Zalz-Verkehr auf den wafierstraßen Württembergs 1 ). Jahr. Verkehr auf dem Neckar (Talfahrt). Jahr. Verkehr auf dem Neckar (Talfahrt). 1897 t 1908 t 1898 1 1904 111 721 1899 — 1905 119 080 1900 — 1906 109 711 1901 6 1907 97 449 1902 — 1908 134 718 lerken ist hierzu, daß Bergfahrten für den Salztransp Neckar nicht stattfinden. Wie aus der Statistik deutlich wird, hat die Salzschiff fahrt auf dem Neckar in der Hauptsache erst mit Eröffnung der beiden großen Salzbergwerke zu Friedrichshall und Heilbronn eingesetzt. Was die Salztrans porte auf dem Bodensee betrifft, soweit hier eine Beteiligung Württembergs vor liegt, so sind dieselben so unbedeutend, daß sich eine besondere statistische Auf führung erübrigt. 3. Kapitel. Der Kalzpreis. Was die geschichtliche Entwicklung des Salzpreises in Württemberg anbe trifft, so sind wir, soweit die früheren Jahrhunderte in Frage kommen, hierüber nur wenig unterrichtet. Wir wollen daher in dieser Hinsicht vornehmlich das 19. Jahrhundert berücksichtigen, das uns die Entwicklung des Salzpreises in Württemberg etwas klarer verfolgen läßt. Die Tatsache, daß der Württembergische Staat auf Grund des Monopolge setzes vom Jahre 1807 das alleinige Recht zum Salzhandel besaß, macht es ohne weiteres klar, daß die Preisgestaltung des Salzes an verhältnismäßig ein fache Bedingungen geknüpft war und daß hier eine Fülle von wirtschaftlichen Faktoren bei der Preisbildung ausgeschaltet wurden, die sonst im freien Wett bewerb der wirtschaftlichen Kräfte vielfach eine ausschlaggebende Rolle spielen. Der Staat als Produzent und Monopolhändler konnte schließlich als Alleinbe herrscher des Marktes die Preisbildung nach freiem Ermessen gestalten und in der Tat läßt sich eine solche Entwicklung in der Geschichte des Salzpreises in Württemberg im vergangenen Jahrhundert bis zum Jahre 1867, dem Jahre der Aufhebung des staatlichen Salzprodnktionsmvnvpols, nachweisen. In den parlanientarischen Kämpfen der württ. Volksvertretung und Regierung um einen hohen oder niedrigen Salzpreis spiegelt sich jahrzehntelang das Bild wirtschaft lichen Ringens zu schonender Volksinteressen und höher stehender Staatsinteressen wider. Die Monopolstellung des Staates machte es naheliegend, daß der Salz preis nicht inimer ausschließlich nach kaufmännischen und technischen Grundsätzen bestimmt wurde, vielmehr gewann die allgemeine Finanzlage des Landes mehr oder weniger auf die Bildung des Salzpreises einen bestimmten Einfluß. Daß 1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrg. 01, S. 83. 04/05, S. 57. 06/07, S. 77.