32 Eine gleichartige Erscheinung bildet der Zusammenschluß der öffentlichen Sparkassen im deutschen Sparkassenverband. Die Verbände bilden namentlich der Staatsregierung und den gesetz gebenden Körperschaften gegenüber das Sprachrohr der Sparkassen, die rapide Entwicklung der Sparkassen ist diesen Organisationen zu verdanken. Die Verbände haben sich u. a. die Revision ihrer Sparkassen zur Aufgabe gemacht. Die Revisionen finden in bestimmten Zwischenräumen lZeitabständen von zirka 3—5 Jahren) statt. Sie erstrecken sich hauptsächlich auf die Prüfung der aktiven Be stände Hypotheken, Wertpapiere, Schuldscheine, Wechsel usw.), also auf die Feststellung, ob die Einlagen der Sparer sicher angelegt sind. Die Revision bezweckt ferner die Beachtung der Bestimmungen des Hypotheken- und Grundbuchrechts sowie der sonstigen in Frage kommenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Wechselrechts usw. Schließlich wirken die Verbandsrevisionen auf eine zweckmäßige Verteilung der Ausleihungen (Anlage in Staats und Kommunalpapieren. Befriedigung des Personal- und Real kredits) hin. Daneben sind aber auch sozialpolitische Aufgaben <Beleihung von Arbeiterwohnhäusern über die sonst bei Sparkassen übliche Grenze hinaus, Zinsvergünstigung bei Abtraqshypotheken) zu berücksichtigen. Der Verbandsrevisor hat daneben das System der Buch führung zu prüfen, Besserungsvorschläge zu treffen; schließlich dient auch seine jeweilige Anwesenheit bei den einzelnen Kassen der Aussprache und Belehrung über Fachfragen. Die Revisionsverbände haben zumeist einen, manchmal auch mehrere Revisoren; in verschiedenen Provinzen sind sie nur neben amtlich angestellt. Vorzuziehen sind jedoch die hauptamtlich tätigen, da sie allein wegen des größeren Umfanges ihres Arbeitsfeldes einen erweiterten Blick und Erfahrung besitzen, auch ihre Initiative nicht zu zersplittern brauchen. Notwendig erscheint mir, daß die Gemeinden der Anstellung und Ausbildung des Revisionspersonals mehr Beachtung schenken h Als Sparkassenunterverbände bestehen: Rheinisch-Westfälischer Verband, Sächsischer Verband, Hannoverscher Verband, Verband für Sacbsen-Thüringen- Anhalt, Brandenburgischer Verband, Schlesischer Verband, Badischer Verband, Schleswig-Holsteinischer Verband, Verband für Hessen-Nassau und Waldeck, Württem- bergischer Verband, Pommerscher Verband, Ost- und Westpreußischer Verband, Hessischer Verband, Posenscher Verband, Elsaß-Lothringischer Verband, Oberfränkischer Verband, Oberbayrischer Verband, Mittelfränkischer Verband, Pfälzischer Verband, Niederbayrischer Verband, Schwäbischer Verband, Oberpfälzischer Verband, Unter fränkischer Verband, Unterstützungs-Institut Altona; bei einzelnen Kassen als Mit glieder: Neue Sparkasse Lübeck, Rostock, Sparkassen Bremen, Hamburg, Schwerin.