3. Die soziale Bedeutung der großindustriellen Entwicklung. 195 tigten Arbeiter beträgt bei 12 Stunden Arbeitszeit (davon 2 Stunden Pause) 3 M.; 3. in einer mittleren in einer Industriestadt des Rheinlandes gelegenen Dampfölmühle mit modernen Pressen und einer täglichen Verarbeitung von ca. 12000 kg Rohmaterial kommen an Löhnen auf jede verarbeiteten 1000 kg Saat ca. 5,80 M. Der Tagelohn der an den Pressen beschäf tigten Arbeiter beträgt bei 12 Stunden Arbeitszeit (die Arbeitspausen wurden nicht mitgeteilt) 3,50 M. und 4M. (an Seiherpressen 3,50 M., an Etagenpressen 4 M.); 4. in einer auf dem Lande gelegenen Dampfölfabrik mit mo derner Einrichtung und einer täglichen Verarbeitung von 20000 kg Rohmaterial kommen an Löhnen auf jede ver arbeiteten 1000 kg Saat ca. 4,75 M. bis 5 M. Der Tage lohn der an den Pressen beschäftigten Arbeiter beträgt bei 12 Stunden Arbeitszeit (davon 11/2 Stunden Pause) 3,50 M.; 5. in einer großen in einem Seehafenplatz gelegenen Dampf ölfabrik mit einer täglichen Verarbeitung von ca. 180000 Kilogramm Rohmaterial kamen um 1900 auf jede ver arbeiteten 1000 kg Saat an Löhnen 4,33 M. Der Verdienst der an den Pressen tätigen Arbeiter belief sich bei zehn stündiger Arbeitszeit auf ca. 5,70 M. Im Jahre 1910 ver dienten die an den Pressen tätigen Arbeiter in der gleichen Fabrik bei 8 Stunden Arbeitszeit täglich im Akkordlohn ca. 8 M.2°). Aus den Katastern der Müllereiberufsgenossenschaft, in denen bis 1892 die Zahl der in den angeschlossenen Ölmühlen tätigen Personen gesondert festgestellt wurde, konnte ich fest stellen, daß um das Jahr 1890 sich das umlagepflichtige Jahres einkommen im Durchschnitt bei den in Ölmühlen mit Ramm pressen beschäftigten Arbeitern auf ca. 724 M. stellte, bei den in Ölmühlen mit hydraulischen Pressen tätigen Arbeitern da gegen auf ca. 790 M. 20 21 ). 20 ) Leider konnte ich keine Auskunft darüber erhalten, wie viel an Löhnen nunmehr im Jahre 1910 auf jede verarbeiteten 1000 kg Saat fielen. 21 ) Auch diese Zahlen sind nicht absolut genau, es muß vielmehr auch hier das S. 193 bei der Erörterung der Genauigkeit der von der Berufsgenossenschaft aufgestellten Lohnstatistik Gesagte (mit Ausschaltung des dritten Punktes) beachtet werden. 13*