Steuerersparung,  Steuerumgehung,
Steuerhinterziehung.
Ein  Beitrag  zum  Rechte  der  Reichsabgchbenordnung').

I.
Sie  Reichsabgabenorünung  als  Grundlage  für  die
Durchführung  der  Steuergefehe.
Die  Reichsabgabenordnung  vom  13.  12.  19  soll  nach  der
allgemeinen  Begründung  die  Grundlage  dafür  schaffen,  daß
die  Reichssteuergesetze  gleichmäßig  durchgeführt  werden.
„Die  Besteuerung  wird  in  bisher  ungeahnter  Weise  in
alle  Verhältnisse  eingreifen.  Der  Druck  wird  schwer,  fast
allzu  schwer  sein;  wenn  er  nicht  unerträglich  werden  soll,
muß  dafür  gesorgt  werden,  daß  einheitlich  verfahren  wird
und  alle  Pflichtigen  gleichmäßig  belastet  werden.  Die  Pflichten, ­
  die  dem  Einzelnen  int  Interesse  der  Besteuerung  aufzuerlegen ­
  sind,  müssen  im  ganzen  Anwendungsgebiet  der  Steuersätze ­
  gleichmäßig  und  so  geordnet  werden,  daß  die  Gesetze
wirklich  durchgeführt  werden  sönnen“ 2 ).

Erweiterter  Abdruck  eines  in  der  ordentlichen ­
  Generalversammlung  der  Vereinigung
Deutscher  Bekleidungsindustrieverbände  E.  V.
gehaltenenVortrags.
s )  Entwurf  einer  Reichsabgabenordnung  (Carl  Heymanns  Verlag) ­
  S.  88.