,
um  im  Notfall  gesichert  zu  sein,  und  infolgedessen  jüngere  Angestellte
fast  immer  eine  Ausbildung  werden  angeben  können.
Da  bei  den  Frauen  eine  Berufstätigkeit  von  mehr  als  10  Jahren
also  schon  nicht  mehr  zu  den  Seltenheiten  gehört,  so  wird  man  wohl
behaupten  können,  daß  viele  ihren  Beruf  dauernd  ausüben.  Es  fragt
sich  nun,  ob  die  Frauen  bei  der  Verheiratung  ihren  Beruf  aufgeben,
und  ob  die  dauernde  Erwerbstätigkeit  wesentlich  für  die  ledigen  Frauen
in  Betracht  kommt.  In  der  Reichsstatistik  von  1907  sind  auch  die
Familienverhältnisse  berücksichtigt  worden.  Danach  waren  von  den
weiblichen  Angestellten  des  Handelsgewerbes

%

beim
Kontorpersonal
%

beim  Verkaufspersonal

%

Ledig

95,0

94,8

95,1

Verheiratet

3,2

3,4

3,2

Verwitwet,  geschieden

1,8

1,8

1,7

Der  größteTeil  ist  also  ledig.  Nur  wenige  betreibenihren  Beruf  während
der  Ehe  weiter.  Ein  ganz  geringer  Bruchteil  tritt  als  Witwe  neu  ein.
Nach  dem  Alter  stellt  sich  die  Verteilung  folgendermaßen:

im  Alter  von

ledig
%

verheiratet,
getrennt
%

verwitwet,
geschieden
%

unter  18  Jahren

100,0

—

—

18—20  „

99,7

0,3

—

20—25  „

98,9

1,0

0,1

25—30  „

93,8

4,8

1,4

30—40  „

82,0

12,5

5,5

40  50  „

62,8

22,3

14,9

50  60  „

41,9

30,5

27,6

60  70  „  .

34,7

23,4

41,9

über  70  „

39,1

9,4

51,5
        <pb n="31" />
        35

Die  Beteiligung  der  Ledigen  wird  immer  schwächer  mit  steigendem
Alter.  Da  sie  meistens  keine  Familie  zu  versorgen  haben,  können  sie
In  höherem  Alter  aus  dem  Berufe  ausscheiden;  denn  ihre  Ersparnisse
und  oft  auch  Pensionsunterstützungen  irgendeiner  Art  genügen  für
ihre  bescheidenen  Bedürfnisse.  Von  50  Jahren  ab  beginnt  auch  die
Anteilsziffer  der  Verheirateten  zurückzugehen,  da  diese  immer  mehr
in  die  Kategorie  der  Verwitweten  eintreten  und  vielfach  in  diesem  Alter
auch  aufhören  können  zu  verdienen.  Die  Beteiligung  der  Verwitweten
ist  sehr  stark,  da  in  einem  Alter  über  50  Jahren  die  größere  Masse
der  nicht  Ledigen  verwitwet  sein  wird  und  auch  ein  großer  Teil  der
Angestellten,  gerade  weil  er  ohne  Ernährer  auf  eigenen  Erwerb  angewiesen ­
  ist,  noch  zur  Arbeit  gezwungen  ist.
Interessant  ist  die  Verteilung  auf  das  Büro-  und  Verkaufspersonal.
Es  waren

ledig

verheiratet,
getrennt

verwitwet,
geschieden

im  Alter

Kontor-Verkaufs-












%

personal
o/
/o

personal
%

unter  16

Jahren

100,0

100,0

—

—

—

—

16—18

99,9

100,0

0,1

—

—

—

18—20

99,7

99,8

0,3

0,2

—

—

20—25

5)

99,0

98,8

0,9

1,0

0,1

0,2

35—30

93,8

93,8

4,5

4,9

1,7

1,3

30—40

86,5

80,1

8,3

14,2

5,2

5,7

40—50

67,1

61,2

18,5

23,7

14,4

15,1

50—60

40,6

42,4

41,7

26,5

17,7

31,1

60—70

46,5

33,1

17,8

24,1

35,7

42,8

über  70

»5  *  *  *  •  *

60,1

36,2

13,3

8,9

26,6

54,9

Beim  Kontorpersonal  bleibt  bis  ins  späteste  Alter  die  größere
Masse  der  Angestellten  ledig.  Beim  Verkaufspersonal  ist  fast  ein
Drittel  eheversorgt  gewesen.  Witwen,  die  durch  den  Tod  des  Ernährers
gezwungen  sind,  wieder  Erwerb  zu  suchen,  werden  sich  selten  noch
zur  Kontoristin  ausbilden  lassen,  sondern  eher  eine  Stelle  als  Verkäuferin ­
  annehmen.  In  diesem  Pall  werden  sie  vor  allem  in  solchen
Stellungen  auftreten,  zu  denen  man  besonders  gern  ältere  und  vertrauenswürdige ­
  Personen  wählt.  Der  Beruf  ist  in  diesen  Fällen  meistens
mit  Rücksicht  auf  die  Kosten  und  die  Zeit  gewählt,  die  der  Unterricht
in  Anspruch  nehmen  würde.
Ein  Unterschied  zwischen  Kontor-  und  Verkaufspersonal  ist
bisher  überall  deutlich  zu  bemerken  gewesen;  der  allgemein  fühlbare
Standesunterschied  hat  seine  Ursache  auch  in  durch  Zahlen  erkennbaren
Unterschieden  der  Herkunft  und  Ausbildung.

3*
        <pb n="32" />
        3.  Kapitel.
Die  Ausbildung-  der  Handlungsgebilfinnen^
A.  Die  Schulbildung.
Von  großer  Wichtigkeit  für  Ansehen  und  Lohnverhältnisse  ist  Art
und  Umfang  der  Vorbildung  der  Berufszugehörigen.  Auch  im  Handelsgewerbe ­
  wird  die  schlechte  Besoldung  der  Frauen  allgemein  auf  die
geringe  Leistungsfähigkeit  infolge  ungenügender  Schul-  und  Fachbildung ­
  zurückgeführt.  Die  folgenden  Ausführungen  sollen  nun  zeigen,
ob  und  inwieweit  wirklich  ein  Mangel  in  dieser  Richtung  festzustellen
ist.  Der  „Kaufmännische  Verband  für  weibliche  Angestellte“  und  die
„Verbündeten  kaufmännischen  Vereine“  haben  1906  bzw.  1909  bei
ihren  Mitgliedern  Umfragen  veranstaltet,  deren  Ergebnisse  hierbei
verwandt  worden  sind.
Von  den  Kontoristinnen  hatten  besucht:

nach  den  Angaben  von

Jul.  Meyer 1 )

B.  V.*)

V.  K.  V.&amp;gt;)

1892

1906

1909

%

%

%

Volksschule

22

50,4

51,8

Mittelschule

9

8,8

22,7

Höhere  Mädchenschule

69

40,8

2'»,4

Nach  den  Ermittlungen  ist  ein  Rückgang  in  der  Schulbildung
seit  1892  sicherlich  vorhanden.  Töchterschulbildung  geht  unter  den
Kontoristinnen  an  Umfang  relativ  zurück,  dafür  aber  zeigt  sich  ein
stärkerer  Besuch  von  Mittelschulen.  Das  läßt  vermuten,  daß  die  unteren
Mittelschichten  der  Bevölkerung  sich  stärker  an  der  Besetzung  der
Stellen  für  das  Kontorpersonal  beteiligen,  da  gerade  diese  Kreise  ihre
Töchter  in  die  Mittelschule  schicken.  Im  allgemeinen  kann  man  annehmen, ­
  daß  der  sozialen  Herkunft  auch  einigermaßen  die  Schulbildung
*)  Die  Ergebnisse  beruhen  auf  Angaben  der  Stellenvermittlung  des  Kaufmännischen ­
  Verbandes  für  weibliche  Angestellte.
2 )  Die  Zahlen  wurden  gewonnen  durch  Verteilung  von  Fragebogen  an  die
Mitglieder  der  betreffenden  Verbände.  —  B.  V.  =  Kaufmännischer  Verband  für
weibliche  Angestellte;  V.  K.  V.  =  Verbündete  kaufmännische  Vereine  für  weibiche
  Angestellte.
        <pb n="33" />
        -entspricht.  Denn  obgleich  der  Mittelstand  auch  heute  noch  für  die
Ausbildung  seiner  Töchter  nicht  viel  aufzuwenden  geneigt  ist,  schickt
-er  sie  doch  des  standesgemäßen  Auftretens  wegen  in  eine  Mittelschule
-oder  doch  wenigstens  einige  Jahre  in  eine  höhere  Mädchenschule.  Das
jetzt  bestehende  Übergewicht  der  Yolksschulhildung  ist  also  eine  Folge
des  Eindringens  der  Arbeitertöchter  in  die  Kontortätigkeit  und  rechtfertigt ­
  die  Annahme,  daß  die  unteren  Volksklassen  ein  immer  größeres
Kontingent  der  Berufszugehörigen  stellen.
Auch  die  Zusammenstellung  von  Schul-  und  Fachbildung  läßt
-einige  Schlüsse  auf  die  Herkunft  des  Kontorpersonals  zu.
Es  gaben  an

beim  Kontorpersonal  mit

praktischer  Lehre

theoretischer  Ausbildung

B.  V.

V.  K.  V.

B.  V.

V.  K.  V.

%

%

%

%

Volksschule

64,4

59,7

46,8

50,3

Mittelschule

7,6

21,1

9,0

23,2

Töchterschule

27,9

19,2

44,0

26,5

Bei  dem  Kontorpersonal  mit  praktischer  Lehrzeit  überwiegt  die
Volksschule  ganz  bedeutend.  Hierbei  ist  von  großer  Bedeutung,  daß
«ich  allgemein  die  Sitte  einer  Lehrlingsvergütung  an  Stelle  eines  Lehrgeldes ­
  eingebürgert  hat.  Den  unteren  Volksklassen  wird  dadurch  das
Eindringen  in  diese  Stellen  erheblich  erleichtert;  damit  ist  der  hohe
Pozentsatz  dieser  Angestellten  mit  Volksschulbildung  zu  erklären.  Es
■darf  jedoch  nicht  außer  Betracht  gelassen  werden,  daß  die  oberen
Schichten  der  Arbeiterklasse  wohl  imstande  sind,  für  eine  bessere  Fachbildung ­
  ihrer  Töchter  zu  sorgen.  Daher  haben  auch  von  denen,  die
theoretischen  Unterricht  ängaben,  fast  die  Hälfte  nur  Volksschulbildung
:genossen.  Da  aber  theoretische  Ausbildung  ohne  Kostenaufwand  kaum
erworben  werden  kann,  ist  hier  die  obere  Mittelschicht  stärker  vertreten.
Die  theoretische  Ausbildung  wird  auf  sehr  verschiedenen  Wegen
erreicht,  daher  zeigen  sichauchUnterschiedehinsichtlichder  Schulbildung.
Von  dem  Kontorpersonal,  das  Auskunft  über  seine  Vorbildung  erteilte, ­
  hatten

Unterricht  auf  einer

nach  Besuch  einer

Handelsschule

Fortbildungsschule ­


Presse

B.  V.
%

V.  K.  V.
%

B.  V.
%

v.  k.  y.
%

B.  V.
%

V.  K.  V.
%

Volksschule  ....

55,7

54,4

75,0

66,3

35,4

48,2

Mittelschule  .  .

4,3

23,8

6,2

20,5

13,0

22,9

Höh.  Mädchenschule

39,9

21,8

18,7

13,2

51,5

28,9

Privat-  oder
gar  keinen
Unterricht

B.  V.

v.  k.  v.

%%

27,4
10,0
62,6

33.1
26.2
40,7
        <pb n="34" />
        38

Bei  dem  Kontorpersonal  mit  Handelsschulbildung  ist  danach  die  Mehrzahl ­
  aus  einer  Volksschule  hervorgegangen.  Trotzdem  ist  aber  anzunehmen, ­
  daß  die  Angestellten  mit  Handelsschulbildung  nicht  den
untersten  Schichten  entstammen.  Die  Volksschülerinnen  werden  infolge
der  größeren  Kosten  der  Ausbildung  auf  den  Handelsschulen  und  der
längeren  Zeit  der  Ausbildung  meist  dem  unteren  Mittelstand  angehören,,
der  die  Volksschulbildung  für  genügend  hält,  aber  für  fachliche  Ausbildung ­
  etwas  anzuwenden  geneigt  und  auch  wohl  in  der  Lage  ist.
Von  allen  in  einer  Fortbildungsschule  ausgebildeten  Angestellten
hat  nur  der  kleinere  Teil  eine  Mittel-  oder  höhere  Mädchenschule  besucht. ­
  Da  die  Fortbildungsschule  an  die  Volksschulkenntnisse,  anknüpft, ­
  wird  sie  nur  selten  von  Nicht-Volksschülerinnen  besucht.  Auch
gilt  es  unter  den  höheren  Ständen  in  der  Regel  nicht  als  standesgemäß,,
die  Tochter  auf  einer  Fortbildungsschule  die  fachliche  Ausbildung
erwerben  zu  lassen.  Die  Besucherinnen  der  Fortbildungsschulen  gehören
daher  zum  größten  Teil  den  unteren  Mittelständen  und  der  Arbeiterklasse ­
  an,  weil  diese  Einrichtungen  ohne  erheblichen  Kostenaufwand
Gelegenheit  zu  theoretischer  Ausbildung  bieten.  Der  Teil  der  Kontoristinnen, ­
  der  höhere  Töchterschulbildung  besitzt  und  eine  Fortbildungsschule ­
  besucht,  setzt  sich  wohl  hauptsächlich  aus  älteren
Elementen  zusammen,  die  keine  geeignete  Vorbildung  genossen  haben
oder  durch  Belegen  von  Fortbildungskursen  besonders  in  den  Abendstunden ­
  ihre  Kenntnisse  zu  erweitern  suchen.  Der  Besuch  der  Fortbildungsschulen ­
  durch  diese  Angestellten  ist  inzwischen  sicher  noch
gestiegen,  da  es  sich  die  kaufmännischen  Vereine  angelegen  sein  lassen,
eigene  Fortbildungsschulen  zu  gründen.
Hoch  ist  die  Zahl  der  Angestellten,  die  Pressebildung  oder  lediglich ­
  Besuch  eines  Stenographiekursus,  kaufmännischen  Privatunterrichtoder
  gar  keine  Vorbildung  angeben  und  Schülerinnen  einer  höheren
Lehranstalt  sind.  Sie  dürften  in  den  meisten  Fällen  den  höheren  sozialen
Schichten  angehören,  deren  weibliche  Mitglieder  oft  erst  dann  zu  einem
Beruf  sich  entschließen,  wenn  die  Not  sie  zwingt,  oder  wenn  sie  keine
Möglichkeit  mehr  sehen,  sich  zu  verheiraten,  und  daher  Betätigung  oder
oder  Unabhängigkeit  von  ihren  Angehörigen  suchen.  Häufig  sind  sie
dann  angewiesen,  schnell  einen  Erwerb  zu  finden  nach  einer  möglichst
kurzen  Ausbildung.  Vielfach  wenden  sich  dem  kaufmännischen  Berufe
auch  Frauen  zu,  die  schon  andere  Berufe  ausgeübt  haben  und  hier
lohnenderen  Erwerb  oder  größere  Befriedigung  erhoffen.  Auch  diese
werden  meist  gezwungen  sein,  sich  auf  eine  oberflächliche  Ausbildung
zu  beschränken.  Bei  allen  diesen  Frauen  kommt  der  Entschluß,  zum
kaufmännischen  Beruf  zu  greifen  oder  überzugehen,  meist  erst  in
höherem  Alter.  Aus  diesem  Grunde  sehen  sie  von  dem  Besuch  solcher
        <pb n="35" />
        39

Schulen  ah,  in  denen,  wie  in  den  Handels-  und  Fortbildungsschulen,
hauptsächlich  eben  schulentlassene  Mädchen  unterrichtet  werden.
Der  größere  Teil  des  Kontorpersonals  besitzt  nur  Volksschulbildung, ­
  aber  trotzdem  nicht  ohneweiteres  eine  geringe  Allgemeinbildung. ­
  Bei  dem  heutigen  Stande  unseres  Volksschulunterrichtes  wird
Vorzügliches  geleistet;  vielfach  ist  sogar  den  Schülerinnen  Gelegenheit
gegeben,  sich  in  fremden  Sprachen  auszubilden.  Eine  eifrige  Schülerin
der  Volksschule  kann  ebendieselben  und  noch  größere  Kenntnisse
erwerben  als  die  Besucherin  einer  höheren  Lehranstalt,  die  auch  mit
14  Jahren  den  kaufmännischen  Beruf  ergreift.  Außerdem  ist  für  weite
Teile  Deutschlands  jetzt  schon  der  Fortbildungsschulzwang  eingeführt,
der  sehr  wohl  geeignet  ist,  Lücken  der  Volksschulbildung  auszufüllen.
Noch  mehr  als  bei  den  Kontoristinnen  überwiegt  die  Volksschulbildung ­
  bei  den  Verkäuferinnen.
Es  hatten  besucht

nach  den  Angaben  von

Jul.  Meyer

b.  y.

