76 Auch in der Gegenwart zeigt die Verwaltung der Kgl. württ. Salinen von den vorstehend gemachten Ausführungen nur unwesentliche Abweichungen. Nach wie vor ist der Kgl. Bergrat die höchste vorgesetzte unmittelbare Behörde für die Kgl. Salinen und Salzbergwerke. Der Bergrat selbst ist als „Abteilung für das Bergwesen" dem „Departement der Finanzen" untergeordnet *). Erwähnt sei noch, daß seit dem Jahre 1887 in den Finanzetats keine speziellen Ausweise technischer oder wirtschaftlicher Natur über die Kgl. Hüttenwerke und Salinen gegeben werden, da sich solche Angaben angesichts der Konkurrenzwerke als un zweckmäßig herausgestellt hatten. Seit dem 1. April 1903 ist bei den kgl. Salinen und Hütten die kaufmännische Büchführnng angeordnet und eingeführt worden; die alte kameralistische Buchführung wurde hiermit beseitigt. Man wird diese dem modernen Kaufmannsgeiste entsprechende Maßregel gutheißen dürfen, umso mehr, da sich so die wirtschaftlichen Ergebnisse der Staatswerke leichter und schneller ermitteln lassen. Allgemein betrachtet darf wohl gesagt werden, daß die Königl. württ. Sa linen und Salzbergwerke in der langen Zeit ihres Bestehens der ihnen vom Staate finanzwirtschaftlich gestellten Aufgabe vollauf gerecht wurden. Anfang und Mitte des 19. Jahrhunderts bedeuteten die Einkünfte aus den Salinen neben den großen Erträgnissen aus den Forsten für die Finanzen Württembergs einen sehr erwünschten Wirtschaftsfaktor. Ganz abgesehen davon, daß die auf der Grundlage des staatlichen Monopols bewirkte Regulierung des Salzpreises stets auf die Konsumenteninteressen in der richtigen Form Rücksicht nehmen konnte. Gerade in dieser jahrzehntelangen Ausschaltung des stets hoch einge stellten privatwirtschaftlichen Gewinnprinzips lag eine jener Segnungen für die nationale Volkswirtschaft Württembergs, die in diesem Fall das Bestehen des staatlichen Salzmonopols bedeutete. Wir lassen nunmehr zwei Uebersichten über die Finanzverhältuisse der Kgl. württ. Salinen und Salzbergwerke folgen: (S. die Tabellen auf S. 77 u. 78.) Die erste Uebersicht der Finanz-Erträge der Kgl. württ. Salinen und Salz bergwerke stellt die Barablieferungen an die Staatskasse dar. Wir sehen hier also diejenigen Beträge vor uns, welche sich als reine, vollständig verfügbare Ueberschüsse ergaben, also auch z. B. nach Abzug des Betriebskapitals. Als Ge samtsumme dieser Barablieferuugen, unter Zugrundelegung der vorstehenden Uebersicht, würde sich von 1820 bis 1907 ein Betrag von 85 834 060,71 M. ergeben, wobei ans den Jahresdurchschnitt 986 598,40 M. entfallen würden. Dieser Jahresdurchschnitt der Barablieferungen dürfte als recht bedeutend zu be zeichnen sein. Auf die einzelnen Schwankungen in den Erträgen einzugehen, er übrigt sich hier, da wir gleiche Erklärungen in den Abschnitten über Salzge winnung und Salzverbrauch wiederholt gegeben haben. In der Hauptsache be kunden diese Schwankungen das Auf und Nieder der wirtschaftlichen Konjunktur. Immerhin läßt das Gesamterträguis der Salinen und Salzbergwerke die Be deutung derselben für die Staats-Finanzen Württembergs klar erkennen. 1) Kgl. stat. Landesamt, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württem berg 1909, Seite 247.