Wichtige  Neuerscheinung!
Demnächst  erscheint:
Jahrbuch  des  Steuerrechts
I.  Jahrgang  1918/20
unter  Mitwirkung  von
Beigeordneter  Buck,  Reg.-Rat  a.  D,,  Düffeldors;  Landrichter  Dr.  Dorn,  Reichsstnanz-Ministerium,
  Berlin;  Dr.  Srler,  fsinanzrat  im  Reichsfinanzministerium.  Berlin;  Reg.»Rat  a.  D.
Dr.  Konietzko,  Frankfurt  (Main);  Dr.  Pape,  Oberverwaltungsgerichtsrat,  Berlin;  Geb.  Rat
Dr.  Popitz,  Vortragender  Rat  im  Reichsfinanzministerium,  Berlin;  Beigeordneter  H.  Rohde,
Zehlendorf  (Wannseebahn-:  Dr.  R.  Rosendorff»  Rechtsanwalt,  Berlin;  Wirkt.  Geh.  Oberregierungsrat ­
  Dr.  Strutz,  Senatspräsident  beim  Reichsfinanzhof,  München,

herausgegeben  von
Rechtsanwalt  Dr.  Fritz  Koppe,  Berlin
Schriftleiter  ber*„3)eutfd)en  Steuer-Zeitung"

Das  deutsche  Steuerwcsen  ist  durch  die  Reichsfinanzresorm  auf  völlig  neue  Grundlagen
gestellt.  Die  Finanznot  zwang  zu  eiliger  'llrbeit.  Gesetze,  Verordnungen  und  Erlasse  überstürzten ­
  stch.  Kaum  vermögen  die  Steuerbehörden  und  Steuerberater,  geschweige  denn
die  Steuerzahler  zu  folgen.  Die  zahlreichen  Erläuterungsbücher  und  Leitfäden,  mögen  sie
im  übrigen  noch  so  wertvoll  sein,  vermögen  nur  eine  erste  Einführung  in  das  steuerliche
Neuland  zu  bieten,  hier  setzt  das  „Jahrbuch  des  Steuerrechts"  ein  Es  wird  alljährlich
den  Steuerbehörden,  den  Steuerberatern  und  den  Steuerzahlern  die  wesentlichen  Ergebnisse ­
  und  Neuerungen  des  letzten  Steuerjahrs  aus  Rechtsprechung,  Verwaltung  und
Literatur  in  knapper,  übersichtlicher  und  gemeinverständlicher  Form  übermitteln.  Will  es
sein  Ziel,  ein  ständiger  Führer  aus  der  Praxis  für  die  Praxis  zu  sein,  erreichen,  so  muß
es  über  die  Form  der  herkömmlichen  Berichterstattungen  und  Spruchsammlungen  hinausgehen ­
  und  dem  Leser  durch  Hervorhebung  und  Erläuterung  des  Wesentlichen  und  praktisch
Verwendbaren,  nötigenfalls  unter  Beifügung  von  Musterbeispielen,  ferner  durch  Aufschluß
über  das  ans  der  bisherigen  Rechtsprechung  no  h  Verwertbare,  zweckmäßige  Ratschläge
und  Fingerzeige  geben.  Berücksichtigt  wird  das  gesamte  Reichssteuerrecht,  insbesondere

Einkominensteuer
Körperschaftssteuer
Kapitalertragsteuer
Umsatz-  u.  Luxussteuer
Reichsstempelgesetz

Grunderwerbssteuer
Berkehrssteuer
Reichsnotopser
Kriegsabgaben
Besitzsteuer

Erbs  chastssteuer
Reichsabgabenordnung
Landessteuergesetz
Verbrauchssteuern  auf
Kohle,  Tabak,  Bier,  Weine  usw.

Der  demnächst  erscheinende  I.  Jahrgang  1918/20
behandelt  die  Zeit  vom  1.  Oktober  1918,  als  Pent  Tage  des  Inkrafttretens  des  Reichsfinanzhoies,
  bis  zum  Schluß  des  Steuerjahres  1919/20;  d.  h.  also  vis  zum  31.  März  1920.  Die
Mitarbeit  der  ersten  Autoritäten  und  Praktiker  auf  dem  Gebiete  des  Steuerrechts  bürgt
ohne  weiteres  für  eine  restlose  Lösung  der  gestellten  Ausgabe.  Das  „Jahrbuch  des  Steuerrechts"
gehört  in  die  Bibliothek  der  Steuerbehörden,  Gerichte  und  Verwaltungen;  der  Anwälte
und  Notare;  der  Handelskammern,  Banken  und  Bücherrevisoren;  der  Aktiengesellschaften,
Gesellschaften  m.  b.  H.  und  Verbände;  der  Kaufleute  und  Industriellen;  der  Grundbesitzer,
Landwirte  und  Kapitalisten
UnentbehrlrchessNachschlage-  und  Ergänzungswerk
/  Preis:  Etwa  30  Mark
Jedes  Jahr  ein  Band.  Endgültige  Preisfestsetzung  vorbehalten

Bestellungen  sowie  ausführliche  Prospekte  mit  Probeseiten  durch  den
Industrieverlag  Spaeth  &amp;  Linde,  Berlin  L2
Fachbuchtzandlung  für  Sieuerliteratur