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Sie  Aufgabe  üer  Steuerrechtswiffenschast.
Bei  dieser  Sachlage  erscheint  es  erforderlich,  daß  sich
die  Steuerrechtswissenschaft  auf  das  intensivste  mit  der  neuen
Lehre  befaßt,  einerseits  um  die  kauftitäunische  Praxis  über
ihre  Bedeutung  aufzuklären,  andererseits  der  Rechtsprechung
die  Wege  zu  weisen,  damit  „Auswüchse  des  Steuerfiskalismus
ebenso  wie  grobe  Steuerumgehungen  ausgemerzt  werden"-").
Zum  Verständnis  der  neuen  Lehre  ist  von  der  früheren
Rechtslage  auszugehen,  zumal  da  diese,  insbesondere  die
Rechtsprechung  des  Pr  OVG-,  auch  von  der  Regierung  zum
Ausgangspunkt  der  gesetzlichen  Regelung  genommen  worden  ist.

-°)  Roth,  in  bier  AStR.,  1.  Iahrg.,  S.  103.