19 diesem Falle ungenügend war und durchaus versagt hat. Beim Vorhandensein derartig primitiver Kontrollen muß man sich nur wundern, daß nicht mehr unterschlagen wird. Die Unterschlagungen bilden aber nur den plumpen Teil der Veruntreuungen, die begangen werden. Schwieriger und komplizierter sind z. B. die Bilanzverschleierungen und sonstige buchmäßigen Fälschungen; h leider gelangen diese Verfehlungen zahlenmäßig dargestellt, obwohl sie häufiger sind und weit größere Beträge als die Unterschlagungen ausmachen, weniger zur Kenntnis der Öffentlichkeit; sie verschwinden in der Versenkung des Direk tionstisches unserer Banken, in den Gcrichtsakten usw. In all den großen Zusammenbrüchen, ich erinnere nur an die Leipziger Bank, Trebertrocknung-Gesellschast in Cassel, Rheinau Konzern, Mannheim, Niederdeutsche Bank in Dortmund, haben Verstöße gegen die buchmäßige Darstellung von Vermögensbestand teilen dem Strafrichter reichlich Gelegenheit zum Einschreiten gegeben. Allerdings können Zusammenbrüche selbst durch die beste Kontrolle nicht verhindert werden, insofern als hierbei Faktoren eine Rolle spielen, die die Kontrolle nicht überwinden kann, z. B. Krisen, Konjunkturumschläge, höhere Gewalt u. a. m. Aber die Kontrolle kann in vielen Fällen vorbeugen, kann warnen, kann Mißslände der Organisation aufdecken und Fehlerquellen nach weisen, sie kann vor allem die verbrecherischen Manipulationen verhindern, die ausgeführt werden, um den bevorstehenden und in den meisten Fällen unvermeidlichen Untergang des Unternehmens hinauszuschieben. Tritt der Fall einer Unternehmung ein, so zeitigt er Verluste für die verschiedenen beteiligten Privatwirt schaften als auch für die gesamte Volkswirtschaft. Die wirtschaftliche Krises um die Wende des 19. Jahrhunderts, 1 ) Beigel, Theorie und Praxis der Buchführung?- und Bilanzrevision, Dresden 1908, S. 38 registriert in 14 Punkten die hauptsächlichsten Delikte dieser Art. Ich vermeide, sie hier aufzuführen, da sie buchtechnische Kenntnisse voraussetzen. 2 ) A. Schulze, Die Bankkatastrophen in Sachsen im Jahre 1901, Ergänzungs heft 9 der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Tübingen 1903, schreibt in der Einleitung S. 3: „Das Bekanntwerden des verwerflichen Geschäftsgebarens der Spielhagen-Banken in Berlin, der Pommerschen Hypotheken-Aktien-Bank, der Mecklenburg-Strelitzschen Hypotheken-Bank, der Mißerfolg der Aktiengesellschaft für Eisen- und Kohle-Industrie in Differdingen-Dannenbaum, der Fabrik feuerfester und säurefester Produkte, Aktiengesellschaft Nauheim, der Bank für Bergbau und Industrie in Berlin, der Allgemeinen deutschen Kleinbahn-Gesellschaft, Aktiengesellschaft Berlin, der Leipziger Wollkämmerei, der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerke <vormals O. L. Kummer & Co.) in Dresden, der Kreditanstalt für Handel und Industrie in Dresden u. a., besonders aber der Zusammenbruch der Leipziger Bank und der Aktien gesellschaft für Trebertrocknung in Cassel, dem unmittelbar die Aufdeckung der unerhörten Fälschungen der Gerhard Terlinden-Aktiengesellschaft zu Oberhausen