30 Straßenbahnen, Ziegeleien usw., so müssen wir zu dem Schluß kommen, daß für die Revision derartiger Betriebe an die Revisoren die Forderung vollkommener kaufmännischer Durchbildung mit Recht gestellt werden darf. In dieser Erkenntnis lassen auch schon verschiedene Gemeinden ihre Betriebswerke durch Treuhandgesell- schaften revidieren, so Düsseldorf, Göttingen, Lüneburg, Osnabrück u. a. Hieraus ist auch die Forderung nach einer „gemeindlichen Treuhand- gesellschaft" entstanden. Der Gedanke tauchte zuerst in der Stadt verordnetenversammlung zu Düsseldorf v. 27. 11. 1912 gelegentlich der Beratung der Haushaltpläne auf, über die die Rheinisch- Westfälische Zeitung st wie folgt berichtet: „. . . Hier wies ein Redner auf die wachsende Verantwortung hin, die den Stadt verordneten der großen Gemeinden obliege und die es wohl ver ständlich erscheinen lasse, die Frage auszuwerfen, ob auch alles für die unerläßliche Prüfung der Geschäfte der Verwaltung geschehe. Hier könne die übliche Revision, wie sie in kleineren Gemeinden genüge, nicht mehr als ausreichend bezeichnet werden. Und ähnlich wie die Industrie ihre Treuhandgesellschaften habe, sei auch für die Kommunen die Schaffung von Treuhandgesellschaften zu fordern. Diese Gesellschaften sollten nicht lediglich prüfen, sondern auch Anregungen und Verbesserung in der Verwaltung geben. . . Der Stadtverordnete. . . betonte jedoch, daß es nicht allein darauf ankomme, die nach rein kaufmännischen Grundsätzen betriebenen Einrichtungen der Gemeinden zu prüfen, sondern alle Zweige der Verwaltung. Diese Prüfung könne nur durch besonders vor gebildete Beamte vorgenommen werden und deshalb sei auch die Schaffung gemeindlicher Treuhandgesellschaften zu fordern. Die Anregung wurde von dem Sprecher der liberalen Fraktion noch unterstrichen, und Oberbürgermeister vr. Oehler erklärte, die An gelegenheit im Vorstand des preußischen Städtetags zur Sprache zu bringen"?) Der Vorschlag der Gründung gemeindlicher Treuhandgesell- fchaften ist um so beachtenswerter, als er von einem Mitglied des heute bestehenden Kontrollorgans (Stadtverordnete) ausgeht. Diese Einrichtung hätte aber den wesentlichen Vorteil gegen die jetzt bestehenden Kontrollorgane, daß sie außerhalb des eigent lichen Gemeindeorganismus stehen würde; ihre Beamten brauchen keine Rücksicht aus den Auftraggeber oder den zu Revidierenden zu nehmen. Gerade das Abhängigkeitsverhältnis, das sich not- 1) v. 28. 11. 1912. 2 ) Laut Schreiben v. 27. 5. 1913 des Herrn Oberbürgermeister vr. Oehler an den Verfasser hatte derselbe bisher noch keine Gelegenheit, die Angelegenheit beim Vorstand des preußischen Städtetages zur Sprache zu bringen.