61 Zalz-Produktion und salz-Verbrauch auf den Kopf der mittleren Bevölkerung p. Jahr. Mittlere Bevölkerung in Württemberg. Salz-Produktion pro Kopf. Salz-Verbrauch pro Kopf. 1887 2 014 800 kg 89,5 95,3 kg 14,4 1888 2 024 500 13,0 1889 2 030 800 101,8 95,8 12,0 1890 2 035 500 12,4 1891 2 042 500 108,5 15,8 1892 2 049 600 109,9 12,0 1893 2 055 400 106,3 11,9 1894 2 063 400 104,7 11,9 1895 2 075 900 113,0 11,8 1896 2 092 700 121,2 12,0 1897 2110 000 128,3 12,1 1898 2126 900 128,0 11,8 1899 2 146 100 129,2 12,7 1900 2 163 700 129,0 12,5 1901 2 184 600 137,3 12,5 1902 2 212 300 142,3 13,1 1903 2 239 000 146,9 14,5 1904 2 265 200 156,2 19,1 1905 2 291 500 166,9 18,4 1906 2 318 800 148,8 18,1 liche Grenzen gebunden. So hängt die Entwicklung der Salzindustrie eines Landes, und das gilt auch für Württemberg, von der Ausdehnung von Industrie und Gewerbe ab, da beide den Salzverbrauch eines Landes in entscheidender Weise beeinflussen. 5. Kapitel. Air Kal? Besteuerung. Die Geschichte der Salzsteuer setzt in Württemberg verhältnismäßig spät ein. Als eine der Ursachen dieser Erscheinung dürfte zweifellos der damals hohe Salzpreis und der hiermit verbundene geringe Salzgebrauch anzusprechen sein. Als erstes historisches Dokument in der Württembergischen Salzbesteuerung tritt uns das „Landschaftliche Ausschreiben" vom 5. August 1629 entgegen, welches vom „Verordneten großen Ausschuß gemeiner Prälaten und der Land schaft in Württemberg" erlassen worden war. Dieses „Landschaftliche Aus schreiben" ordnete jedoch nur die Besteuerung der Salzhändler an; in welcher Form und Hohe diese Besteurung erfolgen sollte, wird nicht gesagt. In der weiteren geschichtlichen Entwicklung der Salzbesteurung in Württemberg ist dann die „Erste Accise-Ordnung vom Jahre 1638" zu erwähnen, welche durch den Herzog Eberhard von Württemberg nach dem Landtagsschluß vom 15. November 1638 erlassen wurde. In dieser „Accise-Ordnung" heißt es wörtlich im Ab schnitt 10 1 2 ): 1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrgang 1906/07 Seite 160. 2) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Tübingen 1839. Bd. XVIII. S. 130. Desgleichen Bd. XVII. S. 165.