bringend zu gestalten. In früherer Zeit hatte die Saline Sulz für die Salz versorgung Württembergs eine große Bedeutung; durch die im 19. Jahrhundert erstandenen, im nördlichen und südlichen Württemberg gelegenen Salinen ist je doch die Bedeutung der Saline Sulz sehr zurückgedrängt worden. Als im Jahre 1909 die württ. II. Kammer den Beschluß faßte, die Saline Sulz wegen ungenügender 'Finanzerträge aufzuheben, gelang es der Stadt Sulz nach leb haftem Einspruch diesen Beschluß rückgängig zu machen. Zn den ältesten Salinen Deutschlands zählt die Saline zu Schwäbisch-Hall, worüber uns als älteste Urkunde ein aus dem Jahre 1231 stammendes Schrift stück erhalten ist, in welchem König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen Siederanteil der Saline Hall zum Geschenk machte. Zu Anfang des 14. Jahr hunderts ist die Saline überwiegend im Besitz von Bürgern der Stadt Hall, die meist dem Stadt- oder Landadel angehörten. Noch ini 14. Jahrhundert machten die Besitzverhältnisse der Saline eine bemerkenswerte Wandlung durch. Es entwickelte sich ein Lehnsystem, ans Grund dessen die „Herren" die Salz pfannen an Bürger in Erbpacht gaben. Den „Herren", die rechtlich in der Institution des „Lehnrates" vertreten waren, stand die Erbsiederschaft als Pacht nehmerin gegenüber, an deren Spitze der Erbsulmeister stand. Aus der Erb siederschaft kam im 17. Jahrhundert das sogenannte „Haalgericht" zur Entwick lung, das in der damaligen freien Reichsstadt Hall die Gerichtsbarkeit über die Salzsieder ausübte. Erst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ge langte das „Haalgericht" zur Aufhebung. Im Laufe der Zeit hatten sich durch Erbgang unter den Salzsiedern die Besitzanteile äußerst zersplittert, so daß die Besitzverhältnisse wenig übersichtlich waren. Nachdem die freie Reichsstadt Hall an das württembergische Kurfürstentum gefallen war, ging die kurfürstliche Regierung mit dem Gedanken um, zur Durchführung eines geplanten Salz monopols die Saline Hall zu erwerben. Anfangs sträubten sich die Erbsieder gegen den Verkauf ihrer Anteile, zuletzt aber traten sie doch ihre Besitzrechte durch den Hauptvertrag vom 17. August 1804 auf Grund besonderer Kauf briefe an die Regierung ab. Zeigte die Regierung anfangs durch Ausbau der Saline reges Interesse für diese, so erlahmte es jedoch bald, als die Sole in ihrer Ergiebigkeit beträchtlich nachließ. Dies gab den Erbsiedern zu beweglichen Klagen gegen die Regierung Anlaß, da sich die Salzsieder in den ihnen jährlich zu zahlenden Entschädigungen benachteiligt fühlten. Erst als es im Jahre 1821 gelang, in der Nähe von Hall ein neues Salzlager zu erschließen, besserten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Saline, die nun gewissermaßen eine Neu gründung erfuhr. Gegen Ausgang der 1870 er Jahre erfuhr die Saline Hall nochmals einen bedeutenden technischen Ausbau, sodaß insgesamt 6 Siedehäuser im Betrieb standen. Die Finanzlage der Saline Hall wurde dauernd dadurch ungünstig beeinflußt, daß laufend an die Erbsieder jährlich Entschädigungen zu zahlen sind, die 1905 noch 86 865,00 M. betrugen. Infolge der in den letzten beiden Jahrzehnten in Deutschland entstandenen modernen großen Salinen ist der Wettbewerb für die geographisch nicht günstig liegende Saline Hall schwierig geworden, zumal die Betriebsmittel keine sehr großen sind. Die Kgl. Saline Clemenshall, die heute der Kgl. Saline Friedrichshall angegliedert ist, wurde im Jahre 1757 bei dem Dorfe Offenau am Neckar, un weit von Friedrichshall, von einer privaten Gesellschaft gegründet. Das Gebiet befand sich um jene Zeit im Besitz des Deutschmeisterordens, das nach seiner