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        <title>Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert</title>
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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Neumann</surname>
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        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1023136384</idno>
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        Ibm
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        M

Der  Salzhandel,  die  Salinen  und
Salzbergwerke  Württembergs
im  19.  Jahrhundert.

Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung  der  Doktorwürde
der
Staatswissenschaftlichen  Fakultät
der
Königlich  Württembergischen  Eberhard-Karls-Llniversität
in  Tübingen
vorgelegt
von
Paul  Neumann.

Tübingen
Druck  von  Ä.  L  a  u  p  p  j  r.
1912

Ol
        <pb n="3" />
        III

Inhalts-Angabe.
Seite
Einleitung  1
I.  Abschnitt.  Allgemeine  Darstellung  4
1.  Kapitel.  Die  Salzproduktion  4
2.  Kapitel.  Der  Salzhandel  23
3.  Kapitel.  Der  Salzpreis  .  .  :  47
4.  Kapitel.  Der  Salzverbrauch  54
5.  Kapitel.  Die  Salzbesteuerung  61
6.  Kapitel.  Verwaltung  und  Erträge  der  Kgl.  württ.  Salinen  und
Salzbergwerke  70
II.  Abschnitt.  Die  einzelnen  Salinen  und  Salzbergwerke  79
7.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Sulz  a.  Neckar  79
8.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Clemenshall  88
9.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Hall  94
10.  Kapitel.  Die  Rechtsverhältnisse  der  Kgl.  württ.  Saline  Hall  .  .  102
11.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Schwenningen  106
12.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Wilhelmshall  113
13.  Kapitel.  Die  Kgl.  württ.  Saline  Friedrichshall  122
14.  Kapitel.  Das  Kgl.  württ.  Salzbergwerk  Friedrichshall  134
15.  Kapitel.  Das  Kgl.  württ.  Salzbergwerk  Wilhelmsglück  ....  141
16.  Kapitel.  Das  „Salzwerk  Heilbronn"  147
Anlagen  166
        <pb n="4" />
        Einleitung.
Bei  einer  vorwiegend  volkswirtschaftlichen  Darstellung  des  Salzbergbaues
und  Salinenwesens  Württembergs  wird  es  sich  nicht  umgehen  lassen,  auch  mit
einigen  kurzen  Bemerkungen  auf  die  geologischen  Verhältnisse  des  Landes  einzugehen, ­
  soweit  diese  mit  der  Württembergischen  Salzindustrie  im  engeren  Zusammenhang ­
  stehen.  Allgemein  muß  an  dieser  Stelle  auf  die  die  Geologie
Württembergs  grundlegend  behandelnden  Werke  von  Quenstedt,  Fraas,  Endriß
u.  a.  verwiesen  werden,  wo  die  geologischen  Verhältnisse  Schwabens  ihre  umfassende ­
  und  erschöpfende  Darstellung  gefunden  haben.  Die  großen  und  überaus
zahlreichen  Salzlagerstätten  Württembergs  gehören  sämtlich  dem  mittleren  Muschelkalk ­
  Z  an,  der  sich  als  ein  Glied  der  Triasformation  charakterisiert.  Bei  der
großen  Ausdehnung  und  Bedeutung  dieser  Salzlagerstätten  unterscheidet  man  heute
geologisch  scharf  umzeichnet  eine  Steinsalzformation,  die  als  Glied  des  schon  erwähnten ­
  mittleren  Muschelkalkes  sich  in  Württemberg  von  Schwenningen  im
Süden  bis  nach  Friedrichshall  im  Norden  erstreckt,  im  wesentlichen  den  Neckarlauf ­
  als  Richtschnur  nehmend.  Das  ganze  Hügelland  zwischen  Neckar  und  Main
läßt  nach  dem  Charakter  der  dort  herrschenden  Gebirgsformation  ans  das  Vorhandensein ­
  der  Steinsalzformation  schließen  und  zahlreiche,  auf  mehr  als  ein
Jahrhundert  sich  erstreckende  Bohrversuche  haben  diese  von  der  Wissenschaft  aufgestellte ­
  Hypothese  praktisch  im  weitesten  Umfange  bestätigt.  Es  lassen  sich  drei
engere  Gebiete  der  Salzlagerstätten  Württembergs  unterscheiden  und  zwar  das
Gebiet  des  unteren  Neckars,  des  mittleren  Kochers  und  des  oberen  Neckars.
In  allen  diesen  Gebieten  besteht  gegenwärtig  eine  industrielle  Salzgewinnung.
Betrachtet  man  diese  drei  Hauptgebiete  ihrer  geographischen  Ausdehnung  nach,
so  ergibt  sich  folgende  Sachlage.
Das  Gebiet  des  unteren  Neckars,  in  welchem  gegenwärtig  die  bei
weitem  bedeutendste  Salzgewinnung  vor  sich  geht,  umfaßt  vornehmlich  folgende
Städte  und  Ortschaften:  Heilbronn,  Neckargartach,  Biberach,  Frankenbach,  ferner
Friedrichshall,  Offenan,  Kochendorf  und  Neckarsulm.  In  diesem  Gebiet  sind  zurzeit ­
  folgende  salzindustriellen  Unternehmungen  tätig:  Das  Kgl.  württ.  Salzbergwerk ­
  und  die  Kgl.  württ.  Saline  zu  Friedrichshall,  beide  Betriebe  werden  unter
der  offiziellen  Bezeichnung  „Kgl.  württ.  Saline  Friedrichshall"  geführt.
Als  Post-  und  Bahnstation  gilt  die  nahegelegene  Stadt  Jagstfeld.  Der  im
Jahre  1899  neu  niedergebrachte  Schacht  des  Kgl.  Salzbergwerks  gehört  der
Gemarkung  des  benachbarten  Kochendorf  an.  Derselben  Verwaltung  unterstellt

1)  Prof.  vr.  K.  Endriß:  Die  Steinsalzformation  im  mittleren  Muschelkalk  Württembergs. ­
  1898.  S.  38.  58.  68  f.
Reumann,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg

1
        <pb n="5" />
        2

ist  die  nur  wenige  Kilometer  nördlich  von  Friedrichshall  gelegene  „Kgl.  württ.
Saline  Clemenshall",  die  jedoch  einen  nur  sehr  kleinen  Betrieb  darstellt.  Das
zweite  große  salzindustrielle  Unternehmen  im  Gebiet  des  unteren  Neckars  ist  das
„Salzwerk  Heilbronn",  das  in  der  Form  einer  Aktiengesellschaft  das  einzige
privatkapitalistische  Unternehmen  innerhalb  der  württembergischeu  Salzindustrie
ist.  Der  Salzbergbau  und  das  Salinenwesen  in  Württemberg  trägt  daher  einen
vorherrschend  staatlichen  Charakter.  Diese  Sachlage  dürfte  auch  in  der  Zukunft
kaum  eine  Aenderung  erfahren,  da  das  neue  Württembergische  Berggesetz  vom
17.  2.  1906  dem  Staat  in  der  Salzgewinnung  ein  Monopolrecht  gesichert  hat.
Im  Gebiet  des  mittleren  Kochers  kommt  gegenwärtig  als  nutzbar
gemachte  Salzlagerstätte  die  Gegend  der  ehemaligen  alten  Reichsstadt  Schwäbisch
Hall  allein  in  Frage,  wo  zurzeit  die  jahrhundertalte  „Kgl.  württ.  Saline
Hall"  im  Betrieb  steht.  Die  Geschichte  der  Kgl.  Saline  Hall  gehört  zur
interessantesten  im  Salinenwesen  überhaupt.  Hier  ist  auch  das  gleichfalls  dem
Gebiet  des  mittleren  Kochers  angehörende  ehemalige  „Kgl.  Steinsalzbergwerk
„W  i  l  h  e  l  m  s  g  l  ü  ck"  zu  erwähnen,  das  wenige  Kilometer  südlich  von  der
Stadt  Hall  liegt.  Das  Kgl.  Salzbergwerk  „Wilhelmsglück",  welches  in  enger
Betriebsgemeinschaft  mit  der  Kgl.  Saline  Hall  stand,  befindet  sich  jedoch  seit
dem  2.  Februar  1900  nicht  mehr  im  Betrieb.
Was  nun  das  dritte  und  letzte  Salzgebiet  Württembergs,  das  Gebiet
des  oberen  Neckars  betrifft,  so  treten  uns  hier  drei  industriell  erschlossene
Salzlagerstätten  entgegen.  Zu  erwähnen  ist  hier  die  überhaupt  älteste  Saline
Württembergs,  die  „Kgl.  württ.  Saline  Sulz"  am  Neckar.  Diese
Saline,  mit  einer  alten  Geschichte,  weist  zurzeit  die  geringste  Salzgewinnung
auf.  Zu  nennen  ist  dann  weiter  die  ehemalige  „Kgl.  Saline  Schwenningen", ­
  im  Süden  Württembergs  bei  der  Stadt  Schwenningen  nahe  der
badischen  Grenze  gelegen.  Diese  Saline,  welche  annähernd  von  1830  bis  1860
den  bedeutenden  württembergischeu  Salzhandel  mit  der  Schweiz  besorgte,  wurde
im  Jahre  1865  außer  Betrieb  gesetzt  und  abgebrochen,  als  die  veränderten  Zeitverhältnisse, ­
  welche  in  der  Schweiz  eigene  Salinen  entstehen  ließen,  zu  diesem
Schritt  zwangen.  Neben  der  alten  Saline  Sulz  am  Neckar  befindet  sich  in  dem
Gebiet  des  oberen  Neckars  zurzeit  nur  noch  die  „K  v  n  i  g  l.  w  ü  r  t  t.  Saline
W  i  l  h  e  l  in  s  h  a  l  l"  in  Betrieb,  welche  in  unmittelbarer  Nähe  der  Stadt  Rottweil ­
  liegt.  Diese  Saline  ist  mit  der  früheren  „Kgl.  württ.  Saline  Rottenmünster"
  identisch.  Damit  wäre  der  gegenwärtige  Umfang  der  Salzinduslrie
Württembergs  gekennzeichnet,  die,  wie  gesagt,  eine  vorwiegend  staatliche  ist.  Im
übrigen  ist,  sowohl  in  geologischer,  volkswirtschaftlicher  wie  technischer  Hinsicht ­
  auf  die  nachfolgenden  Einzeldarstellungen  der  verschiedenen  Salinen  und
Salzbergwerke  im  II.  Abschnitt  zu  verweisen,  da  hier  nur  eine  kurze,  allgemeine
Uebersicht  geboten  werden  sollte.
Obwohl  in  Württemberg  bereits  im  Mittelalter,  wie  auf  der  Saline  zu
Sulz  am  Neckar,  die  Salzgewinnung  industriell  betrieben  wurde,  so  läßt  sich
doch  eine  engere  geschichtliche  Periode  unterscheiden,  von  welcher  die  heutige
Großindustrie  in  der  Salzgewinnung  Württembergs  ihren  Ausgang  genommen
hat.  Diese  Periode  ist  technisch  durch  den  Beginn  des  bergmännischen  Abbaues
der  württembergischen  Salzlager  gekennzeichnet,  die  bis  dahin  im  wesentlichen
durch  den  Salinenbetrieb  mittels  Bohrlöcher  industriell  nutzbar  gemacht  worden
waren.  Mit  dem  Jahre  1812  nahmen  in  Württemberg  jene  erfolgreichen  Bohr-
        <pb n="6" />
        3

*

1

versuche  ihren  Anfang,  die  dem  Lande  bis  dahin  ungehobene  Bodenschätze  von
hohem  Werte  erschlossen.  So  bieten  die  großen  Steinsalzlager  Württembergs
dem  Lande  eine  gewisse  Entschädigung  für  den  Mangel  brauchbarer  Kohlenlagerstätten. ­
  Alle  die  ebenso  zahlreichen,  wie  kostspieligen  Bohrversuche  auf  Kohle,
die  Staat  und  Private  unternommen  haben,  sind  bis  auf  den  heutigen  Tag  ergebnislos ­
  geblieben.  Die  geologische  Formation  Württembergs  läßt  auch  für
die  Zukunft  nur  wenig  Hoffnung  auf  das  Erschließen  von  Steinkohlen-  oder
Braunkohlenlagern.
Die  heutige  Württembergische  Salz-Großindustrie  ist  ihrer  geschichtlichen
Entwicklung  nach  in  der  Hauptsache  ein  Werk  des  Staates,  eine  von  Regierung
und  Parlament  geschaffene  Industrie.  Den  eigentlichen  Ausgangspunkt  dieser
Entwicklung  bildet  das  grundlegende  Salz-Mouopolgesetz  vom  14.  Dez.  1807,
welches  König  Friedrich  I.  von  Württemberg  im  Interesse  seines  Landes  erließ
und  das  ganz  die  Grundsätze  des  Merkantilismus  bekundete.  Nicht  ohne  Interesse ­
  ist  es  sich  zu  erinnern,  daß  das  Vorgehen  Württembergs  zu  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  ans  dem  Gebiete  der  Salzgewinnung  mittelbar  den  Anstoß
gab,  daß  auch  die  benachbarten  deutschen  Salzindnstrien  teilweise  in  ein  neues
Stadium  der  Entwicklung  traten.  Der  1812  begonnene  und  1816  erfolgreich
gewordene  Bohrversuch  auf  Salz  bei  Friedrichshall  auf  württembergischem  Gebiet ­
  veranlaßte  Hessen  zu  gleichen  Versuchen,  die  in  der  Tat  1818  zur  Gründung ­
  der  Saline  Ludwigshall  bei  Wimpfen  führten,  eine  Saline,  die  heute  noch
im  Betrieb  und  Besitz  des  hessischen  Staates  ist.  Dem  Vorgehen  Württembergs
folgten  ferner  bald  die  thüringischen  Staaten;  so  wurde  1823  zu  Busleben  in
Sachseu-Koburg-Gotha  Steinsalz  erbohrt,  ferner  1828  zu  Stotternheim  in
Sachsen-Weimar-Eisenach  und  1831  im  Fürstentum  Reuß  j.  L.  bei  der  Saline
Heinrichshall J ).  Diese  Erfolge  blieben  auf  Norddeutschland  nicht  ohne  Einwirkung,
da  auch  hier  ein  großer  Teil  der  Salinen  mit  sehr  schwachen  Solen  arbeitete,
die  dringend  einer  Verbesserung  bedurften.  Preußen  unternahm  daher  auf
Grund  der  süddeutschen  Anregungen  im  Jahre  1838  einen  Versuch,  auf  der
Staatssaline  zu  Ariern  (Reg.-Bez.  Merseburg,  Prov.  Sachsen)  ein  Bohrloch  unmittelbar ­
  auf  das  Steinsalz  niederzubringen,  welcher  Versuch  von  dem  besten
Erfolge  begleitet  war.  Ermutigt  durch  das  günstige  Ergebnis,  führte  die
preußische  Regierung  im  selben  Jahre  eine  gleiche  Bohrung  bei  der  Saline  zu
Staßfurt  aus,  welche  im  Jahre  1843  den  weltberühmten  Steinsalzbergbau  dortselbst ­
  einleitete.  Hieraus  begann  sich  dann  Ende  der  1850  er  Jahre  die  für  die
deutsche  Volkswirtschaft  so  viel  bedeutende  Kaliindustrie  zu  entwickeln.  So  ist
das  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  auf  dem  Gebiete  des  Salzbergbaues  und
Salinenwesens  erfolgte  Vorgehen  Württembergs  bis  zu  einem  gewissen  Grade
mittelbar  grundlegend  für  die  Entwicklung  der  deutschen  Salzindustrie  geworden
und  es  wird  nun  im  folgenden  unsere  Aufgabe  sein,  die  wirtschaftliche  und  technische ­
  Entwicklung  des  Salinenwesens  und  Salzbergbaues  in  Württemberg  auf
geschichtlicher  Grundlage,  fortgeführt  bis  zur  Gegenwart,  zur  Darstellung  zu  bringen.

1)  v.  Buschmann,  Das  Salz.  I.  Band.  Leipzig  1909.  S.  59.
        <pb n="7" />
        I.  Abschnitt.
Allgemeine  Darstellung.
1.  $  a  p  i  t  e  I.
Are  Snlzpruduktion.
Die  Salzgewinnung  in  Württemberg  beschränkte  sich  in  früheren  Jahrhunderten ­
  ausschließlich  auf  den  Salinenbetrieb.  Für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  früherer  Jahrhunderte  reichte  zur  Salzbeschaffung  technisch  das  Bohrlochsystem ­
  im  allgemeinen  vollständig  ans;  erst  im  18.  Jahrhundert  kam  es  zur
Entwicklung  eines  nennenswerten  Salzbergbaues,  der  in  unserer  Zeit  den  Salinenbetrieb ­
  in  seiner  früheren  Bedeutung  etwas  zurückgedrängt  hat.  So  auch  in
Württemberg,  wo  in  der  Gegenwart  nicht  mehr  die  Salinen,  sondern  die  Salzbergwerke ­
  die  Hauptprodnktionsfaktoren  für  Salz  sind.  Eine  Entwicklung,  die
übrigens  Württemberg  mit  allen  salzproduzierenden  Ländern  gemein  hat.  Wir
geben  nunmehr  einen  kurzen  Abriß  der  Entstehung  der  Salinen  und  Salzbergwerke ­
  Württembergs.
Als  ältester  Salinenbetrieb  Württembergs  ist  die  Kgl.  Saline  zu  Sulz  am
Neckar  zu  nennen,  von  der  uns  bereits  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  die  Grafen
von  Sulz  als  Hanptbesitzer  gemeldet  werden.  Im  weiteren  Verlauf  gestalteten
sich  die  Besitzverhältnisse  des  alten  Salzbrunnens  zu  Sulz  äußerst  mannigfaltig,
da  durch  Erbteilung  immer  neue  Anteilhaber  hinzutraten.  So  traten  gegen
Ende  des  14.  Jahrhunderts  die  Grafen  von  Geroldseck  als  Mitbesitzer  am
Salzbrunnen  auf;  ebenso  wurden  Bürger  der  Stadt  Sulz  Eigentümer  von
Siedepfannen.  Im  16.  Jahrhundert  wurde  die  Saline  als  württembergisches
Lehen  Privatpersonen  zum  Betriebe  überlassen;  aber  erst  im  Jahre  1735  brachte
der  Württembergische  Staat  sämtliche  Anteile  der  Siederschaft  durch  Kauf  in
feinen  Besitz,  so  daß  die  Saline  Sulz  nunmehr  uneingeschränktes  Staatseigentum
war.  Wiederholt  hatte  die  Saline  Sulz  in  früheren  Jahrhunderten  mit  Solenmangel ­
  zu  kämpfen;  keine  Mittel  wurden  gescheut,  um  diesem  Mangel  abzuhelfen
und  die  Saline  vor  Verfall  zu  bewahren.  Auch  in  der  zweiten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts  hatte  sich  die  Solenförderung  wieder  derart  verschlechtert,  daß
eine  gründliche  Abhilfe  geschaffen  werden  mußte,  wenn  die  Saline  wirtschaftlich
lebensfähig  bleiben  sollte.  In  der  Tat  gelang  es  im  Jahre  1839/40  etwa
eine  Stunde  südöstlich  von  Sulz  bei  Bergfelden  ein  ausgedehntes  Steinsalzlager
zu  erbohren,  das  eine  gewinnbringende  Sole  zuließ.  Allerdings  mußte  mit
großen  Kosten  die  Sole  mittels  einer  Röhrenleitung  von  Bergfelden  nach  Sulz
geschafft  werden.  Dennoch  wußte  die  Salinenverwaltung  den  Betrieb  gewinn-
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        bringend  zu  gestalten.  In  früherer  Zeit  hatte  die  Saline  Sulz  für  die  Salzversorgung ­
  Württembergs  eine  große  Bedeutung;  durch  die  im  19.  Jahrhundert
erstandenen,  im  nördlichen  und  südlichen  Württemberg  gelegenen  Salinen  ist  jedoch ­
  die  Bedeutung  der  Saline  Sulz  sehr  zurückgedrängt  worden.  Als  im
Jahre  1909  die  württ.  II.  Kammer  den  Beschluß  faßte,  die  Saline  Sulz  wegen
ungenügender  'Finanzerträge  aufzuheben,  gelang  es  der  Stadt  Sulz  nach  lebhaftem ­
  Einspruch  diesen  Beschluß  rückgängig  zu  machen.
Zn  den  ältesten  Salinen  Deutschlands  zählt  die  Saline  zu  Schwäbisch-Hall,
worüber  uns  als  älteste  Urkunde  ein  aus  dem  Jahre  1231  stammendes  Schriftstück ­
  erhalten  ist,  in  welchem  König  Heinrich  VII.  dem  Kloster  Denkendorf  einen
Siederanteil  der  Saline  Hall  zum  Geschenk  machte.  Zu  Anfang  des  14.  Jahrhunderts ­
  ist  die  Saline  überwiegend  im  Besitz  von  Bürgern  der  Stadt  Hall,
die  meist  dem  Stadt-  oder  Landadel  angehörten.  Noch  ini  14.  Jahrhundert
machten  die  Besitzverhältnisse  der  Saline  eine  bemerkenswerte  Wandlung  durch.
Es  entwickelte  sich  ein  Lehnsystem,  ans  Grund  dessen  die  „Herren"  die  Salzpfannen ­
  an  Bürger  in  Erbpacht  gaben.  Den  „Herren",  die  rechtlich  in  der
Institution  des  „Lehnrates"  vertreten  waren,  stand  die  Erbsiederschaft  als  Pachtnehmerin ­
  gegenüber,  an  deren  Spitze  der  Erbsulmeister  stand.  Aus  der  Erbsiederschaft ­
  kam  im  17.  Jahrhundert  das  sogenannte  „Haalgericht"  zur  Entwicklung, ­
  das  in  der  damaligen  freien  Reichsstadt  Hall  die  Gerichtsbarkeit  über  die
Salzsieder  ausübte.  Erst  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts  gelangte ­
  das  „Haalgericht"  zur  Aufhebung.  Im  Laufe  der  Zeit  hatten  sich  durch
Erbgang  unter  den  Salzsiedern  die  Besitzanteile  äußerst  zersplittert,  so  daß  die
Besitzverhältnisse  wenig  übersichtlich  waren.  Nachdem  die  freie  Reichsstadt  Hall
an  das  württembergische  Kurfürstentum  gefallen  war,  ging  die  kurfürstliche
Regierung  mit  dem  Gedanken  um,  zur  Durchführung  eines  geplanten  Salzmonopols ­
  die  Saline  Hall  zu  erwerben.  Anfangs  sträubten  sich  die  Erbsieder
gegen  den  Verkauf  ihrer  Anteile,  zuletzt  aber  traten  sie  doch  ihre  Besitzrechte
durch  den  Hauptvertrag  vom  17.  August  1804  auf  Grund  besonderer  Kaufbriefe ­
  an  die  Regierung  ab.  Zeigte  die  Regierung  anfangs  durch  Ausbau  der
Saline  reges  Interesse  für  diese,  so  erlahmte  es  jedoch  bald,  als  die  Sole  in
ihrer  Ergiebigkeit  beträchtlich  nachließ.  Dies  gab  den  Erbsiedern  zu  beweglichen
Klagen  gegen  die  Regierung  Anlaß,  da  sich  die  Salzsieder  in  den  ihnen  jährlich
zu  zahlenden  Entschädigungen  benachteiligt  fühlten.  Erst  als  es  im  Jahre  1821
gelang,  in  der  Nähe  von  Hall  ein  neues  Salzlager  zu  erschließen,  besserten  sich
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Saline,  die  nun  gewissermaßen  eine  Neugründung ­
  erfuhr.  Gegen  Ausgang  der  1870  er  Jahre  erfuhr  die  Saline  Hall
nochmals  einen  bedeutenden  technischen  Ausbau,  sodaß  insgesamt  6  Siedehäuser
im  Betrieb  standen.  Die  Finanzlage  der  Saline  Hall  wurde  dauernd  dadurch
ungünstig  beeinflußt,  daß  laufend  an  die  Erbsieder  jährlich  Entschädigungen  zu
zahlen  sind,  die  1905  noch  86  865,00  M.  betrugen.  Infolge  der  in  den  letzten
beiden  Jahrzehnten  in  Deutschland  entstandenen  modernen  großen  Salinen  ist
der  Wettbewerb  für  die  geographisch  nicht  günstig  liegende  Saline  Hall  schwierig
geworden,  zumal  die  Betriebsmittel  keine  sehr  großen  sind.
Die  Kgl.  Saline  Clemenshall,  die  heute  der  Kgl.  Saline  Friedrichshall
angegliedert  ist,  wurde  im  Jahre  1757  bei  dem  Dorfe  Offenau  am  Neckar,  unweit ­
  von  Friedrichshall,  von  einer  privaten  Gesellschaft  gegründet.  Das  Gebiet
befand  sich  um  jene  Zeit  im  Besitz  des  Deutschmeisterordens,  das  nach  seiner
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        Auflösung  im  Jahre  1803  württembergisch  wurde.  Wenngleich  somit  die  Saline
eine  private  Gründung  war,  so  hatte  die  Regierung  des  Deutschmeisterordens
dieselbe  doch  nur  unter  der  Bedingung  zugelassen,  daß  die  Saline  nach  40  Jahren,
also  1797  in  den  Besitz  des  Ordens  fiel,  von  dem  die  Gesellschaft  anderseits
die  Saline  während  dieser  Zeit  als  eine  Pachtung  zu  betrachten  hatte.  Mit
der  1807  erfolgten  Errichtung  des  Salzhandelsmonopols  in  Württemberg  ergaben ­
  sich  bezüglich  der  Saline  Clemenshall  hinsichtlich  der  einheitlichen  Durchführung ­
  des  Monopols  Schwierigkeiten,  da  der  Saline  durch  Vertrag  der  Salzverkauf ­
  ungehindert  freistand.  Nach  jahrelangen  Prozessen  und  Verhandlungen
konnte  endlich  eine  Einigung  dahin  erzielt  werden,  daß  sich  die  württ.  Regierung
verpflichtete,  jährlich  eine  bestimmte  Menge  Salz  zu  einem  festen  Preise  zu  übernehmen, ­
  wo  hingegen  die  Saline  auf  den  Salzverkanf  in  Württemberg  verzichtete.
Gleichzeitig  wußte  die  Saline  nochmals  eine  Pachtverlängernng  bis  zum  Jahre
1848  zu  erreichen;  erst  dann  ging  die  Saline  Clemenshall  in  Staatsbesitz  über.
Als  Ende  der  1850  er  Jahre  das  benachbarte  Steinsalzbergwerk  Friedrichshall
eröffnet  wurde,  verlor  die  Saline  Clenienshall  ihre  einstige  wirtschaftliche  Bedeutung. ­
  Gegenwärtig  besteht  zwischen  der  Saline  Clemenshall  und  Friedrichs-Hall
  eine  Betriebsgemeinschaft.
In  der  Kgl.  Saline  Friedrichshall  haben  wir  die  gegenwärtig  größte
Württembergische  Staatssaline  vor  uns.  Als  im  Jahre  1812  auf  Befehl  des
Königs  Friedrich  I.  von  Württemberg  in  der  Nähe  der  älteren  Saline  Clemenshall ­
  Bohrversnche  nach  Salz  unternommen  wurden,  erwiesen  sich  diese  als  erfolgreich. ­
  Die  Gründung  der  Saline  Friedrichshall  ging  jedoch  erst  im  Jahre
1816  vor  sich.  Im  Jahre  1817  versuchte  man  einen  Schacht  für  die  Solenförderung ­
  niederzubringen,  jedoch  mußte  man  nach  jahrelanger,  mühevoller
Arbeit  infolge  Wasserznflusses  den  Schachtbau  aufgeben.  In  den  1830  er  Jahren
diente  ein  erheblicher  Teil  der  Salzproduktion  der  Saline  Friedrichshall  für  den
mit  Bayern  getroffenen  staatlichen  vertraglichen  Salzanstausch.  Die  Saline
Friedrichshall  wurde  von  der  Regierung  in  ihren  technischen  Anlagen  stets  ans
neuzeitlicher  Höhe  gehalten.  Gegenwärtig  bezieht  man  die  auf  der  Saline
Friedrichshall  zur  Verarbeitung  gelangende  Sole  aus  den  Bohrlöchern  der
Saline  Clemenshall.  Die  Kgl.  Saline  Friedrichshall  steht  mit  dem  Kgl.  Salzbergwerk ­
  Friedrichshall  in  engster  Betriebsgemeinschaft.
Als  eine  der  Vergangenheit  angehörende  Saline  ist  die  zu  Wilhelmshall
bei  Schwenningen  zu  nennen.  Als  im  Jahre  1822  die  badische  Regierung  bei
Dürrheim  Bohrversnche  auf  Salz  erfolgreich  durchführte,  gab  dies  der  wnrttembergischen
  Regierung  Veranlassung,  gleiche  Versuche  auf  dem  benachbarten  eigenen ­
  Gebiet  zu  unternehmen.  Auch  hier  wurde  Salz  angetroffen  und  so  kain
es  1824  zur  Errichtung  der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Schwenningen.
Diese  Saline  war  von  der  württembergischen  Regierung  hauptsächlich  in  der
Absicht  gegründet  worden,  die  benachbarten  schweizerischen  Kantone  mit  Salz  zu
versorgen.  In  der  Tat  gelang  es  der  Saline  Wilhelmshall  unter  Verdrängung
der  badischen  Salinen  vom  schweizerischen  Markt  diesen  in  weitem  Umfange  mit
Salz  zu  versorgen.  Als  jedoch  in  den  1840  er  Jahren  einige  schweizerische
Kantone  zur  Errichtung  eigener  Salinen  schritten,  wurde  der  Saline  Wilhelmshall ­
  bei  Schwenningen  die  wirtschaftliche  Basis  entzogen.  Auch  gestalteten  sich
die  Verhältnisse  der  Saline  dadurch  schwierig,  daß  die  ziemlich  stark  verunreinigte ­
  Sole  hohe  Betriebskosten  erforderte;  besonders  im  Hinblick  auf  die  mit
        <pb n="10" />
        im  Wettbewerb  stehende  Kgl.  Staatssaline  bei  Rottenmünster,  die  über  eine
wesentlich  bessere  Sole  verfügte.  Im  Jahre  1865  wurde  daher  der  Betrieb
der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Schwenningen  ans  rein  wirtschaftlichen  Gründen ­
  stillgelegt.  Die  wenigen,  noch  bestehenden  Salzlieferungsverträge  einiger
Kantone  der  Schweiz  wurden  von  der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster ­
  zur  Auslieferung  übernommen.
Die  den  gleichen  Namen  führende  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster ­
  wurde  im  Jahre  1824  erbaut  und  zwar  auf  Anregung  des  verdienten
württembergischen  Salinisten  Friedrich  von  Alberti.  Da  sich  die  bei  der  Kgl.
Domäne  Rottenmünster  unweit  Rottweil  erbohrte  Sole  von  großer  Reinheit  erwies, ­
  beschloß  man  die  Errichtung  eines  Steinsalzbergwerkes.  Im  Jahre  1836
brachte  der  Etat  die  ersten  Baukosten  für  den  Schachtbau  des  geplanten  Salzbergwerkes. ­
  Durch  ständig  auftretende  und  schwer  zu  bewältigende  Wasserzuflüsse
  im  Schacht  verzögerte  sich  die  Fertigstellung  desselben  erheblich  und  gelang ­
  schließlich  überhaupt  nicht.  Endlich  verfügte  im  Jahre  1850  die  Regierung
die  Einstellung  der  Schachtarbeiten,  wodurch  weit  über  300000  fl.  Baukosten
verloren  gingen.  Die  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster  versorgte,
und  das  gilt  auch  heute  noch,  im  wesentlichen  den  Süden  Württembergs  mit
Salz,  war  auch  früher  erheblich  an  den  Salzlieferungen  nach  der  Schweiz  beteiligt. ­
  Durch  Gewinnung  neuer  Absatzgebiete  vermochte  sich  die  Saline  auch
in  der  Gegenwart  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung  zu  erhalten.
Was  die  Salzbergwerke  Württembergs  betrifft,  so  ist  hier  auf  drei  Unternehmen ­
  zu  verweisen.  Ueber  das  zurzeit  stilliegende  Kgl.  Salzbergwerk  „Wilhelmsglück" ­
  bei  Hall  ist  folgendes  zu  bemerken.  Als  sich  die  Kgl.  Saline  Hall
zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  infolge  zu  schivacher  Sole  zu  einer  erheblichen
Produktionseinschränknng  gezwungen  sah,  suchte  man  durch  neue  Salzbohrungen
Abhilfe  zu  schaffen.  In  unmittelbarer  Nähe  der  Stadt  Hall  blieben  diese  Bohrungen ­
  jedoch  erfolglos;  erst  bei  Westheim,  zwei  Stunden  von  Hall,  stieß  man
ans  ein  abbauwürdiges  Salzlager.  Im  Jahre  1823  begann  man  mit  dem  Abtansen
  eines  Schachtes,  der  nach  etwas  mehr  als  einem  Jahre  Bauzeit  fertiggestellt ­
  wurde.  Die  ersten  Jahrzehnte  arbeitete  man  ausschließlich  nach  der
Sinkwerksmethode,  erst  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  ging  man  zum  eigentlichen
bergmännischen  Abbau  über.  Als  dann  im  Jahre  1900  der  neue  Schacht  des
Kgl.  Salzbergwerks  Friedrichshall  in  Betrieb  genommen  wurde,  hielt  es  die
Regierung  für  ratsam,  zur  Vorbeugung  einer  heimischen  Ueberproduktion  in  Salz
das  Kgl.  Salzbergwerk  „Wilhelmsglück"  stillzulegen,  sehr  zum  Bedauern  der
Bevölkerung  Halls.
Der  größte  staatliche  salzindustrielle  Betrieb  Württembergs  ist  zurzeit  das
„Kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall",  das  mit  der  gleichnamigen  Saline  in  enger
Verbindung  steht.  Schon  um  1820  hatte  man  einen  bergmännischen  Abbail  des
Salzlagers  bei  Friedrichshall  geplant,  doch  erst  im  Jahre  1854  begann  man
tatsächlich  den  Bau  eines  Schachtes.  Technische  Schwierigkeiten  verzögerten  die
Fertigstellung  des  Schachtes  erheblich;  erst  1859  erreichte  der  Schacht  das  Salzlager.
  Im  September  1895  mußte  der  Betrieb  des  Salzbergwerks  Friedrichshall ­
  infolge  eines  Deckeneinsturzes  im  ältesten  Teil  des  Feldes  vorübergehend
eingestellt  werden.  Mit  der  im  Jahre  1899  erfolgten  Inbetriebnahme  des  neuen
Schachtes  „König  Wilhelm  II"  ist  das  Kgl.  Bergwerk  Friedrichshall  in  die
Reihe  der  Großbetriebe  der  deutschen  Salziudustrie  eingetreten.
        <pb n="11" />
        8

Zum  Schluß  ist  noch  das  jüngste  und  einzige  private  Salzbergwerk  Württembergs, ­
  das  „Salzwerk  Heilbronn"  zu  erwähnen,  das  gleichzeitig  eine  Saline
betreibt.  Das  „Salzwerk  Heilbronn"  wurde  im  Jahre  1883  als  Aktiengesellschaft ­
  mit  10  Mill.  Mk.  Kapital  errichtet,  wobei  der  damalige  Stadtrat  Heil-,
bronns  Theodor  Lichteuberger  als  Hauptgründer  in  entscheidender  Weise  mitwirkte. ­
  Die  Stadt  Heilbronn  hatte  auf  Betreiben  Lichtcnbergers  selbst  Bohrungen ­
  auf  Salz  in  erfolgreicher  Weise  unternommen,  die  neben  einigen  privaten ­
  Bohrungen  technisch  die  Grundlage  für  die  Errichtung  des  Werkes  bildeten. ­
  Die  Stadt  Heilbronn  ist  an  den  Gewinnen  des  Salzwerkes  prozentual
beteiligt,  auch  geht  dasselbe  nach  99  Jahren,  also  im  Jahre  1982  ohne  Entschädigung ­
  in  den  Besitz  der  Stadt  über.  Das  „Salzwerk  Heilbronn"  steht
ebenso  wie  das  Kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall  bergbautechnisch  auf  neuzeitlicher ­
  Höhe  und  dürften  beide  Betriebe  in  dieser  Hinsicht  als  vorbildlich  zu  bezeichnen ­
  sein.
Im  folgenden  wollen  wir  eine  Darstellung  der  Salz-Produktionskosten  und
Berwaltungskosten  auf  den  einzelnen  Salinen  nach  dem  Finanzetat  des  Jahres
1833/36  geben,  wobei  mannigfache  Verschiedenheiten  zu  Tage  treten').  Auf  der
Saline  Friedrichshall  wurden  im  Durchschnitt  mit  1  Klafter  Nadelholz  von
180  Kubikfuß  Raumgehalt  36  Zentner  Salz  erzeugt.  Bei  einer  Produktion
von  jährlich  57  000  Zentner  Kochsalz  und  4000  Zentner  Viehsalz  waren  etwa
1700  Klafter  notwendig.  Friedrichshall  bezog  darnals  das  Brennholz  aus  den
Staatswaldnngen  von  Bissingen  und  hatte  die  Salinenverwaltnng  für  die  Klafter
einschließlich  Holzmessen  und  Aussetzen  9  fl.  20  kr.  zu  entrichten.  Das  Versieden
  des  Salzes  wurde  um  jene  Zeit  in  Akkord  vergeben  und  zwar  wurde
ein  Zentner  grobkörniges  Salz  mit  12  kr.  und  Landsalz  mit  4  kr.  abgelohnt.
Ebenso  hatte  man  die  Verpackung  des  Salzes  im  Akkord  vergeben.  An  Lohn
wurde  hier  gewährt  für  1  Ztr.  grobkörniges  Salz  2  kr.,  für  feinkörniges  1  kr.
und  für  Viehsalz  l 1 / 2  kr.  Benötigt  wurden  weiter  in  dem  Etat  von  1833/36
rund  24  000  Salzsäcke  für  bayerisches  Salz  im  Tauschverkehr  zu  175  Pfund
Gehalt  bei  einem  Sackpreise  von  16  kr.  das  Stück.  Säcke  Württembergischen
Formats  gab  es  sogenannte  „große"  zu  202  Pfund  Gehalt  und  „kleine"  zu
101  Pfund  Gehalt.  Der  Preis  dieser  Säcke  betrug  23  kr.  bezw.  13 s / 4  kr.
das  Stück.  An  Grnndlasten  und  sonstigen  Ausgaben  hatte  die  Saline  zu  leisten:
Gülten  25  fl.;  Brandschadenbeitrag  75  fl.;  Nachtwächtergehalt  486,40  fl.;
Unterhaltung  der  Feuerlöschgeräte  75  fl.;  Beitrag  für  die  Besoldung  des  Schullehrers ­
  145  fl.;  Zulagen  an  die  älteren  Salzmesser  164  fl.  Mit  Schulden
war  die  Saline  Friedrichshall  uni  diese  Zeit  nicht  belastet.  Die  Solensörderung
  verursachte  pro  Jahr  818  fl.  Kosten.
Für  die  Saline  Hall  ist  ans  dem  Finanzetat  1833/36  hinsichtlich  der  Salzproduktionskosten ­
  kein  übersichtliches  Bild  zu  gewinnen.  Dagegen  liegen  ausreichende ­
  Angaben  der  Kosten  der  Steinsalzgewinnung  von  dem  mit  der  Saline
Hall  verbundenen  Steinsalzbergwerk  Wilhelmsglück  aus  dieser  Finanzperiode  vor.
So  kostete  die  Gewinnung  von  1  Ztr.  Steinsalz  aus  den  Abbaustraßen  und
Oertern  1^/g  kr.,  ans  den  Untersuchungsstrecken  5 1 / 2  kr.  Auf  der  kgl.  Saline
Roltenmünster  rechnete  man  für  die  Solenförderung  pro  Jahr  1427  fl.  Mit

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1834.  I.  Beil.-Heft.  Seite
266  f.
        <pb n="12" />
        9

1  Klafter  Tannenholz  versiedete  man  32  Ztr.  Salz.  Die  Klafter  kostete  damals ­
  10  Gulden.  Die  Produktion  des  Kochsalzes  erfolgte  im  Gedinge  und  zwar
wurden  für  100  Ztr.  Salz  zu  sieden  und  zu  trocknen  einschließlich  Stellung  des
Arbeitszeuges  7  fl.  20  kr.  gezahlt.  Ferner  wurde  an  Lohn  gewährt:  für  das
Signieren  der  Kochsalzfässer  oder  Säcke  1  2 / i  kr.  pro  Stück;  für  Herrichten  und
Zuschlagen  der  Salzfässer  pro  Stück  2 3 /i  kr.;  für  Verpacken  des  Salzes  1  Gulden ­
  für  100  Ztr.  Ein  neues  Faß,  680  Pfund  Ranmgehalt,  für  Kochsalz  kostete
1  fl.  18  kr.;  Biehsalzfässer  dagegen,  von  600  Pfund  Raumgehalt,  kamen  nur
auf  45  kr.  zu  stehen').
Auf  der  Saline  Schwenningen  rechnete  man  auf  1  Klafter  Tannenholz  nur
ein  Auskommen  von  23  Ztr.  Kochsalz.  Der  Preis  für  die  Klafter  stellte  sich
in  Schwenningen  aus  11  fl.  30  kr.;  daneben  wurde  um  jene  Zeit  dortselbst
Torf  im  Iveiten  Umfange  als  Brennmaterial  verwendet.  Es  kosteten  1000  Stück
Torf  48  kr.  Der  Gedingelohn  war  in  Schwenningen  höher  und  stellte  sich
auf  9  fl.  per  100  Ztr.  Auf  der  Saline  Sulz  wurde  für  das  Sieden  eines
Zentners  Kochsalz  9  kr.  gezahlt,  während  1  Klafter  Tannenholz  6  fl.  36  kr.
kostete.  Hier  verwendete  man  alte  Salzfässer,  die  einen  Preis  von  48  kr.  das
Stück  hatten,  während  Salzsäcke  von  2  Ztr.  Gehalt  24  kr.  kosteten.  Aus  einein
Bericht  der  Finanz-Kommission  über  den  Haupt-Finanz-Etat  von  1842/45  ist
zu  entnehmen,  daß  um  diese  Zeit  auf  der  Saline  Friedrichshall  mit  1  Klafter
Holz  nur  30  Ztr.  Kochsalz  erzielt  wurden;  eine  sehr  geringe  Menge,,  da  die
anderen  Salinen  damals  durchschnittlich  mit  der  gleichen  Hvlzmenge  40  bis  46  Ztr.
Salz  produzierten^).
Es  wird  sich  noch  weiter  ergeben,  daß  in  den  Salz-Produktionskosten  recht
erhebliche  Schwankungen  auf  den  einzelnen  Salinen  anzutreffen  sind.  Die
Hauptfaktoren  hierbei  sind  die  Lotigkeit  der  Sole  und  die  Brennmaterialfrage.  Salinen, ­
  die  mit  schwachgradigen  Solen  arbeiten  mußten,  standen  naturgemäß  mit  ihren
Betriebsergebnissen  gegenüber  in  diesem  Punkte  besser  gestellten  Salinen  zurück.
Bei  der  Brennmaterialfrage,  die  vielfach  von  der  Länge  des  Transportweges
ihrer  Wirtschaftlichkeit  nach  abhing,  spielte  die  Sorgfalt  der  Bedienung  auch
eine  Rolle.
Die  Produktionskosten  für  den  Zentner  Salz  auf  den  einzelnen  württembergischen
  Salinen  waren  sehr  verschieden.  Unter  Berücksichtigung  des  Anlageund
  Betriebskapitals  stellten  sich  die  Selbstkosten  für  den  Zentner  Salz  im
Durchschnitt  der  drei  Jahre  1844/47  wie  folgt  Z:

Auf  der  Saline  Hall

Friedrichshall
Sulz
Wilhelmshall

27

Die  Selbstkosten  für  Steinsalz  betrugen  zu  demselben  Zeitraum  durchschnittlich ­
  7,2  kr.  An  diesen  obengenannten  Selbstkosten  ist  zu  einem  erheblichen ­
  Teil  das  Brennmaterial  beteiligt.  Der  Anteil  desselben  bezifferte  sich
wie  folgt:

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1834.  I.  Beil.-Heft.  Seite
279  f.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1849.  III.  Beil.-Heft.
II.  Abteilg.  Seite  130.  ,  m  m  ^  100
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1849.  II.  Beil.-Band.  L&amp;gt;.  1-.3.
        <pb n="13" />
        10

Auf  der  Saline  Hall  zu  11,2  kr.
„  „  „  Friedrichshall  „  17,0  „
„  „  n  ,,  19,1  „
„  „  „  Wilhelmshall  „  13,2  „
Diese  hohen  Brennmaterialkosten  waren  hauptsächlich  das  Ergebnis  der
Verwendung  von  Holz,  welches  aus  weiter  Ferne  herangeholt  sich  im  Transport ­
  schon  sehr  verteuerte.  In  der  Württembergischen  Kammer  wurde  daher  mit
Nachdruck  geltend  gemacht,  nach  Möglichkeit  Steinkohle  im  staatlichen  Salinenbetrieb ­
  zu  verwenden.
Wiederholt  wurde  auch  in  den  fünfziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  in
der  württembergischen  Kammer  die  Forderung  gestellt,  zum  Zwecke  der  Betriebsverbilligung ­
  auf  den  Staatssalinen  anstatt  des  Holzes  Steinkohlen  zu  verwenden, ­
  wobei  man  hauptsächlich  an  den  Betrieb  der  Siedepfannen  dachte.  Im
November  1851  gab  die  Regierung  die  Erklärung  ab,  daß  sie  Bedenken  trage,
die  Steinkohlenfeuerung  ans  den  Staatsbetrieben  einzuführen,  da  man  hierdurch
eine  Entwertung  des  Holzes  und  somit  der  Waldbestände  befürchtetes.  Der
Württembergische  Staat  bezog  damals  nicht  unbeträchtliche  Einkünfte  aus  den
Staatswaldungen.  Auch  der  Betrieb  der  gesamten  Staatsbahnen  erfolgte  damals ­
  mit  Holz.  Dies  war  auch  um  jene  Zeit  in  Baden  der  Fall.  Dennoch
entschloß  sich  die  Regierung  Versuche  mit  der  Steinkohlenfeuerung  vorzunehmen,
zu  welchem  Zweck  auf  der  Saline  Friedrichshall  eine  Siedepfanne  mit  Steinkohlen ­
  m  Betrieb  genommen  wurde.  Im  Jahre  1851  war  in  dem  Etat  der
Neckarsalinen  Friedrichshall  und  Clemenshall  die  Klafter  tannenes  Floßholz
zu  7,30  fl.  eingesetzt.  Steinkohle  aus  dem  Ruhrgebiet  kam  um  jene  Zeit  auf
31  kr.  den  Zollzentner  zu  stehen,  wobei  die  Kohle  zur  Hälfte  aus  Stück-  und
Grießkohle  bestand.  Man  setzte  nun  eine  Klafter  Tannenholz  gleich  14 1  2  3 / 2  bis
15  Zentner  Ruhrkohlen,  sodaß  sich  bei  Steinkohlenfeuerung  der  Salinenbetrieb
hätte  billiger  gestalten  müssen.  Die  Regierung  war  jedoch,  wie  oben  ausgeführt,
mit  Rücksicht  auf  ihre  Staatswaldungen  aus  finanzwirtschastlichen  Gründen  gegen
die  Einführung  der  Steinkohlenfeuerung.  Erwähnenswert  ist  hierbei,  daß  sich
aus  den  Verwaltungsakten  der  Salinen  hinsichtlich  des  Holzverbrauches  ganz
verschiedene  Resultate  ergaben.  So  wurden  um  1850  auf  der  Saline  Clemenshall ­
  mit  einer  Klafter  Holz  31  Zentner  Salz  gesotten,  ans  der  Saline  Friedrichshall ­
  mit  derselben  Holzmenge  35  Zentner,  während  Wilhelmshall  und
Schwäbisch-Hall  gar  44—45  Zentner  erzielten.  Allzu  große  Bedeutung  darf
man  allerdings  diesen  Ziffern  nicht  beilegen,  da  im  Grunde  zwei  so  wichtige
Faktoren,  wie  die  Beschaffenheit  der  Sole  und  des  Holzes,  hierbei  die  ausschlaggebende ­
  Rolle  spielen.  Immerhin  glaubte  die  Finanzkommission  der  württenibergischen
  Kammer  im  Jahre  1852  auf  Grund  dieser  Sachlage  an  die  Regierung ­
  folgenden  Antrag  stellen  zu  müssen  8 ):
„Die  k.  Regierung  zu  bitten,  Untersuchungen  anzuordnen,  ob  nicht  durch
„Einführung  des  Steinkohlenverbrauchs  oder  durch  verbesserte  Siedeeinrichtungen,
„namentlich  aber  auch  durch  Vereinigung  derselben  bessere  Ergebnisse  der  beiden
„Neckarsalinen  erzielt  werden  können".
Die  Regierung  erwiderte  hierauf  durch  den  Staatsrat  v.  Knapp,  daß  sie,

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1852.  II.  Veil.-Bd.  S.  310.
2)  1  Württ.  Klafter  =  6  Quadratfuß.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1852.  II.  Beil.-Band.  S.  311.
        <pb n="14" />
        11

wie  schon  oben  bemerkt,  ans  der  Saline  Friedrichshall  Versuche  mit  der  Steinkohlenfenernng
  vornehmen  lasse.
Im  Jahre  1870  war  man  ans  sämtlichen  Württembergischen  Salinen  dazu
übergegangen,  als  Brennmaterial  Steinkohlen  zu  verwenden,  da  die  vereinzelt
noch  benutzten  Holzkohlen  die  Betriebskosten  unzulässig  hoch  stellten  *)•  Nach  dem
Hauptfinanzetat  von  1870/73  hatte  man  den  jährlichen  Steinkohlenverbrauch  wie
folgt  veranschlagt:
Kohlenmenge
90  330  Ztr.
33  200  „
10  000  „
12  000  „

Saline
Friedrichshall  mit  Clemenshall
Hall
Sulz
Wilhelmshall

Kohlenpreis
28  kr.  pro  Ztr.
33  „  „  „
40  „  „  „
41  „  „  „
Also  insgesamt  145  530  Ztr.  jährlich.  Der  Preisunterschied  bei  Friedrichshall ­
  dürfte  zum  Teil  durch  die  hier  erfolgende  Wasserbeförderung  der  Kohle
zu  erklären  sein.
Das  durch  die  Initiative  des  Zollvereins  veranlaßte  Salzsteuergesetz  vom
1.  Januar  1868  hatte  für  die  Salinen  und  Salzbergwerke  aller  Zollvereinsstaaten ­
  eine  völlig  neue  wirtschaftliche  Lage  geschaffen,  die  für  manchen  der  Vertragsstaaten ­
  noch  wenig  übersehbar  war.  Besonders  schien  die  Zukunft  der
Württembergischen  Staatssalinen  und  Staatsbergwerke  durch  die  Aufhebung  des
staatlichen  Salzmonopols  wenig  geklärt  und  war  es  daher  nur  richtig,  wenn
man  sich  zur  sachgemäßen  Beurteilung  der  Zukunft  vorerst  über  die  wirtschaftliche ­
  Lage  der  Staatswerke  eingehend  unterrichtete.  Als  besonders  verdienstvoll
müssen  in  dieser  Hinsicht  die  umfangreichen  wirtschaftlichen  Untersuchungen  der
Abgeordneten  der  Württembergischen  Kammer  Moriz  Mohl  und  Deffner  bezeichnet ­
  werden,  die  diese  im  Jahre  1867  über  die  wirtschaftliche  und  technische  Lage
der  Staatssalinen  und  staatlichen  Salzbergwerke  Württembergs  anstellten^);  Berichte, ­
  welche  der  Württembergischen  Kammer  bei  ihren  Beratungen  zur  Unterlage ­
  dienten.  Die  Württembergische  Kammer  der  Abgeordneten  hatte  für  die
Prüfung  und  Vorberatung  des  neuen  Zollvereinsvertrages  vom  8.  Juli  1867
und  des  Gesetzentwurfes  über  die  Erhebung  der  Abgabe  von  Salz  (Salzsteuergesetz ­
  vom  1.  Januar  1868)  eine  „volkswirtschaftliche  Kommission"  eingesetzt,
die  ihre  Untersuchung  in  zwei  Abteilungen  vornahm.  Die  erste  Abteilung  wurde,
wie  schon  erwähnt,  in  der  Hauptsache  von  den  Abgeordneten  Moriz  Mohl  und
Deffner  gebildet,  während  die  andere  Abteilung  sich  aus  den  Abgeordneten  Reidel, ­
  v.  Schmidsfeld,  Zeller  und  v.  Mathes  zusammensetzte.
Wir  lassen  hier  zuerst  die  Ermittlungen  folgen,  welche  bezug  auf  die  Herstellungskosten ­
  in  der  Salzgewinnung  auf  den  Staatswerken  nahmen.  Diese
Untersuchungen  der  Produktionskosten  beschränken  sich  ans  das  Kochsalz  und  umfassen ­
  das  Verwaltungsjahr  1865/66.  Zur  besseren  Uebersicht  teilen  wir  diese
Ergebnisse  nachstehend  in  tabellarischer  Zusammenstellung  mit;  berechnet  auf  den
Zentner  Kochsalz  in  Kreuzer:
1)  Verhandlungen  der  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1870.  II.  Beil.-Vd.  S.  340.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1867.  I.  Beil.-Bd.  S.  839
und  870.
        <pb n="15" />
        12

Art  der  Herstellungskosten

Friedrichshall ­


Clemens-Hall


Hall

Wilhelmshall ­


Sulz

Verwaltungskosten

2,367

2,066

4,851

7,179

4,125

Zinsen  aus  dem  Grund-  und  Betriebskapital ­


3,657

2,986

3,162

6,923

2,629

Soole  und  aufgelöstes  Steinsalz

1,994

0,155

3,282

1,407

8,259

Heizung

11,145

13,763

12,744

18,455

19,029

Siedlöhne

4,632

4,297

7,058

6,751

4,501

Baureparaturen

3,155

2,903

3,588

6,264

3,148

Gemischte  Tag-  und  Fuhrlöhne,
Werkleute,

0,863

0,479

1,592

1,442

1,044

Materialien  und  Werkzeuge

0,305

0,044

0,122

0,154

0,027

Magazinierung

1,371

1,348

1,292

3,825

0,959

Gesamt

:  29,489

28,041

37,691

52,400

43,721

Zu  der  vorstehenden  Uebersicht  der  Herstellungskosten  des  Salzes  auf  den
Württembergischen  Staatswerken  ist  folgendes  erläuternd  zu  bemerken.  Die  auffallend ­
  hohen  Verwaltungskosten  der  Saline  Wilhelmshall  hatten  ihre  Ursache
darin,  daß  der  früher  so  bedeutende  Absatzmarkt  nach  der  Schweiz,  der  fast  ausschließlich ­
  von  Wilhelmshall  bestritten  wurde,  infolge  Aufkommens  der  schweizerischen ­
  Salinen  verloren  gegangen  war.  Der  gesäurte  Verwaltungsapparat  war
jedoch  noch  in  dem  Umfange  für  den  früheren  schweizerischen  Absatz  vorhanden.
Die  Salineneinrichtnngen  von  Wilhelmshall  konnten  das  Fünffache  der  tatsächlich ­
  erfolgenden  Produktion  leisten.  Da  die  erneute  Eröffnung  des  Absatzgebietes ­
  der  Schweiz  für  das  württembergische  Salz  kaum  zu  erhoffen  war,  war
seitens  der  Regierung  bereits  eine  Verkleinerung  des  Verwaltungsapparates  vorgesehen. ­
  Aehnlich  ist  die  Zinsbelastung  der  Saline  Wilhelmshall  zu  erklären.
In  diesen  hohen  Zinsen  steckte  auch  die  Rente  der  damals  geschlossenen  Siedehäuser ­
  von  Schwenningen.  Der  hohe  Anteil  der  Heizkosten  bei  Wilhelmshall
war  auf  die  teilweise  noch  vorhandene  Holz-  und  Torffeuerung  zurückzuführen.
Die  hohen  Baureparaturen  und  Kosten  für  die  Magazinierung  sind  gleichfalls
auf  den  großen  baulichen  Umfang  der  Saline  zu  setzen,  die  im  großen  Stil  für
den  ehemals  so  umfangreichen  schweizerischen  Absatz  angelegt  worden  war.  Die
hohen  Solekosten  bei  Sulz  hatten  ihren  Grund  in  der  nicht  ganz  fachgemäßen
Beschaffenheit  der  Bohrlöcher,  die  eine  häufige  Reinigung  notwendig  machten.
Die  oben  genannten  Herstellungskosten  für  Salz  auf  den  Württembergischen
Staatssalinen  sind  jedoch  als  Brutto-Prodnktionskosten  zu  bezeichnen,  von  ihnen
war  noch  in  Abzug  zu  bringen  „Erlös  aus  Nebeunutznngen".  Die  wirklichen
Netto-Herstellungskosten  zeigten  hiernach  folgende  Beträge.

Saline
Friedrichshall
Clemenshall
Hall
Wilhelmshall
Sulz

Brutto-Herstellungskosten

pro  Zentner  Kochsalz
29,489  kr.
28,041  „
37,691  „
52,400  „
48,721  „

Abzüglich  Erlös
aus  Nebennutzungen
pro  Zentner  Kochsalz
1,088  kr.
0,466  „
0,964  „
1,110  „
0,474  „

Netto-Herstellungskosten ­

pro  Zentner  Kochsalz
28,401  kr.
27,575  „
36,727  „
51,290  „
43,247  „

Es  erhebt  sich  nun  die  Frage,  wie  sich  gegenüber  den  Salinen  die  Produktionskosten ­
  auf  den,  staatlichen  Salzbergwerken  Württembergs  im  selben  Etatsjahr ­
  1865/66  stellten.  Es  ergibt  sich  uns  da  folgendes  Bild  ').

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1867.  I.  Beil.-Bd.  S.  869.
        <pb n="16" />
        13

Auf  den  beiden  staatlichen  Salzbergwerken  Friedrichshall  und  Wilhelmsglück ­
  gestaltete  sich  die  Steinsalzproduktion  wie  folgt:

Steinsalz-Produktion
1.  Gewonnen  im  ganzen
davon:
2.  Gefördert  in  Stücken
von  diesen:
3.  Gemahlen

1865/66
529  229  Ztr.
473  951  „

Friedrichshall

1866/67
746  094  Ztr.
651  574  „  |
468  312  I

Wilhelmsglück
1865/66
229  560  Ztr.

105  419

409  184
Die  Produktionskosten  für  den  Zentner  Steinsalz  stellten  sich  im  Anschluß
hieran  wie  folgt:
Friedrichshall  Wilhelmsglück

Proourironsroiren

1865/66

1866/67

1865/66

Ad  1.

Gewinnungskosten

1,843  kr.

2,132  kr.

1,382  kr.

Ad  2.

Allg.  Lerwaltungskosten

0,306  „

0,231  „

1,105  „

Besondere  „

0,496  „

0,371  „

1,923  „

Förderung

1,276  „

1,210  „

2,877  „

Scheiden

0,453  „

0,501  „

0,271  „

Baukosten

0,120  „

0,083  „

0,864  „

Transport  zur  Mühle  re.

0,038  „

0,113  „

0,078  „

Zinsen

0,121  „

0,096  „

1,700  „

Kosten  der  Förderung  in

Stücken:

4,653  kr.

4,737  kr.

10,200  kr.

Ad  3.

Mahlkosten

0,760  „

0,763  „

1,471  „

Magazinierung

0,297  „

0,273  „

0,583  „

Produktionskosten  des  gemahlenen ­
  Steinsalzes:

6,773  kr.

12,254  kr.

5,710  kr.
Zu  dieser  vorstehenden  Uebersicht  ist  noch  eine  Ergänzung  zu  machen.  Bei
den  Produktionskosten  für  Friedrichshall  ist  nicht  die  Amortisation  der  Baukosten
für  den  Schacht  berücksichtigt.  Diese  Baukosten  standen  damals  noch  nicht  ziffernmäßig ­
  fest,  man  berechnete  sie  jedoch  auf  höchstens  700  000  Gulden.  Nimmt
man  diese  Summe  als  Grundlage,  so  ergaben  sich  unter  Berücksichtigung  der
oben  gegebenen  spezifizierten  Produktionskosten  nicht  ganz  7  Kreuzer  Selbstkosten ­
  für  den  Zentner  Steinsalz  „in  Stücken"  auf  dem  Salzbergwerk  Friedrichshall. ­
  Man  glaubte  mit  diesen  Produktionskosten  nickt  höher  dazustehen,  als
sie  auf  den  großen  preußischen  Steinsalzbergwerken  zu  Staßfurt  vorlagen.  Die
im  Jahre  1866/67  bei  Friedrichshall  zu  beobachtende  Steigerung  der  „Gewinnungskosten" ­
  sind  als  Folge  einer  versuchsweise  neu  eingeführten  Abbaumethode
zu  betrachten.  Die  erheblich  höheren  Selbstkosten  auf  dem  Werk  Wilhelmsglück
finden  in  der  Hauptsache  ihre  Erklärung  in  der  Verminderung  des  Absatzes,  die
seit  Eröffnung  des  bergmännischen  Abbaues  im  Jahre  1859  auf  Friedrichshall
eingetreten  &amp;gt;var.  Man  hoffte  jedoch,  als  Folge  des  neuen  Zollvereinsvertrages
vom  8.  Juli  1867,  der  auch  die  Beseitigung  des  Salzmonopols  in  Bayern  gebracht ­
  hatte,  dem  Salzbergwerk  Wilhelmsglück  dortselbst  ein  großes  Absatzgebiet
erschließen  zu  können.  Auch  nahm  man  an,  daß  mit  dem  weiteren  Ausbau  des
Württembergischen  Eisenbahnnetzes  eine  günstigere  Gestaltung  der  Betriebskosten
auf  „Wilhelmsglück"  zu  erwarten  war.  In  der  Zukunft  sollten  jedoch  diese
Erwartungen  nicht  in  Erfüllung  gehen,  denn  das  „Kgl.  Steiusalzbergwcrk  Friedrichshall" ­
  trat  mehr  und  mehr  wirtschaftlich  in  den  Vordergrund,  ersichtlich  von
der  Württembergischen  Regierung  zum  künftigen  Hauptbetrieb  in  der  staatlichen
Salzgewinnung  erwählt.  Diese  Vorrangsstellung  von  Friedrichshall  erweiterte
sich  noch,  als  das  Kgl.  Bergwerk  „Wilhelmsglück"  am  2.  Februar  1900  den
        <pb n="17" />
        14

1)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  II.  Seite  85.  Statistisches  Handbuch
für  das  Königreich  Württemberg.  Jahr  1906/07.  Seite  58.

Betrieb  ganz  einstellte.  In  der  Gegenwart  ist  die  bergmännische  Gewinnung
von  Salz  in  Württemberg  auf  das  Kgl.  Steinsalzbergwerk  Friedrichshall  und
das  private  Salzbergwerk  Heilbronn  beschränkt.  Letzteres  ein  sehr  bedeutendes
Werk.  Aber  auch  auf  das  Kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall  sind  in  den  letzten
Jahren  von  der  Württembergischen  Regierung  große  Mittel  aufgewendet  worden,
sodaß  wir  hier  einen  technisch  hochentwickelten,  modernen  Bergwerksbetrieb  vor
uns  haben.  Wir  lassen  nunmehr  einige  statistische  Uebersichten  folgen:

I.  Statistik  der  Produktion  der  württ.  Salinen 1 ).

Jahr.

Zahl  der
Salinen.

Zahl  der
Arbeiter.

Produktionsmenge. ­


Produklionswert
  in
1000  M.

Wert  der
Tonne.

1871

5

203

t
24  419

845,7

M.
84,6

1879

5

193

24  666

764,7

31,0

1878

5

189

25  576

780,3

80,5

1874

5

193

25  513

806,9

31,6

1875

5

206

25  975

811,7

31,3

1876

5

192

25  295

785,2

31,0

1877

5

180

25  394

774,0

30,4

1878

5

173

26  443

803,2

30,4

1879

5

209

28  621

857,1

29,9

1880

5

196

28  946

869,6

30,0

1881

5

206

27  792

920,3

38,1

1882

5

186

27  998

940,1

33,6

1883

5

187

28  707

954,6

33,2

1884

5

180

27  630

911,7

33,0

1885

6

194

25  990

817,1

81,4

1886

6

241

30  809

802,0

26,0

1887

6

247

36  353

818,3

22,4

1888

6

268

45  482

815,3

17,9

1889

6

292

45  033

955,4

21,2

1890

6

280

43  021

1154,4

26,8

1891

6

283

45  782

1243,6

27,2

1892

6

269

42  867

1246,7

29,1

1893

6

257

41  648

1213,8

29,1

1894

6

253

41  772

1214,8

29,1

1895

6

264

43  651

1352,2

30,9

1896

6

275

45  709

1401,2

30,0

1897

6

287

49  627

1187,9

22,9

1898

5

312

54  351

1161,9

21,4

1899

5

320

51868

1048,9

20,2

1900

5

823

53  975

1351,8

25,0

1901

5

307

52  689

1547,1

29,4

1902

5

269

49  530

1451,7

29,3

1903

5

262

47  147

1306,8

27,7

1904

5

266

50  219

1386,8

27,6

1905

5

283

51  363

1417,9

27,6

1906

5

285

51  201

1415,4

27,6

1907

5

292

52  568

1479,9

28,1

1908

5

275

49  416

1409,0

28,5
        <pb n="18" />
        15

1)  Württemb.  Jahrbücher.  Jahrg.  1900.  Seite  88.  Statistisches  Handbuch
s.  d.  Königreich  Württemberg.  Jahrg.  1906/07.  Seite  53.

II.  salzproduktioii  in  Württemberg').

Etatsjahr.

Steinsalz.

Siedesalz.

Gesamtproduktion. ­


Außerdem
Salzabfälle.

dz

clz

dz

dz

1872

573  352

247  231

820  583

10  630

1873

467  982

254  474

722  456

11  319

1874

466  916

248  896

715  812

11851

1875

528  317

258  416

781  733

12  481

1876

558  456

251  354

804  810

2  865

1877

514158

255  331

769  489

2  081

1878

618  433

280  497

898  930

2  427

1879

680  315

288  479

968  794

1  714

1880

762  085

290  721

1  052  806

364

1881

762  937

283  842

1  046  279

2  714

1882

874  426

281  408

1  155  884

1876

1883

836  579

281  629

1  118  208

2  029

1884

839  355

265  668

1  105  018

6  381

1385

1  027  434

262  062

1  289  496

4  864

1886

1  509  492

324111

1  833  603

3  162

1887

1417  141

382  576

1  799  717

3  242

1888

1  390  960

469  227

1  860  187

3106

1889

1  547  163

452  322

1  999  485

2  419

1890

1  473  848

432  740

1  906  588

2  212

1891

1  745  735

461  167

2  206  902

2  409

1892

1  834  405

412  799

2  247  204

2  800

1893

1  769  393

409  156

2178  549

3  176

1894

1  732  338

422  464

2  154  802

2  487

1895

1  898  431

445  790

2  344  221

2  215

1896

2  073  970

461  157

2  535  127

2  819

1897

2181491

518  556

2  700  047

3  309

1898

2198  503

512  822

2  711325

3  850

1899

2  236  034

532  060

2  768  094

4  560

1900

2  257  922

545  098

2  803  020

5  674

1901

2  487129

513  141

3  000  270

6  715

1902

2  664  729

482  953

8  147  682

8  069

1903

2  790  012

499  140

3  289  152

9  654

1904

3  031  505

507  654

3  539159

8  204

1905

3  311  511

512110

3  823  621

1  908

1906

2  934  655

516  374

3  451  029

2  294

1907

3  411090

524115

3  935  205

2  330

1908

3  398  762

494  970

3  893  782

2  208

Zu  diesen  Uebersichten  ist  folgendes  zu  bemerken.  Die  statistische  Uebersicht ­
  I,  welche  sich  nur  mit  den  Württembergischen  Salinen  beschäftigt,  also  unter
Ausschluß  der  Salzbergwerke,  gibt  manchen  beachtenswerten  Aufschluß.  Wir
sehen  hier,  wie  das  Kriegsjahr  187  l  den  höchsten  Stand  im  Wert  der  produzierten ­
  Tonne  Kochsalz  ausweist.  Mit  dem  Jahre  1885  setzt  dann  der  Beginn
jener  großen  wirtschaftlichen  Schwierigkeiten  ein,  die  mehrere  Jahre  in  der  störendsten
  Weise  die  Entwicklung  der  deutschen  Industrie  hemmten.  Es  ist  die
Zeit,  wo  einige  der  bedeutendsten  Unternehmerverbände  entstehen,  wie  1887  der
deutsche  Walzwerksverband.  Im  Jahre  1888  wird  dann  der  überhaupt  tiefste
Preisstand  für  die  Tonne  Kochsalz  erreicht.  Ein  Jahrzehnt  später  machen  sich
        <pb n="19" />
        16

ähnliche  ungünstige  wirtschaftliche  Erscheinungen  in  der  deutschen  Salzindustrie
geltend;  bis  dann  das  „Salinenkartell"  eine  größere  Stetigkeit  in  den  Preisstand
des  Salzes  brachte.
Die  im  Jahre  1885  zu  beobachtende  Zunahme  in  der  Zahl  der  Salinen
ist  darauf  zurückzuführen,  daß  in  dieses  Jahr  die  Inbetriebsetzung  des  „Salzwerks ­
  Heilbronn"  mit  seiner  neuen  Saline  fiel.  Daß  die  amtliche  Statistik  für
das  Jahr  1898  und  folgende  nur  noch  fünf  Salinen  anführt,  läßt  sich  nur  so
erklären,  daß  die  Saline  Friedrichshall  niit  der  benachbarten  Saline  Clemenshall ­
  als  eine  Betriebseinhcit  behandelt  wurde.  Tatsächlich  stehen  diese  beiden
königlichen  Salinen  seit  längerer  Zeit  in  Betriebsgemeinschaft.
Die  statistische  Uebersicht  II,  welche  die  allgemeine  „Salzproduktion  in
Württemberg"  behandelt,  läßt  die  bedeutenden  Produktionsunterschiede  hinsichtlich ­
  der  Menge  zwischen  Steinsalz  und  Kochsalz  klar  erkennen.  Beachtenswert
ist  die  seit  1872  erfolgte  Vervierfachung  der  Württembergischen  Salzprodnktion.
Unter  Salzabfällen  ist  Schmutz-  und  Fegesalz,  Pfannstein,  Dornstein,  Salzschlamm ­
  usw.  zu  verstehen.  Dornstein  ergibt  sich  als  Rückstand  bei  den  Gradierwerken, ­
  der  mehr  Gips  als  Kochsalz  in  der  Regel  enthält.  Diese  Salzabfälle
finden  vorherrschend  als  Düngesalz  Verwendung.  Uebrigens  sind  Gradierwerke
in  der  Württembergischen  Salinenindustrie  ausschließlich  auf  der  Kgl.  Saline
Sulz  vertreten,  wo  mit  dem  Gradieren  hauptsächlich  Heilzwecke  verfolgt  werden.
Wir  lassen  nunmehr  eine  statistische  Uebersicht  über  Belegschaft  und  Forderung ­
  der  württembergischen  Salzbergwerke  folgen:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  17.)
Hinsichtlich  der  bergbaulichen  Salzgewinnung  in  Württemberg  gilt  in  bezug
ans  die  Zunahme  der  geförderten  Gesamtmenge  dasselbe,  was  soeben  bei  der
Salinenprodnktion  ausgeführt  wurde.  Die  von  1871  bis  1884  angegebenen
zwei  Salzbergwerke  beziehen  sich  auf  das  Kgl.  Salzbergwerk  „Friedrichshall"
und  das  Kgl.  Salzbergwerk  „Wilhelmsglück"  bei  Schwähisch-Hall.  Im  Jahre
1885  tritt  dann,  wie  auch  statistisch  zum  Ausdruck  gebracht,  das  große  private
Salzbergwerk  Heilbronn  hinzu.  Im  weiteren  Verlauf  scheidet  dann  im  Jahre
1901  das  Kgl.  Salzbergwerk  „Wilhelmsglück"  infolge  Stillegung  aus.  Die
Rubrik:  „Nach  Abzug  des  aufgelösten  Salzes"  ist  dahin  zu  verstehen,  daß  cs
sich  hier  um  die  restliche  Steinsalzmenge  handelt,  die  nicht  durch  Auflösung  und
Versiednng  zu  Kochsalz  verarbeitet  wurde.  Der  Tonnenpreis  für  das  Steinsalz,
der  in  den  70er  Jahren  seinen  höchsten  Stand  unter  den,  Einfluß  einer  an  sich
günstigen  wirtschaftlichen  Entwicklung  hatte,  erweist  sich  aber  dann  stark  dem
entgegengesetzten  ungünstigen  wirtschaftlichen  Rückgang  unterworfen.  Anderseits
ist  der  im  Jahre  1898  je  erreichte  niedrigste  Tonnenpreis  für  Steinsalz  von
3,80  M.  eine  Folge  der  1897  aufgelösten  „Süddeutschen  Salinenvereinigung",
welche  Auflösung  einen  rücksichtslosen  Konkurrenzkampf  aller  deutschen  Salinen
untereinander  brachte.  Vom  Jahre  1900  ab,  dem  Gründungsjahr  der  „Deutschen ­
  Salinenvereinigung",  sehen  wir  dann  im  Steinsalzpreis  auf  der  Grundlage ­
  kartellmäßiger  Verabredung  eine  gewisse  planmäßige  Stabilität  eintreten,
die  wohl  auch  für  die  nächste  Zukunft  ihres  Fortbestehens  sicher  ist.
Im  Anschluß  hieran  wollen  wir  nunmehr  auf  die  Arbeitsverhältnisse  der
württembergischen  Salzindustrie  etwas  eingehen.  Allgemein  muß  gesagt  werden,
daß  es  sich  hier  um  eine  nicht  sehr  zahlreiche  Arbeiterschaft  handelt,  denn  der
württembergische  Salzbergbau  und  das  Salinenwesen  beschäftigte  im  Jahre  1906
        <pb n="20" />
        17

Statist»!  der  Belegschaft  und  Förderung  der  württ.  Salzbergwerkes.

Belegschaft.

Förderung.

Jahr.

Zahl  der

Menge.

Wert  des  f.  den  Verkauf

Bergwerke.

bestimmten  Robsalzes.

Unter
Tage.

Ueber
Tage.

Nach  Abzug  des  aufgelösten ­
  Salzes  rc.
bleibt  für  den  Verkauf.

Gesamtförderung. ­


Im  ganzen
1000  M.

Auf  die
Tonne.

1871

2

113

93

t
57  804

t
46  542

461,4

M.
9,9

1872

2

115

95

60  660

49  210

483,8

9,8

1873

2

110

90

60  309

46  746

482,2

10,3

1874

2

105

92

59  618

46  645

510,5

10,9

1875

2

93

87

64  092

52  411

555,6

10,6

1876

2

89

73

60  749

47  732

471,0

9,9

1877

2

90

80

64  875

49  511

467,8

9,4

1878

2

90

84

75  668

58101

535,6

9,2

.1879

2

102.

90

82  285

67  677

594,4

8,8

1880

2

119

108

89  980

75  085

658,3

8,8

1881

2

112

95

84  207

67  076

562,8

8,4

1882

2

107

93

98  225

81880

671,8

8,2

1883

2

108

92

101  334

83  885

642,3

7,7

1884

2

110

91

100  516

83  212

595,2

7,2

1885

3

221

153

109  394

95  730

614,2

6,4

1886

3

241

335

164  302

143  067

786,8

5,5

1887

3

178

202

162  457

137  786

651,2

4,7

1888

3

214

119

179  601

145  465

654,4

4,5

1889

3

199

109

193  947

158481

693,5

4,4

1890

3  '

221

103

180  112

147  563

687,3

4,7

1891

3

193

117

188  532

156  592

794,9

5,0

1892

8

198

116

211  893

180  503

974,4

5,4

1893

3

210

125

198  394

170  336

889,4

5,2

1894

3

216

121

223  571

193  053

993,6

5,2

1895

3

220

147

200  551

170  023

855,8

5,0

1896

2

205

170

233  593

211  913

928,1

4,4

1897

2

195

149

233  242

207  593

823,6

4,0

1898

2

210

147

243  359

216  425

824,8

3,8

1899

3

205

139

243  087

217  243

965,9

4,4

1900

3

252

160

258  694

232  023

1211,5

5,2

1901

2

248

149

278  556

247  476

1286,7

5,2

1902

2

230

180

284  814

259  864

1370,6

5,3

1903

2

223

158

307  105

283  548

1487,6

5,2

1904

2

234

142

318  004

292  147

1517,7

5,2

1905

2

257

156

358  847

330  337

.1718,7

5,2

1906

2

243

182

324  493

297  707

1584,1

5.3
6.3

1907

2

222

195

354  956

327  850

1762,2

1908

2

238

197

384  857

357  900

1913,0

5,3

insgesamt  nur  731  Arbeiter,
zu  keiner  Zeit  gestiegen.  Auch

Viel  darüber  hinaus  ist  die
in  der  Zukunft  dürfte  hier

Zahl  der  Arbeiter
auf  absehbare  Zeit

keine  erhebliche  Aenderung  eintreten,  da  es  einerseits  sich  hier  hauptsächlich  um
eine  staatliche  Industrie  handelt,  anderseits  das  letzte  Berggesetz  Württembergs
vom  Jahre  1906  mit  seinem  staatlichen  Monopolrecht  die  weitere  Entwicklung
der  württembergischen  Salzindustrie  vornehmlich  der  staatlichen  Initiative  über-1)
  ®k er OT  che  Iahrbüchev,  1900.  Teil  III.  Seite  86.  Statistisches  Handbuch ­
  f-  d.  Königreich  Württemberg.  1906/7.  Seite  53.
31  cu  mann,  Salzbergbau  und  Salinen  loescn  in  Württemberg.  2
        <pb n="21" />
        18

läßt.  Die  amtliche  Statistik  Württembergs  hat  nun  in  bemerkenswerter  Weise
gerade  über  die  Lohnverhältnisse  der  Staatswerke  sür  eine  ganze  Reihe  von
Jahren  planmäßige  statistische  Erhebungen  durchgeführt,  die  auch  die  soziale
Seite  des  Württembergischen  Salinenwesens  und  Salzbergbaues  beleuchten.
Allerdings  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  Schlußfolgerungen  aus  Lohnstatistiken  stets
mit  großer  Vorsicht  zu  ziehen  sind,  da  selbst  mit  peinlicher  Sorgfalt  erzielte
Ergebnisse  stets  nur  sekundären  Wert  besitzen  dürften.  Wohl  niemals  wird  man
bei  einer  richtigen  Wertung  von  Lohnstatistiken  die  Gegenüberstellung  geeigneter
Preissätze  der  wichtigsten  Lebensbedürfnisse  außer  acht  lassen  dürfen.  Hierhin
rechne  insbesondere  Preisangaben  über  Hauptnahrungsmittel,  sowie  die  Mietspreise ­
  für  die  Wohnungen.  Daneben  sind  bei  der  kritischen  Wägung  von  Löhnen ­
  noch  einige  andere  Faktoren  zu  berücksichtigen,  die  nur  sch  '  :nstellen
  sind.
Wir  lassen  hier  zwei  uns  interessierende  Lohnübersichten  folgen:

Lohnstatistik  der  kgl.  württ.  Salinen 1 ).

Jahr.

Zahl  der
Arbeiter.

Zahl  der
Arbeitstage.

Gesamtlohnbetrag. ­


Lohnbetrag  für
einen  Arbeiter
pro  Tag.

Lohnbetrag  für
einen  Arbeiter
pro  Jahr

M.

M.

M.

1890

284

90  201

220  586

2,44

777

1891

288

93  237

229  616

2,46

797

1892

277

90  148

223  241

2,47

806

1893

270

85  774

212  460

2,47

786

1894

299

94  056

230  764

2,45

772

1895

282

87  854

219  748

2,52

779

1896

275

88  076

227  005

2,58

825

1897

294

92  417

240  284

2,59

817

1898

320

98  564

260  847

2,64

815

1899

316

98  945

261  659

2,64

828

1900

340

103  240

286  776

2,77

843

1901

308

99  801

288  011

2,88

935

1902

274

87  472

271  115

3,09

989

1903

267

85  261

269  597

3,16

1009

1904

270

86  153

278  634

3,17

1013

1905

275

86  422

285  493

3,33

1038

1906

280

89  058

309  309

3,47

1104

1907

310

104  258

366  042

3,51

1180

1908

295

96  077

362  905

3,78

1230

(S-  die  Tabelle  auf  S.  19.)
Bei  Betrachtung  vorstehender  Uebersicht  ergibt  sich  zunächst,  daß  der  Berg  ='
bau,  was  durch  die  Natur  der  Betriebsart  bedingt  ist,  eine  größere  Zahl  von
Arbeitern  als  die  Salinen  beschäftigt.  Sehr  charakteristisch  veranschaulichen
beide  Uebersichten  die  seit  1890  zu  beobachtende  Lohnsteigerung,  welche  besonders ­
  scharf  in  den  Jahreslöhnen  zum  Ausdruck  gelangt.  Es  hat  sich  hiernach
eine  Lohnsteigerung  bei  den  Salinenarbeitern  um  42  %,  bei  den  Bergleuten
um  44,9  %  in  dem  Zeitraum  von  1890  bis  1906  vollzogen.  An  sich  stellt
diese  Lohnsteigerung  keine  gerade  mit  dieser  Arbeiterkategorie  im  Zusammenhang
stehende  Besonderheit  dar,  vielmehr  haben  sich  hier  dieselben  wirtschaftlichen
Symptome  geltend  gemacht,  welche  in  den  letzten  Jahrzehnten  mit  der  zuneh-1)

  Württembergische  Jahrbücher.  Jahr  1900.  Teil  III.  S.  189.  Statistisches
Handbuch  f.  d.  Königreich  Württemberg.  1906/07.  S.  156.
        <pb n="22" />
        fci  mm  iiWiil—Mfciüil——»MilliMm^PMWWiill—M—MMMIMW—i—W—'ii  fW  l  W  wi  *  »M««,»,,,!,»

Lohnstatistik  der  wiirtt.  Salzbergwerke  ^).

Jahr.

Zahl  der
Arbeiter.

Zahl  der
Arbeitstage.

Gesamtlohnbetrag. ­


Lohnbetrag  für
einen  Arbeiter
pro  Tag.

Lohnbelrag  für
einen  Arbeiter
pro  Jahr.

M.

M.

M.

1890

345

98  372

280  855

2,85

814

1891

338

94  988

275  900

2,90

816

1892

329

93  203

276  286

2,96

840

1893

354

99  919

287  199

2,87

811

.1894

365

103  278

306  547

2,96

839

1895

882

103  798

313  996

3,02

822

1896

492

142  488

442  615

3,03

899

1897

479

125  428

424  374

3,38

886

1898

472

182  814

424195

3,20

898

1899

437

123  474

409  493

3,31

937

1900

479

125  915

450  327

3,57

940

1901

450

135  883

475  017

3,49

1055

1902

433

128  358

454  715

3,54

1050

1903

416

123  109

441  186

3,58

1060

1904

410

122  575

454  353

3,70

1108

1905

445

131  947

524  034

3,96

1177

1906

451

135  174

532  327

3,93

1180

1907

417

127339

583  455

4,19

1279

1908

454

132  207

575  849

4,36

1268

wenden  Industrialisierung  Deutschlands  zum  Durchbruch  gelangten.  Für  eine
.Beurteilung  der  Arbeitsverhältnisse  im  Württembergischen  Salzbergbau  erscheint
es  wichtig  zu  wissen,  daß  ein  erhebliches  Kontingent,  insbesondere  die  Hauer,
Zugewanderte  aus  den  rheinischen  und  westfälischen  Bergbaugebieten  sind.  Von
leitender  Stelle  wurde  mir  gesagt,  daß  der  Württemberger  wenig  zu  dein  Bergmannsberuf ­
  neige.  Die  Arbeit  unter  Tage  erscheint  ihm  unsympathisch.  Wir
lassen  nunmehr  eine  statistische  Uebersicht  folgen,  welche  vornehmlich  die  Arbeitsverhältnisse ­
  der  salzindustriellen  Staatswerke  Württembergs  illustriert:
(S-  die  Tabelle  auf  S.  20.)
Zn  dieser  Uebersicht  wird  besonders  der  höhere  Stundenlohn  des  Bergarbeiters ­
  deutlich,  was  an  sich  seine  natürliche  Erklärung  durch  die  schwierigere
Art  der  Untertagearbeit  findet.  Hier  weist  der  Stundenlohn  des  Bergmanns
für  den  dargestellten  Zeitraum  eine  Steigerung  von  11,36%  auf.  Für  ein
Jahrfünft  zweifellos  eine  erhebliche  Steigerung.
Wir  wollen  nun  nach  den  schon  vorstehend  gekennzeichneten  Forderungen
von  Prof.  Dr.  Losch  einige  Durchschnittspreise  der  wichtigsten  Lebensmittel  von
Württembergischen  Salinenstädten  oder  doch  Salinenwerken  benachbarten  Städten
geben.  Wir  folgen  hier  der  amtlichen  Statistik,  wobei  bemerkt  sei,  daß  die  uns
interessierende  Stadt  Sulz  in  dieser  Statistik  nicht  enthalten  ist.  Sulz  als  kleines
Landstädtchen  dürfte  hinsichtlich  der  Lebenshaltung  nur  mit  niedrigen  Kosten  in
Ansatz  zu  bringen  sein.  Nachstehend  die  Uebersicht  für  das  Jahr  1906  :
(S-  die  Tabelle  auf  S.  20.)
Um  nun  die  zahlenmäßigen  Unterlagen  zur  Feststellung  des  Lebensunterhalts ­
  eines  Arbeiters  der  genannten  drei  Städte  für  ein  Jahr  zu  gewinnen,
iväre  es  notwendig,  den  jährlichen  Durchschnittsverbrauch  der  Lebensmittel  pro

1)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III.  S.  189.
buch  f.  d.  Königreich  Württemberg.  Jahr  1906/7.  S.  186.

Statistisches  Hand-
        <pb n="23" />
        20

Arbeitslöhne  auf  den  Kgl.  wiirtt.  Saline«  und  Salzbergwerken  1 ).

5
f-~
85

Arbeitergattung.

Wirkliche
Arbeitstage.

Abgelohnte
Arbeitsstunden. ­


Ausbezahlte
Arbeitslöhne.

DurchschnittlicherArbeits-

  für
3  Stunde.

M.

Pfg.

1901

Ueber  21  Jahre

431

125  486

1  216  861

389  607

32,0

Darunter  Bergleute

128

36  414

299  216

129  018

43,1

Unter  21  Jahren

57

14  018

132  421

27  835

21,0

1902

Ueber  21  Jahre

429

115  801

1  187  243

369  327

32,5

Darunter  Bergleute

119

33  683

288  120

123  662

42,9

Unter  21  Jahren

48

11  184

108  693

21  794

20,1

1903

Ueber  21  Jahre

427

112  660

1  097  562

354  706

32,3

Darunter  Bergleute

120

30  799

258  776

110  028

42,5

Unter  21  Jahren

31

7  891

82  884

15  534

18,8

1904

Ueber  21  Jahre

401

113  385

1  114  278

379  039

34,0

Darunter  Bergleute

120

20  981

276  720

122  089

44,1

Unter  21  Jahren

50

8  342

88  278

16  934

19,2

1905

Ueber  21  Jahre

438

112  294

1  115  325

397  543

35,6

Darunter  Bergleute

118

81444

281410

135  302

48,0

Unter  21  Jahren

48

10  826

109  871

24  932

22,7

1906

Ueber  21  Jahre

417

112  207

1  098  158

404  249

36,8

Darunter  Bergleute

104

27  365

234  095

115  038

49,1

Unter  21  Jahren

45

11019

110  295

24  860

22,5

Durchschnittspreis  per  1  Kg.
Ochsenfleisch
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch
Hammelfleisch
Erbsen
Linsen
Bohnen
Kartoffel
Weißbrot
Schwarzbrot
Mehl  No.  1
Schweineschmalz
Butter  (süße)
Milch  (per  1  Liter)

Heilbronn.

Rottweil.

Hall  2 ).

M.

M.

M.

1,61

1,56

1,59

1,56

1,50

1,52

1,73

1,64

1,56

1,75

1,64

1,59

1,50

1,38

1,53

0,48

0,45

0,40

0,63

0,51

0,42

0,42

0,49

0,40

0,11

0,07

0,08

0,34

0,28

0,27

0,23

0,25

0,24

0,34

0.38

0,30

1,84

1,97

1,85

2,66

2,11

2,40

0,19

0,18

0,16

Kopf  der  Bevölkerung  zu  besitzen.  In  dieser  Hinsicht  liegen  aber  so  gut  wie
gar  keine  statistischen  Ziffern  vor,  ganz  abgesehen  davon,  daß  wir  für  andere
wichtige  Lebensbedürfnisse,  wie  den  Verbrauch  von  Zucker,  Kohlen,  Petroleum,
Kleidung  usw.  gar  keine  oder  doch  nur  unzulängliche  statistische  Grundlagen  besitzen. ­
  Auch  das  „Statistische  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich",  Jahrgang
1909  und  vorhergehende  Jahrgänge,  enthält  für  die  tabellarisch  gegebenen  Lebensmittel, ­
  mit  Ausnahme  von  Zucker  und  Kartoffeln,  keine  verwendbaren  Verbrauchsziffern. ­
  Die  Schaffung  solcher  dürfte  auch  auf  unüberwindbare  Schwierigkeiten ­
  stoßen.  Dennoch  ist  aus  der  gegebenen  Uebersicht  zu  entnehmen,  daß
die  Salinen-  und  Bergarbeiter  von  Heilbronn  zweifellos  höhere  Löhne  haben

1)  Statist.  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.  Jahrg.  1900/6,  S.  155.
2)  Statist.  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg,  Jahr  1906/07,  S.  140.
        <pb n="24" />
        21

müssen,  als  diejenigen  von  Wilhelmshall-Rottweil  und  Schwäbisch  Hall.  Ergänzend ­
  wollen  wir  hier  noch  eine  Uebersicht  über  die  ortsüblichen  Tagelöhne
der  uns  interessierenden  Städte  geben.
Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagarbeiterin  Salinen  oder  Salzbergwerken ­
  benachbarten  Städten  Z.

Stadt:

1884
bezw.
1886.

18.  Okt.
1890.

1.  Jan.
1893.

1.  Jan.
1898.

1.  Jan.
1902.

1.  Jan.
1905.

M.

M.

M.

M.

M.

M.

