17 Kosten so viel größer geworden sind, darauf verzichtete zu bieten, und daß ich darum das Haus habe erstehen müssen". 4. Herr P.-Jena schreibt: „Ein mit einer Hypothek belastetes Haus gelangte zur Zwangsversteigerung. Ein Rechtsanwalt pfändete wegen seiner Kosten die Miete. Inzwischen erstand der Unter zeichnete das Haus. Er hatte vom Zuschlag an die Zinsen vom Meistgebot zu zahlen, die Nutznießung (Miete) streicht der Rechtsanwalt ein. Die Miete war für das laufende (4. Quartal 1911) und das folgende (1. Quartal 1912) an den Rechtsanwalt zu zahlen, ich mußte aber vom Zuschlag tage ab Zinsen zahlen. — Dies ist jedenfalls keine Ge rechtigkeit!" 5. Herr W.-Berlin schreibt: „Auf einem Eckgrundstück in Berlin steht eine erste Hypothek von 400 000 Mark, eine zweite von 100 000 Mark. Mangels Zinszahlung wurde im Januar 1912 Zwangsver waltung und Zwangsversteigerung beantragt und zwar wegen rückständiger Zinsen seit 1. Oktober 1911. Das Grundstück ist devastiert, die Mieten des Grundstückes sind an den Schwiegersohn der Eigentümerin abgetreten worden, welcher außerdem in dem Hause einen wertvollen Laden und eine Wohnung frei von jeder Miete bewohnt. Die Gläubigerin der zweiten Hypothek war nicht in der Lage, das Grundstück in der Subhastation zu erstehen, weil sie die erforderlichen Mittel nicht flüssig machen konnte. Es waren folgende Aufwendungen erforderlich: Die Zinsen der Hypothek von 400 000 Mark vom 1. Ok tober 1911 bis 1. Juli 1912 ü 4% Prozent 12 750,— Mk. Mietsverlust für die Zeit vom 1. Juli 1912 bis zum 30. September 1912, bis zu welchem Termin die Mieten abgetreten sind 8 000,— „ Kosten der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung ca 4 000,— „ Stempel, Umsatzsteuer und Reichsstempel ca. 13 400,— „ 38 150,— Mk. Es kommt noch hinzu, daß, da das Grundstück im höchsten Grade ungünstig vermietet ist, die bestehenden Verträge fast durchgehend gekündigt werden müssen, um angemessene Mieten zu erzielen. — Die Gläubigerin der zweiten Hypothek ist besonders dadurch, daß die Mieten zediert waren, erheblich geschädigt worden; denn im anderen Falle wären ihr nicht nur die