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        <title>Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung</title>
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            <surname>Rosendorff</surname>
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      <div>46 
heit dieser Vorgänge eine Neugründung erblickt und von dem 
bei Vornahme der Aenderungen vorhandenen Aktienkapital 
von 5 000 000 M. die Reichsstempelabgabe mit 225 000 M. 
gefordert. Auch die Vorinstanz ist betn beigetreten. Der 
Reichsfinanzhof hat in seinem Urteil vom 16. 7. 19 die an 
gefochtene Entscheidung jedoch aufgehoben und dahin ent 
schieden, daß die Steuerforderung als unbegründet in Weg 
fall zu bringen sei. Zur Begründung dieser Entscheidung 
führte er aus, daß das Reichsstempelgesetz keine Vorschriften 
enthalte, aus denen sich ergebe, daß „Umgehungsgeschäfte 
so zu versteuern seien, wie das Geschäft, dessen Versteuerung 
die Beteiligten ersparen wollten"^). 
Die Regierung hat in den Beratungen des § 5 nun den 
Standpunkt vertreten, daß in Zukunft derartige Fälle unter 
den Umgehungsparagraphen fallen. Dieser Ansicht sind 
Pinne r ,6 ) und Weinba df) 56 ) beigetreten. Wassertrü- 
dinge r 57 ) vertritt sogar den Standpunkt, ein solcher Fall 
sei als Steuerhinterziehung strafbar, während L i o n 58 ), Er 
lin g h a g e n 59 ) und Görre 8 60 ) der Meinung sind, daß 
es sich auch nach dem jetzigen Rechtszustand um eine ertaubte 
Steuerersparung handle. 
Meines Erachtens ist der letzten Ansicht beizutreten, weil 
hier auch nicht ein einziges Tatbestandsmerkmal des Gesetzes 
gegeben ist. Zunächst ist es Tatsache, daß für die gewählte 
Form der Gründung keineswegs die Absicht maßgebend war, 
Stempelsteuern zu ersparen. Das ergibt sich schon aus den 
Personen der Gründer, zu denen die österreichische und die 
deutsche Regierung gehörten. Maßgebend waren vielmehr 
gewisse politische Gründe, aus denen man es venneiden zu 
müssen glaubte, die übliche Form zu wählen, weil dabei nach 
") RFH. I, 126. 
55 ) Pinner, IW. 1919, 847. 
ä6 ) Weinbach, Kartenauskunftei des StR., heft 9. 
° 7 ) Wassertrüdinger, Zeitgem. Steuerfragen, 110. 
5S ) Lion, ebenda, 13. 
59 ) Erlinghagen, IW. 1920, 549. 
«°) Görres, Bank-Arch. 1919, 30.</div>
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