Heilbronn

2,00

2,00

2,00

2,20

2,45

2,70

Rottweil

1,60

2,00

2,00

2,20

2,50

2,50

Sulz

1,20

1,20

1,80

1,80

2,00

2,00

Halt

1,80

1,60

1,60

1,80

2,80

2,30

Stuttgart

2,00

2,20

2,50

2,70

3,00

8,60

Die  vorstehenden  ortsüblichen  Tagelöyne  beziehen  sich  aus  männliche  Arbeiter ­
  über  16  Jahre.  Hier  zeigt  sich  naturgemäß  eine  erhebliche  Überlegenheit ­
  der  Salinenlöhne  über  die  ortsüblichen  Tagelöhne.  An  sich  ist  dieser  Tatsache ­
  keine  große  Bedeutung  beizumessen,  denn  einmal  handelt  es  sich  hier  um
die  Lvhnnormen  ungelernter  Arbeiter,  wobei  anderseits  zu  berücksichtigen  ist,
daß  die  Lohnnormierung  unsrer  ortsüblichen  Tagelöhne  mit  einer  bis  zum  äußersten ­
  vorgeschobenen  Mindestgrenze  des  Lebensstandards  rechnet,  die  sicher  in
den  meisten  Fällen  den  tatsächlichen  Verhältnissen  richt  gerecht  wird.  Nicht  minder ­
  wichtig  ist  bei  der  Beurteilung  der  Lohnverhältnisse  einer  Arbeiterklasse  die
Wohnungsfrage,  die  immer  größere  Bedeutung  in  der  modernen  Sozialpolitik
gewinnt.
Für  die  Württembergische  Salzindustrie  und  deren  Arbeiterschaft,  deren  Zahl,
wie  bemerkt,  n  cht  sehr  erheblich  ist,  hat  die  Wohnungsfrage  bisher  keine  scharfe
Betonung  erfahren.  Die  meist  günstige  geographische  Lage  der  württembergischen
  Salinen  und  Salzbergwerke  in  bezug  auf  das  Wohnungswesen,  bedingt
durch  d:e  Ortslage  in  oder  bei  Städten,  hat  hier  wenig  zu  einer  ernsten  Zuspitzung ­
  der  Wohnungsfrage  geführt.  Die  Salinenarbeiter  von  Friedrichshall
haben  ihren  Wohnsitz  zum  g  oßen  Teil  in  der  benachbarten  Stadt  Jagstfeld,
auch  die  große  Nähe  von  Heilbronn  bleibt  nicht  ohne  Einwirkung.  Die  Salinenarbeiter ­
  von  Wilhelmshall  besitzen  ihre  Wohnungen  in  Rottweil,  da  die  Saline ­
  unmittelbar  vor  den  Toren  der  Stadt  liegt.  Die  Arbeiter  der  kgl.  Saline
Sulz  haben  in  der  Stadt  selbst  ihren  Wohnsitz,  wobei  diese  Arbeiter  zum  Teil
Grundbesitzer  sind.  Aehnlich  die  Arbeiter  der  kgl.  Saline  Hall.  Nur  das  ans
großkapitalistischer  Grundlage  stehende  private  Salzwerk  Heilbronn  hat  für  einen
Teil  der  Arbeiter  Wohnhäuser  unmittelbar  beim  Werke  errichtet,  da  das  Bergwerk ­
  von  der  Stadt  Heilbronn  etwa  1 / 2  Stunde  entfernt  liegt.  Nähere  Daten
geben  wir  hierüber  bei  der  Einzeldarstellung  des  „Salzwerks  Heilbronn".  Bei
einer  Betrachtung  von  Durchschnitslöhnen  wird  man  sich  immer  gegenwärtig  halten
müssen,  daß  jede  einzelne  Arbeitergattung  schließlich  nach  dem  Grade  ihrer  Leistung
zu  bewerten  ist.  Und  das  gilt  auch  hier.  So  verdient  der  württembergische
Hauer,  als  der  höchstbezahlte  Bergarbeiter,  im  Salzbergbau  durchschnittlich  pro
Tag  M.  5.00  bis  M.  5.40.  Während  die  Löhne  des  Förderers  natürlich  uied-1)

  Statist.  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg,  Jahrg.  1906  und  1907.
Seite  149—150.
        <pb n="25" />
        22

riger  sind.  Auch  sonstigen  sozialen  Wohlfahrtseinrichtungen,  wie  Badegelegenheit ­
  für  die  Arbeiter  usw.,  ist  im  weiten  Umfange  Rechnung  getragen.  Die
Arbeitsverhältnisse  im  Salzbergbau  und  Salinenwesen  Württembergs  dürfen  daher ­
  als  zufriedenstellende  bezeichnet  werden.
Für  die  Entwicklung  der  württembergischen  Salzproduktion  sollte  sich  in
dem  letzten  Jahrzehnt  ein  Kartell  von  nicht  unerheblicher  Bedeutung  erweisen.
Es  handelt  sich  um  die  „Deutsche  Salinenvereinigung",  die  nach  dem  Vertrage
vom  7.  Juli  1900  insgesamt  66  Salinen  umfaßte.  Zweck  der  Vereinigung  ist
Regelung  der  Produktion  unter  Ausschluß  der  gegenseitigen  Konkurrenz.  Die
Mitglieder  der  „Deutschen  Salinenvereinigung"  sind  teils  einzelne  Salinen,  teils
Unterverbände  von  Salinen.  Es  wird  hier  eine  Nordgruppe  und  Südgruppe
unterschieden.  Die  Südgruppe  zeigt  folgende  Zusammensetzung:  Sie  besteht  1.
aus  dem  „Verbände  der  rechtsrheinischen  Salinen",  der  folgende  Unterverbände
uinfaßt:  a)  Die  Kgl.  bayerischen  Staatssalinen  zu  Berchtesgaden,  Reicheuhall,
Traunstein  und  Rosenheim  mit  dem  Vorort  München;  b)  die  Kgl.  württembergischen ­
  Staatssalinen  Friedrichshall,  Clemenshall,  Hall,  Wilhelmshall  und
Sulz  a.  N.  mit  dem  Vorort  Stuttgart;  c)  die  Württembergische  Saline  Heilbronn ­
  ;  ä)  die  Großherzogl.  badischen  Salinen  zu  Dürrheim  und  Rappenau  und
e)  die  hessische  Saline  L  u  d  w  i  g  s  h  a  l  l  bei  Wimpfen.  Insgesamt  13
Salinen  mit  dem  Verbandsvorort  Stuttgart.
In  diesem  „Verbände  der  rechtsrheinischen  Salinen"  ist  auch  der  seit  80
Jahren  bestehende  „Verein  der  N  e  ck  a  r  s  a  l  in  e  n"  vertreten,  der  von  den
Staatssalinen  Friedrichshall,  Clemeushall,  Rappenau  und  Ludwigshall  (Wimpfen)
gebildet  wird.  Der  „Verein  der  Ncckarsalinen"  bezweckt  den  Absatz  von  Sudsalz ­
  im  Deutschen  Reich  unter  Ausschluß  von  Württemberg,  Baden  und  dem
Großherzogtum  Hessen,  sowie  nach  dem  Ausland  für  gemeinsame  Rechnung.  Geschichtlich ­
  haben  wir  diesen  „Verein  der  Neckarsalineu"  schon  eingangs  erwähnt;
für  die  Gegenwart  waren  nähere  Angaben  aus  naheliegenden  Gründen  nicht  zu
erhalten.  Als  Vorort  für  den  Verein  gilt  Friedrichshall.  Zur  Südgruppe  gehört ­
  dann  noch  das  „Salzverkaufskomptoir  Die  uze",  welches  die
vier  lothringischen  Salinen  Dieuze,  Chambrey,  Saaralben  (Gagnerot  &amp;amp;  Cie.)
und  Salees  Eaux,  sowie  die  Einzelsaliuen:  Stetten,  Nauheim,  Salzbronn  und
Haras  zusammenschließt.  In  der  Südgruppe  sind  hiernach  21  Salinen  vertreten,
deren  Borort  Stuttgart  ist.  Sämtliche  Salinen  der  Südgrupps,  mit  Ausnahme
der  Saline  Stetten,  gehören  der  „Deutschen  Salinenvereinigung"  an.  Mit  der
Kgl.  preußischen  Saline  Stetten  im  Fürstentuin  Hohenzollern  besteht  ein  Sonderabkommen. ­

Zu  erwähnen  wären  noch  zwei  für  Steinsalz  bestehende  Verkaufsvereinigungen ­
  :  1.  Der  „Ausschuß  der  Steinsalzwerke  zw  Leopolds-Hall-Staßfurt"
  und  2.  der  „Verband  Norddeutscher  Steinsalzwerke"
  zu  Leopoldshall-Staßfurt  und  zu  Hohensalza  (Jnowrazlaw).
Letzterer  bildet  nur  einen  Teil  des  ersten  Verbandes.  Der  Vollständigkeit  halber
sei  auch  noch  genannt:  das  „K  a  l  i  s  y  n  d  i  k  a  t  G.  m.  b.  H.  zu  Leopoldsh
  a  l  l  -  A  n  h  a  l  t",  das,  wie  bekannt,  Absatz  und  Produktion  der  gesamten  deutschen ­
  Kaliwerke  regelt  ^).  Näher  darauf  einzugehen,  gehört  nicht  zu  unsrer  Aufgabe, ­
  zumal  über  die  deutsche  Kaliindustrie  und  das  im  weitesten  Umfange  in
der  Oeffentlichkeit  stehende  Kalisyndikat  eine  reiche  Literatur  vorhanden  ist 2 ).
1)  Paxmann,  Salzbergbau  und  Salinenwesen,  Seite  173.  Berlin  1907.
2)  E.  H.  Paxmann,  Die  Kaliindustrie  in  ihrer  Bedeutung  und  Entwicklung.  1899.
        <pb n="26" />
        23

Betrachtet  man  allgemein  das  Verbandswesen  der  deutschen  Salinenindnstrie,
so  ist  es  volkswirtschaftlich  nicht  uninteressant,  daß  Württemberg,  wie  auch  andere ­
  deutsche  Bundesstaaten,  mit  seinen  staatlichen  Werken  diesem  im  Jahre  1900
gegründeten  Unternehmerverband  beigetreten  ist.  Für  den  Beitritt  der  Staatswerke ­
  haben  wohl  nur  die  Gründe  des  „lohnenden  Preises"  gesprochen,  denn
durch  die  im  Februar  1897  erfolgte  Auflösung  des  „Süddeutschen  Salinenvereins" ­
  schien  infolge  eines  erbitterten  Konkurrenzkampfes  zwischen  süddeutschen,
norddeutschen  und  lothringischen  Salinen  die  Rentabilität  zahlreicher  Salinen
und  Salzbergwerke  in  Frage  gestellt.  Erst  die  neugebildete  „Deutsche  Salinenvereinigung" ­
  gab  der  heimischen  Salzindnstrie  wieder  eine  nutzbringende  Wirtschaftsbasis. ­

In  den  letzten  Jahren  haben  gesetzgeberische  Maßnahmen  auf  die  Salzproduktion ­
  Württembergs  einen  gewissen  Einfluß  gewonnen.  Und  zwar  ist  durch
das  neue  württembergische  Berggesetz  vom  17.  Februar  1906  für  den  Staat
das  Bergbaumonopol  errichtet  worden  ').  Nach  dem  Wortlaut  des  Berggesetzes
heißt  es  hier  :
„Das  Schürfen  nach  Steinsalz,  nebst  den  mit  ihm  auf  der  nämlichen  La-„gerstätte
  vorkommenden  Salzen,  namentlich  Kali-,  Magnesia-  und  Borsalzen,
„sowie  nach  Solquellen  ist  ausschließlich  dem  Staate  vorbehalten.  Durch  könig-„liche
  Verordnung  kann  das  Schürfen  nach  diesen  Mineralien  dritten  Personen
„gestattet  werden.  Eine  Mutung  auf  diese  dem  Staate  vorbehaltenen  Mineralien
„kann  jedoch,  sofern  sie  nicht  von  dem  Staate  selbst  ausgeht,  nur  auf  Grund
„einer  durch  königliche  Verordnung  erteilten  Ermächtigung  erfolgen."
Damit  ist  die  durch  das  württembergische  Berggesetz  vom  7.  Oktober  1874
eingeführte  Bergbaufreiheit  für  die  Salzgewinnung  beseitigt.  Man  wird  dieses
gesetzgeberische  Vorgehen  wohl  gutheißen  können,  da  hier  in  erster  Linie  ein
wirtschaftlicher  Schutz  für  die  bestehenden  Staatssalinen  und  Staatsbergwerke
beabsichtigt  war,  was  durch  das  Gesetz  bis  zu  einem  gewissen  Umfange  erreicht
worden  ist.  Unmittelbar  verletzte  das  neue  Bergregal  überhaupt  keine  privatwirtschaftlichen
  Interessen,  da  das  einzige  in  Württemberg  bestehende  private
Salzbergwerk  zu  Heilbronn  in  seinen  früheren  Rechten  ungeschmälert  blieb.  Das
neue  Bergbaumonopvlgesetz  macht  lediglich  die  Eröffnung  von  Konkurrenzwerken
ohne  Zustimmung  des  Staates  unmöglich.  Es  wird  hier  der  Standpunkt  eingenommen, ­
  daß  die  Staatssalinen  und  Bergwerke  als  Teile  des  allgemeinen
Nationalvermögens  einen  besonderen  Schutz  verdienen.  Jedenfalls  hat  das  neue
württembergische  Berggesetz  vom  Jahre  1906  eine  gewisse  Sicherheit  in  die
Produktionsverhältnisse  der  Württembergischen  Salzindnstrie  getragen.
2.  Kapitel.
Der  Kalxhandel.
Ueber  den  Salzhandel  in  Württemberg  in  früheren  Jahrhunderten  sind  wir
nur  wenig  unterrichtet;  insbesondere  aus  der  Zeit  des  Mittelalters  liegen  nur
geringe  Nachrichten  vor.  Die  damals  einzige  Saline  Württembergs,  die  zu
Sulz  am  Neckar,  deckte  wohl  einen  großen  Teil  des  Salzbedarfs  im  Lande;
jedoch  ist  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß  ein  nicht  unwesentlicher  Teil  zur
1)  Zeitschrift  für  Bergrecht,  Jahrg.  1906,  S.  361.  426.
        <pb n="27" />
        24  —

Deckung  des  Salzkonsums  aus  den  Württemberg  benachbarten  Staaten  zur  Einfuhr ­
  gelangte.  In  dieser  Hinsicht  ist  besonders  Bayern  zu  nennen,  das  ans
Grund  seiner  damals  hochentwickelten  Salinen  mit  Württemberg  einen  regen
Salzhandel  unterhielt.  Wir  finden  hier  vorwiegend  den  Weg  von  Kauf-  und
Tauschverträgen  eingeschlagen.  —  Verträge,  die  volkswirtschaftlich  für  jene  Zeit
recht  bemerkenswert  sind.  In  allein  sehen  wir  die  württembergischen  Herzoge
für  die  wirtschaftliche  Entwicklung  ihres  Landes  lebhaft  eintreten,  obgleich  sich
hier  mannigfache  Schwierigkeiten  zeigten.
Einen  interessanten  Beitrag  zur  Geschichte  des  württembergischen  Salzhandels
bildet  das  General-Reskript  vom  23.  Februar  1747,  das  einen  Wein-  und
S  a  l  z  -  H  a  n  d  e  l  s  -  B  e  r  t  r  a  g  mit  einer  knrbayerischen  Kompanie
zu  Gegenstand  hat').  Dieser  von  dem  Herzog  Karl  Alexander  von  Württemberg
mit  zwölfjähriger  Dauer,  bis  zum  Jahre  1759  mit  der  „Kurbayerischen  Weinund
  Salz-Compagnie"  abgeschlossene  Wein-  und  Salzhandelsvertrag  sicherte  der
Gesellschaft  das  Monopolrecht,  für  die  Vertragsdauer  ausschließlich  Salz  nach
Württemberg  zu  liefern,  während  Württemberg  als  Gegenleistung  eine  erhebliche ­
  Menge  Wein  nach  Bayern  ausführte.  Dieser  Vertrag  war  von  dem
Herzog  Karl  Alexander  vornehmlich  in  der  Absicht  abgeschlossen  worden,  hierdurch ­
  dem  damals  stark  darniederliegenden  schwäbischen  Weinbau  und  Weinhandel
wirtschaftlich  wieder  etwas  aufzuhelfen.  An  der  Spitze  dieser  „Kurbayerischen
Wein-  und  Salz-Compagnie",  die  zu  Donauwörth  ihren  Sitz  hatte,  stand  ein
Direktorium;  zu  jener  Zeit  von  dem  Hofrat  Philipp  Jakob  Bischer  geleitet.
Der  Vertrag  sicherte,  wie  schon  bemerkt,  der  Gesellschaft  ein  unbeschränktes  Salzmonopol ­
  innerhalb  des  gesamten  Herzogtums  Württemberg.  Anderseits  war
die  Gesellschaft  vertraglich  verpflichtet,  die  im  Lande  vorhandenen  Salz-Städel
oder  Salzlager  jederzeit  hinreichend  mit  Salz  zu  versehen.  Besonders  wurde
dies  im  Interesse  der  Salz-Fuhrleute  gefordert,  damit  keine  ergebnislosen  Fuhren
gemacht  werden  konnten.  Im  Interesse  des  der  Gesellschaft  gewährten  Monopols ­
  und  zwecks  Unterbindung  eines  jeden  Salzschmuggels  wurde  in  dem  Vertrag ­
  bestimmt,  daß  die  von  der  Kompanie  eingeführten  Salzscheiben  und  Salzfässer ­
  mit  einem  dreifachen  Hirschhorn  zu  bezeichnen  und  zu  brandmarken  waren.
Dieser  gleichsam  als  Warenzeichen  zu  betrachtende  Stempel  nahm  auf  das  im
württembergischen  Landeswappeu  enthaltene  Hirschgeweih  bezug.  Die  vertragsmäßige ­
  Durchführung  des  der  Donauwörther  Kompanie  verliehenen  Salzmonopols ­
  gestaltete  sich  insofern  schwierig,  als  sich  durch  Württemberg  damals  ständig
erhebliche  Salztransporte  bewegten,  die  für  die  zahlreichen  schwäbischen  Reichsstädte ­
  oder  andere  gräfliche  und  fürstliche  Gebiete  bestimmt  waren,  die  zu
jener  Zeit  noch  nicht  der  württembergischen  Landeshoheit  unterstanden.  Für
dieses  nur  zur  Durchfuhr  bestimmte  Salz  ordnete  der  Vertrag  als  äußeres
Merkmal  ein  doppeltes  Hirschgeweih  an.  Jedes  ohne  dieses  Warenzeichen  bei
den  Zollstätten  angetroffene  Salz  war  von  den  herzoglichen  Zollbeamten  anzuhalten ­
  und  zu  konfiszieren.  Das  der  Donauwörther  Kompanie  gewährte  Salzhandelsmonopol ­
  sah  jedoch  eine  Ausnahme  vor.  Nämlich  für  die  Saline  zu
Sulz  am  Neckar,  welche  für  ihre  Salzproduklion  volle  Handelsfreiheit  genoß.
Es  stand  denjenigen  Orten  frei,  ihr  Salz  auch  fernerhin  von  der  Saline  Sulz
zu  beziehen,  soweit  dies  vorher  geschehen  war.  Der  Vertrag  mit  der  baye-1)
  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1839,  Band  17,1,  S.483  f.
        <pb n="28" />
        25

rischen  Salz-Kompanie  nahm  dann  weiter  die  Württembergischen  wirtschaftlichen
Interessen  dadurch  wahr,  daß  der  Frachtverkehr  für  Salz,  wie  für  Wein  ausschließlich ­
  durch  Württembergische  Fuhrleute  zu  besorgeu  war.  Diese  Bestimmung ­
  war  nicht  unerheblich,  denn  eine  große  Anzahl  von  Fuhrleuten  fand
hierdurch  ihren  Unterhalt.  Es  wurde  ferner  vertraglich  festgelegt,  daß  sowohl
Württembergische,  wie  bayerische  Untertanen  sich  dieser  im  Dienste  der  bayerischen ­
  Salz-Kompanie  stehenden  Fuhrleute  bedienen  durften,  wobei  dieselben
Fuhrlöhne  in  Anrechnung  zu  bringen  waren,  wie  solche  von  der  Salz-Kompanie
mit  den  Fuhrleuten  ihre  Regelung  gefunden  hatten.  Es  wurde  der  Salz-Kompanie ­
  weiter  zur  Pflicht  gemacht,  an  denjenigen  Orten  in  Bayern  und  Oberschwaben ­
  Salzlager  anzulegen,  wo  bisher  schwäbische  Fuhrleute  einheimische
Landesprodukte,  wie  Flachs,  Hanf,  Zwiebeln,  Zwetschen,  Mühlsteine  usw.  zur
Ablieferung  gebracht  hatten.  Zweck  dieser  Maßnahmen  war,  den  schwäbischen
Fuhrleuten  durch  das  bayerische  Salz  die  Rückfracht  zu  sichern.  Es  war  nun
den  schwäbischen  Fuhrleuten  gestattet,  auf  den  Salzlagern  der  bayerischen  Kompanie ­
  Salz  für  eigene  Rechnung  anzukaufen,  um  dieses  in  den  schwäbischen
Reichsstädten,  Hoheuzollern  oder  anderen  fremden  Gebieten  zu  verkaufen.  In
diesem  Fall  hatte  jedoch  die  Kompanie,  um  den  Schmuggel  zu  vermeiden,  dem
Fuhrmann  über  das  gekaufte  Salz  einen  Frachtzettel  auszustellen,  welcher  dem
Frachtführer  bei  der  Zollstätte  als  Ausweis  diente.  Das  von  den  Fuhrleuten
für  eigene  Gefahr  angekaufte  Salz  war  denselben  von  der  Kompanie  zu  den
vertragsmäßigen  Preisen  abzulassen.  An  einer  anderen  Stelle  des  Vertrages
heißt  es:  „Daß  die  Saltz-Scheiben  und  Fässer  mehrmahlen  sehr  ungleich  ausgefallen, ­
  auch  öffters  um  ein  merkliches  leer  befunden  worden",  um  nun  derartigen ­
  Erscheinungen  und  Vorgängen  entgegenzutreten,  wurde  bestimmt,  daß
jedes  in  die  Salz-Städel  gelieferte  Salz  sogleich  von  der  Salzverwaltuug  auf
Maß  und  Inhalt  zu  prüfen  war.  Mit  dieser  Prüfung  war  ein  sogenannter
„Salz-Vormesser"  zu  betrauen,  der  für  eine  jede  berechtigte  Salz-Städel  zu  bestellen ­
  war,  wobei  die  Besoldung  dieses  für  sein  Amt  zu  vereidigenden  Beamten
zur  Hälfte  von  der  Salz-Verwaltung  und  der  Salz-Kompagnie  getragen  werden
mußte.  Die  Besoldung  des  Salz-Bormessers  fand  dadurch  eine  gewisse  Normierung, ­
  daß  die  Kompanie  demselben  für  jede  vermessene  Scheibe  zwei  kr.  zu
zahlen  hatte.  Auch  in  den  Fällen,  wo  die  Gemeinden  bisher  den  Salz-Verwalter ­
  oder  Salz-Vormesser  auf  eigene  Kosten  unterhielten,  ging  die  Besoldung
dieses  Beamten  nach  dem  Vertrage  auf  die  bayerische  Salz-Kompanie  über,  sodaß
  in  diesem  Punkte  die  Gemeindelasten  eine  Erleichterung  erfuhren.
Die  Salzpreise  waren  übrigens  für  die  einzelnen  Landesteile  Württembergs ­
  verschieden  geregelt;  der  Vertrag  sah  zu  diesem  Zweck  die  Aufstellung
einer  Preistafel  vor,  aus  welcher  die  einzelnen  Orte  und  Städte  die  an  die
Salzkompanie  zu  zahlenden  Preise  ersehen  konnten.  Vielfach  war  die  Preisbildung ­
  durch  die  entstehenden  Frachtkosten  bedingt,  obgleich  dieser  Grund  nicht
in  allen  Fällen,  wie  inan  bei  näherer  Prüfung  sieht,  den  Ausschlag  gab.  Anschließend ­
  hieran  wollen  wir  eine  Uebersicht  der  Salzpreise  für  die  hauptsächlichsten ­
  Städte  und  Ortschaften  Württembergs  jener  Zeit  nach  einer  Beilage  des
Vertrages  geben:
        <pb n="29" />
        26

Ortsname.

Salzpreis
pro  1  Simri  0-Ortsname.



Salzpreis
pro  1  Simri  h.

flfl-





1,00

Herrenberg

1,20

tzeubach

1,00

Freudenstadt

1,12

Blaubeuren

1,00

Neuenbürg

1,20

Schorndorf

1,08

Nagold

1,20

Göppingen

1,04

Wildberg

1,20

Backnang

1,04

Wildbad

1,20

Cannstatt

1,12

Tübingen

1,12

Berg

1,12

Bebenhausen

1,12

Asperg

1,12

Urach

1,04

Stuttgart

1,12

Münsingen

1,00

Marbach

1,12

Kirchheim

1,04

Ludwigsburg

1,12

Nürtingen

1,04

Bietigheim

1,12

Tuttlingen

1,12

Besigheim

1,12

Balingen

1,12

Maulbronn

1,20

Ebingen

1,08

Leonberg

1,20

Pfullingen

1,04

Calw

1,20

Hornberg

1,16

Lustnau

1,12

Alpirsbach

1,12

Bulach

1,20

1)  1  Simri  —  22,5  kg.

Die  mit  der  Salz-Kompanie  vereinbarten  Salzpreise  müssen  etwas  höher
gewesen  sein,  als  die  vordem  üblichen.  Diese  höheren  Salzpreise  wurden  in
dem  Vertrag  damit  motiviert,  daß  die  Qualität  des  bayerischen  Salzes  erheblich ­
  besser  sei,  wodurch  auch  geringere  Mengen  schon  genügten.
Als  Gegenleistung  für  das  gewährte  Salzhandelsmonopol  hatte  die  „Weinund
  Salz-Kompanie"  zu  Donauwörth  jährlich  2000  Eimer  Wein  aus  Württemberg ­
  zu  beziehen,  die  in  Bayern  umzusetzen  waren.  Bedingung  war  hierbei,
daß  die  Salz-Kompanie  nicht  bei  denjenigen  kurbayerischen  Weinwirten,  welche
bislang  ohnehin  ihren  Wein  in  Schwaben  kauften,  den  vertraglich  übernommenen
Wein  zu  verkaufen  suchten.  Im  übrigen  ivar  dem  schwäbischen  Weinhandel
durch  den  Vertrag  keinerlei  Beschränkung  auferlegt,  es  konnte  vielmehr  ein  jeder
ungehindert  Weinhandel  nach  Bayern  treiben.  Der  Vertrag  scheint  übrigens
einige  schwäbische  Salzhändler  zu  spekulativen  Maßnahmen  veranlaßt  haben,  denn
wir  erfahren,  daß  einige  Salzhändler,  welche  von  dem  Vertrag  vorher  Kenntnis ­
  erhalten  hatten,  sich  schnell  große  Salzlager  zu  billigeren,  als  den  Vertragspreisen ­
  hinlegten.  Der  Vertrag  traf  hier  die  eigenartige  Bestimmung  und  Anordnung, ­
  daß  die  Gemeinden  und  privaten  Salzhändler,  bei  welchen  eine  solche
spekulative  Uebermenge  Salz  festgestellt  wurde,  der  Salzkompanie  dennoch  den
vertragsmäßigen  Preis  bis  zum  Umfang  der  über  den  normalen  Bedarf  auf
Lager  gelegten  Salzmenge  zu  zahlen  hatten.
Für  das  unrechtmäßige  Einführen  von  Salz  in  das  Württembergische
Landesgebiet  hatte  man  die  folgenden  Strafen  vorgesehen.  Auf  dem  ersten
Uebertretungsfall  ruhte  eine  Geldstrafe  von  10  fl.;  im  Wiederholungsfall  betrug ­
  die  Geldstrafe  20  fl.  bei  jedesmal  gleichzeitiger  Beschlagnahme  des  Salzes.
Beim  dritten  Wiederholungsfall  war  die  Angelegenheit  der  „Fürstl.  Deputation
für  das  Salzwesen",  als  der  obersten  Behörde,  zur  weiteren  Entscheidung  zu
unterbreiten.  Zollbeamte,  die  sich  in  dieser  Hinsicht  eine  Pflichtwidrigkeit  zu
schulden  kommen  ließen,  gingen  ihres  Amtes  verlustig.  Wer  die  Geldstrafen
nicht  zu  entrichten  vermochte,  hatte  dieselben  in  harter,  öffentlicher,  gemeinnütziger
Arbeit  abznverdienen.  Die  eingezogenen  Geldstrafen  erfuhren  eine  vierfache
        <pb n="30" />
        Verteilung.  Und  zwar  erhielt  das  erste  Viertel  die  herzogliche  Kasse,  das
zweite  Viertel  die  Salz-Verwaltung  des  betroffenen  Ortes,  das  dritte  Viertel
die  Salz-Kompagnie  und  das  letzte  Viertel  der  die  Uebertretung  Anzeigende.
Auf  derselben  Grundlage  war  die  Verteilung  des  beschlagnahmten  Salzes  zu
vollziehen.  Im  übrigen  hatte  die  Salz-Kompagnie  für  jede  gelieferte  Scheibe
Salz  an  das  zuständige  Accise-Amt  des  Ortes  eine  Steuer  von  6  kr.  zu  leisten.
Die  genaue  Beobachtung  der  Vorschriften  dieses  Vertrages  wurde  allen  Untertanen ­
  zur  dringendsten  Pflicht  gemacht.  Der  Vertrag  wurde  daher  ans  allen
Rathäusern  des  Landes  öffentlich  angeschlagen.
Der  Vertrag  scheint  von  Württemberg  lange  Zeit  im  vollen  Umfange  aufrecht ­
  erhalten  worden  sein,  bis  im  Jahre  1758  Württemberg  wegen  des  billigeren
Bezugs  Salz  von  lothringischen  Salinen  kaufte.  Dieser  Vorgang  veranlaßte
Kurbayern  „allen  Handel  und  Wandel"  mit  Württemberg  abzubrechen.  Letzteres
sah  sich  aus  diesem  Grunde  bewogen,  durch  General-Reskript  vom  30.  September
1758  den  Vertrag  mit  der  bayerischen  Salz-Kompagnie  für  aufgehoben  zu  erklären. ­
  Kurbayern  trat  jedoch  bald  darauf  mit  dem  Herzogtum  Württemberg
in  Verhandlungen,  die  zur  Folge  hatten,  daß  bereits  am  28.  November  1758
der  alte  Bertragszustand  ivieder  hergestellt  wurde.
Hier  bleibt  allerdings  zu  berücksichtigen,  daß  dieser  Wein-  und  Salzhandelsvertrag ­
  bald  darauf  im  Jahre  1759  vertragsmäßig  sein  Ende  erreichte.  Es
scheint,  daß  dieser  Vertrag  erst  zwei  Jahrzehnte  später  abermals  erneuert
wurde.  Wenigstens  konnte  Verfasser  für  diese  Zeit  kein  urkundliches
Material  feststellen,  welches  auf  eine  unmittelbare  Erneuerung,  die  an  sich  sehr
wahrscheinlich  ist,  hätte  schließen  lassen  können.  Das  Kgl.  Haus-  und  Staats-Archiv
  zu  Stuttgart  als  die  zuständige  Stelle  für  eine  solche  Vertrags-Urkunde,
besitzt  jedenfalls  nach  Ermittlung  des  Verfassers  keinen  solchen  sich  unmittelbar
an  den  Vertrag  von  1747/1759  anschließenden  Nenvertrag.  Im  späteren  Verlauf ­
  tritt  nunmehr  die  kurbayerische  Regierung  selbst  als  Vertragschließende  auf.
In  der  weiteren  geschichtlichen  Entwicklung  ist  dann  eines  General-Reskriptes
vom  9.  Oktober  1781  zu  gedenken,  welches  einen  mit  Kurbayern  abgeschlossenen ­
  Salz  -  und  Wein  Handels-Vertrag  betraf  x ).  Dieses  vom  Herzog
Karl  von  Württemberg  erlassene  General-Reskript  suchte  auch  wieder  den  schwäbischen ­
  Weinbau,  vornehmlich  zu  Gunsten  der  wohlfeilen  Neckarweine,  in  jeder
Weise  zu  heben.  Die  wesentlichen  Grundlagen  dieses  Vertrages  waren  die,  daß
der  schwäbische  Wein  in  Bayern  und  das  bayerische  Salz  in  Württemberg  zollfrei ­
  eingeführt  werden  konnten.  Um  in  den  Genuß  dieser  zollfreien  Einfuhr
einzutreten,  mußten  die  Waren  mit  einem  amtlichen  Zertifikat  begleitet  sein,
welches  auf  der  Zollstation  vorzuweisen  war.  Dagegen  mußten  die  üblichen
Chausseegelder  und  Brückenzölle  beiderseits  nach  wie  vor  entrichtet  werden.
Württemberg  gewährte  außerdem  den  bayerischen  Käufern  für  jeden  Eimer
schwäbischen  Weines  eine  Geldprämie  von  5  fl.  Jedoch  wurde  diese  Geldprämie
nur  dann  wirksam,  wenn  der  Wein  von  Privaten,  nicht  von  Gemeinden  oder
Körperschaften  verkauft  morden  war.
Der  württembergische  Salzhandel  lag  um  diese  Zeit  vornehmlich  in  den
Händen  einer  großen  Salzhandels-Gesellschaft  der  Firma  Notter&amp;amp;  Eo.

1)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1839,  Band  17,  I.  Abteilg.,
S.  635.
        <pb n="31" />
        28

zu  Calw.  Diese  Salz-Handelsgesellschaft  wurde  auf  Grund  des  mit  Kurbayern
geschlossenen  Vertrages  angewiesen,  mit  ihren  Salz-Niederlagen  zu  Donauwörth,
Friedberg  und  Landsberg  reichliche  Salzmengen  auf  Lager  zu  halten,  um  den
Fuhrleuten  beider  Vertragsstaaten  durch  Salzsrachten  das  Frachtgeschäft  lohnend
zu  gestalten.  Etwas  willkürlich  erscheint  die  hierauf  bezügliche  Bestimmung,
daß  das  Salz  derjenige  Ort  anzukaufen  und  auf  sein  Salzlager  zu  nehmen
hatte,  an  welchem  der  Wein-Einkauf  erfolgte.  Einen  ähnlichen  Vertrag  hatte
man  mit  der  in  Bayern  liegenden  damaligen  Reichsstadt  Memmingen  geschlossen,
welcher  Vertrag  bestimmte,  daß  für  jeden  Eimer  württembergischen  Weines  ein
Faß  Reichenhaller  Salz  aus  Memmingen  als  Gegenleistung  zu  entnehmen  war.
Wir  sehen  hier  eine  volle  Reziprozität  im  Handel  normiert,  einen  gegenseitig
vertraglich  klar  umzeichneten  Tauschhandel,  der  allerdings  durch  die  flüssigen
Grenzen  der  Salzpreise  eine  etwas  unsichere  Grundlage  erhielt.  Auch  hier  war
das  bayerische  Salz  von  der  „Salz-Stadel"  des  Ortes  zu  übernehmen,  wo  der
Ankauf  des  schwäbischen  Weins  erfolgte.  In  der  Regel  wird  es  sich  um  Salzniederlagen ­
  der  Handelsfirma  Noiter  &amp;amp;  Co.  gehandelt  haben,  welcher  der  Ankauf ­
  zu  angemessenen  Preisen  vorbehalten  blieb.  Es  sei  noch  erwähnt,  daß  um
jene  Zeit  der  Hausierhandel  mit  Salz  im  Gebiet  des  gesamten  Herzogtums
verboten  war.
Des  weiteren  soll  uns  nunmehr  der  württembergische  Salzhandel  im  19.
Jahrhundert  beschäftigen,  welches  für  Württemberg  das  so  wichtige  Salzhandelsmonopol ­
  brachte.  Wenngleiw  das  Monopolgesetz  vom  Jahre  1807  nur  von
einem  staatlichen  Handelsmonopol  für  Salz  sprach,  so  handelte  es  sich  doch  insofern ­
  gleichzeitig  um  ein  Produktionsmonopol,  als  keine  private  Salzgewinnung
im  Lande  vor  sich  ging.  Die  besondere  Art  der  Organisation  des  staatlichen
Salzhandelsmonopols  machte  es  p  vaten  Unternehmern  fast  unmöglich,  sich  selbständig ­
  der  Salzproduktion  zu  widmen.  In  der  Tat  ist  denn  auch  während
der  ganzen  Dauer  des  Salzhandelsmonopols  bis  zum  Jahre  1867  kein  Fall
bekannt,  daß  ein  privater  Unternehmer  die  Salzproduk  on  betrieben  hätte.  Es
dürfte  daher  gestattet  sein,  im  Hinblick  ans  das  Gesetz  vom  Jahre  1807  von
einem  Salzmonopol  schlechthin  zu  sprechen.
Die  Gründe,  welche  den  württembergischen  König  Friedrich  I.  zur  Einführung ­
  des  Salzhandelsmonopols  bestimmten,  lassen  sich  nur  vermuten,  finden
aber  in  der  nicht  gerade  günstigen  damaligen  Finanzlage  des  Landes,  vielfach
durch  große  Militärlasten  hervorgerufen,  sicher  eine  Hauptstütze.  Die  napoleonische
  Aera  brachte  eine  weitere  Verschärfung  der  Finanzlage.  Anderseits  boten
benachbarte  Länder  mit  ihrem  staatlichen  Salzmonopol,  wie  Bayern,  wo  ein
solches  schon  zur  Zeit  Maximilians  I.,  bestand,  eine  weitere  Anregung  zur  Einführung ­
  des  Salzmonopols  in  Württemberg.  Nicht  minder  Preußen,  wo  überdies ­
  die  Salzkonskription  jahrzehntelang  in  der  drückendsten  Weise  geübt  wurde.
Bei  der  grundlegenden  Bedeutung,  welche  in  der  Folge  das  Salzhandelsmonopol
vom  Jahre  1807  in  Württemberg  viele  Jahrzehnte  für  die  weitere  Entwicklung
der  Salziudustrie  des  Landes  hatte,  lassen  wir  das  Monopolgesetz  im  Wortlaut
hier  folgen:
General-Rescript,  die  Anordnung  einer  neuen  General-Salz-Administration
betreffend,  vom  14.  Dezember  1807  J ).
1)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848,  Band  16,  II.  S.  72.
(Kameral-Gesetze.)
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        29

1)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848,  Band  16,11.  S.74ff.

„Se.  König!.  Majestät  haben  angemessen  gefunden,  für  das  Salz-Bedürfnis
des  Königreichs  durch  eine  Allerhöchstdenselben  unmittelbar  untergeordnete  General-Salz-Administration
  sorgen,  und  durch  dieselbe  die  Einleitungen  treffen  zu
lassen,  daß  im  ganzen  Umfang  des  Königreichs  das  Salz  zu  Bier  Kreuzer  vom
Pfund,  wenn  außerordentliche,  vorher  öffentlich  bekannt  zu  machende  Fälle  nicht
augenscheinlich  eine  Erhöhung  herbeiführen,  in  letzter  Hand  gekauft  werden  könne.
Der  Anfang  dieser  Selbst-Administration  wird  auf  den  1.  Februar  1808
gemacht,  bis  dahin  die  erforderlichen  Faktorien  errichtet,  und  die  Salz-Verschleißer
aller  Orten  aufgestellt  werden.
Es  wird  dieses  auf  allerhöchsten  König!.  Befehl  andurch  allgemein  bekannt
gemacht  und  sämtlichen  Ober-  und  Stabs-Aemtern,  auch  Patrimonial-Beamten
aufgegeben,  die  Anordnungen  der  Königl.  General-Salz-Adininistration  in  allen
einschlagenden  Gegenständen  genau  zu  befolgen,  und  sich  in  Salz-Angelegenheiten
einzig  an  Dieselbe  zu  wenden.
Da  es  übrigens  mit  dieser  allerhöchsten  Anordnung  unvereinbarlich  ist,  daß
noch  Communen  oder  Privaten  einen  Salzhandel  treiben,  und  vom  1.  Februar
1808  an  jede  Salz-Einbringung  bei  Konfiskations-Strafe  verboten  beibt,  so
werden  die  Salz-Handels-Berechtigungen,  welche  bisher  einige  Städte  und  Aemter
ausgeübt  haben,  von  selbst  unwirksam,  und  haben  anmit  auch  die  Verpachtungen
eines  solchen  Salzhandels  und  Reluitions-Accords,  wo  dieselben  etwa  bestehen,
bis  dahin  aufzuhören.
Wonach  allem  bie  Königl.  Beamten  ihres  Orts  sich  zu  achten  und  das
Nöthige  einzuleiten  haben.
Stuttgart,  den  14.  Dezember  1807.
Durch  die  am  14.  Dezember  1807  erfolgte  Errichtung  des  staatlichen  Salzhandelsmonopols ­
  wurde  die  Württembergische  Regierung  vor  eine  nicht  unbedeutende ­
  organisatorische  Ausgabe  gestellt,  deren  Lösung  mit  mannigfachen  Schwierigkeiten ­
  verknüpft  war.  Galt  es  doch,  das  ganze  Land  planmäßig  mit  einem
Netz  von  Salzverkaufsniederlagen  zu  überziehen,  die  in  ausreichender  Weise  dem
wirtschaftlichen  Bedürfnis  der  Bevölkerung  in  der  Salzdeckung  zu  entsprechen
hatten.  Steht  dem  Staat  kraft  seiner  Souveränität  unzweifelhaft  das  Recht
zur  Errichtung  von  Monopolen  zu,  so  folgt  auch  anderseits  hieraus  die  Pflicht,
verwaltungstechnisch  Organisationen  zu  schaffen,  welche  die  Bedarfsdeckung  der
Bevölkerung  ungehindert  und  mit  Leichtigkeit  sicher  stellen.  Die  Württembergische
Regierung  wählte  für  die  verwaltungstechnische  Durchführung  des  staatlichen
Salzhandelsmonopols  das  „Faktoreisystem",  nach  welchem  in  den  Städten
ein  Händler  als  „Königl.  Salzfaktor"  bestellt  wurde.  Jede  „Königl.  Salzfaktorie"
  erhielt  eine  bestimmte  Anzahl  ihr  benachbarter  Orte  zugeteilt,  die  mit
Salz  zu  versorgen  waren.  In  dem  Orte  selbst  lag  der  Salzvertrieb  in  den
Händen  eines  „Salzverschleißers",  der  ebenso  wie  der  Salzfaktor  in  der  Abwicklung ­
  der  Geschäfte  durch  eine  Dienstinstruktion  gebunden  war.  Diese  vom
10.  Februar  1808  dadierte,,  Instruktion  für  die  Königl.  Salzfaktors"  sei  hier  in
ihrem  wesentlichen  Inhalt  wiedergegeben,  da  sie  viel  Beachtenswertes  für  die
geschichtliche  Entwicklung  des  Salzwesens  in  Württemberg  enthält  ').  Nach  dieser
Dienstinstruktion  hatte  der  Königl.  Salzfaktor  das  Salz  aus  dem  ihm  näher  bezeichneten ­
  staatlichen  Salzlager  zu  beziehen.  Die  Anlieferung  hatte  in  numme-
        <pb n="33" />
        30

rierten  Fässern  mit  darauf  vermerktem  Bruttogewicht  zu  erfolgen.  Jede  Sendung
mußte  von  einem  Frachtbrief  in  zweifacher  Ausfertigung  begleitet  sein.  Das
Duplikat  wurde  dann  von  der  Eintrittszollstation  zurückbehalten.  Es  war  Sache
des  Salzfaktors,  sich  von  der  Richtigkeit  der  Sendung  hinsichtlich  des  Gewichts
genau  zu  überzeugen.  Stellte  der  Salzfaktor  einen  erheblichen  Gewichtsverlust
fest,  so  war  der  Fuhrmann  zu  einem  Schadenersatz  von  4  kr.  pro  Pfund  verpflichtet. ­
  Die  Haftung  des  Fuhrmanns  erstreckte  sich  auch  ans  die  Fässer,  deren
Reparatur  als  Folge  unsachgemäßer  Behandlung  auf  seine  Kosten  auszuführen
war.  Entstand  der  Verdacht,  daß  ein  Faß  unterwegs  widerrechtlich  geöffnet
worden  war,  so  war  der  Vorfall  zum  Gegenstand  einer  gerichtlichen  Untersuchung
zu  machen.  Nach  der  Instruktion  hatte  der  Salzfaktor  dem  Fuhrmann  bei  ordnungsgemäßer ­
  Ablieferung  die  Frackitkosten  sogleich  zu  bezahlen,  wenn  nicht  vertragliche ­
  Abmachungen  eine  andere  Regelung  vorsahen.  Ueber  den  Salzempfang
hatte  der  Faktor  Eintragungen  betreffs  Gewicht  und  Faßnummer  in  ein  Journal
zu  machen,  das  acht  Tage  nach  Ablauf  eines  jeden  Monats  abzuschließen  war.
Der  Königl.  Salzfaktor  besorgte  nun  den  weiteren  Salzverkauf  an  andere  Faktorien,
  an  „aufgestellte  Salzauswäger"  und  Privatleute  innerhalb  des  ihm  zugewiesenen ­
  Bezirks.  Der  weitere  Versand  vom  Salzfaktor  war  in  einem  besonderen ­
  Speditionsjournal  einzutragen,  das  am  Ende  eines  jeden  Monats  abgeschlossen ­
  wurde.  Durch  das  Gesetz  war  es  jedem  untersagt,  Salzhandel  zu
treiben,  wenn  ihm  dieser  nicht  von  der  Obrigkeit  erlaubt  und  übertragen  worden
war.  Diese  amtlich  mit  dem  Salzverkauf  betrauten  Kleinhändler  führten  den
Namen  „Salzverschleißer".  Für  den  Geschäftsbetrieb  dieser  Salzverschleißer
waren  gleichfalls  gesetzliche  Bestimmungen  vorgesehen.  Ueber  das  ihnen  von
der  Kvnigl.  Salzfaktorie  angelieferte  Salz  hatten  die  Salzverschleißer  genau  Buch
zu  führen.  Der  Salzverschleißer  war  nach  der  Instruktion  verpflichtet,  für  das
empfangene  Salz  innerhalb  eines  Monats  Barzahlung  zu  leisten.  Die  Berechnung ­
  vollzog  sich  auf  folgender  Grundlage.  In  der  Rechnung  der  Königl.
Salzfaktorie  wurde  dem  Salzverschleißer  das  Bruttogewicht  angesetzt.  Für  die
Tara  wurden  48  Pfund  in  Abzug  gebracht,  und  das  sich  so  ergebende  Nettogewicht ­
  des  Salzes  zu  3 5 /e  kr.  pro  Pfund  in  Rechnung  gestellt.  Außerdem  war
eine  Vergütung  für  Fracht  von  der  Königl.  Faktorie  bis  zum  Vcrschleißort  von
10  kr.  für  das  Faß  und  1  Wegstunde  vorgesehen.  Anderseits  war  der  Salzverschleißer ­
  gesetzlich  verpflichtet,  das  Pfund  Salz  zu  4  kr.  abzugeben,  damit
war  dem  Handelsgewinn  eine  ziemlich  enge  Grenze  gezogen.  Es  war  dem
Salzverschleißer  untersagt,  Salzhandel  in  einem  anderen  Orte  als  zu  seinem
Bezirk  gehörig  zu  treiben.  Salz  aus  dem  Ausland  zu  beziehen,  war  verboten;
anderseits  blieb  es  den  Einwohnern  eines  Ortes  unbenommen,  das  Salz  dort
zu  kaufen,  wo  es  ihnen  beliebte.  Es  bestand  daher  für  die  Einwohner  eines
Ortes  kein  Zwang,  das  Salz  von  dem  ortsansässigen  Salzverschleißer  zu  entnehmen. ­
  Es  war  weiter  den  Privaten  gestattet,  Salz  unmittelbar  von  der
Königl.  Salzfaktorie  zu  beziehen,  wobei  jedoch  faßweiser  Bezug  erfolgen  mußte
unter  Voraussetzung  des  Eigenbedarfs.  In  einem  solchen  Fall  hatte  jedoch  der
Käufer  eine  Art  Kaufschein  von  der  Königl.  Salzfaktorie  zu  fordern,  welcher
Schein  gegebenenfalls  als  Ausweis  bei  deni  Verdacht  des  Salzschmuggels  zu
dienen  hatte.  Privaten,  sowie  Salzverschleißern,  die  einer  Salzfaktorie  nicht
zugeteilt  waren,  wurde  übrigens  die  erwähnte  Frachtvergütung  nicht  gewährt.
Ueber  den  Salzhandel  mit  den  Salzverschleißern  hatte  die  Königl.  Salzfaktorie
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        31

ein  besonderes  „Verschleiß-Journal"  zu  führen,  das  am  Monatsende  abgeschlossen
und  dem  „Königl.  Salz-Comptoir"  znr  Prüfung  eingesandt  wurde.  Gleichzeitig
mit  dem  „Verschleiß-Journal"  mar  auch  das  „Empfangs-Journal"  und  „SpeditionsJournal" ­
  spätestens  8  Tage  nach  Mvnatsschluß  zusammen  mit  der  Geldrechnung
an  das  „Königl.  Salz-Comptoir"  in  Stuttgart  einzusenden.
Der  zum  „Königl.  Salzfaktor"  bestellte  Salz-Großhändler  hatte  zur  Sicherstellung ­
  des  vom  Staat  gelieferten  Salzes  eine  Kaution  zu  leisten,  die  beim  Gericht ­
  hinterlegt  wurde;  außerdem  diente  auch  das  gesamte  Vermögen  des  Salzfaktors ­
  znr  Haftung.  Ein  interessantes  Schlaglicht  auf  die  Geldverhältnisse  jener
Zeit  wirft  die  Bestimmung,  daß  der  Salzfaktor  alle  eingehende  „grobe  Münze"
nicht  in  Scheideinünze  umsetzen  durfte,  diese  vielmehr  an  das  Königl.  Salz-Comptoir
  abzuliefern  hatte.  Dagegen  durften  die  Frachten  in  Scheidemünze
entrichtet  werden.  Zuwiderhandlungen  erfuhren  die  harte  Strafe  der  Kassation.
Nach  der  Vorschrift  hatte  der  Salzfaktor  für  die  erfolgten  Verkäufe  eine  getrennte
Kasse  zu  führen,  deren  Kontrolle  jederzeit  den  amtlich  bestellten  Oberfaktoren
frei  stehen  mußte.
In  welcher  Form  war  nun  die  Gewinnbeteiligung  des  Salzfaktors  am
Salzverkauf  geregelt?  Für  jedes  verkaufte  Faß  Salz  erhielt  der  Salzfaktor  eine
Provision  von  22  kr.;  außerdem  für  jedes  zum  Versand  gebrachte  Faß  eine
Speditionsgebühr  von  4  kr.  Hinzu  trat  ferner  für  jedes  verkaufte  Faß  Salz
eine  Lagergebühr-Vergütung  von  4  kr.  und  außerdem  für  Binder-  und  Wägerlohn ­
  nochmals  4  kr.  Der  Staat  gewährte  weiter  Ersatz  des  ausgelegten  Briefportos, ­
  das  monatlich  nachzuweisen  war.  Der  zum  Königl.  Salzfaktor  Bestellte
wurde  auf  Grund  der  Instruktion  der  Königl.  General-Salz-Administration  von
dem  zuständigen  Oberamt  in  „Königl.  Pflichten"  genommen,  um  so  nachdrücklichst
auf  die  tatkräftige  Wahrnehmung  der  allerhöchsten  und  staatlichen  Interessen
hinzuweisen.
Aus  dem  weiteren  geschichtlichen  Verlauf  des  Salzhandels  und  der  Salz-Gesetzgebung
  in  Württemberg  ist  dann  das  „Strafgesetz  gegen  die  Salz-Einschwärzung"
  vom  4.  Mai  1811  zu  erwähnen  *).  Dieses  Gesetz  belegte  den  Salzschmuggel ­
  mit  einer  Geldstrafe  von  1  fl.  für  jedes  eingeschmuggelte  Pfund  Salz
nebst  Konfiskation  der  Ware.  Kulturgeschichtlich  interessant  ist  es  hierbei,  daß
der  den  Schmuggel  Anzeigende  die  Hälfte  des  verfallenen  Strafgeldes  zur  Belohnung ­
  erhielt.  Es  wurde  den  Königl.  Oberbeamten  besonders  zur  Pflicht  gemacht, ­
  hinsichtlich  des  Salzschmuggels  scharfe  Obacht  zu  geben.  Baden  und  Bayern
niit  ihren  gutentwickelten  Salinen  boten  für  den  Salzschmuggel  einen  günstigen
Boden.  Besonders  die  im  Norden  unmittelbar  an  der  württembergischen  Grenze
gelegene  hessische  Saline  Wimpsfeu,  die  dem  Handelsgebiet  von  Heilbronn  sehr
nahe  stand,  ergab  hiefür  einen  recht  geeigneten  Ausgangspunkt.  Naturgemäß
konnten  für  diesen  unerlaubten  Grenzhandelsverkehr  mit  Salz  nur  Salzhändler
in  Frage  kommen,  nicht  die  Saline  selbst,  die  also  ohne  ihren  Willen  und  nur
mittelbar  in  diesen  unerfreulichen  Salzschmuggel  hineingezogen  wurde.
Das  eben  erwähnte  Strafgesetz  vom  7.  Mai  1811  gegen  den  Salzschmuggel
wurde  dann  durch  einen  Erlaß  des  Königl.  württ.  Finanz-Ministeriums  an  den
Königl.  Bergrat  vom  6.  März  1832  dahin  erweitert,  daß  auch  denjenigen  die
Hälfte  des  Strafgeldes  zu  zahlen  sei,  welche  eine  unerlaubte  Salzverbrei-1)
  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848,  Band  16.  II.  Abteilung, ­
  S.  162.
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        32

tung  zur  Anzeige  brachten.  Gemeint  war  hier  die  Herstellung  von  Kochsalz
ans  Steinsalz.  Durch  eine  Verfügung  vom  30.  Juni  1834  wurde  anstelle  der
bisher  mit  dem  Strafeinzug  betrauten  Salzfaktorien  dieser  fernerhin  den  Königl.
Kameralämtern  übertragen  x ).  Letztere  hatten  in  den  von  ihnen  geführten  monatlichen ­
  Strafverzeichnisfen  die  verhängten  Geldstrafen  einzutragen.
Eine  weitere  Entwicklung  des  staatlichen  Salzmonopols  in  Württemberg
nach  der  verwaltungstechnischen  Seite  hin  brachte  die  „Be  ordnung  wegen  des
Salzverkaufs,  und  neue  Einteilung  der  Salz-Faktorien"  vom  20.  Februar  1814  1  2 ).
Mit  dieser  neuen  Verordnung  wurden  im  Königreich  Württemberg  mit  dem  Salzverkauf
  insgesamt  64  Königl.  Salz-Faktorien  betraut.  Neues  brachte  die  Verordnung ­
  dadurch,  daß  in  Zukunft  dem  Sal^-Berschleißer  eine  Frachtvergütung
nicht  mehr  gewährt  wurde.  Die  Verordnung  trachtete  danach,  den  Salzhandel
mehr  in  die  Hände  der  Gemeinden  selbst  zu  legen,  ohne  dies  unmittelbar  gesetzmäßig ­
  zum  Ausdruck  zu  bringen.  So  wurden  die  Gemeinden  angewiesen,  einen
durch  das  Königl.  Oberamt  verpflichteten  Salz-Verschleißer  anzustellen,  der  das
Auswägen  des  Salzes  zu  besorgen  hatte.  Die  Verordnung  vom  20.  Februar
1814  sah  dann  auch  den  Erlaß  einer  neuen  Instruktion  für  die  Königl.  Salz-Faktoren
  vor,  welche  Instruktion  jedoch  erst  nach  vier  Jahren,  nämlich  am  31.
Juli  1818  tatsächlich  erschien.  Diese,  neue  Instruktion  brachte  gegenüber  der
alten  Instruktion  vom  10.  Februar  1808  nur  unwesentliche  Neuerungen,  von
denen  die  folgenden  hervorgehoben  seien.  Uebernahm  die  Gemeinde  auf  ihre
Kosten  den  Salzhandel,  so  wurde  ein  Gewinn  von  1  Heller  an  jedem  Pfund
Salz  gewährt;  auch  wurde  der  Gemeinde  das  leere  Faß  kostenfrei  überlassen.
Weiter  wurden  der  Gemeinde  beim  Salzbezug  als  Taragewicht  vom  bayrischen
Faß  48  Pfund  und  vom  Halleschen  Faß  65  Pfund  in  Abzug  gebracht.  Der
Salzfaktor  wurde  aufgefordert  und  angewiesen,  sich  ein  Salzlager  von  solchem
Umfange  zu  halten,  daß  der  Salzbedarf  des  zu  versorgenden  Bezirks  für  ein
Vierteljahr  gedeckt  schien.  Trotz  dieser  Bestimmung  wurden  in  der  württembergischen
  Kammer  der  Abgeordneten  wiederholt  Klagen  laut,  daß  einige  Salzfaktorien ­
  der  Nachfrage  nur  in  unvollkommenem  Maße  nachkamen,  da  die  Salzvorräte ­
  zu  gering  waren.  Die  neue  vom  Königl.  Steuer-Collegium  erlassene
Instruktion  vom  31.  Juli  1818  gab  auch  eine  neue  Vorschrift  über  die  Abrechnung ­
  der  Königl.  Salzfaktoren  mit  der  „Königl.  Salz-Gefäll-Casse".  Anstelle
der  früheren  vierwöchentlichen  Abrechnung  trat  eine  vierzehytägige  und  fielen
die  Abrechnungstermine  auf  den  Anfang  und  die  Mitte  des  Monats.  Damit
wären  die  wesentlichen  Neuerungen  der  „Instruktion  für  die  Königl.  Salzfaktore
vom  31.  Juli  1818"  gekennzeichnet.
In  den  1820  er  Jahren  wurde  der  Salzverkauf  an  Württembergische  Exklaven ­
  in  Baden  und  umgekehrt,  sowie  an  einzelne  Grenzorte  durch  Vertrag
geregelt.  So  bezogen  die  Einwohner  von  Hohentwiel  und  Bruderhof  ihr  Salz
aus  nahen  badischen  Orten.  Der  Salzpreis  belief  sich  auf  4  kr.  per  Pfund.
Als  Gegenleistung  gewährte  Baden  an  Württemberg  eine  Abgabe,  die  nach  der
Kopfzahl  der  Exklaven  ermittelt  wurde,  wobei  pro  Kopf  20  Pfund  Salz  ange-1)

  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848,  Band  16,  II.  Abteilung, ­
  Seite  721.  645.
2)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848,  Band  16,  II.  Abteilung, ­
  Seite  228  ff.
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        nomntcn  und  als  Abgabe  2  kr.  pro  Pfund  zu  Grunde  gelegt  wurden.  Auf
derselben  Grundlage  war  der  Salzbezug  des  badischen  Grenzortes  Ruchseu  geregelt. ­
  Dieser  Ort  empfing  sein  Salz  von  der  württembergischen  Salzfaktorei
Neckarsulm.  Aehnlich  wurde  es  mit  den  Salzliefernngen  an  die  Kondominatorte
Edelfingen,  Widdern  und  Schluchsen  gehalten.
Von  erheblicher  wirtschaftlicher  Bedeutung  war  ein  von  den  Neckarsalinen
im  Jahre  1828  zu  Heidelberg  geschlossener  Vertrag,  der  den  Salzverkauf  nach
dem  Auslande  kontingentsweise  regelte.  Der  Zusammenschluß  betraf  die  württembergischen
  Salinen  Friedrichshall  und  Clemenshall,  die  badische  Saline  Rappenau ­
  und  die  hessische  Saline  Wimpffen  Z.
Der  vorbezeichnete,  sogenannte  Heidelberger  Vertrag  vom  Jahre
1828  hat  mehrfach  eine  Erneuerung  gefunden.  So  wurde  mit  der  Salinenverwaltnng
  von  Wimpffen  ein  neuer  Vertrag  vom  19.  April  1841,  mit  Lndwigshall
  vom  19./20.  Oktober  1847,  gültig  vom  1.  Mai  1848  bis  30.  April
1854,  geschlossen.  Nach  diesen  Verträgen  waren  die  Salinen  Friedrichshall
und  Clemensball  zusammen  mit  5 /i2  an  den  Salzverkäufen  nach  dem  Ausland
beteiligt.  Den  Salzbedarf  für  das  Herzogtum  Nassau  bestritten  die  württembergischen
  Salinen  eine  Zeitlang  allein.  Ein  diesbezüglicher  Liefernngsvertrag,
der  am  1.  März  1849  sein  Ende  erreichte,  wurde  um  ein  Jahr  bis  zum  1.
März  1850  verlängert.  Man  wußte  sich  dann  weiter  den  gesamten  Salzbedarf
für  das  Herzogtum  Nassau  durch  einen  neuen  Vertrag  vom  5.  Oktober  1849
ans  zehn  Jahre  bis  zum  1.  März  1860  zu  sichern.  Allerdings  war  der  Abschluß ­
  des  neuen  Vertrages  nur  durch  eine  Ermäßigung  der  Salzpreise  zu  erreichen ­
  gewesen.  Bemerkt  sei  auch,  daß  die  württembergischen  Staatssalinen  in
dem  benachbarten  preußischen  Fürstentum  Hohenzollern  den  Salzverkanf  ans  Grund
eines  von  Preußen  gewährten  Monopols  ausübten.  Für  dieses  Salzmonopol
batte  die  Württembergische  Staatsfinanzverwaltung  jährlich  vertragsmäßig  28  875
fl.  in  den  fünfziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  an  die  preußische  Finanzverwaltung
  zu  leisten  Diese  Abgabe  an  Preußen  kam  allerdings  in  Fortfall,
als  dieser  Staat  im  Jahre  1854  mit  dem  Bau  eines  eigenen  Steinsalzbergwerkes
bei  Sigmaringen  begann.
Ein  anderes  'bemerkenswertes  Kapitel  des  württembergischen  Salzhandels
betrifft  den  Salzverkehr  mit  Bayern,  der  sich  auf  Grund  von  Salztauschverträgen ­
  in  den  Jahren  1819  bis  etwa  1860  vollzog.  Die  Grundlage  dieser
Verträge  bildeten  die  wirtschaftlichen  Erwägungen  der  Frachtersparnis,  die  zu
einer  Zeit  des  Eisenbahnmangels  von  größter  Bedeutung  war.  Bayern,  das
seine  Hanptsalinen  im  Süden  zu  liegen  hatte,  versorgte  vertraglich  die  württembergischen ­
  Gebiete  des  Donaukreises  mit  Salz,  während  umgekehrt  Württemberg,
dessen  Hanptsalinen  im  Norden  lagen,  die  bayrische  Pfalz  mit  Unterfranken  im
Austausch  mit  Salz  versah.
Einen  guten  Einblick  gewinnen  wir  in  diese  Handelsbeziehungen  aus  dem
im  Anhang  mitgeteilten  Salztanschvertrag  vom  7.  Juli  1821,  der  bisher  nicht
veröffentlicht  wurde  und  der  sich  im  König!.  Haus-  und  Staatsarchiv  zu  Stuttgart ­
  befindet.
Der  Salz-Tauschvertrag  zwischen  Württemberg  undBayern
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1827.  II.  außerord.  Beilagen-Heft,
  S.  130.
2)  Verhandlungen  d.  ivürtt.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1852/  II.  Beil.  Bd.  S.  911.
Neumann,  Salzbergbau  und  Salmenlvesen  i»  Württemberg.  3
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        34

vom  31.  Juli  1821  wurde  am  1.  Juli  1826  auf  drei  Jahre  bis  1829  erneuert. ­
  Nach  dem  im  Königl.  Haus-  und  Staats-Archiv  zu  Stuttgart  befindlichen
Originalvertrag  weist  derselbe  gegen  den  Vorvertrag  nur  einige  Aenderungen
auf,  sodaß  von  einer  vollständigen  Wiedergabe  des  erneuerten  Vertrages  hier
abgesehen  werden  kann.  Nach  dem  neuen  Vertrag  vom  1.  Juli  1826  waren
die  Salzlieferungen,  die  Bayern  zu  leisten  hatte,  wie  folgt  festgesetzt.  Für  das:
Etatsjahr  1826/27  25  000  Zentner
„  1827/28  25  000
„  1828/30  25  000  „
Diese  75  000  bayrischen  Zentner  entsprachen  90  000  Württembergischen
Zentnern,  die  von  der  Legstätte  Memmingen  abzuliefern  waren.  Aehnlich  lieferte
Württemberg  von  seiner  Saline  Friedrichshall  90000  Württembergische  Zentner
in  drei  Jahren  an  Bayern  ab.  Nach  §  3  des  erneuerten  Vertrages  hatte  Bayern
ein  „reines,  weißes,  trockenes,  feinkörniges"  und  die  Saline  Friedrichshall  ein
„grobkörniges"  Salz  anzuliefern.  Im  §  7  wurde  es  für  eine  Amtsobliegenheit
des  Salzbeamten  in  Memmingen  erklärt,  das  Salz  denjenigen  Fuhrleuten  pflichtgemäß ­
  und  gewissenhaft  vorzuwiegen  und  zu  verabfolgen,  welche  sich  durch  Ladeanweisungen ­
  württembergischer  Salzfaktoren  hierzu  ausweisen.  Die  Hauptverwaltung ­
  der  Salinengefälle  in  Stuttgart  hatte  dem  bayrischen  Salzamt  in
Memmingen  zu  Anfang  eines  jeden  Etatsjahres  die  für  die  Lieferung  in  Frage
komnienden  Württembergischen  Salzfaktorien  anzuzeigen,  wobei  gleichzeitig  der
Bedarf  an  Fässern  anzugeben  war.  Anderseits  hatte  der  Salz-Inspektor  in  Friedrichshall ­
  Salz  an  diejenigen  Schiffer  auszuhändigen,  welche  hiermit  von  dem
bayrischen  Salzamt  zu  Speyer  durch  Ladeanweisungen  betraut  waren.  Für  jede
Schiffsladung  mußte  ein  besonderer  Frachtbrief  ausgefertigt  werden.  Am  Ende
eines  jeden  Monats  hatte  die  Salzinspektion  von  Friedrichshall  an  die  bayrischen
General-Bergwerks-  und  Salinen-Administration  zu  München  Nachricht  darüber
gelangen  zu  lassen,  welche  Salzmengen  zur  Verladung  gekommen  waren.  Anderseits ­
  stellte  das  Salzamt  Speyer  eine  Quittung  über  die  monatlich  von  Friedrichshall ­
  empfangenen  Salzmengen  aus,  der  am  Jahresschluß  eine  Hauptquittung
folgte,  die  bei  der  Hauptverwaltung  der  Salinen-Gefälle  in  Stuttgart  eingereicht
wurde.  Der  §  15  und  16  des  erneuerten  Salz-Tauschvertrags  brachte  eine  etwas
genauere  Regelung  des  beiderseitigen  Transitverkehrs  und  nachbarlichen  Grenzverkehrs ­
  mit  Salz.  Die  Königl.  bayrische  Regierung  erklärte  hier,  daß  sie
der  Durchfuhr  württembergischen  Salzes  durch  folgende  Gebietsteile  kein  Hindernis ­
  bereiten  wolle,  lind  zwar  nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages:
A.  unter  Bestimmung  einer  mäßigen  Transit-Abgabe  in  dem  Falle,  wenn
Württemberg  Salzversendungen  durch  Rheinbayern  nach  andern  Ländern
zu  machen  hat.
B.  Wegen  der  unbedeutenden  Wegstrecke  zollfrei:
a.  Von  der  württembergischen  Faktorie  Wangen  nach  Jsny,  und  umgekehrt,
über  die  bayrische  Zollstation  Standach  und  Siegenstein.
b.  Von  der  Faktorie  Giengen  über  die  bayrische  Zollstation  Bachhagel  in  die
nächstgelegenen  Grenzorte  des  Oberamtes  Neresheim.
e.  Von  der  Faktorie  Mergentheim  über  die  bayrische  Zollstation  Nöttingen
in  den  württembergischen  Ort  Waldmannshofen.
Als  Gegenleistung  hatte  Württemberg  die  Verpflichtung  zu  übernehmen,  an
die  vorstehend  unter  a  und  c  genannten  Grenzorte  nur  den  „Selbstbedarf  an
        <pb n="38" />
        35

Salz  für  die  dortigen  Unterthanen"  zu  liefern.  Weiter  hatte  Württemberg  zu
gestatten,  daß  das  für  die  Bewohner  der  bayrischen  Orte  von  Ammerdingen
und  Röthingen  bestimmte  Salz  zollfrei  durch  württembergisches  Gebiet  geführt
werden  konnte.  Der  erneuerte  Vertrag  hatte  am  10.  Dezember  1825  zu
München  und  am  31.  Januar  1826  zu  Stuttgart  seine.urkundliche  Ausfertigung
erfahren.  Vertreter  für  den  „König!.  Württembergischen  Bergrat"  war  der
Oberfinanzrat  v.  Danzers;  für  Bayern  hatte  v.  Wagner  als  General-Administrator
und  Borstand  der  „König!,  bayrischen  General-Bergwerks-  und  Salinen-Administration"
  gezeichnet  x ).
Wie  man  ersieht,  gewährten  die  Verträge  weitgehende  wirtschaftliche  Zugeständnisse, ­
  deren  genaue  Jnnehaltung  besonders  mit  Rücksicht  auf  die  Zollgrenzen
verwaltungstechnisch  nicht  ohne  Schwierigkeiten  war.  Staatlicherseits  brauchten
allerdings  kaum  Mißgriffe  befürchtet  werden.  Diese  Salz-Tauschverträge  erfuhren,
wie  bemerkt,  wiederholt  eine  Erneuerung.  So  hatte  Bayern  nach  dem  zwischen
der  württembergischen  Regierung  geschlossenen  Tauschvertrag,  der  vom  1.  Juli
1844  bis  30.  Juni  1850  abgeschossen  worden  war,  von  Günzbnrg  und  Memmingen ­
  aus  nach  Oberschwaben  etwa  28800  Zentner  Kochsalz  zu  liefern,  welche
gleiche  Salzmenge  wiederum  die  Saline  Friedrichshall  und  Clemenshall  an  die
bayrischen  Salzämter  Speyer  und  Frankenthal  abzuliefern  hatten.  In  den  letzten
Jahren  des  Vertrages  lieferte  auch  die  Saline  zu  Hall  ein  bestimmtes  Quantum
Salz  im  Austausch  nach  Würzburg.  Dieser  Salztauschvertrag  mit  Bayern  wurde
wiederholt  erneuert,  zuletzt  für  die  Jahre  1864/67,  wobei  die  Liefermenge  auf
28  000  Zentner  Kochsalz  festgesetzt  wurde.  Da  Bayern  erklärte,  eine  Erneuerung ­
  des  Vertrages  nicht  für  zuträglich  zu  halten,  so  wurde  ein  neues  Abkommen
nicht  mehr  getroffen.  Für  Württemberg  war  dieser  Vorgang  nicht  von  erheblich ­
  schädigender  Bedeutung.  Der  Fabrikationsumfang  der  württembergischen
Salinen  wurde  hierdurch  überhaupt  nicht  berührt;  es  entstanden  lediglich  Mehrkosten
  für  Frachten,  welche  hauptsächlich  von  den  Salzniederlagen  in  Oberschwabcn
zu  übernehmen  und  zu  tragen  waren.  Da  anderseits  der  Salzpreis  staatlich
festgesetzt  wurde,  so  entstand  den  Salzniederlagen  ein  Gewinnausfall.  Mit  der
zunehmenden  Entwicklung  und  dem  fortschreitenden  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes
in  Bayern  und  Württemberg  war  in  den  1860er  Jahren  der  Zeitpunkt  gekommen, ­
  wo  die  grundlegenden  Voraussetzungen  für  die  beiderseitig  geschlossenen
Salz-Tauschverträge  von  selbst  in  Fortfall  kamen.  Der  kostspielige  Frachtwagen
hatte  diesen  Salz-Tauschverträgen  eine  hohe  wirtschaftliche  Bedeutung  gesichert;
mit  dem  Aufkommen  der  Eisenbahn  ging  der  Salztransport  von  der  Landstraße
auf  den  Schienenweg  über,  der  eine  schnellere  und  doch  billigere  Beförderung
gewährleistete  und  so  auch  Gebiete  wirtschaftlich  näher  brachte,  die  vorher  wegen
zu  hoher  Frachtkosten  sich  fremd  bleiben  mußten.  Fortan  setzte  im  Salzhandel
beider  Länder  jene  moderne  Entwicklung  und  Bewegung  ein,  welche  ohne  Rücksicht ­
  auf  die  nachbarliche  Lage  im  freien  Wettbewerb  der  wirtschaftlichen  Kräfte
ihre  Handelserfolge  sucht  und  findet *  2 ).
Wir  kommen  nun  zu  einer  kurzen  Darstellung  des  württembergischen  Salzhandels ­
  mit  der  Schweiz,  der  sich  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahr-Verhandlungen

  d.  württ.  Kammer  d.  Abgeord.,  Jahr  1852.  II.  Beil.  Bd.
2)  Verbandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1867.  II.  Beil.  Bd.  S.  420.
3  *
        <pb n="39" />
        36

Hunderts  für  die  Entwicklung  des  Württembergischen  Salinenwesens  von  der
größten  Bedeutung  erwies.
Der  Salzhandel  Württembergs  mit  der  Schweiz  mar  in  den  ersten  Jahrzehnten ­
  des  vorigen  Jahrhunderts  von  der  weitgehendsten  wirtschaftlichen  Bedeutung. ­
  In  der  Zeit  von  1839  bis  1849,  also  in  einem  Jahrzehnt,  hatten  die
Württembergischen  Salinen  und  Salzbergwerke  an  die  Schweiz  durchschnittlich  im
Jahr  210000  Zentner  Kochsalz  zur  Ablieferung  gebracht,  eine  recht  erhebliche
Menge.  Allerdings  hatte  sich  um  diese  Zeit  das  finanzielle  Ergebnis  des  schweizerischen ­
  Salzhandels  für  Württemberg  gegenüber  früheren  Zeiten  erheblich  verschlechtert. ­
  Schuld  an  dieser  Tatsache  war  einmal  die  Konkurrenz  der  französischen ­
  Salinen,  anderseits  auch  die  der  Schweizersalinen  selbst,  welche  sich  um
diese  Zeit  zu  entwickeln  begannen.  Bei  Beginn  des  vertragsmäßigen  Salzhandels
mit  der  Schweiz  im  Jahre  1824  erzielte  Württemberg  2,05  fl.  für  den  Zentner
Salz  frei  Lagerstätte;  im  Jahre  1847/48  war  jedoch  der  Salzpreis  im  Durchschnitt ­
  auf  1,39  fl.  gesunken.  Diesen  Preisfall  hatte  Württemberg  allerdings
insofern  mitverschuldet,  als  für  die  überaus  starke  Salzproduktion  der  württembergischen
  Salinen  und  Salzbergwerke  sozusagen  um  jeden  Preis  ein  Absatz  geschaffen ­
  werden  mußte,  sollte  nicht  eine  kritisch  werdende  lleberproduktion  eintreten.
In  welchem  Umfange  der  Salzhandel  Württembergs  mit  der  Schweiz  vor  sich
ging,  veranschaulicht  nachstehende  Uebersicht  x ):

Salz-Verkauf  der  K.  wiirtt.  Salinen  nach  der  Schweiz.

Rechnungsjahr.

Säcke.

Fässer.

Verkaufswert.

1823—24

1  781

ft-  '
22  232,36

1824—25

—

11  751

172  807,36

1825—26

20  882

308  135,38

18.26—27

—

20  453

294  686,11

1827—28

—

19  307

272  539,19

1828—29

—

19  950

281  806,45

1829—30

—

22  364

808  168,32

1830-31

—

23  356

326  495,05

1831—32

—

26  515

377  877,47

1832—33

—

23  561

327  057,59

1833—34

/

25  391

354  388,40

1834—35

—

24  287

384  281,36

1835—36

—

29  045

402  660,24

1836—37

—

35  586

489  076,10

1837-38

—

31  297

421315,38

1838—39

'

33  282

449  345,15

1839—40

—

30  944

419  420,55

1840—41

82  226

429  771,52

1841-42

—

32  146

432  009,43

1842-43

—

28  857

377  451,53

1843-44

—

29  018

353  622,36

1844-45

—

29  103

351  295,46

1845—46

—

30  710

360  838,00

1846—47

—

33  157

383  218,18

1847—48

1060

30  727

359  641,25

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abgeord.,  Jahr  1849.  II.  Beilag.  Band
E.  181.
        <pb n="40" />
        Aus  dieser  Uebersicht  geht  hervor,  daß  das  Faß  etwa  700  Pfund  Nettogewicht ­
  hatte.  Die  Preisgestaltung  pro  Faß  frei  den  verschiedenen  Lagerstätten ­
  Schaffhausen,  Brugg,  Luzern,  Ludwigshafen,  Rheinau,  Morgenthal  nahm
folgenden  Verlauf.  Im  Jahre  1824/25  war  ein  Faß  Kochsalz  zu  14,36  fl.,
1830/31  zu  14,00  fl.,  1834/35  zu  13,46  fl.,  1839/40  zu  13,34  fl.,  1841/42
zu  13,26  fl.,  1844/45  zu  12,4  fl.  und  1847/48  zu  11  fl.  35  kr.  zu  haben.  In
einem  Zeitraum  von  mehr  als  zwei  Jahrzehnten  war,  wie  schon  bemerkt,
hiernach  im  Salzhandel  mit  der  Schweiz  ein  stetig  sinkender  Salzpreis  zu  verzeichnen ­
  gewesen.
Der  Salzhandel  nach  der  Schweiz  vollzog  sich  auf  der  Grundlage  von
Lieferungsverträgen,  welche  Württemberg  mit  den  einzelnen  schweizerischen  Kantonen ­
  abschloß.  Von  württembergischer  Seite  war  für  diesen  Zweck  der  Hofrat
Herzog  von  Effingen,  wohnhaft  zu  Aarau,  als  Geschäftsführer  bestellt,  dem  eine
ebenso  umsichtige,  wie  geschickte  Behandlung  der  verschiedenen  Vertragsabschlüsse
nachgerühmt  wurde.  Der  Genannte  hat  dieses  Geschäft  für  Württemberg  vom
Beginn  des  Salzhandels  nach  der  Schweiz  an,  im  Jahre  1823,  versehen.  Daß
es  sich  hier  zum  Teil  um  recht  bedeutende  Salzlieferungen  handelte,  ergibt  sich
aus  der  nachstehend  mitgeteilten  Uebersicht  der  von  1836—47  mit  der  Schweiz
abgeschlossenen  Verträge*).
Verträge  der  Rgl.  wiirtt.  Salinen  über  Salzliesernngen  an  die  Schweiz.

Kanton.

Beginn  des

Ende  des

Abzuliefernde  Salzmenge ­
  per  Jahr.

Ablieserungs-Vertrages.



Vertrages.

Mit  Verpflichtung.


Ohne  Verpflichtung. ­


ort.

Faß.

Zentner.

Faß.

Zentner.

Aargau

1.  Jan.  1836

31.  Dez

1850

6500  45  500  4500

10  500

Brugg  und
Laufenburq

Thurgau

1.

„

1837

81.

„

1850

1100

7  700

200

1  400

Ludwiqshafen

St.  Gallen

1.

„

1837

31.

„

1848

2400

16  800

400

2  800

Ludwiashafen

Solothurn

I.

1841

31.

1850

—

10  000

—

5  000

Olten

Freiburg

1.

"

1841

81.

"

1850

—

10  000

—

10  000

Estaveyer  oder
Moral

Bern

1.

1843

31.

1852

—

35  000

—

20  000

Morqenthal

Uri  und  Zug

I.

1843

81.

u

1850

500

3  500

400

2  800

Sch  aff  Hausen

Schaffhausen

I.

„

1843

31.

„

1851

500

3  500

400

2  800

Schasfhausen

Schwyz
Unterwalden,  ob

1.

"

1844

31.

"

1851

800

5  600

800

2100

Schaffhausen

dem  Wald

1.

1844

81.

„

1850

800

2  100

200

1400

Luzern

Luzern

1.

1845

31.

1854

2700

18  900

1000

7  000

Brugg

Glarus

1.

1845

81.

1852

400

2  800

100

700

Viaesche

Zürich
Unterwalden,

I.

»

1846

31.

»

1853

—

40  000

—

10  000

Rheinau

nid  dein  Wald

1.

„

1847

31.

„

1851

300

2100

300

2100

Brugg

Der  Umfang  des  Württembergischen  Salzhandels  mit  den  schweizerischen
Kantonen  von  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts  bis  über  die  Mitte
desselben  hinaus  wird  am  deutlichsten  durch  die  Tatsache  illustriert,  daß  in  dem
Kvnigl.  Haus-  und  Staats-Archiv  zu  Stuttgart  sich  nicht  weniger  als  64  Handelsverträge ­
  befinden,  welche  Württemberg  mit  den  verschiedenen  Kantonen  der
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abgeord.,  Jahr  1849.  II.  Beil.  Bd.
S.  180.
        <pb n="41" />
        38

Schweiz  zum  Abschluß  gebracht  hat.  Es  würde  über  den  Rahmen  vorliegender
Schrift  weit  hinausgehen,  hier  auch  nur  einen  Teil  dieser  Verträge  im  Original
wiederzugeben.  Es  ist  dies  um  so  weniger  notwendig,  als  Form  und  Inhalt
dieser  Verträge  in  den  Hauptpunkten  eine  völlige  Uebereinstimmung  zeigt,  sodaß
wir  uns  darauf  beschränken  können,  hier  nur  einen  dieser  schweizerischen  Verträge ­
  als  typisch  für  alle  andern  bekanntzugeben.  Von  diesen  übrigens  bisher
unveröffentlichten  schweizerischen  Salzlieferungsverträgen  wählen  wir  den  im
König!.  Haus-  und  Staatsarchiv  zu  Stuttgart  befindlichen  ersten,  mit  dem  Kanton
Bern  abgeschlossenen  Vertrag,  der  folgenden  Inhalt  zeigt.  Als  Hauptpunkte  seien
erwähnt:  Der  mit  einer  sechsjährigen  Dauer  abgeschlossene  Vertrag  sah  eine
jährliche  Lieferung  von  8000  Faß  Württemberger  Salz  in  guter,  weißer  und
trockener  Qualität  vor.  Mit  der  Lieferung  dieses  Salzes  wurde  in  der  Hauptsache ­
  die  Königl.  Saline  Schwenningen  betraut.  Die  Jahreslieferung  sollte  in
vier  Teillieferungen  erfolgen  und  zwar  jeweils  in  den  ersten  Tagen  eines  beginnenden ­
  Quartals.  Am  Ende  eines  jeden  Quartals  leistete  dann  Bern  für
das  gelieferte  Salz  Zahlung  an  die  Württembergische  Salz-Handlungsdirektion.
Württemberg  verpflichtete  sich,  während  der  Vertragsdauer  das  für  Bern  bestimmte ­
  Salz  mit  keinem  Zoll  und  keiner  sonstigen  Abgabe  zu  belasten,  umgekehrt
übernahm  Bern  die  Lasten  etwaiger  Schweizerzölle  oder  badischer  Rheinzölle.
Sofern  im  Winter  die  Rheinschiffahrt  ruhte,  mußte  sich  Bern  eine  zeitliche  Verschiebung ­
  in  der  fälligen  Quartalslieferung  gefallen  lassen.  Vor  dem  sechsjährigen
Ablauf  des  Vertrages  hatte  eine  halbjährige  Kündigung  zu  erfolgen,  andernfalls
lief  der  Vertrag  auf  ein  Jahr  unter  den  gleichen  Bedingungen  weiter.  Württemberg ­
  hatte  das  Salz  frachtfrei  und  spesenfrei  bis  Brugg  zu  liefern.
Der  vorgenannte  Vertrag  erhielt  am  7.  Januar  1824  vom  „Königlich
Württembergischen  Finanz-Ministerium"  seine  Zustimmung,  nachdem  der  Vertrag
schon  vorher  am  15.  Dezember  1823  von  dem  „Großen  souveränen  Rath"  der
Republik  Bern  genehmigt  worden  war.
In  einem  erneut  am  3.  März  1830  zwischen  Württemberg  und  der  Republik ­
  Bern  abgeschlossenen  Salzlieferungsvertrag,  welcher  bei  zwölfjähriger
Dauer  eine  alljährliche  Lieferung  von  50  000  württ.  Zentner  Salz  vorsah,
wurde  als  Ablieferungsort  Murgenthal  bestimmt.  In  dem  letzten,  am  1.  Januar
1853  bis  Ende  Dezember  1856  abgeschlossenen  Salzlieferungsvertrag,  der  außer
den  veränderten  Preisen  nicht  erhebliche  Abweichungen  von  früheren  Verträgen
bringt,  machte  der  Kanton  Bern  jedoch  eine  beachtenswerte  Einschränkung.  Der
Art.  10  des  Vertrages  bestimmte  nämlich:
„Die  Regierung  des  Kantons  Bern  behält  sich  vor,  auf  den  Fall  hin,  als
„während  der  Dauer  des  gegenwärtigen  Vertrages  innerhalb  der  Grenzen  ihres
„Gebiets  Salz  gefunden  und  produziert,  oder  daß  Hochdieselbe  Eigenthümerin
„einer  Saline  werden  sollte,  sodann  denselben  aufgeben  oder  aber  das  darin  be-„stimmte
  Quantum  nach  Gutfinden  vermindern  zu  können."
Dieser  Fall  scheint  jedoch  nicht  eingetreten  zu  sein.  Zu  bemerken  ist  noch,
daß  einzelne  Kantone,  wie  Zürich  und  Glarus,  sich  vertragsmäßig  das  Recht
sicherten,  nach  Fertigstellung  des  Schachtes  zu  Rottenmünster  von  dort  Steinsalz
zu  festgesetzten  Preisen  zu  beziehen.  In  diesem  Sinne  erhob  der  Kanton  Zürich
Anspruch  auf  eine  Liefermenge  von  50  000  Zentnern,  während  sich  der  Kanton
Glarus  für  die  abzunehmende  Menge  vollständig  freie  Hand  ließ.  Mit  dem
Kanton  St.  Gallen  befand  man  sich  um  das  Jahr  1849  in  Unterhandlungen
        <pb n="42" />
        39

wegen  eines  neuen  Vertrages.  Aehnliche  Salzlieferungsverträge  wie  mit  der
Schweiz,  hatte  Württemberg  auch  mit  Preußen  und  Nassau  abgeschlossen.  Aber
auch  bei  diesen  letzten  beiden  Verträgen  wird  der  geringe  Nutzen  finanzieller
Art  beklagt,  der  sich  hierbei  für  die  Württembergische  Staatskasse  ergab.  Mit
Recht  betonte  im  Jahre  1849  der  damalige  Referent  für  das  Salinenwesen,
der  Abg.  Schweickhardt,  in  der  württ.  Kammer,  daß  diese  beiden  Verträge  mit
Preußen  und  Nassau  überflüssig  werden,  sobald  einmal  die  Verkehrsschranken  im
Innern  Deutschlands  beseitigt  und  so  den  Württembergischen  Salinen  ihr  natürliches ­
  Handelsgebiet  eingeräumt  sein  würde.  Bemerkt  sei  noch,  daß  die  mit  Preuße ­
  n  abgeschlossenen  Salzlieferungsverträge  im  Jahre  1848  ihr  Ende  erreichten,
ohne  erneuert  zu  werden.  Aehnlich  war  die  Sachlage  mit  den  Lieferungsverträgen ­
  der  freien  Reichsstadt  Frankfurt  am  Main,  die  im  Jahre  1849  abgelaufen ­
  waren.
Wie  aus  der  oben  gegebenen  Uebersicht  der  schweizerischen  Salzlieferungsverträge ­
  zu  ersehen  ist,  erreichte  ein  großer  Teil  der  Verträge  in  den  Jahren
1850  und  1851  sein  Ende.  Da  naturgemäß  eine  Erneuerung  derselben  außerordentlich ­
  im  finanzwirtschaftlichen  Interesse  der  Württembergischen  Staatssalinen
wünschenswert  war,  so  ließ  es  die  Regierung  an  geeigneten  Schritten  nicht  fehlen.
Allein  diese  Erneuerung  der  Verträge,  die  zudem  nur  eine  vorherrschend  kurzfristige ­
  war,  konnte  in  den  meisten  Fällen  nur  mit  finanziellen  Opfern  seitens
der  Regierung  erreicht  werden.  Zwei  ehemals  bedeutende  Abnehmer,  die  Kantone ­
  Aargau  und  Solothurn,  konnten  überhaupt  nicht  für  die  vertragsmäßige
Abnahme  des  Salzes  wiedergewonnen  werden.  Der  Kanton  Schaffhausen  konnte
zum  Abschluß  eines  neuen  Vertrages  nur  dadurch  geneigt  gemacht  werden,  daß
der  frühere,  für  Württemberg  günstigere  Vertrag  in  seiner  Dauer  um  ein  Jahr
verkürzt  wurde.  Die  sich  immer  mehr  entwickelnde  Konkurrenz  der  ausländischen
Salinen,  insbesondere  der  schweizerischen  selbst,  gestaltete  die  wirtschaftliche  Lage
der  württembergischen  Staatssalinen  auf  dem  schweizerischen  Markt  von  Jahr  zu
Jahr  ungünstiger.  Wir  lassen  hier  die  neuen  Salzverträge  mit  den  schiveizerifchen
  Kantonen,  soweit  der  württembergischen  Regierung  ein  Abschluß  mögliche
wurde,  in  ihrem  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Umfange  folgen  ] )  :

Kanton.
Thurgau
Unterwalden  nid
dem  Wald
Uri
Zug
Schaffhausen
Der  Abschluß
mäßigter  Preise,
lieferungsverträgen

Beginn  des
Vertrages.

Ende  des
Vertrages.

Jährliche  Lieferung.

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1852

700  Fässer

(zu  650  Pfd.)
mit  Verpflichtg.

1.  Januar  1853

31.  Dez.  1858

1200  „

mit

200  „

ohne

1.  Januar  1851

81.  Dez.  1856

250  „

mit

250  „

ohne

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1854

1000  Ztr.

mit

„

1000  „

ohne

„

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1858

350  Fässer

mit

„

200  „

ohne

„

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1860

600  ,.

mit

„

400  ,  „

ohne

„

aller  dieser  Verträge  war  nur  möglich  durch  Gewährung  er-Obwohl
  sich  die  Schwierigkeiten  für  den  Abschluß  von  Salzmit
  der  Schweiz  immer  mehr  häuften,  besonders  hervorge-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1852.  II.  Beilag.  Bd.  S.  311.
        <pb n="43" />
        40

rufen  durch  die  außerordentlich  entwickelte  Konkurrenzfähigkeit  der  schweizerifchen
Salinen,  so  gelang  es  der  Württembergischen  Regierung  in  den  60er  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  dennoch,  nicht  nur  einen  Teil  der  alten  Salzverträge
zu  erneuern,  sondern  auch  einzelne  von  dem  Württembergischen  Salzbezug  abgekommene ­
  Kantone  für  den  Abschluß  ganz  neuer  Verträge  zu  gewinnen.  Welchen
Umfang  dieses  Vertragsverhältnis  mit  der  Schweiz  um  die  genannte  Zeit  hatte,

ist  aus  nachfolgender  Uebersicht  zu  entnehmen  *).
Kanton.  Jährliche  Salzlieferung.

Vertragsdauer.

Zürich

40  000  Ztr.

mit

Obligo

31.  Dez.  1865

10  000  „

ohne

„

„

St.  Gallen

11  700  „

mit

„

31.  Dez.  1863

„

5  200  „

ohne

„

„

Thurgau

6175  „

mit

„

31.  Dez.  1865

„

1  300  „

ohne

„

Schwyz

3  575  „

mit

„

31.  Dez.  1864

„

1  950  „

ohne

„

„

Glarus

3  250  „

mit

„

31.  Dez.  1864

650  „

ohne

„

Zug

2  275  „

mit

„

31.  Dez.  1763

«

1  300  „

ohne

"

Der  Gesamtmenge  nach  ergaben  sich  jährlich  66  975  Ztr.  Salz  mit  Obligo
und  20400  Ztr.  Salz  ohne  Obligo  für  die  Schweiz,  eine  Liefermenge,  die  immerhin ­
  als  ein  beachtenswerter  Wirtschastsfaktor  für  die  Württembergischen  Salinen ­
  anzusehen  war.  Die  praktische  Erledigung  dieser  schweizerischen  Lieferungsverträge ­
  war  allein  und  ausschließlich  der  Saline  „Wilhelmshall"  übertragen,
die  sich  aus  den  beiden  Einzelsalinen  zu  Schwenningen  und  zu  Rottenmünster
zusammensetzte.  Ende  der  1860er  Jahre  begann  jedoch  der  württembergische
Salzhandel  mit  der  Schweiz  jede  größere  Bedeutung  zu  verlieren.  Die  alten,
anfangs  nur  im  kleinen  Umfange  betriebenen  schweizerischen  Salinen,  wie  die
Salinen  zu  Bese  im  Kanton  Waadt  oder  die  Saline  Schweizerhalle  im  Kanton
Basel-Land,  waren  wirtschaftlich  emporgekommen  und  traten  nun  mit  dem  württembergischen
  Salz  in  einen  starken  Wettbewerb,  dessen  Ausgang  nicht  zweifelhaft
sein  konnte.  Die  zwei  wirtschaftlich  so  wichtigen  Faktoren  Zoll  und  Fracht  entschieden ­
  bald  zugunsten  der  schweizerischen  Salinen,  sodaß  das  württembergische
Salz  mehr  und  mehr  von  dem  schweizerischen  Markt  verdrängt  wurde.  Auch  in
der  Gegenwart  ist  hier  keine  Aenderung  eingetreten.
Haben  wir  im  Vorstehenden  hauptsächlich  den  äußeren  Salzhandel  Württembergs ­
  mit  Bayern  und  der  Schweiz  zur  Darstellung  gebracht,  so  kommen  wir
nunmehr  zur  Erörterung  der  Organisation  des  eigentlichen  w  ü  r  t  t  e  m  b  e  r  g  is
  ch  e  n  Salzhandels  in  neuerer  Zeit.
Der  Handel  mit  Viehsalz  fand  in  Württemberg  durch  die  „Verfügung,  den
Verkauf  des  Vieh-Salzes  betreffend"  vom  26.  März  1824  seine  erste  gesetzliche
Regelung  ä ).  Zweck  und  Gegenstand  dieser  durch  ein  höchstes  Dekret  vom  7.  März
1824  eingeleiteten  Verfügung  war,  die  Viehzucht  des  Landes  durch  eine  erleichterte ­
  Abgabe  von  Viehsalz  zu  heben,  wobei  man  insbesondere  an  entfernter  liegende ­
  Gegenden  des  Königreichs  dachte,  wo  sich  die  Landwirtschaft  bis  dahin
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1862.  II.  Beilag.  Bd.
Seite  1474.
2)  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze  1848.  Tübingen.  Band  16.  II.  Abteilung, ­
  S.  487/8.
        <pb n="44" />
        41

nur  schwer  des  Viehsalzes  bedienen  konnte,  das  nun  durch  geeignete  Maßnahmen ­
  diesen  Gegenden  zugeführt  werden  sollte.  Die  Verfügung  vom  26.  Marz
1824  ordnete  eine  für  das  ganze  Land  gleichmäßig  festgesetzte  Preisstellung  für
Viehsalz  an,  welches  bis  auf  weiteres  von  den  Königl.  Salinen  zu  Hall,  Friedrichshall, ­
  Clemenshall,  Schwenningen  und  Sulz  zum  Preise  von  2  fl.  30  kr.  für  den
Zentner  abzugeben  war.  Die  von  den  Salinen  gestellten  Fässer  unterlagen
einer  besonderen  Berechnung.  Mindestabgabe  war  1  Ztr.  Viehsalz.  Gleichzeitig
wurde  der  Preis  für  1  Pfund  Viehsalz  ans  1 1 / 2  Kreuzer  festgesetzt.  Das  Viehsalz ­
  wurde  zu  diesem  Preis  jedoch  nur  an  solche  Personen  abgegeben,  die  als
Viehhalter  bekannt  waren  und  war  diese  berufliche  Stellung  durch  ein  obrigkeitliches ­
  Zeugnis  zu  belegen.  Die  so  festgelegten  Preise  waren  jedoch  nur  Grundpreise, ­
  zu  welchen  noch  die  Verpackungskosten,  der  Fuhrlvhn  und  eine  Speditionsgebühr ­
  hinzutraten,  sofern  der  Käufer  nicht  das  Viehsalz  auf  seine  Kosten  von
der  Saline  unmittelbar  bezog.  Aber  auch  für  diese  Nebenkosten  suchte  man  eine
gesetzliche  Grundlage  nach  folgendem  Verfahren  zu  schaffen.  Zn  diesem  Zweck
hatte  der  Salz-Inspektor  an  die  „Haupt-Verwaltung  der  Salinen-Gefälle"  in
Stuttgart  Nachricht  zu  geben,  welche  Saline  sich  zu  der  Lieferung  des  benötigten ­
  Viehsalzes  bereit  erklärt  hatte.  Die  Haupt-Verwaltung  berechnete  dann  die
Kosten  für  Verpackung,  Fuhrlohn  und  Spedition  und  teilte  hierauf  die  sich  ergebenden ­
  Nebenkosten  brieflich  dem  betreffenden  Salzfaktor  mit.  Dieser  legte
das  ihm  zugegangene  Schreiben  der  Haupt-Verwaltung  dem  zuständigen  Oberamt ­
  vor,  welches  alsdann  die  neben  dem  satzungsgemäßen  Preis  von  2  fl.  30  kr.
für  den  Zentner  Viehsalz  zu  zahlenden  Nebenkosten  öffentlich  bekannt  machte.
Für  seine  Mühewaltung  erhielt  der  Salzfaktor  dieselbe  Provision  wie  bei  dem
Kochsalz.  Diese  Provision  fand  bei  der  Preisberechnung  des  Salzes  keine  Berücksichtigung. ­
  In  übrigen  lag  der  Verkauf  des  Viehsalzes  in  den  Händen  der
amtlich  bestellten  Salzverschleißer.  In  diesem  Fall  trat  zu  den,  Faktoriepreis
noch  ein  Zuschlag  für  Fuhrlohn  vom  Faktorieplatz  bis  zum  Wohnort  des  Verschleißers, ­
  einschließlich  der  dem  Salzverschleißer  zustehenden  Verkaufsprovision.
Der  so  ermittelte  Viehsalzpreis  war  alsdann  von  der  zuständigen  Ortsbehörde
amtlich  bekannt  zu  geben,  sodaß  eine  willkürliche  Preiserhöhung  oder  Preisändernng
  ausgeschlossen  war.  In  letzterer  Hinsicht  wurde  dem  Salzverschleißer  vom
Oberamt  eine  besondere  Verpflichtung  zur  Jnnehaltung  der  amtlich  bekanntgegebenen ­
  Preise  auferlegt.  Weitere  Besonderheiten  sind  aus  dieser  Verfügung  vom
26.  März  1824,  betr.  den  Viehsalzverkanf,  nicht  hervorzuheben.
Uni  dem  Absatz  von  gemahlenem  Steinsalz  im  Lande  eine  weitere  Ausdehnnng
  zu  geben,  ordnete  eine  Verfügung  vom  30.  Oktober  1830,  betr.  den
Verkauf  gemahlenen  Steinsalzes  an,  daß  fortan  der  Preis  für  dieses  Salz  2  kr.
das  Pfund  zu  betragen  habe  *).  Gleichzeitig  ging  den  Oberämtern  vom  Kgl.  Bergrat
die  Aufforderung  zu,  schätzungsweise  den  voraussichtlichen  Salzbedarf  anzugeben,
damit  hiernach  die  einzelnen  Salzfaktorien  mit  den  nötigen  Salzmeugen  versehen
werden  konnten.  Eine  Bekanntmachung  des  Kgl.  Bergrats  vom  6.  April  1832
regelte  den  Gewichtsinhalt  der  Kochsalz-Fässer.  Es  wurde  hiernach  das  Bruttogewicht ­
  des  Fasses  mit  Kochsalz  auf  656  Pfund  festgesetzt,  wobei  für  das  leere
Faß  als  feststehende  Durchschnitts-Tara  ein  Gewicht  von  50  Pfund,  daneben  ein

1)  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze  1849.  Tübingen.  Band  16.  II.  Abteilung, ­
  Seite  620.
        <pb n="45" />
        42

Gutgewicht  von  6  Pfund  angenommen  wurde.  In  Berücksichtigung  dieser  56
Pfund  Tara  kamen  also  rund  600  Pfund  Nettogewicht  zur  Berechnung.  Hatte
das  Salz  während  der  Verfrachtung  etwa  durch  Eintrocknen  ein  Mindergewicht
erfahren,  so  war  dieses  nur  dann  zu  ersetzen,  wenn  es  mehr  als  72%  auf  100
betrug.  Anderseits  brauchte  jedoch  kein  etwa  vorhandenes  Uebergewicht  bezahlt  zu
werden.
Durch  eine  Verfügung  des  Kgl.  Finanz-Ministeriums  vom  30.  Dezember
1833,  betr.  den  Salzverkauf,  wurde  der  Einzelpreis  für  Kochsalz  auf  3  kr.  das
Pfund  herabgesetzt,  während  für  ungemahlenes  Steinsalz  der  Preis  von  1  Va  kr.
das  Pfund  bestehen  blieb.  Ein  Erlaß  des  Kgl.  Bergrats  vom  31.  Januar  1834
an  die  Kgl.  Salz-Faktorien  hob  die  Bestimmung  auf,  daß  das  Salz  an  Private
nur  faßweise  abgegeben  werden  durfte,  vielmehr  konnte  die  Abgabe  in  der  Folge
auch  zentnerweise  erfolgen  J ).
Der  schon  in  den  1820  er  und  1830  er  Jahren  in  der  Württembergischen
Landwirtschaft  in  nicht  unerheblichem  Maße  angewendeten  Salzdüngung  suchte  eine
Verfügung  des  Kgl.  Finanz-Ministeriums  vom  14.  September  1836,  betr.  den
Dungfalz-Verkauf,  eine  noch  größere  Ausdehnung  zu  geben 1  2 ).  Bis  dahin  hatte
die  Abgabe  solchen  Dungsalzes  nur  auf  den  Salinen  selbst  stattgefunden,  sodaß
die  von  den  Salinen  entfernt  liegende  Landwirtschaft  infolge  des  zu  kostspieligen
Transportes  von  diesem  Dungsalz  keinen  Gebrauch  machen  konnte.  .Wollte  man
daher  die  Vorteile  der  Salzdüngung  auch  den  bisher  unbeteiligten  Landwirten
zugute  kommen  lassen,  so  mußte  zur  Errichtung  von  Dungsalz-Niederlagen  im
Lande  geschritten  werden.  In  diesem  Sinne  traf  die  vorerwähnte  Verfügung
Anordnungen.  Für  den  Dungsalz-Verkauf  waren  besondere  Personen  zu  verpflichten. ­
  Zur  Abgabe  von  Dungsalz  waren  nicht  sämtliche  Salinen  berechtigt,
sondern  es  wurden  hierzu  die  Kgl.  Salinen  zu  Hall,  Friedrichshall  nebst  Clemenshall ­
  und  Wilhelmshall  bestimmt.  Auf  den  genannten  Salinen  war  das
Dungsalz  zu  dem  gleichen  Preise  von  50  kr.  pr.  Zentner  gegen  Barzahlung
abzugeben.  Die  Denaturierung  des  Dungsalzes  wurde  auf  der  Saline  bis  zu
10  Prozent  des  Salzgemenges  vorgenommen.  Die  Verfügung  ordnete  dann
weiter  an,  daß  auf  der  Dungsalz-Niederlage  abermals  eine  Vermengung  mit
anderen  Düngnngsinitteln  vorzunehmen  &amp;gt;var.  Für  diese  weitere  'Vermengung
wurde  bestimmt,  daß  auf  einen  von  der  Saline  bezogenen  Zentner  Dungsalz
fünf  Zentner  andere  Düngungsmittel  beizumengen  waren.  Der  Salzdünger  sollte
nach  diesem  Verhältnis  auf  100  Pfund  im  Höchstfall  15  Prozent  Kochsalz  enthalten. ­
  Die  Salzverschleißer  waren  verpflichtet,  auf  die  Jnnehaltung  dieses  Prozentverhältnisses ­
  genau  Obacht  zu  geben,  da  sie  sonst  für  jeden  mit  einem  höheren ­
  Salzgehalt  abgegebenen  Zentner  einer  Konventionalstrafe  von  5  Gulden  verstelen.
  Mit  dem  Amt  eines  Dungsalz-Berschleißers  sollten  nach  Möglichkeit  Landwirte ­
  betraut  werden.  Wer  einen  solchen  Dungsalz-Verkauf  zu  erlangen  wünschte,
der  hatte  von  dem  Gemeinderat  ein  Zeugnis  über  Ruf  und  Vermögen  und  von
dem  Oberamt  ein  solches  über  die  Befähigung  bei  der  nächstgelegenen  Salineu-Verwaltung
  beizubringen.  Die  Anstellung,  welche  vierteljährlich  kündbar  war,
erfolgte  von  der  Salinen-Verwaltung  unter  Bericht  an  den  Kgl.  Bergrat,  Stutt-1)
  Reiflicher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze  1848.  Tübingen.  Band  16.  II.  Abteilung, ­
  Seite  646.  708.
2)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848.  Band  16.  II.  Abteilung, ­
  Seite  800.
        <pb n="46" />
        43

gart.  Nach  der  Verfügung  vom  14.  September  1836  war  in  jedem  Oberamt
die  Errichtung  einer  Salzdüuger-Niederlage  geplant.  Sofern  sich  jedoch  ein
größerer  Bedarf  geltend  machte,  konnte  die  Errichtung  weiterer  Niederlagen  bewirkt ­
  werden.
Zu  erwähnen  ist,  daß  diejenigen,  welche  mit  dem  Amte  eines  Salz-Faktors ­
  betraut  wurden,  hierfür  an  den  Staat  eine  Tax-  und  Stempelgebühr  zu
leisten  hatten.  Diese  Abgabe  war  nach  der  Stempel-  und  Tax-Ordnung  vom
14.  November  1808  wie  folgt  festgesetzt.  Es  hatte  zu  entrichten  ein  Salz-Faktor
erster  Klasse,  sofern  er  keine  feste  Besoldung  bezog,  eine  Taxe  von  12  Gulden
und  eine  Stempelgebühr  von  45  Kreuzern;  ein  Salz-Faktor  zweiter  Klasse  eine
Taxe  von  6  Gulden  nebst  24  Kreuzern  Stempel  und  ein  Salz-Faktor  dritter
Klasse  eine  Taxe  von  3  Gulden  nebst  12  kr.  Stempelgebühr.  Einige  der  Salz-Faktoren
  führten  ihr  Geschäft  auf  großkapitalistischer  Grundlage.  In  diesem
Sinne  ist  aus  den  1830er  Jahren  der  Salz-Faktor  Keller  in  Cannstatt  zu  nennen, ­
  der  gelegentlich  einer  vom  Staate  ausgeschriebenen  Submission  durch  Ministerialdekret
  vom  21.  Juli  1830  den  gesamten  Steinsalz-Verkauf  im  Lande  übertragen ­
  erhielt  ! ).
In  Ulm  unterhielt  die  Württembergische  Regierung  in  den  vierziger  Jahren
des  vorigen  Jahrhunderts  eine  amtliche  Verkaufsstelle  für  Salz,  welche  von
einem  pensionierten  Beamten  verwaltet  wurde.  Zu  den  Obliegenheiten  dieser
Verkaufsstelle  gehörte  auch  die  Ueberwachung  des  Salzhandels  im  dortigen  Oberland, ­
  welches  zu  jener  Zeit  von  den  Salinen  Bayerns  mit  Salz  aus  Grund
eines  Salzaustauschvertrages  versorgt  wurde.  Die  bayerische  Salzverwaltungsstelle ­
  hatte  ihren  Sitz  zu  Günzburg.  Die  Ueberwachung  dieses  volkswirtschaftlich
interessanten  Tauschhandels  versah  die  amtliche  Württembergische  Verkaufsstelle
in  Ulm.  Der  Verwalter  derselben  bezog  von  dem  Salzverkauf  eine  Provision,
welche  ihrer  Höhe  wegen  von  der  Finanz-Kommission  im  Jahre  1849  beanstandet ­
  wurde.  Die  Kammer  unterbreitete  daher  der  Regierung  den  Antrag,
die  Salz-Verwaltung  in  Ulm  aufzuheben  und  diese  einem  soliden  Kaufmann  gegen ­
  eine  mäßige  Provision  zu  übertragen.  Die  Regierung  wies  die  Notwendigkeit ­
  einer  besonderen  staatlichen  Salz-Verwaltung  in  Ulm  nach,  setzte  aber  im
übrigen  die  Provision  des  Verwalters  angemessen  herab  *  2 ).
An  dieser  Stelle  sei  auch  daraus  hingewiesen,  daß  in  den  1860  er  Jahren ­
  Baden  für  das  Recht  des  Salzverkaufs  in  den  in  seinem  Gebiet  liegenden
Württembergischen  Exklaven,  wie  z.  B.  das  Gebiet  des  Hohentwiel,  eine  Abgabe ­
  von  32  Gulden  jährlich  an  Württemberg  zahlte.  Infolge  Aufhebung
des  Salz  Monopols  am  1.  Januar  1868  kam  diese  Abgabe  jedoch  in
Fortfall.
Damit  sind  &amp;gt;vir  an  einen  Zeitpunkt  gelangt,  der  die  Aufhebung  des  sechs
Jahrzehnte  währenden  staatlichen  Salzhandelsmonopols  in  Württemberg  brachte.
In  der  am  4.  Juni  1867  zwischen  dem  Norddeutschen  Bund  einerseits  und  den
Staaten  Bayern,  Württemberg,  Baden  und  Hessen  anderseits  geschlossenen  Konvention, ­
  welche  die  Fortsetzung  des  Zollvereins  sicherstellte,  wurde  auch  die  Einführung ­
  einer  gemeinsamen  Salz-  und  Tabaksteuer  beschlossen.  Die  Durchführung ­
  dieser  Steuern  setzte  die  Beseitigung  eines  etwa  bestehenden  Salzmonopols

1l  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1838.  I.  Beil.  Heft  S.  228.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1849.  II.  Beil.  Bd.  S.  183.
        <pb n="47" />
        —  44  —
voraus.  Es  mußte  daher  in  allen  denjenigen  Staaten,  welche  ein  Salzmonopol
besaßen,  die  Aufhebung  desselben  erfolgen.
Betrachtet  man  rückblickend  die  Ergebnisse  des  Württembergischen  Salzhandelsmonopols ­
  in  der  langen  Dauer  seines  Bestehens,  so  darf  wohl  gesagt  werden, ­
  daß  das  Handelsmonopol  volkswirtschaftlich  seinen  Zweck  erfüllt  hat  und
zwar  sowohl  als  Finanzquelle  des  Staates,  wie  auch  als  Förderer  landwirtschaftlicher ­
  und  industrieller  Interessen.  Die  der  Landwirtschaft  und  der  Industrie
gewährten  billigen  Salzpreise  bezeugen  das.
Aus  den  letzten  Jahrzehnten  ist  bezüglich  der  Organisation  des  Salzhandels
nichts  besonderes  Charakteristisches  zu  berichten,  als  daß  er  sich  nach  modernen
kaufmännischen  Grundsätzen  regelte.  Wir  geben  nunmehr  über  den  Salzhandel
Württembergs  nachstehend  einige  statistische  Uebersichten:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  45.)
Allgemein  ist  aus  der  vorstehenden  Uebersicht  zu  entnehmen,  daß  der  Handel
mit  Steinsalz  weitaus  die  bedeutendste  Stellung  einnimmt.  Für  den  Absatz  württembergischen
  Kochsalzes  kommt  Württemberg  selbst  in  erster  Linie  in  Frage.
In  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  hat  sich  hier  eine  stete  Zunahme  im  Absatz
gezeigt.  Die  nächstbedeutenden  Abnehmer  württembergischen  Kochsalzes  sind
Preußen,  wo  wieder  das  Rheinland  am  stärksten  Württembcrger  Kochsalz  bezieht,
nach  Preußen  folgt  dann  Bayern.  Das  Großherzogtnm  Hessen  steht  nach  der
preußischen  Provinz  Hessen-Nassau  an  vierter  Stelle.  Anders  der  Absatz  von
Steinsalz.  Hier  steht  Preußen  als  Abnehmer  des  württembergischen  Steinsalzes
mit  durchschnittlich  jährlich  1^/2  Millionen  Doppelzentner  weitaus  an  erster  Stelle.
Hierbei  ist  die  Rheinprovinz  allein  mit  durchschnittlich  1  Million  Doppelzentner
Steinsalz  jährlich  beteiligt,  während  der  Rest  in  der  Hauptsache  auf  die  preußische
Provinz  Hessen-Nassau  entfällt.  Auch  Bayern  bezieht  wesentlich  mehr  Steinsalz
von  Württemberg  als  dieses  selbst  verbraucht.  In  den  letzten  Jahren  ist  das
Großherzogtum  Baden  zu  einem  bedeutenden.Abnehmer  des  württembergischen
Steinsalzes  aufgerückt.  Einer  der  Hauptabnehmer  dürfte  hier  in  der  chemischen
Großindustrie  Badens  zu  Mannheim  zu  suchen  sein.  Für  die  Steinsalzausfuhr
Württembergs  kommen  hauptsächlich  zwei  Länder  in  Frage,  Niederland  und  Belgien, ­
  die  in  den  letzten  Jahren  durchschnittlich  30  000  t  bezogen.  Abnehmer
sind  auch  hier  fast  ausschließlich  chemische  Fabriken,  die  übrigens  teilweise  schon
seit  vielen  Jahrzehnten  ihren  Bedarf  in  Württemberg  von  dem  Steinsalz-Bergwerk ­
  Friedrichshall  decken.  Die  Hauptursache  dieses  Bezugs  liegt  wohl  in  der
sehr  billigen  Wasserfracht,  da  diese  holländischen  und  belgischen  Abnehmer  das
Steinsalz  fast  ausschließlich  unter  Benutzung  der  Neckar-  und  Rheinschiffahrt
beziehen.
Auch  aus  der  beifolgenden  „Statistik  des  Güter-Austausches  zwischen  dem
Eisenbahnverkehrsbezirk  35  (Königreich  Württemberg)  und  den  übrigen  deutschen
und  ausländischen  Verkehrsbczirken"  läßt  sich  die  erhebliche  Entwicklung  der
württembergischen  Salz-Ausfuhr  entnehmen.  Dagegen  ist  die  Salz-Einfuhr  nach
Württemberg,  wenn  sich  auch  eine  steigende  Tendenz  bemerkbar  macht,  unerheblich.
(S.  die  Tabelle  auf  S.  46.)
Von  größter  wirtschaftlicher  Bedeutung  für  den  Steinsalzhandel  Württembergs ­
  ist  der  Frachtweg  auf  Neckar  und  Rhein,  worauf  wir  schon  bei  der  Salzausfuhr ­
  nach  Belgien  und  Holland  hinwiesen.  Der  von  Württemberg  geplante
Ausbau  des  Neckars  zu  einer  erweiterten  Wasserstraße  würde  diese  Bedeutung
        <pb n="48" />
        —  45

Württembergs  salz-Absah  im  Deutschen  Reich

u)  Zu  Speisezwecken,  b)  Zu  anderen  Zwecken.

