29 folgtet Beschlagnahme des Pfandgrundstücks in unangemesse ner Weise anwachsen." Ferner: „Am meisten wird unseres Wissens in denjenigen Staaten iiber die in Frage stehenden reichsgesetzlichen Be stimmungen geklagt, in denen der zu erstrebende Erfolg durch das alte Landesgesetz bereits gewährleistet war." 4. Die Frankfurter Hypothekenbank schreibt in ihrem Geschäftsbericht: „Abtretungen- Pfändungen von Mieten treffen die Nach gläubiger schwer und tragen dadurch zu den jetzigen Schwie rigkeiten der Beschaffung von Nachhypotheken wesentlich bei." Ferner: „Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 6. 12. 1900 entspricht schwerlich der Absicht des Gesetzgebers, aber sie kann auf den Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen gestützt wer den. Der steigernde Gläubiger hat deshalb mit der Mög lichkeit zu rechnen, daß er mangels eines Ertrages der Zwangsverwaltung die gesamten Zinsrückstände bis zur Ver- steigerung^zahlen inuß, uud daß er dariiber hinaus bis zu weiteren 0 Monaten Zinsen und Lasten des Grundstücks zu tragen, Mieteinnahmen aber noch nicht zu erwarten hat." Ferner: „Es ist nicht zu verwundern, wenn die Möglichkeit, Nachhypotheken ohne drückende Bedingungen zu bekommen, unter diesen Umständen sehr gering geworden ist." 5. Die Preußische Bodencredit-A.-Bank übersendet eine Aufstellung der in Posen 1908—1911 gerichtlich eingeleiteten Zwangsverwaltungen städtischer Grundstücke, bei denen trotz der Beschlagnahnie den Hypothekengläubigern die Mieten noch für zwei Kalendervierteljahre entzogen worden sind. Zwangsverwaltungen. Jin Jalire Zahl der Grundstücke Die Miete» waren fvci bei Grundstücken Zahl B beiGnind- stilcken cschtaqnahin Pfän dungen m lagen Bo An,reiht der Ab tretungen r Rich- b rauchs rechte 1908 71 22 49 05 22 3 1909 66 21 36 01 15 4 1910 24 10 14 18 0 3 1911 21 14 7 ! 10 3 1