Y.  K.  y.

1892

1906

1909

%

%

%

eine  Volksschule

51

78,1

65,5

eine  Mittelschule

37

11,6

23,2

eine  Höhere  Mädchenschule  ....

12

10,2

11,2

Hiernach  tritt  das  Übergewicht  der  Verkäuferinnen  mit  Volksschulbildung ­
  immer  schärfer  hervor.  Dies  beruht  wohl  hauptsächlich
auf  dem  Streben  der  unteren  Volksschichten  nach  den  scheinbar  angenehmeren ­
  und  angeseheneren  Verhältnissen  als  Verkäuferin.  Die
überwiegende  Mehrheit  aller  Verkäuferinnen  hat  jetzt  nur  noch  Volksschulbildung; ­
  es  läßt  sich  daraus  der  Schluß  ziehen,  daß  diese  Angestellten ­
  aus  den  sozial  tieferstehenden  Schichten  hervorgehen.
Dieser  unverkennbare  Rückgang  in  der  Schulbildung  der  kaufmännischen ­
  Angestellten  ist  noch  schwerwiegender  und  bedauerlicher,
wenn  man  berücksichtigt,  daß  von  den  Knaben  jetzt  immermehr  das
Einjährigenzeugnis  zum  Eintritt  in  den  kaufmännischen  Beruf  gefordert
wird,  und  somit  die  Ansprüche  an  die  Schulbildung  bei  den  Knaben
sich  wesentlich  erhöht  haben.
B.  Fachbildung.
Eine  ungenügende  Vorbildung  kann  ausgeglichen  werden  durch
eine  gute  Fachbildung.  Es  fragt  sich  nun,  ob  die  Frauen  durch  einen
gründlichen  fachlichen  Unterricht  die  Mängel  ihrer  Schulbildung  zu
beseitigen  suchen.
        <pb n="36" />
        40

Früher  war  in  Deutschland  im  Handelsgewerbe  die  Ausbildung
durch  eine  praktische  Lehrzeit  allgemein  üblich.  Für  die  Verkäuferinnen
wird  die  praktische  Lehre  immer  noch  als  recht  geeignet  für  die  Ausbildung ­
  angesehen,  da  ihre  Tätigkeit  doch  meist  rein  praktisch  ist,  und
der  Unterricht  dahin  gerichtet  sein  muß,  diese  praktischen  Fertigkeiten
zu  vermitteln.  Für  die  Kontorangestellten  aber  sieht  man  mehr  und
mehr  von  einer  Lehrzeit  ab.  Denn  obschon  die  Meinungen  über  die
Nützlichkeit  einer  praktischen  Ausbildung  für  das  Bureaupersonal  sehr
voneinander  abweichen,  so  hat  sich  doch  wohl  die  öffentliche  Meinung
im  allgemeinen  gegen  die  praktische  Lehre  entschieden.  Diese  weist
jetzt  ernste  Mängel  auf,  die  niemand  wegleugnen  kann.  Lehrlinge
werden  meist  nur  noch  von  kleinen  Kaufleuten  ausgebildet,  die  infolge
der  großen  Konkurrenz  zur  Verwendung  billiger  Arbeitskräfte  gezwungen ­
  sind,  um  an  den  Geschäftskosten  zu  sparen.  Die  Folge  ist  sehr
oft  eine  Ausnützung  der  Arbeitskraft  und  eine  schlechte  Ausbildung.
Gewiß  gibt  es  noch  gute  Lehrherren,  die  bestrebt  sind,  die  übernommenen ­
  Pflichten  zu  erfüllen  und  die  ihnen  anvertrauten  Lehrlinge
zu  brauchbaren  Angestellten  zu  erziehen;  doch  sind  es  Ausnahmen.
Selbst  bei  gutem  Willen  der  Geschäftsinhaber  ist  aber  eine  gründliche
Ausbildung  infolge  der  ungenügenden  Dauer  der  üblichen  Lehrzeit
nicht  immer  möglich.  Rechnet  man  ein  Jahr  als  Mindestmaß  einer
fachlichen  Unterweisung,  so  entsprechen  fast  ein  Drittel  nicht  den
Anforderungen,  die  man  an  eine  zeitlich  genügende  praktische  Ausbildung ­
  stellt.  Nun  ist  für  den  Umfang  der  erworbenen  Kenntnisse
und  Fertigkeiten  die  Länge  der  Lehrzeit  nicht  allein  und  schlechtweg
maßgebend;  es  kommt  sehr  darauf  an,  wie  der  Lehrherr  seiner  Aufgabe
gerecht  zu  werden  sucht.  Im  allgemeinen  kann  man  aber  doch  wohl  annehmen, ­
  daß  in  kürzerer  Zeit  als  einem  Jahr  ein  junger  Mensch,  der  eben
die  Schule  verlassen  hat,  einen  Betrieb  nicht  wird  kennen  lernen  können.
Außerdem  haftet  fast  jeder  praktischen  Lehre  eine  gewisse  Einseitigkeit ­
  an,  da  jeder  Geschäftsinhaber  die  kaufmännischen  Angelegenheiten
von  seinem  Standpunkt  aus  betrachtet  und  lehrt.
Immerhin  ist  für  die  Verkäuferinnen  die  Absolvierung  einer  Lehrzeit
noch  durchaus  üblich,  da  eineandere  Ausbildungsmöglichkeit  bis  jetztnoch
nicht  gegeben  ist;  V  erkauf  erinnenschulen  sind  erst  eine  Zukunftshoffnung.
Der  „Kaufmännische  Verband  für  weibliche  Angestellte“  und  die  „Verbündeten ­
  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte“  ermittelten,
daß  von  den  Verkäuferinnen  eine  Lehrzeit  durchgemacht  hatten:

B.V.
0/

V.K.V.
0/

bis  14  Jahr  .  .  .

/o
...  1,9

/o.
1,0

über  %  „  y 2  „  .  .  .

.  .  .  27,9

8,0
        <pb n="37" />
        41

B.V.

V.K.V.

%

0/
/  0

über  34  bis  1

Jahr  .  .  .

.  .  .  49,9

30,1

„  i  „  i  y»

,,  *

...  3,2

4,1

»  iy 2  „  2

5)  *  *

...  6,1

13,9

„  2

53  .  .  .

...  3,6

6,8

unbestimmt  .  .

...  1,6

15,3

keine

...  5,8

20,7

Die  vorstehende  Tabelle  liefert  den  klaren  Beweis,  daß  die  größere
Mehrzahl  den  Mindestanforderungen,  die  an  eine  praktische  Lehrzeit
zu  stellen  sind,  nicht  genügt.  Nur  in  den  wenigsten  Fällen  tritt  neben  die
praktische  noch  eine  theoretische  Ausbildung.  Auch  Fortbildungsschulen ­
  sind  bis  jetzt  erst  in  verschwindend  kleinem  Maße  besucht
worden.  Man  wird  annehmen  müssen,  daß  in  der  Begel  die  praktische
Lehre  von  den  Angestellten  selbst  als  genügend  angesehen  wird.  Wenn
der  Geschäftsinhaber  mit  Sachkenntnis  die  Ausbildung  leitet,  dürfte
die  praktische  Fachbildung  vielleicht  genügen;  eine  theoretische  Unterweisung, ­
  die  Einblick  in  die  wirtschaftlichen  und  kaufmännischen  Zusammenhänge ­
  gewährt,  darf  dennoch  nicht  fehlen.  Von  den  Verkäuferinnen, ­
  die  keine  praktische  Lehre  angegeben  haben,  sind  einige  theoretisch
vorgebildet;  eine  solche  Ausbildung  allein  ist  aber  natürlich  für  eine
Verkäuferin  nicht  ausreichend,  da  keine  theoretische  Unterweisung  die
praktische  Anleitung  zu  ersetzen  vermag.
Die  Zahl  der  Kontoristinnen  mit  praktischer  Lehrzeit  ist  recht
gering,  das  Bestreben  geht  offenbar  dahin,  bei  ihnen  die  praktische
Ausbildung  mehr  und  mehr  durch  eine  theoretische  zu  ersetzen.  Die
.Dauer  ist  recht  verschieden.  Sie  betrug  nach  den  Angaben  von

B.V.
0/

V.K.V.
0/

bis  34  Jahr  .

/o
3,0

5,5

über  34  »  V2  »

28,5

15,5

})  /2  1  ”

41,7

33,1

,,  1  11  134  ”

3,9

4,9

&amp;gt;;  134  &amp;gt;&amp;gt;  2  ,,

10,7

17,9

11  2  ,,

6,3

12,0

unbestimmt

5,9

11,1

Bei  den  Kontoristinnen  ist  es  jetzt  schon  vielfach  üblich,  die  in  der
Praxis  erworbenen  Kenntnisse  durch  eine  theoretische  Fortbildung  zu
ergänzen.  Für  die  Beurteilung  der  Ausbildung  des  Büropersonals  ist
es  daher  vor  allem  wichtig,  ein  Bild  zu  gewinnen  über  Art  und  Umfang
der  theoretischen  Vorbildung,  da  diesen  Weg  heutzutage  die  meisten
        <pb n="38" />
        42

Frauen  wählen.  Wie  verschieden  die  Dauer  der  Ausbildung  ist,  zeigt
die  Erhebung.
Es  gaben  an  nach  den  Zahlen

B.V.
0/

V.K.V.
0/

keine  theoretische  Ausbildung  .  .  .

/o
.  .  .  3,3

/o
5,4

einen  Stenographiekursus

.  .  .  4,3

}  3,4

kaufmännischen  Privatunterricht  .  .

.  .  .  2,1

Ausbildung  bis  zu  %  Jahr

.  .  .  18,8

9,6

„  von  %  bis  y 2  Jahr  .  .