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In  Preußen;  darunter

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In  Preußen
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277  785

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35  806

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1885

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100  601

33  680

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23  042

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26  843

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1886

106  825

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10  750

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b.

123  018

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103  958

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311  704

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6  232

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1253

b.

163  181

526  499

144  841

381  425

233

267  429

128  613

47  235

30  568

149

1888

a.

118  301

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50  033

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10  206

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12  084

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b.

131  856

568  586

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186  391

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1889

a.

115  418

50  213

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41  883

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52  717

9  326

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19  592

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b.

117  001

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201  480

139  618

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1890

a.

112  950

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11  640

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b.

126  862

685  612

5223

229  807

450  157

385

212  260

122  918

39  855

35  601

1891

a.

114422

52  200

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7  541

41  530

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59  322

12  342

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b.

194  269

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247  071

540  588

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42  156

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1892

a.

115  446

57  736

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b.

118  630

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218  468

629  878

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1893

a.

114  204

59  745

2056

5  732

51  786

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51  360

14  710

11735

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b.

119176

847  999

1377

167  381

678  869

372

237  874

201  507

53  135

35  395

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1894

a.

118197

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57  053

12  729

11905

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b.

112  703

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192  335

61  667

26  749

1895

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118  071

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54  626

13  845

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b.

111097

882  390

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214  357

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1896

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b.

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1  175  966

10  863

289  633

875  470

—

249  395

211  965

78  513

34  918

1897

a.

113  920

107  570

15  423

16  483

75  689

—

60  955

10  303

12  697

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b.

109  697

1  449  896

17  568

335  983

1  085  211

—

278  712

192  238

80  519

36  578

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1898

a.

113  752

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17  300

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66  490

12  779

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5163

b.

105  637

1  533  682

16  810

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1  211  526

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284  117

193  734

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34  142

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1899

a.

131  973

113  956

10  305

13  590

90  046

—

60  238

11  600

13  364

7  607

4175

b.
1900

115  713

1  276  010

29  715

372  092

874  202

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326166

190  802

80  600

40  635

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137  047

122  959

13  866

14  143

94  942

56  883

11333

10  162

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565

b.

112  750

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24  682

342  085

798  255

50

340  268

183  059

71  343

34  087

5896
        <pb n="49" />
        46

Württembergs  Zalz-Absatz  im  Deutschen  Reich  1  2 ).

a)  Zu  Speisezwecken.  b)  Zu  anderen  Zwecken.

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In  Preußen;  darunter

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In  Preußen
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1901

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142  214

92  244

3  907

17  559

70  771

—

67  755

11  230

18  930

23

425

b.

114  302

1  656  077

25  481

414  549

1  215  885

100

337  558

182  419

61  048

32  419

467

1902

a.

145  445

78  690

2  184

20  158

56  369

—

67  732

12  784

17  496

36

6

b.

121  368

1  388  078

15  208

450  465

922  121

—

398  819

176  252

63  881

35  489

214

1903

a.

146  563

83  160

2  336

18  511

62  306

—

70  789

13  329

15  116

50

17

b.

151  551

1  535184

9  681

510  906

1  014  514

—

420  455

163  038

56  894

36  645

199

1904

a.

142  286

84  424

1  778

19  469

68  082

—

67  852

13  561

16  825

36

16

b.

261  993

1  587  962

9  805

493  177

1  084  928

—

439  272

172  227

53  554

33  956

199

1905

a.

150  877

88  387

823

23  492

64  062

—

69  036

12  936

17  835

47

22

b.

238  462

1  751  980

11  067

539  109

1  201  614

—

486  550

207  759

65  120

34  607

48

1906

a.

152  380

90125

2  281

25  790

62  031

—

71  516

12  530

19111

50

8

b.

233  870

1  608  939

12  264

538  075

1  058  600

—

522  156

236  680

72  087

37  386

370

1907

a.

158  192

62  087

1492

24  763

35  732

—

76  010

13  124

16  970

16

9

b.

199  031

1  668  918

13  410

573  975

1  081  523

—

533  691

223  188

79  551

40  745

497

1908

a.

154  731

59  269

2  098

25  432

31  504

—

75  822

12  287

18  009

25

5

b.

200  757

1  817  024

2  421

480  271

1  334  264

—

462  711

200  828

77  155

34  923

278

Statistik  des  Mter-Austausches  zwischen  dem  Eisenbahnverkehrsbezirk  35  (Königreich ­
  Württemberg  und  Hohenzollernsche  Lande)  und  den  übrigen  deutschen
und  ausländischen  Verkehrsbezirken  von  1890—1906  3 ).

Jahr.

Salz-Versand.

Salz-Empfang.

Jahr.

Salz-Versand.

Salz-Empfang.

t

t

t

t

1890

78  555

1718

1900

158  281

3554

1891

91  277

2103

1901

141  509

3350

1892

103  191

2377

1902

163  972

4251

1893

134  955

2157

1903

167  618

4251

1894

103  443

2077

1904

194  873

4336

1895

103  730

2411

1905

222  540

6111

1896

147  469

2481

1906

203  908

12  727

1897

147  092

4514

1907

245  018

8612

1898
1899

154  301
162  724

5306
4282

1908

225  596

4855

nur  erhöhen.  Ueber  den  Umfang  des  Salz-Frachtverkehrs  auf  dem  Neckar  gibt
nachstehende  Uebersicht  Aufschluß:

1)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III,  Seite  120.
f.  d.  Kgr.  Württemberg  1908/9,  S.  177.
2)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III,  Seite  138.
3)  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.

Statist.  Handbuch

1906/07,  S.  91.
        <pb n="50" />
        Zalz-Verkehr  auf  den  wafierstraßen  Württembergs 1 ).

Jahr.

Verkehr  auf  dem
Neckar
(Talfahrt).

Jahr.

Verkehr  auf  dem
Neckar
(Talfahrt).

1897

t

1908

t

1898

1

1904

111  721

1899

—

1905

119  080

1900

—

1906

109  711

1901

6

1907

97  449

1902

—

1908

134  718

lerken  ist  hierzu,  daß  Bergfahrten  für  den  Salztransp

Neckar  nicht  stattfinden.  Wie  aus  der  Statistik  deutlich  wird,  hat  die  Salzschifffahrt ­
  auf  dem  Neckar  in  der  Hauptsache  erst  mit  Eröffnung  der  beiden  großen
Salzbergwerke  zu  Friedrichshall  und  Heilbronn  eingesetzt.  Was  die  Salztransporte ­
  auf  dem  Bodensee  betrifft,  soweit  hier  eine  Beteiligung  Württembergs  vorliegt, ­
  so  sind  dieselben  so  unbedeutend,  daß  sich  eine  besondere  statistische  Aufführung ­
  erübrigt.

3.  Kapitel.
Der  Kalzpreis.
Was  die  geschichtliche  Entwicklung  des  Salzpreises  in  Württemberg  anbetrifft, ­
  so  sind  wir,  soweit  die  früheren  Jahrhunderte  in  Frage  kommen,  hierüber
nur  wenig  unterrichtet.  Wir  wollen  daher  in  dieser  Hinsicht  vornehmlich  das
19.  Jahrhundert  berücksichtigen,  das  uns  die  Entwicklung  des  Salzpreises  in
Württemberg  etwas  klarer  verfolgen  läßt.
Die  Tatsache,  daß  der  Württembergische  Staat  auf  Grund  des  Monopolgesetzes ­
  vom  Jahre  1807  das  alleinige  Recht  zum  Salzhandel  besaß,  macht  es
ohne  weiteres  klar,  daß  die  Preisgestaltung  des  Salzes  an  verhältnismäßig  einfache ­
  Bedingungen  geknüpft  war  und  daß  hier  eine  Fülle  von  wirtschaftlichen
Faktoren  bei  der  Preisbildung  ausgeschaltet  wurden,  die  sonst  im  freien  Wettbewerb ­
  der  wirtschaftlichen  Kräfte  vielfach  eine  ausschlaggebende  Rolle  spielen.
Der  Staat  als  Produzent  und  Monopolhändler  konnte  schließlich  als  Alleinbeherrscher ­
  des  Marktes  die  Preisbildung  nach  freiem  Ermessen  gestalten  und  in
der  Tat  läßt  sich  eine  solche  Entwicklung  in  der  Geschichte  des  Salzpreises  in
Württemberg  im  vergangenen  Jahrhundert  bis  zum  Jahre  1867,  dem  Jahre
der  Aufhebung  des  staatlichen  Salzprodnktionsmvnvpols,  nachweisen.  In  den
parlanientarischen  Kämpfen  der  württ.  Volksvertretung  und  Regierung  um  einen
hohen  oder  niedrigen  Salzpreis  spiegelt  sich  jahrzehntelang  das  Bild  wirtschaftlichen ­
  Ringens  zu  schonender  Volksinteressen  und  höher  stehender  Staatsinteressen
wider.  Die  Monopolstellung  des  Staates  machte  es  naheliegend,  daß  der  Salzpreis ­
  nicht  inimer  ausschließlich  nach  kaufmännischen  und  technischen  Grundsätzen
bestimmt  wurde,  vielmehr  gewann  die  allgemeine  Finanzlage  des  Landes  mehr
oder  weniger  auf  die  Bildung  des  Salzpreises  einen  bestimmten  Einfluß.  Daß
1)  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.  Jahrg.  01,  S.  83.
04/05,  S.  57.  06/07,  S.  77.
        <pb n="51" />
        48

hierbei  vereinzelt  eine  verdeckte  Steuer  mit  zum  Ausdruck  gebracht  wurde,  darf
nicht  weiter  'überraschen,  rechtfertigt  sich  auch  durch  die  jeweilige  Finanzlage  des
Staates  von  selbst.  So  zeigen  die  damaligen  parlamentarischen  Verhandlungen
in  der  württ.  Kammer  ein  lebhaftes  Bild  von  dem  Auf  und  Nieder  des  vielumstrittenen ­
  Salzpreises.
Es  erfolgten  daher  in  der  württ.  Kammer  sich  ständig  wiederholende  Anträge ­
  der  Volksvertreter  auf  Herabsetzung  des  Salzpreises.  So  stellte  im  Jahre
1827  der  Abg.  Gärtner  den  Antrag,  den  Salzpreis  von.  4  kr.  auf  2  kr.  das
Pfund  herabzusetzen;  gleichzeitig  wurde  auch  eine  Freigabe  des  Salzverkaufes
und  Salztransportes  im  Jnlande  gefordert.  Ueber  die  Möglichkeit  der  Herabsetzung ­
  des  Salzpreises  wurde  die  Finanzkommission  mit  den  notwendigen  Untersuchungen ­
  betraut,  die  jedoch  durch  ihren  Berichterstatter  Dr.  Zahn,  Abg.  von
Calw,  die  Herabsetzung  des  Salzpreises  finanzwirtschaftlich  für  untunlich  erklären
ließ.  Die  Gründe,  welche  die  Kommission  zu  einer  Ablebnnng  des  Antrages
auf  Salzpreisermäßigung  veranlaßten,  waren  die  folgenden.  Die  Kommission
erklärte,  daß  das  Einschmuggeln  von  Salz  keineswegs  aufhören  würde,  solange
im  Auslande  billigeres  Salz  zu  haben  wäre.  Vor  allen  Dingen  befürchtete
man,  durch  die  Salzpreisherabsetzung  eine  wirtschaftliche  Wertminderung  der  bestehenden ­
  Salinen  und  Salzbergwerke.  Die  Kommission  ging  soweit,  infolge
der  zu  erwartenden  Mindereinnahmen  das  Fortbestehen  der  Salinen  und  Salzbergwerke ­
  als  fraglich  zu  behaupten.  Finanzwirtschaftlich  wurden  die  vorgeschlagenen ­
  Deckungsmittel  für  den  zu  erwartenden  Ausfall  als  unzureichend  erklärt. ­
  Auch  glaubte  man  einen  Ausgleich  durch  Zunahme  des  Salzverbrauchs
nicht  erhoffen  zu  können.  Im  übrigen  empfahl  die  Kommission  denjenigen,
welche  Salz  durchaus  zu  2  kr.  das  Pfund  kaufen  wollten,  sich  an  Steinsalz  zu
gewöhnen,  das  wohl  in  zahlreichen  Fällen  als  Speisesalz  in  jener  Zeit  benutzt
worden  zu  sein  scheint^).
Dennoch  waren  einflußreiche  Abgeordnete  für  die  Herabsetzung  des  Salzpreises ­
  für  Kochsalz  von  4  kr.  auf  2  kr.  pro  Pfund.  So  die  Abg.  Pfleiderer
und  Rümelin,  die  einen  dahingehenden  Sonderantrag  damit  begründeten,  daß
eine  solche  Herabsetzung  des  Salzpreises  sich  möglicherweise  durch  eine  Verpachtung ­
  der  Salinen  erreichen  lasse.  Obgleich  die  Finanz-Kommission  der  Verpachtung ­
  ihre  Zustimmung  versagte,  sei  über  den  Plan  der  Verpachtung  folgendes
mitgeteilt.  Die  Finanz-Kommission  niachte  hierüber  folgende  durchaus  zutreffende
Ausführungen.  Da  durch  eingehende  Untersuchungen  festgestellt  worden  war,
daß  die  Verwaltung  der  staatlichen  Salinen  in  technischer,  wie  kaufmännischer
Hinsicht  eine  einwandfreie  und  ausgezeichnete  war,  so  konnte  mit  Recht  nicht
angenommen  werden,  daß  ein  Privatmann  größere  Gewinne  als  der  Staatsbetrieb ­
  erziele.  Dementsprechend  hätte  die  Pachtsumme  kaum  höher  angesetzt  werden ­
  können,  als  der  durch  den  Staatsbetrieb  erzielte  Gewinn.  In  einem  solchen
Fall  hätte  aber  die  private  Verpachtung  keinen  praktischen  wirtschaftlichen  Wert
gehabt.  Bei  einer  Verpachtung  des  Steinsalzbergwerkes  „Wilhelmsglück"  wies
die  Finanz-Kommission  weiter  mit  Recht  darauf  hin,  daß  der  private  Abbau  des
Salzlagers  leicht  zu  einem  Raubbau  führen  könne.  Als  ein  warnendes  Beispiel
wurde  das  große,  berühmte  Salzwerk  zu  Wieliczka  in  Oesterreich  angeführt,  in

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1827.  II.  außerord.  Beilagen-Heft,
  Seite  112.
        <pb n="52" />
        49

welchem  Salzlager  die  Pächter  Raubbau  trieben.  Als  der  österreichische  Staat  später
das  Salzbergwerk  wieder  in  eigene  Verwaltung  nahm,  stellte  es  sich  heraus,  daß  der
Grube  die  notwendigsten  Sicherheitspfeiler  fehlten.  Nur  mit  großen  Kosten  vermochte ­
  der  Staat  den  Abbau  des  Salzes  wieder  in  geregelte  Bahnen  zurückzuführen. ­
  Bei  einer  Verpachtung  der  Württembergischen  Salinen  blieb  weiter  zu
berücksichtigen,  daß  mehrere  Kantone  der  Schweiz  erklärt  hatten,  in  einem  solchen
Fall  wnrttembergisches  Salz  nicht  weiter  zu  kaufen.
Einen  anderen  Weg,  um  eine  Ermäßigung  des  Salzpreises  möglich  zu
machen,  schlug  der  Abg.  v.  Schliz  ein,  der  eine  Salzkonskription  forderte,  um
hierdurch  die  Einnahmen  der  Staatssalinen  zu  erhöhen,  was  rückschließend  zu
einer  Erniedrigung  des  Salzpreises  führen  sollte.  Diese  Einrichtung  der  Salzkonskription ­
  war  nicht  neu;  sie  bestand  z.  B.  in  den  1820er  Jahren  in  Preußen.
Aber  auch  in  Württemberg  war  die  Salzkonskription  nicht  unbekannt.  So  zahlte
im  Jahre  1758  Frankreich  seine  Subsidiengelder  an  Württemberg  in  Lothringer
Salz  das  von  Württemberg  durch  Konskription  zu  14  Pfund  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung  verteilt  wurde.  Nach  dem  im  Jahre  1827  in  der  württ.  Kammer
gestellten  Antrage  des  Abg.  v.  Schliz  sollte  die  Salzkonskription  ans  folgender
Grundlage  vor  sich  gehen.  Bei  einer  Bevölkerung  von  1500  000  Einwohnern
sollten  auf  den  Kopf  5  Pfund  Salz  entfallen,  das  zum  Preise  von  3  kr.  das
Pfund  zu  kaufen  wär.  Eine  gleiche  Salzmenge  auf  der  Basis  der  Bevölkerungszahl ­
  sollte  auf  das  Vieh  umgeschlagen  werden.  Diese  Salzmenge  bestand  der
Berechnung  nach  aus  7  500  000  Pfund  Kochsalz  zu  3  kr.  das  Pfund  oder
15  000  000  Pfund  Steinsalz  zu  1 1 / 2  kr.  das  Pfund.  Die  Verteilung  des
Konskriptionssalzes  für  das  Vieh  sollte  nicht  nach  dem  örtlichen  Maßstab  erfolgen, ­
  sondern  nach  dem  allgemeinen  Viehstand.  Diese  Bestimmung  war  etwas
unklar,  bot  auch  in  ihrer  praktischen  Durchführung  erhebliche  Schwierigkeiten.
Es  ist  nur  daran  zu  erinnern,  daß  der  Biehstand  außerordentlichen  Schwankungen
unterworfen  ist,  insbesondere  durch  das  Auftreten  von  Viehseuchen  usw.  Es
hätte  hiernach  alljährlich  eine  neue  Aufnahme  des  Viehbestandes  erfolgen  müssen,
wollte  man  nicht  bei  dem  Umlegen  der  Salzmengen  auf  das  Vieh  für  die  Konsumenten ­
  bedenkliche  Härten  wirtschaftlicher  Belastung  aufkommen  lassen.  So
kam  man  von  dem  Plan  einer  Konskription  auf  Salz  nach  eingehender  Prüfung
der  rechnerischen  Grundlagen  für  die  zu  erwartenden  Staatseinnahmen  bald  ab
und  erklärte  die  Konskription  zur  Herbeiführung  einer  Salzpreisermäßigung  für
ungeeignet.
Ende  der  1820  er  Jahre  stellte  der  Abg.  Schnitzer  in  der  württ.  Kammer
einen  dahingehenden  Antrag  *):
„daß  von  der  Regierung  die  Transportkosten  vom  Stein-  und  Viehsalz
„ebenso  übernommen  werden  möchten,  wie  es  beim  Kochsalze  geschieht,  und  daß
„zu  diesem  Ende  in  jeder  Oberamtsstadt  eine  Niederlage  hiefür  errichtet  werden
„möchte."
Gegenüber  diesem  Antrage,  den  die  Regierung  mit  Bereitwilligkeit  aufnahm,
-st  auf  folgende  Tatsachen  aufmerksam  zu  machen.  Zur  Zeit  der  Stellung  des
Antrages  im  Jahre  1827  hatte  die  Regierung  Anordnungen  getroffen,  daß  es
möglich  war,  Steinsalz  in  Hall,  Heilbronn,  Ulm  und  Cannstatt  zum  Preise  von

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahrg.  1827.  II.  außerord.  Beil.-Heft.
  S.  116.
Neumann,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg.

4
        <pb n="53" />
        50

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1851.  II.  Band.  S.  1107.

2  kr.  per  Pfund  zu  beziehen.  In  allen  diesen  Fällen  batte  jedoch  der  Käufer
die  Fracht  bis  zu  seinem  Wohnort  zu  tragen,  die  sehr  erheblich  sein  konnte  und
welche  den  Zentner  Steinsalz  allein  um  1  fl.  zu  erhöhen  vermochte.  Ferner
hatte  der  Käufer  die  Kosten  für  das  Faß  zur  Verpackung  zu  übernehmen.  Da
das  Steinsalz  nur  ungemahlen  abgegeben  wurde,  so  hatte  der  Käufer,  konnte  er
das  Salz  nur  im  gemahlenen  Zustande  verwenden,  auch  noch  mit  Arbeitslöhnen
zu  rechnen.  Da  man  das  Salz  damals  noch  allgemein  in  Mörsern  zerstieß,  so
wurde  es,  sofern  es  sich  um  eiserne  Mörser  handelte,  meist  unrein;  während  die
Zerstoßung  des  Salzes  in  messingenen  Mörsern  leicht  zu  gesundheitsschädlichen
Oxydierungen  führte.  Die  Regierung  wurde  in  diesem  Fall  gebeten,  das  Steinsalz ­
  nicht  nur  in  Stücken  abzugeben,  sondern  auch  im  gemahlenen  Zustande.
Die  Regierung  erklärte,  diesem  Antrage  unter  folgenden  Voraussetzungen
und  Bedingungen  näher  treten  zu  wollen.  Es  sollten  jedes  Jahr  an  die  gesamten ­
  Oberämter  maximal  64  000  Ztr.  Steinsalz  und  Viehsalz  frachtfrei  zum
Preise  von  2  kr.  per  Pfund  zur  Ablieferung  kommen.  Die  jedem  Oberamt  zuzuteilende ­
  Salzmenge  sollte  nach  dem  Verhältnis  seiner  Einwohner-  und  Viehzahl ­
  erfolgen.  Diese  für  die  Ablieferung  ermittelte  Salzmenge  sollte  jeweils  am
Anfang  des  Jahres  bekannt  gegeben  werden.  Indessen  stand  es  dem  Oberamt
frei,  innerhalb  vier  Wochen  zu  erklären,  ob  es  zur  Uebernahme  der  gesamten
Salzmenge  bereit  sei,  oder  ob  es  nur  einen  teilweisen  Bezug  wünsche.  Hierbei
sollte  es  zulässig  sein,  daß  ein  mit  der  normalen  Salzmenge  gedecktes  Oberamt
den  durch  Ablehnung  frei  gewordenen  Salzbetrag  eines  anderen  Oberamtes  mitübernehme. ­
  Das  Oberamt  war  verpflichtet,  die  Bezahlung  der  erhaltenen
Salzmenge  unniittelbar  durch  den  Amtspfleger  au  die  Hauptsalinenkasse  zu  bewirken. ­
  Dem  Oberamt  sollte  es  freigestellt  bleiben,  für  den  Salzvertrieb  im
gesamten  Amtsbezirk  einen  Großhändler  zu  bestellen,  der  den  Verkehr  zwischen
den  Salzverschleißern  zu  vermitteln  hatte,  oder  es  stand  in  dem  Belieben  des
Oberamts,  das  Salz  an  die  einzelnen  Gemeinden  zu  verteilen,  die  ihrerseits
wieder  den  Weitervertrieb  den  offiziellen  Salzverschleißern  zu  überlassen  hatten.
Außer  den  von  der  Obrigkeit  ernannten  und  vereidigten  Salzverschleißern  war
niemand  mit  dem  Handel  dieses  Salzes  zu  betrauen.  Die  Regierung  erklärte
sich  weiter  bereit,  das  Steinsalz  bis  zur  Hälfte  des  maximalen  Quantums  gemahlen ­
  abzugeben.  Die  Verpackung  des  gemahlenen  Steinsalzes  sollte  in  plombierten ­
  Säcken  von  1  Ztr.  Inhalt  erfolgen.
In  den  vierziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  wurden  die  von  den
König!.  Salinen  benötigten  Salzsäcke  zum  größten  Teil  von  den  Zucht-  und  Arbeitshäusern ­
  geliefert,  teilweise  allerdings  auch  von  privater,  hausindustrieller  Seite  hergestellt. ­
  Besonders  in  der  Gemeinde  Rothenacker  beschäftigte  man  sich  mit  der
Fabrikation  solcher  Salzsäcke.  Dagegen  wurden  die  erforderlichen  Salzfässer  von
den  Bewohnern  des  Schwarzwaldes  geliefert.  Der  Henbergort  Deilingen,
dessen  Bevölkerung  sich  in  sehr  ungünstigen  Erwerbsverhältnissen  befand,  bat  im
Jahre  1851  die  Regierung,  daß  dem  Ort  die  Sacklieferungen  für  die  Salinen
Schwenningen  und  Rottenmünster  übertragen  werden  möchten  Z.  Die  Regierung
war  jedoch  um  diese  Zeit  wegen  anderseitiger  verpflichtender  Abmachungen  hierzu
nicht  in  der  Lage.  Der  größte  Teil  der  Salzsäcke  hatte  einen  Fassungsgehalt
von  zwei  Zentnern.  Die  Konsumenten  bevorzugten  jedoch  solche  zu  einem  Zent-
        <pb n="54" />
        4*

öl

ner'  Inhalt;  es  wurde  daher  in  der  Kammer  der  Wunsch  ausgesprochen,  die
Zahl  dieser  Säcke  zu  vermehren.
Im  Jahre  1849  wurde  auf  den  Württembergischen  Staatssalinen  ein  Preis
von  4  fl.  10  kr.  für  den  Zentner  Kochsalz  erhoben,  so  daß  der  Wiederverkauf
zu  5  fl.  erfolgen  konnte').  Das  Pfund  Kochsalz  kam  auf  3  kr.  zu  stehen.  Es
sei  bemerkt,  daß  man  im  Jahre  1833  den  Preis  des  Kochsalzes  von  4  kr.  auf
3  kr.  und  den  des  Steinsalzes  von  2  kr.  auf  l'/s  kr.  per  Pfund  herabgesetzt
hatte.  Eine  Steuer  wurde  nur  vom  Kochsalz  erhoben.  Um  nun  den  Salzverbrauch ­
  des  Landes  im  Sinne  der  vorhergemachten  Ausführungen  zu  beleben,
machte  die  württ.  Kammer  im  Jahre  1849  der  Regierung  den  Vorschlag,  den
Steinsalzpreis  auf  1  kr.  per  Pfund  für  gut  gereinigte  Ware  herabzusetzen,
ferner  sollte  die  Regierung  die  im  Etat  vorgesehene  Abgabe  des  Steinsalzes  zu
18  kr.  per  Zentner  für  industrielle  Zwecke  nicht  beanstanden.  Eine  Herabsetzung
des  Kochsalzpreises  glaubte  man  gegenüber  dem  Defizit  der  Staatskasse  von
3  Millionen  Gulden  nicht  rechtfertigen  zu  können.  Während  die  Regierung
gegen  eine  Herabsetzung  des  Steinsalzpreises  war,  stimmten  die  Mitglieder  der
württ.  Kammer  in  der  Sitzung  vom  6.  März  1849  dem  Vorschlage  der  Kommission ­
  ans  Herabsetzung  zu.  Besonders  im  Interesse  der  Industrie  wurde  eine
Ermäßigung  der  Salzpreise  geltend  gemacht.  Es  wurde  darauf  hingewiesen,
daß  die  in  der  Entwicklung  begriffenen  Württembergischen  Sodafabriken  und  Seifefabriken ­
  gegenüber  dem  Auslande  nur  dann  konkurrenzfähig  werden,  wenn  sie
sich  mit  wohlfeilem  Salze  versorgen  können.  Nicht  mit  Unrecht  machte  man
geltend,  daß  in  England  damals  auf  Salz  keinerlei  Steuer  ruhte  und  daß  auch
die  französischen  Sodafabriken  zu  Marseille  und  anderwärts  für  ihre  Fabrikation
das  notwendige  Salz  steuerfrei  erhielten.  Kulturhistorisch  interessant  für  die
Geschichte  des  Salzes  überhaupt  und  insbesondere  mit  Rücksicht  auf  Württemberg ­
  sind  einige  volkstümliche  Ausführungen  des  Abg.  Krauch,  die  dieser  in  der
württ.  Kammer  in  der  Sitzung  vom  17.  November  18ö1  abgab?).  Wir  lassen
hier  diese  Ausführungen,  welche  sich  auf  die  Herabsetzung  des  Steinsalzpreiscs
beziehen,  wörtlich  folgen.  Der  Abg.  Krauch  sagte:
„Ich  wollte  dafür  stehen,  meine  Herren,  daß,  wenn  der  Preis  des  Steiu-„salzes
  auf  1  kr.  per  Pfund  ermäßigt  wird,  der  Absatz  mehr  als  das  Doppelte
„beträgt.  Der  Verkauf  des  weißen  Salzes  um  3  kr.  verschwindet  auf  dem
„Lande  ganz  und  gar.  Durchgehen  Sie  Dorf  für  Dorf,  meine  Herren  —  ich
„gebe  Ihnen  mein  Wort,  sie  werden  auf  dem  Lande,  abgesehen  von  den  Pfarr-„
  Häusern  und  den  ordentlichen  Wirtshäusern,  nirgends  mehr  weißes  Salz  im
„Gebrauch  finden.  Die  Leute  sind  genötigt,  mit  ihrem  Vieh  wüstes  Salz  zu
„essen,  sogenanntes  Viehsalz,  das  schwarz  gemacht  wird  —  das  verzehren  diese
„Leute  zu  ihren  Kartoffeln,  denn  sie  haben  kein  Geld  mehr,  um  Salz  zu  3  kr.
»das  Pfund  kaufen  zu  können.  Ja,  selbst  ordentliche  Bauern  müssen  warten  —
»ich  möchte  sagen,  bis  die  Hühner  gelegt  haben,  um  einige  Kreuzer  lösen  und
„damit  Salz  kaufen  zu  können.  So,  meine  Herren,  steht  es  gegenwärtig  auf
„dem  Lande."
Hierauf  erwiderte  der  Staatsrat  v.  Knapp,  daß  das  Steinsalz  keineswegs
mit  fremdartigen  Bestandteilen  gemischt  werde,  die  graue  Farbe  vielmehr  einen

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abgeord.  Jahr  1849.  II.  Band.  S.  2055.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1951.  III.  Band.  S.  1106.
        <pb n="55" />
        52

natürlichen  Zustand  darstelle,  hervorgerufen  durch  Gips,  welcher  vielfach  die
Steinsalzlagerstätten  als  geologischen  Bestandteil  begleitet.  Die  Gipsbeimischung
im  Steinsalz  belief  sich  damals  auf  1  %,  hatte  also  für  die  Gesundheit  Schädliches ­
  nicht  an  sich.
Anschließend  hieran  sei  auch  eines  Vorganges  gedacht,  der  kulturgeschichtlich
nicht  ohne  Interesse  ist 1  2 ).  Im  Jahre  1849  hatte  die  Regierung  den  Preis  des
Steinsalzes  für  Jndustriezwecke  auf  18  kr.  für  den  Zentner  herabgefetzt,  welcher
Preis  sich  ab  Bergwerk  Wilhelmsglück  verstand.  Diese  Maßnahme  war  hauptsächlich ­
  zur  Hebung  und  Förderung  einzelner  Gewerbe,  wie  Seifensieder,  Rotgerber ­
  usw.  getroffen  worden.  Nun  hatte  diese  Preisherabsetzung  eine  eigentümliche ­
  Wirkung.  Es  kam  nämlich,  besonders  im  Oberamt  Herrenberg,  zur
Entwicklung  einer  interessanten  Salzindustrie,  die  sich  auf  folgender  Grundlage
vollzog.  Zahlreiche  Leute  kauften  das  für  den  menschlichen  Genuß  durch  Beimischung ­
  von  Sand  und  Asche  unbrauchbar  gemachte  Steinsalz  mit  der  Angabe,
es  industriell  verwenden  zu  wollen.  Zu  Hause  wurde  dann  durch  primitive
Destillationsverfahren  Sand  und  Asche  niedergeschlagen,  worauf  man  die  so  gewonnene ­
  Sole  wieder  zu  Kochsalz  im  Siedeverfahren  verarbeitete.  Da  man
dieses  Steinsalz  zu  dem  sehr  billigen  Preise  von  18  kr.  bezogen  hatte,  ergab
sich  für  diese  Salzsieder  ein  recht  ansehnlicher  Gewinn.  Diese  Art  Salzfabrikation
nahm  zuletzt  solche  Ausdehnung  an,  daß  die  Regierung  nahe  daran  war,  den
billigen  Steinsalzpreis  für  Gewerbezwecke  ganz  aufzuheben.  Man  begrenzte
zuletzt  die  Abgabe  von  Gewerbesalz  auf  eine  bestimmte  Menge.  Die  württembergische
  Kammer  wurde  immer  wieder  bei  der  Regierung  um  Herabsetzung  des
Salzpreises  vorstellig.  Gleiche  Vorgänge  spielten  sich  auch  in  den  1850er  Jahren
in  der  preußischen  Kammer  ab,  wo  es  vornehmlich  der  bekannte  rheinische  Eisenindustrielle ­
  Harkort  war,  der  eine  Herabsetzung  der  Salzpreise  forderte.
Man  berief  sich  vielfach  auf  England,  das  um  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts ­
  keine  Salzsteuer  besaß.  In  Frankreich  hob  man  im  Jahre  1848  die
Salzsteuer  keineswegs  ganz  auf,  sondern  setzte  sie  auf  10  cts.  per  Kilogramm
fest.  Die  Sälzpreise  waren  um  diese  Zeit  in  England  erheblich  niedriger  als
in  Württembergs).  So  hatte  der  Abg.  Moriz  Mohl  auf  einer  Reise  durch  England ­
  festgestellt,  daß  z.  B.  in  Manchester  bei  den  Bäckern  das  Pfund  Salz  im
Einzelverkauf  nur  3 U  kr.  kostete;  im  Engrosverkauf  gar  nur  V 3  kr.  per  Pfund.
Die  englischen  Bäcker  betrieben  um  jene  Zeit  überwiegend  den  Salzverkauf.
Im  Jahre  1855  stellte  sich  der  Kochsalzpreis  in  Württemberg  im  Einzelverkauf
auf  3  kr.  pro  Pfund  und  Steinsalz  auf  1V2  fr. 3 ).
Um  das  Jahr  1855  wurde  den  württembergischen  Fabriken,  insbesondere
den  chemischen,  das  Steinsalz  zu  18  kr.  per  Zentner  abgegeben.  Da  jedoch  die
heimische  Steinsalzproduktion  den  Inlandsbedarf  überstieg,  so  mußte  man  die
Mehrproduktion  im  Auslande  abzusetzen  suchen.  Da  man  hier  jedoch  mit
Konkurrenz  zu  rechnen  hatte,  entschloß  man  sich,  vereinzelt  an  das  Ausland
billiger  als  im  Inland  zu  verkaufen.  So  wurden  um  das  Jahr  1855  wiederholt ­
  20—40000  Zentner  Steinsalz  nach  der  Gegend  von  Aachen  und  Duisburg
zum  Preise  von  15  kr.  per  Zentner  verkauft.  Näher  im  Ausland  gelegene
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1851.  II.  Band.  S.  1101.
2)  G.  von  Schönberg,  Handbuch  d.  Pol.  Oekonomie.  Finanzwiss.  Tübingen  1897.
S.  600.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1855.  II.  Band.  S.  1304.
        <pb n="56" />
        53

1s  Freiherr  v.  Buschmann,  Das  Salz.  Leipzig  1909.  Band  I.  S.  169.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1865.  II.  Beil.-Bd.  S.  998.

Fabriken  hatten  20  ft.  per  Zentner  Steinsalz  zu  zahlen.  Dieses  Vorgehen  der
Regierung  fand  nicht  ganz  die  Billigung  der  Kammer;  es  gelang  jedoch  dem
damaligen  Württembergischen  Finanzminister  v.  Knapp,  der  Kammer  die  Nützlichkeit ­
  und  Notwendigkeit  dieses  Vorgehens  im  Interesse  der  staatlichen  Salzproduktion ­
  nachzuweisen.  Wohl  die  bedeutendsten  industriellen  Abnehmer  der
württembergischen  Staatssalinen  waren  um  jene  Zeit  die  „Bereinigten  Sodafabriken ­
  von  Heilbronn,  Neuschloß  und  Wohlgelegen",  welche  um  1855  einen
jährlichen  Steinsalzverbrauch  von  50—60  000  Zentner  hatten.  Auch  heute  noch
ist  die  Gesellschaft,  welche  seit  1880  in  großem  Umfange  aus  Salzsole  Ammoniaksoda
  fabriziert,  ein  Hauptabnehmer  der  württ.  Salzwerke.  Die  Aktiengesellschaft ­
  besitzt  zur  Zeit  drei  Fabriken,  und  zwar  in  Baden  die  Fabrik  Wohlgelegen ­
  in  Käfertal  bei  Mannheim,  ferner  in  Hessen  die  Fabrik  Neuschloß  bei
Lampertheim  (Prov.  Starkenburg)  und  in  Preußen  im  Rheinland  die  Fabrik
Louisental  bei  Saarbrücken.  Alle  diese  Fabriken  verarbeiten  vornehmlich  Steinsalz ­
  von  dem  Kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall  *).
Der  Salzpreis  in  Württemberg,  wie  auch  in  den  anderen  deutschen  Staaten,
erfuhr  in  den  sechziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  bis  zu  einem  gewissen
Grade  eine  bedingte  Regelung  durch  das  Zollvereinsverhältnis.  Aus  diese  bedingte ­
  Regelung  sei  hier  etwas  näher  eingegangen.  Am  16.  Mai  1865  erhielt
der  Zollvereinsvertrag  eine  auf  zwei  Jahre,  bis  1867  lautende  Erneuerung
und  traf  man  hierbei  in  bezug  auf  den  Salzhandel  und  Salzpreis  folgende  Vereinbarungen. ­
  Es  lautete  der  Art.  10  §  2  des  Vertrages  wie  folgt 2 ):
„Preußen,  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,  Kurhessen,  Großherzogtum ­
  Hessen,  die  zum  Thüringenschen  Zoll-  und  Handelsvereine  gehörigen  Staaten,
Braunschweig,  Nassau,  und  die  freie  Stadt  Frankfurt  werden  den  Salzhandel
engro3  im  Innern  ihrer  Staaten  auch  ferner  nur  auf  Staatsregie  betreiben  lassen."
Es  heißt  dann  weiter:
„Sie  erneuern  die  Zusage,  daß  sie,  um  die  Verkehrsbeschränkungen  möglichst ­
  zu  beseitigen,  welche  zur  Zeit  —  wegen  der  Verschiedenheit  der  Salzpreise
und  des  hierin  liegenden  Anreizes  zum  Schleichhandel  —  zur  Abwehr  des
letzteren  noch  notwendig  sind,  ihre  Bemühungen  dahin  vereinigen  wollen,  daß
in  ihren  Gebieten  ein  möglichst  gleicher  Salzdetailpreis  hergestellt  werde."
Hierzu  sei  ergänzend  bemerkt,  daß  in  diesem  Sinne  schon  seit  langer  Zeit
unter  den  Vertragsstaaten  ein  Abkommen  bestand,  nach  welchem  der  Einzelververkaufspreis
  zu  1  Silbergroscheu  (372  kr.)  per  Pfund  Salz  nach  Möglichkeit
zu  erstreben  war.  Fast  die  meisten  Vertragsstaaten  hielten  denn  auch  ihren
Kochsalzpreis  auf  dieser  Basis.  Nur  Württemberg  machte  als  Folge  seiner
überreichen  natürlichen  Salzlager  eine  Ausnahme  und  war  hier  der  Kochsalzpreis
auf  3  kr.  und  der  Steinsalzpreis  ans  17a  kr.  festgesetzt  worden.  Die  im  Lande
so  oft  geforderte  Herabsetzung  der  Salzpreise  lehnte  die  Württembergische  Regierung ­
  mit  der  Begründung  ab,  daß  einer  weiteren  Herabsetzung  der  Salzpreise
die  vertraglichen  Abmachungen  mit  dem  Zollverein  entgegenstünden.
Einige  Staaten  sahen  sich  auf  Grund  der  Vertragsbestimmungen  zu  einer
Erhöhung  der  Salzpreise  genötigt,  so  Braunschweig.  Der  Vertrag  bestimmte  in
letzter  Hinsicht  folgendes:
        <pb n="57" />
        54

„Bon  dem  Eintritt  der  im  Eingänge  des  §  3  des  Art.  10  des  heutigen
Vertrages  verabredeten  Steuererhöhung  an,  (spätestens  1.  Januar  1866)  wird
Braunschweig  den  Regiepreis  des  Salzes  in  denjenigen  der  Salzregie  unterworfenen ­
  Landesteilen,  in  welchen  derselbe  weniger  als  3  Taler  vom  Zoll-Zentner
  (also  3,15  kr.  per  Pfund)  beträgt,  auf  diesen  Betrag  erhöhen."
Auch  Hannover  und  Oldenburg  hatten  sich  in  demselben  §  3  verpflichtet,
die  Salzsteuer  auf  2  Taler  per  Zoll-Zentner  zu  erhöhen.  Das  ergab  allein
eine  Salzsteuer  von  2,10  kr.  per  Pfund,  wohinzu  nun  noch  der  eigentliche
Salzpreis  trat.  In  beiden  Staaten  hatte  diese  Erhöhung  am  1.  Januar  1866
einzutreten.
In  Baden  bewegte  sich  um  diese  Zeit  der  Kochsalzpreis  auf  derselben  Höhe
wie  in  Württemberg.  Die  badischen  Salinen  verkauften  das  Kochsalz  im  Großhandel ­
  zu  2 1 / 2  kr.  per  Pfund,  wobei  der  badische  Staat  teilweise  Frachtvergütungen ­
  gewährte,  sodaß  der  Kleinhändler  im  Lande  in  der  Lage  war,  das
Pfund  Kochsalz  zu  3  kr.  zu  verkaufen.  Eine  Steinsalzgewinnung,  also  bergmännischen ­
  Salzabbau,  besaß  Baden  nicht;  die  Salinen  beschränkten  sich  daher
auf  die  Produktion  von  Kochsalz  und  Viehsalz.  Der  Viehsalzpreis,  durch  das
alte  Gesetz  vom  11.  Juli  1833  geregelt,  stellte  sich  auf  2  fl.  30  kr.  per  Zentner, ­
  was  einem  Pfundpreis  von  1 1 / 2  kr.  entsprach.  Für  Viehsalz  gewährte  die
badische  Regierung  jedoch  keine  Frachtvergütung.  Diese  Preise  verstanden  sich  ab
Hof  der  Saline.
In  Bayern  war  die  Sachlage  hinsichtlich  der  Salzpreise  in  den  1860  er
Jahren  etwa  folgende.  Der  Kochsalzpreis  berechnete  sich  je  nach  der  Entfernung
von  den  Salzwerken  zu  5  fl.  bis  7,30  fl.  per  Zentner.  Da  der  bayrische
Zentner  112  Zollpfund  hielt,  so  lag  der  Kochsalzpreis  zwischen  2,67  bis  4,01  kr.
für  das  Zollpfnnd.  Viehsalz  und  Steinsalz  gab  Bayern  nur  im  beschränkten
Umfange  ab.
Die  im  Jahre  1867  erfolgte  Aufhebung  des  staatlichen  Salzhandelsmonopols ­
  machte  in  Württemberg  die  Preisbildung  des  Salzes  dann  von  staatlichen
Maßnahmen  unabhängig.  Fortan  regelte  sich  der  Salzpreis  in  Württemberg
nach  dem  in  Deutschland  allgemein  herrschenden.

4.  Kapitel.
Der  Kalzvrrbrauch.
Bei  der  Erörterung  des  Salzverbrauches  hat  man  den  sehr  wesentlichen
Unterschied  zwischen  den  beiden  Hauptsalzsorten,  nämlich  Speis  cs  alz  und
Gewerbesalz,  genau  zu  beobachten.  Für  Württemberg  liegen  nun  aus  den
früheren  Zeiten,  wie  auch  bei  den  meisten  anderen  Ländern,  nur  sehr  wenige
statistische  Angaben  hierüber  vor,  die  zum  Gegenstand  einer  Betrachtung  gemacht
werden  könnten.
Während  in  früheren  Zeiten  fast  in  allen  Ländern  der  Verbrauch  von
Speisesalz  weitaus  an  erster  Stelle  stand,  ist  in  der  Gegenwart  das  umgekehrte
Verhältnis  zu  Gunsten  des  landwirtschaftlichen  und  industriell  verwendeten  Salzes
eingetreten.  Bei  dem  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  vorherrschend  agrarischen ­
  Charakter  Deutschlands  war  auch  von  vornherein  ein  stärkerer  Salzver-
        <pb n="58" />
        55

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1849.  II.  Beil.-Bd.  S.  173.

brauch  für  landwirtschaftliche  als  industrielle  Zwecke  gegeben.  Vornehmlich  in
den  1840er  Jahren  begannen  die  von  dem  Klassiker  der  deutschen  Landwirtschaft ­
  Thaer  aufgestellten  neuen  Grundsätze  der  Viehzucht  und  Düngerlehre  mehr
und  mehr  ihren  Einzug  in  die  Betriebe  der  Landwirtschaft  zu  halten,  und  so
war  es  nur  eine  berechtigte  Forderung,  wenn  man  für  Viehsalz  und  Steinsalz
im  Interesse  der  Landwirtschaft  einen  möglichst  niedrigen  Salzpreis  forderte.  In
dem  Bericht  der  Finanzkommission  über  den  württ.  Hauptfinanzetat  des  Jahres
1848/9  werden  über  den  vermutlichen  Salzbedarf  der  Landwirtschaft  damaliger
Zeit  einige  interessante  Angaben  gemacht,  die  hier  wiedergegeben  seien.  Man
berechnete  auf  großen  Gütern  den  Salzbedarf  für  ein  Stück  Rindvieh  auf  25
Pfund,  für  ein  Schaf  auf  10  Pfund;  da  der  Viehbestand  Württembergs  damals
auf  825  000  Stück  Rindvieh  und  625  000  Stück  Schafe  berechnet  wurde,  so
ergab  sich  hiernach  ein  Salzbedarf  von  268  750  Zentnern.  Der  Bericht  verbreitet ­
  sich  dann  weiter  in  interessanter  Weise  über  den  möglichen  Salzbedarf
der  Bevölkerung  selbst.  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  in  den  höheren
Schichten  der  Gesellschaft  das  Salzbedürfnis  ein  weniger  stark  hervortretendes
ist,  weil  die  Speisen  vielfach  eine  andere  Würze  erhalten.  Es  heißt  dann
wörtlich  weiter:  „Dagegen  ist  das  Salz  in  der  Hütte  des  Armen,  wo  die
Kartoffel  den  Hauptbestandteil  der  Nahrungsmittel  bildet,  und  in  der  Wohnung
des  Mittelstandes,  wo  sie  mindestens  ein  sehr  wesentlicher  ist,  ein  ganz  unentbehrliches ­
  Bedürfnis."  Den  Salzbedarf  für  die  Bevölkerung  Württembergs  berechnete ­
  man  um  jene  Zeit  auf  folgender  Basis.  Nach  den  statistischen  Uebersichten ­
  des  deutschen  Zollvereins  hatte  Württemberg  im  Jahre  1846  eine  Bevölkerung ­
  von  1  739  706  Seelen.  Mau  nahm  nun  den  Salzverbrauch  pro
Kopf  auf  jährlich  25  Pfund  an,  wobei  sich  dann  rund  etwa  425  000  Zentner
Salz  als  Jahresverbrauch  ergeben  hätten.  Der  Bericht  hält  aber  als  Durchsckmittsverbrauch
  auch  20  Pfund  für  möglich,  sofern  man  die  Lebensweise  der
höheren  Stände  berücksichtigt.  In  diesem  Fall  würde  sich  allerdings  der  Jahresbedarf ­
  der  damaligen  Württembergischen  Bevölkerung  auf  etwa  350000  Zentner
Salz  ermäßigen.  Im  ganzen  schätzte  man  1849  den  Salzverbrauch  Württembergs ­
  für  Mensch  und  Tier  auf  rund  650  000  Zentner  jährlich.  Diese
Schätzung  ließ  jedoch  den  wichtigsten  Faktor  der  Salzdüngung  in  der  Landwirtschaft ­
  noch  ganz  aus  dem  Auge,  ebenso  den  nicht  minder  bedeutenden  Faktor
der  industriellen  Salzverwendung.  Beide  Faktoren  glaubte  man  mit  einem  jährlichen ­
  Salzverbrauch  von  75000  Zentnern  in  Rechnung  setzen  zu  können,  sodaß
sich  ein  tatsächlicher  Gesamtverbrauch  von  725  000  Zentnern  Salz  ergab.  Gegenüber ­
  diesen  schätzungsweisen  Berechnungen  stellte  sich  nun  der  tatsächliche  Kochsalzverbrauch ­
  in  Württemberg  in  den  drei  Wirtschaftsjahren  1844/47  auf
1  504  504  Zentner').  An  diesem  Kochsalzverkauf  waren  die  einzelnen  Salinen
in  folgendem  Umfange  beteiligt:
Saline  Hall  245  453  Zentner
„  Friedrichshall  219  044  „
„  Sulz  50  564  „
„  Wilhelmshall  813  118
„  Clemenshall  176  325  „
Insgesamt:  1  504  504  Zentner
        <pb n="59" />
        Im  Jahresdurchschnitt  würde  das  abgerundet  einen  Kochsalzverkauf  von
501  501  Zentner  ergeben.  In  derselben  Wirtschastsperiode  stellte  sich  der  Steinsalzverkauf ­
  auf  393  038  Zentner,  was  einen  Jahresdurchschnitt  abgerundet
von  131013  Zentnern  ergibt.  Der  Umsatz  an  Viehsalz  unter  teilweiser
Benutzung  als  Düngemittel  bezifferte  sich  in  derselben  Zeit  auf  109  419
Zentner,  im  Jahresdurchschnitt  hiernach  auf  36  473  Zentner.  Es  sei  bemerkt,
daß  die  auf  der  Saline  Sulz  gewonnene  sogenannte  Hallerde,  die  als  Düngemittel ­
  verwendet  wurde,  in  dieser  Umsatzübersicht  nicht  mitenthalten  ist.  Stellt
man  die  jährlichen  Durchschnitte  der  Salzverkäufe  in  einer  Uebersicht  zusammen,
so  ergibt  sich  folgendes  Bild:
Kochsalz  501  501  Ztr.
Steinsalz  131013  „
Nebenprodukte  36  873  „
Insgesamt:  668  887  Ztr.
Stellt  man  dieser  tatsächlichen  Verbrauchsziffer  die  geschätzte  von  725  000
Zentner  gegenüber,  so  ergibt  sich  ein  nicht  unbeträchtlicher  Fehlbetrag,  der  es
immerhin  rechtfertigte,  nach  den  wirtschaftlichen  Ursachen  dieser  Erscheinung  zu
forschen.  Es  bleibt  weiter  zu  berücksichtigen,  daß  in  der  gegebenen  Salzverbrauchsziffer ­
  der  Verkauf  nach  dem  Ausland  einbegriffen  ist.  Dieser  Auslandsbedarf ­
  war  recht  erheblich  und  berechnete  sich  für  die  Schweiz  allein  auf
661416  Zentner  in  der  hier  betrachteten  Periode  von  1844/47.  Es  entfallen
hiernach  ans  den  Jahresdurchschnitt  220  472  Zentner.  Ferner  muß  der  württembergische
  Salzabsatz  in  das  deutsche  Zollvereiusgebiet  berücksichtigt  werden,  wobei ­
  lediglich  Rheinbayern  auszuschließen  ist,  das  in  der  Hauptsache  durch  bayrisches ­
  Salz  aus  Berchtesgaden  versorgt  wurde.  Der  Salzverkauf  Württembergs
nach  dem  Zollvereinsgebiet  belief  sich  in  der  betrachteten  Finauzperiode  auf
113  381  Zentner  oder  im  Durchschnitt  auf  37  794  Zentner.  Unter  Berücksichtigung
dieser  Sachlage  ergab  sich  für  Württemberg  allein  ein  tatsächlicher  Salzverbrauch
von  410  621  Zentner  im  Jahr,  was  gegenüber  dem  verrechneten  möglichen
Verbrauch  von  725  000  Zentner  einen  ganz  erheblichen  Minderbetrag  darstellte.
Legte  man  diesen  Ermittelungen  die  damalige  Württembergische  Bevölkerungsziffer ­
  von  1  739  706  Seelen  und  einen  Tierbestand  von  1500  000  Stück  zu
Grunde,  so  entfielen  auf  den  Kopf  12,6  Pfund  Salzverbrauch  anstatt  22,4  Pfund.
Letzterer  Verbrauch  erscheint  etwas  hoch  beziffert.
In  der  Gegenwart  hat  sich  nun  dieser  Salzverbrauch  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung  um  erheblich  mehr  als  die  Hälfte  gehoben.  In  unserer  Zeit  spielt
der  Verbrauch  von  Gewerbesalz  weitaus  die  Hauptrolle.  Aber  auch  der  Verbrauch ­
  von  Viehsalz  als  Leckslein  ist  in  der  Landwirtschaft  recht  erheblich,  wenn
hier  auch  in  den  letzten  Jahren  keine  beträchtliche  Zunahme  in  der  Anwendung
zu  beobachten  ist.  Dagegen  zeigt  der  Verbrauch  an  Dungsalz  nur  geringen
Umfang.  Die  in  den  ersten  Jahrzehnten  an  die  Salzdüngung  geknüpften  Hoffnungen ­
  stellten  sich  bald  als  verfrüht  heraus,  da  die  landwirtschaftliche  Anwendung ­
  des  Dungsalzes  nur  in  sehr  wenigen  Fällen  von  Erfolg  ist.  Das  Dungsalz ­
  darf  heute  durch  die  Kalidüngung  als  fast  verdrängt  gelten.  Dagegen
findet  das  abgabenfrei  verabfolgte  Gewerbesalz  in  Industrie  und  Gewerbe  steigende ­
  Verwendung.  Die  gesamte  Steinsalzgewinnung  hat  im  wesentlichen  diesen
Verbrauch  zur  Grundlage.  Für  Gewerbesalz  sind  die  Soda-  und  Glaubersalzfabriken ­
  die  Hauptabnehmer.
        <pb n="60" />
        Wir  lassen  nunmehr  drei  statistische  Uebersichten  folgen,  die  den  verschiedenen ­
  Salzverbrauch  etwas  näher  erläutern:

I.  Zalzverbrauch  in  Württemberg').

Etatsjahr. ­


Für  Speisezwecke.

Für  andere  Zwecke.

Gesamt-Verbrauch.

Gesamt-Menge.


Davon  aus
württ.  Salzmerken.


Gesamt-Menge.


Davon  aus
württ.  Salzwerken. ­


Gesamt-Menge.


Davon  aus
württ.  Salzwerken. ­


dz

dz

dz

dz

dz

dz

1872/73

115  093

110  623

111765

107  729

226  858

218  352

1873/74

121  546

114  086

124  982

121080

246  528

235  166

1874/75

127  482

112  208

119  799

116  752

247  281

228  960

1875/76

124  513

112  955

113141

103  299

237  654

216  254

1876/77

124  541

111014

87  098

79174

211  639

190  188

1877/78

125  002

111  338

88  865

82  519

213  367

193  857

1878/79

128  958

115  445

97  380

90139

226  338

205  584

1879

123  559

116  509

105  625

98  360

229  184

214  869

1880

123  649

111264

108  260

95  672

226  909

206  936

•  1881

123  326

108  446

107  520

100  172

230  846

208  618

1882

123  472

109  849

238  908

98  725

362  380

208  574

1883

120  211

107065

107  812

99  780

228  023

206  845

1884

117  551

104  862

107238

97  014

224  789

201  876

1885

117  286

100  601

122  024

106  825

239  310

207  426

1886

119  490

110  782

133  430

123  018

252  920

233  800

1887

119  542

111  006

170361

163  181

289  903

274  187

1888

124  858

118  301

188  489

131  856

262  842

250  157

1889

121  867

115  418

121  847

117  001

243  714

232  419

1890

119817

119  950

131  842

126  862

251  659

239  812

1891

121  984

114  422

201  587

194  269

323  571

308  691

1892

120  806

115  446

124  953

118  630

245  759

234  076

1893

119  908

114  204

125  475

119176

245  383

233  380

1894

125  327

118197

119137

112  703

244  464

230  900

1895

126  522

118  071

118071

111  097

244  593

229  168

1896

131  294

121  479

120  357

113137

251  651

234  616

1897

132  911

113  920

122  534

109  697

255  445

223  617

1898

132  188

113  752

117  859

105  687

250  047

219  389

1899

145  491

131  973

126198

115  713

271  689

247  686

1900

148  464

187  047

121583

112  750

270  047

249  797

1901

151  377

142  214

121  946

114  302

273  323

256  516

1902

156  932

145  445

132  404

121  368

289  336

266  813

1903

160  658

146  563

163  968

151  551

324  621

298114

1904

155  200

142  286

277  234

261  993

432  434

404  279

1905

163  274

150  877

259  344

138  462

422  618

389  339

1906

164  445

152  380

255  756

233  870

420  201

386  250

1907

170  480

158  190

223  150

199  030

893  630

357  220

1908

168  160

154  730

224  810

200  760

392  970

355  490

1)  Württembergische  Jahrbücher.  1900.  Teil  III.  S.  191.  Statistisches  Handbuch ­
  f.  d.  Kgr.  Württemberg  1908/09.  S.  255.
        <pb n="61" />
        II.  Verbrauch  von  ivürtt.  salz  im  Deutschen  Reichs.

Etatsjahr.

Für  Speisezwecke.

Für  andere  Zwecke.

Gesamtverbrauch.

dz

dz.

dz

1872/73

178  821

475  631

654  452

1878/74

188  890

478  440

667  339

1874/75

177  016

486  369

663  385

1875/76

178  042

539  595

717  687

1876/77

177  080

485  486

662  566

1877/78

189  981

532  257

722  238

1878/79

196  886

580  192

777  078

1879

187  056

664  784

851  840

1880

186  726

799  771

986  497

1881

182  175

850  798

1  032  973

1882

177  767

763  297

941  064

1883

168  193

868  426

1  036  619

1884

167  511

861  258

1  028  769

1885

161  611

936  810

1  098  421

1886

189  995

1  110161

1  300  156

1887

212  278

1  163  674

1  875  952

1888

263  283

1  137  016

1  400  299

1889

251  430

1  239  938

1  491368

1890

254  896

1  223  108

1  478  004

1891

247  749

1  447  785

1  695  534

1892

250  217

1  501  954

1  752  171

1893

251  935

1  495  529

1  747  464

1894

266  320

1  525  746

1  792  066

1895

259  894

1  497  001

1  756  895

1896

268  311

1  863  894

2  132  205

1897

313  547

2  148  484

2  462  081

1898

319  747

2  235  659

2  555  406

1899

842  913

2  031  350

2  374  263

1900

338  993

1  912  529

2  251  522

1901

332  821

2  884  290

2717  111

1902

322  189

2  184  051

2  506  240

1903

329  024

2  363  966

2  692  990

1904

325  000

2  549163

2  874  163

1905

339  140

2  784  526

3  123  666

1906

345  720

2  711  488

3  057  208

1907

326  410

2  745  620

3  072  030

1908

320  150

2  793  680

3  113  830

(S.  die  Tabelle  III  auf  S.  59.)
Zu  diesen  statistischen  Uebersichten  ist  ergänzend  zu  bemerken,  daß  in  der
Uebersicht  I  „Salzverbrauch  in  Württemberg"  die  Angabe  für  das  Jahr  1878/79
nur  einen  Zeitraum  von  3 / 4  Jahren  umfaßt,  da  in  diesem  Jahr  die  Verlegung
des  Etatstermins  vom  1.  Juli  auf  den  1.  April  in  Württemberg  erfolgte.  Die
Tabelle  I  zeigt  uns,  daß  der  Salzverbrauch  in  Württemberg  in  der  Hauptsache
von  den  württembergischen  Salzwerken  selbst  gedeckt  wird.  Die  Uebersicht  II
läßt  den  starken  Anteil  des  Salzverbrauchs  württembergischer  Herkunft  im  Deutschen ­
  Reich  erkennen.  Beide  Uebersichten  veranschaulichen  den  seit  drei  Jahrzehnten ­
  fast  ständig  zunehmenden  Salzverbrauch.  Die  Uebersicht  III  nun  gibt
uns  einen  interessanten  Aufschluß  über  die  verschiedene  Herkunft  der  verbrauchten
Salzmengen.  Der  verhältnismäßig  starke  Anteil  des  Fürstentums  Hohenzollern
1)  Statistisches  Handbuch  f.  d.  Kgr.  Württemberg  1906/07.  S.  158.  1908/09.
S.  255.  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III.  S.  191.
        <pb n="62" />
        59

/

III.  Herkunft  des  in  Württemberg  verbrauchten  Zalzes.

a)  Zu  Speisezwecken.  I)  Zu  anderen  Zwecken.

'S

Der  Salzbezug  betrug  aus:

«st
'S
©

Württem ­
 ­


Provinz
Sachsen.

Hohenzollern.


sonstigen
preußischen
Provinzen.

Bayern.

Baden.

Elsaß-Loth
 ­


anderen
deutschen
Bundesstaaten. ­


dem
Ausland. ­


1884

dz

clz

,  dz

dz

dz

dz

dz

dz

dz

a.

104  862

—

6174

15

—

6500

—

—

i

b.

97  014

940

9086

—

—

—

198

—

1885

a.

100  601

112

5366

1

—

4500

6  706

—

2

b.

106  825

354

6954

—

—

—

7  687

204

1886

a.

110  782

—

4757

1

—

1600

2  350

5

b.

123  018

292

6027

—

—

—

4  093

—

—

1887

a.

111006

—

5300

8

—

2900

328

—

2

b.

163  181

100

6553

—

—

—

472

55

—

1888

a.

118  301

4

3917

5

—

1675

451

—

1

b.

131  856

100

5984

—

—

—

549

—

—

1889

a.

115  418

—

4133

16

—

2300

—

—

7

b.

117  001

204

4642

'  —

—

—

—

1890

a.

112  950

—

4657

10

—

2100

—

100

106

b.

126  862

200

4455

20

305

1891

a.

114  422

—

5248

14

2300

6

b.
1892

194  269

200

5435

—

—

—

1  675

8

—

a.

115  446

200

5074

16

—

70

104

b.

118  630

240

5388

—

—

655

40

1898

a.

114  204

213

5341

7

—

—

—

143

1

b.

119176

242

5881

—

—

—

176

—

1894

a.

118  197

200

6221

19

690

—

—

—

21

b.

112  703

180

5825

—

10

—

419

—

—

1895

a.

118  071

500

6498

24

870

—

559

—

—

b.

111  097

100

5907

—

80

—

929

8

—

1896

a.

121  479

200

7381

20

1100

—

1  113

1

—

b.

113137

251

6296

—

—

—

559

114

—

1897

a.

113  920

300

5164

27

100

—

8  771

4629

19

b.

109  697

1151

5037

—

—

—

3  256

3393

—

1898

a.

113  752

200

6547

24

200

—

10184

1281

—

b.

105  637

659

5462

—

—

—

4  583

1518

—

1899

a.

131  973

200

6223

3

200

—

6  681

211

—

b.

115  713

431

5475

—

•—

—

3  570

1009

—
        <pb n="63" />
        60

III.  Herkunft  des  in  Württemberg  verbrauchten  Talzes').

a)  Zu  Speisezwecken

b)  Zu  anderen  Zwecken.

J-»
sG
G

Der  Salzbezug  betrug  aus:

cvr
£
§

Württem ­
 ­


Provinz
Sachsen.

Hohenzollern.


sonstigen
preußischen
Provinzen.

Bayern.

Baden.

Elsaß-Loth
 ­


anderen
deutschen
Bundesstaaten. ­


dem
Ausland. ­


1900

dz

dz

dz

dz

dz

dz

dz

dz

dz

a.

187  047

1  600

6512

6

400

—

2397

502

—

b.

112  750

1663

6562

—

—

—

225

383

—

1901

a.

142  214

2  390

5559

11

200

—

1000

1

2

b.

114  302

2  509

5000

—

—

—

—

135

—

1902

a.

145  445

2  624

5286

203

2550

—

874

—

—

b

121  368

5  260

4793

100

149

—

—

734

—

1908
a.

146  563

2  935

4983

149

4605

1220

203

b.

151  551

6  756

4197

225

194

—

10

1030

—

1904

a.

142  286

2  680

4528

379

3930

—

1165

181

51

b.

261  993

8  356

4165

520

269

—

100

1831

,

1905

a.

150  877

2  577

4465

299

3495

—

1162

350

49

b.

238  462

12  934

3501

1440

204

—

936

1867

—

1906
a.

152  380

2  795

4683

400

2858

875

405

49

b.

233  870

12  734

3706

3  846

241

—

282

1077

—

1907

a.

158  192

3  035

4852

448

2730

—

835

387

5

b.

199  031

10  085

3677

8  251

269

—

573

1259

—

1908

a.

154  731

3  911

4512

472

3270

—

710

500

53

b.

200  757

4  861

3395

14  440

328

—

255

773

—

rührt  daher,  daß  von  der  hier  liegenden  Kgl.  preuß.  Saline  Stetten  die  benachbarten ­
  Grenzgebiete  Württembergs  mit  Salz  versorgt  werden.  Aehnlich  war
die  Sachlage  mit  Baden  bis  zum  Jahre  1891,  wo  es  sich  um  die  badische  Saline ­
  Rappenau  handelte.  Die  gegenwärtigen  Salzlieferungen  Bayerns  und
Elsaß-Lothringens  nach  Württemberg  dürften  vermutlich  kartellmäßige  Abmachungen ­
  zur  Ursache  haben.  Zum  Schluß  lassen  wir  noch  eine  Uebersicht  IV
folgen,  welche  uns  Salzproduktion  und  -verbrauch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung ­
  in  Württemberg  angibt:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  61.)
Für  das  letzte  Jahrzehnt  weist  der  Salzverbrauch  pro  Kopf  der  Bevölkerung ­
  im  Deutschen  Reich  gegenüber  dem  entsprechenden  Salzverbrauch  in  Württemberg ­
  einen  teilweifen  höheren  Anteil  auf.  Diese  Erscheinung  dürfte  ihre
Hauptursache  in  dem  stark  industriell  entwickelten  Preußen  haben,  da  mit  zunehmender ­
  industrieller  Entwicklung  auch  der  gewerbliche  Salzverbrauch  zu  steigen
pflegt.  Der  Verbrauch  von  Salz  zu  menschlichen  Genußzwecken  ist  ja  an  natür-1)
  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg  1906/07.  Seite  74.
1908/09.  Seite  177.  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III.  Seite  121.
        <pb n="64" />
        61

Zalz-Produktion  und  salz-Verbrauch  auf  den  Kopf  der  mittleren  Bevölkerung  p.

Jahr.

Mittlere  Bevölkerung
in  Württemberg.

Salz-Produktion
pro  Kopf.

Salz-Verbrauch
pro  Kopf.

1887

2  014  800

kg
89,5
95,3

kg
14,4

1888

2  024  500

13,0

1889

2  030  800

101,8
95,8

12,0

1890

2  035  500

12,4

1891

2  042  500

108,5

15,8

1892

2  049  600

109,9

12,0

1893

2  055  400

106,3

11,9

1894

2  063  400

104,7

11,9

1895

2  075  900

113,0

11,8

1896

2  092  700

121,2

12,0

1897

2110  000

128,3

12,1

1898

2126  900

128,0

11,8

1899

2  146  100

129,2

12,7

1900

2  163  700

129,0

12,5

1901

2  184  600

137,3

12,5

1902

2  212  300

142,3

13,1

1903

2  239  000

146,9

14,5

1904

2  265  200

156,2

19,1

1905

2  291  500

166,9

18,4

1906

2  318  800

148,8

18,1

liche  Grenzen  gebunden.  So  hängt  die  Entwicklung  der  Salzindustrie  eines
Landes,  und  das  gilt  auch  für  Württemberg,  von  der  Ausdehnung  von  Industrie
und  Gewerbe  ab,  da  beide  den  Salzverbrauch  eines  Landes  in  entscheidender
Weise  beeinflussen.

5.  Kapitel.
Air  Kal?  Besteuerung.
Die  Geschichte  der  Salzsteuer  setzt  in  Württemberg  verhältnismäßig  spät
ein.  Als  eine  der  Ursachen  dieser  Erscheinung  dürfte  zweifellos  der  damals
hohe  Salzpreis  und  der  hiermit  verbundene  geringe  Salzgebrauch  anzusprechen
sein.  Als  erstes  historisches  Dokument  in  der  Württembergischen  Salzbesteuerung
tritt  uns  das  „Landschaftliche  Ausschreiben"  vom  5.  August  1629  entgegen,
welches  vom  „Verordneten  großen  Ausschuß  gemeiner  Prälaten  und  der  Landschaft ­
  in  Württemberg"  erlassen  worden  war.  Dieses  „Landschaftliche  Ausschreiben" ­
  ordnete  jedoch  nur  die  Besteuerung  der  Salzhändler  an;  in  welcher
Form  und  Hohe  diese  Besteurung  erfolgen  sollte,  wird  nicht  gesagt.  In  der
weiteren  geschichtlichen  Entwicklung  der  Salzbesteurung  in  Württemberg  ist  dann
die  „Erste  Accise-Ordnung  vom  Jahre  1638"  zu  erwähnen,  welche  durch  den
Herzog  Eberhard  von  Württemberg  nach  dem  Landtagsschluß  vom  15.  November
1638  erlassen  wurde.  In  dieser  „Accise-Ordnung"  heißt  es  wörtlich  im  Abschnitt ­
  10 1  2 ):
1)  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.  Jahrgang  1906/07
Seite  160.
2)  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze.  Tübingen  1839.  Bd.  XVIII.  S.  130.
Desgleichen  Bd.  XVII.  S.  165.
        <pb n="65" />
        62

„Auf  ein  Scheiben  Salz,  so  in  das  Land  herein  gebracht  wird,  gibt  der
„Verkäuffer  sieben  ein  halben  Kreutzer,  also  das  Simri  anderthalben  Kreutzer;
„was  aber  von  Sulz  und  anderen  Orten  hinaus  verkaufst  wird,  ist  zu  geben
„von  dem  Käuffer  von  der  Scheiben  fünfszehn  Kreutzer:  von  dem  Simri  drey
„Kreutzer."
Hier  ist  zu  bemerken,  daß  Sulz  am  Neckar  mit  seiner  Saline  damals  die
einzige  Stätte  im  Herzogtum  Württemberg  war,  wo  eine  Salzgewinnung  vor
sich  ging.  In  der  Accise-Ordnung  vom  10.  Juli  1651,  die  ebenfalls  vom
Herzog  Eberhard  ausging,  wurden  dann  dahingehende  Abänderungen  getroffen,  daß
die  eingeführte  Scheibe  Salz  mit  8^/2  Kreuzern  zu  besteuern  war.  Das  Salz
von  Sulz  wurde  fortan  nach  demselben  Steuersatz  behandelt.  Im  übrigen  widmete ­
  man  in  Württemberg  zn  jener  Zeit  der  Besteuerung  des  Salzes  nur  geringe ­
  Aufmerksamkeit.  Hauptsteuerobjekte  waren  damals  in  erster  Linie  Wein
und  Bier^).
In  der  alten  Württembergischen  Zollordnung  vom  Jahre  1657  hatten  die
Salzzölle  folgende  Regelung  erfahren.  Innerhalb  des  Herzogtums  Württemberg
war  von  jeder  Scheibe  Salz  1  Pfennig  oder  x /a  Kreuzer  zu  entrichten.  Derselbe ­
  Zollbetrag  war  für  die  Ausfuhr  oder  Durchfuhr  von  Salz  zu  entrichten,
nur  war  dann  noch  für  jedes  Pferd  des  Wagens,  auf  welchem  das  Salz  außer
Landes  geführt  wurde  oder  mit  welchem  es  durch  württembergifches  Gebiet  kam,
ein  Zoll  von  2  Schilling  oder  6  Kreuzer  zü  leisten.  Kaufte  jemand  von  inländischen ­
  Salzhändlern  Salz,  um  es  an  anderen  Orten  des  Herzogtums  zu
vertreiben,  so  war  von  jeder  Scheibe  ein  Pfennig  oder  a / 2  Kreuzer  Zoll  zu
zahlen.  Erwarben  ausländische  Händler  in  Württemberg  Salz,  um  es  ins  Ausland ­
  zu  führen,  so  war  der  gleiche  Zoll  neben  einer  Abgabe  von  2  Schillingen
oder  6  Kreuzern  pro  Wagenpferd  zu  entrichten.  Nur  mit  dem  Gebiet  zu  Schorndorf ­
  wurde  hinsichtlich  des  Salzzolles  eine  Ausnahme  gemacht.  Hier  war  die
Scheibe  Salz  mit  3  Heller  oder  1 / 2  kr.  1  hlr.  zu  verzollen  ^).
Die  Württembergische  „Accise-Tafel  vom  18.  Jnli  1699"  sah  folgende  Abgaben ­
  auf  Salz  vor.  Von  dem  ins  Land  eingeführten  Salz  hatte  der  Käufer
12  kr.  für  jede  Scheibe  Salz  zu  entrichten.  Für  Gemeinden  ermäßigte  sich
diese  Abgabe  auf  6  Kreuzer.  Hatte  die  Gemeinde  jedoch  mit  dem  Salzverkauf
einen  Privaten  betraut,  so  war  eine  Abgabe  von  12  kr.  zu  leisten.  Dieselbe
Abgabe  hatten  Fuhrleute  zu  tragen,  die  Salz  außer  Landes  hereinbrachten.  Für
Sulzer  Salz  war  die  Abgabe  auf  1  kr.  für  jedes  Simri  festgesetzt.  Ebenso
wurde  dasjenige  Salz  abgabepflichtig,  welches  von  Fuhrleuten  von  einem  Ort
zum  andern  transportiert  wurde.  Die  Abgabe  betrug  hier  ebenfalls  12  kr.  pro
Scheibe  Salz.  Diese  „Accise-Tafel"  von  1699  bestimmte  dann  weiter:  „Den
Unterthanen  solle  bey  Straff  der  Confiscation  verbotten  seyn,  nicht  einig  Körnlein ­
  Saltzes  an  ausländischen  Orten  zu  kauffen."  Die  letztere  Bestimmung  trägt
einen  ganz  monopolartigen  Charakter  ^).
Aus  der  Württembergischen  „Steuer-Instruktion  vom  24.  Januar  1713"
gewinnen  wir  einige  Anhaltspunkte,  in  welcher  Höhe  die  damaligen  Salzhändler
in  Württemberg  zur  Gewerbesteuer  herangezogen  wurden.  In  dieser  Steuer-1)
  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze.  Band  XVII,  1.  S.  186.
2)  A.  L.  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze.  Tübingen  1889.  Band  17
betr.  Steuer-Gesetze  Seite  216  und  319.  II.  Teil.
3)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze  1839.  Bd.  XVII,  I.  Seite  363.
        <pb n="66" />
        63

Instruktion  heißt  es,  daß  der  Salzhändler  um  das  „Drittel  des  darin  steckenden ­
  Kapitals"  veranlagt  werden  sollte.  Aehnlich  der  Bauholzhändler,  dagegen
wurde  der  Brennholzhändler  mit  der  Hälfte  des  Anlagekapitals  zur  Steuer  veranlagt. ­
  In  der  sehr  umfangreichen  „Accise-Ordnung  vom  28.  Juli  1744",
vom  Herzog  Carl  von  Württemberg  erlassen,  wurde  die  Salzbesteurung  erneut
geregelt  H.  Es  wurde  bestimmt,  daß  von  jeder  eingeführten  Scheibe  Salz  der
erste  Käufer,  sofern  er  ein  privater  war,  eine  Steuer  von  12  Kreuzern  zu  entrichten ­
  hatte.  War  eine  Stadt  oder  ein  Dorf  der  Salzkäufer,  da  zu  jener  Zeit
der  Salzhandel  vielfach  in  Händen  amtlicher  Verwaltung  lag,  so  betrug  die
Salzsteuer  nur  die  Hälfte,  nämlich  6  Kreuzer.  Der  Simri  Salz  war  mit
2  Kreuzern  3  Hellern  beziehungsweise  4  Pfennig  zu  versteuern.  Wurde  ein
Bürger  von  einer  Stadt  oder  einem  Dorf  im  Namen  der  Gemeinde  für  den
Salzhandel  privilegiert,  so  war  der  eben  genannte  höhere  Steuersatz  in  Anschlag ­
  zu  bringen.  Für  das  Salz  von  Sulz  hatte  der  Verkäufer  von  dem
Simri  Salz  einen  Kreuzer  Steuer  zu  entrichten.  Den  Fuhrleuten,  die  das
Salz  beförderten,  wurde  zur  besonderen  Pflicht  gemacht,  für  die  Erfüllung  der
Steuervorschriften  streng  zu  sorgen.  Maßnahmen,  die  auf  die  Frachturkunden
Bezug  nahmen,  erleichterten  die  Kontrolle.
Damit  haben  wir  uns  jener  Zeit  genähert,  welche  Württemberg  das  Salzmouopol
  brachte.  Mit  der  im  Jahre  1807  erfolgten  Einführung  des  Salzmonopols ­
  in  Württemberg  zu  Gunsten  des  Staates  wurde  für  die  Salzbesteurung
  eine  völlig  neue  Grundlage  geschaffen.  An  sich  charakterisiert  sich  diese
Einführung  des  staatlichen  Salzmonopols  in  Württemberg  als  Ausfluß  der  damals ­
  in  Schwaben  herrschenden  absolutistischen  Regierung,  die  hier  nach  dem
Beispiel  Preußens  und  andrer  deutscher  Staaten  handelte.  In  Preußen  und
Bayern  hatte  man  lauge  vor  Württemberg  das  Salz  als  ein  ausgezeichnetes
Steuerobjekt  erkannt  und  in  beiden  Staaten  als  wirksames  Mittel  der  Besteurung
  das  Staatsmouopol  gewählt.  Anderseits  führte  die  Errichtung  des  Salzmonopols ­
  dazu,  daß  Form  und  Art  der  von  der  Regierung  angewendeten  mittelbaren ­
  Besteurung  des  Salzes  der  weiten  Oeffentlichkeit  entzogen  wurde.  Hier
ist  denn  auch  die  Grenze  einer  erfolgreichen  Untersuchung  der  Salzbesteurung  in
Württemberg  gezogen,  da  diese  Besteurung  sich  nunmehr  mit  der  Betriebsfrage
der  Staatswerke  aufs  engste  verknüpfte.  Die  parlamentarischen  Verhandlungen
der  Württembergischen  Kammer  lassen  uns  jedoch  einen  erwünschten  Einblick  in
die  Art  der  früheren  Salzbesteurung  werfen.
Eine  wesentlich  andere  und  zweifellos  ungünstigere  steuerliche  Belastung  des
Salzes  trat  in  Württemberg  durch  den  Zollvereinsvertrag  vom  8.  Juli  1867
ein,  der  auch  auf  manchen  anderen  gewerblichen  Gebieten  eine  völlige  Wandlung ­
  herbeiführte^).  Das  für  unser  Gebiet  Wichtigste  brachte  der  neue  Zollvereinsvertrag ­
  dadurch,  daß  er  grundsätzlich  die  in  den  verschiedenen  Bundesstaaten
bestehenden  Salzmonopole  beseitigte.  Daß  diese  Beseitigung  des  Salzmonopols
für  den  einzelnen  Staat  von  einer  sehr  verschiedenen  wirtschaftlichen  Bedeutung
sein  konnte  und  mußte,  bedarf  keiner  näheren  Erläuterung.  Unmittelbar  bevor
das  durch  den  neuen  Zollvereinsvertrag  vom  8.  Juli  1867  bedingte  neue  Salzsteuergesetz ­
  vom  1.  Januar  1868  in  Kraft  trat,  war  die  Preislage  des  Salzes,

1)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Bd.  XVII,  1.  S.  560.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  1867.  1.  Beil.-Bd.  S.  840.
        <pb n="67" />
        64

um  nur  ein  Beispiel  hervorzuheben,  in  Preußen  zu  3,791  kr.  und  in  Württemberg ­
  1,5  kr.  das  Zollpfund  im  Einzelverkauf.  Schon  diese  Gegenüberstellung ­
  der  Salzpreise  beider  Länder  zeigt,  daß  die  wirtschaftliche  Basis  der  in
beiden  Gebieten  vorherrschenden  Salzmonopole  eine  grundverschiedene  war.  Eine
einseitige  Aufhebung  der  Salzmonopole  mußte  daher  für  den  einen  oder  anderen
mit  erheblichem  wirtschaftlichen  Schaden  verknüpft  sein  und  in  diesem  Fall  war
Württemberg  zweifellos  der  Leidtragende;  eine  Auffassung,  die  denn  auch  in  der
politischen  Oeffentlichkeit  des  Landes  das  lauteste  Echo  fand.  Hatte  doch  Württemberg ­
  nach  dem  neuen  Zollvereinsvertrag  allein  2,1  kr.  per  Pfund  Steuer
an  den  Zollverein  zu  bezahlen.  Allerdings  bleibt  zu  berücksichtigen,  daß  ein
gewisser  Betrag  anteilmäßig  nach  'der  allgemeinen  Zollabrechnung  wieder  an
Württemberg  zurückfloß.  Anderseits  ergab  sich  jetzt  für  die  Württembergischen
Salinen  und  Salzbergwerke  die  Möglichkeit,  nachdem  die  Salzmonopole  gefallen
waren,  den  preußischen  Markt  konkurrierend  mit  Erfolg  zu  betreten.  Allein
hier  hatte  die  Zukunft  doch  erst  den  Beweis  der  Möglichkeit  zu  führen  und
dieser  stand  man  in  Württemberg  doch  mit  einer  gewissen  Skepsis  gegenüber.
Vorderhand  empfand  man  die  vertragliche  Aufhebung  der  Salzmonopole  in
Süddeutschland  als  einen  diplomatischen  Erfolg  Preußens,  der  für  den  Süden
eine  schwere  wirtschaftliche  Schädigung  bedeutete.  Es  ist  kein  Zweifel,  daß  bei
dieser  Gestaltung  einzelne  süddeutsche  Staaten,  darunter  auch  Württemberg,  vor
wirtschaftlicher  Schädigung  nicht  zu  bewahren  blieben,  allein  es  ist  doch  zu  berücksichtigen ­
  und  schließlich  auch  anzuerkennen,  daß  Preußen  in  zielbewußter  Politik ­
  eine  tunlichste  wirtschaftliche  Einigung  und  Geschlossenheit  der  deutschen
Lande  anstrebte.
Im  folgenden  soll  nunmehr  die  Zeit  nach  der  Aufhebung  des  staatlichen
Salzmonopols  im  Jahre  1867  in  Württemberg  zur  Darstellung  kommen;  ein
Zeitabschnitt,  der  die  Salzbesteuerung  in  Deutschland  auf  eine  völlig  veränderte
Grundlage  stellte.
Die  Geschichte  der  Aufhebung  des  Salzmonopols  in  Württemberg  wird
durch  die  Uebereinkunft  vom  8.  Mai  1867,  getroffen  von  den  Zollvereinsregierungen, ­
  eingeleitet.  Die  Zollvereinsstaaten  hatten  sich  in  diesem  Uebereinkommen
  verpflichtet,  ein  etwa  in  ihrem  Lande  bestehendes  Salzmonopol  aufzuheben, ­
  an  dessen  Stelle  ein  in  den  Vertragsstaaten  überall  gleichlautendes  Salzsteuergesetz ­
  treten  sollte  und  auch  trat.  Die  Aufhebung  des  staatlichen  Salzmonopols ­
  in  Württemberg,  sowie  die  Einführung  des  neuen  Salzsteuergesetzes
erfolgte  am  1.  Januar  1868  und  wird  man  diesen  Tag  als  einen  Wendepunkt
in  der  Geschichte  des  Württembergischen  Salinenwesens  bezeichnen  müssen.  Auf
Befehl  des  Königs  vom  22.  August  1867  wurde  der  Württembergischen  Kammer ­
  der  Abgeordneten  ein  Gesetzentwurf  übersandt,  welcher  die  Aufhebung  des
Salzmonopols  anordnete,  sowie  gleichzeitig  eine  neue  Salzsteuer  einführte  Z.
Die  ersten  wirtschaftlichen  Wirkungen  des  neuen  Salzsteuergesetzes  waren
die,  daß  die  Konsumenten  in  großer  Zahl  vor  Inkrafttreten  des  Gesetzes  sich
erhebliche  Salzmengen  auf  Lager  legten,  da  man  mit  Rücksicht  auf  die  Ungewißheit ­
  des  künftigen  Salzpreises  eine  Steigerung  desselben  befürchtete.  Dieses
Vorgehen  der  Salzhändler  hatte  anderseits  zur  Folge,  daß  der  Salzverkauf  der
Salinen  im  ersten  Jahr  nach  dem  Inkrafttreten  des  Steuergesetzes  ein  sehr  ge1) ­
  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1870.  11.  Beil.-Band.
Seite  339.
        <pb n="68" />
        65

ringer  war.  Ein  richtiger  Ueberblick  über  die  wirtschaftlichen  Wirkungen  des
Gesetzes  war  ferner  aus  dem  Grunde  nicht  zu  erreichen,  weil  sich  am  1.  Januar
1868  auf  sämtlichen  preußischen  Salzniederlagen  große  Salzvorräte  befanden,
die  für  eine  längere  Zeit  den  Bedarf  befriedigen  konnten.  Im  ersten  Anfang
waren  daher  die  Konknrrenzaussichten  der  württembergischen  Salinen  auf  Preußen
gerichtet  nicht  gerade  günstig.  Nur  das  denaturierte  Steinsalz,  das  steuerfrei
und  daher  sehr  niedrig  im  Preise  war,  fand  sowohl  im  Inland,  wie  Ausland
einen  lebhaften  Absatz.
Trotz  der  durch  das  neue  Salzsteuergesetz  völlig  veränderten  wirtschaftlichen
Grundlage  war  es  der  Preispolitik  der  württembergischen  Staatssalinen  dennoch
geglückt,  im  großen  und  ganzen  in  den  Städten  und  Dörfern  den  Einzelverkaufspreis ­
  von  3  kr.  per  Pfund  Salz  aufrechtzuerhalten.  Allerdings  nicht  in
allen  Fällen,  da  ja  den  Salinenverwaltungen  ein  positives  Recht  fehlte,  den
Salzhändlern  den  Verkaufspreis  vorzuschreiben  und  ihnen  so  eine  Grenze  für
ihren  Handelsgeivinn  zu  stecken.  Die  Konkurrenzmöglichkeit  zwang  hier  die
Salinenverwaltungen  zu  mancher  Rücksichtnahme  gegenüber  den  Salzhändlern.
Jedenfalls  war  es  erfreulich,  daß  der  Einzelverkaufspreis  für  Kochsalz  in  Württemberg ­
  im  allgemeinen  niedriger  war  als  in  den  Nachbarstaaten.  Allein  es
war  dies  doch  nur  durch  manches  Opfer  zu  erreichen.  So  waren  die  Salinenverwaltungen ­
  unter  dem  Druck  der  Konkurrenz  in  manchen  Fällen  genötigt,
Frachtrückvergütungen  zu  geivähren.  Es  wurde  also  teilweise  oder  ganz  die
Fracht  von  der  Salinenkasse  getragen.  Diese  unumgängliche  Maßnahme  sollte
bald  zu  einer  sehr  erheblichen  finanziellen  Belastung  des  Salinen-Etats  führen.
Die  praktische  Regelung  des  Salzwesens  in  Württemberg,  welche  mit  der
Aufhebung  des  Salzmonopols  notwendig  wurde,  erfuhr  ihre  grundlegende  Gestaltung ­
  nach  den  Vereinbarungen  vom  8.  Mai  1867,  die  zwischen  den  Zollvereinsstaaten ­
  getroffen  worden  waren  Z.  Nach  Maßgabe  dieser  Bestimmungen
errichtete  Württemberg  für  jedes  seiner  6  Salzwerke:  Hall,  Wilhelmsglück,
Friedrichshall,  Clemenshall,  Sulz  und  Wilhelmshall  ein  besonderes  „Salzsteueramt". ­
  Es  erwies  sich  als  zweckmäßig,  mit  der  Führung  der  Geschäfte  des
Salzsteueramtes  einen  Beamten  der  Salinenverwaltung  zu  betrauen,  in  der  Regel
den  Einnehmer.  Stcuertechnisch  und  verwaltungsmäßig  standen  die  Salzsteuerämter ­
  zu  dem  nächst  gelegenen  Hauptzollamt  in  den:  Verhältnis  einer  Unterhebestelle.
  So  war  das  Salzsteueramt  von  Friedrichshall  und  Clemenshall  dem
Hauptsteueramt  Heilbronn  untergeordnet.  Wo  nicht  unmittelbar  ein  Hauptsteueramt
  wirkte,  trat  das  an  dessen  Stelle  stehende  Kameralamt.  In  dieser
Hinsicht  war  für  die  Saline  Hall  und  das  Steinsalzbergwerk  Wilhelmsglück  das
Kameralamt  Hall  zuständig;  für  die  Saline  Sulz  war  das.Kameralamt  Sulz
und  für  die  Saline  Wilhelmshall  das  Kameralamt  Rottweil  als  vorgesetzte  Behörde ­
  ausschlaggebend.  Auf  jedem  Salzsteueramt  waren  außerdem  besondere
Steueraufsichtsbeamte,  wie  Kontrolleure  und  Steueraufseher  tätig,  welche  als
Aufsichtsorgane  bei  den  steuerlichen  Maßnahmen  zu  wirken  hatten.  Dienstlich
waren  diese  Beamten  dem  nächstgelegenen  Hauptzollamt  oder  Kameralamt  untergeordnet. ­
  Nach  den  vertraglich  getroffenen  Vereinbarungen  waren  für  diese
Beamten  folgende  Besoldungen  vorgesehen,  die  von  der  Zollvereinskasse  bestritten
wurden.

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1870.  II.  Beil.-Bd.  S.  439.
Neumann,  Salzbergbau  und  Salinentvesen  in  Württemberg.  5
        <pb n="69" />
        66

Beainten-Kategorie.
Salzsteuer-Einnehmer
Salzsteuer-Aufseher
Kassengehilfe

Besoldung.
Durchschnittsgehalt  862,30  fl.
Mindestgehalt  700,00  „
Durchschnittsgehalt  595,00  „
Mindestgehalt  490,00  „
Durchschnittsgehalt  700,00  „
Mindestgehalt  525,00  „

Letztere  Beamtenkategorie  kam  jedoch  nur  bei  geschäftlichem  Erfordernis  in
Frage.  Die  Vereinbarungen  gestatteten  weiter,  daß  die  Aufsicht  über  mehrere
größere  Salzwerke  einem  leitenden  Oberbeaniten  (Kontrolleur)  übertragen  werden ­
  konnte.  In  einem  solchen  Fall  war  ein  Durchschnittsgehalt  von  962,30  fl.
vorgesehen.  Wichtig  war  die  Bestimmung,  daß  für  landesherrliche  Salzwerksbeamte, ­
  die  mit  der  Salzsteuererhebung  betraut  wurden,  der  Zollvereinskasse
nur  die  Hälfte  der  genannten  Durchschnittsbesoldung  in  Anrechnung  gebracht
werden  konnte.  In  dem  Haupt-Finanzetat  1870/73  waren  6  Kassenbeamte  der
Salzwerke  als  Steuererheber,  4  Steuerkontrolleure  und  8  Salzsteueraufseher
vorgesehen.
Auch  in  der  Gegenwart  ist  keine  nennenswerte  Aenderung  in  der  Salzsteuer-Verwaltung
  eingetreten.  Nach  wie  vor  wird  auf  jedem  Salzwerk  aus  den  Salinenbeamten ­
  ein  Salzsteueramt  gebildet,  dem  als  Aufsichtsbeamte  Salzsteuerkontrolleure ­
  und  Salzsteueraufseher  beigegeben  werden.  Letztere  sind  dem  zuständigen ­
  Hauptzollamt  untergeordnet.
Das  private  „Salzwerk  Heilbronn"  wird  hinsichtlich  der  Salzversteuerung
unmittelbar  von  dem  Hauptzollamt  Heilbronn  verwaltet.
Was  die  nun  gegenwärtig  in  Deutschland  einheitlich  zur  Erhebung  gelangende ­
  Salzsteuer  betrifft,  so  beträgt  dieselbe  für  Salz  jeder  Art  12  M.  per
100  kg  Nettogewicht.  In  Frankreich  gelangt  die  seit  1848  bestehende  Salzsteuer ­
  in  einer  Höhe  von  10  Fr.  per  100  kg  zur  Erhebung.  In  Oesterreich
hat  das  1829  errichtete  Salzmonopol  noch  volle  Geltung.  Nur  sind  hier  verschiedene ­
  Tarife  in  Kraft.  Und  zwar  wird  nach  der  letzten  Tariffestsetzung  vom
23.  Dezember  1899  vom  Kochsalz  zum  menschlichen  Genusse  eine  Abgabe  von
16—20  Kr.,  für  weißes  Seesalz  14,40—19,40  Kr.  und  für  graues  Salz  9,30  Kr.
per  100  kg  erhoben.  Auch  in  Italien  besteht  ein  seit  1865  für  das  ganze
Staatsgebiet  geltendes  Salzmonopol.  Dagegen  kennt  England  keine  Salzsteuer.
In  Deutschland  wird  nun  in  zahlreichen  Fällen,  je  nach  der  Verwendungsart
des  Salzes,  volle  Steuerfreiheit  gewährt  *).  In  der  Regel  gilt  das  für  alles
Salz,  ivelches  zu  landwirtschaftlichen  oder  industriellen  Zwecken  benötigt  wird.
Ueber  den  Umfang  der  Salzbesteuerung  geben  die  nachfolgenden  drei  Uebersichten
Aufschluß:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  67.)
Zu  den  vorstehenden  statistischen  Uebersichten  ist  einiges  erläuternd  nachzutragen. ­
  Die  in  der  Uebersicht  I  enthaltene  „Ausfuhrvergütung"  stellt  eine  Rückvergütung ­
  der  gezahlten  Salzsteuer  dar.  Diese  Rückvergütung  wird  dann  gewährt, ­
  wenn  steuerpflichtiges  Salz  zu  Gegenständen  verwendet  wird,  die  zur
Ausfuhr  gelangen.  Es  handelt  sich  hier  fast  ausschließlich  um  Salz,  das  zum
Einpökeln,  Einsalzen  benötigt  wird.  Diese  Industrie,  welche  vornehmlich  durch
große  Pökelanstalten  gebildet  wird,  hat  ihren  Sitz  fast  ausschließlich  in  den

1)  Geh.  Obersinanzrat  O.  Schwarz,  Die  Steuersysteme  des  Auslandes.  Leipzig
1908.  Seite  57,  89,  112.
        <pb n="70" />
        67

I.  Zalzbesteuerung  der  Produktion  rvürtt.  Walzwerke r ).

1)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III,  S,  286,  Statistisches  Hand ­
buch  für  das  Königreich  Württemberg  1906/07,  S,  260,  Dasselbe  1908/09,  S,  364.

Etatsjahr. ­


Salzsteuer,

Salzzoll
0,80  M.  pr,  100  kg.

Abzüglich
Ausfuhrvergütung,

Netto-Einnahmen-




M,

M.

M,

1872/78

I  547  247

12

30

1  547  229

1878/74

1  487  151

—

15

1  487  136

1874/75

1  492  200

60

15

1  492  245

1875/76

1  448  482

5

—

1  448  432

1876/77

1  426  532

8

—

1  426  530

1877/78

1  424  219

39

—

1  424  258

1878/79

1  471  890

1208

—

1  472  598

1879

1  494  258

38

—

1  494  296

1880

l  422  301

37

—

1  422  338

1831

1  399  309

9

—

1  399  318

1882

1  420  050

34

—

1  420  084

1883

1  388  292

8

—

1  388  300

1884

1  349  058

9

1  349  067

1885

1  329  610

10

—

1  329  620

1886

1  455  587

68

—

1  455  655

1887

1  678  027

28

—

1  678  055

1888

1  923  929

15

—

1  923  944

1889

1  772  457

87

'

1  772  544

1890

1  808  554

1352

—

1  809  906

1891

1  898  167

71

1  898  228

1892

1  852146

1343

1  858  489

1893

1  853  477

13

1  853  490

1894

1  980  128

3

1  930  131

1895

1  939191

—

1  939191

1896

2  029  060

2

2  029  062

1897

1  864148

2

1  864150

1898

1  920  628

2

1  920  630

1899

2  093  002

—

2  093  002

1900

2  078  970

21

2  078  991

1901

2  301  592

15

2  301  607

1902

2  373  645

1

2  878  646

1903

2  858  812

—

2  358  812

1904

2  314  214

617

2  314  831

1905

2  428  284

589

—

2  428  878

1906

2  472  558

39  !

—

2  472  592

1907

2  564  484

40

—

2  564  524

1908

2  499131

42

—

2  499  173

(S.  die  Tabelle  II  auf  S,  68.)

deutschen  Küstengebieten,  hauptsächlich  in  Schleswig-Holstein,  Die  Fabrikation
umfaßt  zum  größten  Teil  Schiffsproviant,  Deshalb  hat  diese  „Ausfuhrvergütung" ­
  auf  Salz  für  Württemberg  in  den  letzten  Jahrzehnten  jede  Bedeutung
verloren.
Zu  der  Uebersicht  II  ist  folgendes  zu  bemerken.  Für  Salz,  welches  zur
Ausfuhr  gelangen  soll,  oder  zum  Zweck  späterer  Denaturierung  einer  Niederlage
überwiesen  wird,  ist  unter  Erlaß  der  Salzabgabe  das  sogenannte  Begleitscheinverfahren ­
  eingeführt  worden,  Man  unterscheidet  hier  Begleitschein  I  d.  h,,  die
Salzabfertigung  unter  steueramtlichem  Kollo-,  Wagen-  oder  Schiffsverfchluß,
        <pb n="71" />
        68

II.  Absatz-Ztatistik  der  württ.  Zalzwcrke  Z.

1)  Württembergische  Jahrbücher  1900.  Teil  III.  Seite  88.  Statistisches  Hand ­
buch  für  das  Königreich  Württemberg.  Jahr  1906/07.  Seite  53.

Jahr.

Im  deutschen  Zollgebiet.

Absatz  in

Versteuert.

Steuerfrei
abgelassen.

Auf  Begleitschein
abgefertigt.

