87 eine 4%tge Verzinsung von dem investierten Kapital, so arbeitet Sulz mit einem Verlust von zirka 6%, währenddem unsere anderen Salinen eine Rente von 15,38 % liefern". In der genannten Sitzung der Kammer trat nunmehr der Abg. Böhm (Sulz) für den Fortbestand der Saline mit warmen Worten ein. Nicht mit Unrecht führte der Abg. Böhm aus, daß Stadt Sulz und Saline Sulz seit Jahrhunderten innig verbundene Begriffe sind. Mit Recht wurde darauf auf merksam gemacht, daß mit Aufhören der Saline die in den benachbarten Be zirken ansässige kleine Landwirtschaft des billigen und guten Düngemittels der Hallerde verlustig gehen würde. Die Stadt selbst genießt hierdurch einen wirt schaftlich wertvollen Handelsverkehr, da die Bauern, welche die Hallerde ab holen, oft zu 100 bis 150 Fuhrwerken an einem Tage in Sulz erscheinen. Ferner würde mit der Aufgabe der Saline auch das seit einigen Jahrzehnten bestehende Solbad zu Sulz in seinem Bestände bedroht sein. Gerade in der Gemeinde Sulz hat sich in den letzten Jahren auf Grund des Solbades ein lebhafter Fremdenverkehr entwickelt, was auch zur Errichtung eines größeren Badehotels geführt hat. Die Stadt Stuttgart hat im letzten Jahr 200 Kinder zur Erholung in dieses freundliche kleine Schwarzwaldbad Sulz geschickt. Diese Entwicklung zur Badestadt würde durch das Eingehen der Saline zweifellos schwer geschädigt iverden. Und noch ein dritter Grund spricht für die Erhaltung der Saline; denn mit deren Stillegung würde die bisher von Sulz aus er folgte Kochsalzversorgung der umliegenden Oberämter vermutlich der im benach barten Hohenzollern befindlichen kgl. preuß. Saline Stetten zufallen. Die An nahme, daß die Kochsalzproduktion von Sulz seitens der Saline Wilhelmshall übernommen werden könnte, dürfte sich nur zum Teil verwirklichen. In Wür digung dieser Tatsachen ist denn auch die Stellung der Württembergischen Re gierung vorläufig auf eine Erhaltung der Saline Sulz gerichtet. Mit bezug hierauf machte der Württembergische Staatsminister der Finanzen v. Geßler in der Kammer-Sitzung vom 7. Juni 1909 folgende Ausführungen: „Wenn so dann die Verwaltung in dem vorliegenden Etat von einer Aushebung der Sa line Sulz absehen zu sollen geglaubt hat, so ist sie hiebei davon ausgegangen, daß die Verhältnisse dieser Saline nicht so beschaffen sind, daß eine Aufhebung der Saline, wenigstens zur Zeit und so lange als die bestehenden Verhältnisse fortdauern, als eine Notwendigkeit angesehen werden könnte, denn man wird immerhin mit der Saline mit einer, wenn auch bescheidenen Rente noch rechnen können und außerdem kommt in Betracht das Bedürfnis, das sich in der ganzen Umgegend für die Beschaffung von Hallerde gezeigt hat" l ). In den weiteren Verhandlungen wurde noch darauf hingewiesen, daß sich eine Versetzung der Arbeiter an andere Staatssalinen schwer durchführen lassen würde, da ein großer Teil der Arbeiter Hans und Acker besitze. Bedenken fanden die hohen Verwaltungskosten der Saline. Der Beamtenapparat umfaßt einen Salinenverwalter mit 4500 M., einen Platzmeister mit 2200 M. und einen Kanzleilehrling mit 500 M. Jahresgehalt. Es wurde in Vorschlag ge bracht, die Verwaltung teilweise von der Kgl. Saline Wilhelmshall mitbesorgen zu lassen. Die württembergische II. Kammer kam zu folgendem Ergebnis. Der Antrag der Finanz-Kommission gelangte zur Annahme. Hiernach hätte also die 1) Verhandlung d. württ. II. Kammer. Protokoll Band 2, S. 967.