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Rechtsform  geworden,  daß  im  Laufe  der  letzten  Jahre  kaum
eine  Woche  vergangen  ist,  in  der  nicht  irgendeine  Aktiengesellschaft ­
  ihr  Kapital  auf  diesem  Wege  erhöht  hat.  Diese  ursprünglich ­
  ungewöhnliche  Rechtsfonn  hat  also  jetzt  zweifellos  den
Charakter  einer  gewöhnlichen  Rechtsform  angenommen.
Keine  rückwirkenöe  Kraft  ües  §  5  RjFKt).
Soweit  derartige  und  ähnliche  Transaktionen  vor  Inkrafttreten ­
  der  RAO.  vorgenommen  sind,  würden  sie  übrigens
auch  aus  dem  Grunde  von  dem  §  5  nicht  mehr  getroffen
werden  können,  weil  diese  Vorschrift  keinerlei  rückwirkende
Kraft  hat.  Es  war  dies  allerdings  ursprünglich  im  §  442
RAO.  beabsichtigt,  und  die  Begründung  (S.  135)  hatte  es
sogar  für  unentbehrlich  erklärt,  „um  bisher  vorgenommene
Schiebungen  zu  vereiteln".  Diese  Bestimmung  ist  jedoch
später  beseitigt  worden,  weil  man  eine  solche  Regelung  mit
Recht  als  unbillig  empfand,  insbesondere  mit  Rücksicht  darauf,
daß  die  bisherige  gerichtliche  Praxis  die  Zulässigkeit  von
Maßnahmen  anerkannt  hat,  die  nach  neuem  Recht  als  Steuerumgehungen ­
  erscheinen,  so  daß  der  Steuerpflichtige  in  die
Lage  versetzt  sein  könnte,  den  durch  die  getroffene  Wahl
der  Rechtsform  bedingten  Rechtsnachteil  und  doch  zugleich
die  unverminderte  Steuerlast  zu  tragen.  Es  erhoben  sich
auch  Bedenken  wegen  Einräumung  rückwirkender  Kraft  auf
unbegrenzte  Zeit,  und  endlich  wurde  der  praktische  Wert
der  rückwirkenden  Kraft  nur  gering  veranschlagt,  da  insbesondere ­
  im  Vermögenszuwachssteuergesetz  die  Fälle  der
Umgehung  schon  kasuistisch  durch  besondere  Vorschriften  erfaßt
seien.
Sonüerformen  industrieller  Kreditbeschaffung.
Die  zurzeit  herrschenden  ungewöhnlichen  wirtschaftlichen
Verhältnisse  werden  es  auch  häufig  erforderlich  machen,  daß,
um  ihnen  zu  entsprechen,  Rechtsfornren  gewählt  werden,  die
zwar  an  und  für  sich  „ungewöhnlich"  sind,  nach  Lage  der
Dinge  aber  die  „entsprechende  wirtschaftliche  Gestaltung  dieser