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        <title>Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert</title>
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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Neumann</surname>
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            <idno>1023136384</idno>
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        ﻿Ibm
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        ﻿



Der Salzhandel, die Salinen und
Salzbergwerke Württembergs

im 19. Jahrhundert.

Inaugural-Dissertation

zur

Erlangung der Doktorwürde

der

Staatswissenschaftlichen Fakultät

der

Königlich Württembergischen Eberhard-Karls-Llniversität

in Tübingen

vorgelegt

von

Paul Neumann.

M



Tübingen

Druck von Ä. L a u p p j r.
1912



Ol
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        ﻿
        <pb n="4" />
        ﻿III

Inhalts-Angabe.

Seite

Einleitung.................................................................. 1

I.	Abschnitt. Allgemeine Darstellung..................................... 4

1.	Kapitel.	Die Salzproduktion....................................... 4

2.	Kapitel.	Der Salzhandel.......................................... 23

3.	Kapitel.	Der Salzpreis . . :..................................... 47

4.	Kapitel.	Der Salzverbrauch....................................... 54

5.	Kapitel.	Die Salzbesteuerung..................................... 61

6.	Kapitel. Verwaltung und Erträge der Kgl. württ. Salinen und

Salzbergwerke ...................................................  70

II. Abschnitt. Die einzelnen Salinen und	Salzbergwerke.................. 79

7.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Sulz a. Neckar................... 79

8.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Clemenshall...................... 88

9.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Hall............................. 94

10.	Kapitel.	Die Rechtsverhältnisse der Kgl. württ. Saline Hall . .	102

11.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Schwenningen.................... 106

12.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Wilhelmshall.................... 113

13.	Kapitel.	Die Kgl. württ. Saline Friedrichshall.................. 122

14.	Kapitel. Das Kgl. württ. Salzbergwerk Friedrichshall..........134

15.	Kapitel. Das Kgl. württ. Salzbergwerk Wilhelmsglück	....	141

16.	Kapitel. Das „Salzwerk Heilbronn"............................... 147

Anlagen..................................................................  166
        <pb n="5" />
        ﻿Einleitung.

Bei einer vorwiegend volkswirtschaftlichen Darstellung des Salzbergbaues
und Salinenwesens Württembergs wird es sich nicht umgehen lassen, auch mit
einigen kurzen Bemerkungen auf die geologischen Verhältnisse des Landes einzu-
gehen, soweit diese mit der Württembergischen Salzindustrie im engeren Zu-
sammenhang stehen. Allgemein muß an dieser Stelle auf die die Geologie
Württembergs grundlegend behandelnden Werke von Quenstedt, Fraas, Endriß
u. a. verwiesen werden, wo die geologischen Verhältnisse Schwabens ihre um-
fassende und erschöpfende Darstellung gefunden haben. Die großen und überaus
zahlreichen Salzlagerstätten Württembergs gehören sämtlich dem mittleren Muschel-
kalk Z an, der sich als ein Glied der Triasformation charakterisiert. Bei der
großen Ausdehnung und Bedeutung dieser Salzlagerstätten unterscheidet man heute
geologisch scharf umzeichnet eine Steinsalzformation, die als Glied des schon er-
wähnten mittleren Muschelkalkes sich in Württemberg von Schwenningen im
Süden bis nach Friedrichshall im Norden erstreckt, im wesentlichen den Neckar-
lauf als Richtschnur nehmend. Das ganze Hügelland zwischen Neckar und Main
läßt nach dem Charakter der dort herrschenden Gebirgsformation ans das Vor-
handensein der Steinsalzformation schließen und zahlreiche, auf mehr als ein
Jahrhundert sich erstreckende Bohrversuche haben diese von der Wissenschaft auf-
gestellte Hypothese praktisch im weitesten Umfange bestätigt. Es lassen sich drei
engere Gebiete der Salzlagerstätten Württembergs unterscheiden und zwar das
Gebiet des unteren Neckars, des mittleren Kochers und des oberen Neckars.
In allen diesen Gebieten besteht gegenwärtig eine industrielle Salzgewinnung.
Betrachtet man diese drei Hauptgebiete ihrer geographischen Ausdehnung nach,
so ergibt sich folgende Sachlage.

Das Gebiet des unteren Neckars, in welchem gegenwärtig die bei
weitem bedeutendste Salzgewinnung vor sich geht, umfaßt vornehmlich folgende
Städte und Ortschaften: Heilbronn, Neckargartach, Biberach, Frankenbach, ferner
Friedrichshall, Offenan, Kochendorf und Neckarsulm. In diesem Gebiet sind zur-
zeit folgende salzindustriellen Unternehmungen tätig: Das Kgl. württ. Salzberg-
werk und die Kgl. württ. Saline zu Friedrichshall, beide Betriebe werden unter
der offiziellen Bezeichnung „Kgl. württ. Saline Friedrichshall" geführt.
Als Post- und Bahnstation gilt die nahegelegene Stadt Jagstfeld. Der im
Jahre 1899 neu niedergebrachte Schacht des Kgl. Salzbergwerks gehört der
Gemarkung des benachbarten Kochendorf an. Derselben Verwaltung unterstellt

1) Prof. vr. K. Endriß: Die Steinsalzformation im mittleren Muschelkalk Würt-
tembergs. 1898. S. 38. 58. 68 f.

Reumann, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg

1
        <pb n="6" />
        ﻿2

ist die nur wenige Kilometer nördlich von Friedrichshall gelegene „Kgl. württ.
Saline Clemenshall", die jedoch einen nur sehr kleinen Betrieb darstellt. Das
zweite große salzindustrielle Unternehmen im Gebiet des unteren Neckars ist das
„Salzwerk Heilbronn", das in der Form einer Aktiengesellschaft das einzige
privatkapitalistische Unternehmen innerhalb der württembergischeu Salzindustrie
ist. Der Salzbergbau und das Salinenwesen in Württemberg trägt daher einen
vorherrschend staatlichen Charakter. Diese Sachlage dürfte auch in der Zukunft
kaum eine Aenderung erfahren, da das neue Württembergische Berggesetz vom

17.	2. 1906 dem Staat in der Salzgewinnung ein Monopolrecht gesichert hat.

Im Gebiet des mittleren Kochers kommt gegenwärtig als nutzbar
gemachte Salzlagerstätte die Gegend der ehemaligen alten Reichsstadt Schwäbisch
Hall allein in Frage, wo zurzeit die jahrhundertalte „Kgl. württ. Saline
Hall" im Betrieb steht. Die Geschichte der Kgl. Saline Hall gehört zur
interessantesten im Salinenwesen überhaupt. Hier ist auch das gleichfalls dem
Gebiet des mittleren Kochers angehörende ehemalige „Kgl. Steinsalzbergwerk
„W i l h e l m s g l ü ck" zu erwähnen, das wenige Kilometer südlich von der
Stadt Hall liegt. Das Kgl. Salzbergwerk „Wilhelmsglück", welches in enger
Betriebsgemeinschaft mit der Kgl. Saline Hall stand, befindet sich jedoch seit
dem 2. Februar 1900 nicht mehr im Betrieb.

Was nun das dritte und letzte Salzgebiet Württembergs, das Gebiet
des oberen Neckars betrifft, so treten uns hier drei industriell erschlossene
Salzlagerstätten entgegen. Zu erwähnen ist hier die überhaupt älteste Saline
Württembergs, die „Kgl. württ. Saline Sulz" am Neckar. Diese
Saline, mit einer alten Geschichte, weist zurzeit die geringste Salzgewinnung
auf. Zu nennen ist dann weiter die ehemalige „Kgl. Saline Schwen-
ningen", im Süden Württembergs bei der Stadt Schwenningen nahe der
badischen Grenze gelegen. Diese Saline, welche annähernd von 1830 bis 1860
den bedeutenden württembergischeu Salzhandel mit der Schweiz besorgte, wurde
im Jahre 1865 außer Betrieb gesetzt und abgebrochen, als die veränderten Zeit-
verhältnisse, welche in der Schweiz eigene Salinen entstehen ließen, zu diesem
Schritt zwangen. Neben der alten Saline Sulz am Neckar befindet sich in dem
Gebiet des oberen Neckars zurzeit nur noch die „K v n i g l. w ü r t t. Saline
W i l h e l in s h a l l" in Betrieb, welche in unmittelbarer Nähe der Stadt Rott-
weil liegt. Diese Saline ist mit der früheren „Kgl. württ. Saline Rotten-
münster" identisch. Damit wäre der gegenwärtige Umfang der Salzinduslrie
Württembergs gekennzeichnet, die, wie gesagt, eine vorwiegend staatliche ist. Im
übrigen ist, sowohl in geologischer, volkswirtschaftlicher wie technischer Hin-
sicht auf die nachfolgenden Einzeldarstellungen der verschiedenen Salinen und
Salzbergwerke im II. Abschnitt zu verweisen, da hier nur eine kurze, allgemeine
Uebersicht geboten werden sollte.

Obwohl in Württemberg bereits im Mittelalter, wie auf der Saline zu
Sulz am Neckar, die Salzgewinnung industriell betrieben wurde, so läßt sich
doch eine engere geschichtliche Periode unterscheiden, von welcher die heutige
Großindustrie in der Salzgewinnung Württembergs ihren Ausgang genommen
hat. Diese Periode ist technisch durch den Beginn des bergmännischen Abbaues
der württembergischen Salzlager gekennzeichnet, die bis dahin im wesentlichen
durch den Salinenbetrieb mittels Bohrlöcher industriell nutzbar gemacht worden
waren. Mit dem Jahre 1812 nahmen in Württemberg jene erfolgreichen Bohr-
        <pb n="7" />
        ﻿3

versuche ihren Anfang, die dem Lande bis dahin ungehobene Bodenschätze von
hohem Werte erschlossen. So bieten die großen Steinsalzlager Württembergs
dem Lande eine gewisse Entschädigung für den Mangel brauchbarer Kohlenlager-
stätten. Alle die ebenso zahlreichen, wie kostspieligen Bohrversuche auf Kohle,
die Staat und Private unternommen haben, sind bis auf den heutigen Tag er-
gebnislos geblieben. Die geologische Formation Württembergs läßt auch für
die Zukunft nur wenig Hoffnung auf das Erschließen von Steinkohlen- oder
Braunkohlenlagern.

Die heutige Württembergische Salz-Großindustrie ist ihrer geschichtlichen
Entwicklung nach in der Hauptsache ein Werk des Staates, eine von Regierung
und Parlament geschaffene Industrie. Den eigentlichen Ausgangspunkt dieser
Entwicklung bildet das grundlegende Salz-Mouopolgesetz vom 14. Dez. 1807,
welches König Friedrich I. von Württemberg im Interesse seines Landes erließ
und das ganz die Grundsätze des Merkantilismus bekundete. Nicht ohne Inter-
esse ist es sich zu erinnern, daß das Vorgehen Württembergs zu Anfang des
19. Jahrhunderts ans dem Gebiete der Salzgewinnung mittelbar den Anstoß
gab, daß auch die benachbarten deutschen Salzindnstrien teilweise in ein neues
Stadium der Entwicklung traten. Der 1812 begonnene und 1816 erfolgreich
gewordene Bohrversuch auf Salz bei Friedrichshall auf württembergischem Ge-
biet veranlaßte Hessen zu gleichen Versuchen, die in der Tat 1818 zur Grün-
dung der Saline Ludwigshall bei Wimpfen führten, eine Saline, die heute noch
im Betrieb und Besitz des hessischen Staates ist. Dem Vorgehen Württembergs
folgten ferner bald die thüringischen Staaten; so wurde 1823 zu Busleben in
Sachseu-Koburg-Gotha Steinsalz erbohrt, ferner 1828 zu Stotternheim in
Sachsen-Weimar-Eisenach und 1831 im Fürstentum Reuß j. L. bei der Saline
HeinrichshallJ). Diese Erfolge blieben auf Norddeutschland nicht ohne Einwirkung,
da auch hier ein großer Teil der Salinen mit sehr schwachen Solen arbeitete,
die dringend einer Verbesserung bedurften. Preußen unternahm daher auf
Grund der süddeutschen Anregungen im Jahre 1838 einen Versuch, auf der
Staatssaline zu Ariern (Reg.-Bez. Merseburg, Prov. Sachsen) ein Bohrloch un-
mittelbar auf das Steinsalz niederzubringen, welcher Versuch von dem besten
Erfolge begleitet war. Ermutigt durch das günstige Ergebnis, führte die
preußische Regierung im selben Jahre eine gleiche Bohrung bei der Saline zu
Staßfurt aus, welche im Jahre 1843 den weltberühmten Steinsalzbergbau dort-
selbst einleitete. Hieraus begann sich dann Ende der 1850 er Jahre die für die
deutsche Volkswirtschaft so viel bedeutende Kaliindustrie zu entwickeln. So ist
das zu Anfang des 19. Jahrhunderts auf dem Gebiete des Salzbergbaues und
Salinenwesens erfolgte Vorgehen Württembergs bis zu einem gewissen Grade
mittelbar grundlegend für die Entwicklung der deutschen Salzindustrie geworden
und es wird nun im folgenden unsere Aufgabe sein, die wirtschaftliche und tech-
nische Entwicklung des Salinenwesens und Salzbergbaues in Württemberg auf
geschichtlicher Grundlage, fortgeführt bis zur Gegenwart, zur Darstellung zu bringen.

1) v. Buschmann, Das Salz. I. Band. Leipzig 1909. S. 59.

*

1
        <pb n="8" />
        ﻿I. Abschnitt.

Allgemeine Darstellung.

1. $ a p i t e I.

Are Snlzpruduktion.

Die Salzgewinnung in Württemberg beschränkte sich in früheren Jahr-
hunderten ausschließlich auf den Salinenbetrieb. Für die wirtschaftlichen Ver-
hältnisse früherer Jahrhunderte reichte zur Salzbeschaffung technisch das Bohr-
lochsystem im allgemeinen vollständig ans; erst im 18. Jahrhundert kam es zur
Entwicklung eines nennenswerten Salzbergbaues, der in unserer Zeit den Salinen-
betrieb in seiner früheren Bedeutung etwas zurückgedrängt hat. So auch in
Württemberg, wo in der Gegenwart nicht mehr die Salinen, sondern die Salz-
bergwerke die Hauptprodnktionsfaktoren für Salz sind. Eine Entwicklung, die
übrigens Württemberg mit allen salzproduzierenden Ländern gemein hat. Wir
geben nunmehr einen kurzen Abriß der Entstehung der Salinen und Salzberg-
werke Württembergs.

Als ältester Salinenbetrieb Württembergs ist die Kgl. Saline zu Sulz am
Neckar zu nennen, von der uns bereits Mitte des 13. Jahrhunderts die Grafen
von Sulz als Hanptbesitzer gemeldet werden. Im weiteren Verlauf gestalteten
sich die Besitzverhältnisse des alten Salzbrunnens zu Sulz äußerst mannigfaltig,
da durch Erbteilung immer neue Anteilhaber hinzutraten. So traten gegen
Ende des 14. Jahrhunderts die Grafen von Geroldseck als Mitbesitzer am
Salzbrunnen auf; ebenso wurden Bürger der Stadt Sulz Eigentümer von
Siedepfannen. Im 16. Jahrhundert wurde die Saline als württembergisches
Lehen Privatpersonen zum Betriebe überlassen; aber erst im Jahre 1735 brachte
der Württembergische Staat sämtliche Anteile der Siederschaft durch Kauf in
feinen Besitz, so daß die Saline Sulz nunmehr uneingeschränktes Staatseigentum
war. Wiederholt hatte die Saline Sulz in früheren Jahrhunderten mit Solen-
mangel zu kämpfen; keine Mittel wurden gescheut, um diesem Mangel abzuhelfen
und die Saline vor Verfall zu bewahren. Auch in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts hatte sich die Solenförderung wieder derart verschlechtert, daß
eine gründliche Abhilfe geschaffen werden mußte, wenn die Saline wirtschaftlich
lebensfähig bleiben sollte. In der Tat gelang es im Jahre 1839/40 etwa
eine Stunde südöstlich von Sulz bei Bergfelden ein ausgedehntes Steinsalzlager
zu erbohren, das eine gewinnbringende Sole zuließ. Allerdings mußte mit
großen Kosten die Sole mittels einer Röhrenleitung von Bergfelden nach Sulz
geschafft werden. Dennoch wußte die Salinenverwaltung den Betrieb gewinn-
        <pb n="9" />
        ﻿bringend zu gestalten. In früherer Zeit hatte die Saline Sulz für die Salz-
versorgung Württembergs eine große Bedeutung; durch die im 19. Jahrhundert
erstandenen, im nördlichen und südlichen Württemberg gelegenen Salinen ist je-
doch die Bedeutung der Saline Sulz sehr zurückgedrängt worden. Als im
Jahre 1909 die württ. II. Kammer den Beschluß faßte, die Saline Sulz wegen
ungenügender 'Finanzerträge aufzuheben, gelang es der Stadt Sulz nach leb-
haftem Einspruch diesen Beschluß rückgängig zu machen.

Zn den ältesten Salinen Deutschlands zählt die Saline zu Schwäbisch-Hall,
worüber uns als älteste Urkunde ein aus dem Jahre 1231 stammendes Schrift-
stück erhalten ist, in welchem König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen
Siederanteil der Saline Hall zum Geschenk machte. Zu Anfang des 14. Jahr-
hunderts ist die Saline überwiegend im Besitz von Bürgern der Stadt Hall,
die meist dem Stadt- oder Landadel angehörten. Noch ini 14. Jahrhundert
machten die Besitzverhältnisse der Saline eine bemerkenswerte Wandlung durch.
Es entwickelte sich ein Lehnsystem, ans Grund dessen die „Herren" die Salz-
pfannen an Bürger in Erbpacht gaben. Den „Herren", die rechtlich in der
Institution des „Lehnrates" vertreten waren, stand die Erbsiederschaft als Pacht-
nehmerin gegenüber, an deren Spitze der Erbsulmeister stand. Aus der Erb-
siederschaft kam im 17. Jahrhundert das sogenannte „Haalgericht" zur Entwick-
lung, das in der damaligen freien Reichsstadt Hall die Gerichtsbarkeit über die
Salzsieder ausübte. Erst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ge-
langte das „Haalgericht" zur Aufhebung. Im Laufe der Zeit hatten sich durch
Erbgang unter den Salzsiedern die Besitzanteile äußerst zersplittert, so daß die
Besitzverhältnisse wenig übersichtlich waren. Nachdem die freie Reichsstadt Hall
an das württembergische Kurfürstentum gefallen war, ging die kurfürstliche
Regierung mit dem Gedanken um, zur Durchführung eines geplanten Salz-
monopols die Saline Hall zu erwerben. Anfangs sträubten sich die Erbsieder
gegen den Verkauf ihrer Anteile, zuletzt aber traten sie doch ihre Besitzrechte
durch den Hauptvertrag vom 17. August 1804 auf Grund besonderer Kauf-
briefe an die Regierung ab. Zeigte die Regierung anfangs durch Ausbau der
Saline reges Interesse für diese, so erlahmte es jedoch bald, als die Sole in
ihrer Ergiebigkeit beträchtlich nachließ. Dies gab den Erbsiedern zu beweglichen
Klagen gegen die Regierung Anlaß, da sich die Salzsieder in den ihnen jährlich
zu zahlenden Entschädigungen benachteiligt fühlten. Erst als es im Jahre 1821
gelang, in der Nähe von Hall ein neues Salzlager zu erschließen, besserten sich
die wirtschaftlichen Verhältnisse der Saline, die nun gewissermaßen eine Neu-
gründung erfuhr. Gegen Ausgang der 1870 er Jahre erfuhr die Saline Hall
nochmals einen bedeutenden technischen Ausbau, sodaß insgesamt 6 Siedehäuser
im Betrieb standen. Die Finanzlage der Saline Hall wurde dauernd dadurch
ungünstig beeinflußt, daß laufend an die Erbsieder jährlich Entschädigungen zu
zahlen sind, die 1905 noch 86 865,00 M. betrugen. Infolge der in den letzten
beiden Jahrzehnten in Deutschland entstandenen modernen großen Salinen ist
der Wettbewerb für die geographisch nicht günstig liegende Saline Hall schwierig
geworden, zumal die Betriebsmittel keine sehr großen sind.

Die Kgl. Saline Clemenshall, die heute der Kgl. Saline Friedrichshall
angegliedert ist, wurde im Jahre 1757 bei dem Dorfe Offenau am Neckar, un-
weit von Friedrichshall, von einer privaten Gesellschaft gegründet. Das Gebiet
befand sich um jene Zeit im Besitz des Deutschmeisterordens, das nach seiner
        <pb n="10" />
        ﻿Auflösung im Jahre 1803 württembergisch wurde. Wenngleich somit die Saline
eine private Gründung war, so hatte die Regierung des Deutschmeisterordens
dieselbe doch nur unter der Bedingung zugelassen, daß die Saline nach 40 Jahren,
also 1797 in den Besitz des Ordens fiel, von dem die Gesellschaft anderseits
die Saline während dieser Zeit als eine Pachtung zu betrachten hatte. Mit
der 1807 erfolgten Errichtung des Salzhandelsmonopols in Württemberg er-
gaben sich bezüglich der Saline Clemenshall hinsichtlich der einheitlichen Durch-
führung des Monopols Schwierigkeiten, da der Saline durch Vertrag der Salz-
verkauf ungehindert freistand. Nach jahrelangen Prozessen und Verhandlungen
konnte endlich eine Einigung dahin erzielt werden, daß sich die württ. Regierung
verpflichtete, jährlich eine bestimmte Menge Salz zu einem festen Preise zu über-
nehmen, wo hingegen die Saline auf den Salzverkanf in Württemberg verzichtete.
Gleichzeitig wußte die Saline nochmals eine Pachtverlängernng bis zum Jahre
1848 zu erreichen; erst dann ging die Saline Clemenshall in Staatsbesitz über.
Als Ende der 1850 er Jahre das benachbarte Steinsalzbergwerk Friedrichshall
eröffnet wurde, verlor die Saline Clenienshall ihre einstige wirtschaftliche Be-
deutung. Gegenwärtig besteht zwischen der Saline Clemenshall und Friedrichs-
Hall eine Betriebsgemeinschaft.

In der Kgl. Saline Friedrichshall haben wir die gegenwärtig größte
Württembergische Staatssaline vor uns. Als im Jahre 1812 auf Befehl des
Königs Friedrich I. von Württemberg in der Nähe der älteren Saline Clemens-
hall Bohrversnche nach Salz unternommen wurden, erwiesen sich diese als er-
folgreich. Die Gründung der Saline Friedrichshall ging jedoch erst im Jahre
1816 vor sich. Im Jahre 1817 versuchte man einen Schacht für die Solen-
förderung niederzubringen, jedoch mußte man nach jahrelanger, mühevoller
Arbeit infolge Wasserznflusses den Schachtbau aufgeben. In den 1830 er Jahren
diente ein erheblicher Teil der Salzproduktion der Saline Friedrichshall für den
mit Bayern getroffenen staatlichen vertraglichen Salzanstausch. Die Saline
Friedrichshall wurde von der Regierung in ihren technischen Anlagen stets ans
neuzeitlicher Höhe gehalten. Gegenwärtig bezieht man die auf der Saline
Friedrichshall zur Verarbeitung gelangende Sole aus den Bohrlöchern der
Saline Clemenshall. Die Kgl. Saline Friedrichshall steht mit dem Kgl. Salz-
bergwerk Friedrichshall in engster Betriebsgemeinschaft.

Als eine der Vergangenheit angehörende Saline ist die zu Wilhelmshall
bei Schwenningen zu nennen. Als im Jahre 1822 die badische Regierung bei
Dürrheim Bohrversnche auf Salz erfolgreich durchführte, gab dies der wnrttem-
bergischen Regierung Veranlassung, gleiche Versuche auf dem benachbarten eige-
nen Gebiet zu unternehmen. Auch hier wurde Salz angetroffen und so kain
es 1824 zur Errichtung der Kgl. Saline Wilhelmshall bei Schwenningen.
Diese Saline war von der württembergischen Regierung hauptsächlich in der
Absicht gegründet worden, die benachbarten schweizerischen Kantone mit Salz zu
versorgen. In der Tat gelang es der Saline Wilhelmshall unter Verdrängung
der badischen Salinen vom schweizerischen Markt diesen in weitem Umfange mit
Salz zu versorgen. Als jedoch in den 1840 er Jahren einige schweizerische
Kantone zur Errichtung eigener Salinen schritten, wurde der Saline Wilhelms-
hall bei Schwenningen die wirtschaftliche Basis entzogen. Auch gestalteten sich
die Verhältnisse der Saline dadurch schwierig, daß die ziemlich stark verun-
reinigte Sole hohe Betriebskosten erforderte; besonders im Hinblick auf die mit
        <pb n="11" />
        ﻿im Wettbewerb stehende Kgl. Staatssaline bei Rottenmünster, die über eine
wesentlich bessere Sole verfügte. Im Jahre 1865 wurde daher der Betrieb
der Kgl. Saline Wilhelmshall bei Schwenningen ans rein wirtschaftlichen Grün-
den stillgelegt. Die wenigen, noch bestehenden Salzlieferungsverträge einiger
Kantone der Schweiz wurden von der Kgl. Saline Wilhelmshall bei Rotten-
münster zur Auslieferung übernommen.

Die den gleichen Namen führende Kgl. Saline Wilhelmshall bei Rotten-
münster wurde im Jahre 1824 erbaut und zwar auf Anregung des verdienten
württembergischen Salinisten Friedrich von Alberti. Da sich die bei der Kgl.
Domäne Rottenmünster unweit Rottweil erbohrte Sole von großer Reinheit er-
wies, beschloß man die Errichtung eines Steinsalzbergwerkes. Im Jahre 1836
brachte der Etat die ersten Baukosten für den Schachtbau des geplanten Salz-
bergwerkes. Durch ständig auftretende und schwer zu bewältigende Wasser-
zuflüsse im Schacht verzögerte sich die Fertigstellung desselben erheblich und ge-
lang schließlich überhaupt nicht. Endlich verfügte im Jahre 1850 die Regierung
die Einstellung der Schachtarbeiten, wodurch weit über 300000 fl. Baukosten
verloren gingen. Die Kgl. Saline Wilhelmshall bei Rottenmünster versorgte,
und das gilt auch heute noch, im wesentlichen den Süden Württembergs mit
Salz, war auch früher erheblich an den Salzlieferungen nach der Schweiz be-
teiligt. Durch Gewinnung neuer Absatzgebiete vermochte sich die Saline auch
in der Gegenwart ihre wirtschaftliche Bedeutung zu erhalten.

Was die Salzbergwerke Württembergs betrifft, so ist hier auf drei Unter-
nehmen zu verweisen. Ueber das zurzeit stilliegende Kgl. Salzbergwerk „Wil-
helmsglück" bei Hall ist folgendes zu bemerken. Als sich die Kgl. Saline Hall
zu Anfang des 19. Jahrhunderts infolge zu schivacher Sole zu einer erheblichen
Produktionseinschränknng gezwungen sah, suchte man durch neue Salzbohrungen
Abhilfe zu schaffen. In unmittelbarer Nähe der Stadt Hall blieben diese Boh-
rungen jedoch erfolglos; erst bei Westheim, zwei Stunden von Hall, stieß man
ans ein abbauwürdiges Salzlager. Im Jahre 1823 begann man mit dem Ab-
tansen eines Schachtes, der nach etwas mehr als einem Jahre Bauzeit fertig-
gestellt wurde. Die ersten Jahrzehnte arbeitete man ausschließlich nach der
Sinkwerksmethode, erst Mitte des 19. Jahrhunderts ging man zum eigentlichen
bergmännischen Abbau über. Als dann im Jahre 1900 der neue Schacht des
Kgl. Salzbergwerks Friedrichshall in Betrieb genommen wurde, hielt es die
Regierung für ratsam, zur Vorbeugung einer heimischen Ueberproduktion in Salz
das Kgl. Salzbergwerk „Wilhelmsglück" stillzulegen, sehr zum Bedauern der
Bevölkerung Halls.

Der größte staatliche salzindustrielle Betrieb Württembergs ist zurzeit das
„Kgl. Salzbergwerk Friedrichshall", das mit der gleichnamigen Saline in enger
Verbindung steht. Schon um 1820 hatte man einen bergmännischen Abbail des
Salzlagers bei Friedrichshall geplant, doch erst im Jahre 1854 begann man
tatsächlich den Bau eines Schachtes. Technische Schwierigkeiten verzögerten die
Fertigstellung des Schachtes erheblich; erst 1859 erreichte der Schacht das Salz-
lager. Im September 1895 mußte der Betrieb des Salzbergwerks Friedrichs-
hall infolge eines Deckeneinsturzes im ältesten Teil des Feldes vorübergehend
eingestellt werden. Mit der im Jahre 1899 erfolgten Inbetriebnahme des neuen
Schachtes „König Wilhelm II" ist das Kgl. Bergwerk Friedrichshall in die
Reihe der Großbetriebe der deutschen Salziudustrie eingetreten.
        <pb n="12" />
        ﻿8

Zum Schluß ist noch das jüngste und einzige private Salzbergwerk Würt-
tembergs, das „Salzwerk Heilbronn" zu erwähnen, das gleichzeitig eine Saline
betreibt. Das „Salzwerk Heilbronn" wurde im Jahre 1883 als Aktiengesell-
schaft mit 10 Mill. Mk. Kapital errichtet, wobei der damalige Stadtrat Heil-,
bronns Theodor Lichteuberger als Hauptgründer in entscheidender Weise mit-
wirkte. Die Stadt Heilbronn hatte auf Betreiben Lichtcnbergers selbst Boh-
rungen auf Salz in erfolgreicher Weise unternommen, die neben einigen pri-
vaten Bohrungen technisch die Grundlage für die Errichtung des Werkes bil-
deten. Die Stadt Heilbronn ist an den Gewinnen des Salzwerkes prozentual
beteiligt, auch geht dasselbe nach 99 Jahren, also im Jahre 1982 ohne Ent-
schädigung in den Besitz der Stadt über. Das „Salzwerk Heilbronn" steht
ebenso wie das Kgl. Salzbergwerk Friedrichshall bergbautechnisch auf neuzeit-
licher Höhe und dürften beide Betriebe in dieser Hinsicht als vorbildlich zu be-
zeichnen sein.

Im folgenden wollen wir eine Darstellung der Salz-Produktionskosten und
Berwaltungskosten auf den einzelnen Salinen nach dem Finanzetat des Jahres
1833/36 geben, wobei mannigfache Verschiedenheiten zu Tage treten'). Auf der
Saline Friedrichshall wurden im Durchschnitt mit 1 Klafter Nadelholz von
180 Kubikfuß Raumgehalt 36 Zentner Salz erzeugt. Bei einer Produktion
von jährlich 57 000 Zentner Kochsalz und 4000 Zentner Viehsalz waren etwa
1700 Klafter notwendig. Friedrichshall bezog darnals das Brennholz aus den
Staatswaldnngen von Bissingen und hatte die Salinenverwaltnng für die Klafter
einschließlich Holzmessen und Aussetzen 9 fl. 20 kr. zu entrichten. Das Ver-
sieden des Salzes wurde um jene Zeit in Akkord vergeben und zwar wurde
ein Zentner grobkörniges Salz mit 12 kr. und Landsalz mit 4 kr. abgelohnt.
Ebenso hatte man die Verpackung des Salzes im Akkord vergeben. An Lohn
wurde hier gewährt für 1 Ztr. grobkörniges Salz 2 kr., für feinkörniges 1 kr.
und für Viehsalz l1/2 kr. Benötigt wurden weiter in dem Etat von 1833/36
rund 24 000 Salzsäcke für bayerisches Salz im Tauschverkehr zu 175 Pfund
Gehalt bei einem Sackpreise von 16 kr. das Stück. Säcke Württembergischen
Formats gab es sogenannte „große" zu 202 Pfund Gehalt und „kleine" zu
101 Pfund Gehalt. Der Preis dieser Säcke betrug 23 kr. bezw. 13s/4 kr.
das Stück. An Grnndlasten und sonstigen Ausgaben hatte die Saline zu leisten:
Gülten 25 fl.; Brandschadenbeitrag 75 fl.; Nachtwächtergehalt 486,40 fl.;
Unterhaltung der Feuerlöschgeräte 75 fl.; Beitrag für die Besoldung des Schul-
lehrers 145 fl.; Zulagen an die älteren Salzmesser 164 fl. Mit Schulden
war die Saline Friedrichshall uni diese Zeit nicht belastet. Die Solensörde-
rung verursachte pro Jahr 818 fl. Kosten.

Für die Saline Hall ist ans dem Finanzetat 1833/36 hinsichtlich der Salz-
produktionskosten kein übersichtliches Bild zu gewinnen. Dagegen liegen aus-
reichende Angaben der Kosten der Steinsalzgewinnung von dem mit der Saline
Hall verbundenen Steinsalzbergwerk Wilhelmsglück aus dieser Finanzperiode vor.
So kostete die Gewinnung von 1 Ztr. Steinsalz aus den Abbaustraßen und
Oertern 1^/g kr., ans den Untersuchungsstrecken 51/2 kr. Auf der kgl. Saline
Roltenmünster rechnete man für die Solenförderung pro Jahr 1427 fl. Mit

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1834. I. Beil.-Heft. Seite
266 f.
        <pb n="13" />
        ﻿9

1 Klafter Tannenholz versiedete man 32 Ztr. Salz. Die Klafter kostete da-
mals 10 Gulden. Die Produktion des Kochsalzes erfolgte im Gedinge und zwar
wurden für 100 Ztr. Salz zu sieden und zu trocknen einschließlich Stellung des
Arbeitszeuges 7 fl. 20 kr. gezahlt. Ferner wurde an Lohn gewährt: für das
Signieren der Kochsalzfässer oder Säcke 1 2/i kr. pro Stück; für Herrichten und
Zuschlagen der Salzfässer pro Stück 23/i kr.; für Verpacken des Salzes 1 Gul-
den für 100 Ztr. Ein neues Faß, 680 Pfund Ranmgehalt, für Kochsalz kostete
1 fl. 18 kr.; Biehsalzfässer dagegen, von 600 Pfund Raumgehalt, kamen nur
auf 45 kr. zu stehen').

Auf der Saline Schwenningen rechnete man auf 1 Klafter Tannenholz nur
ein Auskommen von 23 Ztr. Kochsalz. Der Preis für die Klafter stellte sich
in Schwenningen aus 11 fl. 30 kr.; daneben wurde um jene Zeit dortselbst
Torf im Iveiten Umfange als Brennmaterial verwendet. Es kosteten 1000 Stück
Torf 48 kr. Der Gedingelohn war in Schwenningen höher und stellte sich
auf 9 fl. per 100 Ztr. Auf der Saline Sulz wurde für das Sieden eines
Zentners Kochsalz 9 kr. gezahlt, während 1 Klafter Tannenholz 6 fl. 36 kr.
kostete. Hier verwendete man alte Salzfässer, die einen Preis von 48 kr. das
Stück hatten, während Salzsäcke von 2 Ztr. Gehalt 24 kr. kosteten. Aus einein
Bericht der Finanz-Kommission über den Haupt-Finanz-Etat von 1842/45 ist
zu entnehmen, daß um diese Zeit auf der Saline Friedrichshall mit 1 Klafter
Holz nur 30 Ztr. Kochsalz erzielt wurden; eine sehr geringe Menge,, da die
anderen Salinen damals durchschnittlich mit der gleichen Hvlzmenge 40 bis 46 Ztr.
Salz produzierten^).

Es wird sich noch weiter ergeben, daß in den Salz-Produktionskosten recht
erhebliche Schwankungen auf den einzelnen Salinen anzutreffen sind. Die
Hauptfaktoren hierbei sind die Lotigkeit der Sole und die Brennmaterialfrage. Sali-
nen, die mit schwachgradigen Solen arbeiten mußten, standen naturgemäß mit ihren
Betriebsergebnissen gegenüber in diesem Punkte besser gestellten Salinen zurück.
Bei der Brennmaterialfrage, die vielfach von der Länge des Transportweges
ihrer Wirtschaftlichkeit nach abhing, spielte die Sorgfalt der Bedienung auch
eine Rolle.

Die Produktionskosten für den Zentner Salz auf den einzelnen württem-
bergischen Salinen waren sehr verschieden. Unter Berücksichtigung des Anlage-
und Betriebskapitals stellten sich die Selbstkosten für den Zentner Salz im
Durchschnitt der drei Jahre 1844/47 wie folgt Z:

Auf der Saline Hall

Friedrichshall

Sulz

Wilhelmshall



27



Die Selbstkosten für Steinsalz betrugen zu demselben Zeitraum durch-
schnittlich 7,2 kr. An diesen obengenannten Selbstkosten ist zu einem erheb-
lichen Teil das Brennmaterial beteiligt. Der Anteil desselben bezifferte sich
wie folgt:

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1834. I. Beil.-Heft. Seite
279 f.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1849. III. Beil.-Heft.

II. Abteilg. Seite 130.	, m m ^ 100

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer der Abg. Jahr 1849. II. Beil.-Band. L&gt;. 1-.3.
        <pb n="14" />
        ﻿10

Auf	der	Saline	Hall	zu	11,2	kr.

„	„	„	Friedrichshall	„	17,0	„

„	„	n	,,	19,1	„

„	„	„	Wilhelmshall	„	13,2	„

Diese hohen Brennmaterialkosten waren hauptsächlich das Ergebnis der
Verwendung von Holz, welches aus weiter Ferne herangeholt sich im Trans-
port schon sehr verteuerte. In der Württembergischen Kammer wurde daher mit
Nachdruck geltend gemacht, nach Möglichkeit Steinkohle im staatlichen Salinen-
betrieb zu verwenden.

Wiederholt wurde auch in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts in
der württembergischen Kammer die Forderung gestellt, zum Zwecke der Betriebs-
verbilligung auf den Staatssalinen anstatt des Holzes Steinkohlen zu verwen-
den, wobei man hauptsächlich an den Betrieb der Siedepfannen dachte. Im
November 1851 gab die Regierung die Erklärung ab, daß sie Bedenken trage,
die Steinkohlenfeuerung ans den Staatsbetrieben einzuführen, da man hierdurch
eine Entwertung des Holzes und somit der Waldbestände befürchtetes. Der
Württembergische Staat bezog damals nicht unbeträchtliche Einkünfte aus den
Staatswaldungen. Auch der Betrieb der gesamten Staatsbahnen erfolgte da-
mals mit Holz. Dies war auch um jene Zeit in Baden der Fall. Dennoch
entschloß sich die Regierung Versuche mit der Steinkohlenfeuerung vorzunehmen,
zu welchem Zweck auf der Saline Friedrichshall eine Siedepfanne mit Stein-
kohlen m Betrieb genommen wurde. Im Jahre 1851 war in dem Etat der
Neckarsalinen Friedrichshall und Clemenshall die Klafter tannenes Floßholz
zu 7,30 fl. eingesetzt. Steinkohle aus dem Ruhrgebiet kam um jene Zeit auf
31 kr. den Zollzentner zu stehen, wobei die Kohle zur Hälfte aus Stück- und
Grießkohle bestand. Man setzte nun eine Klafter Tannenholz gleich 141 2 3/2 bis
15 Zentner Ruhrkohlen, sodaß sich bei Steinkohlenfeuerung der Salinenbetrieb
hätte billiger gestalten müssen. Die Regierung war jedoch, wie oben ausgeführt,
mit Rücksicht auf ihre Staatswaldungen aus finanzwirtschastlichen Gründen gegen
die Einführung der Steinkohlenfeuerung. Erwähnenswert ist hierbei, daß sich
aus den Verwaltungsakten der Salinen hinsichtlich des Holzverbrauches ganz
verschiedene Resultate ergaben. So wurden um 1850 auf der Saline Clemens-
hall mit einer Klafter Holz 31 Zentner Salz gesotten, ans der Saline Fried-
richshall mit derselben Holzmenge 35 Zentner, während Wilhelmshall und
Schwäbisch-Hall gar 44—45 Zentner erzielten. Allzu große Bedeutung darf
man allerdings diesen Ziffern nicht beilegen, da im Grunde zwei so wichtige
Faktoren, wie die Beschaffenheit der Sole und des Holzes, hierbei die aus-
schlaggebende Rolle spielen. Immerhin glaubte die Finanzkommission der würt-
tenibergischen Kammer im Jahre 1852 auf Grund dieser Sachlage an die Re-
gierung folgenden Antrag stellen zu müssen 8):

„Die k. Regierung zu bitten, Untersuchungen anzuordnen, ob nicht durch
„Einführung des Steinkohlenverbrauchs oder durch verbesserte Siedeeinrichtungen,
„namentlich aber auch durch Vereinigung derselben bessere Ergebnisse der beiden
„Neckarsalinen erzielt werden können".

Die Regierung erwiderte hierauf durch den Staatsrat v. Knapp, daß sie,

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1852. II. Veil.-Bd. S. 310.

2)	1 Württ. Klafter = 6 Quadratfuß.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1852. II. Beil.-Band. S. 311.
        <pb n="15" />
        ﻿11

wie schon oben bemerkt, ans der Saline Friedrichshall Versuche mit der Stein-
kohlenfenernng vornehmen lasse.

Im Jahre 1870 war man ans sämtlichen Württembergischen Salinen dazu
übergegangen, als Brennmaterial Steinkohlen zu verwenden, da die vereinzelt
noch benutzten Holzkohlen die Betriebskosten unzulässig hoch stellten *)• Nach dem
Hauptfinanzetat von 1870/73 hatte man den jährlichen Steinkohlenverbrauch wie
folgt veranschlagt:

Kohlenmenge
90 330 Ztr.

33 200	„

10 000 „

12 000 „

Saline

Friedrichshall mit Clemenshall
Hall
Sulz

Wilhelmshall

Kohlenpreis
28	kr.	pro	Ztr.

33	„	„	„

40	„	„	„

41	„	„	„

Also insgesamt 145 530 Ztr. jährlich. Der Preisunterschied bei Fried-
richshall dürfte zum Teil durch die hier erfolgende Wasserbeförderung der Kohle
zu erklären sein.

Das durch die Initiative des Zollvereins veranlaßte Salzsteuergesetz vom

1.	Januar 1868 hatte für die Salinen und Salzbergwerke aller Zollvereins-
staaten eine völlig neue wirtschaftliche Lage geschaffen, die für manchen der Ver-
tragsstaaten noch wenig übersehbar war. Besonders schien die Zukunft der
Württembergischen Staatssalinen und Staatsbergwerke durch die Aufhebung des
staatlichen Salzmonopols wenig geklärt und war es daher nur richtig, wenn
man sich zur sachgemäßen Beurteilung der Zukunft vorerst über die wirtschaft-
liche Lage der Staatswerke eingehend unterrichtete. Als besonders verdienstvoll
müssen in dieser Hinsicht die umfangreichen wirtschaftlichen Untersuchungen der
Abgeordneten der Württembergischen Kammer Moriz Mohl und Deffner bezeich-
net werden, die diese im Jahre 1867 über die wirtschaftliche und technische Lage
der Staatssalinen und staatlichen Salzbergwerke Württembergs anstellten^); Be-
richte, welche der Württembergischen Kammer bei ihren Beratungen zur Unter-
lage dienten. Die Württembergische Kammer der Abgeordneten hatte für die
Prüfung und Vorberatung des neuen Zollvereinsvertrages vom 8. Juli 1867
und des Gesetzentwurfes über die Erhebung der Abgabe von Salz (Salzsteuer-
gesetz vom 1. Januar 1868) eine „volkswirtschaftliche Kommission" eingesetzt,
die ihre Untersuchung in zwei Abteilungen vornahm. Die erste Abteilung wurde,
wie schon erwähnt, in der Hauptsache von den Abgeordneten Moriz Mohl und
Deffner gebildet, während die andere Abteilung sich aus den Abgeordneten Rei-
del, v. Schmidsfeld, Zeller und v. Mathes zusammensetzte.

Wir lassen hier zuerst die Ermittlungen folgen, welche bezug auf die Her-
stellungskosten in der Salzgewinnung auf den Staatswerken nahmen. Diese
Untersuchungen der Produktionskosten beschränken sich ans das Kochsalz und um-
fassen das Verwaltungsjahr 1865/66. Zur besseren Uebersicht teilen wir diese
Ergebnisse nachstehend in tabellarischer Zusammenstellung mit; berechnet auf den
Zentner Kochsalz in Kreuzer:

1)	Verhandlungen der württ. Kammer der Abg. Jahr 1870. II. Beil.-Vd. S. 340.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1867. I. Beil.-Bd. S. 839
und 870.
        <pb n="16" />
        ﻿12

Art der Herstellungskosten	Friedrichs-  hall	Clemens-  Hall	Hall	Wilhelms-  hall	Sulz
Verwaltungskosten	2,367	2,066	4,851	7,179	4,125
Zinsen aus dem Grund- und Be- triebskapital	3,657	2,986	3,162	6,923	2,629
Soole und aufgelöstes Steinsalz	1,994	0,155	3,282	1,407	8,259
Heizung	11,145	13,763	12,744	18,455	19,029
Siedlöhne	4,632	4,297	7,058	6,751	4,501
Baureparaturen	3,155	2,903	3,588	6,264	3,148
Gemischte Tag- und Fuhrlöhne, Werkleute,	0,863	0,479	1,592	1,442	1,044
Materialien und Werkzeuge	0,305	0,044	0,122	0,154	0,027
Magazinierung	1,371	1,348	1,292	3,825	0,959
Gesamt	: 29,489	28,041	37,691	52,400	43,721

Zu der vorstehenden Uebersicht der Herstellungskosten des Salzes auf den
Württembergischen Staatswerken ist folgendes erläuternd zu bemerken. Die auf-
fallend hohen Verwaltungskosten der Saline Wilhelmshall hatten ihre Ursache
darin, daß der früher so bedeutende Absatzmarkt nach der Schweiz, der fast aus-
schließlich von Wilhelmshall bestritten wurde, infolge Aufkommens der schweize-
rischen Salinen verloren gegangen war. Der gesäurte Verwaltungsapparat war
jedoch noch in dem Umfange für den früheren schweizerischen Absatz vorhanden.
Die Salineneinrichtnngen von Wilhelmshall konnten das Fünffache der tatsäch-
lich erfolgenden Produktion leisten. Da die erneute Eröffnung des Absatzge-
bietes der Schweiz für das württembergische Salz kaum zu erhoffen war, war
seitens der Regierung bereits eine Verkleinerung des Verwaltungsapparates vor-
gesehen. Aehnlich ist die Zinsbelastung der Saline Wilhelmshall zu erklären.
In diesen hohen Zinsen steckte auch die Rente der damals geschlossenen Siede-
häuser von Schwenningen. Der hohe Anteil der Heizkosten bei Wilhelmshall
war auf die teilweise noch vorhandene Holz- und Torffeuerung zurückzuführen.
Die hohen Baureparaturen und Kosten für die Magazinierung sind gleichfalls
auf den großen baulichen Umfang der Saline zu setzen, die im großen Stil für
den ehemals so umfangreichen schweizerischen Absatz angelegt worden war. Die
hohen Solekosten bei Sulz hatten ihren Grund in der nicht ganz fachgemäßen
Beschaffenheit der Bohrlöcher, die eine häufige Reinigung notwendig machten.
Die oben genannten Herstellungskosten für Salz auf den Württembergischen
Staatssalinen sind jedoch als Brutto-Prodnktionskosten zu bezeichnen, von ihnen
war noch in Abzug zu bringen „Erlös aus Nebeunutznngen". Die wirklichen
Netto-Herstellungskosten zeigten hiernach folgende Beträge.

Saline

Friedrichshall

Clemenshall

Hall

Wilhelmshall

Sulz

Brutto-Herstellungs-

kosten

pro Zentner Kochsalz
29,489 kr.

28,041 „

37,691 „

52,400 „

48,721 „

Abzüglich Erlös
aus Nebennutzungen
pro Zentner Kochsalz
1,088 kr.

0,466 „

0,964 „

1,110 „

0,474 „

Netto-Herstellungs-

kosten

pro Zentner Kochsalz
28,401 kr.
27,575 „

36,727 „

51,290 „

43,247 „

Es erhebt sich nun die Frage, wie sich gegenüber den Salinen die Pro-
duktionskosten auf den, staatlichen Salzbergwerken Württembergs im selben Etats-
jahr 1865/66 stellten. Es ergibt sich uns da folgendes Bild ').

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1867. I. Beil.-Bd. S. 869.
        <pb n="17" />
        ﻿13

Auf den beiden staatlichen Salzbergwerken Friedrichshall und Wilhelms-
glück gestaltete sich die Steinsalzproduktion wie folgt:

Steinsalz-Produktion

1.	Gewonnen im ganzen

davon:

2.	Gefördert in Stücken

von diesen:

3.	Gemahlen

1865/66
529 229 Ztr.

473 951	„

Friedrichshall

1866/67
746 094 Ztr.

651 574 „ |

468 312 I

Wilhelmsglück
1865/66
229 560 Ztr.

105 419

409 184

Die Produktionskosten für den Zentner Steinsalz stellten sich im Anschluß
hieran wie folgt:

Friedrichshall	Wilhelmsglück

	Proourironsroiren	1865/66	1866/67	1865/66
Ad 1.	Gewinnungskosten	1,843 kr.	2,132 kr.	1,382 kr.
Ad 2.	Allg. Lerwaltungskosten	0,306 „	0,231 „	1,105 „
	Besondere	„	0,496 „	0,371 „	1,923 „
	Förderung	1,276 „	1,210 „	2,877 „
	Scheiden	0,453 „	0,501 „	0,271 „
	Baukosten	0,120 „	0,083 „	0,864 „
	Transport zur Mühle re.	0,038 „	0,113 „	0,078 „
	Zinsen	0,121 „	0,096 „	1,700 „
	Kosten der Förderung in			
	Stücken:	4,653 kr.	4,737 kr.	10,200 kr.
Ad 3.	Mahlkosten	0,760 „	0,763 „	1,471 „
	Magazinierung	0,297 „	0,273 „	0,583 „

Produktionskosten des ge-
mahlenen Steinsalzes:

6,773 kr.

12,254 kr.

5,710 kr.

Zu dieser vorstehenden Uebersicht ist noch eine Ergänzung zu machen. Bei
den Produktionskosten für Friedrichshall ist nicht die Amortisation der Baukosten
für den Schacht berücksichtigt. Diese Baukosten standen damals noch nicht ziffern-
mäßig fest, man berechnete sie jedoch auf höchstens 700 000 Gulden. Nimmt
man diese Summe als Grundlage, so ergaben sich unter Berücksichtigung der
oben gegebenen spezifizierten Produktionskosten nicht ganz 7 Kreuzer Selbst-
kosten für den Zentner Steinsalz „in Stücken" auf dem Salzbergwerk Fried-
richshall. Man glaubte mit diesen Produktionskosten nickt höher dazustehen, als
sie auf den großen preußischen Steinsalzbergwerken zu Staßfurt vorlagen. Die
im Jahre 1866/67 bei Friedrichshall zu beobachtende Steigerung der „Gewin-
nungskosten" sind als Folge einer versuchsweise neu eingeführten Abbaumethode
zu betrachten. Die erheblich höheren Selbstkosten auf dem Werk Wilhelmsglück
finden in der Hauptsache ihre Erklärung in der Verminderung des Absatzes, die
seit Eröffnung des bergmännischen Abbaues im Jahre 1859 auf Friedrichshall
eingetreten &gt;var. Man hoffte jedoch, als Folge des neuen Zollvereinsvertrages
vom 8. Juli 1867, der auch die Beseitigung des Salzmonopols in Bayern ge-
bracht hatte, dem Salzbergwerk Wilhelmsglück dortselbst ein großes Absatzgebiet
erschließen zu können. Auch nahm man an, daß mit dem weiteren Ausbau des
Württembergischen Eisenbahnnetzes eine günstigere Gestaltung der Betriebskosten
auf „Wilhelmsglück" zu erwarten war. In der Zukunft sollten jedoch diese
Erwartungen nicht in Erfüllung gehen, denn das „Kgl. Steiusalzbergwcrk Fried-
richshall" trat mehr und mehr wirtschaftlich in den Vordergrund, ersichtlich von
der Württembergischen Regierung zum künftigen Hauptbetrieb in der staatlichen
Salzgewinnung erwählt. Diese Vorrangsstellung von Friedrichshall erweiterte
sich noch, als das Kgl. Bergwerk „Wilhelmsglück" am 2. Februar 1900 den
        <pb n="18" />
        ﻿14

Betrieb ganz einstellte. In der Gegenwart ist die bergmännische Gewinnung
von Salz in Württemberg auf das Kgl. Steinsalzbergwerk Friedrichshall und
das private Salzbergwerk Heilbronn beschränkt. Letzteres ein sehr bedeutendes
Werk. Aber auch auf das Kgl. Salzbergwerk Friedrichshall sind in den letzten
Jahren von der Württembergischen Regierung große Mittel aufgewendet worden,
sodaß wir hier einen technisch hochentwickelten, modernen Bergwerksbetrieb vor
uns haben. Wir lassen nunmehr einige statistische Uebersichten folgen:

I.	Statistik der Produktion der württ. Salinen1).

Jahr.	Zahl der Salinen.	Zahl der Arbeiter.	Produktions-  menge.	Produklions- wert in 1000 M.	Wert der Tonne.
1871	5	203	t  24 419	845,7	M.  84,6
1879	5	193	24 666	764,7	31,0
1878	5	189	25 576	780,3	80,5
1874	5	193	25 513	806,9	31,6
1875	5	206	25 975	811,7	31,3
1876	5	192	25 295	785,2	31,0
1877	5	180	25 394	774,0	30,4
1878	5	173	26 443	803,2	30,4
1879	5	209	28 621	857,1	29,9
1880	5	196	28 946	869,6	30,0
1881	5	206	27 792	920,3	38,1
1882	5	186	27 998	940,1	33,6
1883	5	187	28 707	954,6	33,2
1884	5	180	27 630	911,7	33,0
1885	6	194	25 990	817,1	81,4
1886	6	241	30 809	802,0	26,0
1887	6	247	36 353	818,3	22,4
1888	6	268	45 482	815,3	17,9
1889	6	292	45 033	955,4	21,2
1890	6	280	43 021	1154,4	26,8
1891	6	283	45 782	1243,6	27,2
1892	6	269	42 867	1246,7	29,1
1893	6	257	41 648	1213,8	29,1
1894	6	253	41 772	1214,8	29,1
1895	6	264	43 651	1352,2	30,9
1896	6	275	45 709	1401,2	30,0
1897	6	287	49 627	1187,9	22,9
1898	5	312	54 351	1161,9	21,4
1899	5	320	51868	1048,9	20,2
1900	5	823	53 975	1351,8	25,0
1901	5	307	52 689	1547,1	29,4
1902	5	269	49 530	1451,7	29,3
1903	5	262	47 147	1306,8	27,7
1904	5	266	50 219	1386,8	27,6
1905	5	283	51 363	1417,9	27,6
1906	5	285	51 201	1415,4	27,6
1907	5	292	52 568	1479,9	28,1
1908	5	275	49 416	1409,0	28,5

1) Württembergische Jahrbücher 1900. Teil II. Seite 85. Statistisches Handbuch

für das Königreich Württemberg. Jahr 1906/07. Seite 58.
        <pb n="19" />
        ﻿15

II. salzproduktioii in Württemberg').

Etatsjahr.	Steinsalz.	Siedesalz.	Gesamt-  produktion.	Außerdem  Salzabfälle.
	dz	clz	dz	dz
1872	573 352	247 231	820 583	10 630
1873	467 982	254 474	722 456	11 319
1874	466 916	248 896	715 812	11851
1875	528 317	258 416	781 733	12 481
1876	558 456	251 354	804 810	2 865
1877	514158	255 331	769 489	2 081
1878	618 433	280 497	898 930	2 427
1879	680 315	288 479	968 794	1 714
1880	762 085	290 721	1 052 806	364
1881	762 937	283 842	1 046 279	2 714
1882	874 426	281 408	1 155 884	1876
1883	836 579	281 629	1 118 208	2 029
1884	839 355	265 668	1 105 018	6 381
1385	1 027 434	262 062	1 289 496	4 864
1886	1 509 492	324111	1 833 603	3 162
1887	1417 141	382 576	1 799 717	3 242
1888	1 390 960	469 227	1 860 187	3106
1889	1 547 163	452 322	1 999 485	2 419
1890	1 473 848	432 740	1 906 588	2 212
1891	1 745 735	461 167	2 206 902	2 409
1892	1 834 405	412 799	2 247 204	2 800
1893	1 769 393	409 156	2178 549	3 176
1894	1 732 338	422 464	2 154 802	2 487
1895	1 898 431	445 790	2 344 221	2 215
1896	2 073 970	461 157	2 535 127	2 819
1897	2181491	518 556	2 700 047	3 309
1898	2198 503	512 822	2 711325	3 850
1899	2 236 034	532 060	2 768 094	4 560
1900	2 257 922	545 098	2 803 020	5 674
1901	2 487129	513 141	3 000 270	6 715
1902	2 664 729	482 953	8 147 682	8 069
1903	2 790 012	499 140	3 289 152	9 654
1904	3 031 505	507 654	3 539159	8 204
1905	3 311 511	512110	3 823 621	1 908
1906	2 934 655	516 374	3 451 029	2 294
1907	3 411090	524115	3 935 205	2 330
1908	3 398 762	494 970	3 893 782	2 208

Zu diesen Uebersichten ist folgendes zu bemerken. Die statistische Ueber-
sicht I, welche sich nur mit den Württembergischen Salinen beschäftigt, also unter
Ausschluß der Salzbergwerke, gibt manchen beachtenswerten Aufschluß. Wir
sehen hier, wie das Kriegsjahr 187 l den höchsten Stand im Wert der produ-
zierten Tonne Kochsalz ausweist. Mit dem Jahre 1885 setzt dann der Beginn
jener großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein, die mehrere Jahre in der stö-
rendsten Weise die Entwicklung der deutschen Industrie hemmten. Es ist die
Zeit, wo einige der bedeutendsten Unternehmerverbände entstehen, wie 1887 der
deutsche Walzwerksverband. Im Jahre 1888 wird dann der überhaupt tiefste
Preisstand für die Tonne Kochsalz erreicht. Ein Jahrzehnt später machen sich

1) Württemb. Jahrbücher. Jahrg. 1900. Seite 88. Statistisches Handbuch

s. d. Königreich Württemberg. Jahrg. 1906/07. Seite 53.
        <pb n="20" />
        ﻿16

ähnliche ungünstige wirtschaftliche Erscheinungen in der deutschen Salzindustrie
geltend; bis dann das „Salinenkartell" eine größere Stetigkeit in den Preisstand
des Salzes brachte.

Die im Jahre 1885 zu beobachtende Zunahme in der Zahl der Salinen
ist darauf zurückzuführen, daß in dieses Jahr die Inbetriebsetzung des „Salz-
werks Heilbronn" mit seiner neuen Saline fiel. Daß die amtliche Statistik für
das Jahr 1898 und folgende nur noch fünf Salinen anführt, läßt sich nur so
erklären, daß die Saline Friedrichshall niit der benachbarten Saline Clemens-
hall als eine Betriebseinhcit behandelt wurde. Tatsächlich stehen diese beiden
königlichen Salinen seit längerer Zeit in Betriebsgemeinschaft.

Die statistische Uebersicht II, welche die allgemeine „Salzproduktion in
Württemberg" behandelt, läßt die bedeutenden Produktionsunterschiede hinsicht-
lich der Menge zwischen Steinsalz und Kochsalz klar erkennen. Beachtenswert
ist die seit 1872 erfolgte Vervierfachung der Württembergischen Salzprodnktion.
Unter Salzabfällen ist Schmutz- und Fegesalz, Pfannstein, Dornstein, Salz-
schlamm usw. zu verstehen. Dornstein ergibt sich als Rückstand bei den Gradier-
werken, der mehr Gips als Kochsalz in der Regel enthält. Diese Salzabfälle
finden vorherrschend als Düngesalz Verwendung. Uebrigens sind Gradierwerke
in der Württembergischen Salinenindustrie ausschließlich auf der Kgl. Saline
Sulz vertreten, wo mit dem Gradieren hauptsächlich Heilzwecke verfolgt werden.

Wir lassen nunmehr eine statistische Uebersicht über Belegschaft und For-
derung der württembergischen Salzbergwerke folgen:

(S. die Tabelle auf S. 17.)

Hinsichtlich der bergbaulichen Salzgewinnung in Württemberg gilt in bezug
ans die Zunahme der geförderten Gesamtmenge dasselbe, was soeben bei der
Salinenprodnktion ausgeführt wurde. Die von 1871 bis 1884 angegebenen
zwei Salzbergwerke beziehen sich auf das Kgl. Salzbergwerk „Friedrichshall"
und das Kgl. Salzbergwerk „Wilhelmsglück" bei Schwähisch-Hall. Im Jahre
1885 tritt dann, wie auch statistisch zum Ausdruck gebracht, das große private
Salzbergwerk Heilbronn hinzu. Im weiteren Verlauf scheidet dann im Jahre
1901 das Kgl. Salzbergwerk „Wilhelmsglück" infolge Stillegung aus. Die
Rubrik: „Nach Abzug des aufgelösten Salzes" ist dahin zu verstehen, daß cs
sich hier um die restliche Steinsalzmenge handelt, die nicht durch Auflösung und
Versiednng zu Kochsalz verarbeitet wurde. Der Tonnenpreis für das Steinsalz,
der in den 70er Jahren seinen höchsten Stand unter den, Einfluß einer an sich
günstigen wirtschaftlichen Entwicklung hatte, erweist sich aber dann stark dem
entgegengesetzten ungünstigen wirtschaftlichen Rückgang unterworfen. Anderseits
ist der im Jahre 1898 je erreichte niedrigste Tonnenpreis für Steinsalz von
3,80 M. eine Folge der 1897 aufgelösten „Süddeutschen Salinenvereinigung",
welche Auflösung einen rücksichtslosen Konkurrenzkampf aller deutschen Salinen
untereinander brachte. Vom Jahre 1900 ab, dem Gründungsjahr der „Deut-
schen Salinenvereinigung", sehen wir dann im Steinsalzpreis auf der Grund-
lage kartellmäßiger Verabredung eine gewisse planmäßige Stabilität eintreten,
die wohl auch für die nächste Zukunft ihres Fortbestehens sicher ist.

Im Anschluß hieran wollen wir nunmehr auf die Arbeitsverhältnisse der
württembergischen Salzindustrie etwas eingehen. Allgemein muß gesagt werden,
daß es sich hier um eine nicht sehr zahlreiche Arbeiterschaft handelt, denn der
württembergische Salzbergbau und das Salinenwesen beschäftigte im Jahre 1906
        <pb n="21" />
        ﻿17

Statist»! der Belegschaft und Förderung der württ. Salzbergwerkes.

		Belegschaft.			Förderung.		
Jahr.	Zahl der			Menge.		Wert des f. den Verkauf	
	Bergwerke.					bestimmten Robsalzes.	
		Unter  Tage.	Ueber  Tage.		Nach Abzug des auf- gelösten Salzes rc. bleibt für den Verkauf.		
				Gesamt-  förderung.		Im ganzen 1000 M.	Auf die Tonne.
1871	2	113	93	t  57 804	t  46 542	461,4	M.  9,9
1872	2	115	95	60 660	49 210	483,8	9,8
1873	2	110	90	60 309	46 746	482,2	10,3
1874	2	105	92	59 618	46 645	510,5	10,9
1875	2	93	87	64 092	52 411	555,6	10,6
1876	2	89	73	60 749	47 732	471,0	9,9
1877	2	90	80	64 875	49 511	467,8	9,4
1878	2	90	84	75 668	58101	535,6	9,2
.1879	2	102.	90	82 285	67 677	594,4	8,8
1880	2	119	108	89 980	75 085	658,3	8,8
1881	2	112	95	84 207	67 076	562,8	8,4
1882	2	107	93	98 225	81880	671,8	8,2
1883	2	108	92	101 334	83 885	642,3	7,7
1884	2	110	91	100 516	83 212	595,2	7,2
1885	3	221	153	109 394	95 730	614,2	6,4
1886	3	241	335	164 302	143 067	786,8	5,5
1887	3	178	202	162 457	137 786	651,2	4,7
1888	3	214	119	179 601	145 465	654,4	4,5
1889	3	199	109	193 947	158481	693,5	4,4
1890	3 '	221	103	180 112	147 563	687,3	4,7
1891	3	193	117	188 532	156 592	794,9	5,0
1892	8	198	116	211 893	180 503	974,4	5,4
1893	3	210	125	198 394	170 336	889,4	5,2
1894	3	216	121	223 571	193 053	993,6	5,2
1895	3	220	147	200 551	170 023	855,8	5,0
1896	2	205	170	233 593	211 913	928,1	4,4
1897	2	195	149	233 242	207 593	823,6	4,0
1898	2	210	147	243 359	216 425	824,8	3,8
1899	3	205	139	243 087	217 243	965,9	4,4
1900	3	252	160	258 694	232 023	1211,5	5,2
1901	2	248	149	278 556	247 476	1286,7	5,2
1902	2	230	180	284 814	259 864	1370,6	5,3
1903	2	223	158	307 105	283 548	1487,6	5,2
1904	2	234	142	318 004	292 147	1517,7	5,2
1905	2	257	156	358 847	330 337	.1718,7	5,2
1906	2	243	182	324 493	297 707	1584,1	5.3  6.3
1907	2	222	195	354 956	327 850	1762,2	
1908	2	238	197	384 857	357 900	1913,0	5,3

insgesamt nur 731 Arbeiter,
zu keiner Zeit gestiegen. Auch

Viel darüber hinaus ist die
in der Zukunft dürfte hier

Zahl der Arbeiter
auf absehbare Zeit

keine erhebliche Aenderung eintreten, da es einerseits sich hier hauptsächlich um
eine staatliche Industrie handelt, anderseits das letzte Berggesetz Württembergs
vom Jahre 1906 mit seinem staatlichen Monopolrecht die weitere Entwicklung
der württembergischen Salzindustrie vornehmlich der staatlichen Initiative über-

1) ®kerOT che Iahrbüchev, 1900. Teil III. Seite 86. Statistisches Hand-
buch f- d. Königreich Württemberg. 1906/7. Seite 53.

31 cu mann, Salzbergbau und Salinen loescn in Württemberg.	2
        <pb n="22" />
        ﻿18

läßt. Die amtliche Statistik Württembergs hat nun in bemerkenswerter Weise
gerade über die Lohnverhältnisse der Staatswerke sür eine ganze Reihe von
Jahren planmäßige statistische Erhebungen durchgeführt, die auch die soziale
Seite des Württembergischen Salinenwesens und Salzbergbaues beleuchten.
Allerdings ist nicht zu verkennen, daß Schlußfolgerungen aus Lohnstatistiken stets
mit großer Vorsicht zu ziehen sind, da selbst mit peinlicher Sorgfalt erzielte
Ergebnisse stets nur sekundären Wert besitzen dürften. Wohl niemals wird man
bei einer richtigen Wertung von Lohnstatistiken die Gegenüberstellung geeigneter
Preissätze der wichtigsten Lebensbedürfnisse außer acht lassen dürfen. Hierhin
rechne insbesondere Preisangaben über Hauptnahrungsmittel, sowie die Miets-
preise für die Wohnungen. Daneben sind bei der kritischen Wägung von Löh-
nen noch einige andere Faktoren zu berücksichtigen, die nur sch '	:n-

stellen sind.

Wir lassen hier zwei uns interessierende Lohnübersichten folgen:

Lohnstatistik der kgl. württ. Salinen1).

Jahr.	Zahl der Arbeiter.	Zahl der Arbeitstage.	Gesamt-  lohnbetrag.	Lohnbetrag für  einen Arbeiter pro Tag.	Lohnbetrag für  einen Arbeiter pro Jahr
			M.	M.	M.
1890	284	90 201	220 586	2,44	777
1891	288	93 237	229 616	2,46	797
1892	277	90 148	223 241	2,47	806
1893	270	85 774	212 460	2,47	786
1894	299	94 056	230 764	2,45	772
1895	282	87 854	219 748	2,52	779
1896	275	88 076	227 005	2,58	825
1897	294	92 417	240 284	2,59	817
1898	320	98 564	260 847	2,64	815
1899	316	98 945	261 659	2,64	828
1900	340	103 240	286 776	2,77	843
1901	308	99 801	288 011	2,88	935
1902	274	87 472	271 115	3,09	989
1903	267	85 261	269 597	3,16	1009
1904	270	86 153	278 634	3,17	1013
1905	275	86 422	285 493	3,33	1038
1906	280	89 058	309 309	3,47	1104
1907	310	104 258	366 042	3,51	1180
1908	295	96 077	362 905	3,78	1230

(S- die Tabelle auf S. 19.)

Bei Betrachtung vorstehender Uebersicht ergibt sich zunächst, daß der Berg ='
bau, was durch die Natur der Betriebsart bedingt ist, eine größere Zahl von
Arbeitern als die Salinen beschäftigt. Sehr charakteristisch veranschaulichen
beide Uebersichten die seit 1890 zu beobachtende Lohnsteigerung, welche beson-
ders scharf in den Jahreslöhnen zum Ausdruck gelangt. Es hat sich hiernach
eine Lohnsteigerung bei den Salinenarbeitern um 42 %, bei den Bergleuten
um 44,9 % in dem Zeitraum von 1890 bis 1906 vollzogen. An sich stellt
diese Lohnsteigerung keine gerade mit dieser Arbeiterkategorie im Zusammenhang
stehende Besonderheit dar, vielmehr haben sich hier dieselben wirtschaftlichen
Symptome geltend gemacht, welche in den letzten Jahrzehnten mit der zuneh-

1) Württembergische Jahrbücher. Jahr 1900. Teil III. S. 189. Statistisches

Handbuch f. d. Königreich Württemberg. 1906/07. S. 156.
        <pb n="23" />
        ﻿fci mm iiWiil—Mfciüil——»MilliMm^PMWWiill—M—MMMIMW—i—W—'ii fW l W wi * »M««,»,,,!,»

Lohnstatistik der wiirtt. Salzbergwerke ^).

Jahr.	Zahl der Arbeiter.	Zahl der Arbeitstage.	Gesamt-  lohnbetrag.	Lohnbetrag für  einen Arbeiter pro Tag.	Lohnbelrag für einen Arbeiter pro Jahr.
			M.	M.	M.
1890	345	98 372	280 855	2,85	814
1891	338	94 988	275 900	2,90	816
1892	329	93 203	276 286	2,96	840
1893	354	99 919	287 199	2,87	811
.1894	365	103 278	306 547	2,96	839
1895	882	103 798	313 996	3,02	822
1896	492	142 488	442 615	3,03	899
1897	479	125 428	424 374	3,38	886
1898	472	182 814	424195	3,20	898
1899	437	123 474	409 493	3,31	937
1900	479	125 915	450 327	3,57	940
1901	450	135 883	475 017	3,49	1055
1902	433	128 358	454 715	3,54	1050
1903	416	123 109	441 186	3,58	1060
1904	410	122 575	454 353	3,70	1108
1905	445	131 947	524 034	3,96	1177
1906	451	135 174	532 327	3,93	1180
1907	417	127339	583 455	4,19	1279
1908	454	132 207	575 849	4,36	1268

wenden Industrialisierung Deutschlands zum Durchbruch gelangten. Für eine
.Beurteilung der Arbeitsverhältnisse im Württembergischen Salzbergbau erscheint
es wichtig zu wissen, daß ein erhebliches Kontingent, insbesondere die Hauer,
Zugewanderte aus den rheinischen und westfälischen Bergbaugebieten sind. Von
leitender Stelle wurde mir gesagt, daß der Württemberger wenig zu dein Berg-
mannsberuf neige. Die Arbeit unter Tage erscheint ihm unsympathisch. Wir
lassen nunmehr eine statistische Uebersicht folgen, welche vornehmlich die Arbeits-
verhältnisse der salzindustriellen Staatswerke Württembergs illustriert:

(S- die Tabelle auf S. 20.)

Zn dieser Uebersicht wird besonders der höhere Stundenlohn des Bergar-
beiters deutlich, was an sich seine natürliche Erklärung durch die schwierigere
Art der Untertagearbeit findet. Hier weist der Stundenlohn des Bergmanns
für den dargestellten Zeitraum eine Steigerung von 11,36% auf. Für ein
Jahrfünft zweifellos eine erhebliche Steigerung.

Wir wollen nun nach den schon vorstehend gekennzeichneten Forderungen
von Prof. Dr. Losch einige Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel von
Württembergischen Salinenstädten oder doch Salinenwerken benachbarten Städten
geben. Wir folgen hier der amtlichen Statistik, wobei bemerkt sei, daß die uns
interessierende Stadt Sulz in dieser Statistik nicht enthalten ist. Sulz als kleines
Landstädtchen dürfte hinsichtlich der Lebenshaltung nur mit niedrigen Kosten in
Ansatz zu bringen sein. Nachstehend die Uebersicht für das Jahr 1906 :

(S- die Tabelle auf S. 20.)

Um nun die zahlenmäßigen Unterlagen zur Feststellung des Lebensunter-
halts eines Arbeiters der genannten drei Städte für ein Jahr zu gewinnen,
iväre es notwendig, den jährlichen Durchschnittsverbrauch der Lebensmittel pro

1) Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III. S. 189.

buch f. d. Königreich Württemberg. Jahr 1906/7. S. 186.

Statistisches Hand-
        <pb n="24" />
        ﻿20

Arbeitslöhne auf den Kgl. wiirtt. Saline« und Salzbergwerken 1).

5  f-~  85	Arbeitergattung.		Wirkliche  Arbeitstage.	Abgelohnte  Arbeits-  stunden.	Ausbezahlte  Arbeitslöhne.	Durchschnitt- licherArbeits- verdienst für  3 Stunde.
					M.	Pfg.
1901	Ueber 21 Jahre	431	125 486	1 216 861	389 607	32,0
	Darunter Bergleute	128	36 414	299 216	129 018	43,1
	Unter 21 Jahren	57	14 018	132 421	27 835	21,0
1902	Ueber 21 Jahre	429	115 801	1 187 243	369 327	32,5
	Darunter Bergleute	119	33 683	288 120	123 662	42,9
	Unter 21 Jahren	48	11 184	108 693	21 794	20,1
1903	Ueber 21 Jahre	427	112 660	1 097 562	354 706	32,3
	Darunter Bergleute	120	30 799	258 776	110 028	42,5
	Unter 21 Jahren	31	7 891	82 884	15 534	18,8
1904	Ueber 21 Jahre	401	113 385	1 114 278	379 039	34,0
	Darunter Bergleute	120	20 981	276 720	122 089	44,1
	Unter 21 Jahren	50	8 342	88 278	16 934	19,2
1905	Ueber 21 Jahre	438	112 294	1 115 325	397 543	35,6
	Darunter Bergleute	118	81444	281410	135 302	48,0
	Unter 21 Jahren	48	10 826	109 871	24 932	22,7
1906	Ueber 21 Jahre	417	112 207	1 098 158	404 249	36,8
	Darunter Bergleute	104	27 365	234 095	115 038	49,1
	Unter 21 Jahren	45	11019	110 295	24 860	22,5

Durchschnittspreis per 1 Kg.

Ochsenfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch

Hammelfleisch

Erbsen

Linsen

Bohnen

Kartoffel

Weißbrot

Schwarzbrot

Mehl No. 1

Schweineschmalz

Butter (süße)

Milch (per 1 Liter)

Heilbronn.	Rottweil.	Hall 2).
M.	M.	M.
1,61	1,56	1,59
1,56	1,50	1,52
1,73	1,64	1,56
1,75	1,64	1,59
1,50	1,38	1,53
0,48	0,45	0,40
0,63	0,51	0,42
0,42	0,49	0,40
0,11	0,07	0,08
0,34	0,28	0,27
0,23	0,25	0,24
0,34	0.38	0,30
1,84	1,97	1,85
2,66	2,11	2,40
0,19	0,18	0,16

Kopf der Bevölkerung zu besitzen. In dieser Hinsicht liegen aber so gut wie
gar keine statistischen Ziffern vor, ganz abgesehen davon, daß wir für andere
wichtige Lebensbedürfnisse, wie den Verbrauch von Zucker, Kohlen, Petroleum,
Kleidung usw. gar keine oder doch nur unzulängliche statistische Grundlagen be-
sitzen. Auch das „Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich", Jahrgang
1909 und vorhergehende Jahrgänge, enthält für die tabellarisch gegebenen Le-
bensmittel, mit Ausnahme von Zucker und Kartoffeln, keine verwendbaren Ver-
brauchsziffern. Die Schaffung solcher dürfte auch auf unüberwindbare Schwie-
rigkeiten stoßen. Dennoch ist aus der gegebenen Uebersicht zu entnehmen, daß
die Salinen- und Bergarbeiter von Heilbronn zweifellos höhere Löhne haben

1)	Statist. Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrg. 1900/6, S. 155.

2)	Statist. Handbuch für das Königreich Württemberg, Jahr 1906/07, S. 140.
        <pb n="25" />
        ﻿21

müssen, als diejenigen von Wilhelmshall-Rottweil und Schwäbisch Hall. Er-
gänzend wollen wir hier noch eine Uebersicht über die ortsüblichen Tagelöhne
der uns interessierenden Städte geben.

Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagarbeiterin Salinen oder Salzberg-
werken benachbarten Städten Z.

Stadt:	1884  bezw.  1886.	18. Okt. 1890.	1. Jan.  1893.	1. Jan. 1898.	1. Jan.  1902.	1. Jan.  1905.
	M.	M.	M.	M.	M.	M.
Heilbronn	2,00	2,00	2,00	2,20	2,45	2,70
Rottweil	1,60	2,00	2,00	2,20	2,50	2,50
Sulz	1,20	1,20	1,80	1,80	2,00	2,00
Halt	1,80	1,60	1,60	1,80	2,80	2,30
Stuttgart	2,00	2,20	2,50	2,70	3,00	8,60

Die vorstehenden ortsüblichen Tagelöyne beziehen sich aus männliche Ar-
beiter über 16 Jahre. Hier zeigt sich naturgemäß eine erhebliche Überlegen-
heit der Salinenlöhne über die ortsüblichen Tagelöhne. An sich ist dieser Tat-
sache keine große Bedeutung beizumessen, denn einmal handelt es sich hier um
die Lvhnnormen ungelernter Arbeiter, wobei anderseits zu berücksichtigen ist,
daß die Lohnnormierung unsrer ortsüblichen Tagelöhne mit einer bis zum äu-
ßersten vorgeschobenen Mindestgrenze des Lebensstandards rechnet, die sicher in
den meisten Fällen den tatsächlichen Verhältnissen richt gerecht wird. Nicht min-
der wichtig ist bei der Beurteilung der Lohnverhältnisse einer Arbeiterklasse die
Wohnungsfrage, die immer größere Bedeutung in der modernen Sozialpolitik
gewinnt.

Für die Württembergische Salzindustrie und deren Arbeiterschaft, deren Zahl,
wie bemerkt, n cht sehr erheblich ist, hat die Wohnungsfrage bisher keine scharfe
Betonung erfahren. Die meist günstige geographische Lage der württembergi-
schen Salinen und Salzbergwerke in bezug auf das Wohnungswesen, bedingt
durch d:e Ortslage in oder bei Städten, hat hier wenig zu einer ernsten Zu-
spitzung der Wohnungsfrage geführt. Die Salinenarbeiter von Friedrichshall
haben ihren Wohnsitz zum g oßen Teil in der benachbarten Stadt Jagstfeld,
auch die große Nähe von Heilbronn bleibt nicht ohne Einwirkung. Die Sali-
nenarbeiter von Wilhelmshall besitzen ihre Wohnungen in Rottweil, da die Sa-
line unmittelbar vor den Toren der Stadt liegt. Die Arbeiter der kgl. Saline
Sulz haben in der Stadt selbst ihren Wohnsitz, wobei diese Arbeiter zum Teil
Grundbesitzer sind. Aehnlich die Arbeiter der kgl. Saline Hall. Nur das ans
großkapitalistischer Grundlage stehende private Salzwerk Heilbronn hat für einen
Teil der Arbeiter Wohnhäuser unmittelbar beim Werke errichtet, da das Berg-
werk von der Stadt Heilbronn etwa 1/2 Stunde entfernt liegt. Nähere Daten
geben wir hierüber bei der Einzeldarstellung des „Salzwerks Heilbronn". Bei
einer Betrachtung von Durchschnitslöhnen wird man sich immer gegenwärtig halten
müssen, daß jede einzelne Arbeitergattung schließlich nach dem Grade ihrer Leistung
zu bewerten ist. Und das gilt auch hier. So verdient der württembergische
Hauer, als der höchstbezahlte Bergarbeiter, im Salzbergbau durchschnittlich pro
Tag M. 5.00 bis M. 5.40. Während die Löhne des Förderers natürlich uied-

1) Statist. Handbuch für das Königreich Württemberg, Jahrg. 1906 und 1907.
Seite 149—150.
        <pb n="26" />
        ﻿22

riger sind. Auch sonstigen sozialen Wohlfahrtseinrichtungen, wie Badegelegen-
heit für die Arbeiter usw., ist im weiten Umfange Rechnung getragen. Die
Arbeitsverhältnisse im Salzbergbau und Salinenwesen Württembergs dürfen da-
her als zufriedenstellende bezeichnet werden.

Für die Entwicklung der württembergischen Salzproduktion sollte sich in
dem letzten Jahrzehnt ein Kartell von nicht unerheblicher Bedeutung erweisen.
Es handelt sich um die „Deutsche Salinenvereinigung", die nach dem Vertrage
vom 7. Juli 1900 insgesamt 66 Salinen umfaßte. Zweck der Vereinigung ist
Regelung der Produktion unter Ausschluß der gegenseitigen Konkurrenz. Die
Mitglieder der „Deutschen Salinenvereinigung" sind teils einzelne Salinen, teils
Unterverbände von Salinen. Es wird hier eine Nordgruppe und Südgruppe
unterschieden. Die Südgruppe zeigt folgende Zusammensetzung: Sie besteht 1.
aus dem „Verbände der rechtsrheinischen Salinen", der folgende Unterverbände
uinfaßt: a) Die Kgl. bayerischen Staatssalinen zu Berchtesgaden, Reicheuhall,
Traunstein und Rosenheim mit dem Vorort München; b) die Kgl. württem-
bergischen Staatssalinen Friedrichshall, Clemenshall, Hall, Wilhelmshall und
Sulz a. N. mit dem Vorort Stuttgart; c) die Württembergische Saline Heil-
bronn ; ä) die Großherzogl. badischen Salinen zu Dürrheim und Rappenau und
e) die hessische Saline L u d w i g s h a l l bei Wimpfen. Insgesamt 13
Salinen mit dem Verbandsvorort Stuttgart.

In diesem „Verbände der rechtsrheinischen Salinen" ist auch der seit 80
Jahren bestehende „Verein der N e ck a r s a l in e n" vertreten, der von den
Staatssalinen Friedrichshall, Clemeushall, Rappenau und Ludwigshall (Wimpfen)
gebildet wird. Der „Verein der Ncckarsalinen" bezweckt den Absatz von Sud-
salz im Deutschen Reich unter Ausschluß von Württemberg, Baden und dem
Großherzogtum Hessen, sowie nach dem Ausland für gemeinsame Rechnung. Ge-
schichtlich haben wir diesen „Verein der Neckarsalineu" schon eingangs erwähnt;
für die Gegenwart waren nähere Angaben aus naheliegenden Gründen nicht zu
erhalten. Als Vorort für den Verein gilt Friedrichshall. Zur Südgruppe ge-
hört dann noch das „Salzverkaufskomptoir Die uze", welches die
vier lothringischen Salinen Dieuze, Chambrey, Saaralben (Gagnerot &amp; Cie.)
und Salees Eaux, sowie die Einzelsaliuen: Stetten, Nauheim, Salzbronn und
Haras zusammenschließt. In der Südgruppe sind hiernach 21 Salinen vertreten,
deren Borort Stuttgart ist. Sämtliche Salinen der Südgrupps, mit Ausnahme
der Saline Stetten, gehören der „Deutschen Salinenvereinigung" an. Mit der
Kgl. preußischen Saline Stetten im Fürstentuin Hohenzollern besteht ein Son-
derabkommen.

Zu erwähnen wären noch zwei für Steinsalz bestehende Verkaufsvereini-
gungen : 1. Der „Ausschuß der Steinsalzwerke zw Leopolds-
Hall-Staßfurt" und 2. der „Verband Norddeutscher Stein-
salzwerke" zu Leopoldshall-Staßfurt und zu Hohensalza (Jnowrazlaw).
Letzterer bildet nur einen Teil des ersten Verbandes. Der Vollständigkeit halber
sei auch noch genannt: das „K a l i s y n d i k a t G. m. b. H. zu Leopolds-
h a l l - A n h a l t", das, wie bekannt, Absatz und Produktion der gesamten deut-
schen Kaliwerke regelt ^). Näher darauf einzugehen, gehört nicht zu unsrer Auf-
gabe, zumal über die deutsche Kaliindustrie und das im weitesten Umfange in
der Oeffentlichkeit stehende Kalisyndikat eine reiche Literatur vorhanden ist2).

