70 Steuerfreie Abtastung von Salz an Industrie und Gewerbe^». Art des Betriebes. Zahl der Betriebe. 1905. Zahl der Betriebe. 1906. dz dz Kupferhütte 1 173 164 1 160 254 Sodafabrik 1 126 448 1 119 295 Lithoponfabrik 1 86 851 — — Zinkwerke Farbenfabriken Chemische Fabriken 2 4 11 19 901 15 881 10 844 1 4 15 11448 23 456 12 125 Lederfabriken und Gerbereien 340 10 479 270 8 816 Bierbrauereien 189 7 676 200 . 9 074 Steingutfabriken und Töpfereien 98 7 255 95 27 842 Häutehändler 102 6 637 87 5 650 Seifenfabriken 180 6 869 132 7126 Soda- und Glaubersalzfabrik 1 5 320 1 7 220 Eisfabriken 43 8 006 37 2 834 Schlachthäuser 31 2 443 27 2 103 Baumwollspinnerei und Zwirnerei 15 1 606 22 1 748 Straßenbahnen — — 76 2195 Außerdem wurden -im Jahre 1906 rund 195 dz Badesalz abgegeben. In dem Verbrauch industriellen Salzes hat sich in Württemberg in den letzten drei Jahrzehnten eine ganz außerordentliche Steigerung vollzogen. In manchen Fällen, wie bei den Häutehändlern, Schlachthäusern, findet das Salz als Konservierungsmittel Verwendung. Bei den Straßenbahnen handelt es sich um Tausalz, welches im Winter die Schneemassen in den Straßen zur Er leichterung des Verkehrs aufzutauen hat. Abschließend darf gesagt werden, daß die seit vier Jahrzehnten währende Stetigkeit in der deutschen Salzsteuergesetzgebung einen bedeutsamen Anteil an der ruhigen, unerschütterten Entwicklung der deutschen Salzindustrie und auch der Württembergs besitzt. Es bleibt nur zu wünschen, daß auch in der Zukunft in diesen Verhältnissen keine Aenderung eintreten möge. 6. Kapitel. Uerumltuug und Ertrüge der Kgl. rvürtt. Kutinen und KuKbergmerke. Für das wirtschaftliche Gedeihen eines industriellen Unternehmens geben in der Regel zwei Faktoren den hauptsächlichsten Ansschlag. Einmal der Stand der technischen Einrichtung und deren sachgemäße, ökonomische Handhabung und zweitens die kaufmännische Verwaltung ans der Basis höchst entwickelter wirt schaftlicher Grundsätze. In Staatsbetrieben pflegt man nun nach altem Her kommen sich hinsichtlich der Verwaltung in manchen Punkten gewisse Beschränkungen aufzulegen, die man in privatindustriellen Betrieben besonders nach der Seite des unbegrenzten freien Wettbewerbs nicht kennt. Gerade in Staatsbetrieben hat das Jnstruktionswesen eine weite Ausdehnung erfahren; ob zum Vorteil 1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg, Jahrg. 1908/07, Seite 260.