nomntcn und als Abgabe 2 kr. pro Pfund zu Grunde gelegt wurden. Auf derselben Grundlage war der Salzbezug des badischen Grenzortes Ruchseu ge regelt. Dieser Ort empfing sein Salz von der württembergischen Salzfaktorei Neckarsulm. Aehnlich wurde es mit den Salzliefernngen an die Kondominatorte Edelfingen, Widdern und Schluchsen gehalten. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung war ein von den Neckarsalinen im Jahre 1828 zu Heidelberg geschlossener Vertrag, der den Salzverkauf nach dem Auslande kontingentsweise regelte. Der Zusammenschluß betraf die würt- tembergischen Salinen Friedrichshall und Clemenshall, die badische Saline Rap penau und die hessische Saline Wimpffen Z. Der vorbezeichnete, sogenannte Heidelberger Vertrag vom Jahre 1828 hat mehrfach eine Erneuerung gefunden. So wurde mit der Salinen- verwaltnng von Wimpffen ein neuer Vertrag vom 19. April 1841, mit Lnd- wigshall vom 19./20. Oktober 1847, gültig vom 1. Mai 1848 bis 30. April 1854, geschlossen. Nach diesen Verträgen waren die Salinen Friedrichshall und Clemensball zusammen mit 5 /i2 an den Salzverkäufen nach dem Ausland beteiligt. Den Salzbedarf für das Herzogtum Nassau bestritten die württem- bergischen Salinen eine Zeitlang allein. Ein diesbezüglicher Liefernngsvertrag, der am 1. März 1849 sein Ende erreichte, wurde um ein Jahr bis zum 1. März 1850 verlängert. Man wußte sich dann weiter den gesamten Salzbedarf für das Herzogtum Nassau durch einen neuen Vertrag vom 5. Oktober 1849 ans zehn Jahre bis zum 1. März 1860 zu sichern. Allerdings war der Ab schluß des neuen Vertrages nur durch eine Ermäßigung der Salzpreise zu er reichen gewesen. Bemerkt sei auch, daß die württembergischen Staatssalinen in dem benachbarten preußischen Fürstentum Hohenzollern den Salzverkanf ans Grund eines von Preußen gewährten Monopols ausübten. Für dieses Salzmonopol batte die Württembergische Staatsfinanzverwaltung jährlich vertragsmäßig 28 875 fl. in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts an die preußische Finanz- verwaltung zu leisten Diese Abgabe an Preußen kam allerdings in Fortfall, als dieser Staat im Jahre 1854 mit dem Bau eines eigenen Steinsalzbergwerkes bei Sigmaringen begann. Ein anderes 'bemerkenswertes Kapitel des württembergischen Salzhandels betrifft den Salzverkehr mit Bayern, der sich auf Grund von Salztausch verträgen in den Jahren 1819 bis etwa 1860 vollzog. Die Grundlage dieser Verträge bildeten die wirtschaftlichen Erwägungen der Frachtersparnis, die zu einer Zeit des Eisenbahnmangels von größter Bedeutung war. Bayern, das seine Hanptsalinen im Süden zu liegen hatte, versorgte vertraglich die württem bergischen Gebiete des Donaukreises mit Salz, während umgekehrt Württemberg, dessen Hanptsalinen im Norden lagen, die bayrische Pfalz mit Unterfranken im Austausch mit Salz versah. Einen guten Einblick gewinnen wir in diese Handelsbeziehungen aus dem im Anhang mitgeteilten Salztanschvertrag vom 7. Juli 1821, der bisher nicht veröffentlicht wurde und der sich im König!. Haus- und Staatsarchiv zu Stutt gart befindet. Der Salz-Tauschvertrag zwischen Württemberg undBayern 1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1827. II. außerord. Bei- lagen-Heft, S. 130. 2) Verhandlungen d. ivürtt. Kammer d. Abg., Jahr 1852/ II. Beil. Bd. S. 911. Neumann, Salzbergbau und Salmenlvesen i» Württemberg. 3