1)	Paxmann, Salzbergbau und Salinenwesen, Seite 173. Berlin 1907.

2)	E. H. Paxmann, Die Kaliindustrie in ihrer Bedeutung und Entwicklung. 1899.
        <pb n="27" />
        ﻿23

Betrachtet man allgemein das Verbandswesen der deutschen Salinenindnstrie,
so ist es volkswirtschaftlich nicht uninteressant, daß Württemberg, wie auch an-
dere deutsche Bundesstaaten, mit seinen staatlichen Werken diesem im Jahre 1900
gegründeten Unternehmerverband beigetreten ist. Für den Beitritt der Staats-
werke haben wohl nur die Gründe des „lohnenden Preises" gesprochen, denn
durch die im Februar 1897 erfolgte Auflösung des „Süddeutschen Salinenver-
eins" schien infolge eines erbitterten Konkurrenzkampfes zwischen süddeutschen,
norddeutschen und lothringischen Salinen die Rentabilität zahlreicher Salinen
und Salzbergwerke in Frage gestellt. Erst die neugebildete „Deutsche Salinen-
vereinigung" gab der heimischen Salzindnstrie wieder eine nutzbringende Wirt-
schaftsbasis.

In den letzten Jahren haben gesetzgeberische Maßnahmen auf die Salzpro-
duktion Württembergs einen gewissen Einfluß gewonnen. Und zwar ist durch
das neue württembergische Berggesetz vom 17. Februar 1906 für den Staat
das Bergbaumonopol errichtet worden '). Nach dem Wortlaut des Berggesetzes
heißt es hier :

„Das Schürfen nach Steinsalz, nebst den mit ihm auf der nämlichen La-
„gerstätte vorkommenden Salzen, namentlich Kali-, Magnesia- und Borsalzen,
„sowie nach Solquellen ist ausschließlich dem Staate vorbehalten. Durch könig-
„liche Verordnung kann das Schürfen nach diesen Mineralien dritten Personen
„gestattet werden. Eine Mutung auf diese dem Staate vorbehaltenen Mineralien
„kann jedoch, sofern sie nicht von dem Staate selbst ausgeht, nur auf Grund
„einer durch königliche Verordnung erteilten Ermächtigung erfolgen."

Damit ist die durch das württembergische Berggesetz vom 7. Oktober 1874
eingeführte Bergbaufreiheit für die Salzgewinnung beseitigt. Man wird dieses
gesetzgeberische Vorgehen wohl gutheißen können, da hier in erster Linie ein
wirtschaftlicher Schutz für die bestehenden Staatssalinen und Staatsbergwerke
beabsichtigt war, was durch das Gesetz bis zu einem gewissen Umfange erreicht
worden ist. Unmittelbar verletzte das neue Bergregal überhaupt keine privat-
wirtschaftlichen Interessen, da das einzige in Württemberg bestehende private
Salzbergwerk zu Heilbronn in seinen früheren Rechten ungeschmälert blieb. Das
neue Bergbaumonopvlgesetz macht lediglich die Eröffnung von Konkurrenzwerken
ohne Zustimmung des Staates unmöglich. Es wird hier der Standpunkt ein-
genommen, daß die Staatssalinen und Bergwerke als Teile des allgemeinen
Nationalvermögens einen besonderen Schutz verdienen. Jedenfalls hat das neue
württembergische Berggesetz vom Jahre 1906 eine gewisse Sicherheit in die
Produktionsverhältnisse der Württembergischen Salzindnstrie getragen.

2.	Kapitel.

Der Kalxhandel.

Ueber den Salzhandel in Württemberg in früheren Jahrhunderten sind wir
nur wenig unterrichtet; insbesondere aus der Zeit des Mittelalters liegen nur
geringe Nachrichten vor. Die damals einzige Saline Württembergs, die zu
Sulz am Neckar, deckte wohl einen großen Teil des Salzbedarfs im Lande;
jedoch ist mit Sicherheit anzunehmen, daß ein nicht unwesentlicher Teil zur

1) Zeitschrift für Bergrecht, Jahrg. 1906, S. 361. 426.
        <pb n="28" />
        ﻿24	—

Deckung des Salzkonsums aus den Württemberg benachbarten Staaten zur Ein-
fuhr gelangte. In dieser Hinsicht ist besonders Bayern zu nennen, das ans
Grund seiner damals hochentwickelten Salinen mit Württemberg einen regen
Salzhandel unterhielt. Wir finden hier vorwiegend den Weg von Kauf- und
Tauschverträgen eingeschlagen. — Verträge, die volkswirtschaftlich für jene Zeit
recht bemerkenswert sind. In allein sehen wir die württembergischen Herzoge
für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes lebhaft eintreten, obgleich sich
hier mannigfache Schwierigkeiten zeigten.

Einen interessanten Beitrag zur Geschichte des württembergischen Salzhandels
bildet das General-Reskript vom 23. Februar 1747, das einen Wein- und
S a l z - H a n d e l s - B e r t r a g mit einer knrbayerischen Kompanie
zu Gegenstand hat'). Dieser von dem Herzog Karl Alexander von Württemberg
mit zwölfjähriger Dauer, bis zum Jahre 1759 mit der „Kurbayerischen Wein-
und Salz-Compagnie" abgeschlossene Wein- und Salzhandelsvertrag sicherte der
Gesellschaft das Monopolrecht, für die Vertragsdauer ausschließlich Salz nach
Württemberg zu liefern, während Württemberg als Gegenleistung eine erheb-
liche Menge Wein nach Bayern ausführte. Dieser Vertrag war von dem
Herzog Karl Alexander vornehmlich in der Absicht abgeschlossen worden, hier-
durch dem damals stark darniederliegenden schwäbischen Weinbau und Weinhandel
wirtschaftlich wieder etwas aufzuhelfen. An der Spitze dieser „Kurbayerischen
Wein- und Salz-Compagnie", die zu Donauwörth ihren Sitz hatte, stand ein
Direktorium; zu jener Zeit von dem Hofrat Philipp Jakob Bischer geleitet.
Der Vertrag sicherte, wie schon bemerkt, der Gesellschaft ein unbeschränktes Salz-
monopol innerhalb des gesamten Herzogtums Württemberg. Anderseits war
die Gesellschaft vertraglich verpflichtet, die im Lande vorhandenen Salz-Städel
oder Salzlager jederzeit hinreichend mit Salz zu versehen. Besonders wurde
dies im Interesse der Salz-Fuhrleute gefordert, damit keine ergebnislosen Fuhren
gemacht werden konnten. Im Interesse des der Gesellschaft gewährten Mono-
pols und zwecks Unterbindung eines jeden Salzschmuggels wurde in dem Ver-
trag bestimmt, daß die von der Kompanie eingeführten Salzscheiben und Salz-
fässer mit einem dreifachen Hirschhorn zu bezeichnen und zu brandmarken waren.
Dieser gleichsam als Warenzeichen zu betrachtende Stempel nahm auf das im
württembergischen Landeswappeu enthaltene Hirschgeweih bezug. Die vertrags-
mäßige Durchführung des der Donauwörther Kompanie verliehenen Salzmono-
pols gestaltete sich insofern schwierig, als sich durch Württemberg damals ständig
erhebliche Salztransporte bewegten, die für die zahlreichen schwäbischen Reichs-
städte oder andere gräfliche und fürstliche Gebiete bestimmt waren, die zu
jener Zeit noch nicht der württembergischen Landeshoheit unterstanden. Für
dieses nur zur Durchfuhr bestimmte Salz ordnete der Vertrag als äußeres
Merkmal ein doppeltes Hirschgeweih an. Jedes ohne dieses Warenzeichen bei
den Zollstätten angetroffene Salz war von den herzoglichen Zollbeamten anzu-
halten und zu konfiszieren. Das der Donauwörther Kompanie gewährte Salz-
handelsmonopol sah jedoch eine Ausnahme vor. Nämlich für die Saline zu
Sulz am Neckar, welche für ihre Salzproduklion volle Handelsfreiheit genoß.
Es stand denjenigen Orten frei, ihr Salz auch fernerhin von der Saline Sulz
zu beziehen, soweit dies vorher geschehen war. Der Vertrag mit der baye-

1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1839, Band 17,1, S.483 f.
        <pb n="29" />
        ﻿25

rischen Salz-Kompanie nahm dann weiter die Württembergischen wirtschaftlichen
Interessen dadurch wahr, daß der Frachtverkehr für Salz, wie für Wein aus-
schließlich durch Württembergische Fuhrleute zu besorgeu war. Diese Bestim-
mung war nicht unerheblich, denn eine große Anzahl von Fuhrleuten fand
hierdurch ihren Unterhalt. Es wurde ferner vertraglich festgelegt, daß sowohl
Württembergische, wie bayerische Untertanen sich dieser im Dienste der baye-
rischen Salz-Kompanie stehenden Fuhrleute bedienen durften, wobei dieselben
Fuhrlöhne in Anrechnung zu bringen waren, wie solche von der Salz-Kompanie
mit den Fuhrleuten ihre Regelung gefunden hatten. Es wurde der Salz-Kom-
panie weiter zur Pflicht gemacht, an denjenigen Orten in Bayern und Ober-
schwaben Salzlager anzulegen, wo bisher schwäbische Fuhrleute einheimische
Landesprodukte, wie Flachs, Hanf, Zwiebeln, Zwetschen, Mühlsteine usw. zur
Ablieferung gebracht hatten. Zweck dieser Maßnahmen war, den schwäbischen
Fuhrleuten durch das bayerische Salz die Rückfracht zu sichern. Es war nun
den schwäbischen Fuhrleuten gestattet, auf den Salzlagern der bayerischen Kom-
panie Salz für eigene Rechnung anzukaufen, um dieses in den schwäbischen
Reichsstädten, Hoheuzollern oder anderen fremden Gebieten zu verkaufen. In
diesem Fall hatte jedoch die Kompanie, um den Schmuggel zu vermeiden, dem
Fuhrmann über das gekaufte Salz einen Frachtzettel auszustellen, welcher dem
Frachtführer bei der Zollstätte als Ausweis diente. Das von den Fuhrleuten
für eigene Gefahr angekaufte Salz war denselben von der Kompanie zu den
vertragsmäßigen Preisen abzulassen. An einer anderen Stelle des Vertrages
heißt es: „Daß die Saltz-Scheiben und Fässer mehrmahlen sehr ungleich aus-
gefallen, auch öffters um ein merkliches leer befunden worden", um nun der-
artigen Erscheinungen und Vorgängen entgegenzutreten, wurde bestimmt, daß
jedes in die Salz-Städel gelieferte Salz sogleich von der Salzverwaltuug auf
Maß und Inhalt zu prüfen war. Mit dieser Prüfung war ein sogenannter
„Salz-Vormesser" zu betrauen, der für eine jede berechtigte Salz-Städel zu be-
stellen war, wobei die Besoldung dieses für sein Amt zu vereidigenden Beamten
zur Hälfte von der Salz-Verwaltung und der Salz-Kompagnie getragen werden
mußte. Die Besoldung des Salz-Bormessers fand dadurch eine gewisse Nor-
mierung, daß die Kompanie demselben für jede vermessene Scheibe zwei kr. zu
zahlen hatte. Auch in den Fällen, wo die Gemeinden bisher den Salz-Ver-
walter oder Salz-Vormesser auf eigene Kosten unterhielten, ging die Besoldung
dieses Beamten nach dem Vertrage auf die bayerische Salz-Kompanie über, so-
daß in diesem Punkte die Gemeindelasten eine Erleichterung erfuhren.

Die Salzpreise waren übrigens für die einzelnen Landesteile Württem-
bergs verschieden geregelt; der Vertrag sah zu diesem Zweck die Aufstellung
einer Preistafel vor, aus welcher die einzelnen Orte und Städte die an die
Salzkompanie zu zahlenden Preise ersehen konnten. Vielfach war die Preis-
bildung durch die entstehenden Frachtkosten bedingt, obgleich dieser Grund nicht
in allen Fällen, wie inan bei näherer Prüfung sieht, den Ausschlag gab. An-
schließend hieran wollen wir eine Uebersicht der Salzpreise für die hauptsäch-
lichsten Städte und Ortschaften Württembergs jener Zeit nach einer Beilage des
Vertrages geben:
        <pb n="30" />
        ﻿26

Ortsname.	Salzpreis pro 1 Simri 0-	Ortsname.	Salzpreis pro 1 Simri h.
	fl-		fl-
Heidenheim	1,00	Herrenberg	1,20
tzeubach	1,00	Freudenstadt	1,12
Blaubeuren	1,00	Neuenbürg	1,20
Schorndorf	1,08	Nagold	1,20
Göppingen	1,04	Wildberg	1,20
Backnang	1,04	Wildbad	1,20
Cannstatt	1,12	Tübingen	1,12
Berg	1,12	Bebenhausen	1,12
Asperg	1,12	Urach	1,04
Stuttgart	1,12	Münsingen	1,00
Marbach	1,12	Kirchheim	1,04
Ludwigsburg	1,12	Nürtingen	1,04
Bietigheim	1,12	Tuttlingen	1,12
Besigheim	1,12	Balingen	1,12
Maulbronn	1,20	Ebingen	1,08
Leonberg	1,20	Pfullingen	1,04
Calw	1,20	Hornberg	1,16
Lustnau	1,12	Alpirsbach	1,12
Bulach	1,20	1) 1 Simri — 22,5 kg.	

Die mit der Salz-Kompanie vereinbarten Salzpreise müssen etwas höher
gewesen sein, als die vordem üblichen. Diese höheren Salzpreise wurden in
dem Vertrag damit motiviert, daß die Qualität des bayerischen Salzes erheb-
lich besser sei, wodurch auch geringere Mengen schon genügten.

Als Gegenleistung für das gewährte Salzhandelsmonopol hatte die „Wein-
und Salz-Kompanie" zu Donauwörth jährlich 2000 Eimer Wein aus Württem-
berg zu beziehen, die in Bayern umzusetzen waren. Bedingung war hierbei,
daß die Salz-Kompanie nicht bei denjenigen kurbayerischen Weinwirten, welche
bislang ohnehin ihren Wein in Schwaben kauften, den vertraglich übernommenen
Wein zu verkaufen suchten. Im übrigen ivar dem schwäbischen Weinhandel
durch den Vertrag keinerlei Beschränkung auferlegt, es konnte vielmehr ein jeder
ungehindert Weinhandel nach Bayern treiben. Der Vertrag scheint übrigens
einige schwäbische Salzhändler zu spekulativen Maßnahmen veranlaßt haben, denn
wir erfahren, daß einige Salzhändler, welche von dem Vertrag vorher Kennt-
nis erhalten hatten, sich schnell große Salzlager zu billigeren, als den Vertrags-
preisen hinlegten. Der Vertrag traf hier die eigenartige Bestimmung und An-
ordnung, daß die Gemeinden und privaten Salzhändler, bei welchen eine solche
spekulative Uebermenge Salz festgestellt wurde, der Salzkompanie dennoch den
vertragsmäßigen Preis bis zum Umfang der über den normalen Bedarf auf
Lager gelegten Salzmenge zu zahlen hatten.

Für das unrechtmäßige Einführen von Salz in das Württembergische
Landesgebiet hatte man die folgenden Strafen vorgesehen. Auf dem ersten
Uebertretungsfall ruhte eine Geldstrafe von 10 fl.; im Wiederholungsfall be-
trug die Geldstrafe 20 fl. bei jedesmal gleichzeitiger Beschlagnahme des Salzes.
Beim dritten Wiederholungsfall war die Angelegenheit der „Fürstl. Deputation
für das Salzwesen", als der obersten Behörde, zur weiteren Entscheidung zu
unterbreiten. Zollbeamte, die sich in dieser Hinsicht eine Pflichtwidrigkeit zu
schulden kommen ließen, gingen ihres Amtes verlustig. Wer die Geldstrafen
nicht zu entrichten vermochte, hatte dieselben in harter, öffentlicher, gemeinnütziger
Arbeit abznverdienen. Die eingezogenen Geldstrafen erfuhren eine vierfache
        <pb n="31" />
        ﻿Verteilung. Und zwar erhielt das erste Viertel die herzogliche Kasse, das
zweite Viertel die Salz-Verwaltung des betroffenen Ortes, das dritte Viertel
die Salz-Kompagnie und das letzte Viertel der die Uebertretung Anzeigende.
Auf derselben Grundlage war die Verteilung des beschlagnahmten Salzes zu
vollziehen. Im übrigen hatte die Salz-Kompagnie für jede gelieferte Scheibe
Salz an das zuständige Accise-Amt des Ortes eine Steuer von 6 kr. zu leisten.
Die genaue Beobachtung der Vorschriften dieses Vertrages wurde allen Unter-
tanen zur dringendsten Pflicht gemacht. Der Vertrag wurde daher ans allen
Rathäusern des Landes öffentlich angeschlagen.

Der Vertrag scheint von Württemberg lange Zeit im vollen Umfange auf-
recht erhalten worden sein, bis im Jahre 1758 Württemberg wegen des billigeren
Bezugs Salz von lothringischen Salinen kaufte. Dieser Vorgang veranlaßte
Kurbayern „allen Handel und Wandel" mit Württemberg abzubrechen. Letzteres
sah sich aus diesem Grunde bewogen, durch General-Reskript vom 30. September
1758 den Vertrag mit der bayerischen Salz-Kompagnie für aufgehoben zu er-
klären. Kurbayern trat jedoch bald darauf mit dem Herzogtum Württemberg
in Verhandlungen, die zur Folge hatten, daß bereits am 28. November 1758
der alte Bertragszustand ivieder hergestellt wurde.

Hier bleibt allerdings zu berücksichtigen, daß dieser Wein- und Salzhandels-
vertrag bald darauf im Jahre 1759 vertragsmäßig sein Ende erreichte. Es
scheint, daß dieser Vertrag erst zwei Jahrzehnte später abermals erneuert
wurde. Wenigstens konnte Verfasser für diese Zeit kein urkundliches
Material feststellen, welches auf eine unmittelbare Erneuerung, die an sich sehr
wahrscheinlich ist, hätte schließen lassen können. Das Kgl. Haus- und Staats-
Archiv zu Stuttgart als die zuständige Stelle für eine solche Vertrags-Urkunde,
besitzt jedenfalls nach Ermittlung des Verfassers keinen solchen sich unmittelbar
an den Vertrag von 1747/1759 anschließenden Nenvertrag. Im späteren Ver-
lauf tritt nunmehr die kurbayerische Regierung selbst als Vertragschließende auf.

In der weiteren geschichtlichen Entwicklung ist dann eines General-Reskriptes
vom 9. Oktober 1781 zu gedenken, welches einen mit Kurbayern abge-
schlossenen Salz - und Wein Handels-Vertrag betraf x). Dieses vom Herzog
Karl von Württemberg erlassene General-Reskript suchte auch wieder den schwä-
bischen Weinbau, vornehmlich zu Gunsten der wohlfeilen Neckarweine, in jeder
Weise zu heben. Die wesentlichen Grundlagen dieses Vertrages waren die, daß
der schwäbische Wein in Bayern und das bayerische Salz in Württemberg zoll-
frei eingeführt werden konnten. Um in den Genuß dieser zollfreien Einfuhr
einzutreten, mußten die Waren mit einem amtlichen Zertifikat begleitet sein,
welches auf der Zollstation vorzuweisen war. Dagegen mußten die üblichen
Chausseegelder und Brückenzölle beiderseits nach wie vor entrichtet werden.
Württemberg gewährte außerdem den bayerischen Käufern für jeden Eimer
schwäbischen Weines eine Geldprämie von 5 fl. Jedoch wurde diese Geldprämie
nur dann wirksam, wenn der Wein von Privaten, nicht von Gemeinden oder
Körperschaften verkauft morden war.

Der württembergische Salzhandel lag um diese Zeit vornehmlich in den
Händen einer großen Salzhandels-Gesellschaft der Firma Notter&amp; Eo.

1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1839, Band 17, I. Abteilg.,
S. 635.
        <pb n="32" />
        ﻿28

zu Calw. Diese Salz-Handelsgesellschaft wurde auf Grund des mit Kurbayern
geschlossenen Vertrages angewiesen, mit ihren Salz-Niederlagen zu Donauwörth,
Friedberg und Landsberg reichliche Salzmengen auf Lager zu halten, um den
Fuhrleuten beider Vertragsstaaten durch Salzsrachten das Frachtgeschäft lohnend
zu gestalten. Etwas willkürlich erscheint die hierauf bezügliche Bestimmung,
daß das Salz derjenige Ort anzukaufen und auf sein Salzlager zu nehmen
hatte, an welchem der Wein-Einkauf erfolgte. Einen ähnlichen Vertrag hatte
man mit der in Bayern liegenden damaligen Reichsstadt Memmingen geschlossen,
welcher Vertrag bestimmte, daß für jeden Eimer württembergischen Weines ein
Faß Reichenhaller Salz aus Memmingen als Gegenleistung zu entnehmen war.
Wir sehen hier eine volle Reziprozität im Handel normiert, einen gegenseitig
vertraglich klar umzeichneten Tauschhandel, der allerdings durch die flüssigen
Grenzen der Salzpreise eine etwas unsichere Grundlage erhielt. Auch hier war
das bayerische Salz von der „Salz-Stadel" des Ortes zu übernehmen, wo der
Ankauf des schwäbischen Weins erfolgte. In der Regel wird es sich um Salz-
niederlagen der Handelsfirma Noiter &amp; Co. gehandelt haben, welcher der An-
kauf zu angemessenen Preisen vorbehalten blieb. Es sei noch erwähnt, daß um
jene Zeit der Hausierhandel mit Salz im Gebiet des gesamten Herzogtums
verboten war.

Des weiteren soll uns nunmehr der württembergische Salzhandel im 19.
Jahrhundert beschäftigen, welches für Württemberg das so wichtige Salzhandels-
monopol brachte. Wenngleiw das Monopolgesetz vom Jahre 1807 nur von
einem staatlichen Handelsmonopol für Salz sprach, so handelte es sich doch in-
sofern gleichzeitig um ein Produktionsmonopol, als keine private Salzgewinnung
im Lande vor sich ging. Die besondere Art der Organisation des staatlichen
Salzhandelsmonopols machte es p vaten Unternehmern fast unmöglich, sich selb-
ständig der Salzproduktion zu widmen. In der Tat ist denn auch während
der ganzen Dauer des Salzhandelsmonopols bis zum Jahre 1867 kein Fall
bekannt, daß ein privater Unternehmer die Salzproduk on betrieben hätte. Es
dürfte daher gestattet sein, im Hinblick ans das Gesetz vom Jahre 1807 von
einem Salzmonopol schlechthin zu sprechen.

Die Gründe, welche den württembergischen König Friedrich I. zur Ein-
führung des Salzhandelsmonopols bestimmten, lassen sich nur vermuten, finden
aber in der nicht gerade günstigen damaligen Finanzlage des Landes, vielfach
durch große Militärlasten hervorgerufen, sicher eine Hauptstütze. Die napoleo-
nische Aera brachte eine weitere Verschärfung der Finanzlage. Anderseits boten
benachbarte Länder mit ihrem staatlichen Salzmonopol, wie Bayern, wo ein
solches schon zur Zeit Maximilians I., bestand, eine weitere Anregung zur Ein-
führung des Salzmonopols in Württemberg. Nicht minder Preußen, wo über-
dies die Salzkonskription jahrzehntelang in der drückendsten Weise geübt wurde.
Bei der grundlegenden Bedeutung, welche in der Folge das Salzhandelsmonopol
vom Jahre 1807 in Württemberg viele Jahrzehnte für die weitere Entwicklung
der Salziudustrie des Landes hatte, lassen wir das Monopolgesetz im Wortlaut
hier folgen:

General-Rescript, die Anordnung einer neuen General-Salz-Administration
betreffend, vom 14. Dezember 1807 J).

1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848, Band 16, II. S. 72.
(Kameral-Gesetze.)
        <pb n="33" />
        ﻿29

„Se. König!. Majestät haben angemessen gefunden, für das Salz-Bedürfnis
des Königreichs durch eine Allerhöchstdenselben unmittelbar untergeordnete Ge-
neral-Salz-Administration sorgen, und durch dieselbe die Einleitungen treffen zu
lassen, daß im ganzen Umfang des Königreichs das Salz zu Bier Kreuzer vom
Pfund, wenn außerordentliche, vorher öffentlich bekannt zu machende Fälle nicht
augenscheinlich eine Erhöhung herbeiführen, in letzter Hand gekauft werden könne.

Der Anfang dieser Selbst-Administration wird auf den 1. Februar 1808
gemacht, bis dahin die erforderlichen Faktorien errichtet, und die Salz-Verschleißer
aller Orten aufgestellt werden.

Es wird dieses auf allerhöchsten König!. Befehl andurch allgemein bekannt
gemacht und sämtlichen Ober- und Stabs-Aemtern, auch Patrimonial-Beamten
aufgegeben, die Anordnungen der Königl. General-Salz-Adininistration in allen
einschlagenden Gegenständen genau zu befolgen, und sich in Salz-Angelegenheiten
einzig an Dieselbe zu wenden.

Da es übrigens mit dieser allerhöchsten Anordnung unvereinbarlich ist, daß
noch Communen oder Privaten einen Salzhandel treiben, und vom 1. Februar
1808 an jede Salz-Einbringung bei Konfiskations-Strafe verboten beibt, so
werden die Salz-Handels-Berechtigungen, welche bisher einige Städte und Aemter
ausgeübt haben, von selbst unwirksam, und haben anmit auch die Verpachtungen
eines solchen Salzhandels und Reluitions-Accords, wo dieselben etwa bestehen,
bis dahin aufzuhören.

Wonach allem bie Königl. Beamten ihres Orts sich zu achten und das
Nöthige einzuleiten haben.

Stuttgart, den 14. Dezember 1807.

Durch die am 14. Dezember 1807 erfolgte Errichtung des staatlichen Salz-
handelsmonopols wurde die Württembergische Regierung vor eine nicht unbe-
deutende organisatorische Ausgabe gestellt, deren Lösung mit mannigfachen Schwie-
rigkeiten verknüpft war. Galt es doch, das ganze Land planmäßig mit einem
Netz von Salzverkaufsniederlagen zu überziehen, die in ausreichender Weise dem
wirtschaftlichen Bedürfnis der Bevölkerung in der Salzdeckung zu entsprechen
hatten. Steht dem Staat kraft seiner Souveränität unzweifelhaft das Recht
zur Errichtung von Monopolen zu, so folgt auch anderseits hieraus die Pflicht,
verwaltungstechnisch Organisationen zu schaffen, welche die Bedarfsdeckung der
Bevölkerung ungehindert und mit Leichtigkeit sicher stellen. Die Württembergische
Regierung wählte für die verwaltungstechnische Durchführung des staatlichen
Salzhandelsmonopols das „Faktoreisystem", nach welchem in den Städten
ein Händler als „Königl. Salzfaktor" bestellt wurde. Jede „Königl. Salz-
faktorie" erhielt eine bestimmte Anzahl ihr benachbarter Orte zugeteilt, die mit
Salz zu versorgen waren. In dem Orte selbst lag der Salzvertrieb in den
Händen eines „Salzverschleißers", der ebenso wie der Salzfaktor in der Ab-
wicklung der Geschäfte durch eine Dienstinstruktion gebunden war. Diese vom
10. Februar 1808 dadierte,, Instruktion für die Königl. Salzfaktors" sei hier in
ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben, da sie viel Beachtenswertes für die
geschichtliche Entwicklung des Salzwesens in Württemberg enthält '). Nach dieser
Dienstinstruktion hatte der Königl. Salzfaktor das Salz aus dem ihm näher be-
zeichneten staatlichen Salzlager zu beziehen. Die Anlieferung hatte in numme-

1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848, Band 16,11. S.74ff.
        <pb n="34" />
        ﻿30





rierten Fässern mit darauf vermerktem Bruttogewicht zu erfolgen. Jede Sendung
mußte von einem Frachtbrief in zweifacher Ausfertigung begleitet sein. Das
Duplikat wurde dann von der Eintrittszollstation zurückbehalten. Es war Sache
des Salzfaktors, sich von der Richtigkeit der Sendung hinsichtlich des Gewichts
genau zu überzeugen. Stellte der Salzfaktor einen erheblichen Gewichtsverlust
fest, so war der Fuhrmann zu einem Schadenersatz von 4 kr. pro Pfund ver-
pflichtet. Die Haftung des Fuhrmanns erstreckte sich auch ans die Fässer, deren
Reparatur als Folge unsachgemäßer Behandlung auf seine Kosten auszuführen
war. Entstand der Verdacht, daß ein Faß unterwegs widerrechtlich geöffnet
worden war, so war der Vorfall zum Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung
zu machen. Nach der Instruktion hatte der Salzfaktor dem Fuhrmann bei ord-
nungsgemäßer Ablieferung die Frackitkosten sogleich zu bezahlen, wenn nicht ver-
tragliche Abmachungen eine andere Regelung vorsahen. Ueber den Salzempfang
hatte der Faktor Eintragungen betreffs Gewicht und Faßnummer in ein Journal
zu machen, das acht Tage nach Ablauf eines jeden Monats abzuschließen war.
Der Königl. Salzfaktor besorgte nun den weiteren Salzverkauf an andere Fak-
torien, an „aufgestellte Salzauswäger" und Privatleute innerhalb des ihm zu-
gewiesenen Bezirks. Der weitere Versand vom Salzfaktor war in einem be-
sonderen Speditionsjournal einzutragen, das am Ende eines jeden Monats ab-
geschlossen wurde. Durch das Gesetz war es jedem untersagt, Salzhandel zu
treiben, wenn ihm dieser nicht von der Obrigkeit erlaubt und übertragen worden
war. Diese amtlich mit dem Salzverkauf betrauten Kleinhändler führten den
Namen „Salzverschleißer". Für den Geschäftsbetrieb dieser Salzverschleißer
waren gleichfalls gesetzliche Bestimmungen vorgesehen. Ueber das ihnen von
der Kvnigl. Salzfaktorie angelieferte Salz hatten die Salzverschleißer genau Buch
zu führen. Der Salzverschleißer war nach der Instruktion verpflichtet, für das
empfangene Salz innerhalb eines Monats Barzahlung zu leisten. Die Berech-
nung vollzog sich auf folgender Grundlage. In der Rechnung der Königl.
Salzfaktorie wurde dem Salzverschleißer das Bruttogewicht angesetzt. Für die
Tara wurden 48 Pfund in Abzug gebracht, und das sich so ergebende Netto-
gewicht des Salzes zu 35/e kr. pro Pfund in Rechnung gestellt. Außerdem war
eine Vergütung für Fracht von der Königl. Faktorie bis zum Vcrschleißort von
10 kr. für das Faß und 1 Wegstunde vorgesehen. Anderseits war der Salz-
verschleißer gesetzlich verpflichtet, das Pfund Salz zu 4 kr. abzugeben, damit
war dem Handelsgewinn eine ziemlich enge Grenze gezogen. Es war dem
Salzverschleißer untersagt, Salzhandel in einem anderen Orte als zu seinem
Bezirk gehörig zu treiben. Salz aus dem Ausland zu beziehen, war verboten;
anderseits blieb es den Einwohnern eines Ortes unbenommen, das Salz dort
zu kaufen, wo es ihnen beliebte. Es bestand daher für die Einwohner eines
Ortes kein Zwang, das Salz von dem ortsansässigen Salzverschleißer zu ent-
nehmen. Es war weiter den Privaten gestattet, Salz unmittelbar von der
Königl. Salzfaktorie zu beziehen, wobei jedoch faßweiser Bezug erfolgen mußte
unter Voraussetzung des Eigenbedarfs. In einem solchen Fall hatte jedoch der
Käufer eine Art Kaufschein von der Königl. Salzfaktorie zu fordern, welcher
Schein gegebenenfalls als Ausweis bei deni Verdacht des Salzschmuggels zu
dienen hatte. Privaten, sowie Salzverschleißern, die einer Salzfaktorie nicht
zugeteilt waren, wurde übrigens die erwähnte Frachtvergütung nicht gewährt.
Ueber den Salzhandel mit den Salzverschleißern hatte die Königl. Salzfaktorie
        <pb n="35" />
        ﻿31

ein besonderes „Verschleiß-Journal" zu führen, das am Monatsende abgeschlossen
und dem „Königl. Salz-Comptoir" znr Prüfung eingesandt wurde. Gleichzeitig
mit dem „Verschleiß-Journal" mar auch das „Empfangs-Journal" und „Speditions-
Journal" spätestens 8 Tage nach Mvnatsschluß zusammen mit der Geldrechnung
an das „Königl. Salz-Comptoir" in Stuttgart einzusenden.

Der zum „Königl. Salzfaktor" bestellte Salz-Großhändler hatte zur Sicher-
stellung des vom Staat gelieferten Salzes eine Kaution zu leisten, die beim Ge-
richt hinterlegt wurde; außerdem diente auch das gesamte Vermögen des Salz-
faktors znr Haftung. Ein interessantes Schlaglicht auf die Geldverhältnisse jener
Zeit wirft die Bestimmung, daß der Salzfaktor alle eingehende „grobe Münze"
nicht in Scheideinünze umsetzen durfte, diese vielmehr an das Königl. Salz-
Comptoir abzuliefern hatte. Dagegen durften die Frachten in Scheidemünze
entrichtet werden. Zuwiderhandlungen erfuhren die harte Strafe der Kassation.
Nach der Vorschrift hatte der Salzfaktor für die erfolgten Verkäufe eine getrennte
Kasse zu führen, deren Kontrolle jederzeit den amtlich bestellten Oberfaktoren
frei stehen mußte.

In welcher Form war nun die Gewinnbeteiligung des Salzfaktors am
Salzverkauf geregelt? Für jedes verkaufte Faß Salz erhielt der Salzfaktor eine
Provision von 22 kr.; außerdem für jedes zum Versand gebrachte Faß eine
Speditionsgebühr von 4 kr. Hinzu trat ferner für jedes verkaufte Faß Salz
eine Lagergebühr-Vergütung von 4 kr. und außerdem für Binder- und Wäger-
lohn nochmals 4 kr. Der Staat gewährte weiter Ersatz des ausgelegten Brief-
portos, das monatlich nachzuweisen war. Der zum Königl. Salzfaktor Bestellte
wurde auf Grund der Instruktion der Königl. General-Salz-Administration von
dem zuständigen Oberamt in „Königl. Pflichten" genommen, um so nachdrücklichst
auf die tatkräftige Wahrnehmung der allerhöchsten und staatlichen Interessen
hinzuweisen.

Aus dem weiteren geschichtlichen Verlauf des Salzhandels und der Salz-
Gesetzgebung in Württemberg ist dann das „Strafgesetz gegen die Salz-Ein-
schwärzung" vom 4. Mai 1811 zu erwähnen *). Dieses Gesetz belegte den Salz-
schmuggel mit einer Geldstrafe von 1 fl. für jedes eingeschmuggelte Pfund Salz
nebst Konfiskation der Ware. Kulturgeschichtlich interessant ist es hierbei, daß
der den Schmuggel Anzeigende die Hälfte des verfallenen Strafgeldes zur Be-
lohnung erhielt. Es wurde den Königl. Oberbeamten besonders zur Pflicht ge-
macht, hinsichtlich des Salzschmuggels scharfe Obacht zu geben. Baden und Bayern
niit ihren gutentwickelten Salinen boten für den Salzschmuggel einen günstigen
Boden. Besonders die im Norden unmittelbar an der württembergischen Grenze
gelegene hessische Saline Wimpsfeu, die dem Handelsgebiet von Heilbronn sehr
nahe stand, ergab hiefür einen recht geeigneten Ausgangspunkt. Naturgemäß
konnten für diesen unerlaubten Grenzhandelsverkehr mit Salz nur Salzhändler
in Frage kommen, nicht die Saline selbst, die also ohne ihren Willen und nur
mittelbar in diesen unerfreulichen Salzschmuggel hineingezogen wurde.

Das eben erwähnte Strafgesetz vom 7. Mai 1811 gegen den Salzschmuggel
wurde dann durch einen Erlaß des Königl. württ. Finanz-Ministeriums an den
Königl. Bergrat vom 6. März 1832 dahin erweitert, daß auch denjenigen die
Hälfte des Strafgeldes zu zahlen sei, welche eine unerlaubte Salzverbrei-

1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848, Band 16. II. Ab-
teilung, S. 162.
        <pb n="36" />
        ﻿32

tung zur Anzeige brachten. Gemeint war hier die Herstellung von Kochsalz
ans Steinsalz. Durch eine Verfügung vom 30. Juni 1834 wurde anstelle der
bisher mit dem Strafeinzug betrauten Salzfaktorien dieser fernerhin den Königl.
Kameralämtern übertragen x). Letztere hatten in den von ihnen geführten monat-
lichen Strafverzeichnisfen die verhängten Geldstrafen einzutragen.

Eine weitere Entwicklung des staatlichen Salzmonopols in Württemberg
nach der verwaltungstechnischen Seite hin brachte die „Be ordnung wegen des
Salzverkaufs, und neue Einteilung der Salz-Faktorien" vom 20. Februar 1814 1 2).
Mit dieser neuen Verordnung wurden im Königreich Württemberg mit dem Salz-
verkauf insgesamt 64 Königl. Salz-Faktorien betraut. Neues brachte die Ver-
ordnung dadurch, daß in Zukunft dem Sal^-Berschleißer eine Frachtvergütung
nicht mehr gewährt wurde. Die Verordnung trachtete danach, den Salzhandel
mehr in die Hände der Gemeinden selbst zu legen, ohne dies unmittelbar gesetz-
mäßig zum Ausdruck zu bringen. So wurden die Gemeinden angewiesen, einen
durch das Königl. Oberamt verpflichteten Salz-Verschleißer anzustellen, der das
Auswägen des Salzes zu besorgen hatte. Die Verordnung vom 20. Februar
1814 sah dann auch den Erlaß einer neuen Instruktion für die Königl. Salz-
Faktoren vor, welche Instruktion jedoch erst nach vier Jahren, nämlich am 31.
Juli 1818 tatsächlich erschien. Diese, neue Instruktion brachte gegenüber der
alten Instruktion vom 10. Februar 1808 nur unwesentliche Neuerungen, von
denen die folgenden hervorgehoben seien. Uebernahm die Gemeinde auf ihre
Kosten den Salzhandel, so wurde ein Gewinn von 1 Heller an jedem Pfund
Salz gewährt; auch wurde der Gemeinde das leere Faß kostenfrei überlassen.
Weiter wurden der Gemeinde beim Salzbezug als Taragewicht vom bayrischen
Faß 48 Pfund und vom Halleschen Faß 65 Pfund in Abzug gebracht. Der
Salzfaktor wurde aufgefordert und angewiesen, sich ein Salzlager von solchem
Umfange zu halten, daß der Salzbedarf des zu versorgenden Bezirks für ein
Vierteljahr gedeckt schien. Trotz dieser Bestimmung wurden in der württem-
bergischen Kammer der Abgeordneten wiederholt Klagen laut, daß einige Salz-
faktorien der Nachfrage nur in unvollkommenem Maße nachkamen, da die Salz-
vorräte zu gering waren. Die neue vom Königl. Steuer-Collegium erlassene
Instruktion vom 31. Juli 1818 gab auch eine neue Vorschrift über die Ab-
rechnung der Königl. Salzfaktoren mit der „Königl. Salz-Gefäll-Casse". Anstelle
der früheren vierwöchentlichen Abrechnung trat eine vierzehytägige und fielen
die Abrechnungstermine auf den Anfang und die Mitte des Monats. Damit
wären die wesentlichen Neuerungen der „Instruktion für die Königl. Salzfaktore
vom 31. Juli 1818" gekennzeichnet.

In den 1820 er Jahren wurde der Salzverkauf an Württembergische Ex-
klaven in Baden und umgekehrt, sowie an einzelne Grenzorte durch Vertrag
geregelt. So bezogen die Einwohner von Hohentwiel und Bruderhof ihr Salz
aus nahen badischen Orten. Der Salzpreis belief sich auf 4 kr. per Pfund.
Als Gegenleistung gewährte Baden an Württemberg eine Abgabe, die nach der
Kopfzahl der Exklaven ermittelt wurde, wobei pro Kopf 20 Pfund Salz ange-

1)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848, Band 16, II. Ab-
teilung, Seite 721. 645.

2)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848, Band 16, II. Ab-
teilung, Seite 228 ff.
        <pb n="37" />
        ﻿nomntcn und als Abgabe 2 kr. pro Pfund zu Grunde gelegt wurden. Auf
derselben Grundlage war der Salzbezug des badischen Grenzortes Ruchseu ge-
regelt. Dieser Ort empfing sein Salz von der württembergischen Salzfaktorei
Neckarsulm. Aehnlich wurde es mit den Salzliefernngen an die Kondominatorte
Edelfingen, Widdern und Schluchsen gehalten.

Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung war ein von den Neckarsalinen
im Jahre 1828 zu Heidelberg geschlossener Vertrag, der den Salzverkauf nach
dem Auslande kontingentsweise regelte. Der Zusammenschluß betraf die würt-
tembergischen Salinen Friedrichshall und Clemenshall, die badische Saline Rap-
penau und die hessische Saline Wimpffen Z.

Der vorbezeichnete, sogenannte Heidelberger Vertrag vom Jahre
1828 hat mehrfach eine Erneuerung gefunden. So wurde mit der Salinen-
verwaltnng von Wimpffen ein neuer Vertrag vom 19. April 1841, mit Lnd-
wigshall vom 19./20. Oktober 1847, gültig vom 1. Mai 1848 bis 30. April
1854, geschlossen. Nach diesen Verträgen waren die Salinen Friedrichshall
und Clemensball zusammen mit 5/i2 an den Salzverkäufen nach dem Ausland
beteiligt. Den Salzbedarf für das Herzogtum Nassau bestritten die württem-
bergischen Salinen eine Zeitlang allein. Ein diesbezüglicher Liefernngsvertrag,
der am 1. März 1849 sein Ende erreichte, wurde um ein Jahr bis zum 1.
März 1850 verlängert. Man wußte sich dann weiter den gesamten Salzbedarf
für das Herzogtum Nassau durch einen neuen Vertrag vom 5. Oktober 1849
ans zehn Jahre bis zum 1. März 1860 zu sichern. Allerdings war der Ab-
schluß des neuen Vertrages nur durch eine Ermäßigung der Salzpreise zu er-
reichen gewesen. Bemerkt sei auch, daß die württembergischen Staatssalinen in
dem benachbarten preußischen Fürstentum Hohenzollern den Salzverkanf ans Grund
eines von Preußen gewährten Monopols ausübten. Für dieses Salzmonopol
batte die Württembergische Staatsfinanzverwaltung jährlich vertragsmäßig 28 875
fl. in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts an die preußische Finanz-
verwaltung zu leisten Diese Abgabe an Preußen kam allerdings in Fortfall,
als dieser Staat im Jahre 1854 mit dem Bau eines eigenen Steinsalzbergwerkes
bei Sigmaringen begann.

Ein anderes 'bemerkenswertes Kapitel des württembergischen Salzhandels
betrifft den Salzverkehr mit Bayern, der sich auf Grund von Salztausch-
verträgen in den Jahren 1819 bis etwa 1860 vollzog. Die Grundlage dieser
Verträge bildeten die wirtschaftlichen Erwägungen der Frachtersparnis, die zu
einer Zeit des Eisenbahnmangels von größter Bedeutung war. Bayern, das
seine Hanptsalinen im Süden zu liegen hatte, versorgte vertraglich die württem-
bergischen Gebiete des Donaukreises mit Salz, während umgekehrt Württemberg,
dessen Hanptsalinen im Norden lagen, die bayrische Pfalz mit Unterfranken im
Austausch mit Salz versah.

Einen guten Einblick gewinnen wir in diese Handelsbeziehungen aus dem
im Anhang mitgeteilten Salztanschvertrag vom 7. Juli 1821, der bisher nicht
veröffentlicht wurde und der sich im König!. Haus- und Staatsarchiv zu Stutt-
gart befindet.

Der Salz-Tauschvertrag zwischen Württemberg undBayern

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1827. II. außerord. Bei-
lagen-Heft, S. 130.

2)	Verhandlungen d. ivürtt. Kammer d. Abg., Jahr 1852/ II. Beil. Bd. S. 911.

Neumann, Salzbergbau und Salmenlvesen i» Württemberg.	3
        <pb n="38" />
        ﻿34

vom 31. Juli 1821 wurde am 1. Juli 1826 auf drei Jahre bis 1829 er-
neuert. Nach dem im Königl. Haus- und Staats-Archiv zu Stuttgart befindlichen
Originalvertrag weist derselbe gegen den Vorvertrag nur einige Aenderungen
auf, sodaß von einer vollständigen Wiedergabe des erneuerten Vertrages hier
abgesehen werden kann. Nach dem neuen Vertrag vom 1. Juli 1826 waren
die Salzlieferungen, die Bayern zu leisten hatte, wie folgt festgesetzt. Für das:

Etatsjahr 1826/27	25 000	Zentner

„	1827/28	25 000

„	1828/30	25 000	„

Diese 75 000 bayrischen Zentner entsprachen 90 000 Württembergischen
Zentnern, die von der Legstätte Memmingen abzuliefern waren. Aehnlich lieferte
Württemberg von seiner Saline Friedrichshall 90000 Württembergische Zentner
in drei Jahren an Bayern ab. Nach § 3 des erneuerten Vertrages hatte Bayern
ein „reines, weißes, trockenes, feinkörniges" und die Saline Friedrichshall ein
„grobkörniges" Salz anzuliefern. Im § 7 wurde es für eine Amtsobliegenheit
des Salzbeamten in Memmingen erklärt, das Salz denjenigen Fuhrleuten pflicht-
gemäß und gewissenhaft vorzuwiegen und zu verabfolgen, welche sich durch Lade-
anweisungen württembergischer Salzfaktoren hierzu ausweisen. Die Hauptver-
waltung der Salinengefälle in Stuttgart hatte dem bayrischen Salzamt in
Memmingen zu Anfang eines jeden Etatsjahres die für die Lieferung in Frage
komnienden Württembergischen Salzfaktorien anzuzeigen, wobei gleichzeitig der
Bedarf an Fässern anzugeben war. Anderseits hatte der Salz-Inspektor in Fried-
richshall Salz an diejenigen Schiffer auszuhändigen, welche hiermit von dem
bayrischen Salzamt zu Speyer durch Ladeanweisungen betraut waren. Für jede
Schiffsladung mußte ein besonderer Frachtbrief ausgefertigt werden. Am Ende
eines jeden Monats hatte die Salzinspektion von Friedrichshall an die bayrischen
General-Bergwerks- und Salinen-Administration zu München Nachricht darüber
gelangen zu lassen, welche Salzmengen zur Verladung gekommen waren. Ander-
seits stellte das Salzamt Speyer eine Quittung über die monatlich von Fried-
richshall empfangenen Salzmengen aus, der am Jahresschluß eine Hauptquittung
folgte, die bei der Hauptverwaltung der Salinen-Gefälle in Stuttgart eingereicht
wurde. Der § 15 und 16 des erneuerten Salz-Tauschvertrags brachte eine etwas
genauere Regelung des beiderseitigen Transitverkehrs und nachbarlichen Grenz-
verkehrs mit Salz. Die Königl. bayrische Regierung erklärte hier, daß sie
der Durchfuhr württembergischen Salzes durch folgende Gebietsteile kein Hinder-
nis bereiten wolle, lind zwar nach dem Wortlaut des Vertrages:

A.	unter Bestimmung einer mäßigen Transit-Abgabe in dem Falle, wenn
Württemberg Salzversendungen durch Rheinbayern nach andern Ländern
zu machen hat.

B.	Wegen der unbedeutenden Wegstrecke zollfrei:

a.	Von der württembergischen Faktorie Wangen nach Jsny, und umgekehrt,
über die bayrische Zollstation Standach und Siegenstein.

b.	Von der Faktorie Giengen über die bayrische Zollstation Bachhagel in die
nächstgelegenen Grenzorte des Oberamtes Neresheim.

e. Von der Faktorie Mergentheim über die bayrische Zollstation Nöttingen
in den württembergischen Ort Waldmannshofen.

Als Gegenleistung hatte Württemberg die Verpflichtung zu übernehmen, an
die vorstehend unter a und c genannten Grenzorte nur den „Selbstbedarf an
        <pb n="39" />
        ﻿35

Salz für die dortigen Unterthanen" zu liefern. Weiter hatte Württemberg zu
gestatten, daß das für die Bewohner der bayrischen Orte von Ammerdingen
und Röthingen bestimmte Salz zollfrei durch württembergisches Gebiet geführt
werden konnte. Der erneuerte Vertrag hatte am 10. Dezember 1825 zu
München und am 31. Januar 1826 zu Stuttgart seine.urkundliche Ausfertigung
erfahren. Vertreter für den „König!. Württembergischen Bergrat" war der
Oberfinanzrat v. Danzers; für Bayern hatte v. Wagner als General-Administrator
und Borstand der „König!, bayrischen General-Bergwerks- und Salinen-Admini-
stration" gezeichnet x).

Wie man ersieht, gewährten die Verträge weitgehende wirtschaftliche Zu-
geständnisse, deren genaue Jnnehaltung besonders mit Rücksicht auf die Zollgrenzen
verwaltungstechnisch nicht ohne Schwierigkeiten war. Staatlicherseits brauchten
allerdings kaum Mißgriffe befürchtet werden. Diese Salz-Tauschverträge erfuhren,
wie bemerkt, wiederholt eine Erneuerung. So hatte Bayern nach dem zwischen
der württembergischen Regierung geschlossenen Tauschvertrag, der vom 1. Juli
1844 bis 30. Juni 1850 abgeschossen worden war, von Günzbnrg und Mem-
mingen aus nach Oberschwaben etwa 28800 Zentner Kochsalz zu liefern, welche
gleiche Salzmenge wiederum die Saline Friedrichshall und Clemenshall an die
bayrischen Salzämter Speyer und Frankenthal abzuliefern hatten. In den letzten
Jahren des Vertrages lieferte auch die Saline zu Hall ein bestimmtes Quantum
Salz im Austausch nach Würzburg. Dieser Salztauschvertrag mit Bayern wurde
wiederholt erneuert, zuletzt für die Jahre 1864/67, wobei die Liefermenge auf
28 000 Zentner Kochsalz festgesetzt wurde. Da Bayern erklärte, eine Erneue-
rung des Vertrages nicht für zuträglich zu halten, so wurde ein neues Abkommen
nicht mehr getroffen. Für Württemberg war dieser Vorgang nicht von erheb-
lich schädigender Bedeutung. Der Fabrikationsumfang der württembergischen
Salinen wurde hierdurch überhaupt nicht berührt; es entstanden lediglich Mehr-
kosten für Frachten, welche hauptsächlich von den Salzniederlagen in Oberschwabcn
zu übernehmen und zu tragen waren. Da anderseits der Salzpreis staatlich
festgesetzt wurde, so entstand den Salzniederlagen ein Gewinnausfall. Mit der
zunehmenden Entwicklung und dem fortschreitenden Ausbau des Eisenbahnnetzes
in Bayern und Württemberg war in den 1860er Jahren der Zeitpunkt ge-
kommen, wo die grundlegenden Voraussetzungen für die beiderseitig geschlossenen
Salz-Tauschverträge von selbst in Fortfall kamen. Der kostspielige Frachtwagen
hatte diesen Salz-Tauschverträgen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung gesichert;
mit dem Aufkommen der Eisenbahn ging der Salztransport von der Landstraße
auf den Schienenweg über, der eine schnellere und doch billigere Beförderung
gewährleistete und so auch Gebiete wirtschaftlich näher brachte, die vorher wegen
zu hoher Frachtkosten sich fremd bleiben mußten. Fortan setzte im Salzhandel
beider Länder jene moderne Entwicklung und Bewegung ein, welche ohne Rück-
sicht auf die nachbarliche Lage im freien Wettbewerb der wirtschaftlichen Kräfte
ihre Handelserfolge sucht und findet* 2).

Wir kommen nun zu einer kurzen Darstellung des württembergischen Salz-
handels mit der Schweiz, der sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahr-

Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abgeord., Jahr 1852. II. Beil. Bd.

2) Verbandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1867. II. Beil. Bd. S. 420.

3 *
        <pb n="40" />
        ﻿36

Hunderts für die Entwicklung des Württembergischen Salinenwesens von der
größten Bedeutung erwies.

Der Salzhandel Württembergs mit der Schweiz mar in den ersten Jahr-
zehnten des vorigen Jahrhunderts von der weitgehendsten wirtschaftlichen Be-
deutung. In der Zeit von 1839 bis 1849, also in einem Jahrzehnt, hatten die
Württembergischen Salinen und Salzbergwerke an die Schweiz durchschnittlich im
Jahr 210000 Zentner Kochsalz zur Ablieferung gebracht, eine recht erhebliche
Menge. Allerdings hatte sich um diese Zeit das finanzielle Ergebnis des schwei-
zerischen Salzhandels für Württemberg gegenüber früheren Zeiten erheblich ver-
schlechtert. Schuld an dieser Tatsache war einmal die Konkurrenz der franzö-
sischen Salinen, anderseits auch die der Schweizersalinen selbst, welche sich um
diese Zeit zu entwickeln begannen. Bei Beginn des vertragsmäßigen Salzhandels
mit der Schweiz im Jahre 1824 erzielte Württemberg 2,05 fl. für den Zentner
Salz frei Lagerstätte; im Jahre 1847/48 war jedoch der Salzpreis im Durch-
schnitt auf 1,39 fl. gesunken. Diesen Preisfall hatte Württemberg allerdings
insofern mitverschuldet, als für die überaus starke Salzproduktion der württem-
bergischen Salinen und Salzbergwerke sozusagen um jeden Preis ein Absatz ge-
schaffen werden mußte, sollte nicht eine kritisch werdende lleberproduktion eintreten.
In welchem Umfange der Salzhandel Württembergs mit der Schweiz vor sich
ging, veranschaulicht nachstehende Uebersicht x):

Salz-Verkauf der K. wiirtt. Salinen nach der Schweiz.

Rechnungsjahr.	Säcke.	Fässer.	Verkaufswert.
1823—24		1 781	ft- '  22 232,36
1824—25	—	11 751	172 807,36
1825—26			20 882	308 135,38
18.26—27	—	20 453	294 686,11
1827—28	—	19 307	272 539,19
1828—29	—	19 950	281 806,45
1829—30	—	22 364	808 168,32
1830-31	—	23 356	326 495,05
1831—32	—	26 515	377 877,47
1832—33	—	23 561	327 057,59
1833—34		 /	25 391	354 388,40
1834—35	—	24 287	384 281,36
1835—36	—	29 045	402 660,24
1836—37	—	35 586	489 076,10
1837-38	—	31 297	421315,38
1838—39		 '	33 282	449 345,15
1839—40	—	30 944	419 420,55
1840—41				82 226	429 771,52
1841-42	—	32 146	432 009,43
1842-43	—	28 857	377 451,53
1843-44	—	29 018	353 622,36
1844-45	—	29 103	351 295,46
1845—46	—	30 710	360 838,00
1846—47	—	33 157	383 218,18
1847—48	1060	30 727	359 641,25

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abgeord., Jahr 1849. II. Beilag. Band
E. 181.
        <pb n="41" />
        ﻿Aus dieser Uebersicht geht hervor, daß das Faß etwa 700 Pfund Netto-
gewicht hatte. Die Preisgestaltung pro Faß frei den verschiedenen Lager-
stätten Schaffhausen, Brugg, Luzern, Ludwigshafen, Rheinau, Morgenthal nahm
folgenden Verlauf. Im Jahre 1824/25 war ein Faß Kochsalz zu 14,36 fl.,
1830/31 zu 14,00 fl., 1834/35 zu 13,46 fl., 1839/40 zu 13,34 fl., 1841/42
zu 13,26 fl., 1844/45 zu 12,4 fl. und 1847/48 zu 11 fl. 35 kr. zu haben. In
einem Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten war, wie schon bemerkt,
hiernach im Salzhandel mit der Schweiz ein stetig sinkender Salzpreis zu ver-
zeichnen gewesen.

Der Salzhandel nach der Schweiz vollzog sich auf der Grundlage von
Lieferungsverträgen, welche Württemberg mit den einzelnen schweizerischen Kan-
tonen abschloß. Von württembergischer Seite war für diesen Zweck der Hofrat
Herzog von Effingen, wohnhaft zu Aarau, als Geschäftsführer bestellt, dem eine
ebenso umsichtige, wie geschickte Behandlung der verschiedenen Vertragsabschlüsse
nachgerühmt wurde. Der Genannte hat dieses Geschäft für Württemberg vom
Beginn des Salzhandels nach der Schweiz an, im Jahre 1823, versehen. Daß
es sich hier zum Teil um recht bedeutende Salzlieferungen handelte, ergibt sich
aus der nachstehend mitgeteilten Uebersicht der von 1836—47 mit der Schweiz
abgeschlossenen Verträge*).

Verträge der Rgl. wiirtt. Salinen über Salzliesernngen an die Schweiz.

Kanton.	Beginn des			Ende des			Abzuliefernde Salz- menge per Jahr.				Ablieserungs-
	Vertrages.			Vertrages.			Mit Verpflich- tung.		Ohne Ver- pflichtung.		ort.
							Faß.	Zentner.	Faß.	Zentner.	
Aargau	1. Jan. 1836			31. Dez		1850	6500 45 500 4500			10 500	Brugg und Laufenburq
Thurgau	1.	„	1837	81.	„	1850	1100	7 700	200	1 400	Ludwiqshafen
St. Gallen	1.	„	1837	31.	„	1848	2400	16 800	400	2 800	Ludwiashafen
Solothurn	I.		1841	31.		1850	—	10 000	—	5 000	Olten
Freiburg	1.	"	1841	81.	"	1850	—	10 000	—	10 000	Estaveyer oder Moral
Bern	1.		1843	31.		1852	—	35 000	—	20 000	Morqenthal
Uri und Zug	I.		1843	81.	u	1850	500	3 500	400	2 800	Sch aff Hausen
Schaffhausen	I.	„	1843	31.	„	1851	500	3 500	400	2 800	Schasfhausen
Schwyz  Unterwalden, ob	1.	"	1844	31.	"	1851	800	5 600	800	2100	Schaffhausen
dem Wald	1.		1844	81.	„	1850	800	2 100	200	1400	Luzern
Luzern	1.		1845	31.		1854	2700	18 900	1000	7 000	Brugg
Glarus	1.		1845	81.		1852	400	2 800	100	700	Viaesche
Zürich  Unterwalden,	I.	»	1846	31.	»	1853	—	40 000	—	10 000	Rheinau
nid dein Wald	1.	„	1847	31.	„	1851	300	2100	300	2100	Brugg

Der Umfang des Württembergischen Salzhandels mit den schweizerischen
Kantonen von den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts bis über die Mitte
desselben hinaus wird am deutlichsten durch die Tatsache illustriert, daß in dem
Kvnigl. Haus- und Staats-Archiv zu Stuttgart sich nicht weniger als 64 Han-
delsverträge befinden, welche Württemberg mit den verschiedenen Kantonen der

1) Verhandlungen d. württ. Kammer der Abgeord., Jahr 1849. II. Beil. Bd.
S. 180.
        <pb n="42" />
        ﻿38

Schweiz zum Abschluß gebracht hat. Es würde über den Rahmen vorliegender
Schrift weit hinausgehen, hier auch nur einen Teil dieser Verträge im Original
wiederzugeben. Es ist dies um so weniger notwendig, als Form und Inhalt
dieser Verträge in den Hauptpunkten eine völlige Uebereinstimmung zeigt, sodaß
wir uns darauf beschränken können, hier nur einen dieser schweizerischen Ver-
träge als typisch für alle andern bekanntzugeben. Von diesen übrigens bisher
unveröffentlichten schweizerischen Salzlieferungsverträgen wählen wir den im
König!. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart befindlichen ersten, mit dem Kanton
Bern abgeschlossenen Vertrag, der folgenden Inhalt zeigt. Als Hauptpunkte seien
erwähnt: Der mit einer sechsjährigen Dauer abgeschlossene Vertrag sah eine
jährliche Lieferung von 8000 Faß Württemberger Salz in guter, weißer und
trockener Qualität vor. Mit der Lieferung dieses Salzes wurde in der Haupt-
sache die Königl. Saline Schwenningen betraut. Die Jahreslieferung sollte in
vier Teillieferungen erfolgen und zwar jeweils in den ersten Tagen eines be-
ginnenden Quartals. Am Ende eines jeden Quartals leistete dann Bern für
das gelieferte Salz Zahlung an die Württembergische Salz-Handlungsdirektion.
Württemberg verpflichtete sich, während der Vertragsdauer das für Bern be-
stimmte Salz mit keinem Zoll und keiner sonstigen Abgabe zu belasten, umgekehrt
übernahm Bern die Lasten etwaiger Schweizerzölle oder badischer Rheinzölle.
Sofern im Winter die Rheinschiffahrt ruhte, mußte sich Bern eine zeitliche Ver-
schiebung in der fälligen Quartalslieferung gefallen lassen. Vor dem sechsjährigen
Ablauf des Vertrages hatte eine halbjährige Kündigung zu erfolgen, andernfalls
lief der Vertrag auf ein Jahr unter den gleichen Bedingungen weiter. Württem-
berg hatte das Salz frachtfrei und spesenfrei bis Brugg zu liefern.

Der vorgenannte Vertrag erhielt am 7. Januar 1824 vom „Königlich
Württembergischen Finanz-Ministerium" seine Zustimmung, nachdem der Vertrag
schon vorher am 15. Dezember 1823 von dem „Großen souveränen Rath" der
Republik Bern genehmigt worden war.

In einem erneut am 3. März 1830 zwischen Württemberg und der Re-
publik Bern abgeschlossenen Salzlieferungsvertrag, welcher bei zwölfjähriger
Dauer eine alljährliche Lieferung von 50 000 württ. Zentner Salz vorsah,
wurde als Ablieferungsort Murgenthal bestimmt. In dem letzten, am 1. Januar
1853 bis Ende Dezember 1856 abgeschlossenen Salzlieferungsvertrag, der außer
den veränderten Preisen nicht erhebliche Abweichungen von früheren Verträgen
bringt, machte der Kanton Bern jedoch eine beachtenswerte Einschränkung. Der
Art. 10 des Vertrages bestimmte nämlich:

„Die Regierung des Kantons Bern behält sich vor, auf den Fall hin, als
„während der Dauer des gegenwärtigen Vertrages innerhalb der Grenzen ihres
„Gebiets Salz gefunden und produziert, oder daß Hochdieselbe Eigenthümerin
„einer Saline werden sollte, sodann denselben aufgeben oder aber das darin be-
„stimmte Quantum nach Gutfinden vermindern zu können."

Dieser Fall scheint jedoch nicht eingetreten zu sein. Zu bemerken ist noch,
daß einzelne Kantone, wie Zürich und Glarus, sich vertragsmäßig das Recht
sicherten, nach Fertigstellung des Schachtes zu Rottenmünster von dort Steinsalz
zu festgesetzten Preisen zu beziehen. In diesem Sinne erhob der Kanton Zürich
Anspruch auf eine Liefermenge von 50 000 Zentnern, während sich der Kanton
Glarus für die abzunehmende Menge vollständig freie Hand ließ. Mit dem
Kanton St. Gallen befand man sich um das Jahr 1849 in Unterhandlungen
        <pb n="43" />
        ﻿39

wegen eines neuen Vertrages. Aehnliche Salzlieferungsverträge wie mit der
Schweiz, hatte Württemberg auch mit Preußen und Nassau abgeschlossen. Aber
auch bei diesen letzten beiden Verträgen wird der geringe Nutzen finanzieller
Art beklagt, der sich hierbei für die Württembergische Staatskasse ergab. Mit
Recht betonte im Jahre 1849 der damalige Referent für das Salinenwesen,
der Abg. Schweickhardt, in der württ. Kammer, daß diese beiden Verträge mit
Preußen und Nassau überflüssig werden, sobald einmal die Verkehrsschranken im
Innern Deutschlands beseitigt und so den Württembergischen Salinen ihr natür-
liches Handelsgebiet eingeräumt sein würde. Bemerkt sei noch, daß die mit Preu-
ße n abgeschlossenen Salzlieferungsverträge im Jahre 1848 ihr Ende erreichten,
ohne erneuert zu werden. Aehnlich war die Sachlage mit den Lieferungsver-
trägen der freien Reichsstadt Frankfurt am Main, die im Jahre 1849 abgelau-
fen waren.

Wie aus der oben gegebenen Uebersicht der schweizerischen Salzlieferungs-
verträge zu ersehen ist, erreichte ein großer Teil der Verträge in den Jahren
1850 und 1851 sein Ende. Da naturgemäß eine Erneuerung derselben außer-
ordentlich im finanzwirtschaftlichen Interesse der Württembergischen Staatssalinen
wünschenswert war, so ließ es die Regierung an geeigneten Schritten nicht fehlen.
Allein diese Erneuerung der Verträge, die zudem nur eine vorherrschend kurz-
fristige war, konnte in den meisten Fällen nur mit finanziellen Opfern seitens
der Regierung erreicht werden. Zwei ehemals bedeutende Abnehmer, die Kan-
tone Aargau und Solothurn, konnten überhaupt nicht für die vertragsmäßige
Abnahme des Salzes wiedergewonnen werden. Der Kanton Schaffhausen konnte
zum Abschluß eines neuen Vertrages nur dadurch geneigt gemacht werden, daß
der frühere, für Württemberg günstigere Vertrag in seiner Dauer um ein Jahr
verkürzt wurde. Die sich immer mehr entwickelnde Konkurrenz der ausländischen
Salinen, insbesondere der schweizerischen selbst, gestaltete die wirtschaftliche Lage
der württembergischen Staatssalinen auf dem schweizerischen Markt von Jahr zu
Jahr ungünstiger. Wir lassen hier die neuen Salzverträge mit den schiveizeri-
fchen Kantonen, soweit der württembergischen Regierung ein Abschluß mögliche
wurde, in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfange folgen ]) :

Kanton.

Thurgau

Unterwalden nid
dem Wald

Uri

Zug

Schaffhausen

Der Abschluß
mäßigter Preise,
lieferungsverträgen

Beginn des Vertrages.	Ende des Vertrages.	Jährliche Lieferung.		
1. Januar 1851	31. Dez. 1852	700 Fässer	(zu 650 Pfd.) mit Verpflichtg.	
1. Januar 1853	31. Dez. 1858	1200 „	mit	
		200 „	ohne	
1. Januar 1851	81. Dez. 1856	250	„	mit	
		250	„	ohne	
1. Januar 1851	31. Dez. 1854	1000 Ztr.	mit	„
		1000 „	ohne	„
1. Januar 1851	31. Dez. 1858	350 Fässer	mit	„
		200 „	ohne	„
1. Januar 1851	31. Dez. 1860	600 ,.	mit	„
		400 , „	ohne	„

aller dieser Verträge war nur möglich durch Gewährung er-
Obwohl sich die Schwierigkeiten für den Abschluß von Salz-
mit der Schweiz immer mehr häuften, besonders hervorge-

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1852. II. Beilag. Bd. S. 311.
        <pb n="44" />
        ﻿40

rufen durch die außerordentlich entwickelte Konkurrenzfähigkeit der schweizerifchen
Salinen, so gelang es der Württembergischen Regierung in den 60er Jahren
des vorigen Jahrhunderts dennoch, nicht nur einen Teil der alten Salzverträge
zu erneuern, sondern auch einzelne von dem Württembergischen Salzbezug abge-
kommene Kantone für den Abschluß ganz neuer Verträge zu gewinnen. Welchen
Umfang dieses Vertragsverhältnis mit der Schweiz um die genannte Zeit hatte,

ist aus nachfolgender Uebersicht zu entnehmen *). Kanton.	Jährliche Salzlieferung.				Vertragsdauer.
Zürich	40 000 Ztr.	mit	Obligo	31. Dez. 1865
	10 000 „	ohne	„	„
St. Gallen	11 700	„	mit	„	31. Dez. 1863
„	5 200	„	ohne	„	„
Thurgau	6175	„	mit	„	31. Dez. 1865
„	1 300	„	ohne	„	
Schwyz	3 575	„	mit	„	31. Dez. 1864
„	1 950	„	ohne	„	„
Glarus	3 250	„	mit	„	31. Dez. 1864
	650	„	ohne		„
Zug	2 275	„	mit	„	31. Dez. 1763
«	1 300	„	ohne		"

Der Gesamtmenge nach ergaben sich jährlich 66 975 Ztr. Salz mit Obligo
und 20400 Ztr. Salz ohne Obligo für die Schweiz, eine Liefermenge, die im-
merhin als ein beachtenswerter Wirtschastsfaktor für die Württembergischen Sali-
nen anzusehen war. Die praktische Erledigung dieser schweizerischen Lieferungs-
verträge war allein und ausschließlich der Saline „Wilhelmshall" übertragen,
die sich aus den beiden Einzelsalinen zu Schwenningen und zu Rottenmünster
zusammensetzte. Ende der 1860er Jahre begann jedoch der württembergische
Salzhandel mit der Schweiz jede größere Bedeutung zu verlieren. Die alten,
anfangs nur im kleinen Umfange betriebenen schweizerischen Salinen, wie die
Salinen zu Bese im Kanton Waadt oder die Saline Schweizerhalle im Kanton
Basel-Land, waren wirtschaftlich emporgekommen und traten nun mit dem würt-
tembergischen Salz in einen starken Wettbewerb, dessen Ausgang nicht zweifelhaft
sein konnte. Die zwei wirtschaftlich so wichtigen Faktoren Zoll und Fracht ent-
schieden bald zugunsten der schweizerischen Salinen, sodaß das württembergische
Salz mehr und mehr von dem schweizerischen Markt verdrängt wurde. Auch in
der Gegenwart ist hier keine Aenderung eingetreten.

Haben wir im Vorstehenden hauptsächlich den äußeren Salzhandel Würt-
tembergs mit Bayern und der Schweiz zur Darstellung gebracht, so kommen wir
nunmehr zur Erörterung der Organisation des eigentlichen w ü r t t e m b e r g i-
s ch e n Salzhandels in neuerer Zeit.

Der Handel mit Viehsalz fand in Württemberg durch die „Verfügung, den
Verkauf des Vieh-Salzes betreffend" vom 26. März 1824 seine erste gesetzliche
Regelung ä). Zweck und Gegenstand dieser durch ein höchstes Dekret vom 7. März
1824 eingeleiteten Verfügung war, die Viehzucht des Landes durch eine erleich-
terte Abgabe von Viehsalz zu heben, wobei man insbesondere an entfernter lie-
gende Gegenden des Königreichs dachte, wo sich die Landwirtschaft bis dahin

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1862. II. Beilag. Bd.
Seite 1474.

2)	Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze 1848. Tübingen. Band 16. II. Ab-
teilung, S. 487/8.
        <pb n="45" />
        ﻿41

nur schwer des Viehsalzes bedienen konnte, das nun durch geeignete Maßnah-
men diesen Gegenden zugeführt werden sollte. Die Verfügung vom 26. Marz
1824 ordnete eine für das ganze Land gleichmäßig festgesetzte Preisstellung für
Viehsalz an, welches bis auf weiteres von den Königl. Salinen zu Hall, Friedrichs-
hall, Clemenshall, Schwenningen und Sulz zum Preise von 2 fl. 30 kr. für den
Zentner abzugeben war. Die von den Salinen gestellten Fässer unterlagen
einer besonderen Berechnung. Mindestabgabe war 1 Ztr. Viehsalz. Gleichzeitig
wurde der Preis für 1 Pfund Viehsalz ans 11/2 Kreuzer festgesetzt. Das Vieh-
salz wurde zu diesem Preis jedoch nur an solche Personen abgegeben, die als
Viehhalter bekannt waren und war diese berufliche Stellung durch ein obrigkeit-
liches Zeugnis zu belegen. Die so festgelegten Preise waren jedoch nur Grund-
preise, zu welchen noch die Verpackungskosten, der Fuhrlvhn und eine Speditions-
gebühr hinzutraten, sofern der Käufer nicht das Viehsalz auf seine Kosten von
der Saline unmittelbar bezog. Aber auch für diese Nebenkosten suchte man eine
gesetzliche Grundlage nach folgendem Verfahren zu schaffen. Zn diesem Zweck
hatte der Salz-Inspektor an die „Haupt-Verwaltung der Salinen-Gefälle" in
Stuttgart Nachricht zu geben, welche Saline sich zu der Lieferung des benötig-
ten Viehsalzes bereit erklärt hatte. Die Haupt-Verwaltung berechnete dann die
Kosten für Verpackung, Fuhrlohn und Spedition und teilte hierauf die sich er-
gebenden Nebenkosten brieflich dem betreffenden Salzfaktor mit. Dieser legte
das ihm zugegangene Schreiben der Haupt-Verwaltung dem zuständigen Ober-
amt vor, welches alsdann die neben dem satzungsgemäßen Preis von 2 fl. 30 kr.
für den Zentner Viehsalz zu zahlenden Nebenkosten öffentlich bekannt machte.
Für seine Mühewaltung erhielt der Salzfaktor dieselbe Provision wie bei dem
Kochsalz. Diese Provision fand bei der Preisberechnung des Salzes keine Be-
rücksichtigung. In übrigen lag der Verkauf des Viehsalzes in den Händen der
amtlich bestellten Salzverschleißer. In diesem Fall trat zu den, Faktoriepreis
noch ein Zuschlag für Fuhrlohn vom Faktorieplatz bis zum Wohnort des Ver-
schleißers, einschließlich der dem Salzverschleißer zustehenden Verkaufsprovision.
Der so ermittelte Viehsalzpreis war alsdann von der zuständigen Ortsbehörde
amtlich bekannt zu geben, sodaß eine willkürliche Preiserhöhung oder Preisän-
dernng ausgeschlossen war. In letzterer Hinsicht wurde dem Salzverschleißer vom
Oberamt eine besondere Verpflichtung zur Jnnehaltung der amtlich bekanntgege-
benen Preise auferlegt. Weitere Besonderheiten sind aus dieser Verfügung vom
26. März 1824, betr. den Viehsalzverkanf, nicht hervorzuheben.

Uni dem Absatz von gemahlenem Steinsalz im Lande eine weitere Aus-
dehnnng zu geben, ordnete eine Verfügung vom 30. Oktober 1830, betr. den
Verkauf gemahlenen Steinsalzes an, daß fortan der Preis für dieses Salz 2 kr.
das Pfund zu betragen habe *). Gleichzeitig ging den Oberämtern vom Kgl. Bergrat
die Aufforderung zu, schätzungsweise den voraussichtlichen Salzbedarf anzugeben,
damit hiernach die einzelnen Salzfaktorien mit den nötigen Salzmeugen versehen
werden konnten. Eine Bekanntmachung des Kgl. Bergrats vom 6. April 1832
regelte den Gewichtsinhalt der Kochsalz-Fässer. Es wurde hiernach das Brutto-
gewicht des Fasses mit Kochsalz auf 656 Pfund festgesetzt, wobei für das leere
Faß als feststehende Durchschnitts-Tara ein Gewicht von 50 Pfund, daneben ein

1) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze 1849. Tübingen. Band 16. II. Ab-
teilung, Seite 620.
        <pb n="46" />
        ﻿42

Gutgewicht von 6 Pfund angenommen wurde. In Berücksichtigung dieser 56
Pfund Tara kamen also rund 600 Pfund Nettogewicht zur Berechnung. Hatte
das Salz während der Verfrachtung etwa durch Eintrocknen ein Mindergewicht
erfahren, so war dieses nur dann zu ersetzen, wenn es mehr als 72% auf 100
betrug. Anderseits brauchte jedoch kein etwa vorhandenes Uebergewicht bezahlt zu
werden.

Durch eine Verfügung des Kgl. Finanz-Ministeriums vom 30. Dezember
1833, betr. den Salzverkauf, wurde der Einzelpreis für Kochsalz auf 3 kr. das
Pfund herabgesetzt, während für ungemahlenes Steinsalz der Preis von 1 Va kr.
das Pfund bestehen blieb. Ein Erlaß des Kgl. Bergrats vom 31. Januar 1834
an die Kgl. Salz-Faktorien hob die Bestimmung auf, daß das Salz an Private
nur faßweise abgegeben werden durfte, vielmehr konnte die Abgabe in der Folge
auch zentnerweise erfolgen J).

Der schon in den 1820 er und 1830 er Jahren in der Württembergischen
Landwirtschaft in nicht unerheblichem Maße angewendeten Salzdüngung suchte eine
Verfügung des Kgl. Finanz-Ministeriums vom 14. September 1836, betr. den
Dungfalz-Verkauf, eine noch größere Ausdehnung zu geben1 2). Bis dahin hatte
die Abgabe solchen Dungsalzes nur auf den Salinen selbst stattgefunden, sodaß
die von den Salinen entfernt liegende Landwirtschaft infolge des zu kostspieligen
Transportes von diesem Dungsalz keinen Gebrauch machen konnte. .Wollte man
daher die Vorteile der Salzdüngung auch den bisher unbeteiligten Landwirten
zugute kommen lassen, so mußte zur Errichtung von Dungsalz-Niederlagen im
Lande geschritten werden. In diesem Sinne traf die vorerwähnte Verfügung
Anordnungen. Für den Dungsalz-Verkauf waren besondere Personen zu ver-
pflichten. Zur Abgabe von Dungsalz waren nicht sämtliche Salinen berechtigt,
sondern es wurden hierzu die Kgl. Salinen zu Hall, Friedrichshall nebst Cle-
menshall und Wilhelmshall bestimmt. Auf den genannten Salinen war das
Dungsalz zu dem gleichen Preise von 50 kr. pr. Zentner gegen Barzahlung
abzugeben. Die Denaturierung des Dungsalzes wurde auf der Saline bis zu
10 Prozent des Salzgemenges vorgenommen. Die Verfügung ordnete dann
weiter an, daß auf der Dungsalz-Niederlage abermals eine Vermengung mit
anderen Düngnngsinitteln vorzunehmen &gt;var. Für diese weitere 'Vermengung
wurde bestimmt, daß auf einen von der Saline bezogenen Zentner Dungsalz
fünf Zentner andere Düngungsmittel beizumengen waren. Der Salzdünger sollte
nach diesem Verhältnis auf 100 Pfund im Höchstfall 15 Prozent Kochsalz ent-
halten. Die Salzverschleißer waren verpflichtet, auf die Jnnehaltung dieses Pro-
zentverhältnisses genau Obacht zu geben, da sie sonst für jeden mit einem höhe-
ren Salzgehalt abgegebenen Zentner einer Konventionalstrafe von 5 Gulden ver-
stelen. Mit dem Amt eines Dungsalz-Berschleißers sollten nach Möglichkeit Land-
wirte betraut werden. Wer einen solchen Dungsalz-Verkauf zu erlangen wünschte,
der hatte von dem Gemeinderat ein Zeugnis über Ruf und Vermögen und von
dem Oberamt ein solches über die Befähigung bei der nächstgelegenen Salineu-
Verwaltung beizubringen. Die Anstellung, welche vierteljährlich kündbar war,
erfolgte von der Salinen-Verwaltung unter Bericht an den Kgl. Bergrat, Stutt-

1)	Reiflicher, Sammlung der württ. Gesetze 1848. Tübingen. Band 16. II. Ab-
teilung, Seite 646. 708.

2)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848. Band 16. II. Ab-
teilung, Seite 800.
        <pb n="47" />
        ﻿43

gart. Nach der Verfügung vom 14. September 1836 war in jedem Oberamt
die Errichtung einer Salzdüuger-Niederlage geplant. Sofern sich jedoch ein
größerer Bedarf geltend machte, konnte die Errichtung weiterer Niederlagen be-
wirkt werden.

Zu erwähnen ist, daß diejenigen, welche mit dem Amte eines Salz-Fak-
tors betraut wurden, hierfür an den Staat eine Tax- und Stempelgebühr zu
leisten hatten. Diese Abgabe war nach der Stempel- und Tax-Ordnung vom
14. November 1808 wie folgt festgesetzt. Es hatte zu entrichten ein Salz-Faktor
erster Klasse, sofern er keine feste Besoldung bezog, eine Taxe von 12 Gulden
und eine Stempelgebühr von 45 Kreuzern; ein Salz-Faktor zweiter Klasse eine
Taxe von 6 Gulden nebst 24 Kreuzern Stempel und ein Salz-Faktor dritter
Klasse eine Taxe von 3 Gulden nebst 12 kr. Stempelgebühr. Einige der Salz-
Faktoren führten ihr Geschäft auf großkapitalistischer Grundlage. In diesem
Sinne ist aus den 1830er Jahren der Salz-Faktor Keller in Cannstatt zu nen-
nen, der gelegentlich einer vom Staate ausgeschriebenen Submission durch Mini-
sterialdekret vom 21. Juli 1830 den gesamten Steinsalz-Verkauf im Lande über-
tragen erhielt !).

In Ulm unterhielt die Württembergische Regierung in den vierziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts eine amtliche Verkaufsstelle für Salz, welche von
einem pensionierten Beamten verwaltet wurde. Zu den Obliegenheiten dieser
Verkaufsstelle gehörte auch die Ueberwachung des Salzhandels im dortigen Ober-
land, welches zu jener Zeit von den Salinen Bayerns mit Salz aus Grund
eines Salzaustauschvertrages versorgt wurde. Die bayerische Salzverwaltungs-
stelle hatte ihren Sitz zu Günzburg. Die Ueberwachung dieses volkswirtschaftlich
interessanten Tauschhandels versah die amtliche Württembergische Verkaufsstelle
in Ulm. Der Verwalter derselben bezog von dem Salzverkauf eine Provision,
welche ihrer Höhe wegen von der Finanz-Kommission im Jahre 1849 bean-
standet wurde. Die Kammer unterbreitete daher der Regierung den Antrag,
die Salz-Verwaltung in Ulm aufzuheben und diese einem soliden Kaufmann ge-
gen eine mäßige Provision zu übertragen. Die Regierung wies die Notwendig-
keit einer besonderen staatlichen Salz-Verwaltung in Ulm nach, setzte aber im
übrigen die Provision des Verwalters angemessen herab * 2).

An dieser Stelle sei auch daraus hingewiesen, daß in den 1860 er Jah-
ren Baden für das Recht des Salzverkaufs in den in seinem Gebiet liegenden
Württembergischen Exklaven, wie z. B. das Gebiet des Hohentwiel, eine Ab-
gabe von 32 Gulden jährlich an Württemberg zahlte. Infolge Aufhebung
des Salz Monopols am 1. Januar 1868 kam diese Abgabe jedoch in
Fortfall.

Damit sind &gt;vir an einen Zeitpunkt gelangt, der die Aufhebung des sechs
Jahrzehnte währenden staatlichen Salzhandelsmonopols in Württemberg brachte.
In der am 4. Juni 1867 zwischen dem Norddeutschen Bund einerseits und den
Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen anderseits geschlossenen Kon-
vention, welche die Fortsetzung des Zollvereins sicherstellte, wurde auch die Ein-
führung einer gemeinsamen Salz- und Tabaksteuer beschlossen. Die Durchfüh-
rung dieser Steuern setzte die Beseitigung eines etwa bestehenden Salzmonopols

1l Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1838. I. Beil. Heft S. 228.

2) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1849. II. Beil. Bd. S. 183.
        <pb n="48" />
        ﻿—	44 —

voraus. Es mußte daher in allen denjenigen Staaten, welche ein Salzmonopol
besaßen, die Aufhebung desselben erfolgen.

Betrachtet man rückblickend die Ergebnisse des Württembergischen Salzhan-
delsmonopols in der langen Dauer seines Bestehens, so darf wohl gesagt wer-
den, daß das Handelsmonopol volkswirtschaftlich seinen Zweck erfüllt hat und
zwar sowohl als Finanzquelle des Staates, wie auch als Förderer landwirt-
schaftlicher und industrieller Interessen. Die der Landwirtschaft und der Industrie
gewährten billigen Salzpreise bezeugen das.

Aus den letzten Jahrzehnten ist bezüglich der Organisation des Salzhandels
nichts besonderes Charakteristisches zu berichten, als daß er sich nach modernen
kaufmännischen Grundsätzen regelte. Wir geben nunmehr über den Salzhandel
Württembergs nachstehend einige statistische Uebersichten:

(S. die Tabelle auf S. 45.)

