43 „Accountants" (compter = rechnen) genannt. Ein eigentlicher Unterschied besteht zwischen diesen Berufsbezeichnungen nicht. Mit Auditor bezeichnet man heute den Bücherrevisor vor allen Dingen in seiner Teileigenschaft als Rechnungs-, Bilanzprüfer, während man unter Accountant ihn mehr in einem weiteren Tätigkeits feld — als Treuhänder —, der u. a., vielleicht sogar in der Hauptsache, als Berufszweig auch das Bücherprüfen (LuäitinZ) ausübt, verstanden haben will. Der Beruf („uoeountuno^") wird auch zuerst in Großbritan nien staatlich anerkannt. Schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts tauchen Lehrbücher und Revisionsinstruktionen auf, und 1799 führt das Adreßbuch von London bereits 11 Firmen auf, die sich mit Bücherrevisionen beschäftigen. Im Jahre 1811 finden wir bereits 24, und im Jahre 1822 gibt es deren 73. Die Bankkrise von 1836/37 ließ die Zahl der Accountants im Jahre 1840 auf 107 anschwellen. Das Inkraft treten der Oompunieo Lot von 1844 bedeutete die Aufhebung des Konzessionssystems für die Aktiengesellschaften und die Einfüh rung des obligatorischen Revisors?) Genau so wie bei uns später in Deutschland zeitigt auch für England das Verlassen des Kon zessionssystems den Ausbruch der wildesten Spekulation; die raschen Fortschritte des englischen Eisenbahnwesens und die hohe Rente der bestehenden Gesellschaften (nach Stürmer si 10—15°/ 0 ) ließen die „Eisenbahngründungswut" einsetzen, von deren Aus dehnung man sich ein Bild machen kann, wenn man bedenkt, „daß nach dem Berichts des Amtes zur Registrierung der Aktien gesellschaften am 31. 12. 1845 an neuprojektierten Gesellschaften über 1400 eingetragen waren. So hatte man in einem Falle nicht weniger als 11 Projekte für eine Bahn eingebracht, welche in der Nähe von London ein enges Tal durchschneiden sollte, durch das nur eine einzige Bahn gehen konnte". Von den in den Jahren ~^4—-1847 eingebrachten Projekten wurden 637 mit 15120 km Bahnlänge (bis 1845 besaß England 2536 engl. Meilen Bahn lange) mit einem Gesamtkapital von 636 443 877 Fr. ge nehmigt?) Es trat mit dieser Erscheinung ein enormer Bedarf -) O. Geltung, Die Bücherprüfung im englischen Aktienrechte^ Jena^ ^ S. 11: „Der Gedanke, daß ein generelles Kontrollorgan k seine Be- Staat das Konzessionsspstem fallen läßt, pndet auch un e g sch statrgung . & Stürmer, Geschichte der Eisenbahnen, Bromber^ 18^- zgd. 1 3 j G. Cohn, Untersuch, über die engl. Eisenbahnpolitik, Leipzig S-^W.v.Närdling. Eisenbahnkonknrrenz nnd Eisenbahnsnsionen in England. Wien 1875. Stein. 4