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Steuerumgehung:  „Wird  ein  Automobil  zur  Herabsetzung
der  Umsatzsteuer  erst  vermietet  und  später  zu  einem  geringeren
Preis  verkauft,  so  wird  diese  Steuerumgehung  strafbar,  wenn
dieser  Vorgang  in  dem  Vorsatz,  der  Steuerumgehung  den
Erfolg  zu  sichern,  in  der  Buchführung  nicht  zum  Ausdruck
gebracht  wird."
Was  mit  den  Worten  „dieser  Vorgang"  gemeint  ist,
ist  nicht  ganz  klar.  Meines  Erachtens  kann  damit  nur
gemeint  sein,  daß  der  Steuerpflichtige  in  seinen  Büchern
sowohl  das  Vermietungsgeschäft  als  auch  den  späteren
Verkauf  des  Automobils  so  klar  zum  Ausdruck  bringen  muß,
daß  das  Finanzamt,  sofern  es  die  Bücher  einsieht,  beide
Vorgänge  prüfen  kann,  um  alsdann  feststellen  zu  können,
ob  es  eine  Steuerumgehung  als  vorliegend  erachten  will
oder  nicht.  Eine  Steuerhinterziehung  würde  der  Vorgang
also  nur  dann  darstellen,  wenn  die  vorgenommenen  Buchungen
nicht  dem  Sachverhalt  entsprechen  würden.  Der  weitergehenden, ­
  von  Wassertrüdinger 67 )  anscheinend  vertretenen
Ansicht,  „die  Verpflichtung  zur  Führung  vollständiger  und
richtiger  Bücher  und  zur  Abgabe  richtiger  Steuererklärungen
werde  durch  den  Vorgang  ohne  weiteres  verletzt,  da  der
Steuerpflichtige  durch  den  verschleierten  Verkauf  nicht  in  der
Lage  sei,  seine  Einträge  und  Erklärungen  dem  tatsächlichen
Sachverhalt  entsprechend  zu  machen",  kann  hiernach  nicht
beigepflichtet  werden.  Ebensowenig  ist  es  richtig,  wenn  er
sagt,  daß  die  Geschäftsführer  einer  G.  nt.  b.  §.,  wenn  einer
Gesellschaft  ein  Darlehen  gewährt  wird,  statt  daß  das  Stammkapital ­
  erhöht  wird,  die  Verpflichtung  zur  Vorlage  der
Urkunden  nach  §  3  des  Reichsstempelgesetzes  verletzen,  oder
daß  bei  Gründung  einer  G.  m.  b.  H.  und  Konimanditgesellschaft
die  Verpflichtung  zur  Angabe  des  richtigen  Einkommens
verletzt  werde.  Denn  die  Richtigkeit  der  Buchführung  bzw.
der  Urkunden  und  die  darauf  basierende  Steuererklärung
steht  ja  auf  Grund  der  gewählten  Geschäftsform,  mag  sie

67 )  Wassertrüdinger,  Zeitgem.  Steuerfragen  1920  110.