4* öl ner' Inhalt; es wurde daher in der Kammer der Wunsch ausgesprochen, die Zahl dieser Säcke zu vermehren. Im Jahre 1849 wurde auf den Württembergischen Staatssalinen ein Preis von 4 fl. 10 kr. für den Zentner Kochsalz erhoben, so daß der Wiederverkauf zu 5 fl. erfolgen konnte'). Das Pfund Kochsalz kam auf 3 kr. zu stehen. Es sei bemerkt, daß man im Jahre 1833 den Preis des Kochsalzes von 4 kr. auf 3 kr. und den des Steinsalzes von 2 kr. auf l'/s kr. per Pfund herabgesetzt hatte. Eine Steuer wurde nur vom Kochsalz erhoben. Um nun den Salzver brauch des Landes im Sinne der vorhergemachten Ausführungen zu beleben, machte die württ. Kammer im Jahre 1849 der Regierung den Vorschlag, den Steinsalzpreis auf 1 kr. per Pfund für gut gereinigte Ware herabzusetzen, ferner sollte die Regierung die im Etat vorgesehene Abgabe des Steinsalzes zu 18 kr. per Zentner für industrielle Zwecke nicht beanstanden. Eine Herabsetzung des Kochsalzpreises glaubte man gegenüber dem Defizit der Staatskasse von 3 Millionen Gulden nicht rechtfertigen zu können. Während die Regierung gegen eine Herabsetzung des Steinsalzpreises war, stimmten die Mitglieder der württ. Kammer in der Sitzung vom 6. März 1849 dem Vorschlage der Kom mission ans Herabsetzung zu. Besonders im Interesse der Industrie wurde eine Ermäßigung der Salzpreise geltend gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, daß die in der Entwicklung begriffenen Württembergischen Sodafabriken und Seife fabriken gegenüber dem Auslande nur dann konkurrenzfähig werden, wenn sie sich mit wohlfeilem Salze versorgen können. Nicht mit Unrecht machte man geltend, daß in England damals auf Salz keinerlei Steuer ruhte und daß auch die französischen Sodafabriken zu Marseille und anderwärts für ihre Fabrikation das notwendige Salz steuerfrei erhielten. Kulturhistorisch interessant für die Geschichte des Salzes überhaupt und insbesondere mit Rücksicht auf Württem berg sind einige volkstümliche Ausführungen des Abg. Krauch, die dieser in der württ. Kammer in der Sitzung vom 17. November 18ö1 abgab?). Wir lassen hier diese Ausführungen, welche sich auf die Herabsetzung des Steinsalzpreiscs beziehen, wörtlich folgen. Der Abg. Krauch sagte: „Ich wollte dafür stehen, meine Herren, daß, wenn der Preis des Steiu- „salzes auf 1 kr. per Pfund ermäßigt wird, der Absatz mehr als das Doppelte „beträgt. Der Verkauf des weißen Salzes um 3 kr. verschwindet auf dem „Lande ganz und gar. Durchgehen Sie Dorf für Dorf, meine Herren — ich „gebe Ihnen mein Wort, sie werden auf dem Lande, abgesehen von den Pfarr- „ Häusern und den ordentlichen Wirtshäusern, nirgends mehr weißes Salz im „Gebrauch finden. Die Leute sind genötigt, mit ihrem Vieh wüstes Salz zu „essen, sogenanntes Viehsalz, das schwarz gemacht wird — das verzehren diese „Leute zu ihren Kartoffeln, denn sie haben kein Geld mehr, um Salz zu 3 kr. »das Pfund kaufen zu können. Ja, selbst ordentliche Bauern müssen warten — »ich möchte sagen, bis die Hühner gelegt haben, um einige Kreuzer lösen und „damit Salz kaufen zu können. So, meine Herren, steht es gegenwärtig auf „dem Lande." Hierauf erwiderte der Staatsrat v. Knapp, daß das Steinsalz keineswegs mit fremdartigen Bestandteilen gemischt werde, die graue Farbe vielmehr einen 1) Verhandlungen d. württ. Kammer der Abgeord. Jahr 1849. II. Band. S. 2055. 2) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1951. III. Band. S. 1106.