24 sondern seine moralische Pflicht, die Ausbesserung der bestehen den Schäden vom Gesetzgeber zu verlangen und die Forderung nach dem obligatorischen Revisor für die Aktiengesellschaften auf zustellen. Bemerkenswert ist, daß der Gesetzgeber die „Gesell schaft mit beschränkter Haftung" außerhalb aller besonderen Vor schriften über die Rechnungslegung stellt; hatte das Gesetz auch nur an Vereinigungen mit geringer Mitgliederzahl, an eine die individuellen Bedürfnisse weniger Unternehmer befriedigende Gesellschaftsform gedacht, so hatte es meines Erachtens zu wenig auf die Gläubiger Rücksicht genommen, die der Gefahr, die die beschränkte Haftung mit sich bringt, weit mehr ausgesetzt sind als die Gläubiger bei der Aktiengesellschaft. Dies zeigt deutlich die Konkursstatistik der Handelsgesellschaften und Genossenschaften; wir sehen aus nebenstehender Tabelle, wie die Zahl der „neuen Konkurse" der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegenüber den anderen Handelsgesellschaften stetig wächst <allerdings auch auf das Zunehmen der G. m. b. H. zurückzuführen) und diese in ihrer Gesamtsumme 1911 bereits überschreitet. Die Zahl der wegen Mangels einer nur den Kosten entsprechenden Konkurs masse abgewiesenen Konkurse stellt 1911 das Dreifache, 1912 das Vierfache aller übrigen Gesellschaften und Genossenschaften dar; die ausgefallenen nicht berechtigten Forderungen betragen gegen über denen bei den Aktiengesellschaften ungefähr das Doppelte, die Verlustquote der ausgefallenen nicht bevorrechtigten Forde rungen ist bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht mit Ausnahme des Jahres 1912, in dem die Kommanditgesellschaften den traurigen Rekord an sich reißen, am höchsten. Die in den beendeten Gesellschafts- und Genossenschafts- konkursen ausgefallenen Beträge der nichtbevorrechtigten Konkursforderungen beziffern sich summiert wie folgt ff.Tab. auf S.26). Diese Übelstände werden noch vergrößert dadurch, daß die Presse durch die nichtöffentliche Rechnungslegung der Gesell schaften mit beschränkter Haftung keine Möglichkeit zur Kritik derselben hat; bei der großen Beliebtheit aber — es wurden in der Zeit vom April 1892 bis 1902: 6200 Gesellschaften mit einem Gesamtkapital von 2 282 400 740 Mk. gegründet/) es bestanden ferner nach der Reichsstatistik 1909: 17 077 Gesellschaften mit 3611,5 Millionen Kapital 1910: 19 650 „ „ 3880,7 1911: 22179 „ „ 4229,5 1912: 24611 „ „ 4497.9 l ) vgl. R. Wmdt in Jahrb. f. Nationalökonomie n. Statistik III. Folge Bd. 24, Jena 1902, S. 70/71.