47 Anmerkung: Bei sämtlichen Zwangsversteige rungen ist, soviel dem BerichleZtaller bekannt, die letzt- stellige Hypothek ganz oder zum Teil zum Ausfall ge kommen." 49. Metz: Zwangsvcrwaltcr Rechtsanwalt St. schreibt: „Ich kann sachdienliches nur von 7 Zwangsverwaltungen berichten. Dabei waren in 6 Fällen die Mieten durch Zessio nen und vielfache Pfändungen der Zwangsverwaltung ver loren. Die beiden übrigbleibenden Fälle betrafen ein vom Eigentümer verlassenes leerstehendes Haus und ein Hotel. In diesen beiden Fällen lagen Verfügungen, da praktisch unmöglich, nicht vor. Die von mir beobachteten Zessionen bezweckten mit einer Ausnahme die Sicherung der Hypothekeuzinsen, ohne die hohen Kosten der Zwangsver waltung. Sie stellen daher einen Akt der Selbsthilfe gegen die Folgen der 88 1123 und 1124 vor und beweisen gerade dadurch das Bedürfnis nach einer Aenderung dieser Ge setzesbestimmungen." 50. Mügeln-Dresden: Zwangsvcrwalter S. schreibt: „In Mügeln haben sehr viele Zwangsverwaltungeu stattgefunden, in denen die Mieten auf lauge Zeit gepfändet gewesen sind und viel Geld für die Hypothekare verloren gegangen ist." 51. München: Zwangsverwaltungsberatcr Rechts anwalt R. schreibt: „Es ist nach meinen Erfahrungen direkt zur Regel ge worden, daß bei beschlagnahmten Anwesen zum Schaden des späteren Einsteigerers rechtzeitig über die Mietzinsen verfügt wird; ich müßte Ihnen fast meine sämtlichen Be schlagnahmeakten zur Verfügung stellen, wenn es für diese jedem Praktiker täglich vorkommenden Fälle eines besonde ren Beleges noch bedürfte. Die Bewegung zur Abänderung der §§ 573, 1123, 1124 BGB. erscheint mir durchaus ver ständlich und berechtigt. Durch die Verfügung über die Mietzinsen wird dem Anwesenseigentümer die Möglichkeit genommen, die Einnahme des Hauses, welche in erster Linie zur Befriedigung der Hypothekenglänbiger bestimmt sind, diesen zukommen zu lassen." 52. München: Justizrat B. schreibt: „Ich habe auf das sittenwidrige Moment der hier ein- schlägigen Reichsgesetzgebung des. öfteren und offenbar nicht ohne Erfolg hingewiesen. Vorbildlich wären die Bestini-