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        <title>Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung</title>
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            <surname>Rosendorff</surname>
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- a - 
Das Verhalten üer Geschäftswelt. 
Unter diesen Umständen kann es nicht Wunder nehmen, 
dah sich der Geschäftswelt ein geradezu panischer Schrecken 
vor den Gefahren der RAO. bemächtigt hat. 
In der Begründung der RAO. (S. 95) wird allerdings 
betont, der Wert der Vorschriften liege vorzugsweise darin, 
daß sie vor Umgehungsversuchen abschrecken werde. Man 
kann aber beobachten, daß die redliche Geschäftswelt sich im 
Hinblick auf diese Bestimmungen häufig sogar von solchen Ge 
schäften abschrecken läßt, die zweifellos einen durchaus legalen 
Charakter tragen, während diejenigen, welche — nach einem 
Iheringschen Wort") — „die Schleichwege des Lebens 
kennen", sich auch durch keine noch so hohe Strafandrohungen 
von den gewagtesten Transaktionen abschrecken lassen 183 ), 
so daß man auf die neuen Bestimmungen die Worte 
Bismarcks anwenden kann, der über die Falkschen 
Maigesetze in seinen „Gedanken und Erinnerungen" 
folgendes schreibt: „Erst durch die Praxis überzeugte ich 
mich, daß die juristischen Einzelheiten psychologisch nicht 
richtig gegriffen waren. Der Mißgriff wurde mir klar an 
dem Bilde ehrlicher, aber ungeschickter Gendarmen, die mit 
Sporen und Schleppsäbeln hinter gewandten und hinter 
listigen Priestern durch Hintertüren und Schlafzimmer nach 
setzten." 18 ) 
") Jhering, Geist des römischen Rechts, Bd. III, 262. 
18a ) Markuse, Steuermoral, DStZ. 1919, 199. Kiwit, 
Neue Formen der Steuerhinterziehung, DStZ. 1919, 131. 
Angesichts der hier geschilderten „Künste" fühlt man 
sich versucht, die Worte des Tacitus (Annalen VI, 16) 
zu zitieren: „Multisque plebiscitis obviam itum fraudibus. 
quaetotiesrepressae miras per artes rursum oriebantur,“ 
lieber den vergeblichen Kampf der Gesetzgebung gegen das 
Schiebertnm in Rom vgl. Jhering III, 264—269. 
") Friedmaun, in der NStR.. 1. Iahrg., S. 71.</div>
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