33 Schiebungen und Machinationen auf die durch das Gesetz ge währleistete Möglichkeit der Verfügung über die Mietzinsen aufgebaut werden, übermittelt die Gesellschaft Abschriften zweier ihr bekannt gewordener Verträge über Verpachtungen von Einnahmen aus einem Grundstück. (Siehe Anlage A. 24.) Der Hauptinhalt derartiger Verträge, die vielfach die beliebteste Form doloser Schädigung der Hypotheken gläubiger darstellt, liegt stets darin, daß der zahlungs unfähige Hypothekenschuldner mit Hilfe einer vermögens losen G. m. b. H. und geschützt durch §§ 1124, 573 BGB. feinen Hypothekengläubigern die Erträge des Grundstücks Zu entziehen sucht. 20. Die Bremer Terraingesellschaft schreibt: „Die Zwangsvollstreckungen haben iit erschreckendem Maße zugenommen. Die Mieten sind fast bei allen Zwangs versteigerungen für den Hypothekengläubiger verloren, denn sie sind meist entweder zidiert, oder gepfändet, oder im voraus eingezogen. Zweite Hypotheken sind dadurch äußerst unbeliebt geworden." <t) Grundstücks- und Hypothen - Mäkle r. 21. Der Verband Deutscher Grundstücks- und Hypo- theken-Makler-Vereine, Frankfurt a. M., schreibt: „Ein genaues Studium von Zwangsverwaltungs- akten ist für diese Frage ganz unnötig. Jeder Praktiker weiß, daß bei nahezu allen Zwangsverwaltungen die Mieten für längere Zeit gepfändet oder zediert sind."