19 pflichtet, die Hypothekenzinsen zn zahlen, was auch nicht geschehen ist. — Auf Anfechtung dieses Vertrages haben die Gerichte ihn als zu Recht bestehend anerkannt. — Dieser Pächter hat jetzt sogar eine G. m. b. H. gegründet und offeriert diskret schwachen Hausbesitzern solche Pachtverträge, die auf 2 Jahre geschlossen werden können." 9. Herr Sch.-Berlin schreibt: „Am 22. Dezember 1911 stand das Grundstück N . . .• straße zur Versteigerung an. AIs zweiter Hypotheken gläubiger erwarb ich dasselbe mit 24 500 Mark, um meine Hypothek zu retten. Nachdem ich im Verteilungstermin die Kosten und rückständigen Zinsen, Umsatzsteuer und Reichs stempel mit 18 523,89 Mark gezahlt habe, waren die Mieten durch Zession gepfändet, so daß ich in: Monat Ja nuar 28 Pfennig Einnahme hatte. Dazu steht das Haus infolge schlechter baulicher Anlage fast leer. Auch heute noch hat der Zessionar teilweise auf die Mieten Beschlag gelegt, dazu kommen noch erhebliche Kosten für bauliche Verände rungen, die dringend vorgenonmren werden müssen, so daß durch Erstehung des Grundstücks die zweite Hypothek bei weitem nicht gedeckt ist. Das Grundstück soll normal 22116 Mark Miete bringen; die Einnahme betrügt aber nach dem heutigen Stand, der sich vor Oktober 1912 nicht ändert und vorbehaltlich, daß die Mieter überhaupt zahlen, 6061 Mark jährlich. Und von diesem Mietsertrag sollen die Hypothekenzinsen und Unkosten gedeckt werden, was natürlich gänzlich ausgeschlossen ist." — 10. Herr Rechtsanwalt Dr. C.-Hamburg schreibt: „Ein hiesiger Erblasser vermachte seiner Witwe lebens länglich die Zinsen seines Vermögens. Dieses Vermögen bestand fast lediglich aus einer kurz vorher von ihn: aus 5 Jahre genommenen ersten Hypothek von 400 000 Mark. Bereits kurz nach seinem Tode wurden die Hypotheken zinsen nicht bezahlt. Als gerichtlich vorgegangen wurde, stellte sich heraus, daß sämtliche Mieten des betr. Grund stückes auf lange Zeit im voraus einem Gläubiger über tragen worden waren. Der Nachlaß war seinerseits nicht in der Lage, eine Zwangsversteigerung herbeizu- fiihren, und zwar, weil er das Risiko nicht laufen konnte, evt. das Grundstück zu erstehen, wobei noch einesteils erhebliche Rückstände ai: Zinsen und Steuern, andernteils die Entziehung der Mieten für zwei (resp. in Wirklichkeit 4) Vierteljahre zu berücksichtigen waren. Es wurde deshalb