86 Genossenschaften, die sich nicht zum Anschluß an einen Revisions verband verstehen können und die sich großenteils aus den schlimmsten Schmarotzern der Genossenschaften rekrutieren, Unter schlupf gewährt wird. Die Mißstände ergeben sich vor allen Dingen daraus, daß diesen Genossenschaften gar nicht daran liegt, einen sachverständigen Revisor zur Prüfung zu bekommen; das überwachende Gerichts aber kann und will den Bestellten auf „Sachverständigkeit" nicht prüfen, sondern stellt lediglich die Unbescholtenheit des Betreffenden fest. Eine weitere Gefahr besteht darin, daß der vom Gericht bestellte Revisor in eine „gewisse" Abhängigkeit von der Genossen schaft gerät; will der Revisor sich das Geschäft nicht für das nächste Jahr entgehen lassen, so wird er seinen Bericht so abfassen, daß er wiederkommen kann. Welche arge Zustände hier herrschen, will ich nur an einem Beispiel zeigen, das Korthaus in seinem auf dem 10. Deutschen gewerblichen Genossenschaftstag (Leipzig 1913) gehaltenen Referate gibt; es handelt sich um eine in Berlin ver krachte „Schwindelgenossenschaft" einer „Bank". Er sagt: „Ich habe als gerichtlicher Sachverständiger feststellen müssen, daß diese Genossenschaft allein im Königreiche Bayern 162 Mit glieder hatte. Sage und schreibe 7 von den 1200 Mitgliedern dieser Genossenschaft hatten dagegen ihren Wohnsitz in Groß- Berlin, gerade die 7, die notwendig waren, um die Genossenschaft zu gründen — 1200 Mitglieder hatte diese ,Bank- in allen Gauen Deutschlands! Ich habe, wie es meine Pflicht als Sach verständiger war, einmal die Revisionsberichte durchgesehen. Sie hatten stereotyp denselben Wortlaut: ,Es wird bestätigt, daß die Bilanz mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmt'. Der in zwei Reihen schön abgefaßte Bericht kostete 125 Mk. Das sind doch unhaltbare Zustände. Ich meine, wenn in diesem Falle vom Gericht der Revisor irgendeines Verbandes bestellt worden wäre und dieser auch nur eine halbe Stunde lang die Bücher der ,Bank' angesehen hätte, konnte er feststellen, daß die Ge nossenschaft, die mehr als eine Million Darlehen zu geben ver sprochen hatte, noch nicht einmal in der Lage war, 80 Pf. Ge richtskosten zu zahlen, und daß deswegen eine Pfändung ihres Mobiliars stattgefunden hatte. — Der bestellte Revisor war ein Mann, der keine Existenz hatte und der, wie ich weiter festgestellt habe, bei sieben solchen Genossenschaften der bestellte Revisor war und heute noch ist und der von der einen Genossenschaft dieser Art der andern empfohlen wird". *) Daß auch Ausnahmen vorkommen, soll nicht in Abrede gestellt werden.