Allgemein ist aus der vorstehenden Uebersicht zu entnehmen, daß der Handel
mit Steinsalz weitaus die bedeutendste Stellung einnimmt. Für den Absatz würt-
tembergischen Kochsalzes kommt Württemberg selbst in erster Linie in Frage.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich hier eine stete Zunahme im Absatz
gezeigt. Die nächstbedeutenden Abnehmer württembergischen Kochsalzes sind
Preußen, wo wieder das Rheinland am stärksten Württembcrger Kochsalz bezieht,
nach Preußen folgt dann Bayern. Das Großherzogtnm Hessen steht nach der
preußischen Provinz Hessen-Nassau an vierter Stelle. Anders der Absatz von
Steinsalz. Hier steht Preußen als Abnehmer des württembergischen Steinsalzes
mit durchschnittlich jährlich 1^/2 Millionen Doppelzentner weitaus an erster Stelle.
Hierbei ist die Rheinprovinz allein mit durchschnittlich 1 Million Doppelzentner
Steinsalz jährlich beteiligt, während der Rest in der Hauptsache auf die preußische
Provinz Hessen-Nassau entfällt. Auch Bayern bezieht wesentlich mehr Steinsalz
von Württemberg als dieses selbst verbraucht. In den letzten Jahren ist das
Großherzogtum Baden zu einem bedeutenden.Abnehmer des württembergischen
Steinsalzes aufgerückt. Einer der Hauptabnehmer dürfte hier in der chemischen
Großindustrie Badens zu Mannheim zu suchen sein. Für die Steinsalzausfuhr
Württembergs kommen hauptsächlich zwei Länder in Frage, Niederland und Bel-
gien, die in den letzten Jahren durchschnittlich 30 000 t bezogen. Abnehmer
sind auch hier fast ausschließlich chemische Fabriken, die übrigens teilweise schon
seit vielen Jahrzehnten ihren Bedarf in Württemberg von dem Steinsalz-Berg-
werk Friedrichshall decken. Die Hauptursache dieses Bezugs liegt wohl in der
sehr billigen Wasserfracht, da diese holländischen und belgischen Abnehmer das
Steinsalz fast ausschließlich unter Benutzung der Neckar- und Rheinschiffahrt
beziehen.

Auch aus der beifolgenden „Statistik des Güter-Austausches zwischen dem
Eisenbahnverkehrsbezirk 35 (Königreich Württemberg) und den übrigen deutschen
und ausländischen Verkehrsbczirken" läßt sich die erhebliche Entwicklung der
württembergischen Salz-Ausfuhr entnehmen. Dagegen ist die Salz-Einfuhr nach
Württemberg, wenn sich auch eine steigende Tendenz bemerkbar macht, unerheblich.

(S. die Tabelle auf S. 46.)

Von größter wirtschaftlicher Bedeutung für den Steinsalzhandel Württem-
bergs ist der Frachtweg auf Neckar und Rhein, worauf wir schon bei der Salz-
ausfuhr nach Belgien und Holland hinwiesen. Der von Württemberg geplante
Ausbau des Neckars zu einer erweiterten Wasserstraße würde diese Bedeutung
        <pb n="49" />
        ﻿—	45

Württembergs salz-Absah im Deutschen Reich

u) Zu Speisezwecken, b) Zu anderen Zwecken.

Ö	1	In Preußen; darunter								•JD.S	i »
arr  "ö  §	Z §	In Preußen zusammen.	KZ.	Hessen-  Nassau.	1 pl  1 H	ff	«i  N	N	s »	«I	
1884	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz
a.	104 862	83 723	199	2 720	30 641	160	27 743	9	1 127	47	
b.	97 014	282 979	—	20 826	261 871	282	277 785	146 511	35 806	21 163	
1885											
a.	100 601	33 680	1674	8 821	23 042	142	26 843	4	445	38	
b.  1886	106 825	341 238	—	8 891	332 102	245	314 247	121 672	42 078	10 750	—
a.	110 782	33 349	1262	8 392	23 541	152	38 157	1026	798	5 883	
b.	123 018	487 544	—	103 958	333 329	257	311 704	115 893	42 436	79 566	
1887											
a.	111006	31 120	972	3 517	26 482	148	46 480	6 232	2 203	14 034	1253
b.	163 181	526 499				144 841	381 425	233	267 429	128 613	47 235	30 568	149
1888											
a.	118 301	58 685	835	7 141	50 033	658	59 904	10 206	3 808	12 084	295
b.	131 856	568 586	1600	186 391	369 269	1326	219 086	139 043	44 845	33 085	515
1889											
a.	115 418	50 213	1093	6 864	41 883	346	52 717	9 326	3156	19 592	1008
b.	117 001	708 417	3640	204 591	499 503	683	201 480	139 618	41 625	31 579	218
1890											
a.	112 950	64 423	5224	11 640	47 256	190	59 103	9 786	7 048	1 579	7
b.	126 862	685 612	5223	229 807	450 157	385	212 260	122 918	39 855	35 601	
1891											
a.	114422	52 200	2935	7 541	41 530	184	59 322	12 342	8 814	630	19
b.	194 269	791 755	3507	247 071	540 588	490	224 200	159 998	42 156	35 412	
1892											
a.	115 446	57 736	1598	6 003	49 942	185	51 712	13169	11 480	655	19
b.	118 630	849 166	57	218 468	629 878	870	236 646	207 838	55 376	34 298	
1893											
a.	114 204	59 745	2056	5 732	51 786	146	51 360	14 710	11735	166	15
b.	119176	847 999	1377	167 381	678 869	372	237 874	201 507	53 135	35 395	443
1894											
a.	118197	66 244	4744	7 770	53 525	167	57 053	12 729	11905	190	2
b.	112 703	909 714	3153	185 001	721 232	328	222 578	192 335	61 667	26 749	
1895											
a.	118 071	61 147	2246	12 064	46 880	1	54 626	13 845	12 006	165	34
b.	111097	882 390	5015	235 057	642 269	49	214 357	202 652	70 143	16 362	
1896											
a.	121479	60 859	2452	11 787	46 606	—	61 256	11947	12 554	203	13
b.	113137	1 175 966	10 863	289 633	875 470	—	249 395	211 965	78 513	34 918	
1897											
a.	113 920	107 570	15 423	16 483	75 689	—	60 955	10 303	12 697	47	8055
b.	109 697	1 449 896	17 568	335 983	1 085 211	—	278 712	192 238	80 519	36 578	844
1898											
a.	113 752	107 658	9829	17 300	80 484	—	66 490	12 779	113 829	76	5163
b.	105 637	1 533 682	16 810	287 597	1 211 526	—	284 117	193 734	;83 411	34 142	936
1899											
a.	131 973	113 956	10 305	13 590	90 046	—	60 238	11 600	13 364	7 607	4175
b.  1900	115 713	1 276 010	29 715	372 092	874 202	1	326166	190 802	80 600	40 635	1424
a.	137 047	122 959	13 866	14 143	94 942		56 883	11333	10 162	44	565
b.	112 750	! 165126	24 682	342 085	798 255	50	340 268	183 059	71 343	34 087	5896
        <pb n="50" />
        ﻿46

Württembergs Zalz-Absatz im Deutschen Reich 1 2).

a) Zu Speisezwecken. b) Zu anderen Zwecken.

(5T  ©	iü  L?	In Preußen; darunter					«!  K	AZ  R	iQ&gt;	u g  ©'S  sM	|I
		In Preußen zusammen.	ZA	Hessen-  Nassau.	Rhein-  land.	2!»  ä&gt; o					
1901	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz
a.	142 214	92 244	3 907	17 559	70 771	—	67 755	11 230	18 930	23	425
b.	114 302	1 656 077	25 481	414 549	1 215 885	100	337 558	182 419	61 048	32 419	467
1902											
a.	145 445	78 690	2 184	20 158	56 369	—	67 732	12 784	17 496	36	6
b.	121 368	1 388 078	15 208	450 465	922 121	—	398 819	176 252	63 881	35 489	214
1903											
a.	146 563	83 160	2 336	18 511	62 306	—	70 789	13 329	15 116	50	17
b.	151 551	1 535184	9 681	510 906	1 014 514	—	420 455	163 038	56 894	36 645	199
1904											
a.	142 286	84 424	1 778	19 469	68 082	—	67 852	13 561	16 825	36	16
b.	261 993	1 587 962	9 805	493 177	1 084 928	—	439 272	172 227	53 554	33 956	199
1905											
a.	150 877	88 387	823	23 492	64 062	—	69 036	12 936	17 835	47	22
b.	238 462	1 751 980	11 067	539 109	1 201 614	—	486 550	207 759	65 120	34 607	48
1906											
a.	152 380	90125	2 281	25 790	62 031	—	71 516	12 530	19111	50	8
b.	233 870	1 608 939	12 264	538 075	1 058 600	—	522 156	236 680	72 087	37 386	370
1907											
a.	158 192	62 087	1492	24 763	35 732	—	76 010	13 124	16 970	16	9
b.	199 031	1 668 918	13 410	573 975	1 081 523	—	533 691	223 188	79 551	40 745	497
1908											
a.	154 731	59 269	2 098	25 432	31 504	—	75 822	12 287	18 009	25	5
b.	200 757	1 817 024	2 421	480 271	1 334 264	—	462 711	200 828	77 155	34 923	278

Statistik des Mter-Austausches zwischen dem Eisenbahnverkehrsbezirk 35 (Kö-
nigreich Württemberg und Hohenzollernsche Lande) und den übrigen deutschen
und ausländischen Verkehrsbezirken von 1890—1906 3).

Jahr.	Salz-Versand.	Salz-Empfang.	Jahr.	Salz-Versand.	Salz-Empfang.
	t	t		t	t
1890	78 555	1718	1900	158 281	3554
1891	91 277	2103	1901	141 509	3350
1892	103 191	2377	1902	163 972	4251
1893	134 955	2157	1903	167 618	4251
1894	103 443	2077	1904	194 873	4336
1895	103 730	2411	1905	222 540	6111
1896	147 469	2481	1906	203 908	12 727
1897	147 092	4514	1907	245 018	8612
1898  1899	154 301  162 724	5306  4282	1908	225 596	4855

nur erhöhen. Ueber den Umfang des Salz-Frachtverkehrs auf dem Neckar gibt
nachstehende Uebersicht Aufschluß:

1)	Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III, Seite 120.
f. d. Kgr. Württemberg 1908/9, S. 177.

2)	Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III, Seite 138.

3)	Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg.

Statist. Handbuch

1906/07, S. 91.
        <pb n="51" />
        ﻿Zalz-Verkehr auf den wafierstraßen Württembergs1).

Jahr.	Verkehr auf dem Neckar (Talfahrt).	Jahr.	Verkehr auf dem Neckar (Talfahrt).
1897	t	1908	t
1898	1	1904	111 721
1899	—	1905	119 080
1900	—	1906	109 711
1901	6	1907	97 449
1902	—	1908	134 718
lerken ist hierzu, daß Bergfahrten für den Salztransp			

Neckar nicht stattfinden. Wie aus der Statistik deutlich wird, hat die Salzschiff-
fahrt auf dem Neckar in der Hauptsache erst mit Eröffnung der beiden großen
Salzbergwerke zu Friedrichshall und Heilbronn eingesetzt. Was die Salztrans-
porte auf dem Bodensee betrifft, soweit hier eine Beteiligung Württembergs vor-
liegt, so sind dieselben so unbedeutend, daß sich eine besondere statistische Auf-
führung erübrigt.

3. Kapitel.

Der Kalzpreis.

Was die geschichtliche Entwicklung des Salzpreises in Württemberg anbe-
trifft, so sind wir, soweit die früheren Jahrhunderte in Frage kommen, hierüber
nur wenig unterrichtet. Wir wollen daher in dieser Hinsicht vornehmlich das
19. Jahrhundert berücksichtigen, das uns die Entwicklung des Salzpreises in
Württemberg etwas klarer verfolgen läßt.

Die Tatsache, daß der Württembergische Staat auf Grund des Monopolge-
setzes vom Jahre 1807 das alleinige Recht zum Salzhandel besaß, macht es
ohne weiteres klar, daß die Preisgestaltung des Salzes an verhältnismäßig ein-
fache Bedingungen geknüpft war und daß hier eine Fülle von wirtschaftlichen
Faktoren bei der Preisbildung ausgeschaltet wurden, die sonst im freien Wett-
bewerb der wirtschaftlichen Kräfte vielfach eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Der Staat als Produzent und Monopolhändler konnte schließlich als Alleinbe-
herrscher des Marktes die Preisbildung nach freiem Ermessen gestalten und in
der Tat läßt sich eine solche Entwicklung in der Geschichte des Salzpreises in
Württemberg im vergangenen Jahrhundert bis zum Jahre 1867, dem Jahre
der Aufhebung des staatlichen Salzprodnktionsmvnvpols, nachweisen. In den
parlanientarischen Kämpfen der württ. Volksvertretung und Regierung um einen
hohen oder niedrigen Salzpreis spiegelt sich jahrzehntelang das Bild wirtschaft-
lichen Ringens zu schonender Volksinteressen und höher stehender Staatsinteressen
wider. Die Monopolstellung des Staates machte es naheliegend, daß der Salz-
preis nicht inimer ausschließlich nach kaufmännischen und technischen Grundsätzen
bestimmt wurde, vielmehr gewann die allgemeine Finanzlage des Landes mehr
oder weniger auf die Bildung des Salzpreises einen bestimmten Einfluß. Daß

1)	Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrg. 01, S. 83.
04/05, S. 57. 06/07, S. 77.
        <pb n="52" />
        ﻿48

hierbei vereinzelt eine verdeckte Steuer mit zum Ausdruck gebracht wurde, darf
nicht weiter 'überraschen, rechtfertigt sich auch durch die jeweilige Finanzlage des
Staates von selbst. So zeigen die damaligen parlamentarischen Verhandlungen
in der württ. Kammer ein lebhaftes Bild von dem Auf und Nieder des viel-
umstrittenen Salzpreises.

Es erfolgten daher in der württ. Kammer sich ständig wiederholende An-
träge der Volksvertreter auf Herabsetzung des Salzpreises. So stellte im Jahre
1827 der Abg. Gärtner den Antrag, den Salzpreis von. 4 kr. auf 2 kr. das
Pfund herabzusetzen; gleichzeitig wurde auch eine Freigabe des Salzverkaufes
und Salztransportes im Jnlande gefordert. Ueber die Möglichkeit der Herab-
setzung des Salzpreises wurde die Finanzkommission mit den notwendigen Unter-
suchungen betraut, die jedoch durch ihren Berichterstatter Dr. Zahn, Abg. von
Calw, die Herabsetzung des Salzpreises finanzwirtschaftlich für untunlich erklären
ließ. Die Gründe, welche die Kommission zu einer Ablebnnng des Antrages
auf Salzpreisermäßigung veranlaßten, waren die folgenden. Die Kommission
erklärte, daß das Einschmuggeln von Salz keineswegs aufhören würde, solange
im Auslande billigeres Salz zu haben wäre. Vor allen Dingen befürchtete
man, durch die Salzpreisherabsetzung eine wirtschaftliche Wertminderung der be-
stehenden Salinen und Salzbergwerke. Die Kommission ging soweit, infolge
der zu erwartenden Mindereinnahmen das Fortbestehen der Salinen und Salz-
bergwerke als fraglich zu behaupten. Finanzwirtschaftlich wurden die vorge-
schlagenen Deckungsmittel für den zu erwartenden Ausfall als unzureichend er-
klärt. Auch glaubte man einen Ausgleich durch Zunahme des Salzverbrauchs
nicht erhoffen zu können. Im übrigen empfahl die Kommission denjenigen,
welche Salz durchaus zu 2 kr. das Pfund kaufen wollten, sich an Steinsalz zu
gewöhnen, das wohl in zahlreichen Fällen als Speisesalz in jener Zeit benutzt
worden zu sein scheint^).

Dennoch waren einflußreiche Abgeordnete für die Herabsetzung des Salz-
preises für Kochsalz von 4 kr. auf 2 kr. pro Pfund. So die Abg. Pfleiderer
und Rümelin, die einen dahingehenden Sonderantrag damit begründeten, daß
eine solche Herabsetzung des Salzpreises sich möglicherweise durch eine Verpach-
tung der Salinen erreichen lasse. Obgleich die Finanz-Kommission der Verpach-
tung ihre Zustimmung versagte, sei über den Plan der Verpachtung folgendes
mitgeteilt. Die Finanz-Kommission niachte hierüber folgende durchaus zutreffende
Ausführungen. Da durch eingehende Untersuchungen festgestellt worden war,
daß die Verwaltung der staatlichen Salinen in technischer, wie kaufmännischer
Hinsicht eine einwandfreie und ausgezeichnete war, so konnte mit Recht nicht
angenommen werden, daß ein Privatmann größere Gewinne als der Staatsbe-
trieb erziele. Dementsprechend hätte die Pachtsumme kaum höher angesetzt wer-
den können, als der durch den Staatsbetrieb erzielte Gewinn. In einem solchen
Fall hätte aber die private Verpachtung keinen praktischen wirtschaftlichen Wert
gehabt. Bei einer Verpachtung des Steinsalzbergwerkes „Wilhelmsglück" wies
die Finanz-Kommission weiter mit Recht darauf hin, daß der private Abbau des
Salzlagers leicht zu einem Raubbau führen könne. Als ein warnendes Beispiel
wurde das große, berühmte Salzwerk zu Wieliczka in Oesterreich angeführt, in

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1827. II. außerord. Bei-
lagen-Heft, Seite 112.
        <pb n="53" />
        ﻿49

welchem Salzlager die Pächter Raubbau trieben. Als der österreichische Staat später
das Salzbergwerk wieder in eigene Verwaltung nahm, stellte es sich heraus, daß der
Grube die notwendigsten Sicherheitspfeiler fehlten. Nur mit großen Kosten ver-
mochte der Staat den Abbau des Salzes wieder in geregelte Bahnen zurückzu-
führen. Bei einer Verpachtung der Württembergischen Salinen blieb weiter zu
berücksichtigen, daß mehrere Kantone der Schweiz erklärt hatten, in einem solchen
Fall wnrttembergisches Salz nicht weiter zu kaufen.

Einen anderen Weg, um eine Ermäßigung des Salzpreises möglich zu
machen, schlug der Abg. v. Schliz ein, der eine Salzkonskription forderte, um
hierdurch die Einnahmen der Staatssalinen zu erhöhen, was rückschließend zu
einer Erniedrigung des Salzpreises führen sollte. Diese Einrichtung der Salz-
konskription war nicht neu; sie bestand z. B. in den 1820er Jahren in Preußen.
Aber auch in Württemberg war die Salzkonskription nicht unbekannt. So zahlte
im Jahre 1758 Frankreich seine Subsidiengelder an Württemberg in Lothringer
Salz das von Württemberg durch Konskription zu 14 Pfund auf den Kopf der
Bevölkerung verteilt wurde. Nach dem im Jahre 1827 in der württ. Kammer
gestellten Antrage des Abg. v. Schliz sollte die Salzkonskription ans folgender
Grundlage vor sich gehen. Bei einer Bevölkerung von 1500 000 Einwohnern
sollten auf den Kopf 5 Pfund Salz entfallen, das zum Preise von 3 kr. das
Pfund zu kaufen wär. Eine gleiche Salzmenge auf der Basis der Bevölkerungs-
zahl sollte auf das Vieh umgeschlagen werden. Diese Salzmenge bestand der
Berechnung nach aus 7 500 000 Pfund Kochsalz zu 3 kr. das Pfund oder
15 000 000 Pfund Steinsalz zu 11/2 kr. das Pfund. Die Verteilung des
Konskriptionssalzes für das Vieh sollte nicht nach dem örtlichen Maßstab er-
folgen, sondern nach dem allgemeinen Viehstand. Diese Bestimmung war etwas
unklar, bot auch in ihrer praktischen Durchführung erhebliche Schwierigkeiten.
Es ist nur daran zu erinnern, daß der Biehstand außerordentlichen Schwankungen
unterworfen ist, insbesondere durch das Auftreten von Viehseuchen usw. Es
hätte hiernach alljährlich eine neue Aufnahme des Viehbestandes erfolgen müssen,
wollte man nicht bei dem Umlegen der Salzmengen auf das Vieh für die Kon-
sumenten bedenkliche Härten wirtschaftlicher Belastung aufkommen lassen. So
kam man von dem Plan einer Konskription auf Salz nach eingehender Prüfung
der rechnerischen Grundlagen für die zu erwartenden Staatseinnahmen bald ab
und erklärte die Konskription zur Herbeiführung einer Salzpreisermäßigung für
ungeeignet.

Ende der 1820 er Jahre stellte der Abg. Schnitzer in der württ. Kammer
einen dahingehenden Antrag *):

„daß von der Regierung die Transportkosten vom Stein- und Viehsalz
„ebenso übernommen werden möchten, wie es beim Kochsalze geschieht, und daß
„zu diesem Ende in jeder Oberamtsstadt eine Niederlage hiefür errichtet werden
„möchte."

Gegenüber diesem Antrage, den die Regierung mit Bereitwilligkeit aufnahm,
-st auf folgende Tatsachen aufmerksam zu machen. Zur Zeit der Stellung des
Antrages im Jahre 1827 hatte die Regierung Anordnungen getroffen, daß es
möglich war, Steinsalz in Hall, Heilbronn, Ulm und Cannstatt zum Preise von

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahrg. 1827. II. außerord. Beil.-
Heft. S. 116.

Neumann, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg.

4
        <pb n="54" />
        ﻿50

2 kr. per Pfund zu beziehen. In allen diesen Fällen batte jedoch der Käufer
die Fracht bis zu seinem Wohnort zu tragen, die sehr erheblich sein konnte und
welche den Zentner Steinsalz allein um 1 fl. zu erhöhen vermochte. Ferner
hatte der Käufer die Kosten für das Faß zur Verpackung zu übernehmen. Da
das Steinsalz nur ungemahlen abgegeben wurde, so hatte der Käufer, konnte er
das Salz nur im gemahlenen Zustande verwenden, auch noch mit Arbeitslöhnen
zu rechnen. Da man das Salz damals noch allgemein in Mörsern zerstieß, so
wurde es, sofern es sich um eiserne Mörser handelte, meist unrein; während die
Zerstoßung des Salzes in messingenen Mörsern leicht zu gesundheitsschädlichen
Oxydierungen führte. Die Regierung wurde in diesem Fall gebeten, das Stein-
salz nicht nur in Stücken abzugeben, sondern auch im gemahlenen Zustande.

Die Regierung erklärte, diesem Antrage unter folgenden Voraussetzungen
und Bedingungen näher treten zu wollen. Es sollten jedes Jahr an die ge-
samten Oberämter maximal 64 000 Ztr. Steinsalz und Viehsalz frachtfrei zum
Preise von 2 kr. per Pfund zur Ablieferung kommen. Die jedem Oberamt zu-
zuteilende Salzmenge sollte nach dem Verhältnis seiner Einwohner- und Vieh-
zahl erfolgen. Diese für die Ablieferung ermittelte Salzmenge sollte jeweils am
Anfang des Jahres bekannt gegeben werden. Indessen stand es dem Oberamt
frei, innerhalb vier Wochen zu erklären, ob es zur Uebernahme der gesamten
Salzmenge bereit sei, oder ob es nur einen teilweisen Bezug wünsche. Hierbei
sollte es zulässig sein, daß ein mit der normalen Salzmenge gedecktes Oberamt
den durch Ablehnung frei gewordenen Salzbetrag eines anderen Oberamtes mit-
übernehme. Das Oberamt war verpflichtet, die Bezahlung der erhaltenen
Salzmenge unniittelbar durch den Amtspfleger au die Hauptsalinenkasse zu be-
wirken. Dem Oberamt sollte es freigestellt bleiben, für den Salzvertrieb im
gesamten Amtsbezirk einen Großhändler zu bestellen, der den Verkehr zwischen
den Salzverschleißern zu vermitteln hatte, oder es stand in dem Belieben des
Oberamts, das Salz an die einzelnen Gemeinden zu verteilen, die ihrerseits
wieder den Weitervertrieb den offiziellen Salzverschleißern zu überlassen hatten.
Außer den von der Obrigkeit ernannten und vereidigten Salzverschleißern war
niemand mit dem Handel dieses Salzes zu betrauen. Die Regierung erklärte
sich weiter bereit, das Steinsalz bis zur Hälfte des maximalen Quantums ge-
mahlen abzugeben. Die Verpackung des gemahlenen Steinsalzes sollte in plom-
bierten Säcken von 1 Ztr. Inhalt erfolgen.

In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden die von den
König!. Salinen benötigten Salzsäcke zum größten Teil von den Zucht- und Arbeits-
häusern geliefert, teilweise allerdings auch von privater, hausindustrieller Seite her-
gestellt. Besonders in der Gemeinde Rothenacker beschäftigte man sich mit der
Fabrikation solcher Salzsäcke. Dagegen wurden die erforderlichen Salzfässer von
den Bewohnern des Schwarzwaldes geliefert. Der Henbergort Deilingen,
dessen Bevölkerung sich in sehr ungünstigen Erwerbsverhältnissen befand, bat im
Jahre 1851 die Regierung, daß dem Ort die Sacklieferungen für die Salinen
Schwenningen und Rottenmünster übertragen werden möchten Z. Die Regierung
war jedoch um diese Zeit wegen anderseitiger verpflichtender Abmachungen hierzu
nicht in der Lage. Der größte Teil der Salzsäcke hatte einen Fassungsgehalt
von zwei Zentnern. Die Konsumenten bevorzugten jedoch solche zu einem Zent-

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1851. II. Band. S. 1107.
        <pb n="55" />
        ﻿öl

ner' Inhalt; es wurde daher in der Kammer der Wunsch ausgesprochen, die
Zahl dieser Säcke zu vermehren.

Im Jahre 1849 wurde auf den Württembergischen Staatssalinen ein Preis
von 4 fl. 10 kr. für den Zentner Kochsalz erhoben, so daß der Wiederverkauf
zu 5 fl. erfolgen konnte'). Das Pfund Kochsalz kam auf 3 kr. zu stehen. Es
sei bemerkt, daß man im Jahre 1833 den Preis des Kochsalzes von 4 kr. auf
3 kr. und den des Steinsalzes von 2 kr. auf l'/s kr. per Pfund herabgesetzt
hatte. Eine Steuer wurde nur vom Kochsalz erhoben. Um nun den Salzver-
brauch des Landes im Sinne der vorhergemachten Ausführungen zu beleben,
machte die württ. Kammer im Jahre 1849 der Regierung den Vorschlag, den
Steinsalzpreis auf 1 kr. per Pfund für gut gereinigte Ware herabzusetzen,
ferner sollte die Regierung die im Etat vorgesehene Abgabe des Steinsalzes zu
18 kr. per Zentner für industrielle Zwecke nicht beanstanden. Eine Herabsetzung
des Kochsalzpreises glaubte man gegenüber dem Defizit der Staatskasse von
3 Millionen Gulden nicht rechtfertigen zu können. Während die Regierung
gegen eine Herabsetzung des Steinsalzpreises war, stimmten die Mitglieder der
württ. Kammer in der Sitzung vom 6. März 1849 dem Vorschlage der Kom-
mission ans Herabsetzung zu. Besonders im Interesse der Industrie wurde eine
Ermäßigung der Salzpreise geltend gemacht. Es wurde darauf hingewiesen,
daß die in der Entwicklung begriffenen Württembergischen Sodafabriken und Seife-
fabriken gegenüber dem Auslande nur dann konkurrenzfähig werden, wenn sie
sich mit wohlfeilem Salze versorgen können. Nicht mit Unrecht machte man
geltend, daß in England damals auf Salz keinerlei Steuer ruhte und daß auch
die französischen Sodafabriken zu Marseille und anderwärts für ihre Fabrikation
das notwendige Salz steuerfrei erhielten. Kulturhistorisch interessant für die
Geschichte des Salzes überhaupt und insbesondere mit Rücksicht auf Württem-
berg sind einige volkstümliche Ausführungen des Abg. Krauch, die dieser in der
württ. Kammer in der Sitzung vom 17. November 18ö1 abgab?). Wir lassen
hier diese Ausführungen, welche sich auf die Herabsetzung des Steinsalzpreiscs
beziehen, wörtlich folgen. Der Abg. Krauch sagte:

„Ich wollte dafür stehen, meine Herren, daß, wenn der Preis des Steiu-
„salzes auf 1 kr. per Pfund ermäßigt wird, der Absatz mehr als das Doppelte
„beträgt. Der Verkauf des weißen Salzes um 3 kr. verschwindet auf dem
„Lande ganz und gar. Durchgehen Sie Dorf für Dorf, meine Herren — ich
„gebe Ihnen mein Wort, sie werden auf dem Lande, abgesehen von den Pfarr-
„ Häusern und den ordentlichen Wirtshäusern, nirgends mehr weißes Salz im
„Gebrauch finden. Die Leute sind genötigt, mit ihrem Vieh wüstes Salz zu
„essen, sogenanntes Viehsalz, das schwarz gemacht wird — das verzehren diese
„Leute zu ihren Kartoffeln, denn sie haben kein Geld mehr, um Salz zu 3 kr.
»das Pfund kaufen zu können. Ja, selbst ordentliche Bauern müssen warten —
»ich möchte sagen, bis die Hühner gelegt haben, um einige Kreuzer lösen und
„damit Salz kaufen zu können. So, meine Herren, steht es gegenwärtig auf
„dem Lande."

Hierauf erwiderte der Staatsrat v. Knapp, daß das Steinsalz keineswegs
mit fremdartigen Bestandteilen gemischt werde, die graue Farbe vielmehr einen

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer der Abgeord. Jahr 1849. II. Band. S. 2055.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1951. III. Band. S. 1106.

4*
        <pb n="56" />
        ﻿52

natürlichen Zustand darstelle, hervorgerufen durch Gips, welcher vielfach die
Steinsalzlagerstätten als geologischen Bestandteil begleitet. Die Gipsbeimischung
im Steinsalz belief sich damals auf 1 %, hatte also für die Gesundheit Schäd-
liches nicht an sich.

Anschließend hieran sei auch eines Vorganges gedacht, der kulturgeschichtlich
nicht ohne Interesse ist1 2). Im Jahre 1849 hatte die Regierung den Preis des
Steinsalzes für Jndustriezwecke auf 18 kr. für den Zentner herabgefetzt, welcher
Preis sich ab Bergwerk Wilhelmsglück verstand. Diese Maßnahme war haupt-
sächlich zur Hebung und Förderung einzelner Gewerbe, wie Seifensieder, Rot-
gerber usw. getroffen worden. Nun hatte diese Preisherabsetzung eine eigen-
tümliche Wirkung. Es kam nämlich, besonders im Oberamt Herrenberg, zur
Entwicklung einer interessanten Salzindustrie, die sich auf folgender Grundlage
vollzog. Zahlreiche Leute kauften das für den menschlichen Genuß durch Bei-
mischung von Sand und Asche unbrauchbar gemachte Steinsalz mit der Angabe,
es industriell verwenden zu wollen. Zu Hause wurde dann durch primitive
Destillationsverfahren Sand und Asche niedergeschlagen, worauf man die so ge-
wonnene Sole wieder zu Kochsalz im Siedeverfahren verarbeitete. Da man
dieses Steinsalz zu dem sehr billigen Preise von 18 kr. bezogen hatte, ergab
sich für diese Salzsieder ein recht ansehnlicher Gewinn. Diese Art Salzfabrikation
nahm zuletzt solche Ausdehnung an, daß die Regierung nahe daran war, den
billigen Steinsalzpreis für Gewerbezwecke ganz aufzuheben. Man begrenzte
zuletzt die Abgabe von Gewerbesalz auf eine bestimmte Menge. Die württem-
bergische Kammer wurde immer wieder bei der Regierung um Herabsetzung des
Salzpreises vorstellig. Gleiche Vorgänge spielten sich auch in den 1850er Jahren
in der preußischen Kammer ab, wo es vornehmlich der bekannte rheinische Eisen-
industrielle Harkort war, der eine Herabsetzung der Salzpreise forderte.

Man berief sich vielfach auf England, das um die Mitte des 19. Jahr-
hunderts keine Salzsteuer besaß. In Frankreich hob man im Jahre 1848 die
Salzsteuer keineswegs ganz auf, sondern setzte sie auf 10 cts. per Kilogramm
fest. Die Sälzpreise waren um diese Zeit in England erheblich niedriger als
in Württembergs). So hatte der Abg. Moriz Mohl auf einer Reise durch Eng-
land festgestellt, daß z. B. in Manchester bei den Bäckern das Pfund Salz im
Einzelverkauf nur 3U kr. kostete; im Engrosverkauf gar nur V3 kr. per Pfund.
Die englischen Bäcker betrieben um jene Zeit überwiegend den Salzverkauf.
Im Jahre 1855 stellte sich der Kochsalzpreis in Württemberg im Einzelverkauf
auf 3 kr. pro Pfund und Steinsalz auf 1V2 fr.3).

Um das Jahr 1855 wurde den württembergischen Fabriken, insbesondere
den chemischen, das Steinsalz zu 18 kr. per Zentner abgegeben. Da jedoch die
heimische Steinsalzproduktion den Inlandsbedarf überstieg, so mußte man die
Mehrproduktion im Auslande abzusetzen suchen. Da man hier jedoch mit
Konkurrenz zu rechnen hatte, entschloß man sich, vereinzelt an das Ausland
billiger als im Inland zu verkaufen. So wurden um das Jahr 1855 wieder-
holt 20—40000 Zentner Steinsalz nach der Gegend von Aachen und Duisburg
zum Preise von 15 kr. per Zentner verkauft. Näher im Ausland gelegene

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer der Abg. Jahr 1851. II. Band. S. 1101.

2)	G. von Schönberg, Handbuch d. Pol. Oekonomie. Finanzwiss. Tübingen 1897.
S. 600.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer der Abg. Jahr 1855. II. Band. S. 1304.
        <pb n="57" />
        ﻿53

Fabriken hatten 20 ft. per Zentner Steinsalz zu zahlen. Dieses Vorgehen der
Regierung fand nicht ganz die Billigung der Kammer; es gelang jedoch dem
damaligen Württembergischen Finanzminister v. Knapp, der Kammer die Nützlich-
keit und Notwendigkeit dieses Vorgehens im Interesse der staatlichen Salz-
produktion nachzuweisen. Wohl die bedeutendsten industriellen Abnehmer der
württembergischen Staatssalinen waren um jene Zeit die „Bereinigten Soda-
fabriken von Heilbronn, Neuschloß und Wohlgelegen", welche um 1855 einen
jährlichen Steinsalzverbrauch von 50—60 000 Zentner hatten. Auch heute noch
ist die Gesellschaft, welche seit 1880 in großem Umfange aus Salzsole Am-
moniaksoda fabriziert, ein Hauptabnehmer der württ. Salzwerke. Die Aktien-
gesellschaft besitzt zur Zeit drei Fabriken, und zwar in Baden die Fabrik Wohl-
gelegen in Käfertal bei Mannheim, ferner in Hessen die Fabrik Neuschloß bei
Lampertheim (Prov. Starkenburg) und in Preußen im Rheinland die Fabrik
Louisental bei Saarbrücken. Alle diese Fabriken verarbeiten vornehmlich Stein-
salz von dem Kgl. Salzbergwerk Friedrichshall *).

Der Salzpreis in Württemberg, wie auch in den anderen deutschen Staaten,
erfuhr in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bis zu einem gewissen
Grade eine bedingte Regelung durch das Zollvereinsverhältnis. Aus diese be-
dingte Regelung sei hier etwas näher eingegangen. Am 16. Mai 1865 erhielt
der Zollvereinsvertrag eine auf zwei Jahre, bis 1867 lautende Erneuerung
und traf man hierbei in bezug auf den Salzhandel und Salzpreis folgende Ver-
einbarungen. Es lautete der Art. 10 § 2 des Vertrages wie folgt2):

„Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzog-
tum Hessen, die zum Thüringenschen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten,
Braunschweig, Nassau, und die freie Stadt Frankfurt werden den Salzhandel
engro3 im Innern ihrer Staaten auch ferner nur auf Staatsregie betreiben lassen."
Es heißt dann weiter:

„Sie erneuern die Zusage, daß sie, um die Verkehrsbeschränkungen mög-
lichst zu beseitigen, welche zur Zeit — wegen der Verschiedenheit der Salzpreise
und des hierin liegenden Anreizes zum Schleichhandel — zur Abwehr des
letzteren noch notwendig sind, ihre Bemühungen dahin vereinigen wollen, daß
in ihren Gebieten ein möglichst gleicher Salzdetailpreis hergestellt werde."

Hierzu sei ergänzend bemerkt, daß in diesem Sinne schon seit langer Zeit
unter den Vertragsstaaten ein Abkommen bestand, nach welchem der Einzelver-
verkaufspreis zu 1 Silbergroscheu (372 kr.) per Pfund Salz nach Möglichkeit
zu erstreben war. Fast die meisten Vertragsstaaten hielten denn auch ihren
Kochsalzpreis auf dieser Basis. Nur Württemberg machte als Folge seiner
überreichen natürlichen Salzlager eine Ausnahme und war hier der Kochsalzpreis
auf 3 kr. und der Steinsalzpreis ans 17a kr. festgesetzt worden. Die im Lande
so oft geforderte Herabsetzung der Salzpreise lehnte die Württembergische Regie-
rung mit der Begründung ab, daß einer weiteren Herabsetzung der Salzpreise
die vertraglichen Abmachungen mit dem Zollverein entgegenstünden.

Einige Staaten sahen sich auf Grund der Vertragsbestimmungen zu einer
Erhöhung der Salzpreise genötigt, so Braunschweig. Der Vertrag bestimmte in
letzter Hinsicht folgendes:

1s Freiherr v. Buschmann, Das Salz. Leipzig 1909. Band I. S. 169.

2) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1865. II. Beil.-Bd. S. 998.
        <pb n="58" />
        ﻿54

„Bon dem Eintritt der im Eingänge des § 3 des Art. 10 des heutigen
Vertrages verabredeten Steuererhöhung an, (spätestens 1. Januar 1866) wird
Braunschweig den Regiepreis des Salzes in denjenigen der Salzregie unter-
worfenen Landesteilen, in welchen derselbe weniger als 3 Taler vom Zoll-
Zentner (also 3,15 kr. per Pfund) beträgt, auf diesen Betrag erhöhen."

Auch Hannover und Oldenburg hatten sich in demselben § 3 verpflichtet,
die Salzsteuer auf 2 Taler per Zoll-Zentner zu erhöhen. Das ergab allein
eine Salzsteuer von 2,10 kr. per Pfund, wohinzu nun noch der eigentliche
Salzpreis trat. In beiden Staaten hatte diese Erhöhung am 1. Januar 1866
einzutreten.

In Baden bewegte sich um diese Zeit der Kochsalzpreis auf derselben Höhe
wie in Württemberg. Die badischen Salinen verkauften das Kochsalz im Groß-
handel zu 21/2 kr. per Pfund, wobei der badische Staat teilweise Frachtver-
gütungen gewährte, sodaß der Kleinhändler im Lande in der Lage war, das
Pfund Kochsalz zu 3 kr. zu verkaufen. Eine Steinsalzgewinnung, also berg-
männischen Salzabbau, besaß Baden nicht; die Salinen beschränkten sich daher
auf die Produktion von Kochsalz und Viehsalz. Der Viehsalzpreis, durch das
alte Gesetz vom 11. Juli 1833 geregelt, stellte sich auf 2 fl. 30 kr. per Zent-
ner, was einem Pfundpreis von 11/2 kr. entsprach. Für Viehsalz gewährte die
badische Regierung jedoch keine Frachtvergütung. Diese Preise verstanden sich ab
Hof der Saline.

In Bayern war die Sachlage hinsichtlich der Salzpreise in den 1860 er
Jahren etwa folgende. Der Kochsalzpreis berechnete sich je nach der Entfernung
von den Salzwerken zu 5 fl. bis 7,30 fl. per Zentner. Da der bayrische
Zentner 112 Zollpfund hielt, so lag der Kochsalzpreis zwischen 2,67 bis 4,01 kr.
für das Zollpfnnd. Viehsalz und Steinsalz gab Bayern nur im beschränkten
Umfange ab.

Die im Jahre 1867 erfolgte Aufhebung des staatlichen Salzhandelsmono-
pols machte in Württemberg die Preisbildung des Salzes dann von staatlichen
Maßnahmen unabhängig. Fortan regelte sich der Salzpreis in Württemberg
nach dem in Deutschland allgemein herrschenden.

4. Kapitel.

Der Kalzvrrbrauch.

Bei der Erörterung des Salzverbrauches hat man den sehr wesentlichen
Unterschied zwischen den beiden Hauptsalzsorten, nämlich Speis cs alz und
Gewerbesalz, genau zu beobachten. Für Württemberg liegen nun aus den
früheren Zeiten, wie auch bei den meisten anderen Ländern, nur sehr wenige
statistische Angaben hierüber vor, die zum Gegenstand einer Betrachtung gemacht
werden könnten.

Während in früheren Zeiten fast in allen Ländern der Verbrauch von
Speisesalz weitaus an erster Stelle stand, ist in der Gegenwart das umgekehrte
Verhältnis zu Gunsten des landwirtschaftlichen und industriell verwendeten Salzes
eingetreten. Bei dem zu Anfang des 19. Jahrhunderts vorherrschend agrari-
schen Charakter Deutschlands war auch von vornherein ein stärkerer Salzver-
        <pb n="59" />
        ﻿55

brauch für landwirtschaftliche als industrielle Zwecke gegeben. Vornehmlich in
den 1840er Jahren begannen die von dem Klassiker der deutschen Landwirt-
schaft Thaer aufgestellten neuen Grundsätze der Viehzucht und Düngerlehre mehr
und mehr ihren Einzug in die Betriebe der Landwirtschaft zu halten, und so
war es nur eine berechtigte Forderung, wenn man für Viehsalz und Steinsalz
im Interesse der Landwirtschaft einen möglichst niedrigen Salzpreis forderte. In
dem Bericht der Finanzkommission über den württ. Hauptfinanzetat des Jahres
1848/9 werden über den vermutlichen Salzbedarf der Landwirtschaft damaliger
Zeit einige interessante Angaben gemacht, die hier wiedergegeben seien. Man
berechnete auf großen Gütern den Salzbedarf für ein Stück Rindvieh auf 25
Pfund, für ein Schaf auf 10 Pfund; da der Viehbestand Württembergs damals
auf 825 000 Stück Rindvieh und 625 000 Stück Schafe berechnet wurde, so
ergab sich hiernach ein Salzbedarf von 268 750 Zentnern. Der Bericht ver-
breitet sich dann weiter in interessanter Weise über den möglichen Salzbedarf
der Bevölkerung selbst. Es wird darauf hingewiesen, daß in den höheren
Schichten der Gesellschaft das Salzbedürfnis ein weniger stark hervortretendes
ist, weil die Speisen vielfach eine andere Würze erhalten. Es heißt dann
wörtlich weiter: „Dagegen ist das Salz in der Hütte des Armen, wo die
Kartoffel den Hauptbestandteil der Nahrungsmittel bildet, und in der Wohnung
des Mittelstandes, wo sie mindestens ein sehr wesentlicher ist, ein ganz unent-
behrliches Bedürfnis." Den Salzbedarf für die Bevölkerung Württembergs be-
rechnete man um jene Zeit auf folgender Basis. Nach den statistischen Ueber-
sichten des deutschen Zollvereins hatte Württemberg im Jahre 1846 eine Be-
völkerung von 1 739 706 Seelen. Mau nahm nun den Salzverbrauch pro
Kopf auf jährlich 25 Pfund an, wobei sich dann rund etwa 425 000 Zentner
Salz als Jahresverbrauch ergeben hätten. Der Bericht hält aber als Durch-
sckmittsverbrauch auch 20 Pfund für möglich, sofern man die Lebensweise der
höheren Stände berücksichtigt. In diesem Fall würde sich allerdings der Jahres-
bedarf der damaligen Württembergischen Bevölkerung auf etwa 350000 Zentner
Salz ermäßigen. Im ganzen schätzte man 1849 den Salzverbrauch Württem-
bergs für Mensch und Tier auf rund 650 000 Zentner jährlich. Diese
Schätzung ließ jedoch den wichtigsten Faktor der Salzdüngung in der Landwirt-
schaft noch ganz aus dem Auge, ebenso den nicht minder bedeutenden Faktor
der industriellen Salzverwendung. Beide Faktoren glaubte man mit einem jähr-
lichen Salzverbrauch von 75000 Zentnern in Rechnung setzen zu können, sodaß
sich ein tatsächlicher Gesamtverbrauch von 725 000 Zentnern Salz ergab. Gegen-
über diesen schätzungsweisen Berechnungen stellte sich nun der tatsächliche Koch-
salzverbrauch in Württemberg in den drei Wirtschaftsjahren 1844/47 auf
1 504 504 Zentner'). An diesem Kochsalzverkauf waren die einzelnen Salinen
in folgendem Umfange beteiligt:

Saline	Hall	245 453	Zentner

„	Friedrichshall	219 044	„

„	Sulz	50 564	„

„	Wilhelmshall	813 118

„	Clemenshall__________176 325	„

Insgesamt: 1 504 504	Zentner

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1849. II. Beil.-Bd. S. 173.
        <pb n="60" />
        ﻿Im Jahresdurchschnitt würde das abgerundet einen Kochsalzverkauf von
501 501 Zentner ergeben. In derselben Wirtschastsperiode stellte sich der Stein-
salzverkauf auf 393 038 Zentner, was einen Jahresdurchschnitt abgerundet
von 131013 Zentnern ergibt. Der Umsatz an Viehsalz unter teilweiser
Benutzung als Düngemittel bezifferte sich in derselben Zeit auf 109 419
Zentner, im Jahresdurchschnitt hiernach auf 36 473 Zentner. Es sei bemerkt,
daß die auf der Saline Sulz gewonnene sogenannte Hallerde, die als Dünge-
mittel verwendet wurde, in dieser Umsatzübersicht nicht mitenthalten ist. Stellt
man die jährlichen Durchschnitte der Salzverkäufe in einer Uebersicht zusammen,
so ergibt sich folgendes Bild:

Kochsalz	501 501	Ztr.

Steinsalz	131013	„

Nebenprodukte ____________36 873	„

Insgesamt: 668 887	Ztr.

Stellt man dieser tatsächlichen Verbrauchsziffer die geschätzte von 725 000
Zentner gegenüber, so ergibt sich ein nicht unbeträchtlicher Fehlbetrag, der es
immerhin rechtfertigte, nach den wirtschaftlichen Ursachen dieser Erscheinung zu
forschen. Es bleibt weiter zu berücksichtigen, daß in der gegebenen Salzver-
brauchsziffer der Verkauf nach dem Ausland einbegriffen ist. Dieser Auslands-
bedarf war recht erheblich und berechnete sich für die Schweiz allein auf
661416 Zentner in der hier betrachteten Periode von 1844/47. Es entfallen
hiernach ans den Jahresdurchschnitt 220 472 Zentner. Ferner muß der württem-
bergische Salzabsatz in das deutsche Zollvereiusgebiet berücksichtigt werden, wo-
bei lediglich Rheinbayern auszuschließen ist, das in der Hauptsache durch bayri-
sches Salz aus Berchtesgaden versorgt wurde. Der Salzverkauf Württembergs
nach dem Zollvereinsgebiet belief sich in der betrachteten Finauzperiode auf
113 381 Zentner oder im Durchschnitt auf 37 794 Zentner. Unter Berücksichtigung
dieser Sachlage ergab sich für Württemberg allein ein tatsächlicher Salzverbrauch
von 410 621 Zentner im Jahr, was gegenüber dem verrechneten möglichen
Verbrauch von 725 000 Zentner einen ganz erheblichen Minderbetrag darstellte.
Legte man diesen Ermittelungen die damalige Württembergische Bevölkerungs-
ziffer von 1 739 706 Seelen und einen Tierbestand von 1500 000 Stück zu
Grunde, so entfielen auf den Kopf 12,6 Pfund Salzverbrauch anstatt 22,4 Pfund.
Letzterer Verbrauch erscheint etwas hoch beziffert.

In der Gegenwart hat sich nun dieser Salzverbrauch auf den Kopf der
Bevölkerung um erheblich mehr als die Hälfte gehoben. In unserer Zeit spielt
der Verbrauch von Gewerbesalz weitaus die Hauptrolle. Aber auch der Ver-
brauch von Viehsalz als Leckslein ist in der Landwirtschaft recht erheblich, wenn
hier auch in den letzten Jahren keine beträchtliche Zunahme in der Anwendung
zu beobachten ist. Dagegen zeigt der Verbrauch an Dungsalz nur geringen
Umfang. Die in den ersten Jahrzehnten an die Salzdüngung geknüpften Hoff-
nungen stellten sich bald als verfrüht heraus, da die landwirtschaftliche Anwen-
dung des Dungsalzes nur in sehr wenigen Fällen von Erfolg ist. Das Dung-
salz darf heute durch die Kalidüngung als fast verdrängt gelten. Dagegen
findet das abgabenfrei verabfolgte Gewerbesalz in Industrie und Gewerbe stei-
gende Verwendung. Die gesamte Steinsalzgewinnung hat im wesentlichen diesen
Verbrauch zur Grundlage. Für Gewerbesalz sind die Soda- und Glaubersalz-
fabriken die Hauptabnehmer.
        <pb n="61" />
        ﻿Wir lassen nunmehr drei statistische Uebersichten folgen, die den verschiede-
nen Salzverbrauch etwas näher erläutern:

I. Zalzverbrauch in Württemberg').

Etats-  jahr.	Für Speisezwecke.		Für andere Zwecke.		Gesamt-Verbrauch.	
	Gesamt-  Menge.	Davon aus württ. Salz- merken.	Gesamt-  Menge.	Davon aus württ. Salz- werken.	Gesamt-  Menge.	Davon aus württ. Salz- werken.
	dz	dz	dz	dz	dz	dz
1872/73	115 093	110 623	111765	107 729	226 858	218 352
1873/74	121 546	114 086	124 982	121080	246 528	235 166
1874/75	127 482	112 208	119 799	116 752	247 281	228 960
1875/76	124 513	112 955	113141	103 299	237 654	216 254
1876/77	124 541	111014	87 098	79174	211 639	190 188
1877/78	125 002	111 338	88 865	82 519	213 367	193 857
1878/79	128 958	115 445	97 380	90139	226 338	205 584
1879	123 559	116 509	105 625	98 360	229 184	214 869
1880	123 649	111264	108 260	95 672	226 909	206 936
• 1881	123 326	108 446	107 520	100 172	230 846	208 618
1882	123 472	109 849	238 908	98 725	362 380	208 574
1883	120 211	107065	107 812	99 780	228 023	206 845
1884	117 551	104 862	107238	97 014	224 789	201 876
1885	117 286	100 601	122 024	106 825	239 310	207 426
1886	119 490	110 782	133 430	123 018	252 920	233 800
1887	119 542	111 006	170361	163 181	289 903	274 187
1888	124 858	118 301	188 489	131 856	262 842	250 157
1889	121 867	115 418	121 847	117 001	243 714	232 419
1890	119817	119 950	131 842	126 862	251 659	239 812
1891	121 984	114 422	201 587	194 269	323 571	308 691
1892	120 806	115 446	124 953	118 630	245 759	234 076
1893	119 908	114 204	125 475	119176	245 383	233 380
1894	125 327	118197	119137	112 703	244 464	230 900
1895	126 522	118 071	118071	111 097	244 593	229 168
1896	131 294	121 479	120 357	113137	251 651	234 616
1897	132 911	113 920	122 534	109 697	255 445	223 617
1898	132 188	113 752	117 859	105 687	250 047	219 389
1899	145 491	131 973	126198	115 713	271 689	247 686
1900	148 464	187 047	121583	112 750	270 047	249 797
1901	151 377	142 214	121 946	114 302	273 323	256 516
1902	156 932	145 445	132 404	121 368	289 336	266 813
1903	160 658	146 563	163 968	151 551	324 621	298114
1904	155 200	142 286	277 234	261 993	432 434	404 279
1905	163 274	150 877	259 344	138 462	422 618	389 339
1906	164 445	152 380	255 756	233 870	420 201	386 250
1907	170 480	158 190	223 150	199 030	893 630	357 220
1908	168 160	154 730	224 810	200 760	392 970	355 490

1)	Württembergische Jahrbücher. 1900. Teil III. S. 191. Statistisches Hand-
buch f. d. Kgr. Württemberg 1908/09. S. 255.
        <pb n="62" />
        ﻿II.	Verbrauch von ivürtt. salz im Deutschen Reichs.

Etatsjahr.	Für Speisezwecke.	Für andere Zwecke.	Gesamtverbrauch.
	dz	dz.	dz
1872/73	178 821	475 631	654 452
1878/74	188 890	478 440	667 339
1874/75	177 016	486 369	663 385
1875/76	178 042	539 595	717 687
1876/77	177 080	485 486	662 566
1877/78	189 981	532 257	722 238
1878/79	196 886	580 192	777 078
1879	187 056	664 784	851 840
1880	186 726	799 771	986 497
1881	182 175	850 798	1 032 973
1882	177 767	763 297	941 064
1883	168 193	868 426	1 036 619
1884	167 511	861 258	1 028 769
1885	161 611	936 810	1 098 421
1886	189 995	1 110161	1 300 156
1887	212 278	1 163 674	1 875 952
1888	263 283	1 137 016	1 400 299
1889	251 430	1 239 938	1 491368
1890	254 896	1 223 108	1 478 004
1891	247 749	1 447 785	1 695 534
1892	250 217	1 501 954	1 752 171
1893	251 935	1 495 529	1 747 464
1894	266 320	1 525 746	1 792 066
1895	259 894	1 497 001	1 756 895
1896	268 311	1 863 894	2 132 205
1897	313 547	2 148 484	2 462 081
1898	319 747	2 235 659	2 555 406
1899	842 913	2 031 350	2 374 263
1900	338 993	1 912 529	2 251 522
1901	332 821	2 884 290	2717 111
1902	322 189	2 184 051	2 506 240
1903	329 024	2 363 966	2 692 990
1904	325 000	2 549163	2 874 163
1905	339 140	2 784 526	3 123 666
1906	345 720	2 711 488	3 057 208
1907	326 410	2 745 620	3 072 030
1908	320 150	2 793 680	3 113 830

(S. die Tabelle III auf S. 59.)

Zu diesen statistischen Uebersichten ist ergänzend zu bemerken, daß in der
Uebersicht I „Salzverbrauch in Württemberg" die Angabe für das Jahr 1878/79
nur einen Zeitraum von 3/4 Jahren umfaßt, da in diesem Jahr die Verlegung
des Etatstermins vom 1. Juli auf den 1. April in Württemberg erfolgte. Die
Tabelle I zeigt uns, daß der Salzverbrauch in Württemberg in der Hauptsache
von den württembergischen Salzwerken selbst gedeckt wird. Die Uebersicht II
läßt den starken Anteil des Salzverbrauchs württembergischer Herkunft im Deut-
schen Reich erkennen. Beide Uebersichten veranschaulichen den seit drei Jahr-
zehnten fast ständig zunehmenden Salzverbrauch. Die Uebersicht III nun gibt
uns einen interessanten Aufschluß über die verschiedene Herkunft der verbrauchten
Salzmengen. Der verhältnismäßig starke Anteil des Fürstentums Hohenzollern

1) Statistisches Handbuch f. d. Kgr. Württemberg 1906/07. S. 158. 1908/09.
S. 255. Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III. S. 191.
        <pb n="63" />
        ﻿59

III.	Herkunft des in Württemberg verbrauchten Zalzes.

a) Zu Speisezwecken. I) Zu anderen Zwecken.

'S				Der Salzbezug betrug aus:					
«st  'S  ©	Würt-  tem-  berg.	Provinz  Sachsen.	Hohen-  zollern.	sonstigen  preußischen  Provinzen.	Bayern.	Baden.	Elsaß-  Loth-  ringen.	anderen  deutschen  Bundes-  staaten.	dem  Aus-  land.
1884	dz	clz	, dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz
a.	104 862	—	6174	15	—	6500	—	—	i
b.	97 014	940	9086	—	—		—	198	—
1885									
a.	100 601	112	5366	1	—	4500	6 706	—	2
b.	106 825	354	6954	—	—	—	7 687	204	
1886									
a.	110 782	—	4757	1	—	1600	2 350			5
b.	123 018	292	6027	—	—	—	4 093	—	—
1887									
a.	111006	—	5300	8	—	2900	328	—	2
b.	163 181	100	6553	—	—	—	472	55	—
1888									
a.	118 301	4	3917	5	—	1675	451	—	1
b.	131 856	100	5984	—	—	—	549	—	—
1889									
a.	115 418	—	4133	16	—	2300	—	—	7
b.	117 001	204	4642		' —	—				—	—
1890									
a.	112 950	—	4657	10	—	2100	—	100	106
b.	126 862	200	4455	20				305		
1891									
a.	114 422	—	5248	14		2300			6
b.  1892	194 269	200	5435	—	—	—	1 675	8	—
a.	115 446	200	5074	16	—				70	104
b.	118 630	240	5388	—	—		655	40	
1898									
a.	114 204	213	5341	7	—	—	—	143	1
b.	119176	242	5881	—	—	—	176	—	
1894									
a.	118 197	200	6221	19	690	—	—	—	21
b.	112 703	180	5825	—	10	—	419	—	—
1895									
a.	118 071	500	6498	24	870	—	559	—	—
b.	111 097	100	5907	—	80	—	929	8	—
1896									
a.	121 479	200	7381	20	1100	—	1 113	1	—
b.	113137	251	6296	—	—	—	559	114	—
1897									
a.	113 920	300	5164	27	100	—	8 771	4629	19
b.	109 697	1151	5037	—	—	—	3 256	3393	—
1898									
a.	113 752	200	6547	24	200	—	10184	1281	—
b.	105 637	659	5462	—	—	—	4 583	1518	—
1899									
a.	131 973	200	6223	3	200	—	6 681	211	—
b.	115 713	431	5475	—	•—	—	3 570	1009	—

/
        <pb n="64" />
        ﻿60

III. Herkunft des in Württemberg verbrauchten Talzes').

		a) Zu Speisezwecken			b) Zu anderen Zwecken.				
J-»  sG  G	Der Salzbezug betrug aus:								
cvr  £  §	Würt-  tem-  berg.	Provinz  Sachsen.	Hohen-  zollern.	sonstigen  preußischen  Provinzen.	Bayern.	Baden.	Elsaß-  Loth-  ringen.	anderen  deutschen  Bundes-  staaten.	dem  Aus-  land.
1900	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz	dz
a.	187 047	1 600	6512	6	400	—	2397	502	—
b.	112 750	1663	6562	—	—	—	225	383	—
1901									
a.	142 214	2 390	5559	11	200	—	1000	1	2
b.	114 302	2 509	5000	—	—	—	—	135	—
1902									
a.	145 445	2 624	5286	203	2550	—	874	—	—
b	121 368	5 260	4793	100	149	—	—	734	—
1908  a.	146 563	2 935	4983	149	4605		1220	203	
b.	151 551	6 756	4197	225	194	—	10	1030	—
1904									
a.	142 286	2 680	4528	379	3930	—	1165	181	51
b.	261 993	8 356	4165	520	269	—	100	1831	, 	
1905									
a.	150 877	2 577	4465	299	3495	—	1162	350	49
b.	238 462	12 934	3501	1440	204	—	936	1867	—
1906  a.	152 380	2 795	4683	400	2858		875	405	49
b.	233 870	12 734	3706	3 846	241	—	282	1077	—
1907									
a.	158 192	3 035	4852	448	2730	—	835	387	5
b.	199 031	10 085	3677	8 251	269	—	573	1259	—
1908									
a.	154 731	3 911	4512	472	3270	—	710	500	53
b.	200 757	4 861	3395	14 440	328	—	255	773	—

rührt daher, daß von der hier liegenden Kgl. preuß. Saline Stetten die benach-
barten Grenzgebiete Württembergs mit Salz versorgt werden. Aehnlich war
die Sachlage mit Baden bis zum Jahre 1891, wo es sich um die badische Sa-
line Rappenau handelte. Die gegenwärtigen Salzlieferungen Bayerns und
Elsaß-Lothringens nach Württemberg dürften vermutlich kartellmäßige Abmach-
ungen zur Ursache haben. Zum Schluß lassen wir noch eine Uebersicht IV
folgen, welche uns Salzproduktion und -verbrauch auf den Kopf der Bevölke-
rung in Württemberg angibt:

(S. die Tabelle auf S. 61.)

Für das letzte Jahrzehnt weist der Salzverbrauch pro Kopf der Bevölke-
rung im Deutschen Reich gegenüber dem entsprechenden Salzverbrauch in Würt-
temberg einen teilweifen höheren Anteil auf. Diese Erscheinung dürfte ihre
Hauptursache in dem stark industriell entwickelten Preußen haben, da mit zu-
nehmender industrieller Entwicklung auch der gewerbliche Salzverbrauch zu steigen
pflegt. Der Verbrauch von Salz zu menschlichen Genußzwecken ist ja an natür-

1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg 1906/07. Seite 74.
1908/09. Seite 177. Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III. Seite 121.
        <pb n="65" />
        ﻿61

Zalz-Produktion und salz-Verbrauch auf den Kopf der mittleren Bevölkerung p.

Jahr.	Mittlere Bevölkerung in Württemberg.	Salz-Produktion pro Kopf.	Salz-Verbrauch pro Kopf.
1887	2 014 800	kg  89,5  95,3	kg  14,4
1888	2 024 500		13,0
1889	2 030 800	101,8  95,8	12,0
1890	2 035 500		12,4
1891	2 042 500	108,5	15,8
1892	2 049 600	109,9	12,0
1893	2 055 400	106,3	11,9
1894	2 063 400	104,7	11,9
1895	2 075 900	113,0	11,8
1896	2 092 700	121,2	12,0
1897	2110 000	128,3	12,1
1898	2126 900	128,0	11,8
1899	2 146 100	129,2	12,7
1900	2 163 700	129,0	12,5
1901	2 184 600	137,3	12,5
1902	2 212 300	142,3	13,1
1903	2 239 000	146,9	14,5
1904	2 265 200	156,2	19,1
1905	2 291 500	166,9	18,4
1906	2 318 800	148,8	18,1

liche Grenzen gebunden. So hängt die Entwicklung der Salzindustrie eines
Landes, und das gilt auch für Württemberg, von der Ausdehnung von Industrie
und Gewerbe ab, da beide den Salzverbrauch eines Landes in entscheidender
Weise beeinflussen.

5. Kapitel.

Air Kal? Besteuerung.

Die Geschichte der Salzsteuer setzt in Württemberg verhältnismäßig spät
ein. Als eine der Ursachen dieser Erscheinung dürfte zweifellos der damals
hohe Salzpreis und der hiermit verbundene geringe Salzgebrauch anzusprechen
sein. Als erstes historisches Dokument in der Württembergischen Salzbesteuerung
tritt uns das „Landschaftliche Ausschreiben" vom 5. August 1629 entgegen,
welches vom „Verordneten großen Ausschuß gemeiner Prälaten und der Land-
schaft in Württemberg" erlassen worden war. Dieses „Landschaftliche Aus-
schreiben" ordnete jedoch nur die Besteuerung der Salzhändler an; in welcher
Form und Hohe diese Besteurung erfolgen sollte, wird nicht gesagt. In der
weiteren geschichtlichen Entwicklung der Salzbesteurung in Württemberg ist dann
die „Erste Accise-Ordnung vom Jahre 1638" zu erwähnen, welche durch den
Herzog Eberhard von Württemberg nach dem Landtagsschluß vom 15. November
1638 erlassen wurde. In dieser „Accise-Ordnung" heißt es wörtlich im Ab-
schnitt 101 2):

1)	Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg. Jahrgang 1906/07
Seite 160.

2)	Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Tübingen 1839. Bd. XVIII. S. 130.
Desgleichen Bd. XVII. S. 165.
        <pb n="66" />
        ﻿62

„Auf ein Scheiben Salz, so in das Land herein gebracht wird, gibt der
„Verkäuffer sieben ein halben Kreutzer, also das Simri anderthalben Kreutzer;
„was aber von Sulz und anderen Orten hinaus verkaufst wird, ist zu geben
„von dem Käuffer von der Scheiben fünfszehn Kreutzer: von dem Simri drey
„Kreutzer."

Hier ist zu bemerken, daß Sulz am Neckar mit seiner Saline damals die
einzige Stätte im Herzogtum Württemberg war, wo eine Salzgewinnung vor
sich ging. In der Accise-Ordnung vom 10. Juli 1651, die ebenfalls vom
Herzog Eberhard ausging, wurden dann dahingehende Abänderungen getroffen, daß
die eingeführte Scheibe Salz mit 8^/2 Kreuzern zu besteuern war. Das Salz
von Sulz wurde fortan nach demselben Steuersatz behandelt. Im übrigen wid-
mete man in Württemberg zn jener Zeit der Besteuerung des Salzes nur ge-
ringe Aufmerksamkeit. Hauptsteuerobjekte waren damals in erster Linie Wein
und Bier^).

In der alten Württembergischen Zollordnung vom Jahre 1657 hatten die
Salzzölle folgende Regelung erfahren. Innerhalb des Herzogtums Württemberg
war von jeder Scheibe Salz 1 Pfennig oder x/a Kreuzer zu entrichten. Der-
selbe Zollbetrag war für die Ausfuhr oder Durchfuhr von Salz zu entrichten,
nur war dann noch für jedes Pferd des Wagens, auf welchem das Salz außer
Landes geführt wurde oder mit welchem es durch württembergifches Gebiet kam,
ein Zoll von 2 Schilling oder 6 Kreuzer zü leisten. Kaufte jemand von in-
ländischen Salzhändlern Salz, um es an anderen Orten des Herzogtums zu
vertreiben, so war von jeder Scheibe ein Pfennig oder a/2 Kreuzer Zoll zu
zahlen. Erwarben ausländische Händler in Württemberg Salz, um es ins Aus-
land zu führen, so war der gleiche Zoll neben einer Abgabe von 2 Schillingen
oder 6 Kreuzern pro Wagenpferd zu entrichten. Nur mit dem Gebiet zu Schorn-
dorf wurde hinsichtlich des Salzzolles eine Ausnahme gemacht. Hier war die
Scheibe Salz mit 3 Heller oder 1/2 kr. 1 hlr. zu verzollen ^).

Die Württembergische „Accise-Tafel vom 18. Jnli 1699" sah folgende Ab-
gaben auf Salz vor. Von dem ins Land eingeführten Salz hatte der Käufer
12 kr. für jede Scheibe Salz zu entrichten. Für Gemeinden ermäßigte sich
diese Abgabe auf 6 Kreuzer. Hatte die Gemeinde jedoch mit dem Salzverkauf
einen Privaten betraut, so war eine Abgabe von 12 kr. zu leisten. Dieselbe
Abgabe hatten Fuhrleute zu tragen, die Salz außer Landes hereinbrachten. Für
Sulzer Salz war die Abgabe auf 1 kr. für jedes Simri festgesetzt. Ebenso
wurde dasjenige Salz abgabepflichtig, welches von Fuhrleuten von einem Ort
zum andern transportiert wurde. Die Abgabe betrug hier ebenfalls 12 kr. pro
Scheibe Salz. Diese „Accise-Tafel" von 1699 bestimmte dann weiter: „Den
Unterthanen solle bey Straff der Confiscation verbotten seyn, nicht einig Körn-
lein Saltzes an ausländischen Orten zu kauffen." Die letztere Bestimmung trägt
einen ganz monopolartigen Charakter ^).

Aus der Württembergischen „Steuer-Instruktion vom 24. Januar 1713"
gewinnen wir einige Anhaltspunkte, in welcher Höhe die damaligen Salzhändler
in Württemberg zur Gewerbesteuer herangezogen wurden. In dieser Steuer-

1)	Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Band XVII, 1. S. 186.

2)	A. L. Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Tübingen 1889. Band 17
betr. Steuer-Gesetze Seite 216 und 319. II. Teil.

3)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze 1839. Bd. XVII, I. Seite 363.
        <pb n="67" />
        ﻿63

Instruktion heißt es, daß der Salzhändler um das „Drittel des darin stecken-
den Kapitals" veranlagt werden sollte. Aehnlich der Bauholzhändler, dagegen
wurde der Brennholzhändler mit der Hälfte des Anlagekapitals zur Steuer ver-
anlagt. In der sehr umfangreichen „Accise-Ordnung vom 28. Juli 1744",
vom Herzog Carl von Württemberg erlassen, wurde die Salzbesteurung erneut
geregelt H. Es wurde bestimmt, daß von jeder eingeführten Scheibe Salz der
erste Käufer, sofern er ein privater war, eine Steuer von 12 Kreuzern zu ent-
richten hatte. War eine Stadt oder ein Dorf der Salzkäufer, da zu jener Zeit
der Salzhandel vielfach in Händen amtlicher Verwaltung lag, so betrug die
Salzsteuer nur die Hälfte, nämlich 6 Kreuzer. Der Simri Salz war mit
2 Kreuzern 3 Hellern beziehungsweise 4 Pfennig zu versteuern. Wurde ein
Bürger von einer Stadt oder einem Dorf im Namen der Gemeinde für den
Salzhandel privilegiert, so war der eben genannte höhere Steuersatz in An-
schlag zu bringen. Für das Salz von Sulz hatte der Verkäufer von dem
Simri Salz einen Kreuzer Steuer zu entrichten. Den Fuhrleuten, die das
Salz beförderten, wurde zur besonderen Pflicht gemacht, für die Erfüllung der
Steuervorschriften streng zu sorgen. Maßnahmen, die auf die Frachturkunden
Bezug nahmen, erleichterten die Kontrolle.

Damit haben wir uns jener Zeit genähert, welche Württemberg das Salz-
mouopol brachte. Mit der im Jahre 1807 erfolgten Einführung des Salz-
monopols in Württemberg zu Gunsten des Staates wurde für die Salzbesteu-
rung eine völlig neue Grundlage geschaffen. An sich charakterisiert sich diese
Einführung des staatlichen Salzmonopols in Württemberg als Ausfluß der da-
mals in Schwaben herrschenden absolutistischen Regierung, die hier nach dem
Beispiel Preußens und andrer deutscher Staaten handelte. In Preußen und
Bayern hatte man lauge vor Württemberg das Salz als ein ausgezeichnetes
Steuerobjekt erkannt und in beiden Staaten als wirksames Mittel der Besteu-
rung das Staatsmouopol gewählt. Anderseits führte die Errichtung des Salz-
monopols dazu, daß Form und Art der von der Regierung angewendeten mittel-
baren Besteurung des Salzes der weiten Oeffentlichkeit entzogen wurde. Hier
ist denn auch die Grenze einer erfolgreichen Untersuchung der Salzbesteurung in
Württemberg gezogen, da diese Besteurung sich nunmehr mit der Betriebsfrage
der Staatswerke aufs engste verknüpfte. Die parlamentarischen Verhandlungen
der Württembergischen Kammer lassen uns jedoch einen erwünschten Einblick in
die Art der früheren Salzbesteurung werfen.

Eine wesentlich andere und zweifellos ungünstigere steuerliche Belastung des
Salzes trat in Württemberg durch den Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867
ein, der auch auf manchen anderen gewerblichen Gebieten eine völlige Wand-
lung herbeiführte^). Das für unser Gebiet Wichtigste brachte der neue Zollvereins-
vertrag dadurch, daß er grundsätzlich die in den verschiedenen Bundesstaaten
bestehenden Salzmonopole beseitigte. Daß diese Beseitigung des Salzmonopols
für den einzelnen Staat von einer sehr verschiedenen wirtschaftlichen Bedeutung
sein konnte und mußte, bedarf keiner näheren Erläuterung. Unmittelbar bevor
das durch den neuen Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867 bedingte neue Salz-
steuergesetz vom 1. Januar 1868 in Kraft trat, war die Preislage des Salzes,

1)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Bd. XVII, 1. S. 560.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. 1867. 1. Beil.-Bd. S. 840.
        <pb n="68" />
        ﻿64

um nur ein Beispiel hervorzuheben, in Preußen zu 3,791 kr. und in Würt-
temberg 1,5 kr. das Zollpfund im Einzelverkauf. Schon diese Gegenüberstel-
lung der Salzpreise beider Länder zeigt, daß die wirtschaftliche Basis der in
beiden Gebieten vorherrschenden Salzmonopole eine grundverschiedene war. Eine
einseitige Aufhebung der Salzmonopole mußte daher für den einen oder anderen
mit erheblichem wirtschaftlichen Schaden verknüpft sein und in diesem Fall war
Württemberg zweifellos der Leidtragende; eine Auffassung, die denn auch in der
politischen Oeffentlichkeit des Landes das lauteste Echo fand. Hatte doch Würt-
temberg nach dem neuen Zollvereinsvertrag allein 2,1 kr. per Pfund Steuer
an den Zollverein zu bezahlen. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, daß ein
gewisser Betrag anteilmäßig nach 'der allgemeinen Zollabrechnung wieder an
Württemberg zurückfloß. Anderseits ergab sich jetzt für die Württembergischen
Salinen und Salzbergwerke die Möglichkeit, nachdem die Salzmonopole gefallen
waren, den preußischen Markt konkurrierend mit Erfolg zu betreten. Allein
hier hatte die Zukunft doch erst den Beweis der Möglichkeit zu führen und
dieser stand man in Württemberg doch mit einer gewissen Skepsis gegenüber.
Vorderhand empfand man die vertragliche Aufhebung der Salzmonopole in
Süddeutschland als einen diplomatischen Erfolg Preußens, der für den Süden
eine schwere wirtschaftliche Schädigung bedeutete. Es ist kein Zweifel, daß bei
dieser Gestaltung einzelne süddeutsche Staaten, darunter auch Württemberg, vor
wirtschaftlicher Schädigung nicht zu bewahren blieben, allein es ist doch zu be-
rücksichtigen und schließlich auch anzuerkennen, daß Preußen in zielbewußter Po-
litik eine tunlichste wirtschaftliche Einigung und Geschlossenheit der deutschen
Lande anstrebte.

Im folgenden soll nunmehr die Zeit nach der Aufhebung des staatlichen
Salzmonopols im Jahre 1867 in Württemberg zur Darstellung kommen; ein
Zeitabschnitt, der die Salzbesteuerung in Deutschland auf eine völlig veränderte
Grundlage stellte.

Die Geschichte der Aufhebung des Salzmonopols in Württemberg wird
durch die Uebereinkunft vom 8. Mai 1867, getroffen von den Zollvereins-
regierungen, eingeleitet. Die Zollvereinsstaaten hatten sich in diesem Ueberein-
kommen verpflichtet, ein etwa in ihrem Lande bestehendes Salzmonopol aufzu-
heben, an dessen Stelle ein in den Vertragsstaaten überall gleichlautendes Salz-
steuergesetz treten sollte und auch trat. Die Aufhebung des staatlichen Salz-
monopols in Württemberg, sowie die Einführung des neuen Salzsteuergesetzes
erfolgte am 1. Januar 1868 und wird man diesen Tag als einen Wendepunkt
in der Geschichte des Württembergischen Salinenwesens bezeichnen müssen. Auf
Befehl des Königs vom 22. August 1867 wurde der Württembergischen Kam-
mer der Abgeordneten ein Gesetzentwurf übersandt, welcher die Aufhebung des
Salzmonopols anordnete, sowie gleichzeitig eine neue Salzsteuer einführte Z.

Die ersten wirtschaftlichen Wirkungen des neuen Salzsteuergesetzes waren
die, daß die Konsumenten in großer Zahl vor Inkrafttreten des Gesetzes sich
erhebliche Salzmengen auf Lager legten, da man mit Rücksicht auf die Ungewiß-
heit des künftigen Salzpreises eine Steigerung desselben befürchtete. Dieses
Vorgehen der Salzhändler hatte anderseits zur Folge, daß der Salzverkauf der
Salinen im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Steuergesetzes ein sehr ge-

1) Verhandlungen d. württ. Kammer der Abg. Jahr 1870. 11. Beil.-Band.
Seite 339.
        <pb n="69" />
        ﻿65

ringer war. Ein richtiger Ueberblick über die wirtschaftlichen Wirkungen des
Gesetzes war ferner aus dem Grunde nicht zu erreichen, weil sich am 1. Januar
1868 auf sämtlichen preußischen Salzniederlagen große Salzvorräte befanden,
die für eine längere Zeit den Bedarf befriedigen konnten. Im ersten Anfang
waren daher die Konknrrenzaussichten der württembergischen Salinen auf Preußen
gerichtet nicht gerade günstig. Nur das denaturierte Steinsalz, das steuerfrei
und daher sehr niedrig im Preise war, fand sowohl im Inland, wie Ausland
einen lebhaften Absatz.

Trotz der durch das neue Salzsteuergesetz völlig veränderten wirtschaftlichen
Grundlage war es der Preispolitik der württembergischen Staatssalinen dennoch
geglückt, im großen und ganzen in den Städten und Dörfern den Einzelver-
kaufspreis von 3 kr. per Pfund Salz aufrechtzuerhalten. Allerdings nicht in
allen Fällen, da ja den Salinenverwaltungen ein positives Recht fehlte, den
Salzhändlern den Verkaufspreis vorzuschreiben und ihnen so eine Grenze für
ihren Handelsgeivinn zu stecken. Die Konkurrenzmöglichkeit zwang hier die
Salinenverwaltungen zu mancher Rücksichtnahme gegenüber den Salzhändlern.
Jedenfalls war es erfreulich, daß der Einzelverkaufspreis für Kochsalz in Würt-
temberg im allgemeinen niedriger war als in den Nachbarstaaten. Allein es
war dies doch nur durch manches Opfer zu erreichen. So waren die Salinen-
verwaltungen unter dem Druck der Konkurrenz in manchen Fällen genötigt,
Frachtrückvergütungen zu geivähren. Es wurde also teilweise oder ganz die
Fracht von der Salinenkasse getragen. Diese unumgängliche Maßnahme sollte
bald zu einer sehr erheblichen finanziellen Belastung des Salinen-Etats führen.

Die praktische Regelung des Salzwesens in Württemberg, welche mit der
Aufhebung des Salzmonopols notwendig wurde, erfuhr ihre grundlegende Ge-
staltung nach den Vereinbarungen vom 8. Mai 1867, die zwischen den Zoll-
vereinsstaaten getroffen worden waren Z. Nach Maßgabe dieser Bestimmungen
errichtete Württemberg für jedes seiner 6 Salzwerke: Hall, Wilhelmsglück,
Friedrichshall, Clemenshall, Sulz und Wilhelmshall ein besonderes „Salzsteuer-
amt". Es erwies sich als zweckmäßig, mit der Führung der Geschäfte des
Salzsteueramtes einen Beamten der Salinenverwaltung zu betrauen, in der Regel
den Einnehmer. Stcuertechnisch und verwaltungsmäßig standen die Salzsteuer-
ämter zu dem nächst gelegenen Hauptzollamt in den: Verhältnis einer Unter-
hebestelle. So war das Salzsteueramt von Friedrichshall und Clemenshall dem
Hauptsteueramt Heilbronn untergeordnet. Wo nicht unmittelbar ein Haupt-
steueramt wirkte, trat das an dessen Stelle stehende Kameralamt. In dieser
Hinsicht war für die Saline Hall und das Steinsalzbergwerk Wilhelmsglück das
Kameralamt Hall zuständig; für die Saline Sulz war das.Kameralamt Sulz
und für die Saline Wilhelmshall das Kameralamt Rottweil als vorgesetzte Be-
hörde ausschlaggebend. Auf jedem Salzsteueramt waren außerdem besondere
Steueraufsichtsbeamte, wie Kontrolleure und Steueraufseher tätig, welche als
Aufsichtsorgane bei den steuerlichen Maßnahmen zu wirken hatten. Dienstlich
waren diese Beamten dem nächstgelegenen Hauptzollamt oder Kameralamt unter-
geordnet. Nach den vertraglich getroffenen Vereinbarungen waren für diese
Beamten folgende Besoldungen vorgesehen, die von der Zollvereinskasse bestritten
wurden.

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1870. II. Beil.-Bd. S. 439.

Neumann, Salzbergbau und Salinentvesen in Württemberg.	5
        <pb n="70" />
        ﻿66

Beainten-Kategorie.

Salzsteuer-Einnehmer

Salzsteuer-Aufseher

Kassengehilfe

Besoldung.

Durchschnittsgehalt 862,30 fl.
Mindestgehalt 700,00 „
Durchschnittsgehalt 595,00 „
Mindestgehalt 490,00 „
Durchschnittsgehalt 700,00 „
Mindestgehalt 525,00 „

Letztere Beamtenkategorie kam jedoch nur bei geschäftlichem Erfordernis in
Frage. Die Vereinbarungen gestatteten weiter, daß die Aufsicht über mehrere
größere Salzwerke einem leitenden Oberbeaniten (Kontrolleur) übertragen wer-
den konnte. In einem solchen Fall war ein Durchschnittsgehalt von 962,30 fl.
vorgesehen. Wichtig war die Bestimmung, daß für landesherrliche Salzwerks-
beamte, die mit der Salzsteuererhebung betraut wurden, der Zollvereinskasse
nur die Hälfte der genannten Durchschnittsbesoldung in Anrechnung gebracht
werden konnte. In dem Haupt-Finanzetat 1870/73 waren 6 Kassenbeamte der
Salzwerke als Steuererheber, 4 Steuerkontrolleure und 8 Salzsteueraufseher
vorgesehen.

Auch in der Gegenwart ist keine nennenswerte Aenderung in der Salzsteuer-
Verwaltung eingetreten. Nach wie vor wird auf jedem Salzwerk aus den Sa-
linenbeamten ein Salzsteueramt gebildet, dem als Aufsichtsbeamte Salzsteuer-
kontrolleure und Salzsteueraufseher beigegeben werden. Letztere sind dem zu-
ständigen Hauptzollamt untergeordnet.

Das private „Salzwerk Heilbronn" wird hinsichtlich der Salzversteuerung
unmittelbar von dem Hauptzollamt Heilbronn verwaltet.

Was die nun gegenwärtig in Deutschland einheitlich zur Erhebung ge-
langende Salzsteuer betrifft, so beträgt dieselbe für Salz jeder Art 12 M. per
100 kg Nettogewicht. In Frankreich gelangt die seit 1848 bestehende Salz-
steuer in einer Höhe von 10 Fr. per 100 kg zur Erhebung. In Oesterreich
hat das 1829 errichtete Salzmonopol noch volle Geltung. Nur sind hier ver-
schiedene Tarife in Kraft. Und zwar wird nach der letzten Tariffestsetzung vom
23. Dezember 1899 vom Kochsalz zum menschlichen Genusse eine Abgabe von
16—20 Kr., für weißes Seesalz 14,40—19,40 Kr. und für graues Salz 9,30 Kr.
per 100 kg erhoben. Auch in Italien besteht ein seit 1865 für das ganze
Staatsgebiet geltendes Salzmonopol. Dagegen kennt England keine Salzsteuer.
In Deutschland wird nun in zahlreichen Fällen, je nach der Verwendungsart
des Salzes, volle Steuerfreiheit gewährt *). In der Regel gilt das für alles
Salz, ivelches zu landwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken benötigt wird.
Ueber den Umfang der Salzbesteuerung geben die nachfolgenden drei Uebersichten
Aufschluß:

(S. die Tabelle auf S. 67.)

Zu den vorstehenden statistischen Uebersichten ist einiges erläuternd nachzu-
tragen. Die in der Uebersicht I enthaltene „Ausfuhrvergütung" stellt eine Rück-
vergütung der gezahlten Salzsteuer dar. Diese Rückvergütung wird dann ge-
währt, wenn steuerpflichtiges Salz zu Gegenständen verwendet wird, die zur
Ausfuhr gelangen. Es handelt sich hier fast ausschließlich um Salz, das zum
Einpökeln, Einsalzen benötigt wird. Diese Industrie, welche vornehmlich durch
große Pökelanstalten gebildet wird, hat ihren Sitz fast ausschließlich in den

1) Geh. Obersinanzrat O. Schwarz, Die Steuersysteme des Auslandes. Leipzig
1908. Seite 57, 89, 112.
        <pb n="71" />
        ﻿67

I. Zalzbesteuerung der Produktion rvürtt. Walzwerker).

Etats-  jahr.	Salzsteuer,	Salzzoll  0,80 M. pr, 100 kg.	Abzüglich  Ausfuhrvergütung,	Netto-  Einnahmen-
	M.	M,	M.	M,
1872/78	I 547 247	12	30	1 547 229
1878/74	1 487 151	—	15	1 487 136
1874/75	1 492 200	60	15	1 492 245
1875/76	1 448 482	5	—	1 448 432
1876/77	1 426 532	8	—	1 426 530
1877/78	1 424 219	39	—	1 424 258
1878/79	1 471 890	1208	—	1 472 598
1879	1 494 258	38	—	1 494 296
1880	l 422 301	37	—	1 422 338
1831	1 399 309	9	—	1 399 318
1882	1 420 050	34	—	1 420 084
1883	1 388 292	8	—	1 388 300
1884	1 349 058	9			1 349 067
1885	1 329 610	10	—	1 329 620
1886	1 455 587	68	—	1 455 655
1887	1 678 027	28	—	1 678 055
1888	1 923 929	15	—	1 923 944
1889	1 772 457	87	'		1 772 544
1890	1 808 554	1352	—	1 809 906
1891	1 898 167	71		1 898 228
1892	1 852146	1343		1 858 489
1893	1 853 477	13		1 853 490
1894	1 980 128	3		1 930 131
1895	1 939191	—		1 939191
1896	2 029 060	2		2 029 062
1897	1 864148	2		1 864150
1898	1 920 628	2		1 920 630
1899	2 093 002	—		2 093 002
1900	2 078 970	21		2 078 991
1901	2 301 592	15		2 301 607
1902	2 373 645	1		2 878 646
1903	2 858 812	—		2 358 812
1904	2 314 214	617			2 314 831
1905	2 428 284	589	—	2 428 878
1906	2 472 558	39 !	—	2 472 592
1907	2 564 484	40	—	2 564 524
1908	2 499131	42	—	2 499 173

(S. die Tabelle II auf S, 68.)

deutschen Küstengebieten, hauptsächlich in Schleswig-Holstein, Die Fabrikation
umfaßt zum größten Teil Schiffsproviant, Deshalb hat diese „Ausfuhrvergü-
tung" auf Salz für Württemberg in den letzten Jahrzehnten jede Bedeutung
verloren.