Insgesamt.

das  Ausland.

dz

dz

dz

dz

dz

1872

127  434

147  333

479  198

753  965

78  186

1873

121  529

153  994

405  872

681  395

53  008

1874

113  843

158  912

392  723

665  478

65  311

1875

115  387

155  511

459  380

730  278

58  155

1876

113178

129  672

'  420126

662  976

58  464

1877

113  491

143  317

469  251

726  059

58  344

1878

116  792

165  523

550  611

832  926

76  084

1879

117  527

167  872

625  888

911  287

54  220

1880

112  701

192  380

689  736

994  817

53  526

1881

109  449

262  888

672  643

984  980

49  783

1882

110  988

232  174

752  084

1  095  246

73  033

1883

108  685

200  004

742  162

1  050  851

67  807

1884

105  906

193  631

748  983

1  048  520

63  848

1885

106  300

256  495

786  133

1  148  928

128123

1886

119  698

251  997

987  341

1  359  036

398  034

1887

136  923

297  762

1  273  086

1  707  771

15  049

1888

158  649

346  354

1  326  255

1  831  258

21  639

1889

145  404

302  231

1  519  307

1  966  942

29  879

1890

148  612

814  543

1  421  859

1  885  014

82  668

1891

155  791

436  950

1  015  695

2  208  436

26  924

1892

154  346

890  773

1  685  258

2  230  377

6  500

1893

154456

891  052

1  134176

1  679  684

518  624

1894

160  844

355  861

1  170  423

1  687  128

475  005

1895

161  399

394  140

1  124  028

1  679  567

663  938

1896

168  490

452  227

1  835  441

2  456  158

737  497

1897

154  379

470  822

2  206  487

2  831  688

588  330

1898

159  954

458  296

2  225  180

2  843  430

571  288

1899

173  794

528  827

1  946  378

2  643  994

592  209

1900

173  148

507  096

1  516  563

2  196  807  ,

633  083

1901

191  700

512  297

1  544  936

2  248  933

752  771

1902

197  553

550  096

1  704  602

2  452  251

729  977

1903

196126

521  329

1  821  342

2  538  797

775  608

1904
1905

192  502

584  642

2  153  109

2  880  253

673  169

201  675

514  746

2  467  605

3  184  026

661  233

1906

205  407

512  690

2  318  079

3  036176

480  669

1907

213  102

490  940

2  488  694

3  192  736

651  936

1908

206  423

350  973

2  570  457

3  127  853

777  917

(S.  die  Tabelle  III  auf  S.  69.)
Ferner  Begleitschein  II,  durch  welchen  ein  am  Empfangsort  befindliches  Zollamt
zur  Feststellung  und  Erhebung  der  Salzsteuer  ermächtigt  wird.  Im  übrigen
wird  bei  den  Ziffern  über  den  „Absatz  in  das  Ausland"  zu  berücksichtigen  sein,
daß  diese  keineswegs  die  tatsächliche  Ausfuhr  württembergischen  Salzes  veranschaulichen, ­
  vielmehr  werden  nicht  unbeträchtliche,  auf  Begleitschein  abgefertigte
Salzmengen  für  die  Ausfuhr  noch  miteinzusetzen  sein.  Aus  der  Uebersicht  III
endlich  ist  die  steuerfreie  Ablassung  von  Salz  württembergischer  Herkunft  zu
entnehmen.  Die  zu  beobachtende,  nicht  unerhebliche  Zunahme  des  Salzverbrauchs
        <pb n="72" />
        69

III.  steuerfreie  Abtastung  von  salz  der  württ.  salzwerke x ).

1)  Württembergische  Jahrbücher.  Jahr  1800.  Teil  III.  S.  286.  Statistisches
Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.  1906/07.  S.  260.

Etatsjahr. ­


Für  die  Landwirtschaft. ­


Für  die  Industrie.

Steuerfreie  Abgabe
von  Sole.

Zur  Viehsütterung.


Zur
Düngung.

Gesamtmenge. ­


Darunter  für  Sodaund
  Glaubersalzfabriken. ­


Zu
Bädern.

Zur
Ammoniaksodabereitung. ­


clz

dz

dz

dz

dz

hl

1872/73

132  135

2  440

25  730

21  168

8751

—

1878/74

137  631

2  456

28  100

18174

9215

—

1874/75

124  220

2  250

42  886

17  330

9723

—

1875/76

118188

2  690

30  940

5134

9862

—

1876/77

105  028

3  998

21  937

—

9875

—

1877/78

107  003

3196

34  022

914

1878/79

112  301

3128

53  634

2  686

4  893

—

1879

123  476

3  755

44  850

3  479

9  480

—

1880

119  474

5  889

73  355

4  995

9  255

—

1881

129  914

10  687

67  488

3  684

8  573

'

1882

135  255

5  541

92  496

10

37  093

281  840

1883

188  491

5  882

57  616

—

38  256

500  860

1884

128  248

5  056

62  148  ,

—

40  391

727  590

1885

153149

8154

96  751

—

41  283

884  980

1886

170  826

5  933

76  642

—

35119

904  580

1887

195  211

4  559

99  398

—

39  480

1  001  920

1888

288  462

5  474

108  022

—

48  642

1  175  600

1888

191  545

6  034

106  152

—

42  196

1  304  040

1890

192  216

8  973

114  304

—

40  766

1  454  540

1891

272  313

10  496  .

154  451

—

48  928

1  645  580

1892

206  104

10  585

174  985

—

41  397

1  661770

1893

199  140

11  789

180  506

—

38  930

1  641150

1894

198  229

12  690

145  295

—

38  750

1  659  420

1895

192  189

13  502

189  399

—

46  929

1  636  100

1896

207  972

11  963

233  701

—

48  841

1  644  300

1897

199  519

13  995

256  694

360

44  976

1  677  690

1898

181  933

11  664

266  208

—

46  525

1  669  500

1899

203  614

12  069

309  045

—

47  192

1  693  440

1900

193  370

1/2  191

302  686

397

48  225

1  757  700

1901

182  681

13811

317  314

305

33  213

1  896  930

1902

189  544

14  367

350  403

313

89  846

2  011590

1903

189  278

13  037

321  931

—

56  955

1  988  240

1904

199  109

14166

446  509

20  800

62  102

2  000  025

1905

205  486

13  361

437  224

5  320

61  043

1  885  720

1906

214  019

13  722

404  636

7  220

67  820

1  902  700

1907

207  349

13  981

356  333

5  700

66  386

2  045  400

1908

196  811

12  576

225  200

—

71  479

2  306  100

1909

201  652

12  082

232  279

—

52  589

2  468  200

für  landwirtschaftliche  Zwecke  dürfte  wesentlich  mit  der  allgemeinen  Bevölkerungsvermehrung
  Württembergs  und  der  seit  1870  stärker  entwickelten  rationellen
Bewirtschaftung  zusammenhängen.  Die  steuerfreie  Abgabe  von  Sole  erfolgt,
soweit  sie  nicht  zur  Ammoniaksodabereitung  bestimmt  ist,  in  der  Hauptsache  für
Krankenhäuser,  Sanatorien  usw.  Was  nun  die  steuerfreie  Ablassnng  von  Salz
für  industrielle  Zwecke  in  Württemberg  betrifft,  so  geben  wir  hierüber  nachstehende ­
  besondere  Uebersicht:
        <pb n="73" />
        70

Steuerfreie  Abtastung  von  Salz  an  Industrie  und  Gewerbe^».

Art  des  Betriebes.

Zahl  der
Betriebe.

1905.

Zahl  der
Betriebe.

1906.

dz

dz

Kupferhütte

1

173  164

1

160  254

Sodafabrik

1

126  448

1

119  295

Lithoponfabrik

1

86  851

—

—

Zinkwerke
Farbenfabriken
Chemische  Fabriken

2
4
11

19  901
15  881
10  844

1
4
15

11448
23  456
12  125

Lederfabriken  und  Gerbereien

340

10  479

270

8  816

Bierbrauereien

189

7  676

200  .

9  074

Steingutfabriken  und  Töpfereien

98

7  255

95

27  842

Häutehändler

102

6  637

87

5  650

Seifenfabriken

180

6  869

132

7126

Soda-  und  Glaubersalzfabrik

1

5  320

1

7  220

Eisfabriken

43

8  006

37

2  834

Schlachthäuser

31

2  443

27

2  103

Baumwollspinnerei  und  Zwirnerei

15

1  606

22

1  748

Straßenbahnen

—

—

76

2195

Außerdem  wurden  -im  Jahre  1906  rund  195  dz  Badesalz  abgegeben.
In  dem  Verbrauch  industriellen  Salzes  hat  sich  in  Württemberg  in  den
letzten  drei  Jahrzehnten  eine  ganz  außerordentliche  Steigerung  vollzogen.  In
manchen  Fällen,  wie  bei  den  Häutehändlern,  Schlachthäusern,  findet  das  Salz
als  Konservierungsmittel  Verwendung.  Bei  den  Straßenbahnen  handelt  es  sich
um  Tausalz,  welches  im  Winter  die  Schneemassen  in  den  Straßen  zur  Erleichterung ­
  des  Verkehrs  aufzutauen  hat.
Abschließend  darf  gesagt  werden,  daß  die  seit  vier  Jahrzehnten  währende
Stetigkeit  in  der  deutschen  Salzsteuergesetzgebung  einen  bedeutsamen  Anteil  an
der  ruhigen,  unerschütterten  Entwicklung  der  deutschen  Salzindustrie  und  auch
der  Württembergs  besitzt.  Es  bleibt  nur  zu  wünschen,  daß  auch  in  der  Zukunft
in  diesen  Verhältnissen  keine  Aenderung  eintreten  möge.
6.  Kapitel.
Uerumltuug  und  Ertrüge  der  Kgl.  rvürtt.  Kutinen  und
KuKbergmerke.
Für  das  wirtschaftliche  Gedeihen  eines  industriellen  Unternehmens  geben  in
der  Regel  zwei  Faktoren  den  hauptsächlichsten  Ansschlag.  Einmal  der  Stand
der  technischen  Einrichtung  und  deren  sachgemäße,  ökonomische  Handhabung  und
zweitens  die  kaufmännische  Verwaltung  ans  der  Basis  höchst  entwickelter  wirtschaftlicher ­
  Grundsätze.  In  Staatsbetrieben  pflegt  man  nun  nach  altem  Herkommen ­
  sich  hinsichtlich  der  Verwaltung  in  manchen  Punkten  gewisse  Beschränkungen
aufzulegen,  die  man  in  privatindustriellen  Betrieben  besonders  nach  der  Seite
des  unbegrenzten  freien  Wettbewerbs  nicht  kennt.  Gerade  in  Staatsbetrieben
hat  das  Jnstruktionswesen  eine  weite  Ausdehnung  erfahren;  ob  zum  Vorteil
1)  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg,  Jahrg.  1908/07,
Seite  260.
        <pb n="74" />
        71

oder  Nachteil  bleibe  unentschieden.  Jedenfalls  besteht  leicht  die  Gefahr,  daß  zn
viele  Instruktionen,  besonders  wenn  sie  auf  technische  Maßnahmen  zurückgreifen,
die  unerläßliche  Beweglichkeit  des  Betriebes  zum  Schaden  des  Ganzen  hemmen.
Die  Geschichte  der  neueren  Verwaltung  im  Württembergischen  Salinemvesen
bietet  uns  manches  interessante  Kapitel  und  wir  werden  hier  auf  dem  Wege  zur
modernen  Jndustrieentwicklung  auch  manches  kulturgeschichtlich  Beachtenswerte
finden.
Die  verordnende  Verwaltungsbehörde  für  die  Kgl.  Salinen  war  der  Kgl.
Bergrat,  mit  dem  Sitz  zu  Stuttgart.  Der  Wirkungskreis  des  Kgl.  Bergrats,
seinem  rechtlichen  Umfange  nach  durch  die  Kgl.  Verordnung  vom  6.  Febr.  1835
näher  umschrieben,  beschränkte  sich  nicht  auf  die  Kgl.  Salinen,  vielmehr  war  der
Bergrat  mit  der  Wahrung  des  Berg-,  Salz-  und  Münz-Regals  betraut^).  Dementsprechend ­
  lag  auch  dem  Kgl.  Bergrat  die  Aufsicht  und  Leitung  über  die  Verwaltung ­
  und  den  Betrieb  der  Berg-,  Hütten-  und  Salzwerke  ob,  soweit  sie  zum
staatlichen  Kammergut  gehörten.  Im  gleichen  Umfange  war  ihm  der  Salzhandel
und  die  Münzstätte  unterstellt.  Rechtlich  betrachtet,  war  der  Kgl.  Bergrat  ein
dem  Kgl.  Finanz-Ministerium  untergeordnetes,  vollziehendes  Organ.  In  einer
ganzen  Reihe  von  Fällen,  welche  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  Salinen
betrafen,  war  vorher  eine  Entscheidung  des  Kgl.  Bergrates  einzuholen.  Waren
beispielsweise  Verbesserungsversuche  in  dem  Fabrikationsverfahren  beabsichtigt,
so  mußte,  sofern  hierdurch  ein  Kostenaufwand  von  mehr  als  200  fl.  entstand,
vorher  die  Genehmigung  vom  Kgl.  Bergrat  zu  den  geplanten  Versuchen  eingeholt ­
  werden.  Aehnlich  hatte  sich  die  Salinen-Verwaltung  zu  verhalten,  wenn  es
sich  um  Gebäude  oder  Maschinenreparaturen  handelte,  die  mehr  als  1000  fl.
Kosten  verursachten.  In  diesem  Falle  waren  dem  Antrage  zur  Genehmigung
Bauzeichnungen  nebst  Kostenvoranschlag  beizufügen.  Dem  Kgl.  Bergrat  war
weiter  der  Jahres-Etat  sowie  der  Betriebsplan  von  der  Salinen-Verwaltung  zur
Genehmigung  vorzulegen.  Anderseits  war  es  dem  Kgl.  Bergrat  zur  Pflicht
gemacht,  die  Kgl.  Salinen  oder  Salzbergwerke  wenigstens  im  Jahr  einmal  durch
eines  seiner  Mitglieder  zum  Zwecke  der  Kontrolle  bereisen  zu  lassen.  Auch  die
Salinengefäll-Verwaltung  war  ihrem  ganzen  Umfange  nach  dem  Kgl.  Bergrat
untergeordnet.  Unter  unmittelbarer  Dienstaufsicht  stand  jedoch  lediglich  der
Salinen-Verivalter.  Ueber  die  auf  den  Salinen-Aemtern  und  Salz-Faktoreien  ausgeführten ­
  Kontrollen  hatte  der  Kgl.  Bergrat  halbjährlich  dem  Kgl.  Finanz-Ministerium
  Bericht  zu  erstatten.  Im  übrigen  führte  der  Kgl.  Bergrat  grundsätzlich ­
  die  Oberaufsicht  über  die  Gestaltung  des  Absatzes,  Kreditwesens,  Kassenund
  Rechnungswesens  und  der  Strafsachen.  Daß  diese  Oberaufsicht  sich  nur  auf
allgemeine,  grundlegende  Maßnahmen  erstrecken  kann,  ist  nach  der  Sachlage
selbstverständlich.
Ein  nicht  uninteressantes  Kapitel  in  der  Geschichte  des  Württembergischen
Salinenwesens  bilden  die  Dienst-Instruktionen,  welche  in  den  1830  er  Jahren  für
die  Salinen-Verwalter  und  Salinen-Kassierer  erlassen  wurden.  Bei  dem  recht  bedeutenden ­
  Umfang  dieser  Dienst-Instruktionen  müssen  wir  es  uns  versagen,  eine
erschöpfende  Jnhaltswiedergabe  derselben  hier  zu  geben.  Dennoch  erscheint  es
unerläßlich,  wenigstens  die  wesentlichen  Punkte  dieser  Dienst-Instruktionen  hier

1)  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848.  Band  16,  II.  Abteilung, ­
  S.  732  f.
        <pb n="75" />
        72

näher  zu  skizzieren.  Beide  Dienst-Instruktionen,  sowohl  die  für  die  Salinenverwalter, ­
  wie  die  für  die  Salinen-Kassierer,  wurden  am  23.  Januar  1833  erlassen.
An  der  Spitze  einer  jeden  Saline  stand  ein  Salinen-Verwalter,  der  nach
abgelegtem  Diensteid  die  Qualifikation  eines  „Staatsdieners"  erwarb,  wodurch
vornehmlich  die  Pensionsberechtigung  begründet  wurde.  Der  zu  leistende  Diensteid ­
  ist  in  den  „Vorschriften  für  die  Verpflichtung  der  'Angehörigen  des  Finanzdepartements" ­
  vom  1.  Juli  1838  enthalten.  Seinein  Inhalte  nach  ging  der
Diensteid  aus  eine  Fülle  von  Einzelheiten  ein,  was  etwas  befremdend  anmutet.
Wir  erwähnten  schon,  daß  die  Saline  rechtlich  nach  außen  und  innen  von
dem  Salinenverwalter  vertreten  wurde.  Die  Tätigkeit  des  Salinenverwalters
war  sowohl  eine  technische,  wie  verwaltungsmäßige.  Unmittelbar  vorgesetzte
Behörde  des  Salinenverwalters  war  der  Kgl.  Bergrat  zu  Stuttgart,  dessen  Anordnungen ­
  unbedingt  Folge  zu  leisten  war.  Ueber  den  Wirkungskreis  des  Kgl.
Bergrates  haben  wir  au  anderer  Stelle  eingehend  berichtet.  Es  sei  noch  nachgetragen, ­
  daß  dem  Salinenverwalter  gegenüber  solchen  Verfügungen  des  Kgl.
Bergrates,  die  ihrem  Inhalt  nach  eine  Beanstandung  zu  begründen  schienen,
das  Recht  eines  in  geziemender  Form  zu  übermittelnden  Hinweises  über  die
Unzulässigkeit  oder  Unzweckmäßigkeit  der  Verfügung  oder  Anordnung  zustand.
Hielt  der  Kgl.  Bergrat  dennoch  seine  Verfügung  aufrecht,  so  war  dieselbe  unweigerlich ­
  zu  befolgen.  Der  schon  erwähnte,  an  zweiter  Stelle  stehende  Kgl.
Salinenkassierer  hatte  gegebenenfalls  als  Stellvertreter  des  Salinenverwalters  zu
wirken.  Der  Salinenkassierer,  welcher  gleichfalls  durch  Diensteid  Staatsdienerrechte ­
  erwarb,  durfte  keine  Zahlung  ohne  die  Gegenzeichnng  des  Salinenverwalters
leisten.  Dem  Salinenverwalter  lag  die  Verantwortung  für  eine  gute  Beschaffenheit ­
  des  Kochsalzes,  sowohl  hinsichtlich  des  Korns,  wie  des  trockenen  Zustandes
ob.  Die  Verpackung  des  Salzes  und  Bezeichnung  der  Fässer  hatte  unter  Aufsicht ­
  des  Salinenverwalters  zu  erfolgen,  der  hierauf  die  fertigen  Fässer  dem  das
Magazin  verwaltenden  Salinenkassierer  übergab.  Unter  des  letzteren  Aufsicht
wurde  das  Faß  nummeriert,  mit  dem  Anfangsbuchstaben  der  Saline  und  mit
dem  Bruttogewicht  versehen.  Ueber  die  an  das  Magazin  erfolgte  Ablieferung
hatte  der  Salzschreiber  jeweils  eine  Urkunde  auszufertigen,  aus  welcher  auch  die
Nummer  des  liefernden  Siedehauses  oder  der  Siedepfanne  zu  entnehmen  war.
Am  1.  und  15.  eines  jeden  Monats  hatte  der  Salinenkassierer  an  die  „Hauptverwaltung ­
  der  Salinengefälle"  zu  Stuttgart  eine  Abschrift  seines  Speditionsjournals, ­
  sowie  einen  Lagervorratsbericht  über  Kochsalz  einzureichen,  welchen  Belegen ­
  noch  eine  Abschrift  des  Journals  über  die  Viehsalzabgabe  monatlich  folgte.
Diese  Abschriften  waren  von  dem  Salzschreiber  mitzuunterzeichnen.  Zur  besonderen ­
  Obhut  wurden  dem  Salinenverwalter  die  Brennholzvorräte  empfohlen,
die  ja  auch  einen  bedeutenden  Wertfaktor  im  Salinenbetrieb  repräsentierten.
Ueber  die  ordnungsmäßige  Verwendung  hatte  der  Siedemeister  oder  Obersieder
einen  Schein  auszustellen.  Im  übrigen  stand  die  Verwaltung  aller  Materialien
unter  der  Aufsicht  des  Salinenkassierers,  dem  hier  zur  Unterstützung  die  notwendigen ­
  Werkleute  beigeordnet  waren.  Die  Abgabe  der  Materialien  erfolgte
nur  auf  Anweisung  des  Salinenverwalters.  Alljährlich  hatte  der  Salinenverwalter ­
  gemeinsam  mit  dem  Salinenkassierer  den  Jahresetat  für  die  Saline  aufzustellen, ­
  der  zur  Durchsicht  und  Prüfung  dem  Kgl.  Bergrat  einzureichen  war.
Ergab  sich  im  Laufe  des  Verwaltnngsjahres  eine  Etatsüberschreitung,  so  war
für  den  zu  erwartenden  Mehraufwand  vorher  die  Genehmigung  des  Kgl.  Bergrates
  einzuholen.  Am  30.  Juni  eines  jeden  Jahres  hatte  eine  gesamte  Inventur-
        <pb n="76" />
        aufnähme  auf  der  Saline  zu  erfolgen,  welche  Aufnahme  mit  den  Unterschriften
des  Salinenverwalters  und  -Kassierers  ebenfalls  dem  Kgl.  Bergrat  zur  Prüfung
zu  unterbreiten  war*).
Recht  interessant  ist,  daß  dem  Salinenverwalter  auf  der  Saline  einschließlich ­
  aller  zugehörigen  Gebäude  und  Plätze  eine  Straf-  und  Polizeigewalt  eingeräumt ­
  wurde.  Diese  Strafgewalt  zeigte  folgenden  rechtlichen  Umfang.  Der
Salinenverwalter  konnte  erkennen:
1.  bei  Laboranten
a)  auf  Gefängnisstrafen  bis  zur  Dauer  von  48  Stunden.
b)  auf  Geldbußen,  welche  jedoch  nur  ausnahmsweise  zu  erkennen  sind,
bis  auf  den  Betrag  von  4  Reichstalern.
c)  auf  Suspension  von  der  Arbeit  bis  auf  die  Dauer  von  vier  Wochen.
d)  auf  Entlassung,  jedoch  nur  in  Beziehung  aus  diejenigen  Untergebenen,
welche  von  dem  Salinenverwalter  angestellt  worden  sind.
2.  bei  Offizianten  nur  auf  die  unter  1b  genannte  Geldstrafe.
Sofern  es  sich  uni  Verfehlungen  handelte,  welche  ein  höheres  Strafmaß
als  die  hier  gegebenen  Normen  bedingten,  so  war  die  Verfehlung  dem  Kgl.
Bergrat  zur  weiteren  Entscheidung  zu  unterbreiten.  Im  übrigen  wurde  die
Strafgewalt  des  Salinenverwalters  nur  auf  die  mit  dem  Dienstverhältnis  im
Zusammenhang  stehenden  Verfehlungen  wirksam.
Bezüglich  des  Salzhandels  wurde  dem  Salinenverwalter  nahegelegt,  sich
vornehmlich  über  die  wirtschaftliche  Entwicklung  und  Lage  desselben  im  Ausland
eingehende  Kenntnis  zu  verschaffen,  um  so  nach  Möglichkeit  den  Kgl.  Salinen
neue  Absatzgebiete  erschließen  zu  können.  Gegebenenfalls  waren  in  dieser  Hinsicht ­
  unverzüglich  geeignete  Anträge  an  den  Kgl.  Bergrat  zu  stellen.  Die  Preisbestimmung ­
  sämtlicher  Salinenerzeugnisse  ging  ausschließlich  von  dem  Kgl.  Bergrat
aus.  Die  Berechtigung,  ein  Anstellungsverhältnis  mit  Personen,  selbst  für  untergeordnete ­
  Dienststellen,  zu  begründen,  stand  dem  Salinenverwalter  nicht  zu.
Diese  Materie  war  von  dem  Kgl.  Finanz-Ministerium  durch  einen  Erlaß  vom
9.  März  1835  wie  folgt  geregelt 1  2 ).  Die  Anstellung  von  Salzsiedern,  Pfannenschmieden, ­
  Untersteigern  und  sonstigen  Arbeitern  blieb  dem  Kgl.  Bergrat  vorbehalten. ­
  Angestellte  höheren  Dienstgrades,  wie  Material-  und  Magazininspektoren, ­
  Buchhalter,  Salzschreiber,  Obersteiger  usw.,  waren  vorher  dem  Kgl.
Finanz-Ministerium  in  Vorschlag  zu  bringen.  Die  Zuständigkeit  des  Kgl.  Bergrats ­
  für  die  Begründung  eines  Dienstverhältnisses  war  ini  Prinzip  dann  gegeben, ­
  wenn  es  sich  um  Personen  handelte,  die  ihrem  Arbeitscharakter  nach  im
Wochenlohu  zu  beschäftigen  waren.  In  allen  anderen  Fällen  war  die  Zuständigdes
  Kgl.  Finanzministerinms  gegeben.
An  dieser  Stelle  sind  auch  die  Salzdeputate  zu  erwähnen,  welche  den  Offizianten ­
  und  Arbeitern  auf  den  Kgl.  Salinen  gewährt  wurden.  Ein  Erlaß  des
Kgl.  Finanzministerinms  vom  24.  Januar  1844  au  den  Bergrat  stellte  für  die
Gewährung  der  Salzdeputate  bestimmte  Grenzen  auf 3 ).  Veranlassung  zu  diesem
Erlaß  scheinen  gewisse  Unregelmäßigkeiten  gegeben  zu  haben,  da  einzelne  Ange1) ­
  Reyscher,  Sammlung  der  württ.  Gesetze,  1848.  Tübingen.  Band  16,  II.  Abteilung, ­
  Seite  654-684.
2)  Reyscher,  Sammlung  b.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848.  Band  16,  II.  Abteilung, ­
  S.  747.  ‘  „„
■  3)  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1848.  Bayd  16,  II.  Abteilung, ­
  Seite  1015.
        <pb n="77" />
        74

stellte  anscheinend  die  für  sie  unverwendbaren  Salzmengen  zum  Verkauf  gebracht
hatten.  Ein  solches  Vorgehen  stand  jedoch  mit  dem  Salzmonopolgesetz  vom
Jahre  1807  naturgemäß  im  Widerspruch.  Der  vorerwähnte  Erlaß  bestimmte
nun,  daß  in  Zukunft  zu  Anfang  eines  jeden  Jahres  von  der  Salinenverwaltung
die  für  Jeden  auszuwerfende  Salzmenge  als  Deputat  genau  festzusetzen  war,
wobei  als  Höchstgrenze  für  den  Einzelnen  80  Pfund  Salz  zu  gelten  hatten.
Diese  Lieferungen  für  den  Hausbedarf  der  Angestellten  wurden  über  das  Jahr
verteilt.  Verkauf  oder  Tausch  dieses  Deputatsalzes  war  aus  das  strengste  untersagt. ­
  Der  diesem  Erlaß  zuwiderhandelnde  Angestellte  setzte  sich  der  sofortigen
Entlassung  aus  neben  weiterer  Strafe.
Manche  der  vorstehend  gekennzeichneten  Verwaltungsbestimmungen  dürften
als  typisch  für  den  Staatsbetrieb  früherer  Zeit  gelten.  So  die  feierliche  Eidesleistung ­
  für  an  sich  nicht  sehr  bedeutende  Verwaltungsposten.  In  der  modernen
Industrie  verschafft  sich  hier  der  Grundsatz,  daß  für  die  Person  allein  Fähigkeit
und  Fleiß  entscheidet  und  für  den  Privatbeamten  ausschließlich  hierin  seine  Existenzbedingung ­
  zu  liegen  hat,  volle  Geltung.  Für  den  privatindustriellen  Beamten
bietet  die  jeden  Augenblick  auftretende  Möglichkeit,  sein  von  ihm  bis  dahin  beherrschtes ­
  Feld  unvermittelt  einem  Fähigeren  überlassen  zu  müssen,  den  rastlosen
Ansporn,  Vollkommeneres  zu  leisten.  Allein  hierdurch  bleibt  für  Handel  und
Industrie  eine  niemals  abgeschlossene  Entwicklung  gesichert.  Wo  der  Privatbeamte ­
  oder  Kaufmann  nicht  mehr  nach  diesen  Grundsätzen  regiert  wird,  muß
es  zu  einem  Rückschritt  koninien.  Zum  Schluß  noch  einige  Angaben  über  die
Besoldungen  der  Württembergischen  Salinenbeamten.
Was  die  Besoldungsverhältnisse  der  einzelnen  Beamtenkategorien  auf  den
Kgl.  württ.  Salinen  in  den  1830  er  Jahren  betrifft,  so  gibt  uns  hier  der
Finanz-Etat  von  1833/36  erwünschten  Aufschluß  Z.  Es  betrug  die  Besoldung  des
Salinenverwalters  auf  Friedrichshall  jährlich  1800  fl.  zuzüglich  einer  persönlichen ­
  Zulage  von  400  fl.,  insgesamt  also  2200  fl.  Für  den  Salinenverwalter
zu  Hall  war  eine  Besoldung  von  1600  fl.  zuzüglich  Mietskostenentschädigung
von  200  fl.  vorgesehen;  außerdem  erhielt  dieser  Salinenverwalter  noch  150  fl.
für  „Pferderation."  Die  Haltung  des  Pferdes  war  für  die  von  dem  Salinenverwalter ­
  auszuführenden  Kontrollbesuche  des  in  der  Nähe  liegenden  Salzbergwerkes ­
  „Wilhelmsglück"  notwendig.  Der  Salinenverwalter  von  Wilhelmshall
hatte  ein  Einkommen  von  1600  fl.  jährlich,  daneben  noch  200  fl.  für  Kanzleikosten, ­
  während  die  anderen  Salinenverwalter  nur  50  fl.  für  Kanzleikosten  erhielten. ­
  Die  kleine  Saline  Sulz  hatte  an  ihrer  Spitze  nur  einen  „Amtsverweser" ­
  stehen,  der  eine  Besoldung  von  912  fl.  30  kr.  jährlich  erhielt.
Die  Besoldungen  der  Salinenkassierer  waren  wie  folgt  geregelt.  Auf  der
Saline  Friedrichshall  war  für  den  Salinenkassierer,  der  zugleich  Salz-  und
Materialieninspektor  war,  ein  Betrag  von  930  fl.  zuzüglich  170  fl.  für  Naturalien, ­
  also  insgesamt  1100  fl.  ausgeworfen.  Der  Salinenkassierer  von  Hall  und
Wilhelmshall  erhielt  ebenfalls  1100  fl.,  außerdem  jedoch  einen  Kanzleikostenbeitrag ­
  von  400  fl.  jährlich.  Die  Besoldung  der  Saliuenbuchhalter  stellte  sich
durchschnittlich  auf  400  fl.  jährlich.  Auf  der  Saline  Wilhelmshall  war  außerdem ­
  ein  Salineninspektor  mit  1100  fl.  und  ein  Salzinspektor  mit  900  fl.  Jahresbesoldung ­
  tätig.  Letzterer  hatte  noch  einen  Bezug  von  300  fl.  für

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1834.  I.  Veilagen-Heft,
Seite  266/290.
        <pb n="78" />
        75

Kanzleikosten  jährlich.  Der  an  der  Spitze  des  Bergwerks  „Wilhelmsglück"
stehende  Bergwerksinspektor  bezog  eine  Besoldung  von  600  fl.  jährlich;  für  die
ebenfalls  dort  tätigen  Bergkadetten  war  eine  Entschädigung  von  200  fl.  vorgesehen. ­
  Der  Jahresgehalt  des  Obersteigers  betrug  513  fl.  20  kr.;  der  des
Untersteigers  292  fl.  jährlich.  Zn  erwähnen  wäre  noch  der  auf  der  Saline  Sulz
tätige  Kontroleur,  der  mit  292  fl.  jährlich  besoldet  wurde.  Die  Salinen-Amtsdiener
  erhielten  durchschnittlich  150  fl.  jährlich;  der  von  Sulz  jedoch  nur  120  fl.
Endlich  ist  noch  der  Salinenkontroleur  auf  der  Saline  Clemenshall  mit  700  fl,
und  140  fl.  Kanzleikosten  und  ein  Magazinaufseher  mit  589  fl.  Besoldung
jährlich  zu  nennen.
Im  Anschluß  hieran  wollen  wir  auch  eine  Uebersicht  der  Besoldungen  auf
den  Württembergischen  Staatssalinen  geben  *).  Hiernach  betrugen  die  Besoldungen:

Beamten-Kategorie.

Etat  1864/67.

Etat  1867/70.

fl.

kr.

fl.

kr.

4  Salinenverwalter

6200

—

6200

—

2  Salinenkassierer

4100

—

4300

—

4  Assistenten

3400

—

3600

—

3  Buchhalter

2100

—

2550

—

1  Bergwerksinspektor  in  Friedrichshall

1200

—

1200

—

1  Salineninspektor  in  Clemenshall

1100

'

1100

—

1  Platzmeister  in  Sulz

551

12

603

12

1  Salinenverwalter  in  Schwenningen

1050

—

—

—

1  Verqkadetl

200

—

200

—

6  Amtsdiener

872

13

830

—

Summa:

20  773  fl.

25  kr.

20  583  fl.

12  kr.

Die  Abnahme  der  Besoldungsziffer  im  Etat  1867/70  ist  hauptsächlich
darauf  zurückzuführen,  daß  die  Saline  Schwenningen  in  der  Zwischenzeit  aufgegeben ­
  wurde,  wodurch  auch  die  Besoldungen  in  Fortfall  kamen.  Erwähnt  sei
noch,  daß  bei  den  Assistentenstellen  von  dem  Jahre  1830  ab  bis  in  die  1870er
Jahre  hinein  die  Praxis  geübt  wurde,  die  Besoldung  nach  jeweils  dreijähriger,
befriedigender  Dienstzeit  um  100  fl.  zu  erhöhen,  bis  ein  Gesamtgehalt  von  1000  fl.
erreicht  war.
Von  Interesse  dürfte  noch  sein,  einiges  über  den  Buchwert  der  Kgl.  württ.
Salinen  zu  erfahrer.  Derartige  buchmäßigen  Feststellungen  und  Abschätzungen
waren  im  Laufe  der  Zeiten  mehrfach  vorgenommen  worden.  So  für  die  Salinen
Friedrichshall,  Hall  und  Sulz  im  Jahre  1847,  für  die  Salinen  Clemenshall
und  Wilhelmshall  im  Jahre  1854.  Nachstehend  geben  wir  eine  Darstellung
des  Buchwertes  der  k.  Salinen,  abschließend  mit  dem  30.  Juni  18712).
Stand  des  Grundkapitals  nach  der  Inventur  vom  1.  Juli  1847  resp.  1854.
Clemenshall.  Friedrichshall.  Hall.  Sulz.  Wilhelmshall.  Insgesamt.
118086.23  fl.  357851,37  ft.  258820.—  ft.  47  478.—  fs.  321904.—ft.  1104140.—ft.
Leistungen  der  Grundstocksverwaltung  rc.  bis  30.  Juni  1871.
544,44  fl.  855  360,26  fl.  1  346,05  fl.  3  442,36  fl.  1511,21  ft.  862205,12  ft.
Insgesamt:
US  631,07  fl.  1213  212,03  fl.  260  166,05  fl.  50  920,36  fl.  323415,21  fl.  1966345,12  ft.
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1867.  II.  Beil.  Bd.  S.  422.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1870.  11.  Beil.  Bd.  S.  342.
        <pb n="79" />
        76

Auch  in  der  Gegenwart  zeigt  die  Verwaltung  der  Kgl.  württ.  Salinen  von
den  vorstehend  gemachten  Ausführungen  nur  unwesentliche  Abweichungen.  Nach
wie  vor  ist  der  Kgl.  Bergrat  die  höchste  vorgesetzte  unmittelbare  Behörde  für
die  Kgl.  Salinen  und  Salzbergwerke.  Der  Bergrat  selbst  ist  als  „Abteilung
für  das  Bergwesen"  dem  „Departement  der  Finanzen"  untergeordnet  *).  Erwähnt
sei  noch,  daß  seit  dem  Jahre  1887  in  den  Finanzetats  keine  speziellen  Ausweise
technischer  oder  wirtschaftlicher  Natur  über  die  Kgl.  Hüttenwerke  und  Salinen
gegeben  werden,  da  sich  solche  Angaben  angesichts  der  Konkurrenzwerke  als  unzweckmäßig ­
  herausgestellt  hatten.  Seit  dem  1.  April  1903  ist  bei  den  kgl.  Salinen
und  Hütten  die  kaufmännische  Büchführnng  angeordnet  und  eingeführt  worden;
die  alte  kameralistische  Buchführung  wurde  hiermit  beseitigt.  Man  wird  diese
dem  modernen  Kaufmannsgeiste  entsprechende  Maßregel  gutheißen  dürfen,  umsomehr, ­
  da  sich  so  die  wirtschaftlichen  Ergebnisse  der  Staatswerke  leichter  und
schneller  ermitteln  lassen.
Allgemein  betrachtet  darf  wohl  gesagt  werden,  daß  die  Königl.  württ.  Salinen ­
  und  Salzbergwerke  in  der  langen  Zeit  ihres  Bestehens  der  ihnen  vom
Staate  finanzwirtschaftlich  gestellten  Aufgabe  vollauf  gerecht  wurden.  Anfang
und  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  bedeuteten  die  Einkünfte  aus  den  Salinen
neben  den  großen  Erträgnissen  aus  den  Forsten  für  die  Finanzen  Württembergs
einen  sehr  erwünschten  Wirtschaftsfaktor.  Ganz  abgesehen  davon,  daß  die  auf
der  Grundlage  des  staatlichen  Monopols  bewirkte  Regulierung  des  Salzpreises
stets  auf  die  Konsumenteninteressen  in  der  richtigen  Form  Rücksicht  nehmen
konnte.  Gerade  in  dieser  jahrzehntelangen  Ausschaltung  des  stets  hoch  eingestellten ­
  privatwirtschaftlichen  Gewinnprinzips  lag  eine  jener  Segnungen  für  die
nationale  Volkswirtschaft  Württembergs,  die  in  diesem  Fall  das  Bestehen  des
staatlichen  Salzmonopols  bedeutete.  Wir  lassen  nunmehr  zwei  Uebersichten  über
die  Finanzverhältuisse  der  Kgl.  württ.  Salinen  und  Salzbergwerke  folgen:
(S.  die  Tabellen  auf  S.  77  u.  78.)
Die  erste  Uebersicht  der  Finanz-Erträge  der  Kgl.  württ.  Salinen  und  Salzbergwerke ­
  stellt  die  Barablieferungen  an  die  Staatskasse  dar.  Wir  sehen  hier
also  diejenigen  Beträge  vor  uns,  welche  sich  als  reine,  vollständig  verfügbare
Ueberschüsse  ergaben,  also  auch  z.  B.  nach  Abzug  des  Betriebskapitals.  Als  Gesamtsumme ­
  dieser  Barablieferuugen,  unter  Zugrundelegung  der  vorstehenden
Uebersicht,  würde  sich  von  1820  bis  1907  ein  Betrag  von  85  834  060,71  M.
ergeben,  wobei  ans  den  Jahresdurchschnitt  986  598,40  M.  entfallen  würden.
Dieser  Jahresdurchschnitt  der  Barablieferungen  dürfte  als  recht  bedeutend  zu  bezeichnen ­
  sein.  Auf  die  einzelnen  Schwankungen  in  den  Erträgen  einzugehen,  erübrigt ­
  sich  hier,  da  wir  gleiche  Erklärungen  in  den  Abschnitten  über  Salzgewinnung ­
  und  Salzverbrauch  wiederholt  gegeben  haben.  In  der  Hauptsache  bekunden ­
  diese  Schwankungen  das  Auf  und  Nieder  der  wirtschaftlichen  Konjunktur.
Immerhin  läßt  das  Gesamterträguis  der  Salinen  und  Salzbergwerke  die  Bedeutung ­
  derselben  für  die  Staats-Finanzen  Württembergs  klar  erkennen.

1)  Kgl.  stat.  Landesamt,  Hof-  und  Staatshandbuch  des  Königreichs  Württemberg ­
  1909,  Seite  247.
        <pb n="80" />
        77

Finanz-Erträge  der  Rgl.  württ.  Zalinen  und  Zalzbcrgwerke J j.

Jahr.

Ablieferung  zur
Staatskasse.

Jahr.

Ablieferung  zur
Staatskasse.

1820

fl-488
  586

1868

st.
927  986

1821

660  000

1869

242  886

1825

729  052

1870

231  206

1880

852  000

1871

305  529

1831

868  626

1872

278  409

1832

762  247

1873

800  962

1833

694  987

1874

358  692

1884

793  555

1875

330  822

1835

718  401

M.

1836

793  885

1876

550  041

1837

895  223

1877

472  000

1838

897  422

1878

500  000

1839

936  743

1879

472  000

1840

853  652

1880

865  000

1841

847  420

1881

865  000

1842

813  406

1882

850  000

1843

877  956

1883

875  000

1844

885  626

1884

800  000

1845

1  070  467

1885

700  000

1846

934  782

1886

450  000

1847

991  686

1887

350  000

1848

885  708

1888

250  000

1849

878  541

1889

350  000

1850

964  993

1890

350  000

1851

999  684

1891

400  000

1852

998  913

1892

600  000

1853

987  619

1893

600  000

1854

936  301

1894

600  000

1855

948  811

1895

350  000

1856

895  826

1896

350  000

1857

992  865

1897

200  000

1858

967  634

1898

250  000

1859

949  029

1899

250  000

1860

907  514

1900

300  000

1861

1  020  730

1901

400  000

1862

979  819

1902

660  000

1863

1  088  745

1903

650  000

1864

1  155  233

1904

650  000

1865

1  094  921

1905

550  000

1866

1  112  925

1906

650  000

1867

1  082  730

1907

650  000

1)  Verhandlungen  b.  württ.
tt  "

Württ.  Jahrbücher  1900.

Kammer  d.  Abg.

1849.

II.

Beilag.-Vd.

S.

179.

1855.

II.

S.

258.

1862.

II.

S.

1472.

1867.

II.

„

S.

425.

III.  Teil,  Seite  259.
        <pb n="81" />
        78

Die  Kgl.  Salinen  und  Salzbergwerke  im  württ.  Staatshaushalt r ).

Jahr.

Brutto-Einn
  ahmen.

Ausgaben.

Mehr-Einnahme.


Ersatz  zum
Grundstock.

M.

M.

M.

M.

1890

1  369  802

1  072  920

296  882

—

1891

1  540  783

1  097  624

443  159

—

1892

1  659  630

1  097  955

561  675

—

1893

1  685  900

1  038  200

652  700

52  700

1894

I  621  400

.  1111900

509  500

—

1895

1  845  300

1  595  300

250  000

'

1896

2  078  100

1  619  800

458  300

108  300

1897

I  945  300

1  741  100

204  200

4  200

1898

2  012  800

1  795  500

216  800

—

1899

2  017  412

1  641  597

375  815

—

1900

2158  200

I  886  303

271  897

—

1901

2173  942

1  681  341

492  601

100  000

1902

2  263  800

1  426  192

837  108

100  000

1903

1  727  760

1  366  636

861  124

100  000

1904

I  786  300

1  492  752

293  548

100  000

1905

1  901  900

1  596  325

305  575

100  000

1906

1  740  296

1  582  142

158154

100  000

1907

2  192  300

1  542  300

650  000

100  000

Die  zweite  Uebersicht  gewährt  einen  Einblick  in  die  ziffernmäßige  Gestaltung ­
  der  einzelnen  Hanptpositionen,  wie  sich  diese  buchmäßig  ergeben.  Auch  hier
gilt  in  bezug  auf  die  Schwankungen  der  Beträge  dasselbe,  was  vorstehend  bemerkt. ­
  Die  seit  dem  Jahre  1901  zu  beobachtenden  jährlichen  100  000  M.  als
„Ersatz  zum  Grundstock"  stellen  Rückzahlungen  dar,  welche  das  kgl.  Salzbergwerk, ­
  Friedrichshall  für  den  1896/1900  neu  erbauten  Schacht  bei  Kochendorf
an  den  Grundstock,  beziehungsweise  an  die  Staatskasse  leistet 2 ).  So  bietet  die
finanzielle  Entwicklung  der  kgl.  Salinen  und  Salzbergwerke  Württembergs  in
der  Gesamtheit  rückblickend  betrachtet  ein  überaus  erfreuliches  Bild  und  es  ist
nur  zu  wünschen,  daß  auch  in  der  Zukunft  den  Staatswerken  diese  Grundlage
erhalten  bleibe.
Württemberg,  das  nach  Preußen  die  stärkste  Salzproduktion  im  Deutschen
Reich  aufzuweisen  hat,  besitzt  so  in  seiner  hochentwickelten  Salzindustrie,  die  im
wesentlichen  aus  staatlicher  Initiative  hervorgegangen  ist,  ein  für  die  Volkswirtschaft ­
  des  ganzen  Landes  überaus  wichtiges  Wirtschaftsglied.

1)  Württemb.  Jahrbücher  1900.  Teil  III,  Seite  269.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Haupt-Finanz-Etats  von  1900
—1909  betr.  Salinen.
        <pb n="82" />
        79

II.  Abschnitt.
Mie  einzelnen  Knlinen  und  Salzbergwerke.
7.  Kapitel.
Ire  Kgl.  württ.  Saline  Snl;  a.  Neckar.
Die  Geschichte  der  Saline  zu  Sulz  am  Neckar  ist  eine  sehr  alte;  leider
steht  uns  urkundliches  Quelleumaterial  aus  den  früheren  Jahrhunderten  nur
sehr  wenig  zur  Verfügung,  da  der  größte  Teil  der  Urkunden  der  Stadt  Sulz
im  16.  und  17.  Jahrhundert  durch  Feuersbrünste  verloren  ging  *).  Die  mehrfach
anzutreffende  Ansicht,  daß  wir  in  Sulz  das  Solicinium  der  Römer  vor  uns
haben,  dürfte  nichts  weiter  als  eine  geistreiche  Hypothese  sein,  für  welche  es  an
jedem  urkundlichen  Beweis  fehlt.  Nichts  destoweniger  hat  die  Vermutung  einen
hohen  Grad  von  Wahrscheinlichkeit  für  sich,  daß  die  Stadt  ihren  Namen  von
der  Salzquelle  (Sülze)  erhielt.  Als  die  ersten  Hauptbesitzer  des  alten  Salzbrunnens ­
  traten  im  13.  Jahrhundert  die  Grafen  zu  Sulz  auf.  Mitte  des  13.
Jahrhunderts  sehen  wir  einen  Grafen  Berthold  von  Sulz  das  Nonnenkloster
Frauenalb  mit  einer  Salzhalle  beschenken,  welche  jedoch  das  Kloster  im  Jahre
1252  an  die  Nonnen  zu  Kirchberg  für  den  Preis  von  35  Pfund  Heller  zuni
Verkauf  bringt.  Dieses  ist  das  erste  urkundlich  zu  belegende  Jahr  in  der  Geschichte ­
  der  Saline  Sulz.  Im  weiteren  geschichtlichen  Verlauf  treten  als  Rechtsnachfolger ­
  der  Grafen  von  Sulz  als  Mitbesitzer  des  Salzbrunnens  die  Grafen
von  Geroldseck  auf,  welche  gelegentlich  einer  im  Jahre  1383  erfolgten  Erbteilung ­
  Besitzrechte  an  den  Einkünften  des  Salzbrunnens  erwarben.  Schon  um
diese  Zeit  sehen  wir  Sulzer  Stadtbürger  im  Besitz  von  Siedepfannen;  so  wird
aus  dem  Jahre  1382  ein  Hanns  der  Kupfirsmit  (Kupferschmied)  als  Besitzer
eines  Gesieds  erwähnt.  Im  15.  Jahrhundert  erwerben  die  beiden  Klöster  Wittichen
  und  Alpirsbach  Besitzteile  am  Sulzer  Gesied.  Bis  zum  Jahre  1570  erfolgte ­
  die  Salzbereitung  bei  dem  alten  Brunnen  in  der  Stadt;  in  dem  genannten ­
  Jahr  jedoch  wurde  das  Rathaus  auf  dem  „Gesodplaz"  erbaut,  wodurch  eine
Verlegung  der  Siedehäuser  notwendig  wurde,  die  man  bei  dem  unteren  Tor  auf
dem  „Wöhrd"  errichtete.  Im  Jahre  1581  wurde  die  Stadt  Sulz  von  einem
großen  Brandunglück  heimgesucht,  welches  einen  beträchtlichen  Teil  der  Stadt,
sowie  das  Rathaus  mit  wichtigen  Urkunden  über  die  Saline  vernichtete 1  2 ).
Im  16.  Jahrhundert  lag  der  Betrieb  der  Saline  Sulz  als  württembergi-1)

  Kgl.  stat.-top.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamtes  Sulz  1863,  Seite  118  f.
2)  von  Alberti,  Das  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg,  Seite  180.
        <pb n="83" />
        80

sches  Lehen  in  den  Händen  von  Privatpersonen,  die  nach  der  Form  der  Siederschaft ­
  die  Gesiede,  im  ganzen  vierzehn,  unter  sich  verteilten.  Insgesamt  waren ­
  14  Pfannen  vorhanden.  Jeder  Sieder  konnte  abwechslungsweise  den  Brunnen ­
  eine  Woche  lang  benutzen.  Im  Jahre  1735  kaufte  Württemberg  sämtliche
Anteile  der  Siederschaft  an,  sodaß  von  dieser  Zeit  an  die  Saline  Sulz  in  staatliche ­
  Verwaltung  überging.  In  der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  zeigte  die
Sole  einen  so  geringen  Gehalt,  daß  die  Verarbeitung  derselben  kaum  noch  mit
Nutzen  betrieben  werden  konnte.  Man  berief  daher  einen  in  jener  Zeit  weitbekannten ­
  Salinenkundigen,  den'  dänischen  und  kurpfälzischen  Geheimen-Rat
v.  Beust,  welcher  der  Saline  ihren  alten  Solegehalt  wieder  verschaffen  sollte.
Beust  ließ  etwa  20  Schuh  vom  alten  Brunnen  entfernt  einen  neuen  Schacht
abteufen  und  erzielte  hiermit  1748  auch  eine  3°/»  starke  Soole,  die  jedoch  im
nächsten  Jahr  wieder  auf  1  °/&amp;gt;  sank.  Noch  schlimmer  war,  daß  die  alte  Quelle
durch  den  neuen  Schacht  geschwächt  wurde,  da  zwischen  beiden  sich  eine  Kommunikation ­
  eingestellt  hatte.  Alles  dies  waren  Erscheinungen,  welche  die  geringe
wissenschaftliche  Entwicklung  der  Salinenkunde  in  damaliger  Zeit  zur  Ursache
hatten.  Im  Jahre  1759  wurden  die  Bohrarbeiten  auf  den  unteren  Solenstrich ­
  ausgedehnt.  Man  brachte  das  hinterste  Gesenke  auf  50  Lachter  Tiefe,
wodurch  der  untere  Solenstrich  erreicht  und  eine  5  prozentige  Sole  erbohrt
wurde,  die  stündlich  660  Maß  lieferte.  Allein  auch  hier  sank  der  Gehalt  der
Sole  bald  auf  3%.  In  den  1780  er  Jahren  teufte  man  den  alten  Hallerdenschacht ­
  auf  etiva  80  Fuß  ab,  in  welcher  Tiefe  man  dann  sogenannte  Reservat-Oerter
  auf  Steinsalz  trieb,  das  sich  von  hier  aus  in  bedeutenden  Trümmern  ins
Gebirge  schob.  Man  förderte  viel  Hallerde  (salzhaltigen  Tongips),  der  sich  uni
jene  Zeit  die  Landwirtschaft  als  Düngemittel  im  ausgedehntesten  Maße  zu  bedienen ­
  begann.  Der  Hallerdenschacht  zeigte  jedoch  in  dieser  Tiefe  kein  erheblich
anstehendes  Steinsalz,  man  teufte  daher  weiter  ab  und  stieß  zuletzt  auf  eine
2%  starke  Sole,  was  zur  Folge  hatte,  daß  die  Reservat-Oerter  unter  Wasser
gesetzt  wurden.  Um  dieselbe  Zeit  begann  man  auch  das  neue  hinterste  Gesenke,
das  im  Jahre  1809  durch  einen  Durchschlag  mit  dem  alten  hintersten  Gesenke
verbunden  wurde.  Nach  Fertigstellung  dieser  Arbeiten  ergaben  beide  Gesenke
stündlich  1100—1200  Maß  3  prozentige  Sole.  Im  Jahre  1794  wurde  der
neue  Hallerden-Schacht  begonnen,  da  der  alte  Schacht  zu  nahe  am  neuen  Stollen
lag  und  man  anderseits  Wasserzuflnß  befürchtete.  In  der  Zeit  von  1804  bis
1815  brachte  man  noch  mehrere  Schächte  auf  der  Saline  Sulz  nieder.  Erhebliche ­
  Verdienste  um  die  technische  und  bauliche  Entwicklung  hatte  sich  der  Salzfaktor
  und  Rat  Georg  Friedrich  Heß,  sowie  der  Salinen-Jnspektor  Joh.  Georg
Schmid  Ende  des  18.  Jahrhunderts  erworben.  Den  Anregungen  des  letzteren
Salinen-Jnspektors  Schniid  hatte  man  im  wesentlichen  das  Erbohren  der  neuen
Salzquellen  zu  verdanken.
Im  Jahre  1788  zeigte  die  Herzogl.  Saline  zu  Sulz  folgenden  Betriebsumfang ­
  *).  Für  die  Solenfördernng  standen  im  Betrieb:  die  älteste  Quelle  im
mittleren  Gesenke,  welche  stündlich  3—4000  Maß  gab;  zweitens  die  Quelle
von  1763  im  hintersten  Gesenke,  mit  einer  stündlichen  Leistung  von  1100  bis
1200  Maß  Sole;  drittens  die  im  Jahre  1782  erbohrte  Quelle  im  alten

1)  Prof.  Friedr.  Rösler,  Naturhistorische  und  Technologische  Nachrichten  von
der  Saline  zu  Sulz.  Tübingen  1788,  Seite  66  f.
        <pb n="84" />
        81

'Hallerden-Schacht,  welche  stündlich  etwa  1000  Maß  lieferte.  Um  dieselbe  Zeit
besaß  die  Saline  zwei  alte  und  fünf  neue  Gradierhäuser.  Das  älteste  Gradierwerk ­
  wurde  im  Jahre  1738  erbaut;  das  zweite  Gradierwerk  hatte  man  gänzlich
außer  Betrieb  gesetzt.  Die  neueren  Gradierhäuser  hatten  eine  Länge  von  900
bis  1100  Fuß.  Die  Gradierhäuser  standen  in  unmittelbarer  Nähe  des  Neckars.
Im  Jahre  1788  befanden  sich  insgesamt  3^/z  Gradierhäuser  im  Betrieb.  Bon
den  Gradierwerken  führte  man  die  Sole  mittels  Röhrenleitung  in  das  Siedehaus, ­
  welches  mit  einer  kupfernen  und  einer  eisernen  Siedepfanne  ausgerüstet
war.  Die  Dimension  der  eisernen  Pfanne  betrug  22  Fuß  lang,  8  Fuß  breit
und  1  Fuß  hoch;  die  kupferne  Pfanne  zeigte  dieselben  Maße,  nur  betrug  die
Länge  hier  10  Fuß.  Die  Oefen  besaßen  eine  Länge  von  30  Fuß  mit  durchgehender ­
  Feuerung  unter  beiden  Pfannen.  Außerdem  bediente  man  sich  kleiner,
sogenannter  Setzpfannen,  in  welchen  vornehmlich  die  Fabrikation  des  Viehsalzes
erfolgte.  Die  Sudzeit  der  Solen  betrug  in  der  Regel  6  Tage,  nur  die  Sole
ans  dem  hintersten  Gesenke  erforderte  eine  Sudzeit  von  12—14  Tagen.  Anderseits ­
  wurden  in  der  Sommerszeit  oft  11  bis  14  Sudprozesse  durchschnittlich  im
Monat  ausgeführt.  Mit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  brachte  man  mehrere
Schächte  auf  den  oberen  Solenstrich  nieder,  die  anfangs  mit  einem  gewissen
Erfolge  Sole  ergaben,  später  aber  so  im  Gehalt  nachließen,  daß  es  unlohnend
wurde,  sie  weiter  zu  benutzen.  Im  Jahre  1818  begann  man  mit  dem  Abteufen
des  vorderen  tiefen  Gesenkes,  das  man  bis  auf  den  Muschelkalk  trocken  niederbrachte. ­
  Die  poröse  Schicht  des  Muschelkalkes  ergab  dann  eine  Sole,  die  in
24  Stunden  nicht  mehr  als  120  Kubikfnß  3  prozentigen  Gehaltes  ergab.  Nachdeut ­
  man  die  roten  Tonflöze  durchsunken  hatte  und  das  Bohrloch  noch  30  Fuß
im  roten  Sandstein  weitergeführt  wurde,  stellte  man  die  Arbeiten  als  erfolglos
ein.  Man  hatte  beabsichtigt,  diesen  Schacht  ntit  dem  800  Fuß  entfernten  neuen
hinteren  Gesenke  mittels  einer  Strecke  zu  verbinden,  um  so  alle  Solen  von
dem  alten  und  neuen  hinteren  im  neuen  vorderen  Gesenke  heben  zu  können.
Unter  Beobachtung  jeglicher  Vorsicht  ivollte  man  dann  eine  6  Fuß  mächtige
Gipsschicht  auslaugen,  die  sich  in  den  oberen  Lagen  des  Muschelkalkes  befand.
Dieser  Plan  mißlang  jedoch,  da  ein  zu  früher  Anbruch  der  oberen  Solen  erfolgte, ­
  die  mit  1^/j°/o  Gehalt  angehauen  wurden.  Die  oberen  Solen  traten
bald  in  so  großer  Menge  ans.  daß  sie  den  Schacht  unter  Wasser  setzten,  wodurch
alle  Abteufarbeiten,  die  bereits  auf  325  Fuß  gediehen  ivaren,  vernichtet  wurden.
Das  Auftreten  der  Wasser  im  vorderen  tiefen  Gesenke  hatte  eine  auffallende  Zunahme ­
  der  Sole  im  hinteren  alten  Gesenke  zur  Folge,  sodaß  auch  diese  nicht
mehr  zu  bewältigen  war.  Das  Ersaufen  des  Schachtes  führte  weiter  zu  dem
schwerwiegenden  Verlust,  daß  auch  der  neue  Hallerden-Schacht  unter  Wasser  gesetzt ­
  wurde,  wodurch  die  Produktion  des  Hallerden-Materials  eingestellt  werden
mußte.
Bon  Interesse  dürften  einige  Daten  über  die  jeweiligen  Produktionsleistungen ­
  der  Saline  Sulz  in  den  verschiedenen  Zeiträumen  sein  1 ).  So  betrug  die
jährliche  Produktion  um  das  Jahr  1571  rund  6000—6500  Ztr.,  um  1568
noch  14  850  Ztr.,  um  das  Jahr  1594  bei  dreigradiger  Sole  etwa  9000  Ztr.,
um  1626  etwa  5600  Ztr.,  1627  etwa  10  350  Ztr.,  1633  etwa  8550  Ztr.,

1)  Kgl.  statist.  topoar.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Sulz...  Stuttgart
1863,  Seite  118  f.
Neumann,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg.  ft
        <pb n="85" />
        .7  ^

—  82  —
1726  etwa  8100  Ztr.  1735  etwa  6075  Ztr.,  1738  bei  3 1 /;!  gradiger  Sale
etwa  8250  Ztr.,  1748  rund  10225  Ztr.,  1762  bei  ^gradiger  Sole  nur
3600  Ztr.  und  1823  hob  sich  die  Produktion  wieder  auf  7000  Ztr.  Kochsalz
und  200  Ztr.  Viehsalz.  Daneben  ist  jedoch  auf  die  nicht  unerhebliche  Hallerdeugewinnung
  hinzuweisen.  Die  überaus  schwankenden  Produktionsziffern
illustrieren  am  deutlichsten  das  Auf  und  Nieder  des  Solengehalts  der  Salzquellen.
Wir  erwähnten  schon,  daß  die  überaus  schwache  Sole  der  alten  Bohrlöcher
der  Saline  Sulz  dringend  auf  die  Notwendigkeit  hinwies,  durch  Auffindung
neuer  Salzlager  im  Interesse  des  Weiterbestehens  der  Saline  hier  Abhilfe  zu
schaffen.  Zu  diesem  Zweck  wurden  in  den  Jahren  1839/40  etwa  eine  Stunde
süd-östlich  von  Sulz  bei  Bergfelden  Bohrversuche  unternommen,  die  den  glücklichen
Erfolg  hatten,  ein  mächtiges  Steinsalzlager  zu  erbohren.  Im  weiteren  Verlauf
wurde  dann  im  Jahre  1842/3  noch  ein  Bohrloch,  und  1861/2  abermals  zwei
Bohrlöcher  niedergetrieben,  von  welch  letzteren  jedoch  eines  verunglückte.  Die
geologische  Gestaltung  der  Bohrlöcher  Nr.  I  und  IV  bei  Bergfelden  zeigt  folgendes ­
  Bild,  wobei  wir  den  geognostischen  Forschungen  von  I.  Hildebrand  und
v.  Paulus  folgen  '):  Bohrloch  No.  I.
a)  I  m  Schacht.
Aufsatz  auf  den  Bohrschacht  1,58  m
Dammerde,  Lehm  und  Sand  2,03  „
Trigonodns  dolomit  2,26  „
b)  Im  Bohrloch.
'1'rigonodus  dolomit  19,05  m
Hauptmuschelkalk  56,84  „
Anhydritgruppe,  gelbe  Mergel,  Zellendolomite  und  Kalkstein
mit  Hornstein  21,77  „
Anhydrit  und  Salzton  35,47  „
Steinsalz  11,32  „
Ganze  Teufe:  150,32  in
Ueber  dem  Fußboden  des  Schachthauses  steht  der  Trigonodus  dolomit
bis  zu  seinem  Hängenden  noch  3,70  m  mächtig  zu  Tage.  Es  ergibt  sich  so  eine
Gesamt-Mächtigkeit  von  28,62  in  für  den  Trigonodus  dolomit.  Die  Mächtigkeit ­
  des  Anhydrits  unter  dem  Salzlager  einschließlich  den  Uebergangsgesteinen
in  den  Wellenkalk  beträgt  8,60  m,  sodaß  die  Gesamt-Mächtigkeit  der  Anhydridgruppe ­
  auf  77,16  m  zu  stehen  kommt.
Das  geologische  Profil  des  Bohrloches  Nr.  IV  bei  Bergfelden  zeigt  fol-Bohrloch

  No.  IV.
a)  Im  Schacht.

2,29  in
1,15  „
0,57  „
1,59
        <pb n="86" />
        —  83  —

6  *

Es  ergibt  sich  hiernach  eine  Gesamt-Mächtigkeit  der  Anhydritgruppe  von
79,02  m.
Die  so  im  Jahre  1840  bei  Bergfelden  erbohrte  Soole  wird  in  einer  eisernen ­
  Rohrleitung  von  14  300  Fuß  Länge  über  eine  Anhöhe  nach  dem  Siedehaus ­
  der  Saline  in  Sulz  geleitet  *).  Das  Heben  der  Sole  erfolgt  durch  ein
vom  Mühlbach  getriebenes  Rad.  Die  Beschaffung  der  neuen  Sole  war  mit
recht  erheblichen  Kosten  verknüpft.  Infolge  Ankaufes  notwendiger  Grundstücke
und  Wasserkräfte,  sowie  für  Schaffung  sonstiger  technischer  Einrichtungen  waren
nach  Abzug  des  Erlöses  für  entbehrlich  gewordene  Gebäude  rund  44  000  Gulden ­
  aufzubringen  gewesen.
Um  das  Jahr  1855  zeigten  die  technischen  Betriebsanlagen  auf  der  Saline
Sulz  folgenden  Umfang  1  2  3 ).  Es  war  vorhanden  1  Bohrhaus  bei  Bergfelden  mit
2  Bohrlöchern,  aus  welchen  die  Sole  durch  Pumpen  gehoben  und  mittels  eines
Druckwerkes  in  einer  Leitung  nach  Sulz  geführt  wurde.  Die  weiteren  Anlagen
umfaßten  1  Reservoirgebäude  mit  3  Solenkästen,  1  Siedehaus  mit  2  Siedepfannen, ­
  2  Hallerde-Pochwerke  mit  16  Pochstempeln.  Die  Hallerde,  kein  Salinenprodukt, ­
  wurde  durch  bergbaulichen  Betrieb  gewonnen.  Als  Düngungsmittel
war  die  Hallerde  in  der  Umgegend  sehr  beliebt;  der  Absatz  dieses  Produktes
erfolgte  in  einem  Umkreis  von  3—4  Stunden.  Die  Produktionsverhältnisse
zeigten  um  die  genannte  Zeit  folgendes  Bild.  Die  Jahresproduktion  sollte  betragen ­
  an  Kochsalz  1500  Ztr.  und  an  Viehsalz  300  Ztr.  Hallerde  wurden
etwa  43  600  Kübel  zu  10  kr.  gewonnen.  Wie  man  sieht,  beschränkte  sich  die
Salzproduktion  auf  sehr  geringe  Mengen.  Im  Siedeverfahren  ergab  1  Klafter
Tannenholz  zu  6  fl.  6  kr.  nur  31  Ztr.  Kochsalz.  Im  Hanptfinanzetat  von
1830/33  war  noch  eine  jährliche  Produktion  von  4000  Ztr.  Kochsalz  und  350
Ztr.  Viehsalz  vorgesehen;  außerdem  ein  Finanzertrag  von  5100  fl.  für  die  Gewinnung ­
  von  Nebenprodukten;  also  gegen  1855  ein  nicht  unerheblicher  Rückgangs).
Schon  im  Jahre  1858  tauchten  in  der  württ.  Kammer  Befürchtungen  auf,  der
Betrieb  der  Saline  Sulz  könnte  aus  Gründen  der  Rentabilität  seitens  der  Regierung ­
  eingestellt  werden;  Befürchtungen,  die  der  württ.  Finanzminister  v.  Knapp
im  September  1858  als  unbegründet  erklärte 4 ).  Neben  der  eigentlichen  Salzproduktion ­
  befaßte  man  sich  um  diese  Zeit  in  Sulz  auch  stark  mit  der  Fabrikation
sogenannter  Hallerde,  die  in  der  Landwirtschaft  ein  vielbegehrtes  Düngemittel
war.  Diese  Hallerde  war  ihrer  Zusammensetzung  nach  nichts  anderes,  als
reichlich  mit  Sole  getränkte  Tonerde.  Dem  starken  Salzgehalt  schrieb  man  die
befruchtende  Kraft  auf  den  Pflanzenbau  zu.  Ueber  den  wirklichen  Charakter
und  Wert  der  Hallerde  als  Düngemittel  war  nian  sich  jedoch  im  großen  und
ganzen  ziemlich  unklar.  Im  September  1858  forderte  der  Abgeordnete  für  Sulz,
Sarwey,  die  Regierung  auf,  von  den  Landwirtschafts-Hochschulen  in  Kirchberg
oder  Hohenheim  eine  chemische  Untersuchung  der  Hallerde  vornehmen  zu  lassen,
um  einmal  die  tatsächliche  Bedeutung  der  Hallerde  wissenschaftlich  zu  erfassen.
Der  Abgeordnete  vermutete,  und  wohl  nicht  nnt  Unrecht,  daß  die  ganze  Düngekraft ­
  vermutlich  in  der  der  Erde  beigegebenen  Salzlösung  bestehe.  Wenn  das

1)  Kql.  stat.-topoqr.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Sulz  1863.  Stuttgart.
Seite  115.

2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1855.  II.  Beil.-Bd.  S.  265.

3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1830.  III.  Beil.-Heft  S.  17.

4)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1868.  IV.  Band,  S.  2194.
        <pb n="87" />
        84

aber  der  Fall  sei,  wäre  es  wirtschaftlich  ratsamer,  die  Tonerde  schon  wegen
ihres  schweren  und  daher  teuren  Transportes  ganz  auszuschalten,  und  für  die
eigentliche  Sole  als  Düngemittel  eine  nicht  so  voluminöse  Vertriebsform  herauszusuchen. ­
  Diese  durchaus  zutreffenden  Ausführungen  fanden  jedoch  in  der  Zukunft ­
  keine  praktische  Anwendung.  Der  Finanzminister  v.  Knapp  erklärte,  daß
chemische  Untersuchungen  über  die  landwirtschaftliche  Bedeutung  der  Hallerde  keine
genügende  Aufklärung  bringen  würden,  daß  hier  vielmehr  lediglich  die  Erfahrung ­
  des  Landwirts  entscheidend  sei.  Die  Bauern  aus  der  Umgegend  von  Sulz
kamen  aus  weiter  Entfernung  herängefahren,  um  diese  Hallerde  für  ihre  Aecker
zu  beziehen.  Dabei  besprengte  man  kurz  vor  der  Abfahrt  die  Hallerde  nochmals ­
  reichlich  mit  Sole,  da  sich  die  Bauern  hierdurch  eine  erhöhte  Düngewirkung ­
  versprachen.  Anderseits  steigerte  man  die  Wagenlast  hierdurch  bedeutend.
Während  man  für  einen  Kübel  Kalk  als  Düngemittel  4  kr.  bezahlte,  forderte
und  erhielt  man  für  einen  Kübel  Hallerde  10  kr.  Die  Nachfrage  nach  Hallerde
seitens  der  bäuerlichen  Bevölkerung  war  auf  der  Saline  Sulz  so  groß,  daß  man
sie  bei  weitem  nicht  befriedigen  konnte.  Eine  erhebliche  Steigerung  im  Absatz
erwartete  man  auch,  sobald  erst  mal  die  obere  Neckartalbahn  fertiggestellt  war.
Für  diesen  Produktionszweig  der  Hallerde  lagen  daher  die  Verhältnisse  auf  der
Saline  Sulz  durchaus  günstig,  sodaß  sich  die  Regierung  schon  im  Vorjahr  1857
auf  Grund  dieser  Sachlage  entschlossen  hatte,  neue  Einrichtungen  ans  der  Saline
Sulz  zu  schaffen.  Weiter  dachte  man  an  ein  Aufgeben  der  sonst  gerade  wirtschaftlich ­
  nicht  sehr  günstig  dastehenden  Saline  schon  deshalb  nicht,  weil  dies
zweifellos  eine  erhebliche  wirtschaftliche  Stärkung  der  preußischen  Konkurrenzsaline
in  Hohenzollern  bedeutet  hätte.  Denn  auch  diese  Saline  hatte  die  Fabrikation
der  Hallerde  in  ihren  Betrieb  aufgenommen.  Die  Produktion  der  Hallerde  auf
der  Saline  Sulz  belief  sich  um  1857  ans  84  000  Kübel;  den  tatsächlichen  Bedarf ­
  schätzte  man  auf  120000  bis  130000  Kübel.  Noch  bis  auf  den  heutigen
Tag  besitzt  die  Hallerde-Gewinnung  für  die  Kgl.  Saline  Sulz  erhebliche  Bedeutung. ­

Die  Verwaltung  der  Saline  Sulz  lag  in  den  sechziger  Jahren  des  vorigen
Jahrhunderts  in  den  Händen  folgender  Beamten.  Nach  dem  Besoldungsetat
des  Jahres  1823  für  Salinenämter  hatte  man  für  die  Saline  Sulz  einen
Salinenverwalter  mit  der  Besoldung  dritter  Klasse  vorgesehen.  Als  dann  in
den  fünfziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  die  Saline  Sulz  wirtschaftlich
nicht  sehr  erfolgreich  war,  unterließ  man  die  Neubesetzung  der  freigewordenen
Salinenverwalterstelle.  Als  dann  infolge  der  schon  an  anderer  Stelle  erwähnten ­
  vorgenommenen  Verbesserungen  der  Siedeeinrichtungen  die  finanziellen ­
  Erträgnisse  der  Saline  sich  wieder  günstig  entwickelten,  nahm  man  eine
Neubesetzung  der  Saliuenverwalterstelle  vor.  Erwähnt  sei,  daß  der  Etat
von  1864/67  *)  als  Ertragsablieferung  zur  Staatshauptkasse  die  Summe  von
75  300  fl.  vorsah.  Dieser  wirtschaftliche  Aufschwung  der  Saline  Sulz  nach
langem  finanziellen  Daniederliegen  war  nicht  zum  wenigsten  das  Werk  eines
Beamten,  des  Salinenkassierers  Braun,  der  in  dieser  Eigenschaft  seit  1858  vertretungsweise ­
  die  Saline  verivaltete.  Dieser  Beamte  befand  sich  seit  1839  bei
dem  Salinenwesen  in  definitiver  Anstellung.  In  Anerkennung  der  Verdienste,
die  sich  der  Salinenkassierer  Braun  um  die  wirtschaftliche  Hebung  der  Saline

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1865.  II.  Beil.-Vd.  S.  714.
        <pb n="88" />
        85

Sulz  erworben  hatte,  wurde  ihm  von  der  Regierung  seine  Besoldung  von  1000  fl.
im  Etat  1864/67  ans  1300  fl.  erhöht.  Schon  in  den  Jahren  1861/3  hatte
man  eine  jährliche  Zulage  von  100  fl.  gewährt;  im  Jahre  1863  wurde  auch
dem  p.  Braun  der  Titel  und  Rang  eines  Salinenverwalters  verliehen.  Die
Besoldung  von  1300  fl.  war  pensionsberechtigt.  Die  Kanzleikosten  für  die  Saline ­
  Sulz  waren  im  Etatjahr  1864/7  ans  300  fl.  jährlich  festgesetzt.  Außerdem ­
  war  um  diese  Zeit  in  Sulz  noch  ein  Platzmeister  mit  551,12  fl.  Jahresgehalt ­
  tätig,  sowie  ein  Amtsdiener.  In  dem  Hauptfinanzetat  von  1867/70
wurde  dem  Platzmeister  eine  jährliche  Teuerungszulage  von  52  fl.,  auf  die  Woche
1  fl.  gewährt  Z.  Zn  dem  Arbeitsfeld  des  Platzmeisters  von  Sulz  gehörte  auch
die  Buchhaltung,  vielfach  erfüllte  er  auch  die  Funktion  eines  Salinen-Assistenten.
  Nach  dem  Hauptfinanzetat  von  1870/73  waren  auf  der  kgl.  Saline  Sulz
folgende  Beamten  tätig  2 ):
Name.  Besoldung.
Salinenverwalter  Haller  1300  fl.
Amtsdiener  24  fl.
Hierzu  ist  ergänzend  zu  bemerken,  daß  um  diese  Zeit  der  mit  700  fl.  besoldete ­
  Posten  eines  Salinenverwaltnngsassistenten  unbesetzt  war,  jedoch  hatte  die
Besetzung  etatsmäßig  zu  erfolgen.  Die  bis  dahin  von  dem  Platzmeister  Bürgert ­
  ausgefüllte  Stellung,  welche  nach  dem  Etat  von  1867/70  mit  603,12  fl.
besoldet  war,  wurde  nicht  mehr  besetzt.  Bürgert  erhielt  in  Anerkennung  seiner
Dienste  bei  seiner  Entlassung  eine  besondere  finanzielle  Belohnung.  Für  die
Beaufsichtigung  der  weitentfernten  Bohrlöcher,  ebenso  für  die  Ueberwachnng  des
Hallerdebanes  war  es  notwendig,  eine  jüngere  Kraft  als  die  des  bisherigen
Platzmeisters  zu  beschaffen,  was  auch  geschah.  Im  Jahre  1870  befand  sich  auf
der  Kgl.  Saline  Sulz  1  Siedehans  mit  1  Dampfpfanne  und  1  Siedepfanne  im
Betrieb.  Um  diese  Zeit  betrug  die  Jahresproduktion  etwa  25  000  Ztr.  Kochsalz ­
  und  60—70  000  Kübel  Hallerde.  Letztere  wurde  ans  der  Saline  verpacht
und  vor  dem  Versand  mit  Sole  befeuchtet.
Was  die  chemische  Zusammensetzung  der  Sole  aus  der  Saline  zu  Sulz  betrifft, ­
  so  ergab  sich  hier  nach  Fehling  folgender  Gehalt.  Es  enthielten  100
Teile  Sole^):
Chlornatrium  23,4733
Schwefelsauren  Kalk  0,5080
Kohlensauren  Kalk  0,0162

Wasser

28,9975
76,0025
100,0000

Hiernach  muß  die  chemische  Zusammensetzung  der  Snlzer  Sole  als  eine
sehr  einfache  bezeichnet  werden.  Im  übrigen  ist  die  Sole  klar  und  farblos;  sie
führt  sehr  geringe  Mengen  Kupfer  mit  sich.  Die  chemische  Zusammensetzung  des
Kochsalzes  von  Sulz  zeigt  folgendes  Bild.  Es  enthalten  100  Teile  Kochsalz:

Chlornatrium
Chlorcalcium
Schwefelsauren  Kalk
Kohlensauren  Kalk
Wasser

96,2077  mit  58,35010  Chlor
0,0252  „  0,01616  „
0  0343  58 ' 8602fi  Chlor.
2,1006

100,0000  1  2  3  *

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1867.  II.  Beil.-Bd.  S.  422.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1870.  II.  Veil.-Bd.  S.  342.
3)  Fehling,  Chemische  Untersuchung  der  Solen  der  Kgl.  württ.  Salinen.  Stuttgart ­
  1847,  Seite  66  u.  68.
        <pb n="89" />
        Das  Kochsalz  von  Sulz  zeigt  weiße  Farbe  und  besitzt  ein  mittleres  Korn.
Im  April  1909  bei  Gelegenheit  eines  Besuches  des  Verfassers  auf  der
Kgl.  Saline  Sulz  stand  dortselbst  ein  Siedehaus  in  Betrieb.  Die  Sole  wird
auf  einer  80  qm  großen  Siedepfanne  verarbeitet.  Für  die  Trocknung  des
Siedesalzes  benutzt  man  vier  kleinere  Trockenherde,  die  zusammen  eine  Gesamtfläche ­
  von  160  qm  besitzen.  Die  Trockenherde  werden  durch  die  Rauchabgase
der  Siedepfanne  geheizt.  Die  Verpackung  des  Salzes  erfolgt  in  Säcken  zu  50  kg
und  100  kg.  Neben  der  Salzfabrikation  beschäftigt  man  sich  noch  mit  der  Gewinnung ­
  von  Anhydrit.  Mit  dem  bergmännischen  Abbau  des  Anhydrits  sind
durchschnittlich  10  Arbeiter  beschäftigt.  Der  Anhydrit,  auch  Hallerde  genannt,
wird  im  gemahlenen  Zustande  abgegeben  und  zwar  mit  einem  Gehalt  von  3  %
Chlornatrium.  Die  Hauptverwendung  des  Anhydrits  erfolgt  zu  Düngungszwecken. ­
  Für  das  Mahlen  des  Anhydrits  besitzt  die  Saline  eine  besondere  Anhydtitmühle.
  Die  Jahresproduktion  in  Anhydrit  beläuft  sich  durchschnittlich  auf
2500  Ztr.  Im  Salinenbetrieb  werden  15  Arbeiter  beschäftigt.
Die  geringe  Produktionsleistung  der  Saline  Sulz  in  den  letzten  Jahrzehnten ­
  und  die  dadurch  bedingten  geringen  Reinerträge  haben  in  der  württembergischen
  Kammer  wiederholt  den  Wunsch  entstehen  lassen,  nach  einer  Aufgabe
oder  Veräußerung  der  Saline.
Auch  der  letzte  Hauptfinauzetat  der  Rechnungsjahre  1909/10  enthält  einen
Antrag  der  Finanzkommission  vom  19.  Mai  1909,  vertreten  durch  den  Berichterstatter ­
  Kaeß,  und  wollen  wir  diesen  Antrag  im  Wortlaut  hier  folgen  lassen  *):
Antrag  der  Finanzkommission:
Die  K.  Regierung  zu  ersuchen,
1.  zwecks  Veräußerung  des  Besitzes  der  Saline  Sulz  in  Verbindung  mit
der  Stadtgemeinde  Sulz  zu  treten,  welcher  die  Berechtigung  zur  Gewinnung ­
  von  Hallerde  eingeräumt  werden  könnte;
2.  für  den  Fall  der  Ablehnung  der  Erwerbung  seitens  der  Stadtgemeinde ­
  Sulz  den  Betrieb  der  Saline,  soweit  nicht  rechtliche  Bedenken
entgegenstehen,  vom  1.  Januar  1911  an  einzustellen;
3.  in  diesem  Falle  den  zur  Zeit  in  der  Saline  beschäftigten  Arbeitern
für  ein  Unterkommen  in  einer  anderen  Saline  oder  in  anderen  Betrieben ­
  behilflich  zu  sein,  den  etwa  erwerbslos  werdenden  Arbeitern
eine  nach  Billigkeitsgesichtspnnkten  bemessene  einmalige  Entschädigung,
falls  es  sich  um  ältere  Arbeiter  handeln  sollte,  eine  Versorgung  zu
gewähren.
Die  Verhandlungen  über  diesen  Antrag  erfolgten  in  der  württembergischen
II.  Kammer  am  7.  Juni  1909  1  2 ).  Der  Antrag  wurde  durch  den  Berichterstatter
Abg.  Kaeß  wie  folgt  begründet:  „Die  Saline  Sulz  ist  seit  Jahren  in  ständigem
Rückgang  begriffen.  Im  Etat  1905/06  sollte  dieselbe  noch  abliefern  15  000  M.,
im  Etat  1907/08  sind  angesetzt  8000  M.  und  im  jetzigen  Etat  finden  wir
5000  M.  Allein,  meine  Herrn,  auch  diese  kleinen  Beträge  werden  nicht  erreicht, ­
  sondern  Sulz  arbeitete  nach  der  mir  vorliegenden  Schlußbilanz  vom  Jahre
1907  —  die  letzte  Bilanz  —  mit  einem  Verlust  von  2223  M.,  während  die
Saline  in  der  Schlußbilanz  mit  135  000  M.  zu  Buch  steht.  Nimmt  man  also

1)  Verhandlung  d.  württ.  Kammer  1908/09.  Beil.-Bd.  104,  S.  656.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  1909,  Seite  5068.
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        87

eine  4%tge  Verzinsung  von  dem  investierten  Kapital,  so  arbeitet  Sulz  mit
einem  Verlust  von  zirka  6%,  währenddem  unsere  anderen  Salinen  eine  Rente
von  15,38  %  liefern".
In  der  genannten  Sitzung  der  Kammer  trat  nunmehr  der  Abg.  Böhm
(Sulz)  für  den  Fortbestand  der  Saline  mit  warmen  Worten  ein.  Nicht  mit
Unrecht  führte  der  Abg.  Böhm  aus,  daß  Stadt  Sulz  und  Saline  Sulz  seit
Jahrhunderten  innig  verbundene  Begriffe  sind.  Mit  Recht  wurde  darauf  aufmerksam ­
  gemacht,  daß  mit  Aufhören  der  Saline  die  in  den  benachbarten  Bezirken ­
  ansässige  kleine  Landwirtschaft  des  billigen  und  guten  Düngemittels  der
Hallerde  verlustig  gehen  würde.  Die  Stadt  selbst  genießt  hierdurch  einen  wirtschaftlich ­
  wertvollen  Handelsverkehr,  da  die  Bauern,  welche  die  Hallerde  abholen, ­
  oft  zu  100  bis  150  Fuhrwerken  an  einem  Tage  in  Sulz  erscheinen.
Ferner  würde  mit  der  Aufgabe  der  Saline  auch  das  seit  einigen  Jahrzehnten
bestehende  Solbad  zu  Sulz  in  seinem  Bestände  bedroht  sein.  Gerade  in  der
Gemeinde  Sulz  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  auf  Grund  des  Solbades  ein
lebhafter  Fremdenverkehr  entwickelt,  was  auch  zur  Errichtung  eines  größeren
Badehotels  geführt  hat.  Die  Stadt  Stuttgart  hat  im  letzten  Jahr  200  Kinder
zur  Erholung  in  dieses  freundliche  kleine  Schwarzwaldbad  Sulz  geschickt.  Diese
Entwicklung  zur  Badestadt  würde  durch  das  Eingehen  der  Saline  zweifellos
schwer  geschädigt  iverden.  Und  noch  ein  dritter  Grund  spricht  für  die  Erhaltung
der  Saline;  denn  mit  deren  Stillegung  würde  die  bisher  von  Sulz  aus  erfolgte ­
  Kochsalzversorgung  der  umliegenden  Oberämter  vermutlich  der  im  benachbarten ­
  Hohenzollern  befindlichen  kgl.  preuß.  Saline  Stetten  zufallen.  Die  Annahme, ­
  daß  die  Kochsalzproduktion  von  Sulz  seitens  der  Saline  Wilhelmshall
übernommen  werden  könnte,  dürfte  sich  nur  zum  Teil  verwirklichen.  In  Würdigung ­
  dieser  Tatsachen  ist  denn  auch  die  Stellung  der  Württembergischen  Regierung ­
  vorläufig  auf  eine  Erhaltung  der  Saline  Sulz  gerichtet.  Mit  bezug
hierauf  machte  der  Württembergische  Staatsminister  der  Finanzen  v.  Geßler  in
der  Kammer-Sitzung  vom  7.  Juni  1909  folgende  Ausführungen:  „Wenn  sodann ­
  die  Verwaltung  in  dem  vorliegenden  Etat  von  einer  Aushebung  der  Saline ­
  Sulz  absehen  zu  sollen  geglaubt  hat,  so  ist  sie  hiebei  davon  ausgegangen,
daß  die  Verhältnisse  dieser  Saline  nicht  so  beschaffen  sind,  daß  eine  Aufhebung
der  Saline,  wenigstens  zur  Zeit  und  so  lange  als  die  bestehenden  Verhältnisse
fortdauern,  als  eine  Notwendigkeit  angesehen  werden  könnte,  denn  man  wird
immerhin  mit  der  Saline  mit  einer,  wenn  auch  bescheidenen  Rente  noch  rechnen
können  und  außerdem  kommt  in  Betracht  das  Bedürfnis,  das  sich  in  der  ganzen
Umgegend  für  die  Beschaffung  von  Hallerde  gezeigt  hat"  l ).
In  den  weiteren  Verhandlungen  wurde  noch  darauf  hingewiesen,  daß  sich
eine  Versetzung  der  Arbeiter  an  andere  Staatssalinen  schwer  durchführen  lassen
würde,  da  ein  großer  Teil  der  Arbeiter  Hans  und  Acker  besitze.  Bedenken
fanden  die  hohen  Verwaltungskosten  der  Saline.  Der  Beamtenapparat  umfaßt
einen  Salinenverwalter  mit  4500  M.,  einen  Platzmeister  mit  2200  M.  und
einen  Kanzleilehrling  mit  500  M.  Jahresgehalt.  Es  wurde  in  Vorschlag  gebracht, ­
  die  Verwaltung  teilweise  von  der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  mitbesorgen
zu  lassen.  Die  württembergische  II.  Kammer  kam  zu  folgendem  Ergebnis.  Der
Antrag  der  Finanz-Kommission  gelangte  zur  Annahme.  Hiernach  hätte  also  die

1)  Verhandlung  d.  württ.  II.  Kammer.  Protokoll  Band  2,  S.  967.
        <pb n="91" />
        88

Kgl.  Saline  Sulz,  sofern  sie  nickt  von  der  Stadtgemeinde  Sulz  übernommen
wurde,  am  1.  Januar  1911  aufgehoben  werden  müssen.  Anders  verhielt  sich
die  erste  Kammer,  welche  mehr  für  einen  Fortbestand  der  Saline  war  und  ini
übrigen  der  Regierung  vollständig  freien  Entschluß  ließ,  ob  sie  die  Saline  Sulz
weiterbestehen  lassen  wolle  oder  nicht.  Von  der  Regierung  trat  in  der  ersten
Kammer  der  Bergratdirektor  Dr.  von  Klüpfel  in  der  Sitzung  vom  5.  Juli  1909
warm  für  die  Erhaltung  der  Saline  Sulz  ein,  die  man  als  eine  Filiale  der
Saline  Wilhclmshall  umzugestalten  dachte.  Benierkt  sei,  daß  die  Stadt  Sulz
keine  Neigung  zum  Erwerb  der  Saline  zeigte,  obgleich  die  Stadtgemeinde  die
große  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Saline,  insbesondere  für  das  städtische  Solbad, ­
  nachdrücklich  betonte.  Unter  diesen  Umständen  hat  sich  die  württembergische
Regierung  entschlossen,  vorläufig  den  Betrieb  der  Saline  Sulz  aufrechtzuerhalten,
wobei  man  sich  wohl  der  Hoffnung  hingibt,  durch  Vereinfachung  der  Verwaltung
und  technische  Verbesserung  der  Salinenanlagen  die  Erträgnisse  günstiger  szn
gestalten.