.  .  .  24,2

38,9

J?  &amp;gt;&amp;gt;  /4  JJ  1  JJ  •

.  .  .  25,6

26,9

”  J!  1  &amp;gt;)  1/4  &amp;gt;&amp;gt;  *  -

.  .  .  16,6

2,9

JJ  J  3  1/4  ^  &amp;gt;&amp;gt;  •  •

.  .  .  4,9

12,9

Die  Dauer  der  Ausbildung  ist  recht  kurz  bemessen,  die  Mehrzahl
begnügt  sich  mit  viertel-  bis  halbjährigem  Unterricht,  nur  in  den
wenigsten  Fällen  erstreckt  der  Unterricht  sich  auf  länger  als  ein  Jahr.
Daß  die  in  so  kurzer  Zeit  erworbenen  Kenntnisse  weder  sehr  umfangreich ­
  noch  gründlich  sein  können,  liegt  auf  der  Hand.  Dabei  gibt  es
selbst  Angestellte,  die  nicht  einmal  diese  geringe  Zeit  an  ihre  Ausbildung
wenden  können.  Doch  wird  die  Zahl  derjenigen,  die  keine  Vorbildung,
nur  stenographischen  oder  Privatunterricht  vorweisen,  allmählich
immer  geringer  werden,  da  die  Unterbringung  solcher  Kräfte  sich  bei
den  heutigen  Ansprüchen  recht  schwierig  gestaltet,  und  der  Arbeitgeber ­
  unter  besser  vorgebildeten  Bewerbern  auswählen  kann,  zumal  der
scharfe  Wettbewerb  viele  zwingt,  zu  recht  geringen  Lohnsätzen  zu
arbeiten.
Auch  der  Besuch  der  „Pressen“  mit  ihrer  minderwertigen  Vorbildung ­
  wird  sich  hoffentlich  zugunsten  solcher  Anstalten  verringern,
die  eine  gediegene  Ausbildung  vermitteln  wollen.  Nach  den  Mitteilungen
der  Verbände  ist  jetzt  fast  die  Hälfte  aller  Kontoristinnen  auf  solchen
Pressen  ausgebildet.  Gegen  diese  Art  des  Unterrichts  haben  berufene
Kenner  des  gesamten  Handelsschulwesens,  vor  allem  auch  zahlreiche
Angestelltenverbände,  wiederholt  und  scharf  Stellung  genommen.
Gesetzliche  Maßnahmen  sind  jedoch  vorerst  nicht  zu  erwarten;  es  muß
aus  den  eigenen  Berufskreisen  auf  eine  Besserung  der  Vorbildung  hingearbeitet ­
  werden.  —  Der  Hauptmangel,  den  man  mit  dem  Begriff
„Presse“  oder  „Privathandelsschule“  verbindet,  die  schlechte  Ausbildung, ­
  hat  seine  Ursachen  in  dem  nach  Art  oder  Zahl  unzureichenden
Lehrpersonal  und  der  Kürze  der  Ausbildungsdauer.  Da  der  Leiter  den
Betrieb  einer  solchen  Schule  als  Erwerb  ansieht,  so  ist  er  bemüht,  die
Ausgaben  möglichst  zu  verringern,  vor  allem  die  für  die  Gehälter,  da
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sie  den  größten  Abzug  vom  Ertrag  verursachen.  Der  Inhaber  beschränkt
daher  entweder  die  Zahl  der  Lehrer  und  bewirkt  dadurch  eine  überstarke ­
  Besetzung  der  Klassen,  eine  Überlastung  des  Lehrpersonals,
oder  er  zahlt  schlechte  Gehälter  und  beschäftigt  infolgedessen  nur
ungenügende  Kräfte.  Die  notwendige  Folge  sind  mangelhafte  Unterrichtsergebnisse.
  Der  Leiter  will  aber  nicht  nur  an  den  Ausgaben  sparen,
sondern  auch  möglichst  große  Einnahmen  erzielen  und  daher  einen  recht
zahlreichen  Besuch  seines  Institutes  erreichen.  Da  dieses  Bemühen
den  besten  Erfolg  verspricht,  wenn  es  dem  Wunsch  der  meisten  Frauen
nach  möglichst  kurzbemessener  Ausbildungszeit  entspricht,  so  sind  die
Kurse  fast  ausschließlich  auf  Schnellunterricht  eingerichtet,  der  ein
vollständiges  Bewältigen  des  Lehrstoffes  nicht  gestattet.  Diese  Mängel
wirken  um  so  verhängnisvoller,  als  eine  Auswahl  nach  Schulbildung
und  Vorkenntnissen  nicht  stattfindet.  Lehranstalten  dieser  Art  veranlassen ­
  daher  vielfach  ungeeignete  Kräfte,  sich  dem  kaufmännischen
Beruf  zu  widmen.
An  die  Stelle  solcher  Schulen  treten  hoffentlich  immer  mehr  die
Unterrichtsanstalten  der  öffentlichen  Korporationen  und  Verbände.
Bis  jetzt  war  die  Zahl  der  Besucherinnen  einer  solchen  Anstalt  noch  recht
gering,  da  nur  Handelsschulen  mit  zwei-  bis  dreijähriger  Unterrichtsdauer ­
  schon  seit  längerem  bestanden;  doch  werden  solche  von  Frauen
wenig  besucht,  weil  diese  meistens  schnell  zu  einer  Stellung  gelangen
wollen.  In  neuerer  Zeit  sind  auch  Kurse  von  ein-  bis  eineinhalbjähriger
Dauer  geschaffen  worden,  der  Besuch  der  Handelsschulen  wird  dadurch
eine  wesentliche  Steigerung  erfahren.  —  Je  mehr  die  Erwerbstätigkeit
der  Frauen  als  dauernd  angesehen  wird,  desto  gründlicher  muß  die
Ausbildung  sein.  Die  Handelsschulen  wollen  daher  Gelegenheit  geben,
sich  in  den  handelswissenschaftlichen,  sprachlichen  und  kaufmännischen
Fächern  auszubilden.  Gewinnerzielung  und  Ausbeutung  liegt  nicht  in
der  Absicht  der  Gründer,  diese  sind  nur  von  dem  Wunsche  geleitet,  die
fachliche  Ausbildung  auf  eine  höhere  Stufe  zu  bringen.  —  Die  Dauer
der  Kurse  hat  man  auf  mindestens  ein  Jahr  festgesetzt,  damit  der  vorliegende ­
  Stoff  auch  wirklich  durchgearbeitet  und  von  den  Schülerinnen
auch  erfaßt,  nicht  nur  mechanisch  erlernt  wird.  Der  Unterricht  baut
sich  auf  einem  festgelegten  Plan  auf  und  umfaßt  alles,  was  die  Kontorangestellte ­
  in  ihrem  Beruf  wissen  muß.  Damit  der  Unterricht  keine
unnötigen  Erschwerungen  und  Verzögerungen  erleidet,  wird  eine  sorgfältige ­
  Zusammensetzung  der  Klassen  nach  der  Schulbildung  getroffen.
Nur  durch  solche  Maßnahmen  kann  das  Vorgesetzte  Ziel  erreicht  werden.
Neben  Sonderanstalten  für  das  kaufmännische  Personal  bilden  jetzt
die  Fortbildungsschulen  einen  wichtigen  Faktor  für  die  Ausbildung.
Zwar  ist  die  Anteilsziffer  nach  den  Erhebungen  noch  recht  gering,  aber
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seither  stark  gestiegen,  da  sich  gerade  im  Portbildungsschulwesen  eine
bedeutende  Änderung  vollzogen  hat.
Von  der  Einführung  des  Fortbildungsschulzwanges  hat  das  Reich
bisher  Abstand  genommen;  es  hat  sich  begnügt  mit  den  Bestimmungen
des  §  120  GO.  in  der  Passung  vom  27.  XII.  1911.  Diese  Bestimmungen
beschränken  sich  darauf,  die  Einführung  eines  Fortbildungsschulzwanges
für  die  kaufmännischen  Angestellten  unter  18  Jahren  durch  Landesgesetz ­
  oder  statutarische  Bestimmung  einer  Gemeinde  oder  eines
weiteren  Kommunalverbandes  zu  gestatten.  Erfolgt  von  seiten  der
beteiligten  Arbeitgeber  oder  -nehmer  ein  Antrag  auf  Gründung  einer
Fortbildungsschule  und  wird  der  Aufforderung  der  höheren  Verwaltungsbehörde ­
  zur  Errichtung  nicht  stattgegeben,  so  ist  diese  berechtigt,
die  Einführung  der  Fortbildungsschulpflicht  anzuordnen.
Von  dem  ihm  hiernach  zustehenden  Recht  hat  Preußen  bisher
keinen  Gebrauch  gemacht.  Wohl  aber  haben  eine  Reihe  von  Städten,
besonders  Großstädten,  den  Forderungen  der  Zeit  nachgegeben  und
Fortbildungsschulen  eingerichtet;  doch  ist  die  Organisation  dieser
Anstalten  sehr  verschieden.  Vor  allem  aber  haben  nicht  alle  den  Zwang
für  ihre  Schülerinnen  ausgesprochen,  vielfach  haben  sie  sich  mit  freien
Fortbildungsschulen  begnügt.  Die  Dauer  des  Unterrichts  bewegt  sich
zwischen  ein  paar  Monaten  und  einem  Zeitraum  von  4  Jahren;  auch
entspricht  die  Zahl  der  Wochenstunden  nicht  immer  der  für  einen  gedeihlichen ­
  Unterricht  geforderten.  Je  mehr  aber  diesen  Fragen  eine
weitgehende  Aufmerksamkeit  entgegengebracht  wird,  desto  mehr  werden
voraussichtlich  auch  die  übrigen  Städte  sich  ihrer  sozialen  Pflicht  bewußt ­
  werden  und  an  einem  Ausbau  der  Fortbildungsschule  mithelfen.
In  Bayern  besteht  seit  der  Verordnung  vom  4.  V.  1803  die  Pflicht
zum  Besuch  einer  Sonn-  und  Feiertagsschule  während  dreier  Jahre  nach
der  Schulentlassung  bis  zum  vollendeten  16.  Lebensjahr.  An  die  Stelle
dieses  Unterrichts  trat  durch  Verordnung  vom  4.  V.  1903  der  Besuch
einer  Fortbildungsschule,  die  sich  aber  darauf  beschränkte,  das  Volksschulwissen ­
  zu  erweitern.  Für  Bayern  ist  dieser  Unterricht  besonders
dringend,  da  hier  nur  eine  siebenjährige  Volksschulpflicht  besteht.
Den  Anforderungen,  die  in  neuerer  Zeit  an  die  Fortbildungsschulen
gestellt  werden,  genügt  diese  Schule  nicht,  da  ihr  jeder  berufliche
Charakter  fehlt.  Deshalb  entschlossen  sich  seit  Anfang  dieses  Jahrhunderts
die  größeren  Städte,  selbst  Schulen  einzurichten,  die  der  Berufsausbildung ­
  dienen  sollen.  In  Bayern  bestehen  seitdem  städtische  Fortbildungsschulen, ­
  die  als  Handelsschulen  organisiert  sind.
In  Württemberg  besteht  der  Zwang  zum  Besuch  einer  Sonntagsschule ­
  schon  seit  1836;  doch  beschränkten  diese  Schulen  ihr  Ziel  auf  die
Erhaltung  des  in  der  Volksschule  Gelernten.  Da  ihre  Unzulänglichkeit
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immer  mehr  empfunden  wurde,  unternahm  der  Staat  mittels  Gesetzes
vom  22.  III.  1895  eine  Neuregelung  des  Fortbildungsschulwesens.
Der  Zwang  erstreckt  sich  für  alle  schulentlassenen  Personen  auf  die
Dauer  von  zwei  Jahren  nach  der  Entlassung.  Die  Verpflichtung  zum
Besuch  gilt  aber  nur  der  allgemeinen  Fortbildungsschule,  die  Einrichtung
von  Fortbildungsschulen  mit  Fachschulcharakter  bleibt  den  Gemeinden
überlassen.
In  Baden  bildet  die  Grundlage  für  die  jetzt  geltenden  Bestimmungen
das  Gesetz  vom  18.  II.  1874.  Dasselbe  schuf  die  Verpflichtung  zum
mindestens  einjährigen  Besuch  einer  Fortbildungsschule  mit  mindestens
2  Stunden  Unterricht  wöchentlich.  Der  Zweck  der  Einrichtung  war
keineswegs  eine  berufliche  Ausbildung.  1891  wurde  ein  erster  Versuch
gemacht,  die  Fortbildungsschule  für  die  Bedürfnisse  des  praktischen
Lebens  einzurichten,  indem  verfügt  wurde,  daß  die  Unterweisung  der
schulpflichtigen  Mädchen  auch  in  Form  des  Haushaltungsunterrichts
erfolgen  dürfe.  Die  Folge  war,  daß  zahlreiche  Gemeinden  von  diesem
Hecht  Gebrauch  machten  und  Haushaltungs-  und  Kochkurse  einrichteten. ­
  Weiter  ist  aber  auch  die  Gesetzgebung  Badens  noch  nicht
gegangen,  so  daß  landesgesetzlieh  angeordnete  Handelsfortbildungsschulen ­
  auch  hier  noch  fehlen.
Weiterhin  kennt  Sachsen-Meiningen  laut  Gesetz  vom  3.1.  1908  die
Zwangsfortbildungsschule,  deren  Wirksamkeit  sich  indessen  mit  einer
Ergänzung  des  Volksschulwissens  begnügt.
Alle  anderen  Bundesstaaten  haben  von  dem  ihnen  zustehenden
Recht,  die  Pflichtfortbildungsschule  einzuführen,  keinen  Gebrauch
gemacht.  Auch  noch  nicht  alle  Gemeinden  haben  Fortbildungsschulen
eingerichtet,  nur  die  größeren  Städte  weisen  erfreulichere  Erscheinungen
auf.  Zur  Erreichung  einer  erhöhten  Allgemeinbildung  ist  zu  wünschen,
daß  alle  Bundesstaaten  zur  Einrichtung  von  Fortbildungsschulen
übergehen.
Diese  einzelstaatlichen  Bestimmungen  lassen  erkennen,  daß  auf
dem  Gebiet  der  Fortbildungsschulen  für  Mädchen  eine  sehr  große  Verschiedenheit ­
  herrscht.  Tatsächlich  hat  sich  die  Entwicklung  wohl  dahin
vollzogen,  daß  in  allen  größeren  Städten  Berufsschulen,  die  auf  Zwang
beruhen,  eingerichtet  sind;  kleinere  Gemeinden  sind  aber  meist  nicht
in  der  Lage,  diese  Lasten  zu  tragen.  In  allen  außerpreußischen  Gebietsteilen ­
  besteht  aber  doch  wenigstens  auch  für  diese  der  Zwang  zur  Einrichtung ­
  allgemeiner  Fortbildungsschulen,  nur  Preußen  hat  noch  keine
Maßnahmen  getroffen,  um  den  Zwang  zum  Besuch  der  allgemeinen
Fortbildungsschule  auch  für  Mädchen  auszusprechen.
Aus  zwei  Gründen  aber  ist  die  Fortbildungsschule  notwendig:
sie  soll  eine  geistige  und  sittliche  Weiterbildung  erzielen  und  daneben
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berufliche  Kenntnisse  vermitteln.  Sie  ist  also  Berufs-  und  Erziehungsschule ­
  zugleich.  Auch  für  die  weibliche  Jugend  muß  die  Fortbildungsschule ­
  gefordert  werden,  damit  die  geistige  Entwicklung  der  jungen
Mädchen,  von  der  so  viel  abhängt  für  die  Zukunft  unserer  Frauenwelt,
besonders  der  unteren  Stände,  in  richtige  Bahnen  gelenkt  werde.
Daneben  soll  die  Fortbildungsschule  auch  beruflichen  Zwecken
dienen  und  durch  eine  Erweiterung  der  Fachkenntnisse  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Frauen  heben.  Leider  sind  die  meisten  jungen  Mädchen
im  Anschluß  an  die  Schule  gezwungen,  einen  Erwerb  zu  suchen.  Bei
diesen  kann  die  Fortbildungsschule  gegen  einen  untüchtigen  und  minderwertigen ­
  Stand  der  Angestellten  ankämpfen.
Über  die  Notwendigkeit  von  Fortbildungsschulen  herrscht  kein
Zweifel,  über  die  Organisation  aber  gehen  die  Ansichten  stark  darüber
auseinander,  ob  Haushaltungsschule  oder  nur  Fachschule.  Sicherlich
haben  infolge  der  Berufsarbeit  nur  wenige  Frauen  Gelegenheit,  sich
auch  die  notwendigen  Kenntnisse  für  die  Leitung  eines  Haushaltes  zu
erwerben,  und  es  ist  gewiß  begreiflich,  wenn  die  Fortbildungsschule
bestrebt  ist,  diesem  Mangel  abzuhelfen.  Jedoch  kann  das  Ziel  einer
guten  Berufsbildung,  gleichwertig  der  der  männlichen  Arbeitskräfte,
nicht  erreicht  werden,  wenn  der  Unterricht  auch  noch  mit  außerberuflichen ­
  Lehrstoffen  belastet  wird.  Deshalb  muß  der  Haushaltungsunterricht ­
  aus  dem  Lehrplan  der  gewerblichen  und  kaufmännischen  Fortbildungsschulen ­
  gestrichen  werden.  Der  Einwand  gegen  einen  ausschließlichen ­
  Fachunterricht,  daß  Frauen  in  der  Begel  ihre  Beschäftigung
nur  als  Übergangsstadium  bis  zur  Heirat  betreiben,  ist  nicht  mehr
beweiskräftig  genug,  da  jetzt  Frauen  die  kaufmännische  Tätigkeit  vielfach ­
  als  Lebensberuf  ergreifen  und  oft  auch  während  der  Ehe  weiterführen. ­
  Bei  den  kaufmännischen  Fortbildungsschulen  ist  überdies  eine
weitere  Spezialisierung  nach  der  Art  der  Beschäftigung  zu  wünschen.
Denn  die  Anforderungen,  die  in  beruflicher  Hinsicht  an  das  Kontorund ­
  an  das  Verkaufspersonal  gestellt  werden,  sind  so  verschieden,  daß
diese  Verschiedenheit  Berücksichtigung  verdient.  Dem  Verkaufspersonal
müßte  es  ermöglicht  werden,  in  Verkäuferinnenklassen  die  Mängel  der
Vorbildung  allmählich  zu  beseitigen.
Bei  uns  herrscht  augenblicklich  noch  vielfach  die  freiwillige  Fortbildungsschule, ­
  da  es  sich  bis  jetzt  besonders  die  kaufmännischen  Angestelltenvereine ­
  angelegen  sein  ließen,  für  die  Gründung  von  Fortbildungsschulen ­
  zu  sorgen.  Ihre  Erfolge  sind  zweifellos  günstige.  Da
aber  diese  Verbände  ganz  auf  private  Mittel  angewiesen  sind,  leiden  sie
sehr  unter  finanzieller  Beschränkung.  Weiterhin  wirkt  aber  ungünstig,
daß  der  Besuch  dieser  Schulen  freiwillig  ist.  Infolgedessen  sind  die
Angestellten  oft  gehindert,  von  dieser  Bildungsgelegenheit  Gebrauch
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zu  machen,  weil  die  Geschäftsinhaber  die  für  den  Schulbesuch  nötige
Zeit  den  Angestellten  nicht  zur  Verfügung  stellen.  Deshalb  hat  man
vielfach  die  Unterrichtsstunden  auf  den  Abend  verlegt;  die  Erfolge
nach  anstrengender  Tagesarbeit  sind  aber  gering.  Auch  zeigen  diese
Schulen  in  den  Lehrplänen  und  in  der  Unterrichtsdauer  wenig  Einheitlichkeit. ­
  Außerdem  steht  die  Wahl  der  Unterrichtsfächer  den  Schülerinnen ­
  frei;  daher  werden  nur  die  belegt,  in  denen  das  Wissen  die  größten
Lücken  zeigt.
Nur  mittels  Einführung  des  Schulzwanges  können  alle  diese  Mißstände
  behoben  werden.  Daher  richtet  sich  jetzt  das  Bestreben  dahin,
auch  für  Mädchen  den  Besuch  der  Fortbildungsschulen  obligatorisch
zu  machen.  Die  Verpflichtung  zum  Besuch  einer  Fortbildungsschule  muß
auf  2  bis  3  Jahre  bei  mindestens  6  Wochenstunden  festgesetzt  werden,
um  die  notwendige  fachliche  und  berufliche  Ausbildung  zu  erreichen.
Außerdem  müßte  der  Unterricht  in  die  Tagesstunden  verlegt  werden;
auch  Sonntagsunterricht  ist  nicht  statthaft,  damit  die  Schülerinnen
nicht  abgespannt  sind  und  eine  ausreichende  Ruhezeit  behalten.  Eine
weitere  Forderung  geht  dahin,  den  Fortbildungsschulzwang  bis  zum
vollendeten  18.  Lebensjahr  auszudehnen;  denn  es  muß  mit  der  Tatsache
gerechnet  werden,  daß  viele  Handlungsgehilfinnen  nicht  sogleich  nach
der  Schulentlassung  ihren  Beruf  ergreifen  und  infolgedessen  diese
Bildungsgelegenheit  nicht  ausnützen  könnten.
Im  allgemeinen  muß  zugegeben  werden,  daß  die  Vorgesetzten  Ziele
noch  nicht  verwirklicht  sind,  aber  es  besteht  die  Hoffnung,  daß  sie  im
Laufe  der  Zeit  zu  erreichen  sind,  wenn  das  Reich  diese  Bestrebungen
gesetzgeberisch  ordnet  und  damit  zu  einem  weiteren  Ausbau  zwingt.
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        4.  Kapitel.
Der  Arbeitsnachweis.
Die  älteste  Form  des  Arbeitsnachweises  ist  die  Umfrage,  die  aber
eine  Zeitlang  außer  Gebrauch  gekommen  war.  Erst  mit  der  wachsenden
Zahl  der  Warenhäuser,  die  fast  ständig  Bedarf  an  Arbeitskräften  haben,
ist  die  Umfrage  für  die  Verkäuferinnen  wieder  in  Aufnahme  gekommen.
Die  Kontoristinnen  dagegen  richten  in  der  Regel  ihre  Bewerbung
schriftlich  an  die  Firmen  mit  offenen  Stellungen.
Hierbei  erscheint  jetzt  sehr  häufig  die  Zeitungsanzeige  als  Vermittlerin. ­
  Für  die  Angestellte  ist  die  Aussicht,  auf  diese  Art  Stellung
zu  finden,  recht  gering  einzuschätzen,  für  die  Firmen  ist  dieses  Verfahren
mit  erheblichen  Umständen  verbunden,  wenn  sie  die  Angebote  sämtlicher ­
  Bewerberinnen  entgegennehmen  will.  Hierbei  wird  vielfach  auch
eine  Gehaltsunterbietung  durch  solche  Personen  beobachtet,  die  sich
schon  oft  vergeblich  um  Unterkommen  bemüht  haben  und  aus  Sorge
vor  Stellenlosigkeit  in  ihren.  Ansprüchen  heruntergehen.
Ebenso  gering  ist  auch  der  Wert  der  gewerbsmäßigen  Stellenvermittlung. ­
  Weil  diese  Art  der  Vermittlung  mit  Unkosten  verknüpft
ist,  so  benutzen  sie  nur  die  Firmen,  denen  die  Vereinsnachweise  verschlossen ­
  sind.  Da  die  Vereine  die  Arbeitgeber  ausweisen,  die  ihre  Angestellten ­
  unter  schlechten  Arbeitsbedingungen  arbeiten  lassen,  bei
denen  die  Bezahlung  in  keinem  Verhältnis  zur  geforderten  Leistung
steht,  oder  deren  sittliches  Verhalten  den  Angestellten  gegenüber  nicht
ganz  einwandfrei  ist,  so  suchen  meist  nur  schlechte  Firmen  Arbeitskräfte ­
  durch  den  Stellenvermittler.  Außerdem  wird  vielfach  Klage
geführt,  daß  die  Stellenvermittler  an  einem  häufigen  Stellenwechsel
interessiert  sind  und  daher  auf  eine  Auswahl  geeigneter  Kräfte  und
Stellen  keinen  Wert  legen.
Diese  Mißstände  privater  Arbeitsvermittlung  führten  endlich  zu
einer  halbamtlichen  Organisation  des  Stellennachweises.  Zuerst  entstanden ­
  Nachweise  paritätischer  oder  charitativer  Art.  Doch  haben
diese  gerade  für  den  kaufmännischen  Beruf  fast  gar  keinen  Wert,  weil
die  Vermittlung  allen  in  gleicher  Weise  zur  Verfügung  stehen  muß  und
eine  Sichtung  ausgeschlossen  ist.
Es  lag  daher  der  Gedanke  nahe,  daß  die  kaufmännischen  Berufsvereine ­
  den  Nachweis  ihrem  Tätigkeitsbereich  anzugliedern  suchten.
Die  Stellenvermittlung  ist  kostenlos,  aber  nur  für  Mitglieder  der  Vereine
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tätig.  Sie  arbeitet  jedoch  auch  für  die  Geschäftsinhaber  unentgeltlich,
weil  das  durchaus  im  Interesse  der  Mitglieder  liegt.  Aber  noch  einen
wesentlichen  Vorteil  außer  der  Billigkeit  für  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  hat  die  Stellenvermittlung  der  Vereine.  Da  sie  keinen  Verdienst
dabei  erzielen  wollen,  so  ist  ihr  Bestreben  nicht,  die  Stellen  häufig  zu
besetzen,  sondern  die  geeigneten  Kräfte  auszusuchen.  Die  Sichtung
auf  beiden  Seiten  kann  scharf  durchgeführt  werden,  weil  ihnen  ihre
Personalkenntnisse  eine  sichere  Unterlage  bieten  und  bei  der  großen
Auswahl  viel  leichter  die  geeignete  Kraft  der  passenden  Stelle  zugeführt
werden  kann.  Die  Leitung  ist  auch  über  die  Lage  der  Arbeitgeber  so
genau  unterrichtet,  daß  sie  imstande  ist,  ihre  Mitglieder  vor  unliebsamen
Erfahrungen  zu  bewahren;  vielfach  werden  genaue  Listen  über  die
einzelnen  Geschäftshäuser  geführt,  die  durch  Auskünfte  der  Mitglieder
dauernd  ergänzt  werden.  Da  die  Angestelltenvereine  möglichst  nur  gute
Kräfte  unterbringen  und  schlechte  Stellen  ausschließen,  so  besteht
hierin  eine  Möglichkeit,  ihr  Ziel,  das  „auf  die  Hebung  der  gesellschaftlichen ­
  und  wirtschaftlichen  Lage  der  Handlungsgehilfinnen“  gerichtet
ist,  allmählich  durchzusetzen.
Sehr  oft  befassen  sich  auch  die  kaufmännischen  Unterrichtsanstalten ­
  mit  Arbeitsnachweis,  doch  bringen  sie  nur  ihre  Schülerinnen
unter.  Diese  Art  der  Vermittlung  kann  von  großem  Nutzen  sein,  denn
im  allgemeinen  muß  der  Leiter  einer  solchen  Anstalt  die  Leistungen
und  Fähigkeiten  seiner  Schülerinnen  ziemlich  genau  kennen.  Leider
wächst  sich  diese  Art  der  Stellenvermittlung  immer  mehr  zu  einem
Konkurrenzmanöver  aus.  Das  Versprechen,  nach  Beendigung  des
Kurses  eine  Stellung  zu  vermitteln,  wird  als  Lockmittel  zum  Besuch
der  Anstalt  benutzt.  Der  Wettbewerb  der  einzelnen  Schulen  veranlaßt
die  Inhaber  dann,  auf  jede  Auswahl  zu  verzichten,  um  augenscheinlich
ihr  Versprechen  einzulösen.  Durch  derartige  Unternehmungen  wird
die  Arbeitslosigkeit  eher  vermehrt  als  vermindert,  da  in  den  seltensten
Fällen  auf  diese  Art  Dauerstellungen  gefunden  werden.  In  der  Aussicht,
nach  Absolvierung  des  Kurses  unterzukommen,  liegt  eine  große  Verlockung, ­
  sich  der  kaufmännischen  Tätigkeit  zuzuwenden,  für  Kräfte,  die
später  sich  als  ungeeignet  ausweisenund  keinUnterkommenfindenkönnen.
Die  gemeinnützigen  Anstalten  müssen  hiervon  ausgenommen
werden,  da  ihr  Wirken  jeden  selbstsüchtigen  Nebenzweck  ausschließt.
Bei  der  Stellenvermittlung  ist  von  einem  gesetzlichen  Eingreifen
geringer  Erfolg  zu  erwarten;  nur  Selbsthilfe  kann  hier  günstig  wirken,
deshalb  muß  das  Ziel  darauf  gerichtet  werden,  die  Vereinstätigkeit
immer  weiter  auszubauen  und  die  gesamte  kaufmännische  Stellenvermittlung ­
  in  den  Nachweisen  der  Vereine  zu  konzentrieren.