Zu der Uebersicht II ist folgendes zu bemerken. Für Salz, welches zur
Ausfuhr gelangen soll, oder zum Zweck späterer Denaturierung einer Niederlage
überwiesen wird, ist unter Erlaß der Salzabgabe das sogenannte Begleitschein-
verfahren eingeführt worden, Man unterscheidet hier Begleitschein I d. h,, die
Salzabfertigung unter steueramtlichem Kollo-, Wagen- oder Schiffsverfchluß,

1) Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III, S, 286, Statistisches Hand-

buch für das Königreich Württemberg 1906/07, S, 260, Dasselbe 1908/09, S, 364.
        <pb n="72" />
        ﻿68

II. Absatz-Ztatistik der württ. Zalzwcrke Z.

Jahr.	Im deutschen Zollgebiet.				Absatz in
	Versteuert.	Steuerfrei  abgelassen.	Auf Begleitschein abgefertigt.	Insgesamt.	das Ausland.
	dz	dz	dz	dz	dz
1872	127 434	147 333	479 198	753 965	78 186
1873	121 529	153 994	405 872	681 395	53 008
1874	113 843	158 912	392 723	665 478	65 311
1875	115 387	155 511	459 380	730 278	58 155
1876	113178	129 672	'	420126	662 976	58 464
1877	113 491	143 317	469 251	726 059	58 344
1878	116 792	165 523	550 611	832 926	76 084
1879	117 527	167 872	625 888	911 287	54 220
1880	112 701	192 380	689 736	994 817	53 526
1881	109 449	262 888	672 643	984 980	49 783
1882	110 988	232 174	752 084	1 095 246	73 033
1883	108 685	200 004	742 162	1 050 851	67 807
1884	105 906	193 631	748 983	1 048 520	63 848
1885	106 300	256 495	786 133	1 148 928	128123
1886	119 698	251 997	987 341	1 359 036	398 034
1887	136 923	297 762	1 273 086	1 707 771	15 049
1888	158 649	346 354	1 326 255	1 831 258	21 639
1889	145 404	302 231	1 519 307	1 966 942	29 879
1890	148 612	814 543	1 421 859	1 885 014	82 668
1891	155 791	436 950	1 015 695	2 208 436	26 924
1892	154 346	890 773	1 685 258	2 230 377	6 500
1893	154456	891 052	1 134176	1 679 684	518 624
1894	160 844	355 861	1 170 423	1 687 128	475 005
1895	161 399	394 140	1 124 028	1 679 567	663 938
1896	168 490	452 227	1 835 441	2 456 158	737 497
1897	154 379	470 822	2 206 487	2 831 688	588 330
1898	159 954	458 296	2 225 180	2 843 430	571 288
1899	173 794	528 827	1 946 378	2 643 994	592 209
1900	173 148	507 096	1 516 563	2 196 807 ,	633 083
1901	191 700	512 297	1 544 936	2 248 933	752 771
1902	197 553	550 096	1 704 602	2 452 251	729 977
1903	196126	521 329	1 821 342	2 538 797	775 608
1904  1905	192 502	584 642	2 153 109	2 880 253	673 169
	201 675	514 746	2 467 605	3 184 026	661 233
1906	205 407	512 690	2 318 079	3 036176	480 669
1907	213 102	490 940	2 488 694	3 192 736	651 936
1908	206 423	350 973	2 570 457	3 127 853	777 917

(S. die Tabelle III auf S. 69.)

Ferner Begleitschein II, durch welchen ein am Empfangsort befindliches Zollamt
zur Feststellung und Erhebung der Salzsteuer ermächtigt wird. Im übrigen
wird bei den Ziffern über den „Absatz in das Ausland" zu berücksichtigen sein,
daß diese keineswegs die tatsächliche Ausfuhr württembergischen Salzes veran-
schaulichen, vielmehr werden nicht unbeträchtliche, auf Begleitschein abgefertigte
Salzmengen für die Ausfuhr noch miteinzusetzen sein. Aus der Uebersicht III
endlich ist die steuerfreie Ablassung von Salz württembergischer Herkunft zu
entnehmen. Die zu beobachtende, nicht unerhebliche Zunahme des Salzverbrauchs

1) Württembergische Jahrbücher 1900. Teil III. Seite 88. Statistisches Hand-

buch für das Königreich Württemberg. Jahr 1906/07. Seite 53.
        <pb n="73" />
        ﻿69

III. steuerfreie Abtastung von salz der württ. salzwerkex).

Etats-  jahr.	Für die Landwirt- schaft.		Für die Industrie.		Steuerfreie Abgabe von Sole.	
	Zur Vieh- sütterung.	Zur  Düngung.	Gesamt-  menge.	Darunter für Soda- und Glaubersalz- fabriken.	Zu  Bädern.	Zur  Ammoniak-  sodabereitung.
	clz	dz	dz	dz	dz	hl
1872/73	132 135	2 440	25 730	21 168	8751	—
1878/74	137 631	2 456	28 100	18174	9215	—
1874/75	124 220	2 250	42 886	17 330	9723	—
1875/76	118188	2 690	30 940	5134	9862	—
1876/77	105 028	3 998	21 937	—	9875	—
1877/78	107 003	3196	34 022		914	
1878/79	112 301	3128	53 634	2 686	4 893	—
1879	123 476	3 755	44 850	3 479	9 480	—
1880	119 474	5 889	73 355	4 995	9 255	—
1881	129 914	10 687	67 488	3 684	8 573	'	
1882	135 255	5 541	92 496	10	37 093	281 840
1883	188 491	5 882	57 616	—	38 256	500 860
1884	128 248	5 056	62 148 ,	—	40 391	727 590
1885	153149	8154	96 751	—	41 283	884 980
1886	170 826	5 933	76 642	—	35119	904 580
1887	195 211	4 559	99 398	—	39 480	1 001 920
1888	288 462	5 474	108 022	—	48 642	1 175 600
1888	191 545	6 034	106 152	—	42 196	1 304 040
1890	192 216	8 973	114 304	—	40 766	1 454 540
1891	272 313	10 496 .	154 451	—	48 928	1 645 580
1892	206 104	10 585	174 985	—	41 397	1 661770
1893	199 140	11 789	180 506	—	38 930	1 641150
1894	198 229	12 690	145 295	—	38 750	1 659 420
1895	192 189	13 502	189 399	—	46 929	1 636 100
1896	207 972	11 963	233 701	—	48 841	1 644 300
1897	199 519	13 995	256 694	360	44 976	1 677 690
1898	181 933	11 664	266 208	—	46 525	1 669 500
1899	203 614	12 069	309 045	—	47 192	1 693 440
1900	193 370	1/2 191	302 686	397	48 225	1 757 700
1901	182 681	13811	317 314	305	33 213	1 896 930
1902	189 544	14 367	350 403	313	89 846	2 011590
1903	189 278	13 037	321 931	—	56 955	1 988 240
1904	199 109	14166	446 509	20 800	62 102	2 000 025
1905	205 486	13 361	437 224	5 320	61 043	1 885 720
1906	214 019	13 722	404 636	7 220	67 820	1 902 700
1907	207 349	13 981	356 333	5 700	66 386	2 045 400
1908	196 811	12 576	225 200	—	71 479	2 306 100
1909	201 652	12 082	232 279	—	52 589	2 468 200

für landwirtschaftliche Zwecke dürfte wesentlich mit der allgemeinen Bevölkerungs-
vermehrung Württembergs und der seit 1870 stärker entwickelten rationellen
Bewirtschaftung zusammenhängen. Die steuerfreie Abgabe von Sole erfolgt,
soweit sie nicht zur Ammoniaksodabereitung bestimmt ist, in der Hauptsache für
Krankenhäuser, Sanatorien usw. Was nun die steuerfreie Ablassnng von Salz
für industrielle Zwecke in Württemberg betrifft, so geben wir hierüber nach-
stehende besondere Uebersicht:

1) Württembergische Jahrbücher. Jahr 1800. Teil III. S. 286. Statistisches

Handbuch für das Königreich Württemberg. 1906/07. S. 260.
        <pb n="74" />
        ﻿70

Steuerfreie Abtastung von Salz an Industrie und Gewerbe^».

Art des Betriebes.	Zahl der Betriebe.	1905.	Zahl der Betriebe.	1906.
		dz		dz
Kupferhütte	1	173 164	1	160 254
Sodafabrik	1	126 448	1	119 295
Lithoponfabrik	1	86 851	—	—
Zinkwerke  Farbenfabriken  Chemische Fabriken	2  4  11	19 901  15 881  10 844	1  4  15	11448 23 456 12 125
Lederfabriken und Gerbereien	340	10 479	270	8 816
Bierbrauereien	189	7 676	200 .	9 074
Steingutfabriken und Töpfereien	98	7 255	95	27 842
Häutehändler	102	6 637	87	5 650
Seifenfabriken	180	6 869	132	7126
Soda- und Glaubersalzfabrik	1	5 320	1	7 220
Eisfabriken	43	8 006	37	2 834
Schlachthäuser	31	2 443	27	2 103
Baumwollspinnerei und Zwirnerei	15	1 606	22	1 748
Straßenbahnen	—	—	76	2195

Außerdem wurden -im Jahre 1906 rund 195 dz Badesalz abgegeben.

In dem Verbrauch industriellen Salzes hat sich in Württemberg in den
letzten drei Jahrzehnten eine ganz außerordentliche Steigerung vollzogen. In
manchen Fällen, wie bei den Häutehändlern, Schlachthäusern, findet das Salz
als Konservierungsmittel Verwendung. Bei den Straßenbahnen handelt es sich
um Tausalz, welches im Winter die Schneemassen in den Straßen zur Er-
leichterung des Verkehrs aufzutauen hat.

Abschließend darf gesagt werden, daß die seit vier Jahrzehnten währende
Stetigkeit in der deutschen Salzsteuergesetzgebung einen bedeutsamen Anteil an
der ruhigen, unerschütterten Entwicklung der deutschen Salzindustrie und auch
der Württembergs besitzt. Es bleibt nur zu wünschen, daß auch in der Zukunft
in diesen Verhältnissen keine Aenderung eintreten möge.

6. Kapitel.

Uerumltuug und Ertrüge der Kgl. rvürtt. Kutinen und
KuKbergmerke.

Für das wirtschaftliche Gedeihen eines industriellen Unternehmens geben in
der Regel zwei Faktoren den hauptsächlichsten Ansschlag. Einmal der Stand
der technischen Einrichtung und deren sachgemäße, ökonomische Handhabung und
zweitens die kaufmännische Verwaltung ans der Basis höchst entwickelter wirt-
schaftlicher Grundsätze. In Staatsbetrieben pflegt man nun nach altem Her-
kommen sich hinsichtlich der Verwaltung in manchen Punkten gewisse Beschränkungen
aufzulegen, die man in privatindustriellen Betrieben besonders nach der Seite
des unbegrenzten freien Wettbewerbs nicht kennt. Gerade in Staatsbetrieben
hat das Jnstruktionswesen eine weite Ausdehnung erfahren; ob zum Vorteil

1) Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg, Jahrg. 1908/07,
Seite 260.
        <pb n="75" />
        ﻿71

oder Nachteil bleibe unentschieden. Jedenfalls besteht leicht die Gefahr, daß zn
viele Instruktionen, besonders wenn sie auf technische Maßnahmen zurückgreifen,
die unerläßliche Beweglichkeit des Betriebes zum Schaden des Ganzen hemmen.

Die Geschichte der neueren Verwaltung im Württembergischen Salinemvesen
bietet uns manches interessante Kapitel und wir werden hier auf dem Wege zur
modernen Jndustrieentwicklung auch manches kulturgeschichtlich Beachtenswerte
finden.

Die verordnende Verwaltungsbehörde für die Kgl. Salinen war der Kgl.
Bergrat, mit dem Sitz zu Stuttgart. Der Wirkungskreis des Kgl. Bergrats,
seinem rechtlichen Umfange nach durch die Kgl. Verordnung vom 6. Febr. 1835
näher umschrieben, beschränkte sich nicht auf die Kgl. Salinen, vielmehr war der
Bergrat mit der Wahrung des Berg-, Salz- und Münz-Regals betraut^). Dem-
entsprechend lag auch dem Kgl. Bergrat die Aufsicht und Leitung über die Ver-
waltung und den Betrieb der Berg-, Hütten- und Salzwerke ob, soweit sie zum
staatlichen Kammergut gehörten. Im gleichen Umfange war ihm der Salzhandel
und die Münzstätte unterstellt. Rechtlich betrachtet, war der Kgl. Bergrat ein
dem Kgl. Finanz-Ministerium untergeordnetes, vollziehendes Organ. In einer
ganzen Reihe von Fällen, welche die Verwaltung und den Betrieb der Salinen
betrafen, war vorher eine Entscheidung des Kgl. Bergrates einzuholen. Waren
beispielsweise Verbesserungsversuche in dem Fabrikationsverfahren beabsichtigt,
so mußte, sofern hierdurch ein Kostenaufwand von mehr als 200 fl. entstand,
vorher die Genehmigung vom Kgl. Bergrat zu den geplanten Versuchen einge-
holt werden. Aehnlich hatte sich die Salinen-Verwaltung zu verhalten, wenn es
sich um Gebäude oder Maschinenreparaturen handelte, die mehr als 1000 fl.
Kosten verursachten. In diesem Falle waren dem Antrage zur Genehmigung
Bauzeichnungen nebst Kostenvoranschlag beizufügen. Dem Kgl. Bergrat war
weiter der Jahres-Etat sowie der Betriebsplan von der Salinen-Verwaltung zur
Genehmigung vorzulegen. Anderseits war es dem Kgl. Bergrat zur Pflicht
gemacht, die Kgl. Salinen oder Salzbergwerke wenigstens im Jahr einmal durch
eines seiner Mitglieder zum Zwecke der Kontrolle bereisen zu lassen. Auch die
Salinengefäll-Verwaltung war ihrem ganzen Umfange nach dem Kgl. Bergrat
untergeordnet. Unter unmittelbarer Dienstaufsicht stand jedoch lediglich der
Salinen-Verivalter. Ueber die auf den Salinen-Aemtern und Salz-Faktoreien aus-
geführten Kontrollen hatte der Kgl. Bergrat halbjährlich dem Kgl. Finanz-
Ministerium Bericht zu erstatten. Im übrigen führte der Kgl. Bergrat grund-
sätzlich die Oberaufsicht über die Gestaltung des Absatzes, Kreditwesens, Kassen-
und Rechnungswesens und der Strafsachen. Daß diese Oberaufsicht sich nur auf
allgemeine, grundlegende Maßnahmen erstrecken kann, ist nach der Sachlage
selbstverständlich.

Ein nicht uninteressantes Kapitel in der Geschichte des Württembergischen
Salinenwesens bilden die Dienst-Instruktionen, welche in den 1830 er Jahren für
die Salinen-Verwalter und Salinen-Kassierer erlassen wurden. Bei dem recht be-
deutenden Umfang dieser Dienst-Instruktionen müssen wir es uns versagen, eine
erschöpfende Jnhaltswiedergabe derselben hier zu geben. Dennoch erscheint es
unerläßlich, wenigstens die wesentlichen Punkte dieser Dienst-Instruktionen hier

1) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze. Tübingen 1848. Band 16, II. Ab-
teilung, S. 732 f.
        <pb n="76" />
        ﻿72

näher zu skizzieren. Beide Dienst-Instruktionen, sowohl die für die Salinenver-
walter, wie die für die Salinen-Kassierer, wurden am 23. Januar 1833 erlassen.

An der Spitze einer jeden Saline stand ein Salinen-Verwalter, der nach
abgelegtem Diensteid die Qualifikation eines „Staatsdieners" erwarb, wodurch
vornehmlich die Pensionsberechtigung begründet wurde. Der zu leistende Dienst-
eid ist in den „Vorschriften für die Verpflichtung der 'Angehörigen des Finanz-
departements" vom 1. Juli 1838 enthalten. Seinein Inhalte nach ging der
Diensteid aus eine Fülle von Einzelheiten ein, was etwas befremdend anmutet.

Wir erwähnten schon, daß die Saline rechtlich nach außen und innen von
dem Salinenverwalter vertreten wurde. Die Tätigkeit des Salinenverwalters
war sowohl eine technische, wie verwaltungsmäßige. Unmittelbar vorgesetzte
Behörde des Salinenverwalters war der Kgl. Bergrat zu Stuttgart, dessen An-
ordnungen unbedingt Folge zu leisten war. Ueber den Wirkungskreis des Kgl.
Bergrates haben wir au anderer Stelle eingehend berichtet. Es sei noch nach-
getragen, daß dem Salinenverwalter gegenüber solchen Verfügungen des Kgl.
Bergrates, die ihrem Inhalt nach eine Beanstandung zu begründen schienen,
das Recht eines in geziemender Form zu übermittelnden Hinweises über die
Unzulässigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Verfügung oder Anordnung zustand.
Hielt der Kgl. Bergrat dennoch seine Verfügung aufrecht, so war dieselbe un-
weigerlich zu befolgen. Der schon erwähnte, an zweiter Stelle stehende Kgl.
Salinenkassierer hatte gegebenenfalls als Stellvertreter des Salinenverwalters zu
wirken. Der Salinenkassierer, welcher gleichfalls durch Diensteid Staatsdiener-
rechte erwarb, durfte keine Zahlung ohne die Gegenzeichnng des Salinenverwalters
leisten. Dem Salinenverwalter lag die Verantwortung für eine gute Beschaffen-
heit des Kochsalzes, sowohl hinsichtlich des Korns, wie des trockenen Zustandes
ob. Die Verpackung des Salzes und Bezeichnung der Fässer hatte unter Auf-
sicht des Salinenverwalters zu erfolgen, der hierauf die fertigen Fässer dem das
Magazin verwaltenden Salinenkassierer übergab. Unter des letzteren Aufsicht
wurde das Faß nummeriert, mit dem Anfangsbuchstaben der Saline und mit
dem Bruttogewicht versehen. Ueber die an das Magazin erfolgte Ablieferung
hatte der Salzschreiber jeweils eine Urkunde auszufertigen, aus welcher auch die
Nummer des liefernden Siedehauses oder der Siedepfanne zu entnehmen war.
Am 1. und 15. eines jeden Monats hatte der Salinenkassierer an die „Haupt-
verwaltung der Salinengefälle" zu Stuttgart eine Abschrift seines Speditions-
journals, sowie einen Lagervorratsbericht über Kochsalz einzureichen, welchen Be-
legen noch eine Abschrift des Journals über die Viehsalzabgabe monatlich folgte.
Diese Abschriften waren von dem Salzschreiber mitzuunterzeichnen. Zur beson-
deren Obhut wurden dem Salinenverwalter die Brennholzvorräte empfohlen,
die ja auch einen bedeutenden Wertfaktor im Salinenbetrieb repräsentierten.
Ueber die ordnungsmäßige Verwendung hatte der Siedemeister oder Obersieder
einen Schein auszustellen. Im übrigen stand die Verwaltung aller Materialien
unter der Aufsicht des Salinenkassierers, dem hier zur Unterstützung die not-
wendigen Werkleute beigeordnet waren. Die Abgabe der Materialien erfolgte
nur auf Anweisung des Salinenverwalters. Alljährlich hatte der Salinenver-
walter gemeinsam mit dem Salinenkassierer den Jahresetat für die Saline auf-
zustellen, der zur Durchsicht und Prüfung dem Kgl. Bergrat einzureichen war.
Ergab sich im Laufe des Verwaltnngsjahres eine Etatsüberschreitung, so war
für den zu erwartenden Mehraufwand vorher die Genehmigung des Kgl. Berg-
rates einzuholen. Am 30. Juni eines jeden Jahres hatte eine gesamte Inventur-
        <pb n="77" />
        ﻿aufnähme auf der Saline zu erfolgen, welche Aufnahme mit den Unterschriften
des Salinenverwalters und -Kassierers ebenfalls dem Kgl. Bergrat zur Prüfung
zu unterbreiten war*).

Recht interessant ist, daß dem Salinenverwalter auf der Saline einschließ-
lich aller zugehörigen Gebäude und Plätze eine Straf- und Polizeigewalt ein-
geräumt wurde. Diese Strafgewalt zeigte folgenden rechtlichen Umfang. Der
Salinenverwalter konnte erkennen:

1.	bei Laboranten

a)	auf Gefängnisstrafen bis zur Dauer von 48 Stunden.

b)	auf Geldbußen, welche jedoch nur ausnahmsweise zu erkennen sind,
bis auf den Betrag von 4 Reichstalern.

c)	auf Suspension von der Arbeit bis auf die Dauer von vier Wochen.

d)	auf Entlassung, jedoch nur in Beziehung aus diejenigen Untergebenen,
welche von dem Salinenverwalter angestellt worden sind.

2.	bei Offizianten nur auf die unter 1b genannte Geldstrafe.

Sofern es sich uni Verfehlungen handelte, welche ein höheres Strafmaß
als die hier gegebenen Normen bedingten, so war die Verfehlung dem Kgl.
Bergrat zur weiteren Entscheidung zu unterbreiten. Im übrigen wurde die
Strafgewalt des Salinenverwalters nur auf die mit dem Dienstverhältnis im
Zusammenhang stehenden Verfehlungen wirksam.

Bezüglich des Salzhandels wurde dem Salinenverwalter nahegelegt, sich
vornehmlich über die wirtschaftliche Entwicklung und Lage desselben im Ausland
eingehende Kenntnis zu verschaffen, um so nach Möglichkeit den Kgl. Salinen
neue Absatzgebiete erschließen zu können. Gegebenenfalls waren in dieser Hin-
sicht unverzüglich geeignete Anträge an den Kgl. Bergrat zu stellen. Die Preis-
bestimmung sämtlicher Salinenerzeugnisse ging ausschließlich von dem Kgl. Bergrat
aus. Die Berechtigung, ein Anstellungsverhältnis mit Personen, selbst für unter-
geordnete Dienststellen, zu begründen, stand dem Salinenverwalter nicht zu.
Diese Materie war von dem Kgl. Finanz-Ministerium durch einen Erlaß vom
9. März 1835 wie folgt geregelt1 2). Die Anstellung von Salzsiedern, Pfannen-
schmieden, Untersteigern und sonstigen Arbeitern blieb dem Kgl. Bergrat vor-
behalten. Angestellte höheren Dienstgrades, wie Material- und Magazininspek-
toren, Buchhalter, Salzschreiber, Obersteiger usw., waren vorher dem Kgl.
Finanz-Ministerium in Vorschlag zu bringen. Die Zuständigkeit des Kgl. Berg-
rats für die Begründung eines Dienstverhältnisses war ini Prinzip dann ge-
geben, wenn es sich um Personen handelte, die ihrem Arbeitscharakter nach im
Wochenlohu zu beschäftigen waren. In allen anderen Fällen war die Zuständig-
des Kgl. Finanzministerinms gegeben.

An dieser Stelle sind auch die Salzdeputate zu erwähnen, welche den Offi-
zianten und Arbeitern auf den Kgl. Salinen gewährt wurden. Ein Erlaß des
Kgl. Finanzministerinms vom 24. Januar 1844 au den Bergrat stellte für die
Gewährung der Salzdeputate bestimmte Grenzen auf3). Veranlassung zu diesem
Erlaß scheinen gewisse Unregelmäßigkeiten gegeben zu haben, da einzelne Ange-

1)	Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, 1848. Tübingen. Band 16, II. Ab-
teilung, Seite 654-684.

2)	Reyscher, Sammlung b. württ. Gesetze. Tübingen 1848. Band 16, II. Ab-
teilung, S. 747.	‘	„„

■	3) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1848. Bayd 16, II. Ab-

teilung, Seite 1015.
        <pb n="78" />
        ﻿74

stellte anscheinend die für sie unverwendbaren Salzmengen zum Verkauf gebracht
hatten. Ein solches Vorgehen stand jedoch mit dem Salzmonopolgesetz vom
Jahre 1807 naturgemäß im Widerspruch. Der vorerwähnte Erlaß bestimmte
nun, daß in Zukunft zu Anfang eines jeden Jahres von der Salinenverwaltung
die für Jeden auszuwerfende Salzmenge als Deputat genau festzusetzen war,
wobei als Höchstgrenze für den Einzelnen 80 Pfund Salz zu gelten hatten.
Diese Lieferungen für den Hausbedarf der Angestellten wurden über das Jahr
verteilt. Verkauf oder Tausch dieses Deputatsalzes war aus das strengste unter-
sagt. Der diesem Erlaß zuwiderhandelnde Angestellte setzte sich der sofortigen
Entlassung aus neben weiterer Strafe.

Manche der vorstehend gekennzeichneten Verwaltungsbestimmungen dürften
als typisch für den Staatsbetrieb früherer Zeit gelten. So die feierliche Eides-
leistung für an sich nicht sehr bedeutende Verwaltungsposten. In der modernen
Industrie verschafft sich hier der Grundsatz, daß für die Person allein Fähigkeit
und Fleiß entscheidet und für den Privatbeamten ausschließlich hierin seine Existenz-
bedingung zu liegen hat, volle Geltung. Für den privatindustriellen Beamten
bietet die jeden Augenblick auftretende Möglichkeit, sein von ihm bis dahin be-
herrschtes Feld unvermittelt einem Fähigeren überlassen zu müssen, den rastlosen
Ansporn, Vollkommeneres zu leisten. Allein hierdurch bleibt für Handel und
Industrie eine niemals abgeschlossene Entwicklung gesichert. Wo der Privat-
beamte oder Kaufmann nicht mehr nach diesen Grundsätzen regiert wird, muß
es zu einem Rückschritt koninien. Zum Schluß noch einige Angaben über die
Besoldungen der Württembergischen Salinenbeamten.

Was die Besoldungsverhältnisse der einzelnen Beamtenkategorien auf den
Kgl. württ. Salinen in den 1830 er Jahren betrifft, so gibt uns hier der
Finanz-Etat von 1833/36 erwünschten Aufschluß Z. Es betrug die Besoldung des
Salinenverwalters auf Friedrichshall jährlich 1800 fl. zuzüglich einer persön-
lichen Zulage von 400 fl., insgesamt also 2200 fl. Für den Salinenverwalter
zu Hall war eine Besoldung von 1600 fl. zuzüglich Mietskostenentschädigung
von 200 fl. vorgesehen; außerdem erhielt dieser Salinenverwalter noch 150 fl.
für „Pferderation." Die Haltung des Pferdes war für die von dem Salinen-
verwalter auszuführenden Kontrollbesuche des in der Nähe liegenden Salzberg-
werkes „Wilhelmsglück" notwendig. Der Salinenverwalter von Wilhelmshall
hatte ein Einkommen von 1600 fl. jährlich, daneben noch 200 fl. für Kanzlei-
kosten, während die anderen Salinenverwalter nur 50 fl. für Kanzleikosten er-
hielten. Die kleine Saline Sulz hatte an ihrer Spitze nur einen „Amtsver-
weser" stehen, der eine Besoldung von 912 fl. 30 kr. jährlich erhielt.

Die Besoldungen der Salinenkassierer waren wie folgt geregelt. Auf der
Saline Friedrichshall war für den Salinenkassierer, der zugleich Salz- und
Materialieninspektor war, ein Betrag von 930 fl. zuzüglich 170 fl. für Natura-
lien, also insgesamt 1100 fl. ausgeworfen. Der Salinenkassierer von Hall und
Wilhelmshall erhielt ebenfalls 1100 fl., außerdem jedoch einen Kanzleikosten-
beitrag von 400 fl. jährlich. Die Besoldung der Saliuenbuchhalter stellte sich
durchschnittlich auf 400 fl. jährlich. Auf der Saline Wilhelmshall war außer-
dem ein Salineninspektor mit 1100 fl. und ein Salzinspektor mit 900 fl. Jahres-
besoldung tätig. Letzterer hatte noch einen Bezug von 300 fl. für

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1834. I. Veilagen-Heft,
Seite 266/290.
        <pb n="79" />
        ﻿75

Kanzleikosten jährlich. Der an der Spitze des Bergwerks „Wilhelmsglück"
stehende Bergwerksinspektor bezog eine Besoldung von 600 fl. jährlich; für die
ebenfalls dort tätigen Bergkadetten war eine Entschädigung von 200 fl. vor-
gesehen. Der Jahresgehalt des Obersteigers betrug 513 fl. 20 kr.; der des
Untersteigers 292 fl. jährlich. Zn erwähnen wäre noch der auf der Saline Sulz
tätige Kontroleur, der mit 292 fl. jährlich besoldet wurde. Die Salinen-Amts-
diener erhielten durchschnittlich 150 fl. jährlich; der von Sulz jedoch nur 120 fl.
Endlich ist noch der Salinenkontroleur auf der Saline Clemenshall mit 700 fl,
und 140 fl. Kanzleikosten und ein Magazinaufseher mit 589 fl. Besoldung
jährlich zu nennen.

Im Anschluß hieran wollen wir auch eine Uebersicht der Besoldungen auf
den Württembergischen Staatssalinen geben *). Hiernach betrugen die Besoldungen:

Beamten-Kategorie.	Etat 1864/67.		Etat 1867/70.	
	fl.	kr.	fl.	kr.
4 Salinenverwalter	6200	—	6200	—
2 Salinenkassierer	4100	—	4300	—
4 Assistenten	3400	—	3600	—
3 Buchhalter	2100	—	2550	—
1 Bergwerksinspektor in Friedrichshall	1200	—	1200	—
1 Salineninspektor in Clemenshall	1100		 '	1100	—
1 Platzmeister in Sulz	551	12	603	12
1 Salinenverwalter in Schwenningen	1050	—	—	—
1 Verqkadetl	200	—	200	—
6 Amtsdiener	872	13	830	—
Summa:	20 773 fl.	25 kr.	20 583 fl.	12 kr.

Die Abnahme der Besoldungsziffer im Etat 1867/70 ist hauptsächlich
darauf zurückzuführen, daß die Saline Schwenningen in der Zwischenzeit aufge-
geben wurde, wodurch auch die Besoldungen in Fortfall kamen. Erwähnt sei
noch, daß bei den Assistentenstellen von dem Jahre 1830 ab bis in die 1870er
Jahre hinein die Praxis geübt wurde, die Besoldung nach jeweils dreijähriger,
befriedigender Dienstzeit um 100 fl. zu erhöhen, bis ein Gesamtgehalt von 1000 fl.
erreicht war.

Von Interesse dürfte noch sein, einiges über den Buchwert der Kgl. württ.
Salinen zu erfahrer. Derartige buchmäßigen Feststellungen und Abschätzungen
waren im Laufe der Zeiten mehrfach vorgenommen worden. So für die Salinen
Friedrichshall, Hall und Sulz im Jahre 1847, für die Salinen Clemenshall
und Wilhelmshall im Jahre 1854. Nachstehend geben wir eine Darstellung
des Buchwertes der k. Salinen, abschließend mit dem 30. Juni 18712).

Stand des Grundkapitals nach der Inventur vom 1. Juli 1847 resp. 1854.
Clemenshall. Friedrichshall. Hall. Sulz. Wilhelmshall. Insgesamt.
118086.23 fl. 357851,37 ft. 258820.— ft. 47 478.— fs. 321904.—ft. 1104140.—ft.
Leistungen der Grundstocksverwaltung rc. bis 30. Juni 1871.

544,44 fl. 855 360,26 fl. 1 346,05 fl. 3 442,36 fl. 1511,21 ft. 862205,12 ft.
_____Insgesamt:___________________________________________________________________

US 631,07 fl. 1213 212,03 fl. 260 166,05 fl. 50 920,36 fl. 323415,21 fl. 1966345,12 ft.

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1867. II. Beil. Bd. S. 422.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1870. 11. Beil. Bd. S. 342.
        <pb n="80" />
        ﻿76

Auch in der Gegenwart zeigt die Verwaltung der Kgl. württ. Salinen von
den vorstehend gemachten Ausführungen nur unwesentliche Abweichungen. Nach
wie vor ist der Kgl. Bergrat die höchste vorgesetzte unmittelbare Behörde für
die Kgl. Salinen und Salzbergwerke. Der Bergrat selbst ist als „Abteilung
für das Bergwesen" dem „Departement der Finanzen" untergeordnet *). Erwähnt
sei noch, daß seit dem Jahre 1887 in den Finanzetats keine speziellen Ausweise
technischer oder wirtschaftlicher Natur über die Kgl. Hüttenwerke und Salinen
gegeben werden, da sich solche Angaben angesichts der Konkurrenzwerke als un-
zweckmäßig herausgestellt hatten. Seit dem 1. April 1903 ist bei den kgl. Salinen
und Hütten die kaufmännische Büchführnng angeordnet und eingeführt worden;
die alte kameralistische Buchführung wurde hiermit beseitigt. Man wird diese
dem modernen Kaufmannsgeiste entsprechende Maßregel gutheißen dürfen, umso-
mehr, da sich so die wirtschaftlichen Ergebnisse der Staatswerke leichter und
schneller ermitteln lassen.

Allgemein betrachtet darf wohl gesagt werden, daß die Königl. württ. Sa-
linen und Salzbergwerke in der langen Zeit ihres Bestehens der ihnen vom
Staate finanzwirtschaftlich gestellten Aufgabe vollauf gerecht wurden. Anfang
und Mitte des 19. Jahrhunderts bedeuteten die Einkünfte aus den Salinen
neben den großen Erträgnissen aus den Forsten für die Finanzen Württembergs
einen sehr erwünschten Wirtschaftsfaktor. Ganz abgesehen davon, daß die auf
der Grundlage des staatlichen Monopols bewirkte Regulierung des Salzpreises
stets auf die Konsumenteninteressen in der richtigen Form Rücksicht nehmen
konnte. Gerade in dieser jahrzehntelangen Ausschaltung des stets hoch einge-
stellten privatwirtschaftlichen Gewinnprinzips lag eine jener Segnungen für die
nationale Volkswirtschaft Württembergs, die in diesem Fall das Bestehen des
staatlichen Salzmonopols bedeutete. Wir lassen nunmehr zwei Uebersichten über
die Finanzverhältuisse der Kgl. württ. Salinen und Salzbergwerke folgen:

(S. die Tabellen auf S. 77 u. 78.)

Die erste Uebersicht der Finanz-Erträge der Kgl. württ. Salinen und Salz-
bergwerke stellt die Barablieferungen an die Staatskasse dar. Wir sehen hier
also diejenigen Beträge vor uns, welche sich als reine, vollständig verfügbare
Ueberschüsse ergaben, also auch z. B. nach Abzug des Betriebskapitals. Als Ge-
samtsumme dieser Barablieferuugen, unter Zugrundelegung der vorstehenden
Uebersicht, würde sich von 1820 bis 1907 ein Betrag von 85 834 060,71 M.
ergeben, wobei ans den Jahresdurchschnitt 986 598,40 M. entfallen würden.
Dieser Jahresdurchschnitt der Barablieferungen dürfte als recht bedeutend zu be-
zeichnen sein. Auf die einzelnen Schwankungen in den Erträgen einzugehen, er-
übrigt sich hier, da wir gleiche Erklärungen in den Abschnitten über Salzge-
winnung und Salzverbrauch wiederholt gegeben haben. In der Hauptsache be-
kunden diese Schwankungen das Auf und Nieder der wirtschaftlichen Konjunktur.
Immerhin läßt das Gesamterträguis der Salinen und Salzbergwerke die Be-
deutung derselben für die Staats-Finanzen Württembergs klar erkennen.

1) Kgl. stat. Landesamt, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württem-
berg 1909, Seite 247.
        <pb n="81" />
        ﻿77

Finanz-Erträge der Rgl. württ. Zalinen und ZalzbcrgwerkeJj.

Jahr.	Ablieferung zur Staatskasse.	Jahr.	Ablieferung zur Staatskasse.
1820	fl-  488 586	1868	st.  927 986
1821	660 000	1869	242 886
1825	729 052	1870	231 206
1880	852 000	1871	305 529
1831	868 626	1872	278 409
1832	762 247	1873	800 962
1833	694 987	1874	358 692
1884	793 555	1875	330 822
1835	718 401		M.
1836	793 885	1876	550 041
1837	895 223	1877	472 000
1838	897 422	1878	500 000
1839	936 743	1879	472 000
1840	853 652	1880	865 000
1841	847 420	1881	865 000
1842	813 406	1882	850 000
1843	877 956	1883	875 000
1844	885 626	1884	800 000
1845	1 070 467	1885	700 000
1846	934 782	1886	450 000
1847	991 686	1887	350 000
1848	885 708	1888	250 000
1849	878 541	1889	350 000
1850	964 993	1890	350 000
1851	999 684	1891	400 000
1852	998 913	1892	600 000
1853	987 619	1893	600 000
1854	936 301	1894	600 000
1855	948 811	1895	350 000
1856	895 826	1896	350 000
1857	992 865	1897	200 000
1858	967 634	1898	250 000
1859	949 029	1899	250 000
1860	907 514	1900	300 000
1861	1 020 730	1901	400 000
1862	979 819	1902	660 000
1863	1 088 745	1903	650 000
1864	1 155 233	1904	650 000
1865	1 094 921	1905	550 000
1866	1 112 925	1906	650 000
1867	1 082 730	1907	650 000

1) Verhandlungen b. württ.

tt	"

Württ. Jahrbücher 1900.

Kammer d. Abg.



1849.	II.	Beilag.-Vd.	S.	179.
1855.	II.		S.	258.
1862.	II.		S.	1472.
1867.	II.	„	S.	425.

III. Teil, Seite 259.
        <pb n="82" />
        ﻿78

Die Kgl. Salinen und Salzbergwerke im württ. Staatshaushaltr).

Jahr.	Brutto- Einn ahmen.	Ausgaben.	Mehr-  Einnahme.	Ersatz zum Grundstock.
	M.	M.	M.	M.
1890	1 369 802	1 072 920	296 882	—
1891	1 540 783	1 097 624	443 159	—
1892	1 659 630	1 097 955	561 675	—
1893	1 685 900	1 038 200	652 700	52 700
1894	I 621 400	. 1111900	509 500	—
1895	1 845 300	1 595 300	250 000	' 	
1896	2 078 100	1 619 800	458 300	108 300
1897	I 945 300	1 741 100	204 200	4 200
1898	2 012 800	1 795 500	216 800	—
1899	2 017 412	1 641 597	375 815	—
1900	2158 200	I 886 303	271 897	—
1901	2173 942	1 681 341	492 601	100 000
1902	2 263 800	1 426 192	837 108	100 000
1903	1 727 760	1 366 636	861 124	100 000
1904	I 786 300	1 492 752	293 548	100 000
1905	1 901 900	1 596 325	305 575	100 000
1906	1 740 296	1 582 142	158154	100 000
1907	2 192 300	1 542 300	650 000	100 000

Die zweite Uebersicht gewährt einen Einblick in die ziffernmäßige Gestal-
tung der einzelnen Hanptpositionen, wie sich diese buchmäßig ergeben. Auch hier
gilt in bezug auf die Schwankungen der Beträge dasselbe, was vorstehend be-
merkt. Die seit dem Jahre 1901 zu beobachtenden jährlichen 100 000 M. als
„Ersatz zum Grundstock" stellen Rückzahlungen dar, welche das kgl. Salzberg-
werk, Friedrichshall für den 1896/1900 neu erbauten Schacht bei Kochendorf
an den Grundstock, beziehungsweise an die Staatskasse leistet2). So bietet die
finanzielle Entwicklung der kgl. Salinen und Salzbergwerke Württembergs in
der Gesamtheit rückblickend betrachtet ein überaus erfreuliches Bild und es ist
nur zu wünschen, daß auch in der Zukunft den Staatswerken diese Grundlage
erhalten bleibe.

Württemberg, das nach Preußen die stärkste Salzproduktion im Deutschen
Reich aufzuweisen hat, besitzt so in seiner hochentwickelten Salzindustrie, die im
wesentlichen aus staatlicher Initiative hervorgegangen ist, ein für die Volkswirt-
schaft des ganzen Landes überaus wichtiges Wirtschaftsglied.

1)	Württemb. Jahrbücher 1900. Teil III, Seite 269.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Haupt-Finanz-Etats von 1900
—1909 betr. Salinen.
        <pb n="83" />
        ﻿79

II. Abschnitt.

Mie einzelnen Knlinen und Salzbergwerke.

7. Kapitel.

Ire Kgl. württ. Saline Snl; a. Neckar.

Die Geschichte der Saline zu Sulz am Neckar ist eine sehr alte; leider
steht uns urkundliches Quelleumaterial aus den früheren Jahrhunderten nur
sehr wenig zur Verfügung, da der größte Teil der Urkunden der Stadt Sulz
im 16. und 17. Jahrhundert durch Feuersbrünste verloren ging *). Die mehrfach
anzutreffende Ansicht, daß wir in Sulz das Solicinium der Römer vor uns
haben, dürfte nichts weiter als eine geistreiche Hypothese sein, für welche es an
jedem urkundlichen Beweis fehlt. Nichts destoweniger hat die Vermutung einen
hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für sich, daß die Stadt ihren Namen von
der Salzquelle (Sülze) erhielt. Als die ersten Hauptbesitzer des alten Salz-
brunnens traten im 13. Jahrhundert die Grafen zu Sulz auf. Mitte des 13.
Jahrhunderts sehen wir einen Grafen Berthold von Sulz das Nonnenkloster
Frauenalb mit einer Salzhalle beschenken, welche jedoch das Kloster im Jahre
1252 an die Nonnen zu Kirchberg für den Preis von 35 Pfund Heller zuni
Verkauf bringt. Dieses ist das erste urkundlich zu belegende Jahr in der Ge-
schichte der Saline Sulz. Im weiteren geschichtlichen Verlauf treten als Rechts-
nachfolger der Grafen von Sulz als Mitbesitzer des Salzbrunnens die Grafen
von Geroldseck auf, welche gelegentlich einer im Jahre 1383 erfolgten Erbtei-
lung Besitzrechte an den Einkünften des Salzbrunnens erwarben. Schon um
diese Zeit sehen wir Sulzer Stadtbürger im Besitz von Siedepfannen; so wird
aus dem Jahre 1382 ein Hanns der Kupfirsmit (Kupferschmied) als Besitzer
eines Gesieds erwähnt. Im 15. Jahrhundert erwerben die beiden Klöster Wit-
tichen und Alpirsbach Besitzteile am Sulzer Gesied. Bis zum Jahre 1570 er-
folgte die Salzbereitung bei dem alten Brunnen in der Stadt; in dem genann-
ten Jahr jedoch wurde das Rathaus auf dem „Gesodplaz" erbaut, wodurch eine
Verlegung der Siedehäuser notwendig wurde, die man bei dem unteren Tor auf
dem „Wöhrd" errichtete. Im Jahre 1581 wurde die Stadt Sulz von einem
großen Brandunglück heimgesucht, welches einen beträchtlichen Teil der Stadt,
sowie das Rathaus mit wichtigen Urkunden über die Saline vernichtete1 2).

Im 16. Jahrhundert lag der Betrieb der Saline Sulz als württembergi-

1)	Kgl. stat.-top. Bureau, Beschreibung des Oberamtes Sulz 1863, Seite 118 f.

2)	von Alberti, Das Gebirge des Königreichs Württemberg, Seite 180.
        <pb n="84" />
        ﻿80

sches Lehen in den Händen von Privatpersonen, die nach der Form der Sie-
derschaft die Gesiede, im ganzen vierzehn, unter sich verteilten. Insgesamt wa-
ren 14 Pfannen vorhanden. Jeder Sieder konnte abwechslungsweise den Brun-
nen eine Woche lang benutzen. Im Jahre 1735 kaufte Württemberg sämtliche
Anteile der Siederschaft an, sodaß von dieser Zeit an die Saline Sulz in staat-
liche Verwaltung überging. In der Mitte des 18. Jahrhunderts zeigte die
Sole einen so geringen Gehalt, daß die Verarbeitung derselben kaum noch mit
Nutzen betrieben werden konnte. Man berief daher einen in jener Zeit weit-
bekannten Salinenkundigen, den' dänischen und kurpfälzischen Geheimen-Rat
v. Beust, welcher der Saline ihren alten Solegehalt wieder verschaffen sollte.
Beust ließ etwa 20 Schuh vom alten Brunnen entfernt einen neuen Schacht
abteufen und erzielte hiermit 1748 auch eine 3°/» starke Soole, die jedoch im
nächsten Jahr wieder auf 1 °/&gt; sank. Noch schlimmer war, daß die alte Quelle
durch den neuen Schacht geschwächt wurde, da zwischen beiden sich eine Kom-
munikation eingestellt hatte. Alles dies waren Erscheinungen, welche die geringe
wissenschaftliche Entwicklung der Salinenkunde in damaliger Zeit zur Ursache
hatten. Im Jahre 1759 wurden die Bohrarbeiten auf den unteren Solen-
strich ausgedehnt. Man brachte das hinterste Gesenke auf 50 Lachter Tiefe,
wodurch der untere Solenstrich erreicht und eine 5 prozentige Sole erbohrt
wurde, die stündlich 660 Maß lieferte. Allein auch hier sank der Gehalt der
Sole bald auf 3%. In den 1780 er Jahren teufte man den alten Hallerden-
schacht auf etiva 80 Fuß ab, in welcher Tiefe man dann sogenannte Reservat-
Oerter auf Steinsalz trieb, das sich von hier aus in bedeutenden Trümmern ins
Gebirge schob. Man förderte viel Hallerde (salzhaltigen Tongips), der sich uni
jene Zeit die Landwirtschaft als Düngemittel im ausgedehntesten Maße zu be-
dienen begann. Der Hallerdenschacht zeigte jedoch in dieser Tiefe kein erheblich
anstehendes Steinsalz, man teufte daher weiter ab und stieß zuletzt auf eine
2% starke Sole, was zur Folge hatte, daß die Reservat-Oerter unter Wasser
gesetzt wurden. Um dieselbe Zeit begann man auch das neue hinterste Gesenke,
das im Jahre 1809 durch einen Durchschlag mit dem alten hintersten Gesenke
verbunden wurde. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten ergaben beide Gesenke
stündlich 1100—1200 Maß 3 prozentige Sole. Im Jahre 1794 wurde der
neue Hallerden-Schacht begonnen, da der alte Schacht zu nahe am neuen Stollen
lag und man anderseits Wasserzuflnß befürchtete. In der Zeit von 1804 bis
1815 brachte man noch mehrere Schächte auf der Saline Sulz nieder. Erheb-
liche Verdienste um die technische und bauliche Entwicklung hatte sich der Salz-
faktor und Rat Georg Friedrich Heß, sowie der Salinen-Jnspektor Joh. Georg
Schmid Ende des 18. Jahrhunderts erworben. Den Anregungen des letzteren
Salinen-Jnspektors Schniid hatte man im wesentlichen das Erbohren der neuen
Salzquellen zu verdanken.

Im Jahre 1788 zeigte die Herzogl. Saline zu Sulz folgenden Betriebs-
umfang *). Für die Solenfördernng standen im Betrieb: die älteste Quelle im
mittleren Gesenke, welche stündlich 3—4000 Maß gab; zweitens die Quelle
von 1763 im hintersten Gesenke, mit einer stündlichen Leistung von 1100 bis
1200 Maß Sole; drittens die im Jahre 1782 erbohrte Quelle im alten

1) Prof. Friedr. Rösler, Naturhistorische und Technologische Nachrichten von
der Saline zu Sulz. Tübingen 1788, Seite 66 f.
        <pb n="85" />
        ﻿81

'Hallerden-Schacht, welche stündlich etwa 1000 Maß lieferte. Um dieselbe Zeit
besaß die Saline zwei alte und fünf neue Gradierhäuser. Das älteste Gradier-
werk wurde im Jahre 1738 erbaut; das zweite Gradierwerk hatte man gänzlich
außer Betrieb gesetzt. Die neueren Gradierhäuser hatten eine Länge von 900
bis 1100 Fuß. Die Gradierhäuser standen in unmittelbarer Nähe des Neckars.
Im Jahre 1788 befanden sich insgesamt 3^/z Gradierhäuser im Betrieb. Bon
den Gradierwerken führte man die Sole mittels Röhrenleitung in das Siede-
haus, welches mit einer kupfernen und einer eisernen Siedepfanne ausgerüstet
war. Die Dimension der eisernen Pfanne betrug 22 Fuß lang, 8 Fuß breit
und 1 Fuß hoch; die kupferne Pfanne zeigte dieselben Maße, nur betrug die
Länge hier 10 Fuß. Die Oefen besaßen eine Länge von 30 Fuß mit durch-
gehender Feuerung unter beiden Pfannen. Außerdem bediente man sich kleiner,
sogenannter Setzpfannen, in welchen vornehmlich die Fabrikation des Viehsalzes
erfolgte. Die Sudzeit der Solen betrug in der Regel 6 Tage, nur die Sole
ans dem hintersten Gesenke erforderte eine Sudzeit von 12—14 Tagen. Ander-
seits wurden in der Sommerszeit oft 11 bis 14 Sudprozesse durchschnittlich im
Monat ausgeführt. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts brachte man mehrere
Schächte auf den oberen Solenstrich nieder, die anfangs mit einem gewissen
Erfolge Sole ergaben, später aber so im Gehalt nachließen, daß es unlohnend
wurde, sie weiter zu benutzen. Im Jahre 1818 begann man mit dem Abteufen
des vorderen tiefen Gesenkes, das man bis auf den Muschelkalk trocken nieder-
brachte. Die poröse Schicht des Muschelkalkes ergab dann eine Sole, die in
24 Stunden nicht mehr als 120 Kubikfnß 3 prozentigen Gehaltes ergab. Nach-
deut man die roten Tonflöze durchsunken hatte und das Bohrloch noch 30 Fuß
im roten Sandstein weitergeführt wurde, stellte man die Arbeiten als erfolglos
ein. Man hatte beabsichtigt, diesen Schacht ntit dem 800 Fuß entfernten neuen
hinteren Gesenke mittels einer Strecke zu verbinden, um so alle Solen von
dem alten und neuen hinteren im neuen vorderen Gesenke heben zu können.
Unter Beobachtung jeglicher Vorsicht ivollte man dann eine 6 Fuß mächtige
Gipsschicht auslaugen, die sich in den oberen Lagen des Muschelkalkes befand.
Dieser Plan mißlang jedoch, da ein zu früher Anbruch der oberen Solen er-
folgte, die mit 1^/j°/o Gehalt angehauen wurden. Die oberen Solen traten
bald in so großer Menge ans. daß sie den Schacht unter Wasser setzten, wodurch
alle Abteufarbeiten, die bereits auf 325 Fuß gediehen ivaren, vernichtet wurden.
Das Auftreten der Wasser im vorderen tiefen Gesenke hatte eine auffallende Zu-
nahme der Sole im hinteren alten Gesenke zur Folge, sodaß auch diese nicht
mehr zu bewältigen war. Das Ersaufen des Schachtes führte weiter zu dem
schwerwiegenden Verlust, daß auch der neue Hallerden-Schacht unter Wasser ge-
setzt wurde, wodurch die Produktion des Hallerden-Materials eingestellt werden
mußte.

Bon Interesse dürften einige Daten über die jeweiligen Produktionsleistun-
gen der Saline Sulz in den verschiedenen Zeiträumen sein 1). So betrug die
jährliche Produktion um das Jahr 1571 rund 6000—6500 Ztr., um 1568
noch 14 850 Ztr., um das Jahr 1594 bei dreigradiger Sole etwa 9000 Ztr.,
um 1626 etwa 5600 Ztr., 1627 etwa 10 350 Ztr., 1633 etwa 8550 Ztr.,

1) Kgl. statist. topoar. Bureau, Beschreibung des Oberamts Sulz... Stuttgart
1863, Seite 118 f.

Neumann, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg.	ft
        <pb n="86" />
        ﻿.7	^

— 82 —

1726 etwa 8100 Ztr. 1735 etwa 6075 Ztr., 1738 bei 31/;! gradiger Sale
etwa 8250 Ztr., 1748 rund 10225 Ztr., 1762 bei ^gradiger Sole nur
3600 Ztr. und 1823 hob sich die Produktion wieder auf 7000 Ztr. Kochsalz
und 200 Ztr. Viehsalz. Daneben ist jedoch auf die nicht unerhebliche Hall-
erdeugewinnung hinzuweisen. Die überaus schwankenden Produktionsziffern
illustrieren am deutlichsten das Auf und Nieder des Solengehalts der Salzquellen.

Wir erwähnten schon, daß die überaus schwache Sole der alten Bohrlöcher
der Saline Sulz dringend auf die Notwendigkeit hinwies, durch Auffindung
neuer Salzlager im Interesse des Weiterbestehens der Saline hier Abhilfe zu
schaffen. Zu diesem Zweck wurden in den Jahren 1839/40 etwa eine Stunde
süd-östlich von Sulz bei Bergfelden Bohrversuche unternommen, die den glücklichen
Erfolg hatten, ein mächtiges Steinsalzlager zu erbohren. Im weiteren Verlauf
wurde dann im Jahre 1842/3 noch ein Bohrloch, und 1861/2 abermals zwei
Bohrlöcher niedergetrieben, von welch letzteren jedoch eines verunglückte. Die
geologische Gestaltung der Bohrlöcher Nr. I und IV bei Bergfelden zeigt fol-
gendes Bild, wobei wir den geognostischen Forschungen von I. Hildebrand und
v. Paulus folgen '):	Bohrloch No. I.

a) I m Schacht.

Aufsatz auf den Bohrschacht	1,58	m

Dammerde, Lehm und Sand	2,03	„

Trigonodns dolomit	2,26	„

b) Im Bohrloch.

'1'rigonodus dolomit	19,05	m

Hauptmuschelkalk	56,84	„

Anhydritgruppe, gelbe Mergel, Zellendolomite und Kalkstein
mit Hornstein	21,77	„

Anhydrit und Salzton	35,47	„

Steinsalz	11,32	„

Ganze Teufe: 150,32	in

Ueber dem Fußboden des Schachthauses steht der Trigonodus dolomit
bis zu seinem Hängenden noch 3,70 m mächtig zu Tage. Es ergibt sich so eine
Gesamt-Mächtigkeit von 28,62 in für den Trigonodus dolomit. Die Mächtig-
keit des Anhydrits unter dem Salzlager einschließlich den Uebergangsgesteinen
in den Wellenkalk beträgt 8,60 m, sodaß die Gesamt-Mächtigkeit der Anhydrid-
gruppe auf 77,16 m zu stehen kommt.

Das geologische Profil des Bohrloches Nr. IV bei Bergfelden zeigt fol-

Bohrloch No. IV.
a) Im Schacht.

2,29 in
1,15 „
0,57 „
1,59
        <pb n="87" />
        ﻿—	83	—

Es ergibt sich hiernach eine Gesamt-Mächtigkeit der Anhydritgruppe von
79,02 m.

Die so im Jahre 1840 bei Bergfelden erbohrte Soole wird in einer eiser-
nen Rohrleitung von 14 300 Fuß Länge über eine Anhöhe nach dem Siede-
haus der Saline in Sulz geleitet *). Das Heben der Sole erfolgt durch ein
vom Mühlbach getriebenes Rad. Die Beschaffung der neuen Sole war mit
recht erheblichen Kosten verknüpft. Infolge Ankaufes notwendiger Grundstücke
und Wasserkräfte, sowie für Schaffung sonstiger technischer Einrichtungen waren
nach Abzug des Erlöses für entbehrlich gewordene Gebäude rund 44 000 Gul-
den aufzubringen gewesen.

Um das Jahr 1855 zeigten die technischen Betriebsanlagen auf der Saline
Sulz folgenden Umfang 1 2 3). Es war vorhanden 1 Bohrhaus bei Bergfelden mit
2 Bohrlöchern, aus welchen die Sole durch Pumpen gehoben und mittels eines
Druckwerkes in einer Leitung nach Sulz geführt wurde. Die weiteren Anlagen
umfaßten 1 Reservoirgebäude mit 3 Solenkästen, 1 Siedehaus mit 2 Siede-
pfannen, 2 Hallerde-Pochwerke mit 16 Pochstempeln. Die Hallerde, kein Sali-
nenprodukt, wurde durch bergbaulichen Betrieb gewonnen. Als Düngungsmittel
war die Hallerde in der Umgegend sehr beliebt; der Absatz dieses Produktes
erfolgte in einem Umkreis von 3—4 Stunden. Die Produktionsverhältnisse
zeigten um die genannte Zeit folgendes Bild. Die Jahresproduktion sollte be-
tragen an Kochsalz 1500 Ztr. und an Viehsalz 300 Ztr. Hallerde wurden
etwa 43 600 Kübel zu 10 kr. gewonnen. Wie man sieht, beschränkte sich die
Salzproduktion auf sehr geringe Mengen. Im Siedeverfahren ergab 1 Klafter
Tannenholz zu 6 fl. 6 kr. nur 31 Ztr. Kochsalz. Im Hanptfinanzetat von
1830/33 war noch eine jährliche Produktion von 4000 Ztr. Kochsalz und 350
Ztr. Viehsalz vorgesehen; außerdem ein Finanzertrag von 5100 fl. für die Ge-
winnung von Nebenprodukten; also gegen 1855 ein nicht unerheblicher Rückgangs).
Schon im Jahre 1858 tauchten in der württ. Kammer Befürchtungen auf, der
Betrieb der Saline Sulz könnte aus Gründen der Rentabilität seitens der Re-
gierung eingestellt werden; Befürchtungen, die der württ. Finanzminister v. Knapp
im September 1858 als unbegründet erklärte4). Neben der eigentlichen Salzpro-
duktion befaßte man sich um diese Zeit in Sulz auch stark mit der Fabrikation
sogenannter Hallerde, die in der Landwirtschaft ein vielbegehrtes Düngemittel
war. Diese Hallerde war ihrer Zusammensetzung nach nichts anderes, als
reichlich mit Sole getränkte Tonerde. Dem starken Salzgehalt schrieb man die
befruchtende Kraft auf den Pflanzenbau zu. Ueber den wirklichen Charakter
und Wert der Hallerde als Düngemittel war nian sich jedoch im großen und
ganzen ziemlich unklar. Im September 1858 forderte der Abgeordnete für Sulz,
Sarwey, die Regierung auf, von den Landwirtschafts-Hochschulen in Kirchberg
oder Hohenheim eine chemische Untersuchung der Hallerde vornehmen zu lassen,
um einmal die tatsächliche Bedeutung der Hallerde wissenschaftlich zu erfassen.
Der Abgeordnete vermutete, und wohl nicht nnt Unrecht, daß die ganze Dünge-
kraft vermutlich in der der Erde beigegebenen Salzlösung bestehe. Wenn das

1)	Kql. stat.-topoqr. Bureau, Beschreibung des Oberamts Sulz 1863. Stuttgart.
Seite 115.

2)	Verhandlungen	d. württ. Kammer	d.	Abg., Jahr 1855.	II. Beil.-Bd. S. 265.

3)	Verhandlungen	d. württ. Kammer	d.	Abg., Jahr 1830.	III. Beil.-Heft S. 17.

4)	Verhandlungen	d. württ. Kammer	d.	Abg., Jahr 1868.	IV. Band, S. 2194.

6 *
        <pb n="88" />
        ﻿84

aber der Fall sei, wäre es wirtschaftlich ratsamer, die Tonerde schon wegen
ihres schweren und daher teuren Transportes ganz auszuschalten, und für die
eigentliche Sole als Düngemittel eine nicht so voluminöse Vertriebsform heraus-
zusuchen. Diese durchaus zutreffenden Ausführungen fanden jedoch in der Zu-
kunft keine praktische Anwendung. Der Finanzminister v. Knapp erklärte, daß
chemische Untersuchungen über die landwirtschaftliche Bedeutung der Hallerde keine
genügende Aufklärung bringen würden, daß hier vielmehr lediglich die Erfah-
rung des Landwirts entscheidend sei. Die Bauern aus der Umgegend von Sulz
kamen aus weiter Entfernung herängefahren, um diese Hallerde für ihre Aecker
zu beziehen. Dabei besprengte man kurz vor der Abfahrt die Hallerde noch-
mals reichlich mit Sole, da sich die Bauern hierdurch eine erhöhte Düngewir-
kung versprachen. Anderseits steigerte man die Wagenlast hierdurch bedeutend.
Während man für einen Kübel Kalk als Düngemittel 4 kr. bezahlte, forderte
und erhielt man für einen Kübel Hallerde 10 kr. Die Nachfrage nach Hallerde
seitens der bäuerlichen Bevölkerung war auf der Saline Sulz so groß, daß man
sie bei weitem nicht befriedigen konnte. Eine erhebliche Steigerung im Absatz
erwartete man auch, sobald erst mal die obere Neckartalbahn fertiggestellt war.
Für diesen Produktionszweig der Hallerde lagen daher die Verhältnisse auf der
Saline Sulz durchaus günstig, sodaß sich die Regierung schon im Vorjahr 1857
auf Grund dieser Sachlage entschlossen hatte, neue Einrichtungen ans der Saline
Sulz zu schaffen. Weiter dachte man an ein Aufgeben der sonst gerade wirt-
schaftlich nicht sehr günstig dastehenden Saline schon deshalb nicht, weil dies
zweifellos eine erhebliche wirtschaftliche Stärkung der preußischen Konkurrenzsaline
in Hohenzollern bedeutet hätte. Denn auch diese Saline hatte die Fabrikation
der Hallerde in ihren Betrieb aufgenommen. Die Produktion der Hallerde auf
der Saline Sulz belief sich um 1857 ans 84 000 Kübel; den tatsächlichen Be-
darf schätzte man auf 120000 bis 130000 Kübel. Noch bis auf den heutigen
Tag besitzt die Hallerde-Gewinnung für die Kgl. Saline Sulz erhebliche Be-
deutung.

Die Verwaltung der Saline Sulz lag in den sechziger Jahren des vorigen
Jahrhunderts in den Händen folgender Beamten. Nach dem Besoldungsetat
des Jahres 1823 für Salinenämter hatte man für die Saline Sulz einen
Salinenverwalter mit der Besoldung dritter Klasse vorgesehen. Als dann in
den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Saline Sulz wirtschaftlich
nicht sehr erfolgreich war, unterließ man die Neubesetzung der freigewordenen
Salinenverwalterstelle. Als dann infolge der schon an anderer Stelle er-
wähnten vorgenommenen Verbesserungen der Siedeeinrichtungen die finanziel-
len Erträgnisse der Saline sich wieder günstig entwickelten, nahm man eine
Neubesetzung der Saliuenverwalterstelle vor. Erwähnt sei, daß der Etat
von 1864/67 *) als Ertragsablieferung zur Staatshauptkasse die Summe von
75 300 fl. vorsah. Dieser wirtschaftliche Aufschwung der Saline Sulz nach
langem finanziellen Daniederliegen war nicht zum wenigsten das Werk eines
Beamten, des Salinenkassierers Braun, der in dieser Eigenschaft seit 1858 ver-
tretungsweise die Saline verivaltete. Dieser Beamte befand sich seit 1839 bei
dem Salinenwesen in definitiver Anstellung. In Anerkennung der Verdienste,
die sich der Salinenkassierer Braun um die wirtschaftliche Hebung der Saline

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1865. II. Beil.-Vd. S. 714.
        <pb n="89" />
        ﻿85

Sulz erworben hatte, wurde ihm von der Regierung seine Besoldung von 1000 fl.
im Etat 1864/67 ans 1300 fl. erhöht. Schon in den Jahren 1861/3 hatte
man eine jährliche Zulage von 100 fl. gewährt; im Jahre 1863 wurde auch
dem p. Braun der Titel und Rang eines Salinenverwalters verliehen. Die
Besoldung von 1300 fl. war pensionsberechtigt. Die Kanzleikosten für die Sa-
line Sulz waren im Etatjahr 1864/7 ans 300 fl. jährlich festgesetzt. Außer-
dem war um diese Zeit in Sulz noch ein Platzmeister mit 551,12 fl. Jahres-
gehalt tätig, sowie ein Amtsdiener. In dem Hauptfinanzetat von 1867/70
wurde dem Platzmeister eine jährliche Teuerungszulage von 52 fl., auf die Woche
1 fl. gewährt Z. Zn dem Arbeitsfeld des Platzmeisters von Sulz gehörte auch
die Buchhaltung, vielfach erfüllte er auch die Funktion eines Salinen-Assisten-
ten. Nach dem Hauptfinanzetat von 1870/73 waren auf der kgl. Saline Sulz
folgende Beamten tätig 2):

Name.	Besoldung.

Salinenverwalter Haller	1300 fl.

Amtsdiener	24 fl.

Hierzu ist ergänzend zu bemerken, daß um diese Zeit der mit 700 fl. be-
soldete Posten eines Salinenverwaltnngsassistenten unbesetzt war, jedoch hatte die
Besetzung etatsmäßig zu erfolgen. Die bis dahin von dem Platzmeister Bür-
gert ausgefüllte Stellung, welche nach dem Etat von 1867/70 mit 603,12 fl.
besoldet war, wurde nicht mehr besetzt. Bürgert erhielt in Anerkennung seiner
Dienste bei seiner Entlassung eine besondere finanzielle Belohnung. Für die
Beaufsichtigung der weitentfernten Bohrlöcher, ebenso für die Ueberwachnng des
Hallerdebanes war es notwendig, eine jüngere Kraft als die des bisherigen
Platzmeisters zu beschaffen, was auch geschah. Im Jahre 1870 befand sich auf
der Kgl. Saline Sulz 1 Siedehans mit 1 Dampfpfanne und 1 Siedepfanne im
Betrieb. Um diese Zeit betrug die Jahresproduktion etwa 25 000 Ztr. Koch-
salz und 60—70 000 Kübel Hallerde. Letztere wurde ans der Saline verpacht
und vor dem Versand mit Sole befeuchtet.

Was die chemische Zusammensetzung der Sole aus der Saline zu Sulz be-
trifft, so ergab sich hier nach Fehling folgender Gehalt. Es enthielten 100
Teile Sole^):

Chlornatrium	23,4733

Schwefelsauren Kalk	0,5080

Kohlensauren Kalk	0,0162

Wasser

28,9975

76,0025

100,0000

Hiernach muß die chemische Zusammensetzung der Snlzer Sole als eine
sehr einfache bezeichnet werden. Im übrigen ist die Sole klar und farblos; sie
führt sehr geringe Mengen Kupfer mit sich. Die chemische Zusammensetzung des
Kochsalzes von Sulz zeigt folgendes Bild. Es enthalten 100 Teile Kochsalz:

Chlornatrium
Chlorcalcium
Schwefelsauren Kalk
Kohlensauren Kalk
Wasser

96,2077 mit 58,35010 Chlor
0,0252 „	0,01616	„

0 0343	58'8602fi	Chlor.

2,1006

100,0000 1 2 3 *

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1867. II. Beil.-Bd. S. 422.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1870. II. Veil.-Bd. S. 342.

3)	Fehling, Chemische Untersuchung der Solen der Kgl. württ. Salinen. Stutt-

gart 1847, Seite 66 u. 68.
        <pb n="90" />
        ﻿Das Kochsalz von Sulz zeigt weiße Farbe und besitzt ein mittleres Korn.

Im April 1909 bei Gelegenheit eines Besuches des Verfassers auf der
Kgl. Saline Sulz stand dortselbst ein Siedehaus in Betrieb. Die Sole wird
auf einer 80 qm großen Siedepfanne verarbeitet. Für die Trocknung des
Siedesalzes benutzt man vier kleinere Trockenherde, die zusammen eine Gesamt-
fläche von 160 qm besitzen. Die Trockenherde werden durch die Rauchabgase
der Siedepfanne geheizt. Die Verpackung des Salzes erfolgt in Säcken zu 50 kg
und 100 kg. Neben der Salzfabrikation beschäftigt man sich noch mit der Ge-
winnung von Anhydrit. Mit dem bergmännischen Abbau des Anhydrits sind
durchschnittlich 10 Arbeiter beschäftigt. Der Anhydrit, auch Hallerde genannt,
wird im gemahlenen Zustande abgegeben und zwar mit einem Gehalt von 3 %
Chlornatrium. Die Hauptverwendung des Anhydrits erfolgt zu Düngungs-
zwecken. Für das Mahlen des Anhydrits besitzt die Saline eine besondere An-
hydtitmühle. Die Jahresproduktion in Anhydrit beläuft sich durchschnittlich auf
2500 Ztr. Im Salinenbetrieb werden 15 Arbeiter beschäftigt.

Die geringe Produktionsleistung der Saline Sulz in den letzten Jahr-
zehnten und die dadurch bedingten geringen Reinerträge haben in der württem-
bergischen Kammer wiederholt den Wunsch entstehen lassen, nach einer Aufgabe
oder Veräußerung der Saline.

Auch der letzte Hauptfinauzetat der Rechnungsjahre 1909/10 enthält einen
Antrag der Finanzkommission vom 19. Mai 1909, vertreten durch den Bericht-
erstatter Kaeß, und wollen wir diesen Antrag im Wortlaut hier folgen lassen *):

Antrag der Finanzkommission:

Die K. Regierung zu ersuchen,

1.	zwecks Veräußerung des Besitzes der Saline Sulz in Verbindung mit
der Stadtgemeinde Sulz zu treten, welcher die Berechtigung zur Ge-
winnung von Hallerde eingeräumt werden könnte;

2.	für den Fall der Ablehnung der Erwerbung seitens der Stadtge-
meinde Sulz den Betrieb der Saline, soweit nicht rechtliche Bedenken
entgegenstehen, vom 1. Januar 1911 an einzustellen;

3.	in diesem Falle den zur Zeit in der Saline beschäftigten Arbeitern
für ein Unterkommen in einer anderen Saline oder in anderen Be-
trieben behilflich zu sein, den etwa erwerbslos werdenden Arbeitern
eine nach Billigkeitsgesichtspnnkten bemessene einmalige Entschädigung,
falls es sich um ältere Arbeiter handeln sollte, eine Versorgung zu
gewähren.

Die Verhandlungen über diesen Antrag erfolgten in der württembergischen
II. Kammer am 7. Juni 1909 1 2). Der Antrag wurde durch den Berichterstatter
Abg. Kaeß wie folgt begründet: „Die Saline Sulz ist seit Jahren in ständigem
Rückgang begriffen. Im Etat 1905/06 sollte dieselbe noch abliefern 15 000 M.,
im Etat 1907/08 sind angesetzt 8000 M. und im jetzigen Etat finden wir
5000 M. Allein, meine Herrn, auch diese kleinen Beträge werden nicht er-
reicht, sondern Sulz arbeitete nach der mir vorliegenden Schlußbilanz vom Jahre
1907 — die letzte Bilanz — mit einem Verlust von 2223 M., während die
Saline in der Schlußbilanz mit 135 000 M. zu Buch steht. Nimmt man also

1)	Verhandlung d. württ. Kammer 1908/09. Beil.-Bd. 104, S. 656.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. 1909, Seite 5068.
        <pb n="91" />
        ﻿87

eine 4%tge Verzinsung von dem investierten Kapital, so arbeitet Sulz mit
einem Verlust von zirka 6%, währenddem unsere anderen Salinen eine Rente
von 15,38 % liefern".

In der genannten Sitzung der Kammer trat nunmehr der Abg. Böhm
(Sulz) für den Fortbestand der Saline mit warmen Worten ein. Nicht mit
Unrecht führte der Abg. Böhm aus, daß Stadt Sulz und Saline Sulz seit
Jahrhunderten innig verbundene Begriffe sind. Mit Recht wurde darauf auf-
merksam gemacht, daß mit Aufhören der Saline die in den benachbarten Be-
zirken ansässige kleine Landwirtschaft des billigen und guten Düngemittels der
Hallerde verlustig gehen würde. Die Stadt selbst genießt hierdurch einen wirt-
schaftlich wertvollen Handelsverkehr, da die Bauern, welche die Hallerde ab-
holen, oft zu 100 bis 150 Fuhrwerken an einem Tage in Sulz erscheinen.
Ferner würde mit der Aufgabe der Saline auch das seit einigen Jahrzehnten
bestehende Solbad zu Sulz in seinem Bestände bedroht sein. Gerade in der
Gemeinde Sulz hat sich in den letzten Jahren auf Grund des Solbades ein
lebhafter Fremdenverkehr entwickelt, was auch zur Errichtung eines größeren
Badehotels geführt hat. Die Stadt Stuttgart hat im letzten Jahr 200 Kinder
zur Erholung in dieses freundliche kleine Schwarzwaldbad Sulz geschickt. Diese
Entwicklung zur Badestadt würde durch das Eingehen der Saline zweifellos
schwer geschädigt iverden. Und noch ein dritter Grund spricht für die Erhaltung
der Saline; denn mit deren Stillegung würde die bisher von Sulz aus er-
folgte Kochsalzversorgung der umliegenden Oberämter vermutlich der im benach-
barten Hohenzollern befindlichen kgl. preuß. Saline Stetten zufallen. Die An-
nahme, daß die Kochsalzproduktion von Sulz seitens der Saline Wilhelmshall
übernommen werden könnte, dürfte sich nur zum Teil verwirklichen. In Wür-
digung dieser Tatsachen ist denn auch die Stellung der Württembergischen Re-
gierung vorläufig auf eine Erhaltung der Saline Sulz gerichtet. Mit bezug
hierauf machte der Württembergische Staatsminister der Finanzen v. Geßler in
der Kammer-Sitzung vom 7. Juni 1909 folgende Ausführungen: „Wenn so-
dann die Verwaltung in dem vorliegenden Etat von einer Aushebung der Sa-
line Sulz absehen zu sollen geglaubt hat, so ist sie hiebei davon ausgegangen,
daß die Verhältnisse dieser Saline nicht so beschaffen sind, daß eine Aufhebung
der Saline, wenigstens zur Zeit und so lange als die bestehenden Verhältnisse
fortdauern, als eine Notwendigkeit angesehen werden könnte, denn man wird
immerhin mit der Saline mit einer, wenn auch bescheidenen Rente noch rechnen
können und außerdem kommt in Betracht das Bedürfnis, das sich in der ganzen
Umgegend für die Beschaffung von Hallerde gezeigt hat" l).

In den weiteren Verhandlungen wurde noch darauf hingewiesen, daß sich
eine Versetzung der Arbeiter an andere Staatssalinen schwer durchführen lassen
würde, da ein großer Teil der Arbeiter Hans und Acker besitze. Bedenken
fanden die hohen Verwaltungskosten der Saline. Der Beamtenapparat umfaßt
einen Salinenverwalter mit 4500 M., einen Platzmeister mit 2200 M. und
einen Kanzleilehrling mit 500 M. Jahresgehalt. Es wurde in Vorschlag ge-
bracht, die Verwaltung teilweise von der Kgl. Saline Wilhelmshall mitbesorgen
zu lassen. Die württembergische II. Kammer kam zu folgendem Ergebnis. Der
Antrag der Finanz-Kommission gelangte zur Annahme. Hiernach hätte also die

1) Verhandlung d. württ. II. Kammer. Protokoll Band 2, S. 967.
        <pb n="92" />
        ﻿88

Kgl. Saline Sulz, sofern sie nickt von der Stadtgemeinde Sulz übernommen
wurde, am 1. Januar 1911 aufgehoben werden müssen. Anders verhielt sich
die erste Kammer, welche mehr für einen Fortbestand der Saline war und ini
übrigen der Regierung vollständig freien Entschluß ließ, ob sie die Saline Sulz
weiterbestehen lassen wolle oder nicht. Von der Regierung trat in der ersten
Kammer der Bergratdirektor Dr. von Klüpfel in der Sitzung vom 5. Juli 1909
warm für die Erhaltung der Saline Sulz ein, die man als eine Filiale der
Saline Wilhclmshall umzugestalten dachte. Benierkt sei, daß die Stadt Sulz
keine Neigung zum Erwerb der Saline zeigte, obgleich die Stadtgemeinde die
große wirtschaftliche Bedeutung der Saline, insbesondere für das städtische Sol-
bad, nachdrücklich betonte. Unter diesen Umständen hat sich die württembergische
Regierung entschlossen, vorläufig den Betrieb der Saline Sulz aufrechtzuerhalten,
wobei man sich wohl der Hoffnung hingibt, durch Vereinfachung der Verwaltung
und technische Verbesserung der Salinenanlagen die Erträgnisse günstiger szn
gestalten.

8. Kapitel.

Nie kgl. umrtt. Saline Clrmenshall.

Die Saline Clemenshall wurde im Jahre 1757 von einer privaten Ge-
sellschaft bei dem Pfarrdorf Offenau am Neckar gegründet. Das eigentliche
Eigentumsrecht der Saline befand sich jedoch im Besitz des damaligen Landes-
herrn dieses Gebietes, des Hoch- und Deutschmeister-Ordens oder richtiger ge-
sagt, der Hoch- und Deutschmeister hatte die Erlaubnis zur Errichtung der Sa-
line nur unter der Bedingung erteilt, daß die Saline nach 40jährigem Bestehen
in das Eigentum des Hoch- und Deutschmeister-Ordens fiel. Von der Grün-
dung bis zum Jahre 1797 stand die Saline Clemenshall vertraglich in einem
Pachtverhältnis, wobei als Besitzer der Hoch- und Deutschmeister-Orden galt.
In der Tat wurde die Saline Clemenshall nach 1797 auf etwa ein Jahr, bis
zum 2. August 1798 von dem Orden betrieben und verwaltet, an dem ge-
nannten Tage jedoch auf 40 bezw. 50 Jahre abermals einer Gesellschaft in
Pacht gegeben. Hauptpächter war ein Legations-Rat Bertuch. Wir lassen hier
einen wörtlichen Auszug aus dem Pacht-Vertrag folgen, aus welchem alles wei-
tere zu entnehmen ist'):

„Wir Maximilian Franz von Gottes Gnaden, Erzbischof zu Cvln — Erz-
herzog zu Oestreich — Meister des deutschen Ordens in Deutsch- und Wcl-
„scheu Landen usw. urkunden und bekennen hiermit für Uns, Unsern ritter-
lichen deutschen Orden, und Unsere Nachfolger, im Hochmeister- und Deutsch-
„meisterthum,

„1) daß Wir die nach Erlöschung einer 40jährigen Admvdiation Uns
„eigenthümlich zugefallene Saline auf Offenauer Markung, Clemenshall genannt,
„mit allen dazu gehörigen Gütern, Wohn- und Salzwerk-Gebäuden, auch der
„Schneidmühl und Ziegelhütte, und allen zum Betrieb des Werks und eines
„jeglichen Theils desselben nothwendigen Werkzeugen, nach Ausweis der am

1)	I. W. Thon, In welchen Verhältnissen stehet die Saline Clemenshall zur
Königlich Württembergischen Salz-Regie während der Zeit ihres Pachts? Stutt-
gart 1828, Seite 3 f.
        <pb n="93" />
        ﻿89

„Ende dieses Pachtbriefs besonders angehängten Verzeichniß, dem Herzogt.
„Sachsen-Weimarschen Legations-Rath Bertuch und Compagnie, Ihren Erben
„und Erbnehmern, in einen anderweiten 40jährigen Pacht gegeben haben."

Aus dem weiteren Inhalt dieses Vertrages, der später bei Einführung des
staatlichen Salzmonopols im Jahre t807 in Württemberg von großer Bedeu-
tung werden sollte, sind dann noch folgende Punkte hervorzuheben. Im Ar-
tikel 6 des Vertrages wurde bestimmt, daß sich die Pacht zu den alten Be-
dingungen um l0 Jahre verlängern sollte, wenn der dreijährige Durchschnitt
der letzten Pachtjahre für den Orden eine Zehntabgabe von 1000 Ztr. Salz
für das Jahr ergab. In diesem Fall verlängerte sich die Pachtdauer also auf
50 Jahre. Beabsichtigte der Orden nach Ablauf dieser Frist, die Saline aber-
mals in Pacht zu geben, so war den Erben des ersten Pächters ein Vorrecht
auf die weitere Pacht eingeräumt, die jedoch dem Orden in seinem Sinne fest-
zusetzen vorbehalten blieb.

Der Kompagnie stand ein uneingeschränktes Baurecht hinsichtlich aller Sa-
linenanlagen zu. Im übrigen genoß die Kompagnie weitgehende wirtschaftliche
und finanzielle Vergünstigungen. So war der Gesellschaft für das von ihr
produzierte Salz volle Zoll-, Chaussee-,, Brücken- und Wegegeldfreiheit zuge-
standen. Die sonst gesetzlich zu duldende militärische Einquartierung konnte die
Gesellschaft durch Zahlung einer entsprechenden Geldentschädigung an die Orts-
gemeinde abwenden. Ferner genossen die Offizianten und Arbeiter der Saline
volle Personalfreiheit betreffs Frohn- und Wachtdienste oder ähnlicher Dienste;
auch eine gewisse Steuerfreiheit war vorgesehen. Diese Begünstigungen kamen
jedoch in dem Augenblick in Fortfall, wo ein Werksangestellter Grund und
Boden erwarb. Er trat hierdurch ohne weiteres in das allgeniein gültige
Untertanenrechtsverhältnis ein. Die Gesellschaft durfte im ganzen Gebiet des
Ordens nach freieni Ermessen Salzniederlagen errichten, ohne daß hierfür der
Gesellschaft ein Privileg eingcräunit wurde, vielmehr war der Salzhandel für
jedermann freigegeben. Anderseits bestand für die Gesellschaft die zum Schutze
des Kleinhandels festgelegte Vertragspflicht, beim Salzverkauf nicht unter 7* 3tr-
abzugeben. Was nun die finanziellen Leistungen betraf, welche die Gesellschaft
ans Grund des Pachtvertrages zu erfüllen hatte, so waren dieselben im folgen-
den Umfange festgelegt. Für die ersten sechs Pachtjahre blieb die Gesellschaft
von jeder Pachtzahlung und sonstigen Abgabe befreit. Vom siebenten Pacht-
jahre ab bis zur Dauer des Vertrages war jährlich eine Pachtsumme von
4000 Gulden zu entrichten. Der Pachtpreis mußte halbjährlich, also in zwei
Jahresraten, im voraus entrichtet werden. Blieb die Gesellschaft mit drei
Pachtzahlungen in Verzug, so erlosch der Vertrag und der Deutschmeister-Orden
trat ohne weiteres in die gesamten Besitzrechte der Saline ein. Zu dieser
Jahrespacht trat noch eine Zehntabgabe, die aber erst vom neunten Betriebs-
jahr ab fällig wurde. Der zehnte Teil der gesamten Salzproduktion blieb hier-
nach zur Verfügung des Ordens. Nach dem Vertrag ernannte der Orden zu
diesem Zweck einen Beamten, welcher der Salzfabrikation auf der Saline bei-
wohnte, um so beim jedesmaligen Sud die zu leistende Zehntabgabe für den
Orden festzustellen. Vertraglich stand es dem Orden frei, entweder die ans die
Zehntabgabe entfallende Salzmenge der Kompagnie zum laufenden Preise zu
überlassen oder der Orden konnte auch nach seiner Wahl das Zehntsalz in na-
tura fordern. Im letzteren Falle hatte die Kompagnie dem Orden kostenfrei
        <pb n="94" />
        ﻿90

einen Lagerraum für das Zehntsalz bereit zu stellen. Dies die wesentlichen
Punkte des Vertrages, der am 2. August 1798 von dem Kurfürsten Maximi-
lian Franz, Hoch- und Deutschmeister, mit dem vorerwähnten Kontrahenten zu
Frankfurt a. Main geschlossen wurde.