8.  Kapitel.
Nie  kgl.  umrtt.  Saline  Clrmenshall.
Die  Saline  Clemenshall  wurde  im  Jahre  1757  von  einer  privaten  Gesellschaft ­
  bei  dem  Pfarrdorf  Offenau  am  Neckar  gegründet.  Das  eigentliche
Eigentumsrecht  der  Saline  befand  sich  jedoch  im  Besitz  des  damaligen  Landesherrn ­
  dieses  Gebietes,  des  Hoch-  und  Deutschmeister-Ordens  oder  richtiger  gesagt, ­
  der  Hoch-  und  Deutschmeister  hatte  die  Erlaubnis  zur  Errichtung  der  Saline ­
  nur  unter  der  Bedingung  erteilt,  daß  die  Saline  nach  40jährigem  Bestehen
in  das  Eigentum  des  Hoch-  und  Deutschmeister-Ordens  fiel.  Von  der  Gründung ­
  bis  zum  Jahre  1797  stand  die  Saline  Clemenshall  vertraglich  in  einem
Pachtverhältnis,  wobei  als  Besitzer  der  Hoch-  und  Deutschmeister-Orden  galt.
In  der  Tat  wurde  die  Saline  Clemenshall  nach  1797  auf  etwa  ein  Jahr,  bis
zum  2.  August  1798  von  dem  Orden  betrieben  und  verwaltet,  an  dem  genannten ­
  Tage  jedoch  auf  40  bezw.  50  Jahre  abermals  einer  Gesellschaft  in
Pacht  gegeben.  Hauptpächter  war  ein  Legations-Rat  Bertuch.  Wir  lassen  hier
einen  wörtlichen  Auszug  aus  dem  Pacht-Vertrag  folgen,  aus  welchem  alles  weitere ­
  zu  entnehmen  ist'):
„Wir  Maximilian  Franz  von  Gottes  Gnaden,  Erzbischof  zu  Cvln  —  Erzherzog ­
  zu  Oestreich  —  Meister  des  deutschen  Ordens  in  Deutsch-  und  Wcl-„scheu
  Landen  usw.  urkunden  und  bekennen  hiermit  für  Uns,  Unsern  ritterlichen ­
  deutschen  Orden,  und  Unsere  Nachfolger,  im  Hochmeister-  und  Deutsch-„meisterthum,

„1)  daß  Wir  die  nach  Erlöschung  einer  40jährigen  Admvdiation  Uns
„eigenthümlich  zugefallene  Saline  auf  Offenauer  Markung,  Clemenshall  genannt,
„mit  allen  dazu  gehörigen  Gütern,  Wohn-  und  Salzwerk-Gebäuden,  auch  der
„Schneidmühl  und  Ziegelhütte,  und  allen  zum  Betrieb  des  Werks  und  eines
„jeglichen  Theils  desselben  nothwendigen  Werkzeugen,  nach  Ausweis  der  am
1)  I.  W.  Thon,  In  welchen  Verhältnissen  stehet  die  Saline  Clemenshall  zur
Königlich  Württembergischen  Salz-Regie  während  der  Zeit  ihres  Pachts?  Stuttgart ­
  1828,  Seite  3  f.
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        89

„Ende  dieses  Pachtbriefs  besonders  angehängten  Verzeichniß,  dem  Herzogt.
„Sachsen-Weimarschen  Legations-Rath  Bertuch  und  Compagnie,  Ihren  Erben
„und  Erbnehmern,  in  einen  anderweiten  40jährigen  Pacht  gegeben  haben."
Aus  dem  weiteren  Inhalt  dieses  Vertrages,  der  später  bei  Einführung  des
staatlichen  Salzmonopols  im  Jahre  t807  in  Württemberg  von  großer  Bedeutung ­
  werden  sollte,  sind  dann  noch  folgende  Punkte  hervorzuheben.  Im  Artikel ­
  6  des  Vertrages  wurde  bestimmt,  daß  sich  die  Pacht  zu  den  alten  Bedingungen ­
  um  l0  Jahre  verlängern  sollte,  wenn  der  dreijährige  Durchschnitt
der  letzten  Pachtjahre  für  den  Orden  eine  Zehntabgabe  von  1000  Ztr.  Salz
für  das  Jahr  ergab.  In  diesem  Fall  verlängerte  sich  die  Pachtdauer  also  auf
50  Jahre.  Beabsichtigte  der  Orden  nach  Ablauf  dieser  Frist,  die  Saline  abermals ­
  in  Pacht  zu  geben,  so  war  den  Erben  des  ersten  Pächters  ein  Vorrecht
auf  die  weitere  Pacht  eingeräumt,  die  jedoch  dem  Orden  in  seinem  Sinne  festzusetzen ­
  vorbehalten  blieb.
Der  Kompagnie  stand  ein  uneingeschränktes  Baurecht  hinsichtlich  aller  Salinenanlagen ­
  zu.  Im  übrigen  genoß  die  Kompagnie  weitgehende  wirtschaftliche
und  finanzielle  Vergünstigungen.  So  war  der  Gesellschaft  für  das  von  ihr
produzierte  Salz  volle  Zoll-,  Chaussee-,,  Brücken-  und  Wegegeldfreiheit  zugestanden. ­
  Die  sonst  gesetzlich  zu  duldende  militärische  Einquartierung  konnte  die
Gesellschaft  durch  Zahlung  einer  entsprechenden  Geldentschädigung  an  die  Ortsgemeinde ­
  abwenden.  Ferner  genossen  die  Offizianten  und  Arbeiter  der  Saline
volle  Personalfreiheit  betreffs  Frohn-  und  Wachtdienste  oder  ähnlicher  Dienste;
auch  eine  gewisse  Steuerfreiheit  war  vorgesehen.  Diese  Begünstigungen  kamen
jedoch  in  dem  Augenblick  in  Fortfall,  wo  ein  Werksangestellter  Grund  und
Boden  erwarb.  Er  trat  hierdurch  ohne  weiteres  in  das  allgeniein  gültige
Untertanenrechtsverhältnis  ein.  Die  Gesellschaft  durfte  im  ganzen  Gebiet  des
Ordens  nach  freieni  Ermessen  Salzniederlagen  errichten,  ohne  daß  hierfür  der
Gesellschaft  ein  Privileg  eingcräunit  wurde,  vielmehr  war  der  Salzhandel  für
jedermann  freigegeben.  Anderseits  bestand  für  die  Gesellschaft  die  zum  Schutze
des  Kleinhandels  festgelegte  Vertragspflicht,  beim  Salzverkauf  nicht  unter  7*  3 tr -
abzugeben.  Was  nun  die  finanziellen  Leistungen  betraf,  welche  die  Gesellschaft
ans  Grund  des  Pachtvertrages  zu  erfüllen  hatte,  so  waren  dieselben  im  folgenden ­
  Umfange  festgelegt.  Für  die  ersten  sechs  Pachtjahre  blieb  die  Gesellschaft
von  jeder  Pachtzahlung  und  sonstigen  Abgabe  befreit.  Vom  siebenten  Pachtjahre ­
  ab  bis  zur  Dauer  des  Vertrages  war  jährlich  eine  Pachtsumme  von
4000  Gulden  zu  entrichten.  Der  Pachtpreis  mußte  halbjährlich,  also  in  zwei
Jahresraten,  im  voraus  entrichtet  werden.  Blieb  die  Gesellschaft  mit  drei
Pachtzahlungen  in  Verzug,  so  erlosch  der  Vertrag  und  der  Deutschmeister-Orden
trat  ohne  weiteres  in  die  gesamten  Besitzrechte  der  Saline  ein.  Zu  dieser
Jahrespacht  trat  noch  eine  Zehntabgabe,  die  aber  erst  vom  neunten  Betriebsjahr ­
  ab  fällig  wurde.  Der  zehnte  Teil  der  gesamten  Salzproduktion  blieb  hiernach ­
  zur  Verfügung  des  Ordens.  Nach  dem  Vertrag  ernannte  der  Orden  zu
diesem  Zweck  einen  Beamten,  welcher  der  Salzfabrikation  auf  der  Saline  beiwohnte, ­
  um  so  beim  jedesmaligen  Sud  die  zu  leistende  Zehntabgabe  für  den
Orden  festzustellen.  Vertraglich  stand  es  dem  Orden  frei,  entweder  die  ans  die
Zehntabgabe  entfallende  Salzmenge  der  Kompagnie  zum  laufenden  Preise  zu
überlassen  oder  der  Orden  konnte  auch  nach  seiner  Wahl  das  Zehntsalz  in  natura
  fordern.  Im  letzteren  Falle  hatte  die  Kompagnie  dem  Orden  kostenfrei
        <pb n="93" />
        90

einen  Lagerraum  für  das  Zehntsalz  bereit  zu  stellen.  Dies  die  wesentlichen
Punkte  des  Vertrages,  der  am  2.  August  1798  von  dem  Kurfürsten  Maximilian ­
  Franz,  Hoch-  und  Deutschmeister,  mit  dem  vorerwähnten  Kontrahenten  zu
Frankfurt  a.  Main  geschlossen  wurde.
Aus  der  weiteren  geschichtlichen  Entwicklung  der  Clemenshaller  Salinen-Pachtgesellschaft
  seien  noch  folgende  Daten  hervorgehoben.  In  das  Pachtverhältnis ­
  trat  neben  den  Legations-Rat  Bertuch  dann  noch  der  spanische  Bergwerksdirektor ­
  Hoppensack,  zu  welchen  beiden  Gesellschaftern  als  dritter  der  weimarische
  Kammerpräsident  Freiherr  von  Kalb  trat.  In  der  Folgezeit  gab  dann
der  Legations-Rat  Bertuch  seinen  Pachtanteil  an  den  Freiherrn  von  Kalb  ab,
als  nunmehr  im  Jahre  1802  der  Pachtteilhaber  Hoppensack  sich  zum  Zwecke
bergbaulicher  Betätigung  nach  Spanien  begab,  übernahm  dessen  Pachtanteil  der
ehemalige  Sachsen-Weimarische  Legationsrat,  spätere  pensionierte  kgl.  württemb.
Salinendirektor  Thon.  Nachdem  im  Jahre  1803  das  Gebiet  des  Deutschordens
an  Württemberg  gefallen  war,  ergaben  sich  als  Pächter  Freiherr  von  Kalb  und
der  Salinendirektor  Thon.  Durch  den  im  Jahre  1820  erfolgten  Tod  des  Freiherrn ­
  von  Kalb  wurde  eine  Uebernahme  der  freigewordenen  Pachtanteile  notwendig, ­
  die  durch  den  Eintritt  des  Kaufmanns  Saudel  erfolgte.
Um  das  Jahr  1806  wurde  die  Saline  in  der  Hauptsache  mit  Gradierung
betrieben,  doch  hatte  die  Pachtgesellschaft  schon  in  den  Vorjahren  Bohrversuche
unternommen,  um  höhergradige  Solen  zu  erzielen,  Diese  Bohrversuche  waren
nicht  ohne  Erfolg  geblieben,  sodaß  sich  die  Salzproduktion  nicht  unwesentlich  hob.
Im  Oktober  1806  wurde  die  Saline  von  einen«  Sturmwind  heimgesucht,  welcher ­
  einen  großen  Teil  der  Gradierung  in  der  Mitte  der  beiden  Gradierhäuser
niederlegte,  ein  Mißgeschick,  das  einen  erheblichen  wirtschaftlichen  Schaden  bedeutete. ­
  Um  diese  Zeit  hatte  die  Pachtgesellschast  ein  Kapital  von  nahezu
300  000  Gulden  in  der  Saline  angelegt.  Die  fortgesetzten,  übrigens  sehr  kostspieligen ­
  Bohrversuche  der  Gesellschaft  ergaben  im  Jahre  1808  bereits  eine
7  grädige  Sole,  bis  endlich  am  24.  Dezember  1810  in  dem  Badebrunnen  in
einer  Tiefe  von  600  Fuß  die  erste  gesättigte,  also  27prozentige  Sole  erzielt
wurde.
Am  3.  Juli  1811  hatte  die  Kgl.  Saline  Offenau  die  Ehre,  den  Besuch
des  Königs  Friedrich  I.  zu  empfangen.  Es  dürfte  von  Interesse  fein,  über  den
Besuch  des  Königs  hierüber  den  Origiualbericht  der  alten,  bedeutenden  württembergischen
  Zeitung  „Schwäbischer  Merkur"  kennen  zu  lernen,  den  ivir  hier
wörtlich  folgen  lassen.  Es  heißt  dort  *):
„Heilbronn,  den  3.  Juli  1811.  Heute  Vormittag  verfügten  Sich  Seine
„Königliche  Majestät  über  Neckarsulm,  Kochendorf  nach  der  König!.  Saline
„Offenau;  das  erste  Mitglied  derjenigen  Gesellschaft,  welche  dieselbe  administriert,
„Legatiousrath  v.  Thon,  hatte  die  Ehre,  Seiner  Königlichen  Majestät  die  sämt-„lichen
  Einrichtungen  zu  zeigen.  Allerhöchst  dieselbe  besahen  nicht  nur  die
„Gradir-  und  Siedhäuser,  sondern  auch  mit  vorzüglichem  Interesse  und  Aufmerksamkeit ­
  die  industriös  angelegten  Saug-  und  Pompwerke,  wodurch  aus
„einer  Tiefe  von  600  Fuß  Wasser-Sohle  von  beträchtlichem  Gehalt  zu  Tage  ge-„fördert
  wird."
Die  technischen  Anlagen  der  Saline  Offenau  wirkten  für  andere  Salinen

1)  Schwäbischer  Merkur.  Jahrgang  1811,  Seite  275.
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        91

in  mehrfacher  Hinsicht  vorbildlich;  insbesondere  die  später  von  Offenau  vorgenommenen ­
  Bohrarbeiten  brachten  manche  technische  Neuerung.
Der  durch  den  Orkan  im  Oktober  1806  verursachte  erhebliche  Schaden
gab  Veranlassung,  daß  die  Gesellschaft  ihrer  pünktlichen  Pachtzahlung  nicht  nachkommen ­
  konnte,  da  der  Wiederaufbau  des  zerstörten  Werkes  alle  verfügbaren
Mittel  in  Anspruch  genommen  hatte.  Diese  Tatsache  veranlaßte  die  württ.
Regierung,  im  Jahre  1811  im  Wege  des  Prozesses  die  Aufhebung  des  ohnehin
dem  staatlichen  Salzmonopol  im  Wege  stehenden  Pachtvertrages  zu  erzwingen.
In  diesem  äußerst  langwierigen  Prozeß  behauptete  das  Kgl.  Finanz-Departement:
„daß,  da  der  freie  Salzverkauf  seit  1807  gesetzlich  aufgehoben  sey,  die  Salz-„administration
  denselben  der  Pachtgesellschaft  nicht  habe  auf  eine  gültige  Weise
„zusagen  können,  indem  eine  untergeordnete  Verwaltungsstelle  nicht  befugt  sey,
„Ausnahmen  vom  Gesetze  zuzugestehen."
Der  Rechtsstreit  gelangte  jedoch  nicht  vor  die  ordentlichen  Gerichte,  vielmehr ­
  bestimmte  eine  Königliche  Entschließung  vom  6.  August  1819,  daß  der
Pachtgesellschaft  nach  den  Bestimmungen  des  Pachtvertrages  der  freie  Salzverkauf ­
  zu  gestatten  sei.
Die  Gesellschaft  stützte  sich  bei  ihrem  geltend  gemachten  Rechte  des  freien
Salzverkaufs  vornehmlich  auf  den  §  26  des  Pachtvertrages,  welcher  der  Gesellschaft ­
  unter  anderem  gestattete:
„Den  freien  Salzverschluß  und  jegliches  auf  dem  Werke  fabriziert  werdende
„Produkt  in  den  hoch-  und  deutschmeisterischen  Ordenslanden  und  deren  Gebiet
„ohne  alle  Abgaben  frei,  und  daß  dasselbe  zum  Abbruch  der  Handelsleute  nicht
„unter  einem  Viertelzentner  abgegeben  werde;  auch  ist  der  Compagnie  gestattet,
„ans  ihre  eigene  Kosten  eigene  Salzniederlagen  und  Salzstadel  zu  errichten,  ohne
„daß  doch  auch  in  diesem  Falle  die  Untertanen  für  verbunden  angesehen  werden
„dürfen,  ihr  desfallsiges  Bedürfnis  bei  Niemand  anderm  als  der  Compagnie  zu
„erkaufen."
Angesichts  dieses  Wortlauts  des  Pachtvertrages  war  es  gar  kein  Zweifel,
daß  der  Gesellschaft  vom  rechtlichen  Standpunkt  der  freie  Salzhandel  gestattet
werden  mußte,  so  sehr  dies  auch  mit  dem  Charakter  eines  staatlichen  Salzmonopols ­
  im  Widerspruch  stand.
Die  in  dem  Prozeß  von  der  Gesellschaft  mit  Erfolg  geltend  gemachten
Gegengründe  basierten  vornehmlich  darauf,  daß  der  Staat  die  im  Pachtbrief
vorgesehene  Kostendeckung  von  einem  Drittel  des  Bauaufwandes  beim  Wiederaufbau ­
  nicht  geleistet  hatte,  ferner  war  auch  die  vertragliche  Freiheit  betreffs
Zollabgaben  usw.  beim  Salzverkauf  wiederholt  verletzt  worden.  Immerhin  brachte
der  Prozeß  in  mancher  Hinsicht  eine  Klärung  der  Rechtslage.  So  wurde  der
Gesellschaft  die  Pachtdauer  bis  zum  Jahre  1848  bestätigt  und  zwar  unter  der
Voraussetzung  einer  Mindestjahresproduktion  von  10  000  Zentnern  Salz  und
pünktlicher  Pachtzahlung.  Betrieb  und  Verwaltung  der  Saline  konnte  nacb
freiem  Ermessen  der  Gesellschaft  erfolgen.  Nach  Beendigung  der  Pacht  hatte
der  Staat  Ersatz  für  alle  von  der  Gesellschaft  getroffenen  Meliorationen  zu
leisten,  jedoch  unter  Abzug  von  30  000  fl.,  welche  die  Gesellschaft  in  den  ersten
drei  Pachtjahren  für  bauliche  Zwecke  ohne  vertragliche  Ersatzpflicht  aufzuwenden
gehabt  hatte.  Die  staatliche  Ersatzpflicht  trat  jedoch  nur  für  Meliorationen  ein,
die  sich  beim  Pachtablauf  vorfanden.
Anstelle  des  ehemaligen  deutschen  Ordensgebietes  wurden  der  Gesellschaft
        <pb n="95" />
        92

daher  als  Salzverkaufsgebiet  durch  Kgl.  Dekret  vom  17.  März  1820  die  drei
Oberämter  Neckarsulm,  Künzelsau  und  Mergentheim  angewiesen  J ).  Angesichts
dieser  Sachlage  war  es  für  die  drei  genannten  Oberämter  unmöglich,  dortselbst
das  staatliche  Salzmonopol  durchzuführen.  Um  nun  diesen  unhaltbaren  Zustand
zu  beseitigen,  entschloß  sich  die  Württembergische  Regierung,  der  Pachtgesellschaft
einen  die  Monopolfrage  lösenden  Salzverkaufsvertrag  vorzuschlagen.  In  der
Tat  kam  es  am  26.  Juni  1821  zwischen  einer  Regierungs-Kommission  und  der
Pachtgesellschaft  zum  Abschluß  folgende»  Vertrages.  Die  Königliche  Hauptverwaltung ­
  der  Salinengefälle  übernahm  von  der  Pachtgesellschaft  jährlich  45  000  Ztr.
Kochsalz  zum  Preise  von  2  fl.  40  kr.  pro  Zentner,  ferner  das  bei  der  Fabrikation ­
  sich  ergebende  Viehsalz  zum  Preise  von  1  fl.  40  kr.  pro  Zentner.  Als
Gegenleistung  hatte  die  Gesellschaft  auf  den  freien  Salzverkauf  im  Lande  zu  verzichten. ­
  Hatte  die  Gesellschaft  eine  Mehrproduktion  an  Kochsalz,  so  stand  es  ihr
frei,  dieses  im  Ausland  abzusetzen.  Dieser  Vertrag  wurde  anfangs  auf  sechs
Jahre,  dann  auf  Verlangen  des  Königlichen  Finanz-Ministeriums  auf  acht  Jahre,
bis  zum  30.  Juni  1829  laufend,  abgeschlossen.  Später  wurde  der  Viehsalzpreis ­
  in  Berücksichtigung  der  Zehntabgabe  auf  1  fl.  15  kr.  herabgesetzt.  Die
Zehntabgabe  war  lange  Zeit  unbedeutend.  Im  Jahre  1820  hatte  sich  jedoch  der
Ertrag  der  Saline  Clemenshall  durch  das  erfolgreiche  Niederbringen  neuer
Bohrlöcher  bedeutend  gehoben,  sodaß  auch  die  Zehntabgabe  stieg.  11m  die  genannte ­
  Zeit  sah  die  Haupt-Salinen-Kasse  als  Zchntertrag  8000  Zentner  Salz  vor.
In  den  Haupt-Salinen-Kassen-Etats  der  1820er  Jahre  erscheinen  jährlich  als  Packt
summe  von  der  Gesellschaft  nur  3400  fl.,  während  vertraglich  4000  fl.  zu  leisten
gewesen  wären  1  2  3 ).  Es  rührte  dieser  geringere  Betrag  daher,  daß  die  Gesellschaft
an  die  Regierung  des  Dentschordens  12  000  fl.  Kaution  gestellt  hatte,  die  mit
5%  zu  verzinsen  waren.  Diese  Kaution  war  von  der  württ.  Regierung  übernommen ­
  worden  und  hatte  die  Rückzahlung  der  Kaution  nach  Aufhören  des
Pachtverhältnisses  am  1.  Mai  1848  zu  erfolgen.
In  den  1820er  Jahren  beschäftigte  man  sich  in  der  württ.  Kammer  mit
dem  Plan,  in  den  der  Gesellschaft  zugewiesenen  drei  Oberämtern  eine  besondere
Salzsteuer  einzuführen,  um  so  einen  Ausgleich  zwischen  den  staatlichen  Salzpreisen ­
  und  der  Gesellschaft  herbeizuführen.  Man  kam  jedoch  von  diesem  Plan
ab,  da  für  eine  solche  Sonderbesteuerung  der  drei  Oberämter  die  gesetzlichen
Grundlagen  fehlten.  Nach  dem  Rechenschaftsbericht  von  1830/33  berechnete  das
Kgl.  Finanz-Ministerium  auf  Grund  des  bestehenden  Vertragsverhältuisses  für  die
Staatskasse  einen  jährlichen  Gewinn  von  41  172  fl.  12  kr. ä ).  Nack  dem  Finanz-Etat
  von  1833/36  war  für  den  im  staatlichen  Interesse  auf  der  Saline  tätigen
Salinen-Kontrolleur  eine  Besoldung  von  700  fl.  zuzüglich  140  sl.  Kauzleikosten,
für  den  Magazinaufseher  587  fl.  7  kr.  Gehalt  und  12  fl.  Kanzleikosten  jährlich
vorgesehen 4 ).
Um  das  Jahr  1846  stand  auf  der  Saline  Clemenshall  von  den  vier  vorhandenen ­
  Bohrlöchern  nur  eins  im  Betrieb.  Dieses  eine  Bohrloch  lieferte  jährlich ­
  etwa  700  000  Kubikfuß  Sole.  In  den  damaligen  zwei  Siedehäusern,  die
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1823/4.  Beil.-Heft  2,
Seite  40.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1827.  1.  Abteilg.,  S.  92.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahrg.  1834.  I.  Beil.-Heft,  S.  292.
4)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahrg.  1836.  III.  Beil.-Heft  S.  18.
        <pb n="96" />
        93

später  um  ein  drittes  vermehrt  wurden,  arbeiteten  zehn  Pfannen.  Von  diesen
;  10  Pfannen  waren  drei  Störpfannen,  die  je  1100  Qnadratfnß  Fläche  besaßen.
V  Die  anderen  7  Pfannen,  mit  je  588  Qnadratfnß  Flächengehalt  dienten  zum
Seggen  des  Salzes.  Das  Siedeverfahren  zeigte  um  diese  Zeit  auf  Clemens-Hall
  gegenüber  den  anderen  Salinen  einige  Abweichungen.  Die  Sole  wurde
hier  in  den  Vorwärmpfannen  zuerst  mit  Alannmehl  bis  zum  Siedepunkt  erhitzt,
um  dann  in  eine  der  Soggepfanuen  übergeführt  zu  werden.  Durch  die  Anwendung ­
  des  Alannmehls  suchte  man  eine  schnellere  Reinigung  der  Sole  zu  erreichen, ­
  auch  glaubte  man  hierdurch  die  Bildung  größerer  Salzkristalle  zu  erzielen. ­
  Der  Verbrauch  an  Alannmehl  bezifferte  sich  jährlich  auf  700  bis  800
Zentner.  Im  Jahre  1848  ging  die  Saline  in  staatliche  Verwaltung  über.
Im  Jahre  1855  befanden  sich  auf  der  Saline  Clemenshall  zwei  Bohrlöcher ­
  im  Betriebe,  wobei  die  Förderung  der  Sole  durch  Wasserkraft  erfolgte.
Für  die  eigentliche  Salzgewinnung  standen  drei  Siedehäuser  zur  Verfügung,
die  mit  10  Siedepfannen  arbeiteten.  Um  die  genannte  Zeit  erzielte  man  im
Siedebetrieb  mit  1  Klafter  Tannenholz  im  Durchschnitt  36  Zentner  Salz.  Der
Bericht  für  den  Haupt-Finanz-Etat  von  1855/58  spricht  sich  dahin  aus,  daß  die
Saline  Clemenshall  ihre  wirtschaftliche  Notwendigkeit  und  Berechtigung  in  dem
Augenblick  verloren  haben  wird,  wo  die  Betriebseröffnung  des  Steinsalzbergwerkes ­
  Frjedrichshall  erfolgt  sein  dürfte.  Diese  Annahme  sollte  sich  in  der
Folgezeit  auch  nach  Eröffnung  des  Bergwerksbetriebes  als  keineswegs  gerechtfertigt ­
  ergeben,  vielmehr  wurde  der  Betrieb  in  dem  alten  Umfange  weitergeführt. ­
  In  dem  Haupt-Finanz-Etat  von  1867/70  wurden  9000  fl.  zur  Verbesserung ­
  der  Siedceinrichtungen  ausgeworfen.  Im  Jahre  1870  befanden  sich
auf  der  Saline  Clemenshall  in  den  3  nebeneinander  gebauten  Siedehäusern
nur  noch  8  Siedepfannen  im  Betrieb.  Auf  der  Saline  Clemenshall  kam  ausschließlich ­
  Bohrlochsole  zur  Versiedung  Z.
Anschließend  hieran  geben  wir  nach  Fehling  das  Ergebnis  der  chemischen
Untersuchung  der  Sole  von  der  Saline  Clemenshall.  Hiernach  enthielten  100
Teile  Sole^):
Chlornatrium  25,9021
Schwefelsaures  Natron  0,0197  mit  0,0111  Schwefelsäure
Schwefelsauren  Kalk  0,4445  „  0,2611  „
Kohlensauren  Kalk  0,0195
Chlormagnium  Spuren
Salze  26.3858
Wasser  73,6142
100,0000
Die  Untersuchung  des  Kochsalzes  zeitigte  folgendes  Ergebnis.  Es  enthielten
100  Teile  Salz:
Chlornatrium  96,686
Schwefelsaures  Natron  0,055  mit  0,03062  Schwefelsäure
Schwefelsauren  Kalk  1,347  „  0,79234  „
Kohlensauren  Kalk  0,050
Wasser  1,862
100,000
        <pb n="97" />
        94

Die  Sole  von  Clemenshall  ist  farblos,  wasserhell,  beim  Kochen  tritt  nnr
schwache  Trübung  ein.
Gegenwärtig  arbeitet  die  Saline  Clemenshall  mit  fünf  Siedepfannen,  die
zusammen  510  qm  Pfannenfläche  besitzen.  Zum  Trocknen  des  Salzes  stehen
362  qm  Pfannenfläche  zur  Verfügung.  Die  Saline  steht  in  enger  Betriebsgemeinschaft ­
  mit  der  benachbarten  Kgl.  Saline  Friedrichshall.
9-  Kapitel.
Die  Kgl.  uiürtt.  Kaiine  Hall.
Die  Geschichte  der  Saline  zu  Schwäbisch-Hall  verliert  sich  bis  weit  in  das
Mittelalter.  Die  mehrfach  anzutreffende  Vermutung,  daß  die  Römer  bereits  die
Salzquellen  von  Hall  benutzten,  ist  durch  Urkunden  nicht  zu  belegen.  Wohl  die
älteste,  uns  bekannte  Urkunde  über  die  Saline  zu  Hall  ist  die  vom  Jahre  1231,
in  welchem  Dokument  König  Heinrich  VII.  dem  Kloster  Denkendorf  einen
Siede-Anteil  geschenkweise  zuspricht.  Die  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  so  oft
in  der  Öffentlichkeit  besprochenen  Rechtsverhältnisse  der  Saline  Hall,  auf  die
wir  an  andrer  Stelle  besonders  eingehen  werden,  haben  ihren  Ausgang  bereits
im  14.  Jahrhundert  genommen  Z.  Vom  Jahre  1306  wissen  wir,  daß  die  Salzquelle ­
  samt  dem  umliegenden  Grund  und  Boden,  dem  Hcial,  durch  eine  Besitzvereinigung ­
  für  ewige  Zeiten  in  111  Besitzteile  geteilt  wurde.  Die  Besitzer  der
Salzquelle,  welche  der  Stadt  ihren  Namen  gab,  gehörten  hauptsächlich  dem
Stadt-  und  Landadel  von  Hall  an,  auch  waren  einige  Klöster  an  dem  Besitz
beteiligt.  Die  Besitzer  führten  den  Titel  die  „Herren  vüm  Grund  und  Boden
des  Haals".  Der  Besitzanteil  umfaßte  ein  Fuder  zu  20  Eimern;  ein  Eimer
faßte  30  Maß.  In  den  111  vorhandenen,  gleich  großen  und  geeichten  Salzpfannen ­
  mußte  jeder  Siedeberechtigte  zu  gleicher  Zeit  zu  sieden  anfangen  und
aufhören.  Die  eigentliche  Siedearbeit  wurde  von  angestellten  Siedeknechten  besorgt. ­
  Ueber  die  Namen  der  ältesten  Besitzer  sind  wir  leider  nicht  mehr  unterrichtet, ­
  da  die  betreffenden  Akten  vermutlich  in  der  großen  Feuersbrnnst  des
Jahres  1376  zu  Hall  verloren  gegangen  sind.  Der  Betrieb  mit  den  Siedeknechten ­
  muß  sich  als  nicht  sehr  wirtschaftlich  erwiesen  haben,  denn  im  14.  Jahrhundert ­
  begann  sich  ein  Lehnsystem  zu  entwickeln,  nach  welchen:  Grund  und
Boden  im  Besitz  der  „Herren"  blieb,  während  die  Salzpfannen  Bürgern  zur
Nutzung  in  Erbpacht  gegeben  wurden.  Als  Entschädigung  war  eine  bestimmte
Geldsumme  zu  zahlen,  auch  mußte  alljährlich  eine  bestimmte  Menge  Küchenoder ­
  Tafelsalz,  die  Hofschilpe,  entrichtet  werden.  Es  scheint,  daß  unter  den
„Herren"  dennoch  von  Zeit  zu  Zeit  ein  Besitzwechsel  vor  sich,  ging;  ein  aus
dem  Jahre  1496  vorhandenes  Brunnenbau-Protokoll,  welches  ein  Verzeichnis
aller  damaligen  Besitzer  der  Siedepfannen  enthält,  scheint  diese  Annahme  zu
rechtfertigen.  Der  Ertrag  war  für  den  Lehnherrn  meist  sehr  gering  und  betrug
im  14.  Jahrhundert  kaum  einige  Gulden.  Später  änderte  sich  das.  In  der
Zeit  von  1478  bis  1529  war  das  Verhältnis  des  Lehnsertrages  zum  Erbertrage ­
  wie  6  zu  5,  von  1531  bis  1584  wie  5  zu  7  und  von  1548  bis  zum
19.  Jahrhundert  etwa  wie  1  zu  2.
1)  C.  F.  Hufnagel,  Beleuchtung  der  in  Ansehung  der  Saline  zu  Schwäbisch-Hall
  bestehenden  Rechtsverhältnisse.  Tübingen  1827,  S.  4.
        <pb n="98" />
        95

Der  Salzhandel  lag  vornehmlich  in  Händen  des  Sieders,  dem  jedoch  der  Handel ­
  nur  für  die  Zeit  zustand,  in  welcher  der  Sieder  der  Ordnung  nach  tatsächlich
das  Siedegeschäft  ausübte.  So  bestimmte  ein  Rats-Beschluß  vom  18.  Januar  1693.
Für  den  Salzbezug  waren  dem  Württemberger,  dem  Hohenloher  Untertanen  und
dem  Limpurger  gewisse  Vergünstigungen  zugestanden.  Die  Regierung  der  freien
Reichsstadt  Hall  unterhielt  anderseits  selbst  einen  ausgedehnten  Großhandel  mit
Salz.  Zu  dieseni  Zweck  hatte  man  im  Jahre  1662  eine  Salzverwaltung  errichtet, ­
  die  mit  fremden,  aufgenommenen  Kapitalien  begründet  wurde.  Diese
Salzverwaltung  betrieb  hauptsächlich  den  Handel  mit  dem  Auslande,  vornehmlich ­
  nach  den  Rheingegenden.  Im  selben  Jahre  unterhielt  man  auch  einen
Salzhandel  mit  Kolmar  im  Austausch  gegen  Wein.  Ein  Rats-Beschluß  vom
1.  August  1654  hatte  ferner  bestimmt,  daß  jeder  Bürger  Halls,  der  „in  Wein
fuhr",  gegen  Gebühr  verpflichtet  war,  einen  Stippich  Salz  nach  Heilbronn  mitzunehmen. ­
  Um  der  Salzgewinnung  eine  größere  Ausdehnung  zu  geben,  anderseits ­
  auch  den  konkurrierenden  Salinen  einen  kräftigeren  Widerstand  zu  leisten,
wurde  es  notwendig,  technische  Neuerungen  aufzunehmen.  Im  Jahre  1699  und
1704  wurden  Vorschläge  zur  Verbesserung  der  Saline  laut,  die  hauptsächlich
darin  gipfelten,  Gradirhänser  und  Windöfen  zu  errichten.  Die  eigenartigen
rechtlichen  Verhältnisse  der  Saline  Hall  brachten  jedoch  vorerst  diesen  Plan  zum
Scheitern.  Nach  der  Rechtslage  wären  diese  nicht  unerheblichen  Baukosten  für
die  Gradirhänser  von  dem  „Erbsieder"  zu  übernehmen  gewesen,  der  sich  hierzu
lange  Zeit  nicht  entschließen  konnte.  Erst  im  Jahre  1736,  nachdem  die  Regierung ­
  der  freien  Reichsstadt  die  Angelegenheit  in  die  Hand  genommen  hatte,
entschloß  man  sich  zur  Anlage  von  Gradirhäusern.  Das  notwendige  Kapital
wurde  von  der  Reichsstadt  aufgenommen;  für  die  Zinszahlungen  und  Unterhaltungskosten ­
  wurde  ein  Kostengesied  von  24  Siedejahren  oder  Pfannen  vorgesehen. ­
  Zur  Durchführung  des  ganzen  Unternehmens  wurde  eine  „Gradir-Deputation"
  eingesetzt,  die  einen  Kassierer  und  Gradirschreiber  beschäftigte.  Das
Gradirkosten-Gesied,  welches  in  zwei  eigens  dazu  erbauten  großen  Sudhäusern
betrieben  wurde,  ließ  man  im  übrigen  in  üblicher  Weise  durch  gelernte  Sieder
besorgen.
Da  die  Salzsiederei  für  die  Stadt  Hall  in  den  früheren  Jahrhunderten
die  Hanpterwerbsquelle  bildete,  erschien  es  wünschenswert,  dieses  Gewerbe  auf
eine  möglichst  breite  Organisationsbasis  zu  stellen.  Hierzu  bot  die  Zunft  eine
geeignete  Grundlage.  Um  daher  der  Salzsiederei  eine  möglichst  ständige  wirtschaftliche ­
  Blüte  zu  sichern,  entwickelten  sich  im  Laufe  der  Zeit  eine  ganze  Reihe
von  zunftmäßigen  Grundsätzen  wirtschaftlicher  und  rechtlicher  Art,  von  denen
einige  hier  gekennzeichnet  seien.  Nach  den  zunstmäßigen  Bedingungen  durfte
stets  nur  Einer  sieden,  dabei  niemals  für  Rechnung  mehrerer.  Um  eine  gute
Qualität  des  Salzes  zu  verbürgen,  wurde  in  dieser  Hinsicht  eine  polizeiliche
Aufsicht  ausgeübt.  Ebenso  wurde  streng  darauf  geachtet,  daß  bei  der  Feuerung
der  Siedepsanneu  kein  unnützer  Holzaufwand  getrieben  wurde.  Die  Ausübung
des  Siederechtes  stand  nur  den  volljährigen  Personen,  die  nach  dem  Wortlaut
des  Gesetzes,  „ihren  eigenen  Rauch  und  Herd  führten",  zu.  Hierzu  sei  bemerkt,
daß  nach  einem  Rats-Beschluß  vom  14.  Mai  1673  Kinder  ganz  allgemein,
gleichviel  in  welchem  Alter,  unter  Vormundschaft  standen.  Erst  in  den  Jahren
1768  und  1769  wurde  dieses  Gesetz  aufgehoben.  Durch  Rats-Beschluß  vom
        <pb n="99" />
        96

1.  Juli  1768  und  17.  März  1769  wurde  verfügt,  daß  demjenigen,  der  das
25.  Lebensjahr  erreicht  hatte,  auf  Antrag  beim  Obervormundsrat  die  Verwaltung ­
  des  eigenen  Vermögens  selbst  übertragen  werden  konnte.  Dienstboten,
Irrsinnige,  Personen,  die  öffentlichen  Unterhalt  im  Spital  oder  Armenhause  genossen, ­
  waren  von  der  Ausübung  des  Siederechtes  ausgeschlossen  und  mußten
dasselbe  dem  Nächsten  im  Stamme  überlassen.  Minderjährige  konnten  des  Genusses ­
  ihres  Siederechtes  nur  dann  teilhaftig  werden,  wenn  der  Vormund  hierzu
die  obrigkeitliche  Erlaubnis  erwirkt  hatte.  Anderseits  verblieb  den  Eltern  die
Nutznießung  der  Siederechte  ihrer  minderjährigen,  also  noch  nicht  25  Jahre
alten  Kinder.  Die  Ausübung  des  Siederechts  stand  ferner  keinem  hallschen
Bürger  zu,  der  nicht  innerhalb  der  Ringmauern  der  Stadt  Hall  und  der  Vorstadt ­
  Unterlimpurg  seinen  Wohnsitz  hatte.  Auch  in  diesem  Fall  ging  das  Siederecht
  auf  den  Nächsten  im  Stamme  über.  Der  Siedeberechtigte  war  verpflichtet,
in  der  Reihenfolge  iin  Jahrgesiede  sein  Siederecht  auszuüben;  im  andern  Falle
ging  das  Gesiede  auf  den  Nächstberechtigten  über.  Mit  Verlust  des;  Gesiedes
und  schwerer  Strafe  war  das  sogenannte  „Verlegen  des  Gesiedes"  bedroht
Darunter  verstand  man,  daß  sich  jemand  wohl  als  Jahrsieder  einschreiben  ließ,
die  praktische  Ausübung  seines  Siederechtes  aber  einem  Andern  gegen  eine  Abfindung ­
  übertrug.  Dagegen  war  es  zulässig,  daß  unter  sich  iin  Stamme  Gleichberechtigte ­
  übereinkamen,  wer  von  ihnen  das  Siederecht  ausüben  sollte.  War
der  Siedeberechtigte  des  Siedegeschäfts  unkundig,  so  hatte  er  nach  der  Haals-Ordnung
  zur  Ausübung  des  Siederechts  einen  gelernten,  sogenannten  „auswendigen ­
  Sieder"  und  einen  „inwendigen  Sieder"  als  „Schaffer"  zu  stellen.
Bedurfte  der  gelernte  Sieder  für  seine  Geschäfte  eines  Gehilfen,  so  war  dieser
aus  der  Reihe  der  Genossen  zu  wählen.  Ebenso  hatte  sich  die  Reichsstadt  Hall
zur  Erfüllung  ihrer  gesetzmäßigen  Siedeanteile  ausschließlich  der  zunftmäßigen,
gelernten  Sieder  zu  bedienen.  Der  Siedeberechtigte  durfte  in  einem  Siedejahr
nicht  mehr  als  zwei  Pfannen  sieden,  gleichviel  ob  ihm  durch  den  Erbanfall  mehr
zustanden.  Die  Zahl  der  zünftigen  Sieder  konnte  begrenzt  werden,  wenn  durch
zu  erheblichen  Andrang  das  Gewerbe  wirtschaftlich  bedroht  erschien.
Von  1775  bis  1800  ließ  die  Sole  zu  Hall  im  Gehalte  gegen  früher  nicht
unbedeutend  nach,  sodaß  eine  Abhilfe  dieses  Zustandes  dringend  geboten  schien.
In  den  1780er  Jahren  wurde  hierauf  von  dem  Markscheider  Rausch  von
Zellerfeld  etwa  8  Fuß  über  der  Salzquelle  ein  Umbruchsstollen  erbaut  und
gleichzeitig  vereinigte  man  die  wilden  Wasser  in  einem  Nebenschachte.  In  der
Tat  erreichte  man  hierdurch,  daß  die  Sole  sich  für  einige  Jahre  auf  5  0 / 0 ,  6  °/ 0
und  7°/o  hielt.  Allein  im  Jahre  1798  erfolgte  ein  Durchbruch  der  wilden
Wasser  unter  der  Sohle  des  Umbruchsstollens,  die  nunmehr  dem  Schacht  zuströmten, ­
  wodurch  der  Solengehalt  bis  auf  3%  fiel.  In  dieser  Not  suchte
man  Hilfe  bei  auswärtigen,  berühmten  Salinisten.  Man  wendete  sich  zuerst
an  den  spanischen  Bergdirektor  Hoppensack,  der  allerdings  mehr  einen  Ruf  im
Erzbergbau  genoß.  Hoppensack  ließ  im  Jahre  1799  und  1800  in  der  Nähe
des  alten  Salzbrunnens  in  der  Stadt  einen  eigenen  Solschacht  auf  45  Fuß  abteufen ­
  und  darin  noch  21  Fuß  weiter  bohren.  Das  Ergebnis  war  zwar  eine
4°Io  starke  Sole;  allein  infolge  Auftretens  wilder  Wasser  mußte  der  Schacht
verlassen  werden  *).  Die  Absicht,  dem  Schacht  eine  wasserdichte  Fassung  zu  geben,

1)  v.  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826,  S.  221.
        <pb n="100" />
        wurde  so  vereitelt.  Durch  diesen  Mißerfolg  verlor  die  Siederschaft  das  Vertrauen ­
  zu  Hoppeusack  und  ließ  deshalb  seine  weiteren  Vorschläge  unberücksichtigt
und  unausgeführt.
Von  Interesse  dürfte  sein,  einiges  über  den  Charakter  der  Solquelle  von
Hall  zu  erfahren.  Um  das  Jahr  1820  entsprang  die  Solquelle  im  alten
Brunnen  in  Mannesstärke  am  rechten  Ufer  des  Kochers  aus  einer  senkrechten
Kluft  des  Muschelkalks.  Die  Kraft  des  zwei  Fuß  sich  erhebenden  Wasserstroms
der  Sole  ivar  so  stark,  daß  %  Zoll  starkes  Geröll  mit  in  die  Höhe  geworfen
wurde.  Die.  Zuflüsse  zur  Quelle  erreichten  in  einer  Minute  etwa  16  Kubikschuh.
  Während  der  Versuchsarbeiten  im  Schacht  sank  der  Solengehalt  auf
2  o/o  und  21/2  °/o-  Als  dann  im  Jahre  1805  die  Bauarbeiten  im  Schacht
eingestellt  wurden  und  man  einen  Versuch  gemacht  hatte,  beim  Aufsteigen  der
Sole  eine  Veredelung  der  Sole  herbeizuführen,  erreichte  man  auch  eine  Gehaltszunahme ­
  derselben  um  1  %•  Diese  Erfahrung  führte  zu  einer  besonderen  Behandlung ­
  der  Quelle,  da  man  nunmehr  die  Ausförderung  nach  dem  Verhältnisse ­
  der  Ausströmungsmenge  aus  der  Quelle  beschränkte.  Man  erzielte  dadurch,
daß  die  in  den  tieferen  Punkten  befindlichen  Süßwasser  zurückgespannt  wurden,
uni  diese  nach  Möglichkeit  von  der  Sole  fernzuhalten.  Auf  dieser  Grundlage
gelang  es,  die  Sole  in  den  Jahren  1806  bis  1813  bis  auf  4 3 / 4 %  Gehalt
zu  veredeln.  In  den  weiteren  Jahren  vermochte  man  sogar  den  Solengehalt
noch  mehr  zu  steigern  Z.  Im  folgenden  geben  wir  eine  Uebersicht  des  Gehalts
der  Sole  im  alten  Brunnen  in  den  ersten  beiden  Jahrzehnten  des  19.  Jahrhunderts, ­
  wobei  die  erforderlichen  Untersuchungen  jeweils  im  Monat  August
vorgenommen  wurden:

Jahr.

Solengehalt
(mittlere  Lotigkeit).

Jahr.

Solengehalt
(mittlere  Lötigkeit).

1801

2%

1812

474«/«

1802

2%
2%'

1818

474-5°/«

1808

1814

6%

1804

2%

1815

6%

1805

3%

1816

674%

1806

4%

1817

6%

1807

.  4%

1818

5%  '

1808

4%

1819

574%

1809

4 3 /t—5%

1820

174%

1810
1811

4 3 /4—5%
47,0/0

1821

Wo

Erläuternd

sei  hierzu  bemerkt,  daß

im  Jahre

1804  die  Brunnenarbeiten

eingestellt  wurden,  während  in  den  Jahren  1810  und  1818  eine  Säuberung
des  Brunnens  vorgenommen  wurde,  was  jedesmal  den  in  der  Abnahme  begriffenen ­
  Solengehalt  auf  seinen  alten  Stand  zurückführte.  Durch  die  Betriebseröffnung
  des  neuen  Schachtes  sank  die  Sole  im  alten  Brunnen  im  Februar  1820
auf  1 3 / 4  %  in  ihrem  Gehalt.  Aus  diesem  Grunde  schloß  man  den  neuen  Schacht,
worauf  sich  der  Solengchalt  des  alten  Brunnens  wieder  auf  8^/2  %  im  Jahre
1821  hob.  In  den  folgenden  Jahren  hob  sich  die  Sole  auf  4%.
Das  Bohrloch  am  Rippberge  zeigte  nach  50  Fuß  Gips.  Bei  370  Fuß
wurden  rote  Touflöze  und  hiernach  roter  Sandstein  angebohrt,  in  welchem  man
die  Arbeiten  noch  mehrere  hundert  Fuß  weiter  führte,  ohne  auf  Solenzuflüsse
i)  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826,  S.  228.
'!!  e  u  m  n  it  n,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in.  Württemberg.  7
        <pb n="101" />
        98

zu  stoßen.  Auch  dieser  Versuch  endete  ergebnislos.  Das  Bohrloch  an  der  Hohlsteige ­
  mußte  schon  nach  101  Fuß  wegen  nachrollenden  Gesteins  aufgegeben  werden. ­
  Alle  diese  Bohrversuche  stellten  geologische  Verhältnisse  fest,  die  es  als  ausgeschlossen ­
  erscheinen  ließen,  daß  in  der  Nähe  der  Stadt  Hall  weitere  brauchbare ­
  Solen  zu  erbohren  seien.
Nachdem  das  Steinsalzbergwerk  „Wilhelmsglück"  bei  Hall  seinen  Betrieb
eröffnet  hatte,  legte  man  bald  auch  den  alten  Brunnen  still,  da  man  jetzt  das
für  die  Saline  benötigte  Rohmaterial  als  Steinsalz  von  „Wilhelmsglück"  bezog.
Der  Salinenbetrieb  änderte  sich  hierdurch  vollständig.
Was  den  Gehalt  der  Sole  der  Saline  zu  Hall  betrifft,  so  folgen  wir  hier
wieder  den  Untersuchungen  Fehlings.  Hiernach  ergaben  sich  auf  100  Teile  Sole
folgende  Bestandteile*):
Chlornatrium  25,7180
Schwefelsaures  Natron  0,0289  mit  0,01628  Schwefelsäure
Schwefelsaurer  Kalk  0,1705  „  0,10030  „
Kohlensaurer  Kalk  0,0037  0,11658  Schwefelsäure
Salze  25,9211
Wasser  74,0789
100,0000
In  den  Jahren  1802  und  1803  wurde  durch  Joseph  Bader  ein  neuer
Schacht  in  der  Nähe  des  alten  Salzbrunnens  niedergebracht,  durch  welchen  man
die  wilden  Wasser  fassen  wollte,  anderseits  beabsichtigte  man  hierdurch,  den  alten
Salzbrunnen  bis  auf  das  feste  Gestein  niederzubringen.  Da  jedoch  Bader  im
Niveau  der  Solquelle  einen  überaus  starken  Wasserdrang  beobachtete,  gab  er
selbst  den  Rat,  von  dem  weiteren  Abteufen  des  Schachtes  Abstand  zu  nehmen.
So  bildete  das  Aufsuchen  neuer  besserer  Solquellen  eine  Kette  endloser  Schwierigkeiten, ­
  welche  die  Saline  Hall  wirtschaftlich  mehr  und  mehr  zurückbringen
mußten.
An  dieser  Stelle  sei  auch,  obwohl  nicht  unmittelbar  mit  der  Aufgabe  vorliegender ­
  Schrift  im  Zusammenhang  stehend,  eines  Vorganges  gedacht,  der  nicht
ohne  kulturgeschichtliches  Interesse  ist-).  Im  13.  Jahrhundert  wurde  auf  den  Salzwerken ­
  zu  Schwäb.  Hall  für  die  Bezahlung  der  Arbeiter  eine  neue  Münze  eingeführt, ­
  die  sich  als  kleinste  Geldeinheit  darstellte  und  die  besonders  wegen  ihres
guten  Schrots  und  Korns  geschätzt  wurde,  was  zu  ihrer  schnellen  Verbreitung
über  ganz  Süddeutschland  wesentlich  beitrug.  Diese  Münze  führte  anfangs  den
Namen  „Haller"  ;  eine  spätere  Zeit  ließ  hieraus  das  Wort  „Haller",  zuletzt
„Heller"  entstehen;  ein  Münzstück,  das  noch  heute  unter  diesen,  Namen  dem  österreichischen ­
  Münzsystem  angehört.
Nach  dem  Finanz-Etat  vom  Jahre  1820/23  war  für  die  Saline  Hall  für
eine  Solenleitung  ein  Betrag  von  20  000  fl.  vorgesehen,  außerdem  wurden  für
Bohrversuche  16  082  fl.  ausgeworfen^).  Die  Saline  Hall  war  bei  der  Uebernahme
durch  den  Württembergischen  Staat  aus  der  reichsstädtischen  Zeit  mit  recht  erheblichen ­
  finanziellen  Belastungen  in  das  staatliche  Salinenwesen  Württembergs  eingetreten. ­
  Im  Haupt-Finanzetat  des  Jahres  1826/27  waren  beispielsweise  für
übernommene  Besoldungen  und  Gratialien  folgende  Summen  vorgesehen*):
1)  vr.  H.  Fehlina,  Chem.  Untersuchung  d.  Solen  d.  württ.  Salinen  1847,  S.  49.
2)  M.  I.  Schleiden,  Das  Salz.  Leipzig  1875.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1823/4.  Beil.-Heft2,  S.  38.
4)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  1827.  II.  außerord.  Beil.-Heft,
S.  100.
        <pb n="102" />
        99

a)  Salinengericht

1999

fl.

7  kr.

b)  Gratialien  der  Sieder-Werkleute  und  deren  Witwen

1845

56  „

c)  Für  entbehrlich  gewordene  Sieder  an  Wartegeldern

5799

44

d)  Gratialien

8515

„

Insgesamt:  1

8  159

fl.

7  kr.

Diese  recht  erhebliche  Belastung  ließ  allerdings  in  der  Zukunft  durch  anderweitige ­
  Anstellung  der  auf  Wartegeld  gesetzten  Sieder,  sowie  auch  durch  Tod
eine  Verminderung  erwarten,  die  man  auf  jährlich  1000  fl.  berechnete.  Zu  berücksichtigen ­
  bleibt  weiter,  daß  Hall  durch  die  au  anderer  Stelle  besprochene
hohe  staatliche  Ablösungssumme  unverhältnismäßig  stark  belastet  war.
Die  Auflösung  des  .Salinengerichts  zu  Hall,  das  als  Sondergericht  mit  den
Fortschritten  und  rechtlichen  Auffassungen  der  Zeit  kaum  noch  zu  rechtfertigen
war,  erfolgte  auf  Grund  einer  Bekanntmachung  des  K.  Justiz-Ministeriums  vom
25.  Juli  1836.  Wir  geben  die  betreffende  Bekanntmachung  im  Wortlaut  hier
wieder  : ):
„Da  der  K.  Ministerialrath,  aus  besonderer  Vollmacht  Seiner  Majestät
des  Königs,  vermöge  Entschließung  vom  19.  d.  M.  das  bisher  zu  Hall  bestandene ­
  Salinengericht  (früher  Salinenamt),  nachdem  der  Gegenstand  dieses
besonderen  Gerichtsstandes  der  Hauptsache  nach  erloschen  ist  und  die  Beteiligten ­
  überdies  auf  denselben  ausdrücklich  verzichtet  haben,  aufgelöst  und  die  gerichtlichen ­
  Funktionen  dieser  Stelle  an  die  ordentlichen  Gerichte  überwiesen
hat;  so  wird  solches  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart,  den  25.  Juli  1836.
Für  den  Departements-Chef
Pistorius.
In  dem  Haupt-Finanz-Etat  von  1830/33  war  für  die  Saline  Hall  ein  mehrzweckmäßiger
  Ausbau  des  neuen  Siedehauses  Nr.  5,  sowie  die  Erbauung  zweierneuer
  Siedehäuser  vorgesehen,  wodurch  man  die  vier  baufälligen  Siedehäuser
außer  Betrieb  setzen  wollte.  Unter  Berücksichtigung  der  Wiederverwendbarkeit
der  beim  Abbruch  der  Gradierhäuser  gewonnenen  Materialien  hatte  man  die
Baukosten  zu  38  499  fl.  veranschlagt.  Weiter  waren  in  demselben  Finanz-Etat
für  Bohrlöcher  und  Bohrversuche  insgesamt  1500  fl.  ausgeworfen.  Für  die
Finanzperiode  von  1830/33  sollte  sich  die  Produktion  der  Saline  Hall  mit  Wilhelmsglück ­
  im  folgenden  Rahmen  bewegen.  Die  Produktion  sollte  in  jedem  Jahr
betragen 1  2 ):
Kochsalz  44  500  Ztr.
Viehsalz  2  000  „
Steinsalz  99  000  „
Von  dem  Steinsalz  wurden  48  000  Ztr.  zur  Auflösung  bestimmt,  45000
Ztr.  gelangten  zum  Verkauf  an  die  Oberämter  und  6000  Ztr.  wurden  zum  Verkauf ­
  an  chemische  Fabriken  vorgesehen.  Um  diese  Zeit  hatte  die  Salinen-Verwaltung
  zu  Hall  einen  jährlichen  Holzbedarf  von  etwa  1750  Klaftern.  Wie  aus
vorstehenden  Ausführungen  zu  entnehmen,  waren  die  Bctriebseinrichtungen  der
Saline  Hall  um  das  Jahr  1830  sehr  veraltet,  sodaß  sich  eine  rationelle  Fabrikation ­
  nur  schwer  ermöglichen  ließ.  Im  Betrieb  befanden  sich  in  dem  genann-1)

  Reyscher,  Sammlung  d.  württ.  Gesetze.  Tübingen  1841.  Band  7,  II.  Abteilung, ­
  Seite  2222.  Gerichts-Gesetze.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1830.  III.  außerord.  Beilagen-Heft,
  II.  Abteilung,  Seite  15.
        <pb n="103" />
        100

ten  Jahr  5  größere  Siedepfannen  in  der  sogenannten  „Eich";  diese  Pfannen
beabsichtigte  man  technisch  zu  verbessern.  Daneben  arbeiteten  noch  8  kleinere
Pfannen  im  sogenannten  „Haal".  Nach  erfolgter  Durchführung  der  geplanten
Neueinrichtungen  sollten  die  8  kleineren  Siedepfannen  außer  Betrieb  gesetzt  werden. ­
  Um  das  Jahr  1830  wurden  zu  Hall  mit  1  Klafter  Holz  25 a / 2  Ztr.  Salz
gesotten
Nach  dem  Haupt-Finanz-Etat  von  1839/42  waren  für  die  Saline  Hall
zur  Herstellung  neuer  Salinen-Anlagen  insgesamt  16  753  fl.  ausgeworfen,  in
welchem  Betrag  jedoch  die  Anschaffung  einer  Wettermaschine  für  das  Steinsalzbergwerk
  „Wilhelmsglück"  enthalten  war^j.  Noch  erheblichere  Ausgaben  waren
für  Hall  in  dem  nächsten  Etat  von  1842/5  vorgesehen,  nämlich  36  300  fl.,  die
auf  drei  Jahre  mit  je  12  100  fl.  zu  verteilen  waren.  Besonders  kostspielige
Bauten  hierunter  betrafen  ein  großes  Torfmagazin  mit  6000  fl.,  für  zwei  neue
Brunnen  1600  fl.,  für  Brückenbauten  10  500  fl.,  für  ein  neues  Kunstrad  und
Druckwerk  zur  Solenförderung  2500  fl.,  endlich  für  die  Herstellung  eines  zweiten
Schachtes  in  Wilhelmsglück  6000  fl.  Im  Jahre  1846  befanden  sich  auf  der
Saline  zu  Hall  4  Siedehäuser  mit  4  Pfannen  im  Betrieb.  In  dem  Haupt-Finanz-Etat
  von  1849/52  war  für  Gebäudereparatnren  ein  Betrag  von  4890,27  fl.
vorgesehen,  außerdem  waren  3000  fl.  für  die  Herstellung  des  durch  Hochwasser
beschädigten  Kocherwehrs  ausgeworfen  worden.  Um  die  genannte  Zeit  wurden
von  der  Kgl.  Saline  Hall  größere  Mengen  Siedesalz  nach  Bayern  geliefert,
welche  Anlieferungen  auf  Grund  eines  Salz-Austauschvertrages  zwischen  Württemberg ­
  und  Bayern  erfolgten.  Wir  haben  darüber  an  anderer  Stelle  eingehend
berichtet.  In  den  1860er  Jahren  lieferte  die  Kgl.  Saline  Hall  auch  vielfach
gemeinsam  mit  der  Kgl.  Saline  Friedrichshall  Salz  an  belgische  Abnehmer.  Der
Anteil  für  Hall  stellte  sich  auf  15  000  Ztr.  jährlich.  Die  Besteller  waren  chemische ­
  Fabriken.
Die  im  Jahre  1830  neugegründete  Saline  Hall  bezog  um  das  Jahr  1855
ihre  Sole  von  Wilhelmsglück,  für  welchen  Zweck  man  eine  gewaltig  lange,  etwa
35  350  Fuß  betragende  Solenleitung  benutzte.  Diese  aus  hölzernen  und  eisernen
Röhren  bestehende  Solenleitung  verursachte  einen  Solenverlust  von  6°/«.  Im
Jahre  1855  befanden  sich  zu  Hall  4  Dampfsiedehänser  im  Betrieb.  Als  Feuerungsmaterial ­
  kam  ausschließlich  Holz  in  Frage  und  stellte  sich  der  Preis  damals ­
  für  1  Klafter  Tannenholz  auf  6  fl.  30  kr.  einschließlich  Anfuhrlohn  frei
Lagerplatz.  Eine  Klafter  Tannenholz  ergab  in  der  Produktion  44—45  Ztr.
Kochsalz.  Aus  einem  Kubikfnß  27  %  tger  Sole  wurden  14  Pfund  Salz  gewonnen. ­
  Nach  dem  Betriebsplan  des  Jahres  1855  sollten  jährlich  58  000  Ztr.
Kochsalz  und  2500  Ztr.  Viehsalz  erzeugt  werden^).
Die  neue  Saline  Hall  hatte  von  der  alten  die  vertragsmäßige  Verpflichtung
übernommen,  jährlich  „Gehalte  und  Entschädigungen  für  Erbberechtigte"  zu  leisten. ­
  Diese  Verpflichtung  erforderte  um  1855  jährlich  noch  die  stattliche  Summe
von  65  885  fl.  29  kr.,  was  auf  die  Produktionskosten  umgeschlagen  etwa  1  ft.
3,759  kr.  pro  Zentner  Kochsalz  ausmachte.  Diese  an  anderer  Stelle  eingehend
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1839.  1.  Beil.-Heft,  II.  Abteilg.,
  Seite  136.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1843.  III.  Veil.-Heft,  II.  Abteilg.,
  S.  128.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1855.  II.  Beil.-Vd.,  S.  264.
        <pb n="104" />
        besprochene  finanzielle  Belastung  der  Saline  erwies  sich  für  die  wirtschaftliche
Entwicklung  derselben  von  sehr  störender  Bedeutung.
An  etatsmäßigen  Beamten  waren  in  den  sechziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts ­
  auf  der  Saline  Hall  mit  Wilhelmsglück  folgende  Personen  tätig  *).  Ein
Salinenverwalter  mit  Staatsdienerrecht  und  einer  Besoldung,  die  den  Bezirksbeamten ­
  gleichkam.  Das  Jahresgehalt  von  1400  fl.  wurde  im  Etat  1864/7
auf  1500  fl.  festgesetzt.  Es  war  dies  eine  etatsmäßig  vorgesehene  Gehaltszulage;
Das  Grundgehalt  betrug  1400  fl.  Mit  diesem  Grundgehalt  hatte  auch  der  neue
Salinenverwalter  Braun  das  Amt  des  am  29.  November  1862  verstorbenen
Salinenverwalters  v.  d.  Osten  übernommen,  welch  letzterer  zuletzt  1700  fl.  Besoldung ­
  bezogen  hatte.  Daneben  war  dieser  Posten  mit  100  fl.  Kanzleikosten
dotiert.  An  zweiter  Stelle  stand  der  Salinen-Kassierer,  mit  Staatsdienerrecht,
im  Etat  1864/7  mit  1500  fl.  Besoldung  und  450  fl.  Kanzleikosten  vorgesehen.
Ferner  sah  der  Etat  einen  Salinenverwaltungsassistenten,  ohne  Staatsdienerrecht, ­
  für  Wilhelmsglück  mit  1000  fl.  Besoldung  und  100  fl.  Kanzleikosten  vor;
außerdem  einen  Buchhalter,  ohne  Staatsdienerrecht  mit  700  fl.  Besoldung.  Daneben ­
  war  noch  ein  Salzschreiber  mit  364  fl.  Besoldung  und  15  fl.  Kanzleikosten, ­
  sowie  ein  Platzmeister  mit  500  fl.  Besoldung  und  12  fl.  Kanzleikosten
tätig.  Zwei  Beamte  erhielten  noch  für  Uebernahme  der  Amtsbedienung  je  75  fl..
Besoldung.
Der  für  die  Saline  Hall  allein  tätige  Salinenverwaltungsassistent,  ohne
Staatsdienerrecht,  bezog  nach  dem  Etat  von  1864/7  eine  Besoldung  von  909  fl.
neben  50  fl.  Kanzleikosten.  In  dem  Hauptfinanzetat  von  1867/70  wurde  die
mit  150  fl.  besoldete  Amtsdienerstelle  auf  186  fl.  jährlich  erhöht  und  zwar  mit
Rücksicht  darauf,  daß  der  Amtsdiener  den  Botendienst  zwischen  der  Saline  und
dem  entfernt  liegenden  Bahnhof  besorgte 2 ).
In  demselben  Etat  wurde  auch  für  die  Reparatur  der  drei  Sudhäuser  ein
Betrag  von  20  000  fl.  ausgeworfen.  Die  baulichen  Veränderungen  sollten  an
den  Sudhäusern  nach  einander  ohne  erhebliche  Störung  des  Betriebes  vorgenommen ­
  werden.  An  Beamten  waren  nach  dem  Etat  von  1870/73  folgende
Personen  tätig:
Name.  Besoldung.
Salinenverwalter  Braun  1500  fl.
Salinenkassierer  Hahn  1018  „  45  kr.
Salinenverwaltungsassistent  Gebhardt  1000  „
„  Hochstetter  1000  „
Amtsdiener  186  „
Der  Posten  eines  Buchhalters,  mit  700  fl.  besoldet,  harrte  um  diese  Zeit
der  Besetzung.  Die  hier  im  Etat  bei  dem  Salinenkassierer  Hahn  um  481,15  fl.
geringer  erscheinende  Besoldung  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  dieser  Betrag  seit
dem  1.  Januar  1868  von  der  Zollkasse  übernommen  wurde,  da  der  Salinenkassierer ­
  gleichzeitig  die  Geschäfte  eines  Salzstenerbeamten  mit  zu  übernehmen
hatte.  Ein  ähnliches  Verhältnis  lag  bei  dein  Salinenverwaltnngs-Assistenten
Hochstetter  vor,  von  dessen  Gehalt  100  fl.  von  der  Zollkasse  getragen  wurden,
da  er  seit  dem  1.  Januar  1868  auf  dem  Salzbergwerk  Wilhelmsglück  die  Geschäfte ­
  eines  Steuerbeamten  wahrnahm.
klm  das  Jahr  1870  arbeiteten  von  den  fünf  vorhandenen  Siedehäusern
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1865.  II.  Beil.-Bd.,  S.  716.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1867.  II.  Beil.-Bd.,  S.  423.
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        102

vier,  die  durchschnittlich  eine  Jahresproduktion  von  90  000—100  000  Ztr.  Kochsalz ­
  aufzuweisen  hatten').  Das  5.  Siedehaus  befand  sich  in  Reparatur,  sobald
diese  beendigt,  konnte  die  Jahresleistung  bis  auf  120  000  Ztr.  Kochsalz  gesteigert ­
  werden.  Die  Benefizgelder  und  Siedensrenten,  welche  1870/71  noch  58  000
Gulden  betrugen,  wurden  in  dem  genannten  Jahr  zum  ersten  Mal  nicht  mehr
aus  der  Salinenkasse  bestritten,  sondern  auf  die  Staatshauptkasse  übernommen,
welche  Siederente,  wie  hier  vorausgeschickt  sei,  im  Jahre  1905  noch  die  stattliche ­
  Höhe  von  86  865  M.  aufwies.  Ende  der  1870er  Jahre  erfuhr  die  Saline ­
  Hall  bedeutende  Vergrößerungen,  sodaß  der  Betrieb  alsdann  mit  6  Siedehäusern ­
  und  3  Salzmagazinen  geführt  wurde.  Im  Jahre  1909  standen  auf
der  Kgl.  Saline  Hall  drei  Siedepfannen  im  Betrieb,  von  denen  jede  eine  Pfanuenfläche
  von  115  qm  besitzt.  Für  das  Trocknen  des  Salzes  arbeiteten  drei
Dörrpfannen  mit  einer  Fläche  von  je  197  qm.  Die  Herstellung  umfaßt  Speisesalz, ­
  sowie  Viehsalz  und  Gewerbesalz.  Die  Verpackung  des  Salzes  erfolgt  in
Jutesäcken  zu  je  50  kg-  Inhalt.  Die  Produktion  stellte  sich  in  den  letzten  Jahren ­
  auf  durchschnittlich  5000  Tonnen  Siedesalz.
10.  Kapitel.
Die  Rechtsverhältnisse  der  Kgl.  rvürtt.  Saline  Katt.
Infolge  des  im  Jahre  1807  errichteten  Monopols  für  Salzgewinnung  durch
den  Württembergischen  Staat  mußte  naturgemäß  auch  die  uralte  Saline  Hall  vom
Staat  auf  der  Grundlage  finanzieller  Abfindung  übernommen  werden.  Da  nun
bei  der  Saline  Hall,  wie  bei  keiner  anderen  Württembergischen  Saline,  ganz  besonders ­
  geartete  Rechtsverhältnisse,  begründet  durch  eine  jahrhundertalte  Entwicklung, ­
  vorlagen,  so  sollten  hieraus  in  der  Folgezeit  mannigfache  Schwierigkeiten
erwachsen,  die  zu  beseitigen  nicht  immer  einfach  war.  Dieser  Sachlage  entsprechend ­
  erscheint  es  angebracht,  diese  für  das  Salinenwesen  überhaupt  charakteristischen ­
  Rechtsverhältnisse  in  einer  besonderen  Schilderung  hier  zu  skizzieren  *  2 ).
Bereits  im  14.  Jahrhundert  hatten  sich  die  Eigentumsverhältnisse  der  Saline ­
  Hall  zu  einer  klaren  Trennung  zwischen  Obereigentum  und  Nutzeigentum
entwickelt.  Das  heißt,  man  unterschied  Lehnsherrn  und  Erbsieder.  Entsprechend
dieser  rechtlichen  Grundlage  vollzog  sich  auch  der  Gewinnungs-  oder  Fabrikationsprozeß. ­
  Während  der  Lehnsherr  das  Eigentum  am  Brunnen,  am  Boden  und
der  hieraus  entquellenden  Sole  besaß,  woraus  folgte,  daß  der  Lehnsherr  auch
alle  Unterhaltungskosten  des  Brunnens  zu  tragen  hatte,  vereinigte  der  Erbsieder
allein  das  Recht  auf  sich,,  die  von  dem  Lehnsherrn  geförderte  Sole  zn  versieden.
Dem  Erbsieder  stand  weiter  das  alleinige  Recht  des  Salzverkanfes  zn,  wodurch
ihm  auch  der  Handelsgewinn  zufiel.  Die  Rechte  des  Erbsieders  flössen  ans
einem  Pachtvertrag.  Die  Hauptpflichten  des  Erbsieders  lauteten  auf  pünktliche
Entrichtung  des  jährlichen  Pachtzinses,  sowie  auf  eine  gute  Instandhaltung  des
Siedehauses  und  der  Siedegeräte.  Der  Lehnsherr  dagegen  war  verpflichtet,
dem  Erbsieder  den  vollen  Anteil  der  zu  versiedenden  Sole  zur  Verfügung  zu
stellen.  Insbesondere  hatte  der  Lehnsherr  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  Solls ­
  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1870.  ll.  Beil.-Bd.,  S.  346.
2)  C.  F.  Hufnagel,  Beleuchümg  der  in  Ansehung  der  Saline  zu  Schwabisch-Hall
  bestehenden  Rechtsverhältnisse.  Tübingen  1827,  S.  7  ff.
        <pb n="106" />
        103

brunnen  in  einer  guten  baulichen  Verfassung  war.  Die  letztere  konnte  der  Erbsieder ­
  gerichtlich  erzwingen,  was  wiederholt  geschehen  ist.  Die  Siedehäuser  und
-  Siedegeräte  waren  von  dem  Erbsieder  zu  beschaffen.  Die  Gesamtheit  der  Lehnsherrn ­
  wurde  durch  das  „lehnsherrliche  Kollegium"  oder  den  „Lehnsrat"  vertreten. ­
  Urkundlich  bekannt  ist  die  Institution  des  Lehnsrates  aus  dem  Jahre
1574,  in  welchem  Jahre  die  lehnsrätlichen  Protokolle  beginnen.  Zur  Aufsicht
und  Leitung  der  Verhandlungen  des  Lehnsrates  wurde  vom  Rat  der  Stadt  Hall
ein  Direktor  bestellt,  der  nach  dem  Ratsbeschluß  vom  8.  Januar  1629  und
18.  Juli  1642  stets  ein  Stadtmeister  sein  mußte.  Nach  einem  Ratsbeschlnß  vom
1.  November  1686  wurde  dieser  Direktor  auch  zur  Staatsaufsicht  über  den
Lehnsrat  von  der  damals  freien  Reichsstadt  Schwäbisch-Hall  berufen.
Die  Erbsieder  hatten  in  früheren  Zeiten  als  ihren  höchsten  Vertreter  den
„Erbsulmeister",  ein  Amt,  das  in  der  Familie  der  Herren  von  Senft  zu  Sulburg
  erblich  war.  Jedoch  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  Familie  stets  zu
den  Bürgern  der  Stadt  Hall  zählte  und  in  dieser  ansässig  war.  In  der  Mitte
des  17.  Jahrhunderts  wählten  jedoch  auch  die  Erbsieder  für  ihre  rechtliche  Vertretung ­
  die  kollegialische  Form.  Es  wurde  ein  Kollegium  gebildet,  dessen  Zusammensetzung ­
  aus  einem  Hauptmann,  Pfleger,  Meister  und  Ansschnßer  des  gemeinen ­
  Haals  bestand.  Das  Kollegium  erhielt  für  die  Folge  den  Namen
„Haalgericht",  eine  Bezeichnung,  die  sich  bis  in  das  19.  Jahrhundert  erhielt.
Das  Kollegium  übte  unter  der  Souveränität  des  Rates  der  Stadt  innerhalb
der  Erbsiederschaft  die  Gerichtsbarkeit  aus,  ebenso  stand  dem  Haalgericht  das
Verwaltungsrecht  und  die  Polizei  im  Siedewesen  zu.  Die  älteste  Haalsordnung
  stammte  aus  dem  Jahre  1385;  im  Jahre  1683  erfuhr  dieselbe  eine  wesentliche ­
  Erneuerung,  um  dann  im  Laufe  der  Zeit  größeren  oder  geringeren
Aenderungen  unterworfen  zu  werden.  Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen
*  Lehnsrat  und  Erbsiederschaft  wurden  alljährlich  in  kollegialifcher  Beratung  geregelt. ­
  Für  den  Fall  von  Differenzen  war  die  Mitwirkung  des  Rates  der
Stadt  vorgesehen.  Das  Siederecht  des  Erbsieders  war  seiner  juristischen  Grundlage ­
  nach  entweder  „freies  eigenes  Erbsieden",  in  welchem  Fall  die  Veräußerlichkeit
  desselben  gesichert  war,  oder  es  war  als  Fideikommiß  gestaltet,  wodurch
der  gesetzmäßige  Erbfall  in  die  Besitzrechte  eintrat.  In  diesem  Fall  sprach  man
von  „Erbfluß"  oder  „fließendem  Sieden".  Von  den  111  Eigentumsteilen  waren ­
  43  freies  eigenes  Erbsieden,  während  68  im  „Erbfluß"  standen.  Noch  im
Jahre  1802,  als  die  Saline  Hall  von  dem  Württembergischen  Staat  übernommen ­
  wurde,  waren  solche  „freie  Erbsieden"  vorhanden.  Die  schriftliche  Rechtsform ­
  hierfür  ivar  der  Kontrakt.  Es  scheint  jedoch,  daß  in  früheren  Jahrhunderten ­
  diese  Rechtsverhältnisse  in  einzelnen  Fällen  nicht  ausreichend  schriftlich
formuliert  wurden,  denn  ein  Ratsdekret  vom  21.  Mai  1660  bestimmte  folgendes ­
  :  „Daß  künftig  auf  dem  Nenenhaus  (dem  Sitze  des  Haalgerichts)  alle  Käufe
und  Wechsel  in  Siedenssachen  protokolliert  und  in  Anwesenheit  aller  Erben
ordentlich  beschrieben  werden  sollen".  Die  Veräußerlichkeit  der  freien  Erbsieden
beschränkte  sich  jedoch  ausschließlich  auf  die  Bürger  der  Stadt  Hall.  Der  „Erbfluß" ­
  hatte  im  Laufe  der  Jahrhunderte  vielfach  zu  der  Entwicklung  geführt,
daß  an  einem  Siedeanteil  oftmals  hunderte  von  Personen  beteiligt  waren.  Das
hatte  natürlich  zur  Folge,  daß  der  finanzielle  Anteil  der  Einzelnen  auf  wenige
Kreuzer  oder  Pfennige  herabsank.  In  der  frühesten  Zeit,  als  der  Erbfall  noch
einheitlich  ohne  große  Verzweigung  vor  sich  ging,  anderseits  auch  die  wirtschaft-
        <pb n="107" />
        104

lichen  Verhältnisse  noch  sehr  einfache  und  bescheidene  waren,  wurde  dem  erbmäßigen ­
  Siedeberechtigten  die  Ausübung  des  Siedens  von  den  anderen  Erbteilnehmern ­
  kostenlos  überlassen.  Als  dann  die  Salinenkunst  in  den  späteren
Jahrhunderten  technisch  vervollkommnet  und  somit  größere  finanzielle  Mittel
aufgewendet  wurden,  als  insbesondere  die  Erbsieder  eigene  Sudhäuser  erbauten
und  große  bauliche  Anlagen  für  das  zum  Sieden  benötigte  Floßholz  schufen,
konnten  die  Miterben  ihren  Erbteil  nicht  mehr  kostenlos  an  den  Haupterben
überlassen.  Umsomehr,  da  inzwischen  das  Salz  entsprechend  seinen  verteuerten
Produktionskosten  erheblich  im  Preise  gestiegen  war.  Es  kam  so  unter  den
Siedern  zu  Hall  im  Laufe  der  Jahrhunderte  zur  Ausbildung  eines  besonderen
Privatrechtes  innerhalb  des  Salinenrechtes,  das  in  der  vorliegenden  Arbeit  nur
in  besonders  charakteristischen  Einzelheiten  skizzenhaft  gestreift  werden  kann.
Wiederholt  war  die  Frage  zu  entscheiden,  ob  unehelig  Geborene  bei  nachfolgender ­
  Legitimation  durch  'die  Ehe  des  Erbrechtes  teilhaftig  werden  sollten.
Eine  Frage,  die  stets  im  verneinenden  Sinne  entschieden  wurde.  So  im  Jahre
1711,  wo  eine  von  einem  kaiserlichen  Pfalzgrafen  ausgesprochene  Legitimation
für  sich  die  Wirkung  des  Erbrechtes  beanspruchte.  Die  Rechtsvertreter  der
Reichsstadt  Hall  forderten  in  diesem  Fall  ein  Gutachten  der  Juristen-Fakultäten
der  Universität  zu  Tübingen  und  zu  Ingolstadt  ein.  Am  30.  Juni  1712  wurde
hierauf  vom  Rat  der  Stadt  ein  Dekret  beschlossen,  nach  welchem  auch  fernerhin
der  durch  die  nachfolgende  Ehe  legitimierte  unehelich  Geborene  vom  „Erbfluß"
auszuschließen  war.  In  den  Erbgenuß  traten  auch  nur  diejenigen  Abkömmlinge, ­
  welche  sich  im  Besitz  des  Bürgerrechts  der  Stadt  Hall  befanden,  das
keineswegs  leicht  zu  erreichen  war.  So  bestimmte  ein  Rats-Beschluß  von  1514,
daß  kein  Bastard  als  Bürger  aufzunehmen  sei.  Im  Jahre  1600  wurde  verfügt, ­
  daß  ein  Mann  100  Gulden  und  eine  Frau  80  Gulden  Vermögen  für  die
Erlangung  des  Bürgerrechts  nachzuweisen  habe.  Für  die  Aufnahme  hatte  der
Mann  12  Gulden,  die  Frau  6  Gulden  in  Gold  zu  entrichten.  Durch  den
Rats-Beschluß  vom  29.  Aug.  1623  wurde  der  Vermögensnachweis  für  den  Mann
auf  400  fl.  und  für  eine  Frau  auf  200  fl.  in  baar  erhöht;  ebenso  wurde  die
Aufnahmegebühr  auf  20  resp.  10  Goldgulden  gesteigert.  Ein  Rats-Beschluß
vom  17.  Mai  1678  gewährte  Kindern  nur  dann  ein  Anrecht  auf  das  Bürgerrecht, ­
  wenn  beide  Eltern  sich  im  Besitz  desselben  befanden.  Verlust  des  Bürgerrechts ­
  trat  unter  anderem  ein,  wenn  jemand  innerhalb  14  Tagen  nach  dem
festgesetzten  Termin  nicht  seine  Steuern  bezahlte.  So  hatte  der  Rats-Beschluß
vom  4.  Febr.  1652  und  30.  Jan.  1664  verfügt.  Ergab  sich  im  Erbfall  eine
Sachlage,  daß  zwei  Gleichberechtigte  vorhanden  waren,  so  wurde  durch  das  Los
endgültig  hierüber  entschieden.  Für  die  rechtsverbindliche  Wirkung  dieses  Verfahrens ­
  unterhielt  man  sogenannte  „Losbücher".
Jahrhundertelang  blieben  nun  die  Rechtsverhältnisse  der  Saline  Hall  im
wesentlichen  auf  die  beiden  Grundlagen  des  „Lehensherrn"  und  „Erbsieders"
begrenzt,  wobei  insbesondere  die  Kostentragung  des  Betriebes  eine  klare,  rechtliche ­
  Scheidung  erfahren  hatte.  Durch  die  im  Jahre  1736  errichtete  „Gradir-Deputation",
  über  welche  an  anderer  Stelle  eingehend  gesprochen  worden  ist,
trat  nun  plötzlich  eine  erhebliche  Veränderung  der  Rechtsverhältnisse  ein.  Ruhten
vorher  die  Betriebskosten  fast  ausschließlich  auf  den  Schultern  des  Erbsieders,
so  bewirkte  die  Schaffung  der  „Gradir-Deputation"  indirekt  auch  nunmehr  eine
Anteilnahme  des  Landesherrn  an  den  Betriebskosten,  denn  es  trat  durch  diese
        <pb n="108" />
        105

Einrichtung  eine  gewisse  Schmälerung  der  Genußrechte  des  Lehnsherrn  ein,  die,
wenn  auch  nicht  ziffernmäßig  nachweisbar,  doch  gewisse  Ansprüche  an  die  Gradirkasse
  begründeten.  Aus  diesem  Grunde,  um  den  zu  erwartenden  Schwierigkeiten ­
  für  möglichst  lange  Zeit  aus  dem  Wege  zu  gehen,  suchte  man  die  Auflösung ­
  der  Gradirkasse  tunlichst  lange  hinauszuschieben.  Eine  starke  Amortisation ­
  des  Gründungskapitals  wurde  daher  nicht  betrieben,  man  verwendete  vielmehr ­
  den  Ertragsge&amp;gt;viun  des  Kostengesieds  zur  Erweiterung  der  allgemeinen
Salinenanlagen,  auch  wurden  aus  diesem  Gewinne  die  noch  im  Besitz  des  fürstlichen ­
  Hauses  Hohenlohe  befindlichen  Lehns-  und  Brunnen-Anteile  angekauft.
Auf  dieser  Grundlage  standen  die  Rechtsverhältnisse  der  Saline  Hall,  als  im
Jahre  1802  die  Reichsstadt  Hall  der  Krone  Württembergs  zufiel.
Diese  politische  Wandlung  war  für  das  Salinenwesen  von  Schwäbisch-Hall
insofern  von  erheblicher  Bedeutung,  als  nunmehr  die  Besitzanteile  der  ehemaligen ­
  freien  Reichsstadt  von  der  Saline  auf  den  Württembergischen  Staat  übergingen. ­
  Auf  diese  Weise  trat  der  württembergische  Staat  in  die  Besitzrechte
von  19 7 / s  Lehensteilen  und  24  Teilen  vom  „freien  Erbe".  Es  bestand  nun
bei  der  ivürttembergischen  Regierung  der  lebhafte  Wunsch,  durch  Ankauf  der
übrigen  Siedeanteile  die  Saline  Hall  ganz  in  Staatsbesitz  zu  bringen.  Mit  der
Durchführung  dieses  Planes  wurde  der  damalige  Kammerdirektor  Parrot  beauftragt, ­
  der  im  Wege  des  freien  Ankaufs  die  einzelnen  Siedeanteile  an  sich
zu  bringen  suchte.  Dieses  Vorgehen  war  jedoch  von  sehr  geringem  Erfolg  begleitet, ­
  denn  der  größte  Teil  der  Lehnsherrn  und  Erbsieder  verhielt  sich  dem
Ankauf  gegenüber  ablehnend.  Der  Lehnsrat  nahm  in  der  Angelegenheit  bald
dahin  Stellung,  daß  der  Ankauf  aller  Einzelauteile  nur  zusammen  geschlossen
zu  erfolgen  habe,  wobei  zur  Hauptbcdingung  erhoben  wurde,  daß  die  Gerechtsame ­
  des  Erbes  für  immer  seitens  der  Regierung  anzuerkennen  war.  Auf  dieser
Grundlage  kam  es  zu  Verhandlungen  zwischen  der  Kurfürstlichen  Kommission
und  den  Bevollmächtigten  der  Lehnsherren  und  Erbsieder,  welche  Verhandlungen
zu  dem  Hauptvertrag  vom  17.  August  1804  führten.  Auf  Grund  dieses  Kaufvertrages ­
  wurden  über  die  einzelnen  Anteile  besondere  Kaufbriefe  ausgestellt,
die  dem  Stadtgericht  zu  Hall  zur  Beglaubigung  vorgelegt  wurden.
Die  württembergische  Regierung,  welche  so  in  die  Rechte  und  Pflichten  der
Saline  Hall  eingetreten  war,  wendete  anfangs  für  die  bauliche  Neugestaltung
derselben  erhebliche  Mittel  auf,  die  daun  später  durch  die  Erträge  txid.it  recht
gerechtfertigt  wurden.  Im  weiteren  Verlauf  erließ  die  Regierung  dann  einige
Reskripte,  die  von  dem  Inhalte  des  Hauptvertrages  eine  teilweise  abweichende
Haltung  der  Regierung  bekundeten.  Rat  und  Siederschast  der  Stadt  Hall  bemächtigte ­
  sich  angesichts  des  Vorgehens  der  Regierung  einer  großen  Erbitterung,
die  zu  langjährigen  und  schwierigen  Verhandlungen  führte.  Die  Siederschaft
fühlte  sich  in  ihren  finanziellen  Rechten  verletzt  und  ließ  wiederholt  dem  König
die  nach  ihrer  Auffassung  verletzte  Rechtslage  darstellen.  Die  Regierung  wieder
behauptete,  in  diesem  Punkte  mehr  als  ihre  Pflicht  getan  zu  haben.  Tatsächlich
waren  die  im  Laufe  der  Zeit  zur  Entwicklung  gekommenen  mißlichen  Verhältnisse ­
  ihrer  eigentlichen  Ursache  nach  außerhalb  beider  Parteien  zu  suchen.  Die
Hauptursache  bildete  die  immer  schwieriger  zu  beschaffende  Sole,  wodurch  sich
das  Betriebsergebnis  außerordentlich  ungünstig  gestaltete.  Daß  die  Regierung
neuen  Bohrversuchen  zur  Schaffung  vollgradiger  Sole  bei  den  hiermit  verbundenen ­
  großen  Kosten  immer  ablehnender  gegenüberstand,  war  begreiflich,  hatten
        <pb n="109" />
        106

doch  die  ausgeführten,  zahlreichen  Bohrversuche  die  Tatsache  festgestellt,  daß  der
Boden  in  und  um  Hall  keine  genügenden  Salzschätze  mehr  beherbergte.  Diese
Tatsache  war  für  die  Stadt  Hall  schmerzlich  und  wirtschaftlich  auch  von  weittragender ­
  Bedeutung  und  es  läßt  sich  begreifen,  wenn  die  Stadt  Hall  sich  gegen
die  beabsichtigte  Einschränkung  des  Salinenbetriebes  mit  allen  Mitteln  sträubte.
Die  Regierung  wurde  anderseits  zu  ihrer  Haltung  noch  durch  Vorgänge  gestützt,
welche  sich  auf  die  Erschließung  neuer,  umfangreicher  Salzlager  bei  Friedrichshall ­
  bezogen.  Zumal  die  neuentdeckten  Salzlager  den  Salzbedarf  des  Landes
in  reichlichem  Maße  deckten.  Selbstverständlich  wurde  die  von  der  Regierung
eingegangene  Verpflichtung  zur  Zahlung  von  Entschädigungen  an  Erbberechtigte
im  vollen  Umfange  erfüllt,  obgleich  diese  Verpflichtung  mit  ihrer  außerordentlich ­
  hohen  Entschädigungssumme  im  Laufe  der  vielen  Jahrzehnte  zu  einer  drückenden ­
  Last  für  die  Regierung  wurde.  Einige  Daten  über  diese  Sachlage  sind  im
vorhergehenden  Kapitel  nachzulesen.
11.  Kapitel.
Nie  kgl.  württ.  Saline  Schwenningen.
Am  26.  Februar  1822  hatte  die  badische  Regierung  bei  Dürrheim  einen
erfolgreichen  Bohrversuch  auf  Steinsalz  unternommen,  was  Veranlassung  gab,
daß  die  Württembergische  Regierung  schon  im  Monat  März  desselben  Jahres
auf  ihrem  Dürrheim  benachbarten  Gebiet  gleiche  Versuche  anstellen  ließ.  Der
erste  Bohrversuch  wurde  bei  Mühlhausen  am  Messner-Bühle,  etwa  a / 4  Stunden
östlich  von  Schwenningen  und  etwa  2  Stunden  nördlich  von  Dürrheim  unternommen. ­
  Das  Ansetzen  des  ersten  Bohrloches  erfolgte  2412  Fuß  über  dem
Meeresspiegel.  Das  Bohrloch  ergab  folgende  geologische  Formation'):
Gebirgsart.  Mächtigkeit  in  Fuß.
Gips  und  Mergel  198
Mit  mehr  oder  weniger  festen  Kalksteinschichten.
Bei  173  Fuß  Lettenkohle.
Bei  185  „  Gips  mit  Bleiglanz.
Bei  190  „  schiefriger  Ton  von  etwa  5  Fuß  Mächtigkeit.
Poröser  Kalkstein  95
Mit  Feuersteinnestern,  rauh  und  sandig.
Kalkstein  von  Friedrichshall  89
Mit  dünnen  Tonlagen,  gelber  Blende  und  Schwefelkies.
Gelber  Kalkmergel  109
1%  starke  Sole.
Bei  390  Fuß  in  festen  Kalkstein  übergehend.
Bei  433  „  mit  Gips.
Bei  460  „  mit  Quarznestern  und  vielen  Schwefelkiesen.
Bei  485  „  eine  Höhle.
Bei  488  „  eine  Hornsteinlage.
Stinkkalk  mit  Gips,  Ton  und  Mergellagen
wechselnd.

Bei  513  Fuß  Gips  mit  Schwefelkies
Ton  und  Gips,  salzhaltig.

46

Bei  659  Fuß  schwache  Salztrümmer

39

Gips  mit  dünnen  Stinkkalklagen
Bei  580  Fuß  mit  Anhydrit-Trümmern.
Bei  583  „  stark  gesalzen.

14

1)  v.  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg.  1826,  S.  193.
        <pb n="110" />
        107

Die  vorerwähnte  Höhle  wurde  in  einem  sehr  weichen,  gelben  Kalkmergel
angetroffen,  in  welchem  man  in  9  achtstündigen  Schichten  etwa  30  Fuß  tief
bohrte.  Die  Höhle  ergab  eine  Quelle  von  außerordentlicher  Stärke.  Diese
Quelle  wurde  den  weiteren  Bohrarbeiten  zum  Verhängnis.  Der  Sohlgestein
der  Hohle  wurde  von  dem  Quellwasser  unterwühlt,  sodaß  dieser  in  großen
Bänken  in  das  Bohrloch  gerissen  wurde.  Durch  das  herabstürzende  Gestein
wurden  vielfach  die  Bohrstangen  herausgeschlagen;  man  ging  noch  unter  großen
Schwierigkeiten  etwa  100  Fuß  weiter  bis  zu  einer  Tiefe  von  587  Fuß,  wo
man  infolge  eines  eingetretenen  Bruches  die  Arbeiten  als  ergebnislos  einstellen
mußte.  Im  Oktober  1822  unternahm  man  einen  zweiten  Bohrversuch.  Das
Bohrloch  wurde  zwischen  Schwenningen  und  Dürrheim,  eine  halbe  Stunde  von
beiden  entfernt,  in  der  Nähe  der  Torfmoore  Schwenningens  angesetzt.  Der
Ansatzpunkt  lag  2486  Fuß  über  dem  Meeresspiegel.  Das  Bohrloch,  welches
erfolgreich  war,  führte  auf  der  Saline  Wilhelmshall  bei  Schwenningen  die  Bezeichnung ­
  Nr.  2.  Es  dürfte  von  Interesse  sein,  die  geologischen  Verhältnisse
dieses  Bohrloches  kennen  zu  lernen.  Es  wurden  bei  der  Bohrung  nachstehende
Gebirgsarten  angetroffen:

Gebirgsart.
Gips  und  Buntmergel

Mächtigkeit  in  Fuß.
120

Bei  101  Fuß  eine  5  Fuß  mächtige  Kalksteinlage.
Bei  108  „  Lettenkohle.
Poröser  Kalk  st  ein
Unterste  Lagen  spärlich  von  Tonflözen  durchzogen.
Kalkstein  von  Friedrichshall
Bei  225  Fuß  Tiefe  eine  Kluft,  die  das  Bohrloch  von  Wassern

Gelber  Kalkmergel
Bei  319  Fuß  in  festen  Kalkstein  übergehend.
Bei  356  „  mit  etwas  Gips.
Bei  367  „  mit  blauem  Mergelschrefer.
Bei  378  „  mit  Quarznestern.
Bei  335  „  mit  viel  Gips  und  Schwefelkies.
Bei  386  „  reine  Gipslagen  mit  gelbem  Mergel  und  bituminösem ­
  Ton.
Bei  391  Fuß  reiner  Gips  mit  Mergel  und  Stinkkalk.
Bei  410  „  eine  2  Zoll  mächtige  Hornsteinlage.
Stinkkalk  abwechselnd  mit  Gips  und  festem  gelbem ­
  K  a  l  k  st  e  i  n
Bei  422  Fuß  mit  Ton.
Bituminöser  Ton  und  Gips
Etwas  salzhaltig,  mit  dünnen  Stinkkalklagen.
Gips  mit  dünnen  Stinkkalklagen
Bei  509  Fuß  eine  starke  Quelle  angebohrt.
Bei  533  „  mit  blauem  Anhydrit.
Salzton  Und  Gips
Ersterer  vorherrschend.  Bald  mehr,  bald  weniger  salzhaltig.

7  Zoll

37

Nach  diesem  günstigen  Ergebnis  brachte  man  ein  drittes  Bohrloch  nieder,
welches  um  1260  Fuß  näher  an  Dürrheim  gerückt  wurde.  Hier  traf  nian  das
Steinsalz  in  einer  Tiefe  von  530  Fuß  an  und  zwar  in  ausgezeichneter  Reinheit. ­
  Man  ging  noch  50  Fuß  tiefer,  ohne  das  Lager  durchsuuken  zu  haben.
Das  Bohrloch  Nr.  4,  welches  sich  in  der  Nähe  von  Nr-  3  befand,  mußte  nach
        <pb n="111" />
        108

einiger  Zeit  verlassen  werden,  da  hintereinander  mehrere  Höhlen  durchbohrt
wurden.  Das  Bohrloch  Nr.  5  befand  sich  in  der  Nähe  von  Nr.  2;  man  stand
hier  50  Fuß  im  Steinsalz,  ohne  dieses  durchbohrt  zu  haben.  Geologisch  interessant ­
  war  das  Bohrloch  Nr.  6,  das  man  etwa  4000  Fuß  nordwestlich  vom
Bohrloch  Nr.  2  niedergebracht  hatte.  Das  Bohrloch  Nr.  6,  welches  im  Ausgehenden ­
  lag,  ergab  bereits  bei  503  Fuß  Tiefe  Steinsalz,  das  allerdings  nur
144/2  Fuß  mächtig  war.  Nach  dem  Steinsalz  durchbohrte  man  Gips  von  etwa
22  Fuß  Mächtigkeit  und  hiernach  traf  man  wellenförmigen  Kalkstein  an,  den
man  nach  10  Fuß  verließ.  Alle  diese  Bohrarbeiten  gingen  unter  der  Leitung
des  verdienstvollen  Salinen-Verwalters  Friedrich  von  Alberti  vor  sich,  dessen
bedeutsamen  Erfolge  in  der  Wirtschaftsgeschichte  Württembergs  stets  einen  ehrenvollen ­
  Platz  einnehmen  werden.  Die  geologischen  Ergebnisse  des  Bohrloches
Nr.  6  veranlaßten  v.  Alberti,  das  Bohrloch  Nr.  7  aus  Gründen  der  Unwirtschaftlichkeit ­
  zu  verlassen.  Das  Bohrloch  Nr.  7  lag  noch  mehr  am  Ausgehenden ­
  ;  besonders  zwangen  jedoch  die  großen  Höhlungen  mit  ihren  unvermeidlichen
Nachstürzen  des  Gesteins,  sowie  der  tiefe  Stand  der  Horizontalgewässer  (338  Fuß)
dazu,  das  Bohrloch  aufzugeben.  Nach  der  Auffassung  v.  Albertis  war  das
Bohrloch  Nr.  7  als  der  Grenzpunkt  des  Steinsalzlagers  der  dortigen  Gegend
aufzufassen.  Diese  sämtlichen  7  Bohrlöcher  wurden  bis  zum  Juli  1824  niedergebracht; ­
  wesentlich  später  folgte  das  Bohrloch  Nr.  8,  das  im  Jahre  1836  angesetzt ­
  wurde.  Sämtliche  Bohrlöcher  verursachten  einen  Kostenaufwand  von  48811  fl.
7  kr.  Die  Förderung  der  vollötigen  Sole  von  27  0  wurde  zu  Anfang  aus
dem  Bohrloch  Nr.  2  mittels  Menschenkraft  bewirkt.  Im  Jahre  1824  entschloß
man  sich  jedoch  zwischen  Bohrloch  Nr.  2  und  Nr.  5  einen  Pferdegöpel  zu  erbauen, ­
  durch  welchen  die  Soleförderung  beider  Bohrlöcher  besorgt  wurde.  Ueber
Bohrloch  Nr.  3  wurde  im  Jahre  1829  zum  Zwecke  der  Soleförderung  eine
Windmühle  erbaut.  Bevor  wir  weitere  Angaben  über  die  geschichtliche  Entstehung ­
  und  Gründung  der  kgl.  Saline  Schwenningen  geben,  wollen  wir  im
Nachfolgenden  noch  eine  Uebersicht  über  die  Bohrlöcher  und  ihren  geologischen
Charakter  mitteilen  ] ):
Bohrlöcher  der  Ngl.  württ.  Zaline  schwennmgen.  (Mächtigkeit  in  württ.  Fuß.)

Gebirgsart.

"  5«
®S|

0  g

^0  .77“  0  O*
^  0«  0
®f|

s  6
*g-s=;
33  *

's-§
  ~

Bohrloch  No.  6
u.  7.  4000  Fuß
nordwestlich  von
No.  2.

CO  °f
&amp;gt;3  «jo.
KZ

Keuper,  Gips  u.  Mergel

173

108

75

76

106

72

51

62

Lettenkohle

22

12

33

13

12,5

10,5

4,5

44,5

Hauptmuschelkalk

293

181,5

161

68
vor  Ort
Köhlen

184

235,5

241

248

Gips  und  Anhydrit

99
Gestängebruch ­


265

265

267

185

148,5
vor  Ort
Gips.

176

Steinsalz

37
vor  Ort

50
Steinsalz

50
vor  Ort
Steinsalz

14

57,3

Anhydrit  mit  Salzton

—

_

—

—

—

31

—

10,2

Wellenkalk

10
vor  Ort
Wellenkalk ­


Ganze  Teufe:

587

603,5

584

157

619,5

558

445

598

1)  Kgl.  statist  -topograph.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Rottweil  (Bergrat ­
  Keller).  Stuttgart  1875,  S.  521.
        <pb n="112" />
        Der  Gehalt  der  Sole  im  Pumpenbetrieb  war  ein  außerordentlich  schwankender. ­
  Auf  der  Saline  zu  Schwenningen  nahm  der  Salinen-Verwalter  Friedrich ­
  von  Alberti  nach  dieser  Richtung  hin  Versuche  vor,  die  hier  mitgeteilt  seien.
Die  Versuche  erfolgten  am  8.  September  1824  bei  dem  Bohrloch  Nr.  3,  das
eine  Tiefe  von  584  Fuß  besaß.  Der  Betrieb  des  Bohrloches  hatte  sechs  Tage
geruht.  Um  die  Gehaltsverhältnisse  der  Sole  festzustellen,  wurden  messingene
Aufsatzröhren  von  150  Fuß  Länge  verwendet.  Die  lichte  Weite  der  Röhren
betrug  3  Zoll.  Die  Saugröhren  reichten  etwa  17  bis  18  Fuß  in  das  Steinsalz. ­
  Das  Horizontal-Wasser  stand  38 1 / 2  Fuß  unter  der  Hängebank,  während
sich  die  Hub-Höhe  auf  2  Fuß  belief.
Uebersicht  des  Zoleirgehalts  beim  Bohrloch  Uo.  5 1 ).

4

Beim

16.  Hub

%
4 1 /»

Beim  30.  Hub

%
3 A

Beim  130.  Hub

°/o
7-872

17.  „

4  '/*

„  81.  „

Va

„  131.

10—11-/4

„

20.  „

3

33.

Vs

„  132.

13-/2—1474

„

21.  „

2%

36.

Vl6

„  133.

17—18-/4

„

22.  „

2V2

„  101.  „

Vs

„  134.

20—21

„

24.  „

2'A

„  124.  „

7*

„  135.

" n

22-/2—23

„

25.  „

2

„  125.  „

S A

„  136.

24-A—25

„

26.  „

1  s /i

„  126.  „

1

„  137.

25-/4—26

„

27.  „

IV*

..  127.  „

2

„  138.

26-/4—2674

„

28.  „

l l A

„  128.  „

272  -8

„  143.

27

*

29.  „

1

„  129.  „

4—572

Im  Anschluß  hieran  wollen  wir  hier  die  chemische  Zusammensetzung  der
Sole  auf  der  Saline  Schwenningen  mitteilen,  wobei  wir  den  von  Fehling  angestellten ­
  Untersuchungen  folgen.  Die  untersuchte  Sole  wurde  dem  Bohrloch
Nr.  5  entnommen,  welche  Sole  mit  denjenigen  anderer  Bohrlöcher  Schwenningens ­
  in  der  chemischen  Zusammensetzung  nur  wenig  Unterschiede  zeigt  Es
enthalten  100  Teile  Sole^):
Chlornatrium  25,2794  mit  15,8817  Chlor

Chlorcalcium
Schwefelsauren  Kalk
Kohlensauren  Kalk
Salze

0,0276
0,4553
0,0278

0,0176

25,7901
Wasser  74,2099
Die  Sole  ist  klar  und  enthält  Spuren  von  Eisen.  Die  chemische  Untersuchung ­
  des  Kochsalzes  von  Schwenningen  zeitigte  folgendes  Ergebnis.  Es  enthielten ­
  100  Teile  Kochsalz:
Chlornatrium
Schwefelsauren  Kalk
Kohlensauren  Kalk
Wasser

96,5050
1,4136
0,0845
1,9969

100,0000
Das  untersuchte  Salz  ist  ein  feinkörniges,  in  12stündiger  Siedezeit  erzeugtes ­
  Kochsalz.
Wie  schon  eingangs  ausgeführt  wurde,  gaben  die  günstigen  Bohrergebnisse
bei  Schwenningen  der  württ.  Regierung  Veranlassung,  zur  Gründung  einer
2)  Fehling,  Chemische"  Untersuchung  der  Solen  auf  den  Kgl.  württ.  Salinen.
Stuttgart  1847,  S.  78.
        <pb n="113" />
        110

Saline  zu  schreiten.  Als  am  26.  Juli  1823  mit  dem  Bohrloch  Nr.  2  Steinsalz ­
  erreicht  worden  war,  entschloß  man  sich  sogleich  zum  Bau  eines  Solen-Reservoirs,
  sowie  zur  provisorischen  Errichtung  eines  Sudhauses,  das  eine  Wärmpfanne ­
  und  eine  Siedepfanne  erhielt.  Dieses  später  wieder  abgebrochene  Sudhaus ­
  wurde  am  5.  Januar  1824  in  Betrieb  genommen.  Um  dieselbe  Zeit
knüpfte  man  mit  verschiedenen  schweizerischen  Kantonen  wegen  Salzlieferungen
Unterhandlungen  an,  da  von  der  künftigen  Erschließung  des  schweizerischen  Absatzmarktes ­
  im  wesentlichen  die  Existenzmvglichkeit  der  geplanten  größeren  Saline ­
  bei  Schwenningen  abhing.  Da  die  Verhandlungen  mit  den  schweizerischen
Kantonen  von  Erfolg  waren,  so  war  die  Errichtung  einer  größeren  Salinenanlage ­
  bald  eine  beschlossene  Sache.  Am  17.  Januar  1824  wurde  die  Königl.
Genehmigung  zur  Errichtung  der  Saline  erteilt.  Etwa  1 / i  Stunde  von  dem
Pfarrdorfe  Schwenningen  in  der  Nähe  des  Neckarursprungs  wurde  ein  Areal
von  21  Morgen  angekauft,  auf  welchem  6  Sudhäuser  mit  den  notwendigen  Reservoirs, ­
  Magazinen,  Solenleitungen  erbaut  wurden.  Die  Saline  erhielt  den
Namen  „Wilhelmshall".  Auch  ein  Beamten-  und  Laborantenhaus  errichtete  man.
Die  gesamten  Baukosten  bezifferten  sich  auf  242  559  fl.  27  kr.,  welcher  Betrag
durch  die  Hauptsalzverwaltung  in  der  Form  eines  Anlehens  beschafft  wurde.
Im  Jahre  1830  betrug  die  Schuldenlast  der  Saline  Wilhelmshall  457  950  fl.;
hiervon  sollte  etatsmäßig  x /io  des  Schuldkapitals  jährlich  zur  Amortisation  kommen. ­
  Man  hatte  den  Amortisationsbetrag  abgerundet  und  auf  45  000  fl.  jährlich ­
  festgesetzt.  Die  Amortisation  war  aus  den  Ueberschüssen  der  Saline  zu  bestreiten ­
 X ).  Das  Jahr  1824  war  noch  nicht  zu  Ende  gegangen,  als  sich  bereits
sämtliche  Sudhäuser  der  Saline  Schwenningen  im  Betrieb  befanden.  Das  ungemein
  schnelle  Aufblühen  der  Saline  Schwenningen  war  im  wesentlichen  dem
Umstande  zuzuschreiben,  daß  es  der  Württembergischen  Regierung  gelungen  war,
dem  Nachbarstaate  Baden  den  Salzhandel  nach  der  Schweiz  zu  entreißen.  Baden, ­
  das  schon  l 1 / 2  Jahre  früher  zu  Dürrheim  Steinsalz  erbohrt  und  industriell
nutzbar  gemacht  hatte,  sah  sich  durch  diesen  Handelserfolg  Württembergs  erheblich ­
  geschädigt.  Die  Straßen  nach  Schaffhansen  und  Sernatingen  waren  mit
württembergischen  Salzwagen  belebt.  Baden  übte  nun  angesichts  seines  wirtschaftlichen ­
  Mißerfolges  Vergeltung,  indem  es  den  Verbindungsweg  zwischen
Rottweil  und  Schwenningen,  der  bei  Dauchingen  auf  einige  hundert  Schritt
badisches  Gebiet  durchschneidet,  durch  tiefe  Gräben  nnfahrbar  machen  ließ.  Diese
Maßnahme  hatte  für  die  württembergifche  Regierung  die  unangenehme  Folge,
daß  zum  Bau  einer  neuen  Straße  auf  eigenem  Gebiet  geschritten  werden  mußte.
Diese  im  Jahre  1825  ausgeführte  Straße  verursachte  der  Saline  Schwenningen
nicht  weniger  als  43  167  fl.  51  kr.  Kosten.
Schon  bei  der  beabsichtigten  Gründung  der  Saline  hatten  Sachkenner  von  der
Wahl  Schwenningens  abgeraten,  da  die  etwas  isolierte  Lage  des  Orts  die  Salztransportkosten
  unverhältnismäßig  teuer  gestalten  mußte.  Der  durch  das  Vorgehen ­
  Badens  notwendig  gewordene  kostspielige  Landstraßenbau  war  ein  weiterer
Beweis  für  die  unzweckmäßige  Lage  der  Saline  Schwenningen.  Vornehmlich  in
Berücksichtigung  und  Erkenntnis  dieser  Tatsachen  entschloß  man  sich  denn  auch
annähernd  um  dieselbe  Zeit,  Bohrversuche  in  der  Nähe  von  Rottweil  vorzuneh-1)

  Verhandlungen  d.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1830.  III.  außerord.  Beil.-Heft,
S.  14,  II.  Abteilung.
        <pb n="114" />
        111

men,  die  von  bestem  Erfolge  begleitet  waren  und  die  zur  Gründung  der  Saline
Rottenmünster  führten.  Auf  diese  selbst  wird  an  anderer  Stelle  näher  einzugehen ­
  fein.  Immerhin  bedeutete  die  Errichtung  der  zweiten  Saline  bei  dem
Kloster  Rottenmünster  schon  bis  zu  einem  gewissen  Grade  die  unausbleibliche
Aufhebung  der  Saline  Schwenningen,  wenn  diese  Aufhebung  auch  keineswegs  so
schnell  vor  sich  gehen  sollte,  wie  vielfach  in  jener  Zeit  angenommen  wurde.
Bereits  im  Jahre  1825  mußte  man  sich  in  Schwenningen  entschließen,  zwei
Sudhäuser  kalt  zu  legen,  während  in  zwei  Sudhäusern  nur  abwechslungsweise
das  Sieden  betrieben  wurde.  Für  die  Schwenninger  Sole  erwies  sich  überdies
ein  dort  befindliches  Torflager  als  sehr  schädlich,  da  dieses  die  Sole  stark  verunreinigte. ­
  Anderseits  gereichte  dieses  Torflager  der  Saline  wieder  zum  großen
Vorteil,  da  der  Torf  als  Brennmaterial  für  den  Salinenbetrieb  in  weitem  Umfange ­
  herangezogen  wurde.  Der  finanzielle  Stand  der  Saline  Schwenningen
gegenüber  der  Saline  Rottenmünster  wurde  dann  weiter  dadurch  etwas  günstiger
gestaltet,  daß  es  in  Schwenningen  gelang  *),  durch  Einführung  technischer  Verbesserungen ­
  den  Salinenbetrieb  gewinnbringender  zu  gestalten.  Nicht  minder  günstig
wurden  die  wirtschaftlichen  Aussichten  der  Saline  Schwenningen  dadurch  beeinflußt, ­
  daß  es  Ende  der  1820er  Jahre  gelang,  mit  mehreren  schweizerischen  Kantonen ­
  umfangreiche  Salzlieferungsverträge  abzuschließen,  Aus  letzterem  Grunde
befanden  sich  Ende  des  Jahres  1829  wieder  4  Sudhäuser  im  Betrieb.  Die
Anzahl  der  damals  beschäftigten  Personen  belief  sich  auf  2  Beamte  und  39  Offizianten ­
  und  Arbeiter.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  zu  jener  Zeit  die  Saline
Schwenningen  und  Saline  Rottenmünster  ein  gemeinschaftliches  Salinenamt  besaßen, ­
  dessen  Sitz  bis  Ende  August  1828  Schwenningen  war.  Wie  sehr  die
wirtschaftliche  Existenz  der  Saline  Schwenningen  ans  dem  Salzhandel  mit  der
Schweiz  aufgebaut  war,  das  geht  am  deutlichsten  aus  den  Produktions-  und  Absatzziffern ­
  der  Saline  hervor.  Im  Etatsjahr  1829/30  hatte  die  Saline  Schwenningen ­
  einen  Kochsalzverkanf  von  nur  872,6  Ztr.  nach  Württemberg  und  Hohenzollern
  aufzuweisen,  während  nach  der  Schweiz  in  demselben  Etatsjahr  70  831,6
Ztr.  abgeliefert  wurden.  In  dem  folgenden  Jahrzehnt  1839/40  betrug  der
Jnlandsabsatz  3412  Ztr.  Salz,  während  die  Schweiz  124  971,7  Ztr.  bezog,
damit  hatte  die  Saline  Schwenningen  hinsichtlich  Produktion  und  Verkauf  ihren
Höhepunkt  erreicht;  von  da  ab  trat  ein  unaufhaltsamer  wirtschaftlicher  Rückschritt ­
  ein,  vornehmlich  durch  das  Erstehen  schweizerischer  Salinen  hervorgerufen.
Von  den  im  Jahre  1827  im  Betrieb  befindlichen  sechs  Siedepfannen  sollten
nach  dem  Finanz-Etat  72  000  Ztr.  Kochsalz  und  12  000  Ztr.  Viehsalz,  sowie
4000  Simri  Hallbözig  zu  je  12  kr.  produziert  werden.  Die  verhältnismäßig
große  Menge  von  Viehsalz  erklärt  sich  dadurch,  daß  die  Sole  von  Schwenningen ­
  infolge  der  Nähe  eines  Torfmoors,  wie  schon  erwähnt,  etwas  unrein  war.
Dieser  Grund,  im  Gefolge  mit  höheren  Betriebskosten,  brachte  die  Saline  Schwenningen ­
  auch  gegenüber  der  neugegründeten  Saline  Rottenmünster  in  ein  ungünstigeres ­
  wirtschaftliches  Verhältnis.  Während  mau  in  Schwenningen  mit
1  Klafter  Tannenholz  nur  20  Ztr.  Kochsalz  versiedete,  erreichte  man  auf  der
Saline  Rottenmünster  mit  derselben  Holzmenge  28  Ztr.  Kochsalz.  Daneben  war
der  Holzpreis  in  Schwenningen  nicht  unerheblich  höher;  er  betrug  hier  7,30  fl.

1)  Kgl.  statist.-topogr.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Rottweil  (Bergrat
Keller).  Stuttgart  1875,  S.  522.
        <pb n="115" />
        112

für  die  Klafter,  während  der  Holzpreis  in  Rottenmünster  auf  6,30  fl,  zu  stehen
kam.  Beide  Salinen,  die  im  Etat  die  gemeinsame  Bezeichnung  „Wilheliushall"
führten,  waren  nach  dem  Finanz-Etat  von  1827  mit  470  000  fl.  Passivschnld
belastet.  Eine  Summe,  die  im  Laufe  der  Zeit,  wie  an  anderer  Stelle  bemerkt,
amortisiert  wurde 1 ).
Für  die  im  Finanz-Etat  1827  vorgesehene  Produktion  von  72  000  Ztr.
Kochsalz,  12  000  Ztr.  Viehsalz  und  4000  Simri  Hallbvzig  waren  die  Produktionskosten ­
  etatsmäßig  im  folgenden  Umfange  angesetzt

Produktionskosten.

Betrag,

Solenförderung

7  001,00  fl.

Brennmaterial

80  572,15  „

Löhne  der  Sieder

7  877,00  „

10  589  Fässer

18  236,15  „

Führ-  und  Tagelöhne

1466,40  „

Straßenbau

4  208,20  „

Löhne  der  Werkleute

2  329,00  „

Materialien

2  435,00  „

Für  Polizeizwecke

852,20  „

Insgesamt:  69  977,50  fl.