n.

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        5.  Kapitel.
Die  Arbeitszeit.
Von  maßgebender  Bedeutung  für  das  gesamte  Handelsgewerbe
ist  die  Arbeitszeit.  Eine  zu  lange  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  kann  zu
Mißständen  führen,  die  sowohl  für  den  einzelnen  wie  für  den  ganzen
Stand  eine  Gefahr  bilden.  Ist  die  Arbeitsdauer  so  ausgedehnt,  daß  die
verbleibenden  Stunden  zur  Erholung  nicht  genügen,  so  müssen  allmählich ­
  infolge  der  Überanstrengung  die  Kräfte  und  auch  die  Lust  zur
Tätigkeit  erlahmen.  Auch  kann  ein  übermäßig  lang  ausgedehnter  Aufenthalt ­
  in  den  hygienisch  nicht  immer  einwandfreien  Arbeitsräumen
eine  schwere  Gefährdung  der  Gesundheit  zur  Folge  haben.  Vor  allem
bei  jungen  Mädchen  kann  eine  schwere  Schädigung  ihrer  Gesundheit
dadurch  hervorgerufen  werden;  bei  den  Verkäuferinnen  wirkt  besonders ­
  ungünstig  das  langandauernde  Stehen.  Seit  der  Verordnung
vom  28.  November  1900  betreffend  die  Einrichtung  von  Sitzgelegenheit
für  Angestellte  in  offenen  Verkaufsstellen  haben  sich  hier  vielleicht  die
Verhältnisse  gebessert;  leider  werden  derartige  zweckmäßige  Vorschriften
vielfach  unwirksam  gemacht,  weil  die  Geschäftsinhaber  einen  mittelbaren ­
  Druck  auf  ihr  Personal  ausüben,  ständig  zur  Bedienung  der
Kunden  bereit  zu  stehen.  Außer  diesen  Klagen  über  die  Gefährdung
der  Gesundheit  wird  noch  als  Grund  gegen  eine  zu  lange  Arbeitszeit
angeführt,  daß  aus  Mangel  an  Zeit  die  Anregung  zu  geistiger  Betätigung
und  beruflicher  Weiterbildung  und  das  Familienleben  schwer  leidet.
Um  statistische  Unterlagen  für  eine  gesetzliche  Ordnung  der  Arbeitszeit ­
  zu  gewinnen,  wurde  1901  von  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik ­
  eine  Erhebung  veranstaltet  über  die  Arbeitszeit  der  Gehilfen
und  Lehrlinge  in  solchen  Kontoren  des  Handelsgewerbes  und  kaufmännischen ­
  Betrieben,  die  nicht  mit  offenen  Verkaufsstellen  verbunden
sind.  Die  Ermittlung  ergab  eine  Arbeitszeit  von

9  Std.  und

mehr  als  9

mehr  als

weniger
o/

bis  10  Std.
0/

10  Std.
0/

für  männliche

/o
Gehilfen  über

/o

/o

16  Jahre  .

61,3

28,1

10,6

für  weibliche

Gehilfen  über

16  Jahre  .

55,9

30,4

13,7
        <pb n="47" />
        51

Die  weiblichen  Angestellten  sind  in  ihrer  Arbeitsdauer  schlechter
gestellt  als  die  männlichen  Gehilfen.  Nur  etwas  mehr  als  die  Hälfte
aller  Kontoristinnen  konnte  eine  Arbeitszeit  von  höchstens  9  Stunden
angeben.  Das  Ergebnis  der  ungünstigeren  Stellung  der  weiblichen
Angestellten  im  Vergleich  zu  den  männlichen  überrascht  um  so  mehr,
weil  Frauen  meist  in  Großbetrieben  und  Großstädten  tätig  sind,  die
nach  allgemeinen  Erfahrungen  die  günstigsten  Arbeitsbedingungen
aufweisen.
Die  amtliche  Erhebung  liegt  nun  zwar  schon  ein  Jahrzehnt  zurück,
auch  sind  damals  nicht  alle  Betriebe  und  nur  eine  geringe  Zahl  der
beteiligten  Angestellten  befragt  worden.  Man  wird  aber  annehmen
müssen,  daß  trotz  wesentlicher  unleugbarer  Besserung  in  den  Kontorzeiten ­
  von  günstigen  Arbeitsbedingungen  noch  keineswegs  gesprochen
werden  kann.  Die  Ergebnisse  der  Erhebung  haben  aber  das  Reich
leider  nicht  zu  einer  gesetzlichen  Regelung  veranlaßt.  Im  Kontor  ist
also  die  Bestimmung  der  Arbeitszeit  noch  immer  dem  freien  Ermessen
des  Arbeitgebers  überlassen.
Noch  ungünstiger  sind  hier  die  Verkäuferinnen  gestellt.  Für  diese
war  schon  1892  eine  amtliche  Erhebung  gemacht  worden,  die  erhebliche
Mißstände  ans  Licht  brachte.  Es  ergaben  sich  durchschnittliche  Arbeitszeiten ­

  von
bei  den  bei  den
weiblichen  Gesamt-Angestellten
  angestellten
o/  0/
/o  /o
bis  10  Stunden  für  11,1  —
10  „  11  „  „  19,3  —
11  „  12  „  „  21,4  14,9
12  „  13  „  „  14,4  22,0
13  „  14  „  „  12,0  17,6
14  „  15  „  12,2  18,0
über  15  „  „  9,5  27,5

Diese  Zustände  waren  unhaltbar.  Arbeitszeiten  über  12  Stunden
gehörten  keineswegs  zu  den  Ausnahmen,  so  daß  eine  reichsgesetzliche
Regelung  als  notwendig  erkannt  wurde,  die  für  das  Verkaufspersonal
durch  die  Novelle  zur  Gewerbeordnung  vom  30.  VI.  1900  in  den
§§  139  c—f  erfolgte.  Es  ist  hier  nicht  nur  das  mit  der  Kundenbedienung
betraute,  sondern  auch  das  übrige  Personal  im  kaufmännischen  Dienst
offener  Verkaufsstellen  einbezogen.  Kontoristinnen  des  Kleinhandels
unterliegen  daher  in  demselben  Maße  den  Bestimmungen  des  Gesetzes
wie  die  Verkäuferinnen.  Die  Gesetzgebung  hat  es  hier  vermieden,  eine
bestimmte  Arbeitszeit  festzusetzen,  sondern  sich  nur  beschränkt  auf  eine
4*
        <pb n="48" />
        52

unmittelbare  Begrenzung,  indem  sie  den  obligatorischen  9-Uhr-Ladenschluß
  vorsieht,  und  auf  eine  mittelbare,  indem  sie  eine  Mindestruhezeit
von  10  Stunden  vorschreibt.  In  Betrieben  mit  mehr  als  zwei  Gehilfen
und  in  Gemeinden  mit  mehr  als  20  000  Einwohnern  erhöht  diese  sich
auf  11  Stunden.  Diese  Begünstigung  wurde  damit  begründet,  daß  die
Anspannung  durch  die  Tätigkeit  nicht  gleich  bewertet  werden  dürfe  in
großen  und  kleinen  Städten;  auch  seien  die  Wege  zum  Geschäft  in  Großstädten ­
  meist  bedeutend  weiter  und  die  Angestellten  häufiger  verheiratet.
Außerdem  könne  bei  Geschäften  mit  zahlreicherem  Personal  Vertretung,
leichter  bewerkstelligt  werden.  Es  ist  aber  nicht  allein  die  Intensität
der  Arbeit  maßgebend  für  die  Inanspruchnahme  der  Arbeitskraft,
sondern  schon  die  stete  Arbeitsbereitschaft  bedeutet  eine  Anstrengung.
Ein  Grund  für  eine  Bevorzugung  der  größeren  Städte  und  Betriebe
läßt  sich  hieraus  nicht  ableiten.  Es  muß  auch  dahingestellt  bleiben,  ob
die  Einrichtung  der  längeren  Ladenzeit  bei  kleinen  Geschäften  geeignet
ist,  für  diese  eine  Hilfe  zu  bilden,  da  in  der  Begel  die  Angestellten  Beschäftigung ­
  in  den  Betrieben  suchen  werden,  die  ihnen  eine  längere
Ereizeit  gewähren.  Dadurch  sind  gerade  die  kleineren  Gewerbetreibenden ­
  ungünstiger  gestellt  in  der  Anwerbung  von  tüchtigen  Hilfskräften.
Wesentlich  gerechtfertigter  sind  die  anderen  Gründe,  die  für  die  Verlängerung ­
  der  Ruhezeit  in  Großstädten  und  Großbetrieben  angeführt
worden  sind.  Eine  Ruhezeit  von  weniger  als  10  bzw.  11  Stunden  ist
erlaubt  bei  Arbeiten,  die  zur  Verhütung  des  Verderbens  von  Waren
unverzüglich  vorgenommen  werden  müssen,  oder  für  die  Aufnahme^
der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Inventur,  außerdem  an  jährlich  höchstens
30  von  der  Ortspolizeibehörde  allgemein  oder  für  einzelne  Geschäftszweige ­
  zu  bestimmenden  Tagen.
Länger  als  bis  9  Uhr  dürfen  die  Verkäuferinnen  beschäftigt  werden
bei  unvorhergesehenen  Notfällen,  an  höchstens  40  von  der  Ortspolizeibehörde ­
  zu  bestimmenden  Tagen,  jedoch  auch  dann  nur  bis  spätestens
10  Uhr  und  nach  näherer  Bestimmung  der  höheren  Verwaltungsbehörde
in  Städten  mit  weniger  als  2000  Einwohnern  sowie  ländlichen  Gemeinden, ­
  wenn  in  denselben  der  Geschäftsverkehr  sich  vornehmlich
auf  einzelne  Tage  der  Woche  oder  auf  einzelne  Stunden  des  Tages  beschränkt. ­