Aus der weiteren geschichtlichen Entwicklung der Clemenshaller Salinen-
Pachtgesellschaft seien noch folgende Daten hervorgehoben. In das Pachtver-
hältnis trat neben den Legations-Rat Bertuch dann noch der spanische Berg-
werksdirektor Hoppensack, zu welchen beiden Gesellschaftern als dritter der wei-
marische Kammerpräsident Freiherr von Kalb trat. In der Folgezeit gab dann
der Legations-Rat Bertuch seinen Pachtanteil an den Freiherrn von Kalb ab,
als nunmehr im Jahre 1802 der Pachtteilhaber Hoppensack sich zum Zwecke
bergbaulicher Betätigung nach Spanien begab, übernahm dessen Pachtanteil der
ehemalige Sachsen-Weimarische Legationsrat, spätere pensionierte kgl. württemb.
Salinendirektor Thon. Nachdem im Jahre 1803 das Gebiet des Deutschordens
an Württemberg gefallen war, ergaben sich als Pächter Freiherr von Kalb und
der Salinendirektor Thon. Durch den im Jahre 1820 erfolgten Tod des Frei-
herrn von Kalb wurde eine Uebernahme der freigewordenen Pachtanteile not-
wendig, die durch den Eintritt des Kaufmanns Saudel erfolgte.

Um das Jahr 1806 wurde die Saline in der Hauptsache mit Gradierung
betrieben, doch hatte die Pachtgesellschaft schon in den Vorjahren Bohrversuche
unternommen, um höhergradige Solen zu erzielen, Diese Bohrversuche waren
nicht ohne Erfolg geblieben, sodaß sich die Salzproduktion nicht unwesentlich hob.
Im Oktober 1806 wurde die Saline von einen« Sturmwind heimgesucht, wel-
cher einen großen Teil der Gradierung in der Mitte der beiden Gradierhäuser
niederlegte, ein Mißgeschick, das einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden be-
deutete. Um diese Zeit hatte die Pachtgesellschast ein Kapital von nahezu
300 000 Gulden in der Saline angelegt. Die fortgesetzten, übrigens sehr kost-
spieligen Bohrversuche der Gesellschaft ergaben im Jahre 1808 bereits eine
7 grädige Sole, bis endlich am 24. Dezember 1810 in dem Badebrunnen in
einer Tiefe von 600 Fuß die erste gesättigte, also 27prozentige Sole erzielt
wurde.

Am 3. Juli 1811 hatte die Kgl. Saline Offenau die Ehre, den Besuch
des Königs Friedrich I. zu empfangen. Es dürfte von Interesse fein, über den
Besuch des Königs hierüber den Origiualbericht der alten, bedeutenden württem-
bergischen Zeitung „Schwäbischer Merkur" kennen zu lernen, den ivir hier
wörtlich folgen lassen. Es heißt dort *):

„Heilbronn, den 3. Juli 1811. Heute Vormittag verfügten Sich Seine
„Königliche Majestät über Neckarsulm, Kochendorf nach der König!. Saline
„Offenau; das erste Mitglied derjenigen Gesellschaft, welche dieselbe administriert,
„Legatiousrath v. Thon, hatte die Ehre, Seiner Königlichen Majestät die sämt-
„lichen Einrichtungen zu zeigen. Allerhöchst dieselbe besahen nicht nur die
„Gradir- und Siedhäuser, sondern auch mit vorzüglichem Interesse und Auf-
merksamkeit die industriös angelegten Saug- und Pompwerke, wodurch aus
„einer Tiefe von 600 Fuß Wasser-Sohle von beträchtlichem Gehalt zu Tage ge-
„fördert wird."

Die technischen Anlagen der Saline Offenau wirkten für andere Salinen

1) Schwäbischer Merkur. Jahrgang 1811, Seite 275.
        <pb n="95" />
        ﻿91

in mehrfacher Hinsicht vorbildlich; insbesondere die später von Offenau vorge-
nommenen Bohrarbeiten brachten manche technische Neuerung.

Der durch den Orkan im Oktober 1806 verursachte erhebliche Schaden
gab Veranlassung, daß die Gesellschaft ihrer pünktlichen Pachtzahlung nicht nach-
kommen konnte, da der Wiederaufbau des zerstörten Werkes alle verfügbaren
Mittel in Anspruch genommen hatte. Diese Tatsache veranlaßte die württ.
Regierung, im Jahre 1811 im Wege des Prozesses die Aufhebung des ohnehin
dem staatlichen Salzmonopol im Wege stehenden Pachtvertrages zu erzwingen.
In diesem äußerst langwierigen Prozeß behauptete das Kgl. Finanz-Departement:
„daß, da der freie Salzverkauf seit 1807 gesetzlich aufgehoben sey, die Salz-
„administration denselben der Pachtgesellschaft nicht habe auf eine gültige Weise
„zusagen können, indem eine untergeordnete Verwaltungsstelle nicht befugt sey,
„Ausnahmen vom Gesetze zuzugestehen."

Der Rechtsstreit gelangte jedoch nicht vor die ordentlichen Gerichte, viel-
mehr bestimmte eine Königliche Entschließung vom 6. August 1819, daß der
Pachtgesellschaft nach den Bestimmungen des Pachtvertrages der freie Salzver-
kauf zu gestatten sei.

Die Gesellschaft stützte sich bei ihrem geltend gemachten Rechte des freien
Salzverkaufs vornehmlich auf den § 26 des Pachtvertrages, welcher der Gesell-
schaft unter anderem gestattete:

„Den freien Salzverschluß und jegliches auf dem Werke fabriziert werdende
„Produkt in den hoch- und deutschmeisterischen Ordenslanden und deren Gebiet
„ohne alle Abgaben frei, und daß dasselbe zum Abbruch der Handelsleute nicht
„unter einem Viertelzentner abgegeben werde; auch ist der Compagnie gestattet,
„ans ihre eigene Kosten eigene Salzniederlagen und Salzstadel zu errichten, ohne
„daß doch auch in diesem Falle die Untertanen für verbunden angesehen werden
„dürfen, ihr desfallsiges Bedürfnis bei Niemand anderm als der Compagnie zu
„erkaufen."

Angesichts dieses Wortlauts des Pachtvertrages war es gar kein Zweifel,
daß der Gesellschaft vom rechtlichen Standpunkt der freie Salzhandel gestattet
werden mußte, so sehr dies auch mit dem Charakter eines staatlichen Salz-
monopols im Widerspruch stand.

Die in dem Prozeß von der Gesellschaft mit Erfolg geltend gemachten
Gegengründe basierten vornehmlich darauf, daß der Staat die im Pachtbrief
vorgesehene Kostendeckung von einem Drittel des Bauaufwandes beim Wieder-
aufbau nicht geleistet hatte, ferner war auch die vertragliche Freiheit betreffs
Zollabgaben usw. beim Salzverkauf wiederholt verletzt worden. Immerhin brachte
der Prozeß in mancher Hinsicht eine Klärung der Rechtslage. So wurde der
Gesellschaft die Pachtdauer bis zum Jahre 1848 bestätigt und zwar unter der
Voraussetzung einer Mindestjahresproduktion von 10 000 Zentnern Salz und
pünktlicher Pachtzahlung. Betrieb und Verwaltung der Saline konnte nacb
freiem Ermessen der Gesellschaft erfolgen. Nach Beendigung der Pacht hatte
der Staat Ersatz für alle von der Gesellschaft getroffenen Meliorationen zu
leisten, jedoch unter Abzug von 30 000 fl., welche die Gesellschaft in den ersten
drei Pachtjahren für bauliche Zwecke ohne vertragliche Ersatzpflicht aufzuwenden
gehabt hatte. Die staatliche Ersatzpflicht trat jedoch nur für Meliorationen ein,
die sich beim Pachtablauf vorfanden.

Anstelle des ehemaligen deutschen Ordensgebietes wurden der Gesellschaft
        <pb n="96" />
        ﻿92

daher als Salzverkaufsgebiet durch Kgl. Dekret vom 17. März 1820 die drei
Oberämter Neckarsulm, Künzelsau und Mergentheim angewiesen J). Angesichts
dieser Sachlage war es für die drei genannten Oberämter unmöglich, dortselbst
das staatliche Salzmonopol durchzuführen. Um nun diesen unhaltbaren Zustand
zu beseitigen, entschloß sich die Württembergische Regierung, der Pachtgesellschaft
einen die Monopolfrage lösenden Salzverkaufsvertrag vorzuschlagen. In der
Tat kam es am 26. Juni 1821 zwischen einer Regierungs-Kommission und der
Pachtgesellschaft zum Abschluß folgende» Vertrages. Die Königliche Hauptver-
waltung der Salinengefälle übernahm von der Pachtgesellschaft jährlich 45 000 Ztr.
Kochsalz zum Preise von 2 fl. 40 kr. pro Zentner, ferner das bei der Fabri-
kation sich ergebende Viehsalz zum Preise von 1 fl. 40 kr. pro Zentner. Als
Gegenleistung hatte die Gesellschaft auf den freien Salzverkauf im Lande zu ver-
zichten. Hatte die Gesellschaft eine Mehrproduktion an Kochsalz, so stand es ihr
frei, dieses im Ausland abzusetzen. Dieser Vertrag wurde anfangs auf sechs
Jahre, dann auf Verlangen des Königlichen Finanz-Ministeriums auf acht Jahre,
bis zum 30. Juni 1829 laufend, abgeschlossen. Später wurde der Viehsalz-
preis in Berücksichtigung der Zehntabgabe auf 1 fl. 15 kr. herabgesetzt. Die
Zehntabgabe war lange Zeit unbedeutend. Im Jahre 1820 hatte sich jedoch der
Ertrag der Saline Clemenshall durch das erfolgreiche Niederbringen neuer
Bohrlöcher bedeutend gehoben, sodaß auch die Zehntabgabe stieg. 11m die ge-
nannte Zeit sah die Haupt-Salinen-Kasse als Zchntertrag 8000 Zentner Salz vor.
In den Haupt-Salinen-Kassen-Etats der 1820er Jahre erscheinen jährlich als Packt
summe von der Gesellschaft nur 3400 fl., während vertraglich 4000 fl. zu leisten
gewesen wären 1 2 3). Es rührte dieser geringere Betrag daher, daß die Gesellschaft
an die Regierung des Dentschordens 12 000 fl. Kaution gestellt hatte, die mit
5% zu verzinsen waren. Diese Kaution war von der württ. Regierung über-
nommen worden und hatte die Rückzahlung der Kaution nach Aufhören des
Pachtverhältnisses am 1. Mai 1848 zu erfolgen.

In den 1820er Jahren beschäftigte man sich in der württ. Kammer mit
dem Plan, in den der Gesellschaft zugewiesenen drei Oberämtern eine besondere
Salzsteuer einzuführen, um so einen Ausgleich zwischen den staatlichen Salz-
preisen und der Gesellschaft herbeizuführen. Man kam jedoch von diesem Plan
ab, da für eine solche Sonderbesteuerung der drei Oberämter die gesetzlichen
Grundlagen fehlten. Nach dem Rechenschaftsbericht von 1830/33 berechnete das
Kgl. Finanz-Ministerium auf Grund des bestehenden Vertragsverhältuisses für die
Staatskasse einen jährlichen Gewinn von 41 172 fl. 12 kr.ä). Nack dem Finanz-
Etat von 1833/36 war für den im staatlichen Interesse auf der Saline tätigen
Salinen-Kontrolleur eine Besoldung von 700 fl. zuzüglich 140 sl. Kauzleikosten,
für den Magazinaufseher 587 fl. 7 kr. Gehalt und 12 fl. Kanzleikosten jährlich
vorgesehen4).

Um das Jahr 1846 stand auf der Saline Clemenshall von den vier vor-
handenen Bohrlöchern nur eins im Betrieb. Dieses eine Bohrloch lieferte jähr-
lich etwa 700 000 Kubikfuß Sole. In den damaligen zwei Siedehäusern, die

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1823/4. Beil.-Heft 2,
Seite 40.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1827. 1. Abteilg., S. 92.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer, Jahrg. 1834. I. Beil.-Heft, S. 292.

4)	Verhandlungen d. württ. Kammer, Jahrg. 1836. III. Beil.-Heft S. 18.
        <pb n="97" />
        ﻿93

später um ein drittes vermehrt wurden, arbeiteten zehn Pfannen. Von diesen
;	10 Pfannen waren drei Störpfannen, die je 1100 Qnadratfnß Fläche besaßen.

V	Die anderen 7 Pfannen, mit je 588 Qnadratfnß Flächengehalt dienten zum

Seggen des Salzes. Das Siedeverfahren zeigte um diese Zeit auf Clemens-
Hall gegenüber den anderen Salinen einige Abweichungen. Die Sole wurde
hier in den Vorwärmpfannen zuerst mit Alannmehl bis zum Siedepunkt erhitzt,
um dann in eine der Soggepfanuen übergeführt zu werden. Durch die An-
wendung des Alannmehls suchte man eine schnellere Reinigung der Sole zu er-
reichen, auch glaubte man hierdurch die Bildung größerer Salzkristalle zu er-
zielen. Der Verbrauch an Alannmehl bezifferte sich jährlich auf 700 bis 800
Zentner. Im Jahre 1848 ging die Saline in staatliche Verwaltung über.

Im Jahre 1855 befanden sich auf der Saline Clemenshall zwei Bohr-
löcher im Betriebe, wobei die Förderung der Sole durch Wasserkraft erfolgte.
Für die eigentliche Salzgewinnung standen drei Siedehäuser zur Verfügung,
die mit 10 Siedepfannen arbeiteten. Um die genannte Zeit erzielte man im
Siedebetrieb mit 1 Klafter Tannenholz im Durchschnitt 36 Zentner Salz. Der
Bericht für den Haupt-Finanz-Etat von 1855/58 spricht sich dahin aus, daß die
Saline Clemenshall ihre wirtschaftliche Notwendigkeit und Berechtigung in dem
Augenblick verloren haben wird, wo die Betriebseröffnung des Steinsalzberg-
werkes Frjedrichshall erfolgt sein dürfte. Diese Annahme sollte sich in der
Folgezeit auch nach Eröffnung des Bergwerksbetriebes als keineswegs gerecht-
fertigt ergeben, vielmehr wurde der Betrieb in dem alten Umfange weiter-
geführt. In dem Haupt-Finanz-Etat von 1867/70 wurden 9000 fl. zur Ver-
besserung der Siedceinrichtungen ausgeworfen. Im Jahre 1870 befanden sich
auf der Saline Clemenshall in den 3 nebeneinander gebauten Siedehäusern
nur noch 8 Siedepfannen im Betrieb. Auf der Saline Clemenshall kam aus-
schließlich Bohrlochsole zur Versiedung Z.

Anschließend hieran geben wir nach Fehling das Ergebnis der chemischen
Untersuchung der Sole von der Saline Clemenshall. Hiernach enthielten 100
Teile Sole^):

Chlornatrium	25,9021

Schwefelsaures Natron 0,0197 mit 0,0111 Schwefelsäure
Schwefelsauren Kalk 0,4445 „ 0,2611	„

Kohlensauren Kalk	0,0195

Chlormagnium	Spuren___

Salze	26.3858

Wasser	73,6142

100,0000

Die Untersuchung des Kochsalzes zeitigte folgendes Ergebnis. Es enthielten
100 Teile Salz:

Chlornatrium	96,686

Schwefelsaures Natron	0,055	mit	0,03062 Schwefelsäure

Schwefelsauren Kalk	1,347	„	0,79234	„

Kohlensauren Kalk	0,050

Wasser	1,862

100,000
        <pb n="98" />
        ﻿94

Die Sole von Clemenshall ist farblos, wasserhell, beim Kochen tritt nnr
schwache Trübung ein.

Gegenwärtig arbeitet die Saline Clemenshall mit fünf Siedepfannen, die
zusammen 510 qm Pfannenfläche besitzen. Zum Trocknen des Salzes stehen
362 qm Pfannenfläche zur Verfügung. Die Saline steht in enger Betriebs-
gemeinschaft mit der benachbarten Kgl. Saline Friedrichshall.

9- Kapitel.

Die Kgl. uiürtt. Kaiine Hall.

Die Geschichte der Saline zu Schwäbisch-Hall verliert sich bis weit in das
Mittelalter. Die mehrfach anzutreffende Vermutung, daß die Römer bereits die
Salzquellen von Hall benutzten, ist durch Urkunden nicht zu belegen. Wohl die
älteste, uns bekannte Urkunde über die Saline zu Hall ist die vom Jahre 1231,
in welchem Dokument König Heinrich VII. dem Kloster Denkendorf einen
Siede-Anteil geschenkweise zuspricht. Die zu Anfang des 19. Jahrhunderts so oft
in der Öffentlichkeit besprochenen Rechtsverhältnisse der Saline Hall, auf die
wir an andrer Stelle besonders eingehen werden, haben ihren Ausgang bereits
im 14. Jahrhundert genommen Z. Vom Jahre 1306 wissen wir, daß die Salz-
quelle samt dem umliegenden Grund und Boden, dem Hcial, durch eine Besitz-
vereinigung für ewige Zeiten in 111 Besitzteile geteilt wurde. Die Besitzer der
Salzquelle, welche der Stadt ihren Namen gab, gehörten hauptsächlich dem
Stadt- und Landadel von Hall an, auch waren einige Klöster an dem Besitz
beteiligt. Die Besitzer führten den Titel die „Herren vüm Grund und Boden
des Haals". Der Besitzanteil umfaßte ein Fuder zu 20 Eimern; ein Eimer
faßte 30 Maß. In den 111 vorhandenen, gleich großen und geeichten Salz-
pfannen mußte jeder Siedeberechtigte zu gleicher Zeit zu sieden anfangen und
aufhören. Die eigentliche Siedearbeit wurde von angestellten Siedeknechten be-
sorgt. Ueber die Namen der ältesten Besitzer sind wir leider nicht mehr unter-
richtet, da die betreffenden Akten vermutlich in der großen Feuersbrnnst des
Jahres 1376 zu Hall verloren gegangen sind. Der Betrieb mit den Siede-
knechten muß sich als nicht sehr wirtschaftlich erwiesen haben, denn im 14. Jahr-
hundert begann sich ein Lehnsystem zu entwickeln, nach welchen: Grund und
Boden im Besitz der „Herren" blieb, während die Salzpfannen Bürgern zur
Nutzung in Erbpacht gegeben wurden. Als Entschädigung war eine bestimmte
Geldsumme zu zahlen, auch mußte alljährlich eine bestimmte Menge Küchen-
oder Tafelsalz, die Hofschilpe, entrichtet werden. Es scheint, daß unter den
„Herren" dennoch von Zeit zu Zeit ein Besitzwechsel vor sich, ging; ein aus
dem Jahre 1496 vorhandenes Brunnenbau-Protokoll, welches ein Verzeichnis
aller damaligen Besitzer der Siedepfannen enthält, scheint diese Annahme zu
rechtfertigen. Der Ertrag war für den Lehnherrn meist sehr gering und betrug
im 14. Jahrhundert kaum einige Gulden. Später änderte sich das. In der
Zeit von 1478 bis 1529 war das Verhältnis des Lehnsertrages zum Erb-
ertrage wie 6 zu 5, von 1531 bis 1584 wie 5 zu 7 und von 1548 bis zum
19. Jahrhundert etwa wie 1 zu 2.

1) C. F. Hufnagel, Beleuchtung der in Ansehung der Saline zu Schwäbisch-
Hall bestehenden Rechtsverhältnisse. Tübingen 1827, S. 4.
        <pb n="99" />
        ﻿95

Der Salzhandel lag vornehmlich in Händen des Sieders, dem jedoch der Han-
del nur für die Zeit zustand, in welcher der Sieder der Ordnung nach tatsächlich
das Siedegeschäft ausübte. So bestimmte ein Rats-Beschluß vom 18. Januar 1693.
Für den Salzbezug waren dem Württemberger, dem Hohenloher Untertanen und
dem Limpurger gewisse Vergünstigungen zugestanden. Die Regierung der freien
Reichsstadt Hall unterhielt anderseits selbst einen ausgedehnten Großhandel mit
Salz. Zu dieseni Zweck hatte man im Jahre 1662 eine Salzverwaltung er-
richtet, die mit fremden, aufgenommenen Kapitalien begründet wurde. Diese
Salzverwaltung betrieb hauptsächlich den Handel mit dem Auslande, vornehm-
lich nach den Rheingegenden. Im selben Jahre unterhielt man auch einen
Salzhandel mit Kolmar im Austausch gegen Wein. Ein Rats-Beschluß vom
1. August 1654 hatte ferner bestimmt, daß jeder Bürger Halls, der „in Wein
fuhr", gegen Gebühr verpflichtet war, einen Stippich Salz nach Heilbronn mit-
zunehmen. Um der Salzgewinnung eine größere Ausdehnung zu geben, ander-
seits auch den konkurrierenden Salinen einen kräftigeren Widerstand zu leisten,
wurde es notwendig, technische Neuerungen aufzunehmen. Im Jahre 1699 und
1704 wurden Vorschläge zur Verbesserung der Saline laut, die hauptsächlich
darin gipfelten, Gradirhänser und Windöfen zu errichten. Die eigenartigen
rechtlichen Verhältnisse der Saline Hall brachten jedoch vorerst diesen Plan zum
Scheitern. Nach der Rechtslage wären diese nicht unerheblichen Baukosten für
die Gradirhänser von dem „Erbsieder" zu übernehmen gewesen, der sich hierzu
lange Zeit nicht entschließen konnte. Erst im Jahre 1736, nachdem die Regie-
rung der freien Reichsstadt die Angelegenheit in die Hand genommen hatte,
entschloß man sich zur Anlage von Gradirhäusern. Das notwendige Kapital
wurde von der Reichsstadt aufgenommen; für die Zinszahlungen und Unter-
haltungskosten wurde ein Kostengesied von 24 Siedejahren oder Pfannen vor-
gesehen. Zur Durchführung des ganzen Unternehmens wurde eine „Gradir-
Deputation" eingesetzt, die einen Kassierer und Gradirschreiber beschäftigte. Das
Gradirkosten-Gesied, welches in zwei eigens dazu erbauten großen Sudhäusern
betrieben wurde, ließ man im übrigen in üblicher Weise durch gelernte Sieder
besorgen.

Da die Salzsiederei für die Stadt Hall in den früheren Jahrhunderten
die Hanpterwerbsquelle bildete, erschien es wünschenswert, dieses Gewerbe auf
eine möglichst breite Organisationsbasis zu stellen. Hierzu bot die Zunft eine
geeignete Grundlage. Um daher der Salzsiederei eine möglichst ständige wirt-
schaftliche Blüte zu sichern, entwickelten sich im Laufe der Zeit eine ganze Reihe
von zunftmäßigen Grundsätzen wirtschaftlicher und rechtlicher Art, von denen
einige hier gekennzeichnet seien. Nach den zunstmäßigen Bedingungen durfte
stets nur Einer sieden, dabei niemals für Rechnung mehrerer. Um eine gute
Qualität des Salzes zu verbürgen, wurde in dieser Hinsicht eine polizeiliche
Aufsicht ausgeübt. Ebenso wurde streng darauf geachtet, daß bei der Feuerung
der Siedepsanneu kein unnützer Holzaufwand getrieben wurde. Die Ausübung
des Siederechtes stand nur den volljährigen Personen, die nach dem Wortlaut
des Gesetzes, „ihren eigenen Rauch und Herd führten", zu. Hierzu sei bemerkt,
daß nach einem Rats-Beschluß vom 14. Mai 1673 Kinder ganz allgemein,
gleichviel in welchem Alter, unter Vormundschaft standen. Erst in den Jahren
1768 und 1769 wurde dieses Gesetz aufgehoben. Durch Rats-Beschluß vom
        <pb n="100" />
        ﻿96

1. Juli 1768 und 17. März 1769 wurde verfügt, daß demjenigen, der das
25. Lebensjahr erreicht hatte, auf Antrag beim Obervormundsrat die Verwal-
tung des eigenen Vermögens selbst übertragen werden konnte. Dienstboten,
Irrsinnige, Personen, die öffentlichen Unterhalt im Spital oder Armenhause ge-
nossen, waren von der Ausübung des Siederechtes ausgeschlossen und mußten
dasselbe dem Nächsten im Stamme überlassen. Minderjährige konnten des Ge-
nusses ihres Siederechtes nur dann teilhaftig werden, wenn der Vormund hierzu
die obrigkeitliche Erlaubnis erwirkt hatte. Anderseits verblieb den Eltern die
Nutznießung der Siederechte ihrer minderjährigen, also noch nicht 25 Jahre
alten Kinder. Die Ausübung des Siederechts stand ferner keinem hallschen
Bürger zu, der nicht innerhalb der Ringmauern der Stadt Hall und der Vor-
stadt Unterlimpurg seinen Wohnsitz hatte. Auch in diesem Fall ging das Siede-
recht auf den Nächsten im Stamme über. Der Siedeberechtigte war verpflichtet,
in der Reihenfolge iin Jahrgesiede sein Siederecht auszuüben; im andern Falle
ging das Gesiede auf den Nächstberechtigten über. Mit Verlust des; Gesiedes
und schwerer Strafe war das sogenannte „Verlegen des Gesiedes" bedroht
Darunter verstand man, daß sich jemand wohl als Jahrsieder einschreiben ließ,
die praktische Ausübung seines Siederechtes aber einem Andern gegen eine Ab-
findung übertrug. Dagegen war es zulässig, daß unter sich iin Stamme Gleich-
berechtigte übereinkamen, wer von ihnen das Siederecht ausüben sollte. War
der Siedeberechtigte des Siedegeschäfts unkundig, so hatte er nach der Haals-
Ordnung zur Ausübung des Siederechts einen gelernten, sogenannten „aus-
wendigen Sieder" und einen „inwendigen Sieder" als „Schaffer" zu stellen.
Bedurfte der gelernte Sieder für seine Geschäfte eines Gehilfen, so war dieser
aus der Reihe der Genossen zu wählen. Ebenso hatte sich die Reichsstadt Hall
zur Erfüllung ihrer gesetzmäßigen Siedeanteile ausschließlich der zunftmäßigen,
gelernten Sieder zu bedienen. Der Siedeberechtigte durfte in einem Siedejahr
nicht mehr als zwei Pfannen sieden, gleichviel ob ihm durch den Erbanfall mehr
zustanden. Die Zahl der zünftigen Sieder konnte begrenzt werden, wenn durch
zu erheblichen Andrang das Gewerbe wirtschaftlich bedroht erschien.

Von 1775 bis 1800 ließ die Sole zu Hall im Gehalte gegen früher nicht
unbedeutend nach, sodaß eine Abhilfe dieses Zustandes dringend geboten schien.
In den 1780er Jahren wurde hierauf von dem Markscheider Rausch von
Zellerfeld etwa 8 Fuß über der Salzquelle ein Umbruchsstollen erbaut und
gleichzeitig vereinigte man die wilden Wasser in einem Nebenschachte. In der
Tat erreichte man hierdurch, daß die Sole sich für einige Jahre auf 5 0/0, 6 °/0
und 7°/o hielt. Allein im Jahre 1798 erfolgte ein Durchbruch der wilden
Wasser unter der Sohle des Umbruchsstollens, die nunmehr dem Schacht zu-
strömten, wodurch der Solengehalt bis auf 3% fiel. In dieser Not suchte
man Hilfe bei auswärtigen, berühmten Salinisten. Man wendete sich zuerst
an den spanischen Bergdirektor Hoppensack, der allerdings mehr einen Ruf im
Erzbergbau genoß. Hoppensack ließ im Jahre 1799 und 1800 in der Nähe
des alten Salzbrunnens in der Stadt einen eigenen Solschacht auf 45 Fuß ab-
teufen und darin noch 21 Fuß weiter bohren. Das Ergebnis war zwar eine
4°Io starke Sole; allein infolge Auftretens wilder Wasser mußte der Schacht
verlassen werden *). Die Absicht, dem Schacht eine wasserdichte Fassung zu geben,

1) v. Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg 1826, S. 221.
        <pb n="101" />
        ﻿wurde so vereitelt. Durch diesen Mißerfolg verlor die Siederschaft das Ver-
trauen zu Hoppeusack und ließ deshalb seine weiteren Vorschläge unberücksichtigt
und unausgeführt.

Von Interesse dürfte sein, einiges über den Charakter der Solquelle von
Hall zu erfahren. Um das Jahr 1820 entsprang die Solquelle im alten
Brunnen in Mannesstärke am rechten Ufer des Kochers aus einer senkrechten
Kluft des Muschelkalks. Die Kraft des zwei Fuß sich erhebenden Wasserstroms
der Sole ivar so stark, daß % Zoll starkes Geröll mit in die Höhe geworfen
wurde. Die. Zuflüsse zur Quelle erreichten in einer Minute etwa 16 Kubik-
schuh. Während der Versuchsarbeiten im Schacht sank der Solengehalt auf
2 o/o und 21/2 °/o- Als dann im Jahre 1805 die Bauarbeiten im Schacht
eingestellt wurden und man einen Versuch gemacht hatte, beim Aufsteigen der
Sole eine Veredelung der Sole herbeizuführen, erreichte man auch eine Gehalts-
zunahme derselben um 1 %• Diese Erfahrung führte zu einer besonderen Be-
handlung der Quelle, da man nunmehr die Ausförderung nach dem Verhält-
nisse der Ausströmungsmenge aus der Quelle beschränkte. Man erzielte dadurch,
daß die in den tieferen Punkten befindlichen Süßwasser zurückgespannt wurden,
uni diese nach Möglichkeit von der Sole fernzuhalten. Auf dieser Grundlage
gelang es, die Sole in den Jahren 1806 bis 1813 bis auf 43/4% Gehalt
zu veredeln. In den weiteren Jahren vermochte man sogar den Solengehalt
noch mehr zu steigern Z. Im folgenden geben wir eine Uebersicht des Gehalts
der Sole im alten Brunnen in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahr-
hunderts, wobei die erforderlichen Untersuchungen jeweils im Monat August
vorgenommen wurden:

Jahr.	Solengehalt (mittlere Lotigkeit).	Jahr.	Solengehalt (mittlere Lötigkeit).
1801	2%	1812	474«/«
1802	2%  2%'	1818	474-5°/«
1808		1814	6%
1804	2%	1815	6%
1805	3%	1816	674%
1806	4%	1817	6%
1807	. 4%	1818	5% '
1808	4%	1819	574%
1809	43/t—5%	1820	174%
1810  1811	43/4—5%  47,0/0	1821	Wo
Erläuternd	sei hierzu bemerkt, daß	im Jahre	1804 die Brunnenarbeiten

eingestellt wurden, während in den Jahren 1810 und 1818 eine Säuberung
des Brunnens vorgenommen wurde, was jedesmal den in der Abnahme begrif-
fenen Solengehalt auf seinen alten Stand zurückführte. Durch die Betriebser-
öffnung des neuen Schachtes sank die Sole im alten Brunnen im Februar 1820
auf 13/4 % in ihrem Gehalt. Aus diesem Grunde schloß man den neuen Schacht,
worauf sich der Solengchalt des alten Brunnens wieder auf 8^/2 % im Jahre
1821 hob. In den folgenden Jahren hob sich die Sole auf 4%.

Das Bohrloch am Rippberge zeigte nach 50 Fuß Gips. Bei 370 Fuß
wurden rote Touflöze und hiernach roter Sandstein angebohrt, in welchem man
die Arbeiten noch mehrere hundert Fuß weiter führte, ohne auf Solenzuflüsse

i)	Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg 1826, S. 228.

'!! e u m n it n, Salzbergbau und Salinenwesen in. Württemberg.	7
        <pb n="102" />
        ﻿98

zu stoßen. Auch dieser Versuch endete ergebnislos. Das Bohrloch an der Hohl-
steige mußte schon nach 101 Fuß wegen nachrollenden Gesteins aufgegeben wer-
den. Alle diese Bohrversuche stellten geologische Verhältnisse fest, die es als aus-
geschlossen erscheinen ließen, daß in der Nähe der Stadt Hall weitere brauch-
bare Solen zu erbohren seien.

Nachdem das Steinsalzbergwerk „Wilhelmsglück" bei Hall seinen Betrieb
eröffnet hatte, legte man bald auch den alten Brunnen still, da man jetzt das
für die Saline benötigte Rohmaterial als Steinsalz von „Wilhelmsglück" bezog.
Der Salinenbetrieb änderte sich hierdurch vollständig.

Was den Gehalt der Sole der Saline zu Hall betrifft, so folgen wir hier
wieder den Untersuchungen Fehlings. Hiernach ergaben sich auf 100 Teile Sole
folgende Bestandteile*):

Chlornatrium	25,7180

Schwefelsaures Natron	0,0289	mit 0,01628	Schwefelsäure

Schwefelsaurer Kalk	0,1705	„	0,10030	„

Kohlensaurer Kalk	0,0037	0,11658	Schwefelsäure

Salze	25,9211

Wasser 74,0789
100,0000

In den Jahren 1802 und 1803 wurde durch Joseph Bader ein neuer
Schacht in der Nähe des alten Salzbrunnens niedergebracht, durch welchen man
die wilden Wasser fassen wollte, anderseits beabsichtigte man hierdurch, den alten
Salzbrunnen bis auf das feste Gestein niederzubringen. Da jedoch Bader im
Niveau der Solquelle einen überaus starken Wasserdrang beobachtete, gab er
selbst den Rat, von dem weiteren Abteufen des Schachtes Abstand zu nehmen.
So bildete das Aufsuchen neuer besserer Solquellen eine Kette endloser Schwie-
rigkeiten, welche die Saline Hall wirtschaftlich mehr und mehr zurückbringen
mußten.

An dieser Stelle sei auch, obwohl nicht unmittelbar mit der Aufgabe vor-
liegender Schrift im Zusammenhang stehend, eines Vorganges gedacht, der nicht
ohne kulturgeschichtliches Interesse ist-). Im 13. Jahrhundert wurde auf den Salz-
werken zu Schwäb. Hall für die Bezahlung der Arbeiter eine neue Münze ein-
geführt, die sich als kleinste Geldeinheit darstellte und die besonders wegen ihres
guten Schrots und Korns geschätzt wurde, was zu ihrer schnellen Verbreitung
über ganz Süddeutschland wesentlich beitrug. Diese Münze führte anfangs den
Namen „Haller" ; eine spätere Zeit ließ hieraus das Wort „Haller", zuletzt
„Heller" entstehen; ein Münzstück, das noch heute unter diesen, Namen dem öster-
reichischen Münzsystem angehört.

Nach dem Finanz-Etat vom Jahre 1820/23 war für die Saline Hall für
eine Solenleitung ein Betrag von 20 000 fl. vorgesehen, außerdem wurden für
Bohrversuche 16 082 fl. ausgeworfen^). Die Saline Hall war bei der Uebernahme
durch den Württembergischen Staat aus der reichsstädtischen Zeit mit recht erheb-
lichen finanziellen Belastungen in das staatliche Salinenwesen Württembergs ein-
getreten. Im Haupt-Finanzetat des Jahres 1826/27 waren beispielsweise für
übernommene Besoldungen und Gratialien folgende Summen vorgesehen*):

1)	vr. H. Fehlina, Chem. Untersuchung d. Solen d. württ. Salinen 1847, S. 49.

2)	M. I. Schleiden, Das Salz. Leipzig 1875.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1823/4. Beil.-Heft2, S. 38.

4)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. 1827. II. außerord. Beil.-Heft,
S. 100.
        <pb n="103" />
        ﻿99

a) Salinengericht	1999	fl.	7 kr.
b) Gratialien der Sieder-Werkleute und deren Witwen	1845		56 „
c) Für entbehrlich gewordene Sieder an Wartegeldern	5799		44
d) Gratialien	8515			 „
Insgesamt: 1	8 159	fl.	7 kr.

Diese recht erhebliche Belastung ließ allerdings in der Zukunft durch ander-
weitige Anstellung der auf Wartegeld gesetzten Sieder, sowie auch durch Tod
eine Verminderung erwarten, die man auf jährlich 1000 fl. berechnete. Zu be-
rücksichtigen bleibt weiter, daß Hall durch die au anderer Stelle besprochene
hohe staatliche Ablösungssumme unverhältnismäßig stark belastet war.

Die Auflösung des .Salinengerichts zu Hall, das als Sondergericht mit den
Fortschritten und rechtlichen Auffassungen der Zeit kaum noch zu rechtfertigen
war, erfolgte auf Grund einer Bekanntmachung des K. Justiz-Ministeriums vom
25. Juli 1836. Wir geben die betreffende Bekanntmachung im Wortlaut hier
wieder :):

„Da der K. Ministerialrath, aus besonderer Vollmacht Seiner Majestät
des Königs, vermöge Entschließung vom 19. d. M. das bisher zu Hall be-
standene Salinengericht (früher Salinenamt), nachdem der Gegenstand dieses
besonderen Gerichtsstandes der Hauptsache nach erloschen ist und die Beteilig-
ten überdies auf denselben ausdrücklich verzichtet haben, aufgelöst und die ge-
richtlichen Funktionen dieser Stelle an die ordentlichen Gerichte überwiesen
hat; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Stuttgart, den 25. Juli 1836.

Für den Departements-Chef
Pistorius.

In dem Haupt-Finanz-Etat von 1830/33 war für die Saline Hall ein mehr-
zweckmäßiger Ausbau des neuen Siedehauses Nr. 5, sowie die Erbauung zweier-
neuer Siedehäuser vorgesehen, wodurch man die vier baufälligen Siedehäuser
außer Betrieb setzen wollte. Unter Berücksichtigung der Wiederverwendbarkeit
der beim Abbruch der Gradierhäuser gewonnenen Materialien hatte man die
Baukosten zu 38 499 fl. veranschlagt. Weiter waren in demselben Finanz-Etat
für Bohrlöcher und Bohrversuche insgesamt 1500 fl. ausgeworfen. Für die
Finanzperiode von 1830/33 sollte sich die Produktion der Saline Hall mit Wil-
helmsglück im folgenden Rahmen bewegen. Die Produktion sollte in jedem Jahr
betragen1 2):

Kochsalz	44 500	Ztr.

Viehsalz	2 000	„

Steinsalz	99 000	„

Von dem Steinsalz wurden 48 000 Ztr. zur Auflösung bestimmt, 45000
Ztr. gelangten zum Verkauf an die Oberämter und 6000 Ztr. wurden zum Ver-
kauf an chemische Fabriken vorgesehen. Um diese Zeit hatte die Salinen-Ver-
waltung zu Hall einen jährlichen Holzbedarf von etwa 1750 Klaftern. Wie aus
vorstehenden Ausführungen zu entnehmen, waren die Bctriebseinrichtungen der
Saline Hall um das Jahr 1830 sehr veraltet, sodaß sich eine rationelle Fabri-
kation nur schwer ermöglichen ließ. Im Betrieb befanden sich in dem genann-

1)	Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1841. Band 7, II. Ab-
teilung, Seite 2222. Gerichts-Gesetze.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1830. III. außerord. Bei-
lagen-Heft, II. Abteilung, Seite 15.
        <pb n="104" />
        ﻿100

ten Jahr 5 größere Siedepfannen in der sogenannten „Eich"; diese Pfannen
beabsichtigte man technisch zu verbessern. Daneben arbeiteten noch 8 kleinere
Pfannen im sogenannten „Haal". Nach erfolgter Durchführung der geplanten
Neueinrichtungen sollten die 8 kleineren Siedepfannen außer Betrieb gesetzt wer-
den. Um das Jahr 1830 wurden zu Hall mit 1 Klafter Holz 25a/2 Ztr. Salz
gesotten

Nach dem Haupt-Finanz-Etat von 1839/42 waren für die Saline Hall
zur Herstellung neuer Salinen-Anlagen insgesamt 16 753 fl. ausgeworfen, in
welchem Betrag jedoch die Anschaffung einer Wettermaschine für das Steinsalz-
bergwerk „Wilhelmsglück" enthalten war^j. Noch erheblichere Ausgaben waren
für Hall in dem nächsten Etat von 1842/5 vorgesehen, nämlich 36 300 fl., die
auf drei Jahre mit je 12 100 fl. zu verteilen waren. Besonders kostspielige
Bauten hierunter betrafen ein großes Torfmagazin mit 6000 fl., für zwei neue
Brunnen 1600 fl., für Brückenbauten 10 500 fl., für ein neues Kunstrad und
Druckwerk zur Solenförderung 2500 fl., endlich für die Herstellung eines zweiten
Schachtes in Wilhelmsglück 6000 fl. Im Jahre 1846 befanden sich auf der
Saline zu Hall 4 Siedehäuser mit 4 Pfannen im Betrieb. In dem Haupt-Finanz-
Etat von 1849/52 war für Gebäudereparatnren ein Betrag von 4890,27 fl.
vorgesehen, außerdem waren 3000 fl. für die Herstellung des durch Hochwasser
beschädigten Kocherwehrs ausgeworfen worden. Um die genannte Zeit wurden
von der Kgl. Saline Hall größere Mengen Siedesalz nach Bayern geliefert,
welche Anlieferungen auf Grund eines Salz-Austauschvertrages zwischen Würt-
temberg und Bayern erfolgten. Wir haben darüber an anderer Stelle eingehend
berichtet. In den 1860er Jahren lieferte die Kgl. Saline Hall auch vielfach
gemeinsam mit der Kgl. Saline Friedrichshall Salz an belgische Abnehmer. Der
Anteil für Hall stellte sich auf 15 000 Ztr. jährlich. Die Besteller waren che-
mische Fabriken.

Die im Jahre 1830 neugegründete Saline Hall bezog um das Jahr 1855
ihre Sole von Wilhelmsglück, für welchen Zweck man eine gewaltig lange, etwa
35 350 Fuß betragende Solenleitung benutzte. Diese aus hölzernen und eisernen
Röhren bestehende Solenleitung verursachte einen Solenverlust von 6°/«. Im
Jahre 1855 befanden sich zu Hall 4 Dampfsiedehänser im Betrieb. Als Feue-
rungsmaterial kam ausschließlich Holz in Frage und stellte sich der Preis da-
mals für 1 Klafter Tannenholz auf 6 fl. 30 kr. einschließlich Anfuhrlohn frei
Lagerplatz. Eine Klafter Tannenholz ergab in der Produktion 44—45 Ztr.
Kochsalz. Aus einem Kubikfnß 27 % tger Sole wurden 14 Pfund Salz gewon-
nen. Nach dem Betriebsplan des Jahres 1855 sollten jährlich 58 000 Ztr.
Kochsalz und 2500 Ztr. Viehsalz erzeugt werden^).

Die neue Saline Hall hatte von der alten die vertragsmäßige Verpflichtung
übernommen, jährlich „Gehalte und Entschädigungen für Erbberechtigte" zu lei-
sten. Diese Verpflichtung erforderte um 1855 jährlich noch die stattliche Summe
von 65 885 fl. 29 kr., was auf die Produktionskosten umgeschlagen etwa 1 ft.
3,759 kr. pro Zentner Kochsalz ausmachte. Diese an anderer Stelle eingehend

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1839. 1. Beil.-Heft, II. Ab-
teilg., Seite 136.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1843. III. Veil.-Heft, II. Ab-
teilg., S. 128.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1855. II. Beil.-Vd., S. 264.
        <pb n="105" />
        ﻿besprochene finanzielle Belastung der Saline erwies sich für die wirtschaftliche
Entwicklung derselben von sehr störender Bedeutung.

An etatsmäßigen Beamten waren in den sechziger Jahren des 19. Jahr-
hunderts auf der Saline Hall mit Wilhelmsglück folgende Personen tätig *). Ein
Salinenverwalter mit Staatsdienerrecht und einer Besoldung, die den Bezirks-
beamten gleichkam. Das Jahresgehalt von 1400 fl. wurde im Etat 1864/7
auf 1500 fl. festgesetzt. Es war dies eine etatsmäßig vorgesehene Gehaltszulage;
Das Grundgehalt betrug 1400 fl. Mit diesem Grundgehalt hatte auch der neue
Salinenverwalter Braun das Amt des am 29. November 1862 verstorbenen
Salinenverwalters v. d. Osten übernommen, welch letzterer zuletzt 1700 fl. Be-
soldung bezogen hatte. Daneben war dieser Posten mit 100 fl. Kanzleikosten
dotiert. An zweiter Stelle stand der Salinen-Kassierer, mit Staatsdienerrecht,
im Etat 1864/7 mit 1500 fl. Besoldung und 450 fl. Kanzleikosten vorgesehen.
Ferner sah der Etat einen Salinenverwaltungsassistenten, ohne Staatsdiener-
recht, für Wilhelmsglück mit 1000 fl. Besoldung und 100 fl. Kanzleikosten vor;
außerdem einen Buchhalter, ohne Staatsdienerrecht mit 700 fl. Besoldung. Da-
neben war noch ein Salzschreiber mit 364 fl. Besoldung und 15 fl. Kanzlei-
kosten, sowie ein Platzmeister mit 500 fl. Besoldung und 12 fl. Kanzleikosten
tätig. Zwei Beamte erhielten noch für Uebernahme der Amtsbedienung je 75 fl..
Besoldung.

Der für die Saline Hall allein tätige Salinenverwaltungsassistent, ohne
Staatsdienerrecht, bezog nach dem Etat von 1864/7 eine Besoldung von 909 fl.
neben 50 fl. Kanzleikosten. In dem Hauptfinanzetat von 1867/70 wurde die
mit 150 fl. besoldete Amtsdienerstelle auf 186 fl. jährlich erhöht und zwar mit
Rücksicht darauf, daß der Amtsdiener den Botendienst zwischen der Saline und
dem entfernt liegenden Bahnhof besorgte2).

In demselben Etat wurde auch für die Reparatur der drei Sudhäuser ein
Betrag von 20 000 fl. ausgeworfen. Die baulichen Veränderungen sollten an
den Sudhäusern nach einander ohne erhebliche Störung des Betriebes vorge-
nommen werden. An Beamten waren nach dem Etat von 1870/73 folgende
Personen tätig:

Name.	Besoldung.

Salinenverwalter Braun	1500	fl.

Salinenkassierer Hahn	1018	„ 45 kr.

Salinenverwaltungsassistent Gebhardt	1000	„

„	Hochstetter	1000	„

Amtsdiener	186	„

Der Posten eines Buchhalters, mit 700 fl. besoldet, harrte um diese Zeit
der Besetzung. Die hier im Etat bei dem Salinenkassierer Hahn um 481,15 fl.
geringer erscheinende Besoldung ist darauf zurückzuführen, daß dieser Betrag seit
dem 1. Januar 1868 von der Zollkasse übernommen wurde, da der Salinen-
kassierer gleichzeitig die Geschäfte eines Salzstenerbeamten mit zu übernehmen
hatte. Ein ähnliches Verhältnis lag bei dein Salinenverwaltnngs-Assistenten
Hochstetter vor, von dessen Gehalt 100 fl. von der Zollkasse getragen wurden,
da er seit dem 1. Januar 1868 auf dem Salzbergwerk Wilhelmsglück die Ge-
schäfte eines Steuerbeamten wahrnahm.

klm das Jahr 1870 arbeiteten von den fünf vorhandenen Siedehäusern

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1865. II. Beil.-Bd., S. 716.

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1867. II. Beil.-Bd., S. 423.
        <pb n="106" />
        ﻿102

vier, die durchschnittlich eine Jahresproduktion von 90 000—100 000 Ztr. Koch-
salz aufzuweisen hatten'). Das 5. Siedehaus befand sich in Reparatur, sobald
diese beendigt, konnte die Jahresleistung bis auf 120 000 Ztr. Kochsalz gestei-
gert werden. Die Benefizgelder und Siedensrenten, welche 1870/71 noch 58 000
Gulden betrugen, wurden in dem genannten Jahr zum ersten Mal nicht mehr
aus der Salinenkasse bestritten, sondern auf die Staatshauptkasse übernommen,
welche Siederente, wie hier vorausgeschickt sei, im Jahre 1905 noch die statt-
liche Höhe von 86 865 M. aufwies. Ende der 1870er Jahre erfuhr die Sa-
line Hall bedeutende Vergrößerungen, sodaß der Betrieb alsdann mit 6 Siede-
häusern und 3 Salzmagazinen geführt wurde. Im Jahre 1909 standen auf
der Kgl. Saline Hall drei Siedepfannen im Betrieb, von denen jede eine Pfan-
uenfläche von 115 qm besitzt. Für das Trocknen des Salzes arbeiteten drei
Dörrpfannen mit einer Fläche von je 197 qm. Die Herstellung umfaßt Speise-
salz, sowie Viehsalz und Gewerbesalz. Die Verpackung des Salzes erfolgt in
Jutesäcken zu je 50 kg- Inhalt. Die Produktion stellte sich in den letzten Jah-
ren auf durchschnittlich 5000 Tonnen Siedesalz.

10. Kapitel.

Die Rechtsverhältnisse der Kgl. rvürtt. Saline Katt.

Infolge des im Jahre 1807 errichteten Monopols für Salzgewinnung durch
den Württembergischen Staat mußte naturgemäß auch die uralte Saline Hall vom
Staat auf der Grundlage finanzieller Abfindung übernommen werden. Da nun
bei der Saline Hall, wie bei keiner anderen Württembergischen Saline, ganz be-
sonders geartete Rechtsverhältnisse, begründet durch eine jahrhundertalte Entwick-
lung, vorlagen, so sollten hieraus in der Folgezeit mannigfache Schwierigkeiten
erwachsen, die zu beseitigen nicht immer einfach war. Dieser Sachlage entspre-
chend erscheint es angebracht, diese für das Salinenwesen überhaupt charakteristi-
schen Rechtsverhältnisse in einer besonderen Schilderung hier zu skizzieren * 2).

Bereits im 14. Jahrhundert hatten sich die Eigentumsverhältnisse der Sa-
line Hall zu einer klaren Trennung zwischen Obereigentum und Nutzeigentum
entwickelt. Das heißt, man unterschied Lehnsherrn und Erbsieder. Entsprechend
dieser rechtlichen Grundlage vollzog sich auch der Gewinnungs- oder Fabrikations-
prozeß. Während der Lehnsherr das Eigentum am Brunnen, am Boden und
der hieraus entquellenden Sole besaß, woraus folgte, daß der Lehnsherr auch
alle Unterhaltungskosten des Brunnens zu tragen hatte, vereinigte der Erbsieder
allein das Recht auf sich,, die von dem Lehnsherrn geförderte Sole zn versieden.
Dem Erbsieder stand weiter das alleinige Recht des Salzverkanfes zn, wodurch
ihm auch der Handelsgewinn zufiel. Die Rechte des Erbsieders flössen ans
einem Pachtvertrag. Die Hauptpflichten des Erbsieders lauteten auf pünktliche
Entrichtung des jährlichen Pachtzinses, sowie auf eine gute Instandhaltung des
Siedehauses und der Siedegeräte. Der Lehnsherr dagegen war verpflichtet,
dem Erbsieder den vollen Anteil der zu versiedenden Sole zur Verfügung zu
stellen. Insbesondere hatte der Lehnsherr dafür Sorge zu tragen, daß der Sol-

ls Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1870. ll. Beil.-Bd., S. 346.

2) C. F. Hufnagel, Beleuchümg der in Ansehung der Saline zu Schwabisch-
Hall bestehenden Rechtsverhältnisse. Tübingen 1827, S. 7 ff.
        <pb n="107" />
        ﻿103

brunnen in einer guten baulichen Verfassung war. Die letztere konnte der Erb-
sieder gerichtlich erzwingen, was wiederholt geschehen ist. Die Siedehäuser und
- Siedegeräte waren von dem Erbsieder zu beschaffen. Die Gesamtheit der Lehns-
herrn wurde durch das „lehnsherrliche Kollegium" oder den „Lehnsrat" ver-
treten. Urkundlich bekannt ist die Institution des Lehnsrates aus dem Jahre
1574, in welchem Jahre die lehnsrätlichen Protokolle beginnen. Zur Aufsicht
und Leitung der Verhandlungen des Lehnsrates wurde vom Rat der Stadt Hall
ein Direktor bestellt, der nach dem Ratsbeschluß vom 8. Januar 1629 und
18. Juli 1642 stets ein Stadtmeister sein mußte. Nach einem Ratsbeschlnß vom
1. November 1686 wurde dieser Direktor auch zur Staatsaufsicht über den
Lehnsrat von der damals freien Reichsstadt Schwäbisch-Hall berufen.

Die Erbsieder hatten in früheren Zeiten als ihren höchsten Vertreter den
„Erbsulmeister", ein Amt, das in der Familie der Herren von Senft zu Sul-
burg erblich war. Jedoch unter der Voraussetzung, daß die Familie stets zu
den Bürgern der Stadt Hall zählte und in dieser ansässig war. In der Mitte
des 17. Jahrhunderts wählten jedoch auch die Erbsieder für ihre rechtliche Ver-
tretung die kollegialische Form. Es wurde ein Kollegium gebildet, dessen Zu-
sammensetzung aus einem Hauptmann, Pfleger, Meister und Ansschnßer des ge-
meinen Haals bestand. Das Kollegium erhielt für die Folge den Namen
„Haalgericht", eine Bezeichnung, die sich bis in das 19. Jahrhundert erhielt.
Das Kollegium übte unter der Souveränität des Rates der Stadt innerhalb
der Erbsiederschaft die Gerichtsbarkeit aus, ebenso stand dem Haalgericht das
Verwaltungsrecht und die Polizei im Siedewesen zu. Die älteste Haalsord-
nung stammte aus dem Jahre 1385; im Jahre 1683 erfuhr dieselbe eine we-
sentliche Erneuerung, um dann im Laufe der Zeit größeren oder geringeren
Aenderungen unterworfen zu werden. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
* Lehnsrat und Erbsiederschaft wurden alljährlich in kollegialifcher Beratung ge-
regelt. Für den Fall von Differenzen war die Mitwirkung des Rates der
Stadt vorgesehen. Das Siederecht des Erbsieders war seiner juristischen Grund-
lage nach entweder „freies eigenes Erbsieden", in welchem Fall die Veräußer-
lichkeit desselben gesichert war, oder es war als Fideikommiß gestaltet, wodurch
der gesetzmäßige Erbfall in die Besitzrechte eintrat. In diesem Fall sprach man
von „Erbfluß" oder „fließendem Sieden". Von den 111 Eigentumsteilen wa-
ren 43 freies eigenes Erbsieden, während 68 im „Erbfluß" standen. Noch im
Jahre 1802, als die Saline Hall von dem Württembergischen Staat übernom-
men wurde, waren solche „freie Erbsieden" vorhanden. Die schriftliche Rechts-
form hierfür ivar der Kontrakt. Es scheint jedoch, daß in früheren Jahrhun-
derten diese Rechtsverhältnisse in einzelnen Fällen nicht ausreichend schriftlich
formuliert wurden, denn ein Ratsdekret vom 21. Mai 1660 bestimmte folgen-
des : „Daß künftig auf dem Nenenhaus (dem Sitze des Haalgerichts) alle Käufe
und Wechsel in Siedenssachen protokolliert und in Anwesenheit aller Erben
ordentlich beschrieben werden sollen". Die Veräußerlichkeit der freien Erbsieden
beschränkte sich jedoch ausschließlich auf die Bürger der Stadt Hall. Der „Erb-
fluß" hatte im Laufe der Jahrhunderte vielfach zu der Entwicklung geführt,
daß an einem Siedeanteil oftmals hunderte von Personen beteiligt waren. Das
hatte natürlich zur Folge, daß der finanzielle Anteil der Einzelnen auf wenige
Kreuzer oder Pfennige herabsank. In der frühesten Zeit, als der Erbfall noch
einheitlich ohne große Verzweigung vor sich ging, anderseits auch die wirtschaft-
        <pb n="108" />
        ﻿104

lichen Verhältnisse noch sehr einfache und bescheidene waren, wurde dem erb-
mäßigen Siedeberechtigten die Ausübung des Siedens von den anderen Erb-
teilnehmern kostenlos überlassen. Als dann die Salinenkunst in den späteren
Jahrhunderten technisch vervollkommnet und somit größere finanzielle Mittel
aufgewendet wurden, als insbesondere die Erbsieder eigene Sudhäuser erbauten
und große bauliche Anlagen für das zum Sieden benötigte Floßholz schufen,
konnten die Miterben ihren Erbteil nicht mehr kostenlos an den Haupterben
überlassen. Umsomehr, da inzwischen das Salz entsprechend seinen verteuerten
Produktionskosten erheblich im Preise gestiegen war. Es kam so unter den
Siedern zu Hall im Laufe der Jahrhunderte zur Ausbildung eines besonderen
Privatrechtes innerhalb des Salinenrechtes, das in der vorliegenden Arbeit nur
in besonders charakteristischen Einzelheiten skizzenhaft gestreift werden kann.
Wiederholt war die Frage zu entscheiden, ob unehelig Geborene bei nachfol-
gender Legitimation durch 'die Ehe des Erbrechtes teilhaftig werden sollten.
Eine Frage, die stets im verneinenden Sinne entschieden wurde. So im Jahre
1711, wo eine von einem kaiserlichen Pfalzgrafen ausgesprochene Legitimation
für sich die Wirkung des Erbrechtes beanspruchte. Die Rechtsvertreter der
Reichsstadt Hall forderten in diesem Fall ein Gutachten der Juristen-Fakultäten
der Universität zu Tübingen und zu Ingolstadt ein. Am 30. Juni 1712 wurde
hierauf vom Rat der Stadt ein Dekret beschlossen, nach welchem auch fernerhin
der durch die nachfolgende Ehe legitimierte unehelich Geborene vom „Erbfluß"
auszuschließen war. In den Erbgenuß traten auch nur diejenigen Abkömm-
linge, welche sich im Besitz des Bürgerrechts der Stadt Hall befanden, das
keineswegs leicht zu erreichen war. So bestimmte ein Rats-Beschluß von 1514,
daß kein Bastard als Bürger aufzunehmen sei. Im Jahre 1600 wurde ver-
fügt, daß ein Mann 100 Gulden und eine Frau 80 Gulden Vermögen für die
Erlangung des Bürgerrechts nachzuweisen habe. Für die Aufnahme hatte der
Mann 12 Gulden, die Frau 6 Gulden in Gold zu entrichten. Durch den
Rats-Beschluß vom 29. Aug. 1623 wurde der Vermögensnachweis für den Mann
auf 400 fl. und für eine Frau auf 200 fl. in baar erhöht; ebenso wurde die
Aufnahmegebühr auf 20 resp. 10 Goldgulden gesteigert. Ein Rats-Beschluß
vom 17. Mai 1678 gewährte Kindern nur dann ein Anrecht auf das Bürger-
recht, wenn beide Eltern sich im Besitz desselben befanden. Verlust des Bürger-
rechts trat unter anderem ein, wenn jemand innerhalb 14 Tagen nach dem
festgesetzten Termin nicht seine Steuern bezahlte. So hatte der Rats-Beschluß
vom 4. Febr. 1652 und 30. Jan. 1664 verfügt. Ergab sich im Erbfall eine
Sachlage, daß zwei Gleichberechtigte vorhanden waren, so wurde durch das Los
endgültig hierüber entschieden. Für die rechtsverbindliche Wirkung dieses Ver-
fahrens unterhielt man sogenannte „Losbücher".

Jahrhundertelang blieben nun die Rechtsverhältnisse der Saline Hall im
wesentlichen auf die beiden Grundlagen des „Lehensherrn" und „Erbsieders"
begrenzt, wobei insbesondere die Kostentragung des Betriebes eine klare, recht-
liche Scheidung erfahren hatte. Durch die im Jahre 1736 errichtete „Gradir-
Deputation", über welche an anderer Stelle eingehend gesprochen worden ist,
trat nun plötzlich eine erhebliche Veränderung der Rechtsverhältnisse ein. Ruhten
vorher die Betriebskosten fast ausschließlich auf den Schultern des Erbsieders,
so bewirkte die Schaffung der „Gradir-Deputation" indirekt auch nunmehr eine
Anteilnahme des Landesherrn an den Betriebskosten, denn es trat durch diese
        <pb n="109" />
        ﻿105

Einrichtung eine gewisse Schmälerung der Genußrechte des Lehnsherrn ein, die,
wenn auch nicht ziffernmäßig nachweisbar, doch gewisse Ansprüche an die Gradir-
kasse begründeten. Aus diesem Grunde, um den zu erwartenden Schwierig-
keiten für möglichst lange Zeit aus dem Wege zu gehen, suchte man die Auf-
lösung der Gradirkasse tunlichst lange hinauszuschieben. Eine starke Amortisa-
tion des Gründungskapitals wurde daher nicht betrieben, man verwendete viel-
mehr den Ertragsge&gt;viun des Kostengesieds zur Erweiterung der allgemeinen
Salinenanlagen, auch wurden aus diesem Gewinne die noch im Besitz des fürst-
lichen Hauses Hohenlohe befindlichen Lehns- und Brunnen-Anteile angekauft.
Auf dieser Grundlage standen die Rechtsverhältnisse der Saline Hall, als im
Jahre 1802 die Reichsstadt Hall der Krone Württembergs zufiel.

Diese politische Wandlung war für das Salinenwesen von Schwäbisch-Hall
insofern von erheblicher Bedeutung, als nunmehr die Besitzanteile der ehemali-
gen freien Reichsstadt von der Saline auf den Württembergischen Staat über-
gingen. Auf diese Weise trat der württembergische Staat in die Besitzrechte
von 197/s Lehensteilen und 24 Teilen vom „freien Erbe". Es bestand nun
bei der ivürttembergischen Regierung der lebhafte Wunsch, durch Ankauf der
übrigen Siedeanteile die Saline Hall ganz in Staatsbesitz zu bringen. Mit der
Durchführung dieses Planes wurde der damalige Kammerdirektor Parrot be-
auftragt, der im Wege des freien Ankaufs die einzelnen Siedeanteile an sich
zu bringen suchte. Dieses Vorgehen war jedoch von sehr geringem Erfolg be-
gleitet, denn der größte Teil der Lehnsherrn und Erbsieder verhielt sich dem
Ankauf gegenüber ablehnend. Der Lehnsrat nahm in der Angelegenheit bald
dahin Stellung, daß der Ankauf aller Einzelauteile nur zusammen geschlossen
zu erfolgen habe, wobei zur Hauptbcdingung erhoben wurde, daß die Gerecht-
same des Erbes für immer seitens der Regierung anzuerkennen war. Auf dieser
Grundlage kam es zu Verhandlungen zwischen der Kurfürstlichen Kommission
und den Bevollmächtigten der Lehnsherren und Erbsieder, welche Verhandlungen
zu dem Hauptvertrag vom 17. August 1804 führten. Auf Grund dieses Kauf-
vertrages wurden über die einzelnen Anteile besondere Kaufbriefe ausgestellt,
die dem Stadtgericht zu Hall zur Beglaubigung vorgelegt wurden.

Die württembergische Regierung, welche so in die Rechte und Pflichten der
Saline Hall eingetreten war, wendete anfangs für die bauliche Neugestaltung
derselben erhebliche Mittel auf, die daun später durch die Erträge txid.it recht
gerechtfertigt wurden. Im weiteren Verlauf erließ die Regierung dann einige
Reskripte, die von dem Inhalte des Hauptvertrages eine teilweise abweichende
Haltung der Regierung bekundeten. Rat und Siederschast der Stadt Hall be-
mächtigte sich angesichts des Vorgehens der Regierung einer großen Erbitterung,
die zu langjährigen und schwierigen Verhandlungen führte. Die Siederschaft
fühlte sich in ihren finanziellen Rechten verletzt und ließ wiederholt dem König
die nach ihrer Auffassung verletzte Rechtslage darstellen. Die Regierung wieder
behauptete, in diesem Punkte mehr als ihre Pflicht getan zu haben. Tatsächlich
waren die im Laufe der Zeit zur Entwicklung gekommenen mißlichen Verhält-
nisse ihrer eigentlichen Ursache nach außerhalb beider Parteien zu suchen. Die
Hauptursache bildete die immer schwieriger zu beschaffende Sole, wodurch sich
das Betriebsergebnis außerordentlich ungünstig gestaltete. Daß die Regierung
neuen Bohrversuchen zur Schaffung vollgradiger Sole bei den hiermit verbun-
denen großen Kosten immer ablehnender gegenüberstand, war begreiflich, hatten
        <pb n="110" />
        ﻿106

doch die ausgeführten, zahlreichen Bohrversuche die Tatsache festgestellt, daß der
Boden in und um Hall keine genügenden Salzschätze mehr beherbergte. Diese
Tatsache war für die Stadt Hall schmerzlich und wirtschaftlich auch von weit-
tragender Bedeutung und es läßt sich begreifen, wenn die Stadt Hall sich gegen
die beabsichtigte Einschränkung des Salinenbetriebes mit allen Mitteln sträubte.
Die Regierung wurde anderseits zu ihrer Haltung noch durch Vorgänge gestützt,
welche sich auf die Erschließung neuer, umfangreicher Salzlager bei Friedrichs-
hall bezogen. Zumal die neuentdeckten Salzlager den Salzbedarf des Landes
in reichlichem Maße deckten. Selbstverständlich wurde die von der Regierung
eingegangene Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen an Erbberechtigte
im vollen Umfange erfüllt, obgleich diese Verpflichtung mit ihrer außerordent-
lich hohen Entschädigungssumme im Laufe der vielen Jahrzehnte zu einer drücken-
den Last für die Regierung wurde. Einige Daten über diese Sachlage sind im
vorhergehenden Kapitel nachzulesen.

11. Kapitel.

Nie kgl. württ. Saline Schwenningen.

Am 26. Februar 1822 hatte die badische Regierung bei Dürrheim einen
erfolgreichen Bohrversuch auf Steinsalz unternommen, was Veranlassung gab,
daß die Württembergische Regierung schon im Monat März desselben Jahres
auf ihrem Dürrheim benachbarten Gebiet gleiche Versuche anstellen ließ. Der
erste Bohrversuch wurde bei Mühlhausen am Messner-Bühle, etwa a/4 Stunden
östlich von Schwenningen und etwa 2 Stunden nördlich von Dürrheim unter-
nommen. Das Ansetzen des ersten Bohrloches erfolgte 2412 Fuß über dem
Meeresspiegel. Das Bohrloch ergab folgende geologische Formation'):

Gebirgsart.	Mächtigkeit in Fuß.

Gips und Mergel	198

Mit mehr oder weniger festen Kalksteinschichten.

Bei 173 Fuß Lettenkohle.

Bei 185	„	Gips mit Bleiglanz.

Bei 190	„ schiefriger Ton von etwa 5 Fuß Mächtigkeit.

Poröser Kalkstein	95

Mit Feuersteinnestern, rauh und sandig.

Kalkstein von Friedrichshall	89

Mit dünnen Tonlagen, gelber Blende und Schwefelkies.

Gelber Kalkmergel	109

1% starke Sole.

Bei 390 Fuß in festen Kalkstein übergehend.

Bei 433	„	mit Gips.

Bei 460	„ mit Quarznestern und vielen Schwefelkiesen.

Bei 485	„	eine Höhle.

Bei 488	„	eine Hornsteinlage.

Stinkkalk mit Gips, Ton und Mergellagen
wechselnd.

Bei 513 Fuß Gips mit Schwefelkies  Ton und Gips, salzhaltig.	46
Bei 659 Fuß schwache Salztrümmer	39
Gips mit dünnen Stinkkalklagen  Bei 580 Fuß mit Anhydrit-Trümmern.  Bei 583	„ stark gesalzen.	14

1) v. Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg. 1826, S. 193.
        <pb n="111" />
        ﻿107

Die vorerwähnte Höhle wurde in einem sehr weichen, gelben Kalkmergel
angetroffen, in welchem man in 9 achtstündigen Schichten etwa 30 Fuß tief
bohrte. Die Höhle ergab eine Quelle von außerordentlicher Stärke. Diese
Quelle wurde den weiteren Bohrarbeiten zum Verhängnis. Der Sohlgestein
der Hohle wurde von dem Quellwasser unterwühlt, sodaß dieser in großen
Bänken in das Bohrloch gerissen wurde. Durch das herabstürzende Gestein
wurden vielfach die Bohrstangen herausgeschlagen; man ging noch unter großen
Schwierigkeiten etwa 100 Fuß weiter bis zu einer Tiefe von 587 Fuß, wo
man infolge eines eingetretenen Bruches die Arbeiten als ergebnislos einstellen
mußte. Im Oktober 1822 unternahm man einen zweiten Bohrversuch. Das
Bohrloch wurde zwischen Schwenningen und Dürrheim, eine halbe Stunde von
beiden entfernt, in der Nähe der Torfmoore Schwenningens angesetzt. Der
Ansatzpunkt lag 2486 Fuß über dem Meeresspiegel. Das Bohrloch, welches
erfolgreich war, führte auf der Saline Wilhelmshall bei Schwenningen die Be-
zeichnung Nr. 2. Es dürfte von Interesse sein, die geologischen Verhältnisse
dieses Bohrloches kennen zu lernen. Es wurden bei der Bohrung nachstehende
Gebirgsarten angetroffen:

Gebirgsart.

Gips und Buntmergel

Mächtigkeit in Fuß.
120

Bei 101 Fuß eine 5 Fuß mächtige Kalksteinlage.

Bei 108 „ Lettenkohle.

Poröser Kalk st ein

Unterste Lagen spärlich von Tonflözen durchzogen.

Kalkstein von Friedrichshall
Bei 225 Fuß Tiefe eine Kluft, die das Bohrloch von Wassern

Gelber Kalkmergel
Bei 319 Fuß in festen Kalkstein übergehend.

Bei 356	„ mit etwas Gips.

Bei 367	„ mit blauem Mergelschrefer.

Bei 378	„ mit Quarznestern.

Bei 335	„ mit viel Gips und Schwefelkies.

Bei 386	„ reine Gipslagen mit gelbem Mergel und bitumi-

nösem Ton.

Bei 391 Fuß reiner Gips mit Mergel und Stinkkalk.

Bei 410	„ eine 2 Zoll mächtige Hornsteinlage.

Stinkkalk abwechselnd mit Gips und festem gel-
bem K a l k st e i n
Bei 422 Fuß mit Ton.

Bituminöser Ton und Gips
Etwas salzhaltig, mit dünnen Stinkkalklagen.

Gips mit dünnen Stinkkalklagen
Bei 509 Fuß eine starke Quelle angebohrt.

Bei 533	„ mit blauem Anhydrit.

Salzton Und Gips

Ersterer vorherrschend. Bald mehr, bald weniger salzhaltig.

7 Zoll

37

Nach diesem günstigen Ergebnis brachte man ein drittes Bohrloch nieder,
welches um 1260 Fuß näher an Dürrheim gerückt wurde. Hier traf nian das
Steinsalz in einer Tiefe von 530 Fuß an und zwar in ausgezeichneter Rein-
heit. Man ging noch 50 Fuß tiefer, ohne das Lager durchsuuken zu haben.
Das Bohrloch Nr. 4, welches sich in der Nähe von Nr- 3 befand, mußte nach
        <pb n="112" />
        ﻿108

einiger Zeit verlassen werden, da hintereinander mehrere Höhlen durchbohrt
wurden. Das Bohrloch Nr. 5 befand sich in der Nähe von Nr. 2; man stand
hier 50 Fuß im Steinsalz, ohne dieses durchbohrt zu haben. Geologisch inter-
essant war das Bohrloch Nr. 6, das man etwa 4000 Fuß nordwestlich vom
Bohrloch Nr. 2 niedergebracht hatte. Das Bohrloch Nr. 6, welches im Aus-
gehenden lag, ergab bereits bei 503 Fuß Tiefe Steinsalz, das allerdings nur
144/2 Fuß mächtig war. Nach dem Steinsalz durchbohrte man Gips von etwa
22 Fuß Mächtigkeit und hiernach traf man wellenförmigen Kalkstein an, den
man nach 10 Fuß verließ. Alle diese Bohrarbeiten gingen unter der Leitung
des verdienstvollen Salinen-Verwalters Friedrich von Alberti vor sich, dessen
bedeutsamen Erfolge in der Wirtschaftsgeschichte Württembergs stets einen ehren-
vollen Platz einnehmen werden. Die geologischen Ergebnisse des Bohrloches
Nr. 6 veranlaßten v. Alberti, das Bohrloch Nr. 7 aus Gründen der Unwirt-
schaftlichkeit zu verlassen. Das Bohrloch Nr. 7 lag noch mehr am Ausgehen-
den ; besonders zwangen jedoch die großen Höhlungen mit ihren unvermeidlichen
Nachstürzen des Gesteins, sowie der tiefe Stand der Horizontalgewässer (338 Fuß)
dazu, das Bohrloch aufzugeben. Nach der Auffassung v. Albertis war das
Bohrloch Nr. 7 als der Grenzpunkt des Steinsalzlagers der dortigen Gegend
aufzufassen. Diese sämtlichen 7 Bohrlöcher wurden bis zum Juli 1824 nieder-
gebracht; wesentlich später folgte das Bohrloch Nr. 8, das im Jahre 1836 an-
gesetzt wurde. Sämtliche Bohrlöcher verursachten einen Kostenaufwand von 48811 fl.
7 kr. Die Förderung der vollötigen Sole von 27 0 wurde zu Anfang aus
dem Bohrloch Nr. 2 mittels Menschenkraft bewirkt. Im Jahre 1824 entschloß
man sich jedoch zwischen Bohrloch Nr. 2 und Nr. 5 einen Pferdegöpel zu er-
bauen, durch welchen die Soleförderung beider Bohrlöcher besorgt wurde. Ueber
Bohrloch Nr. 3 wurde im Jahre 1829 zum Zwecke der Soleförderung eine
Windmühle erbaut. Bevor wir weitere Angaben über die geschichtliche Ent-
stehung und Gründung der kgl. Saline Schwenningen geben, wollen wir im
Nachfolgenden noch eine Uebersicht über die Bohrlöcher und ihren geologischen
Charakter mitteilen ]):

Bohrlöcher der Ngl. württ. Zaline schwennmgen. (Mächtigkeit in württ. Fuß.)

Gebirgsart.	" 5«  ®S|	0 g	^0 .77“ 0 O*  ^ 0« 0  ®f|	s 6  *g-s=;  33 *	's-  § ~	Bohrloch No. 6 u. 7. 4000 Fuß nordwestlich von No. 2.		CO °f  &gt;3 «jo.  KZ
Keuper, Gips u. Mergel	173	108	75	76	106	72	51	62
Lettenkohle	22	12	33	13	12,5	10,5	4,5	44,5
Hauptmuschelkalk	293	181,5	161	68  vor Ort Köhlen	184	235,5	241	248
Gips und Anhydrit	99  Gestänge-  bruch	265	265		267	185	148,5  vor Ort Gips.	176
Steinsalz		37  vor Ort	50  Steinsalz		50  vor Ort Steinsalz	14		57,3
Anhydrit mit Salzton	—	_	—	—	—	31	—	10,2
Wellenkalk						10  vor Ort Wellen- kalk		
Ganze Teufe:	587	603,5	584	157	619,5	558	445	598

1) Kgl. statist -topograph. Bureau, Beschreibung des Oberamts Rottweil (Berg-
rat Keller). Stuttgart 1875, S. 521.
        <pb n="113" />
        ﻿Der Gehalt der Sole im Pumpenbetrieb war ein außerordentlich schwan-
kender. Auf der Saline zu Schwenningen nahm der Salinen-Verwalter Fried-
rich von Alberti nach dieser Richtung hin Versuche vor, die hier mitgeteilt seien.
Die Versuche erfolgten am 8. September 1824 bei dem Bohrloch Nr. 3, das
eine Tiefe von 584 Fuß besaß. Der Betrieb des Bohrloches hatte sechs Tage
geruht. Um die Gehaltsverhältnisse der Sole festzustellen, wurden messingene
Aufsatzröhren von 150 Fuß Länge verwendet. Die lichte Weite der Röhren
betrug 3 Zoll. Die Saugröhren reichten etwa 17 bis 18 Fuß in das Stein-
salz. Das Horizontal-Wasser stand 381/2 Fuß unter der Hängebank, während
sich die Hub-Höhe auf 2 Fuß belief.

Uebersicht des Zoleirgehalts beim Bohrloch Uo. 51).

4	Beim	16. Hub	%  41/»	Beim 30. Hub	%  3A	Beim 130. Hub		°/o  7-872
		17.	„	4 '/*	„ 81. „	Va	„	131.		10—11-/4
	„	20. „	3	33.	Vs	„	132.		13-/2—1474
	„	21. „	2%	36.	Vl6	„	133.		17—18-/4
	„	22. „	2V2	„ 101. „	Vs	„	134.		20—21
	„	24.	„	2'A	„ 124.	„	7*	„	135.	"n	22-/2—23
	„	25.	„	2	„ 125.	„	SA	„	136.		24-A—25
	„	26. „	1 s/i	„ 126. „	1	„	137.		25-/4—26
	„	27.	„	IV*	.. 127.	„	2	„	138.		26-/4—2674
	„	28. „	llA	„ 128. „	272 -8	„	143.		27
	*	29.	„	1	„ 129.	„	4—572			

Im Anschluß hieran wollen wir hier die chemische Zusammensetzung der
Sole auf der Saline Schwenningen mitteilen, wobei wir den von Fehling an-
gestellten Untersuchungen folgen. Die untersuchte Sole wurde dem Bohrloch
Nr. 5 entnommen, welche Sole mit denjenigen anderer Bohrlöcher Schwen-
ningens in der chemischen Zusammensetzung nur wenig Unterschiede zeigt Es
enthalten 100 Teile Sole^):

Chlornatrium	25,2794 mit 15,8817 Chlor

Chlorcalcium
Schwefelsauren Kalk
Kohlensauren Kalk
Salze

0,0276

0,4553

0,0278

0,0176

25,7901
Wasser 74,2099

Die Sole ist klar und enthält Spuren von Eisen. Die chemische Unter-
suchung des Kochsalzes von Schwenningen zeitigte folgendes Ergebnis. Es ent-
hielten 100 Teile Kochsalz:

Chlornatrium
Schwefelsauren Kalk
Kohlensauren Kalk
Wasser

96,5050

1,4136

0,0845

1,9969

100,0000

Das untersuchte Salz ist ein feinkörniges, in 12stündiger Siedezeit er-
zeugtes Kochsalz.

Wie schon eingangs ausgeführt wurde, gaben die günstigen Bohrergebnisse
bei Schwenningen der württ. Regierung Veranlassung, zur Gründung einer

2) Fehling, Chemische" Untersuchung der Solen auf den Kgl. württ. Salinen.
Stuttgart 1847, S. 78.
        <pb n="114" />
        ﻿110

Saline zu schreiten. Als am 26. Juli 1823 mit dem Bohrloch Nr. 2 Stein-
salz erreicht worden war, entschloß man sich sogleich zum Bau eines Solen-
Reservoirs, sowie zur provisorischen Errichtung eines Sudhauses, das eine Wärm-
pfanne und eine Siedepfanne erhielt. Dieses später wieder abgebrochene Sud-
haus wurde am 5. Januar 1824 in Betrieb genommen. Um dieselbe Zeit
knüpfte man mit verschiedenen schweizerischen Kantonen wegen Salzlieferungen
Unterhandlungen an, da von der künftigen Erschließung des schweizerischen Ab-
satzmarktes im wesentlichen die Existenzmvglichkeit der geplanten größeren Sa-
line bei Schwenningen abhing. Da die Verhandlungen mit den schweizerischen
Kantonen von Erfolg waren, so war die Errichtung einer größeren Salinen-
anlage bald eine beschlossene Sache. Am 17. Januar 1824 wurde die Königl.
Genehmigung zur Errichtung der Saline erteilt. Etwa 1/i Stunde von dem
Pfarrdorfe Schwenningen in der Nähe des Neckarursprungs wurde ein Areal
von 21 Morgen angekauft, auf welchem 6 Sudhäuser mit den notwendigen Re-
servoirs, Magazinen, Solenleitungen erbaut wurden. Die Saline erhielt den
Namen „Wilhelmshall". Auch ein Beamten- und Laborantenhaus errichtete man.
Die gesamten Baukosten bezifferten sich auf 242 559 fl. 27 kr., welcher Betrag
durch die Hauptsalzverwaltung in der Form eines Anlehens beschafft wurde.
Im Jahre 1830 betrug die Schuldenlast der Saline Wilhelmshall 457 950 fl.;
hiervon sollte etatsmäßig x/io des Schuldkapitals jährlich zur Amortisation kom-
men. Man hatte den Amortisationsbetrag abgerundet und auf 45 000 fl. jähr-
lich festgesetzt. Die Amortisation war aus den Ueberschüssen der Saline zu be-
streitenX). Das Jahr 1824 war noch nicht zu Ende gegangen, als sich bereits
sämtliche Sudhäuser der Saline Schwenningen im Betrieb befanden. Das un-
gemein schnelle Aufblühen der Saline Schwenningen war im wesentlichen dem
Umstande zuzuschreiben, daß es der Württembergischen Regierung gelungen war,
dem Nachbarstaate Baden den Salzhandel nach der Schweiz zu entreißen. Ba-
den, das schon l1/2 Jahre früher zu Dürrheim Steinsalz erbohrt und industriell
nutzbar gemacht hatte, sah sich durch diesen Handelserfolg Württembergs erheb-
lich geschädigt. Die Straßen nach Schaffhansen und Sernatingen waren mit
württembergischen Salzwagen belebt. Baden übte nun angesichts seines wirt-
schaftlichen Mißerfolges Vergeltung, indem es den Verbindungsweg zwischen
Rottweil und Schwenningen, der bei Dauchingen auf einige hundert Schritt
badisches Gebiet durchschneidet, durch tiefe Gräben nnfahrbar machen ließ. Diese
Maßnahme hatte für die württembergifche Regierung die unangenehme Folge,
daß zum Bau einer neuen Straße auf eigenem Gebiet geschritten werden mußte.
Diese im Jahre 1825 ausgeführte Straße verursachte der Saline Schwenningen
nicht weniger als 43 167 fl. 51 kr. Kosten.

Schon bei der beabsichtigten Gründung der Saline hatten Sachkenner von der
Wahl Schwenningens abgeraten, da die etwas isolierte Lage des Orts die Salz-
transportkosten unverhältnismäßig teuer gestalten mußte. Der durch das Vor-
gehen Badens notwendig gewordene kostspielige Landstraßenbau war ein weiterer
Beweis für die unzweckmäßige Lage der Saline Schwenningen. Vornehmlich in
Berücksichtigung und Erkenntnis dieser Tatsachen entschloß man sich denn auch
annähernd um dieselbe Zeit, Bohrversuche in der Nähe von Rottweil vorzuneh-

1) Verhandlungen d. Kammer d. Abg., Jahrg. 1830. III. außerord. Beil.-Heft,
S. 14, II. Abteilung.
        <pb n="115" />
        ﻿111

men, die von bestem Erfolge begleitet waren und die zur Gründung der Saline
Rottenmünster führten. Auf diese selbst wird an anderer Stelle näher einzu-
gehen fein. Immerhin bedeutete die Errichtung der zweiten Saline bei dem
Kloster Rottenmünster schon bis zu einem gewissen Grade die unausbleibliche
Aufhebung der Saline Schwenningen, wenn diese Aufhebung auch keineswegs so
schnell vor sich gehen sollte, wie vielfach in jener Zeit angenommen wurde.
Bereits im Jahre 1825 mußte man sich in Schwenningen entschließen, zwei
Sudhäuser kalt zu legen, während in zwei Sudhäusern nur abwechslungsweise
das Sieden betrieben wurde. Für die Schwenninger Sole erwies sich überdies
ein dort befindliches Torflager als sehr schädlich, da dieses die Sole stark ver-
unreinigte. Anderseits gereichte dieses Torflager der Saline wieder zum großen
Vorteil, da der Torf als Brennmaterial für den Salinenbetrieb in weitem Um-
fange herangezogen wurde. Der finanzielle Stand der Saline Schwenningen
gegenüber der Saline Rottenmünster wurde dann weiter dadurch etwas günstiger
gestaltet, daß es in Schwenningen gelang *), durch Einführung technischer Verbes-
serungen den Salinenbetrieb gewinnbringender zu gestalten. Nicht minder günstig
wurden die wirtschaftlichen Aussichten der Saline Schwenningen dadurch beein-
flußt, daß es Ende der 1820er Jahre gelang, mit mehreren schweizerischen Kan-
tonen umfangreiche Salzlieferungsverträge abzuschließen, Aus letzterem Grunde
befanden sich Ende des Jahres 1829 wieder 4 Sudhäuser im Betrieb. Die
Anzahl der damals beschäftigten Personen belief sich auf 2 Beamte und 39 Of-
fizianten und Arbeiter. Zu bemerken ist noch, daß zu jener Zeit die Saline
Schwenningen und Saline Rottenmünster ein gemeinschaftliches Salinenamt be-
saßen, dessen Sitz bis Ende August 1828 Schwenningen war. Wie sehr die
wirtschaftliche Existenz der Saline Schwenningen ans dem Salzhandel mit der
Schweiz aufgebaut war, das geht am deutlichsten aus den Produktions- und Ab-
satzziffern der Saline hervor. Im Etatsjahr 1829/30 hatte die Saline Schwen-
ningen einen Kochsalzverkanf von nur 872,6 Ztr. nach Württemberg und Hohen-
zollern aufzuweisen, während nach der Schweiz in demselben Etatsjahr 70 831,6
Ztr. abgeliefert wurden. In dem folgenden Jahrzehnt 1839/40 betrug der
Jnlandsabsatz 3412 Ztr. Salz, während die Schweiz 124 971,7 Ztr. bezog,
damit hatte die Saline Schwenningen hinsichtlich Produktion und Verkauf ihren
Höhepunkt erreicht; von da ab trat ein unaufhaltsamer wirtschaftlicher Rück-
schritt ein, vornehmlich durch das Erstehen schweizerischer Salinen hervorgerufen.