Die  gesamten  Anlagen  der  Saline  waren  von  dem  Salinen-Baumeister
Stock,  der  auf  diesem  Gebiete  eine  große  Erfahrung  besaß,  geschaffen  worden
Der  für  die  Gebäude  der  Saline  Schwenningen  zu  leistende  Brandschadensbeitrag ­
  betrug  32,30  fl,,  während  sich  der  Betrag  für  Rottenmünster  nur  auf
10,38  fl,  stellte.
Da  die  auf  der  Saline  Schwenningen  erzeugte  Sälzmenge  ihren  Weg  ausschließlich ­
  nach  Schaffhausen  zur  Weiterbeförderung  in  die  Schweiz  nahm,  so
ergab  sich  hier,  wäre  dieselbe  Salzmenge  von  Rottenmünster  aus  verladen  wor
den,  ein  höherer  Transportpreis  von  31  kr,  für  das  Faß,  An  baulichen  Veränderungen ­
  sah  der  Finanz-Etat  des  Jahres  1827  unter  anderem  die  Versetzung
der  Siedehüttc  von  der  Hülben  auf  die  Saline  vor,  für  welche  Arbeit  260  fl.
ausgeworfen  wurden,  ferner  war  eine  Hürdentrocknung  in  einem  Siedehaus  mit
448  fl,  Kosten  zu  erbauen.  Für  die  Entwässerung  des  Torffeldes  bei  Schwenningen ­
  hatte  man  500  fl,  ausgesetzt.
Im  Anschluß  hieran  seien  auch  einige  Mitteilungen  über  die  Verwaltung
der  Saline  Schwenningen  gegeben,  soweit  sich  diese  nach  der  Dienst-Instruktion
vom  23.  Januar  1833  regelte  b).  An  der  Spitze  der  Saline  stand  ein  Salinen-Jnspektor,
  der  dem  Salinen-Verwalter  in  Rottenmünster  dienstlich  untergeordnet
war.  Letzterer  hatte  den  Betrieb  in  Schwenningen  häufig  zu  kontrollieren.  Der
Salinen-Verwalter  war  weiter  verpflichtet,  den  monatlich  stattfindenden  Zahltagen ­
  des  Salinen-Kassicrers  in  Schwenningen  persönlich  beizuwohnen.  Im  übri
gen  regelte  sich  die  Verwaltung  nach  der  an  anderer  Stelle  besprochenen  Dienst-Instruktion
  vom  23.  Jan.  1833,
Die  Saline  Schwenningen,  welche  von  der  Württembergischen  Regierung
hauptsächlich  mit  Rücksicht  auf  den  in  den  1820er  Jähren  bedeutenden  Salz-1)

  Verhandlungen  d.  württ,  Kammer  d.  Abg,,  Jahr  1827,  II.  Beilagen-Heft
S,  89  u,  101.
2)  Verhandlungen  d,  württ,  Kammer  d.  Abg,,  Jahrg,  1827.  II.  Veilaa,-Heft,
Seite  102,
3)  Repscher,  Sammlung  der  württ,  Gesetze,  Tübingen  1848,  Band  16,  ll,  Abteilung, ­
  S,  684,
        <pb n="116" />
        113

Handel  mit  der  Schweiz  gegründet  worden  war,  niußte  in  eine  wirtschaftlich
schwierige  Lage  geraten,  sobald  einmal  dieser  schweizerische  Salzbedarf  durch  irgend ­
  einen  Umstand  als  wirtschaftliche  Voraussetzung  für  Schwenningen  in  Fortfall ­
  kam.  Diese  Schwierigkeiten  begannen,  als  im  Jahre  1836  im  Kanton
Basel  und  im  Jahre  1846  im  Kanton  Aargau  eigene  Salzlager  erbohrt  wurden. ­
  Von  den  ehemals  15  schweizerischen  Kantonen,  welche  von  der  Saline
Schwenningen  aus  mit  Salz  versorgt  wurden,  waren  in  den  1860er  Jahren
nur  noch  3  .  Kantone  übrig  geblieben.  Zwei  Lieferungsverträge  erreichten  hiervon ­
  am  31.  Dezember  1865  ihr  Ende;  als  letzter  Lieferungsvertrag  blieb  der
mit  dem  Kanton  St.  Gallen  bestehen,  welcher  7000  Ztr.  Kochsalz  umfaßte,  die
bis  zum  31,  Dezember  1869  auszuliefern  waren.  Auf  eine  Erneuerung  des
Vertrages  war  nicht  zu  rechnen.  Auf  Grund  dieser  Sachlage  entschloß  sich  die
Württembergische  Regierung,  die  Saline  Schwenningen  am  31.  Dezember  1865
außer  Betrieb  zu  setzen,  da  an  eine  geivinnbringende  Verwaltung  der  Saline
nicht  mehr  zu  denken  war 1 ).  Der  Lieferungsvertrag  mit  St.  Gallen  wurde  durch
die  Saline  Rottenmünster  erledigt;  derselben  Saline  fiel  nun  auch  die  Befriedigung ­
  des  Inlandsbedarfs  zu,  soweit  er  von  der  Saline  Schwenningen  gedeckt
wurde,  der  übrigens  ziemlich  unbedeutend  war.  Die  Einrichtungen  der  Saline
Rottenmünster,  gestatteten  eine  Produktion  von  110  000  bis  120  000  Ztr.  Kochsalz, ­
  während  die  tatsächliche  Beanspruchung  nur  50—60  000  Ztr.  Kochsalz  jährlich ­
  betrug.  Die  Saline  Rottenmünster  konnte  daher  ohne  Schwierigkeiten  die
kleine  Produktionsmenge  von  Schwenningen  mitübernehmen,  sodaß  die  von  der
Regierung  getroffene  Maßnahme  hinsichtlich  der  Auflassung  der  Saline  Schwenningen ­
  nur  als  eine  unabwendbare  Notwendigkeit  zu  bezeichnen  war.  Da  der
schweizerische  Umsatz  beider  Salinen  in  der  Zeit  von  1824  bis  1866  immerhin
einen  Bruttoerlös  von  11  Millionen  Gulden  erbracht  hatte,  so  ergab  sich  wenigstens ­
  das  eine  Tröstliche,  daß  das  Anlagekapital  der  Saline  Schwenningen  hierdurch ­
  mehr  als  hinreichend  amortisiert  erschien.  Durch  die  Aufgabe  der  Saline
Schwenningen  wurde  auch  die  Stelle  des  dortigen  Salinenverwalters  hinfällig,
was  eine  Besoldungsersparnis  von  1050  fl.  jährlich  bedeutete;  ebenso  fiel  die
Amtsdienerstelle  mit  78  fl.  13  kr.  jährlicher  Besoldung  fort.  In  den  Jahren
1871/73  wurden  einige  Salinengebäude  auf  Abbruch  verkauft,  was  der  Staatskasse ­
  einen  Erlös  von  8177,30  fl.  erbrachte.  Das  Etatsjahr  1864/65  hatte
noch  eine  Absatzziffer  von  1283,7  Ztr.  Salz  für  das  Inland  und  von  45  218,7  Ztr.
Salz  für  die  Schweiz  vorgesehen.  Im  Betrieb  befanden  sich  bis  zur  Schließung
ber,  Saline  zwei  Siedehäuser.  Die  Gesamtproduktion  der  Saline  Schwenningen
während  ihres  43jährigen  Bestehens  zeigt  folgenden  Umfang.  Es  wurden  eräugt: ­
  8  085  492  Ztr.  Kochsalz  und  105  123  Ztr.  Viehsalz,  insgesamt  3190  615
Ztr.  Salz.;  von  dieser  Gesamtmenge  hat  die  Schweiz  allein  2  377  134  Ztr.
Salz  enipfangen.
12.  Kapitel.
Nie  Kgl.  rvürtt.  Saline  Milhelnishall.
Ueber  die  Geschickte  der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster,  die
■  selben  Namen  nach  ihrem  Gründer  König  Wilhelm  von  Württemberg  führte,
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammerd.  Abg.,  Jahrg.  1867.  II.  Beil.-Bd.  S.  420.
N  e  u  m  a  n  n,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg.  8
        <pb n="117" />
        1.14

wie  die  Saline  Wilhelmshall  bei  Schwenningen,  ist  folgendes  zu  berichten.  Auf
einen  Antrag  des  um  das  württembergifche  Salinenwesen  hochverdienten  Friedrich ­
  von  Alberti,  dermals  Salinen-Verwalter  von  Wilhelmshall,  Mitglied  der
allgemeinen  schweizerischen  Gesellschaft  für  die  gesamten  Naturwissenschaften,  wurden ­
  im  März  1824  zwei  Bohrversnche  bei  Rottenmünster  unternommen  *).  Veranlassung ­
  zu  diesen  Bohrversucheu  gaben  mehrere  Gründe.  Bor  allem  ließ  die
wenig  günstige  wirtschaftliche  Lage  der  Saline  Wilhelmshall  bei  Schwenningen
das  Entstehen  einer  neuen  Saline  wünschenswert  erscheinen,  war  doch  diese  auf
drei  Seiten  von  badischem  Gebiet  umgeben,  wobei  erschwerend  der  Mangel  jeglicher ­
  Verkehrsstraßen  und  das  nicht  ausreichende  Aufschlagwasser  für  den  Betrieb ­
  der  Bohrlöcher  in  Frage  kam.  Weiter  wurde  der  Salinenbetrieb  bei
Schwenningen  nicht  unwesentlich  dadurch  verteuert,  daß  alles  Brennholz  aus  der
Gegend  von  Rottweil  angefahren  werden  mußte.  Aus  diesen  Gründen  und  da
die  Gebirgsformation  bei  Rottweil  auf  das  Vorhandensein  von  Steinsalz  schließen
ließ,  sah  sich  der  Salinenverwalter  Friedrich  von  Alberti  zu  dem  oben  genannten
Antrag  veranlaßt.  Die  Bohrversuche  wurden  in  der  Nähe  von  Rottweil  bei
der  Königl.  Domäne  Rottenmünster,  einem  aufgehobenen  Frauenkloster,  vorgenommen, ­
  auf  welcher  Domäne  mehrere  Gebäude  für  eine  Saline  verfügbar  waren. ­
  Von  beiden  Bohrlöchern  wurde  eins  mehr  am  Ausgehenden  bei  Rottenmünster ­
  am  Neckar  niedergebracht;  das  zweite  Bohrloch  wurde  am  Primbache
angesetzt,  nicht  weit  vom  Einfluß  des  Baches  in  den  Neckar,  etwa  5000  Fuß
von  Rottenmünster  entfernt.  Dieses  Bohrloch  lag  mehr  im  Fallenden  der  Flöze.
Ueberdies  boten  beide  Ansatzpunkte  die  notwendige  Wasserkraft  zum  Betrieb  der
Bohrlöcher.  An  dem  kleinen  Flüßchen  Prim  wurden  später  noch  weitere  3  Bohrlöcher, ­
  Nr.  2—4  angesetzt  und  zwar  befand  sich  das  Bohrloch  Nr.  2  von  Nr.  1
etwa  30  Fuß,  Bohrloch  Nr.  3  von  Nr.  2  etwa  1500  Fuß  talaufwärts  und
Bohrloch  Nr.  4  von  Nr.  3  etwa  80  Fuß  entfernt.  Da  der  Neckar  unter  der
Brücke  bei  Rottweil  1926  Fuß  über  dem  Meeresspiegel  liegt,  so  ergab  die  Lage
der  Hängebank  des  Klosterbohrloches  1961  Fuß,  des  Bohrloches  Nr.  1  und  2
an  der  Prim  1978  Fuß  und  von  Nr.  3  und  4  1987  Fuß  über  dem  Meere.
Nachdem  das  Bohrloch  Nr.  1  an  der  Prim  vollendet  war,  wurde  im  Dezember ­
  1824  das  Bohrloch  am  Kloster  verlassen,  weil  die  dort  erbohrte  Lagerstätte ­
  nur  5  Fuß  Steinsalz  zeigte,  überdies  ein  sehr  unganzes  Dach  hatte.  Im
Sommer  des  Jabres  1824  hatte  man  die  Saline  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster
  mit  4  Siedehäusern  eröffnet.  Die  Saline  liegt  am  rechten  Ufer  des
Neckars  an  der  großen  Heerstraße  nach  der  Schweiz.  Im  Januar  1826  fanden
die  Bohrversuche  bei  Rottenmünster  ihren  vorläufigen  Abschluß.  Aus  der  Tatsache, ­
  daß  man  an  der  Prim  je  zwei  und  zwei  Versuche  neben  einander  gesetzt
hatte,  ergab  sich  für  die  Lagerungsverhältuisse  des  Salzgebirges  manches  Interessante. ­
  Alberti  zog  aus  diesen  seinen  Versuchen  folgende  Schlüsse.  Er  ersah
den  Beweis  erbracht,  daß  das  Steinsalz  Württembergs  nicht  in  Flözen,  sondern
in  Stöcken  lagere.  Das  Bohrloch  am  Kloster  und  Nr.  4  bestätigte  ihm  eine
frühere  Beobachtung,  daß,  wenn  sich  der  Salzton  über  dem  Steinsalz  stark  gesalzen ­
  zeigte,  das  reinere  Steinsalz  in  um  so  geringerer  Mächtigkeit  auftritt.
Alberti  schloß  weiter  nach  dem  geologischen  Ergebnis  der  Bohrlöcher  unter  einander, ­
  daß  je  näher  die  Bohrungen  nach  Neufra  bis  Aldingen  und  nach  Göls-1)
  Friedrich  von  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg.  1826.
        <pb n="118" />
        115

dorf  auf  dem  rechten  Ufer  der  Prim  erfolgten,  das  Steinsalz  vermutlich  in  umso ­
  größerer  Mächtigkeit  anzutreffen  war.  Besonders  empfahl  Alberti  die  Bohrungen ­
  in  dem  aus  bunten  Mergeln  bestehenden  Vorgebirge  des  Heuberges.  Er
schloß  weiter,  daß  die  bisher  angesetzten  Bohrlöcher  mir  dem  Rande  des  großen
Württembergischen  Salzstockes  angehörten,  was  Alberti  wohl  zu  dem  berechtigten
Schluß  führte,  daß  das  Salzfeld  in  seiner  Gesamtheit  und  Ausdehnung  von
mehreren  Stunden  für  mehrere  Jahrtausend  Ausbeute  hinreiche.
In  technischer  Beziehung  bot  die  neue  Saline  bei  Rottenmünster  gegenüber
der  alten  bei  Schwenningen  noch  mancherlei  Vorteile.  So  war  es  ein  Vorzug,
daß  die  Bohrlöcher  von  Rottenmünster  in  völlig  geschlossenem  Gestein  standen,
während  die  von  Schwenningen  sehr  klüftig,  voll  Höhlen  und  Einstürzungen
waren.  Ferner  war  man  in  der  Lage,  durch  kleine  Oerter  von  der  Prim  aus
die  Horizontalwasser  bis  zur  Hängebank  des  Bohrschachtes  hochzuhalten,  wodurch
ein  großer  Wasserdruck  und  somit  eine  reichere  Sole  erzeugt  wurde.  In  Schwenningen ­
  standen  die  Horizontalwasser  sehr  tief,  sodaß  für  die  Solenförderung  die
Anwendung  von  Tierkraft  notwendig  wurde,  wodurch  die  Betriebskosten  erheblich
erhöht  wurden.  Außerdem  konnte  die  Saline  bei  Rottenmünster  eine  außerordentlich ­
  reine  Sole  ausweisen,  was  sich  darauf  zurückführen  ließ,  daß  die  Prim
aus  reinen  Quellwassern  bestand.  Schwenningen  hatte  mit.  dem  Uebelstand  zu
kämpfen,  daß  vielfach  Wasser  von  den  nahen  Torfmooren  in  die  Bohrlöcher
flössen,  wodurch  die  Sole  verunreinigt  wurde.
Aus  allen  diesen  Gründen  ergab  sich  eine  wesentlich  billigere  Produktionsweise ­
  auf  der  Saline  Rottenmünster  gegenüber  der  Saline  Schwenningen,  wobei
auch  die  für  Rottenmünster  hinsichtlich  des  schweizerischen  Absatzgebietes  bestehende
günstigere  geographische  Lage  mit  in  Berücksichtigung  zu  ziehen  war.  Im  Finanz-Etat
  des  Jahres  1827  war  für  die  Saline  Rottenmünster  eine  Produktionsmenge ­
  von  72  000  Ztr  Kochsalz  und  2800  Ztr.  Viehsalz  vorgesehen,  für  welche
Salzmengen  die  Produktionskosten  wie  folgt  veranschlagt  wurden'):

Produktionskosten.

Betrag.

Solenförderung

1  798,00  fl.

Brennmaterial

18  748,50  „

Löhne  der  Sieder

6  645,00  „

Kosten  für  10  589  Fässer

12177,21  „

Fuhr-  und  Tagelöhne

1  142,56  „

Straßenbau

300,00  „

Löhne  der  Werkleute

1  281,00  „

Materialien

2  090,00  „

Für  Polizeizwecke

546,20  „

Insgesamt:  44  678,47  fl.

Genaue  Vergleiche  lassen  sich  jedoch  zwischen  den  Produktionskosten  beider
Salinen  nicht  ziehen,  da  die  erzeugten  Salzmengen  dem  Umfange  nach  abweichen.
Aus  den  ersten  Jahren  der  Saline  Rottenmünster  ist  geschichtlich  noch  folgendes ­
  zu  bemerken.  Wenige  Jahre  nach  der  Begründung  der  Saline,  die  übrigens ­
  ihrer  rechtlichen  Grundlage  nach  ans  die  allerhöchste  Resolution  vom  5.  Oktober ­
  1824  zurückzuführen  war,  erbaute  man  1827  im  Tal  auf  dem  Grundstück ­
  einer  abgebrannten  Mühle  eine  Schmiedewerkstätte,  in  welcher  unter  anderem ­
  auch  vermittels  einer  Rundsäge  Faßböden  hergestellt  wurden.  Die  Verpackung ­
  des  Salzes  erfolgte  damals  in  Fässern.  Die  Werkstätte  wurde  durch
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1827.  II.  Beil.-Heft  S.  102.
8*
        <pb n="119" />
        116

Wasserkraft  betrieben.  Wie  aus  der  Saline  Schwenningen  benutzte  man  auch
auf  der  Saline  Rottenmünster  in  den  ersten  Betriebsjahren  Torf  als  Brennmaterial. ­
  Durch  Bohrversuche  in  der  Umgegend  hatte  man  beträchtliche  Torflager ­
  erschlossen,  so  bei  Dürkheim,  Gosheim,  Schura,  Winzeln  und  Röthenberg.
Mit  der  Anlieferung  des  Brenntorfs,  der  sich  übrigens  durch  die  Fracht  teilweise ­
  recht  erheblich  verteuerte,  beschäftigten  sich  Gemeinden  und  Private.  Zur
Unterbringung  des  Torfs  wurden  in  den  Jahren  1829  und  1830  auf  der  Saline ­
  drei  Torfmagazine  errichtet.  Um  dieselbe  Zeit  wurde  der  Berwaltungssitz
der  beiden  Salinen  Schwenningen  und  Rottenmünster,  die  den  gemeinschaftlichen
Namen  „Wilhelmshall"  führten,  von  Schwenningen  nach  Rottenmünster  verlegt,
zu  welchem  Zweck  das  Schwenninger  Beamtenhaus  abgebrochen  und  in  Rottenmünster ­
  neuerrichtet  wurde.  Als  am  14.  Juni  1829  das  Südhaus  Nr.  3  auf
der  Saline  Rottenmünster  niederbrannte,  benutzte  man  diese  Gelegenheit,  in  dem
dafür  neuerbauten  Sudhause  eine  technische  Neuerung  zur  Durchführung  zu
bringen.  Das  neue  Gesied  wurde  für  Dampfbenutzung  eingerichtet.  Unter  der
Leitung  des  Salinenverwalters,  nachmaligen  Bergrats  von  Alberti,  welcher  der
Saline  seit  ihrer  Gründung  30  Jahre  vorstand,  entwickelte  sich  Rottenmünster
zu  einer  Muster-Saline.  Durch  mannigfache  Versuche  war  es  gelungen,  das
Salzausbringen  ans  1  Klafter  Tannenholz  von  durchschnittlich  29  bis  30  Ztr.
bis  auf  47  Ztr.  zu  steigern.  Dabei  wurde  ein  Qualitätssalz  ersten  Ranges  erzielt. ­
  Die  Brennholzfeuerung  gestaltete  sich  jedoch  im  Laufe  der  Zeit  immer
kostspieliger,  so  daß  der  rationelle  Betrieb  immer  mehr  in  Frage  gestellt  wurde.
Um  die  Gründungszeit  der  Saline  kam  die  Klafter  Brennholz  auf  6  fl.  zu
stehen,  bis  zum  Jahre  1864  war  dieser  Preis  bis  auf  10%  fl.  gestiegen.  Angesichts ­
  dieser  Preisentwicklung  lag  der  Gedanke  nahe,  eine  andere  Befeuerung
der  Pfannen  in  Frage  zu  ziehen.  In  den  Jahren  1862  bis  1863  wurden  denn
auch  sämtliche  Siedepfannen  zu  Rottenmünster  für  Steinkohlenfeuerung  eingerichtet. ­
  Das  Personal  der  Saline  Rottenmünster  bestand  im  Jahre  1829/30
aus  63  Mann;  in  den  1850er  Jahren  mußte  dann  die  Zahl  des  tätigen  Personals ­
  erheblich  herabgesetzt  werden,  da  die  inzwischen  neuerstandenen  Schweizersalinen ­
  den  Salzabsatz  Rottenmünsters  mehr  und  mehr  schmälerten.  Noch  im
Jahre  1846/47  betrug  der  Salzverkauf  ins  Inland  53  761,27  Ztr.  und  an  die
Schweiz  135  834,56  Ztr.  Zehn  Jahre  später  war  dieser  Salzverkanf  ans
29  138,75  Ztr.  für  das  Inland  und  auf  86  133,88  Ztr.  für  die  Schweiz  gefallen. ­
  Der  Absatz  wurde  noch  geringer,  als  bald  darauf  die  Salzlieferungsverträge ­
  niit  den  Kantonen  Bern  und  Luzern  zu  Ende  gingen.  Da  außerdem
die  Salzversorgung  der  Hohenzollernschen  Lande  gleichfalls  in  Fortfall  kam,  da
dieselben  durch  die  neuerbaute  preußische  Saline  Stetten  bei  Haigerloch  mit  Salz
versehen  wurden,  so  ergab  sich  für  die  Saline  Rottenmünster  notgedrungen  eine
Betriebseinschränkung.  Man  entschloß  sich  daher,  von  den  Siedehäusern  im
Sommer  drei  und  im  Winter  nur  zwei  im  Betrieb  zu  halten.
Die  Inangriffnahme  des  Steinsalzbergbaues  zu  Rottenmünster  seitens  der
württembergischen  Regierung  war  im  wesentlichen  auf  die  Anregung  der  Stände
und  insbesondere  durch  den  Berichterstatter  der  Finanz-Kommission  über  die  Salinen, ­
  Deffner,  erfolgt.  Diese  ersten  Anregungen  gingen  bis  auf  das  Jahr  1833
zurück;  aber  erst  im  Etat  von  1836  erschienen  die  ersten  Summen  der  Baukosten ­
  des  zu  Rottenmünster  geplanten  Steinsalzbergbaues.  Man  hatte  einen
Baukostenanschlag  von  238  100  fl.  56  kr.  aufgestellt,  worunter  der  abzuteufende
        <pb n="120" />
        1.17

Schacht  mit  54  000  ft.  vorgesehen  war.  Am  17.  Juni  1845  waren  von  dieser
Bausumme  183  240  fl.  41  kr.  verwendet;  zur  weiteren  Durchführung  und  Vollendung ­
  des  Abbaues  schätzte  um  jenes  Jahr  der  Kgl.  Bergrat  die  noch  erforderliche ­
  Bausumme  aus  142  532  fl.,  wobei  allerdings  die  Steinsalzmühle  nicht  mitveranschlagt ­
  war').  Schon  der  große  zwischen  1842  und  1845  liegende  Zeitraum
zeigt,  daß  die  Arbeiten  nur  äußerst  langsam  vorwärts  kamen.  Schuld  an  dieser
langsamen  Entwicklung  waren  in  der  Hauptsache  drei  Faktoren.  Einmal  machte
sich  beim  Schachtbau  ein  außerordentlich  starker  Wasserzudrang  bemerkbar,  dann
erwiesen  sich  die  als  Betriebskrast  verwendeten  Wasserkräfte  als  sehr  unzuverlässig ­
  und  drittens  traten  in  der  Maschinerie  mehr  als  zulässig  Betriebsstörungen, ­
  wie  Bruch,  auf;  sodaß  alle  diese  Tatsachen  diese  langjährigen  Verzögerungen ­
  in  der  Fertigstellung  des  Schachtbaues  zu  Rottenmünster  verursachten.  Ein
Fehler  schien  es  zu  sein,  daß  man  zur  Wasserhaltung  die  Wasserkräfte  benutzte,
welche  ersichtlich  zu  oft  versagten.  Der  Wasserzudrang  betrug  93  Kubikfuß  in
der  Minute.  Im  Jahre  1849  war  der  Schacht  noch  nicht  ganz  auf  die  Hälfte,
auf  etwa  180  Fuß  ausgemauert  und  abgeteuft  und  man  war  sich  um  diese  Zeit
klar  darüber,  daß  beim  weiteren  Niederbringen  des  Schachtes  die  Wasserhaltung
nur  durch  eine  kräftige  Dampfmaschine  erfolgen  konnte.  Bis  zum  Jahre  1849
zeigte  der  Stand  der  Baukosten  des  Steinsalzbergwerkes  zu  Rottenmünster  folgendes ­
  Bild:
Baukosten-Aufwand  für  Grundstückserwerbung,  Kanalbau,  Schachthaus
samt  Radstück,  Arbeiterwohnung,  Schmiede  samt  Werkzeuge  usw.  133  672,21  fl.
Schachtbaukosten  94  462,56  „
Maschinerie  (Voranschlag  zu  18  782  fl.)  69  040,59  „
Insgesamt:  297  175,36  fl.
Um  das  Jahr  1849  beurteilte  man  die  technische  Lage  des  Schachtbaues
zu  Rottenmnuster  wesentlich  anders  als  in  den  Vorjahren,'  denn  der  erneut  aufgestellte ­
  Bauauschlag  für  den  Weiterbau  zeigt  ganz  erhebliche  Mehrkosten.  Wir
lassen  hier  diesen  neuen  Bauanschlag  der  Regierung  folgen,  der  mit  einem  Mehrbetrag ­

  von  300  000  fl.  abschloß.
Baukosten-Aufwand  für:  •
Dampfmaschine  zur  Wasserhaltung  82460,00  fl.
Wertung  und  Unterhaltung  derselben  bis  zum  Ausbau  17920,00  „
Fertigstellung  der  Wasserkunst  14620,15  „
„  des  Schachtbaues  100  000,00  „
Förder-Einrichtung.  Steinsalzmühle,  Solen,  Leitung  und  Wohnungen ­
  108  954,59  „

Insgesamt:  318  954,74  fl.
Auf  Grund  dieser  Sachlage  wurde  in  der  Sitzung  vom  6.  März  1849
der  Württembergischen  Kammer  der  Abgeordneten  folgender  Antrag  eingebracht:
„Die  Regierung  möge  genau  erwägen,  ob  nicht  der  Schachtbau  in  Rottenmünster ­
  ohne  Gefährdung  der  bisherigen  Arbeiten  eingestellt  werden  könnte;
sollte  jedoch  dies  nicht  möglich  sein,  so  möchte  sie  vor  dem  Weiterbau  eine
genaue  Untersuchung  von  unparteiischen  tüchtigen  Technikern  anordnen."
Diesen  Antrag  an  die  Regierung  beantwortete  in  derselben  Sitzung  der
Staatsrat  Goppelt  dahin,  daß  der  Regierung  die  Einstellung  des  Baues  für  den
vorliegenden  Augenblick  nicht  zweckmäßig  erscheine.  Neben  diesen  technischen
Schwierigkeiten  allgemeiner  Natur  bei  dem  Schachtbau  zu  Rottenmünster,  gell ­
  Verhandlunqen  d.  württ.  Kammer  d.  Abgeord.,  Jahrg.  1849.  II.  Beil.-Bd.,
S.  182.
        <pb n="121" />
        118

sollten  .sich  nun  noch  solche  wirtschaftspolitischer  Art.  Die  Rottenmünster  benachbarte ­
  Gemeinde  Schwenningen  hegte  für  ihre  Saline  mit  dem  Erstehen  des  benachbarten ­
  Konkurrenzwerkes  wirtschaftliche  Bedenken,  welche  die  Gemeinde  in
einer  Bittschrift  niederlegte  und  die  auch  von  dem  Abgeordneten  Schweickhardt
der  Kammer  vorgetragen  wurde.  Die  Schwenninger  Gemeinde  befürchtete,  daß
die  Saline  ganz  eingehen  oder  doch  zum  mindesten  in  der  Produktion  stark  gemindert ­
  werden  sollte.  Der  Finanzrat  Märklin  verneinte  in  der  schon  erwähnten ­
  Sitzung  die  Bedenken  der  Schwenninger  Gemeinde,  wenigstens  solange,  als
der  Salzhandel  mit  der  Schweiz  sich  in  den  gewohnten  Bahnen  bewegte.
Ueber  den  Stand  der  Schachtarbeiten,  am  Stollberg  bei  Rottenmünster  im
Jahre  1850  werden  wir  aus  einem  Bericht  des  Kgl.  Finanzministeriums  vom
24.  Oktober  desselben  Jahres  unterrichtet J ).  Hiernach  war  der  Schacht  bis  auf
196  Fuß  abgeteuft,  sodaß  man  bis  zum  Erfassen  des  Steinsalzlagers  noch  eine
erhebliche  Arbeit  zu  leisten  hatte.  Nach  früheren  Bohrversuchen  wurde  das
Gipslager  bei  360  Fuß  erreicht,  während  das  Steinsalzlager  gar  erst  bei  398
Fuß  zu  erwarten  war.  Wie  schon  erwähnt,  bildete  der  starke,  unvermutete
Wasserdrang  beim  Abteufen  derartige  technische  Schwierigkeiten,  daß  dieselben
nur  durch  den  Aufwand  bedeutender  finanzieller  Mittel  zu  überwinden  waren.
Während  bei  einer  Tiefe  von  161  Fuß  nur  31  Kubikfuß  Wasser  in  der  Minute ­
  zu  bewältigen  waren,  ergaben  sich  im  weiteren  Verlauf  des  Abteufens
160  Kubikfuß.  Diese  Wassermenge  vermochte  das  Pumpwerk  nur  bei  hohem
Wasserstande  zu  bewältigen.  Zur  Fertigstellung  des  Schachtbaues  war  daher,
wie  schon  erwähnt,  die  Aufstellung  einer  Dampfmaschine  für  die  Wasserhaltung
unerläßlich.  Für  diesen  Zweck  hielt  man  eine  Dampfmaschine  von  150  Pferdekräften ­
  für  ausreichend,  glaubte  auch,  auf  dieser  Basis  den  Schachtbau  in  400
Tagen  zu  Ende  führen  zu  können.  Wir  haben  bereits  vorher  einen  Kostenanschlag ­
  des  Schachtbaues  für  das  Jahr  1849  gegeben  und  lassen  nunmehr  den
umgeänderten  für  das  Jahr  1850  folgen,  den  die  Regierung  in  dem  erwähnten
Bericht  ausgearbeitet  hatte.

a)  Ankauf  der  Dampfmaschine,  deren  Unterhaltung,  Bedienung
und  Heizung  während  400  Tage  ,  120  000,00  fl.
t&amp;gt;)  Fortsetzung  des  Schachtbaues  bis  zum  Steinsalzlager  unter
Abzug  des  Erlöses  aus  Abbruchsmaterialien  52  345,37  „
o)  Kosten  für  Hochbauten  über  Tage,  nach  Fertigstellung  des
Schachtes  103  054,84  „
Gesamt:  270  300,21  ft.
Bisheriger  Kostenaufwand:  327  229,48  „
Voraussichtliche  Gesamtkosten  des  Schachtbaues:  603  529,69  fl.

Gegenüber  diesem  erheblichen,  noch  zu  leistenden  Kostenaufwand  für  den
Schachtbau  sah  sich  denn  das  K.  Finanzministerium  veranlaßt,  am  22.  Oktober
1850  bis  auf  weiteres  die  Einstellung  der  Bauarbeiten  für  den  Steinsalzschacht
am  Stollberg  bei  Rottemnünster  zu  verfügen.  Damit  fand  ein  bauliches  Unternehmen ­
  sein  Ende,  das  man  mit  so  vielen  Hoffnungen  begonnen  und  das  nun
so  bedeutende  Summen  in  nutzloser  Weise  verschlungen  hatte.  Wenn  man  nach
den  Gründen  fragt,  welche  zu  dem  unglückseligen  Entschluß  des  Schachtbaues
von  Rottenmünster  führten,  so  ist  vornehmlich  folgendes  zu  erwidern.  Maßgebend ­
  für  den  Beginn  des  Schachtbaues  war  vor  allem  der  Gedanke,  für  das  im

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1852.  II.  Veil.-Bd.  S.  310.
        <pb n="122" />
        Oberland  benötigte  Steinsalz  eine  erhebliche  Frachtersparnis  zu  erzielen,  da  das
Oberland  bisher  mit  Steinsalz  von  Wilhelmsglück  aus  versorgt  wurde.  Man
hatte  diese  Frachtersparnis  mit  jährlich  15  000  fl.  berechnet.  Ein  anderer  Grund
war  der,  daß  man  die  mächtigen  Steinsalzlager  mit  dem  wenig  ergiebigen  Salinenbetrieb ­
  nicht  erschöpfend  ausbeuten  konnte.  Nicht  ganz  unrichtig  folgerte
man,  daß  die  der  Aussolung  der  Lagerstätte  folgenden  Einstürze  einer  späteren
Gewinnung  fast  unüberwindliche  Schwierigkeiten  entgegenstellen  würde.  Anderseits ­
  war  es  richtig,  den  bisherigen  erfolgreichen  Salinenbetrieb  zu  Rottenmünster ­
  auf  der  Grundlage  der  überaus  mächtigen  Lagerstätte  für  Jahrhunderte
als  gesichert  zu  betrachten.  Die  gerade  nicht  günstige  Finanzlage  des  Landes
ließ  daher  die  Einstellung  der  Schachtbauarbeiten  wenigstens  in  einem  Punkte
als  gerechtfertigt  erscheinen.
Bezüglich  dieses  Schachtbaues  seien  noch  einige  nähere  Daten  nachgetragen.  Das
Versuchsbohrloch  am  Stallberg  wurde  im  September  1837  niedergebracht.  Das
Steinsalzlager  wurde  in  einer  Tiefe  von  497,8  Fuß  in  einer  Mächtigkeit  von  42  Fuß
angetroffen.  Die  ersten  Abteufarbeiten  zum  Schacht  wurden  am  21.  Dezember
1842  vorgenommen.  Zum  Betrieb  der  Schachtarbeiten  bediente  man  sich  der
Wasserkraft,  der  man  etwa  60  Pferdekräfte  entnehmen  konnte.  Zur  Erlangung
dieser  Wasserkräfte  war  die  Erbauung  eines  neuen  Kanals  von  3577  Fuß  Länge
erforderlich.  Ain  6.  März  1843  war  unter  mannigfachen  Schwierigkeiten  und
den  schon  erwähnten  Brüchen  der  hölzernen  Pumpen  erst  eine  Tiefe  von  40  Fuß
erreicht.  Um  die  Wasser  bewältigen  zu  können,  mußte  man  die  Wasserhaltung
umbauen  und  eiserne-Pumpen  einsetzen;  auch  wurde  bei  51  Fuß  Tiefe  unter
der  Hängebank  die  Aufführung  einer  Schachtmauer  notwendig.  Am  16.  Juni
1845  war  man  erst  bis  zu  einer  Tiefe  von  100  Fuß  vorgedrungen;  die  Wasserzuflüsse ­
  erfolgten  hier  zu  30  Kubikfuß  in  der  Minute,  sodaß  man  zur  Verdämmung ­
  einzelner  Klüfte  und  zum  Einsetzen  gemauerter  und  eiserner  Schachtfutter
gezwungen  war.  Da  weiterhin  die  oberen  Zuflüsse  des  Wassers  eine  immer
stärker  werdende  Zunahme  zeigten,  überdies  die  Pumpen  durch  Brüche  wiederholt
versagten,  so  trat  wiederholt  ein  Ersaufen  des  Schachtes  ein.  Besonders  war
dies  am  10.  Januar  1846  der  Fall,  wo  der  Wasserzudrang  73  Kubikmeter  pr.
Minute  in  einer  Tiefe  von  138  Fuß  betrug.  Es  gelang,  die  Wasser  zum
größten  Teil  abzudämmen,  bis  bei  160  Fuß  Tiefe  in  einem  aschgrauen,  zerklüfteten ­
  Kalkstein  der  Wasserzudrang  sich  auf  etwa  100  Kubikfuß  pr.  Minute
steigerte,  welchen  Anforderungen  die  Wasserhaltung  bei  weitem  nicht  gewachsen
war.  Angesichts  dieser  Sachlage  faßte  man  den  Entschluß,  die  Pumpen  herauszunehmen ­
  und  die  Maschinen  umzubauen,  welche  Arbeiten  am  25.  November
1847  in  Angriff  genommen  wurden.  Erst  am  15.  Mai  1848  war  die  Wasserhaltung ­
  wieder  betriebsfertig.  Aber  auch  jetzt  führte  die  Unzuverlässigkeit  der
Maschinen,  der  Mangel  au  Aufschlagwassern  wegen  zu  niedrigen  Standes  des
Neckars,  sowie  die  Undichtheit  des  Zuflußkanals  zu  zahlreichen  Betriebsschwierigkeiten.
  Mau  erkannte  endlich,  daß  mit  den  gegebenen  technischen  Mitteln  und
insbesondere  der  vorhandenen,  zu  schwachen  Wasserkraft  die  Aufgabe  des  Schachtbaues ­
  nicht  zu  lösen  war.  Die  Schachtarbeiten  wurden  daher  eingestellt,  worüber ­
  wir  nähere  Angaben  bereits  oben  gemacht  haben.
Interessant  ist,  daß  auch  in  den  mit  den  schweizerischen  Kantonen  abgeschlossenen ­
  Salzlieferungsverträgen  auf  den  Schachtbau  bei  Rottenmünster  bezug
genommen  wurde.  So  heißt  es  in  einem  am  12.  September  1848  mit  dem

*  %■
        <pb n="123" />
        120

Kanton  St.  Gallen  abgeschlossenen  Salz-Lieferungsvertrag  im  Art.  8  wie  folgt  x ):
„Nachdem  der  Schacht  bei  Wilhelmshall  bei  Rottenmünster  abgetieft  und  soweit
„vollendet  ist,  daß  die  Saline  Steinsalz  liefern  kann,  steht  dem  Hohen  Stande
„St.  Gallen  frei,  von  dem  im  Art.  1  bedungenen  Quantum  Kochsalz,  statt  diesem
„einen  beliebigen  Teil,  oder  nebst  den  neunzehnhundert  Fässern  Kochsalz  ein  ihm
„beliebiges  Quantum  von  gemahlenem  Steinsalz  zu  beziehen  und  zwar  in
„Fässern  von  ca.  achthundert  Pfund  brutto,  oder  in  Säcken  von  zweihundert
„Pfund  neu  schweizer  Gewicht  verpackt  zum  Preise  von  einem  Gulden  achtzehn
„Kreuzer  im  vierundzwanzig  Guldenfuß  für  netto  hundert  Pfund  neu  schweizer
„Gewicht,  frei  ab  Ludwigshafen  und  übrigens  zu  den  nämlichen  Zahlungsbe-„dingungen,
  wie  sie  für  das  Kochsalz  bestimmt  sind".  —
In  dem  Hauptfinanz-Etat  der  Jahre  1849/52  waren  für  die  Saline  Rottenmünster ­
  zum  Zwecke  der  Erneuerung  einiger  technischer  Anlagen  folgende  Positionen ­
  vorgesehen:

Herstellung  einer  neuen  Dampfpfanne  im  Siedehaus  Nr.  2
Dampftrocknung  im  Siedehaus  Nr.  4  l-laha  "
Neuer  Rauchtrockenboden  im  Siedehaus  Nr.  4  „
Neubau  einer  Brücke  über  den  Neckar  bei  Rottenmunster  lsoo,28  „
Verbesserung  der  Solenleitung  öbb,od  „

Bon  den  im  Jahre  1855  vorhandenen  6  Siedehäusern  befanden  sich  in  der
Wirtschaftsperiode  1855/58  nur  3  bis  4  Siedehäuser  im  Betrieb.
Im  Laufe  der  Zeit  trat  bei  den  Bohrlöchern  Nr.  3  und  Nr.  4  eine  Verschlechterung ­
  der  Sole  ein,  im  wesentlichen  dadurch  hervorgerufen,  daß  im  Dach
des  Steinsalzes  weiße  Tonschichten  auftraten,  die  durch  Nachstürze  die  Sole  ungünstig ­
  beeinflußten.  Um  daher  den  Solenzufluß  für  die  Saline  zu  sichern,
wurden  in  den  Jahren  1830  bis  1835  zwei  weitere  Bohrlöcher  niedergebracht.
Diese  beiden  Bohrlöcher  Nr.  5  und  Nr.  6  wurden  an  der  Prim  etwa  2000
Fuß  unterhalb  von  Bohrloch  Nr.  1  angesetzt.  Als  dann  im  Jahre  1837  die
Bohrlöcher  Nr.  1  und  Nr.  2  einstürzten,  die  übrigens  seit  Gründung  der  Saline ­
  ununterbrochen  im  Betrieb  standen,  wurde  die  Schaffung  eines  neuen  Bohrloches ­
  notwendig,  da  es  mit  den  alten  Bohrlöchern  nicht  gelang,  brauchbare
Sole  wiederzugewinnen.  Es  wurde  daher  im  folgenden  Jahre  1838  ein  Bohrloch ­
  Nr.  7,  etwa  70  Fuß  von  Bohrloch  Nr.  6  entfernt,  niedergebracht.  Zuletzt
wurde  im  Jahre  1849  das  Bohrloch  Nr.  8  neben  Nr.  7  und  im  Jahre  1851
das  Bohrloch  Nr.  9,  etwa  24  Fuß  von  Bohrloch  Nr.  2  mit  Erfolg  angesetzt.
Beide  Bohrlöcher  wurden  mit  Hilfe  des  Kindschen  Bohrapparates  niedergebracht.
Aus  der  nachfolgenden  Uebersicht  sind  die  geologischen  Verhältnisse  der  Bohrlöcher ­
  der  Saline  Rottenmünster  zu  entnehmen:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  121.)
Wir  lassen  hier  nach  Fehling  das  Ergebnis  der  chemischen  Untersuchung
der  Sole  von  der  Saline  Rottenmünster  folgen.  Hiernach  enthielten  100  Teile
Sole  folgende  Bestandteile 2 ):

,  1)  König!.  Haus-  ,und  Staats-Archiv,  Stuttgart;  Original-Salzliefernngsvertrag
  St.  Gallen  vom  12.  September  1848  5
0art 2 l847? Ii feitf  66 m u f ?b  68 nterfUd)U " 9  der  kgl.  württ.  Salinen.  Stutt-
        <pb n="124" />
        121

Bohrlöcher  der  Kgl.  rvürtt.  saline  Rottenmünster.  (Mächtigkeit  in  württ.  Fuß)  ^).

Gebirgsart.

5  sü.

Bohrlöcher  im

Primtal.

§  £

Nr.l

Nr.  21  Nr.  3

Nr.  4

Nr.  5

Nr.  6

Nr.  7

Nr.  8

Nr.  9

Lettenkohle  und  Dolomit

53

88

88

138

138

132

135,4

141,2

119,5

91,2

Hauptmuschelkalk

224

250

246

235

237

176,3

207,1

219,5

192,3

248,5

Änhydritgebirge

116

130

134

107

108

169,5

134,3

119,2

161,6

125,8

Steinsalz

5

35

40

27

18

29,4

25,6

30,6

44,7

20,4

Gips,  Zwischenmittel

—

—

—

—

—

1,2

vor  Ort
Steinsalz

—

—

17,9

Steinsalz

—

—

—-—



—

—

—

—

10,1

Gips  und  Ton

78

3

9

5

91

12,3

—

2

63,7

37,4

Wellenkalk

vor  Ort

—

—

—

10,1

—

Ganze  Teufe

476

506

517

512

592

520,7

502,4

512,5(591,9(551,3

Chlornatrium  25,6251
Schwefelsaures  Natron  0,0051  mit  0,0029  Schwefelsäure
Schwefelsauren  Kalk  0,4613  „  0,2714
Kohlensauren  Kalk  0,0297  0,2743  Schwefelsäure
Chlormagnium  Spur
Salze  26,1212
Wasser  73,8788
100,0000
Von  Interesse  dürfte  auch  die  chemische  Analyse  des  Kochsalzes  von  Rottenmünster ­
  sein,  welche  Analyse  wir  hier  folgen  lassen:  Es  enthielten  100  Teile
Salz:
Chlornatrium  98,1617
Schwefelsaures  Natron  0,1602  mit  0,0902  Schwefelsäure
Schwefelsauren  Kalk  1,1757  „  0,6916  „
Kohlensauren  Kalk  0,0656  0,7818  Schwefelsäure
Chlormagnium  Spuren
Wasser  0,4868
100,0000
Durch  die  Aufhebung  des  Salzmonopols  im  Jahre  1868  wurde  die  wirtschaftliche ­
  Lage  der  Saline  Rottenmünster  nicht  günstiger;  schien  es  doch  eine
Zeitlang,  als  ob  die  Saline  vor  dem  gänzlichen  Verfall  nicht  mehr  zu  retten
war.  Besonders  die  Konkurrenz  der  badischen  Saline  Dürrheim  und  der  preußischen ­
  bei  Stetten  in  Hohenzollern  wirkte  außerordentlich  lähmend  auf  den  Betrieb
von  Rottenmünster.  Auf  württcmbergischer  Seite  setzte  man  jedoch  alle  Mittel
in  Bewegung,  die  Saline  Rottenmünster  zu  halten.  In  der  Tat  gelang  es,
neue  Absatzgebiete  zu  erobern;  von  erheblicher  Bedeutung  war  weiter,  daß  die
Saline  neue,  technisch  mehr  zweckmäßigere  Einrichtungen  erhielt,  wodurch  sich  die
Betriebskosten  günstiger  gestalteten.  So  erfuhren  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  eine  langsame  Besserung  und  1872/73  sehen  wir  auf  der  Saline  bereits
wieder  3  Beamte  und  40  Offizianten  und  Arbeiter  beschäftigt.  Bis  zu  diesem
Jahr,  also  in  einem  Zeitraum  von  48  Jahren  seit  der  Gründung  der  Saline
Rottenmünster  hatte  diese  5  344  723  Ztr.  Kochsalz  und  230  417  Ztr.  Viehsalz,
insgesamt  5  575  140  Ztr.  Salz  produziert.  Hiervon  hatte  die  Schweiz  allein
3  349  332  Ztr.  Salz  empfangen 1  2 ).
1)  Kgl.  statist.-topograph.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Rottweil  (Bergrat ­
  Heller).  Stuttgart  1876.  Seite  337.
2)  Kgl.  stallst.-topogr.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Rottweil.  Stuttgart ­
  1875.  Seite  339.
        <pb n="125" />
        122

Nach  dem  Finanzetat  von  1864/7  waren  für  den  Betrieb  der  Saline  Wilhelmshall ­
  nachstehende  Beamten  vorgesehen  I.  Ein  Salinenverwalter  mit  1700  fl.
Besoldung  und  150  fl.  Kanzleikosten;  ein  Salinenkassierer  mit  1300  fl.  Besoldung ­
  und  300  fl.  Kanzleikosten;  ein  Salrnenverwaltnngs-Assistent  ohne  Staatsdienerrecht, ­
  mit  800  fl.  Besoldung  und  75  fl.  Kanzleikosten;  ein  Buchhalter  ohne
Staatsdienerrecht,  mit  700  fl.  Besoldung  und  ein  Amtsdiener  mit  300  fl.  Besoldung. ­
  Nach  dem  Hauptfinanzetat  von  1870/73  standen  der  Kgl.  Saline  Wilhelmshall ­
  in  der  Leitung  und  Verwaltung  folgende  Personen  vor:
Name.  Besoldung.
Salinenverwalter  Zinner  1600  fl.
Salinenverwaltungs-Assistent  Dr.  Warth  800  „
Daneben  war  der  Steuerkontrolleur  Faulhaber  mit  200  fl.  Besoldung  tätig,
der  teilweise  die  Buchhaltung  mit  versah.  Die  Salinen-Kassiererstelle  war  in
diesem  Etat  aufgehoben  worden.  Bei  dem  Buchhaltungsposten  hatte  man  die  eben
gekennzeichnete  Ersparung  dadurch  gemacht,  daß  durch  seine  erfolgte  Uebernahme
als  Salzsteuerkontrolleur  von  der  Zollkasse  700  fl.  Gehalt  bezahlt  wurden.
Ebenso  wurden  von  der  Zollkasse  200  fl.  für  den  Salinenverwalter  Zinner  seit
dem  1.  Januar  1868  übernommen,  da  auch  Zinner  die  Funktion  eines  Salzsteuerbeamten ­
  ausübte.
An  größeren  baulichen  Veränderungen  auf  der  Saline  Wilhelmshall  in  den
1870er  Jahren  ist  zu  nennen  die  Schaffung  eines  neuen  Gesieds  im  Siedehaus
Nr.  3.  Die  Baukosten  beliefen  sich  auf  6651,07  fl.  2 ).  Beim  Besuch  der  Saline
durch  den  Verfasser  iin  April  1009  befanden  sich  7  Siedepfannen  im  Betrieb,
die  durchschnittlich  eine  Siedefläche  von  76  qm  besitzen.  Für  das  Trocknen  des
Salzes  standen  7  Trockenpfannen  zur  Verfügung,  von  denen  jede  170  qm  Fläche
aufweist.  Auch  hier  wird  als  Brennmaterial  Ruhr-Steinkohle  benutzt.  Die  Fabrikation ­
  erstreckt  sich  auf  Tafel-,  Fein-,  Mittelfein-  und  Grobsalz  für  Speisezwecke, ­
  außerdem  wird  Vieh-,  Gewerbe-,  Dung-.  und  Badesalz  erzeugt.  Die  Verpackung ­
  des  Salzes  erfolgt  in  Inte-,  Baummoll-  und  Wergsäcken.  Die  Produktion ­
  in  Sudsalz  stellte  sich  in  den  letzten  Jahren  durchschnittlich  auf  7000  t.
13.  Kapitel.
Dir  Kgl.  württ.  Saline  Frirdrichsliall.
Die  Saline  Friedrichshall  hat  ihr  geschichtliches  Gegenstück  in  der  nicht
weit  entfernt  liegenden  Saline  Clemenshall,  welch  letztere  ihrer  Gründungszeit
nach  dem  18.  Jahrhundert  angehört.  Stuf  der  1757  durch  den  bekannten  Salinisten
  Borlach  angelegten,  danials  Deutschmeisterschen  Saline  Clemenshall  hatte
man  im  Jahre  1810  in  einer  Tiefe  von  600  Fuß  den  Salzton  erbohrt^).  Dieses
geologische  Ergebnis  ließ  die  Vermutung  nahe  liegen,  daß  in  der  Umgegend  die
gleiche  geologische  Formation  anzutreffen  war  und  so  wurden  im  Jahre  1812
auf  Veranlassung  des  Königs  Friedrich  von  Württemberg  entsprechende  Bohrversuche ­
  vorgenommen.  Zn  diesen  Versuchen  halte  besonders  der  berühmte
Salinist  Carl  Christian  von  Langsdorf  ermuntert.  Die  Bohrversuche  selbst  wur-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1866.  II.  Veil  -Bd  S  714
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1875.  II.  Beil-'-Bd.'  S.  316
3)  von  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg.  1826.  S.  166.
        <pb n="126" />
        123

den  von  dem  Bergrat  von  Bilfinger  zwischen  Kochendorf  und  Jagstfeld  ausgeführt; ­
  ein  Unternehmen,  das  von  dem  besten  Erfolge  begleitet  war.  Wertvolle
Anregungen  zur  Durchführung  dieser  Aufgabe  hatte  auch  die  Pachtgesellschaft
von  Offenau,  vornehmlich  aber  der  Salinen-Direktor  Thon  gegeben.  Am  17.
August  1812  wurde  das  Bohrloch  durch  den  Bergmann  Meinold  angesetzt.  Nachdem ­
  man  durch  den  Kalkstein  bei  einer  Teufe  von  360  Fuß  auf  Gips  gestoßen
war,  ergab  sich  bei  380  Fuß  Teufe  eine  1  bis  2°/&amp;gt;  haltige  Sole,  deren  Gehalt
bei  einer  Teufe  von  400  Fuß  am  2.  September  1815  bis  auf  8%  stieg.  Im
Frühjahr  1816  erreichte  Meinhold  dann  bei  475  Fuß  Teufe  das  eigentliche
Steinsalz.  Das  Bohrloch  wurde  nun  bis  auf  524  Fuß  Teufe  gebracht,  wobei
einige  Zwischenlagen  von  Gips  und  Ton  durchbohrt  wurden,  ohne  daß  man  das
Lager  ganz  durcbsunken  hatte.  Dieser  Erfolg  sollte  zu  einem  glänzenden  Kapitel
in  der  Wirtschaftsgeschichte  Württembergs  führen,  gleich  bedeutungsvoll  auch
dadurch,  daß  sich  die  Nachbarländer  diesen  Bohrerfolg  durch  gleiche,  ebenfalls
erfolgreiche  Bohrversuche  wirtschaftlich  zu  nutze  zu  machen  wußten.  Das  erfolgreich ­
  niedergebrachte  Bohrloch,  nicht  zuletzt  eine  Folge  der  glücklichen  Wahl  des
Terrains  durch  den  Bergrat  v.  Bilfinger,  führte  zur  Gründung  einer  neuen
Saline,  die  nach  ihrem  Schöpfer  König  Friedrich  von  Württemberg  den  Namen
Friedrichshall  führen  sollte  Z.  Angeregt  durch  diesen  Bohrerfolg  auf  württembergischem
  Gebiet  ließ  nunmehr  die  hessische  Regierung  durch  den  Geologen
Hofrat  Carl  Glsnk  in  der  Nähe  von  Wimpffen  ähnliche  Versuche  unternehmen,
die  zu  Anfang  des  Jahres  1818  erfolgreich  waren  und  die  zur  Gründung  der
Saline  Lugwigshall  Anlaß  gaben.  Die  Saline  erhielt  ihren  Namen  nach  dem
Großherzog  Ludwig  von  Darmstadt.  Auf  Grund  aller  dieser  Erfolge  entschloß
sich  auch  Baden  zu  einem  gleichen  Vorgehen.  Die  in  dieser  Absicht  vorgenommenen ­
  Versuche  bei  Mühlbach  und  Heinsheim  blieben  erfolglos,  da  man  sie  zu
nahe  am  Ausgehenden  unternommen  hatte.  Die  badische  Regierung  ließ  sich
jedoch  durch  diese  Mißerfolge  zu  weiteren  Versuchen  keineswegs  abhalten;  im
Jahre  1822  hatte  Baden  denn  auch  die  Genugtuung,  etwa  1 *  1 / 2  Stunden  von
Friedrichshall  entfernt,  bei  Rappenau  ein  reiches  Steinsalzlager  zu  erbohren.
So  hatte  der  glänzende  Bohrerfolg  Württembergs  vom  17.  August  1812  die
weittragende  Folge,  am  unteren  Neckar  eine  blühende  Salinenindustrie  ins  Leben
zu  rufen,  die  von  der  weitgehendsten  wirtschaftlichen  Bedeutung  werden  sollte.
Das  günstige  Bohrergebnis  auf  württembergischem  Gebiet  führte  im  Jahre
1816  zur  Anlage  einer  Saline,  die  gelegentlich  eines  im  April  1820  erfolgten
Besuches  König  Wilhelms  von  Württemberg  von  diesem  zum  Andenken  an  seinen
hochseligen  Vater  „Friedrichshall"  benannt  wurde.  Es  wurde  ein  Siedehaus
mit  einer  Siedepfanne  und  zwei  Wärmpfannen  errichtet,  sowie  mehrere  Solenbehälter ­
  geschaffen.  Bereits  im  März  1817  begann  man  mit  dem  Abteufen
eines  Salzschachtes,  der  von  dem  ersten  Bohrloch  in  einer  Entfernung  von  etwa
100  Fuß  angelegt  wurde 2 ).  Die  Länge  des  Schachtes  wurde  zu  19 1 / 2  Fuß
und  die  Breite  auf  18  Fuß  bemessen.  Die  Schachteinteilung  sah  einen  Fürder-,
Kunst-  und  Fahrschacht  vor.  Die  Abteufarbeiten  gingen  zuerst  durch  18  Fuß
Dammerde,  dann  arbeitete  man  im  Kalkstein.  Ende  Mai  1817  war  man  bis
auf  50  Fuß  Teufe  angelangt,  als  eine  ganz  ungewöhnliche  Ueberschwemniuug

1)  I.  D.  G.  Memminger,  Württembergisches  Jahrbuch  1821.  S.  303.
1)  I.  D.  G.  Memminger,  Württembergisches  Jahrbuch  1821.  S.  306.
        <pb n="127" />
        des  Neckars  eintrat,  die  den  Schacht  unter  Wasser  setzte.  Nachdem  das  Hochwasser ­
  vorbei,  schuf  man  einen  Schachtaufbau  dadurch,  daß  man  einen  Damm
von  dem  Haldensturz  des  Kalkschiefers  errichtete.  Bis  zum  Mai  1818  hatte
man  eine  Teufe  von  150  Fuß  erreicht,  ohne  daß  die  Wasserzuflüsse  irgendwie
bedeutend  gewesen  wären.  Nach  dieser  Teufe  zeigten  sich  jedoch  die  Wasserzuflüsse
  im  stärkeren  Maße,  sodaß  die  bisher  benutzten  Handpumpen  nicht  mehr
ausreichten.  Es  wurde  daher  eine  Roßkunst  zu  Hilfe  gezogen,  für  welche  nur
kleine  metallene  Handpumpen  von  6  Zoll  Durchmesser  zur  Verfügung  standen.
Die  Leistung  dieser  Pumpen  betrug  bei  einer  Hubhöhe  von  17  Zoll  und  12
Umdrehungen  in  der  Minute  höchstens  7  Kubikfuß.  Eine  für  die  Wasserhaltung
in  England  bestellte  Dampfmaschine  kam  jedoch  nicht  zur  Ablieferung.  Die  Roßkunst
  selbst  konnte  ans  die  Dauer  die  auftretenden  Wasser  nicht  bewältigen;  mit
Hilfe  von  Handpumpen  drang  man  noch  bis  auf  208  Fuß  Teufe  vor,  wo  erneut
große  Wasser  auftraten.  Nach  mühevoller  Arbeit  mußte  der  Schacht  endlich  im
Frühjahr  1819  bei  220  Fuß  Teufe  aufgegeben  werden.  Nach  einem  Beschluß
des  Kgl.  Bergrates  sollten  die  Schachtarbeiten  nunmehr  so  lange  ruhen,  bis  der
projektierte  Kocherkanal  zur  Ausführung  gekommen  war,  dessen  Wasserkräfte  man
dann  für  den  Schachtbau  dienstbar  machen  wollte.
Nach  diesem  Mißerfolg  des  Schachtniederbringens  war  man  daher  wieder
auf  die  Bohrlöcher  angewiesen.  Das  Bohrloch  Nr.  1,  welches  einen  Durchmesser
von  3  Zoll  besaß,  hatte  sich  im  allgemeinen  als  sehr  ergiebig  gezeigt.  Dennoch
entschloß  man  sich  im  Frühjahr  1818  ein  zweites,  5  Zoll  starkes  Bohrloch  niederzubringen, ­
  das  etwa  610  m  von  dem  Bohrloch  Nr.  1  entfernt  war.  Man
plante  hierbei,  einen  Haspel  zwischen  beiden  in  Betrieb  zu  bringen,  daß  ein
Sollöffel  aufstieg  und  der  andere  abstieg.  Die  Bohrarbeiten  des  Bohrlochs
Nr.  2  erlitten  jedoch  in  einer  Tiefe  von  310  Fuß  einen  Gestängebruch,  der
trotz  aller  Bemühung  nicht  wieder  in  Ordnung  zu  bringen  war.  Das  Bohrloch
Nr.  2  mußte  daher  aufgegeben  werden.
Das  Ertragsverhältnis  des  Bohrloches  Nr.  1  blieb  im  Laufe  von  zwei
Jahren  ein  konstantes;  von  August  des  Jahres  1818  ab  bemerkte  man  jedoch
eine  zeitweise  Veredlung  der  Sole  in  den  oberen  Teilen  des  Bohrloches,  was
die  Vermutung  nahe  legte,  daß  neue  Solenzuflüsse  aufgetreten  waren  *).  Diese
günstige  Erscheinung  gab  Veranlassung,  einer  neuen,  mehr  ergiebigen  Fördermethode ­
  näher  zu  treten.  Man  gab  daher  das  mühevolle  Auslöffeln  der  Sole
auf  und  griff  aus  das  Pumpverfahren  unter  Benutzung  messingener  Röhren  zurück. ­
  Unter  Berücksichtigung  früherer  Erfahrungen  benutzte  man  jedoch  hierzu
keine  5-zöllige  Pumpe,  sondern  wählte  eine  solche  von  1 2 / 3  Duodezimal-Zoll.
Die  Pumpe  wurde  in  dem  Bohrloch  bei  112  Fuß  Tiefe  angesetzt.  Nachdem
man  bei  dem  190.  Hub  etwa  16000  Kubikzoll  1 / 2 -  bis  4-lötige  Sole  gefördert
hatte,  ergab  sich  gesättigte  Sole.  Später  vertauschte  man  die  1?/g-zöllige  Pumpe
mit  einer  2-zölligen,  wodurch  das  Ausfördern  von  580  Kubikfuß  auf  837  Kubikfuß ­
  bei  24-stündiger  Betriebsdauer  gehoben  wurde.  Es  sei  bemerkt,  daß  der
Kubikfuß  15  Pfund  Salz  enthält.  Die  Temperatur  der  Sole  betrug  11—12  0  R.
Es  dürfte  von  Interesse  sein,  einiges  über  den  Gehalt  der  Sole  auf  der
Saline  Friedrichshall  zu  erfahren  und  wollen  wir  hier  die  Ermittlungen  mitteilen, ­
  die  der  verdiente  Salinen-Verwalter  Friedrich  von  Alberti  seinerzeit

1)  I.  D.  G.  Memminger,  Württembergisches  Jahrbuch  1821.  S.  809  f.
        <pb n="128" />
        125

unternommen  hat.  Die  erste  Untersuchung  datiert  vom  6.  März  1819,  wo  zu
diesem  Zwecke  im  Bohrloch  Nr.  1  die  Solpumpe  eingesetzt  wurde.  Uin  ein
einwandfreies  Ergebnis  zu  erzielen,  hatte  man  die  Förderung  mit  dem  Löffel
schon  mehrere  Tage  eingestellt  und  das  Bohrloch  verschlossen.  Es  sei  hier  eine
Nebenbemerkung  über  die  Konstruktion  des  Löffels  gestattet.  Es  war  dies  ein
hohler  Zylinder  von  l 3 / 4  Zoll  Weite  und  25  Fuß  Länge.  An  dem  unteren
Ende  befand  sich  ein  genau  schließendes  Ventil.  Die  Ausleerung  des  Löffels,
die  nur  bis  zur  Hälfte  erfolgte,  wurde  durch  einen  keilförmigen  Zapfen  bewirkt.
Der  Löffel  gestattete  in  sehr  zuverlässiger  Weise  die  Sole  aus  jeder  gewünschten

riefe  zu  heben.
Was  nun  die  erste  Untersuchung
im  Bohrloch  Nr.  1

des  Solengehaltes  vom  6.  März  1819

°/o

Beim  140.  Hub

1  7«

Beim  187.

Hub  20-/4
23-/4

„  157.

17«  „

„  189.

„  180.

274„

„  191.

„  24-/-„

  183.

4  „

„  195.

„  25

„  184.

77-  „

„  196.

„  26

„  186.

„

16  „

„  197.

„  27

Bemerkt  sei  noch,  daß

Bis  zum  14.  Hub  4  °/o
Beim  61.  „  3  „
„  71.  „  2*/.„
82.  „  2  „
91.  „  IV.  „
117.  „  -/-„
Vom  201.  Hub  ab  blieb  der  Solengehalt  beständig,
die  Pumpe  l s / 4  Zoll  weit  war,  während  die  Höhe  des  Hubes  3*/*  Fuß  betrug.
Im  allgemeinen  bewegte  sich  die  Temperatur  der  Sole  von  Friedrichshall  zwischen ­
  11°  und  ll'/a 0  R;  in  den  oberen  Wassern  betrug  sie  je  nach  der  Jahreszeit ­
  '9  °  bis  10°  R.
Anschließend  hieran  sei  das  Ergebnis  eines  im  März  des  Jahres  1823
vorgenommenen  Versuches  hier  mitgeteilt.  Das  Bohrloch  Nr.  1  wurde  zu  diesen: ­
  Zweck  8  Stunden  außer  Betrieb  gelassen;  die  Pumpe  arbeitete  in  einer
Tiefe  von  518  Fuß.  Der  Stand  der  vollgesättigten  Sole  war  16  Fuß  hoch  im
Bohrloch,  während  die  Horizontal-Wasser  etwa  20  Fuß  unter  der  Hängebank
lagen.  Die  Pumpe  leistete  in  der  Minute  3  Hub.

16.

Hub

27-7°

Beim  47.  Hub

0  °/°

Beiin  93.

Hub

7-/47»

17.

„

274  „

„  48.

0  „

„  94.

13  „

18.

„

2  „

„  49.

„

7°  „

„  95.

19  „

19.

„

17«„

„  54.

„

74  „

„  96.

" n

22  „

20.

„

1  „

„  55.

„

7-  „

„  97.

23  „

21.

74,,

„  58.

74,,

„  98.

26  „

22.

„

v,  „

„  91.

1  „

„  99.

27  „

29.

„

74,,

„  92.

„

3  „

Um  dieselbe  Zeit  wurde  die  Sole  des  Bohrloches  Nr.  3  untersucht.  Die
gesättigte  Sole  stand  hier  nur  4—5  Fuß  hoch,  da  das  Bohrloch  stark  zugefallen ­
  war.  Die  Pumpe  arbeitete  in  einer  Tiefe  von  518  Fuß.  Die  horizontalen ­
  Wasser  standen  18  Fuß  unter  der  Hängebank.  Zur  Zeit  der  Untersuchung
befand  sich  das  Bohrloch  48  Stunden  außer  Betrieb.  Der  Gehalt  der  Sole

Bei  in

12.

Hub  2747°

Beim

39.  Hub

7»7«
7°  „
74  „

Beim

170.  Hub

97-7»

„

13.

„  27-  „

51.

„

171.  „

1174,,

14.

2

56.

172.  „

15'/4  „

15.

„  i'/-  „

58.

7-  „

173.  „

16  „

16.

„  1  „

133.

74  „

174.

17'/-  ..

18.

„  74  „

165.

1  „

176.  „

19  „

19.

,.  7-  „

166.

174  „

178.  „

'9-/4  ,.

/r

22.

„  74;,

167.

„

27-  „

179.  „

19'/-  „

„

24.

„  7°  „

168.

„

47-'180.

  „

20  „

„

26.

»  0  „

„

169.

,,

7  „

1)  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826.  Seite  165.
        <pb n="129" />
        Aus  diesen  und  weiteren  Versuchen  ergab  sich,  daß  der  Solengehalt  der
Bohrlöcher  von  Friedrichshall  bis  zu  einem  gewissen  Grade  eine  Uebereinstimmung ­
  zeigte,  die  auch  bei  den  Solen  anderer  Salinen  vorgefunden  wurde.  Etwas ­
  vorgreifend  wollen  wir  hier  noch  eine  weitere  Uebersicht  geben,  welche  den
Solengehalt  der  später  niedergebrachten  Bohrlöcher  No.  4  bis  6  bei  den  verschiedenen ­
  Teufen  anzeigt.  Auch  hier  folgen  wir  den  Ermittlungen  Albertis,
die  dieser  in  den  1820  er  Jahren  vornahm  *):
Solengehalt  der  Bohrlöcher  auf  der  Lgl.  Saline  Lriedrichshall.

Teufe  unter  der
Hängebank.

Bohrloch
Nr.  1.

Bohrloch
Nr.  3.

Bohrloch
Nr.  4.

Bohrloch
Nr.  5.

Bohrloch
Nr.  6.

Fuß
380

7»

7o

7°

7°

7»  -

1—2

7«

3

—

—

397

3

17  4

—

—

—

400

6—7V2

2

—

—  .

420

5

27-2-4



—

—

425

—

—

—

1

1

430

4—5

3

5

—

—

435

—

—

—

47*

2

451

—

—

—

—

4

455

4

6

—

—

—

475

7‘/i

3

—

3

—

476

12

4

—

—

—

480

13—27

37-—



—

—

500

—

—

—

—

2—3

505

—

6-8

5-4-2

19

—

509

—

—

—

18

—

511

—

—

19—12—5

21

—

514

—

—

—

27

—

518

—

15

27

—

—

522

—

27

—

—

535

—

—

4

540

—

—

18

555

—

—

—

—

27

Bei  diesen  Ergebnissen  war  es  selbstverständlich,  daß  man  dem  Gedanken
weiteren  Niederbringens  von  Bohrlöchern  bald  praktisch  näher  trat.  So  wurden
in  kurzer  Zeit  drei  weitere  Bohrlöcher  zwischen  Jagstfeld  und  Kochendorf  mit
reichem  Erfolg  niedergebracht,  wodurch  der  neuen  Saline  Friedrichshall  eine
breite  wirtschaftliche  Basis  gegeben  wurde,  die  auch  für  die  Zukunft  durchaus
Sicherung  versprach.  Das  Bohrloch  No.  3  faßte  das  Salzgebirge  in  einer  Tiefe
von  512  Fuß,  die  auf  540  Fuß  weitergeführt  wurden.  Die  Bohrarbeiten  erstreckten ­
  sich  auf  6*/s  Monate.  Bei  dem  Bohrloch  No.  4  wurde  das  Salzgebirge
in  einer  Tiefe  von  510  Fuß  erreicht.  Die  Fortführung  des  Bohrloches  erfolgte
bis  auf  550  Fuß.  Dieses  günstige  Bohrergebnis  wurde  in  der  verhältnismäßig
kurzen  Zeit  von  5  Monaten  erzielt.  Im  Bohrloch  No.  5  wurde  das  Salzgebirge ­
  bei  506  Fuß  Tiefe  durchsunken  und  erfolgte  hier  die  Wetterführung  bis
auf  553  Fuß  Tiefe.  Für  den  guten  Fortschritt  der  Bohrarbeiten  hatte  sich  als
besonders  wirtschaftlich  die  Einrichtung  des  Gedingelohnes  unter  der  Arbeitern
bewährt,  auch  hatte  man  für  diese  besondere  Prämien  für  den  Fall  ausgesetzt,
daß  eine  bestimmte  Tiefe  in  einer  bestimmten  Arbeitszeit  erreicht  würde.  Im

1)  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826.  S-  59.
        <pb n="130" />
        127

Jahre  1823  standen  noch  sämtliche  Bohrlöcher  im  Steinsalz,  mit  Ausnahme  von
Bohrloch  No.  4,  dessen  Sole  aus  dem  Gips  gefördert  wurde.  Die  Ausförderung ­
  in  sämtlichen  Bohrlöchern  erfolgte  wie  bei  dem  Bohrloch  No.  1  mittels
Pumpen.  Wie  schon  bemerkt,  hatte  man  auf  Grund  dieser  überraschend  günstigen
Bohrerfolge  den  Plan  einer  großen  Salinen-Anlage  gefaßt,  dessen  Ausführung
auch  unmittelbar  eingeleitet  wurde.  Zu  diesem  Zwecke  wurde  auch  die  Schaffung
eines  Kanals  zwischen  Kocher  und  Neckar  beschlossen,  der  in  der  Gegend  bei
Hagenbach  seinen  Anfang  nehmen  sollte.  Dieser  Kanal  sollte  nach  den  Plänen
einmal  dazu  dienen,  bei  dem  beabsichtigten  Schachtbau  auf  das  Steinsalzlager
die  Wasserkraft  zur  Bewältigung  der  Schachtwasser  zu  liefern,  anderseits  sollte
der  Kanal  von  der  Saline  bis  zum  Neckar  eine  Wasserstraße  herstellen,  aus
welcher  die  Verfrachtung  des  Salzes  für  den  weiteren  Verkehr  znm  Rhein  bewerkstelligt ­
  werden  konnte.  Die  Untersuchungen  über  den  Betriebswerk  der
Wasserkraft  dieses  Kocherkanals  rührten  von  dem  Oberst  und  Oberwasserbau-Direktor
  von  Duttenhoser  her.  Wir  werden  später  sehen,  daß  die  Wasserkraft
des  Kochers  sich  bei  dem  Schachtbau  für  die  Wasserhaltung  als  nicht  ausreichend
erwies.  Im  Jahre  1821  waren  mit  der  Ausführung  dieses  Kanalbaues  110
Sträflinge  beschäftigt.  Was  die  weitere  technische  Ausgestaltung  der  Saline
Friedrichshall  betraf,  so  sah  der  vom  König  genehmigte  Bauplan  folgende  Einrichtungen ­
  vor.  Zur  Errichtung  kam  ein  Siedehaus  mit  4  Pfannen;  jede
Pfanne  war  30  Fuß  lang,  28  Fuß  breit  und  1 1 / 4  Fuß  tief.  Als  Richtschnur
dienten  im  allgemeinen  die  bayerischen  Salineneinrichtungen,  wie  die  zu  Reichenhall ­
  und  Rosenheim.  Die  Bleche  der  Pfannen  waren  umgebogen,  die  Ränder
durchlocht  aneinandergeschraubt  und  mit  darübergreifenden  Fugeisen  vernietet.
Daneben  waren  Dörrpfannen  vorhanden,  die  durch  die  Abzugshitze  der  Siedepfannen
  betrieben  wurden.  Außerdem  wurde  ein  großes  Solen-Reservoir  von
etwa  40  000  Kubikfuß  Fassungsraum  errichtet,  letzterer  betraf  nur  den  Unterbau,
der  stark  verzimmert  und  mit  Latten  ausgelegt  war.  Ueber  dem  Unterbau  befanden ­
  sich  obere  Solkästen,  die  außerdem  noch  18  000  Kubikfuß  Fassungsraum
aufwiesen.  Ferner  wurde  eine  Beamtenwohnung  und  ein  Laborantenhaus  zu
6  Wohnungen  erbaut.  Diese  sämtlichen  Anlagen  waren  nach  dem  Bauplan  im
Jahre  1821  fertigzustellen,  einschließlich  eines  Magazin-Gebäudes,  das  für  5000
Fässer  berechnet  wurde.  Eine  gleich  große  Siedeanlage,  wie  die  vorstehend  gekennzeichnete, ­
  wurde  unnrittelbar  nach  der  Fertigstellung  der  ersten  in  Angriff
genommen.  Bei  der  Anlage  der  Gebäude  war  darauf  besondere  Obacht  gegeben,
daß  selbst  bei  einer  so  großen  Ueberschwemmung,  wie  die  des  Jahres  1789,  das
Wasser  nicht  in  die  Salinenhäuser  dringen  konnte.  Im  Jahre  1820  wurden
17  000  Ztr.  Salz  produziert,  eine  Menge,  die  nach  Fertigstellung  der  gesamten
Salinen-Anlage  erheblich  gesteigert  werden  sollte.  In  den  ersten  Betriebsjahren
wurden  aus  einer  Klafter  gemischten  Laubholzes  25  Ztr.  Salz  ersotten.  Die
Leitung  der  Saline  lag  in  Händen  eines  Salzamtes,  dem  im  Jahre  1821  insgesamt ­
  65  Sieder,  Handwerker  usw.  unterstanden.
Nach  dem  Hauptfinanz-Etat  von  1826/9  sollte  die  Salzproduktion  auf  der
Saline  Friedrichshall  betragen:  65  000  Ztr.  Kochsalz,  3  500  Ztr.  Viehsalz  und
3  500  Simri  Hallbözig*)  (Simri  —  22,153  Liter).  In  dem  folgenden  Etat
von  1830/33  war  die  Produktion  von  Kochsalz  auf  42  000  Ztr.  für  Rhein1) ­

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1827.  I.  Abteilung.  S.  85.
        <pb n="131" />
        128

bayern  und  auf  14  000  Ztr.  für  das  Inland  festgesetzt  worden,  außerdem  sollten
3  500  Ztr.  Viehsalz  und  3  500  Simri  Hallbözig  produziert  werden.  Die  für
Rheinbayern  bestimmte  Salzmenge  wurde  ans  Grund  eines  Tauschvertrags,  der
an  anderer  Stelle  erläutert  wird,  zum  Austausch  an  Bayern  geliefert.  Letzteres
wieder  lieferte  dieselbe  Salzmenge  an  Württemberg,  wobei  hauptsächlich  der
Salzbedarf  des  Württembergischen  Donau-Kreises  gedeckt  wurde.  Man  ersparte
sich  hierdurch  gegenseitig  sehr  erhebliche  Frachtkosten.  Dieser  Salzaustausch  seitens ­
  Bayern  war  dahin  geregelt,  daß  rund  27  000  Ztr.  Kochsalz  von  dem  Kgl.  Bahr.
Salzamt  Memmingen  an  die  Württembergischen  Salz-Faktorien  Altdors,  Biberach,
Friedrichshafen,  Leutkirch,  Ochsenhausen,  Riedlingen,  Saulgau,  Waldsee  und
Wangen  jährlich  geliefert  wurden.  Aehnlich  brachte  die  Kgl.  Bahr.  Salz-Faktorie
Günzbnrg  an  die  Württembergischen  Salz-Faktorien  Blaubeuren,  Ehingen,  Giengen,
Laupheim,  Münsingen  und  Ulm  rund  15  000  Ztr.  Kochsalz  jährlich  zur  Ablieferung. ­
  Die  Anfuhr  des  Salzes  erfolgte  auf  Wagen  kostenfrei  von  Menimingen
und  Günzburg;  umgekehrt  entledigte  sich  Württemberg  seiner  Aufgabe  durch
Verschiffung  des  Salzes  in  Friedrichshall').  Irgendwelche  staatliche  Abgaben,
wie  Zoll  usw.,  kamen  bei  den  beiderseitigen  Lieferungen  nicht  in  Frage.  Ueber
diesen  Salzaustausch  Württembergs  und  Bayerns  haben  wir  an  anderer  Stelle
eingehend  gesprochen.
Anschließend  hieran  wollen  wir  die  chemische  Zusaminensetzung  der  Sole
von  Friedrichshall  mitteilen,  wobei  wir  den  Untersuchungen  Fehlings  folgen.  Es
enthielten  hiernach  100  Teile  Sole 1  2 ):
Chlornatrium  25,5625  mit  15,5037  Chlor
Chlormagnium  0,0059  „  0,0043  „
Schwefelsauren  Kalk  0,4374  „  0,2573  Schwefelsäure
Schwefelsaure  Bittererde  0,0221  „  0,0147  „
Kohlensauren  Kalk  0,0100
Salze  26,0879
Wasser  73,9621
&amp;gt;00,0000
Die  Sole  zeigt  im  Geschmack  den  Charakter  einer  reinen  Salzlösung.  Was  .
die  chemische  Zusammensetzung  des  Kochsalzes  von  Friedrichshall  betrifft,  so  ergab ­
  sich  hier  folgendes  Bild.  Es  enthielten  100  Teile  Salz:
Chlornatrium  97,482
Schwefelsauren  Kalk  0,695  mit  0,409  Schwefelsäure
Kohlensauren  Kalk  0,003
Schwefelsaures  Natron  0,030  mit  0,0172  Schwefelsäure
Wasser  '  1,790
100,000
Die  Farbe  des  Salzes  ist  schon  weiß  und  löst  sich  dasselbe  im  Wasser
klar  auf.
Im  Jahre  1855  zeigten  die  Betriebsverhältnisse  auf  der  Saline  Friedrichshall ­
  folgenden  Stand.  Von  den  vorhandenen  Bohrlöchern  standen  Nr.  4  und
Nr.  8  im  Betrieb,  wobei  Wasser  als  Betriebskraft  benutzt  wurde.  Ein  drittes
Bohrloch  hielt  man  in  Reserve.  Die  Sole,  welche  einen  Gehalt  von  27  %  aufwies, ­
  wurde  in  drei  großen  Behältern  gesammelt,  die  zusammen  90  000  Kubik-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1830.  III.  außerord.  Beil.-Heft.
  S.  15.
2)  Fehling.  Chemische  Untersuchung  der  Solen  auf  den  kgl.  württ.  Salinen
Stuttgart  1847.  Seite  28  und  31.
        <pb n="132" />
        129

fuß  Gehalt  hatten.  Von  den  Sammelbehältern  wurde  die  Sole  je  nach  Bedarf
an  die  Siedehäuser  abgegeben.  Zur  Befeuerung  der  Siedepfannen  benutzte  man
sowohl  Tannenholz,  wie  Steinkohlen.  Das  Tannenholz  wurde  auf  dem  Kocher
durch  die  Flößerei  bezogen,  während  die  Anfuhr  der  Steinkohlen  aus  dem  Saargebiet
  erfolgte.  In  den  vorausgegangenen  Jahren  hatte  man  die  Saarkohle  zn
24—26  fr.  pro  Zentner  bezogen,  um  1855  stellte  sich  jedoch  der  Saarkohlenpreis ­
  auf  61  kr.  der  Zentner  frei  Verwendungsstelle  Friedrichshall.  Von  den
aus  dem  Saargebiet  stammenden  Heinitz-Grubenkohlen  setzte  man  15  Zentner
—  1  Klafter  Holz.  Die  Klafter  Tannenholz  hatte  nach  dem  Spezialetat  um
diese  Zeit  einen  Preis  von  6,12  fl.  Als  Produktionsergebnis  stellte  man  beim
Gebrauch  der  Holzfeuerung  in  Friedrichshall  folgendes  fest.  Es  ergab  in  den
alten  Siedehäusern  eine  Klafter  Tannenholz  34  Zentner  gesottenes  Salz.  Da
diese  produzierte  Salzmenge  gegenüber  dem  Holzaufwand  nicht  befriedigte,  eine
Erscheinung,  die  auf  die  veralteten  Siedeeinrichtungen  zurückzuführen  war,  so
hatte  man  sich  in  den  Vorjahren  zur  Errichtung  eines  neuen  Siedehauses  entschlossen. ­
  Dieses  Siedehaus  No.  2,  das  fast  neuerbaut  werden  mußte,  da  selbst
die  Umfassungsmauern  des  alten,  für  den  Neubau  benutzten  Siedehauses  neu
hergestellt  werden  mußten,  hatte  30  000  fl.  Kosten  verursacht.  Allerdings  lieferten ­
  auch  die  hier.  geschaffenen  neuen  Siedeeinrichtungen  wirtschaftlich  wesentlich
günstigere  Resultate.  So  ergab  hier  1  Klafter  Tannenholz  45  Zentner  feinkörniges ­
  Kochsalz  und  50  Zentner  grobkörniges  Kochsalz.  Die  letzten  großen
Betriebsverbesserungen  hatte  man  in  den  1840er  Jahren  vorgenommen.  Nach
dem  Haupt-Finanz-Etat  von  1842/45  war  für  die  Wiederherstellung  und  verbesserte ­
  Einrichtung  des  Siedehauses  No.  3  eine  Bausumme  von  62  792  Gulden
ausgeworfen  worden  Z.  Ein  Betrag,  dessen  Höhe  in  der  württ.  Kammer  der
Abgeordneten  als  unerfreulich  und  unerwünscht  kritisiert  wurde.  Dennoch  bewilligte ­
  die  Kamnier  die  für  notwendig  erachteten  Mittel.  Es  dürfte  erwünscht
sein,  eine  etwas  eingehendere  Beschreibung  der  technischen  Anlagen  der  kgl.  Saline ­
  Friedrichshall  zu  besitzen.
Im  Folgenden  soll  daher  der  technische  Stand  der  kgl.  Saline  Friedrichshall ­
  zur  Darstellung  kommen,  wie  sich  derselbe  im  Jahre  1875  dokumentiertes.
Der  Sudhüttenbetrieb  umfaßte  in  dieser  Zeit  4  Sudhäuser,  welche  die  No.  2,
3,  4  und  5  führten.  Die  Erzeugung  erstreckte  sich  ausschließlich  auf  Blauksalz,
von  welchem  das  grobkörnige  den  ausgedehntesten  Anteil  hatte.
In  dem  Sudhaus  No.  2  befanden  sich  2  Sudpfannen  und  2  Dampfpfannen ­
  im  Betrieb.  In  den  Sudpfannen  erfolgte  die  Herstellung  sogenannten  Landsalzes, ­
  d.  i.  feineres  Kochsalz,  welches  von  der  Sudpfanne  nach  12stündiger
Siedezeit  abgeräumt  wurde.  In  den  Dampfpfannen  dagegen  wurde  grobkörniges
Salz  erzeugt,  das  nach  96stündiger  Siedezeit  abgeräumt  wurde.  Jede  Pfanne
besaß  2  Roste,  von  welchen  jeder  Rost  4  Fuß  lang  und  3  Fuß  breit  war.  Die
Entfernung  vom  Pfanncnboden  betrug  4  bis  5  Fuß.  Die  Roste  besaßen  eine
rückwärts  verlaufende  schwache  Ansteigung  von  4  bis  5  Zoll.  Die  Maße  der
Austrittsöfsnung  der  Flamme  unter  der  Pfanne  vom  Rost  angefangen  zeigten
3  Fuß  Breite  und  14  Fuß  Höhe.  Die  Gasausströmungsöffnung  in  die  Vorwärmepfannen ­
  betrug  3  Zoll  Breite  und  18  Zoll  Höhe;  mährend  die  Oeffnung
!  l  Lerhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1855.  II.  Beil.-Bd.  S.  263.
2)  Oesterreichische  Zeitschrift  für  Berg-und  Hüttenwesen.  Jahrgang  1875.  S.  422.
R  eiitntitn,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg.  9
        <pb n="133" />
        130

aus  den  Vorwärmepfannen  in  den  Schlot  2 x / 2  Fuß  Breite  und  18  Fuß  Höhe
zeigte.  Das  Pfannenmaterial  bestand  aus  schmiedeeisernen  Blechen  von  2  Quadratfuß ­
  Umfang;  für  die  Zusammensetzung  dieser  Bleche  verwendete  man  gepreßte
eiserne  Nieten.  Die  Bleche  der  Sudpfanneu  besaßen  eine  Stärke  von  6  bis  7
Millimeter,  während  die  Blechstärke  der  Dampfpfannen  5  Millimeter  betrug.
Die  Flächengröße  der  Sudpfannen  umfaßte  100  qm;  die  der  Dampfpfannen
betrug  130  qm.  Die  Bordeisen  waren  18  Zoll  hoch,  die  Laabtiefe  betrug  14
Zoll  und  der  hölzerne  Dampfiuautel  besaß  4  Fuß  Höhe.  Diese  Abmessungen
gelten  sowohl  für  Sud-  wie  Dampfpfaunen.  Dieser  einen  dichten  Verschluß
bildende  Holzmantel  hing  in  eisernen  Stangen  an  der  Decke.  Als  Unterlagen
in  den  Dörren  oder  Borwärmepfannen  dienten  alte  Pfannenbleche;  bei  den
Dampfdörren  wurden  für  diesen  Zweck  auch  Kalksteinplatten  verwendet.  Die
Höhe  des  Rauchkamins  vom  Rost  gemessen  belief  sich  auf  etwa  35  m.  Die
lichten  Maste  zeigten  unten  1*/*  m  und  oben  3 / 4  m  Oeffnung.  Der  Dampfkamin ­
  besaß  13  m  Höhe;  lichte  Weite  unten  1  m,  oben  0,57  m  im  Quadrat.
Einer  künstlichen  Windpressung  unter  der  Feuerung  bediente  man  sich  nicht;  es
genügte  der  natürliche  Windzug.  Der  Konstruktion  der  Roste  nach  handelte  es
sich  um  Planroste.  Der  Pfannenmantel  diente  als  Abtraufkammer,  wobei  an
der  unteren  Längsseite  des  Mantels  aufrechtstehende  Läden  vorgelegt  wurden.
In  diese  wurde  das  abgeräumte  Salz  hineingeworfen,  wodurch  die  Abtraufsole
von  selbst  wieder  in  die  Pfanne  floß.  Die  Tagesleistung  der  Pfannen  stellte
sich  wie  folgt.  Auf  einem  Quadratmeter  Pfannenfläche  wurden  beim  Dampfsalz ­
  13,5  Pfd.  und  beim  Sudsalz  80,5  Pfd.  erzeugt,  was  einer  Tagesleistung
per  Pfanne  beim  Dampf  von  18  Ztr.  und  beim  Sud  von  75  Ztr.  entsprach.
Auf  den  Zentner  Kohle  berechnet  ergaben  sich  62  Pfd.  Dampfsalz  und  270  Pfd.
Sudsalz,  zusammen  332  Pfd.  Dieses  günstige  Ergebnis  beruhte  im  wesentlichen ­
  auf  dem  Dampfpfannenbetrieb.  Der  Kohlenverbrauch  dieser  Pfannen
stellte  sich  auf  40  Ztr.  täglich.  Die  Dauer  des  Sudes  währte  14  Tage.  Die
Temperatur  der  Gase  beim  Eintritt  von  der  Pfanne  in  den  Schlot  lag  zwischen ­
  80  o  und  100  o  Celsius.  Die  Temperatur  der  erwärmenden  Wasserdämpfe,
die  aus  der  Sudpfanne  in  die  Dampfpfanne  eintraten,  zeigte  65  °  bis  72  0
Celsius.  Während  die  Temperatur  der  Sole  in  den  Dampfpfannen  50  °  und.
die  des  Kondensationswassers  40  °  Celsius  betrug.
Im  Sudhaus  No.  3  standen  2  Sudpfannen  für  Landsalz  und  2  Sudpfannen ­
  für  mittelkörniges  Salz  im  Betrieb.  Das  Abräumen  der  Landsalzpfannen ­
  erfolgte  alle  24  Stunden,  bei  den  verbleibenden  zwei  Pfannen  alle  96
Stunden.  Im  übrigen  entsprach  die  technische  Anlage  vollständig  der  des  Sudhauses ­
  No.  2.  Im  Sudhaus  No.  4  wurde  ans  2  Feinsalzpfanndn  die  Herstellung ­
  des  feinsten  Salzes  bewirkt.  Diese  Feinsalzpfannen  besaßen  eine  Länge
von  8  m,  Breite  von  8  m,  mit  je  2  Feuerungen  und  einem  Gewölbe  über
dem  Rost.  Ein  Zentner  Kohle  ergab  einen  Salzertrag  von  225  bis  227  Pfd.
Die  Tagesproduktion  "  auf  den  Quadratmeter  Pfannenfläche  berechnet  stellte
sich  auf  150  bis  160  Pfd.;  per  Pfanne  machte  das  bei  6-maligem  Abräumen
112  Ztr.  Die  Fenerungskosten  für  einen  Zentner  Salz  beliefen  sich  auf  17  kr.
Die  Temperatur  der  Gase  beim  Austritt  von  der  Pfanne  in  den  Schlot  betrug
100  bis  106  "  Celsius.  Die  Suddauer  währte  30  bis  40  Tage.
In  dem  damals  erst  neu  erbauten  Sudhause  No.  5  stand  eine  Grobsalzpfanne ­
  von  133  qm  Fläche  im  Betrieb.  Die  Ausziehzeit  erfolgte  nach  96
        <pb n="134" />
        131

9  *

Stunden.  Der  Grobsalzertrag  bei  einem  Zentner  Kohle  ergab  260  bis  270  Pfd.
Die  Tagesleistung  auf  den  Quadratmeter  Pfannenfläche  berechnet  belief  sich
auf  25  Pfd.;  für  die  ganze  Pfanne  33  Ztr.  Die  Snddaner  betrug  75  Tage.
Die  Höchsttemperatur  der  Pfanne  stieg  bis  auf  85  0  C.;  die  Mindesttemperatur
ging  bis  auf  68  0  C.  herab.  Die  Brennmaterialkosten  für  den  Zentner  Salz
stellten  sich  auf  15  kr.
Allgemein  sei  noch  folgendes  bemerkt.  Die  bei  der  Feuerung  als  Rückstand
bleibende  Kohlenasche  wurde  durchgesiebt  und  dann  als  Mauersand  verwendet.
Den  gröberen  zurückbleibenden  Abfall  verkaufte  man  als  Koks  zu  48  kr.  per
Zentner.  Der  Gesamtproduktion  nach  entfielen  auf  die  Dampfpfannen  18  bis
20%;  der  Rest  von  etwa  80  °/ 0  wurde  von  den  Sudpfannen  geleistet.  Das
Verhältnis  der  Trockenfläche  zur  Pfannenfläche  &amp;gt;var  1,0  :  1,5.  Viehsalz  wurde  sowohl ­
  aus  dem  gemahlenen  Steinsalz,  wie  ans  dem  Sudsalz  erzeugt.  Zur  Denaturierung ­
  benutzte  man  %  Pfd.  Eisenoxyd  und  %  Psd.  Wermut  auf  den
Zentner  Salz.  Für  das  Denaturieren  wurden  2  kr.  Arbeitslohn  per  Zentner
gezahlt.  Der  Verschleißpreis  des  Zentners  Sudsalzes  schwankte  zwischen  42  bis
54  kr.,  je  nach  den  örtlichen  Geschästsverhältnissen.  Zu  diesem  Preise  trat  noch
die  Salzsteuer  von  3  fl.  30  kr.  Das  Viehsalz,  welches  steuerfrei  war,  wurde
mit  48  bis  54  kr.  den  Zentner  verkauft.  Die  Saline  gab  auch  Sole  käuflich
ab.  Der  Preis  eines  Hektoliters  Sole  stellte  sich  beim  Verkauf  an  Private  auf
10  kr.  Für  Bäder  und  Krankenhäuser  war  der  Preis  erheblich  niedriger.
Der  Nässegehalt  des  Sndsalzes  betrug  1  bis  2  °/ 0 .
Zu  erwähnen  ist  hier  auch  der  sogenannte  Pfannenstein,  der  sich  beim  Sieden ­
  am  Boden  der  Siedepfannen  ansetzt  und  bildet.  Um  die  Mitte  des  vorigen ­
  Jahrhunderts  ergab  der  Siedebetrieb  zu  Friedrichshall  bei  600  000  Kubikfuß
  Sole  jährlich  etwa  600  Ztr.  Pfannenstein.  Die  Stärke  des  Pfannensteins,
der  stets  mehrere  Schichten  zeigt,  ist  regelmäßig  zvlldick,  worauf  dann  die  Abräumung ­
  des  Steins  erfolgt.  An  den  Ansatzseiten  besitzt  der  Pfannenstein  eine
schwarze  Färbung  und  erweist  sich  stark  eisenhaltig.  Die  chemische  Analyse  ist
nach  Fehling  folgendes.  Es  enthalten  100  Teile  Pfannenstein:
Chlornatrium  45,98  mit  27,89  Chlor
Chlorcalcium  0,05  „  0,03  „
Chlormagnium  0,61  „  0,45  „
Schwefelsauren  Kalk  50,56
Eisenoxyd  mit  etwas  Tonerde  0,72
Wasser  und  Ton  2,08
100,00
Die  Arbeitsverhältnisse  auf  der  Saline  Friedrichshall  zeigten  um  das  Jahr
1875  folgendes  Bild.  In  sämtlichen  4  Sudhäusern  wurden  je  2  Schürer  beschäftigt, ­
  die  abwechselnd  in  Tag-  und  Nachtschicht  arbeiteten,  sodaß  immer  nur
ein  Schürer  im  Pfannenhause  anwesend  war.  Es  hatte  hiernach  der  Sieder
sämtliche  Pfannen  eines  Sudhauses  zu  bedienen.  Das  Geschirr  oder  Arbeitszeug, ­
  wie  Helbe,  Ansziehstangen,  Besen  usw.,  hatten  die  Sieder  selbst  zu  stellen, ­
  wofür  ihnen  eine  bestimmte  Entschädigung  gezahlt  wurde.  Die  Arbeitsvergebnng
  erfolgte  ausschließlich  im  Gedinge.  Bei  den  Siedern  unterschied  man
3  Klassen.  Hiervon  erhielt  die  1.  Klasse  als  festen  Lohn  per  Tag  6  kr.,  die
2.  Klasse  2  kr.  und  die  3.  Klasse  nichts.  Die  Schichtzeit  dauerte  12  Stunden.

1)  Fehling,  Chemische
Stuttgart  1847.  Seite  36.

