74 der „renommiertesten gerichtlichen Bücherrevisoren" st als Vertreter einer Gruppe seiner Kollegen zuging, in der dieser sagt: „In zwischen hat sich aber herausgestellt, daß die Konkurrenz der Treuhandrevisionsgesellschaften der Großbanken keine gefährliche Konkurrenz ist". Geradezu aussichtslos halte ich aber den Kampf gegen die „unfreiwillige" Revision gegen die Treuhandgesellschaften als an gestellte Revisoren unserer Großbanken. Von ihrem jetzt mehr als früher betonten Prinzip: „Kredit dem Kreditwürdigen" werden und können die Banken nicht weichen, und solange als dieses Prinzip besteht, haben auch die Treuhandgesellschaften ihre Daseins berechtigung. Wenn aber Römer st gar meint, unsere Treuhandgesellschaften förderten in ausgesprochenster Weise die höchst ungesunde und volkswirtschaftlich im höchsten Grade bedenkliche Agiotage, so ver kennt er damit die Politik der Leiter unserer Großbanken, eben durch sachgemäße ständige Kontrolle die Agiotage einzudämmen und in wirtschaftlich gesunde Bahnen zu leiten. Das aber kann nicht in Abrede gestellt werden, daß es unsere Revisionsgesellschaften gewesen sind, die den deutschen Bücher revisor aufgerüttelt und ihn zur Erstarkung seines Standes bewußtseins geführt haben. Nicht in der einseitigen Bekämpfung einer Konkurrentengruppe, sondern in der Erziehung zur größt möglichsten Qualität liegt das Ziel des deutschen Bücherrevisors. Diese Mahnung kaun nicht dringlich genug erhoben werden, soll der Beruf des Bücherrevisors nicht weiter zur Bedeutungs losigkeit herabsinken; ein anderer Feind wird ihm erwachsen, der viel gefährlicher wird als die „geschmähten" Treuhandgesellschaften — im Stande der Rechtsanwälte. Sind dieselben durch ihre abgeschlossene juristische Vorbildung zum Treuhänder prädestiniert, so werden sie sich in dem eifrigen Bestreben, ihr Arbeitsfeld zu erweitern, bald die nötige kaufmännische Schulung aneignen, die es ihnen mehr als früher gestattet, treuhänderische Tätigkeiten im weitesten Sinne aufzunehmen. Wie weit dieser Gedanke gereift ist, beweist die bevorstehende Gründung der „Treuhandgesellschaft deutscher Rechtsanwälte und Notare G. m. b. H.", zu der, wie der geistige Urheber dieses Gedankens, Rechtsanwalt Soldan-Mainz, in der Deutschen Rechtsanwaltszeitung st mitteilt, bereits 1912, bevor der deutsche Anwaltstag sich in Würzburg mit dem Plane tz Der Schreiber, dessen weitere Ausführungen in diesem Punkte sehr interessant sind, hat mich gebeten, von der Nennung feines Namens abzusehen. 2) E. Römer in seinem Vortrag: Deutsches Revisionswesen auf dem 6. Ver bandstage deutscher Bücherrevisoren, Frankfurt a. M. 1910. 8 ) Nr. 8 10. Jahrg. v. 10. 7.1913 (Mainz).