42 Anschein besteht, daß Liese Pfändungen zu unlauteren Zwecken vorgenommen sind/' 27. Dresden: Zwangsvcrwalter L. schreibt: „Wer hier in Dresden mit der Führung von Zwangs- Verwaltungen beauftragt wurde, muß bestätigen, daß über die Mieten fast jedesmal verfügt ist, fei es durch Pfändung, sei es durch Abtretung." 28. Düsseldorf: Zwangsverwaltcr M. schreibt: „Seit Januar 1912 habe ich 21 Grundstücke verwaltet. Davon waren in 7 Fällen über die Einnahmen nicht verfügt. In 2 Fällen handelte es sich um Neubauten. In weiteren 2 Fällen war in Form einer Zession über die Einnahmen verfügt. In 10 Fällen lag Nießbrauch vor. In diesen 10 Fällen lag eine Vollstreckungsklausel gegen die Nießbraucher nicht vor. Der Zwangsverwalter war daher nicht in der Lage, die Mieten zu erheben. Der Nießbrauch vertrag ist die in Düsseldorf für Schiebungen beliebteste Form." 29. Düsseldorf: Zwangsverwalter L. schreibt: „In den meisten Fällen der Zwangsver waltung liegen Verfügungen über die Mieten vor. Besteht kein Nießbrauchrecht, dann findet man meistens Abtretungen und Pfändungen. Um das Recht des Zwangsverwalters, die bestehenden Mietverhältnisse durch Kündigung aufzulösen, zu hintertreiben, wird nun mehr dazu übergegangen, das ganze Grundstück zu ver mieten und die Mieten für ein halbes Jahr sich durch Aus stellen von Wechseln bezahlen zu lassen." 30. Frankfurt a. M.: Zwangsverwalter Kanzleirat Sch. schreibt: „Anbei übermittle ich Ihnen folgende Aufstellung über die in den Jahren 1902—1908 von mir geführten Zwangs verwaltungen: Jahrgang Zahl der angeordneten Zwaugsverwaltungen Vorausverfügungeil seitens des Schuldners über die Mieten durch Zession, Voranseinziehung und Verpfandung, bezw. Pfändungen. 1902 48 14 1903 49 18 1904 60 34 1905 114 63 1906 109 62 1907 115 62 1908 69 46