Untersuchung  der  Solen  auf  den  kgl.  württ.  Salinen.
        <pb n="135" />
        Im  Sudhause  No.  2  betrug  der  Gedingelohn  für  100  Ztr.  Salz  7  fl.  30  kr.
und  das  Gefchirrgeld  30  kr.  Um  die  Sieder  zu  einem  möglichst  geringen  Kohlenverbrauch ­
  anzuspornen,  wurden  Kohlenprämien  gewährt.  Diese  Prämie  betrug ­
  6  kr.  per  Zentner  ersparter  Kohle  bei  einem  Salzertrag  von  minimal
310  Psd.  Lag  der  Salzertrag  unter  300  Pfd.  so  war  anderseits  eine  Strafe
von  3  kr.  für  den  Ztr.  zu  zahlen.  Die  Kohlenprämie  wurde  zu  1 / 3  auf  den
Sudmeister  und  zu  2  3 / 3  auf  die  Sieder  verteilt.  Der  Gedingelohn  von  7  fl.
30  kr.  kam  ohne  Unterschied  der  Siederklassen  unter  die  Arbeiter  zur  Verteilung.
Im  Sudhause  No.  3  betrug  der  Gedingelohn  5  fl.  54  kr.  und  das  Geschirrgeld ­
  30  kr.  Die  Kohlenprämie  wurde  hier  bei  255  Pfd.  gewährt.  Im  Sudhaufe ­
  No.  4  stellte  sich  der  Gedingelohn  auf  7  fl.  30  kr.  und  das  Geschirrgeld
auf  36  kr.  Die  Kohlenprämie  begann  hier  bei  210  Pfd.  Im  Sudhause  No.  5
wurde  ein  Gedingelohn  von  5  fl.  54  kr.  und  Geschirrgeld  27  kr.  gezahlt.  Die
Kohlenprämie  trat  bei  250  Pfd.  in  Kraft.  In  sämtlichen  4  Sudhäusern  waren
42  Sieder  einschließlich  8  Schürern  beschäftigt.  Die  Aufsicht  über  sämtliche
Pfannen  übte  ein  Sudmeister  aus.  Der  Tagesverdienst  eines  Sieders  1.  Klasse
war  auf  1  fl.  20  kr.  bis  1  fl.  26  kr.  zu  veranschlagen.  Daneben  waren  noch
Verpacker  tätig,  welche  das  Plombieren,  Verladen  und  Fertigmachen  der  Eisenbahnwagen ­
  besorgten.  Für  diese  Tätiggkeit  wurde  1  fl.  54  kr.  für  100  Ztr.
Salz  gezahlt.  Für  Verpackungskosten  einschließlich  Sack  rechnete  man  12 1 / 2  kr.
für  den  Ztr.  Salz.  Die  Aufsicht  über  die  '/z  Stunde  von  Friedrichshall  entfernten ­
  4  Bohrlöcher,  aus  welchen  die  Sole  gefördert  wurde,  führte  ein  Mann.
Für  das  Ein-  und  Anhängen  der  Pumpen  waren  7  Mann  erforderlich.  Die
Reparaturbedürftigkeit  der  Pumpen  trat  etwa  alle  1 1 / 2  Jahr  ein;  die  Liderung ­
  wurde  alle  3  Monat  ausgebessert.
Nach  dem  Finanzetat  von  1864/67  stand  auf  der  Saline  Friedrichshall
mit  Clemenshall  folgendes  Personal  in  Tätigkeit  J ).  An  der  Spitze  der  Salinenverwalter ­
  mit  1700  fl.  Besoldung  und  150  fl.  Kanzleikosten.  Ferner  ein  Salinenkassierer, ­
  mit  Staatsdienerrecht,  mit  1300  fl.  Besoldung  und  450  fl.  Kanzleikosten. ­
  Für  Friedrichshall  ein  Bergwerksinspektor  mit  1200  fl.  Besoldung
und  100  fl.  Kanzleikvsten;  für  Clemenshall  ein  Salineninspektor  mit  1100  fl.
Besoldung  und  150  fl.  Kanzleikosteu.  Außerdem  für  beide  Werke  einen  Salinenverwaltungs-Assistenten,
  ohne  Staatsdienerrecht,  mit  700  fl.  Besoldung  und
50  fl.  Kanzleikosten;  einen  Buchhalter,  ohne  Staatsdienerrecht,  mit  700  fl.  Besoldung. ­
  Für  Friedrichshall  einen  Salzschreiber  mit  500  fl.  Besoldung  und
12  fl.  Kanzleikosten,  sowie  einen  Amtsdiener  mit  300  fl.  Besoldung.  Der
Amtsdieuer  auf  der  Saline  Clemenshall  bezog  nur  eine  Entschädigung  von
20  fl.  Im  Hauptfinauzetat  von  1867/70  wurde  dem  Kassierer  des  Salinenkassenamtes ­
  in  Friedrichshall  eine  Besoldungserhöhung  von  200  fl.  gewährt,  sodaß
  sich  die  jährliche  Besoldung  auf  insgesamt  1500  fl.  stellte 2 ).  Die  Erhöhung ­
  wurde  damit  begründet,  daß  durch  Hinzutritt  des  Bergwerkbetriebes  die
Geschäfte  des  Salinenkassierers  eine  ganz  erhebliche  Erweiterung  erfahren  hatten.
In  dem  folgenden  Hauptfinanzetat  von  1870/73  lag  die  Leitung  und  Verwaltung ­
  sowohl  des  Bergwerkes,  wie  der  Saline  Friedrichshall  in  den  Händen
folgender  Beamten  ?):
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1866.  II.  Beil.-Bd.  S.  716.
2)  Desgleichen  Jahr  1867.  S.  422.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahrg.  1870.  II.  Beil.-Bd.  S.  342  f.
        <pb n="136" />
        133

Name.  Besoldung.
Saliuenverwalter  Dr.  v.  Alberti  1700.—  fl.
Salinenkassierer  Ott  1118.45  „
Salinenverwaltungsasststent  Sigel  800.  —  „
Salinen-Buchhalter  Gally  900.—  „
Salinen-Jnspektor  Steinheil  1000.—  „
Bergwerks-Inspektor  Berner  1300.—  „
Amlsdiener  300.—  „

Hierzu  ist  zu  bemerken,  daß  der  Salinen-Jnspektor  Steinheil  Vorsteher  der
Friedrichshall  benachbarten  Saline  Clemenshall  war,  die  auch  zu  Friedrichshall
in  einem  gewissen  Verwaltungsverhältnis  stand.  Außerdem  war  für  Clemenshall ­
  eine  Amtsdienerbesoldung  im  Nebenamt  von  20  fl.  jährlich  vorgesehen.
Die  um  481  fl.  15  kr.  niedrigere  Besoldung  des  Salinenkassierers  Ott  erklärt
sich  dadurch,  daß  dieser  Beamte  gleichzeitig  mit  der  Erhebung  der  Salzsteuer  betraut ­
  wurde,  für  welche  Tätigkeit  ihm  der  vorgenannte  Betrag  von  der  Zollkasse ­
  vergütet  wurde.
An  baulichen  Veränderungen  auf  der  Saline  Friedrichshall  und  Clemenshall ­
  in  den  1870er  Jahren  sind  folgende  hervorzuheben  *).  Um  eine  bequemere
Verladung  des  Salzes  von  der  Saline  Friedrichshall  als  bisher  zu  ermöglichen,
wurde  eine  Erweiterung  der  Schienenanlage  der  Zweigeisenbahn  vorgenommen,
welche  die  Saline  mit  dem  Bahnhof  Jagstfeld  verband.  Jagstfeld  ist  noch  heute
Bahnstation  für  die  Saline  Friedrichshall.  Die  Baukosten  der  verbesserten
Schienenanlage  stellten  sich  auf  5503,09  fl.  Für  Verbesserung  oder  Umänderung ­
  der  Siedeeinrichtungen  in  Friedrichshall  und  Clemenshall  wurden  1872/74
insgesamt  25  368  fl.  aufgewendet.  Ferner  wurde  in  der  Zeit  von  1871/73
vom  Bohrhaus  No.  1  in  Clemenshall  die  nach  den  Reservoirs  in  Friedrichshall ­
  führende  hölzerne  Solenleitung  wegen  ihrer  Schadhaftigkeit  beseitigt  und
dafür  eine  gußeiserne  Röhrenfahrt  angelegt.  Die  Gesamtkosten  erforderten
8781,12  fl.  Es  sei  bemerkt,  daß  diese  baulichen  Einrichtungen  aus  den  laufenden ­
  Mitteln  der  Saline  gedeckt  wurden.  Ferner  wurde  1871/72  eine  Umänderung ­
  der  Siedeeinrichtung  im  Siedehaus  No.  4  vorgenommen,  um  dortselbst
Feinsalz  fabrizieren  zu  können.  Die  Baukosten  beliefen  sich  auf  3207,22  fl.
Im  Jahre  1873/74  wurde  die  verwaltungstechnische  Anordnung  durchgeführt,
daß  die  Saline  Clemenshall  der  Salinenverwaltung  von  Friedrichshall  zugeteilt
wurde,  wodurch  beide  Salinen  eine  geschäftliche  Einheit  wurden^).  In  Zukunft
wurden  Geldeinnahmen  und  Geldausgaben  in  einem  Posten  verbucht,  sodaß  die
Herkunft  dieser,  auf  die  einzelne  Saline  zurückgeführt,  nicht  mehr  ohne  weiteres
aus  der  Buchung  festzustellen  war.  Diese  Maßregel  war  im  Interesse  der  Geschäftsvereinfachung ­
  getroffen  worden.  Durch  die  als  Folge  der  Aufhebung  des
Salzmonopols  völlig  veränderte  Geschäftslage  der  Württembergischen  Staatssalinen ­
  stellte  es  sich  als  eine  Notwendigkeit  heraus,  die  Geschäfte  nunmehr  vereinzelt ­
  voni  privatkaufmännischeu  Standpunkt  zu  leiten,  wozu  die  Konkurrenzfreiheit ­
  ohne  weiteres  zwang.  Es  wurde  daher  auf  der  Saline  Friedrichshall
ein  Posten  für  eine  kaufmännische  Persönlichkeit  eingerichtet,  der  die  Ausführung
von  Geschäftsreisen,  sowie  die  Uebernahme  der  kaufmännischen  Korrespondenz  oblag. ­
  Als  Anfangsgehalt  war  für  diesen  Posten  eine  Besoldung  von  600  fl.  jähr-1)
  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1876.  II.  Beil.-Bd.  S.  316.
2)  Verhandlungen  der  württ.  Kammer  der  Abg.  Jahr  1875.'  II.  Beil.-Bd.
S.  314.  319.
        <pb n="137" />
        lief)  ausgesetzt.  Dieser  Angestellte  hatte  auch  für  die  anderen  Salinen  erforderlichen ­
  Falles  geschäftliche  Reisen  zu  unternehmen.
Gelegentlich  eines  im  April  1909  vom  Verfasser  auf  der  kgl.  Saline  Friedrichshall ­
  ausgeführten  Besuches  standen  dortselbst  4  Sudhäuser  im  Betrieb.  Im
Sudhaus  No.  2  arbeiteten  zwei  Pfannen  mit  einer  Dampfpfanne.  Sudhaus
No.  3  besitzt  zwei  Pfannen,  hiervon  arbeitet  eine  Pfanne  mit  sechsstündiger
Sudzeit  und  die  andere  Pfanne  mit  zwölfstündiger  Sudzeit.  Im  Sudhaus
No.  4  stehen  zwei  Pfannen  mit  je  4-stündiger  Sudzeit  im  Betrieb;  während
im  Sudhaus  No.  5  sechs  Pfannen  mit  je  96-stündiger  Suddauer  in  Tätigkeit
sind.  Die  gesamte,  für  die  Versiedung  zur  Verfügung  stehende  Pfannenfläche
beträgt  1600  qm.  Für  die  Salztrocknung  kommt  eine  Gesamtfläche  von  1780  qm
in  Frage.  Gegenwärtig  wird  die  Sole  aus  zwei  Bohrlöchern  von  Clemenshall
nach  Friedrichshall  geleitet,  dortselbst  in  großen  Solen-Reservoirs  gesammelt.
Diese  Reservoirs  besitzen  einen  Fassungsgehalt  von  5000  obm,  welche  Solenineuge
  für  einen  vierwöchentlichen  Sudbetrieb  ausreicht.  Auf  der  Saline  sind
etwa  100  Arbeiter  beschäftigt.  Die  kgl.  Saline  Friedrichshall  ist  die  gegenwärtig ­
  größte  staatliche  in  Württemberg.

14.  Kapitel.
Aas  kgl.  ivürtt.  ÄuIPiergmerk  Friedrichshall.
Erweist  sich  auch  der  Salinenbetrieb  mittels  Bohrlöchern  allgemein  betrachtet ­
  finanzwirtschaftlich  günstiger  als  der  Salzbergwerksbetrieb,  so  sprechen  anderseits ­
  wieder  zwei  Faktoren  sehr  zu  Gunsten  des  letzteren.  Diese  zwei  Faktoren
bilden  die  erheblich  größere  Salzgewinnung  und  die  mehr  gewährleistete  Sicherheit ­
  des  Betriebes  hinsichtlich  der  Produktion.  Die  ständigen  Schwankungen  der
Lötigkeit  der  gehobenen  Sole  im  Bohrlochbetrieb  tragen  in  das  Produktionsergebnis ­
  eine  Unsicherheit  hinein,  die  für  die  Entwicklung  eines  Unternehmens  nicht
gerade  förderlich  ist.  Aus  diesem  Grunde  ist  es  begreiflich,  wenn  die  württembergische
  Regierung  danach  trachtete,  sich  ihrem  Salinenbetrieb  auch  den  Salzbergmerksbetrieb ­
  anzugliedern,  der  nicht  nur  eine  größere  Produktion,  sondern
auch  mehr  Stetigkeit  in  den  Betriebsergebnissen  versprach.  Für  die  Wahl  der
Saline  Friedrichshall  zum  Salzbergwerksbetrieb  ergaben  sich  mehrere  Gründe.
Wesentlich  hierbei  war  die  wirtschaftsgeographische  Lage  von  Friedrichshall,  da
hier  die  Möglichkeit  bestand,  auf  dem  billigen  Wasserwege  unter  Benutzung  des
Rheins  einen  Teil  Norddeutschlands,  sowie  Holland  und  Belgien  mit  Steinsalz ­
  zu  versorgen.  Eine  Annahme,  die  in  der  Zukunft  tatsächlich  ihre  Erfüllung ­
  fand.
Die  Absicht,  neben  dem  Salinenbetrieb  in  Friedrichshall  auch  einen  bergbaulichen ­
  Betrieb  zu  eröffnen,  wurde  schon  im  Jahre  1824  praktisch  zur  Durchführung ­
  zu  bringen  versucht.  Allerdings  ohne  Erfolg,  wie  schon  an  anderer
Stelle  geschildert.  Im  Jahre  1850  hatte  man  zur  Untersuchung  des  Steinsalzlagers ­
  bei  Friedrichshall  ein  Bohrloch  niedergebracht,  welches  bei  360  Fuß  Tiefe
das  Gipslager  erreichte.  Nachdem  dieses  in  seiner  Mächtigkeit  von  160  Fuß
durchsunken  &amp;gt;var,  stieß  man  zuerst  auf  ein  Steinsalzlager  von  9  Fuß,  dann
auf  ein  zweites  von  26  Fuß  und  unter  diesem  auf  ein  drittes  von  40  Fuß
        <pb n="138" />
        135

Mächtigkeit  Bei  diesem  schon  allein  durch  die  Mächtigkeit  bedingten  Umfang
der  Lagerstätten  erschien  die  Absicht  eines  bergbaulichen  Betriebes  Erfolg  verheißend. ­
  Die  württ.  Kammer  der  Abgeordneten  stand  allerdings  teilweise  dieser ­
  Absicht  eines  neuen  Schachtbaues  angesichts  der  üblen  Erfahrungen  mit  der
Saline  Rottenmünster  etwas  skeptisch  gegenüber.  Allein  die  Regierung  hatte
ihren  Plan  schon  erheblich  gefördert,  insbesondere  war  man  der  Frage  einer
anderen  Wahl  der  bisher  angewandten  Methode  im  Niederbringen  des  Schachtes
näher  getreten.  Um  jene  Zeit  nämlich  hatte  ein  französischer  Ingenieur  namens
Kind  zu  Forbach  in  Lothringen  beim  Schachtbau  eine  ganz  neue  Bohrmethode
in  Anwendung  gebracht,  die  in  Fachkreisen  die  weiteste  Beachtung  fand.  Ans
diesem  Grunde  hatte  sich  die  württembergische  Regierung  entschlossen,  einen  ihrer
Sachverständigen,  den  Bergrat  v.  Alberti,  nach  Forbach  zu  senden,  der  das
Kind'sche  Verfahren  an  Ort  und  Stelle  studieren  sollte.  Bergrat  v.  Alberti
legte  denn  auch  seine  Beobachtungen  und  Erfahrungen  in  einem  längeren  Berichte ­
  nieder.  Bei  diesem  Kind'schen  Verfahren  handelte  es  sich  im  wesentlichen
um  die  Anwendung  eines  Freifallbohrers.  Dieser  besteht  in  seinem  unteren
Teil  aus  dem  sogenannten  Abfallstück,  an  welchem  sich  das  Bohrstück  befand.
Sobald  der  Schwengel  im  Bohrhaus  angezogen  wurde,  packte  der  Greifapparat
die  Zunge  des  Oberendes  und  je  weiter  man  den  Schwengel  niederdrückte,  trat
als  Folge  das  in  die  Höhesteigen  des  Bohrers  ein.  War  der  Hub  des
Bohrers  beendigt  und  fing  das  Obergestänge  zu  sinken  an,  so  drückte  man  im
selben  Augenblick  das  Wasser  im  Bohrloch  gegen  den  oben  angebrachten  Lederhut; ­
  es  war  dies  eine  Lederscheibe  vom  Durchmesser  des  Bohrloches.  Sobald
der  Zug  die  Zugstange  nach  oben  führte,  die  mittels  des  Bolzens  und  der  Hebel ­
  mit  der  Greifzange  in  Verbindung  stand,  öffnete  sich  die  Schere  und  alsbald ­
  fiel  das  Untergestänge  mit  dem  Bohrer  frei  ab.  In  einem  trockenen  Bohrloch ­
  war  übrigens  die  Freifallschere  unverwendbar.
Am  2.  Januar  1854  hatte  man  mit  der  Abteufung  des  Steinsalzschachtes
zu  Friedrichshall  begonnen  und  hierbei  die  Arbeit  so  kräftig  gefördert,  daß  bereits ­
  Ende  Mürz  1855  der  Schacht  bis  zu  einer  Tiefe  von  302  Fuß  im  Muschelkalk ­
  abgeteuft  war.  In  weiteren  3  Monaten  hoffte  man  bei  350  Fuß  das
Gipslager  und  nach  einem  Jahr,  etwa  im  Juni  1856,  das  Steinsalzlager  bei
540  Fuß  Tiefe  zu  erreichen.  Für  die  Wasserhaltung  hatte  man  eine  Dampfmaschine ­
  von  15  Pferdestärken,  neben  einer  Reservemaschine  von  91  PS.  normaler ­
  Leistung,  die  maximal  130  bis  140  PS.  zu  leisten  vermochte,  aufgestellt.
Die  aufgestellte  kleine  Wasserhaltungsmaschine  von  15  PS.  vermochte  anfangs
die  in  geringerer  Tiefe  auftretenden  Wasser  gut  zu  bewältigen;  bei  größerer
Teufe  erwies  cs  sich  jedoch  als  eine  sehr  notwendige  Maßnahme,  größere  Maschinenkräfte ­
  zur  Verfügung  zu  haben,  sodaß  die  in  Reserve  gehaltene  Wasserhaltnngsmaschine
  bald  in  volle  Tätigkeit  trat 1  2 ).  Das  eigentliche  Salzlager
wurde  jedoch  erheblich  später,  als  erwartet,  erreicht,  nämlich  erst  im  Jahre  1859.
Unerwartete  technische  Schwierigkeiten  hatten  die  Niederbringung  des  Schachtes
verzögert.  Der  Schacht  diente  gleichzeitig  der  Wetterführung,  Steinsalzförderung,
Fahrung  und  Wasserhebung.  Die  geologische  Formation  zeigte  nach  den  von
dem  Schachte  durchfahrenen  Gebirgsarten  folgendes  Bild  3 ) ;
1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1851.  II.  Band,  S.  1105.
2)  Oesterreichische  Zeitschrift  für  Berg-  und  Hüttenwesen.  Jahrg.  1876,  S.  414.
3)  O.  Fraas,  Die  nutzbaren  Minerale  Württembergs.  1860,  S.  111.
        <pb n="139" />
        136

Lettenkohle  20  Fuß
Muschelkalk  330  „
Anhydrit  und  Gips  180  „
Steinsalz  40  „
Insgesamt:  570  Fuß.
Vom  Schachtsumpfe  aus  hatte  man  die  Hauptstrecken  nach  Nordwest  in  einer
Länge  von  1200  Fuß  und  nach  Südost  von  900  bis  1000  Fuß  getrieben.
Der  Abbau  erfolgte  auf  der  Grundlage  des  Pfeilerbaues.  Der  Wechsel  der
Pfeiler  erfolgte  nach  19  bis  38  Fuß;  die  Höhe  betrug  30  Fuß,  wobei  man
das  Dach  im  Steinsalz  stehen  ließ.  Beim  Abbau-  der  Längen-  &amp;gt;vie  Querstrecken
trieb  man  zuerst  von  oben  mit  7  Fuß  Höhe  den  sogenannten  Einbruch,  um  alsdann ­
  den  stehengebliebenen  Teil  in  einer  Höhe  von  23  Fuß  als  Straße  abzubauen. ­

Bei  der  Bedeutung,  die  dieser  Schachtbau  des  Salzbergwerkes  Friedrichshall ­
  für  die  Salzgewinnung  Württembergs  hatte,  dürfte  es  angebracht  sein,  den
Verlauf  des  Schachtbanes  geschichtlich  etwas  näher  zu  schildern.  Die  Arbeiten
zum  Niederbringen  des  Schachtes  wurden  am  2.  Januar  1854  unter  Leitung
des  Bergrates  von  Alberti  begonnen,  der  den  Schacht  auf  20  Fuß  Lichtweite
bemessen  ließ.  Das  Abteufen  ging  anfangs  glatt  ohne  jede  Schwierigkeit  vor
sich;  am  25.  Mai  1855  hatte  man  „im  Kalkstein  von  Friedrichshall"  eine
Tiefe  von  342  Fuß  erreicht,  &amp;gt;vo  unerwartet  in  der  Nacht  zum  26.  Mai  wilde
Wasser  auftraten,  die  innerhalb  6  Stunden  den  Schacht  bis  auf  270  Fuß  anfüllten. ­
  Es  war  ein  glücklicher  Zufall,  daß  gerade  zu  dieser  Zeit  keine  Arbeiterauf
  der  Sohle  tätig  waren.  Um  7  Uhr  morgens  hatte  man  die  91  PS.  Cornwalliser
  Dampfmaschine  in  Betrieb  gesetzt,  die  zusammen  mit  der  15  PS.  starken ­
  liegenden  Hochdrnckmaschine  200  Kubikfuß  in  der  Minute  aus  dem  Schacht
pumpte.  Die  Tätigkeit  der  Maschinen  tvährte  vom  26.  Mai  bis  zum  10.  August,
lvährend  welcher  Zeit  die  Wasser  ans  250  bis  260  Fuß  ausgepumpt  lvurden.
Ein  tveiteres  Arbeiten  nach  dieser  Richtung  erwies  sich  als  zwecklos  und  so  wurden ­
  die  Maschinen  außer  Betrieb  gesetzt.  Zur  Beratung  der  Sachlage  wurde
nunmehr  der  Bergrat  Bilfinger  aus  Stuttgart  und  der  Oberingenieur  Beindorf
aus  Stärkerode  hinzugezogen,  man  kam  zu  dem  Entschluß,  nunmehr  einen  zweiten ­
  Schacht  124  Fuß  5  Zoll  nördlich  von  dem  ersten  entfernt  abzuteufen.
Ferner  wurde  dortselbst  die  Aufstellung  einer  226  PS.  starken  Cornwalliser
Dampfmaschine  beschlossen,  womit  man  dem  starken  Wasserandrang  im  Schacht
Nr.  1  zu  begegnen  hoffte.  Die  Arbeiten  für  den  Schacht  Nr.  2  wurden  am
12.  November  1855  begonnen  unv  hatte  man  bis  zum  30.  April  1857  eine
Teufe  von  330  Fuß  erreicht.  Man  näherte  sich  so  wieder  jener  gefahrvollen
Schicht,  welche  die  verhängnisvollen  Wasser  führte.  Die  Entfernung  hiervon
betrug  etwa  12  Fuß.  Angesichts  dieser  Sachlage  machte  mau  Pumpen  und  Maschinen ­
  betriebsfertig,  um  der  kommenden  Schwierigkeit  gerüstet  Herr  zu  werden.
Am  28.  Mai  1857  wurde  ein  3  zölliges  Bohrloch  ans  die  Wasserschicht  niedergebracht. ­
  Der  Wasserandrang  aus  diesem  Bohrloch  betrug  20  Kubikfuß  in  der
Minute;  ein  zweites  Bohrloch  von  44  Linien  Durchmesser  gab  120  Kubikfuß
in  der  Minute.  Diese  Bohrarbeiten  erstreckten  sich  bis  zum  4.  Juli  1857,  in
welcher  Zeit  8  Bohrlöcher  niedergebracht  wurden,  die  insgesamt  220  Kubikfuß
Wasser  in  der  Minute  lieferten.  In  der  Zwischenzeit  war  es  nach  vielen
Mühen  gelungen,  den  Schacht  Nr.  1  bis  auf  300  Fuß  Tiefe  leer  zu  pumpen.
Die  Wasserförderung  aus  diesem  Schacht  betrug  200  Kubikfuß  in  der  Minute,
        <pb n="140" />
        137

/

sodaß  die  Maschinen  insgesamt  420  Kubikfuß  in  der  Minnte  bewältigten.  Angesichts ­
  dieser  bedeutenden  Wasserzuflüsse  war  die  Lage  eine  überaus  schwierige
und  kritische.  Bedenklich  war  daneben  auch,  daß  in  einem  Umkreis  von  3  bis
4  Stunden  die  Wasser  in  sämtlichen  Brunnen  fielen.  Die  in  der  Nähe  liegende
hessische  Saline  Winipfen  wurde  dadurch  geschädigt,  daß  hier  das  Wasser  in  den
Svlenbohrlöchern  soweit  fiel,  daß  die  Teuchel  in  der  Luft  standen  und  die
Pumpen  nicht  mehr  saugten.  Es  ergab  sich  hiernach,  daß  die  400  PS.  starken
Maschinen  das  gesamte  Grundwasser  der  umliegenden  Gegend  auspumpten.
Allein  trotz  alledein  gelang  es  nicht,  den  Schacht  vollständig  trocken  zu  legen.
Man  mußte  daher  einen  anderen  Ausweg  suchen.  Es  wurde  der  Entschluß  gefaßt, ­
  die  Bohrlöcher  in  Schacht  Nr.  2  zu  schließen  und  25  Fuß  über  der  Wasserschicht ­
  einen  Querschlag  ans  Schacht  Nr.  1  zu  treiben,  womit  man  die  Konzentration ­
  der  gesamten  Maschinenkräfte  auf  einen  Punkt  zu  erreichen  bezweckte.
Die  Arbeiten  zu  dem  Querschlag  wurden  am  18.  Juli  begonnen,  wobei  die
Dimensionen  des  Querschlages  5  Fuß  breit  und  6  Fuß  hoch  gehalten  wurden;
bis  zum  27.  September  war  der  Querscblag  auf  120  Fuß  Länge  gediehen,
Das  Gebirge  stand  demnach  noch  4  Fuß  5  Zoll  zwischen  dem  Querschlag  und
dem  wassergefüllten  Schacht  Nr.  1.  Am  30.  September  drang  man  mit  einem
Bohrloch  bis  zum  Schacht  Nr.  1  durch,  worauf  am  1.  Oktober  die  Wasser
320  Fuß  tief  ain  Querschlag  standen.  Das  erfreuliche  Ergebnis  war,  daß  der
Zufluß  des  Wassers  nur  250  Kubikfuß  in  der  Minnte  betrug,  eine  Tatsache,
welche  die  weiteren  Arbeiten  mit  großen  Hoffnungen  fortsetzen  ließ.  Nunmehr
setzte  man  die  91  PS.  starke  Maschine  auf  Schacht  Nr.  1  außer  Betrieb,  baute
die  Pumpen  ein  und  reinigte  den  Schacht.  Diese  Arbeiten  waren  am  24.  Oktober ­
  beendigt;  man  hatte  zwei  Pumpen  von  20  Zoll  Durchmesser  bis  auf  die  »
Sohle  ins  Wasser  gehängt,  die  nun  die  Wasser  in  den  Querschlag  ergossen,
welche  dem  Schacht  Nr.  2  zuströmten.  Diese  Wasser  wurden  mit  der  226  PS.
Maschine  zutage  gefördert.  Weiter  hoben  im  Schacht  Nr.  1  zwei  Pumpen  von
13  Zoll  Durchmesser  das  Wasser  zutage.  Bis  Nachts  11  Uhr  waren  die  Wasservollständig
  gesümpft  und  der  Schacht  freigelegt,  sodaß  nnt  dem  Aufräumen  und
Fördern  begonnen  werden  konnte.  Die  weiteren  Arbeiten  währten  noch  2 1 / 2
Jahre,  bis  man  wieder  auf  die  Sohle  gelangte,  wo  das  Arbeiten  außerordentlich ­
  beschwerlich  war.  Bis  an  den  Hüften  im  Wasser,  war  der  Arbeiter  genötigt, ­
  hier  zwischen  den  4  Säugpumpen  zu  arbeiten.  Erst  jetzt  konnte  man  sich
über  den  geologischen  Charakter  des  wasserführenden  Gebirges  volle  Klarheit
verschaffen.  Man  stellte  fest,  daß  die  Wasser  sämtlich  aus  einer  etwa  20  cm
hohen  dolomitischen  Zwischenschicht  ansbrachen.  Diese  Schicht  sammelte  alle
Wasser  im  mehrstündigen  Umkreis.  Die  nächste  Aufgabe  war  daher,  diese  Schicht
durch  einen  gußeisernen  Mantel  abzudämmen.  Es  war  daher  eine  dem  Stande
der  damaligen  Technik  entsprechende  anerkennenswerte  Leistung,  daß  es  bereits
am  27.  November  gelang,  den  ersten  gußeisernen  Ring  bei  349  Fuß  Tiefe  trotz
eines  Wasserzuflusses  von  400—425  Kubikfuß  iit  der  Minute  anzulegen.  Am
24.  Dezember  hatte  man  die  Röhren  an  dem  gußeißernen  Futter  geschlossen,
das  eine  Dimension  von  23  Fuß  7  Zoll  lichter  Weite  und  10  Fuß  5  Zoll
Höhe  besaß.  Es  zeigte  sich  bald,  daß  der  Zufluß  der  Wasser  auf  25  Kubikfuß
in  der  Minute  zurückgegangen  war,  wobei  die  Wasser  wie  Staub  durch  die
Fugen  des  Mantels  traten.  Diese  Wasser  bildeten  jedoch  für  den  weiteren  Bau
des  Schachtes  technisch  kein  Hindernis,  sodaß  sogleich  mit  dem  weiteren  Abteufen
        <pb n="141" />
        138

begonnen  wurde.  Man  hatte  für  später  das  Aufführen  einer  3  Fuß  dicken
wasserdichten  Mauer  in  dem  gußeisernen  Futter  vorgesehen.  Am  5.  Februar
1858  wurde  mit  der  Mauerung  begonnen  und  der  Mauerfuß  in  einer  Tiefe
von  354  Fuß  aufgesetzt.  Diese  Arbeiten  wurden  bis  zum  12.  Mai  desselben
Jahres  beendigt.  Die  Mauerstärke  betrug  3  Fuß,  die  lichte  Weite  16  Fuß.
Als  Mörtel  zur  Mauerung  wurde  Traß  aus  dem  Brohltal  am  Rhein  in  Verbindung ­
  mit  Kalk  von  Friedrichshall  verwendet.  Die  Herstellung  der  Ziegel
erfolgte  durch  Wallonen  in  Feldbrennereien.  Nachdem  das  Mauer  werk  ausreichend ­
  erhärtet  war,  wurde  am  1.  September  1858  der  Schacht  leer  gepumpt
und  die  Schließung  der  Röhren  in  der  Mauer  bewirkt.  Die  weiteren  Abteufarbeiten ­
  im  Gips  schritten  nunniehr  rasch  vorwärts,  am  14.  März  1859  stieß
der  Schacht  bei  535  Fuß  Tiefe  auf  reines  Steinsalz,  dessen  Mächtigkeit  auf
47  Fuß  festgestellt  wurde.
Bei  einem  im  April  1909  vom  Verfasser  ausgeführten  Besuch  des  König!.
Bergwerks  Friedrichshall,  dessen  Grube  ich  mit  gütiger  Zustimmung  des  kgl.
Bergrats  Herrn  Bohnert  befahren  konnte,  war  im  Abbau  eine  Teufe  von  174  in
erreicht.  Die  größte  vorhandene  Mächtigkeit  der  Lagerstätte  betrug  25  in.  Auch
auf  dem  König!.  Bergwerk  Friedrichshall  befindet  sich,  ähnlich  wie  auf  dem  Steinsalzbergwerk ­
  Heilbronn,  unter  der  Erde  ein  in  Salz.  gehauener  großer  Festsaal.
Man  hat  hierzu  eine  Firste  entsprechend  ausgebaut,  die  eine  Höhe  von  15  in
aufweist.  Der  Festsaal,  der  eine  dekorativ  angelegte  Grotte  besitzt,  kann  durch
zahlreiche  Lampen  elektrisch  beleuchtet  werden.
Bei  dem  gewonnenen  Steinsalz  wurde  in  den  1870er  Jahren  unmittelbar  in
der  Nähe  des  Schachtes  über  Tage  die  Scheidung  in  reines  und  weniger  reines  Salz
vorgenommen.  Das  unreine  Salz  brachte  man  in  einen  Holzkasten,  der  etwa  5  Klafter ­
  im  Quadrat  groß  und  4  Fuß  tief  war.  Das  Salz  wurde  nun  durch  Aufgeben
von  Wasser  in  Sole  verwandelt,  ein  Prozeß,  der  sich  in  etwa  24  Stunden  vollzog. ­
  Diese  starkhaltige  Sole  wurde  in  einen  daneben  befindlichen  Behälter  abgelassen, ­
  von  wo  aus  sie  dann  nach  Bedarf  auf  die  nahen  Sudpfannen  geleitet
wurde.  Der  Zusammensetzung  nach  zeigte  das  unreine  Salz  97  °/ 0  Chlornatrium
und  3  %  fremde  Stoffe,  in  der  Hauptsache  gipsige,  kieselige,  unlösliche  Teile.
Dieser  Solebetrieb  geschah  nur  deswegen,  weil  man  das  unreine  Salz  schwer
anderweitig  verwenden  konnte.  Denn  die  Saline  wurde  für  ihre  Pfannen  von
den  Bohrlöchern  mehr  als  hinreichend  mit  Sole  versorgt.
Das  geförderte  reine  Steinsalz  kam  in  kleine  Eisenbahnwagen  von  35  bis
40  Kubikfuß  Fassungsraum  zur  Verladung.  Zehn  solche  Wagen  ließ  man  zusammen ­
  auf  schräger  Bahn  ohne  Bremsvorrichtung  durch  die  eigene  Schwerkraft
bis  zur  Salzmühle  laufen,  die  bei  der  Sudhütte  angebaut  war.  Aus  den  Wagen
wurde  das  Salz  unmittelbar  auf  gerippte  Quetschen  geschüttet,  die  das  Salz  bis
zu  einem  gewissen  Grade  zerkleinerten.  Das  so  zerkleinerte  Salz  wurde  durch
ein  Paternosterwerk  in  die  Mühlkästen  gehoben,  vermahlen  und  nun  entweder
lose  in  die  Eisenbahnwagen  geschüttet  oder  in  Säcken  zu  1  und  2  Zentnern
verpackt.  Im  letzteren  Fall  erfolgte  die  Verladung  auf  den  unmittelbar  bei  der
Mühle  verankerten  Schiffen,  die  auf  Neckar  und  Rhein  gingen.  Um  gleich  großes,
körniges  Salz  zu  erhalten,  wurde  das  gemahlene  Salz  nochmals  mittels  eines
Aufzuges  nach  oben  befördert,  um  hierauf  ein  Trommelsieb  zu  passieren.  Der
Rückstand  bildete  dann  das  gewünschte  gleichkörnige  Salz.  Der  maschinelle  Antrieb ­
  der  Mühle  und  Quetsche  wurde  durch  zwei  Turbinen  bewirkt.  Der  Rück-
        <pb n="142" />
        139

transport  der  erwähnten  zehn  Transportwagen  wurde  durch  zwei  Pferde  besorgt.
In  der  Zwischenzeit  wurden  hier  erhebliche  technische  Neuerungen  durchgeführt.
So  wurde  nach  dem  letzten  Hanptfinanzetat  1907/09  eine  fast  neue  Mühleneinrichtung ­
  geschaffen,  auch  das  Mühlengebäude  selbst  vergrößert  J ).  Beide  Neuerungen ­
  verursachten  einen  Baukostenaufwand  von  121  999,28  M.  Der  gleichfalls ­
  vorgenommene  Ban  eines  mechanischen  Salztransportes  verursachte  39  706  M.
Kosten.
Was  die  Arbeitsverhältnisse  auf  dem  kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall  betrifft, ­
  so  zeigten  diese  Mitte  der  siebziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts  folgenden ­
  Stand  ^).  Die  Abbauarbeiten  wurden  im  Gedinge  vergeben.  Es  erhielt ­
  der  Häuer  beim  Einbruch  2  fl.  20  kr.  für  den  Kubikmeter  samt  Förderung
ans  etwa  20  in  Entfernung,  ohne  Förderung  2  fl.  12  kr.;  auf  der  Straße
1  fl.  6  kr.  und  ans  dem  Querstraßenbau  54  kr.  In  achtstündiger  Schicht  pflegte
ein  Häuer  in  der  Regel  1  Kubikmeter  im  Einbruch  und  ans  der  Straße  2  Kubikmeter ­
  zu  gewinnen.  Ein  Kubiknieter  enthielt  etwa  40  Ztr.  Salz.  Der  Gedinglohn
  der  Förderer  in  der  Grube  stellte  sich  ans  0,24  kr.  für  den  Zentner
bei  einer  durchschnittlichen  Entfernung  von  160  rn.  Für  die  Beförderung  des
Salzes  in  der  Grube  dienten  eiserne  Transportwagen,  die  auf  eisernen  Schienen
liefen  und  die  14  Ztr.  Fassungsraum  besaßen.
Zur  Sprengarbeit  bediente  man  sich  eines  sehr  schwachen  Pulvers,  das  aus
Natronsalpeter,  nicht  aus  Kalisalpeter  bestand.  Als  besonderen  Vorzug  dieses
Natronsalpeters  empfand  man,  daß  er  bei  Luftzutritt  angezündet  nicht  explodierte,
sondern  ruhig  verbrannte.  Der  Preis  dieses  Pulvers  stellte  sich  frei  Grube  auf
15,5  fl.  für  den  Zentner.  Von  der  Verwendung  des  Dynamits  sah  man  ab,
da  es  einmal  erheblich  teurer,  anderseits  auch  die  Wetter  verschlechterte  und  das
Salz  zu  sehr  zerkleinerte.  Für  einen  im  Einbruch  gewonnenen  Kubikmeter  Salz
waren  3  Pfund  Pulver  erforderlich,  beim  Abbau  auf  der  Straße  dagegen  nur
1 3 /i0  Pfund.  Zur  Herstellung  der  Bohrlöcher  für  die  Sprengarbeit  wurde  die
Lisbeth'sche  Handbohrmaschine  verwendet.  Geleucht  und  Pulver  hatte  der  Arbeiter ­
  auf  seine  Kosten  zu  beschaffen,  während  das  Gezähn  von  der  Grnbenverwaltung
  gestellt  wurde.
Im  Jahre  1875  zeigte  die  Belegschaft  auf  dem  Salzbergwerk  Friedrichshall ­
  folgende  Zusammensetzung.  Es  waren  tätig:
1  Obersteiger
65  Häuer
10  Förderer.
Insgesamt  also  76  Mann.  Um  das  Jahr  1875  wurde  eine  Vergrößerung
der  Scheidebühne  beim  Steinsalzschacht  vorgenommen,  welche  Arbeiten  10365,21  fl.
Kosten  verursachten.  In  den  1880  er  Jahren  wurde  im  Fricdrichshaller  Bergwerksbetrieb ­
  eine  tägliche  Förderung  von  durchschnittlich  5000  Ztr.  erreicht.
Ganz  unerwartet  sollte  der  Bergwerksbetrieb  eine  langdauernde  Unterbrechung ­
  erfahren.  Am  15.  September  1895,  einem  Sonntagnachmittag,  ging
unvermutet  ein  Einsturz  der  Decke  im  ältesten  Teil  des  abgebauten  Feldes  vor
sich.  Ein  hiermit  verbundener  starker  Wassereinbruch  setzte  das  Salzbergwerk
in  kurzer  Zeit  unter  Wasser.  Nur  dem  glücklichen  Umstand,  daß  es  ein  Sonn-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  1907.  Haupt-Etat  S.  685.
2)  Oesterroichische  Zeitschrift  für  Berg-  und  Hüttenwesen.  Jahrg.  1876,  S.  415.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1875.  II.  Beil.-Bd.  S.  316.
        <pb n="143" />
        tag  war,  hatte  man  es  zu  verdanken,  daß  die  Katastrophe  keine  Menschenleben
forderte.  Da  der  Bergwerksbetrieb  nunmehr  unterbrochen  war,  wurden  die
Salzlieferungen  teilweise  von  dem  kgl.  Steinsalzbergwerk  „Wilhelmsglück",  teilweise ­
  von  dem  privaten  „Salzwerk  Heilbronn"  übernommen.  Ein  großer  Teil
der  plötzlich  brotlos  gewordenen  Arbeiter  wurde  auf  dem  kgl.  Bergwerk  „Wilhelmsglück" ­
  eingestellt  J ).
Im  nächsten  Jahr  entschloß  man  sich  nun  zur  Niederbringung  eines  neuen
Schachtes  „König  Wilhelm  II."  und  zwar  bei  Kochendorf  in  unmittelbarer  Nähe
von  Friedrichshall.  Durch  ein  besonderes  Finanz-Gesetz  vom  27.  Dezember
1895  wurde  für  den  neuen  Schachtbau  aus  den  Grundstocksmitteln  ein  Kostenvorschuß
  von  1^/2  Millionen  Mark  gewährt,  welche  Summe  ans  den  späteren
Erträgen  des  Bergwerks  zu  tilgen  war.  Ein  Finanzgesetz  vom  27.  Juli  1899
erweiterte  dann  diesen  Kostenvorschuß  auf  1850000  M.  für  den  Schachtbau 2 ).
Die  Arbeiten  am  Schachtbau  erfuhren  ganz  gegen  die  Erwartung  eine  erhebliche ­
  Verzögerung  dadurch,  daß  es  überaus  schwierig  war,  die  in  großer  Menge
auftretenden  Wasser  zu  bewältigen.  Wiederholt  erklärte  man  in  der  württ.
Kammer  die  Wahl  von  Kochendorf  für  den  Schachtbau  als  eine  unglückliche.
Nach  erheblichen  großen  Schwierigkeiten  gelang  es  jedoch  den  Schacht  durch  die
wasserführende  Schicht  zu  bringen  und  konnte  hierauf  die  Inbetriebsetzung  am
1.  Dez.  1899  erfolgen^).  Angaben  über  den  einzelnen  Bauaufwand  bei  dem
Schachtbau  liegen  in  der  Oeffentlichkeit  nicht  vor.  Im  Hauptfinanzetat  1901/03
wurde  dann  für  die  Erweiterung  des  Hafens  in  Friedrichshall  ein  Betrag  von
10  000  Mk.  und  für  die  Aufstellung  einer  zweiten  Fördermaschine  bei  den:  Schacht
„König  Wilhelm  II."  eine  Summe  von  40000  Mk.  vorgesehen^).  Die  Abteufarbeiten ­
  des  neuen  Schachtes  wurden  hauptsächlich  von  dem  gegenwärtigen
Leiter  des  kgl.  Bergwerks  Friedrichshall,  Bergrat  Bohnert  geleitet.  Nach  dem
letzten  Finanzetat  1907  war  die  Aufstellung  einer  zweiten  Francisturbine  geplant, ­
  für  welche  die  Kosten  22  323,12  Mk.  betragen").
Ueber  den  gegenwärtigen  Stand  der  bergbaulichen  Arbeiten  im  Kgl.  Bergwerk ­
  Friedrichshall  seien  auf  Grund  eines  im  April  1909  erfolgten  Besuches
des  Verfassers  nachstehende  Mitteilungen  gemacht.  Wie  schon  bemerkt,  handelt
es  sich  um  Pfeilerbau,  bei  welchem  die  Pfeiler  in  Abständen  zu  150  ra  und  in
einer  Stärke  von  15  in  zu  stehen  kommen.  Die  Streckenbreite  beträgt  6  in  und
die  Streckenhöhe  etwa  4  in.  Diese  Maße  lassen  erkennen,  daß  das  Begehen
dieser  Strecken  und  der  Aufenthalt  in  denselben  bei  ausgezeichneter  Bewetterung
im  Gegensatz  zu  manchen  anderen  bergbaulichen  Verhältnissen  etwas  Genußreiches
an  sich  hat.  Bei  meinem  Besuch  waren  die  einzelnen  Richtstrecken  wie  folgt
angefahren  :  Richtstrecke  1  etwa  450  in,  Richtstrecke  2  etwa  500  in,  Richtstrecke  3
etwa  530  in,  Richtstrecke  4  etwa  470  m,  Richtstrecke  5  etwa  150  m.  Auf  der
letzteren  wurde  in  der  Hauptsache  abgebaut.  Für  die  Bewetterung  der  Grube
dient  ein  Ventilator  von  26—30  PS.  Die  Leistung  der  Fördermaschine,  die
von  der  „Marienhütte"  geliefert  wurde,  stellt  sich  auf  120  PS.  Zwei  Turbinen
besitzen  zusammen  eine  maxiniale  Leistung  von  600  PS.  Die  Reserve-Maschine

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahr  1899.  Veil.-Vd.  81,  S.  IX.  41.
2)  Kgl.  stat.  Landesamt,  Das  Königreich  Württemberg.  I.  Band  1904,  S.  511.
3)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer,  Jahr  1901.  Beil.-Bd.  85,  S.  IX.  41.
4)  Desgl.  Jahr  1901/03.  Beil.-Bd.  90,  S.  IX.  33.
5)  Desgl.  Jahr  1907.  Haupt-Etat  S.  685.
        <pb n="144" />
        141

weist  150  PS.  auf;  eine  zweite  Reserve-Maschine  besitzt  250  PS.  Beide  Maschinen ­
  sind  württembergisches  Fabrikat  und  entstammen  der  bekannten  Fabrik
von  C.  Kuhn,  Berg-Stuttgart.  Die  Seilbahn  in  der  Grube,  mit  automatischer
Aus-  und  Einschaltung  der  Förderwagen,  wird  elektrisch  betrieben.
Zu  den  Bohrarbeiten  werden  elektrische  Gesteins-Bohrmaschinen,  Fabrikat
Siemens  und  Halske,  verwendet.  Der  Antrieb  der  Bohrmaschinen  erfolgt  durch
einen  separaten  Motor  von  1  PS.  Die  Sprenglöcher  werden  bis  zu  2,50  in
Tiefe  bei  40  mm  Durchmesser  gebohrt.  Als  Sprengmittel  dient  Sprengsalpeter;
die  Zündung  wird  mittels  Papierraketen,  welche  die  Arbeiter  selbst  anfertigen,
bewirkt.  Die  Sprengarbeiten  werden  täglich  spätestens  bis  2  Uhr  nachmittags
beendet.  Der  Geruch  des  Sprengsalpeters  nach  dem  Abschluß  übt  nur  wenig
oder  gar  keinen  Einfluß  ans  die  Grubenlust  ans.  Die  Abbanarbeiten  werden
im  Gedinge  vergeben,  wobei  für  Oel,  Sprenginittel  und  Gezähe,  ivelches  Material ­
  von  der  Verwaltung  gestellt  wird,  dem  Hauer  ein  bestimmter  Satz  in  Anrechnung ­
  gebracht  wird.  Nachtschichten  sind  auf  dem  Kgl.  Bergwerk  Friedrichshall ­
  nicht  eingeführt.  Die  tägliche  normale  Förderung  erreicht  durchschnittlich
12  000  Ztr.  Salz;  bei  Bedarf  wäre  es  jedoch  möglich,  in  11  Stunden  und
8  Schichten  diese  Leistung  maximal  bis  ans  22  000  Ztr.  Salz  tägliche  Förderung  zu
steigern.  Bis  jetzt  hat  sich  jedoch  eine  Notwendigkeit  hierzu  nicht  ergeben.  Im
April  1909  hatte  das  Bergwerk  eine  Belegschaft  von  210  Mann;  hiervon  arbeitete ­
  die  Hälfte  über  Tage.  Unter  Tage  waren  63  Hauer  und  42  Förderleute ­
  tätig.
So  hat  sich  das  kgl.  Salzbergwerk  Friedrichshall  im  gegenwärtigen  staatlichen ­
  Salinenwesen  Württembergs  zum  bedeutendsten  Wirtschaftsfaktor  entwickelt
und  es  ist  zu  wünschen,  daß  ihm  diese  Stellung  auch  in  der  Zukunft  gewahrt  bleiben ­
  möge.

15.  Kapitel.
Aas  kgl.  württ.  Salzbergwerk  „Milhelmsglück".
Die  teilweise  Erschöpfung  der  Solquellen  von  Hall  zwang  zu  einem  Aufsuchen ­
  neuer  Salzlagerstätten.  Da  alle  nach  dieser  Richtung  hin  unternommenen
Versuche  in  unmittelbarer  Nähe  von  Hall  ergebnislos  verlaufen  waren,  setzte
man  diese  Versuche  in  etwas  weiterer  Ferne  von  der  Stadtnähe  fort*).  Nach
der  äußeren  Gestalt  der  Gebirgsformation  zu  Westheim,  das  zwei  Stunden  von
Hall  und  im  Oberamt  Gaildorf  gelegen  war,  schien  dort  die  Möglichkeit  von
Salzlagerstätten  vorzuliegen.  Versuche  sollten  die  Vermutung  in  glänzender
Weise  bestätigen.  Ende  des  Jahres  1821  wurde  unweit  Westheim  bei  der
Nenmühle  südöstlich  von  Hall  im  Fallenden  des  Gebirges  etwa  300  Fuß  vom
Kocherfluß  ein  Bohrloch  angesetzt,  mit  welchem  schon  bei  332  Fuß  im  August
1822  Steinsalz  erbohrt  wurde.  Die  Höhenlage  dieses  Bohrloches  war  5l7ä
Fuß  über  dem  Kocher,  133  Fuß  über  dem  Haller  Salzbrunnen  und  1105  Fuß
über  dem  Meeresspiegel.  Bei  fortgesetztem  Löffeln  ergab  sich,  daß  die  Sole
täglich  nicht  mehr  als  100  bis  120  Maß  förderte;  es  erstand  weiter  die  Möglichkeit, ­
  das  Bohrloch  vollständig  trocken  zu  löffeln.  Die  überaus  günstigen

1)  Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg.  1826,  S.  228.
        <pb n="145" />
        142

geologischen  Verhältnisse,  die  durch  dieses  Bersuchsbohrloch  festgestellt  wurden,
gaben  Veranlassung,  am  14.  April  1823  mit  dem  Abteufen  eines  Schachtes  zu
beginnen.  Dieser  vom  reichsten  Erfolge  begleitete  Schacht  führte  zur  Begründung
des  Steinsalz-Bergwerkes  „Wilhelmsglück",  das  seinen  Namen  von  dem  König
Wilhelm  von  Württemberg  herleitete.  Im  Nachfolgenden  geben  wir  eine  Uebersicht ­
  der  geologischen  Verhältnisse  des  Schachtes  von  „Wilhelmsglück".

Gebirgsart.
D  a  in  m  erde
Rötlich  gelber  Lehm.
Kalkstein  von  Friedrichshall
Bei  60  Fuß  und  81  Fuß  Tiefe  Flöze  von  schiefrigem  Ton.
Zahlreiche  Mergelschieferlagen,  vereinzelt  mit  Nestern,
Knollen  und  Kugeln  von  Kalkstein.
Stinkkalk
Schwärzlich  grau,  sehr  fest,  ohne  Versteinerungen.
Gräulich  gelber  Kalkmergel
In  der  Tiefe  festen  Kalkstein  bildend,  begleitet  von  mehreren
dünnen  Mergelschiefer-Lagen.  Bei  194  Fuß  Tiefe  eine
bläulich-graue  Mergelkalksteinschicht  von  1  Fuß  Mächtigkeit. ­
  Bei  196  Fuß  lagern  Hornstein-  und  Calcedon-Nester.
Gips  von  dunkel-  oder  hellgrauer  Farbe
Stinkkalk
Im  Wechsel  mit  mehr  oder  weniger  mächtigen  grauen  Kalkstein-, ­
  Gips-  und  dünnen  Mergelschiefer-Schichten.
Mergelschiefer  mit  Gipsnestern
Dunkelaschgrau,  bituminös.  Grauer  Kalkstein,  der  teilweise
schiefrig.
Grauer  Kalkstein
Mit  Gipslagen  im  Wechsel  mit  Mergelschiefer.
Fester  dunkelgrauer  Gips  im  Wechsel  mitMerg
  e  l  s  ch  i  e  f  e  r
Bei  803  Fuß  bläulich-grauen,  ins  hellgraue  und  grauweiße
übergehenden  Anhydrit.  Mächtigkeit  desselben  8  Fuß.
Gelblich  hellgrauer  Mergelkalkstein
Bituniinös.
Gips  mit  dünnen  Kalk  st  ei  «lagen
Vornehmlich  Tongips.  Bei  324  Fuß  lagern  Nester  von  körnigem ­
  und  faserigem  Steinsalz.  Das  Dach  des  Steinsalzes ­
  zeigt  unter  einem  festen  körnigblättrigen  Gips  eine
Salztonlage  von  1  Zoll  Stärke.
Steinsalz
Körnig.  In  der  Tiefe  verliert  es  sich  in  Gips.

Mächtigkeit.
10  Fuß
161  Fuß  8  Zoll

2  Fuß  8  Zoll
31  Fuß  1  Zoll

12  Fuß
22  Fuß

3  Zoll

6  Fuß

27  Fuß

31  Fuß

8  Fuß
41  Fuß

22  Fuß

Ganze  Tiefe:  385  Fuß  6  Zoll.

In  dem  Haupt-Finanzetat  von  1826/27  waren  gemeinsam  für  die  Saline
Hall  und  das  Steinsalzbergwerk  Wilhelmsglück  folgende  größere  Baulichkeiten
und  technische  Neueinrichtungen  vorgesehen  J ).  Auf  Wilhelmsglück  die  Erbauung
eines  Oekonomie-Gebäudes  mit  1500  fl.  Kosten.  Für  einen  eisernen  Brunnenkasten ­
  und  steinernen  Stock  nebst  Röhren  zu  den  bereits  fertigen  Brunnen  waren
500  fl.  ausgeworfen  worden.  Außerdem  hatte  man  die  Erbauung  einer  großen
Brückenwage  beschlossen.  Für  diese  entfielen  auf  die  Maschine  laut  Kostenanschlag ­
  1123  fl.  14  kr.  und  auf  den  Ueberbau  600  fl.;  insgesamt  also  1723  fl.
14  kr.  Das  Göpelhaus  sollte  einen  Turm  erhalten,  der  zur  Aufnahme  einer

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1827.  II.  außerord.  Beilagen-Heft,
  S-  96.
        <pb n="146" />
        143

Uhr  und  Glocke  bestimmt  wurde.  Die  Gesamtkosten  hierfür  hatte  man  auf  600
fl.  veranschlagt.  Für  Versuchsbaue  waren  1000  fl.  angesetzt  und  für  die  Betreibung ­
  der  Bohrlöcher  3000  fl.  jährlich,  wobei  für  den  Monat  250  fl.  bestimmt
wurden.  Außerdem  war  noch  für  neue  Seile  ein  Betrag  von  200  fl.  vorgesehen.
Der  erste  niedergebrachte  Schacht  hatte  eine  Weite  von  3,58  in.  Die  Arbeiten
zur  Fertigstellung  des  Schachtes  fanden  am  16.  Juni  1824  ihren  Abschluß.
Insgesamt  wurden  für  den  Schacht  21000  Mark  Baukosten  verwandt.
Beim  Erbohren  der  Steinsalzlager  zu  Hall  ergab  es  sich,  daß  das  dnrchsunkene
  Gebirge  fast  vollständig  wasserleer  war.  Man  erbaute  daher  einen
saigern  Schacht  von  332^/g  Fuß  Tiefe,  der  sowohl  als  Förderschacht,  wie  als
Einlaßschacht  für  Wasser  und  zum  Auspumpen  der  Sole  diente.  Später  wurde
neben  diesem  Schacht  noch  ein  Treppenschacht  niedergetrieben,  der  die  Bewetterung
verbesserte,  auch  die  Ein-  und  Ausfahrt  erleichterte.  Vom  Hauptschacht  aus
wurde  dann  das  Steinsalzlager  durch  Strecken  weiter  aufgeschlossen,  wobei  durch
Untersuchungen  ermittelt  wurde,  daß  das  Lager  sich  von  Ost  nach  West  in  einer
Ausdehnung  von  rund  1100  Fuß  erstreckte.  Die  Lagerstätte  zeigte  die  Form
einer  Bohne,  in  der  Mitte  etwa  28  Fuß  Mächtigkeit  besitzend.  Der  Aufschluß
der  Lagerstätte  von  Süden  nach  Norden  wurde  bis  auf  2700  Fuß  Länge  bewirkt, ­
  ohne  daß  das  Ausgehende  des  Lagers  erreicht  wurde.
Für  den  Abbau  des  Steinsalzlagers  schlug  man  anfangs  drei  verschiedene
Verfahren  ein.  Zuerst  führte  man  dem  Steinsalzlager  durch  das  Fundbohrloch
Wasser  zu,  wodurch  eine  teilweise  Aussolung  des  Lagers  bewirkt  wurde;  die  so
erzeugte  Sole  wurde  dann  auf  der  Saline  zu  Hall  weiter  verarbeitet.  Dieses
Verfahren  blieb  jedoch  nur  1 3 / a  Jahre  in  Anwendung,  während  welcher  Zeit
man  rund  10  000  Ztr.  Kochsalz  hierdurch  gewann.  Durch  die  Aussolung  ergaben ­
  sich  jedoch  bald  erhebliche  Nachstürze  des  Hangenden,  sodaß  man  sich  zur
Aufgabe  dieses  Verfahrens  gezwungen  sah.  Es  wurde  nun  zum  Sinkwerksbetrieb ­
  übergegangen,  der  erst  nach  mehreren  mißglückten  Versuchen  brauchbar
wurde.
Nach  dem  Betriebsplan  des  Jahres  1855  sollte  die  Steinsalzgewinnung
auf  Wilhelmsglück  insgesamt  447  000  Ztr.  erreichen.  Der  Absatz  dieser  Salzmenge ­
  sollte  im  folgenden  Umfange  vor  sich  gehen  x ):
1800  Ztr.  Steinsalz  für  Wilhelmsglück  selbst,  zu  2  fl.  lS'/a  kr.
40  000  „  „  „  Königsbronn  und  Ulm,  „  2  „  —  „
133  000  „  „  „  das  übrige  Württemberg,  „  1  „  43  „
45  200  „  „  „  das  inländische  Gewerbe,  „  —  „  18  „
150  000  „  „  „  das  ausländische  Gewerbe,15—17,,
Die  verbleibende  Steinsalzmenge  von  etwa  75  000  Ztr.  sollte  für  Kochsalz
aufgelöst  werden.  Die  gesamten  beschäftigten  Personen,  mittelbar,  wie  unmittelbar, ­
  schätzte  man  1855  auf  beiden  Salzwerken  Halls  auf  600—700.  Darunter
waren  auch  die  Salz-  und  Holzfuhrlente,  Küblermeister,  Webermeister  und  andere
Gewerbetreibende  zu  verstehen.  Den  Webermeistern  fiel  die  Aufgabe  zu,  die  für
den  Salzversand  notwendigen  Säcke  herzustellen.  Auch  die  Flößer,  welche  das
Holz  für  den  Salinenbetrieb  auf  dem  Kocher  heranschafften,  sind  in  der  obigen
Ziffer  miteinbegriffen.
Mit  dem  steigenden  Absatz  des  Steinsalzes  konnte  jedoch  der  Sinkwerks-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abgeord.,  Jahr  1855.  II.  Beilag.-Bd„
S.  264.
        <pb n="147" />
        144

betrieb  mit  seinen  produktiven  Ergebnissen  der  Nachfrage  nicht  mehr  genügen
und  so  entschloß  man  sich  zum  rein  bergmännischen  Abbau.  Zur  Anwendung
gelangte  der  Pfeilerbau;  int  oberen  Teil  des  Lagers  wurden  mittels  Schieß
arbeit  rechtwinklig  aufeinanderstehende  Strecken  aufgeführt,  die  mit  ihrer  Firste
Anschluß  an  dem  Dach  des  Salzlagers  hatten.  Die  Strecken  wurden  6,4  Fuß
hoch  und  12,8  Fuß  breit  gehalten.  Die  aus  dem  Liegenden  gebildeten  Sicherheitspfeiler ­
  hatten  einen  Umfang  von  12,8  Fuß  im  Quadrat.  Die  Hereinnahme
des  Salzes  erfolgte  strossenweisc  bis  zur  Sohle  des  Lagers.  Es  wurden  hiernach
drei  Viertel  des  Lagers  im  Abbau  gewonnen,  während  ein  Viertel  zur  Sicherung ­
  des  Hangenden  in  der  Grube  verblieb.  .Das  abgebaute  Salz  wurde  sogleich ­
  in  der  Grube  auf  rein  und  unrein  geschieden,  letzteres  außerdem  unmittelbar ­
  aufgelöst  und  als  gesättigte  Sole  zu  Tage  gefördert.  Die  Arbeitsleistung
eines  Häuers  auf  der  Strecke  bei  achtstündiger  Schicht  ergab  um  das  Jahr.1856
zwanzig  Zentner  Salz,  wobei  die  Schießarbeit  8 / 4  Pfund  Pulver  erforderte.
Im  Strossenabbau  dagegen  stieg  die  Arbeitsleistung  des  Häuers  reichlich  um  das
Doppelte  bei  gleichem  Pulververbrauch.  Die  Häuer  standen  im  Gedinge  und
erzielten  damals  einen  Schichtlohn  von  durchschnittlich  16  Sgr.  Die  Kosten  für
Pulver  gingen  zu  Lasten  des  Häuers,  dagegen  wurde  ihm  das  Gezähe  und  Geleuchte ­
  kostenlos  von  der  Grube  geliefert.  Zu  jener  Zeit  stellte  sich  der  Anteil
des  Häuerlohnes  an  den  Produktionskosten  auf  durchschnittlich  6  Pf.  pro  Ztr.
Salz.  Man  wußte  jedoch  bald  diese  Gewinnungskosten  noch  zu  erniedrigen,
indem  man  sich  des  Abschlitzverfahrens  mittels  Wassers  bediente.  Zu  diesem
Zweck  wurden  die  Strossen  nicht  mehr  aus  dem  Ganzen  weggeschossen,  sondern
man  schlitzte  sie  vorher  an  den  Stößen  der  stehenbleibenden  Sicherheitspfeiler  mit
Wasser  ab.  Ueber  das  auf  dem  Steinsalzbergwerk  Wilhelmsglück  bei  Schwäbisch-Hall
  in  den  fünfziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  befolgte  Abschlitzverfahren ­
  ist  folgendes  zu  sagen.  Um  dem  Auflösungswasser  auf  der  Strosse  eine
Bahn  zu  schaffen,  ivurde  in  der  ganzen  Strossenhvhe  ein  Schlitz  von  etwa  1
Zoll  Weite  und  Tiefe  mit  der  Keilhaue  hergestellt.  In  diesen  Schlitz  leitete
man  nun  mittels  einer  leicht  beweglichen  Rinne,  die  aus  einer  Röhrenleitung
gespeist  wurde,  Süßwasser,  das  sich  in  der  Stärke  eines  Strohhalmes  am  oberen
Ende  des  Schlitzes  in  diesen  ergoß.  Die  Rinne  wurde  nun  langsam  von  der
Front  der  Strosse  in  dem  Maße  zurückgezogen,  als  sich  der  Wasserfaden  in  das
Salz  einfraß.  Auf  diese  Weise  wurde  der  Salzstoß  zur  Auflösung  gebracht.
Die  von  dem  Auflösungswasser  bewirkte  Schlitzbildung  zeigte  bei  der  eben  gekennzeichneten ­
  Technik  die  Eigentümlichkeit,  daß  der  obere  Teil  der  Strosse  we
sentlich  schneller  als  der  untere  Teil  aufgelöst  wurde.  Es  war  daher  notwendig, ­
  daß  man  das  Auflösungswasser  von  Zeit  zu  Zeit  von  dem  oberen  Teil  der
Strosse  zurückzog,  um  es  unmittelbar  auf  die  unteren,  stehen  gebliebenen  Teile
zu  leiten.  Für  diesen  Fall  bediente  man  sich  einer  Lotschnur,  wodurch  man  das
Wasser  auf  eine  ganz  bestimmte  Stelle  zu  leiten  vermochte,  außerdem  erzielte
man  hierdurch  vollständig  lotrechte  Schlitze.  Da  jede  Schlitzrinne  im  Durchschnitt
21  Fuß  Höhe  besaß,  so  ergab  sich  pro  Stunde  1  Kubikfuß  Wasserverbrauch,
welche  Wassermenge  anderseits  0,6  Quadratfuß  Schlitzfläche  herstellte.  Die  Bedienung ­
  der  Schlitzvorrichtnngen  war  eine  einfache  und  ivar  ein  Mann  imstande,
in  12-ständiger  Schicht  12  Schlitzriunen  zu  bedienen.  Zu  jener  Zeit  wurde  auf
„Wilhelmsglück"  das,  Abschlitzen  sämtlicher  zum  Abbau  bestimmten  Strossen  von
zwei  Mann  besorgt.  Diese  lösten  sich  nach  12-stündiger  Schicht  gegenseitig  ab.
        <pb n="148" />
        145

Das  Schlitzverfahren  hatte  eine  erhebliche  Herabsetzung  der  Gewinnungskosten ­
  des  Salzes  zur  Folge,  da  der  nachfolgende  Abbau  hierdurch  erheblich  erleichtert ­
  wurde.  Durch  dieses  Verfahren  gelang  es,  die  Gewinnungskosten  eines
Zentners  Salz  ans  4,5  Pfg.  herabzubrinZen.  Später  wendete  man  das  Abschlitzverfahren ­
  auch  bei  den  Stößen  am  oberen  Einbruchsbau  an;  hierdurch  wurde
das  Salzlager  in  seiner  ganzen  Mächtigkeit  auf  einmal  verhauen.  Das  Abschlitzen ­
  des  ganzen  Stoßes  wurde  in  der  Weise  bewirkt,  daß  man  unter  dem
Dache  des  Steinsalzlagers  in  einer  Entfernung  von  etwa  2  Fuß  ein  gewöhnliches ­
  Bohrloch  ansetzte  und  dieses  mit  einein  geringgradigen  Ansteigen  in  das
Salz  hineinführte,  derart,  daß  etwa  bei  6  Fuß  Länge  das  Hangende  erfaßt
wurde.  Das  Bohrloch  nahm  alsdann  eine  freie  bewegliche  Röhre  auf,  durch
welch  das  Schlitzwasser  ging.  Auf  diese  Weise  erhielt  das  Salzlager  in  seiner
ganzen  Höhe  einen  Schlitz  von  vorn  nach  hinten.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß
die  bei  der  Schlitzarbeit  entstehende  Sole  dem  Sumpf  zugeleitet  wurde;  cs  handelte ­
  sich  jedoch  hierbei  um  unbedeutende  Mengen.  In  dem  Sumpf  erfolgte  die
Auflösung  des  unreinen  Steinsalzes.
JÜBh  schließen  hier  nach  Fehling  die  Ergebnisse  der  chemischen  Untersuchung
des  Steinsalzes  von  „Wilhelmsglück"  an.  Es  enthielten  hiernach  100  Teile  SalzZ:

Chlornatrium
Chlorcalcium
Chlormagnium
Schwefelsauren  Kalk
Ton  mit  Eisenoxyd
Kohlensauren  Kalk

88,9456  mit  60,0110  Chlor

0,0204
Spuren
0,1600
0,5970
0,0700

0,0129

60,0239  Chlor.

Kohlensaure  Bittererde  0,1010
Salze  99,8940
Die  Scheidung  des  abgebauten  Salzes  lag  in  der  Händen  von  10  Mann,
die  diese  Arbeit  unmittelbar  in  der  Grube  verrichteten.  ~  Gearbeitet  wurde  in
neunstündiger  Schicht  bei  10  Sgr.  Lohn.  Die  Arbeitsleistung  des  Einzelnen
in  einer  Schicht  erreichte  etwa  100  Zentner  Steinsalz.  Die  Förderung  von  den
Abbaustellen  wurde  nach  dem  Schachte  durch  zweirädrige  Wagen  besorgt,  welche
einen  Fassungsraum  von  650  kg  hatten.  Als  Arbeitslohn  wurde  den  Förderleuten ­
  für  den  Zentner  2,4  Pfg.  bezahlt,  wobei  diese  noch  das  Auffüllen  des
reinen  Salzes  in  die  Fördertonne  zu  besorgen  hatten.  Für  denselben  Lohn
mußten  sie  auch  das  unreine  Salz  in  den  Auflösungssumpf  stürzen.
Die  Abraumsalze,  die  etwa  1 / 6  der  gesamten  Fördermenge  umfaßten,  wurden
sogleich  in  der  Grube  aufgelöst.  Die  Auflösung  wurde  in  einem  Sumpf  vollzogen, ­
  der  unter  dem  Förderschachte  lag  und  der  eine  Tiefe  von  32  Fuß  und
630  Quadratfuß  Grundfläche  besaß.  In  diesem  Sumpf  konnten  täglich  210
Ztr  Salz  in  eine  25  °/ 0 ige  Sole  verwandelt  werden.  Die  technischen  Vorrichtungen ­
  des  Sumpfes  bestanden  vornehmlich  aus  einer  Brettbühne,  auf  welcher
das  aufzulösende  Salz  ausgebreitet  wurde.  Ueber  der  Oberfläche  des  Sumpfes
lagen  Tropfrinnen,  von  welchen  ständig  Süßwasser  auf  das  unten  ausgebreitete
Steinsalz  fiel.  Die  Brettbühne,  welche  7s  Zoll  weite  Fugen  besaß,  lag  7  Fuß
tief  von  der  Oberkante  des  Sumpfes.  Die  auf  der  Brettbühne  ausgebreitete
Steinsalzschicht  hatte  eine  Höhe  von  etwa  7  Fuß,  durch  welche  das  Süßwasser
hindurchsickerte.  Letzteres  reicherte  sich  hierdurch  mit  Salz  an  und  ergab  eine
1)  Fehling,  Chemische  Untersuchung  der  Solen  der  Kgl.  württ.  Salinen.  Stuttgart ­
  18-47,  S.  47.
'iyimattn,  Salzbergbau  und  Salinenwejen  in  Württemberg.  10
        <pb n="149" />
        146

Sole  mit  einem  Salzgehalt  von  25  %.  Die  Sole  sammelte  sich  in  dem  unteren
Teil  des  Sumpfes,  wo  diese  von  einer  Pumpe  ständig  in  dem  Grade  abgesaugt
wurde,  als  von  oben  das  Süßwasser  in  das  Steinsalz  trat.  Dieses  Auflösungsverfahren ­
  konnte  in  dem  Sumpf  10  bis  12  Wochen  lang  fortgesetzt  werden,
dann  wurde  eine  Reinigung  des  Sumpfes  von  den  am  Boden  lagernden  Tonund
  Gipsteilen  notwendig.
Das  bei  der  Scheidung  in  der  Grube  gewonnene  reinere  Steinsalz  wurde
zum  Schacht  befördert  und  dort  in  Gefäßen  von  8  Zentnern  Fassungsraum  zu
Tage  gebracht.  Hier  stürzte  man  das  Fördersalz  in  die  Hängebank  aus  und
zerschlug  es  mit  großen  Fäusteln;  gleichzeitig  wurden  die  in  der  Grube  noch
übersehenen  unreinen  Salzstücke  ausgeschieden.  Dieses  unreine  Salz  wurde  nach
einem  über  Tage  befindlichen  Auflösungssumpf  geschafft,  wo  eine  Anreicherung
der  aus  der  Grube  geförderten  Sole  bis  zu  20  Pfund  aus  den  Kubikfuß  erfolgte.
Die  Verarbeitung  des  reinen  Steinsalzes  ging  in  der  nahe  beim  Schacht  gelegenen
Mühle  vor  sich,  wo  die  Zerkleinerung  erfolgte.  Die  Salzstücke  wurden  zuerst
einem  Paar  kannelierten  Walzen  zugeführt,  die  eine  Länge  von  7  Fuß  und  eine
Stärke  von  12  Zoll  besaßen.  Die  Walzen  leisteten  in  der  Minute  10  Umdrehungen, ­
  wobei  sich  in  der  Stunde  70  Ztr.  Salz  in  zerkleinertem  Zustande
ergaben.  Das  zerkleinerte  Salz  wurde  nunmehr  auf  gewöhnliche  Mahlgänge
gebracht,  die  das  Salz  zu  Pulver  zermahlten.  Die  Zahl  der  Mahlgänge  betrug
vier.  Die  Mahlsteine  besaßen  einen  Durchmesser  von  3 1 / 2  Fuß,  leisteten  220
Umdrehungen  in  der  Minute  und  lieferten  pro  Gang  35  Ztr.  Salzmehl  in  der
Stunde.  Zum  Betriebe  eines  jeden  Mahlganges  waren  3  Pferdekräfte  erforderlich, ­
  die  als  Wasserkraft  aus  dem  Kocher  entnommen  wurden.  Dieselbe  Wasserkraft, ­
  durch  drei  unterschlächtige  Räder  gewonnen,  diente  auch  als  Betriebskraft
bei  der  Förderung  und  bei  dem  Quetschwerk.  Für  die  Bedienung  des  Quetschwerkes, ­
  das  ebenfalls  3  Pferdekräfte  beanspruchte,  sowie  für  die  Wartung  zweier
Mahlgänge,  waren  10  Mann  erforderlich,  die  in  8-stündiger  Schicht  arbeiteten.
Die  Gesamtproduktion  in  8-stüudiger  Arbeitszeit  betrug  500  Ztr.  Salzmehl;
das  Gedinge  für  den  Zentner  belief  sich  auf  2,57  Pfg.  War  das  Salz  fertig
gemahlen,  so  wurde  die  Verpackung  in  Fässern  oder  Säcken  vorgenommen  und
hierauf  das  Salz  in  das  Magazin  zuni  Lagern  übergeführt.
Die  Verpackung  des  Salzes  erfolgte  entweder  in  Fässern  zu  8  resp.  4  Ztr.
oder  in  Säcken  zu  2  resp.  1  Ztr.  Inhalt.  Die  Verpackungskosten  stellten  sich
wie  folgt:
1  Faß  zu  8  Ztr.  Inhalt  —  17  Sgr.  2  Pfg.  1  Sack  zu  2  Ztr.  Inhalt  —  4  Sgr.  7  Pfg.
1  „  „4  „  „  =  12  „  10  „  1  „  „  1  „  „  =  3  „  9  „
Nach  der  Füllung  wurden  Fässer  und  Säcke  plombiert.  Bis  zum  Jahre
1855  war  der  Schacht  auf  370  Fuß  abgeteuft.  Durchschnittlich  wurden  um
diese  Zeit  auf  dem  Bergwerk  „Wilhelmsglück"  30  Bergleute  und  18  Förderleute ­
  beschäftigt.  In  den  letzten  Jahren  ging  die  Gewinnung  des  Steinsalzes
im  regelmäßigen  Pfeilerbau  mittelst  der  Schlämm-  und  Schießarbeit  vor  sich.
Die  letzten  Abbaustrecken  besaßen  eine  Breite  von  10  in  mit  Sicherheitspfeilern
von  8  in  Stärke.  Für  das  Göppelwerk  zur  Förderung,  für  das  Brechwalzwerk
und  vier  Mahlgänge  benutzte  man  Wasserkraft.  Aehnlich  für  eine  1880  erbaute,  370
in  lange  Drahtseilbahn,  welche  das  Salz  von  der  Mühle  zu  der  auf  der  andern
Seite  des  Kochers  gelegenen  Station  Wilhelmsglück  beförderte.  Das  Steinsalzbergwerk ­
  „Wilhelmsglück",  dessen  Salz  sich  durch  eine  hervorragende  Reinheit
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        147

auszeichnete,  hatte  in  der  Zeit  von  1824  bis  1875  eine  Gesamtförderung  von
11  Millionen  Ztr.  zu  verzeichnen.  Noch  im  Jahre  1879/80  betrug  die  Förderung ­
  bei  52  Mann  Belegschaft  252  309  Ztr.,  von  dem  genannten  Jahr  ab
trat  jedoch  ein  ständiger  Rückgang  im  Betrieb  ein,  sodaß  1895  nur  noch  15
Arbeiter  tätig  waren.  Noch  einmal  stieg  der  Betrieb  1896  infolge  einer  Wasserkatastrophe ­
  auf  dem  Kgl.  Bergwerk  Friedrichshall  zu  größrer  Höhe,  da  das
Bergwerk  „Wilhelmsglück"  die  Salzlieferungen  von  Friedrichshall  übernehmen
mußte.  Als  jedoch  im  Jahre  1900  die  Betriebserösfnung  des  zu  Friedrichshall-Kochendorf
  neu  angelegten  Schachtes  erfolgte,  wurde  das  Kgl.  Salzbergwerk
„Wilhelmsglück"  gänzlich  stillgelegt.  Diese  Stillegung  mußte  im  Interesse  einer
zu  befürchtenden  Ueberproduktion  erfolgen.  Unter  der  Bevölkerung  des  benachbarten ­
  Hall  rief  die  Stillegung  des  Bergwerkes  lebhaftes  Bedauern  hervor.
16.  Kapitel.
Das  „Sal;rvrrk  Heilbrsnn"  Klktirngrfrllschaft.
Innerhalb  Württembergs  Salzbergbau  nimmt  das  „Salzwerk  Heilbronn" ­
  eine  hervorragende  Stellung  ein.  Für  die  Stadt  Heilbronn  selbst  ist
infolge  einer  Beteiligung  am  Gewinn  dieses  bergbaulichen  Unternehmens  das
„Salzwerk  Heilbronn"  zu  einem  beachtenswerten  Wirtschaftsfaktor  geworden;
ist  dieses  Salzbergwerk  doch  weitaus  der  höchste  und  größte  Steuerzahler  der
Stadt  *).  .  Wir  kommen  auf  die  bestehenden  Vertragsverhältnisse  zwischen  der
Stadt  Heilbronn  und  der  Aktiengesellschaft  „Salzwerk  Heilbronn"  noch  weiter ­
  unten  zu  sprechen.  Hervorzuheben  ist  noch,  daß  in  der  Württembergischen
Salzindustrie  das  „Salzwerk  Heilbronn"  das  einzige  private  Unternehmen
dieser  Art  neben  den  fünf  staatlichen  Werken  gleicher  Art  darstellt.  Die  Privatindustrie ­
  dürfte  hier  in  der  Zukunft  zu  keiner  weiteren  Entwicklung  gelangen,
da  das  letzte  Württembergische  Berggesetz  vom  Jahre  1906  für  die  mineralischen
Bodenschätze  des  Landes  dem  Staat  ein  Monopol  verlieh.  Anderseits  besteht
zwischen  dem  privaten  Salzbergwerk  Heilbronu  und  dem  nahen  staatlichen  Salzbergwerk ­
  Friedrichshall  ein  freundschaftlich-nachbarliches  Verhältnis,  das  im  Interesse ­
  der  industriellen  Entwicklung  des  Landes  nur  als  ein  erwünschtes  bezeichnet
werden  kann.  Entstehung  und  Gründung  des  „Salzwerks  Heilbronn"  bildet
ein  überaus  interessantes  Kapitel  moderner  Wirtschaftsgeschichte,  und  dürfte  es
angezeigt  sein,  die  näheren  Umstände  dieser  Gründung  hier  etwas  eingehend  zu
skizzieren.  In  der  Geschichte  des  „Salzwerks  Heilbronn"  tritt  der  Name  eines
Mannes,  Theodor  Lichteuberger  scharf  in  den  Vordergrund;  mit  dem  Scharfblick ­
  eines  modernen  industriellen  Pfadfinders  hat  Lichteuberger  Wege  und
Bahnen  gezeigt  und  gesunden,  die  zu  segensreichen  wirtschaftlichen  Erfolgen  im
Rahmen  des  nationalen  Wohlstandes  seines  engeren  Vaterlandes  führen  sollten.
Aus  einem  wirtschaftlichen  Dunkel,  aufgebaut  auf  fast  spekulativer  Grundlage
und  dennoch  wieder  getragen  von  starker  Wahrscheinlichkeitsrechnung,  so  entstand
jene  großartige  industrielle  Schöpfung,  die  den  Namen  Theodor  Lichtenbergers
in  der  Geschichte  württembergischer  Industrie  stets  zu  einem  der  klangvollsten
machen  wird.
1)  Dr.  Ernst  Jaeckh,  Die  Geschichte  des  Salzwerks  Heilbronn  A.G.  Jahr  1908,
S.  5  f.

10*
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        148

In  den  1870er  Jahren  war  es,  als  Lichtenberger  im  Industrieviertel
Heilbronns  eine  chemische  Fabrik  betrieb,  die  heutige  Koepff'sche  Gelatinefabrik
in  der  Salzstraße.  Schon  damals  erwog  Lichtenberger  theoretisch  die  geologische
Möglichkeit  eines  Heilbronner  Salzgrundes,  der  nur  der  bergmännischen  Erschließung ­
  harrte,  um  eine  blühende  Industrie  ins  Leben  zu  rufen.  Diese  theoretischen ­
  Erwägungen  Lichtenbergers  gaben  ihm  bald  Anlaß  zur  Ausarbeitung
einer  Denkschrift,  die  er  1878  als  damals  jüngstes  Mitglied  der  Heilbronner
bürgerlichen  Kollegien  dem  damaligen  Oberbürgermeister  Wüst  von  Heilbronn
überreichte.  Letzterer  gehörte  auch  der  Württembergischen  Kammer  als  Abgeordneter ­
  an.  Lichtenberger  wirkte  in  den  Heilbronner  Kollegien  als  Bürgerausschußmitglied ­
  und  Gemeinderat  von  1878  bis  1886  und  leistete  so  der  Stadt
wertvolle  und  segensreiche  Dienste.  Die  Lichtenberger'sche  Denkschrift  gipfelte  in
ihren  Ausführungen  dahin,  die  Stadt  Heilbronn  solle  Bohrungen  ans  Salz  vornehmen. ­
  Die  bürgerlichen  Kollegien  Heilbronns  standen  der  Frage  der  Salzbohrungen ­
  nicht  unsympathisch  gegenüber;  zur  näheren  Untersuchung  dieser  Frage
wurde  eine  städtische  Bergwerkskommission  gebildet,  in  welche  1880  Theodor
Lichtenberger  als  Mitglied  und  stellvertretender  Vorsitzender  eintrat.  In  der
Folgezeit  trat  die  Persönlichkeit  Lichtenbergers  immer  schärfer  als  die  treibende
Kraft  in  dieser  ganzen  Frage  hervor;  so  sehen  wir  ihn  1883  als  leitenden  Unterhändler ­
  namens  der  Stadt  die  finananzielle  Basis  durch  Verhandlung.mit
einer  Kapitalistengrnppe  für  das  neue  Werk  schaffen.  Er  tritt  schließlich  als
Mitgründer  auf,  wird  Vorstandsdelegierter  und  Generaldirektor,  in  welcher  Eigenschaft ­
  er  dem  neuen  Werk  durch  zielbewußte  Tatkraft  und  umsichtigen  Scharfblick ­
  eine  führende  Stellung  sicherte.
Grundlegende  Anregungen  zur  Schaffung  der  Heilbronner  Salzindustrie
kamen  allerdings  von  einer  Außenseite,  die  mit  dem  Gedanken  Lichtenbergers
rivalisierend  nicht  unerheblich  zu  der  ganzen  Entwicklung  beigetragen  hat.  Schon
im  Jahre  1876  fanden  zwischen  dem  „Verein  chemischer  Fabriken,  Filiale  Wohlgelegen" ­
  zu  Neckargartach,  Hauptsitz  Mannheim,  und  Theodor  Lichtenberger  Besprechungen ­
  statt,  welche  das  vermutliche  Salzvorkommen  bei  Heilbronn  zum
Gegenstand  hatten.  Dieser  „Verein  chemischer  Fabriken",  der  für  seine  Sole
billigeres  Salz  als  das  von  den  württembergischen  Staatswerken  zu  besitzen
wünschte,  entschloß  sich  im  Jahre  1879  auf  seinem  Neckargartacher  Boden  zu
Salzbohrungen,  die  in  der  Tat  Erfolg  hatten.  Dieses  günstige  Ergebnis  veranlaßte ­
  den  „Verein  chemischer  Fabriken",  beim  Staat  auf  die  Verleihung  des
Grubenfeldes  „Fresenius"  anzutragen,  das  denn  auch  in  der  gesetzlichen  Ausdehnung ­
  von  2  Millionen  Quadratmetern  unter  der  Erde  genehmigt  wurde.
Diese  maximale  Beanspruchung  des  Grnbenfeldes  hatte  zur  Folge,  daß  sich  dasselbe ­
  bis  unter  das  Heilbronner  Kleinäulein  erstreckte,  ein  Gebiet,  welches  sich  heute
zu  dem  sogenannten  Industrieviertel  entwickelt  hat.  Die  Stadt  Heilbronn  befürchtete ­
  nun,  daß  durch  den  Bergwerksbetrieb  der  Mannheimer  Gesellschaft
das  Heilbronner  Gelände  infolge  Bodensenkungen  entwertet  werden  könnte,  und
daß  allein  das  Bestehen  eines  solchen  Bergwerkes  Fabriken  von  der  Ansiedlung
abhalte.  Die  Stadt  Heilbronn  erhob  auch  bei  Gericht  gegen  die  Anlage  des
Bergwerkes  Protest,  der  jedoch  von  Anfang  an  nach  Maßgabe  unserer  Berggesetze ­
  ohne  Erfolg  bleiben  mußte.  Hier  setzte  nun  das  Wirken  Theodor  Lichtenbergers ­
  ein,  der  als  Gemeinderat  darauf  drang,  daß  die  Stadt  eigene  Bergwerksrechte ­
  erwarb.  Es  sollte  hierdurch  einmal  die  unterirdische  Unterwühlnng
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        149

der  Heilbronner  Gemarkung  durch  fremde  Unternehmer  vermieden  werden,  anderseits ­
  sollte  der  Stadt  die  Möglichkeit  offen  gehalten  werden,  selbst  als  Bergbauunternehmer ­
  auf  Salz  aufzutreten.  Um  diese  Bergbanfrage  in  einer  das  Interesse ­
  der  Stadt  gründlich  wahrenden  Form  zu  prüfen,  wurde  eine  städtische
Kommission  gebildet,  die  sich  aus  dem  Oberbürgermeister  Wüst  und  den  Gemeinderäten
  Lichtenberger,  Ziegler  und  Hoffmann  zusammensetzte.  Diese  städtische
Kommission  trat  zum  ersten  Mal  aul  11.  März  1880  zusammen.  Die  wirtschaftliche ­
  Bedeutung  der  Bergbaufrage  machte  bald  eine  Erweiterung  der
städtischen  Kommission  notwendig,  so  wurde  am  8.  April  1881  eine  Verstärkung
derselben  durch  die  Bürgerausschußmitglieder  Kies  und  weniges  vorgenommen,
im  folgenden  Jahre  traten  dann  die  Gemeinderäte  Weipert  und  Doderer  und
die  Bürgerausschußmitglieder  Buus  und  Braun  in  die  Kommission  ein,  die  im
Jahre  1883  nochmals  durch  die  Bürgerausschußmitglieder  August  Mayer,  Coy
und  Feyerabend  erweitert  wurde.  Bei  der  Beratung  juristischer  Fragen  wurde
Gemeinderat  Klett  hinzugezogen.  Die  städtische  Bergwerkskommission  Heilbronns
sollte  sich  bald  zu  umfassender  aktiver  Tätigkeit  veranlaßt  und  gezwungen  sehen.
Am  6.  Dezember  1880  wurde  in  der  Kommission  bekannt,  daß  die  Kgl.  Saline
Friedrichshall  in  der  Nähe  des  Ncckarsulmer  Bahnhofs  an  einem  Bohrlocki  arbeitete, ­
  das  bei  Füudigwerden  den  Württembergischen  Staat  in  den  Stand  gesetzt ­
  hätte,  eine  Mutung  ans  ein  Grubenfeld  von  4  im  Länge  einzulegen.  In
diesem  Fall  wäre  auch  Heilbronner  Gemarkung  bis  zum  Eisenbahndurchlaß  getroffen
worden.  Jetzt  hieß  es  für  die  Stadt  Heilbronn  handeln,  sollten  nicht  für  immer ­
  erhebliche  materielle  Werte  verloren  gehen.  Die  städtische  Bergwerkskommission ­
  setzte  sich  insgeheim  mit  einem  westfälischen  Bohrunternehmer,  namens
Brattig,  in  Verbindung,  der  im  Aufträge  der  Stadt  Bohrungen  auf  Salz  vornehmen ­
  sollte.  Die  erforderlichen  Kosten  wurden  von  den  bürgerlichen  Kollegien
Heilbronns  bereitgestellt.  An  der  südlichen  Spitze  des  Hochwasserdammes  gegen
Bückingen,  im  sogenannten  „Fach",  wurde  das  erste  Bohrloch  angesetzt;  nach
zwei  Monaten  rastloser  Tag-  und  Nachtarbeit  wurde  am  1.  Juli  1881  zur  Genugtuung ­
  aller  Beteiligten  Salz  erbohrt.  Die  Bohrarbeiten  waren  von  30m  Tiefe  an
mit  Dampfkraft  betrieben  worden;  das  Salz  selbst  wurde  in  einer  Tiefe  von
167,5  m  angetroffen,  wobei  man  die  Mächtigkeit  des  Lagers  mit  11,7  m  feststellte. ­
  Dieser  glückliche  Bohrerfolg  ergab  für  die  Stadt  das  Grubenseld  „Heilbronn", ­
  unter  welchem  Namen  die  Mutung  eingetragen  wurde.  Einem  abermals
von  dem  schon  genannten  „Verein  chemischer  Fabriken,  Mannheim"  vorgenommenen ­
  Mutungsversuch  wurde  von  der  Stadt  gleichfalls  erfolgreich  begegnet,
auch  konnte  diesmal  mit  Erfolg  auf  Grund  des  Berggesetzes  die  Entschädigungspflicht ­
  des  Mutenden  geltend  gemacht  werden.  Nach  diesem  ersten  Erfolg  der
Stadt  trat  einige  Ruhe  ein  und  verdient  als  bemerkenswert  hervorgehoben  zu
werden,  daß  die  Stadt  Heilbronn  keineswegs  als  eigener,  selbständiger  Bergbauunternehmer ­
  aufzutreten  beabsichtigte.  Alle  auf  diesem  Gebiet  von  der  Stadt
getroffenen  Maßnahmen  verfolgten  nur  den  Zweck,  die  Annäherung  fremder
Salzsucher  an  das  Stadtgebiet  zu  verhindern.  Man  glaubte  dieses  Ziel  im
großen  und  ganzen  erreicht  zu  haben  und  sah  daher  von  einem  weiteren  Vorgehen ­
  in  dieser  Richtung  ab.  Länger  als  ein  Jahr  sollte  jedoch  diese  Ruhe
nicht  dauern,  dann  sah  sich  die  Stadt  durch  eine  erneut  auftauchende  Konkurrenz
zu  abermaligem  Handeln  gezwungen.  Der  städtischen  Bergwerkskommission  ging  im
Juni  1882  durch  das  Feldschutzpcrsonal  die  Nachrichtzu,  daß  zwischen  dem  Bahnhof
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        150

Neckarsulm  und  der  Neckarau  auf  dem  linken  Neckarufer  seitens  eines  bis  dahin  unbekannten ­
  Unternehmers  ein  Bohrloch  niedergebracht  werde.  Es  verlautete  ferner, ­
  daß  das  dortige  Gebiet  bereits  gepachtet  worden  sei.  Diese  Nachricht,
welche  der  Wachsamkeit  des  Feldschntzpersonals  zu  verdanken  war,  war  überaus
wichtig,  denn  im  Falle  einer  Mutung  durch  den  fremden  Unternehmer  ging  gerade ­
  das  zwischen  dem  städtischen  Bergwerkseigentum  und  dem  staatlichen  Bergwerk ­
  Neckarsnlm  noch  freiliegende  Feld  verloren.  Als  Unternehmer  wurde  bald
der  hessische  Freiherr  Perglas  von  Bensheim  ermittelt,  neben  welchem  sich  nach
einiger  Zeit  auch  der  badische  „Verein  chemischer  Fabriken"  gleichfalls  auf  derselben ­
  Basis  betätigte.  Gegenüber  dieser  Sachlage  ergab  sich  für  die  Stadt
eine  nicht  unbedenkliche  Gefahr  und  nur  ein  entschlossenes  und  schnelles  Vorgehen
konnte  dieselbe  abwenden.  Sofort  wurde  der  westfälische  Bohrnnternehmer
Brattig  abermals  für  die  Stadt  verpflichtet  und  um  diesem  ein  erhöhtes  Interesse ­
  an  den  Bohrungen  zu  verleihen,  wurde  Brattig  eine  Prämie  von  1000  Mk.
für  früheres  Fündigwerden  als  die  beiden  Konkurrenten  zugesichert.  Zwei  Monate ­
  währten  die  anstrengenden  und  aufregenden,  Tag  und  Nacht  dauernden
Bohrarbeiten,  bis  es  am  14.  August  vormittags  10 1 / 2  Uhr  der  Stadt  zuerst  gelang,
Salz  zu  crbohren.  Die  sogleich  von  der  Stadt  telegraphisch  beim  Bergamt  in
Stuttgart  eingelegte  Mutung  traf  nur  wenige  Stunden  vor  der  des  „Vereins
der  chemischen  Fabriken"  ein;  wenige  Tage  später  folgte  Freiherr  von  Perglas.
Um  die  Mutung  des  letzteren  bewarben  sich  bald  die  Stadt  und  der  „Verein
chemischer  Fabriken"  und  bei  der  Wichtigkeit  dieser  Mutung  für  die  Stadt,  die
sonst  leicht  von  einem  großen  Teil  des  Neckarufers  abgedrängt  worden  wäre,
entschloß  sich  die  Stadt,  zur  Erwerbung  dieser  Mutung,  wofür  Freiherr  von
Perglas  durch  Gewinnbeteiligung  am  späteren  Erlös  entschädigt  wurde.  Weiter
gelang  es  der  Stadt,  ans  der  Grundlage  eines  Vertrages  das  Bohrloch  des
„Vereins  chemischer  Fabriken"  in  Besitz  zu  bekommen,  wofür  die  Gesellschaft
andere  für  sie  geeignete  Salzfelder  zur  Abrundung  des  eigenen  Bestandes  als
Entschädigung  erhielt.  Aehnlich  führten  mit  dem  württembergischen  Staat  angeknüpfte ­
  Verhandlungen  zu  einer  Verständigung  hinsichtlich  der  Neckarsulmer
Grenze.  Um  nicht  erneuten  Schwierigkeiten  entgegenzugehen,  entschloß  sich
die  Stadt  sogleich  zu  einer  dritten  Bohrung,  die  am  7.  Oktober  1882  erfolgreich ­
  wurde.  Auf  diese  Weise  hatte  sich  die  Stadt  das  gesamte  Bergwerkseigentum ­
  zwischen  Heilbronn  und  Neckarsnlm  gesichert.
Damit  hatten  jedoch  die  Salzbohrungen  keineswegs  ihren  Abschluß  gefunden. ­
  Eine  Lanffener  Gesellschaft,  die  vorher  bei  Bückingen  ohne  Ergebnis  nach
Salz  gebohrt  hatte,  faßte  Ende  1882  den  Plan,  bei  Neckargartach  neue  Bohrungen ­
  zu  versuchen.  Die  Gesellschaft  hatte  hierfür  den  bisherigen  Heilbronner
Bohrnnternehmer  Brattig  gewonnen,  obwohl  die  Stadt  selbst  noch  an  diesen
Unternehmer  gebunden  war.  Um  der  Stadt  jede  Schwierigkeit  aus  diesem  Bertragsverhältnis ­
  zu  ersparen,  schaffte  der  Gemeinderat  Lichtenberger  dadurch  einen
Ausweg,  daß  er  für  seine  Rechnung  privatim  Bohrungen  mit  einem  anderen
Bohrnnternehmer  vornehmen  ließ.  Hierfür  wurde  der  Bohrnnternehmer  Schäfermeyer,
  der  spätere  Gründer  der  Jagstfelder  Bohrgesellschaft,  gewonnen.  Nach
getroffenen  Vereinbarungen  trat  Gemeinderat  Lichtenberger  etwaige  Salzfunde
an  die  Stadt  ab,  und  zwar  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten.  Diese  von
Lichtenberger  veranlaßte  Bohrung  am  Böllingerbach  wurde  mit  außergewöhnlichem ­
  Erfolg  bereits  am  19.  Februar  1883  ans  Steinsalz  in  einer  Tiefe  von
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        151

160  in  und  mit  einer  Mächtigkeit  von  38  in  fündig.  Die  Mutung  wurde  sogleich  von
der  Stadt  Heilbronn  unter  dem  Namen  Grubenfeld  „Heilbronn  IV"  eingelegt.  An
diesem  Grnbenfeld  war  Freiherr  von  Perglas  insofern  mitbeteiligt,  als  man  kurz
vorher  mit  ihm  einen  Vertrag  geschlossen  hatte,  der  eine  weitere  konkurrierende
Tätigkeit  des  Freiherrn  von  Perglas  gegen  Entschädigung  der  Mitbeteiligung
verhinderte.  Im  folgenden  Jahre  1883  wurde  dann  noch  eine  5.,  6.  und  7.
Bohrung  durchgeführt,  die  teilweise  schön  in  die  Zeit  der  Gründungsverhandlnngen
fielen.  Eine  dieser  im  Aufträge  der  Stadt  unternommenen  Bohrungen  hinter
der  Böllinger  Mühle  wurde  am  27.  April  1883  in  einer  Tiefe  von  158  in
und  in  einer  Mächtigkeit  von  36,8  in  fündig.  Sowohl  diese  als  Grubenfeld
„Heilbronn  V"  bezeichnete  Bohrung,  wie  auch  die  zwei  letzten  Bohrungen  —
„Heilbronn  VI"  bei  Biberach  mit  einer  Mächtigkeit  von  32  in  bei  161  m
Tiefe  und  „Heilbronn  VII"  bei  Frankenbach  mit  20  in  Mächtigkeit  bei  188,8  in
Tiefe  —  wurden  von  der  Stadt  Heilbronn  übernommen.  Die  beiden  letzterwähnten
  Bohrungen  waren  bereits  auf  Rechnung  des  zusammengetretenen  Kapitalkonsortiums ­
  erfolgt.  Die  Stadt  Heilbronn  war  so  nach  einer  erfolgreichen
ziveijährigen  Bohrarbeit  in  den  Besitz  eines  Bergwerkseigentums  von  16  Millionen ­
  Quadratmetern  gekommen,  was  einer  Fläche  von  einem  Quadrat  mit
4  km  Seitenlänge  entsprach.  Oertlich  ragt  das  Bergwerkseigentum  weit  über  die
eigentliche  Stadtmarkung  hinaus.  In  Norden  erstreckt  es  sich  bis  Obereisesheim,
im  Osten  bis  an  den  Fuß  des  Wartberges,  im  Süden  bis  Bückingen,  im  Südwesten ­
  bis  Frankenbach  und  im  Nordwesten  bis  Biberach.
Ueber  den  Fassungsinhalt  des  Salzlagers  vom  Salzwerk  Heilbronn  liegen
nach  vr.  Ernst  Jacckh  folgende  Berechnungen  vor.  Bei  einer  verliehenen  Abbaufläche
von  16  000000  qm  und  40  m  Mächtigkeit  ergeben  sich  640  Millionen  obrn
Salz,  d.  h.  beim  spezifischen  Gewicht  -2,13:363  Millionen  Tonnen  Salz
—  1  363  000  Millionen  kg  Salz.  Rechnet  man  wegen  des  notwendigen  Stehenbleibens ­
  der  Sicherheitspfeiler  nur  einen  Abbau  von  einem  Viertel  des  Salzlagers,
so  verbleiben  340000  Millionen  kg  Salz  als  effektive  Produktionsmenge.
Nimmt  man  eine  jährliche  Förderung  von  2  Millionen  Zentner  oder  1  Million ­
  Doppelzentner  oder  100  Millionen  kg  Salz  an,  so  würde  sich  für  das
„Salzwerk  Heilbronn"  eine  Lebensdauer  von  3400  Jahren  und  bei  doppelter
Förderung  von  1700  Jahren  ergeben.  Naturgemäß  würde  dann  eine  Reihe
neuer  Schächte  für  den  Abbau  notwendig  werden.  Auf  jeden  Fall  ist  aus  diesen ­
  Berechnungen  zu  entnehmen,  daß  die  Salzlager  nur  Heilbronn  für  Jahrhunderte ­
  ausreichen  und  so  unberechenbare  Werte  darstellen.
Bildeten  so  die  geschilderten  Bohrarbeiten  die  Einleitung  zur  Gründung
des  „Salzwerkes'Heilbronn",  so  kommen  wir  nunmehr  zum  eigentlichen  zweiten ­
  Kapitel,  der  Finanzgeschichte  der  Gesellschaft.  Auf  Grund  eingehender  bergtechnischer ­
  Untersuchungen  kam  am  14.  Juni  1883  in  Baden-Baden  zwischen
dem  Aufsichtsratsvorsitzenden  der  Württembergischen  Vereinsbank  in  Stuttgart,
vr.  Kilian  Steiner  und  den  Heilbronner  Stadtvertretern  Oberbürgermeister
Wüst,  Gemeinderat  Lichtenberger  und  Bürgerausschußmitglied  Adolf  Feyerabend
folgendes  Abkommen  zustande.  Ein  zu  bildendes  Konsortium  „Salzwerk  Heilbronn"
sollte  an  die  Stadt  für  den  bewirkten  Bohraufwand  eine  Barzahlung  von
100000  Mk.  als  Entschädigung  zahlen.  Die  zu  gründende  Gesellschaft  trägt
ausschließlich  und  allein  das  Risiko.  Die  Stadt  wird  am  Reingewinn  beteiligt
und  erhält  nach  99  Jahren  von  der  zu  errichtenden  Aktiengesellschaft  das  Bergwerkseigentum ­
  zurück.
        <pb n="155" />
        152

Die  tatsächliche  Gründung  der  Aktiengesellschaft  erfolgte  erst  fünf  Monate
später  am  16.  November  1883  und  zwar  unter  Beteiligung  auswärtiger  Bankfirmen.
  Als  Gründer  der  Aktiengesellschaft:  „Salzwerk  Heilbronn"  wurden
folgende  Personen  eingetragen:
Geheimer  Kommerzienrat  Dr.  Kilian  v.  Steiner  als  Bevollmächtigter  der  Württembergischen ­
  Vereinsbank  in  Stuttgart  und  der  Deutschen  Bank  in
Berlin.
Geheimer  Kommerzienrat  Alexander  von  Pflaum  als  Vertreter  der  Württembergischen ­
  Bankanstalt  (vormals  Pflaum  u.  Co.)  in  Stuttgart.
Oberbürgermeister  Wüst,  Heilbronn.
Adolf  Feyerabend,  Heilbronn.
Theodor  Lichtenberger,  Heilbronn.
Carl  Parcus,  Direktor  und  Bevollmächtigter  der  Bank  für  Handel  und  Industrie ­
  in  Darmstadt.
Heinrich  Hauck,  Vertreter  der  Deutschen  Vereinsbank  in  Frankfurt  a.  Main.
Geheimer  Kommerzienrat  Joh.  Phil.  Petsch-Goll,  Vertreter  der  Firma  Johann
Goll  u.  Söhne  in  Frankfurt  a.  Main.
Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  wurde  auf  10  Millionen  Mark  festgesetzt
und  in  10000  Aktien  zu  je  1000  Mark  eingeteilt.  Zunächst  erfolgte  die  Ausgabe ­
  von  3000  Stück  Aktien.  Der  Anteil  der  Stadt  Heilbronn  an  diesem  Jndustriennternehnien
  spiegelt  sich  darin  wieder,  daß  die  Stadt  mit  20  %  "»i
Reingewinn  beteiligt  wurde.  Die  Ermittlung  des  Reingewinns  erfolgte  auf  der
Grundlage,  daß  nach  erfolgter  Dotierung  des  Reservefonds  6  %  Zinsen  an  die
Aktionäre,  sowie  Tantiemen  zu  zahlen  waren.  Für  den  Aktien-Amortisationsfvnds
  wurden  20  %  des  Reingewinns  verwendet.  Der  Aktien-Amortisationssonds
  stellt  keinen  Teil  des  Gesellschaftsvermögens  dar.  Die  Anlegung  des
Fonds  erfolgte  verzinslich  und  unter  besonderer  Verwaltung.  Im  Geschäftsjahr ­
  1907/08  hatte  dieser  Fonds  bereits  die  stattliche  Höhe  von  1  089  446,35  Mk.
erreicht.  Die  Zuweisung  des  erwähnten  Geschäftsjahres  zum  Fonds  betrug  allein ­
  63  171,79  Mk.  Die  Höhe  des  Fonds  muß  angesichts  des  tatsächlich  nur
3  Millionen  Mark  betragenden  Aktienkapitals  als  sehr  bedeutend  und  beachtenswert ­
  bezeichnet  werden.  Nicht  minder  erheblich  sind  die  Abschreibungen
ans  die  Anlagen  des  Salzwerks  über,  wie  unter  Tage;  diese  Abschreibungen  beliefen ­
  sich  bis  zum  Jahre  1908  auf  2180496,88  Mk.  Trotzdem  war  die  Gesellschaft ­
  in  der  Lage,  von  Anfang  an  —  5%  Bauzinsen  im  1.  Jahr  —  angemessene ­
  Dividenden  zu  zahlen.  In  den  letzten  Jahren  regelmäßig  12  %;  iw
übrigen  verweisen  wir  auf  die  nachfolgende  Dividendentabelle,  sowie  auf  die
Uebersicht  des  Aktien-Amortisationsfonds:
(S.  die  Tabelle  auf  S.  153.)
Recht  interessant  sind  die  Ergebnisse  der  Gewinnbeteiligung  der  Stadt  Heilbronn ­
  an  dem  Salzwerk.  Wir  erwähnten  schon,  daß  die  Stadt  20  %  vom
Reingewinn  erhält,  der  sich  ergibt  nach  einer  Dotierung  des  Reservefonds  mit
5  %,  nach  einer  Zuweisung  von  6  %  Dividende  an  die  Aktionäre  und  nach
Zahlung  der  Tantiemen  an  Vorstand  und  Beamte.  Von  dem  Gewinnanteil  der
Stadt  fließen  dem  Freiherrn  von  Perglas  aus  schon  erwähnten  Gründen  vertragsmäßig ­
  30  Prozent  zu.  Die  Gewinnbeteiligung  der  Stadt  erhält  dadurch
erhöhte  Bedeutung,  daß  sich  die  Gewinnquote  für  die  Stadt  im  Laufe  der  Zeit
erhöht  und  zwar  in  50  Jahren  auf  33'/»  %  und  in  75  Jahren  auf  50  %,
        <pb n="156" />
        153

Uebersicht  der  Dividende.