Diese  Ausnahmen  für  eine  verlängerte  Beschäftigung  des  Personals
sind  für  ganz  bestimmte  Fälle  und  für  eine  Höchstzahl  von  Tagen  in
den  §§  139  d—e  gesetzlich  festgelegt  worden,  um  zu  verhüten,  daß  die
Ausnahmen  zur  Regel  werden.
In  den  meisten  Betrieben  des  Reiches  ist  eine  Mittagspause  üblich,
die  zwischen  ein  und  zwei  Stunden  Dauer  nach  der  Erhebung  schwankt.
In  Großstädten  müßte  das  Minimum  der  Pause  auf  zwei  Stunden  fest ­
        <pb n="49" />
        53

gesetzt  werden,  da  sonst  die  Zeit  bei  der  vielfach  großen  Entfernung
der  Arbeitsstätte  von  der  Wohnung  nicht  erlaubt,  nach  Haus  zu  gehen
und  mit  Ruhe  eine  Mittagsmahlzeit  einzunehmen.  Nur  für  das  Verkaufspersonal ­
  und  die  Kontorangestellten  in  den  Kleinhandelsbetrieben  bestehen ­
  Vorschriften  über  die  Gewährung  einer  angemessenen  Mittagspause ­
  in  dem  §  139c  Abs.  3  der  GO.  Für  Angestellte,  die  außerhalb  des
Geschäftes  ihre  freie  Zeit  verbringen,  ist  die  Dauer  auf  mindestens
1  y 2  Stunden  festgesetzt;  für  die  Angestellten,  die  der  Arbeitgeber  selbst
beköstigt,  ist  diesem  auch  weiterhin  die  Bemessung  der  Pausen  überlassen ­
  und  dadurch  häufig  die  Ruhepause  sehr  verkürzt.  Da  die  Sitte
der  Beköstigung  im  Hause  des  Arbeitgebers  immer  seltener  wird,  so
ist  dieser  Mangel  im  Gesetz  nicht  so  schwerwiegend.  Auf  diese  Art
haben  die  Verkäuferinnen  einen  Rechtsanspruch  auf  Mittagspause  erhalten, ­
  den  Kontorangestellten  ist  aber  diese  Begünstigung  noch  nicht
gewährt.  Es  ist  daher  zu  wünschen,  daß  auch  das  Büropersonal  in
den  §  139c  der  GO.  einbezogen  wird,  um  einer  ungehörigen  Ausnutzung
der  Arbeitskräfte  entgegenzuwirken.
Zu  dieser  Überlastung,  die  vielfach  zu  vermeiden  wäre,  gehört
auch  die  Sonntagsarbeit.  Nach  der  Erhebung  von  1901,  die  die  Kommission ­
  für  Arbeiterstatistik  zur  Ermittlung  der  Arbeitszeit  veranstaltete,
wurden  noch  ein  Drittel  aller  Angestellten  auch  Sonntags  beschäftigt.
Die  Mißstände,  die  die  Erhebung  in  dieser  Hinsicht  zutage  förderte,
bewirkten  die  Regelung  der  Sonntagsarbeit  im  Handelsgewerbe  durch
§  105  b  der  GO.  Danach  besteht  Erlaubnis  zur  höchstens  fünfstündigen
Beschäftigung  der  Angestellten  im  Handelsgewerbe,  doch  kann  durch
Ortsstatut  diese  Beschränkung  noch  weiter  ausgedehnt  werden.  Von
diesem  Recht  haben  die  Gemeinden  vielfach  Gebrauch  gemacht,  so  daß
sich  die  Verhältnisse  jetzt  tatsächlich  dahin  geändert  haben,  daß  im
Verkauf  die  Sonntagsarbeit  sich  auf  die  Bedürfnisgewerbe  beschränkt.
Im  Kontor  ist  es  der  Einsicht  der  Arbeitgeber  zu  verdanken,  daß
auch  ohne  gesetzlichen  Zwang  Sonntagsarbeit  nur  noch  in  den
wenigsten  Fällen  stattfindet.  Dieser  tatsächlichen  Entwicklung
will  jetzt  die  Gesetzgebung  durch  eine  Neuordnung  der  Sonntags-.
  arbeit  folgen.  Die  Sonntagsbeschäftigung  soll  jetzt  einheitlich  für
das  ganze  Reichsgebiet  geregelt  werden:  Bedürfnisgewerben  soll
eine  beschränkte  Sonntagsarbeit  mit  einer  Unterscheidung  nach
Ortsgrößenklassen  zugestanden  werden,  für  alle  anderen  Geschäftszweige ­
  vollständige  Sonntagsruhe  eintreten.  Die  einzelnen  Bestimmungen ­
  haben  eine  Flut  von  Gegenvorschlägen  und  Protesten  der
interessierten  Kreise  hervorgerufen,  doch  ist  bisher  die  tatsächliche
Gestaltung  noch  nicht  anzugeben,  da  die  endgültige  Regelung  noch
.aussteht.
        <pb n="50" />
        54

Noch  ein  Punkt  der  Arbeitsbedingungen  der  Angestellten  bedarf
der  gesetzlichen  Regelung:  der  Urlaub.  Die  dringende  Notwendigkeiteiner ­
  Erholungszeit  ist  allgemein  anerkannt,  und  die  Vorteile  sind  so
einleuchtend  und  oft  hervorgehoben  worden,  daß  es  sich  erübrigt,  sie
hier  ausführlich  zu  behandeln.  Für  die  Angestellten  liegt  der  Vorteil
sehr  klar.  Eine  jährliche,  völlige  Ausspannung,  selbst  für  wenige  Tage,,
wirkt  kräftigend  auf  Körper  und  Geist  und  ist  daher  von  unschätzbarem
Werte,  da  hierdurch  die  Arbeitskraft  und  -freudigkeit  länger  erhalten
bleibt.  Auch  der  Arbeitgeber,  in  dessen  eigenem  Interesse  es  liegen  muß,,
sich  eine  dauernde,  tüchtige  Angestelltenschaft  zu  sichern,  zieht  Vorteil
aus  dieser  Einrichtung,  denn  die  erhöhte  Leistungsfähigkeit  der  Angestellten ­
  nach  der  Erholungszeit  kommt  durch  höhere  Arbeitsleistung
seinem  Geschäft  zugute.  Einen  Rechtsanspruch  besitzen  aber  die  Angestellten ­
  in  Deutschland  noch  nicht,  sie  sind  bis  jetzt  auf  eine  freiwillige ­
  Urlaubsgewährung  angewiesen.  Mit  Freude  kann  man  aber
bemerken,  daß  die  Ausbreitung  dieser  guten  Sitte  bei  uns  jetzt  immer
weitere  Fortschritte  macht.  Da  es  aber  immer  noch  Arbeitgeber  gibt,
die  den  Wert  der  Erholungszeit  nicht  richtig  einschätzen  und  infolgedessen ­
  keinen  Urlaub  gewähren,  so  muß  den  Angestellten  eine  gesetzliche ­
  Bestimmung  das  Recht  zuerkennen,  ein  Mindestmaß  von  Urlaub
zu  verlangen.  Um  ein  Bild  zu  gewinnen  über  die  Gewährung  und  die
Dauer  des  Urlaubs,  sind  in  der  Reichsumfrage  von  1901  über  die  Arbeitszeit ­
  der  Gehilfen  und  Lehrlinge  in  den  Kontoren  und  kaufmännischen
Betrieben,  die  nicht  mit  offenen  Verkaufsstellen  verbunden  sind,  und
durch  Erhebungen  des  KaufmännischenjVerbandes  und  der  Verbündetem
kaufmännischen  Vereine  Angaben  hierüber  geliefert  worden.

Der  Urlaub  dauert  nach  den  Angaben  der
Reichsumfrage ­

1901

Verb,  kaufm. 1 ),
Vereine
1911

1  Woche  und  weniger  ......

/o
16,1

/o
17,4

mehr  als  I  bis  2  Wochen  .  .  .  .

67,0

51,8

53  33  ^  „  3  }j  .  .  .  .

11,5

12,2

33  »  3  ,,  •

3,6

2,7

unbestimmt

1,7

3,1

ohne  Angabe  der  Dauer

2,9

nur  auf  Wunseh

0,6

keinen

49,7

8,4

von  unbestimmter  Dauer  .  .  .  .

0,9

1 )  Die  Zahlen  sind  durch  eine  Umfrage  bei  den  Mitgliedern  gewonnen.
        <pb n="51" />
        55

Die  Tabellen  weisen  ein  verhältnismäßig  günstiges  Ergebnis  für
die  Urlaubsverhältnisse  der  Angestellten  auf,  da  die  Zahl  derjenigen,  die
keinen  Urlaub  oder  nur  auf  Wunsch  erhalten,  im  Zurückgehen  ist.
Allerdings  ist  die  Dauer  der  Erholungszeit  nicht  immer  ausreichend.
Vierzehn  Tage  jährlich  wird  man  wohl  als  Durchschnittsforderung
ansetzen  müssen,  damit  den  Angestellten  Gelegenheit  gegeben  ist,
ihre  Freizeit  zur  Stärkung  günstig  zu  benutzen;  leider  wird  diese  Zeit
nur  der  kleineren  Hälfte  gewährt.  Doch  muß  man  dabei  in  Betracht
ziehen,  daß  der  Urlaub  für  das  Geschäft  doch  immerhin  eine  erhebliche
Belastung  darstellt,  da  das  Gehalt  weiter  gezahlt  werden  soll  und  oft
Vertretung  eingestellt  werden  muß.  Vielfach  haben  diese  Nachteile
des  Geschäftes  daher  auch  dazu  geführt,  daß  wohl  Urlaubszeit  gewährt
wird,  aber  nur  unter  Abzug  des  Gehalts.  Dadurch  wird  aber  den  meisten
ein  zu  großes  Opfer  aufgebürdet,  und  diese  Maßnahme  wird  daher  zum
Verzicht  auf  Urlaub  veranlassen.  Diesem  Mangel  kann  nur  abgeholfen
werden,  wenn  die  Zahlung  des  vollen  Gehalts  gesetzlich  bestimmt  wird.
In  der  Regel  wird  Urlaub  um  so  seltener  anzutreffen  sein,  je  kürzere
Dienstzeiten  die  Angestellten  aufweisen,  denn  es  ist  erklärlich,  daß  die
Geschäftsinhaber  meist  nur  denen  Urlaub  gewähren,  die  schon  längere
Zeit  in  ihrem  Betriebe  tätig  gewesen  sind  und  voraussichtlich  auch
bleiben  werden.  Es  erhielten  nach  den  Angaben  des  Kaufmännischen
Verbandes  für  weibliche  Angestellte  aus  dem  Jahre  1913  und  der  Verbündeten ­
  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte  vom  Jahre
1911  eine  Erholungszeit  bis  zu

K.  V.  f.  w.  A.

v.  k.  v.

f.  w.  A.

im

im

im

im

im

im

im

2.  Jahr

3.  Jahr

6.  Jahr

1.  Jahr

3.  Jahr

5.  Jahr

7.  Jahr

%

%

%

%

%

%

%

10  Tagen

38,4

21,8

11,2

58,1

22,6

38,8

11,1

14  „

45,7

58,8

57,7

5,4

71,7

44,4

77,7

21  „

8,5

14,5

23,4

—

—

16,7

11,1

35  „

3,5

3,9

7,6

—

—

—

—

keinen

3,8

1,0

0,1

36,4

5,5

—

—

Im  Handelsgewerbe  wird  demnach  die  Zahl  derjenigen,  die  keinen
Urlaub  erhalten,  immer  geringer,  je  längere  Zeit  die  Angestellten  in
ihrem  Beruf  tätig  sind.  Trotzdem  müssen  noch  vielfach  Angestellte
mit  langjähriger  Dienstzeit  ohne  Erholungszeit  arbeiten.  Besonders
Stellenwechsel  ward  häufig  den  Verlust  des  Urlaubs  nach  sich  ziehen,
auch  wenig  leistungsfähigen  Kräften  wird  vielleicht  hier  und  da  die
Erholungszeit  entzogen.
Die  Urlaubszeit  beträgt  bei  der  größten  Zahl  der  Betriebe  8—14  Tage,
im  allgemeinen  richtet  sich  auch  die  Dauer  des  Urlaubs  nach  der  Ge-
        <pb n="52" />
        —  56  —
schäftstätigkeit.  Mehr  als  dreiwöchige  Ferien  werden  aber  nur
selten  bei  weiblichen  Angestellten  beobachtet.  Das  hängt  zum  Teil  auch
damit  zusammen,  daß  längere  Urlaubszeiten  mehr  bei  leitenden  Persönlichkeiten ­
  als  bei  der  Masse  der  Angestellten  anzutreffen  und  gerade
in  solchen  Stellungen  Frauen  noch  sehr  selten  zu  finden  sind.
Über  die  Urlaubsverhältnisse  der  Verkäuferinnen  bestehen  keine
besonderen  Statistiken;  die  Erhebungen  der  beiden  oben  genannten
Vereine  haben  sie  mitumfaßt.  Man  wird  wohl  annehmen  müssen,  daß
die  Lage  der  Verkäuferinnen  auch  hierbei  wieder  ungünstiger  liegt,  weil
gerade  im  Kleinhandel  Gehaltsabzug  bei  Urlaubsgewährung  häufig
vorkommt.  Die  Zahl  der  Verkäuferinnen,  die  unter  diesen  Bedingungen
Urlaub  nehmen,  wird  noch  erheblich  kleiner  sein  als  bei  den  Kontoristinnen, ­
  da  die  Lohnverhältnisse  für  sie  bedeutend  schlechter  sind.
Eine  günstige  Ausnahme  für  die  Verkäuferinnen  machen  viele  Großbetriebe, ­
  da  hier  regelmäßiger,  alljährlicher  Urlaub  fast  allgemein  Sitte
ist.  Weil  die  Urlaubszeiten  in  der  Regel  in  die  stille  Geschäftszeit  gelegt
werden,  so  ist  ein  gegenseitiges  Vertreten  bei  einigermaßen  geschickter
Organisation  leicht  durchführbar.  Es  ist  sehr  anzuerkennen,  daß  mehrfach ­
  große  Betriebe  sogar  noch  einen  Reisezuschuß  für  den,  Urlaub
bewilligen.  Da  aber  die  Mehrzahl  der  Verkäuferinnen  in  kleineren  und
Mittelbetrieben  beschäftigt  ist,  so  muß  man  annehmen,  daß  diese
günstigen  Bedingungen  für  die  wenigsten  zutreffen.
Im  allgemeinen  kann  man  zugeben,  daß  die  Urlaubsgewährung
sehr  erfreuliche  Fortschritte  gemacht  hat  und  noch  macht,  eine  völlige
Befriedigung  wird  aber  doch  erst  eine  gesetzliche  Regelung  bringen.
        <pb n="53" />
        6.  Kapitel.
Die  Dohnfrag’e.
Auch  bei  der  Lohnfrage  zeigt  sich  wieder  ein  Mangel  an  ausreichenden ­
  statistischen  Unterlagen.  Die  beiden  Enqueten  der  Kommission
für  Arbeiterstatistik  von  1892  und  1901  haben  die  Gehälter  der  Angestellten ­
  nicht  zu  ermitteln  versucht.  Das  ist  umso  bedauerlicher,
als  gerade  die  Lohnverhältnisse  von  weitgehendster  Bedeutung  für
die  Beurteilung  eines  Standes  sind.  Je  schlechter  die  Bezahlung  ist,
desto  geringer  ist  das  Ansehen  des  Berufes,  desto  größer  ist  die  Zahl
der  ungenügend  vorgebildeten  Berufszugehörigen,  desto  minderwertiger
sind  die  Leistungen.  Gewiß  ist  es  schwer  zu  erfassen,  auf  welchen  Ursachen ­
  die  Abstufungen  in  den  Gehaltzahlungen  beruhen,  da  hier
persönliche  Verhältnisse  eine  ausschlaggebende  Rolle  spielen.
Den  Versuch  einer  Gehaltsstatistik  hat  der  Kaufmännische  Verband
gemacht,  der  alljährlich  in  seinen  Jahresberichten  über  die  Gehälter,
die  bei  der  Stellenvermittlung  erzielt  worden  sind,  Angaben  bringt.
Danach  erhielten  ein  monatliches  Gehalt

vom
Büropersonal ­

0/

vom
Verkaufspersonal

%

bis  70  M

/o
.  .  31,4

33,1

über  70  bis  100  M.  .  .

.  .  36,1

43,2

über  100  M

.  .  32,5

23,7

Zunächst  zeigen  die  Zahlen,  daß  ein  Unterschied  in  der  Entlohnung
von  Büro-  und  Verkaufspersonal  vorhanden  ist,  und  zwar  sind  die
Verkäuferinnen  schlechter  gestellt  als  die  Kontoristinnen.  Dieser
Vorteil  für  die  Kontoristinnen  zeigt  sich  aber  noch  deutlicher,  wenn
man  das  Jahreseinkommen  berechnet.  Für  die  Büroangestellten
wird  man  wohl  im  allgemeinen  eine  ständige  Beschäftigung  annehmen
können,  wenn  nicht  etwa  ungünstige  Geschäftslage  oder  Gründe  persönlicher ­
  Art,  wie  minderwertige  Leistungen,  häusliche  oder  gesundheitliche ­
  Rücksichten  die  Stellenlosigkeit  veranlassen.  Beim  Verkaufspersonal ­
  dagegen  möchte  man  fast  von  einer  Saisonbeschäftigung
        <pb n="54" />
        58

sprechen.  Eingeführte  und  langbewährte  Kräfte  werden  natürlich
auch  hier  Dauerstellungen  innehaben,  da  sie  schwer  zu  ersetzen  sind,
und  ein  Stamm  von  Verkäuferinnen  auch  während  der  stillen  Zeit
gehalten  werden  muß.  Die  anderen  Kräfte  aber  werden  nach  Bedarf ­
  eingestellt.  Inden  Jahresberichten  von  1899  gibt  der  Kaufmännische
Verband  eine  Zusammenstellung  über  die  Zahl  der  Tage,  die  die  Benutzerinnen ­
  des  Stellennachweises  von  der  Aufgabe  ihrer  Tätigkeit
als  Verkäuferin  bis  zum  Antritt  in  der  neuen  Stellung  beschäftigungslos ­
  waren.  Danach  betrug  die  Zeit  der  Arbeitslosigkeit:

545  =  21,2  %

0  Monate  bei  ....

1135  =

44,3  %

y 4

99

99  •  •  •  •

59  =

2,3  %

y 2

9  9

9  9  •  •  •  •

190  =

L4  %

%

9  9

9  9  ....

90  =

3,5  %

i

9  9

99  ....

206  =

8,0  %

2

9  9

9  9  ....

314  =

12,1  %

3

9  9

99  ....

197  =

7,7  %

4

9  9

99  ....

138  =

5,4%

5

9  9

,,  ....

65  =

2,5  %

6

9  9

99  ....

61  =

2,4  %

7

9  9

9  9  ....

30  =

1,2  %

8

99

99  ....

30  =

1,2  %

9

99

9  9

12  =

0,5  %

10

9  9

99  ....

10  =

0,4%

11

9  9

99  ....

6  =

0,2  %

12

9  9

9  9  ....

3  =

0,1  %

mehr  als  12

9  9

99  ....

