3,  Auflage  1920
Die  Bilanz  als  Grundlage
der  Besteuerung
Zwei  Vorlesungen,  gehalten  am  13.  und  15  Dezember  1919  in  der
Universität  zu  Berlin,  in  dem  auf  Veranlassung  des  Reichsfinanzministeriums ­
  von  der  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung
veranstalteten  Lehrgänge  zur  Ausbildung  von  Finanzbeamten.
Dritte  durchgesehene  und  ergänzte  Auflage
von  Rechtsanwalt  Dr.  Richard  Nosendorff,  Berlin
Preis:  3  Mark
Die  Vorlesungen  sind  dem  einfachsten  Verständnisse  angepaßt,  gleichzeitig ­
  bieten  sie  aber  auf  wissenschaftlicher  Grundlage  unter  Verwertung ­
  der  Rechtsprechung  in  knappester  Form  eine  erschöpfende
Darstellung  des  bilanziellen  Steuerrechts  sowohl  der  Einzelpersonen  als
auch  der  Erwerbsgesellschaften.

Das  Körperschaftssteuergesetz
vom  30.  März  1920
Für  den  praktischen  Gebrauch  erläuterte  Handausgabe
von  Rechtsanwalt  Dr.  Richard  Rosendorff,  Berlin
Preis:  Etwa  10,-  M.  bis  12,-  M.
(Ginc  entsprechende  Preisänderung  muffe»  wir  uns  vorbehalten,  da  es  zurzeit  nicht  möglich
ist,  vor  endgültiger  Fertigstellung  des  Werkes,  den  Preis  ganz  genau  zu  bestimmen.)
Unentbehrlich  für  alle  Erwerbsgesellschaften,
Stiftungen  und  sonstiges  juristische  Personen  1
Das  neue  Körperschaftssteuergesetz,  dem  erstmalig  bereits  das  Einkommen
des  nach  dem  31  März  1919  abgelaufenen  Geschäftsjahres  unterliegt,  stellt
die  Einkoinmenbesteuerung  der  Aktiengesellschaften,  Kommanditgesellschaften ­
  auf  Aktien,  Berggewerkschaften,  Gesellschaften  mit  beschränkter ­
  Haftung,  Genossenschaften,  sowie  der  sonstigen  juristischen
Personen  des  öffentlichen  und  bürgerlichen  Rechts,  Anstalten,  Stiftungen ­
  und  anderer  Zweckvermögen  auf  eine  völlig  neue  Grundlage.
Die  dreijährige  Durchschnittsberechnung  und  der  3 '/Zprozentige  steuerfreie
Abzug  fallen  weg,  die  zur  Deckung  von  Unterbilanzen  eingestellten
Beträge  dürfen  bet  allen  Erwerbsgesellschaften  abgezogen  werden,  Zuwendungen ­
  an  Unterstützungs-  und  Pensionskaffen  des  Betriebs  sind
nur  steuerfrei,  wenn  die  dauernde  Verwendung  für  die  Zwecke  der  Kaffen
gesichert  ist,  für  die  Höhe  der  Steuer  der  Gesellschaften  ist  nicht  mehr
der  absolute  Betrag  der  Ueberschüfle  maßgebend,  sondern  es  kommt  darauf
an,  was  in  Reserve  gestellt  wird,  welche  Beträge  ausgeschüttet  werden  usw.

Industrieverlag  Spaeth  &amp;  Linde,  Berlin  E2
Fachbuchhandlung  für  Steuerliteratur