88 Kgl. Saline Sulz, sofern sie nickt von der Stadtgemeinde Sulz übernommen wurde, am 1. Januar 1911 aufgehoben werden müssen. Anders verhielt sich die erste Kammer, welche mehr für einen Fortbestand der Saline war und ini übrigen der Regierung vollständig freien Entschluß ließ, ob sie die Saline Sulz weiterbestehen lassen wolle oder nicht. Von der Regierung trat in der ersten Kammer der Bergratdirektor Dr. von Klüpfel in der Sitzung vom 5. Juli 1909 warm für die Erhaltung der Saline Sulz ein, die man als eine Filiale der Saline Wilhclmshall umzugestalten dachte. Benierkt sei, daß die Stadt Sulz keine Neigung zum Erwerb der Saline zeigte, obgleich die Stadtgemeinde die große wirtschaftliche Bedeutung der Saline, insbesondere für das städtische Sol bad, nachdrücklich betonte. Unter diesen Umständen hat sich die württembergische Regierung entschlossen, vorläufig den Betrieb der Saline Sulz aufrechtzuerhalten, wobei man sich wohl der Hoffnung hingibt, durch Vereinfachung der Verwaltung und technische Verbesserung der Salinenanlagen die Erträgnisse günstiger szn gestalten. 8. Kapitel. Nie kgl. umrtt. Saline Clrmenshall. Die Saline Clemenshall wurde im Jahre 1757 von einer privaten Ge sellschaft bei dem Pfarrdorf Offenau am Neckar gegründet. Das eigentliche Eigentumsrecht der Saline befand sich jedoch im Besitz des damaligen Landes herrn dieses Gebietes, des Hoch- und Deutschmeister-Ordens oder richtiger ge sagt, der Hoch- und Deutschmeister hatte die Erlaubnis zur Errichtung der Sa line nur unter der Bedingung erteilt, daß die Saline nach 40jährigem Bestehen in das Eigentum des Hoch- und Deutschmeister-Ordens fiel. Von der Grün dung bis zum Jahre 1797 stand die Saline Clemenshall vertraglich in einem Pachtverhältnis, wobei als Besitzer der Hoch- und Deutschmeister-Orden galt. In der Tat wurde die Saline Clemenshall nach 1797 auf etwa ein Jahr, bis zum 2. August 1798 von dem Orden betrieben und verwaltet, an dem ge nannten Tage jedoch auf 40 bezw. 50 Jahre abermals einer Gesellschaft in Pacht gegeben. Hauptpächter war ein Legations-Rat Bertuch. Wir lassen hier einen wörtlichen Auszug aus dem Pacht-Vertrag folgen, aus welchem alles wei tere zu entnehmen ist'): „Wir Maximilian Franz von Gottes Gnaden, Erzbischof zu Cvln — Erz herzog zu Oestreich — Meister des deutschen Ordens in Deutsch- und Wcl- „scheu Landen usw. urkunden und bekennen hiermit für Uns, Unsern ritter lichen deutschen Orden, und Unsere Nachfolger, im Hochmeister- und Deutsch- „meisterthum, „1) daß Wir die nach Erlöschung einer 40jährigen Admvdiation Uns „eigenthümlich zugefallene Saline auf Offenauer Markung, Clemenshall genannt, „mit allen dazu gehörigen Gütern, Wohn- und Salzwerk-Gebäuden, auch der „Schneidmühl und Ziegelhütte, und allen zum Betrieb des Werks und eines „jeglichen Theils desselben nothwendigen Werkzeugen, nach Ausweis der am 1) I. W. Thon, In welchen Verhältnissen stehet die Saline Clemenshall zur Königlich Württembergischen Salz-Regie während der Zeit ihres Pachts? Stutt gart 1828, Seite 3 f.