19  =
2565  =

0,7  %
99,9  %

Das  ergibt  also  eine  durchschnittliche  Stellenlosigkeit  von  günstigstenfalls ­
  iy 2  Monaten.  Das  Ergebnis  ist  recht  traurig  und  zeigt,
welcher  Ungewißheit  im  Verdienst  diese  Angestellten  anheimgegeben
sind.  Durch  die  Gründung  zahlreicher  Großbetriebe  im  Kleinhandel
ist  jetzt  vielfach  eine  schnellere  Unterbringung  der  Stellensuchenden
möglich.  Aber  wiederum  bewirkt  die  gesteigerte  Nachfrage  infolge
der  scheinbaren  Leichtigkeit  des  Erwerbes  auch  einen  stärkeren  Zudrang. ­
  Ein  solcher  Ausfall  im  Gehalt  beeinflußt  natürlich  die  Höhe
des  Jahreseinkommens  ganz  wesentlich,  da  er  besonders  die  Angestellten
trifft,  die  leicht  zu  ersetzen  und  daher  schlecht  oder  mäßig  bezahlt
sind.  Das  tatsächlich  erzielte  Jahreseinkommen  der  Verkäuferinnen
stellt  sich  also  erheblich  geringer  als  das  der  Kontoristinnen;  eine
große  Anzahl,  man  kann  sagen,  fast  die  Hälfte,  verdient  jährlich  nicht
den  Lebensunterhalt.
        <pb n="55" />
        Seit  dieser  Zeit  haben  allerdings  die  Gehälter  ein  stetes  Steigen
zu  verzeichnen  gehabt;  denn  es  bezogen  ein  Gehalt

vom  Kontorpersonal

vom  Verkaufspersonal

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

über100M.
%

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

über100  M.
%

1893

62,0

32,0

6,0

62,2

32,8

5,0

1898

45,0

39,2

15,8

67,0

29,2

3,8

1903

40,0

41,0

19,0

61,6

31,9

6,5

1908

31,6

37,8

30,6

38,6

46,4

15,0

1912

31,2

36,3

32,5

33,1

43,2

23,7

Stark  sind  im  Steigen  begriffen  die  Gehälter  der  Kontorangestellten.
Viele  Frauen  sind  jetzt  gezwungen,  ständig  erwerbstätig  zu  sein;  dadurch ­
  eignen  sie  sieh  im  Laufe  ihrer  Berufstätigkeit  die  erforderliche
Übung  in  den  kaufmännischen  Geschäftszweigen  an  und  können  dann
auch  Anspruch  auf  besser  bezahlte  Stellungen  erheben.  Außerdem
ist  es  das  Bestreben  der  neueren  Zeit,  auch  die  Frauen  für  einen  praktischen ­
  Lebenserwerb  vorzubereiten,  um  ihnen  eine  unabhängige
Stellung  für  das  spätere  Leben  und  ein  Anrecht  auf  gute  Bezahlung  zu
sichern.
Eine  ähnliche  Entwicklung,  wenn  auch  nicht  in  dem  gleichen
günstigen  Maßstab,  haben  auch  die  Gehälter  der  Verkäuferinnen  durchgemacht. ­
  Der  Grund  für  die  geringere  Steigerung  liegt  wohl  darin,
daß  sich  bei  dem  großen  Andrang  zum  Verkäuferinnenberuf  auch
Massen  von  gänzlich  ungeeigneten  und  minderwertig  vorgebildeten
Kräften  anbieten.
Bei  dieser  Gehaltssteigerung  ist  aber  nicht  außer  acht  zu  lassen,
daß  die  Kosten  für  den  Lebensunterhalt  mindestens  ebenso  in  die
Höhe  gegangen  sind,  so  daß  eine  wirkliche  Aufbesserung  kaum  wahrzunehmen ­
  sein  wird.
Durchschnittszahlen  geben  nur  ein  unklares  Bild  über  die  Lohnverhältnisse, ­
  verständlicher  wird  die  Darstellung,  wenn  der  Einfluß
persönlicher  Fähigkeiten,  der  Vorbildung  und  des  Dienstalters  auf  die
Gehaltsbildung  berücksichtigt  werden.  Persönliche  Fähigkeiten  lassen
sich  fast  gar  nicht  erfassen,  es  bleiben  also  nur  Vorbildung  und  Dienstalter. ­

Im  allgemeinen  wird  man  wohl  sagen  können,  je  gründlicher  die
Fachausbildung,  desto  höher  die  Bezahlung.  Ausnahmefälle,  in  denen
trotz  einer  geringen  Fachausbildung  hohe  Gehälter  erzielt  werden,
sind  nur  auf  persönliche  Begabung  zurückzuführen.
Neben  dem  Einfluß  der  Fachausbildung  auf  die  Höhe  des  Gehaltes
ist  auch  die  Wirkung  des  Alters  nicht  zu  unterschätzen.  Da  man  ver ­
        <pb n="56" />
        60

muten  kann,  daß  gänzlich  unbrauchbare  Kräfte  schon  sehr  bald  abgestoßen ­
  werden,  so  ist  anzunehmen,  daß  die  längere  Beschäftigung
eine  größere  Erfahrung  und  praktische  Sicherheit  mit  sich  bringt,
die  sich  in  der  Höhe  der  Gehälter  ausdrücken  muß.
Neben  dem  Gehalt  erscheinen  Arbeitsvergiitungen  auch  in  der
Form  der  Lehrvergiitung.  Kontorpersonal  mit  praktischer  Lehrzeit
ist  jetzt  nur  noch  sehr  wenig  anzutreffen,  da  diese  Ausbildung  besonders ­
  für  die  in  Betracht  kommt,  die  sofort  einen  Verdienst  haben
wollen  und  die  Kosten  für  eine  theoretische  Ausbildung  nicht
auf  wenden  wollen  oder  können.  Bemerkenswert  ist,  daß,  soweit  die
Sitte  einer  Lehrzeit  noch  besteht,  Lehrgeld  fast  gar  nicht  mehr  bekannt
ist.  An  dessen  Stelle  tritt  eine  Lehrlingsvergütung  in  der  Form  von
Barzahlung;  doch  wird  auch  freie  Kost  und  Logis  als  Gegenwert  für
die  Arbeitsleistung  der  Lehrlinge  gegeben.  Diese  Einrichtung  ist  aber
wenig  verbreitet  und  wenig  beliebt,  da  die  Kontoristinnen  meist  bei
ihren  Eltern  wohnen  und  infolgedessen  eine  Barvergütung  lieber  sehen.
Die  Höhe  der  Lehrlingsvergütung  richtet  sich  in  der  Regel  nach  der
Dauer  der  Lehre.  Je  länger  die  Lehrzeit,  desto  mehr  steigt  auch  die
Arbeitsvergütung,  so  daß  sie  am  Schluß  einer  längeren  Lehre  einem
Anfangsgehalt  fast  gleich  zu  achten  ist.  Die  Besoldung  der  Lehrlinge
hat  ihre  Berechtigung  darin,  daß  sie  in  den  meisten  Fällen,  besonders
bei  längerer  Lehrzeit,  recht  gut  zu  verwendende  und  vor  allem  billige
Arbeitskräfte  darstellen.
Wenn  sich  schon  bei  der  Lehrvergütung  die  Tendenz  einer  steigenden ­
  Entlohnung  mit  steigender  Tätigkeit  zeigt,  so  muß  sich  diese  Erscheinung ­
  noch  viel  deutlicher  bei  den  Gehältern  ausprägen.  Es  bezogen ­
  ein  Gehalt:

nach  den  Angaben

nach  einer

des  K.  Y.  f.  w.

A.

der  V.  k.  V.  t.  w.  A.

Tätigkeit  von

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

überlOOM.
%

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

überlOOM.
%

3  Jahren  .  .

23,2

61,5

15,3

43,2

49,0

7,8

4  Jahren  .  .

15,3

51,2

33,5

27,9

60,0

12,1

längerer  .  .  .

4,3

33,1

62,6

7,3

37,3

55,4

Die  Aussichten,  ein  gutes  oder  genügendes  Gehalt  zu  erreichen,
werden  günstiger  mit  der  Länge  der  Tätigkeit.  Diese  allgemein  gültige
Erfahrung  hat  ihren  Grund  darin,  daß  die  größte  Berufserfahrung
und  die  höchste  Leistungsfähigkeit  erst  in  einer  mehrjährigen  Tätigkeit ­
  erworben  werden.  Die  Besoldung  derartiger  Kräfte,  die  unvergleichlich ­
  wertvoller  für  das  Geschäft  sind  und  bedeutend  mehr  leisten
als  Anfängerinnen,  muß  mit  vollem  Recht  höher  sein  als  die  noch  nicht
        <pb n="57" />
        61

eingearbeiteter  Kräfte.  Diese  Entwicklung  zu  beschleunigen,  liegt
nicht  in  der  Hand  der  Angestellten,  wohl  aber  können  sie  auf  die  Höhe
des  Gehaltes  dadurch  einwirken,  daß  sie  durch  eine  gute  Vorbildung
befähigt  werden,  sich  in  kürzerer  Zeit  in  die  Praxis  einzuarbeiten.  Es
wäre  daher  nur  verständlich,  wenn  das  Gehalt  auch  Unterschiede
nach  der  Eachbildung  zeigte.  Es  bezogen  Gehalt

nach  Angaben

nach  Angaben

des

K.  V.  f.  w

A.

der

V.  k.  V.  f.

w.  A.

Kontoristinnen

bis

70—100

über

bis

70—100

über

70  M.
%

M.
%

100  M.
%

70  M.
%

M.
%

100  M.
%

mit  einer  Lehrzeit

bis  1  Jahr

15,7

49,3

35,0

28,8

35,1

36,1

über  1  „

14,7

45,1

40,2

22,6

40,5

36,9

mit  Handelsschulbildung

bis  1  y z  Jahr

20,2

39,7

40,1

35,9

41,2

22,9

über  iy 2  „

18,6

37,2

44,2

22,6

37,1

40,3

mit  Fortbildungsschulbildg.

bis  1  Jahr

19,3

37,6

43,1

26,1

47,8

26,1

über  1  „

20,1

59,0

20,9

27,3

38,4

33,3

mit  Pressebildung

bis  y 2  Jahr  1
über  y 2  „  J

11,7

39,7

48,6

27,8
32,5

41,8
40,4

30,8
27,1

mit  Privatunterricht  .  .  .

3,5

37,2

59,3

7,7

30,8

61,5

ohne  Vorbildung

12,1

27,3

60,6

16,2

32,3

51,5

Auf  den  ersten  Blick  könnte  man  nach  den  Zahlen  fast  behaupten:
je  schlechter  die  Fachbildung,  desto  höher  das  Gehalt.  Denn  an  erster
Stelle  stehen  die  Angestellten,  die  Privatunterricht  oder  gar  keine
Ausbildung  angegeben  haben.  Die  Höhe  des  Gehaltes  dieser  Kontoristinnen ­
  zeigt,  daß  die  Fachbildung  allein  nicht  ausschlaggebend  ist.
Arbeitseifer  und  Fähigkeit  zum  kaufmännischen  Beruf  sind  immer
Faktoren,  die  vieles  ersetzen.  Dazu  kommt,  daß  diese  Angestellten
aus  sozial  höherstehenden  Schichten  ein  gewisses  Gegengewicht  für
die  fehlende  Berufsbildung  in  der  guten  Schulbildung  haben  und  praktische ­
  Kenntnisse  durch  größere  Lebenserfahrung  infolge  ihres  höheren
Alters  ersetzen.  Gerade  dadurch  auch,  daß  sie  Aussicht  auf  die  Ehe
kaum  noch  haben,  müssen  sie  versuchen,  recht  leistungsfähig  zu  werden. ­
  Sie  werden  daher  selbst  an  ihrer  Ausbildung  weiter  arbeiten  und
die  notwendigen  theoretischen  Kenntnisse  sich  neben  ihrer  beruflichen
Tätigkeit  durch  Abendunterricht  anzueignen  suchen.
Ähnlich  läßt  sich  auch  die  zum  Teil  günstige  Stellung  der  in  halbjährigen ­
  Kursen  von  Pressen  ausgebildeten  Angestellten  erklären.
Auch  hier  überwiegen  die  älteren  und  in  besseren  Schulen  vorgebildeten
Kräfte,  die  in  ihrem  Beruf  eine  Versorgung  für  das  ganze  Leben  sehen  und
daher  in  ihrem  Fach  Tüchtiges  leisten  müssen.
        <pb n="58" />
        6S0gij|jg£S»

SÄH

—  62  —
Für  diese  Angestellten  sind  meist  also  persönliolie  Gründe  maßgebend; ­
  für  die  größere  Mehrzahl  aber,  die  bald  nach  der  Schulzeit
in  den  Beruf  eintritt,  ist  die  Berufsbildung  ausschlaggebend.  Daß
hierbei  aber  nicht  die  Dauer  allein,  sondern  auch  die  Gründlichkeit
der  Ausbildung  entscheidend  ist,  beweisen  die  Gehaltsziffern  für  die
Schülerinnen,  die  eine  Presse  länger  als  %  Jahr  besucht  haben.  Da
diese  Anstalten  in  der  Begel  nur  auf  kurze  Kurse  eingerichtet  sind,
so  ist  eine  Schülerin,  die  die  Anstalt  länger  besucht,  gezwungen,  den
Unterrichtsstoff  zu  wiederholen.  Man  wird  nun  annehmen  müssen,
daß  die  Schülerinnen,  die  eine  solche  Wiederholung  wünschen,  die
Lehrgegenstände  noch  nicht  ganz  erfaßt  haben,  also  schwerlich  zu  den
fähigsten  Kräften  gehören.
Für  die  anderen  Anstalten  ist  aber  in  der  Regel  die  Dauer  des
Unterrichtes  gleichbedeutend  mit  einer  Erweiterung  des  Lehrstoffes,
Bei  den  Fortbildungsschulen  treten  die  Vorteile  weniger  scharf  hervor.
Das  dürfte  darauf  zurückzuführen  sein,  daß  die  Kenntnisse  während
der  Berufstätigkeit  erworben  werden  und  daher  weniger  Beachtung
finden.  Dagegen  geht  klar  aus  der  Übersicht  hervor,  daß  die  Angestellten, ­
  die  einen  Zwei-  oder  Dreijahreskursus  einer  Handelsschule
durchgenommen  haben,  erheblich  günstiger  gestellt  sind.  Selbst
wenn  man  die  Kosten  in  Betracht  zieht,  die  eine  solche  Ausbildung
verursacht,  wird  man  doch  zu  dem  Schluß  kommen,  daß  die  Aufwendung ­
  für  die  Ausbildung  sich  späterhin  durch  das  bedeutend  höhere
Gehalt  reichlich  bezahlt  macht.  Leider  aber  sind  sehr  viele  Eltern
noch  nicht  weitsichtig  genug,  diesen  Vorteil  zu  erkennen,  deshalb
wird  noch  vielfach  das  Fortkommen  der  Handlungsgehilfinnen  durch
eine  ungenügende  Vorbildung  erschwert.
Für  die  Verkäuferinnen  ist  eine  Lehre  noch  allgemein  üblich.
Aber  auch  hier  hat  sich  die  Sitte  herausgebildet,  schon  während  der
Lehrzeit  eine  Vergütung  zu  zahlen,  wodurch  natürlich  sehr  viele  ungeeignete ­
  Kräfte  veranlaßt  werden,  sich  diesem  Beruf  zuzuwenden.
Die  Vergütung  richtet  sich  auch  hier  nach  der  Dauer  der  Lehrzeit,
doch  ist  die  Lehrvergütung  geringer  als  die  der  Kontoristinnen.  Die
Unterschiede  in  der  Bezahlung  dieser  beiden  Angestelltengruppen
zeigen  sich  in  stärkerem  Maße  bei  den  Gehältern.  Für  die  Verkäuferinnen ­
  betrug  das  Gehalt

mit  Lehrzeit  von
1  Jahr
von  mehr  als  1  Jahr

bis  70  M.
%

über  70
bis  100  M.
%

über  100  M.
%

45,4

33,7

20,9

.  52,5

32,5

15,0

.  46,1

28,4

25,4
        <pb n="59" />
        63

Die  Hälfte  aller  Angestellten  verdient  noch  nicht  so  viel  wie  zum
standesgemäßen  Unterhalt  notwendig  ist.  Auch  hier  zeigt  sich  der
Unterschied  in  der  Höhe  der  Gehälter  nach  der  Fachbildung.  Relativ
günstig  liegen  die  Verhältnisse  für  die  Angestellten  ohne  Lehrzeit.
Diese  den  Erfahrungen  scheinbar  widersprechende  Tatsache  hängt
damit  zusammen,  daß  die  Not  viele  zum  Verkäuferinnenberuf  treibt,
die  gute  Schulbildung  und  vielleicht  auch  Begabung  für  den  Beruf
als  Ausgleich  mitbringen.  Es  muß  dabei  aber  in  Betracht  gezogen
werden,  daß  sehr  viele  den  Besuch  eines  Handelskurses  angeben  konnten,
also  immerhin  doch  eine,  wenn  auch  nicht  genügende,  Ausbildung
vorweisen.  Sonst  gilt  aber  auch  für  die  Verkäuferinnen,  daß  eine  gute
Ausbildung  lohnerhöhend  wirkt;  doch  muß  man  wieder  das  Gehalt  in
Verbindung  bringen  mit  der  Dauer  der  Tätigkeit.
Das  Gehalt  betrug

nach  einer
Tätigkeit  von

nach  Angaben  des  K.  V.  f.  w.  A.

bis  70  M.
%

70—100  M.
%

über100M.
%

nach  Angaben  der  V.  k.  V.  1  w.  A.
bis  70  M.  70—100  M.  über  100  M.

