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        <title>Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung</title>
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            <forname>Richard</forname>
            <surname>Rosendorff</surname>
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            <idno>1023142554</idno>
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Oie Schwierigkeit üer Abgrenzung zwischen Steuer 
ersparung, Steuerumgehung unü Steuerhinterziehung 
in üer Praxis. 
Die Abgrenzung, wann Steuerersparüng und wann 
Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung 
vorliegt, wird in der Praxis bei den stark verklausulierten 
und kautschukmäßigen Bestimmungen der §§ 5, 359 und 367 
allerdings häufig auf Schwierigkeiten stoßen. Wie schwer sich 
mit diesen Bestimmungen arbeiten lassen wird, kann man 
schon aus der Tatsache ersehen, daß in der Rechtswissenschaft 
die gleichen Fälle von den einen als erlaubte Steuererspa 
rung, von den anderen als mißbräuchliche Steuerumgehung 
und von den dritten sogar als strafbare Steuerhinterziehung 
angesehen werden. 
Das möchte ich an folgendem Fall exemplifizieren, der 
übrigens nach den Erklärungen der Regierung mit die Ver 
anlassung dazu gegeben hat, daß der § 5 in die RAO. auf 
genommen worden ist. 
Oer „Mitropa-Kall". 
Im Jahre 1905 war eine Aktiengesellschaft errichtet wor 
den, deren Gegenstand Bergbaubetrieb war. Durch Beschluß 
der Generalversammlung vom 13.5.16 wurde der Gegenstand 
des Unternehmens auf den Erwerb von Eisenbahnmaterial 
und alle damit zusammenhängenden Geschäfte ausgedehnt. 
Durch Beschluß vom 17. 10. 16 wurde die Firma geändert 
in „Mitropa, Aktiengesellschaft für Erwerb und Verwertung 
von Eisenbahnmaterial". Durch spätere Generalversamm 
lungsbeschlüsse wurde der Sitz der Gesellschaft nach Berlin 
verlegt, die Firma umgeändert in „Mitropa, Mitteleuro 
päische Schlafwagen- und Speisewagen-Aktiengesellschaft", und 
als Gegenstand des Unternehmens bestimmt: „Der Erwerb 
unt&amp;gt; Betrieb von Schlafwagen, Speisewagen, Luxuswagen und 
Luxuszügen." Am 24. 11. 16 befanden sich sämtliche Aktien 
in einer Hand. Das Stempelsteueramt hat in der Gesamt-</div>
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