48 hierbei vereinzelt eine verdeckte Steuer mit zum Ausdruck gebracht wurde, darf nicht weiter 'überraschen, rechtfertigt sich auch durch die jeweilige Finanzlage des Staates von selbst. So zeigen die damaligen parlamentarischen Verhandlungen in der württ. Kammer ein lebhaftes Bild von dem Auf und Nieder des viel umstrittenen Salzpreises. Es erfolgten daher in der württ. Kammer sich ständig wiederholende An träge der Volksvertreter auf Herabsetzung des Salzpreises. So stellte im Jahre 1827 der Abg. Gärtner den Antrag, den Salzpreis von. 4 kr. auf 2 kr. das Pfund herabzusetzen; gleichzeitig wurde auch eine Freigabe des Salzverkaufes und Salztransportes im Jnlande gefordert. Ueber die Möglichkeit der Herab setzung des Salzpreises wurde die Finanzkommission mit den notwendigen Unter suchungen betraut, die jedoch durch ihren Berichterstatter Dr. Zahn, Abg. von Calw, die Herabsetzung des Salzpreises finanzwirtschaftlich für untunlich erklären ließ. Die Gründe, welche die Kommission zu einer Ablebnnng des Antrages auf Salzpreisermäßigung veranlaßten, waren die folgenden. Die Kommission erklärte, daß das Einschmuggeln von Salz keineswegs aufhören würde, solange im Auslande billigeres Salz zu haben wäre. Vor allen Dingen befürchtete man, durch die Salzpreisherabsetzung eine wirtschaftliche Wertminderung der be stehenden Salinen und Salzbergwerke. Die Kommission ging soweit, infolge der zu erwartenden Mindereinnahmen das Fortbestehen der Salinen und Salz bergwerke als fraglich zu behaupten. Finanzwirtschaftlich wurden die vorge schlagenen Deckungsmittel für den zu erwartenden Ausfall als unzureichend er klärt. Auch glaubte man einen Ausgleich durch Zunahme des Salzverbrauchs nicht erhoffen zu können. Im übrigen empfahl die Kommission denjenigen, welche Salz durchaus zu 2 kr. das Pfund kaufen wollten, sich an Steinsalz zu gewöhnen, das wohl in zahlreichen Fällen als Speisesalz in jener Zeit benutzt worden zu sein scheint^). Dennoch waren einflußreiche Abgeordnete für die Herabsetzung des Salz preises für Kochsalz von 4 kr. auf 2 kr. pro Pfund. So die Abg. Pfleiderer und Rümelin, die einen dahingehenden Sonderantrag damit begründeten, daß eine solche Herabsetzung des Salzpreises sich möglicherweise durch eine Verpach tung der Salinen erreichen lasse. Obgleich die Finanz-Kommission der Verpach tung ihre Zustimmung versagte, sei über den Plan der Verpachtung folgendes mitgeteilt. Die Finanz-Kommission niachte hierüber folgende durchaus zutreffende Ausführungen. Da durch eingehende Untersuchungen festgestellt worden war, daß die Verwaltung der staatlichen Salinen in technischer, wie kaufmännischer Hinsicht eine einwandfreie und ausgezeichnete war, so konnte mit Recht nicht angenommen werden, daß ein Privatmann größere Gewinne als der Staatsbe trieb erziele. Dementsprechend hätte die Pachtsumme kaum höher angesetzt wer den können, als der durch den Staatsbetrieb erzielte Gewinn. In einem solchen Fall hätte aber die private Verpachtung keinen praktischen wirtschaftlichen Wert gehabt. Bei einer Verpachtung des Steinsalzbergwerkes „Wilhelmsglück" wies die Finanz-Kommission weiter mit Recht darauf hin, daß der private Abbau des Salzlagers leicht zu einem Raubbau führen könne. Als ein warnendes Beispiel wurde das große, berühmte Salzwerk zu Wieliczka in Oesterreich angeführt, in 1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1827. II. außerord. Bei- lagen-Heft, Seite 112.