48 einen Ausgleich, als sie den alten Besitz sich von dem Milliarden opfer erholen läßt und dafür die neuen, sich unter dem Schutz der verstärkten Rüstung bildenden Vermögen zu den fortdauernden Ausgaben heranzieht. V. Erbschaftsbesteuerung und Erbrecht des Staates 1 ). Das Besitzsteuergesetz enthält, wie schon erwähnt, auch eine Besteuerung der Erbschaften. Die Begründung bezeichnet das als einen wesentlichen Vorzug der Regierungsvorlage. Poli tisch ist das richtig. Denn ohne die Besteuerung des Kindeserbes wäre die Vermögenszuwachssteuer überhaupt nicht Gesetz ge worden. Die Besteuerung des ererbten Vermögenszuwachses er leichterte in der Sache den Freunden, in der Form den Gegnern der allgemeinen Erbschaftsbesteuerung ihre Zustimmung zu dem Ge setz. Es ergeben sich jedoch naturgemäß aus dem Wesen des Be sitzsteuergesetzes einige Unterschiede gegenüber einer reinen Erb schaftssteuer. Das zeigt ein Vergleich mit dem Entwurf des Erb anfallsteuergesetzes von 1909. Dieser ließ Ehegatten nur dann steuerfrei, wenn gemeinsame Abkömmlinge vorhanden waren. Das Vermögenszuwachssteuergesetz läßt das Gattenerbe in allen Fällen frei. Aus der Besteuerung des Kindeserbes sollten 1909 72Mill. M. fließen, nach dem Vermögenszuwachssteuergesetz bringt sie schätzungsweise nur 30 Mill. M. Die Steuerfreigrenze ist wenig stens für besitzlose Erben höher als 1909. Ferner wird die Steuer nicht sofort beim Todesfall, sondern erst nach Ablauf des Ver anlagungszeitraumes von dem dann noch vorhandenen Vermögens zuwachs erhoben. Jedoch kann die Steuerbehörde innerhalb 6 Mo nate nach dem Tode eines Steuerpflichtigen die Vorlegung eines Verzeichnisses über das vom Verstorbenen hinterlassene Kapital-und Betriebsvermögen verlangen. Es ist zu erwarten, daß diese Befugnis zu einer wirksamen Kontrolle der wichtigsten direkten Steuern wird. Während die Sätze der Erbschaftssteuer fast in allen neueren Gesetzen sowohl nach dem Verwandtschaftsgrad als auch nach der Erbquote abgestuft sind, hat die Theorie außerdem schon länger die Berücksichtigung der Größe des Vermögens, dem die Erbschaft zuwächst, empfohlen. Die Anwendung dreier Staffeln nebeneinander x ) „Entwurf eines Gesetzes über das Erbrecht des Staates nebst Be gründung, Reichstagsdrucksache Nr. 874, 1912/13.