Von den im Jahre 1827 im Betrieb befindlichen sechs Siedepfannen sollten
nach dem Finanz-Etat 72 000 Ztr. Kochsalz und 12 000 Ztr. Viehsalz, sowie
4000 Simri Hallbözig zu je 12 kr. produziert werden. Die verhältnismäßig
große Menge von Viehsalz erklärt sich dadurch, daß die Sole von Schwennin-
gen infolge der Nähe eines Torfmoors, wie schon erwähnt, etwas unrein war.
Dieser Grund, im Gefolge mit höheren Betriebskosten, brachte die Saline Schwen-
ningen auch gegenüber der neugegründeten Saline Rottenmünster in ein un-
günstigeres wirtschaftliches Verhältnis. Während mau in Schwenningen mit
1 Klafter Tannenholz nur 20 Ztr. Kochsalz versiedete, erreichte man auf der
Saline Rottenmünster mit derselben Holzmenge 28 Ztr. Kochsalz. Daneben war
der Holzpreis in Schwenningen nicht unerheblich höher; er betrug hier 7,30 fl.

1)	Kgl. statist.-topogr. Bureau, Beschreibung des Oberamts Rottweil (Bergrat
Keller). Stuttgart 1875, S. 522.
        <pb n="116" />
        ﻿112

für die Klafter, während der Holzpreis in Rottenmünster auf 6,30 fl, zu stehen
kam. Beide Salinen, die im Etat die gemeinsame Bezeichnung „Wilheliushall"
führten, waren nach dem Finanz-Etat von 1827 mit 470 000 fl. Passivschnld
belastet. Eine Summe, die im Laufe der Zeit, wie an anderer Stelle bemerkt,
amortisiert wurde1).

Für die im Finanz-Etat 1827 vorgesehene Produktion von 72 000 Ztr.
Kochsalz, 12 000 Ztr. Viehsalz und 4000 Simri Hallbvzig waren die Produk-
tionskosten etatsmäßig im folgenden Umfange angesetzt

Produktionskosten.	Betrag,
Solenförderung	7 001,00 fl.
Brennmaterial	80 572,15 „
Löhne der Sieder	7 877,00 „
10 589 Fässer	18 236,15 „
Führ- und Tagelöhne	1466,40 „
Straßenbau	4 208,20 „
Löhne der Werkleute	2 329,00 „
Materialien	2 435,00 „
Für Polizeizwecke	852,20 „

Insgesamt: 69 977,50 fl.

Die gesamten Anlagen der Saline waren von dem Salinen-Baumeister
Stock, der auf diesem Gebiete eine große Erfahrung besaß, geschaffen worden
Der für die Gebäude der Saline Schwenningen zu leistende Brandschadensbei-
trag betrug 32,30 fl,, während sich der Betrag für Rottenmünster nur auf
10,38 fl, stellte.

Da die auf der Saline Schwenningen erzeugte Sälzmenge ihren Weg aus-
schließlich nach Schaffhausen zur Weiterbeförderung in die Schweiz nahm, so
ergab sich hier, wäre dieselbe Salzmenge von Rottenmünster aus verladen wor
den, ein höherer Transportpreis von 31 kr, für das Faß, An baulichen Ver-
änderungen sah der Finanz-Etat des Jahres 1827 unter anderem die Versetzung
der Siedehüttc von der Hülben auf die Saline vor, für welche Arbeit 260 fl.
ausgeworfen wurden, ferner war eine Hürdentrocknung in einem Siedehaus mit
448 fl, Kosten zu erbauen. Für die Entwässerung des Torffeldes bei Schwen-
ningen hatte man 500 fl, ausgesetzt.

Im Anschluß hieran seien auch einige Mitteilungen über die Verwaltung
der Saline Schwenningen gegeben, soweit sich diese nach der Dienst-Instruktion
vom 23. Januar 1833 regelte b). An der Spitze der Saline stand ein Salinen-
Jnspektor, der dem Salinen-Verwalter in Rottenmünster dienstlich untergeordnet
war. Letzterer hatte den Betrieb in Schwenningen häufig zu kontrollieren. Der
Salinen-Verwalter war weiter verpflichtet, den monatlich stattfindenden Zahl-
tagen des Salinen-Kassicrers in Schwenningen persönlich beizuwohnen. Im übri
gen regelte sich die Verwaltung nach der an anderer Stelle besprochenen Dienst-
Instruktion vom 23. Jan. 1833,

Die Saline Schwenningen, welche von der Württembergischen Regierung
hauptsächlich mit Rücksicht auf den in den 1820er Jähren bedeutenden Salz-

1)	Verhandlungen d. württ, Kammer d. Abg,, Jahr 1827, II. Beilagen-Heft
S, 89 u, 101.

2)	Verhandlungen d, württ, Kammer d. Abg,, Jahrg, 1827. II. Veilaa,-Heft,
Seite 102,

3)	Repscher, Sammlung der württ, Gesetze, Tübingen 1848, Band 16, ll, Ab-
teilung, S, 684,
        <pb n="117" />
        ﻿113

Handel mit der Schweiz gegründet worden war, niußte in eine wirtschaftlich
schwierige Lage geraten, sobald einmal dieser schweizerische Salzbedarf durch ir-
gend einen Umstand als wirtschaftliche Voraussetzung für Schwenningen in Fort-
fall kam. Diese Schwierigkeiten begannen, als im Jahre 1836 im Kanton
Basel und im Jahre 1846 im Kanton Aargau eigene Salzlager erbohrt wur-
den. Von den ehemals 15 schweizerischen Kantonen, welche von der Saline
Schwenningen aus mit Salz versorgt wurden, waren in den 1860er Jahren
nur noch 3 . Kantone übrig geblieben. Zwei Lieferungsverträge erreichten hier-
von am 31. Dezember 1865 ihr Ende; als letzter Lieferungsvertrag blieb der
mit dem Kanton St. Gallen bestehen, welcher 7000 Ztr. Kochsalz umfaßte, die
bis zum 31, Dezember 1869 auszuliefern waren. Auf eine Erneuerung des
Vertrages war nicht zu rechnen. Auf Grund dieser Sachlage entschloß sich die
Württembergische Regierung, die Saline Schwenningen am 31. Dezember 1865
außer Betrieb zu setzen, da an eine geivinnbringende Verwaltung der Saline
nicht mehr zu denken war1). Der Lieferungsvertrag mit St. Gallen wurde durch
die Saline Rottenmünster erledigt; derselben Saline fiel nun auch die Befrie-
digung des Inlandsbedarfs zu, soweit er von der Saline Schwenningen gedeckt
wurde, der übrigens ziemlich unbedeutend war. Die Einrichtungen der Saline
Rottenmünster, gestatteten eine Produktion von 110 000 bis 120 000 Ztr. Koch-
salz, während die tatsächliche Beanspruchung nur 50—60 000 Ztr. Kochsalz jähr-
lich betrug. Die Saline Rottenmünster konnte daher ohne Schwierigkeiten die
kleine Produktionsmenge von Schwenningen mitübernehmen, sodaß die von der
Regierung getroffene Maßnahme hinsichtlich der Auflassung der Saline Schwen-
ningen nur als eine unabwendbare Notwendigkeit zu bezeichnen war. Da der
schweizerische Umsatz beider Salinen in der Zeit von 1824 bis 1866 immerhin
einen Bruttoerlös von 11 Millionen Gulden erbracht hatte, so ergab sich wenig-
stens das eine Tröstliche, daß das Anlagekapital der Saline Schwenningen hier-
durch mehr als hinreichend amortisiert erschien. Durch die Aufgabe der Saline
Schwenningen wurde auch die Stelle des dortigen Salinenverwalters hinfällig,
was eine Besoldungsersparnis von 1050 fl. jährlich bedeutete; ebenso fiel die
Amtsdienerstelle mit 78 fl. 13 kr. jährlicher Besoldung fort. In den Jahren
1871/73 wurden einige Salinengebäude auf Abbruch verkauft, was der Staats-
kasse einen Erlös von 8177,30 fl. erbrachte. Das Etatsjahr 1864/65 hatte
noch eine Absatzziffer von 1283,7 Ztr. Salz für das Inland und von 45 218,7 Ztr.
Salz für die Schweiz vorgesehen. Im Betrieb befanden sich bis zur Schließung
ber, Saline zwei Siedehäuser. Die Gesamtproduktion der Saline Schwenningen
während ihres 43jährigen Bestehens zeigt folgenden Umfang. Es wurden er-
äugt: 8 085 492 Ztr. Kochsalz und 105 123 Ztr. Viehsalz, insgesamt 3190 615
Ztr. Salz.; von dieser Gesamtmenge hat die Schweiz allein 2 377 134 Ztr.
Salz enipfangen.

12. Kapitel.

Nie Kgl. rvürtt. Saline Milhelnishall.

Ueber die Geschickte der Kgl. Saline Wilhelmshall bei Rottenmünster, die
■ selben Namen nach ihrem Gründer König Wilhelm von Württemberg führte,

1) Verhandlungen d. württ. Kammerd. Abg., Jahrg. 1867. II. Beil.-Bd. S. 420.

N e u m a n n, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg.	8
        <pb n="118" />
        ﻿1.14

wie die Saline Wilhelmshall bei Schwenningen, ist folgendes zu berichten. Auf
einen Antrag des um das württembergifche Salinenwesen hochverdienten Fried-
rich von Alberti, dermals Salinen-Verwalter von Wilhelmshall, Mitglied der
allgemeinen schweizerischen Gesellschaft für die gesamten Naturwissenschaften, wur-
den im März 1824 zwei Bohrversnche bei Rottenmünster unternommen *). Ver-
anlassung zu diesen Bohrversucheu gaben mehrere Gründe. Bor allem ließ die
wenig günstige wirtschaftliche Lage der Saline Wilhelmshall bei Schwenningen
das Entstehen einer neuen Saline wünschenswert erscheinen, war doch diese auf
drei Seiten von badischem Gebiet umgeben, wobei erschwerend der Mangel jeg-
licher Verkehrsstraßen und das nicht ausreichende Aufschlagwasser für den Be-
trieb der Bohrlöcher in Frage kam. Weiter wurde der Salinenbetrieb bei
Schwenningen nicht unwesentlich dadurch verteuert, daß alles Brennholz aus der
Gegend von Rottweil angefahren werden mußte. Aus diesen Gründen und da
die Gebirgsformation bei Rottweil auf das Vorhandensein von Steinsalz schließen
ließ, sah sich der Salinenverwalter Friedrich von Alberti zu dem oben genannten
Antrag veranlaßt. Die Bohrversuche wurden in der Nähe von Rottweil bei
der Königl. Domäne Rottenmünster, einem aufgehobenen Frauenkloster, vorge-
nommen, auf welcher Domäne mehrere Gebäude für eine Saline verfügbar wa-
ren. Von beiden Bohrlöchern wurde eins mehr am Ausgehenden bei Rotten-
münster am Neckar niedergebracht; das zweite Bohrloch wurde am Primbache
angesetzt, nicht weit vom Einfluß des Baches in den Neckar, etwa 5000 Fuß
von Rottenmünster entfernt. Dieses Bohrloch lag mehr im Fallenden der Flöze.
Ueberdies boten beide Ansatzpunkte die notwendige Wasserkraft zum Betrieb der
Bohrlöcher. An dem kleinen Flüßchen Prim wurden später noch weitere 3 Bohr-
löcher, Nr. 2—4 angesetzt und zwar befand sich das Bohrloch Nr. 2 von Nr. 1
etwa 30 Fuß, Bohrloch Nr. 3 von Nr. 2 etwa 1500 Fuß talaufwärts und
Bohrloch Nr. 4 von Nr. 3 etwa 80 Fuß entfernt. Da der Neckar unter der
Brücke bei Rottweil 1926 Fuß über dem Meeresspiegel liegt, so ergab die Lage
der Hängebank des Klosterbohrloches 1961 Fuß, des Bohrloches Nr. 1 und 2
an der Prim 1978 Fuß und von Nr. 3 und 4 1987 Fuß über dem Meere.

Nachdem das Bohrloch Nr. 1 an der Prim vollendet war, wurde im De-
zember 1824 das Bohrloch am Kloster verlassen, weil die dort erbohrte Lager-
stätte nur 5 Fuß Steinsalz zeigte, überdies ein sehr unganzes Dach hatte. Im
Sommer des Jabres 1824 hatte man die Saline Wilhelmshall bei Rotten-
münster mit 4 Siedehäusern eröffnet. Die Saline liegt am rechten Ufer des
Neckars an der großen Heerstraße nach der Schweiz. Im Januar 1826 fanden
die Bohrversuche bei Rottenmünster ihren vorläufigen Abschluß. Aus der Tat-
sache, daß man an der Prim je zwei und zwei Versuche neben einander gesetzt
hatte, ergab sich für die Lagerungsverhältuisse des Salzgebirges manches In-
teressante. Alberti zog aus diesen seinen Versuchen folgende Schlüsse. Er ersah
den Beweis erbracht, daß das Steinsalz Württembergs nicht in Flözen, sondern
in Stöcken lagere. Das Bohrloch am Kloster und Nr. 4 bestätigte ihm eine
frühere Beobachtung, daß, wenn sich der Salzton über dem Steinsalz stark ge-
salzen zeigte, das reinere Steinsalz in um so geringerer Mächtigkeit auftritt.
Alberti schloß weiter nach dem geologischen Ergebnis der Bohrlöcher unter ein-
ander, daß je näher die Bohrungen nach Neufra bis Aldingen und nach Göls-

1) Friedrich von Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg. 1826.
        <pb n="119" />
        ﻿115

dorf auf dem rechten Ufer der Prim erfolgten, das Steinsalz vermutlich in um-
so größerer Mächtigkeit anzutreffen war. Besonders empfahl Alberti die Boh-
rungen in dem aus bunten Mergeln bestehenden Vorgebirge des Heuberges. Er
schloß weiter, daß die bisher angesetzten Bohrlöcher mir dem Rande des großen
Württembergischen Salzstockes angehörten, was Alberti wohl zu dem berechtigten
Schluß führte, daß das Salzfeld in seiner Gesamtheit und Ausdehnung von
mehreren Stunden für mehrere Jahrtausend Ausbeute hinreiche.

In technischer Beziehung bot die neue Saline bei Rottenmünster gegenüber
der alten bei Schwenningen noch mancherlei Vorteile. So war es ein Vorzug,
daß die Bohrlöcher von Rottenmünster in völlig geschlossenem Gestein standen,
während die von Schwenningen sehr klüftig, voll Höhlen und Einstürzungen
waren. Ferner war man in der Lage, durch kleine Oerter von der Prim aus
die Horizontalwasser bis zur Hängebank des Bohrschachtes hochzuhalten, wodurch
ein großer Wasserdruck und somit eine reichere Sole erzeugt wurde. In Schwen-
ningen standen die Horizontalwasser sehr tief, sodaß für die Solenförderung die
Anwendung von Tierkraft notwendig wurde, wodurch die Betriebskosten erheblich
erhöht wurden. Außerdem konnte die Saline bei Rottenmünster eine außer-
ordentlich reine Sole ausweisen, was sich darauf zurückführen ließ, daß die Prim
aus reinen Quellwassern bestand. Schwenningen hatte mit. dem Uebelstand zu
kämpfen, daß vielfach Wasser von den nahen Torfmooren in die Bohrlöcher
flössen, wodurch die Sole verunreinigt wurde.

Aus allen diesen Gründen ergab sich eine wesentlich billigere Produktions-
weise auf der Saline Rottenmünster gegenüber der Saline Schwenningen, wobei
auch die für Rottenmünster hinsichtlich des schweizerischen Absatzgebietes bestehende
günstigere geographische Lage mit in Berücksichtigung zu ziehen war. Im Finanz-
Etat des Jahres 1827 war für die Saline Rottenmünster eine Produktions-
menge von 72 000 Ztr Kochsalz und 2800 Ztr. Viehsalz vorgesehen, für welche
Salzmengen die Produktionskosten wie folgt veranschlagt wurden'):

Produktionskosten.	Betrag.
Solenförderung	1 798,00 fl.
Brennmaterial	18 748,50 „
Löhne der Sieder	6 645,00 „
Kosten für 10 589 Fässer	12177,21 „
Fuhr- und Tagelöhne	1 142,56 „
Straßenbau	300,00 „
Löhne der Werkleute	1 281,00 „
Materialien	2 090,00 „
Für Polizeizwecke	546,20 „

Insgesamt: 44 678,47 fl.

Genaue Vergleiche lassen sich jedoch zwischen den Produktionskosten beider
Salinen nicht ziehen, da die erzeugten Salzmengen dem Umfange nach abweichen.

Aus den ersten Jahren der Saline Rottenmünster ist geschichtlich noch fol-
gendes zu bemerken. Wenige Jahre nach der Begründung der Saline, die übri-
gens ihrer rechtlichen Grundlage nach ans die allerhöchste Resolution vom 5. Ok-
tober 1824 zurückzuführen war, erbaute man 1827 im Tal auf dem Grund-
stück einer abgebrannten Mühle eine Schmiedewerkstätte, in welcher unter an-
derem auch vermittels einer Rundsäge Faßböden hergestellt wurden. Die Ver-
packung des Salzes erfolgte damals in Fässern. Die Werkstätte wurde durch

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1827. II. Beil.-Heft S. 102.

8*
        <pb n="120" />
        ﻿116

Wasserkraft betrieben. Wie aus der Saline Schwenningen benutzte man auch
auf der Saline Rottenmünster in den ersten Betriebsjahren Torf als Brenn-
material. Durch Bohrversuche in der Umgegend hatte man beträchtliche Torf-
lager erschlossen, so bei Dürkheim, Gosheim, Schura, Winzeln und Röthenberg.
Mit der Anlieferung des Brenntorfs, der sich übrigens durch die Fracht teil-
weise recht erheblich verteuerte, beschäftigten sich Gemeinden und Private. Zur
Unterbringung des Torfs wurden in den Jahren 1829 und 1830 auf der Sa-
line drei Torfmagazine errichtet. Um dieselbe Zeit wurde der Berwaltungssitz
der beiden Salinen Schwenningen und Rottenmünster, die den gemeinschaftlichen
Namen „Wilhelmshall" führten, von Schwenningen nach Rottenmünster verlegt,
zu welchem Zweck das Schwenninger Beamtenhaus abgebrochen und in Rotten-
münster neuerrichtet wurde. Als am 14. Juni 1829 das Südhaus Nr. 3 auf
der Saline Rottenmünster niederbrannte, benutzte man diese Gelegenheit, in dem
dafür neuerbauten Sudhause eine technische Neuerung zur Durchführung zu
bringen. Das neue Gesied wurde für Dampfbenutzung eingerichtet. Unter der
Leitung des Salinenverwalters, nachmaligen Bergrats von Alberti, welcher der
Saline seit ihrer Gründung 30 Jahre vorstand, entwickelte sich Rottenmünster
zu einer Muster-Saline. Durch mannigfache Versuche war es gelungen, das
Salzausbringen ans 1 Klafter Tannenholz von durchschnittlich 29 bis 30 Ztr.
bis auf 47 Ztr. zu steigern. Dabei wurde ein Qualitätssalz ersten Ranges er-
zielt. Die Brennholzfeuerung gestaltete sich jedoch im Laufe der Zeit immer
kostspieliger, so daß der rationelle Betrieb immer mehr in Frage gestellt wurde.
Um die Gründungszeit der Saline kam die Klafter Brennholz auf 6 fl. zu
stehen, bis zum Jahre 1864 war dieser Preis bis auf 10% fl. gestiegen. An-
gesichts dieser Preisentwicklung lag der Gedanke nahe, eine andere Befeuerung
der Pfannen in Frage zu ziehen. In den Jahren 1862 bis 1863 wurden denn
auch sämtliche Siedepfannen zu Rottenmünster für Steinkohlenfeuerung einge-
richtet. Das Personal der Saline Rottenmünster bestand im Jahre 1829/30
aus 63 Mann; in den 1850er Jahren mußte dann die Zahl des tätigen Per-
sonals erheblich herabgesetzt werden, da die inzwischen neuerstandenen Schweizer-
salinen den Salzabsatz Rottenmünsters mehr und mehr schmälerten. Noch im
Jahre 1846/47 betrug der Salzverkauf ins Inland 53 761,27 Ztr. und an die
Schweiz 135 834,56 Ztr. Zehn Jahre später war dieser Salzverkanf ans
29 138,75 Ztr. für das Inland und auf 86 133,88 Ztr. für die Schweiz ge-
fallen. Der Absatz wurde noch geringer, als bald darauf die Salzlieferungs-
verträge niit den Kantonen Bern und Luzern zu Ende gingen. Da außerdem
die Salzversorgung der Hohenzollernschen Lande gleichfalls in Fortfall kam, da
dieselben durch die neuerbaute preußische Saline Stetten bei Haigerloch mit Salz
versehen wurden, so ergab sich für die Saline Rottenmünster notgedrungen eine
Betriebseinschränkung. Man entschloß sich daher, von den Siedehäusern im
Sommer drei und im Winter nur zwei im Betrieb zu halten.

Die Inangriffnahme des Steinsalzbergbaues zu Rottenmünster seitens der
württembergischen Regierung war im wesentlichen auf die Anregung der Stände
und insbesondere durch den Berichterstatter der Finanz-Kommission über die Sa-
linen, Deffner, erfolgt. Diese ersten Anregungen gingen bis auf das Jahr 1833
zurück; aber erst im Etat von 1836 erschienen die ersten Summen der Bau-
kosten des zu Rottenmünster geplanten Steinsalzbergbaues. Man hatte einen
Baukostenanschlag von 238 100 fl. 56 kr. aufgestellt, worunter der abzuteufende
        <pb n="121" />
        ﻿1.17

Schacht mit 54 000 ft. vorgesehen war. Am 17. Juni 1845 waren von dieser
Bausumme 183 240 fl. 41 kr. verwendet; zur weiteren Durchführung und Voll-
endung des Abbaues schätzte um jenes Jahr der Kgl. Bergrat die noch erforder-
liche Bausumme aus 142 532 fl., wobei allerdings die Steinsalzmühle nicht mit-
veranschlagt war'). Schon der große zwischen 1842 und 1845 liegende Zeitraum
zeigt, daß die Arbeiten nur äußerst langsam vorwärts kamen. Schuld an dieser
langsamen Entwicklung waren in der Hauptsache drei Faktoren. Einmal machte
sich beim Schachtbau ein außerordentlich starker Wasserzudrang bemerkbar, dann
erwiesen sich die als Betriebskrast verwendeten Wasserkräfte als sehr unzuver-
lässig und drittens traten in der Maschinerie mehr als zulässig Betriebsstörun-
gen, wie Bruch, auf; sodaß alle diese Tatsachen diese langjährigen Verzögerun-
gen in der Fertigstellung des Schachtbaues zu Rottenmünster verursachten. Ein
Fehler schien es zu sein, daß man zur Wasserhaltung die Wasserkräfte benutzte,
welche ersichtlich zu oft versagten. Der Wasserzudrang betrug 93 Kubikfuß in
der Minute. Im Jahre 1849 war der Schacht noch nicht ganz auf die Hälfte,
auf etwa 180 Fuß ausgemauert und abgeteuft und man war sich um diese Zeit
klar darüber, daß beim weiteren Niederbringen des Schachtes die Wasserhaltung
nur durch eine kräftige Dampfmaschine erfolgen konnte. Bis zum Jahre 1849
zeigte der Stand der Baukosten des Steinsalzbergwerkes zu Rottenmünster fol-
gendes Bild:

Baukosten-Aufwand für Grundstückserwerbung, Kanalbau, Schachthaus
samt Radstück, Arbeiterwohnung, Schmiede samt Werkzeuge usw. 133 672,21 fl.
Schachtbaukosten	94 462,56 „

Maschinerie (Voranschlag zu 18 782 fl.)	69 040,59 „

Insgesamt: 297 175,36 fl.

Um das Jahr 1849 beurteilte man die technische Lage des Schachtbaues
zu Rottenmnuster wesentlich anders als in den Vorjahren,' denn der erneut auf-
gestellte Bauauschlag für den Weiterbau zeigt ganz erhebliche Mehrkosten. Wir
lassen hier diesen neuen Bauanschlag der Regierung folgen, der mit einem Mehr-

betrag von 300 000 fl. abschloß.

Baukosten-Aufwand für:	•

Dampfmaschine zur Wasserhaltung	82460,00 fl.

Wertung und Unterhaltung derselben bis zum Ausbau	17920,00 „

Fertigstellung der Wasserkunst	14620,15 „

„ des Schachtbaues	100 000,00 „

Förder-Einrichtung. Steinsalzmühle, Solen, Leitung und Woh-
nungen	108 954,59 „

Insgesamt: 318 954,74 fl.

Auf Grund dieser Sachlage wurde in der Sitzung vom 6. März 1849
der Württembergischen Kammer der Abgeordneten folgender Antrag eingebracht:

„Die Regierung möge genau erwägen, ob nicht der Schachtbau in Rot-
tenmünster ohne Gefährdung der bisherigen Arbeiten eingestellt werden könnte;
sollte jedoch dies nicht möglich sein, so möchte sie vor dem Weiterbau eine
genaue Untersuchung von unparteiischen tüchtigen Technikern anordnen."

Diesen Antrag an die Regierung beantwortete in derselben Sitzung der
Staatsrat Goppelt dahin, daß der Regierung die Einstellung des Baues für den
vorliegenden Augenblick nicht zweckmäßig erscheine. Neben diesen technischen
Schwierigkeiten allgemeiner Natur bei dem Schachtbau zu Rottenmünster, ge-
ll Verhandlunqen d. württ. Kammer d. Abgeord., Jahrg. 1849. II. Beil.-Bd.,
S. 182.
        <pb n="122" />
        ﻿118

sollten .sich nun noch solche wirtschaftspolitischer Art. Die Rottenmünster benach-
barte Gemeinde Schwenningen hegte für ihre Saline mit dem Erstehen des be-
nachbarten Konkurrenzwerkes wirtschaftliche Bedenken, welche die Gemeinde in
einer Bittschrift niederlegte und die auch von dem Abgeordneten Schweickhardt
der Kammer vorgetragen wurde. Die Schwenninger Gemeinde befürchtete, daß
die Saline ganz eingehen oder doch zum mindesten in der Produktion stark ge-
mindert werden sollte. Der Finanzrat Märklin verneinte in der schon erwähn-
ten Sitzung die Bedenken der Schwenninger Gemeinde, wenigstens solange, als
der Salzhandel mit der Schweiz sich in den gewohnten Bahnen bewegte.

Ueber den Stand der Schachtarbeiten, am Stollberg bei Rottenmünster im
Jahre 1850 werden wir aus einem Bericht des Kgl. Finanzministeriums vom
24. Oktober desselben Jahres unterrichtetJ). Hiernach war der Schacht bis auf
196 Fuß abgeteuft, sodaß man bis zum Erfassen des Steinsalzlagers noch eine
erhebliche Arbeit zu leisten hatte. Nach früheren Bohrversuchen wurde das
Gipslager bei 360 Fuß erreicht, während das Steinsalzlager gar erst bei 398
Fuß zu erwarten war. Wie schon erwähnt, bildete der starke, unvermutete
Wasserdrang beim Abteufen derartige technische Schwierigkeiten, daß dieselben
nur durch den Aufwand bedeutender finanzieller Mittel zu überwinden waren.
Während bei einer Tiefe von 161 Fuß nur 31 Kubikfuß Wasser in der Mi-
nute zu bewältigen waren, ergaben sich im weiteren Verlauf des Abteufens
160 Kubikfuß. Diese Wassermenge vermochte das Pumpwerk nur bei hohem
Wasserstande zu bewältigen. Zur Fertigstellung des Schachtbaues war daher,
wie schon erwähnt, die Aufstellung einer Dampfmaschine für die Wasserhaltung
unerläßlich. Für diesen Zweck hielt man eine Dampfmaschine von 150 Pferde-
kräften für ausreichend, glaubte auch, auf dieser Basis den Schachtbau in 400
Tagen zu Ende führen zu können. Wir haben bereits vorher einen Kostenan-
schlag des Schachtbaues für das Jahr 1849 gegeben und lassen nunmehr den
umgeänderten für das Jahr 1850 folgen, den die Regierung in dem erwähnten
Bericht ausgearbeitet hatte.

a) Ankauf der Dampfmaschine, deren Unterhaltung, Bedienung

und Heizung während 400 Tage	,	120 000,00 fl.

t&gt;) Fortsetzung des Schachtbaues bis zum Steinsalzlager unter

Abzug des Erlöses aus Abbruchsmaterialien	52 345,37 „

o) Kosten für Hochbauten über Tage, nach Fertigstellung des

Schachtes	103 054,84	„

Gesamt:	270 300,21	ft.

Bisheriger Kostenaufwand:	327 229,48	„

Voraussichtliche	Gesamtkosten des Schachtbaues: 603 529,69	fl.

Gegenüber diesem erheblichen, noch zu leistenden Kostenaufwand für den
Schachtbau sah sich denn das K. Finanzministerium veranlaßt, am 22. Oktober
1850 bis auf weiteres die Einstellung der Bauarbeiten für den Steinsalzschacht
am Stollberg bei Rottemnünster zu verfügen. Damit fand ein bauliches Unter-
nehmen sein Ende, das man mit so vielen Hoffnungen begonnen und das nun
so bedeutende Summen in nutzloser Weise verschlungen hatte. Wenn man nach
den Gründen fragt, welche zu dem unglückseligen Entschluß des Schachtbaues
von Rottenmünster führten, so ist vornehmlich folgendes zu erwidern. Maßge-
bend für den Beginn des Schachtbaues war vor allem der Gedanke, für das im

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1852. II. Veil.-Bd. S. 310.
        <pb n="123" />
        ﻿Oberland benötigte Steinsalz eine erhebliche Frachtersparnis zu erzielen, da das
Oberland bisher mit Steinsalz von Wilhelmsglück aus versorgt wurde. Man
hatte diese Frachtersparnis mit jährlich 15 000 fl. berechnet. Ein anderer Grund
war der, daß man die mächtigen Steinsalzlager mit dem wenig ergiebigen Sa-
linenbetrieb nicht erschöpfend ausbeuten konnte. Nicht ganz unrichtig folgerte
man, daß die der Aussolung der Lagerstätte folgenden Einstürze einer späteren
Gewinnung fast unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellen würde. Ander-
seits war es richtig, den bisherigen erfolgreichen Salinenbetrieb zu Rotten-
münster auf der Grundlage der überaus mächtigen Lagerstätte für Jahrhunderte
als gesichert zu betrachten. Die gerade nicht günstige Finanzlage des Landes
ließ daher die Einstellung der Schachtbauarbeiten wenigstens in einem Punkte
als gerechtfertigt erscheinen.

Bezüglich dieses Schachtbaues seien noch einige nähere Daten nachgetragen. Das
Versuchsbohrloch am Stallberg wurde im September 1837 niedergebracht. Das
Steinsalzlager wurde in einer Tiefe von 497,8 Fuß in einer Mächtigkeit von 42 Fuß
angetroffen. Die ersten Abteufarbeiten zum Schacht wurden am 21. Dezember
1842 vorgenommen. Zum Betrieb der Schachtarbeiten bediente man sich der
Wasserkraft, der man etwa 60 Pferdekräfte entnehmen konnte. Zur Erlangung
dieser Wasserkräfte war die Erbauung eines neuen Kanals von 3577 Fuß Länge
erforderlich. Ain 6. März 1843 war unter mannigfachen Schwierigkeiten und
den schon erwähnten Brüchen der hölzernen Pumpen erst eine Tiefe von 40 Fuß
erreicht. Um die Wasser bewältigen zu können, mußte man die Wasserhaltung
umbauen und eiserne-Pumpen einsetzen; auch wurde bei 51 Fuß Tiefe unter
der Hängebank die Aufführung einer Schachtmauer notwendig. Am 16. Juni
1845 war man erst bis zu einer Tiefe von 100 Fuß vorgedrungen; die Wasser-
zuflüsse erfolgten hier zu 30 Kubikfuß in der Minute, sodaß man zur Verdäm-
mung einzelner Klüfte und zum Einsetzen gemauerter und eiserner Schachtfutter
gezwungen war. Da weiterhin die oberen Zuflüsse des Wassers eine immer
stärker werdende Zunahme zeigten, überdies die Pumpen durch Brüche wiederholt
versagten, so trat wiederholt ein Ersaufen des Schachtes ein. Besonders war
dies am 10. Januar 1846 der Fall, wo der Wasserzudrang 73 Kubikmeter pr.
Minute in einer Tiefe von 138 Fuß betrug. Es gelang, die Wasser zum
größten Teil abzudämmen, bis bei 160 Fuß Tiefe in einem aschgrauen, zer-
klüfteten Kalkstein der Wasserzudrang sich auf etwa 100 Kubikfuß pr. Minute
steigerte, welchen Anforderungen die Wasserhaltung bei weitem nicht gewachsen
war. Angesichts dieser Sachlage faßte man den Entschluß, die Pumpen heraus-
zunehmen und die Maschinen umzubauen, welche Arbeiten am 25. November
1847 in Angriff genommen wurden. Erst am 15. Mai 1848 war die Wasser-
haltung wieder betriebsfertig. Aber auch jetzt führte die Unzuverlässigkeit der
Maschinen, der Mangel au Aufschlagwassern wegen zu niedrigen Standes des
Neckars, sowie die Undichtheit des Zuflußkanals zu zahlreichen Betriebsschwie-
rigkeiten. Mau erkannte endlich, daß mit den gegebenen technischen Mitteln und
insbesondere der vorhandenen, zu schwachen Wasserkraft die Aufgabe des Schacht-
baues nicht zu lösen war. Die Schachtarbeiten wurden daher eingestellt, worü-
ber wir nähere Angaben bereits oben gemacht haben.

Interessant ist, daß auch in den mit den schweizerischen Kantonen abge-
schlossenen Salzlieferungsverträgen auf den Schachtbau bei Rottenmünster bezug
genommen wurde. So heißt es in einem am 12. September 1848 mit dem

* %■
        <pb n="124" />
        ﻿120

Kanton St. Gallen abgeschlossenen Salz-Lieferungsvertrag im Art. 8 wie folgt x):

„Nachdem der Schacht bei Wilhelmshall bei Rottenmünster abgetieft und soweit
„vollendet ist, daß die Saline Steinsalz liefern kann, steht dem Hohen Stande
„St. Gallen frei, von dem im Art. 1 bedungenen Quantum Kochsalz, statt diesem
„einen beliebigen Teil, oder nebst den neunzehnhundert Fässern Kochsalz ein ihm
„beliebiges Quantum von gemahlenem Steinsalz zu beziehen und zwar in
„Fässern von ca. achthundert Pfund brutto, oder in Säcken von zweihundert
„Pfund neu schweizer Gewicht verpackt zum Preise von einem Gulden achtzehn
„Kreuzer im vierundzwanzig Guldenfuß für netto hundert Pfund neu schweizer
„Gewicht, frei ab Ludwigshafen und übrigens zu den nämlichen Zahlungsbe-
„dingungen, wie sie für das Kochsalz bestimmt sind". —

In dem Hauptfinanz-Etat der Jahre 1849/52 waren für die Saline Rot-
tenmünster zum Zwecke der Erneuerung einiger technischer Anlagen folgende Po-
sitionen vorgesehen:

Herstellung einer neuen Dampfpfanne im Siedehaus Nr. 2
Dampftrocknung im Siedehaus Nr. 4	l-laha "

Neuer Rauchtrockenboden im Siedehaus Nr. 4	„

Neubau einer Brücke über den Neckar bei Rottenmunster	lsoo,28 „

Verbesserung der Solenleitung	öbb,od „

Bon den im Jahre 1855 vorhandenen 6 Siedehäusern befanden sich in der
Wirtschaftsperiode 1855/58 nur 3 bis 4 Siedehäuser im Betrieb.

Im Laufe der Zeit trat bei den Bohrlöchern Nr. 3 und Nr. 4 eine Ver-
schlechterung der Sole ein, im wesentlichen dadurch hervorgerufen, daß im Dach
des Steinsalzes weiße Tonschichten auftraten, die durch Nachstürze die Sole un-
günstig beeinflußten. Um daher den Solenzufluß für die Saline zu sichern,
wurden in den Jahren 1830 bis 1835 zwei weitere Bohrlöcher niedergebracht.
Diese beiden Bohrlöcher Nr. 5 und Nr. 6 wurden an der Prim etwa 2000
Fuß unterhalb von Bohrloch Nr. 1 angesetzt. Als dann im Jahre 1837 die
Bohrlöcher Nr. 1 und Nr. 2 einstürzten, die übrigens seit Gründung der Sa-
line ununterbrochen im Betrieb standen, wurde die Schaffung eines neuen Bohr-
loches notwendig, da es mit den alten Bohrlöchern nicht gelang, brauchbare
Sole wiederzugewinnen. Es wurde daher im folgenden Jahre 1838 ein Bohr-
loch Nr. 7, etwa 70 Fuß von Bohrloch Nr. 6 entfernt, niedergebracht. Zuletzt
wurde im Jahre 1849 das Bohrloch Nr. 8 neben Nr. 7 und im Jahre 1851
das Bohrloch Nr. 9, etwa 24 Fuß von Bohrloch Nr. 2 mit Erfolg angesetzt.
Beide Bohrlöcher wurden mit Hilfe des Kindschen Bohrapparates niedergebracht.
Aus der nachfolgenden Uebersicht sind die geologischen Verhältnisse der Bohr-
löcher der Saline Rottenmünster zu entnehmen:

(S. die Tabelle auf S. 121.)

Wir lassen hier nach Fehling das Ergebnis der chemischen Untersuchung
der Sole von der Saline Rottenmünster folgen. Hiernach enthielten 100 Teile
Sole folgende Bestandteile2):

,	1) König!. Haus- ,und Staats-Archiv, Stuttgart; Original-Salzliefernngsver-

trag St. Gallen vom 12. September 1848	5

0art2l847?Iifeitf 66muf?b 68nterfUd)U"9	der kgl. württ. Salinen. Stutt-
        <pb n="125" />
        ﻿121

Bohrlöcher der Kgl. rvürtt. saline Rottenmünster. (Mächtigkeit in württ. Fuß) ^).

Gebirgsart.	5 sü.			Bohrlöcher im			Primtal.			
	§ £	Nr.l	Nr. 21 Nr. 3		Nr. 4	Nr. 5	Nr. 6	Nr. 7	Nr. 8	Nr. 9
Lettenkohle und Dolomit	53	88	88	138	138	132	135,4	141,2	119,5	91,2
Hauptmuschelkalk	224	250	246	235	237	176,3	207,1	219,5	192,3	248,5
Änhydritgebirge	116	130	134	107	108	169,5	134,3	119,2	161,6	125,8
Steinsalz	5	35	40	27	18	29,4	25,6	30,6	44,7	20,4
Gips, Zwischenmittel	—	—	—	—	—	1,2	vor Ort Steinsalz	—	—	17,9
Steinsalz	—	—	—-	—	—	—		—	—	10,1
Gips und Ton	78	3	9	5	91	12,3	—	2	63,7	37,4
Wellenkalk		vor Ort				—	—	—	10,1	—
Ganze Teufe	476	506	517	512	592	520,7	502,4	512,5(591,9(551,3		

Chlornatrium	25,6251

Schwefelsaures Natron	0,0051	mit	0,0029	Schwefelsäure

Schwefelsauren Kalk	0,4613	„	0,2714

Kohlensauren Kalk	0,0297	0,2743	Schwefelsäure

Chlormagnium	Spur

Salze	26,1212

Wasser	73,8788

100,0000

Von Interesse dürfte auch die chemische Analyse des Kochsalzes von Rotten-
münster sein, welche Analyse wir hier folgen lassen: Es enthielten 100 Teile
Salz:

Chlornatrium	98,1617

Schwefelsaures Natron	0,1602	mit	0,0902	Schwefelsäure

Schwefelsauren Kalk	1,1757	„	0,6916	„

Kohlensauren Kalk	0,0656	0,7818	Schwefelsäure

Chlormagnium	Spuren

Wasser	0,4868

100,0000

Durch die Aufhebung des Salzmonopols im Jahre 1868 wurde die wirt-
schaftliche Lage der Saline Rottenmünster nicht günstiger; schien es doch eine
Zeitlang, als ob die Saline vor dem gänzlichen Verfall nicht mehr zu retten
war. Besonders die Konkurrenz der badischen Saline Dürrheim und der preußi-
schen bei Stetten in Hohenzollern wirkte außerordentlich lähmend auf den Betrieb
von Rottenmünster. Auf württcmbergischer Seite setzte man jedoch alle Mittel
in Bewegung, die Saline Rottenmünster zu halten. In der Tat gelang es,
neue Absatzgebiete zu erobern; von erheblicher Bedeutung war weiter, daß die
Saline neue, technisch mehr zweckmäßigere Einrichtungen erhielt, wodurch sich die
Betriebskosten günstiger gestalteten. So erfuhren die wirtschaftlichen Verhält-
nisse eine langsame Besserung und 1872/73 sehen wir auf der Saline bereits
wieder 3 Beamte und 40 Offizianten und Arbeiter beschäftigt. Bis zu diesem
Jahr, also in einem Zeitraum von 48 Jahren seit der Gründung der Saline
Rottenmünster hatte diese 5 344 723 Ztr. Kochsalz und 230 417 Ztr. Viehsalz,
insgesamt 5 575 140 Ztr. Salz produziert. Hiervon hatte die Schweiz allein
3 349 332 Ztr. Salz empfangen1 2).

1)	Kgl. statist.-topograph. Bureau, Beschreibung des Oberamts Rottweil (Berg-
rat Heller). Stuttgart 1876. Seite 337.

2)	Kgl. stallst.-topogr. Bureau, Beschreibung des Oberamts Rottweil. Stutt-
gart 1875. Seite 339.
        <pb n="126" />
        ﻿122

Nach dem Finanzetat von 1864/7 waren für den Betrieb der Saline Wil-
helmshall nachstehende Beamten vorgesehen I. Ein Salinenverwalter mit 1700 fl.
Besoldung und 150 fl. Kanzleikosten; ein Salinenkassierer mit 1300 fl. Besol-
dung und 300 fl. Kanzleikosten; ein Salrnenverwaltnngs-Assistent ohne Staats-
dienerrecht, mit 800 fl. Besoldung und 75 fl. Kanzleikosten; ein Buchhalter ohne
Staatsdienerrecht, mit 700 fl. Besoldung und ein Amtsdiener mit 300 fl. Be-
soldung. Nach dem Hauptfinanzetat von 1870/73 standen der Kgl. Saline Wil-
helmshall in der Leitung und Verwaltung folgende Personen vor:

Name.	Besoldung.

Salinenverwalter Zinner	1600 fl.

Salinenverwaltungs-Assistent Dr. Warth	800 „

Daneben war der Steuerkontrolleur Faulhaber mit 200 fl. Besoldung tätig,
der teilweise die Buchhaltung mit versah. Die Salinen-Kassiererstelle war in
diesem Etat aufgehoben worden. Bei dem Buchhaltungsposten hatte man die eben
gekennzeichnete Ersparung dadurch gemacht, daß durch seine erfolgte Uebernahme
als Salzsteuerkontrolleur von der Zollkasse 700 fl. Gehalt bezahlt wurden.
Ebenso wurden von der Zollkasse 200 fl. für den Salinenverwalter Zinner seit
dem 1. Januar 1868 übernommen, da auch Zinner die Funktion eines Salz-
steuerbeamten ausübte.

An größeren baulichen Veränderungen auf der Saline Wilhelmshall in den
1870er Jahren ist zu nennen die Schaffung eines neuen Gesieds im Siedehaus
Nr. 3. Die Baukosten beliefen sich auf 6651,07 fl. 2). Beim Besuch der Saline
durch den Verfasser iin April 1009 befanden sich 7 Siedepfannen im Betrieb,
die durchschnittlich eine Siedefläche von 76 qm besitzen. Für das Trocknen des
Salzes standen 7 Trockenpfannen zur Verfügung, von denen jede 170 qm Fläche
aufweist. Auch hier wird als Brennmaterial Ruhr-Steinkohle benutzt. Die Fa-
brikation erstreckt sich auf Tafel-, Fein-, Mittelfein- und Grobsalz für Speise-
zwecke, außerdem wird Vieh-, Gewerbe-, Dung-. und Badesalz erzeugt. Die Ver-
packung des Salzes erfolgt in Inte-, Baummoll- und Wergsäcken. Die Pro-
duktion in Sudsalz stellte sich in den letzten Jahren durchschnittlich auf 7000 t.

13. Kapitel.

Dir Kgl. württ. Saline Frirdrichsliall.

Die Saline Friedrichshall hat ihr geschichtliches Gegenstück in der nicht
weit entfernt liegenden Saline Clemenshall, welch letztere ihrer Gründungszeit
nach dem 18. Jahrhundert angehört. Stuf der 1757 durch den bekannten Sa-
linisten Borlach angelegten, danials Deutschmeisterschen Saline Clemenshall hatte
man im Jahre 1810 in einer Tiefe von 600 Fuß den Salzton erbohrt^). Dieses
geologische Ergebnis ließ die Vermutung nahe liegen, daß in der Umgegend die
gleiche geologische Formation anzutreffen war und so wurden im Jahre 1812
auf Veranlassung des Königs Friedrich von Württemberg entsprechende Bohr-
versuche vorgenommen. Zn diesen Versuchen halte besonders der berühmte
Salinist Carl Christian von Langsdorf ermuntert. Die Bohrversuche selbst wur-

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1866. II. Veil -Bd S 714

2)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1875. II. Beil-'-Bd.' S. 316

3)	von Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg. 1826. S. 166.
        <pb n="127" />
        ﻿123

den von dem Bergrat von Bilfinger zwischen Kochendorf und Jagstfeld ausge-
führt; ein Unternehmen, das von dem besten Erfolge begleitet war. Wertvolle
Anregungen zur Durchführung dieser Aufgabe hatte auch die Pachtgesellschaft
von Offenau, vornehmlich aber der Salinen-Direktor Thon gegeben. Am 17.
August 1812 wurde das Bohrloch durch den Bergmann Meinold angesetzt. Nach-
dem man durch den Kalkstein bei einer Teufe von 360 Fuß auf Gips gestoßen
war, ergab sich bei 380 Fuß Teufe eine 1 bis 2°/&gt; haltige Sole, deren Gehalt
bei einer Teufe von 400 Fuß am 2. September 1815 bis auf 8% stieg. Im
Frühjahr 1816 erreichte Meinhold dann bei 475 Fuß Teufe das eigentliche
Steinsalz. Das Bohrloch wurde nun bis auf 524 Fuß Teufe gebracht, wobei
einige Zwischenlagen von Gips und Ton durchbohrt wurden, ohne daß man das
Lager ganz durcbsunken hatte. Dieser Erfolg sollte zu einem glänzenden Kapitel
in der Wirtschaftsgeschichte Württembergs führen, gleich bedeutungsvoll auch
dadurch, daß sich die Nachbarländer diesen Bohrerfolg durch gleiche, ebenfalls
erfolgreiche Bohrversuche wirtschaftlich zu nutze zu machen wußten. Das erfolg-
reich niedergebrachte Bohrloch, nicht zuletzt eine Folge der glücklichen Wahl des
Terrains durch den Bergrat v. Bilfinger, führte zur Gründung einer neuen
Saline, die nach ihrem Schöpfer König Friedrich von Württemberg den Namen
Friedrichshall führen sollte Z. Angeregt durch diesen Bohrerfolg auf württem-
bergischem Gebiet ließ nunmehr die hessische Regierung durch den Geologen
Hofrat Carl Glsnk in der Nähe von Wimpffen ähnliche Versuche unternehmen,
die zu Anfang des Jahres 1818 erfolgreich waren und die zur Gründung der
Saline Lugwigshall Anlaß gaben. Die Saline erhielt ihren Namen nach dem
Großherzog Ludwig von Darmstadt. Auf Grund aller dieser Erfolge entschloß
sich auch Baden zu einem gleichen Vorgehen. Die in dieser Absicht vorgenom-
menen Versuche bei Mühlbach und Heinsheim blieben erfolglos, da man sie zu
nahe am Ausgehenden unternommen hatte. Die badische Regierung ließ sich
jedoch durch diese Mißerfolge zu weiteren Versuchen keineswegs abhalten; im
Jahre 1822 hatte Baden denn auch die Genugtuung, etwa 1* 1/2 Stunden von
Friedrichshall entfernt, bei Rappenau ein reiches Steinsalzlager zu erbohren.
So hatte der glänzende Bohrerfolg Württembergs vom 17. August 1812 die
weittragende Folge, am unteren Neckar eine blühende Salinenindustrie ins Leben
zu rufen, die von der weitgehendsten wirtschaftlichen Bedeutung werden sollte.

Das günstige Bohrergebnis auf württembergischem Gebiet führte im Jahre
1816 zur Anlage einer Saline, die gelegentlich eines im April 1820 erfolgten
Besuches König Wilhelms von Württemberg von diesem zum Andenken an seinen
hochseligen Vater „Friedrichshall" benannt wurde. Es wurde ein Siedehaus
mit einer Siedepfanne und zwei Wärmpfannen errichtet, sowie mehrere Solen-
behälter geschaffen. Bereits im März 1817 begann man mit dem Abteufen
eines Salzschachtes, der von dem ersten Bohrloch in einer Entfernung von etwa
100 Fuß angelegt wurde2). Die Länge des Schachtes wurde zu 191/2 Fuß
und die Breite auf 18 Fuß bemessen. Die Schachteinteilung sah einen Fürder-,
Kunst- und Fahrschacht vor. Die Abteufarbeiten gingen zuerst durch 18 Fuß
Dammerde, dann arbeitete man im Kalkstein. Ende Mai 1817 war man bis
auf 50 Fuß Teufe angelangt, als eine ganz ungewöhnliche Ueberschwemniuug

1) I. D. G. Memminger, Württembergisches Jahrbuch 1821. S. 303.

1) I. D. G. Memminger, Württembergisches Jahrbuch 1821. S. 306.
        <pb n="128" />
        ﻿des Neckars eintrat, die den Schacht unter Wasser setzte. Nachdem das Hoch-
wasser vorbei, schuf man einen Schachtaufbau dadurch, daß man einen Damm
von dem Haldensturz des Kalkschiefers errichtete. Bis zum Mai 1818 hatte
man eine Teufe von 150 Fuß erreicht, ohne daß die Wasserzuflüsse irgendwie
bedeutend gewesen wären. Nach dieser Teufe zeigten sich jedoch die Wasserzu-
flüsse im stärkeren Maße, sodaß die bisher benutzten Handpumpen nicht mehr
ausreichten. Es wurde daher eine Roßkunst zu Hilfe gezogen, für welche nur
kleine metallene Handpumpen von 6 Zoll Durchmesser zur Verfügung standen.
Die Leistung dieser Pumpen betrug bei einer Hubhöhe von 17 Zoll und 12
Umdrehungen in der Minute höchstens 7 Kubikfuß. Eine für die Wasserhaltung
in England bestellte Dampfmaschine kam jedoch nicht zur Ablieferung. Die Roß-
kunst selbst konnte ans die Dauer die auftretenden Wasser nicht bewältigen; mit
Hilfe von Handpumpen drang man noch bis auf 208 Fuß Teufe vor, wo erneut
große Wasser auftraten. Nach mühevoller Arbeit mußte der Schacht endlich im
Frühjahr 1819 bei 220 Fuß Teufe aufgegeben werden. Nach einem Beschluß
des Kgl. Bergrates sollten die Schachtarbeiten nunmehr so lange ruhen, bis der
projektierte Kocherkanal zur Ausführung gekommen war, dessen Wasserkräfte man
dann für den Schachtbau dienstbar machen wollte.

Nach diesem Mißerfolg des Schachtniederbringens war man daher wieder
auf die Bohrlöcher angewiesen. Das Bohrloch Nr. 1, welches einen Durchmesser
von 3 Zoll besaß, hatte sich im allgemeinen als sehr ergiebig gezeigt. Dennoch
entschloß man sich im Frühjahr 1818 ein zweites, 5 Zoll starkes Bohrloch nie-
derzubringen, das etwa 610 m von dem Bohrloch Nr. 1 entfernt war. Man
plante hierbei, einen Haspel zwischen beiden in Betrieb zu bringen, daß ein
Sollöffel aufstieg und der andere abstieg. Die Bohrarbeiten des Bohrlochs
Nr. 2 erlitten jedoch in einer Tiefe von 310 Fuß einen Gestängebruch, der
trotz aller Bemühung nicht wieder in Ordnung zu bringen war. Das Bohrloch
Nr. 2 mußte daher aufgegeben werden.

Das Ertragsverhältnis des Bohrloches Nr. 1 blieb im Laufe von zwei
Jahren ein konstantes; von August des Jahres 1818 ab bemerkte man jedoch
eine zeitweise Veredlung der Sole in den oberen Teilen des Bohrloches, was
die Vermutung nahe legte, daß neue Solenzuflüsse aufgetreten waren *). Diese
günstige Erscheinung gab Veranlassung, einer neuen, mehr ergiebigen Förder-
methode näher zu treten. Man gab daher das mühevolle Auslöffeln der Sole
auf und griff aus das Pumpverfahren unter Benutzung messingener Röhren zu-
rück. Unter Berücksichtigung früherer Erfahrungen benutzte man jedoch hierzu
keine 5-zöllige Pumpe, sondern wählte eine solche von 12/3 Duodezimal-Zoll.
Die Pumpe wurde in dem Bohrloch bei 112 Fuß Tiefe angesetzt. Nachdem
man bei dem 190. Hub etwa 16000 Kubikzoll 1/2- bis 4-lötige Sole gefördert
hatte, ergab sich gesättigte Sole. Später vertauschte man die 1?/g-zöllige Pumpe
mit einer 2-zölligen, wodurch das Ausfördern von 580 Kubikfuß auf 837 Kubik-
fuß bei 24-stündiger Betriebsdauer gehoben wurde. Es sei bemerkt, daß der
Kubikfuß 15 Pfund Salz enthält. Die Temperatur der Sole betrug 11—12 0 R.

Es dürfte von Interesse sein, einiges über den Gehalt der Sole auf der
Saline Friedrichshall zu erfahren und wollen wir hier die Ermittlungen mit-
teilen, die der verdiente Salinen-Verwalter Friedrich von Alberti seinerzeit

1)	I. D. G. Memminger, Württembergisches Jahrbuch 1821. S. 809 f.
        <pb n="129" />
        ﻿125

unternommen hat. Die erste Untersuchung datiert vom 6. März 1819, wo zu
diesem Zwecke im Bohrloch Nr. 1 die Solpumpe eingesetzt wurde. Uin ein
einwandfreies Ergebnis zu erzielen, hatte man die Förderung mit dem Löffel
schon mehrere Tage eingestellt und das Bohrloch verschlossen. Es sei hier eine
Nebenbemerkung über die Konstruktion des Löffels gestattet. Es war dies ein
hohler Zylinder von l3/4 Zoll Weite und 25 Fuß Länge. An dem unteren
Ende befand sich ein genau schließendes Ventil. Die Ausleerung des Löffels,
die nur bis zur Hälfte erfolgte, wurde durch einen keilförmigen Zapfen bewirkt.
Der Löffel gestattete in sehr zuverlässiger Weise die Sole aus jeder gewünschten

riefe zu heben.

Was nun die erste Untersuchung
im Bohrloch Nr. 1

des Solengehaltes vom 6. März 1819

°/o

Beim 140. Hub		1 7«	Beim 187.	Hub 20-/4 23-/4
„	157.		17« „	„	189.	
„ 180.		274„	„	191.	„	24-/-
„	183.		4 „	„	195.	„	25
„	184.		77- „	„	196.	„ 26
„ 186.	„	16 „	„	197.	„	27

Bemerkt sei noch, daß

Bis zum 14. Hub	4 °/o

Beim	61.	„	3	„

„	71.	„	2*/.„

82.	„	2 „

91.	„	IV. „

117.	„	-/-„

Vom 201. Hub ab blieb der Solengehalt beständig,
die Pumpe ls/4 Zoll weit war, während die Höhe des Hubes 3*/* Fuß betrug.
Im allgemeinen bewegte sich die Temperatur der Sole von Friedrichshall zwi-
schen 11° und ll'/a0 R; in den oberen Wassern betrug sie je nach der Jahres-
zeit '9 ° bis 10° R.

Anschließend hieran sei das Ergebnis eines im März des Jahres 1823
vorgenommenen Versuches hier mitgeteilt. Das Bohrloch Nr. 1 wurde zu die-
sen: Zweck 8 Stunden außer Betrieb gelassen; die Pumpe arbeitete in einer
Tiefe von 518 Fuß. Der Stand der vollgesättigten Sole war 16 Fuß hoch im
Bohrloch, während die Horizontal-Wasser etwa 20 Fuß unter der Hängebank
lagen. Die Pumpe leistete in der Minute 3 Hub.

16.	Hub	27-7°	Beim 47. Hub		0 °/°	Beiin 93.	Hub	7-/47»
17.	„	274 „	„	48.		0 „	„	94.		13	„
18.	„	2 „	„	49.	„	7° „	„	95.		19	„
19.	„	17«„	„	54.	„	74 „	„	96.	"n	22 „
20.	„	1 „	„	55.	„	7- „	„	97.		23 „
21.		74,,	„	58.		74,,	„	98.		26 „
22.	„	v, „	„	91.		1 „	„	99.		27	„
29.	„	74,,	„	92.	„	3 „			

Um dieselbe Zeit wurde die Sole des Bohrloches Nr. 3 untersucht. Die
gesättigte Sole stand hier nur 4—5 Fuß hoch, da das Bohrloch stark zuge-
fallen war. Die Pumpe arbeitete in einer Tiefe von 518 Fuß. Die horizon-
talen Wasser standen 18 Fuß unter der Hängebank. Zur Zeit der Untersuchung
befand sich das Bohrloch 48 Stunden außer Betrieb. Der Gehalt der Sole

Bei in	12.	Hub 2747°	Beim	39. Hub		7»7«  7° „  74 „	Beim	170. Hub	97-7»
„	13.	„ 27- „		51.	„			171.	„	1174,,
	14.	2		56.				172.	„	15'/4 „
	15.	„	i'/- „		58.		7- „		173.	„	16 „
	16.	„ 1 „		133.		74 „		174.	17'/- ..
	18.	„	74 „		165.		1 „		176.	„	19	„
	19.	,. 7- „		166.		174 „		178.	„	'9-/4 ,.
/r	22.	„	74;,		167.	„	27- „		179.	„	19'/- „
„	24.	„ 7° „		168.	„	47-		'180. „	20 „
„	26.	» 0 „	„	169.	,,	7	„			

1) Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg 1826. Seite 165.
        <pb n="130" />
        ﻿Aus diesen und weiteren Versuchen ergab sich, daß der Solengehalt der
Bohrlöcher von Friedrichshall bis zu einem gewissen Grade eine Uebereinstim-
mung zeigte, die auch bei den Solen anderer Salinen vorgefunden wurde. Et-
was vorgreifend wollen wir hier noch eine weitere Uebersicht geben, welche den
Solengehalt der später niedergebrachten Bohrlöcher No. 4 bis 6 bei den ver-
schiedenen Teufen anzeigt. Auch hier folgen wir den Ermittlungen Albertis,
die dieser in den 1820 er Jahren vornahm *):

Solengehalt der Bohrlöcher auf der Lgl. Saline Lriedrichshall.

Teufe unter der Hängebank.	Bohrloch Nr. 1.	Bohrloch Nr. 3.	Bohrloch Nr. 4.	Bohrloch Nr. 5.	Bohrloch Nr. 6.
Fuß  380	7»	7o	7°	7°	7»	-
	1—2	7«	3	—	—
397	3	17 4	—	—	—
400	6—7V2		2	—	— .
420	5	27-	2-4	—	—
425	—	—	—	1	1
430	4—5	3	5	—	—
435	—	—	—	47*	2
451	—	—	—	—	4
455	4	6	—	—	—
475	7‘/i	3	—	3	—
476	12	4	—	—	—
480	13—27	37-	—	—	—
500	—	—	—	—	2—3
505	—	6-8	5-4-2	19	—
509	—	—	—	18	—
511	—	—	19—12—5	21	—
514	—	—	—	27	—
518	—	15	27	—	—
522	—	27	—	—	
535	—				—	4
540	—			—	18
555	—	—	—	—	27

Bei diesen Ergebnissen war es selbstverständlich, daß man dem Gedanken
weiteren Niederbringens von Bohrlöchern bald praktisch näher trat. So wurden
in kurzer Zeit drei weitere Bohrlöcher zwischen Jagstfeld und Kochendorf mit
reichem Erfolg niedergebracht, wodurch der neuen Saline Friedrichshall eine
breite wirtschaftliche Basis gegeben wurde, die auch für die Zukunft durchaus
Sicherung versprach. Das Bohrloch No. 3 faßte das Salzgebirge in einer Tiefe
von 512 Fuß, die auf 540 Fuß weitergeführt wurden. Die Bohrarbeiten er-
streckten sich auf 6*/s Monate. Bei dem Bohrloch No. 4 wurde das Salzgebirge
in einer Tiefe von 510 Fuß erreicht. Die Fortführung des Bohrloches erfolgte
bis auf 550 Fuß. Dieses günstige Bohrergebnis wurde in der verhältnismäßig
kurzen Zeit von 5 Monaten erzielt. Im Bohrloch No. 5 wurde das Salzge-
birge bei 506 Fuß Tiefe durchsunken und erfolgte hier die Wetterführung bis
auf 553 Fuß Tiefe. Für den guten Fortschritt der Bohrarbeiten hatte sich als
besonders wirtschaftlich die Einrichtung des Gedingelohnes unter der Arbeitern
bewährt, auch hatte man für diese besondere Prämien für den Fall ausgesetzt,
daß eine bestimmte Tiefe in einer bestimmten Arbeitszeit erreicht würde. Im

1) Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg 1826. S- 59.
        <pb n="131" />
        ﻿127

Jahre 1823 standen noch sämtliche Bohrlöcher im Steinsalz, mit Ausnahme von
Bohrloch No. 4, dessen Sole aus dem Gips gefördert wurde. Die Ausförde-
rung in sämtlichen Bohrlöchern erfolgte wie bei dem Bohrloch No. 1 mittels
Pumpen. Wie schon bemerkt, hatte man auf Grund dieser überraschend günstigen
Bohrerfolge den Plan einer großen Salinen-Anlage gefaßt, dessen Ausführung
auch unmittelbar eingeleitet wurde. Zu diesem Zwecke wurde auch die Schaffung
eines Kanals zwischen Kocher und Neckar beschlossen, der in der Gegend bei
Hagenbach seinen Anfang nehmen sollte. Dieser Kanal sollte nach den Plänen
einmal dazu dienen, bei dem beabsichtigten Schachtbau auf das Steinsalzlager
die Wasserkraft zur Bewältigung der Schachtwasser zu liefern, anderseits sollte
der Kanal von der Saline bis zum Neckar eine Wasserstraße herstellen, aus
welcher die Verfrachtung des Salzes für den weiteren Verkehr znm Rhein be-
werkstelligt werden konnte. Die Untersuchungen über den Betriebswerk der
Wasserkraft dieses Kocherkanals rührten von dem Oberst und Oberwasserbau-
Direktor von Duttenhoser her. Wir werden später sehen, daß die Wasserkraft
des Kochers sich bei dem Schachtbau für die Wasserhaltung als nicht ausreichend
erwies. Im Jahre 1821 waren mit der Ausführung dieses Kanalbaues 110
Sträflinge beschäftigt. Was die weitere technische Ausgestaltung der Saline
Friedrichshall betraf, so sah der vom König genehmigte Bauplan folgende Ein-
richtungen vor. Zur Errichtung kam ein Siedehaus mit 4 Pfannen; jede
Pfanne war 30 Fuß lang, 28 Fuß breit und 11/4 Fuß tief. Als Richtschnur
dienten im allgemeinen die bayerischen Salineneinrichtungen, wie die zu Reichen-
hall und Rosenheim. Die Bleche der Pfannen waren umgebogen, die Ränder
durchlocht aneinandergeschraubt und mit darübergreifenden Fugeisen vernietet.
Daneben waren Dörrpfannen vorhanden, die durch die Abzugshitze der Siede-
pfannen betrieben wurden. Außerdem wurde ein großes Solen-Reservoir von
etwa 40 000 Kubikfuß Fassungsraum errichtet, letzterer betraf nur den Unterbau,
der stark verzimmert und mit Latten ausgelegt war. Ueber dem Unterbau be-
fanden sich obere Solkästen, die außerdem noch 18 000 Kubikfuß Fassungsraum
aufwiesen. Ferner wurde eine Beamtenwohnung und ein Laborantenhaus zu
6 Wohnungen erbaut. Diese sämtlichen Anlagen waren nach dem Bauplan im
Jahre 1821 fertigzustellen, einschließlich eines Magazin-Gebäudes, das für 5000
Fässer berechnet wurde. Eine gleich große Siedeanlage, wie die vorstehend ge-
kennzeichnete, wurde unnrittelbar nach der Fertigstellung der ersten in Angriff
genommen. Bei der Anlage der Gebäude war darauf besondere Obacht gegeben,
daß selbst bei einer so großen Ueberschwemmung, wie die des Jahres 1789, das
Wasser nicht in die Salinenhäuser dringen konnte. Im Jahre 1820 wurden
17 000 Ztr. Salz produziert, eine Menge, die nach Fertigstellung der gesamten
Salinen-Anlage erheblich gesteigert werden sollte. In den ersten Betriebsjahren
wurden aus einer Klafter gemischten Laubholzes 25 Ztr. Salz ersotten. Die
Leitung der Saline lag in Händen eines Salzamtes, dem im Jahre 1821 ins-
gesamt 65 Sieder, Handwerker usw. unterstanden.

Nach dem Hauptfinanz-Etat von 1826/9 sollte die Salzproduktion auf der
Saline Friedrichshall betragen: 65 000 Ztr. Kochsalz, 3 500 Ztr. Viehsalz und
3 500 Simri Hallbözig*) (Simri — 22,153 Liter). In dem folgenden Etat
von 1830/33 war die Produktion von Kochsalz auf 42 000 Ztr. für Rhein-

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1827. I. Abteilung. S. 85.
        <pb n="132" />
        ﻿128

bayern und auf 14 000 Ztr. für das Inland festgesetzt worden, außerdem sollten
3 500 Ztr. Viehsalz und 3 500 Simri Hallbözig produziert werden. Die für
Rheinbayern bestimmte Salzmenge wurde ans Grund eines Tauschvertrags, der
an anderer Stelle erläutert wird, zum Austausch an Bayern geliefert. Letzteres
wieder lieferte dieselbe Salzmenge an Württemberg, wobei hauptsächlich der
Salzbedarf des Württembergischen Donau-Kreises gedeckt wurde. Man ersparte
sich hierdurch gegenseitig sehr erhebliche Frachtkosten. Dieser Salzaustausch sei-
tens Bayern war dahin geregelt, daß rund 27 000 Ztr. Kochsalz von dem Kgl. Bahr.
Salzamt Memmingen an die Württembergischen Salz-Faktorien Altdors, Biberach,
Friedrichshafen, Leutkirch, Ochsenhausen, Riedlingen, Saulgau, Waldsee und
Wangen jährlich geliefert wurden. Aehnlich brachte die Kgl. Bahr. Salz-Faktorie
Günzbnrg an die Württembergischen Salz-Faktorien Blaubeuren, Ehingen, Giengen,
Laupheim, Münsingen und Ulm rund 15 000 Ztr. Kochsalz jährlich zur Ablie-
ferung. Die Anfuhr des Salzes erfolgte auf Wagen kostenfrei von Menimingen
und Günzburg; umgekehrt entledigte sich Württemberg seiner Aufgabe durch
Verschiffung des Salzes in Friedrichshall'). Irgendwelche staatliche Abgaben,
wie Zoll usw., kamen bei den beiderseitigen Lieferungen nicht in Frage. Ueber
diesen Salzaustausch Württembergs und Bayerns haben wir an anderer Stelle
eingehend gesprochen.

Anschließend hieran wollen wir die chemische Zusaminensetzung der Sole
von Friedrichshall mitteilen, wobei wir den Untersuchungen Fehlings folgen. Es
enthielten hiernach 100 Teile Sole1 2):

Chlornatrium	25,5625	mit	15,5037	Chlor

Chlormagnium	0,0059	„	0,0043	„

Schwefelsauren Kalk	0,4374	„	0,2573	Schwefelsäure

Schwefelsaure Bittererde	0,0221	„	0,0147	„

Kohlensauren Kalk	0,0100

Salze	26,0879

Wasser 73,9621
&gt;00,0000

Die Sole zeigt im Geschmack den Charakter einer reinen Salzlösung. Was .
die chemische Zusammensetzung des Kochsalzes von Friedrichshall betrifft, so er-
gab sich hier folgendes Bild. Es enthielten 100 Teile Salz:

Chlornatrium	97,482

Schwefelsauren Kalk 0,695 mit 0,409 Schwefelsäure
Kohlensauren Kalk	0,003

Schwefelsaures Natron 0,030 mit 0,0172 Schwefelsäure
Wasser '	1,790

100,000

Die Farbe des Salzes ist schon weiß und löst sich dasselbe im Wasser
klar auf.

Im Jahre 1855 zeigten die Betriebsverhältnisse auf der Saline Friedrichs-
hall folgenden Stand. Von den vorhandenen Bohrlöchern standen Nr. 4 und
Nr. 8 im Betrieb, wobei Wasser als Betriebskraft benutzt wurde. Ein drittes
Bohrloch hielt man in Reserve. Die Sole, welche einen Gehalt von 27 % auf-
wies, wurde in drei großen Behältern gesammelt, die zusammen 90 000 Kubik-

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1830. III. außerord. Beil.-
Heft. S. 15.

2)	Fehling. Chemische Untersuchung der Solen auf den kgl. württ. Salinen
Stuttgart 1847. Seite 28 und 31.
        <pb n="133" />
        ﻿129

fuß Gehalt hatten. Von den Sammelbehältern wurde die Sole je nach Bedarf
an die Siedehäuser abgegeben. Zur Befeuerung der Siedepfannen benutzte man
sowohl Tannenholz, wie Steinkohlen. Das Tannenholz wurde auf dem Kocher
durch die Flößerei bezogen, während die Anfuhr der Steinkohlen aus dem Saar-
gebiet erfolgte. In den vorausgegangenen Jahren hatte man die Saarkohle zn
24—26 fr. pro Zentner bezogen, um 1855 stellte sich jedoch der Saarkohlen-
preis auf 61 kr. der Zentner frei Verwendungsstelle Friedrichshall. Von den
aus dem Saargebiet stammenden Heinitz-Grubenkohlen setzte man 15 Zentner
— 1 Klafter Holz. Die Klafter Tannenholz hatte nach dem Spezialetat um
diese Zeit einen Preis von 6,12 fl. Als Produktionsergebnis stellte man beim
Gebrauch der Holzfeuerung in Friedrichshall folgendes fest. Es ergab in den
alten Siedehäusern eine Klafter Tannenholz 34 Zentner gesottenes Salz. Da
diese produzierte Salzmenge gegenüber dem Holzaufwand nicht befriedigte, eine
Erscheinung, die auf die veralteten Siedeeinrichtungen zurückzuführen war, so
hatte man sich in den Vorjahren zur Errichtung eines neuen Siedehauses ent-
schlossen. Dieses Siedehaus No. 2, das fast neuerbaut werden mußte, da selbst
die Umfassungsmauern des alten, für den Neubau benutzten Siedehauses neu
hergestellt werden mußten, hatte 30 000 fl. Kosten verursacht. Allerdings lie-
ferten auch die hier. geschaffenen neuen Siedeeinrichtungen wirtschaftlich wesentlich
günstigere Resultate. So ergab hier 1 Klafter Tannenholz 45 Zentner fein-
körniges Kochsalz und 50 Zentner grobkörniges Kochsalz. Die letzten großen
Betriebsverbesserungen hatte man in den 1840er Jahren vorgenommen. Nach
dem Haupt-Finanz-Etat von 1842/45 war für die Wiederherstellung und ver-
besserte Einrichtung des Siedehauses No. 3 eine Bausumme von 62 792 Gulden
ausgeworfen worden Z. Ein Betrag, dessen Höhe in der württ. Kammer der
Abgeordneten als unerfreulich und unerwünscht kritisiert wurde. Dennoch be-
willigte die Kamnier die für notwendig erachteten Mittel. Es dürfte erwünscht
sein, eine etwas eingehendere Beschreibung der technischen Anlagen der kgl. Sa-
line Friedrichshall zu besitzen.

Im Folgenden soll daher der technische Stand der kgl. Saline Friedrichs-
hall zur Darstellung kommen, wie sich derselbe im Jahre 1875 dokumentiertes.
Der Sudhüttenbetrieb umfaßte in dieser Zeit 4 Sudhäuser, welche die No. 2,
3, 4 und 5 führten. Die Erzeugung erstreckte sich ausschließlich auf Blauksalz,
von welchem das grobkörnige den ausgedehntesten Anteil hatte.

In dem Sudhaus No. 2 befanden sich 2 Sudpfannen und 2 Dampfpfan-
nen im Betrieb. In den Sudpfannen erfolgte die Herstellung sogenannten Land-
salzes, d. i. feineres Kochsalz, welches von der Sudpfanne nach 12stündiger
Siedezeit abgeräumt wurde. In den Dampfpfannen dagegen wurde grobkörniges
Salz erzeugt, das nach 96stündiger Siedezeit abgeräumt wurde. Jede Pfanne
besaß 2 Roste, von welchen jeder Rost 4 Fuß lang und 3 Fuß breit war. Die
Entfernung vom Pfanncnboden betrug 4 bis 5 Fuß. Die Roste besaßen eine
rückwärts verlaufende schwache Ansteigung von 4 bis 5 Zoll. Die Maße der
Austrittsöfsnung der Flamme unter der Pfanne vom Rost angefangen zeigten
3 Fuß Breite und 14 Fuß Höhe. Die Gasausströmungsöffnung in die Vor-
wärmepfannen betrug 3 Zoll Breite und 18 Zoll Höhe; mährend die Oeffnung

! l Lerhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1855. II. Beil.-Bd. S. 263.

2) Oesterreichische Zeitschrift für Berg-und Hüttenwesen. Jahrgang 1875. S. 422.

R eiitntitn, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg.	9
        <pb n="134" />
        ﻿130

aus den Vorwärmepfannen in den Schlot 2x/2 Fuß Breite und 18 Fuß Höhe
zeigte. Das Pfannenmaterial bestand aus schmiedeeisernen Blechen von 2 Qua-
dratfuß Umfang; für die Zusammensetzung dieser Bleche verwendete man gepreßte
eiserne Nieten. Die Bleche der Sudpfanneu besaßen eine Stärke von 6 bis 7
Millimeter, während die Blechstärke der Dampfpfannen 5 Millimeter betrug.
Die Flächengröße der Sudpfannen umfaßte 100 qm; die der Dampfpfannen
betrug 130 qm. Die Bordeisen waren 18 Zoll hoch, die Laabtiefe betrug 14
Zoll und der hölzerne Dampfiuautel besaß 4 Fuß Höhe. Diese Abmessungen
gelten sowohl für Sud- wie Dampfpfaunen. Dieser einen dichten Verschluß
bildende Holzmantel hing in eisernen Stangen an der Decke. Als Unterlagen
in den Dörren oder Borwärmepfannen dienten alte Pfannenbleche; bei den
Dampfdörren wurden für diesen Zweck auch Kalksteinplatten verwendet. Die
Höhe des Rauchkamins vom Rost gemessen belief sich auf etwa 35 m. Die
lichten Maste zeigten unten 1*/* m und oben 3/4 m Oeffnung. Der Dampf-
kamin besaß 13 m Höhe; lichte Weite unten 1 m, oben 0,57 m im Quadrat.
Einer künstlichen Windpressung unter der Feuerung bediente man sich nicht; es
genügte der natürliche Windzug. Der Konstruktion der Roste nach handelte es
sich um Planroste. Der Pfannenmantel diente als Abtraufkammer, wobei an
der unteren Längsseite des Mantels aufrechtstehende Läden vorgelegt wurden.
In diese wurde das abgeräumte Salz hineingeworfen, wodurch die Abtraufsole
von selbst wieder in die Pfanne floß. Die Tagesleistung der Pfannen stellte
sich wie folgt. Auf einem Quadratmeter Pfannenfläche wurden beim Dampf-
salz 13,5 Pfd. und beim Sudsalz 80,5 Pfd. erzeugt, was einer Tagesleistung
per Pfanne beim Dampf von 18 Ztr. und beim Sud von 75 Ztr. entsprach.
Auf den Zentner Kohle berechnet ergaben sich 62 Pfd. Dampfsalz und 270 Pfd.
Sudsalz, zusammen 332 Pfd. Dieses günstige Ergebnis beruhte im wesent-
lichen auf dem Dampfpfannenbetrieb. Der Kohlenverbrauch dieser Pfannen
stellte sich auf 40 Ztr. täglich. Die Dauer des Sudes währte 14 Tage. Die
Temperatur der Gase beim Eintritt von der Pfanne in den Schlot lag zwi-
schen 80 o und 100 o Celsius. Die Temperatur der erwärmenden Wasserdämpfe,
die aus der Sudpfanne in die Dampfpfanne eintraten, zeigte 65 ° bis 72 0
Celsius. Während die Temperatur der Sole in den Dampfpfannen 50 ° und.
die des Kondensationswassers 40 ° Celsius betrug.

Im Sudhaus No. 3 standen 2 Sudpfannen für Landsalz und 2 Sud-
pfannen für mittelkörniges Salz im Betrieb. Das Abräumen der Landsalz-
pfannen erfolgte alle 24 Stunden, bei den verbleibenden zwei Pfannen alle 96
Stunden. Im übrigen entsprach die technische Anlage vollständig der des Sud-
hauses No. 2. Im Sudhaus No. 4 wurde ans 2 Feinsalzpfanndn die Her-
stellung des feinsten Salzes bewirkt. Diese Feinsalzpfannen besaßen eine Länge
von 8 m, Breite von 8 m, mit je 2 Feuerungen und einem Gewölbe über
dem Rost. Ein Zentner Kohle ergab einen Salzertrag von 225 bis 227 Pfd.
Die Tagesproduktion " auf den Quadratmeter Pfannenfläche berechnet stellte
sich auf 150 bis 160 Pfd.; per Pfanne machte das bei 6-maligem Abräumen
112 Ztr. Die Fenerungskosten für einen Zentner Salz beliefen sich auf 17 kr.
Die Temperatur der Gase beim Austritt von der Pfanne in den Schlot betrug
100 bis 106 " Celsius. Die Suddauer währte 30 bis 40 Tage.

In dem damals erst neu erbauten Sudhause No. 5 stand eine Grobsalz-
pfanne von 133 qm Fläche im Betrieb. Die Ausziehzeit erfolgte nach 96
        <pb n="135" />
        ﻿131

Stunden. Der Grobsalzertrag bei einem Zentner Kohle ergab 260 bis 270 Pfd.
Die Tagesleistung auf den Quadratmeter Pfannenfläche berechnet belief sich
auf 25 Pfd.; für die ganze Pfanne 33 Ztr. Die Snddaner betrug 75 Tage.
Die Höchsttemperatur der Pfanne stieg bis auf 85 0 C.; die Mindesttemperatur
ging bis auf 68 0 C. herab. Die Brennmaterialkosten für den Zentner Salz
stellten sich auf 15 kr.

Allgemein sei noch folgendes bemerkt. Die bei der Feuerung als Rückstand
bleibende Kohlenasche wurde durchgesiebt und dann als Mauersand verwendet.
Den gröberen zurückbleibenden Abfall verkaufte man als Koks zu 48 kr. per
Zentner. Der Gesamtproduktion nach entfielen auf die Dampfpfannen 18 bis
20%; der Rest von etwa 80 °/0 wurde von den Sudpfannen geleistet. Das
Verhältnis der Trockenfläche zur Pfannenfläche &gt;var 1,0 : 1,5. Viehsalz wurde so-
wohl aus dem gemahlenen Steinsalz, wie ans dem Sudsalz erzeugt. Zur De-
naturierung benutzte man % Pfd. Eisenoxyd und % Psd. Wermut auf den
Zentner Salz. Für das Denaturieren wurden 2 kr. Arbeitslohn per Zentner
gezahlt. Der Verschleißpreis des Zentners Sudsalzes schwankte zwischen 42 bis
54 kr., je nach den örtlichen Geschästsverhältnissen. Zu diesem Preise trat noch
die Salzsteuer von 3 fl. 30 kr. Das Viehsalz, welches steuerfrei war, wurde
mit 48 bis 54 kr. den Zentner verkauft. Die Saline gab auch Sole käuflich
ab. Der Preis eines Hektoliters Sole stellte sich beim Verkauf an Private auf
10 kr. Für Bäder und Krankenhäuser war der Preis erheblich niedriger.
Der Nässegehalt des Sndsalzes betrug 1 bis 2 °/0.

Zu erwähnen ist hier auch der sogenannte Pfannenstein, der sich beim Sie-
den am Boden der Siedepfannen ansetzt und bildet. Um die Mitte des vori-
gen Jahrhunderts ergab der Siedebetrieb zu Friedrichshall bei 600 000 Kubik-
fuß Sole jährlich etwa 600 Ztr. Pfannenstein. Die Stärke des Pfannensteins,
der stets mehrere Schichten zeigt, ist regelmäßig zvlldick, worauf dann die Ab-
räumung des Steins erfolgt. An den Ansatzseiten besitzt der Pfannenstein eine
schwarze Färbung und erweist sich stark eisenhaltig. Die chemische Analyse ist
nach Fehling folgendes. Es enthalten 100 Teile Pfannenstein:

Chlornatrium	45,98	mit	27,89	Chlor

Chlorcalcium	0,05	„	0,03	„

Chlormagnium	0,61	„	0,45	„

Schwefelsauren Kalk	50,56

Eisenoxyd mit etwas Tonerde 0,72
Wasser und Ton	2,08

100,00

Die Arbeitsverhältnisse auf der Saline Friedrichshall zeigten um das Jahr
1875 folgendes Bild. In sämtlichen 4 Sudhäusern wurden je 2 Schürer be-
schäftigt, die abwechselnd in Tag- und Nachtschicht arbeiteten, sodaß immer nur
ein Schürer im Pfannenhause anwesend war. Es hatte hiernach der Sieder
sämtliche Pfannen eines Sudhauses zu bedienen. Das Geschirr oder Arbeits-
zeug, wie Helbe, Ansziehstangen, Besen usw., hatten die Sieder selbst zu stel-
len, wofür ihnen eine bestimmte Entschädigung gezahlt wurde. Die Arbeits-
vergebnng erfolgte ausschließlich im Gedinge. Bei den Siedern unterschied man
3 Klassen. Hiervon erhielt die 1. Klasse als festen Lohn per Tag 6 kr., die
2. Klasse 2 kr. und die 3. Klasse nichts. Die Schichtzeit dauerte 12 Stunden.

1) Fehling, Chemische
Stuttgart 1847. Seite 36.

Untersuchung der Solen auf den kgl. württ. Salinen.

