62 anerkannt ist. Hierzu macht Gerstner st einen sehr beachtenswerten Vorschlag, den er wie solgt skizziert: 1. abgeschlossene Schulbildung (Abiturium event, auch Prima reife und Einjähriges); 2. kaufmännische Lehrzeit und weitere praktische Tätigkeit, insgesamt mindestens 3 Jahre, und Besuch einer Handelsschule;. 3. Absolvierung einer Handelshochschule, event, mit abschließen dem volkswirtschaftlichen oder juristischen Doktorexamen, event auch weiteren juristischen Prüfungen; 4. sodann mindestens 1 Jahr praktische Betätigung im Bureau eines Treuhänders st oder einer Treuhandgesellschaft. Diesem Ausbildungsgange, für dessen Absolvierung Gerstner st 6 Semesterst fordert, stimme ich im wesentlichen bei, jedoch halte ich es für ratsam, diese Zeit von 6 Semestern zu spalten — in 4 und 2 — und eine praktische Betätigung von einem Jahre oder 2 Jahren als Assistent bei einer Treuhand gesellschaft oder einem tüchtigen Bücherrevisor zwischen diese beiden Teile zu legen. Hiernach hätte sich nach Ablauf der ersten vier Semester der Bücherrevisorenbeslissene einer Prüfung zu unterziehen, die mindestens der jetzigen „kaufmännischen Diplom prüfung" gleichzusetzen wäre, um sich im Anschluß hieran, wie oben angedeutet, praktisch zu betätigen. An diese „Referendar zeit" reiht sich das abschließende 2semestrige Studium, das mit der Abhaltung einer Schlußprüfung für „Diplombücherrevisoren" seine Beendigung erfährt. Diese Vorbildung müßte auch als zur Doktorpromotion genügend angesehen werden. Weiter möchte ich in Vorschlag bringen — Gerstner deutet das auch bei Be sprechung der einzelnen Disziplinen an —, daß für die handels wissenschaftliche Ausbildung der Bücherrevisoren an der Handels hochschule ein besonderer Lehrplan aufgestellt wird. (So muß z. B. die Buchführung in viel konzentrierter Form geboten werden, als dies heute der Fall ist.) Unter Beobachtung dieser Gesichtspunkte bildet die bei den Leipziger Kursen erfolgte Anreihung des einen Semesters das Bild eines unorganischen Ganzen; dieses Eindruckes habe ich mich auch nicht als Teilnehmer an einem solchen Kurs erwehren können: Dr. Paul Gerstner, Berlin, Der Beruf des Treuhänders, in dem Beiblatt „Der Kaufmann und das Leben" zur Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis (Januar 1912, Leipzig, C. E. Poeschel). 2 ) „Treuhänder" im Sinne des zitierten Gerstnerschen Artikels (= aceountant). 3 ) In dem obengenannten Aussatz „Der Beruf des Treuhänders". st Pros. Schmid, Wien (Die Bücher-- und Bilanzrevision sowie das Institut der Bücherrevisoren, Wien 1908), fordert ein Studium von mindestens 3, mög lichst 4 Jahren.