Mäßigung  der  Schaumweiusteuer  der  Fabrikant  eine  G.  m.  b.  §.
gründet,  deren  Geschäftsanteile  er  selbst  besitzt  und  an  die
er  seine  Produkte  zu  niedrigem  Preise  abläßt,  oder  endlich ­
  die  Fälle,  in  denen  zur  Evsparung  der  Grundwechselabgabe ­
  der  im  wirtschaftlichen  Sinn  neue  Eigentümer  sich
rechtlich  nur  als  Portier  mit  umfassenden  Vollmachten  vom
früheren  Eigentümer  anstellen  läfet 22 ).
In  den  Verhandlungen  der  Nationalversammlung  voin
22.  11.  19  hatte  der  Abgeordnete  Dr.  Ludewig 22 )  zwar
bereits  darauf  hingewiesen,  daß  die  Rechtsprechung  in  der
Hauptsache  auch  bisher  schon  richtige,  auch  den  fiskalischen
Interessen  genügend  Rechnung  tragende  Wege  gewandelt  sei.
Diesen  Ausführungen  hatte  aber  der  Reichsfinanzminister
Erzberger  mit  der  Behauptung  widersprochen,  daß  die
Rechtsprechung  gerade  umgekehrt  gegangen  sei.  Zum  Beweis
hierfür  hat  er  sich  auf  einen  Aufsatz  des  Oberverwaltungsgerichtsrats ­
  Dr.  Boethke  im  PrVBl. 2 h  berufen,  der  dort
aus  einem  Urteil  des  OVG.  vom  3.11.15  folgendes  angeführt ­
  habe:
„Das  OVG.  nimmt  an,  daß  bei  Vereinbarung  eines
Gesamtpreises  die  Angabe  von  Einzelwerten  in  der  Regel
nur  tatsächliche,  nicht  rechtsgeschäftliche  Bedeutung  hat.  Tatsächliche ­
  Angaben  haben  nur  Bedeutung,  wenn  sie  richtig
sind,  während  rechtsgeschäftliche  Erklärungen  maßgebend
sind,  selbst  wenn  sie  dem  allgemeinen  Empfinden  nicht  entsprechen ­
  sollten.  Verkauft  also  jemand  ein  Hausgrundstück
für  20  000  M.  und  gleichzeitig  Pferd  und  Wagen  für  2000
Mark,  so  ist  dies  maßgebend,  selbst  wenn  offenbar  Pferd
und  Wagen  nur  1000  M.  wert  sein  sollten."  .  .  .
„Ist  die  rechtsgeschäftliche  Preiszerlegung  so  heißt
es  in  dem  Urteil  vom  19.  12.12  -  -  nur  zum  Schein  erfolgt,
in  Wahrheit  also  überhaupt  keine  oder  eine  andere  Preiszerlegung ­
  vereinbart,  so  ist  die  wahre  Abrede  maßgebend.
22 )  Bericht  4.
23 )  Stenographischer  Bericht  3885.
24)  PrPBl.  vom  10.  5.  19,  S.  401.