9 *
        <pb n="136" />
        ﻿Im Sudhause No. 2 betrug der Gedingelohn für 100 Ztr. Salz 7 fl. 30 kr.
und das Gefchirrgeld 30 kr. Um die Sieder zu einem möglichst geringen Koh-
lenverbrauch anzuspornen, wurden Kohlenprämien gewährt. Diese Prämie be-
trug 6 kr. per Zentner ersparter Kohle bei einem Salzertrag von minimal
310 Psd. Lag der Salzertrag unter 300 Pfd. so war anderseits eine Strafe
von 3 kr. für den Ztr. zu zahlen. Die Kohlenprämie wurde zu 1/3 auf den
Sudmeister und zu 2 3/3 auf die Sieder verteilt. Der Gedingelohn von 7 fl.
30 kr. kam ohne Unterschied der Siederklassen unter die Arbeiter zur Verteilung.
Im Sudhause No. 3 betrug der Gedingelohn 5 fl. 54 kr. und das Geschirr-
geld 30 kr. Die Kohlenprämie wurde hier bei 255 Pfd. gewährt. Im Sud-
haufe No. 4 stellte sich der Gedingelohn auf 7 fl. 30 kr. und das Geschirrgeld
auf 36 kr. Die Kohlenprämie begann hier bei 210 Pfd. Im Sudhause No. 5
wurde ein Gedingelohn von 5 fl. 54 kr. und Geschirrgeld 27 kr. gezahlt. Die
Kohlenprämie trat bei 250 Pfd. in Kraft. In sämtlichen 4 Sudhäusern waren
42 Sieder einschließlich 8 Schürern beschäftigt. Die Aufsicht über sämtliche
Pfannen übte ein Sudmeister aus. Der Tagesverdienst eines Sieders 1. Klasse
war auf 1 fl. 20 kr. bis 1 fl. 26 kr. zu veranschlagen. Daneben waren noch
Verpacker tätig, welche das Plombieren, Verladen und Fertigmachen der Eisen-
bahnwagen besorgten. Für diese Tätiggkeit wurde 1 fl. 54 kr. für 100 Ztr.
Salz gezahlt. Für Verpackungskosten einschließlich Sack rechnete man 121/2 kr.
für den Ztr. Salz. Die Aufsicht über die '/z Stunde von Friedrichshall ent-
fernten 4 Bohrlöcher, aus welchen die Sole gefördert wurde, führte ein Mann.
Für das Ein- und Anhängen der Pumpen waren 7 Mann erforderlich. Die
Reparaturbedürftigkeit der Pumpen trat etwa alle 11/2 Jahr ein; die Lide-
rung wurde alle 3 Monat ausgebessert.

Nach dem Finanzetat von 1864/67 stand auf der Saline Friedrichshall
mit Clemenshall folgendes Personal in Tätigkeit J). An der Spitze der Salinen-
verwalter mit 1700 fl. Besoldung und 150 fl. Kanzleikosten. Ferner ein Sa-
linenkassierer, mit Staatsdienerrecht, mit 1300 fl. Besoldung und 450 fl. Kanz-
leikosten. Für Friedrichshall ein Bergwerksinspektor mit 1200 fl. Besoldung
und 100 fl. Kanzleikvsten; für Clemenshall ein Salineninspektor mit 1100 fl.
Besoldung und 150 fl. Kanzleikosteu. Außerdem für beide Werke einen Sa-
linenverwaltungs-Assistenten, ohne Staatsdienerrecht, mit 700 fl. Besoldung und
50 fl. Kanzleikosten; einen Buchhalter, ohne Staatsdienerrecht, mit 700 fl. Be-
soldung. Für Friedrichshall einen Salzschreiber mit 500 fl. Besoldung und
12 fl. Kanzleikosten, sowie einen Amtsdiener mit 300 fl. Besoldung. Der
Amtsdieuer auf der Saline Clemenshall bezog nur eine Entschädigung von
20 fl. Im Hauptfinauzetat von 1867/70 wurde dem Kassierer des Salinen-
kassenamtes in Friedrichshall eine Besoldungserhöhung von 200 fl. gewährt, so-
daß sich die jährliche Besoldung auf insgesamt 1500 fl. stellte2). Die Erhö-
hung wurde damit begründet, daß durch Hinzutritt des Bergwerkbetriebes die
Geschäfte des Salinenkassierers eine ganz erhebliche Erweiterung erfahren hatten.

In dem folgenden Hauptfinanzetat von 1870/73 lag die Leitung und Ver-
waltung sowohl des Bergwerkes, wie der Saline Friedrichshall in den Händen
folgender Beamten ?):

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1866. II. Beil.-Bd. S. 716.

2)	Desgleichen Jahr 1867. S. 422.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahrg. 1870. II. Beil.-Bd. S. 342 f.
        <pb n="137" />
        ﻿133

Name.	Besoldung.

Saliuenverwalter Dr. v. Alberti	1700.—	fl.

Salinenkassierer Ott	1118.45	„

Salinenverwaltungsasststent Sigel	800. — „

Salinen-Buchhalter Gally	900.—	„

Salinen-Jnspektor Steinheil	1000.—	„

Bergwerks-Inspektor Berner	1300.—	„

Amlsdiener	300.—	„

Hierzu ist zu bemerken, daß der Salinen-Jnspektor Steinheil Vorsteher der
Friedrichshall benachbarten Saline Clemenshall war, die auch zu Friedrichshall
in einem gewissen Verwaltungsverhältnis stand. Außerdem war für Clemens-
hall eine Amtsdienerbesoldung im Nebenamt von 20 fl. jährlich vorgesehen.
Die um 481 fl. 15 kr. niedrigere Besoldung des Salinenkassierers Ott erklärt
sich dadurch, daß dieser Beamte gleichzeitig mit der Erhebung der Salzsteuer be-
traut wurde, für welche Tätigkeit ihm der vorgenannte Betrag von der Zoll-
kasse vergütet wurde.

An baulichen Veränderungen auf der Saline Friedrichshall und Clemens-
hall in den 1870er Jahren sind folgende hervorzuheben *). Um eine bequemere
Verladung des Salzes von der Saline Friedrichshall als bisher zu ermöglichen,
wurde eine Erweiterung der Schienenanlage der Zweigeisenbahn vorgenommen,
welche die Saline mit dem Bahnhof Jagstfeld verband. Jagstfeld ist noch heute
Bahnstation für die Saline Friedrichshall. Die Baukosten der verbesserten
Schienenanlage stellten sich auf 5503,09 fl. Für Verbesserung oder Umände-
rung der Siedeeinrichtungen in Friedrichshall und Clemenshall wurden 1872/74
insgesamt 25 368 fl. aufgewendet. Ferner wurde in der Zeit von 1871/73
vom Bohrhaus No. 1 in Clemenshall die nach den Reservoirs in Friedrichs-
hall führende hölzerne Solenleitung wegen ihrer Schadhaftigkeit beseitigt und
dafür eine gußeiserne Röhrenfahrt angelegt. Die Gesamtkosten erforderten
8781,12 fl. Es sei bemerkt, daß diese baulichen Einrichtungen aus den laufen-
den Mitteln der Saline gedeckt wurden. Ferner wurde 1871/72 eine Umände-
rung der Siedeeinrichtung im Siedehaus No. 4 vorgenommen, um dortselbst
Feinsalz fabrizieren zu können. Die Baukosten beliefen sich auf 3207,22 fl.
Im Jahre 1873/74 wurde die verwaltungstechnische Anordnung durchgeführt,
daß die Saline Clemenshall der Salinenverwaltung von Friedrichshall zugeteilt
wurde, wodurch beide Salinen eine geschäftliche Einheit wurden^). In Zukunft
wurden Geldeinnahmen und Geldausgaben in einem Posten verbucht, sodaß die
Herkunft dieser, auf die einzelne Saline zurückgeführt, nicht mehr ohne weiteres
aus der Buchung festzustellen war. Diese Maßregel war im Interesse der Ge-
schäftsvereinfachung getroffen worden. Durch die als Folge der Aufhebung des
Salzmonopols völlig veränderte Geschäftslage der Württembergischen Staatssa-
linen stellte es sich als eine Notwendigkeit heraus, die Geschäfte nunmehr ver-
einzelt voni privatkaufmännischeu Standpunkt zu leiten, wozu die Konkurrenz-
freiheit ohne weiteres zwang. Es wurde daher auf der Saline Friedrichshall
ein Posten für eine kaufmännische Persönlichkeit eingerichtet, der die Ausführung
von Geschäftsreisen, sowie die Uebernahme der kaufmännischen Korrespondenz ob-
lag. Als Anfangsgehalt war für diesen Posten eine Besoldung von 600 fl. jähr-

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1876. II. Beil.-Bd. S. 316.

2)	Verhandlungen der württ. Kammer der Abg. Jahr 1875.' II. Beil.-Bd.
S. 314. 319.
        <pb n="138" />
        ﻿lief) ausgesetzt. Dieser Angestellte hatte auch für die anderen Salinen erforder-
lichen Falles geschäftliche Reisen zu unternehmen.

Gelegentlich eines im April 1909 vom Verfasser auf der kgl. Saline Fried-
richshall ausgeführten Besuches standen dortselbst 4 Sudhäuser im Betrieb. Im
Sudhaus No. 2 arbeiteten zwei Pfannen mit einer Dampfpfanne. Sudhaus
No. 3 besitzt zwei Pfannen, hiervon arbeitet eine Pfanne mit sechsstündiger
Sudzeit und die andere Pfanne mit zwölfstündiger Sudzeit. Im Sudhaus
No. 4 stehen zwei Pfannen mit je 4-stündiger Sudzeit im Betrieb; während
im Sudhaus No. 5 sechs Pfannen mit je 96-stündiger Suddauer in Tätigkeit
sind. Die gesamte, für die Versiedung zur Verfügung stehende Pfannenfläche
beträgt 1600 qm. Für die Salztrocknung kommt eine Gesamtfläche von 1780 qm
in Frage. Gegenwärtig wird die Sole aus zwei Bohrlöchern von Clemenshall
nach Friedrichshall geleitet, dortselbst in großen Solen-Reservoirs gesammelt.
Diese Reservoirs besitzen einen Fassungsgehalt von 5000 obm, welche Solen-
ineuge für einen vierwöchentlichen Sudbetrieb ausreicht. Auf der Saline sind
etwa 100 Arbeiter beschäftigt. Die kgl. Saline Friedrichshall ist die gegen-
wärtig größte staatliche in Württemberg.

14. Kapitel.

Aas kgl. ivürtt. ÄuIPiergmerk Friedrichshall.

Erweist sich auch der Salinenbetrieb mittels Bohrlöchern allgemein betrach-
tet finanzwirtschaftlich günstiger als der Salzbergwerksbetrieb, so sprechen ander-
seits wieder zwei Faktoren sehr zu Gunsten des letzteren. Diese zwei Faktoren
bilden die erheblich größere Salzgewinnung und die mehr gewährleistete Sicher-
heit des Betriebes hinsichtlich der Produktion. Die ständigen Schwankungen der
Lötigkeit der gehobenen Sole im Bohrlochbetrieb tragen in das Produktionsergeb-
nis eine Unsicherheit hinein, die für die Entwicklung eines Unternehmens nicht
gerade förderlich ist. Aus diesem Grunde ist es begreiflich, wenn die württem-
bergische Regierung danach trachtete, sich ihrem Salinenbetrieb auch den Salz-
bergmerksbetrieb anzugliedern, der nicht nur eine größere Produktion, sondern
auch mehr Stetigkeit in den Betriebsergebnissen versprach. Für die Wahl der
Saline Friedrichshall zum Salzbergwerksbetrieb ergaben sich mehrere Gründe.
Wesentlich hierbei war die wirtschaftsgeographische Lage von Friedrichshall, da
hier die Möglichkeit bestand, auf dem billigen Wasserwege unter Benutzung des
Rheins einen Teil Norddeutschlands, sowie Holland und Belgien mit Stein-
salz zu versorgen. Eine Annahme, die in der Zukunft tatsächlich ihre Erfül-
lung fand.

Die Absicht, neben dem Salinenbetrieb in Friedrichshall auch einen berg-
baulichen Betrieb zu eröffnen, wurde schon im Jahre 1824 praktisch zur Durch-
führung zu bringen versucht. Allerdings ohne Erfolg, wie schon an anderer
Stelle geschildert. Im Jahre 1850 hatte man zur Untersuchung des Steinsalz-
lagers bei Friedrichshall ein Bohrloch niedergebracht, welches bei 360 Fuß Tiefe
das Gipslager erreichte. Nachdem dieses in seiner Mächtigkeit von 160 Fuß
durchsunken &gt;var, stieß man zuerst auf ein Steinsalzlager von 9 Fuß, dann
auf ein zweites von 26 Fuß und unter diesem auf ein drittes von 40 Fuß
        <pb n="139" />
        ﻿135

Mächtigkeit Bei diesem schon allein durch die Mächtigkeit bedingten Umfang
der Lagerstätten erschien die Absicht eines bergbaulichen Betriebes Erfolg ver-
heißend. Die württ. Kammer der Abgeordneten stand allerdings teilweise die-
ser Absicht eines neuen Schachtbaues angesichts der üblen Erfahrungen mit der
Saline Rottenmünster etwas skeptisch gegenüber. Allein die Regierung hatte
ihren Plan schon erheblich gefördert, insbesondere war man der Frage einer
anderen Wahl der bisher angewandten Methode im Niederbringen des Schachtes
näher getreten. Um jene Zeit nämlich hatte ein französischer Ingenieur namens
Kind zu Forbach in Lothringen beim Schachtbau eine ganz neue Bohrmethode
in Anwendung gebracht, die in Fachkreisen die weiteste Beachtung fand. Ans
diesem Grunde hatte sich die württembergische Regierung entschlossen, einen ihrer
Sachverständigen, den Bergrat v. Alberti, nach Forbach zu senden, der das
Kind'sche Verfahren an Ort und Stelle studieren sollte. Bergrat v. Alberti
legte denn auch seine Beobachtungen und Erfahrungen in einem längeren Be-
richte nieder. Bei diesem Kind'schen Verfahren handelte es sich im wesentlichen
um die Anwendung eines Freifallbohrers. Dieser besteht in seinem unteren
Teil aus dem sogenannten Abfallstück, an welchem sich das Bohrstück befand.
Sobald der Schwengel im Bohrhaus angezogen wurde, packte der Greifapparat
die Zunge des Oberendes und je weiter man den Schwengel niederdrückte, trat
als Folge das in die Höhesteigen des Bohrers ein. War der Hub des
Bohrers beendigt und fing das Obergestänge zu sinken an, so drückte man im
selben Augenblick das Wasser im Bohrloch gegen den oben angebrachten Leder-
hut; es war dies eine Lederscheibe vom Durchmesser des Bohrloches. Sobald
der Zug die Zugstange nach oben führte, die mittels des Bolzens und der He-
bel mit der Greifzange in Verbindung stand, öffnete sich die Schere und als-
bald fiel das Untergestänge mit dem Bohrer frei ab. In einem trockenen Bohr-
loch war übrigens die Freifallschere unverwendbar.

Am 2. Januar 1854 hatte man mit der Abteufung des Steinsalzschachtes
zu Friedrichshall begonnen und hierbei die Arbeit so kräftig gefördert, daß be-
reits Ende Mürz 1855 der Schacht bis zu einer Tiefe von 302 Fuß im Mu-
schelkalk abgeteuft war. In weiteren 3 Monaten hoffte man bei 350 Fuß das
Gipslager und nach einem Jahr, etwa im Juni 1856, das Steinsalzlager bei
540 Fuß Tiefe zu erreichen. Für die Wasserhaltung hatte man eine Dampf-
maschine von 15 Pferdestärken, neben einer Reservemaschine von 91 PS. nor-
maler Leistung, die maximal 130 bis 140 PS. zu leisten vermochte, aufgestellt.
Die aufgestellte kleine Wasserhaltungsmaschine von 15 PS. vermochte anfangs
die in geringerer Tiefe auftretenden Wasser gut zu bewältigen; bei größerer
Teufe erwies cs sich jedoch als eine sehr notwendige Maßnahme, größere Ma-
schinenkräfte zur Verfügung zu haben, sodaß die in Reserve gehaltene Wasser-
haltnngsmaschine bald in volle Tätigkeit trat1 2). Das eigentliche Salzlager
wurde jedoch erheblich später, als erwartet, erreicht, nämlich erst im Jahre 1859.
Unerwartete technische Schwierigkeiten hatten die Niederbringung des Schachtes
verzögert. Der Schacht diente gleichzeitig der Wetterführung, Steinsalzförderung,
Fahrung und Wasserhebung. Die geologische Formation zeigte nach den von
dem Schachte durchfahrenen Gebirgsarten folgendes Bild 3);

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1851. II. Band, S. 1105.

2)	Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Jahrg. 1876, S. 414.

3)	O. Fraas, Die nutzbaren Minerale Württembergs. 1860, S. 111.
        <pb n="140" />
        ﻿136

Lettenkohle	20	Fuß

Muschelkalk	330	„

Anhydrit und Gips 180 „

Steinsalz	40	„

Insgesamt: 570 Fuß.

Vom Schachtsumpfe aus hatte man die Hauptstrecken nach Nordwest in einer
Länge von 1200 Fuß und nach Südost von 900 bis 1000 Fuß getrieben.
Der Abbau erfolgte auf der Grundlage des Pfeilerbaues. Der Wechsel der
Pfeiler erfolgte nach 19 bis 38 Fuß; die Höhe betrug 30 Fuß, wobei man
das Dach im Steinsalz stehen ließ. Beim Abbau- der Längen- &gt;vie Querstrecken
trieb man zuerst von oben mit 7 Fuß Höhe den sogenannten Einbruch, um als-
dann den stehengebliebenen Teil in einer Höhe von 23 Fuß als Straße ab-
zubauen.

Bei der Bedeutung, die dieser Schachtbau des Salzbergwerkes Friedrichs-
hall für die Salzgewinnung Württembergs hatte, dürfte es angebracht sein, den
Verlauf des Schachtbanes geschichtlich etwas näher zu schildern. Die Arbeiten
zum Niederbringen des Schachtes wurden am 2. Januar 1854 unter Leitung
des Bergrates von Alberti begonnen, der den Schacht auf 20 Fuß Lichtweite
bemessen ließ. Das Abteufen ging anfangs glatt ohne jede Schwierigkeit vor
sich; am 25. Mai 1855 hatte man „im Kalkstein von Friedrichshall" eine
Tiefe von 342 Fuß erreicht, &gt;vo unerwartet in der Nacht zum 26. Mai wilde
Wasser auftraten, die innerhalb 6 Stunden den Schacht bis auf 270 Fuß an-
füllten. Es war ein glücklicher Zufall, daß gerade zu dieser Zeit keine Arbeiter-
auf der Sohle tätig waren. Um 7 Uhr morgens hatte man die 91 PS. Corn-
walliser Dampfmaschine in Betrieb gesetzt, die zusammen mit der 15 PS. star-
ken liegenden Hochdrnckmaschine 200 Kubikfuß in der Minute aus dem Schacht
pumpte. Die Tätigkeit der Maschinen tvährte vom 26. Mai bis zum 10. August,
lvährend welcher Zeit die Wasser ans 250 bis 260 Fuß ausgepumpt lvurden.
Ein tveiteres Arbeiten nach dieser Richtung erwies sich als zwecklos und so wur-
den die Maschinen außer Betrieb gesetzt. Zur Beratung der Sachlage wurde
nunmehr der Bergrat Bilfinger aus Stuttgart und der Oberingenieur Beindorf
aus Stärkerode hinzugezogen, man kam zu dem Entschluß, nunmehr einen zwei-
ten Schacht 124 Fuß 5 Zoll nördlich von dem ersten entfernt abzuteufen.
Ferner wurde dortselbst die Aufstellung einer 226 PS. starken Cornwalliser
Dampfmaschine beschlossen, womit man dem starken Wasserandrang im Schacht
Nr. 1 zu begegnen hoffte. Die Arbeiten für den Schacht Nr. 2 wurden am
12. November 1855 begonnen unv hatte man bis zum 30. April 1857 eine
Teufe von 330 Fuß erreicht. Man näherte sich so wieder jener gefahrvollen
Schicht, welche die verhängnisvollen Wasser führte. Die Entfernung hiervon
betrug etwa 12 Fuß. Angesichts dieser Sachlage machte mau Pumpen und Ma-
schinen betriebsfertig, um der kommenden Schwierigkeit gerüstet Herr zu werden.
Am 28. Mai 1857 wurde ein 3 zölliges Bohrloch ans die Wasserschicht nieder-
gebracht. Der Wasserandrang aus diesem Bohrloch betrug 20 Kubikfuß in der
Minute; ein zweites Bohrloch von 44 Linien Durchmesser gab 120 Kubikfuß
in der Minute. Diese Bohrarbeiten erstreckten sich bis zum 4. Juli 1857, in
welcher Zeit 8 Bohrlöcher niedergebracht wurden, die insgesamt 220 Kubikfuß
Wasser in der Minute lieferten. In der Zwischenzeit war es nach vielen
Mühen gelungen, den Schacht Nr. 1 bis auf 300 Fuß Tiefe leer zu pumpen.
Die Wasserförderung aus diesem Schacht betrug 200 Kubikfuß in der Minute,
        <pb n="141" />
        ﻿137

sodaß die Maschinen insgesamt 420 Kubikfuß in der Minnte bewältigten. An-
gesichts dieser bedeutenden Wasserzuflüsse war die Lage eine überaus schwierige
und kritische. Bedenklich war daneben auch, daß in einem Umkreis von 3 bis
4 Stunden die Wasser in sämtlichen Brunnen fielen. Die in der Nähe liegende
hessische Saline Winipfen wurde dadurch geschädigt, daß hier das Wasser in den
Svlenbohrlöchern soweit fiel,	daß die Teuchel in	der	Luft standen	und die

Pumpen nicht mehr saugten. Es ergab sich hiernach, daß die 400 PS. starken
Maschinen das gesamte Grundwasser der umliegenden Gegend auspumpten.

Allein trotz alledein gelang es nicht, den Schacht vollständig trocken zu legen.

Man mußte daher einen anderen Ausweg suchen. Es wurde der Entschluß ge-
faßt, die Bohrlöcher in Schacht Nr. 2 zu schließen und 25 Fuß über der Wasser-
schicht einen Querschlag ans Schacht Nr. 1 zu treiben, womit man die Konzen-
tration der gesamten Maschinenkräfte auf einen Punkt zu erreichen bezweckte.

Die Arbeiten zu dem Querschlag wurden am 18.	Juli	begonnen, wobei die

Dimensionen des Querschlages	5 Fuß breit und 6	Fuß	hoch gehalten	wurden;

bis zum 27. September war	der Querscblag auf	120	Fuß Länge	gediehen,

Das Gebirge stand demnach noch 4 Fuß 5 Zoll zwischen dem Querschlag und
dem wassergefüllten Schacht Nr. 1. Am 30. September drang man mit einem
Bohrloch bis zum Schacht Nr. 1 durch, worauf am 1. Oktober die Wasser
320 Fuß tief ain Querschlag standen. Das erfreuliche Ergebnis war, daß der
Zufluß des Wassers nur 250 Kubikfuß in der Minnte betrug, eine Tatsache,
welche die weiteren Arbeiten mit großen Hoffnungen fortsetzen ließ. Nunmehr
setzte man die 91 PS. starke Maschine auf Schacht Nr. 1 außer Betrieb, baute
die Pumpen ein und reinigte den Schacht. Diese Arbeiten waren am 24. Ok-
tober beendigt; man hatte zwei Pumpen von 20 Zoll Durchmesser bis auf die	»

Sohle ins Wasser gehängt, die nun die Wasser in den Querschlag ergossen,
welche dem Schacht Nr. 2 zuströmten. Diese Wasser wurden mit der 226 PS.

Maschine zutage gefördert. Weiter hoben im Schacht Nr. 1 zwei Pumpen von
13 Zoll Durchmesser das Wasser zutage. Bis Nachts 11 Uhr waren die Wasser-
vollständig gesümpft und der Schacht freigelegt, sodaß nnt dem Aufräumen und
Fördern begonnen werden konnte. Die weiteren Arbeiten währten noch 21/2
Jahre, bis man wieder auf die Sohle gelangte, wo das Arbeiten außerordent-
lich beschwerlich war. Bis an den Hüften im Wasser, war der Arbeiter genö-
tigt, hier zwischen den 4 Säugpumpen zu arbeiten. Erst jetzt konnte man sich
über den geologischen Charakter des wasserführenden Gebirges volle Klarheit
verschaffen. Man stellte fest, daß die Wasser sämtlich aus einer etwa 20 cm
hohen dolomitischen Zwischenschicht ansbrachen. Diese Schicht sammelte alle
Wasser im mehrstündigen Umkreis. Die nächste Aufgabe war daher, diese Schicht
durch einen gußeisernen Mantel abzudämmen. Es war daher eine dem Stande
der damaligen Technik entsprechende anerkennenswerte Leistung, daß es bereits
am 27. November gelang, den ersten gußeisernen Ring bei 349 Fuß Tiefe trotz
eines Wasserzuflusses von 400—425 Kubikfuß iit der Minute anzulegen. Am
24. Dezember hatte man die Röhren an dem gußeißernen Futter geschlossen,
das eine Dimension von 23 Fuß 7 Zoll lichter Weite und 10 Fuß 5 Zoll
Höhe besaß. Es zeigte sich bald, daß der Zufluß der Wasser auf 25 Kubikfuß
in der Minute zurückgegangen war, wobei die Wasser wie Staub durch die
Fugen des Mantels traten. Diese Wasser bildeten jedoch für den weiteren Bau
des Schachtes technisch kein Hindernis, sodaß sogleich mit dem weiteren Abteufen

/
        <pb n="142" />
        ﻿138

begonnen wurde. Man hatte für später das Aufführen einer 3 Fuß dicken
wasserdichten Mauer in dem gußeisernen Futter vorgesehen. Am 5. Februar
1858 wurde mit der Mauerung begonnen und der Mauerfuß in einer Tiefe
von 354 Fuß aufgesetzt. Diese Arbeiten wurden bis zum 12. Mai desselben
Jahres beendigt. Die Mauerstärke betrug 3 Fuß, die lichte Weite 16 Fuß.
Als Mörtel zur Mauerung wurde Traß aus dem Brohltal am Rhein in Ver-
bindung mit Kalk von Friedrichshall verwendet. Die Herstellung der Ziegel
erfolgte durch Wallonen in Feldbrennereien. Nachdem das Mauer werk aus-
reichend erhärtet war, wurde am 1. September 1858 der Schacht leer gepumpt
und die Schließung der Röhren in der Mauer bewirkt. Die weiteren Abteuf-
arbeiten im Gips schritten nunniehr rasch vorwärts, am 14. März 1859 stieß
der Schacht bei 535 Fuß Tiefe auf reines Steinsalz, dessen Mächtigkeit auf
47 Fuß festgestellt wurde.

Bei einem im April 1909 vom Verfasser ausgeführten Besuch des König!.
Bergwerks Friedrichshall, dessen Grube ich mit gütiger Zustimmung des kgl.
Bergrats Herrn Bohnert befahren konnte, war im Abbau eine Teufe von 174 in
erreicht. Die größte vorhandene Mächtigkeit der Lagerstätte betrug 25 in. Auch
auf dem König!. Bergwerk Friedrichshall befindet sich, ähnlich wie auf dem Stein-
salzbergwerk Heilbronn, unter der Erde ein in Salz. gehauener großer Festsaal.
Man hat hierzu eine Firste entsprechend ausgebaut, die eine Höhe von 15 in
aufweist. Der Festsaal, der eine dekorativ angelegte Grotte besitzt, kann durch
zahlreiche Lampen elektrisch beleuchtet werden.

Bei dem gewonnenen Steinsalz wurde in den 1870er Jahren unmittelbar in
der Nähe des Schachtes über Tage die Scheidung in reines und weniger reines Salz
vorgenommen. Das unreine Salz brachte man in einen Holzkasten, der etwa 5 Klaf-
ter im Quadrat groß und 4 Fuß tief war. Das Salz wurde nun durch Aufgeben
von Wasser in Sole verwandelt, ein Prozeß, der sich in etwa 24 Stunden voll-
zog. Diese starkhaltige Sole wurde in einen daneben befindlichen Behälter ab-
gelassen, von wo aus sie dann nach Bedarf auf die nahen Sudpfannen geleitet
wurde. Der Zusammensetzung nach zeigte das unreine Salz 97 °/0 Chlornatrium
und 3 % fremde Stoffe, in der Hauptsache gipsige, kieselige, unlösliche Teile.
Dieser Solebetrieb geschah nur deswegen, weil man das unreine Salz schwer
anderweitig verwenden konnte. Denn die Saline wurde für ihre Pfannen von
den Bohrlöchern mehr als hinreichend mit Sole versorgt.

Das geförderte reine Steinsalz kam in kleine Eisenbahnwagen von 35 bis
40 Kubikfuß Fassungsraum zur Verladung. Zehn solche Wagen ließ man zu-
sammen auf schräger Bahn ohne Bremsvorrichtung durch die eigene Schwerkraft
bis zur Salzmühle laufen, die bei der Sudhütte angebaut war. Aus den Wagen
wurde das Salz unmittelbar auf gerippte Quetschen geschüttet, die das Salz bis
zu einem gewissen Grade zerkleinerten. Das so zerkleinerte Salz wurde durch
ein Paternosterwerk in die Mühlkästen gehoben, vermahlen und nun entweder
lose in die Eisenbahnwagen geschüttet oder in Säcken zu 1 und 2 Zentnern
verpackt. Im letzteren Fall erfolgte die Verladung auf den unmittelbar bei der
Mühle verankerten Schiffen, die auf Neckar und Rhein gingen. Um gleich großes,
körniges Salz zu erhalten, wurde das gemahlene Salz nochmals mittels eines
Aufzuges nach oben befördert, um hierauf ein Trommelsieb zu passieren. Der
Rückstand bildete dann das gewünschte gleichkörnige Salz. Der maschinelle An-
trieb der Mühle und Quetsche wurde durch zwei Turbinen bewirkt. Der Rück-
        <pb n="143" />
        ﻿139

transport der erwähnten zehn Transportwagen wurde durch zwei Pferde besorgt.
In der Zwischenzeit wurden hier erhebliche technische Neuerungen durchgeführt.
So wurde nach dem letzten Hanptfinanzetat 1907/09 eine fast neue Mühlen-
einrichtung geschaffen, auch das Mühlengebäude selbst vergrößert J). Beide Neue-
rungen verursachten einen Baukostenaufwand von 121 999,28 M. Der gleich-
falls vorgenommene Ban eines mechanischen Salztransportes verursachte 39 706 M.
Kosten.

Was die Arbeitsverhältnisse auf dem kgl. Salzbergwerk Friedrichshall be-
trifft, so zeigten diese Mitte der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts fol-
genden Stand ^). Die Abbauarbeiten wurden im Gedinge vergeben. Es er-
hielt der Häuer beim Einbruch 2 fl. 20 kr. für den Kubikmeter samt Förderung
ans etwa 20 in Entfernung, ohne Förderung 2 fl. 12 kr.; auf der Straße
1 fl. 6 kr. und ans dem Querstraßenbau 54 kr. In achtstündiger Schicht pflegte
ein Häuer in der Regel 1 Kubikmeter im Einbruch und ans der Straße 2 Ku-
bikmeter zu gewinnen. Ein Kubiknieter enthielt etwa 40 Ztr. Salz. Der Ge-
dinglohn der Förderer in der Grube stellte sich ans 0,24 kr. für den Zentner
bei einer durchschnittlichen Entfernung von 160 rn. Für die Beförderung des
Salzes in der Grube dienten eiserne Transportwagen, die auf eisernen Schienen
liefen und die 14 Ztr. Fassungsraum besaßen.

Zur Sprengarbeit bediente man sich eines sehr schwachen Pulvers, das aus
Natronsalpeter, nicht aus Kalisalpeter bestand. Als besonderen Vorzug dieses
Natronsalpeters empfand man, daß er bei Luftzutritt angezündet nicht explodierte,
sondern ruhig verbrannte. Der Preis dieses Pulvers stellte sich frei Grube auf
15,5 fl. für den Zentner. Von der Verwendung des Dynamits sah man ab,
da es einmal erheblich teurer, anderseits auch die Wetter verschlechterte und das
Salz zu sehr zerkleinerte. Für einen im Einbruch gewonnenen Kubikmeter Salz
waren 3 Pfund Pulver erforderlich, beim Abbau auf der Straße dagegen nur
13/i0 Pfund. Zur Herstellung der Bohrlöcher für die Sprengarbeit wurde die
Lisbeth'sche Handbohrmaschine verwendet. Geleucht und Pulver hatte der Ar-
beiter auf seine Kosten zu beschaffen, während das Gezähn von der Grnbenver-
waltung gestellt wurde.

Im Jahre 1875 zeigte die Belegschaft auf dem Salzbergwerk Friedrichs-
hall folgende Zusammensetzung. Es waren tätig:

1 Obersteiger
65 Häuer
10 Förderer.

Insgesamt also 76 Mann. Um das Jahr 1875 wurde eine Vergrößerung
der Scheidebühne beim Steinsalzschacht vorgenommen, welche Arbeiten 10365,21 fl.
Kosten verursachten. In den 1880 er Jahren wurde im Fricdrichshaller Berg-
werksbetrieb eine tägliche Förderung von durchschnittlich 5000 Ztr. erreicht.

Ganz unerwartet sollte der Bergwerksbetrieb eine langdauernde Unter-
brechung erfahren. Am 15. September 1895, einem Sonntagnachmittag, ging
unvermutet ein Einsturz der Decke im ältesten Teil des abgebauten Feldes vor
sich. Ein hiermit verbundener starker Wassereinbruch setzte das Salzbergwerk
in kurzer Zeit unter Wasser. Nur dem glücklichen Umstand, daß es ein Sonn-

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer 1907. Haupt-Etat S. 685.

2)	Oesterroichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Jahrg. 1876, S. 415.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1875. II. Beil.-Bd. S. 316.
        <pb n="144" />
        ﻿tag war, hatte man es zu verdanken, daß die Katastrophe keine Menschenleben
forderte. Da der Bergwerksbetrieb nunmehr unterbrochen war, wurden die
Salzlieferungen teilweise von dem kgl. Steinsalzbergwerk „Wilhelmsglück", teil-
weise von dem privaten „Salzwerk Heilbronn" übernommen. Ein großer Teil
der plötzlich brotlos gewordenen Arbeiter wurde auf dem kgl. Bergwerk „Wil-
helmsglück" eingestellt J).

Im nächsten Jahr entschloß man sich nun zur Niederbringung eines neuen
Schachtes „König Wilhelm II." und zwar bei Kochendorf in unmittelbarer Nähe
von Friedrichshall. Durch ein besonderes Finanz-Gesetz vom 27. Dezember
1895 wurde für den neuen Schachtbau aus den Grundstocksmitteln ein Kosten-
vorschuß von 1^/2 Millionen Mark gewährt, welche Summe ans den späteren
Erträgen des Bergwerks zu tilgen war. Ein Finanzgesetz vom 27. Juli 1899
erweiterte dann diesen Kostenvorschuß auf 1850000 M. für den Schachtbau2).
Die Arbeiten am Schachtbau erfuhren ganz gegen die Erwartung eine erheb-
liche Verzögerung dadurch, daß es überaus schwierig war, die in großer Menge
auftretenden Wasser zu bewältigen. Wiederholt erklärte man in der württ.
Kammer die Wahl von Kochendorf für den Schachtbau als eine unglückliche.
Nach erheblichen großen Schwierigkeiten gelang es jedoch den Schacht durch die
wasserführende Schicht zu bringen und konnte hierauf die Inbetriebsetzung am
1. Dez. 1899 erfolgen^). Angaben über den einzelnen Bauaufwand bei dem
Schachtbau liegen in der Oeffentlichkeit nicht vor. Im Hauptfinanzetat 1901/03
wurde dann für die Erweiterung des Hafens in Friedrichshall ein Betrag von
10 000 Mk. und für die Aufstellung einer zweiten Fördermaschine bei den: Schacht
„König Wilhelm II." eine Summe von 40000 Mk. vorgesehen^). Die Ab-
teufarbeiten des neuen Schachtes wurden hauptsächlich von dem gegenwärtigen
Leiter des kgl. Bergwerks Friedrichshall, Bergrat Bohnert geleitet. Nach dem
letzten Finanzetat 1907 war die Aufstellung einer zweiten Francisturbine ge-
plant, für welche die Kosten 22 323,12 Mk. betragen").

Ueber den gegenwärtigen Stand der bergbaulichen Arbeiten im Kgl. Berg-
werk Friedrichshall seien auf Grund eines im April 1909 erfolgten Besuches
des Verfassers nachstehende Mitteilungen gemacht. Wie schon bemerkt, handelt
es sich um Pfeilerbau, bei welchem die Pfeiler in Abständen zu 150 ra und in
einer Stärke von 15 in zu stehen kommen. Die Streckenbreite beträgt 6 in und
die Streckenhöhe etwa 4 in. Diese Maße lassen erkennen, daß das Begehen
dieser Strecken und der Aufenthalt in denselben bei ausgezeichneter Bewetterung
im Gegensatz zu manchen anderen bergbaulichen Verhältnissen etwas Genußreiches
an sich hat. Bei meinem Besuch waren die einzelnen Richtstrecken wie folgt
angefahren : Richtstrecke 1 etwa 450 in, Richtstrecke 2 etwa 500 in, Richtstrecke 3
etwa 530 in, Richtstrecke 4 etwa 470 m, Richtstrecke 5 etwa 150 m. Auf der
letzteren wurde in der Hauptsache abgebaut. Für die Bewetterung der Grube
dient ein Ventilator von 26—30 PS. Die Leistung der Fördermaschine, die
von der „Marienhütte" geliefert wurde, stellt sich auf 120 PS. Zwei Turbinen
besitzen zusammen eine maxiniale Leistung von 600 PS. Die Reserve-Maschine

1)	Verhandlungen d. württ. Kammer, Jahr 1899. Veil.-Vd. 81, S. IX. 41.

2)	Kgl. stat. Landesamt, Das Königreich Württemberg. I. Band 1904, S. 511.

3)	Verhandlungen d. württ. Kammer, Jahr 1901. Beil.-Bd. 85, S. IX. 41.

4)	Desgl. Jahr 1901/03. Beil.-Bd. 90, S. IX. 33.

5)	Desgl. Jahr 1907. Haupt-Etat S. 685.
        <pb n="145" />
        ﻿141

weist 150 PS. auf; eine zweite Reserve-Maschine besitzt 250 PS. Beide Ma-
schinen sind württembergisches Fabrikat und entstammen der bekannten Fabrik
von C. Kuhn, Berg-Stuttgart. Die Seilbahn in der Grube, mit automatischer
Aus- und Einschaltung der Förderwagen, wird elektrisch betrieben.

Zu den Bohrarbeiten werden elektrische Gesteins-Bohrmaschinen, Fabrikat
Siemens und Halske, verwendet. Der Antrieb der Bohrmaschinen erfolgt durch
einen separaten Motor von 1 PS. Die Sprenglöcher werden bis zu 2,50 in
Tiefe bei 40 mm Durchmesser gebohrt. Als Sprengmittel dient Sprengsalpeter;
die Zündung wird mittels Papierraketen, welche die Arbeiter selbst anfertigen,
bewirkt. Die Sprengarbeiten werden täglich spätestens bis 2 Uhr nachmittags
beendet. Der Geruch des Sprengsalpeters nach dem Abschluß übt nur wenig
oder gar keinen Einfluß ans die Grubenlust ans. Die Abbanarbeiten werden
im Gedinge vergeben, wobei für Oel, Sprenginittel und Gezähe, ivelches Ma-
terial von der Verwaltung gestellt wird, dem Hauer ein bestimmter Satz in An-
rechnung gebracht wird. Nachtschichten sind auf dem Kgl. Bergwerk Friedrichs-
hall nicht eingeführt. Die tägliche normale Förderung erreicht durchschnittlich
12 000 Ztr. Salz; bei Bedarf wäre es jedoch möglich, in 11 Stunden und
8 Schichten diese Leistung maximal bis ans 22 000 Ztr. Salz tägliche Förderung zu
steigern. Bis jetzt hat sich jedoch eine Notwendigkeit hierzu nicht ergeben. Im
April 1909 hatte das Bergwerk eine Belegschaft von 210 Mann; hiervon ar-
beitete die Hälfte über Tage. Unter Tage waren 63 Hauer und 42 Förder-
leute tätig.

So hat sich das kgl. Salzbergwerk Friedrichshall im gegenwärtigen staat-
lichen Salinenwesen Württembergs zum bedeutendsten Wirtschaftsfaktor entwickelt
und es ist zu wünschen, daß ihm diese Stellung auch in der Zukunft gewahrt blei-
ben möge.

15. Kapitel.

Aas kgl. württ. Salzbergwerk „Milhelmsglück".

Die teilweise Erschöpfung der Solquellen von Hall zwang zu einem Auf-
suchen neuer Salzlagerstätten. Da alle nach dieser Richtung hin unternommenen
Versuche in unmittelbarer Nähe von Hall ergebnislos verlaufen waren, setzte
man diese Versuche in etwas weiterer Ferne von der Stadtnähe fort*). Nach
der äußeren Gestalt der Gebirgsformation zu Westheim, das zwei Stunden von
Hall und im Oberamt Gaildorf gelegen war, schien dort die Möglichkeit von
Salzlagerstätten vorzuliegen. Versuche sollten die Vermutung in glänzender
Weise bestätigen. Ende des Jahres 1821 wurde unweit Westheim bei der
Nenmühle südöstlich von Hall im Fallenden des Gebirges etwa 300 Fuß vom
Kocherfluß ein Bohrloch angesetzt, mit welchem schon bei 332 Fuß im August
1822 Steinsalz erbohrt wurde. Die Höhenlage dieses Bohrloches war 5l7ä
Fuß über dem Kocher, 133 Fuß über dem Haller Salzbrunnen und 1105 Fuß
über dem Meeresspiegel. Bei fortgesetztem Löffeln ergab sich, daß die Sole
täglich nicht mehr als 100 bis 120 Maß förderte; es erstand weiter die Mög-
lichkeit, das Bohrloch vollständig trocken zu löffeln. Die überaus günstigen

1) Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg. 1826, S. 228.
        <pb n="146" />
        ﻿142

geologischen Verhältnisse, die durch dieses Bersuchsbohrloch festgestellt wurden,
gaben Veranlassung, am 14. April 1823 mit dem Abteufen eines Schachtes zu
beginnen. Dieser vom reichsten Erfolge begleitete Schacht führte zur Begründung
des Steinsalz-Bergwerkes „Wilhelmsglück", das seinen Namen von dem König
Wilhelm von Württemberg herleitete. Im Nachfolgenden geben wir eine Ueber-
sicht der geologischen Verhältnisse des Schachtes von „Wilhelmsglück".

Gebirgsart.

D a in m erde
Rötlich gelber Lehm.

Kalkstein von Friedrichshall
Bei 60 Fuß und 81 Fuß Tiefe Flöze von schiefrigem Ton.
Zahlreiche Mergelschieferlagen, vereinzelt mit Nestern,
Knollen und Kugeln von Kalkstein.

Stinkkalk

Schwärzlich grau, sehr fest, ohne Versteinerungen.

Gräulich gelber Kalkmergel
In der Tiefe festen Kalkstein bildend, begleitet von mehreren
dünnen Mergelschiefer-Lagen. Bei 194 Fuß Tiefe eine
bläulich-graue Mergelkalksteinschicht von 1 Fuß Mächtig-
keit. Bei 196 Fuß lagern Hornstein- und Calcedon-Nester.

Gips von dunkel- oder hellgrauer Farbe

Stinkkalk

Im Wechsel mit mehr oder weniger mächtigen grauen Kalk-
stein-, Gips- und dünnen Mergelschiefer-Schichten.

Mergelschiefer mit Gipsnestern
Dunkelaschgrau, bituminös. Grauer Kalkstein, der teilweise
schiefrig.

Grauer Kalkstein

Mit Gipslagen im Wechsel mit Mergelschiefer.

Fester dunkelgrauer Gips im Wechsel mitMer-

g e l s ch i e f e r

Bei 803 Fuß bläulich-grauen, ins hellgraue und grauweiße
übergehenden Anhydrit. Mächtigkeit desselben 8 Fuß.

Gelblich hellgrauer Mergelkalkstein
Bituniinös.

Gips mit dünnen Kalk st ei «lagen
Vornehmlich Tongips. Bei 324 Fuß lagern Nester von kör-
nigem und faserigem Steinsalz. Das Dach des Stein-
salzes zeigt unter einem festen körnigblättrigen Gips eine
Salztonlage von 1 Zoll Stärke.

Steinsalz

Körnig. In der Tiefe verliert es sich in Gips.

Mächtigkeit.

10 Fuß

161 Fuß 8 Zoll

2 Fuß 8 Zoll
31 Fuß 1 Zoll

12 Fuß
22 Fuß

3 Zoll

6 Fuß

27 Fuß

31 Fuß

8 Fuß
41 Fuß

22 Fuß

Ganze Tiefe: 385 Fuß 6 Zoll.

In dem Haupt-Finanzetat von 1826/27 waren gemeinsam für die Saline
Hall und das Steinsalzbergwerk Wilhelmsglück folgende größere Baulichkeiten
und technische Neueinrichtungen vorgesehen J). Auf Wilhelmsglück die Erbauung
eines Oekonomie-Gebäudes mit 1500 fl. Kosten. Für einen eisernen Brunnen-
kasten und steinernen Stock nebst Röhren zu den bereits fertigen Brunnen waren
500 fl. ausgeworfen worden. Außerdem hatte man die Erbauung einer großen
Brückenwage beschlossen. Für diese entfielen auf die Maschine laut Kostenan-
schlag 1123 fl. 14 kr. und auf den Ueberbau 600 fl.; insgesamt also 1723 fl.
14 kr. Das Göpelhaus sollte einen Turm erhalten, der zur Aufnahme einer

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1827. II. außerord. Bei-
lagen-Heft, S- 96.
        <pb n="147" />
        ﻿143

Uhr und Glocke bestimmt wurde. Die Gesamtkosten hierfür hatte man auf 600
fl. veranschlagt. Für Versuchsbaue waren 1000 fl. angesetzt und für die Be-
treibung der Bohrlöcher 3000 fl. jährlich, wobei für den Monat 250 fl. bestimmt
wurden. Außerdem war noch für neue Seile ein Betrag von 200 fl. vorgesehen.
Der erste niedergebrachte Schacht hatte eine Weite von 3,58 in. Die Arbeiten
zur Fertigstellung des Schachtes fanden am 16. Juni 1824 ihren Abschluß.
Insgesamt wurden für den Schacht 21000 Mark Baukosten verwandt.

Beim Erbohren der Steinsalzlager zu Hall ergab es sich, daß das dnrch-
sunkene Gebirge fast vollständig wasserleer war. Man erbaute daher einen
saigern Schacht von 332^/g Fuß Tiefe, der sowohl als Förderschacht, wie als
Einlaßschacht für Wasser und zum Auspumpen der Sole diente. Später wurde
neben diesem Schacht noch ein Treppenschacht niedergetrieben, der die Bewetterung
verbesserte, auch die Ein- und Ausfahrt erleichterte. Vom Hauptschacht aus
wurde dann das Steinsalzlager durch Strecken weiter aufgeschlossen, wobei durch
Untersuchungen ermittelt wurde, daß das Lager sich von Ost nach West in einer
Ausdehnung von rund 1100 Fuß erstreckte. Die Lagerstätte zeigte die Form
einer Bohne, in der Mitte etwa 28 Fuß Mächtigkeit besitzend. Der Aufschluß
der Lagerstätte von Süden nach Norden wurde bis auf 2700 Fuß Länge be-
wirkt, ohne daß das Ausgehende des Lagers erreicht wurde.

Für den Abbau des Steinsalzlagers schlug man anfangs drei verschiedene
Verfahren ein. Zuerst führte man dem Steinsalzlager durch das Fundbohrloch
Wasser zu, wodurch eine teilweise Aussolung des Lagers bewirkt wurde; die so
erzeugte Sole wurde dann auf der Saline zu Hall weiter verarbeitet. Dieses
Verfahren blieb jedoch nur 13/a Jahre in Anwendung, während welcher Zeit
man rund 10 000 Ztr. Kochsalz hierdurch gewann. Durch die Aussolung er-
gaben sich jedoch bald erhebliche Nachstürze des Hangenden, sodaß man sich zur
Aufgabe dieses Verfahrens gezwungen sah. Es wurde nun zum Sinkwerks-
betrieb übergegangen, der erst nach mehreren mißglückten Versuchen brauchbar
wurde.

Nach dem Betriebsplan des Jahres 1855 sollte die Steinsalzgewinnung
auf Wilhelmsglück insgesamt 447 000 Ztr. erreichen. Der Absatz dieser Salz-
menge sollte im folgenden Umfange vor sich gehen x):

1800	Ztr. Steinsalz für Wilhelmsglück selbst,	zu	2	fl.	lS'/a	kr.

40 000	„	„	„	Königsbronn und Ulm,	„	2	„	—	„

133 000	„	„	„	das übrige Württemberg,	„	1	„	43	„

45 200	„	„	„	das inländische Gewerbe,	„	—	„	18	„

150 000 „	„	„ das ausländische Gewerbe,15—17,,

Die verbleibende Steinsalzmenge von etwa 75 000 Ztr. sollte für Kochsalz
aufgelöst werden. Die gesamten beschäftigten Personen, mittelbar, wie unmittel-
bar, schätzte man 1855 auf beiden Salzwerken Halls auf 600—700. Darunter
waren auch die Salz- und Holzfuhrlente, Küblermeister, Webermeister und andere
Gewerbetreibende zu verstehen. Den Webermeistern fiel die Aufgabe zu, die für
den Salzversand notwendigen Säcke herzustellen. Auch die Flößer, welche das
Holz für den Salinenbetrieb auf dem Kocher heranschafften, sind in der obigen
Ziffer miteinbegriffen.

Mit dem steigenden Absatz des Steinsalzes konnte jedoch der Sinkwerks-

1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abgeord., Jahr 1855. II. Beilag.-Bd„
S. 264.
        <pb n="148" />
        ﻿144

betrieb mit seinen produktiven Ergebnissen der Nachfrage nicht mehr genügen
und so entschloß man sich zum rein bergmännischen Abbau. Zur Anwendung
gelangte der Pfeilerbau; int oberen Teil des Lagers wurden mittels Schieß
arbeit rechtwinklig aufeinanderstehende Strecken aufgeführt, die mit ihrer Firste
Anschluß an dem Dach des Salzlagers hatten. Die Strecken wurden 6,4 Fuß
hoch und 12,8 Fuß breit gehalten. Die aus dem Liegenden gebildeten Sicher-
heitspfeiler hatten einen Umfang von 12,8 Fuß im Quadrat. Die Hereinnahme
des Salzes erfolgte strossenweisc bis zur Sohle des Lagers. Es wurden hiernach
drei Viertel des Lagers im Abbau gewonnen, während ein Viertel zur Siche-
rung des Hangenden in der Grube verblieb. .Das abgebaute Salz wurde so-
gleich in der Grube auf rein und unrein geschieden, letzteres außerdem unmittel-
bar aufgelöst und als gesättigte Sole zu Tage gefördert. Die Arbeitsleistung
eines Häuers auf der Strecke bei achtstündiger Schicht ergab um das Jahr.1856
zwanzig Zentner Salz, wobei die Schießarbeit 8/4 Pfund Pulver erforderte.
Im Strossenabbau dagegen stieg die Arbeitsleistung des Häuers reichlich um das
Doppelte bei gleichem Pulververbrauch. Die Häuer standen im Gedinge und
erzielten damals einen Schichtlohn von durchschnittlich 16 Sgr. Die Kosten für
Pulver gingen zu Lasten des Häuers, dagegen wurde ihm das Gezähe und Ge-
leuchte kostenlos von der Grube geliefert. Zu jener Zeit stellte sich der Anteil
des Häuerlohnes an den Produktionskosten auf durchschnittlich 6 Pf. pro Ztr.
Salz. Man wußte jedoch bald diese Gewinnungskosten noch zu erniedrigen,
indem man sich des Abschlitzverfahrens mittels Wassers bediente. Zu diesem
Zweck wurden die Strossen nicht mehr aus dem Ganzen weggeschossen, sondern
man schlitzte sie vorher an den Stößen der stehenbleibenden Sicherheitspfeiler mit
Wasser ab. Ueber das auf dem Steinsalzbergwerk Wilhelmsglück bei Schwäbisch-
Hall in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts befolgte Abschlitzver-
fahren ist folgendes zu sagen. Um dem Auflösungswasser auf der Strosse eine
Bahn zu schaffen, ivurde in der ganzen Strossenhvhe ein Schlitz von etwa 1
Zoll Weite und Tiefe mit der Keilhaue hergestellt. In diesen Schlitz leitete
man nun mittels einer leicht beweglichen Rinne, die aus einer Röhrenleitung
gespeist wurde, Süßwasser, das sich in der Stärke eines Strohhalmes am oberen
Ende des Schlitzes in diesen ergoß. Die Rinne wurde nun langsam von der
Front der Strosse in dem Maße zurückgezogen, als sich der Wasserfaden in das
Salz einfraß. Auf diese Weise wurde der Salzstoß zur Auflösung gebracht.
Die von dem Auflösungswasser bewirkte Schlitzbildung zeigte bei der eben ge-
kennzeichneten Technik die Eigentümlichkeit, daß der obere Teil der Strosse we
sentlich schneller als der untere Teil aufgelöst wurde. Es war daher notwen-
dig, daß man das Auflösungswasser von Zeit zu Zeit von dem oberen Teil der
Strosse zurückzog, um es unmittelbar auf die unteren, stehen gebliebenen Teile
zu leiten. Für diesen Fall bediente man sich einer Lotschnur, wodurch man das
Wasser auf eine ganz bestimmte Stelle zu leiten vermochte, außerdem erzielte
man hierdurch vollständig lotrechte Schlitze. Da jede Schlitzrinne im Durchschnitt
21 Fuß Höhe besaß, so ergab sich pro Stunde 1 Kubikfuß Wasserverbrauch,
welche Wassermenge anderseits 0,6 Quadratfuß Schlitzfläche herstellte. Die Be-
dienung der Schlitzvorrichtnngen war eine einfache und ivar ein Mann imstande,
in 12-ständiger Schicht 12 Schlitzriunen zu bedienen. Zu jener Zeit wurde auf
„Wilhelmsglück" das, Abschlitzen sämtlicher zum Abbau bestimmten Strossen von
zwei Mann besorgt. Diese lösten sich nach 12-stündiger Schicht gegenseitig ab.
        <pb n="149" />
        ﻿145

Das Schlitzverfahren hatte eine erhebliche Herabsetzung der Gewinnungs-
kosten des Salzes zur Folge, da der nachfolgende Abbau hierdurch erheblich er-
leichtert wurde. Durch dieses Verfahren gelang es, die Gewinnungskosten eines
Zentners Salz ans 4,5 Pfg. herabzubrinZen. Später wendete man das Ab-
schlitzverfahren auch bei den Stößen am oberen Einbruchsbau an; hierdurch wurde
das Salzlager in seiner ganzen Mächtigkeit auf einmal verhauen. Das Ab-
schlitzen des ganzen Stoßes wurde in der Weise bewirkt, daß man unter dem
Dache des Steinsalzlagers in einer Entfernung von etwa 2 Fuß ein gewöhn-
liches Bohrloch ansetzte und dieses mit einein geringgradigen Ansteigen in das
Salz hineinführte, derart, daß etwa bei 6 Fuß Länge das Hangende erfaßt
wurde. Das Bohrloch nahm alsdann eine freie bewegliche Röhre auf, durch
welch das Schlitzwasser ging. Auf diese Weise erhielt das Salzlager in seiner
ganzen Höhe einen Schlitz von vorn nach hinten. Zu bemerken ist noch, daß
die bei der Schlitzarbeit entstehende Sole dem Sumpf zugeleitet wurde; cs han-
delte sich jedoch hierbei um unbedeutende Mengen. In dem Sumpf erfolgte die
Auflösung des unreinen Steinsalzes.

JÜBh schließen hier nach Fehling die Ergebnisse der chemischen Untersuchung
des Steinsalzes von „Wilhelmsglück" an. Es enthielten hiernach 100 Teile SalzZ:

Chlornatrium
Chlorcalcium
Chlormagnium
Schwefelsauren Kalk
Ton mit Eisenoxyd
Kohlensauren Kalk

88,9456 mit 60,0110 Chlor

0,0204

Spuren

0,1600

0,5970

0,0700

0,0129

60,0239 Chlor.

Kohlensaure Bittererde 0,1010
Salze 99,8940

Die Scheidung des abgebauten Salzes lag in der Händen von 10 Mann,
die diese Arbeit unmittelbar in der Grube verrichteten. ~ Gearbeitet wurde in
neunstündiger Schicht bei 10 Sgr. Lohn. Die Arbeitsleistung des Einzelnen
in einer Schicht erreichte etwa 100 Zentner Steinsalz. Die Förderung von den
Abbaustellen wurde nach dem Schachte durch zweirädrige Wagen besorgt, welche
einen Fassungsraum von 650 kg hatten. Als Arbeitslohn wurde den Förder-
leuten für den Zentner 2,4 Pfg. bezahlt, wobei diese noch das Auffüllen des
reinen Salzes in die Fördertonne zu besorgen hatten. Für denselben Lohn
mußten sie auch das unreine Salz in den Auflösungssumpf stürzen.

Die Abraumsalze, die etwa 1/6 der gesamten Fördermenge umfaßten, wurden
sogleich in der Grube aufgelöst. Die Auflösung wurde in einem Sumpf voll-
zogen, der unter dem Förderschachte lag und der eine Tiefe von 32 Fuß und
630 Quadratfuß Grundfläche besaß. In diesem Sumpf konnten täglich 210
Ztr Salz in eine 25 °/0ige Sole verwandelt werden. Die technischen Vorrich-
tungen des Sumpfes bestanden vornehmlich aus einer Brettbühne, auf welcher
das aufzulösende Salz ausgebreitet wurde. Ueber der Oberfläche des Sumpfes
lagen Tropfrinnen, von welchen ständig Süßwasser auf das unten ausgebreitete
Steinsalz fiel. Die Brettbühne, welche 7s Zoll weite Fugen besaß, lag 7 Fuß
tief von der Oberkante des Sumpfes. Die auf der Brettbühne ausgebreitete
Steinsalzschicht hatte eine Höhe von etwa 7 Fuß, durch welche das Süßwasser
hindurchsickerte. Letzteres reicherte sich hierdurch mit Salz an und ergab eine

1) Fehling, Chemische Untersuchung der Solen der Kgl. württ. Salinen. Stutt-
gart 18-47, S. 47.

'iyimattn, Salzbergbau und Salinenwejen in Württemberg.	10
        <pb n="150" />
        ﻿146

Sole mit einem Salzgehalt von 25 %. Die Sole sammelte sich in dem unteren
Teil des Sumpfes, wo diese von einer Pumpe ständig in dem Grade abgesaugt
wurde, als von oben das Süßwasser in das Steinsalz trat. Dieses Auflösungs-
verfahren konnte in dem Sumpf 10 bis 12 Wochen lang fortgesetzt werden,
dann wurde eine Reinigung des Sumpfes von den am Boden lagernden Ton-
und Gipsteilen notwendig.

Das bei der Scheidung in der Grube gewonnene reinere Steinsalz wurde
zum Schacht befördert und dort in Gefäßen von 8 Zentnern Fassungsraum zu
Tage gebracht. Hier stürzte man das Fördersalz in die Hängebank aus und
zerschlug es mit großen Fäusteln; gleichzeitig wurden die in der Grube noch
übersehenen unreinen Salzstücke ausgeschieden. Dieses unreine Salz wurde nach
einem über Tage befindlichen Auflösungssumpf geschafft, wo eine Anreicherung
der aus der Grube geförderten Sole bis zu 20 Pfund aus den Kubikfuß erfolgte.
Die Verarbeitung des reinen Steinsalzes ging in der nahe beim Schacht gelegenen
Mühle vor sich, wo die Zerkleinerung erfolgte. Die Salzstücke wurden zuerst
einem Paar kannelierten Walzen zugeführt, die eine Länge von 7 Fuß und eine
Stärke von 12 Zoll besaßen. Die Walzen leisteten in der Minute 10 Um-
drehungen, wobei sich in der Stunde 70 Ztr. Salz in zerkleinertem Zustande
ergaben. Das zerkleinerte Salz wurde nunmehr auf gewöhnliche Mahlgänge
gebracht, die das Salz zu Pulver zermahlten. Die Zahl der Mahlgänge betrug
vier. Die Mahlsteine besaßen einen Durchmesser von 31/2 Fuß, leisteten 220
Umdrehungen in der Minute und lieferten pro Gang 35 Ztr. Salzmehl in der
Stunde. Zum Betriebe eines jeden Mahlganges waren 3 Pferdekräfte erforder-
lich, die als Wasserkraft aus dem Kocher entnommen wurden. Dieselbe Wasser-
kraft, durch drei unterschlächtige Räder gewonnen, diente auch als Betriebskraft
bei der Förderung und bei dem Quetschwerk. Für die Bedienung des Quetsch-
werkes, das ebenfalls 3 Pferdekräfte beanspruchte, sowie für die Wartung zweier
Mahlgänge, waren 10 Mann erforderlich, die in 8-stündiger Schicht arbeiteten.
Die Gesamtproduktion in 8-stüudiger Arbeitszeit betrug 500 Ztr. Salzmehl;
das Gedinge für den Zentner belief sich auf 2,57 Pfg. War das Salz fertig
gemahlen, so wurde die Verpackung in Fässern oder Säcken vorgenommen und
hierauf das Salz in das Magazin zuni Lagern übergeführt.

Die Verpackung des Salzes erfolgte entweder in Fässern zu 8 resp. 4 Ztr.
oder in Säcken zu 2 resp. 1 Ztr. Inhalt. Die Verpackungskosten stellten sich
wie folgt:

1 Faß zu 8	Ztr.	Inhalt —	17 Sgr. 2 Pfg. 1 Sack zu	2 Ztr. Inhalt — 4	Sgr. 7 Pfg.

1	„	„4	„	„ =	12	„	10 „	1 „ „	1 „	„	= 3	„ 9 „

Nach	der	Füllung	wurden Fässer	und Säcke	plombiert. Bis	zum Jahre

1855 war	der	Schacht	auf 370 Fuß	abgeteuft.	Durchschnittlich wurden um

diese Zeit auf dem Bergwerk „Wilhelmsglück" 30 Bergleute und 18 Förder-
leute beschäftigt. In den letzten Jahren ging die Gewinnung des Steinsalzes
im regelmäßigen Pfeilerbau mittelst der Schlämm- und Schießarbeit vor sich.
Die letzten Abbaustrecken besaßen eine Breite von 10 in mit Sicherheitspfeilern
von 8 in Stärke. Für das Göppelwerk zur Förderung, für das Brechwalzwerk
und vier Mahlgänge benutzte man Wasserkraft. Aehnlich für eine 1880 erbaute, 370
in lange Drahtseilbahn, welche das Salz von der Mühle zu der auf der andern
Seite des Kochers gelegenen Station Wilhelmsglück beförderte. Das Steinsalz-
bergwerk „Wilhelmsglück", dessen Salz sich durch eine hervorragende Reinheit
        <pb n="151" />
        ﻿147

auszeichnete, hatte in der Zeit von 1824 bis 1875 eine Gesamtförderung von
11 Millionen Ztr. zu verzeichnen. Noch im Jahre 1879/80 betrug die För-
derung bei 52 Mann Belegschaft 252 309 Ztr., von dem genannten Jahr ab
trat jedoch ein ständiger Rückgang im Betrieb ein, sodaß 1895 nur noch 15
Arbeiter tätig waren. Noch einmal stieg der Betrieb 1896 infolge einer Was-
serkatastrophe auf dem Kgl. Bergwerk Friedrichshall zu größrer Höhe, da das
Bergwerk „Wilhelmsglück" die Salzlieferungen von Friedrichshall übernehmen
mußte. Als jedoch im Jahre 1900 die Betriebserösfnung des zu Friedrichshall-
Kochendorf neu angelegten Schachtes erfolgte, wurde das Kgl. Salzbergwerk
„Wilhelmsglück" gänzlich stillgelegt. Diese Stillegung mußte im Interesse einer
zu befürchtenden Ueberproduktion erfolgen. Unter der Bevölkerung des benach-
barten Hall rief die Stillegung des Bergwerkes lebhaftes Bedauern hervor.

16. Kapitel.

Das „Sal;rvrrk Heilbrsnn" Klktirngrfrllschaft.

Innerhalb Württembergs Salzbergbau nimmt das „Salzwerk Heil-
bronn" eine hervorragende Stellung ein. Für die Stadt Heilbronn selbst ist
infolge einer Beteiligung am Gewinn dieses bergbaulichen Unternehmens das
„Salzwerk Heilbronn" zu einem beachtenswerten Wirtschaftsfaktor geworden;
ist dieses Salzbergwerk doch weitaus der höchste und größte Steuerzahler der
Stadt *). . Wir kommen auf die bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen der
Stadt Heilbronn und der Aktiengesellschaft „Salzwerk Heilbronn" noch wei-
ter unten zu sprechen. Hervorzuheben ist noch, daß in der Württembergischen
Salzindustrie das „Salzwerk Heilbronn" das einzige private Unternehmen
dieser Art neben den fünf staatlichen Werken gleicher Art darstellt. Die Pri-
vatindustrie dürfte hier in der Zukunft zu keiner weiteren Entwicklung gelangen,
da das letzte Württembergische Berggesetz vom Jahre 1906 für die mineralischen
Bodenschätze des Landes dem Staat ein Monopol verlieh. Anderseits besteht
zwischen dem privaten Salzbergwerk Heilbronu und dem nahen staatlichen Salz-
bergwerk Friedrichshall ein freundschaftlich-nachbarliches Verhältnis, das im Inter-
esse der industriellen Entwicklung des Landes nur als ein erwünschtes bezeichnet
werden kann. Entstehung und Gründung des „Salzwerks Heilbronn" bildet
ein überaus interessantes Kapitel moderner Wirtschaftsgeschichte, und dürfte es
angezeigt sein, die näheren Umstände dieser Gründung hier etwas eingehend zu
skizzieren. In der Geschichte des „Salzwerks Heilbronn" tritt der Name eines
Mannes, Theodor Lichteuberger scharf in den Vordergrund; mit dem Scharf-
blick eines modernen industriellen Pfadfinders hat Lichteuberger Wege und
Bahnen gezeigt und gesunden, die zu segensreichen wirtschaftlichen Erfolgen im
Rahmen des nationalen Wohlstandes seines engeren Vaterlandes führen sollten.
Aus einem wirtschaftlichen Dunkel, aufgebaut auf fast spekulativer Grundlage
und dennoch wieder getragen von starker Wahrscheinlichkeitsrechnung, so entstand
jene großartige industrielle Schöpfung, die den Namen Theodor Lichtenbergers
in der Geschichte württembergischer Industrie stets zu einem der klangvollsten
machen wird.

1) Dr. Ernst Jaeckh, Die Geschichte des Salzwerks Heilbronn A.G. Jahr 1908,
S. 5 f.

10*
        <pb n="152" />
        ﻿148

In den 1870er Jahren war es, als Lichtenberger im Industrieviertel
Heilbronns eine chemische Fabrik betrieb, die heutige Koepff'sche Gelatinefabrik
in der Salzstraße. Schon damals erwog Lichtenberger theoretisch die geologische
Möglichkeit eines Heilbronner Salzgrundes, der nur der bergmännischen Er-
schließung harrte, um eine blühende Industrie ins Leben zu rufen. Diese theo-
retischen Erwägungen Lichtenbergers gaben ihm bald Anlaß zur Ausarbeitung
einer Denkschrift, die er 1878 als damals jüngstes Mitglied der Heilbronner
bürgerlichen Kollegien dem damaligen Oberbürgermeister Wüst von Heilbronn
überreichte. Letzterer gehörte auch der Württembergischen Kammer als Abge-
ordneter an. Lichtenberger wirkte in den Heilbronner Kollegien als Bürgeraus-
schußmitglied und Gemeinderat von 1878 bis 1886 und leistete so der Stadt
wertvolle und segensreiche Dienste. Die Lichtenberger'sche Denkschrift gipfelte in
ihren Ausführungen dahin, die Stadt Heilbronn solle Bohrungen ans Salz vor-
nehmen. Die bürgerlichen Kollegien Heilbronns standen der Frage der Salz-
bohrungen nicht unsympathisch gegenüber; zur näheren Untersuchung dieser Frage
wurde eine städtische Bergwerkskommission gebildet, in welche 1880 Theodor
Lichtenberger als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender eintrat. In der
Folgezeit trat die Persönlichkeit Lichtenbergers immer schärfer als die treibende
Kraft in dieser ganzen Frage hervor; so sehen wir ihn 1883 als leitenden Un-
terhändler namens der Stadt die finananzielle Basis durch Verhandlung.mit
einer Kapitalistengrnppe für das neue Werk schaffen. Er tritt schließlich als
Mitgründer auf, wird Vorstandsdelegierter und Generaldirektor, in welcher Ei-
genschaft er dem neuen Werk durch zielbewußte Tatkraft und umsichtigen Scharf-
blick eine führende Stellung sicherte.

Grundlegende Anregungen zur Schaffung der Heilbronner Salzindustrie
kamen allerdings von einer Außenseite, die mit dem Gedanken Lichtenbergers
rivalisierend nicht unerheblich zu der ganzen Entwicklung beigetragen hat. Schon
im Jahre 1876 fanden zwischen dem „Verein chemischer Fabriken, Filiale Wohl-
gelegen" zu Neckargartach, Hauptsitz Mannheim, und Theodor Lichtenberger Be-
sprechungen statt, welche das vermutliche Salzvorkommen bei Heilbronn zum
Gegenstand hatten. Dieser „Verein chemischer Fabriken", der für seine Sole
billigeres Salz als das von den württembergischen Staatswerken zu besitzen
wünschte, entschloß sich im Jahre 1879 auf seinem Neckargartacher Boden zu
Salzbohrungen, die in der Tat Erfolg hatten. Dieses günstige Ergebnis ver-
anlaßte den „Verein chemischer Fabriken", beim Staat auf die Verleihung des
Grubenfeldes „Fresenius" anzutragen, das denn auch in der gesetzlichen Aus-
dehnung von 2 Millionen Quadratmetern unter der Erde genehmigt wurde.
Diese maximale Beanspruchung des Grnbenfeldes hatte zur Folge, daß sich das-
selbe bis unter das Heilbronner Kleinäulein erstreckte, ein Gebiet, welches sich heute
zu dem sogenannten Industrieviertel entwickelt hat. Die Stadt Heilbronn be-
fürchtete nun, daß durch den Bergwerksbetrieb der Mannheimer Gesellschaft
das Heilbronner Gelände infolge Bodensenkungen entwertet werden könnte, und
daß allein das Bestehen eines solchen Bergwerkes Fabriken von der Ansiedlung
abhalte. Die Stadt Heilbronn erhob auch bei Gericht gegen die Anlage des
Bergwerkes Protest, der jedoch von Anfang an nach Maßgabe unserer Berg-
gesetze ohne Erfolg bleiben mußte. Hier setzte nun das Wirken Theodor Lich-
tenbergers ein, der als Gemeinderat darauf drang, daß die Stadt eigene Berg-
werksrechte erwarb. Es sollte hierdurch einmal die unterirdische Unterwühlnng
        <pb n="153" />
        ﻿149

der Heilbronner Gemarkung durch fremde Unternehmer vermieden werden, ander-
seits sollte der Stadt die Möglichkeit offen gehalten werden, selbst als Bergbau-
unternehmer auf Salz aufzutreten. Um diese Bergbanfrage in einer das Inter-
esse der Stadt gründlich wahrenden Form zu prüfen, wurde eine städtische
Kommission gebildet, die sich aus dem Oberbürgermeister Wüst und den Gemeinde-
räten Lichtenberger, Ziegler und Hoffmann zusammensetzte. Diese städtische
Kommission trat zum ersten Mal aul 11. März 1880 zusammen. Die wirt-
schaftliche Bedeutung der Bergbaufrage machte bald eine Erweiterung der
städtischen Kommission notwendig, so wurde am 8. April 1881 eine Verstärkung
derselben durch die Bürgerausschußmitglieder Kies und weniges vorgenommen,
im folgenden Jahre traten dann die Gemeinderäte Weipert und Doderer und
die Bürgerausschußmitglieder Buus und Braun in die Kommission ein, die im
Jahre 1883 nochmals durch die Bürgerausschußmitglieder August Mayer, Coy
und Feyerabend erweitert wurde. Bei der Beratung juristischer Fragen wurde
Gemeinderat Klett hinzugezogen. Die städtische Bergwerkskommission Heilbronns
sollte sich bald zu umfassender aktiver Tätigkeit veranlaßt und gezwungen sehen.
Am 6. Dezember 1880 wurde in der Kommission bekannt, daß die Kgl. Saline
Friedrichshall in der Nähe des Ncckarsulmer Bahnhofs an einem Bohrlocki ar-
beitete, das bei Füudigwerden den Württembergischen Staat in den Stand ge-
setzt hätte, eine Mutung ans ein Grubenfeld von 4 im Länge einzulegen. In
diesem Fall wäre auch Heilbronner Gemarkung bis zum Eisenbahndurchlaß getroffen
worden. Jetzt hieß es für die Stadt Heilbronn handeln, sollten nicht für im-
mer erhebliche materielle Werte verloren gehen. Die städtische Bergwerkskom-
mission setzte sich insgeheim mit einem westfälischen Bohrunternehmer, namens
Brattig, in Verbindung, der im Aufträge der Stadt Bohrungen auf Salz vor-
nehmen sollte. Die erforderlichen Kosten wurden von den bürgerlichen Kollegien
Heilbronns bereitgestellt. An der südlichen Spitze des Hochwasserdammes gegen
Bückingen, im sogenannten „Fach", wurde das erste Bohrloch angesetzt; nach
zwei Monaten rastloser Tag- und Nachtarbeit wurde am 1. Juli 1881 zur Ge-
nugtuung aller Beteiligten Salz erbohrt. Die Bohrarbeiten waren von 30m Tiefe an
mit Dampfkraft betrieben worden; das Salz selbst wurde in einer Tiefe von
167,5 m angetroffen, wobei man die Mächtigkeit des Lagers mit 11,7 m fest-
stellte. Dieser glückliche Bohrerfolg ergab für die Stadt das Grubenseld „Heil-
bronn", unter welchem Namen die Mutung eingetragen wurde. Einem abermals
von dem schon genannten „Verein chemischer Fabriken, Mannheim" vorgenom-
menen Mutungsversuch wurde von der Stadt gleichfalls erfolgreich begegnet,
auch konnte diesmal mit Erfolg auf Grund des Berggesetzes die Entschädigungs-
pflicht des Mutenden geltend gemacht werden. Nach diesem ersten Erfolg der
Stadt trat einige Ruhe ein und verdient als bemerkenswert hervorgehoben zu
werden, daß die Stadt Heilbronn keineswegs als eigener, selbständiger Berg-
bauunternehmer aufzutreten beabsichtigte. Alle auf diesem Gebiet von der Stadt
getroffenen Maßnahmen verfolgten nur den Zweck, die Annäherung fremder
Salzsucher an das Stadtgebiet zu verhindern. Man glaubte dieses Ziel im
großen und ganzen erreicht zu haben und sah daher von einem weiteren Vor-
gehen in dieser Richtung ab. Länger als ein Jahr sollte jedoch diese Ruhe
nicht dauern, dann sah sich die Stadt durch eine erneut auftauchende Konkurrenz
zu abermaligem Handeln gezwungen. Der städtischen Bergwerkskommission ging im
Juni 1882 durch das Feldschutzpcrsonal die Nachrichtzu, daß zwischen dem Bahnhof
        <pb n="154" />
        ﻿150

Neckarsulm und der Neckarau auf dem linken Neckarufer seitens eines bis dahin un-
bekannten Unternehmers ein Bohrloch niedergebracht werde. Es verlautete fer-
ner, daß das dortige Gebiet bereits gepachtet worden sei. Diese Nachricht,
welche der Wachsamkeit des Feldschntzpersonals zu verdanken war, war überaus
wichtig, denn im Falle einer Mutung durch den fremden Unternehmer ging ge-
rade das zwischen dem städtischen Bergwerkseigentum und dem staatlichen Berg-
werk Neckarsnlm noch freiliegende Feld verloren. Als Unternehmer wurde bald
der hessische Freiherr Perglas von Bensheim ermittelt, neben welchem sich nach
einiger Zeit auch der badische „Verein chemischer Fabriken" gleichfalls auf der-
selben Basis betätigte. Gegenüber dieser Sachlage ergab sich für die Stadt
eine nicht unbedenkliche Gefahr und nur ein entschlossenes und schnelles Vorgehen
konnte dieselbe abwenden. Sofort wurde der westfälische Bohrnnternehmer
Brattig abermals für die Stadt verpflichtet und um diesem ein erhöhtes Inter-
esse an den Bohrungen zu verleihen, wurde Brattig eine Prämie von 1000 Mk.
für früheres Fündigwerden als die beiden Konkurrenten zugesichert. Zwei Mo-
nate währten die anstrengenden und aufregenden, Tag und Nacht dauernden
Bohrarbeiten, bis es am 14. August vormittags 101/2 Uhr der Stadt zuerst gelang,
Salz zu crbohren. Die sogleich von der Stadt telegraphisch beim Bergamt in
Stuttgart eingelegte Mutung traf nur wenige Stunden vor der des „Vereins
der chemischen Fabriken" ein; wenige Tage später folgte Freiherr von Perglas.
Um die Mutung des letzteren bewarben sich bald die Stadt und der „Verein
chemischer Fabriken" und bei der Wichtigkeit dieser Mutung für die Stadt, die
sonst leicht von einem großen Teil des Neckarufers abgedrängt worden wäre,
entschloß sich die Stadt, zur Erwerbung dieser Mutung, wofür Freiherr von
Perglas durch Gewinnbeteiligung am späteren Erlös entschädigt wurde. Weiter
gelang es der Stadt, ans der Grundlage eines Vertrages das Bohrloch des
„Vereins chemischer Fabriken" in Besitz zu bekommen, wofür die Gesellschaft
andere für sie geeignete Salzfelder zur Abrundung des eigenen Bestandes als
Entschädigung erhielt. Aehnlich führten mit dem württembergischen Staat an-
geknüpfte Verhandlungen zu einer Verständigung hinsichtlich der Neckarsulmer
Grenze. Um nicht erneuten Schwierigkeiten entgegenzugehen, entschloß sich
die Stadt sogleich zu einer dritten Bohrung, die am 7. Oktober 1882 erfolg-
reich wurde. Auf diese Weise hatte sich die Stadt das gesamte Bergwerkseigen-
tum zwischen Heilbronn und Neckarsnlm gesichert.

Damit hatten jedoch die Salzbohrungen keineswegs ihren Abschluß gefun-
den. Eine Lanffener Gesellschaft, die vorher bei Bückingen ohne Ergebnis nach
Salz gebohrt hatte, faßte Ende 1882 den Plan, bei Neckargartach neue Bohr-
ungen zu versuchen. Die Gesellschaft hatte hierfür den bisherigen Heilbronner
Bohrnnternehmer Brattig gewonnen, obwohl die Stadt selbst noch an diesen
Unternehmer gebunden war. Um der Stadt jede Schwierigkeit aus diesem Ber-
tragsverhältnis zu ersparen, schaffte der Gemeinderat Lichtenberger dadurch einen
Ausweg, daß er für seine Rechnung privatim Bohrungen mit einem anderen
Bohrnnternehmer vornehmen ließ. Hierfür wurde der Bohrnnternehmer Schä-
fermeyer, der spätere Gründer der Jagstfelder Bohrgesellschaft, gewonnen. Nach
getroffenen Vereinbarungen trat Gemeinderat Lichtenberger etwaige Salzfunde
an die Stadt ab, und zwar gegen Erstattung der Selbstkosten. Diese von
Lichtenberger veranlaßte Bohrung am Böllingerbach wurde mit außergewöhn-
lichem Erfolg bereits am 19. Februar 1883 ans Steinsalz in einer Tiefe von
        <pb n="155" />
        ﻿151

160 in und mit einer Mächtigkeit von 38 in fündig. Die Mutung wurde sogleich von
der Stadt Heilbronn unter dem Namen Grubenfeld „Heilbronn IV" eingelegt. An
diesem Grnbenfeld war Freiherr von Perglas insofern mitbeteiligt, als man kurz
vorher mit ihm einen Vertrag geschlossen hatte, der eine weitere konkurrierende
Tätigkeit des Freiherrn von Perglas gegen Entschädigung der Mitbeteiligung
verhinderte. Im folgenden Jahre 1883 wurde dann noch eine 5., 6. und 7.
Bohrung durchgeführt, die teilweise schön in die Zeit der Gründungsverhandlnngen
fielen. Eine dieser im Aufträge der Stadt unternommenen Bohrungen hinter
der Böllinger Mühle wurde am 27. April 1883 in einer Tiefe von 158 in
und in einer Mächtigkeit von 36,8 in fündig. Sowohl diese als Grubenfeld
„Heilbronn V" bezeichnete Bohrung, wie auch die zwei letzten Bohrungen —
„Heilbronn VI" bei Biberach mit einer Mächtigkeit von 32 in bei 161 m
Tiefe und „Heilbronn VII" bei Frankenbach mit 20 in Mächtigkeit bei 188,8 in
Tiefe — wurden von der Stadt Heilbronn übernommen. Die beiden letzter-
wähnten Bohrungen waren bereits auf Rechnung des zusammengetretenen Ka-
pitalkonsortiums erfolgt. Die Stadt Heilbronn war so nach einer erfolgreichen
ziveijährigen Bohrarbeit in den Besitz eines Bergwerkseigentums von 16 Mil-
lionen Quadratmetern gekommen, was einer Fläche von einem Quadrat mit
4 km Seitenlänge entsprach. Oertlich ragt das Bergwerkseigentum weit über die
eigentliche Stadtmarkung hinaus. In Norden erstreckt es sich bis Obereisesheim,
im Osten bis an den Fuß des Wartberges, im Süden bis Bückingen, im Süd-
westen bis Frankenbach und im Nordwesten bis Biberach.

Ueber den Fassungsinhalt des Salzlagers vom Salzwerk Heilbronn liegen
nach vr. Ernst Jacckh folgende Berechnungen vor. Bei einer verliehenen Abbaufläche
von 16 000000 qm und 40 m Mächtigkeit ergeben sich 640 Millionen obrn
Salz, d. h. beim spezifischen Gewicht -2,13:363 Millionen Tonnen Salz
— 1 363 000 Millionen kg Salz. Rechnet man wegen des notwendigen Stehenblei-
bens der Sicherheitspfeiler nur einen Abbau von einem Viertel des Salzlagers,
so verbleiben 340000 Millionen kg Salz als effektive Produktionsmenge.
Nimmt man eine jährliche Förderung von 2 Millionen Zentner oder 1 Mil-
lion Doppelzentner oder 100 Millionen kg Salz an, so würde sich für das
„Salzwerk Heilbronn" eine Lebensdauer von 3400 Jahren und bei doppelter
Förderung von 1700 Jahren ergeben. Naturgemäß würde dann eine Reihe
neuer Schächte für den Abbau notwendig werden. Auf jeden Fall ist aus die-
sen Berechnungen zu entnehmen, daß die Salzlager nur Heilbronn für Jahr-
hunderte ausreichen und so unberechenbare Werte darstellen.

Bildeten so die geschilderten Bohrarbeiten die Einleitung zur Gründung
des „Salzwerkes'Heilbronn", so kommen wir nunmehr zum eigentlichen zwei-
ten Kapitel, der Finanzgeschichte der Gesellschaft. Auf Grund eingehender berg-
technischer Untersuchungen kam am 14. Juni 1883 in Baden-Baden zwischen
dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart,
vr. Kilian Steiner und den Heilbronner Stadtvertretern Oberbürgermeister
Wüst, Gemeinderat Lichtenberger und Bürgerausschußmitglied Adolf Feyerabend
folgendes Abkommen zustande. Ein zu bildendes Konsortium „Salzwerk Heilbronn"
sollte an die Stadt für den bewirkten Bohraufwand eine Barzahlung von
100000 Mk. als Entschädigung zahlen. Die zu gründende Gesellschaft trägt
ausschließlich und allein das Risiko. Die Stadt wird am Reingewinn beteiligt
und erhält nach 99 Jahren von der zu errichtenden Aktiengesellschaft das Berg-
werkseigentum zurück.
        <pb n="156" />
        ﻿152

Die tatsächliche Gründung der Aktiengesellschaft erfolgte erst fünf Monate
später am 16. November 1883 und zwar unter Beteiligung auswärtiger Bank-
firmen. Als Gründer der Aktiengesellschaft: „Salzwerk Heilbronn" wurden
folgende Personen eingetragen:

Geheimer Kommerzienrat Dr. Kilian v. Steiner als Bevollmächtigter der Würt-
tembergischen Vereinsbank in Stuttgart und der Deutschen Bank in
Berlin.

Geheimer Kommerzienrat Alexander von Pflaum als Vertreter der Württem-
bergischen Bankanstalt (vormals Pflaum u. Co.) in Stuttgart.
Oberbürgermeister Wüst, Heilbronn.

Adolf Feyerabend, Heilbronn.

Theodor Lichtenberger, Heilbronn.

Carl Parcus, Direktor und Bevollmächtigter der Bank für Handel und Indu-
strie in Darmstadt.