Aktien-Amortisationsfonds


Betriebsjahr.

Betrag  der  Dividende. ­


:  iif
ÄS-Jährliche


Zuweisung.

Vom  16.  Nov.  1883

M.

M.

bis  80.  Juni  1887

215  600

5

•

1887—1888

115  500

4

—

1888—1889

150  000

5

—

1889—1890

210  000

7

11041,85

1890-1891

240  000

8

21  913,11

1891—1892

240  000

8

24  476,76

1892—1898

270  000

9

40  998,72

1893—1894

300  000

10

45  058,23

1894-1895

300  000

10

42  484,98

1895—1896

300  000

10

43  501,87

1896—1897

300  000

10

42  435,24

1897—1898

800  000

10

42  680,21

1898—1899

300  000

10

41  880,62

1899—1900

300  000

10

41  531,20

1900—1901

380  000

11

51  922,34

1901—1902

830  000

11

53  141,94

1902—1903

330  000

11

52  518,21

1903-1904

360  000

12

63  587,55

1904—1905

360  000

12

63  855,61

1905—1.906

360  000

12

61  971,89

1906—1907

860  000

12

62  959,87

1907-1908

360  000

12

63  171,79

vorausgesetzt,  daß  der  Amortisationsfonds  in  voller  Höhe  ausgestattet  ist,  was
nach  dem  Stande  der  bisherigen  Entwicklung  mit  Sicherheit  anzunehmen  ist.  Im
Jahre  1982  geht  das  „Salzwerk  Heilbronn"  ohne  Kostenentschädigung  in  den
Besitz  der  Stadt  über.
Recht  erheblich  sind  auch  die  finanziellen  Erträge,  welche  ans  den  verschiedenen ­
  Steuern  an  Stadt  und  Staat  fließen.  Allen  voran  ist  hier  die  Salzsteuer
zu  nennen,  welche  das  Reich  erhebt  und  die  6  Mk.  für  den  Zentner  Speisesalz
beträgt.  Welche  gewaltige  Steuersnmme  hier  allein  das  Salzwerk  Heilbronn
aufgebracht  hat,  ist  aus  der  Tatsache  zu  entnehmen,  daß  in  21  Betriebsjahren
nicht  weniger  als  29663  924,75  Mk.  Salzsteuer  entrichtet  wurden,  von  welchem
Betrage  das  Heilbronner  Hanptzollamt  15  106  733,65  Mk.  vereinnahmte.  Daneben ­
  hat  das  Salzwerk  Heilbronn  von  der  Gründung  bis  zum  Jahre  1908
an  Steuern  für  Gebäude,  Grundstücke,  Gewerbe,  Einkommen  und  Kapital  insgesamt ­
  955  559,39  Mk.  an  den  Staat  Württemberg  und  an  die  Stadt  Heilbronn ­
  geleistet.  Im  Jahre  1908  stellte  sich  der  Steueranteil  von  Staat  und
Stadt  beispielsweise  wie  folgt:  Der  gesamte  abgeführte  Steuerbetrug  bezifferte
sich  auf  88192,68  Mk.,  hieran  hatte  der  Staat  mit  28  336,80  Mk.  und  die
Stadt  mit  59,855,88  Mk.  Anteil.  Das  „Salzwerk  Heilbronn"  steht  mit  dieser
Steuerleistnng  weitaus  an  erster  Stelle  unter  den  Steuerzahlern  der  Stadt
Heilbronn,  da  der  nächstgrößte  Steuerzahler  erst  mit  einem  Betrag  von  17  000  Mk.
erscheint.  So  ist  das  Salzwerk  für  die  Stadtfinanzen  Heilbronns  ein  überaus
wichtiger  Faktor  geworden  und  es  wird  verständlich,  weshalb  die  Stadt  bei  der
        <pb n="157" />
        154

Gründung  des  Bergwerks  den  größten  Wert  darauf  legte,  die  Anlagen  des
Werkes  innerhalb  der  städtischen  Markung  durchzusetzen.
Ueber  die  Arbeitsverhältnisse  auf  dem  „Salzwerk  Heilbronn"  ist  folgendes
zu  berichten.  Bei  der  von  Anfang  an  im  großen  Stil  geplanten  Anlage  des
Salzwerkes  Heilbronn  folgte  man  nur  den  sozialen  Auffassungen  unserer  Zeit,
wenn  für  die  Arbeiter  Wohnungen  und  sonstige  sozialen  Wohlfahrtseinrichtungen
geschaffen  wurden.  Der  Bau  von  Arbeiterwohnungen  wurde  von  der  Gesellschaft
frühzeitig  in  Angriff  genommen;  die  ersten  Arbeiterwohnhäuser  —  2  Doppelhäuser ­
  mit  8  Arbeiterwohnungen  —  wurden  am  1.  Juni  1887  bezogen.  Zwei
Jahre  später  erbaute  man  ein  weiteres  Arbeiterwohnhaus  mit  4  Wohnungen,
für  welche  eine  gemeinsame  Backstube  und  Waschküche  vorgesehen  war.  Im  Jahre
1890  wurde  ein  weiteres  Arbeiterwohnhaus  mit  4  Arbeiterwohnungcn  errichtet
und  gleichzeitig  auch  ein  zweites  Wohnhaus  für  die  Steuerbeamten  erbaut.  Wie
man  sieht,  hatte  sich  bis  dahin  die  Arbeiterwohnungsfürsorge  der  Gesellschaft  im
bescheidenen  Umfange  bewegt;  erst  ein  empfindlicher  Mangel  an  Arbeitskräften
zwang  die  Gesellschaft  zu  einem  ausgedehnteren  Vorgehen  auf  dem  Gebiete  der
Arbeiterwohnnngsfürsorge.  Das  Jahr  1898  gab  hierzu  den  Anstoß  und  so
kam  es  zur  Schaffung  einer  Arbeiter-Kolonie.  Zuerst  wurde  1899  eine  I.  Serie
von  Arbeiterwohnhäusern  mit  12  Wohnungen  im  Gesamtpreise  von  38  500,00  Mk.
erbaut,  worauf  im  nächsten  Jahr  die  II.  Serie  folgte,  ebenfalls  mit  12  Arbeiterwohnungen,
  welche  Häuser  rund  39  800,00  Mk.  Baukosten  verursachten.  Im
Vorjahr  1899  schritt  die  Gesellschaft  zur  Errichtung  einer  Kantine,  die  5901,04  Mk.
Kosten  beanspruchte.  Hier  wurde  den  Arbeitern  Gelegenheit  gegeben,  eine  gute
Kost  zu  geringem  Preise  zu  beziehen.  Schon  vorher  bestand  eine  Mannschaftskantine, ­
  die  mit  ihrer  modernen  Badeeinrichtung  den  zeitgemäßen  hygienischen
Anforderungen  entspricht.  Insgesamt  wurden  1900  für  Badeeinrichtungen,  sowohl ­
  für  Beamte,  wie  für  Arbeiter,  6303,68  Mk.  aufgewendet.
Was  die  Arbeiterschaft  betrifft,  so  erweist  sich  diese  als  sehr  seßhaft.  Ein
für  die  Leitung  und  Beamtenschaft  sehr  günstiges  Zeichen  stellt  die  Tatsache  dar,
daß  nahezu  die  Hälfte  der  Arbeiterschaft  eine  Tätigkeit  von  länger  als  10  Jahren ­
  im  Salzwerk  nachweisen  kann.  Ein  sehr  beredtes  Zeugnis  für  die  guten
Arbeitsverhältnisse  des  Werkes  ist  die  Tatsache,  daß  nicht  weniger  als  66  Arbeiter ­
  von  etwa  350  Arbeitern  mehr  als  20  Jahre  bei  dem  Salzwerk  tätig
sind.  Während  67  Arbeiter  eine  Tätigkeit  von  10  bis  20  Jahren  im  Jahre
1908  aufweisen  konnten.  Interessant  ist,  daß  ein  großer  Teil  der  eigentlichen
Bergleute  keine  geborenen  Württemberger  sind,  vielmehr  handelt  es  sich  hier  um
Zuwanderer  aus  den  deutschen  Hauptgebieten  des  Bergbaues,  Rheinland  und
Westfalen.  Wie  mir  der  erfahrene  und  langjährig  bei  dem  Werke  tätige  Betriebsführer ­
  Herr  I.  Nagelmann  gelegentlich  eines  Rundganges  durch  die  Gruben
mitteilte,  habe  er  den  Eindruck,  daß  dem  Württemberger  die  bergmännische  Arbeit ­
  in  der  Grube  wenig  zusage.  Die  Erfahrung  habe  jedoch  gelehrt,  daß,  wenn
der  Bergmann  einmal  zwei  Jahre  in  der  Grube  gearbeitet  habe,  ihm  die  besonderen ­
  bergmännischen  Arbeitsverhältnisse  heimisch  geworden  seien  und  er  alsdann ­
  mit  zu  den  treuesten  und  besten  Mitgliedern  der  Arbeiterschaft  zu  rechnen
pflege.  Einige  von  mir  nach  freiem  Ermessen  mit  den  Arbeitern  geführte  Gespräche ­
  lassen  mich  zu  dem  Urteil  konimcn,  daß  in  der  Arbeiterschaft  des  Werkes
vollste  Zufriedenheit  herrscht  und  daß  man  das  Unternehmen  im  Heilbronner
Industriegebiet  hinsichtlich  der  Arbeitsverhältnisse  mit  zu  den  besten  rechnet.  Der
        <pb n="158" />
        155

durchschnittliche  Tageslohn  stellt  sich  auf  3,60  Mk.,  dagegen  liegen  die  Löhne
der  Häuer  meist  über  5,00  Mk.  pro  Tag.  Ein  Teil  der  Arbeiter  wohnt  in
den  benachbarten  Städten  und  Dörfern,  wie  Neckarsulm,  Heilbronn,  Neckargartach, ­
  Biberach,  Binswangen,  Erlenbach,  Frankenbach,  Kirchhausen,  Kochendorf
und  Obereisesheim.  An  weiteren  Leistungen  der  Arbeiter-Wohlfahrtsfürsorge
sind  noch  hervorzuheben  freie  Bahnbeförderung  der  Neckarsulmer  Bergleute,  eine
Bibliothek  und  Badeanstalt,  die  Gratisreichung  von  Suppen  und  von  alkoholfreien ­
  Getränken.  Eine  wertvolle  Unterstützung  genießen  Beamte  und  Arbeiter
auch  dadurch,  daß  das  Werk  Kohlen  und  Brennmaterialien  zum  Selbstkostenpreise
abgibt.  Bedeutend  sind  auch  die  sozialen  Leistungen  der  Gesellschaft  dadurch,
daß  das  Werk  die  vollen  Beiträge  für  die  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung
ihrer  Arbeiter  und  Beamten  zahlt.  Auch  ist  hier  die  von  der  Gesellschaft  errichtete ­
  Beamten-,  Arbeiter-,  Witwen-  und  Waisenversicherung  zu  erwähnen,  für
welche  bis  zum  Jahre  1908  ein  Betrag  von  684545,80  Mk.  geleistet  wurde.
Für  Dienstaltersprämien  schüttete  die  Gesellschaft  bis  zum  Jahre  1908  die
Summe  von  98  367  Mk.  aus;  Beträge,  die  angesichts  des  jungen  Alters  der
Gesellschaft  ihrer  Höhe  wegen  überraschen  müssen.
Haben  wir  im  Vorhergehenden  die  Wirtschaftsgeschichte  des  „Salzwerks
Heilbronn"  behandelt,  so  sollen  sich  die  nachfolgenden  Zeilen  mit  der  auf  dem
Salzwerk  befolgten  bergbaulichen  Technik  etwas  näher  beschäftigen  x ).  Wir  gehen
aus  dem  Grunde  an  dieser  Stelle  auf  die  bergbauliche  Technik  etwas  näher  ein,
weil  die  des  Salzwerks  Heilbronn  als  allgemein  typisch  für  den  Salzbergbau
und  das  Salinenwesen  der  Gegenwart  zu  bezeichnen  ist.
Am  2.  April  1884  erfolgte  der  erste  Spatenstich  zum  Abteufen  des  Schachtes,
der  in  der  Nacht  vom  5.  auf  6.  März  1885  in  einer  Tiefe  von  169^2  m
das  Salzlager  erreichte,  wobei  die  Mächtigkeit  der  Lagerstätte  von  40,5  m  bestätigt ­
  wurde.  Die  geschichtliche  Entwicklung  des  „Salzwerks  Heilbronn"  läßt
drei  Perioden  unterscheiden;  zuerst  als  Vorgeschichte  die  schon  gekennzeichnete
Periode  der  Bohrungen,  die  in  zweijähriger  Dauer  die  Jahre  1881/82  umfaßte.
Es  folgt  dann  eine  vierjährige  Bauperiode,  die  sich  auf  die  Jahre  1883  bis
1886  erstreckte,  und  zuletzt  die  eigentliche  Betriebsperiode,  die  ja  im  vollen
Flusse  steht.
Die  Wahl  des  Schachtpunktes  trägt  bis  zu  einem  gewissen  Grade  einen
spekulativen  Charakter,  da  man  nicht  immer  sicher  ist,  ob  die  auf  eine  Bohrung
gegründeten  Voraussetzungen  sich  beim  späteren  Abbau  auch  tatsächlich  verwirklichen ­
  werden.  Für  das  Heilbronuer  Salzwerk  haben  sich  diese  Voraussetzungen
glücklicherweise  im  großen  und  ganzen  als  zutreffend  erwiesen.  So  erwünscht
einerseits  die  Nähe  eines  Flusses  für  die  Verkehrsverhältnisse  eines  Werkes  ist,
so  kann  andrerseits  doch  gerade  ein  Fluß  für  den  Bergwerksbetrieb  sehr  störend,
oft  gefährlich  und  vernichtend  werden,  wie  dies  durch  auftretende  Wasser  bedingt
sein  kann.  Beim  Heilbronuer  Salzwerk  liegt  der  Schachtpunkt  allerdings  nicht
entgegen  sonstiger  Gewohnheit  in  der  Mitte  der  Lagerstätte,  auch  ist  die  Nähe
des  Flusses  nicht  vermieden  worden;  für  diese  ersichtlichen  Nachteile  hat  man
jedoch  andere  Vorteile  eingetauscht.  Der  Schachtaulage  legte  man  folgende  Berechnung ­
  zu  Grunde.  Man  beabsichtigte  1000  Tonnen  Salz  in  zwei  8stündi-1)

  Zeitschrift  für  das  Berg-,  Hütten-  und  Salinenwesen  in  Preußen,  Jahrg.
1897.  Lichtenberger,  Das  Salzwerk  Heilbronn,  S.  136.
        <pb n="159" />
        156

gen  Schichten  zu  fördern,  wobei  2  Förderkörbe  mit  je  2  nebeneinander  befindlichen ­
  Wagen  tätig  sein  sollten.  Förderkorb  und  Wagen  wurden  zusammen  mit
1250  kg  Nutzlast  angenommen.  Es  waren  so  bei  einer  Förderung  von  1000  000  kg
Steinsalz  rund  800  Züge  notwendig.  Da  nach  der  Teufe  für  einen  Zng  30
Sekunden  Dauer  und  dieselbe  Zeit  für  An-  und  Abschlagen  des  Korbes  anzusetzen ­
  war,  im  ganzen  also  eine  Minute  Dauer,  so  ergaben  sich  für  800  Züge
800  Minuten  oder  13  Stunden  20  Minuten.  Zwei  8stündige  Schichten,  also
16  Stunden  mußten  hiernach  das  Fördermaximum  von  1000  t  Salz  leicht  bewältigen. ­
  Auf  Grundlage  dieser  Berechnung  wäre  ein  Schachtdurchmesser  von
4  in  genügend  gewesen,  um  jedoch  für  die  Zukunft  eine  Steigerung  der  Förderung ­
  zuzulassen,  wählte  man  einen  lichten  Schachtdurchmesser  von  5  in.  Nach
Fertigstellung  des  Schachtes  richtete  man  neben  der  Hauptförderung  noch  eine
Hilfsfördernng  ein.  Die  Abteufung  des  Schachtes  bewirkte  man  in  Ziegelsteinmauerung
  von  Hand  bis  216  in;  die  ersten  zehn  Meter  der  Schachtmauer  haben
eine  Stärke  von  5  Ziegeln,  im  weiteren  Verlauf  weist  die  Schachtmauer  dann
2  l l 2  Ziegel  auf.  Der  Schacht  wird  unten  durch  einen  ausgemauerten  Sumpf
abgeschlossen.  Das  Salzlager  ist  durch  drei  Sohlen  aufgeschlossen  und  zwar  hat
man  die  erste  Sohle  bei  einer  Teufe  von  177,4  in,  die  zweite  Sohle  bei  192,2  in
und  die  dritte  bei  207,4  in  angesetzt.  Nach  dem  Abbauplau  wollte  man  zuerst
die  untere  Hälfte  des  Lagers  in  Angriff  nehmen,  d.  h.  die  Höhe  von  der  3.
Sohle  (207,4  rn)  bis  zur  Streckensirste  der  2.  Sohle  (188  in)  abbauen,  was
also  einer  Abbauhöhe  von  etwa  19  in  entsprach.  Auf  der  dritten  Sohle  hat
man  von  Osten  nach  Westen  Ausrichtungsstrecken  von  5  in  Breite  und  4  in  Höhe
angelegt.  In  denselben  Abmessungen  hat  man  östlich  und  westlich  des  124  na
langen  und  100  na  breiten  Schachtsicherheitspfeilers  Querstrecken  aufgefahren,
und  zwar  in  Abständen  von  100  in.
An  dieser  Stelle  sei  auch  einer  eigenartigen,  im  Salzwerk  Heilbronn  unter
Tage  befindlichen  Schöpfung  gedacht.  Es  ist  dies  eine  zu  einem  Festsaal  ausgebaute ­
  Firste,  die  auf  den  Besucher  einen  überaus  nachhaltigen  Eindruck  macht.
Eine  in  das  Salz  gehauene  Grotte  mit  davor  befindlichen  Tannenbäumen  gestaltet ­
  das  Bild  noch  fesselnder.  Zahlreiche  elektrische  Glühlampen  in  verschiedenen ­
  Farben  verleihen  dem  Raum  Festesglanz,  wobei  das  Salz  mit  seinen
schillernden  Kristallen  von  magischer  Wirkung  ist.  Lange  Festtafeln  durchziehen
die  hochgewölbte  Firste,  die  hier  etwa  180  in  unter  der  Erde  in  der  Bauart
wie  ein  Kirchenschiff  wirkt.  Es  muß  ein  eigenartiges  Bild  sein,  hier  unter  der
Erde  die  Bergleute  mit  ihren  Frauen  und  Kindern  zu  frohem  Feste  an  den  geschmückten
  Tafeln  bei  Musik  versammelt  zu  sehen,  wobei  auch  die  Beamten  des
Werkes  ihren  gemessenen  Anteil  haben.  Das  Ganze  zeugt  von  dem  freundlichen
Zusammenwirken  zwischen  Direktorium  und  Arbeiterschaft.
Ueber  die  auf  dem  Salzwerk  Heilbronn  befolgte  Abbaumethode  ist  folgendes ­
  zu  sagen.  Im  allgemeinen  handelt  es  sich  zu  Heilbroun  um  Oerter-  und
Firstenbau,  also  um  eine  Abbaumethode,  die  für  den  Steinsalzbergbau  als  vorherrschend ­
  zu  bezeichnen  ist.  Ein  Abbauverfahren,  das  man  sowohl  im  Staßfurter
  Kalibergbau,  wie  auch  zu  Schönebeck  antreffen  kann.  Zu  Heilbronn  hat
man  nach  je  zwei  Querstrecken  Abbauörter  von  15  in  Breite,  19  na  Höhe  und
100  in  Länge  ausgeschossen.  Zur  Stütze  des  Hangenden  läßt  nian  zwischen
den  Abbauörtern  Sicherheitspfeiler  von  10  in  Breite  und  100  in  Länge  stehen.
Der  Abbau  vollzieht  sich  in  der  Form,  daß  man  von  beiden  so  hergerichteten
        <pb n="160" />
        157

Querstrecken  Gegenstoßörter  treibt.  Hat  man  so  einen  Teil  des  Abbaufeldes
durchörtert,  vollzieht  sich  die  Erweiterung  bis  zu  15  m  Breite.  Alsdann  führt
inan  den  Firstenbau  bis  zur  planmäßigen  Höhe  des  Abbauortes  auf  19  in  fort.
Die  gleiche  Abbaumethode  befolgte  man  auf  den  Gruben  Friedrichshall  und
Wilhelmsglück  bei  Schwäbisch-Hall,  nur  daß  man  hier  Sicherheitspfeiler  von
6  bis  12  in  im  Quadrat  bei  schachbrettartiger  Anordnung  stehen  ließ.  Diese
Abbaumethode  erwies  sich  jedoch  insofern  als  nicht  ganz  geeignet,  als  die  auf
allen  vier  Seiten  freistehenden  Pfeiler  im  Laufe  der  Zeit  Risse  erhielten,  wodurch ­
  das  Hangende  und  damit  die  ganze  Grube  in  Gefahr  kam.  In  der  Tat
hatte  denn  auch  das  Ersaufen  der  Grube  Friedrichshall  im  Jahre  1895  im  wesentlichen ­
  das  Niederbrechen  des  Hangenden  als  Folge  der  Pfeilerrisse  zur  Ursache ­
  unter  Anschluß  des  darauf  erfolgenden  Wassereinbruches.  Die  Risse  selbst
entstehen  vornehmlich  durch  das  Wachsen  des  Liegenden.  Das  Heilbronner  Salzwerk ­
  begegnet  nun  in  Berücksichtigung  dieser  Erfahrungen  diesem  Uebelstande
dadurch,  daß  die  Strecken  und  Abbaue  einen  mehr  elliptischen  als  rechteckigen
Querschnitt  erhalten.  Weiter  gibt  man  den  Abbauen  der  2.  Sohle  einen  Versatz ­
  durch  Abstürzen  von  Löserückständen  der  Steinsalzauflösung,  ferner  durch
Asche,  Salzstein  und  Pfannenstein.  Um  eine  Unterbrechung  der  Querstrecken  zu
vermeiden,  führt  man  durch  die  Abbauörter  Parallelmauern  aus  behauenen
Anhydritsteinen,  die  mit  Holz  und  Bergen  abgedeckt  werden.  Zu  bemerken  ist,
daß  das  im  Ortsbetrieb  und  in  der  Erweiterung  abgebaute  Salz  von  geringerer
Güte  ist,  sodaß  hier  ein  besonderer  Abbau  erfolgen  muß.  Der  Abbau  des  Salzes
erfolgt  ausschließlich  durch  Schießarbeit.  Die  Bohrlöcher  stellte  man,  wie  allgemein ­
  im  vorigen  Jahrhundert  üblich,  durch  die  Lisbeth'sche  Handbohrmaschine
mit  Schlangenbohrer  her,  ein  Verfahren,  das  heute  längst  aufgegeben  und  durch
maschinellen  Bohrbetrieb  ersetzt  ist.
Die  Bohrlöcher  erhalten  eine  Tiefe  von  2  m.  Die  Füllung  erfolgt  mit
Sprengsalpeter,  der  von  dem  Arbeiter  in  Papierhülsen  gefüllt,  in  das  Bohrloch
eingelassen  wird.  Auf  den  Sprengsalpeter  führt  man,  gleichfalls  durch  Hülsen,
Bohrmehl  ein,  das  man  durch  einen  eisernen  Ladestock,  der  vorn  eine  Kupferplatte ­
  trägt,  feststampft.  Die  Zündung  selbst  wird  in  üblicher  Weise  durch  eine
Zündschnur  bewirkt.  Sprengsalpeter  wie  Zündschnüre  lagern  unter  Verschluß
in  einem  besonderen  Abbau.  Die  Herausgabe  dieser  Materialien  erfolgt  durch
einen  Steiger.  Für  die  Hauerarbeit  werden  zum  Berauben  des  Daches  und
Zerkleinern  der  Steinsalzwände  gewöhnliche  Keilhauen  benutzt.
Für  die  Grubenförderung  hat  man  in  allen  Strecken  doppelte  Gleise  von
500  mm  Spurweite  angelegt,  die  auf  hölzernen  Schwellen  ruhen.  Die  Abbaue
sind  mit  der  Hauptstrecke  durch  provisorische  Gleise  verbunden.  Der  Grubenwagcn
  ist  ein  Kastenwagen  aus  Eisenblech.  Der  Kasten  besitzt  eine  Länge  von
1,25  m,  eine  Breite  von  62,5  cm  und  eine  Höhe  von  65  cm,  während  die  gesamte ­
  Höhe  des  Wagens  1  m  beträgt.  Das  Leergewicht  des  Wagens  stellt  sich
auf  265  kg,  während  die  durchschnittliche  Nutzlast  625  kg  beträgt.  Der  Grubenwagen ­
  besitzt  Achsen  nach  dem  Evrardschen  Patent.  Die  vorstehend  genannten
Dimensionen  lassen  einen  verhältnismäßig  kleinen  Grubenwagen  erkennen,  den
man  jedoch  mit  Absicht  gewählt  hat.  Man  wollte  sich  die  Möglichkeit  offen
lassen,  auch  junge  Leute  als  Schlepper  zum  Bedienen  der  Wagen  anzustellen  und
zu  verwenden.  Je  drei  Schlepper  bilden  eine  Kameradschaft;  von  diesen  drei
        <pb n="161" />
        Mann  ladet  einer  den  Wagen,  der  zweite  hält  die  Berge  aus,  während  der
dritte  den  Wagen  zum  Füllort  schafft.
Wir  kommen  nun  zur  Schachtanlage  und  bemerkten  eingangs  schon,  daß
der  Schacht  eine  Haupt-  und  Hilfsförderung  auszuweisen  hat.  Nach  dieser  Sachlage ­
  zeigt  der  Schachtquerschnitt  aus  Holz  hergestellte,  in  der  Schachtmauer  verlagerte ­
  Einstriche  von  zwei  großen  und  zwei  kleinen  Fördertrummen  und  zwar
der  Einteilung  nach  einen  Fahr-,  einen  Signal-  und  einen  Wettertrumm.  An
den  Einstrichen  brachte  man  gleichzeitig  Leitlatten  an,  die  zur  Führung  der
Förderkörbe  dienen.  In  der  Hauptförderung  ist  jeder  Förderkorb  nist  zwei
Wagen  versehen.  Die  aus  Eisen  hergestellten  Förderkörbe  besitzen  eine  Breite
von  1560  mm  und  eine  Tiefe  von  1360  mm  bei  einem  Gesamtgewicht  von
1600  kg.  Als  Förderseile  hat  man  Rundseile  aus  Tiegelgußstahldraht  von
33  mm  Durchmesser  gewählt.  Unter  jeder  Seilscheibe  befindet  sich  ein  Fangtopf.
Die  Hauptfördermaschine  ist  eine  liegende  Zwillingsmaschine  mit  Ventilkonussteuerung
  bei  300  P8.  Leistung  mit  direkter  Wirkung.  Die  Maschine  ist  sowohl
mit  einer  Dampfbremse,  wie  mit  einer  Fallbremse  ausgerüstet.  Letztere,  für  ein
Versagen  der  Dampfbremse  vorgesehen,  tritt  durch  Auslösung  eines  Gewichtes
in  Tätigkeit,  wodurch  die  Maschine  zum  Stillstand  gebracht  wird.  Die  Dampfbremse ­
  kann  automatisch  vom  Teufenzeiger  aus  in  Betrieb  gesetzt  werden,  was
eintritt,  sobald  der  Korb  über  die  Abzugsbühne  hinausfährt.  Bei  einem  Versagen ­
  der  Dampfbremse  wird  der  Förderkorb  mittels  der  Seilauslösungsvorrichtung ­
  in  dem  Fangtopf  abgefangen.  Die  Zylinderbohrung  der  Fördermaschine
beträgt  730  mm,  der  Hub  1400  mm,  während  der  Durchmesser  der  zylindrischen ­
  Trommeln  5000  mm  aufweist.  Der  Teufenzeiger  ist  mit  einer  Signalvorrichtung ­
  und  einem  Dampfmanometer  ausgerüstet.
In  der  Hülfssörderung  sind  zwei  kleine  Förderkörbe  mit  je  einem  Wagen
tätig.  Das  Gewicht  eines  Förderkorbes  beläuft  sich  auf  650  kg;  das  Förderseil ­
  besitzt  eine  Stärke  von  25  mm.  Für  die  Hülfssörderung  ist  die  behördliche
Genehmigung  zur  Personenbeförderung  erteilt  worden,  daneben  dient  sie  auch
zur  Beförderung  von  Material,  wie  auch  zur  Aushilfe  der  Hauptförderung.
Für  die  Hülfssörderung  befindet  sich  eine  liegende  Zwillingsmaschine  von  80  P8-Leistnng
  mit  Kulissen-Schiebersteuerung  im  Betrieb.  Die  Zylinderbohrung  beträgt ­
  350  mm,  der  Hub  700  mm.  Eine  Zahnradübertragung  besorgt  den  Antrieb ­
  der  Förderwelle.  Bei  dieser  Hülfsfördermaschine  hat  man  für  die  Seilförderung ­
  das  Köpesche  System  vorgesehen.  Das  Seil  nimmt  seinen  Weg  über
eine  auf  der  Förderwelle  aufgekeilte  Scheibe  und  läuft  dann  über  die  beiden
kleinen  Seilscheiben  am  Fördergerüst,  denen  man  hinter-  und  untereinander  eine
Verlagerung  gegeben  hat.  Jedes  Seilende  trägt  einen  Korb.  Die  auf  der
Abzugsbühne  angebrachten  Schachtverschlüsse  sind  Gittertüren,  die  sich  durch  die
heraufkommenden  Förderkörbe  heben.  Die  Signale  werden  auf  elektrischem  Wege
durch  Glocken  gegeben.  Es  sind  zwei  Signalleitungen  vorhanden,  eine  von  den
Füllörtern  bis  zur  Abzugsbühne,  die  andere  von  der  Abzugsbühne  nach  den
Fördermaschinen.  Als  weitere  Signalvorrichtungen  wären  noch  die  Sprachrohre
zu  nennen,  die  neben  den  elektrischen  Leitungen  angelegt  worden  sind,  außerdem
ist  ein  Grubentelephon  vorhanden.
Ueber  die  Wasserhaltung  auf  dem  Heilbronner  Salzwerk  ist  folgendes  zu
sagen.  Das  durch  den  Schacht  durchteufte  Gebirge  ist  bis  130  m,  wo  die
Anhydritlagerung  beginnt,  wasserführend.  Man  legte  daher  im  Hangenden  des
        <pb n="162" />
        159

Anhydrits  ein  138  cbm  fassendes  Sumpfort  an,  das  ausgemauert  wurde.  Hier
wird  das  Schachtwasser,  das  sich  täglich  auf  160  cbm  beläuft,  das  aber  allmählich ­
  durch  Verkalkung  der  Zuläufe  nachläßt,  gesammelt  und  nun,  in  den
Anfangszeiten  des  Abbaues,  vermittels  einer  über  dem  Sumpf  aufgestellten
Wasserhaltungsmaschine  zutage  gehoben.  Später  hat  man  dann  die  Wasserhaltungsmaschine ­
  auf  der  3.  Sohle  untergebracht  und  zwar  in  einem  Raum  neben
dem  Füllort,  wo  gleichzeitig  eine  Girardsche  Turbine  und  eine  Dynamomaschine
Aufstellung  gefunden  hat.  Das  in  130  m  Teufe  gelegene  Sumpfort  besitzt  ein
Ablaßrohr,  das  man  zum  Antrieb  der  Turbine  verwendet,  da  man  durch  dieses
Rohr  das  Wasser  zur  3.  Sohle  führt  mit  einem  Gefälle  von  75  m.  Die  hierdurch ­
  angetriebene  Turbine  überträgt  nun  ihre  Kraft  auf  die  Dynamomaschine.
Das  aus  der  Turbine  abfließende  Wasser  führt  man  dem  Schachtsumpf  zu,  der
von  der  3.  Sohle  ab  eine  Tiefe  von  8,6  m  besitzt.  Mit  dem  Schachtsumpf
steht  eine  62  m  lange  Sumpfstrecke  in  Verbindung,  deren  Ende  wieder  durch
ein  Gesenke  mit  der  3.  Sohle  verbunden  wurde.  Das  Wasser  des  Schachtsumpfes
  wird  vermittels  eines  Saugrohrs  von  der  Pumpe  angesaugt  und  dann
durch  eine  Steigleitung  nach  oben  gedrückt.  Die  Wasserhaltungsmaschine  ist  eine
einzylindrische,  liegende  Hochdrnckmaschine  mit  Schiebersteuerung  und  Expansion.
Der  Abdampf  geht  durch  einen  Körtingschen  Saugrohrkondensator  und  bringt
das  Wasser  auf  25°  Wärme.  Die  Zylinderbohrung  der  Maschine  weist  400  mm,
der  Hub  400  mm  und  der  Plungerdurchmesser  110  mm  auf.  Die  Maschine
ist  mit  einer  doppelt  wirkenden  Pumpe  gekuppelt.  Im  Jahre  1905  wurde  dann
als  Folge  der  technischen  Erweiterung  des  Betriebes  in  der  Grube  eine  Hochdruckzentrifugalpnmpe
  und  eine  Plungerpumpe  zur  Aufstellung  gebracht.
Die  Streckenbeleuchtnng  in  der  Grube  erfolgt  elektrisch  und  zwar  durch
Gleichstrom.  Die  Girardsche  Turbine  leistet  bei  einem  Wirkungsgrad  von  0,75
etwa  3,3  Pferdestärken;  die  Zuführung  der  160  cbm  Grubeuwasser  ist  auf  10
Stunden  verteilt.  Zu  diesem  Zweck  wird  das  Wasser  in  der  Nachtzeit  im  Sumpfort
  angesammelt.  Die  Turbinenleistung  wird  auf  die  Gleichstrom-Dynamomaschine
übertragen,  die  nun  ihrerseits  den  elektrischen  Strom  für  die  Grubenbeleuchtung
liefert.  Die  Lichtkabel,  welche  an  isolierten  Holzpflöcken  und  Leisten  verlegt  sind,
führen  den  einzelnen  Arbeitsstellen  den  Strom  zu.  Die  größere  Helligkeit  des
elektrischen  Lichtes  stellt  eine  wesentliche  Förderung  des  Abbaues  dar,  andererseits
erhält  der  Grubenbetrieb  hierdurch  erhöhte  Sicherheit.
Im  Jahre  1897  wurde  die  elektrische  Beleuchtungsanlage  mit  einem  Kostenaufwand ­
  von  3310,47  Mk.  erweitert.  Die  Anlage  zeigte  sich  jedoch  in  dieser
Form  bald  den  Anforderungen  nicht  mehr  gewachsen,  sodaß  man  im  Jahre  1898
dem  Plane  näher  trat,  die  ganze  Anlage  zu  einer  Zentrale  für  Licht-  und
Kraft-Uebertragung  auszubauen.  Die  neue  elektrische  Zentrale  erforderte  einen
Bauaufwand  von  43  641,43  Mk.  Im  Jahre  1905  wurde  ein  neues  Gebäude
für  die  elektrische  Zentrale  erbaut,  die  nun  auch  die  Primäranlage  des  Drehstrom-Bohrbetriebes
  für  die  Grube  in  sich  vereinigte.  Zur  Sicherung  des  Betriebes ­
  beschaffte  man  eine  Lokomobile.
Die  Wetterführung  ist  auf  dem  Heilbronner  Salzwerk  folgendermaßen  gestaltet. ­
  Wir  bemerken  schon,  daß  der  Schacht  einen  besonderen  Wettertrumm
besitzt,  den  man  durch  einen  Wetterscheider  von  den  übrigen  Schachtanlagen  resp.
Abteitlungen  abgetrennt  hat.  Ueber  der  3.  Sohle  hat  man  überdies  noch  einen
Wetterscheider  quer  eingelegt,  sodaß  der  Wettertrumm  vornehmlich  mit  dem  Bauen
        <pb n="163" />
        160

der  2.  Sohle  in  Verbindung  steht.  Der  Einfall  der  frischen  Wetter  erfolgt
nun  in  den  Fördertrummen,  wobei  die  Wetter  ihren  Wez  unmittelbar  bis  zur
3.  Sohle  nehmen,  während  der  Auszug  der  verbrauchten  Wetter  im  eigentlichen
Wettertrumm  vor  sich  geht.  Zur  maschinellen  Bedienung  des  Wetterzuges  hat
in  dem  über  Tage  gelegenen  Wetterkanal  ein  Saugventilator  (System  Pelzer)
Aufstellung  gefunden.  Das  Flügelrad  des  Ventilators  besitzt  einen  Durchmesser
von  1600  mm  bei  400  mm  Auswurfbreite.  Neben  den  12  Flügeln  des  Saugventilators ­
  sind  noch  12  Schaufeln  des  Schraubenventilators  tätig.  Der  Ventilator ­
  leistet  bei  270  Umdrehungen  in  der  Minute  eine  Wettermenge  von  1230
cbm.  Durch  Wettertüren  mit  Schiebern  auf  den  Strecken  ist  dafür  gesorgt,
daß  jeder  Abbauort  einen  besonderen  und  genügenden  Luftstrom  zugeführt  erhält.
Verfasser  hatte  beim  Befahren  der  Grube  im  April  1909  Gelegenheit,  sich  von
dem  ausgezeichneten  Zustand  der  Bewetterung  persönlich  zu  überzeugen.
Eine  besondere  Anlage  stellt  die  Mühle  dar,  welche  mit  dem  Steinsalzmagazin ­
  verbunden  ist.  In  dem  80  m  langen,  20  m  breiten,  vierstöckigen
Gebäude  des  Steinsalzmagazins  liegt  die  Mühle  im  nördlichen  Teil  desselben,
während  der  südliche  Teil  das  eigentliche  Magazin  bildet.  Zweck  der  Mühle
ist,  die  Behandlung  desjenigen  geförderten  Salzes  zu  übernehmen,  welches  als
Steinsalz  in  den  Handel  gebracht  werden  soll.  Die  Mühle  steht  mit  dem  Schacht
durch  eine  Brücke  in  Verbindung.  Die  Brücke  nimmt  ihren  Weg  von  der  Abzugsbühne ­
  in  7  m  Hohe  zum  3.  Stockwerk  der  Mühle,  wobei  die  Brücke  das
Bahngeleise  überschreitet.  Auf  der  Brücke  befindet  sich  eine  Kontrollwage.  Die
maschinelle  Einrichtung  der  Mühle  ist  folgende.  Im  3.  Stockwerk  befinden  sich
4  Kreiselwipper,  unter  welchen  im  2.  Stockwerk  4  Vorbrecher  stehen.  Das  1.
Stockwerk  enthält  8  Mahlgänge  und  1  Leseband.  Vom  Erdgeschoß  bis  zum
Dachgeschoß  gehen  4  Elevatoren,  desgleichen  sind  2  Aufzüge  im  Betrieb.  Das
Dachgeschoß  enthält  4  Doppelsiebe  mit  Transportschnecken.  Die  Vorbrecher  sind
ihrer  Konstruktion  nach  sogenannte  Kaffeemühlen,  die  aus  einem  zylindrischen
Mahlrumpfe  mit  darin  befindlichem  senkrecht  rotierendem  Kegel  bestehen.  Der
Kegel  bewirkt  mit  seinen  Zähnen  die  Mahlarbeit,  wobei  er  34  Umdrehungen
in  der  Minute  leistet.  Jeder  Mahlrumpf  schneidet  mit  seinem  oberen  Kranz
am  Boden  des  2.  Stockwerks  ab.  Die  Anordnung  der  Mahlgänge  ist  unterläufig, ­
  was  den  Vorzug  hat,  daß  das  auf  dem  Unterstein  lagernde  Mahlgut
infolge  der  Zentrifugalkraft  selbsttätig  an  die  Peripherie  zum  Ueberfall  gebracht
wird.  Hierbei  ergibt  sich  allerdings  der  Nachteil,  daß  das  Steingewicht  und  der
Mahldruck  auf  dem  Spurlager  lastet.  Die  Steine  besitzen  einen  Durchmesser
von  1250  mm,  die  Dicke  beträgt  300  mm.  In  der  Minute  leistet  der  Mahlgang ­
  120  Spiele.  Die  Elevatoren  arbeiten  mit  Bechern,  die  an  Ketten  angebracht ­
  sind.  Die  Konstruktion  der  Siebapparate  zeigt  einen  Kasten,  in  dem  sich
2  konische,  mit  einander  verbundene  Siebe  um  eine  horizontal  gelagerte  Achse
bewegen.  Die  Siebe  leisten  10  bis  1.2  Umdrehungen  in  der  Minute.  Mit  den
Siebapparaten  stehen  die  Transportschnecken  in  Verbindung.
Der  Fabrikationsverlauf  in  der  Mühle  vollzieht  sich  in  folgender  Form:
Nachdem  die  Fvrderwagen  vom  Schacht  bis  zum  3.  Stockwerk  der  Mühle  angefahren ­
  sind,  erfolgt  durch  die  4  Kreiselwipper  Entleerung  des  Fördergutes
nach  dem  2.  Stockwerk.  Dort  geht  ein  Zerkleinern  des  Gutes  vor  sich,  auch
wird  hier  das  Auslesen  der  Berge  durch  Knaben  bewirkt.  Hierauf  wird  das
ausgelesene  Gut  in  die  4  Vorbrecher  geschaufelt.  Die  Vorbrecher  mahlen  das
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        Gut  bis  zu  80  mm  Korngröße,  alsdann  wird  das  soweit  fertige  Gut  bei  den
Vorbrechern  I,  II  und  III  aus  je  2  Mahlgänge  gekrackt,  erneut  zerkleinert  und
nun  durch  die  Elevatoren  bis  zum  Dachgeschoß  befördert.  Vom  Dachgeschoß
wird  das  Gut  in  die  Doppelsiebe  gestürzt,  worauf  der  Durchfall  nun  entweder
durch  die  Transportschnecken  als  Fertigfabrikat  den  Eisenbahnwagen  zugeführt
wird,  oder  man  befördert  das  Gut  auf  Wagen  nach  dem  Magazin.  Für  den
Mahlprozeß  des  Steinsalzes  kommt  also  eine  geschlossene  Apparatengruppe  in
Frage,  die  sich  zusammensetzt  aus  je  einem  Vorbrecher,  2  Mahlgängen,  1  Elevator,
1  Siebapparat  und  1  Schnecke.  Die  Leistung  einer  solchen  Apparatengruppe
in  10  Stunden  liegt  zwischen  60  bis  75  Tonnen  gemahlenes  Steinsalz  bei  einem
Kraftbedarf  von  15  Pferdekräften.  Das  Gut,  welches  als  Ausfall  die  Siebe
nicht  passiert  hat,  wird  zur  nochmaligen  Bearbeitung  auf  die  vorhandenen  beiden
Reserve-Mahlgänge  übergeführt.  Der  Kraftbedarf  der  Reserve-Mahlgänge  mit
1  Elevator  und  1  Sieb  beträgt  10  Pferdestärken.  Das  ausgetragene  Mahlgut
des  Vorbrechers  IV  wird  auf  ein  Leseband  geschickt,  wo  eine  Auslese  durch
Knaben  bewirkt  wird,  worauf  das  Gut  auf  ein  Sieb  von  11  mm  Lochung  fällt.
Diese  Apparatengruppe  weist  bei  10-stündigem  Gange  ebenfalls  eine  Produktionsleistung ­
  von  60  bis  75  Tonnen  auf,  jedoch  werden  hier  nur  5  Pferdestärken
als  Kraftbedarf  benötigt.  Es  würde  sich  hiernach  die  Gesamtleistung  der  Mühle
auf  240  bis  300  Tonnen  in  10  Stunden  stellen.  Nachstehend  geben  ivir  eine
Uebersicht  der  in  der  Mühle  hergestellten  Korngrößen:
1.  Staubsalz  bis  0,4  mm!  6.  Gemahlenes  Knörpelsalz  bis  80  mm
7 -  „  Mittelkorn  v.  1—2  „
8.  „  Grobsalz  v.  2,5—7  „
j  9.  Feinknörpelsalz  „  7—11  „
-  ---  -  ~  „  110.  Knörpelsalz  „  11—80  „
gur  den  Betrieb  der  Mühle  steht  eine  liegende,  zylindrische  Hochdruckmaschine ­
  zur  Verfügung,  deren  Zylinder  eine  Bohrung  von  520  mm  hat;  der
Hub  beträgt  1000  mm,  während  60  Umdrehungen  in  der  Minute  geleistet
werden.  Die  Maschine  leistet  nicht  nur  die  für  die  Mahlgänge  benötigten  60
Pferdestärken,  sondern  sie  treibt  auch  den  Schachtventilator  unter  Benutzung  einer
Seiltransmission.

2.  Feinsalz  „  1
3.  Gemahlenes  Feinsalz  „  2
4.  „  Siebsalz  „  2,5
5.  „  mittl.  Grobsalz  „  11

Der  Lagerraum  des  Steinsalzmagazins  gestattet  die  Aufnahme  von  etwa  10000
Tonnen  Salz.  Die  Beförderung  des  fertigen  Salzes  zum  Magazin  geschieht
auf  eisernen  Seitenkippern.  Das  zur  Denaturierung  bestimmte  Salz  wird  mit
einer  Mischung  versehen,  die  sich  zusammensetzt  aus  7*  %  Wermutkrautpulver
und  3 / 8  °/o  Eisenoxyd,  oder  mit  1  °/ 0  Petroleum,  oder  2  %  Steinkohlenmehl,
auch  1  °/o  Ruß.  Ist  das  Steinsalz  für  Zwecke  bestimmt,  die  seine  Denaturierung ­
  nicht  zulassen,  was  besonders  für  die  chemische  Industrie  gilt,  so  erfolg
der  Versand  unter  Steuerverschluß  und  wird  das  Salz  dann  am  Bestimmungsort
unter  weiterer  Kontrolle  der  Steuerbehörde  behandelt.  In  diesem  Falle  erha  en
die  Säcke  Steuerplomben.  Die  Säcke  fassen  50  oder  100  kg  Sülz.  te
Verladung  des  Steinsalzes  in  die  Schiffe  und  Eisenbahnwagen  erfolgt  entweder
lose  durch  Lutten  oder  Rutschen  (Gleitbahnen)  oder  in  Säcken,  die  man  auf
Karren  zur  Verladestelle  befördert.  Stücksalz,  das  sofort  zum  Versand  gelangt,
wird  unmittelbar  vom  Schacht  durch  eine  Rutsche  zu  den  Eisenbahnwagen  geleitet. ­
  Das  Magazin  liegt  direkt  an  dem  erbauten  Fabrikhafen,  der  mit  dem
Neckar  in  Verbindung  steht.  „  .
Einen  besonderen  Betrieb  stellt  die  eigentliche  Salinen-Ankage  dar,  über

N  e  u  m  a  tt  n,  Salzbergbau  und  Salinenwesen  in  Württemberg.

11
        <pb n="165" />
        162

die  folgendes  zu  berichten  ist.  Die  Salinen-Anlage  umfaßt  die  Steinsalzauflösung, ­
  die  Sole-Reservoirs,  die  Siede-Anlage  Und  das  Kochsalzmagazin.  Die
Salinen-Anlage  wurde  für  eine  Jahresproduktion  von  20  000  Tonnen  Kochsalz
eingerichtet,  mit  Ausnahme  der  Siede-Anlage,  deren  technische  Einrichtungen  nur
für  17  500  Tonnen  berechnet  wurden,  jedoch  wurde  auch  hier  die  Möglichkeit
einer  baulichen  Erweiterung  offen  gelassen.  Die  Steinsalzauflösung  steht  mit
dem  3.  Stockwerk  der  Steinsalz-Mühle  durch  eine  Brücke  in  Verbindung.  Das
zur  Auflösung  bestimmte  Steinsalz  wird  in  Wagen  von  der  Abzngsbühne  durch
die  Mühle  zur  Steinsalzauflösung  befördert;  dort  werden  die  Wagen  auf  fahrbare ­
  Kreiselwipper  geschoben  und  nun  auf  einer  Schienenbahn  über  die  eigentlichen ­
  Auflösekästen  geführt.  Insgesamt  sind  36  Auflösekästen  vorhanden,  in  der
Anordnung  zu  4  Reihen  und  getragen  von  einem  Freipostensystem.  Jeder  Kasten
trägt  einen  Holzrost,  wodurch  der  Kasten  in  zwei  Abteilungen,  den  Löseraum
und  Schlammfall  getrennt  wird.  Jede  Kastenreihe  besitzt  eine  Schienenbahn,
von  welcher  aus  die  Entleerung  der  mit  Steinsalz  beladenen  Wagen  in  die
Auflösekästen  erfolgt.  Zwischen  je  2  Kastenreihen  liegt  ein  Zuflußkanal,  der
je  2  Kasten  mit  Wasser  versorgt.  Für  den  Solabfluß  besitzt  jede  Kastenreihe
eine  Rinne  (Kandel).
Die  Auflösung  erfolgt  mit  dem  sehr  geeigneten  Schachtwasser,  das  bereits
einen  Salzgehalt  besitzt  und  eine  Durchschnittstemperatur  von  24,7  °  6  aufweist.
Ist  die  Sättigung  der  Sole  fertig,  läßt  man  sie  in  den  Kandel  (Rinne)  ab,
von  wo  aus  die  Sole  dann  ihren  Lauf  durch  eine  eiserne  unterirdische  Leitung
zu  den  3  Sole-Reservoirs  nimmt.  Diese  Sole-Reservoirs  sind  einstöckige,  große
Holzkasten,  die  ein  Fassungsvermögen  von  600  cbm  besitzen.  Die  Abdichtung
der  auf  Betonpfeilern  ruhenden  Holzkasten  wird  durch  Werg  und  Teer  bewirkt.
Die  Sole-Reservoirs  haben  den  Zweck,  die  Sole  durch  Fließen  abzuklären,  sie
nimmt  daher  nacheinander  durch  alle  3  Reservoirs  ihren  Weg.  Hat  die  Sole
die  Reservoirs  passiert,  so  wird  sie  der  eigentlichen  Siedeanlage  zugeführt.  Zu
diesem  Zweck  stehen  die  Reservoirs  durch  eine  eiserne  Röhrenleitung  mit  der
Siede-Anlage  in  Verbindung.  Die  technische  Einrichtung  der  Siede-Anlage  setzt
sich  zusammen  aus  10  Feuer-,  3  Dampf-  und  1  Rauchgaspfanne.  Von  den
10  Feuerpfannen  sind  5  je  in  einem  besonderen  Gebäude  untergebracht,  während
die  verbleibenden  5  Feuerpfannen  in  einem  großen  Gebäude  die  sogenannte
Grobsalz-Siedeanlage  bilden.  Die  Einrichtung  der  fünf  Einzel-Siedehäuser  ist
eine  fast  übereinstimmende.  Der  Raumeinteilung  nach  unterscheidet  man  die
Feuerküche,  einen  Pfannen-  und  einen  Trockenraum.  Jede  Pfanne  verfügt  über
eine  außerhalb  des  Gebäudes  errichtete  Esse.  Die  Dimeusiou  der  aus  Eisenblech ­
  hergestellten  Pfannen  ist:  16  m  lang,  8  m  breit  und  0,5  m  hoch,  bei
einem  Gesamtflächengehalt  von  128  «gm.  Ueber  jeder  Pfanne  befindet  sich  ein
Rauchfang  von  2,5  im,  d.  i.  ] / 52  der  Pfannenfläche.
Das  Material  der  Trockenpfannen  ist  Gußeisen  und  werden  die  Pfannen
aus  Platten  von  12  mm  Stärke  gebildet.  Die  Fläche  der  Trockenpfannen  beträgt ­
  220  bis  258  qm.  Siedepfannen  lind  Trockenpfannen  stehen  mit  einer
Deckenbahn  in  Verbindung.  Das  Salz  wird  hier  auf  Schienen  in  Holzmnlden.
die  an  einer  Laufkatze  hängen,  von  den  Siedepfannen  nach  den  Trockenpfannen
befördert.  Diese  Schienenbahnen  laufen  zu  beiden  Seiten  der  Trockenpfannen.
Jede  Siedepfanne  wird  mit  2  Herdfeuernngen  mit  Planrosten  betrieben.  Durch
ein  Feuergewölbe  wird  die  Stichflamme  von  den  Pfannen  abgehalten.  Der
        <pb n="166" />
        163

Konstruktion  nach  handelt  es,  sich  um  sogenannte  Zirkulierherde  mit  ansteigenden
Zügen.  Die  Rauchgase  zirkuliert  in  je  2  Zügen  für  eine  Feuerung  unter  der
Mitte  der  Pfanne  nach  hinten,  hierauf  wieder  nach  vorn  zurück,  dann  nochmals
unter  den  Rand  der  Pfanne  nach  hinten  und  nun  nach  der  Trockenpfanne.  Unter
der  Trockenpfanne  nimmt  die  Rauchgase  ihren  Weg  zuerst  unter  dem  Rand  der
Pfanne  nach  hinten,  dann  nach  vorn  zurück  und  schließlich  in  der  Mitte  nach
hinten  zur  Esse.
Die  technische  Anlage  der  Grobsalz-Siedeanlage  zeigt  hinsichtlich  der  Pfannen ­
  keine  erheblichen  Abweichungen  von  denen  der  Einzel-Siedehäuser.  Als
wesentliche  Ausnahme  wäre  nur  hervorzuheben,  daß  die  Essen  in  der  Trockenpfanne ­
  selbst  stehen.  Die  Grobsalz-Siedeanlage  weist  4  Grobsalzpfannen  ans,
von  welchen  jede  einen  Flächenraum  von  207,5  qm  besitzt.  Jede  Grobsalzpfanne ­
  hat  2  Brodemfänge  sRauchfänge)  von  1  qm,  ö.  ist  1 / 2 07  der  Pfannenfläche, ­
  zum  Abzug  der  Salzdämpfe.  Die  Trockenfläche  abzüglich  der  Esse  beträgt
202  qm.  Zwischen  den  Grobsalzpfannen  hat  in  der  Mitte  eine  Feinsalzpfanne
Aufstellung  gefunden,  welche  Pfanne  einen  Flächenraum  von  85,5  qm  besitzt.
Der  Brodemfang  mißt  1,5  qm,  d.  i.  1 / 57  der  Pfannenfläche,  während  die  Trockenfläche ­
  sich  über  366  qm  ausdehnt.  Die  gesaniten  Essen  besitzen  eine  Hohe  von
30  m  und  einen  Durchmesser  von  1,2  m.  Die  schon  erwähnte  Rauchgaspfanne
hat  eine  Flächenausdehnnng  von  160  qm.  Der  Betrieb  erfolgt  mittels  sekundärer ­
  Heizung.  In  demselben  Siedehaus  haben  nocb  2  Dampfpfannen  von  zusamnien
  135  qm  Fläche  Aufstellung  gefunden.  Ein  Siedehaus  beherbergt  eine
Dampfpfanne  von  200  qm  Fläche.  Die  Rauchgase  ziehen  nach  ihrer  Benutzung
durch  den  Rauchkamin  ab,  während  für  den  Abdampf  ein  Wasserrohr  vorgesehen
ist.  Nähert  man  sich  dem  vor  dem  Stadt  gelegenen  Salzwerk,  so  zeigen  sich
dem  Auge  sogleich  die  10  hochragenden  Essen  als  Charakteristikum  der  Salinen-Anlage.

Ueber  die  Betriebsweise  der  Siedeanlage  ist  folgendes  zu  berichten.  Die
Sole  läuft  unter  Gefälle  von  den  Reservoirs  in  die  Siedepfannen,  wobei  die
Sole  einen  Gehalt  von  26  %  NaCl  (Chlornatrinm)  hat.  Durch  die  Siedehitze ­
  der  Pfannen  beginnt  die  Kristallisation  oder  der  Niederschlag  des  Salzes.
Den  ganzen  Arbeitsprozeß  des  Siedens  bezeichnet  man  als  „soggen"  des  Salzes.
Für  den  Produktionsprozeß  bestehen  bestimmte  Normalien,  die  hier  wiedergegeben ­
  seien.
Eine  Soggeperiode,  d.  h.  ein  Siedeprozeß,  hat  folgende  Dauer:
Feinsalz  24  Stunden
Mittelfein  24  „
Mittelgrob  48  „
Grobsalz  96  „
Während  des  Arbeitsganges  wird  das  siedende  Salz  mehrmals  mit  Krücken
auf  de»  Pfannenmantel  ansgeschlagcn.  Das  heißt,  der  Sieder  bewegt  mit  der
Krücke,  es  sind  dies  lange  Holzstangen  mit  am  Ende  befindlicher  eiserner  Krücke,
das  siedende  Salz  von  dem  Pfannenboden,  um  das  Ansetzen  daselbst  zu  verhindern. ­
  Das  Ausschlagen  mit  Krücken  auf  den  Pfannenmantel  wird  während  einer
Soggeperiode  wie  folgt  vorgenommen:
Feinsalz  4  Mal
Mittelfein  2  „
Mittelgrob  2  „
Grobsalz  1  „

11*
        <pb n="167" />
        164

Die  Temperaturgrade  in  den  Siedepfannen  sind  folgende:
Feinsalz  108°  6
Mittelfein  95-96°  „
Mittelgrob  68-70°  „
Grobsalz  60“  „
Der  Ertrag  oder  das  Ausbringen  auf  1  qm  Pfannenfläche  bei  24-stündigem
Betrieb  zeigt  nachstehenden  Umfang:
Feinsalz  100—112  KZ
Mittelfein  55—  60  „
Mittelgrob  20—  25  „
Grobsalz  9—11  „
Die  Lagerzeit  des  Salzes  auf  dem  Pfannenmantel  zum  Abtraufen  beträgt  bei:
Feinsalz  24  Stunden
Mittelfein  24  „
Mittelgrob  48
Grobsalz  96
Die  Lagerzeit  auf  der  Trockenpfanne  dauert:
Feinsalz  12  Stunden
Mittelfein  12  „
Mittelgrob  24  „
Grobsalz  48  „
Die  geringere  Stundenzahl  auf  der  Trockenpfanne  ist  dadurch  bedingt,  daß
man  nur  ein  halbes  Soggewerk  auf  die  Pfanne  bringen  kann,  da  sonst  die
Schichten  des  Salzes  zu  dicht,  und  zu  schwer  trocken  würden.  Die  Ausbreitung
des  Salzes  erfolgt  mittels  Rechens;  das  Feinfalz  wird  außerdem  gewalzt.  Die
Produktion  der  drei  Dampfpfannen  und  der  Rauchgaspfanne  besteht  lediglich  aus
Grobfalz.  Das  Produktionsergebnis  ist  hier  auf  1  qm  Pfannenfläche  etwa  5
bis  6  kg  Salz  bei  12-stündiger  Schicht.  Die  Halbschicht  entsteht  dadurch,  daß
der  Betrieb  während  der  Nacht  ruht.  Während  des  Siedens  setzt  sich  im  Laufe
der  Zeit  auf  dem  Boden  der  Pfanne  sogenannter  Pfannenstein  an,  der  in  bestimmten ­
  Zeiträumen  gebrochen  werden  muß.  Auf  der  Feinsalzpfanne  muß  das
Schöpfen  und  Brechen  des  Pfannensteins  alle  8  Tage  vorgenommen  werden;
bei  den  Grobsalzpfannen  genügen  2  Monate,  während  für  die  Mittelsorten
entsprechend  kürzere  Zeiträume  zu  beobachten  sind.  Beim  Trocknen  neigt  das
Salz  leicht  dazu,  sich  zusammenzuballen  und  Knörpel  zu  bilden.  Es  wird  daher,
um  dem  Salz  eine  gleichmäßige  Körnung  zu  verleihen,  dessen  Siebung  notwendig. ­
  Zu  diesem  Zweck  hat  man  in  einem  Anbau  zwischen  den  Siedehäusern  I
und  II  geeignete  Siebe  untergebracht,  die  folgende  Lochungen  zeigen:
Feinsalz  1—2  mm
Mittelfein  3  „
Mittelgrob  5—6  „
Grobsalz  10  „
Das  Salz  wird  den  Sieben  durch  Wagen  von  den  Trockenpfannen  zugeführt
und  zwar  werden  die  Wagen  durch  einen  Aufzug  in  das  obere  Stockwerk  der
Saline  befördert,  von  wo  aus  die  Entleerung  auf  die  Siebe  erfolgt.  Das
durchfallende  Salz,  sowie  der  lieberfall,  also  das  auf  dem  Sieb  verbleibende
Salz,  wird  in  Wagen  gesammelt.  Der  Ueberfall  wird  nochmals  durch  einen
besonderen  Mahlgang  zerdrückt  und  dann  abermals  gesiebt.  Die  Wagen  mit
dem  fertig  gesiebten  Salz  werden  mittels  eines  Fahrstuhls  auf  die  das  Bahngeleis ­
  überspannende  Brücke  befördert  und  von  hier  dem  Kochsalzmagazin  zugeführt, ­
  wo  die  Entleerung  der  Wagen  erfolgt.  Die  Verladung  des  Kochsalzes
geschieht  teils  lose,  teils  in  Säcken.  Soll  die  Verivendung  zu  Viehsalz  erfolgen,
        <pb n="168" />
        165

so  wird  die  Denaturierung  in  der  bereits  vorher  gekennzeichneten  Weise  bewirkt.
Der  Wagenbetrieb  erfolgt  durch  eine  dem  Werk  gehörige  Lokomotive.
Anschließend  hieran  wollen  wir  noch  einige  technische  Daten  nachtragen,  die
mehr  chronologisch  die  Entwicklung  kennzeichnen.  Im  Jahre  1887,  dem  Beginn
der  eigentlichen  Betriebsperiode,  war  der  technische  Stand  in  der  Hauptsache
folgender.  Das  Salzlager  war  auf  den  3  Sohlen  mit  Richt-  und  Teilstrecken
in  einer  Gesamtlänge  von  1050  in  ausgerichtet.  Zwei  vollständig  ausgerüstete
Brems-  und  Fahrgesenke  stellten  die  Förderverbindung  der  3  Sohlen  untereinander ­
  her.  Sämtliche  Füllörter  hatten  aus  allen  Sohlen  Einrichtung  zur
Maschinenfördernng  erhalten.  In  demselben  Jahr  kamen  auf  dem  Werkshof
10  Hydranten  zur  Aufstellung,  wodurch  jedes  Gebäude  für  den  Brandfall  bis
zu  einem  gewissen  Umfange  geschützt  erschien.
Im  Jahre  1890  erhielt  die  Steinsalzmühle  eine  wesentliche  Verbesserung,
wodurch  sich  die  Betriebskosten  verringerten.  Das  Jahr  1893  brachte  den
Umbau  der  großen  Fördermaschine  zn  einer  Compound-Receiver-Maschine.  Zwei
Jahre  später  wurde  eine  neue  Mühlenmaschine  und  Verladeeinrichtung  geschaffen,
welche  technische  Neuerungen  38  219,58  M.  Kosten  verursachten.  Im  Jahre  1897
wurde  eine  neue  Siedeanlage  erbaut,  auch  wurde  die  Mühleneinrichtung  vergrößert. ­
  Letztere  erforderte  18145,93  M.  Kosten;  während  die  neue  Siedeanlage ­
  einen  Kostenaufwand  von  181  285,40  M.  verursachte.  Eine  im  Jahre
1899  abermals  notwendig  gewordene  Vergrößerung  der  Salzmühle  beanspruchte
21  333,28  M.  Kosten.  Ein  im  Jahre  1900  beschaffter  Backenbrecher,  sowie
der  Bau  einer  mechanischen  Grubenförderungs-Anlage,  ferner  einige  kleinere
Aufwendungen  für  die  Schacht-  und  Mühleneinrichtung  erforderten  insgesamt
23,387,76  M.  Bei  der  im  Jahre  1903  von  der  Stadt  Heilbronn  erbauten
Neckargartacher  Fahrbrücke  beteiligte  sich  die  Gesellschaft  mit  einem  Baukostenbeitrag ­
  von  25  000,00  M.  Die  Brücke  brachte  zahlreichen  Arbeitern  des  Werkes ­
  eine  Verkürzung  ihres  Wegs.  In  demselben  Jahr  kam  ein  Reisert'scher
Wasserreiniger  zur  Aufstellung,  da  sich  das  von  der  Stadt  Heilbronn  gelieferte
Kesselspeisewasser  als  sehr  hart  erwies.  Das  Jahr  1905  brachte  eine  Erweiterung ­
  des  Gebäudes  der  Hauptfördermaschine  durch  einen  Anbau,  in  welchem
eine  Hilfsfördermaschine  untergebracht  wurde.  Zur  selben  Zeit  gelangte  in  der
Grube  eine  Hochdruckzentrisngalpnmpe  und  eine  Plungerpumpe  zur  Aufstellung.
Das  folgende  Jahr  machte  die  Erbauung  eines  neuen  Gebäudes  für  die  Verladung ­
  notwendig.  Im  Jahre  1907  wurde  die  Bewetterung  durch  Aufstellung
eines  größeren  Ventilators  mit  Motor  verbessert.  Die  Zahl  der  elektrischen
Bohrmaschinen  wurde  vermehrt,  auch  wurde  ein  zweiter  Transformator  in  Betrieb ­
  genommen.  Auch  die  Mühlcneinricktung  wurde  entsprechend  den  gesteigerten
Anforderungen  erweitert.  Die  Vergrößerung  betraf  1  Brecher,  2  'Schleuderniühlen
  und  1  Sieb  mit  Elevator.  Aehnlich  wurde  die  Kraftanlage  verstärkt,
die  drei  neue  Dampfkessel  und  eine  500pferdige  Dampfmaschine  erhielt.  So
zeigt  sich  uns  in  allem  ein  auf  der  Höhe  der  Zeit  stehender  Bergbau-  und
Salinenbetrieb,  in  seiner  Gesamtheit  etwas  Mustergiltiges  darstellend.  Eine
überaus  glänzende  wirtschaftliche  und  technische  Entwicklung  hat  das  „Salzwerk
Heilbronn"  innerhalb  der  deutschen  Salzindustrie  zu  einem  der  ersten  Unternehmen ­
  gemacht.
        <pb n="169" />
        Anlagen.
i.
Salztausch-Bertrag  zwischen  Württemberg  und  Bayern.
Nachdem  in  Folge  der  zwischen  dem  königl.  Würtembergischen  Bergrath  und
der  königl.  Bayrischen  General  Bergwerks-,  Salinen-  und  Münz-Administration  ein
wechselseitiger  Salz-Austausch  den  Verhältnissen  beider  Staaten  für  angemessen  befunden ­
  worden  ist,  so  haben  die  Unterzeichneten  aus  Auftrag  und  im  Namen  der
so  eben  genannten  königl.  Behörden,  und  zwar  von  Seiten  des  Königl.  Würtembergischen ­
  Bergraths,  der  königl.  Würtembergische  Bergrath
Ludwig  v.  Bilfinger,  Ritter  des  königl.  Civil-Verdienstordens,  und
der  königl.  Würtembergische  Bergrath
Abraham  Maier
und  von  Seite  der  Königl.  Bayrischen  General  Pergwerks-Salinenund
  Münz-Administration  der  königl.  Bayrische  Oberberg-  und
Salinen-Rath
Joseph  Ludwig  von  Wolf,  Ritter  des  Königl.  Bayrischen  Civil-Verdienstordens

unter  Vorbehalt  der  allerhöchsten  Genehmigung  folgende  Uebereinkunft  getroffen.
8  1.
Der  unterm  24.  Juli  1819  abgeschlossene  Kontrakt,  nach  welchein  Würtemberg
in  dem  Etats-Jahr  1.  July
1820/21  12  000  Fässer
1821/22  8  000  „
1822/23  6  000  „
Salz  von  Bayern  käuflich  übernimmt,  bleibt  nach  allen  seinen  Theilen  bestehe».
8  2.
Tauschweise  gibt  Bayern  an  Würtemberg  ab,  in  Bayrischem  Gewicht,  den
Zentner  zu  120  U  würtemberg.  Gewicht  gerechnet:
a)  in  dem  Etats-Jahr  1.  July  1821/22
in  Günzburg  5  000  Zentner
in  Memmingen  8  000
Zusammen:  10  000  Zentner
b)  in  dem  Etatsjahr  1822/23
in  Günzburg  5  000  Zentner
in  Memmingen  10  000  „
Zusammen:  15  000  Zentner
o)  in  dem  Jahr  1823/24
in  Memmingen  30  000  Zentner
        <pb n="170" />
        167

d)  in  dem  Jahr  1824/25
in  Memmingen  30  000  Zentner
e)  in  dem  Jahr  1825/26
in  Memmingen  30  000  Zentner.
Summe  in  den  5  Jahren  1821/26
—  115  000  Bayrische  Zentner
oder  138  000  Würtemb.  Zentner.
8  3.
Dagegen  gibt  Würtemberg  von  der  Saline  Friedrichshall  tauschweise  an  Bayern  ab:
a)  in  dem  Jahr  1821/22  10  000  Bayrische  oder  12  000  würd  Ztr.

b)  „  „

„  1822/23

15  000

,.  18000  „

„

0)  „  „

„  1823/24

30  000

„  36  000  „

„

cl)  „  „

„  1824/25

30  000  „

„  86  000  „

ff

e)  „  „

„  1825/26

30  000

„  36  000  „

"

Zusammen:  115  000  Bayrische  oder  138000  würt.  Ztr.

§4
Sollte  in  den  letzten  3  Jahren  einer  der  kontrahirenden  Theile  noch  ein  größeres ­
  Quantum  etwa  von  1000  Fässern  oder  5000  Zentner  zu  beziehen  wünschen,  so
ist  hierüber  besondere  Eröffnung  zu  machen,  um  nach  der  Lage  der  Umstände  die
nähere  Bestimmung  zu  treffen,  ob  wechselseitig  diese  Abgabe  gewählt  werden  könne.
8  6.
Das  nach  §  2  von  der  Krone  Würtemberg  jährlich  zu  übernehmende  Tauschsalz ­
  wird  in  Günzburg  und  Memmingen  auf  gleiche  Weise  wie  das  erkaufte  in
Fässern  abgegeben,  und  ein  Faß  zu  515  ü  Sporco,  und  480  Tb  netto  Salz  nach
Bayrischem  Gewicht  gerechnet,  wobey  für  jedes  Faß  2  &amp;lt;a  Tara  Entschädigung  in
der  Uebergewichts  Berechnung  wie  bisher  in  Abzug  gebracht  werden.
8  6.
Das  nach  §  3  von  der  Krone  Bayern  bey  der  königl.  Würtembergischen  Saline
Friedrichshall  abzunehmende  Salz  wird  in  plombirten  Säcken  jeden  mit  150  U  Netto
Salz  bayrischen  oder  180  ’a,  würtemberg.  Gewichts  gefüllt  abgegeben.
8  7.
Das  von  der  Krone  Bayern  in  Friedrichshall  abgenommene  Salz  wird  gegen
das  von  der  Krone  Würtemberg  in  Günzburg  und  Memmingen  bezogene  Salz  nach
Zentnern  im  Nettogewicht  berechnet  und  vaturaliter  gegeneinander  ausgeglichen,  so
daß  keine  Berechnung  in  Geld,  weder  für  das  Salz  noch  für  die  Fassage  stattfindet.
8  8.
Beiderley  Salz  muß  in  einem  vollkommen  trockenen  Zustande  sich  befinden,  und
insbesondere  wird  das  zu  Friedrichshall  abzunehmende  Salz  in  einem  gröbern  Korn
und  zwar  nach  dem  —  dem  gegenwärtigen  Kontrakt  versiegelt  beygelegten  Muster  —
bedungen,  da  in  der  Königl.  Bayrischen  Rhein-Provinz  nur  Salz  von  gröberem
Korn  verkäuflich  ist.
8  9.
Die  Abfuhr  des  Salzes  von  Friedrichshall  geschieht  in  der  Regel  zur  Hälfte
vom  July  bis  Oktober  des  einen  und  zur.  Hälfte  vom  April  bis  Ende  Juny  des
folgenden  Jahres.  Von  dieser  Regel  wird  jedoch  für  das  erste  vom  Anfang  des
Monats  July  laufende  Kontrakts-Jahr  die  Ausnahme  gemacht,  daß  das  stipulirte
Quantum  erst  im  Frühjahr  1822  abgeführt  werden  darf.
        <pb n="171" />
        168

§  10.
Da  das  von  der  Krone  Würtemberg  in  Günzburg  und  Memmingen  abzunehmende ­
  Bayrische  Salz  kostenfrey  auf  den  Wagen  gelegt  und  frey  von  allen  Aerarial-Abgaben
  ausgeführt  wird,  so  wird  auch  das  von  der  Krone  Bayern  in  Friedrichshall ­
  zu  übernehmende  Salz  kostenfrey  in  das  Schiff  gelegt  und  Aerarial-Zoll
und  Abgabe  frey  ausgeführt.
8  11.
So  wie  das  Königl.  Bayerische  Salz  in  Günzburg  und  Memmingen  auf  den
Wagen  gelegt,  Eigenthum  für  die  Krone  Würtemberg  wird,  eben  so  wird  das  in
Friedrichshall  in  das  Schiff  gelegte  Königlich  Würtembergijche  Salz  Eigenthum  der
Krone  Bayern  und  unterliegt  sodann  wechselseitig  dem  Risiko  des  resp.  Eigenthümers.
8  12.
Sollte  die  Durchfuhr  des  Königl.  Würtembergischen  Salzes  durch  auswärtige
Territorien  als  Königl.  Bayerisches  Eigenthum  hinsichtlich  der  Zoll-Abgaben  und
Transitverordnungen  auf  dem  Neckar  einige  lästige  Hindernisse  finden,  so  kann  dasselbe ­
  noch  ferner  während  der  Ausfuhr  in  der  Eigenschaft  als  Königl.  Würtemberg.
Aerarial-Guth  fortbestehen,  jedoch  mit  der  Klausel  nach  dem  ll tcn  Kontraktspunkt,
daß  das  Risiko  des  einmal  in  das  Schiff  gelegten  Salzes  der  Krone  Bayern  zu
verbleiben  habe.
8  13.
Von  Seite  der  Krone  Würtemberg  wird  die  Zusicherung  gegeben,  daß  die  nöthigen ­
  Vorräthe  an  der  Saline  Friedrichshall  sich  befinden  werden,  um  die  Abfuhr
des  Salzes  nach  der  Bestimmung  des  9 tcit  Kontrakt-Punktes  jederzeit  vornehmen  zu
können,  ebenso  wird  von  der  Krone  Bayern  die  Zusicherung  wegen  der  nöthigen
Vorräthe  zu  Günzburg  und  Memmingen  gegeben.
8  11.
Sollte  es  nothwendig  werden  anticipando  auf  das  folgende  Kontrakts-Jahr
Salz  auszuführen,  so  steht  solches,  wenn  hiefür  die  Vorräthe  vorhanden  sind,  wechselseitig ­
  frey.
8  15.
So  wie  in  dem  bereits  bestehenden  Salzkaufs-Kontrakte  §  5  bedungen  wurde,
daß  es  der  Krone  Würtemberg  frey  stehe,  bey  den  Königl.  Bayerischen  Salzämtern
in  Günzburg  oder  Memmingen  zur  Uebernahme  und  Spedition  des  Salzes  jemand
zu  oommittirsn,  ebenso  bleibt  es  der  Krone  Bayern  überlassen  bey  der  Königl.
Würtemberg.  Saline  Friedrichshall  ein  gleiches  zu  thun.
8  16.
Damit  noch  in  Zeiten  wechselseitige  Kenntniß  erhalten  wird,  in  wie  ferne  und
auf  welche  Weise  dieser  Salztausch-Kontrakt  nach  Ende  desselben  noch  fortbestehen
soll,  so  wird  bestimmt,  daß  am  Anfang  des  5"»  Kontraktjahrs  das  nöthige  Benehmen ­
  hierüber  zu  pflegen  wäre.
8  17.
Nach  Schluß  eines  jeden  Monats  wäre  in  Uebereinstimmung  mit  den  §  9  und
10  des  Salzkaufs-Kontrakts  von  der  Königl.  Würtembergischen  Salzverwaltung  in
Friedrichshall  eine  Anzeige  an  die  K.  Bayrische  General-Bergwerks-Salinen-  und
Münz-Administration  nach  München  zu  senden,  um  daraus  ersehen  zu  können,
welche  Abfuhr  in  demselben  Monat  stattgehabt  hat.
        <pb n="172" />
        §  18.
Von  der  erwähnten  Königl.  Würtemberg.  Salz-Verwaltung  ist  den  Schiffern
für  jedes  geladene  Schiff  ein  besonderer  Lieferungs-Schein  zuzustellen,  welchen  dieselbe ­
  zur  Bestätigung  der  richtigen  Einlieferung  von  dem  Abladestations-Amte
unterschreiben  zu  lassen  und  sodann  wieder  an  die  Königl.  Würtemb.  Salz-Verwaltung ­
  einzuliefern  haben.
8  19.
Die  Königl.  Würtemberg.  Salz-Verwaltung  in  Friedrichshall  hat  das  Salz  nur
an  solche  Schiffer  abzugeben,  welche  sich  durch  Anweisung  von  dem  K.  Bayrischen
Salz-Amt  Speyer  legitimiren  werden.
8  20.
In  Hinsicht  der  zur  Salzabfuhr  zu  verwendenden  Schiffer  steht  es  der  Königl.
Bayrischen  General-Administration  gänzlich  frey,  solche  nach  ihrer  Convenienz  zu
wählen.

8  21.
Da  in  dem  bestehenden  Kontrakte  §  13  der  Krone  Würtemberg  die  Zusicherung
gemacht  worden,  daß  man  niemals  zugeben  wird,  daß  von  den  Königl.  Bayrischen
Salzämtern,  oder  Königl.  Bayrischen  Unterthanen  ein  Salzhandel  in  die  Königl.
Würtembergische  Lande  getrieben  werden  darf,  so  macht  auch  die  Krone  Würtemberg ­
  die  Zusicherung,  während  der  Dauer  des  Kontrakts  weder  mit  dem  eigenen
Königl.  Würtemberg.  noch  mit  dem  von  Bayern  übernommenen  Salze  einen  Handel ­
  in  die  Königl.  Bayrischen  Staaten  zu  treiben,  noch  zu  gestatten,  noch  auch  ein
von  der  Krone  Bayern  übernommenes  Salz  in  die  Badenschen  Lande  oder  in  die
Schweiz  zu  verkaufen  oder  den  Verkauf  zu  gestatten.
8  22.
Die  Casus  in  soliti,  improvisi  et  absoluta  impossibilitatis  sind  in  Rücksicht  der
Erfüllung  dieses  Kontrakts  wechselseitig  wie  bisher  angenommen.
So  geschehen,  Stuttgart  den  7 tm  July  1821.
Ludwig  v.  Bilfinger  Joseph  Ludwig  von  Wolf
Königl.  Würtemb.  Bergrath  Königl.  bair.  Oberberg  und
R.  d.  C.  V.  O.  Salinen-Rath.  R.  d.  C.  B.  O.
Abraham  Mayer,  K.  W.  Bergrath.
Genehmigt  von  dem  königl.  baierischen  Staatsministerium  der  Finanzen.
München,  am  31.  Juli  1821.

II.
Salz-Licfcrmigs-Coiitrakt  zwischen  der  Regierung  Sr.  Majestät  des  Königs  von
Württemberg  und  der  Regierung  des  Hohen  Standes  Bern.
Namens  Sr-  Majestät  des  Königs  von  Württemberg  ist  zwischen  Allerhöchst
Ihrem  bevollmächtigten  Salzhandlungs-Direktor,  dem  Wohlgebornen  Hochgeehrten
Herrn  Johann  Herzog  von  Effingen,  Mitglied  des  Großen  Raths  des  Kantons
Aargau,  einer-  und  dem  Wohlgebornen  Hochgeachten  Herrn  Ferdinand  Ludwig  von
Tenner,  Seckelmeister  und  Präsident  des  Finanz-Raths,  Namens  der  Hohen  Regierung ­
  der  Stadt  und  Republik  Bern,  anderseits,  unter  gegenseitigem  Vorbehalt  Allerhöchster ­
  und  Hoher  Ratifikation,  nachstehender  Salz-Lieferungs-Contrakt  abgeschlossen
worden:
        <pb n="173" />
        170

Art.  1.
Die  Königlich  Würtembergische  Regierung  verpflichtet  sich  zu  liefern  und  die
Regierung  des  hohen  Standes  Bern  verpflichtet  sich  zu  übernehmen:
a.  Vom  ersten  Juli  bis  31.  December  1824  2000  Faß.
7&amp;gt;.  Vom  1.  Januar  1825  bis  31.  December  1830,  folglich  vom  1.  Januar  1825
an,  sechs  auf  einander  folgende  Jahre,  alljährlich  achttausend  Faß  Würtemberger
Salz  in  guter,  reiner,  weißer  und  trockner  Qualität.
Falls  die  Königlichen  Salinen  es  gestatten,  so  kann  die  oben  sub  Litt.  A.  für
das  Jahr  1824  bedungene  Lieferung,  ohne  Abbruch  von  den  späteren  Lieferungen,
noch  um  weitere  Zwey-  bis  Viertausend  Faß  vermehrt  werden.
Art.  .2.
Die  im  ersten  Artikel  für  das  Jahr  1524  bedungene  Lieferung  soll  bis  31.  December ­
  desselben  Jahrs  durch  successive  Absendungen,  sowie  es  der  Vorrath  auf
den  Königlichen  Salinen  in  Schwenningen  gestattet,  vollzogen  werden.
Die  sub  Litt.  b.  des  gleichen  Artikels  für  die  darauffolgenden  sechs  Jahre  bedungenen ­
  jährlichen  achttausend  Faß  hingegen,  sollen  in  gleichen  vierteljährlichen
Abtheilungen,  wo  möglich  jeweilen  in  der  ersten  Hälfte  eines  jeden  Quartals  geliefert ­
  werden.  Hierbey  wird  jedoch  vorbehalten,  daß  bei  herber  Winterszeit  oder
sonst,  wenn  der  niedere  Stand  des  Wassers  der  Rheinschiffahrt  Hindernisse  in  den
Weg  legt,  die  vierteljährlichen  Lieferungen  zum  Theil  oder  ganz  aufgeschoben  werden ­
  könnten,  bis  diese  Hindernisse  wieder  gehoben  sein  werden.
Art.  3.
Für  ein  jedes  Faß  von  netto  Sechshundert  Pfund  Markgewicht  franco  Brugg
an  die  dortige  Schifflände  gelegt,  verpflichtet  sich  der  Hohe  Stand  Bern  zu  bezahlen
Vierzehn  Gulden  Reichsvaluta,  die  feine  Mark  Köllnisch  zu  vier  und  zwanzig  Gulden.
Falls  der  Hohe  Stand  Bern  es  seiner  Convenienz  angemeßen  erachten  sollte,
bis  fünftausend  Faß  des  jährlich  zu  beziehen  habenden  Salzes  frey  ab  Schaffhausen
zu  übernehmen:  so  wird  dieses  unter  Vorbehalt  einer  in  behöriger  Zeit  an  die
Königliche  Salz-Handlungs-Direktion  geschehende  Anzeige  von  Seite  der  König!,
würtembergischen  Regierung  vorhin  aus  zugestanden  und  auf  diesen  Fall  hin  der
Preis  eines  jeden  Fasses  von  netto  Sechshundert  Pfund  Markgewicht  franco  Schaffhausen ­
  inclusive  der  dortigen  Zölle  und  Spesen,  auf  Zwölf  Gulden  Reichsvaluta
festgesetzt.  Das  sich  nach  Abzug  der  Tara  über  Pfund  Sechshundert  netto,  allfällig
ergebende  Uebergewicht,  wird  besonders  in  Ansatz  gebracht  und  jeweilen  U  600
desselben  gleich  einem  Faß  zu  dem  oben  bestimmten  Preis  berechnet.
Art.  4.
Die  Tara  oder  Faßtaxe  wird  nach  einem  Durchschnittsgewicht  von  fünfzig
leeren  Fässern  bestimmt.  Zu  dem  Ende  sollen  bey  den  Königlichen  Salinen  vor
Auffüllung  der  Fäßer  von  jeder  Quartal-Lieferung  fünfzig  Stück  exakt  abgewogen
und  nach  ihrem  Durchschnittsergebnis  die  Tara  jeweilen  berechnet  werden.
Dem  Hohen  Stand  Bern  bleibt  vorbehalten  die  Tara  verificiren  zu  lassen  und
für  allfällig  entstandener  Irrthum  oder  Mißrechnung  billige  Vergütung  zu  fordern.
Art.  5.
Ueber  jede  Lieferung  wird  die  Würtembergische  Salz-Handlungs-Direktion  in
der  Schweiz  dem  Hohen  Finanzralh  eine  specificirte  Gewichtsliste  und  Rechnung
übermachen.
Art.  6.
Am  Ende  jeden  Quartals  soll  die  Zahlung  für  das  während  demselben  abgelieferte ­
  Salz  an  die  Königlich  Würtembergische  Salz-Handlungsdirektion  franco
Aarau,  in  groben  Silbersorten  nach  dem  vierundzwanzig  Guldenfuß  geleistet  werden.
        <pb n="174" />
        171

Art.  7.
So  wie  die  Königlich  Würtembergische  Regierung  sich  verpflichtet,  während  der
Dauer  des  gegenwärtigen  Contracts  keinerley  Zölle,  oder  irgend  andere  Auflagen
auf  das  von  dem  Hohen  Stand  Bern  zu  beziehende  Salz  zu  legen,  ebenso  wird  zur
Bedingung  gemacht,  daß  wenn  die  Schweizerischen  Zölle,  Weg-  oder  Brückengelder
oder  andere  Transitgebühren  überhaupt,  sowie  auch  die  Großherzoglich  Badischen
Rheinzölle  von  Schaffhausen  Rhein  abwärts,  während  der  Dauer  des  gegenwärtigen ­
  Contracts,  über  ihren  dermaligen  Stand  erhöht  werden  sollten,  jede  allfällige
Erhöhung  zu  Lasten  des  Hohen  Standes  Bern  fallen  soll.  Ebenso  behält  sich  die
Königlich  Würtembergische  Regierung  vor,  im  Fall  einer  außerordentlichen  erwiesenen ­
  Frachterhöhung  eine  besondere  Entschädigung  fordern  zu  können,  deren  Maximum ­
  jedoch  den  Betrag  von  vierzig  Kreuzer  Reichsvaluta  per  Faß  nie  übersteigen ­
  soll.
Art.  8.
Wenn  während  der  Dauer  des  gegenwärtigen  Kontrakts  der  Hohe  Stand  Bern
in  den  Fall  kommen  und  er  seiner  Convenienz  angemessen  erachten  sollte,  über  das
im  ersten  Artikel  bestimmte  Salzquantum  hinaus,  noch  ein  Weiteres  zu  beziehen,  so
verpflichtet  sich  die  König!.  Würtembergische  Regierung  auf  eine  an  die  Salz-Handlungsdirektion ­
  erfolgende  sechsmonatliche  Voranzeige  hin,  die  noch  ausstehenden
Lieferungen  bis  auf  die  Concurrenz  von  Zwölfhundert  fünfzig  Faß  vierteljährlich,
unter  den  gleichen  Bedingungen  wie  sie  für  das  ourn  obliZo  zu  liefernde  Quantum
durch  gegenwärtigen  Contract  festgesetzt  sind,  zu  vermehren.
Art.  9.
Wenn  der  gegenwärtige  Contract  seine  Endschaft  erreichen  sollte,  ohne  daß
sechs  Monat  vorher  von  dem  einen  oder  andern  der  contrahirenden  Theile  die  Erklärung ­
  gemacht  würde,  daß  man  nicht  gesonnen  sey,  denselben  auf  eine  weitere
Frist  zu  erneuern,  so  bleibt  er  in  allen  seinen  Bestimmungen  für  beide  Theile  noch
für  ein  Jahr  weiter  hinaus  verbindlich  und  in  Kraft.
Art.  10.
Der  gegenwärtige  Contract  bleibt  für  beide  contrahirende  Theile  bis  zu  seiner
Endschaft  verbindlich  und  kann  nur  durch  vis  major  oder  andere,  die  Erfüllung
dem  einen  oder  anderen  Theil  unmöglich  machenden  höhern  Ereignisse  unterbrochen
oder  aufgehoben  werden.  —
Urkundlich  und  zu  mehrerer  Bekräftigung  wird  gegenwärtiger  Tractat,  Namens
Sr  Majestät  des  Königs  von  Würtemberg,  von  Allerhöchst  dero  bevollmächtigten
Salz-Handlungs-Direktoren  Herrn  Johann  Herzog  von  Effingen  einer-  und  Namens
der  Stadt  und  Republik  Bern  von  Titl.  Herrn  Ferdinand  Ludwig  von  Tenner,  des
Kleinen  Raths,  Seckelmeister  und  Präsidenten  des  Finanz-Raths  anderseits,  in  doppelter ­
  Ausfertigung  unterzeichnet  und  zu  Allerhöchster  und  hoher  Ratifikation  an
Behörden  befördert,  in  Bern  den  sechsten  Christmonat  im  Jahr  Eintausendachthundert ­
  drey  und  zwanzig.
gez.:  In  Herzogh  von  Effingen  gez.:  Ludwig  von  Tenner
Königlich  Württembergischer  Seckelmeister  und  Präsident
Salz-Handlungs-Director  des  Finanz-Raths  der  Stadt
in  der  Schweiz.  und  Republic  Bern.
        <pb n="175" />
        172

Maß-  und  Münz-Tabelle.
du.  Münzen.
Landeswährung  unter  Herzog  Friedrich  von  Württemberg.
1  Gulden  —  28  Schilling  —  60  Kreuzer  —  168  Pfennig.
1  Batzen  —  12  Pfennig.  1  Schilling  —  6  Pfennig.

1  rhein.  Gulden  —  1,7539  Mk.
1  süddeutsch.  Gulden  (19.  Jahrh,  bis  1875)  ^  1,7181  Mk.
1  Kreuzer  —  6  Heller.
1  Kreuzer  —  4  Pfennig.
1  Kreuzer  um  1857  —  2,5  Pfennig.

b.  Maße.
1  Klafter  —  6  Quadratfuß.
1  Simri  —  22,5  kg.
1  Fuder  —  1000  Liter.
1  Maß  —  1,83  Liter.
1  Morgen  —  3151,75  qm.
1  Eimer  —  293,927  Liter.
1  Fuß  —  28,64  cm.
        <pb n="176" />
        173

Erklärung  an  Eidesstatt.
Hierdurch  gebe  ich  die  eidesstattliche  Versicherung  ab,  daß  die  vorliegende
Arbeit  von  mir  selbständig  und  ohne  unerlaubte  fremde  Hilfe  verfaßt  wurde.
Die  Abhandlung  wurde  bisher  weder  als  Prüfungsarbeit  bei  einer  Staatsoder ­
  Diplomprüfung  benutzt,  noch  diente  die  Arbeit  gegenüber  einer  anderen
Fakultät  als  Doktordissertation.
Die  aus  anderen  Schriftwerken  stammenden  Stellen  wurden  in  der  geforderten ­
  Weise  kenntlich  gemacht.
Tübingen,  14.  Februar  1910.

Paul  Neumann-Martell.
        <pb n="177" />
        174

Vorliegende  Arbeit  ist  aus  dem  volkswirtschaftlichen  Seminar  meines  hochverehrten ­
  Lehrers  Prof.  Dr.  C.  I.  Fuchs  hervorgegangen,  dem  ich  an  dieser
Stelle  zuerst  meinen  Dank  abstatten  möchte.
Auch  Herrn  Oberfinanzrat  Prof.  Dr.  H.  Losch  sei  für  die  mannigfache  fördernde ­
  Unterstützung  meiner  Arbeit  mein  verbindlichster  Dank  ausgesprochen.
Endlich  habe  ich  noch  Herrn  Archiv-Direktor  Dr.  E.  von  Schneider  für  die  hilfreiche
Förderung  zu  danken,  die  er  mir  bei  der  Aktendurchsicht  im  Kgl.  Haus-  und
Staats-Archiv  zu  Stuttgart  gewährte.
Tübingen,  im  November  1909.
        <pb n="178" />
        175

v

Literatur.
Verhandlungen  der  württ.  Kammer  der  Abgeordneten.  Jahrgänge  1820—1010.
Prof.  Dr.  H.  Losch,  Die  Arbeitslöhne  in  Württemberg  1807  i.  Württ.  Jahrb.
Alberti,  Die  Gebirge  des  Königreichs  Württemberg  1826.
Buschmann,  Das  Salz.  Band  I.  Leipzig  1909.
Endriß,  Die  Steinsalzformation  im  mittleren  Muschelkalk  Württembergs.  1898.
Fehling,  Chemische  Untersuchung  der  Solen  der  kgl.  württ.  Salinen.  Stuttgart
1847.
F  r  a  a  s  ,  Die  nutzbaren  Mineralien  Württembergs.  Stuttgart  1860.
Für  er,  Salzbergbau  und  Salinenkunde.  Braunschweig  1900.
Handbuch  der  Kaliwerke.  1908.
Hof  -  und  Staats-Handbuch  des  Königreichs  Württemberg  1909.
Hufnagel,  Beleuchtung  der  in  Ansehung  der  Saline  zu  Schwäbisch-Hall  bestehenden ­
  Rechtsverhältnisse.  Tübingen  1827.
Jaeckh,  Das  Salzwerk  Heilbronn.  1908.
Kgl.  st  a  t.  L  a  n  d  e  s  a  m  t,  Das  Königreich  Württemberg.  1904.
Kgl.  st  a  t.  -  t  o  p  o  g  r.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Sulz.  1863.
Kgl.  st  a  t.  -  t  o  p  o  g  r.  Bureau,  Beschreibung  des  Oberamts  Rottweil.  1875.
M  e  m  m  i  n  g  e  r  s  Jahrbücher  1820—1823.
v.  Paulus,  Begleitworte  zur  geognostischen  Spezialkarte  Württembergs.  Atlasblatt ­
  Horb.  Stuttgart  1878.
Oesterreichis  che  Zeitschrift  für  Berg-  und  Hüttenwesen.  Wien  1875.
P  a  x  m  a  n  n,  Die  Kaliindustrie  in  ihrer  Bedeutung'  und  Entwicklung.  Staßfurt
1899.
Rau,  Finanzwissenschaft.  Bd.  I.
Reyscher,  Sammlung  württ.  Gesetze.  Tübingen  1839,  1841  1848.  Band  7,
16,  17.
Rö  s  l  er,  Naturhistorische  und  technologische  Nachrichten  von  der  Saline  zu  Sulz.
Tübingen  1788.
Schleiden,  Das  Salz.  Leipzig  1875.
Schönberg,  Handbuch  der  pol.  Oekonomie.  Tübingen  1897.
Schwäbischer  Merkur,  Stuttgart  1811.  1823.
Schwarz,  O.,  Die  Steuersysteme  des  Auslands.  Leipzig  1908.
Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.
Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
Thon,  In  welchen  Verhältnissen  stehet  die  Saline  Clemenshall  zur  Kgl.  Württembergischen ­
  Salz-Regie  während  der  Zeit  ihrer  Pacht?  Stuttgart  1828.
Württembergische  Jahrbücher.  Stuttgart.
Zeitschrift  für  Berg-,  Hütten-  und  Salinenwesen  im  preußischen  Staat.
Berlin  1897.
Zeitschrift  für  Bergrecht.  Bonn  1906.
        <pb n="179" />
        P

135

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igfeit 1 ).  Bei  diesem  schon  allein  durch  die  Mächtigkeit  bedingten  Umfang
rgerstätten  erschien  die  Absicht  eines  bergbaulichen  Betriebes  Erfolg  verb.
  Die  württ.  Kammer  der  Abgeordneten  stand  allerdings  teilweise  diesicht
  eines  neuen  Schachtbaues  angesichts  der  üblen  Erfahrungen  mit  der
Rottenmünster  etwas  skeptisch  gegenüber.  Allein  die  Regierung  hatte
Plan  schon  erheblich  gefördert,  insbesondere  war  man  der  Frage  einer
li  Wahl  der  bisher  angewandten  Methode  im  Niederbringen  des  Schachtes
getreten.  Um  jene  Zeit  nämlich  hatte  ein  französischer  Ingenieur  namens
fii  Forbach  in  Lothringen  beim  Schachtban  eine  ganz  neue  Bohrmethode
vendung  gebracht,  die  in  Fachkreisen  die  weiteste  Beachtung  fand.  Aus
_  Grunde  hatte  sich  die  württembergische  Regierung  entschlossen,  einen  ihrer
Händigen,  den  Bergrat  v.  Alberti,  nach  Forbach  zu  senden,  der  das
&amp;gt;e  Verfahren  an  Ort  und  Stelle  studieren  sollte.  Bergrat  v.  Alberti
enn  auch  seine  Beobachtungen  und  Erfahrungen  in  einem  längeren  Beieder.
  Bei  diesem  Kind'schen  Verfahren  handelte  es  sich  im  wesentlichen
Anwendung  eines  Freifallbohrers.  Dieser  besteht  in  seinem  unteren
ls  dem  sogenannten  Abfallstück,  an  welchem  sich  das  Bohrstück  befand.
.  der  Schwengel  im  Bohrhaus  angezogen  wurde,  packte  der  Greifapparat
ige  des  Oberendes  und  je  weiter  man  den  Schwengel  niederdrückte,  trat
'.ge  das  in  die  Hvhesteigen  des  Bohrers  ein.  War  der  Hub  des
■  beendigt  und  fing  das  Obergestänge  zu  sinken  an,  so  drückte  man  im
lugenblick  das  Wasser  im  Bohrloch  gegen  den  oben  angebrachten  Lederwar
  dies  eine  Lederscheibe  vom  Durchmesser  des  Bohrloches.  Sobald
die  Zugstange  nach  oben  führte,  die  mittels  des  Bolzens  und  der  He-,
  der  Greifzange  in  Verbindung  stand,  öffnete  sich  die  Schere  und  alsdas
  Untergestänge  mit  dem  Bohrer  frei  ab.  In  einem  trockenen  Bohr-■
  übrigens  die  Freifallschere  unverivendbar.
:  2.  Januar  1854  hatte  man  mit  der  Abteufung  des  Steinsalzschachtes
richshall  begonnen  und  hierbei  die  Arbeit  so  kräftig  gefördert,  daß  be-&amp;gt;
  de  März  1855  der  Schacht  bis  zu  einer  Tiefe  von  302  Fuß  im  Muli- ­
  abgeteuft  war.  In  weiteren  3  Monaten  hoffte  man  bei  350  Fuß  das
--„r  und  nach  einem  Jahr,  etwa  im  Juni  1856,  das  Steinsalzlager  bei
j ;  i  Tiefe  zu  erreichen.  Für  die  Wasserhaltung  hatte  man  eine  Dampfes ­
  von  15  Pferdestärken,  neben  einer  Reservemaschine  von  91  PS.  noristung,
  die  maximal  130  bis  140  PS.  zu  leisten  vermochte,  aufgestellt,
gestellte  kleine  Wasserhaltungsmaschine  von  15  PS.  vermochte  anfangs
eringerer  Tiefe  auftretenden  Wasser  gut  zu  bewältigen;  bei  größerer
vies  es  sich  jedoch  als  eine  sehr  notwendige  Maßnahme,  größere  Maste ­
  zur  Verfügung  zu  haben,  sodaß  die  in  Reserve  gehaltene  Wassermschine
  bald  in  volle  Tätigkeit  trat 2 ).  Das  eigentliche  Salzlager
-och  erheblich  später,  als  erwartet,  erreicht,  nämlich  erst  im  Jahre  1859.
:  jte  technische  Schwierigkeiten  hatten  die  Niederbringung  des  Schachtes
Der  Schacht  diente  gleichzeitig  der  Wetterführung,  Steinsalzförderung,
und  Wasserhebnng.  Die  geologische  Formation  zeigte  nach  den  von
chte  durchfahrenen  Gebirgsarten  folgendes  Bild  3 ):
Handlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1851.  II.  Band,  S.  1105.
sterreichische  Zeitschrift  für  Berg-  und  Hüttenwesen.  Jahrg.  1875,  S.  414.
Fraas,  Die  nutzbaren  Minerale  Württembergs.  1860,  S.  Hl.
        <pb n="180" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
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