73 Qualitätsbeanstandungen und der Bezahlung entlastet. Mit der Zuteilung des Kaufes ist ihre Tätigkeit beendet. Um bei der Verteilung bei dem Lieferanten nicht auf Schwierigkeiten zu stoßen, bestimmen die Einkaufsbeding ungen der Vereinigung, daß sie sich vorbehält, über die Mengen nach Belieben zu verfügen. Wo Ansprüche seitens der Werke nicht gestellt wer den, wird die Verteilung von der Einkaufsstelle vorge nommen und zwar so, daß möglichst die Abschlüsse nicht geteilt, sondern im Ganzen den Werken überwiesen wer den. In erster Linie ist für die Verteilung das betreffende Sortiment, wie es von den Werken benötigt wird, dann der Anspruch, endlich die Frage der günstigsten Fracht maßgebend. In der Tat überlassen die Werke bisher regelmäßig die Verteilung der Abschlüsse aus dem gemein schaftlichen Gebiet der Einkaufsstelle; das Verlangen Ab schlüsse zu teilen, ist fast nie vorgekommen, es genügt das Recht und die Möglichkeit, es zu tun, um kein Miß trauen aufkommen zu lassen. Neben den Anmeldungen der Käufe wird wöchentlich auch der Materialieneinkauf jedem Werke mitgeteilt. Für jedes Vierteljahr gibt die Einkaufsstelle Mitteilung über den Gesamteinlauf, das ganze eingekaufte Material und die Verteilung auf die verschiedenen Gebiete. Die Werke bleiben dadurch stets im Bilde über die Vorgänge auf dem Schrottmarkte in ihrem Bezugsgebiet und üben gegenseitig eine gewisse Kontrolle aus, ob nicht durch eine falsche Preispolitik zu viel Material aus den Werkszonen und aus dem gemein schaftlichen Gebiet abfließt. Die Vorteile, die mit diesem hier schematisch darge stellten System erzielt werden, sind die folgenden: 1. Ein Ausspielen der einzelnen Werke gegeneinander durch die Verkäufer zu Spekulationszwecken und