Heinrich Hauck, Vertreter der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt a. Main.
Geheimer Kommerzienrat Joh. Phil. Petsch-Goll, Vertreter der Firma Johann
Goll u. Söhne in Frankfurt a. Main.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde auf 10 Millionen Mark festgesetzt
und in 10000 Aktien zu je 1000 Mark eingeteilt. Zunächst erfolgte die Aus-
gabe von 3000 Stück Aktien. Der Anteil der Stadt Heilbronn an diesem Jn-
dustriennternehnien spiegelt sich darin wieder, daß die Stadt mit 20 % "»i
Reingewinn beteiligt wurde. Die Ermittlung des Reingewinns erfolgte auf der
Grundlage, daß nach erfolgter Dotierung des Reservefonds 6 % Zinsen an die
Aktionäre, sowie Tantiemen zu zahlen waren. Für den Aktien-Amortisations-
fvnds wurden 20 % des Reingewinns verwendet. Der Aktien-Amortisations-
sonds stellt keinen Teil des Gesellschaftsvermögens dar. Die Anlegung des
Fonds erfolgte verzinslich und unter besonderer Verwaltung. Im Geschäfts-
jahr 1907/08 hatte dieser Fonds bereits die stattliche Höhe von 1 089 446,35 Mk.
erreicht. Die Zuweisung des erwähnten Geschäftsjahres zum Fonds betrug all-
ein 63 171,79 Mk. Die Höhe des Fonds muß angesichts des tatsächlich nur
3 Millionen Mark betragenden Aktienkapitals als sehr bedeutend und be-
achtenswert bezeichnet werden. Nicht minder erheblich sind die Abschreibungen
ans die Anlagen des Salzwerks über, wie unter Tage; diese Abschreibungen be-
liefen sich bis zum Jahre 1908 auf 2180496,88 Mk. Trotzdem war die Ge-
sellschaft in der Lage, von Anfang an — 5% Bauzinsen im 1. Jahr — an-
gemessene Dividenden zu zahlen. In den letzten Jahren regelmäßig 12 %; iw
übrigen verweisen wir auf die nachfolgende Dividendentabelle, sowie auf die
Uebersicht des Aktien-Amortisationsfonds:

(S. die Tabelle auf S. 153.)

Recht interessant sind die Ergebnisse der Gewinnbeteiligung der Stadt Heil-
bronn an dem Salzwerk. Wir erwähnten schon, daß die Stadt 20 % vom
Reingewinn erhält, der sich ergibt nach einer Dotierung des Reservefonds mit
5 %, nach einer Zuweisung von 6 % Dividende an die Aktionäre und nach
Zahlung der Tantiemen an Vorstand und Beamte. Von dem Gewinnanteil der
Stadt fließen dem Freiherrn von Perglas aus schon erwähnten Gründen ver-
tragsmäßig 30 Prozent zu. Die Gewinnbeteiligung der Stadt erhält dadurch
erhöhte Bedeutung, daß sich die Gewinnquote für die Stadt im Laufe der Zeit
erhöht und zwar in 50 Jahren auf 33'/» % und in 75 Jahren auf 50 %,
        <pb n="157" />
        ﻿153

Uebersicht der Dividende.			Aktien-  Amortisationsfonds
Betriebsjahr.	Betrag der Divi- dende.	: iif  ÄS-	Jährliche  Zuweisung.
Vom 16. Nov. 1883	M.		M.
bis 80. Juni 1887	215 600	5		 •
1887—1888	115 500	4	—
1888—1889	150 000	5	—
1889—1890	210 000	7	11041,85
1890-1891	240 000	8	21 913,11
1891—1892	240 000	8	24 476,76
1892—1898	270 000	9	40 998,72
1893—1894	300 000	10	45 058,23
1894-1895	300 000	10	42 484,98
1895—1896	300 000	10	43 501,87
1896—1897	300 000	10	42 435,24
1897—1898	800 000	10	42 680,21
1898—1899	300 000	10	41 880,62
1899—1900	300 000	10	41 531,20
1900—1901	380 000	11	51 922,34
1901—1902	830 000	11	53 141,94
1902—1903	330 000	11	52 518,21
1903-1904	360 000	12	63 587,55
1904—1905	360 000	12	63 855,61
1905—1.906	360 000	12	61 971,89
1906—1907	860 000	12	62 959,87
1907-1908	360 000	12	63 171,79

vorausgesetzt, daß der Amortisationsfonds in voller Höhe ausgestattet ist, was
nach dem Stande der bisherigen Entwicklung mit Sicherheit anzunehmen ist. Im
Jahre 1982 geht das „Salzwerk Heilbronn" ohne Kostenentschädigung in den
Besitz der Stadt über.

Recht erheblich sind auch die finanziellen Erträge, welche ans den verschie-
denen Steuern an Stadt und Staat fließen. Allen voran ist hier die Salzsteuer
zu nennen, welche das Reich erhebt und die 6 Mk. für den Zentner Speisesalz
beträgt. Welche gewaltige Steuersnmme hier allein das Salzwerk Heilbronn
aufgebracht hat, ist aus der Tatsache zu entnehmen, daß in 21 Betriebsjahren
nicht weniger als 29663 924,75 Mk. Salzsteuer entrichtet wurden, von welchem
Betrage das Heilbronner Hanptzollamt 15 106 733,65 Mk. vereinnahmte. Da-
neben hat das Salzwerk Heilbronn von der Gründung bis zum Jahre 1908
an Steuern für Gebäude, Grundstücke, Gewerbe, Einkommen und Kapital ins-
gesamt 955 559,39 Mk. an den Staat Württemberg und an die Stadt Heil-
bronn geleistet. Im Jahre 1908 stellte sich der Steueranteil von Staat und
Stadt beispielsweise wie folgt: Der gesamte abgeführte Steuerbetrug bezifferte
sich auf 88192,68 Mk., hieran hatte der Staat mit 28 336,80 Mk. und die
Stadt mit 59,855,88 Mk. Anteil. Das „Salzwerk Heilbronn" steht mit dieser
Steuerleistnng weitaus an erster Stelle unter den Steuerzahlern der Stadt
Heilbronn, da der nächstgrößte Steuerzahler erst mit einem Betrag von 17 000 Mk.
erscheint. So ist das Salzwerk für die Stadtfinanzen Heilbronns ein überaus
wichtiger Faktor geworden und es wird verständlich, weshalb die Stadt bei der
        <pb n="158" />
        ﻿154

Gründung des Bergwerks den größten Wert darauf legte, die Anlagen des
Werkes innerhalb der städtischen Markung durchzusetzen.

Ueber die Arbeitsverhältnisse auf dem „Salzwerk Heilbronn" ist folgendes
zu berichten. Bei der von Anfang an im großen Stil geplanten Anlage des
Salzwerkes Heilbronn folgte man nur den sozialen Auffassungen unserer Zeit,
wenn für die Arbeiter Wohnungen und sonstige sozialen Wohlfahrtseinrichtungen
geschaffen wurden. Der Bau von Arbeiterwohnungen wurde von der Gesellschaft
frühzeitig in Angriff genommen; die ersten Arbeiterwohnhäuser — 2 Doppel-
häuser mit 8 Arbeiterwohnungen — wurden am 1. Juni 1887 bezogen. Zwei
Jahre später erbaute man ein weiteres Arbeiterwohnhaus mit 4 Wohnungen,
für welche eine gemeinsame Backstube und Waschküche vorgesehen war. Im Jahre
1890 wurde ein weiteres Arbeiterwohnhaus mit 4 Arbeiterwohnungcn errichtet
und gleichzeitig auch ein zweites Wohnhaus für die Steuerbeamten erbaut. Wie
man sieht, hatte sich bis dahin die Arbeiterwohnungsfürsorge der Gesellschaft im
bescheidenen Umfange bewegt; erst ein empfindlicher Mangel an Arbeitskräften
zwang die Gesellschaft zu einem ausgedehnteren Vorgehen auf dem Gebiete der
Arbeiterwohnnngsfürsorge. Das Jahr 1898 gab hierzu den Anstoß und so
kam es zur Schaffung einer Arbeiter-Kolonie. Zuerst wurde 1899 eine I. Serie
von Arbeiterwohnhäusern mit 12 Wohnungen im Gesamtpreise von 38 500,00 Mk.
erbaut, worauf im nächsten Jahr die II. Serie folgte, ebenfalls mit 12 Arbei-
terwohnungen, welche Häuser rund 39 800,00 Mk. Baukosten verursachten. Im
Vorjahr 1899 schritt die Gesellschaft zur Errichtung einer Kantine, die 5901,04 Mk.
Kosten beanspruchte. Hier wurde den Arbeitern Gelegenheit gegeben, eine gute
Kost zu geringem Preise zu beziehen. Schon vorher bestand eine Mannschafts-
kantine, die mit ihrer modernen Badeeinrichtung den zeitgemäßen hygienischen
Anforderungen entspricht. Insgesamt wurden 1900 für Badeeinrichtungen, so-
wohl für Beamte, wie für Arbeiter, 6303,68 Mk. aufgewendet.

Was die Arbeiterschaft betrifft, so erweist sich diese als sehr seßhaft. Ein
für die Leitung und Beamtenschaft sehr günstiges Zeichen stellt die Tatsache dar,
daß nahezu die Hälfte der Arbeiterschaft eine Tätigkeit von länger als 10 Jah-
ren im Salzwerk nachweisen kann. Ein sehr beredtes Zeugnis für die guten
Arbeitsverhältnisse des Werkes ist die Tatsache, daß nicht weniger als 66 Ar-
beiter von etwa 350 Arbeitern mehr als 20 Jahre bei dem Salzwerk tätig
sind. Während 67 Arbeiter eine Tätigkeit von 10 bis 20 Jahren im Jahre
1908 aufweisen konnten. Interessant ist, daß ein großer Teil der eigentlichen
Bergleute keine geborenen Württemberger sind, vielmehr handelt es sich hier um
Zuwanderer aus den deutschen Hauptgebieten des Bergbaues, Rheinland und
Westfalen. Wie mir der erfahrene und langjährig bei dem Werke tätige Betriebs-
führer Herr I. Nagelmann gelegentlich eines Rundganges durch die Gruben
mitteilte, habe er den Eindruck, daß dem Württemberger die bergmännische Ar-
beit in der Grube wenig zusage. Die Erfahrung habe jedoch gelehrt, daß, wenn
der Bergmann einmal zwei Jahre in der Grube gearbeitet habe, ihm die be-
sonderen bergmännischen Arbeitsverhältnisse heimisch geworden seien und er als-
dann mit zu den treuesten und besten Mitgliedern der Arbeiterschaft zu rechnen
pflege. Einige von mir nach freiem Ermessen mit den Arbeitern geführte Ge-
spräche lassen mich zu dem Urteil konimcn, daß in der Arbeiterschaft des Werkes
vollste Zufriedenheit herrscht und daß man das Unternehmen im Heilbronner
Industriegebiet hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse mit zu den besten rechnet. Der
        <pb n="159" />
        ﻿155

durchschnittliche Tageslohn stellt sich auf 3,60 Mk., dagegen liegen die Löhne
der Häuer meist über 5,00 Mk. pro Tag. Ein Teil der Arbeiter wohnt in
den benachbarten Städten und Dörfern, wie Neckarsulm, Heilbronn, Neckargar-
tach, Biberach, Binswangen, Erlenbach, Frankenbach, Kirchhausen, Kochendorf
und Obereisesheim. An weiteren Leistungen der Arbeiter-Wohlfahrtsfürsorge
sind noch hervorzuheben freie Bahnbeförderung der Neckarsulmer Bergleute, eine
Bibliothek und Badeanstalt, die Gratisreichung von Suppen und von alkohol-
freien Getränken. Eine wertvolle Unterstützung genießen Beamte und Arbeiter
auch dadurch, daß das Werk Kohlen und Brennmaterialien zum Selbstkostenpreise
abgibt. Bedeutend sind auch die sozialen Leistungen der Gesellschaft dadurch,
daß das Werk die vollen Beiträge für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung
ihrer Arbeiter und Beamten zahlt. Auch ist hier die von der Gesellschaft er-
richtete Beamten-, Arbeiter-, Witwen- und Waisenversicherung zu erwähnen, für
welche bis zum Jahre 1908 ein Betrag von 684545,80 Mk. geleistet wurde.
Für Dienstaltersprämien schüttete die Gesellschaft bis zum Jahre 1908 die
Summe von 98 367 Mk. aus; Beträge, die angesichts des jungen Alters der
Gesellschaft ihrer Höhe wegen überraschen müssen.

Haben wir im Vorhergehenden die Wirtschaftsgeschichte des „Salzwerks
Heilbronn" behandelt, so sollen sich die nachfolgenden Zeilen mit der auf dem
Salzwerk befolgten bergbaulichen Technik etwas näher beschäftigen x). Wir gehen
aus dem Grunde an dieser Stelle auf die bergbauliche Technik etwas näher ein,
weil die des Salzwerks Heilbronn als allgemein typisch für den Salzbergbau
und das Salinenwesen der Gegenwart zu bezeichnen ist.

Am 2. April 1884 erfolgte der erste Spatenstich zum Abteufen des Schachtes,
der in der Nacht vom 5. auf 6. März 1885 in einer Tiefe von 169^2 m
das Salzlager erreichte, wobei die Mächtigkeit der Lagerstätte von 40,5 m be-
stätigt wurde. Die geschichtliche Entwicklung des „Salzwerks Heilbronn" läßt
drei Perioden unterscheiden; zuerst als Vorgeschichte die schon gekennzeichnete
Periode der Bohrungen, die in zweijähriger Dauer die Jahre 1881/82 umfaßte.
Es folgt dann eine vierjährige Bauperiode, die sich auf die Jahre 1883 bis
1886 erstreckte, und zuletzt die eigentliche Betriebsperiode, die ja im vollen
Flusse steht.

Die Wahl des Schachtpunktes trägt bis zu einem gewissen Grade einen
spekulativen Charakter, da man nicht immer sicher ist, ob die auf eine Bohrung
gegründeten Voraussetzungen sich beim späteren Abbau auch tatsächlich verwirk-
lichen werden. Für das Heilbronuer Salzwerk haben sich diese Voraussetzungen
glücklicherweise im großen und ganzen als zutreffend erwiesen. So erwünscht
einerseits die Nähe eines Flusses für die Verkehrsverhältnisse eines Werkes ist,
so kann andrerseits doch gerade ein Fluß für den Bergwerksbetrieb sehr störend,
oft gefährlich und vernichtend werden, wie dies durch auftretende Wasser bedingt
sein kann. Beim Heilbronuer Salzwerk liegt der Schachtpunkt allerdings nicht
entgegen sonstiger Gewohnheit in der Mitte der Lagerstätte, auch ist die Nähe
des Flusses nicht vermieden worden; für diese ersichtlichen Nachteile hat man
jedoch andere Vorteile eingetauscht. Der Schachtaulage legte man folgende Be-
rechnung zu Grunde. Man beabsichtigte 1000 Tonnen Salz in zwei 8stündi-

1) Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in Preußen, Jahrg.
1897. Lichtenberger, Das Salzwerk Heilbronn, S. 136.
        <pb n="160" />
        ﻿156

gen Schichten zu fördern, wobei 2 Förderkörbe mit je 2 nebeneinander befind-
lichen Wagen tätig sein sollten. Förderkorb und Wagen wurden zusammen mit
1250 kg Nutzlast angenommen. Es waren so bei einer Förderung von 1000 000 kg
Steinsalz rund 800 Züge notwendig. Da nach der Teufe für einen Zng 30
Sekunden Dauer und dieselbe Zeit für An- und Abschlagen des Korbes anzu-
setzen war, im ganzen also eine Minute Dauer, so ergaben sich für 800 Züge
800 Minuten oder 13 Stunden 20 Minuten. Zwei 8stündige Schichten, also
16 Stunden mußten hiernach das Fördermaximum von 1000 t Salz leicht be-
wältigen. Auf Grundlage dieser Berechnung wäre ein Schachtdurchmesser von
4 in genügend gewesen, um jedoch für die Zukunft eine Steigerung der Förde-
rung zuzulassen, wählte man einen lichten Schachtdurchmesser von 5 in. Nach
Fertigstellung des Schachtes richtete man neben der Hauptförderung noch eine
Hilfsfördernng ein. Die Abteufung des Schachtes bewirkte man in Ziegelstein-
mauerung von Hand bis 216 in; die ersten zehn Meter der Schachtmauer haben
eine Stärke von 5 Ziegeln, im weiteren Verlauf weist die Schachtmauer dann
2 ll2 Ziegel auf. Der Schacht wird unten durch einen ausgemauerten Sumpf
abgeschlossen. Das Salzlager ist durch drei Sohlen aufgeschlossen und zwar hat
man die erste Sohle bei einer Teufe von 177,4 in, die zweite Sohle bei 192,2 in
und die dritte bei 207,4 in angesetzt. Nach dem Abbauplau wollte man zuerst
die untere Hälfte des Lagers in Angriff nehmen, d. h. die Höhe von der 3.
Sohle (207,4 rn) bis zur Streckensirste der 2. Sohle (188 in) abbauen, was
also einer Abbauhöhe von etwa 19 in entsprach. Auf der dritten Sohle hat
man von Osten nach Westen Ausrichtungsstrecken von 5 in Breite und 4 in Höhe
angelegt. In denselben Abmessungen hat man östlich und westlich des 124 na
langen und 100 na breiten Schachtsicherheitspfeilers Querstrecken aufgefahren,
und zwar in Abständen von 100 in.

An dieser Stelle sei auch einer eigenartigen, im Salzwerk Heilbronn unter
Tage befindlichen Schöpfung gedacht. Es ist dies eine zu einem Festsaal aus-
gebaute Firste, die auf den Besucher einen überaus nachhaltigen Eindruck macht.
Eine in das Salz gehauene Grotte mit davor befindlichen Tannenbäumen ge-
staltet das Bild noch fesselnder. Zahlreiche elektrische Glühlampen in verschie-
denen Farben verleihen dem Raum Festesglanz, wobei das Salz mit seinen
schillernden Kristallen von magischer Wirkung ist. Lange Festtafeln durchziehen
die hochgewölbte Firste, die hier etwa 180 in unter der Erde in der Bauart
wie ein Kirchenschiff wirkt. Es muß ein eigenartiges Bild sein, hier unter der
Erde die Bergleute mit ihren Frauen und Kindern zu frohem Feste an den ge-
schmückten Tafeln bei Musik versammelt zu sehen, wobei auch die Beamten des
Werkes ihren gemessenen Anteil haben. Das Ganze zeugt von dem freundlichen
Zusammenwirken zwischen Direktorium und Arbeiterschaft.

Ueber die auf dem Salzwerk Heilbronn befolgte Abbaumethode ist folgen-
des zu sagen. Im allgemeinen handelt es sich zu Heilbroun um Oerter- und
Firstenbau, also um eine Abbaumethode, die für den Steinsalzbergbau als vor-
herrschend zu bezeichnen ist. Ein Abbauverfahren, das man sowohl im Staß-
furter Kalibergbau, wie auch zu Schönebeck antreffen kann. Zu Heilbronn hat
man nach je zwei Querstrecken Abbauörter von 15 in Breite, 19 na Höhe und
100 in Länge ausgeschossen. Zur Stütze des Hangenden läßt nian zwischen
den Abbauörtern Sicherheitspfeiler von 10 in Breite und 100 in Länge stehen.
Der Abbau vollzieht sich in der Form, daß man von beiden so hergerichteten
        <pb n="161" />
        ﻿157

Querstrecken Gegenstoßörter treibt. Hat man so einen Teil des Abbaufeldes
durchörtert, vollzieht sich die Erweiterung bis zu 15 m Breite. Alsdann führt
inan den Firstenbau bis zur planmäßigen Höhe des Abbauortes auf 19 in fort.
Die gleiche Abbaumethode befolgte man auf den Gruben Friedrichshall und
Wilhelmsglück bei Schwäbisch-Hall, nur daß man hier Sicherheitspfeiler von
6 bis 12 in im Quadrat bei schachbrettartiger Anordnung stehen ließ. Diese
Abbaumethode erwies sich jedoch insofern als nicht ganz geeignet, als die auf
allen vier Seiten freistehenden Pfeiler im Laufe der Zeit Risse erhielten, wo-
durch das Hangende und damit die ganze Grube in Gefahr kam. In der Tat
hatte denn auch das Ersaufen der Grube Friedrichshall im Jahre 1895 im we-
sentlichen das Niederbrechen des Hangenden als Folge der Pfeilerrisse zur Ur-
sache unter Anschluß des darauf erfolgenden Wassereinbruches. Die Risse selbst
entstehen vornehmlich durch das Wachsen des Liegenden. Das Heilbronner Salz-
werk begegnet nun in Berücksichtigung dieser Erfahrungen diesem Uebelstande
dadurch, daß die Strecken und Abbaue einen mehr elliptischen als rechteckigen
Querschnitt erhalten. Weiter gibt man den Abbauen der 2. Sohle einen Ver-
satz durch Abstürzen von Löserückständen der Steinsalzauflösung, ferner durch
Asche, Salzstein und Pfannenstein. Um eine Unterbrechung der Querstrecken zu
vermeiden, führt man durch die Abbauörter Parallelmauern aus behauenen
Anhydritsteinen, die mit Holz und Bergen abgedeckt werden. Zu bemerken ist,
daß das im Ortsbetrieb und in der Erweiterung abgebaute Salz von geringerer
Güte ist, sodaß hier ein besonderer Abbau erfolgen muß. Der Abbau des Salzes
erfolgt ausschließlich durch Schießarbeit. Die Bohrlöcher stellte man, wie allge-
mein im vorigen Jahrhundert üblich, durch die Lisbeth'sche Handbohrmaschine
mit Schlangenbohrer her, ein Verfahren, das heute längst aufgegeben und durch
maschinellen Bohrbetrieb ersetzt ist.

Die Bohrlöcher erhalten eine Tiefe von 2 m. Die Füllung erfolgt mit
Sprengsalpeter, der von dem Arbeiter in Papierhülsen gefüllt, in das Bohrloch
eingelassen wird. Auf den Sprengsalpeter führt man, gleichfalls durch Hülsen,
Bohrmehl ein, das man durch einen eisernen Ladestock, der vorn eine Kupfer-
platte trägt, feststampft. Die Zündung selbst wird in üblicher Weise durch eine
Zündschnur bewirkt. Sprengsalpeter wie Zündschnüre lagern unter Verschluß
in einem besonderen Abbau. Die Herausgabe dieser Materialien erfolgt durch
einen Steiger. Für die Hauerarbeit werden zum Berauben des Daches und
Zerkleinern der Steinsalzwände gewöhnliche Keilhauen benutzt.

Für die Grubenförderung hat man in allen Strecken doppelte Gleise von
500 mm Spurweite angelegt, die auf hölzernen Schwellen ruhen. Die Abbaue
sind mit der Hauptstrecke durch provisorische Gleise verbunden. Der Gruben-
wagcn ist ein Kastenwagen aus Eisenblech. Der Kasten besitzt eine Länge von
1,25 m, eine Breite von 62,5 cm und eine Höhe von 65 cm, während die ge-
samte Höhe des Wagens 1 m beträgt. Das Leergewicht des Wagens stellt sich
auf 265 kg, während die durchschnittliche Nutzlast 625 kg beträgt. Der Gruben-
wagen besitzt Achsen nach dem Evrardschen Patent. Die vorstehend genannten
Dimensionen lassen einen verhältnismäßig kleinen Grubenwagen erkennen, den
man jedoch mit Absicht gewählt hat. Man wollte sich die Möglichkeit offen
lassen, auch junge Leute als Schlepper zum Bedienen der Wagen anzustellen und
zu verwenden. Je drei Schlepper bilden eine Kameradschaft; von diesen drei
        <pb n="162" />
        ﻿Mann ladet einer den Wagen, der zweite hält die Berge aus, während der
dritte den Wagen zum Füllort schafft.

Wir kommen nun zur Schachtanlage und bemerkten eingangs schon, daß
der Schacht eine Haupt- und Hilfsförderung auszuweisen hat. Nach dieser Sach-
lage zeigt der Schachtquerschnitt aus Holz hergestellte, in der Schachtmauer ver-
lagerte Einstriche von zwei großen und zwei kleinen Fördertrummen und zwar
der Einteilung nach einen Fahr-, einen Signal- und einen Wettertrumm. An
den Einstrichen brachte man gleichzeitig Leitlatten an, die zur Führung der
Förderkörbe dienen. In der Hauptförderung ist jeder Förderkorb nist zwei
Wagen versehen. Die aus Eisen hergestellten Förderkörbe besitzen eine Breite
von 1560 mm und eine Tiefe von 1360 mm bei einem Gesamtgewicht von
1600 kg. Als Förderseile hat man Rundseile aus Tiegelgußstahldraht von
33 mm Durchmesser gewählt. Unter jeder Seilscheibe befindet sich ein Fangtopf.
Die Hauptfördermaschine ist eine liegende Zwillingsmaschine mit Ventilkonus-
steuerung bei 300 P8. Leistung mit direkter Wirkung. Die Maschine ist sowohl
mit einer Dampfbremse, wie mit einer Fallbremse ausgerüstet. Letztere, für ein
Versagen der Dampfbremse vorgesehen, tritt durch Auslösung eines Gewichtes
in Tätigkeit, wodurch die Maschine zum Stillstand gebracht wird. Die Dampf-
bremse kann automatisch vom Teufenzeiger aus in Betrieb gesetzt werden, was
eintritt, sobald der Korb über die Abzugsbühne hinausfährt. Bei einem Ver-
sagen der Dampfbremse wird der Förderkorb mittels der Seilauslösungsvorrich-
tung in dem Fangtopf abgefangen. Die Zylinderbohrung der Fördermaschine
beträgt 730 mm, der Hub 1400 mm, während der Durchmesser der zylindri-
schen Trommeln 5000 mm aufweist. Der Teufenzeiger ist mit einer Signal-
vorrichtung und einem Dampfmanometer ausgerüstet.

In der Hülfssörderung sind zwei kleine Förderkörbe mit je einem Wagen
tätig. Das Gewicht eines Förderkorbes beläuft sich auf 650 kg; das Förder-
seil besitzt eine Stärke von 25 mm. Für die Hülfssörderung ist die behördliche
Genehmigung zur Personenbeförderung erteilt worden, daneben dient sie auch
zur Beförderung von Material, wie auch zur Aushilfe der Hauptförderung.
Für die Hülfssörderung befindet sich eine liegende Zwillingsmaschine von 80 P8-
Leistnng mit Kulissen-Schiebersteuerung im Betrieb. Die Zylinderbohrung be-
trägt 350 mm, der Hub 700 mm. Eine Zahnradübertragung besorgt den An-
trieb der Förderwelle. Bei dieser Hülfsfördermaschine hat man für die Seil-
förderung das Köpesche System vorgesehen. Das Seil nimmt seinen Weg über
eine auf der Förderwelle aufgekeilte Scheibe und läuft dann über die beiden
kleinen Seilscheiben am Fördergerüst, denen man hinter- und untereinander eine
Verlagerung gegeben hat. Jedes Seilende trägt einen Korb. Die auf der
Abzugsbühne angebrachten Schachtverschlüsse sind Gittertüren, die sich durch die
heraufkommenden Förderkörbe heben. Die Signale werden auf elektrischem Wege
durch Glocken gegeben. Es sind zwei Signalleitungen vorhanden, eine von den
Füllörtern bis zur Abzugsbühne, die andere von der Abzugsbühne nach den
Fördermaschinen. Als weitere Signalvorrichtungen wären noch die Sprachrohre
zu nennen, die neben den elektrischen Leitungen angelegt worden sind, außerdem
ist ein Grubentelephon vorhanden.

Ueber die Wasserhaltung auf dem Heilbronner Salzwerk ist folgendes zu
sagen. Das durch den Schacht durchteufte Gebirge ist bis 130 m, wo die
Anhydritlagerung beginnt, wasserführend. Man legte daher im Hangenden des
        <pb n="163" />
        ﻿159

Anhydrits ein 138 cbm fassendes Sumpfort an, das ausgemauert wurde. Hier
wird das Schachtwasser, das sich täglich auf 160 cbm beläuft, das aber all-
mählich durch Verkalkung der Zuläufe nachläßt, gesammelt und nun, in den
Anfangszeiten des Abbaues, vermittels einer über dem Sumpf aufgestellten
Wasserhaltungsmaschine zutage gehoben. Später hat man dann die Wasserhal-
tungsmaschine auf der 3. Sohle untergebracht und zwar in einem Raum neben
dem Füllort, wo gleichzeitig eine Girardsche Turbine und eine Dynamomaschine
Aufstellung gefunden hat. Das in 130 m Teufe gelegene Sumpfort besitzt ein
Ablaßrohr, das man zum Antrieb der Turbine verwendet, da man durch dieses
Rohr das Wasser zur 3. Sohle führt mit einem Gefälle von 75 m. Die hier-
durch angetriebene Turbine überträgt nun ihre Kraft auf die Dynamomaschine.
Das aus der Turbine abfließende Wasser führt man dem Schachtsumpf zu, der
von der 3. Sohle ab eine Tiefe von 8,6 m besitzt. Mit dem Schachtsumpf
steht eine 62 m lange Sumpfstrecke in Verbindung, deren Ende wieder durch
ein Gesenke mit der 3. Sohle verbunden wurde. Das Wasser des Schacht-
sumpfes wird vermittels eines Saugrohrs von der Pumpe angesaugt und dann
durch eine Steigleitung nach oben gedrückt. Die Wasserhaltungsmaschine ist eine
einzylindrische, liegende Hochdrnckmaschine mit Schiebersteuerung und Expansion.
Der Abdampf geht durch einen Körtingschen Saugrohrkondensator und bringt
das Wasser auf 25° Wärme. Die Zylinderbohrung der Maschine weist 400 mm,
der Hub 400 mm und der Plungerdurchmesser 110 mm auf. Die Maschine
ist mit einer doppelt wirkenden Pumpe gekuppelt. Im Jahre 1905 wurde dann
als Folge der technischen Erweiterung des Betriebes in der Grube eine Hoch-
druckzentrifugalpnmpe und eine Plungerpumpe zur Aufstellung gebracht.

Die Streckenbeleuchtnng in der Grube erfolgt elektrisch und zwar durch
Gleichstrom. Die Girardsche Turbine leistet bei einem Wirkungsgrad von 0,75
etwa 3,3 Pferdestärken; die Zuführung der 160 cbm Grubeuwasser ist auf 10
Stunden verteilt. Zu diesem Zweck wird das Wasser in der Nachtzeit im Sumpf-
ort angesammelt. Die Turbinenleistung wird auf die Gleichstrom-Dynamomaschine
übertragen, die nun ihrerseits den elektrischen Strom für die Grubenbeleuchtung
liefert. Die Lichtkabel, welche an isolierten Holzpflöcken und Leisten verlegt sind,
führen den einzelnen Arbeitsstellen den Strom zu. Die größere Helligkeit des
elektrischen Lichtes stellt eine wesentliche Förderung des Abbaues dar, andererseits
erhält der Grubenbetrieb hierdurch erhöhte Sicherheit.

Im Jahre 1897 wurde die elektrische Beleuchtungsanlage mit einem Kosten-
aufwand von 3310,47 Mk. erweitert. Die Anlage zeigte sich jedoch in dieser
Form bald den Anforderungen nicht mehr gewachsen, sodaß man im Jahre 1898
dem Plane näher trat, die ganze Anlage zu einer Zentrale für Licht- und
Kraft-Uebertragung auszubauen. Die neue elektrische Zentrale erforderte einen
Bauaufwand von 43 641,43 Mk. Im Jahre 1905 wurde ein neues Gebäude
für die elektrische Zentrale erbaut, die nun auch die Primäranlage des Dreh-
strom-Bohrbetriebes für die Grube in sich vereinigte. Zur Sicherung des Be-
triebes beschaffte man eine Lokomobile.

Die Wetterführung ist auf dem Heilbronner Salzwerk folgendermaßen ge-
staltet. Wir bemerken schon, daß der Schacht einen besonderen Wettertrumm
besitzt, den man durch einen Wetterscheider von den übrigen Schachtanlagen resp.
Abteitlungen abgetrennt hat. Ueber der 3. Sohle hat man überdies noch einen
Wetterscheider quer eingelegt, sodaß der Wettertrumm vornehmlich mit dem Bauen
        <pb n="164" />
        ﻿160

der 2. Sohle in Verbindung steht. Der Einfall der frischen Wetter erfolgt
nun in den Fördertrummen, wobei die Wetter ihren Wez unmittelbar bis zur

3.	Sohle nehmen, während der Auszug der verbrauchten Wetter im eigentlichen
Wettertrumm vor sich geht. Zur maschinellen Bedienung des Wetterzuges hat
in dem über Tage gelegenen Wetterkanal ein Saugventilator (System Pelzer)
Aufstellung gefunden. Das Flügelrad des Ventilators besitzt einen Durchmesser
von 1600 mm bei 400 mm Auswurfbreite. Neben den 12 Flügeln des Saug-
ventilators sind noch 12 Schaufeln des Schraubenventilators tätig. Der Venti-
lator leistet bei 270 Umdrehungen in der Minute eine Wettermenge von 1230
cbm. Durch Wettertüren mit Schiebern auf den Strecken ist dafür gesorgt,
daß jeder Abbauort einen besonderen und genügenden Luftstrom zugeführt erhält.
Verfasser hatte beim Befahren der Grube im April 1909 Gelegenheit, sich von
dem ausgezeichneten Zustand der Bewetterung persönlich zu überzeugen.

Eine besondere Anlage stellt die Mühle dar, welche mit dem Steinsalz-
magazin verbunden ist. In dem 80 m langen, 20 m breiten, vierstöckigen
Gebäude des Steinsalzmagazins liegt die Mühle im nördlichen Teil desselben,
während der südliche Teil das eigentliche Magazin bildet. Zweck der Mühle
ist, die Behandlung desjenigen geförderten Salzes zu übernehmen, welches als
Steinsalz in den Handel gebracht werden soll. Die Mühle steht mit dem Schacht
durch eine Brücke in Verbindung. Die Brücke nimmt ihren Weg von der Ab-
zugsbühne in 7 m Hohe zum 3. Stockwerk der Mühle, wobei die Brücke das
Bahngeleise überschreitet. Auf der Brücke befindet sich eine Kontrollwage. Die
maschinelle Einrichtung der Mühle ist folgende. Im 3. Stockwerk befinden sich
4 Kreiselwipper, unter welchen im 2. Stockwerk 4 Vorbrecher stehen. Das 1.
Stockwerk enthält 8 Mahlgänge und 1 Leseband. Vom Erdgeschoß bis zum
Dachgeschoß gehen 4 Elevatoren, desgleichen sind 2 Aufzüge im Betrieb. Das
Dachgeschoß enthält 4 Doppelsiebe mit Transportschnecken. Die Vorbrecher sind
ihrer Konstruktion nach sogenannte Kaffeemühlen, die aus einem zylindrischen
Mahlrumpfe mit darin befindlichem senkrecht rotierendem Kegel bestehen. Der
Kegel bewirkt mit seinen Zähnen die Mahlarbeit, wobei er 34 Umdrehungen
in der Minute leistet. Jeder Mahlrumpf schneidet mit seinem oberen Kranz
am Boden des 2. Stockwerks ab. Die Anordnung der Mahlgänge ist unter-
läufig, was den Vorzug hat, daß das auf dem Unterstein lagernde Mahlgut
infolge der Zentrifugalkraft selbsttätig an die Peripherie zum Ueberfall gebracht
wird. Hierbei ergibt sich allerdings der Nachteil, daß das Steingewicht und der
Mahldruck auf dem Spurlager lastet. Die Steine besitzen einen Durchmesser
von 1250 mm, die Dicke beträgt 300 mm. In der Minute leistet der Mahl-
gang 120 Spiele. Die Elevatoren arbeiten mit Bechern, die an Ketten ange-
bracht sind. Die Konstruktion der Siebapparate zeigt einen Kasten, in dem sich
2 konische, mit einander verbundene Siebe um eine horizontal gelagerte Achse
bewegen. Die Siebe leisten 10 bis 1.2 Umdrehungen in der Minute. Mit den
Siebapparaten stehen die Transportschnecken in Verbindung.

Der Fabrikationsverlauf in der Mühle vollzieht sich in folgender Form:
Nachdem die Fvrderwagen vom Schacht bis zum 3. Stockwerk der Mühle an-
gefahren sind, erfolgt durch die 4 Kreiselwipper Entleerung des Fördergutes
nach dem 2. Stockwerk. Dort geht ein Zerkleinern des Gutes vor sich, auch
wird hier das Auslesen der Berge durch Knaben bewirkt. Hierauf wird das
ausgelesene Gut in die 4 Vorbrecher geschaufelt. Die Vorbrecher mahlen das
        <pb n="165" />
        ﻿Gut bis zu 80 mm Korngröße, alsdann wird das soweit fertige Gut bei den
Vorbrechern I, II und III aus je 2 Mahlgänge gekrackt, erneut zerkleinert und
nun durch die Elevatoren bis zum Dachgeschoß befördert. Vom Dachgeschoß
wird das Gut in die Doppelsiebe gestürzt, worauf der Durchfall nun entweder
durch die Transportschnecken als Fertigfabrikat den Eisenbahnwagen zugeführt
wird, oder man befördert das Gut auf Wagen nach dem Magazin. Für den
Mahlprozeß des Steinsalzes kommt also eine geschlossene Apparatengruppe in
Frage, die sich zusammensetzt aus je einem Vorbrecher, 2 Mahlgängen, 1 Elevator,
1 Siebapparat und 1 Schnecke. Die Leistung einer solchen Apparatengruppe
in 10 Stunden liegt zwischen 60 bis 75 Tonnen gemahlenes Steinsalz bei einem
Kraftbedarf von 15 Pferdekräften. Das Gut, welches als Ausfall die Siebe
nicht passiert hat, wird zur nochmaligen Bearbeitung auf die vorhandenen beiden
Reserve-Mahlgänge übergeführt. Der Kraftbedarf der Reserve-Mahlgänge mit
1 Elevator und 1 Sieb beträgt 10 Pferdestärken. Das ausgetragene Mahlgut
des Vorbrechers IV wird auf ein Leseband geschickt, wo eine Auslese durch
Knaben bewirkt wird, worauf das Gut auf ein Sieb von 11 mm Lochung fällt.
Diese Apparatengruppe weist bei 10-stündigem Gange ebenfalls eine Produktions-
leistung von 60 bis 75 Tonnen auf, jedoch werden hier nur 5 Pferdestärken
als Kraftbedarf benötigt. Es würde sich hiernach die Gesamtleistung der Mühle
auf 240 bis 300 Tonnen in 10 Stunden stellen. Nachstehend geben ivir eine
Uebersicht der in der Mühle hergestellten Korngrößen:

1. Staubsalz	bis 0,4 mm! 6. Gemahlenes Knörpelsalz bis 80 mm

7-	„	Mittelkorn v. 1—2 „

8.	„	Grobsalz v. 2,5—7 „

j 9. Feinknörpelsalz	„ 7—11 „

- --- -	~ „ 110. Knörpelsalz	„ 11—80 „

gur den Betrieb der Mühle steht eine liegende, zylindrische Hochdruck-
maschine zur Verfügung, deren Zylinder eine Bohrung von 520 mm hat; der
Hub beträgt 1000 mm, während 60 Umdrehungen in der Minute geleistet
werden. Die Maschine leistet nicht nur die für die Mahlgänge benötigten 60
Pferdestärken, sondern sie treibt auch den Schachtventilator unter Benutzung einer
Seiltransmission.

2.	Feinsalz	„	1

3.	Gemahlenes	Feinsalz	„	2

4.	„	Siebsalz	„	2,5

5.	„ mittl. Grobsalz „	11

Der Lagerraum des Steinsalzmagazins gestattet die Aufnahme von etwa 10000
Tonnen Salz. Die Beförderung des fertigen Salzes zum Magazin geschieht
auf eisernen Seitenkippern. Das zur Denaturierung bestimmte Salz wird mit
einer Mischung versehen, die sich zusammensetzt aus 7* % Wermutkrautpulver
und 3/8 °/o Eisenoxyd, oder mit 1 °/0 Petroleum, oder 2 % Steinkohlenmehl,
auch 1 °/o Ruß. Ist das Steinsalz für Zwecke bestimmt, die seine Denaturie-
rung nicht zulassen, was besonders für die chemische Industrie gilt, so erfolg
der Versand unter Steuerverschluß und wird das Salz dann am Bestimmungsort
unter weiterer Kontrolle der Steuerbehörde behandelt. In diesem Falle erha en
die Säcke Steuerplomben. Die Säcke fassen 50 oder 100 kg Sülz. te
Verladung des Steinsalzes in die Schiffe und Eisenbahnwagen erfolgt entweder
lose durch Lutten oder Rutschen (Gleitbahnen) oder in Säcken, die man auf
Karren zur Verladestelle befördert. Stücksalz, das sofort zum Versand gelangt,
wird unmittelbar vom Schacht durch eine Rutsche zu den Eisenbahnwagen ge-
leitet. Das Magazin liegt direkt an dem erbauten Fabrikhafen, der mit dem
Neckar in Verbindung steht.	„	.

Einen besonderen Betrieb stellt die eigentliche Salinen-Ankage dar, über

N e u m a tt n, Salzbergbau und Salinenwesen in Württemberg.

11
        <pb n="166" />
        ﻿162

die folgendes zu berichten ist. Die Salinen-Anlage umfaßt die Steinsalzauf-
lösung, die Sole-Reservoirs, die Siede-Anlage Und das Kochsalzmagazin. Die
Salinen-Anlage wurde für eine Jahresproduktion von 20 000 Tonnen Kochsalz
eingerichtet, mit Ausnahme der Siede-Anlage, deren technische Einrichtungen nur
für 17 500 Tonnen berechnet wurden, jedoch wurde auch hier die Möglichkeit
einer baulichen Erweiterung offen gelassen. Die Steinsalzauflösung steht mit
dem 3. Stockwerk der Steinsalz-Mühle durch eine Brücke in Verbindung. Das
zur Auflösung bestimmte Steinsalz wird in Wagen von der Abzngsbühne durch
die Mühle zur Steinsalzauflösung befördert; dort werden die Wagen auf fahr-
bare Kreiselwipper geschoben und nun auf einer Schienenbahn über die eigent-
lichen Auflösekästen geführt. Insgesamt sind 36 Auflösekästen vorhanden, in der
Anordnung zu 4 Reihen und getragen von einem Freipostensystem. Jeder Kasten
trägt einen Holzrost, wodurch der Kasten in zwei Abteilungen, den Löseraum
und Schlammfall getrennt wird. Jede Kastenreihe besitzt eine Schienenbahn,
von welcher aus die Entleerung der mit Steinsalz beladenen Wagen in die
Auflösekästen erfolgt. Zwischen je 2 Kastenreihen liegt ein Zuflußkanal, der
je 2 Kasten mit Wasser versorgt. Für den Solabfluß besitzt jede Kastenreihe
eine Rinne (Kandel).

Die Auflösung erfolgt mit dem sehr geeigneten Schachtwasser, das bereits
einen Salzgehalt besitzt und eine Durchschnittstemperatur von 24,7 ° 6 aufweist.
Ist die Sättigung der Sole fertig, läßt man sie in den Kandel (Rinne) ab,
von wo aus die Sole dann ihren Lauf durch eine eiserne unterirdische Leitung
zu den 3 Sole-Reservoirs nimmt. Diese Sole-Reservoirs sind einstöckige, große
Holzkasten, die ein Fassungsvermögen von 600 cbm besitzen. Die Abdichtung
der auf Betonpfeilern ruhenden Holzkasten wird durch Werg und Teer bewirkt.
Die Sole-Reservoirs haben den Zweck, die Sole durch Fließen abzuklären, sie
nimmt daher nacheinander durch alle 3 Reservoirs ihren Weg. Hat die Sole
die Reservoirs passiert, so wird sie der eigentlichen Siedeanlage zugeführt. Zu
diesem Zweck stehen die Reservoirs durch eine eiserne Röhrenleitung mit der
Siede-Anlage in Verbindung. Die technische Einrichtung der Siede-Anlage setzt
sich zusammen aus 10 Feuer-, 3 Dampf- und 1 Rauchgaspfanne. Von den
10 Feuerpfannen sind 5 je in einem besonderen Gebäude untergebracht, während
die verbleibenden 5 Feuerpfannen in einem großen Gebäude die sogenannte
Grobsalz-Siedeanlage bilden. Die Einrichtung der fünf Einzel-Siedehäuser ist
eine fast übereinstimmende. Der Raumeinteilung nach unterscheidet man die
Feuerküche, einen Pfannen- und einen Trockenraum. Jede Pfanne verfügt über
eine außerhalb des Gebäudes errichtete Esse. Die Dimeusiou der aus Eisen-
blech hergestellten Pfannen ist: 16 m lang, 8 m breit und 0,5 m hoch, bei
einem Gesamtflächengehalt von 128 «gm. Ueber jeder Pfanne befindet sich ein
Rauchfang von 2,5 im, d. i. ]/52 der Pfannenfläche.

Das Material der Trockenpfannen ist Gußeisen und werden die Pfannen
aus Platten von 12 mm Stärke gebildet. Die Fläche der Trockenpfannen be-
trägt 220 bis 258 qm. Siedepfannen lind Trockenpfannen stehen mit einer
Deckenbahn in Verbindung. Das Salz wird hier auf Schienen in Holzmnlden.
die an einer Laufkatze hängen, von den Siedepfannen nach den Trockenpfannen
befördert. Diese Schienenbahnen laufen zu beiden Seiten der Trockenpfannen.
Jede Siedepfanne wird mit 2 Herdfeuernngen mit Planrosten betrieben. Durch
ein Feuergewölbe wird die Stichflamme von den Pfannen abgehalten. Der
        <pb n="167" />
        ﻿163

Konstruktion nach handelt es, sich um sogenannte Zirkulierherde mit ansteigenden
Zügen. Die Rauchgase zirkuliert in je 2 Zügen für eine Feuerung unter der
Mitte der Pfanne nach hinten, hierauf wieder nach vorn zurück, dann nochmals
unter den Rand der Pfanne nach hinten und nun nach der Trockenpfanne. Unter
der Trockenpfanne nimmt die Rauchgase ihren Weg zuerst unter dem Rand der
Pfanne nach hinten, dann nach vorn zurück und schließlich in der Mitte nach
hinten zur Esse.

Die technische Anlage der Grobsalz-Siedeanlage zeigt hinsichtlich der Pfan-
nen keine erheblichen Abweichungen von denen der Einzel-Siedehäuser. Als
wesentliche Ausnahme wäre nur hervorzuheben, daß die Essen in der Trocken-
pfanne selbst stehen. Die Grobsalz-Siedeanlage weist 4 Grobsalzpfannen ans,
von welchen jede einen Flächenraum von 207,5 qm besitzt. Jede Grobsalz-
pfanne hat 2 Brodemfänge sRauchfänge) von 1 qm, ö. ist 1/207 der Pfannen-
fläche, zum Abzug der Salzdämpfe. Die Trockenfläche abzüglich der Esse beträgt
202 qm. Zwischen den Grobsalzpfannen hat in der Mitte eine Feinsalzpfanne
Aufstellung gefunden, welche Pfanne einen Flächenraum von 85,5 qm besitzt.
Der Brodemfang mißt 1,5 qm, d. i. 1/57 der Pfannenfläche, während die Trocken-
fläche sich über 366 qm ausdehnt. Die gesaniten Essen besitzen eine Hohe von
30 m und einen Durchmesser von 1,2 m. Die schon erwähnte Rauchgaspfanne
hat eine Flächenausdehnnng von 160 qm. Der Betrieb erfolgt mittels sekun-
därer Heizung. In demselben Siedehaus haben nocb 2 Dampfpfannen von zu-
samnien 135 qm Fläche Aufstellung gefunden. Ein Siedehaus beherbergt eine
Dampfpfanne von 200 qm Fläche. Die Rauchgase ziehen nach ihrer Benutzung
durch den Rauchkamin ab, während für den Abdampf ein Wasserrohr vorgesehen
ist. Nähert man sich dem vor dem Stadt gelegenen Salzwerk, so zeigen sich
dem Auge sogleich die 10 hochragenden Essen als Charakteristikum der Salinen-
Anlage.

Ueber die Betriebsweise der Siedeanlage ist folgendes zu berichten. Die
Sole läuft unter Gefälle von den Reservoirs in die Siedepfannen, wobei die
Sole einen Gehalt von 26 % NaCl (Chlornatrinm) hat. Durch die Siede-
hitze der Pfannen beginnt die Kristallisation oder der Niederschlag des Salzes.
Den ganzen Arbeitsprozeß des Siedens bezeichnet man als „soggen" des Salzes.
Für den Produktionsprozeß bestehen bestimmte Normalien, die hier wiederge-
geben seien.

Eine Soggeperiode, d. h. ein Siedeprozeß, hat folgende Dauer:

Feinsalz	24	Stunden

Mittelfein	24	„

Mittelgrob	48	„

Grobsalz	96	„

Während des Arbeitsganges wird das siedende Salz mehrmals mit Krücken
auf de» Pfannenmantel ansgeschlagcn. Das heißt, der Sieder bewegt mit der
Krücke, es sind dies lange Holzstangen mit am Ende befindlicher eiserner Krücke,
das siedende Salz von dem Pfannenboden, um das Ansetzen daselbst zu verhin-
dern. Das Ausschlagen mit Krücken auf den Pfannenmantel wird während einer
Soggeperiode wie folgt vorgenommen:

Feinsalz	4	Mal

Mittelfein	2	„

Mittelgrob	2	„

Grobsalz	1	„

11*
        <pb n="168" />
        ﻿164

Die Temperaturgrade in den Siedepfannen sind	folgende:

Feinsalz	108° 6

Mittelfein	95-96° „

Mittelgrob	68-70° „

Grobsalz	60“	„

Der Ertrag oder das Ausbringen auf 1 qm Pfannenfläche bei 24-stündigem
Betrieb zeigt nachstehenden Umfang:

Feinsalz	100—112	KZ

Mittelfein	55—	60	„

Mittelgrob	20—	25	„

Grobsalz	9—11 „

Die Lagerzeit des Salzes auf dem Pfannenmantel zum Abtraufen beträgt bei:
Feinsalz	24	Stunden

Mittelfein	24	„

Mittelgrob	48

Grobsalz	96

Die Lagerzeit auf der Trockenpfanne dauert:

Feinsalz	12	Stunden

Mittelfein	12	„

Mittelgrob	24	„

Grobsalz	48	„

Die geringere Stundenzahl auf der Trockenpfanne ist dadurch bedingt, daß
man nur ein halbes Soggewerk auf die Pfanne bringen kann, da sonst die
Schichten des Salzes zu dicht, und zu schwer trocken würden. Die Ausbreitung
des Salzes erfolgt mittels Rechens; das Feinfalz wird außerdem gewalzt. Die
Produktion der drei Dampfpfannen und der Rauchgaspfanne besteht lediglich aus
Grobfalz. Das Produktionsergebnis ist hier auf 1 qm Pfannenfläche etwa 5
bis 6 kg Salz bei 12-stündiger Schicht. Die Halbschicht entsteht dadurch, daß
der Betrieb während der Nacht ruht. Während des Siedens setzt sich im Laufe
der Zeit auf dem Boden der Pfanne sogenannter Pfannenstein an, der in be-
stimmten Zeiträumen gebrochen werden muß. Auf der Feinsalzpfanne muß das
Schöpfen und Brechen des Pfannensteins alle 8 Tage vorgenommen werden;
bei den Grobsalzpfannen genügen 2 Monate, während für die Mittelsorten
entsprechend kürzere Zeiträume zu beobachten sind. Beim Trocknen neigt das
Salz leicht dazu, sich zusammenzuballen und Knörpel zu bilden. Es wird daher,
um dem Salz eine gleichmäßige Körnung zu verleihen, dessen Siebung notwen-
dig. Zu diesem Zweck hat man in einem Anbau zwischen den Siedehäusern I
und II geeignete Siebe untergebracht, die folgende Lochungen zeigen:

Feinsalz	1—2	mm

Mittelfein	3	„

Mittelgrob	5—6	„

Grobsalz	10	„

Das Salz wird den Sieben durch Wagen von den Trockenpfannen zugeführt
und zwar werden die Wagen durch einen Aufzug in das obere Stockwerk der
Saline befördert, von wo aus die Entleerung auf die Siebe erfolgt. Das
durchfallende Salz, sowie der lieberfall, also das auf dem Sieb verbleibende
Salz, wird in Wagen gesammelt. Der Ueberfall wird nochmals durch einen
besonderen Mahlgang zerdrückt und dann abermals gesiebt. Die Wagen mit
dem fertig gesiebten Salz werden mittels eines Fahrstuhls auf die das Bahn-
geleis überspannende Brücke befördert und von hier dem Kochsalzmagazin zu-
geführt, wo die Entleerung der Wagen erfolgt. Die Verladung des Kochsalzes
geschieht teils lose, teils in Säcken. Soll die Verivendung zu Viehsalz erfolgen,
        <pb n="169" />
        ﻿165

so wird die Denaturierung in der bereits vorher gekennzeichneten Weise bewirkt.
Der Wagenbetrieb erfolgt durch eine dem Werk gehörige Lokomotive.

Anschließend hieran wollen wir noch einige technische Daten nachtragen, die
mehr chronologisch die Entwicklung kennzeichnen. Im Jahre 1887, dem Beginn
der eigentlichen Betriebsperiode, war der technische Stand in der Hauptsache
folgender. Das Salzlager war auf den 3 Sohlen mit Richt- und Teilstrecken
in einer Gesamtlänge von 1050 in ausgerichtet. Zwei vollständig ausgerüstete
Brems- und Fahrgesenke stellten die Förderverbindung der 3 Sohlen unter-
einander her. Sämtliche Füllörter hatten aus allen Sohlen Einrichtung zur
Maschinenfördernng erhalten. In demselben Jahr kamen auf dem Werkshof
10 Hydranten zur Aufstellung, wodurch jedes Gebäude für den Brandfall bis
zu einem gewissen Umfange geschützt erschien.

Im Jahre 1890 erhielt die Steinsalzmühle eine wesentliche Verbesserung,
wodurch sich die Betriebskosten verringerten. Das Jahr 1893 brachte den
Umbau der großen Fördermaschine zn einer Compound-Receiver-Maschine. Zwei
Jahre später wurde eine neue Mühlenmaschine und Verladeeinrichtung geschaffen,
welche technische Neuerungen 38 219,58 M. Kosten verursachten. Im Jahre 1897
wurde eine neue Siedeanlage erbaut, auch wurde die Mühleneinrichtung ver-
größert. Letztere erforderte 18145,93 M. Kosten; während die neue Siede-
anlage einen Kostenaufwand von 181 285,40 M. verursachte. Eine im Jahre
1899 abermals notwendig gewordene Vergrößerung der Salzmühle beanspruchte
21 333,28 M. Kosten. Ein im Jahre 1900 beschaffter Backenbrecher, sowie
der Bau einer mechanischen Grubenförderungs-Anlage, ferner einige kleinere
Aufwendungen für die Schacht- und Mühleneinrichtung erforderten insgesamt
23,387,76 M. Bei der im Jahre 1903 von der Stadt Heilbronn erbauten
Neckargartacher Fahrbrücke beteiligte sich die Gesellschaft mit einem Baukosten-
beitrag von 25 000,00 M. Die Brücke brachte zahlreichen Arbeitern des Wer-
kes eine Verkürzung ihres Wegs. In demselben Jahr kam ein Reisert'scher
Wasserreiniger zur Aufstellung, da sich das von der Stadt Heilbronn gelieferte
Kesselspeisewasser als sehr hart erwies. Das Jahr 1905 brachte eine Erweite-
rung des Gebäudes der Hauptfördermaschine durch einen Anbau, in welchem
eine Hilfsfördermaschine untergebracht wurde. Zur selben Zeit gelangte in der
Grube eine Hochdruckzentrisngalpnmpe und eine Plungerpumpe zur Aufstellung.
Das folgende Jahr machte die Erbauung eines neuen Gebäudes für die Ver-
ladung notwendig. Im Jahre 1907 wurde die Bewetterung durch Aufstellung
eines größeren Ventilators mit Motor verbessert. Die Zahl der elektrischen
Bohrmaschinen wurde vermehrt, auch wurde ein zweiter Transformator in Be-
trieb genommen. Auch die Mühlcneinricktung wurde entsprechend den gesteigerten
Anforderungen erweitert. Die Vergrößerung betraf 1 Brecher, 2 'Schleuder-
niühlen und 1 Sieb mit Elevator. Aehnlich wurde die Kraftanlage verstärkt,
die drei neue Dampfkessel und eine 500pferdige Dampfmaschine erhielt. So
zeigt sich uns in allem ein auf der Höhe der Zeit stehender Bergbau- und
Salinenbetrieb, in seiner Gesamtheit etwas Mustergiltiges darstellend. Eine
überaus glänzende wirtschaftliche und technische Entwicklung hat das „Salzwerk
Heilbronn" innerhalb der deutschen Salzindustrie zu einem der ersten Unterneh-
men gemacht.
        <pb n="170" />
        ﻿Anlagen.

i.

Salztausch-Bertrag zwischen Württemberg und Bayern.

Nachdem in Folge der zwischen dem königl. Würtembergischen Bergrath und
der königl. Bayrischen General Bergwerks-, Salinen- und Münz-Administration ein
wechselseitiger Salz-Austausch den Verhältnissen beider Staaten für angemessen be-
funden worden ist, so haben die Unterzeichneten aus Auftrag und im Namen der
so eben genannten königl. Behörden, und zwar von Seiten des Königl. Würtem-
bergischen Bergraths, der königl. Würtembergische Bergrath

Ludwig v. Bilfinger, Ritter des königl. Civil-Verdienstordens, und
der königl. Würtembergische Bergrath
Abraham Maier

und von Seite der Königl. Bayrischen General Pergwerks-Salinen-
und Münz-Administration der	königl. Bayrische Oberberg- und

Salinen-Rath

Joseph Ludwig von Wolf, Ritter des Königl. Bayrischen Civil-
Verdienstordens

unter Vorbehalt der allerhöchsten Genehmigung folgende Uebereinkunft getroffen.

8 1.

Der unterm 24. Juli 1819 abgeschlossene Kontrakt, nach welchein Würtemberg
in dem Etats-Jahr 1. July

1820/21	12 000 Fässer

1821/22	8 000	„

1822/23	6 000	„

Salz von Bayern käuflich übernimmt, bleibt nach allen seinen Theilen bestehe».

8 2.

Tauschweise gibt Bayern an Würtemberg ab, in Bayrischem Gewicht, den
Zentner zu 120 U würtemberg. Gewicht gerechnet:

a)	in dem Etats-Jahr 1. July 1821/22

in Günzburg 5 000 Zentner
in Memmingen 8 000

Zusammen: 10 000 Zentner

b)	in dem Etatsjahr 1822/23

in Günzburg 5 000 Zentner
in Memmingen 10 000	„

Zusammen: 15 000 Zentner

o) in dem Jahr 1823/24

in Memmingen 30 000 Zentner
        <pb n="171" />
        ﻿167

d)	in dem Jahr 1824/25

in Memmingen 30 000 Zentner

e)	in dem Jahr 1825/26

in Memmingen 30 000 Zentner.

Summe in den 5 Jahren 1821/26

— 115 000 Bayrische Zentner
oder 138 000 Würtemb. Zentner.

8 3.

Dagegen gibt Würtemberg von der Saline Friedrichshall tauschweise an Bayern ab:
a) in dem Jahr 1821/22 10 000 Bayrische oder 12 000 würd Ztr.

b) „	„	„	1822/23	15 000	,. 18000 „	„
0) „ „	„	1823/24	30 000	„	36 000	„	„
cl) „	„	„	1824/25	30 000	„	„ 86 000 „	ff
e) „ „	„	1825/26	30 000	„	36 000	„	"

Zusammen: 115 000 Bayrische oder 138000 würt. Ztr.

§4

Sollte in den letzten 3 Jahren einer der kontrahirenden Theile noch ein größe-
res Quantum etwa von 1000 Fässern oder 5000 Zentner zu beziehen wünschen, so
ist hierüber besondere Eröffnung zu machen, um nach der Lage der Umstände die
nähere Bestimmung zu treffen, ob wechselseitig diese Abgabe gewählt werden könne.

8 6.

Das nach § 2 von der Krone Würtemberg jährlich zu übernehmende Tausch-
salz wird in Günzburg und Memmingen auf gleiche Weise wie das erkaufte in
Fässern abgegeben, und ein Faß zu 515 ü Sporco, und 480 Tb netto Salz nach
Bayrischem Gewicht gerechnet, wobey für jedes Faß 2 &lt;a Tara Entschädigung in
der Uebergewichts Berechnung wie bisher in Abzug gebracht werden.

8 6.

Das nach § 3 von der Krone Bayern bey der königl. Würtembergischen Saline
Friedrichshall abzunehmende Salz wird in plombirten Säcken jeden mit 150 U Netto
Salz bayrischen oder 180 ’a, würtemberg. Gewichts gefüllt abgegeben.

8 7.

Das von der Krone Bayern in Friedrichshall abgenommene Salz wird gegen
das von der Krone Würtemberg in Günzburg und Memmingen bezogene Salz nach
Zentnern im Nettogewicht berechnet und vaturaliter gegeneinander ausgeglichen, so
daß keine Berechnung in Geld, weder für das Salz noch für die Fassage stattfindet.

8 8.

Beiderley Salz muß in einem vollkommen trockenen Zustande sich befinden, und
insbesondere wird das zu Friedrichshall abzunehmende Salz in einem gröbern Korn
und zwar nach dem — dem gegenwärtigen Kontrakt versiegelt beygelegten Muster —
bedungen, da in der Königl. Bayrischen Rhein-Provinz nur Salz von gröberem
Korn verkäuflich ist.

8 9.

Die Abfuhr des Salzes von Friedrichshall geschieht in der Regel zur Hälfte
vom July bis Oktober des einen und zur. Hälfte vom April bis Ende Juny des
folgenden Jahres. Von dieser Regel wird jedoch für das erste vom Anfang des
Monats July laufende Kontrakts-Jahr die Ausnahme gemacht, daß das stipulirte
Quantum erst im Frühjahr 1822 abgeführt werden darf.
        <pb n="172" />
        ﻿168

§ 10.

Da das von der Krone Würtemberg in Günzburg und Memmingen abzuneh-
mende Bayrische Salz kostenfrey auf den Wagen gelegt und frey von allen Aer-
arial-Abgaben ausgeführt wird, so wird auch das von der Krone Bayern in Fried-
richshall zu übernehmende Salz kostenfrey in das Schiff gelegt und Aerarial-Zoll
und Abgabe frey ausgeführt.

8 11.

So wie das Königl. Bayerische Salz in Günzburg und Memmingen auf den
Wagen gelegt, Eigenthum für die Krone Würtemberg wird, eben so wird das in
Friedrichshall in das Schiff gelegte Königlich Würtembergijche Salz Eigenthum der
Krone Bayern und unterliegt sodann wechselseitig dem Risiko des resp. Eigenthümers.

8 12.

Sollte die Durchfuhr des Königl. Würtembergischen Salzes durch auswärtige
Territorien als Königl. Bayerisches Eigenthum hinsichtlich der Zoll-Abgaben und
Transitverordnungen auf dem Neckar einige lästige Hindernisse finden, so kann das-
selbe noch ferner während der Ausfuhr in der Eigenschaft als Königl. Würtemberg.
Aerarial-Guth fortbestehen, jedoch mit der Klausel nach dem lltcn Kontraktspunkt,
daß das Risiko des einmal in das Schiff gelegten Salzes der Krone Bayern zu
verbleiben habe.

8 13.

Von Seite der Krone Würtemberg wird die Zusicherung gegeben, daß die nö-
thigen Vorräthe an der Saline Friedrichshall sich befinden werden, um die Abfuhr
des Salzes nach der Bestimmung des 9tcit Kontrakt-Punktes jederzeit vornehmen zu
können, ebenso wird von der Krone Bayern die Zusicherung wegen der nöthigen
Vorräthe zu Günzburg und Memmingen gegeben.

8 11.

Sollte es nothwendig werden anticipando auf das folgende Kontrakts-Jahr
Salz auszuführen, so steht solches, wenn hiefür die Vorräthe vorhanden sind, wech-
selseitig frey.

8 15.

So wie in dem bereits bestehenden Salzkaufs-Kontrakte § 5 bedungen wurde,
daß es der Krone Würtemberg frey stehe, bey den Königl. Bayerischen Salzämtern
in Günzburg oder Memmingen zur Uebernahme und Spedition des Salzes jemand
zu oommittirsn, ebenso bleibt es der Krone Bayern überlassen bey der Königl.
Würtemberg. Saline Friedrichshall ein gleiches zu thun.

8 16.

Damit noch in Zeiten wechselseitige Kenntniß erhalten wird, in wie ferne und
auf welche Weise dieser Salztausch-Kontrakt nach Ende desselben noch fortbestehen
soll, so wird bestimmt, daß am Anfang des 5"» Kontraktjahrs das nöthige Beneh-
men hierüber zu pflegen wäre.

8 17.

Nach Schluß eines jeden Monats wäre in Uebereinstimmung mit den § 9 und
10 des Salzkaufs-Kontrakts von der Königl. Würtembergischen Salzverwaltung in
Friedrichshall eine Anzeige an die K. Bayrische General-Bergwerks-Salinen- und
Münz-Administration nach München zu senden, um daraus ersehen zu können,
welche Abfuhr in demselben Monat stattgehabt hat.
        <pb n="173" />
        ﻿§ 18.

Von der erwähnten Königl. Würtemberg. Salz-Verwaltung ist den Schiffern
für jedes geladene Schiff ein besonderer Lieferungs-Schein zuzustellen, welchen die-
selbe zur Bestätigung der richtigen Einlieferung von dem Abladestations-Amte
unterschreiben zu lassen und sodann wieder an die Königl. Würtemb. Salz-Verwal-
tung einzuliefern haben.

8 19.

Die Königl. Würtemberg. Salz-Verwaltung in Friedrichshall hat das Salz nur
an solche Schiffer abzugeben, welche sich durch Anweisung von dem K. Bayrischen
Salz-Amt Speyer legitimiren werden.

8 20.

In Hinsicht der zur Salzabfuhr zu verwendenden Schiffer steht es der Königl.
Bayrischen General-Administration gänzlich frey, solche nach ihrer Convenienz zu
wählen.

8 21.

Da in dem bestehenden Kontrakte § 13 der Krone Würtemberg die Zusicherung
gemacht worden, daß man niemals zugeben wird, daß von den Königl. Bayrischen
Salzämtern, oder Königl. Bayrischen Unterthanen ein Salzhandel in die Königl.
Würtembergische Lande getrieben werden darf, so macht auch die Krone Würtem-
berg die Zusicherung, während der Dauer des Kontrakts weder mit dem eigenen
Königl. Würtemberg. noch mit dem von Bayern übernommenen Salze einen Han-
del in die Königl. Bayrischen Staaten zu treiben, noch zu gestatten, noch auch ein
von der Krone Bayern übernommenes Salz in die Badenschen Lande oder in die
Schweiz zu verkaufen oder den Verkauf zu gestatten.

8 22.

Die Casus in soliti, improvisi et absoluta impossibilitatis sind in Rücksicht der
Erfüllung dieses Kontrakts wechselseitig wie bisher angenommen.

So geschehen, Stuttgart den 7tm July 1821.

Ludwig v. Bilfinger	Joseph Ludwig von Wolf

Königl. Würtemb. Bergrath	Königl. bair. Oberberg und

R. d. C. V. O.	Salinen-Rath. R. d. C. B. O.

Abraham Mayer, K. W. Bergrath.

Genehmigt von dem königl. baierischen Staatsministerium der Finanzen.

München, am 31. Juli 1821.

II.

Salz-Licfcrmigs-Coiitrakt zwischen der Regierung Sr. Majestät des Königs von
Württemberg und der Regierung des Hohen Standes Bern.

Namens Sr- Majestät des Königs von Württemberg ist zwischen Allerhöchst
Ihrem bevollmächtigten Salzhandlungs-Direktor, dem Wohlgebornen Hochgeehrten
Herrn Johann Herzog von Effingen, Mitglied des Großen Raths des Kantons
Aargau, einer- und dem Wohlgebornen Hochgeachten Herrn Ferdinand Ludwig von
Tenner, Seckelmeister und Präsident des Finanz-Raths, Namens der Hohen Regie-
rung der Stadt und Republik Bern, anderseits, unter gegenseitigem Vorbehalt Aller-
höchster und Hoher Ratifikation, nachstehender Salz-Lieferungs-Contrakt abgeschlossen
worden:
        <pb n="174" />
        ﻿170

Art. 1.

Die Königlich Würtembergische Regierung verpflichtet sich zu liefern und die
Regierung des hohen Standes Bern verpflichtet sich zu übernehmen:

a. Vom ersten Juli bis 31. December 1824 2000 Faß.

7&gt;. Vom 1. Januar 1825 bis 31. December 1830, folglich vom 1. Januar 1825
an, sechs auf einander folgende Jahre, alljährlich achttausend Faß Würtemberger
Salz in guter, reiner, weißer und trockner Qualität.

Falls die Königlichen Salinen es gestatten, so kann die oben sub Litt. A. für
das Jahr 1824 bedungene Lieferung, ohne Abbruch von den späteren Lieferungen,
noch um weitere Zwey- bis Viertausend Faß vermehrt werden.

Art. .2.

Die im ersten Artikel für das Jahr 1524 bedungene Lieferung soll bis 31. De-
cember desselben Jahrs durch successive Absendungen, sowie es der Vorrath auf
den Königlichen Salinen in Schwenningen gestattet, vollzogen werden.

Die sub Litt. b. des gleichen Artikels für die darauffolgenden sechs Jahre be-
dungenen jährlichen achttausend Faß hingegen, sollen in gleichen vierteljährlichen
Abtheilungen, wo möglich jeweilen in der ersten Hälfte eines jeden Quartals ge-
liefert werden. Hierbey wird jedoch vorbehalten, daß bei herber Winterszeit oder
sonst, wenn der niedere Stand des Wassers der Rheinschiffahrt Hindernisse in den
Weg legt, die vierteljährlichen Lieferungen zum Theil oder ganz aufgeschoben wer-
den könnten, bis diese Hindernisse wieder gehoben sein werden.

Art. 3.

Für ein jedes Faß von netto Sechshundert Pfund Markgewicht franco Brugg
an die dortige Schifflände gelegt, verpflichtet sich der Hohe Stand Bern zu bezahlen
Vierzehn Gulden Reichsvaluta, die feine Mark Köllnisch zu vier und zwanzig Gulden.

Falls der Hohe Stand Bern es seiner Convenienz angemeßen erachten sollte,
bis fünftausend Faß des jährlich zu beziehen habenden Salzes frey ab Schaffhausen
zu übernehmen: so wird dieses unter Vorbehalt einer in behöriger Zeit an die
Königliche Salz-Handlungs-Direktion geschehende Anzeige von Seite der König!,
würtembergischen Regierung vorhin aus zugestanden und auf diesen Fall hin der
Preis eines jeden Fasses von netto Sechshundert Pfund Markgewicht franco Schaff-
hausen inclusive der dortigen Zölle und Spesen, auf Zwölf Gulden Reichsvaluta
festgesetzt. Das sich nach Abzug der Tara über Pfund Sechshundert netto, allfällig
ergebende Uebergewicht, wird besonders in Ansatz gebracht und jeweilen U 600
desselben gleich einem Faß zu dem oben bestimmten Preis berechnet.

Art. 4.

Die Tara oder Faßtaxe wird nach einem Durchschnittsgewicht von fünfzig
leeren Fässern bestimmt. Zu dem Ende sollen bey den Königlichen Salinen vor
Auffüllung der Fäßer von jeder Quartal-Lieferung fünfzig Stück exakt abgewogen
und nach ihrem Durchschnittsergebnis die Tara jeweilen berechnet werden.

Dem Hohen Stand Bern bleibt vorbehalten die Tara verificiren zu lassen und
für allfällig entstandener Irrthum oder Mißrechnung billige Vergütung zu fordern.

Art. 5.

Ueber jede Lieferung wird die Würtembergische Salz-Handlungs-Direktion in
der Schweiz dem Hohen Finanzralh eine specificirte Gewichtsliste und Rechnung
übermachen.

Art. 6.

Am Ende jeden Quartals soll die Zahlung für das während demselben abge-
lieferte Salz an die Königlich Würtembergische Salz-Handlungsdirektion franco
Aarau, in groben Silbersorten nach dem vierundzwanzig Guldenfuß geleistet werden.
        <pb n="175" />
        ﻿171

Art. 7.

So wie die Königlich Würtembergische Regierung sich verpflichtet, während der
Dauer des gegenwärtigen Contracts keinerley Zölle, oder irgend andere Auflagen
auf das von dem Hohen Stand Bern zu beziehende Salz zu legen, ebenso wird zur
Bedingung gemacht, daß wenn die Schweizerischen Zölle, Weg- oder Brückengelder
oder andere Transitgebühren überhaupt, sowie auch die Großherzoglich Badischen
Rheinzölle von Schaffhausen Rhein abwärts, während der Dauer des gegenwärti-
gen Contracts, über ihren dermaligen Stand erhöht werden sollten, jede allfällige
Erhöhung zu Lasten des Hohen Standes Bern fallen soll. Ebenso behält sich die
Königlich Würtembergische Regierung vor, im Fall einer außerordentlichen erwie-
senen Frachterhöhung eine besondere Entschädigung fordern zu können, deren Ma-
ximum jedoch den Betrag von vierzig Kreuzer Reichsvaluta per Faß nie über-
steigen soll.

Art. 8.

Wenn während der Dauer des gegenwärtigen Kontrakts der Hohe Stand Bern
in den Fall kommen und er seiner Convenienz angemessen erachten sollte, über das
im ersten Artikel bestimmte Salzquantum hinaus, noch ein Weiteres zu beziehen, so
verpflichtet sich die König!. Würtembergische Regierung auf eine an die Salz-Hand-
lungsdirektion erfolgende sechsmonatliche Voranzeige hin, die noch ausstehenden
Lieferungen bis auf die Concurrenz von Zwölfhundert fünfzig Faß vierteljährlich,
unter den gleichen Bedingungen wie sie für das ourn obliZo zu liefernde Quantum
durch gegenwärtigen Contract festgesetzt sind, zu vermehren.

Art. 9.

Wenn der gegenwärtige Contract seine Endschaft erreichen sollte, ohne daß
sechs Monat vorher von dem einen oder andern der contrahirenden Theile die Er-
klärung gemacht würde, daß man nicht gesonnen sey, denselben auf eine weitere
Frist zu erneuern, so bleibt er in allen seinen Bestimmungen für beide Theile noch
für ein Jahr weiter hinaus verbindlich und in Kraft.

Art. 10.

Der gegenwärtige Contract bleibt für beide contrahirende Theile bis zu seiner
Endschaft verbindlich und kann nur durch vis major oder andere, die Erfüllung
dem einen oder anderen Theil unmöglich machenden höhern Ereignisse unterbrochen
oder aufgehoben werden. —

Urkundlich und zu mehrerer Bekräftigung wird gegenwärtiger Tractat, Namens
Sr Majestät des Königs von Würtemberg, von Allerhöchst dero bevollmächtigten
Salz-Handlungs-Direktoren Herrn Johann Herzog von Effingen einer- und Namens
der Stadt und Republik Bern von Titl. Herrn Ferdinand Ludwig von Tenner, des
Kleinen Raths, Seckelmeister und Präsidenten des Finanz-Raths anderseits, in dop-
pelter Ausfertigung unterzeichnet und zu Allerhöchster und hoher Ratifikation an
Behörden befördert, in Bern den sechsten Christmonat im Jahr Eintausendacht-
hundert drey und zwanzig.

gez.: In Herzogh von Effingen	gez.: Ludwig von Tenner

Königlich Württembergischer	Seckelmeister und Präsident

Salz-Handlungs-Director	des Finanz-Raths der Stadt

in der Schweiz.	und Republic Bern.
        <pb n="176" />
        ﻿172

Maß- und Münz-Tabelle.

du. Münzen.

Landeswährung unter Herzog Friedrich von Württemberg.

1 Gulden — 28 Schilling — 60 Kreuzer — 168 Pfennig.

1 Batzen — 12 Pfennig. 1 Schilling — 6 Pfennig.

1 rhein. Gulden — 1,7539 Mk.

1 süddeutsch. Gulden (19. Jahrh, bis 1875) ^ 1,7181 Mk.
1 Kreuzer — 6 Heller.

1 Kreuzer — 4 Pfennig.

1 Kreuzer um 1857 — 2,5 Pfennig.

b. Maße.

1 Klafter — 6 Quadratfuß.

1 Simri — 22,5 kg.

1 Fuder — 1000 Liter.

1 Maß — 1,83 Liter.

1 Morgen — 3151,75 qm.

1 Eimer — 293,927 Liter.

1 Fuß — 28,64 cm.
        <pb n="177" />
        ﻿173

Erklärung an Eidesstatt.

Hierdurch gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab, daß die vorliegende
Arbeit von mir selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfaßt wurde.

Die Abhandlung wurde bisher weder als Prüfungsarbeit bei einer Staats-
oder Diplomprüfung benutzt, noch diente die Arbeit gegenüber einer anderen
Fakultät als Doktordissertation.

Die aus anderen Schriftwerken stammenden Stellen wurden in der gefor-
derten Weise kenntlich gemacht.

Tübingen, 14. Februar 1910.

Paul Neumann-Martell.
        <pb n="178" />
        ﻿174

Vorliegende Arbeit ist aus dem volkswirtschaftlichen Seminar meines hoch-
verehrten Lehrers Prof. Dr. C. I. Fuchs hervorgegangen, dem ich an dieser
Stelle zuerst meinen Dank abstatten möchte.

Auch Herrn Oberfinanzrat Prof. Dr. H. Losch sei für die mannigfache för-
dernde Unterstützung meiner Arbeit mein verbindlichster Dank ausgesprochen.
Endlich habe ich noch Herrn Archiv-Direktor Dr. E. von Schneider für die hilfreiche
Förderung zu danken, die er mir bei der Aktendurchsicht im Kgl. Haus- und
Staats-Archiv zu Stuttgart gewährte.

Tübingen, im November 1909.
        <pb n="179" />
        ﻿175

v

Literatur.

Verhandlungen der württ. Kammer der Abgeordneten. Jahrgänge 1820—1010.
Prof. Dr. H. Losch, Die Arbeitslöhne in Württemberg 1807 i. Württ. Jahrb.
Alberti, Die Gebirge des Königreichs Württemberg 1826.

Buschmann, Das Salz. Band I. Leipzig 1909.

Endriß, Die Steinsalzformation im mittleren Muschelkalk Württembergs. 1898.
Fehling, Chemische Untersuchung der Solen der kgl. württ. Salinen. Stuttgart
1847.

F r a a s , Die nutzbaren Mineralien Württembergs. Stuttgart 1860.

Für er, Salzbergbau und Salinenkunde. Braunschweig 1900.

Handbuch der Kaliwerke. 1908.

Hof - und Staats-Handbuch des Königreichs Württemberg 1909.
Hufnagel, Beleuchtung der in Ansehung der Saline zu Schwäbisch-Hall be-
stehenden Rechtsverhältnisse. Tübingen 1827.

Jaeckh, Das Salzwerk Heilbronn. 1908.

Kgl. st a t. L a n d e s a m t, Das Königreich Württemberg. 1904.

Kgl. st a t. - t o p o g r. Bureau, Beschreibung des Oberamts Sulz. 1863.

Kgl. st a t. - t o p o g r. Bureau, Beschreibung des Oberamts Rottweil. 1875.

M e m m i n g e r s Jahrbücher 1820—1823.

v. Paulus, Begleitworte zur geognostischen Spezialkarte Württembergs. Atlas-
blatt Horb. Stuttgart 1878.

Oesterreichis che Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Wien 1875.

P a x m a n n, Die Kaliindustrie in ihrer Bedeutung' und Entwicklung. Staßfurt
1899.

Rau, Finanzwissenschaft. Bd. I.

Reyscher, Sammlung württ. Gesetze. Tübingen 1839, 1841 1848. Band 7,
16, 17.

Rö s l er, Naturhistorische und technologische Nachrichten von der Saline zu Sulz.
Tübingen 1788.

Schleiden, Das Salz. Leipzig 1875.

Schönberg, Handbuch der pol. Oekonomie. Tübingen 1897.

Schwäbischer Merkur, Stuttgart 1811. 1823.

Schwarz, O., Die Steuersysteme des Auslands. Leipzig 1908.

Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg.

Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich.

Thon, In welchen Verhältnissen stehet die Saline Clemenshall zur Kgl. Württem-
bergischen Salz-Regie während der Zeit ihrer Pacht? Stuttgart 1828.
Württembergische Jahrbücher. Stuttgart.

Zeitschrift für Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preußischen Staat.
Berlin 1897.

Zeitschrift für Bergrecht. Bonn 1906.
        <pb n="180" />
        ﻿135

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igfeit1). Bei diesem schon allein durch die Mächtigkeit bedingten Umfang
rgerstätten erschien die Absicht eines bergbaulichen Betriebes Erfolg ver-
b. Die württ. Kammer der Abgeordneten stand allerdings teilweise die-
sicht eines neuen Schachtbaues angesichts der üblen Erfahrungen mit der
Rottenmünster etwas skeptisch gegenüber. Allein die Regierung hatte
Plan schon erheblich gefördert, insbesondere war man der Frage einer
li Wahl der bisher angewandten Methode im Niederbringen des Schachtes
getreten. Um jene Zeit nämlich hatte ein französischer Ingenieur namens
fii Forbach in Lothringen beim Schachtban eine ganz neue Bohrmethode
vendung gebracht, die in Fachkreisen die weiteste Beachtung fand. Aus
_ Grunde hatte sich die württembergische Regierung entschlossen, einen ihrer
Händigen, den Bergrat v. Alberti, nach Forbach zu senden, der das
&gt;e Verfahren an Ort und Stelle studieren sollte. Bergrat v. Alberti
enn auch seine Beobachtungen und Erfahrungen in einem längeren Be-
ieder. Bei diesem Kind'schen Verfahren handelte es sich im wesentlichen
Anwendung eines Freifallbohrers. Dieser besteht in seinem unteren
ls dem sogenannten Abfallstück, an welchem sich das Bohrstück befand.

. der Schwengel im Bohrhaus angezogen wurde, packte der Greifapparat
ige des Oberendes und je weiter man den Schwengel niederdrückte, trat
'.ge das in die Hvhesteigen des Bohrers ein. War der Hub des

■	beendigt und fing das Obergestänge zu sinken an, so drückte man im
lugenblick das Wasser im Bohrloch gegen den oben angebrachten Leder-

war dies eine Lederscheibe vom Durchmesser des Bohrloches. Sobald
die Zugstange nach oben führte, die mittels des Bolzens und der He-
, der Greifzange in Verbindung stand, öffnete sich die Schere und als-
das Untergestänge mit dem Bohrer frei ab. In einem trockenen Bohr-

■	übrigens die Freifallschere unverivendbar.

: 2. Januar 1854 hatte man mit der Abteufung des Steinsalzschachtes
richshall begonnen und hierbei die Arbeit so kräftig gefördert, daß be-
&gt; de März 1855 der Schacht bis zu einer Tiefe von 302 Fuß im Mu-
li- abgeteuft war. In weiteren 3 Monaten hoffte man bei 350 Fuß das
--„r und nach einem Jahr, etwa im Juni 1856, das Steinsalzlager bei
j; i Tiefe zu erreichen. Für die Wasserhaltung hatte man eine Dampf-
es von 15 Pferdestärken, neben einer Reservemaschine von 91 PS. nor-
istung, die maximal 130 bis 140 PS. zu leisten vermochte, aufgestellt,
gestellte kleine Wasserhaltungsmaschine von 15 PS. vermochte anfangs
eringerer Tiefe auftretenden Wasser gut zu bewältigen; bei größerer
vies es sich jedoch als eine sehr notwendige Maßnahme, größere Ma-
ste zur Verfügung zu haben, sodaß die in Reserve gehaltene Wasser-
mschine bald in volle Tätigkeit trat2). Das eigentliche Salzlager
-och erheblich später, als erwartet, erreicht, nämlich erst im Jahre 1859.
: jte technische Schwierigkeiten hatten die Niederbringung des Schachtes
Der Schacht diente gleichzeitig der Wetterführung, Steinsalzförderung,
und Wasserhebnng. Die geologische Formation zeigte nach den von
chte durchfahrenen Gebirgsarten folgendes Bild 3):

Handlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1851. II. Band, S. 1105.
sterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen. Jahrg. 1875, S. 414.
Fraas, Die nutzbaren Minerale Württembergs. 1860, S. Hl.
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