Anlage C. Berichte der Zwangsverwalter und mit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vertrauter Personen. a) Berichte aus Grosz-Berlin. 1. Zwangsverwalter C. schreibt: „Von den ca. 300 von meiner Abteilung in: Jahre 1911 durchgeführten Zwangsverwaltungen lagen mir ca. 100 ob. Verfügungen über die Mieten lagen dabei fast in sämt lichen Fällen vor. Ausnahmen kamen nur vor bei Un kenntnis oder Ueberrumpelung der Schuldner." 2. Zwangsverwalter Z. schreibt: „Verfügungen über die Mieten lagen bei meinen Zwangsverwaltungen in 90 Prozent aller Fälle bor. Zwei mal waren sogar die Mieten noch unfertiger Häuser schon vorweggenommen. Hypothekengläubiger waren Pfändungs gläubiger bezw. Zessionäre in 26 Prozent aller Fälle, sonst offene Schiebungen." 3. Zwangsverwalter W. schreibt: „Von den von mir bisher geführten 164 Zwangsverwal tungen betrafen 63 Neubauten, bei 79 bebauten Grund stücken waren die Mieten gepfändet oder zediert, oder war Nießbrauchrecht eingetragen, welches nicht ordnungsmäßig ausgeübt wurde. Bei 22 Grundstücken waren die Mieten frei, oder wurde das Nießbrauchsrecht ordnungsmäßig aus geübt. Tatsächlich für die Zwangsverwaltungsmasse frei waren die Mieten nur in wenigen Fällen und auch in diesen Fällen konnte ich mich des Eindrucks zum Teil nicht erwehren, daß hier ein Zufall mitspielte oder die besonders rege Aufmerksamkeit des Hypothekengläubigers schuld war. Bei ca. 60 Proz. der bewohnten Häuser waren die Mieten offenbar an einen guten Freund abgetreten, oder von diesem gepfändet." 4. Zwangsverwalter G. schreibt: „Daß Mietepfändungen und Zessionen kurz vor Ein leitung der Zwangsverwaltung bewerkstelligt werden, ist leider traurige Wahrheit. Ich muß jedoch sagen, daß dieses Verfahren fast durchweg nur von „faulen" Eigen-