72 zeichnis ihrer gesamten Bezüge an Schrott der letzten zwei Jahre unter Angabe der Abgangsstationen ein. Aus diesen Verzeichnissen wurden die Anspruchsziffern er rechnet und außerdem der Anfall in den einzelnen Ge bieten festgesteltt. Hierauf wurde das gesamte Gebiet in zwei Arten von Zonen geteilt, erstens die Werkszonen, zweitens das gemeinschaftliche Gebiet, Die Werkszonen waren als Kreise gedacht mit dem betreffenden Werk als Mittelpunkt und wurden so groß bemessen, daß ihr Anfall an Schrott 20 B / 0 des Bedarfes der Werke deckte. Wo die Kreise sich berühren würden, sollten sie abgeplattet und dafür nach der anderen Seite entsprechend erweitert werden. Alles Gebiet außerhalb der Werkszonen ist ge meinschaftlich. In seiner Zone kauft jedes Werk seinen Schrott nach wie vor unmittelbar ein zu Preisen, die keinesfalls höher sein dürfen, als sie in dem gemeinschaft lichen Gebiet zu gleichen Zeiten bezahlt werden. In dem letzteren sind die Käufe durch das Einkaufsbureau vorzu nehmen. Alle Käufe werden gegenseitig, d, h. zwischen der Einkaufsstelle und den einzelnen Werken angemeldet. Auf jeden Kauf im gemeinschaftlichen Gebiet kann jedes Werk im Verhältnis zu seinem Anspruch ein Anrecht gel tend machen. Nehmen wir z. B. an, die Bedarfszahlen der Werke A, B. C und D seien 20000, 15 000, 10 000 und 5 000 t und es seien bei gleichen Ansprüchen, als z. B. als erstes Geschäft 100 t Kernschrott gekauft worden. So hat A ein Anrecht auf ä / 5 = 40, B auf 1, 5 / 5 = 30, C auf 1 5 = 20 und D auf 0, 5 /» = 10 t und die Ueberwei- sung ist demgemäß durch die Einkaufsstelle vorzunehmen. Sie erfolgt nicht erst bei der Lieferung, sondern sofort nach getätigtem Abschluß in der Weise, daß A= 40, B = 30 t usw. wie einen mit dem betreffenden Händler direkt getätigten Kauf als Abschluß bucht. Dadurch ist die Einkaufstelle auf einfache Weise auf allen Fragen der Abnahme, der