7 aber ebenso gut viele Jahre hindurch glänzend prosperieren und immer größere Renten abwerfen und sind so vielleicht Millionen wert. Der vorsichtige Unternehmer wird danach trachten, seine Werte möglichst niedrig einzusetzen, um damit stille Reserven zu schaffen, der unsolide Unternehmer jedoch benutzt die Möglichkeit der Höher bewertung — ob sie gesetzlich zulässig ist oder nicht, ist hier nicht zu erörtern —, um seinen Gläubigern eine wohlfrisierte Bilanz/) ein schön angestrichenes Haus mit morschen Balken zu zeigen. An Hand der einzelnen Bilanz ist kaum ein Urteil über deren Wertansätze möglich, nur ausnahmsweise kann der aufmerksame Beobachter Schlüsse ziehen. So bleiben ihm in einigen Fällen die stillen Reserven nicht unbemerkt, vor allen Dingen nicht bei den Anlagewerten (Grund- stücke, Gebäude, Maschinen usw.), namentlich dann, wenn er die Bilanzen der früheren Jahre heranzieht. Hat z. B. eine Unter nehmung — wir wollen hier zur Deutlichkeit einen möglichst krassen Fall annehmen — ihre Gebäude im Jahre 1911 mit 1 Mk. zu Buche stehen, baut aber im Geschäftsjahr 1912 eine neue Fabrik für 800000 Mk., bewertet ihre Grundstücke in der folgenden Bilanz wieder mit 1 Mk., d. h. sie trägt dem Neubau gar nicht Rechnung, so sehen wir hier eine Unterbewertung der Gebäude mit 800 000 Mk. bezw. es ist eine stille Reserve bei der Position Gebäude in dieser Höhe gebildet worden. Diese stille Reserve wird aber nur für den offensichtlich, der zur Kenntnis des Fabrikneubaues gelangt) stille Reserven darum, die in der Unterbewertung von Gegenständen gelegt werden, die sich für den dem Betrieb Außenstehenden der Beurteilung fast ganz entziehen, wie die Warenbestände, Debitoren usw., werden nicht bemerkt werden; wohl gibt es Umstände, die den Schluß auf stille Reserven rechtfertigen, so aus dem Verhältnis zwischen Kapital zum Uinsatz. Genau zahlenmäßig festlegen lassen sich die stillen Reserven nicht; sie beruhen für den „Unwissenden" auf Schätzung, die bei der Aktiengesellschaft verschiedentlich im Kurswert zum Ausdruck kommt; nehmen wir hier an, daß der Kurswert im wesentlichen von der Rente abhängt, die ein Unternehmen abwirft, so tritt bei den Unternehmungen, wo vermutlich stille Reserven vorhanden sind, eine Höherbewertung der Aktien ein als sie dieselben nach ff Des Prinzip der mathematischen Gleichung ist auch in der Bilanz gewahrt, was dadurch zum Ausdruck kommt, daß beide Seiten der Bilanz in ihren End summen zahlenmäßig übereinstimmen; hierdurch wird aber der innere Wert der Zahlen nicht berührt.