31 — schaft der beteiligten Wirtschaftsgebiete geradezu eine Lebensfrage. Ueberdies war die Korrektion der Mosel bereits durch Artikel 14 des Frankfurter Friedens vom 10, Mai 1871 ausdrücklich festgelegt worden, denn es hieß darin folgendermaßen: „Jede der vertragschließenden Parteien wird auf „ihrem Gebiete die zur Kanalisierung der Mosel „unternommenen Arbeiten fortführen. 1 ' Der Provinziallandtag der Rheinprovinz sprach sich in gleichem Sinne am 12. Dezember 1890 dahin aus, daß die Ausführung dieser Projekte als eine der Landwirtschaft wie dem Weinbau an der Mosel und dem Rhein nützliche, dem Handel und Gewerbe dieser Gegenden in hohem Maße fördersame und der Industrie derselben dringend benötigte Verkehrsverbesserung zu erachten sei. Diese Frage entstammt also nicht erst der unmittelbaren Gegen wart, sie hat schon seit einem halben Jahrhundert die Geister erregt. Der wichtigste Grund aber, der sich für die Kanalisierung beider Flüsse anführen läßt, liegt darin, daß durch Herstellung einer leistungsfähigen Wasserstraße zwischen dem größten deutschen Kohlenbecken in Nieder- rheinland-Westfalen und den wichtigsten deutschen Erz lagerstätten in Lothringen vermittels des größten Neben flusses der bedeutendsten Wasserverkehrsader Europas gleichsam ein natürlicher Austausch herbeigeführt werden würde. Die Eisenindustrie des Reiches ist schon ohnehin trotz unseres unbestreitbaren natürlichen Reichtums an Eisenerzen in hohem Grade auf die ausländische Eisen erzzufuhr angewiesen; daher müßte zum mindesten dahin gewirkt werden, daß das gewaltige Lothringische Erzre servoir nach Gebühr ausgenutzt werden könnte. Schon aus den vorstehend angeführten Gründen er hellt, welche große Bedeutung die Moselkanalisierung für die südwestdeutsche Eisenindustrie im’ besonderen und in