3  Jahren
5  „  .
längerer  .

83,3
71,6
15,9

16,7
26,9
53,0

1,5
31,1

89,5
82,0
27,0

7,9  2,6
18,0  —
42,9  30,1

Einen  Einfluß  auf  die  Höhe  des  Gehaltes  kann  man  nach  diesen
Zahlen  der  Dienstzeit  nicht  absprechen.  Das  Resultat  ist  aber  im
Vergleich  zu  den  Gehältern  für  Kontoristinnen  erschreckend  ungünstig.
■Selbst  nach  mehrjähriger  Tätigkeit  gelingt  es  keineswegs  der  größeren
Mehrzahl,  einen  Arbeitsverdienst  zu  erzielen,  der  etwas  mehr  als  die
Bestreitung  der  notwendigsten  Bedürfnisse  gestattet.
Als  Endergebnis  der  ganzen  Gehaltsfrage  für  die  Angestellten
ist  also  festzustellen,  daß  immerhin  die  beste  Ausbildung  die  günstigsten
Aussichten  für  die  Zukunft  bietet.  Da  heutzutage  der  kaufmännische
Beruf  für  eine  große  Anzahl  nicht  mehr  als  Durchgangsstadium  bis
•zur  Versorgung  in  der  Ehe  angesehen  wird,  so  ist  eine  gründliche  Erziehung ­
  für  den  Beruf  unbedingt  erforderlich.  Selbst  im  Falle  einer
Heirat  ist  das  für  die  Ausbildung  ausgegebene  Geld  nicht  immer  nutzlos ­
  aufgewandt,  da  die  Frau  bei  ungünstigen  Lebenslagen  besser  für
einen  Erwerb  vorbereitet  ist.  Wenn  auch  Zufälligkeiten  einen  großen
Einfluß  ausüben,  bleibt  doch  immer  die  persönliche  Tüchtigkeit  und
Brauchbarkeit  als  wesentlichster  Faktor  bestehen.  Wer  über  diese
nicht  verfügt,  dem  kann  sie  selbst  die  beste  Fachbildung  nicht  anerziehen, ­
  die  nur  mit  lehrbaren  Fertigkeiten  ausrüsten  kann.  Eine
besonders  große  Rolle  spielt  die  persönliche  Begabung  bei  den  Verkäuferinnen, ­
  weil  die  Veranlagung  zum  Verkehr  mit  der  Kundschaft
        <pb n="60" />
        64

sehr  ins  Gewicht  fällt.  Da  sich  aber  vielfach  ungeeignete  Elemente
zum  Verkäuferinnenberuf  drängen,  so  liegt  hierin  ein  wesentlicher
Grund  für  die  niedrige  Bezahlung.  Ein  gewisser  Ausgleich  läßt  sich
jedoch  durch  praktische  und  wissenschaftliche  Vorbildung  erreichen..
Um  die  Aufwärtsbewegung  in  ideeller  und  materieller  Hinsicht
zu  stärken,  muß  das  Hauptgewicht  immer  auf  das  Bestreben  nach
besserer  wissenschaftlicher  Vorbildung  gelegt  werden.
        <pb n="61" />
        7.  Kapitel.
Die  Organisation
der  weiblichen  Angestellten.
In  der  Einsicht,  daß  auf  dem  Gebiet  einer  sozialpolitischen  Fürsorge ­
  für  die  Angestellten  noch  sehr  viel  zu  leisten  sei,  und  daß  Einigkeit ­
  stark  mache,  haben  sich  die  Angestellten  in  Verbände  zusammengeschlossen. ­
  Da  aber  in  diesen  Vereinen  Männer  maßgebend  waren,
die  die  Wünsche  der  Frauen  zum  Teil  nicht  kannten,  zum  Teil  nicht
verstanden  und  nicht  billigten,  so  erschien  es  bald  erwünscht,  daß
Organisationen  gegründet  würden,  die  von  Frauen  geleitet  für  Frauen
arbeiten.  So  entstanden  die  Gehilfinnenorganisationen,  die  bereits
in  kurzer  Zeit  eine  ungeahnte  Entwicklung  genommen  haben.
Es  bestehen  heute  eine  große  Anzahl  von  Vereinen  für  kaufmännische ­
  weibliche  Angestellte,  von  denen  aber  nur  drei  infolge  ihrer
Mitgliederzahl  und  ihrer  Tätigkeit  Bedeutung  haben.  Die  kleineren
Vereine  sind  oft  nur  rein  gesellig  und  verzichten  auf  eine  wirtschaftliche ­
  und  soziale  Hebung  ihres  Standes  aus  Mangel  an  Macht  und
Wirkungsbereich.
Der  größte  Verein  ist  der  „Kaufmännische  Verband  für  weibliche
Angestellte“,  Hauptsitz  in  Berlin,  der  im  Jahre  1912 1 )  32  753  Mitglieder ­
  zählte.  Er  wurde  1889  unter  dem  Namen  „Kaufmännischer
und  gewerblicher  Hilfsverein“  in  Berlin  gegründet  und  blieb  auch  zunächst ­
  nur  auf  Berliner  Angestellte  beschränkt.  Er  entstand  nicht
aus  Bestrebungen  der  Angestellten,  sondern  ist  eine  Gründung  von
Außenstehenden,  die  die  Notwendigkeit  eines  Zusammenschlusses  der
Angestellten  erkannten.  Der  Verein  wollte  sich  zunächst  darauf  beschränken, ­
  zu  helfen  und  einzugreifen,  wo  es  nötig  war.  Er  bildete
sich  also  als  Abwehr-  und  Unterstützungsverein.  Diese  Unterstützung
sollte  nun  nicht  nur  rein  materiell  sein,  sondern  man  wollte  die  erwerbstätigen ­
  Frauen  auch  dadurch  leistungsfähiger  machen,  daß
man  ihnen  Mittel  und  Wege  an  die  Hand  gab,  sich  beruflich  auszubilden. ­
  Der  Verband  umfaßte  zunächst  alle  Angestellten  außer  den
*)  Das  sind  die  letzten  erreichbaren  Zahlen.
R.

5
        <pb n="62" />
        66

Arbeiterinnen.  Aber  da  die  größte  Zahl  der  Angestellten  aus  kaufmännischen ­
  Berufen  stammte,  so  hielt  es  der  Verein  für  geboten,  seinen
Namen  1900  in  „Kaufmännischer  Hilfsverein  für  weibliche  Angestellte“ ­
  zu  ändern.  Der  Verein  zeigte  schon  in  den  ersten  Jahren  eine
sehr  rasche  Zunahme  der  Mitgliederzahl,  die  deutlich  beweist,  wie  stark
das  Bedürfnis  nach  Zusammenschluß  war.  Da  man  bald  die  Notwendigkeit ­
  einer  Zusammenfassung  der  Angestellten  auch  außerhalb  Berlins
erkannte,  wurden  in  den  verschiedensten  Orten  Zweigvereine  gegründet,
die  dieselben  Bestrebungen  vertraten.  Es  waren  das  zunächst  rein
lokale  Ortsgruppen,  die  völlige  Unabhängigkeit  von  dem  Berliner
Hauptverein  bewahrten.  Auf  diese  Art  wurden  aber  die  Kräfte  der
Hane  lungsgehilfinnen  sehr  zersplittert,  es  mußte  sich  daher  sehr  bald
der  Gedanke  einer  Zusammenfassung  durchringen.  Zunächst  wollte
man  die  einzelnen  Vereine  selbständig  lassen,  nur  die  Leitung  und
Verteilung  der  Aufgaben  einer  Zentralstelle  überweisen.  Da  dieser
Plan  scheiterte,  ging  der  Verein  seit  1902  dazu  über,  nur  noch  abhängige
Verwaltungsstellen  zu  gründen,  die  einheitlich  nach  den  Anweisungen
der  Zentralstelle  in  Berlin  geleitet  werden.  Durch  diese  straffe  Zusammenfassung ­
  ist  die  einheitliche  Durchführung  der  Aufgaben  gesichert. ­
  Nachdem  der  Verein  so  seine  Tätigkeit  über  ganz  Deutschland
erstreckt  hatte,  nennt  er  sich  jetzt  „Kaufmännischer  Verband  für
weibliche  Angestellte“.
Die  Anfänge  zu  seiner  jetzigen  Stellung  innerhalb  der  Berufsorganisationen ­
  liegen  erst  gegen  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  und
gehen  zum  wesentlichsten  Teil  zurück  auf  die  Umgestaltung,  die  der
Verein  in  seinem  inneren  Aufbau  erlebte.  Die  Leitung  war  zunächst
den  Gründern  überlassen.  In  dieser  Zeit  wollte  der  Verein  daher  auch
weiter  nichts  erstreben,  als  bestehende  Übelstände  bei  den  einzelnen
Beteiligten  selbst  zu  beseitigen.  Es  wurden  daher  ein  Stellennachweis,
Krankenunterstützung,  auch  Bildungsgelegenheiten  geschaffen.  In
dem  Maße  aber,  wie  die  Angestellten  durch  diese  Hilfe  erstarkten  und
zur  Betätigung  im  Verband  erzogen  •wurden,  mußte  auch  der  Wunsch
entstehen,  selbst  die  Leitung  zu  übernehmen.  Es  schien  einleuchtend,
daß  aus  ihrer  Mitte  hervorgehende  Führerinnen  ihre  Bedürfnisse  besser
keimen  mußten  als  fernerstehende  und  besser  geeignet  seien,  sie  zu
vertreten.  Personen,  die  die  Bestrebungen  des  Vereins  fördern  wollten,
aber  nicht  kaufmännisch  tätig  sind,  -wurden  daher  von  jedem  Einfluß
auf  die  Stellung  des  Vereins  ausgeschlossen.  Der  Verband  lehnt  fremde
Hilfe  ab  und  betont  sehr  deutlich  den  rein  gewerkschaftlichen  Charakter.
Darin  hat  er  wohl  bis  jetzt  unter  den  Frauenorganisationen  eine  Einzelstellung, ­
  da  bisher  kein  Verein  eine  derartige  Hilfe  abzulehnen  hat
wagen  können.  Diese  Umwälzung  ist  sehr  wichtig,  da  sie  einen  weiteren
        <pb n="63" />
        67

Fortschritt  in  der  Entwicklung  beruflicher  Frauenorganisationen  bedeutet. ­
  Mit  dieser  Umbildung  der  Grundsätze  mußten  auch  die  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  immer  mehr  in  den  Hintergrund  treten,  ohne
natürlich  an  Bedeutung  für  die  Handlungsgehilfinnen  zu  verlieren.  Die
Grundlage  für  die  Betätigung  des  Vereins  bilden  jetzt  vor  allem  wirtschaftliche ­
  und  soziale  Interessen  der  Handlungsgehilfinnen.  Die
Wohlfahrtseinrichtungen  sind  trotzdem  weiter  ausgebaut  worden  in
der  Erkenntnis,  daß  bestehenden  Mißständen  nicht  durch  Gesetze,
sondern  durch  tatkräftige  Selbsthilfe  abzuhelfen  ist;  das  Bestreben
geht  aber  dahin,  das  Übel  an  der  Wurzel  zu  beseitigen.  Diese  Bestrebungen, ­
  die  der  Verein  mit  Hilfe  der  großen  Mitgliederzahl  so
energisch  durchzusetzen  versucht  hat,  haben  auch  bewirkt,  daß  sein
Ansehen  und  Einfluß  von  Jahr  zu  Jahr  wächst.
Eine  ganz  andere  Organisation  weisen  die  beiden  anderen  maßgebenden ­
  Verbände  auf.  Diese  Vereine  stehen  auf  dem  Standpunkt,
daß  die  weiblichen  Angestellten  keineswegs  in  der  organisatorischen
Tätigkeit  so  eingearbeitet  und  die  Verbände  pekuniär  so  gestellt  sind,
daß  sie  der  Hilfe  Außenstehender  entraten  können.  Sie  sind  ebenfalls
auf  Selbsthilfe  auf  gebaut,  zeigen  aber  doch  mehr  oder  weniger  paritätischen ­
  Charakter.  Auch  im  äußeren  Aufbau  sind  sie  verschieden
gestaltet.  Der  Berliner  Verband  ist  vollständig  auf  dem  Prinzip  der
Zentralisation  auf  gebaut,  die  beiden  anderen  Organisationen  dagegen
befürworten  eine  selbständige  Lokalverwaltung.
Bei  den  „Verbündeten  kaufmännischen  Vereinen  für  weibliche
Angestellte“  ist  dieses  System  aus  der  Art  seiner  Gründung  verständlich.
Ähnlich  wie  in  Berlin  waren  auch  an  anderen  Orten  Vereine  für  Handlungsgehilfinnen ­
  gegründet  worden.  Als  aber  mehr  und  mehr  berufliche
Aufgaben  sich  neben  Wohlfahrtseinrichtungen  stellten,  machte  sich
das  Bemühen  geltend,  das  Ziel,  das  lokal  aussichtslos  war,  durch  Zusammenarbeit ­
  aller  Vereine  zu  erreichen.  Dieser  Wunsch  bewirkte
nach  einem  fehlgeschlagenen  Versuch  im  Jahre  1900  schließlich  einen
Zusammenschluß  der  Mehrzahl  der  damals  bestehenden  Vereine  unter
dem  Namen  „Verbündete  kaufmännische  Vereine  für  weibliche  Angestellte“. ­
  Dieser  Verband  war  nur  eine  lose  Vereinigung,  die  den  angeschlossenen ­
  Vereinen  vollständige  Selbständigkeit  beließ.  Die  gemeinsame ­
  Arbeit  war  für  alle  Beteiligten  außerordentlich  günstig,
trotzdem  machten  sich  aber  bald  Sonderbestrebungen  bemerkbar.
Die  Meinungen  gingen  besonders  über  Organisation  der  einzelnen
Vereine  und  des  Gesamtverbandes  auseinander.  Der  Berliner  Verein
verfocht  den  Gedanken  einer  reingewerkschaftlichen  Entwicklung  unter
Ausschluß  aller  Prinzipale,  während  viele  Lokalvereine  auf  finanzielle
Mitwirkung  sozialgesinnter  Persönlichkeiten  außerhalb  des  Ange ­
        <pb n="64" />
        stelltenkreises  angewiesen  waren.  In  bezug  auf  die  Verfassung  des
neu  zu  gründenden  Bundes  standen  zwei  Ansichten  gegenüber.  Königsberg ­
  beantragte  eine  vollständige  Zentralisation  der  Verwaltung  und  die
Überführung  der  bisher  selbständigen  Vereine  in  abhängige  Ortsgruppen.
Berlin  aber  wünschte  eine  beschränkte  Zentralisation  nur  für  alle
Standes-  und  sozialpolitischen  Aufgaben  unter  seiner  Leitung,  wollte
aber  alle  Wohlfahrtseinrichtungen  als  prinzipiell  nebensächlich  den
Lokalvereinen  überlassen.  Nach  lebhaftem  Widerspruch  einigte  man
sich  1905  auf  einer  Tagung  in  Frankfurt  a.  M.  auf  Grund  des  Berliner
Entwurfs.  Trotz  dieser  Erfolge,  die  dem  Berliner  Verband  einen  überwiegenden ­
  Einfluß  sicherten,  erklärte  er  plötzlich  seinen  Austritt.
Die  vielfach  scharfen  und  sorgsam  abwägenden  Kritiken  und  Erörterungen ­
  seiner  Forderungen  tragen  wohl  nicht  allein  die  Schuld,
sondern  auch  das  geringe  Interesse,  das  er  als  mächtigster  Verband
diesen  Bestrebungen  nach  Zusammenschluß  entgegenbringen  mußte,
da  der  Hauptgewinn  auf  seiten  der  kleinen  Vereine  lag,  die  durch  den
Zusammenschluß  mit  größeren  erst  zur  Wirksamkeit  gelangten.  Der
Berliner  Verein  hatte  offenbar  damit  gerechnet,  daß  die  verbündeten
kaufmännischen  Vereine  nicht  ohne  seine  Mitwirkung  und  Führung
würden  fortbestehen  können.  Die  Verbündeten  beschlossen  aber,  auch
ohne  seine  Hilfe  weiterzuarbeiten.  Mit  großen  Schwierigkeiten  hatten
sie  allerdings  zu  kämpfen;  aber  da  tüchtige  Persönlichkeiten  die  Leitung
übernahmen,  so  hat  der  Verein  sie  überwunden  und  die  Entwicklung
zu  einer  maßgebenden  Berufsorganisation  genommen,  deren  Mitgliederzahl ­
  im  Jahre  1912  schon  18  415  Personen  betrug.  Verschmelzungsversuche ­
  sind  nicht  wieder  unternommen  worden,  die  Verbündeten
kaufmännischen  Vereine  stellen  nur  eine  lose  Interessengemeinschaft
dar,  in  denen  die  Lokalvereine  ihre  Selbständigkeit  bewahren.  Auch
Mitarbeit  interessierter,  nicht  kaufmännisch  tätiger  Kreise  ist  zugelassen ­
  in  der  Erwägung,  daß  bei  der  großen  Arbeit,  die  noch  zu  leisten
ist,  jede  Kraft,  die  helfen  will,  auch  mitwirken  soll.
Lehnen  diese  Vereine  alle  politischen  oder  religiösen  Bestrebungen
ab,  so  ist  der  Gesamtverband  katholischer  kaufmännischer  Gehilfinnen
und  Beamtinnen  Deutschlands  auf  konfessioneller  Grundlage  aufgebaut.
Wie  bei  den  anderen  Gehilfinnenorganisationen  ging  auch  hier  der
Gedanke  zur  Gründung  Von  Außenstehenden  aus.  Auf  Anregung
katholischer  Geistlichkeit  wurde  1897  in  Köln  ein  Verband  katholischer
Gehilfinnen  gebildet.  Mit  sozialen  Motiven  mischen  sich  hier  religiöse,
denn  nur  auf  christlich-katholischer  Grundlage  übt  der  Verein  seine
Tätigkeit  aus,  die  reinen  Wohlfahrtscharakter  trägt.  Dementsprechend
werden  alle  Kräfte  zur  Mitarbeit  herangezogen.  Auf  Anregung  Kölns
und  nach  seinem  Muster  wurden  auch  in  anderen  Städten  solche  kon ­
        <pb n="65" />
        fessionellen  Vereine  errichtet.  Bald  zeigte  es  sich  aber  auch  hier,  daß
soziale  Aufgaben  in  einem  großen  Rahmen  mehr  Aussicht  auf  Verwirklichung ­
  haben,  und  daher  wurde  1901  auf  einer  Tagung  in  Köln  die
Vereinigung  der  getrennten  Einzelvereine  vollzogen.  Diese  neue  Gemeinschaft ­
  trat  als  Gesamtverband  katholischer  kaufmännischer
Gehilfinnen  Deutschlands  ins  Leben.  Die  Vereine  behalten  ihre  völlige
Selbständigkeit,  da  der  Verband  nur  durch  gegenseitige  Hilfe  die  Macht
•der  einzelnen  Vereine  heben  will,  aber  keine  Zentralisation  der  Verwaltung ­
  bezweckt.
Wegen  der  Konfessionalität  des  Verbandes  hat  die  Mitgliederzahl
•bis  jetzt  noch  keineswegs  die  Höhe  der  beiden  vorgenannten  Vereine
erreicht.  1912  wurden  6966  Mitglieder  gezählt,  doch  ist  eine  weitere
Zunahme  sehr  wahrscheinlich.
Neben  diesen  nur  für  Frauen  bestimmten  Vereinen  bestehen  auch
gemischte  Organisationen,  die  kaufmännische  Angestellte  beiderlei
Geschlechts  aufnehmen.  Hierher  gehören:  der  Zentralverband  der
Handlungsgehilfen  und  -gehilfinnen  Deutschlands  und  der  Verein  der
deutschen  Kaufleute;  doch  ist  ihre  Bedeutung  gerade  für  die  Organisation ­
  der  Frauen  ganz  gering,  da  Männer  die  Führung  haben  und
weibliche  Mitglieder  fast  immer  die  Minderheit  darstellen.  Der  Einfluß ­
  der  Frauen  durch  ihre  Mitgliedschaft  in  Berufsvereinen  beschränkt ­
  sich  auf  den,  den  sie  durch  reine  Frauenorganisation
■ausüben.
Außerdem  bestehen  einzelne  Fach  verbände;  da  sie  sich  aber  wesentlich ­
  auf  einen  Teil  der  Angestellten  beschränken,  und  ihre  Mitgliederzahl
demnach  recht  gering  sein  wird,  so  ist  ihr  Einfluß  in  wirtschaftlichen
und  sozialen  Fragen  nicht  von  Belang.
Eine  Möglichkeit,  daß  auch  kleinere  Verbände  ihre  Kräfte  in  den
Dienst  der  Gesamtheit  stellen,  besteht  nur  in  der  Zusammenfassung.
Aus  dieser  Einsicht,  durch  die  Masse  zu  wirken,  sind  Bestrebungen  zu
verstehen,  die  die  Vereine  zu  gemeinsamer  Arbeit  heranziehen  wollen.
Bis  zu  einem  gewissen  Grad  ist  das  auch  dem  Deutschen  Verband
kaufmännischer  Vereine  gelungen,  der  1889  gegründet  wurde,  aber  erst
/1896  auch  weibliche  Beteiligung  gestattete.  Der  Verband  arbeitet  nur
.mit  Vereinen,  Einzelmitglieder  sind  ausgeschlossen.  Ein  solcher  Versuch, ­
  alle  Beteiligten  zu  gemeinsamer  Arbeit  zu  gewinnen,  wird  immer
große  Schwierigkeiten  bieten,  da  zu  widerstrebende  Elemente  miteinander ­
  in  Verbindung  gebracht  werden  sollen.  Alle  Richtungen  werden
daher  nie  vertreten  sein  und  im  Verband  die  Ansichten  herrschen,  die
der  mächtigste  Verein  vertritt.  Für  die  Angestellten  ist  es  daher  bedeutend ­
  wichtiger,  ihre  Kräfte  in  den  einzelnen  Gehilfinnenorganisatiosienzu
  konzentrieren  und  auf  diese  Art  ihre  Forderungen  durchzuführen.
        <pb n="66" />
        70

