hat,  und  so  sehr  infolgedessen  der  Kampf  gegen  das
Schiebertum,  das  sich  dieser  Aufgabe  durch  Rechtskniffe
  —  „per  artes  miras“,  wie  Tacitus  sagt  —
planmäßig  zu  entziehen  sucht,  mit  allen  Mitteln  geführt
werden  muß,  so  sehr  müssen  wir  uns  doch  andererseits ­
  auch  bewußt  bleiben,  daß  dieser  Wiederaufbau  nur
möglich  ist,  wenn  neue  Formen  der  Organisation ­
  der  Volkswirtschaft  und  der  Betätigung ­
  jedes  einzelnen  gesucht  und  gefunden ­
  werden.
Aufgabe  des  Richters  wird  es  sein,  die  Bildung  derartiger ­
  neuer  Lebens-  und  Organisationsformen  nicht  durch
eine  engherzige  und  fiskalische  Rechtsprechung  zu  unterbinden ­
  und  „durch  das  Torpedo"  des  §  5  „in  die  Luft
zu  sprengen",  sondern  „den  wechselnden  Lebensverhältnissen
gerecht  zu  werden"^).
Smith  über  den  Zusammenhang  zwischen
Gewerbesleiß  und  Steuern.
Würde  die  Rechtsprechung  dieser  ihrer  Aufgabe  nicht
gewachsen  sein,  so  würde  sich  wahrscheinlich  auch  heute  noch
die  Beobachtung  von  Adam  Smith  bestätigen,  der  in
dem  5.  Buch  seines  berühmten  Werks  über  den  Reichtum
der  Nationen  sagt:
„Eine  Steuer  kann  dem  Gewerbefleiß
hinderlich  sein  und  die  Bürger  von  gewissen
Geschäftszweigen  abhalten,  die  einer  großen
Zahl  von  Menschen  Unterhalt  und  Beschäftigung ­
  geben  könnten.  Während  sie  die  Leute
zum  zahlen  zwingt,  vermindert  sie  so  oder
zerstört  vielleicht  gar  einen  oder  den  anderen ­
  Fonds,  der  sie  zum  zahlen  hätte  instandsetzen
  können.“