Die  Aufgaben,  die  sich  die  Handlungsgehilfinnenverbände  gestellt
haben,  entsprechen  sich  in  den  Grundzügen;  sie  richten  sich  auf  sozialpolitische ­
  Forderungen  und  auf  Besserung  der  augenblicklichen  Lage,
soweit  es  durch  Selbsthilfe  erreichbar  ist.  In  erster  Linie  kämpfen  wohl
alle  Vereine  für  eine  reichsgesetzliche  Regelung  und  Einschränkung 1
der  Arbeitszeit,  sie  wollen  daher  den  allgemeinen  Zwang  zum  8-Uhr-Ladenschluß,
  Einführung  Vollständiger  Sonntagsruhe  und  Rechtsanspruch ­
  auf  Sommerurlaub  unter  Weiterzahlung  des  Gehalts.  Um  die
Klagen  über  schlechte  Ausbildung  dadurch  zu  beseitigen,  daß  den
Angestellten  Gelegenheit  gegeben  wird,  sich  besser  beruflich  auszubilden, ­
  wird  die  Pflichtfortbildungsschule  auch  für  weibliche  Angestellte
und  eine  Übernahme  der  Handelsschulen  in  staatliche  Leitung  erstrebt-Auch
  das  Lehrlingswesen,  das  dringend  einer  Besserung  bedarf,  soll
der  Staat  neu  regeln.  Da  aber  alle  diese  Forderungen,  auch  wenn  sie
gesetzlich  geordnet  sind,  nur  Aussicht  auf  tatsächliche  Erfüllung
haben,  wenn  die  genügende  Aufsicht  vorhanden  ist,  so  verlangen  sie
die  Einstellung  Von  Handelsinspektoren,  die  für  die  Ausführung  der
Gesetze  zu  sorgen  haben.  Bei  den  Kaufmannsgerichten  wird  eine  Gleichberechtigung ­
  der  Frau  gefordert,  da  die  Interessen  sonst  nicht  genügend
gewahrt  erscheinen.
Diese  Ziele  wollen  günstige  Lebensverhältnisse  schaffen;  daneben
werden  auch  rechtliche  Besserungen  erstrebt.  Eine  Änderung  des  bestehenden ­
  Rechts  scheint  in  der  Richtung  nötig,  daß  Maßnahmen,  die
den  Angestellten  belästigen,  ohne  dem  Arbeitgeber  doch  einen  völlig
ausreichenden  Schutz  zu  gewähren,  verschwinden;  deshalb  soll  die
Konkurrenzklausel  fallen.
Mit  diesen  Aussichten  auf  eine  bessere  Lage  in  der  Zukunft  ist  aber
den  Handlungsgehilfinnen  nicht  gedient,  die  eine  tatkräftige  Unterstützung ­
  in  der  Gegenwart  gebrauchen.  Die  Vereine  haben  sich  daher
auf  den  Boden  der  Gegenwart  gestellt  und  tatkräftig  dort  eingegriffen,.
wo  es  nötig  war.  Da  die  Vereine  von  der  Ansicht  ausgingen,  daß  die  Vorbildung ­
  die  Grundlage  der  zukünftigen  Stellung  ist,  so  haben  sie,  um
auch  die  weiblichen  Angestellten  für  den  Wettbewerb  geeigneter  zu
machen,  sich  das  Bildungswesen  sehr  angelegen  sein  lassen.  Sie  richten
Kurse  ein,  gründen  Handelsschulen,  lassen  belehrende  Vorträge  halten*
stellen  Vereinsbibliotheken  und  Lesehallen  zur  Verfügung  und  arbeiten
auch  durch  ihre  Zeitschriften  an  der  Hebung  der  Bildung.  Auf  diese
Art  ermöglichen  sie  es  den  Handlungsgehilfinnen,  sich  stets  weiter  zu
unterrichten.  Doch  haben  sich  die  Vereine  damit  nicht  begnügt,  sie
helfen  ihren  Mitgliedern  auch  in  greifbarer  Form.  Sie  richten  daher
Stellennachweise  ein  und  versuchen  ihre  Mitglieder  in  passenden  Stellen
unterzubringen.  Sie  gewähren  kostenlos  Rechtshilfe  und  beraten  die
        <pb n="67" />
        71

Handlungsgehilfinnen  in  allen  Berufsangelegenheiten;  in  Notfällen
helfen  sie,  soweit  es  ihre  Mittel  erlauben,  auch  mit  Barbeträgen  aus.
Gerade  diese  materielle  Hilfe  ist  oft  ein  wichtigerer  Grund  zum  Beitritt
als  die  soziale  Betätigung  des  Vereins.
Ein  Verband  sollte  sich  aber  nie  auf  diese  Hilfe  beschränken;  er
soll  keine  Armenpflege,  sondern  Sozialpolitik  treiben.  In  dieser  Hinsicht ­
  sind  die  Aufgaben,  die  ein  Verband  übernimmt,  fast  unbeschränkt;
denn  die  Mängel,  die  sich  allenthalben  zeigen,  geben  noch  viel  Gelegenheit ­
  zur  Betätigung.  Aber  nie  soll  der  Verein  Forderungen  aufstellen
und  Bestrebungen  in  die  Wege  leiten,  die  von  vornherein  über  die  Grenze
des  Möglichen  und  Erreichbaren  hinausgehen.  Damit  stößt  er  die  ab,
die  tatsächlich  gewillt  sind,  Hilfe  zu  bringen,  und  seine  eigenen  Mitglieder, ­
  die  das  Anmaßende  solcher  Handlungen  nicht  billigen.  Bis
jetzt  sind  die  Vereine  in  derartige  Extreme  nicht  verfallen,  es  steht
daher  zu  hoffen,  daß  die  Ziele,  die  sie  sich  gesetzt  haben,  erreicht  werden
und  die  Lage  der  Handlungsgehilfinnen  dann  weniger  Anlaß  zu  Klagen
bietet.  Aufhören  aber  wird  die  Betätigungsmöglichkeit  nie,  selbst  wenn
alle  Wünsche,  die  bis  jetzt  gestellt  sind,  eine  gesetzliche  Regelung  erfahren ­
  haben,  da  es  in  der  menschlichen  Natur  begründet  ist,  daß
Erreichtes  an  Wert  verliert  und  die  Erkenntnis  neuer  Mängel  bringt.
In  diesem  steten  Weiterdrängen  liegt  aber  der  Keim  zu  neuen  Zielen
und  die  Gewähr  einer  weiteren  Auf  wärtesnt  Wicklung  der  Angestelltenschaft ­
  und  eines  kräftigeren  Ausbaues  ihrer  Organisationen;  denn  ohne
■ein  Weiterstreben  würde  ein  Stillstand  eintreten  und  damit  Rückschritt
zu  befürchten  sein.
        <pb n="68" />
        Lebenslauf.

Ich,  Erna  Reimann,  wurde  am  26.  Februar  1892  zu  Posen
geboren.  Meine  erste  Schulbildung  erhielt  ich  an  der  höheren  Mädchen»
schule  in  Beuthen  (O.-S.),  bis  meine  Eltern  1900  nach  Berlin  übersiedelten. ­
  Hier  besuchte  ich  von  1906  an  die  Realgymnasialklassen  Her
Auguste-Viktoria-Schule  zu  Charlottenburg  und  legte  dort  Ostern  1911
meine  Reifeprüfung  ab.  Ich  ließ  mich  sofort  an  der  Berliner  Universität
einschreiben,  an  der  ich  vier  Semester  studierte  und  mich  neben  meinen
staatswissenschaftlichen  Fächern  vor  allem  mit  Geschichte  sowie  mit
deutscher  und  romanischer  Literatur  beschäftigte.  Ostern  1913  bezog
ich  die  Universität  in  Jena,  um  hier  meine  Studien  als  Schülerin  von
Herrn  Geheimen  Rat  Pierstorff,  Herrn  Professor  Keßler  und  Herrn
Geheimrat  Rosenthal  zu  beenden.  Nach  dreisemestrigem  Studium  in
Jena  legte  ich  dort  am  12.  Dezember  1914  meine  mündliche  Promotionsprüfung ­
  ab.
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        59

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ser  Zeit  haben  allerdings  die  Gehälter  ein  stetes  Steigen
jj  len  gehabt;  denn  es  bezogen  ein  Gehalt

vom  Kontorpersonal

is  70  M.
%

70—100  M.
%

62,0
45,0
40,0
31,6
31,2

32,0
39.2
41,0
37,8
36.3

über100M.
%

6,0
15,8
19,0
30,6
32,5

vom  Verkaufspersonal

bis  70  M.
O/
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62,2
67,0
61,6
38,6
33,1

70—100  M.
%

32.8
29.2
31.9
46,4
43.2

über  100  M.
%

5,0
3,8
6,5
15,0
23,7

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ind  im  Steigen  begriffen  die  Gehälter  der  Kontorangestellten.
3n  sind  jetzt  gezwungen,  ständig  erwerbstätig  zu  sein;  da-:n
  sie  sich  im  Laufe  ihrer  Berufstätigkeit  die  erforderliche
len  kaufmännischen  Geschäftszweigen  an  und  können  dann
*t  euch  auf  besser  bezahlte  Stellungen  erheben.  Außerdem
Bestreben  der  neueren  Zeit,  auch  die  Frauen  für  einen  prakibenserwerb
  vorzubereiten,  um  ihnen  eine  unabhängige
r  das  spätere  Leben  und  ein  Anrecht  auf  gute  Bezahlung  zu
ihnliche  Entwicklung,  wenn  auch  nicht  in  dem  gleichen
daßstab,  haben  auch  die  Gehälter  der  Verkäuferinnen  durch--«Der
  Grund  für  die  geringere  Steigerung  liegt  wohl  darin,
bei  dem  großen  Andrang  zum  Verkäuferinnenberuf  auch
n  gänzlich  ungeeigneten  und  minderwertig  vorgebildeten
ibieten.
eser  Gehaltssteigerung  ist  aber  nicht  außer  acht  zu  lassen,
[osten  für  den  Lebensunterhalt  mindestens  ebenso  in  die
-ngen  sind,  so  daß  eine  wirkliche  Aufbesserung  kaum  wahrzuin
  wird.
.schnittszahlen  geben  nur  ein  unklares  Bild  über  die  Lohnse,
  verständlicher  wird  die  Darstellung,  wenn  der  Einfluß
3r  Fähigkeiten,  der  Vorbildung  und  des  Dienstalters  auf  die
düng  berücksichtigt  werden.  Persönliche  Fähigkeiten  lassen
ar  nicht  erfassen,  es  bleiben  also  nur  Vorbildung  und  Dienst'
Igemeinen  wird  man  wohl  sagen  können,  je  gründlicher  die
ldung,  desto  höher  die  Bezahlung.  Ausnahmefälle,  in  denen
&amp;gt;r  geringen  Fachausbildung  hohe  Gehälter  erzielt  werden,
auf  persönliche  Begabung  zurückzuführen,
a  dem  Einfluß  der  Fachausbildung  auf  die  Höhe  des  Gehaltes
ie  Wirkung  des  Alters  nicht  zu  unterschätzen.  Da  man  ver-
        <pb n="70" />
        ﻿
        <pb n="71" />
        ﻿
        <pb n="72" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
